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Lehr- / Lernschwerpunkt |
Lehr-/ Lerninhalte | S/E | Lehr- / Lern- methode |
Stufe | UE | Hinweise |
1 Einführung | Überblick über Entstehung und Entwicklung der Gefahrgutvorschriften | Vortrag medien- unterstützt | I | 1 | ||
Internationale und nationale Organisationen wie UNO, IMO, IAEA, UNECE, ZRK, ADN-Sicherheitsausschuss, ECE/WP.15, OTIF, RID-Fachausschuss, GT |
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Internationale und nationale Regelwerke wie
UN-Modellvorschriften, ADR, RID, ADR-AusnahmeVO (Multilaterale Vereinbarungen), RID-AusnahmeVO (Multilaterale Sondervereinbarungen), IMDG-Code, ADN, ICAO-TI, EU-Richtlinien, Gesetz zum ADR, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, GGKontrollV, GbV, GGKostV, RSEB, Technische Richtlinien, ODV |
Insbesondere EU-Richtlinie 2008/68/EG (in der Fassung der Richtlinie 2010/61/EU) |
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2 Bestimmungen des Gefahrgut- beförderungs- gesetzes |
GGBefG
Überblick über die §§ 1-12 |
Vortrag medien- unterstützt | IV | 2 | ||
§ 1 Geltungsbereich | ||||||
§ 2 Begriffsbestimmungen | § 2 Begriffsbestimmungen: vertieft behandeln (siehe amtliche Begründung) |
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§ 3 Ermächtigungen | ||||||
§ 5 Zuständigkeiten | ||||||
§ 6 Allgemeine Ausnahmen | ||||||
§ 7 Sofortmaßnahmen | Zu § 7 ggf. aktuelle SofortmaßnahmeVO nennen | |||||
§ 8 Maßnahmen der zuständigen Behörden (Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisung von Gefahrguttransporten) | § 8 und 9: Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB) Länderzuständigkeiten, GüKG |
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§ 9 Überwachung | § 8 und 9: Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB) |
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§ 10 Ordnungswidrigkeiten | § 10 Ordnungswidrigkeiten: 1. eigenständige Bußgeldnormen nach Abs. 1 Nr. 2 bis 5 2. Zusammenhang mit §§ 17 - 35 und 37 GGVSEB 3. Hinweis auf Verjährungsfrist |
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§ 11 Strafvorschriften | Konkurrenz § 11 GGBefG zum § 328 StGB ansprechen | |||||
§ 12 Kosten | GGKostV |
Lehr- / Lernschwerpunkt |
Lehr-/ Lerninhalte | S/E | Lehr- / Lernmethode |
Stufe | UE | Hinweise |
3 Bestimmungen der GGVSEB | GGVSEB mit Hinweis auf Erläuterungen in der RSEB Überblick über §§ 1 bis 38 und Anlagen 1 und 2 |
Vortrag | IV | 4 | ||
§ 1 Geltungsbereich | § 1 als Bindeglied zwischen GGBefG und Gesetz zum ADR/COTIF im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen darstellen | |||||
§ 2 Begriffsbestimmungen | § 2 Begriffsbestimmungen können ggf. in dem Schwerpunkt "Begriffsbestimmungen und Definitionen" zusammen mit den Begriffsbestimmungen des GGBefG und des ADR/RID behandelt werden | |||||
§ 3 Zulassung zur Beförderung | ||||||
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten | Hinweis auf § 37 | |||||
§ 5 Ausnahmen | Nach § 5 Abs. 7 auch für die Ressorts des Innern, der Justiz und der Finanzen möglich | |||||
§§ 6 - 16 Zuständigkeiten | ||||||
§§ 17 - 34a Pflichten | vertiefte Behandlung unter Verantwortlichkeiten | |||||
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr | Zu § 35 und Anlage 1 (Überblick) eingangs nur Hinweis: § 35 sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden |
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§ 36 Prüffrist für Feuerlöschgeräte | S | |||||
§ 37 Ordnungswidrigkeiten | vertiefte Behandlung der Verantwortlichkeiten Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog) |
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§ 38 Übergangsbestimmungen | ||||||
Anlagen 1 und 2 Anwendbarkeit der Anlagen im nationalen/ internationalen Verkehr |
zu Anlage 2 (Überblick)
materielle Einzelregelungen der Anlage 2 sind bei den speziellen Themenbereichen des ADR/RID jeweils anzusprechen |
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4 Bestimmungen des Gesetzes zum ADR | Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Guter auf der Straße (ADR) | S | Vortrag medien- unterstützt |
IV | 1 | Artikel des Übereinkommens kurz besprechen und Bezug zu entsprechenden Bestimmungen des GGBefG herstellen
Hinweis auf die Möglichkeit von Multilateralen Vereinbarungen geben (Art. 4 Nr. 3 des Übereinkommens) |
Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIF | Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Anhang B (CIM) Anhang C (RID) Gesetz zum Überkommen über den internationa len Eisenbahnverkehr (COTIF) |
E | Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) CIM: Artikel 6 Beförderungsvertrag Artikel 7 Inhalt des Frachtbriefes |
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5 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ( ADR)
Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter ( RID) |
Aufbau und Systematik Überblick über die Teile 1 bis 9 ADR und Teile 1 bis 7 RID |
Vortrag | III | 2 | Systematik und Gliederung der einzelnen Teile darstellen Inhaltsverzeichnis als Hilfsmittel verwenden Beförderungsvorgang vom Absender bis zum Empfänger (Teile 1 bis 9) darstellen Systematik der Tabelle A |
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften | ||||||
Teil 2 Klassifizierung | ||||||
Teil 3 Gefahrgutverzeichnis und Freistellungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen | ||||||
Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks | ||||||
Teil 5 Vorschriften für den Versand | ||||||
Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks | (nur "S": Auf Besonderheiten des Kap. 6.12 (MEMU) einzugehen.) 2010/35/EG (TPED) und ODV |
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Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung | ||||||
Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung | S | |||||
Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge | S | |||||
6 Gefahreneigenschaften und Klassifizierung | Teil 2 ADR/RID - Klassifizierung | Experimentalvortrag AV-Medien Video Gefahrgutversuche zur Klasseneinteilung |
II | 4 | ||
2.1 - Allgemeine Vorschriften
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Sicherheitsdatenblatt vorstellen | |||||
2.2 - Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
|
Klassifizierungscode für die Anwendung erläutern |
Lehr-/ Lern- schwerpunkt | Lehr-/ Lerninhalte | S/E | Lehr-/ Lernmethode | Stufe | UE | Hinweise |
7 Relevante Begriffsbestimmungen und Definitionen | 1.2 ADR/RID § 2 GGVSEB |
Vortrag | II | 1 | nationale Unterschiede zu § 2 GGVSEB darstellen | |
8 Allgemeine Sicherheitspflichten /Sicherheitsvorsorge | Abschnitt 1.4.1 ADR/RID § 4 GGVSEB 1.10 ADR/RID Vorschriften für die Sicherung |
Vortrag | II | 1 | ||
Sicherung | VCI-Leitfaden beachten (siehe RSEB) | |||||
9 Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften | - Abschnitt 8.1.2 ADR | Vortrag Gruppenarbeit | IV | 8 | ||
- Relevante Papiere ( GGVSEB/ ADR/RID) | Präsentation von Musterpapieren | |||||
- Beförderungspapier / Frachtbrief (Abschnitt 5.4.1 ADR/RID) | ||||||
- Container-/ Fahrzeug-/ Wagenpackzertifikat (Abschnitt 5.4.2 ADR/RID) | S | Hinweis auf IMDG-Code | ||||
- Schriftliche Weisungen (Abschnitt 5.4.3 ADR/RID), | ||||||
- Dokumente mit Angaben über begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) (Unterabschnitt 5.5.2.4 ADR/RID |
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- Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen / Wagen oder Containern, die gekühlt oder konditioniert und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden (Unterabschnitt 5.5.3.7.1 ADR/RID) | ||||||
- ADR- Bescheinigung (Abschnitt 8.2.1 ADR) | S | |||||
- Lichtbildausweis Abschnitt 8.1.2 und Kapitel 1.10 | ||||||
- Zulassungsbescheinigung (Abschnitt 9.1.1 / 9.1.2 ADR) | S | |||||
- Fahrwegbestimmung (§ 35 GGVSEB) - Reservierungsbestätigung der Bahn - Beförderungspapier für den Bahntransport - Bescheinigung EBA/WSD |
S | |||||
- Ausnahmen (§ 5 GGVSEB, GGAV) | ||||||
- Zeitweilige Abweichungen ( 1.5 ADR/RID) | ||||||
- Transportgenehmigung ADR/RID ( 5.4.1.2.1 c), 5.4.1.2.3.3, 2.2.41.1.13, 2.2.52.1.8) - Sonstige Unterlagen |
Überblick über die nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Unterlagen: z.B. Abfallbegleitschein, Sprengstoffbefähigungsschein, siehe auch RSEB | |||||
10 Beförderungsarten |
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Vortrag Bilder |
II | 1 | Unterschiede und Gemeinsamkeiten der materiellen Einzelfallregelungen bei der jeweiligen Beförderungsart vertiefen (z.B. Abgrenzung IBC - Tankcontainer, Anwendbarkeit 1.1.3.6 - Schulungsbescheinigung) | |
11 Beförderung in Versandstücken | Begriffsbestimmungen in 1.2.1 Inhalte der Tabelle A Spalten 4, 7 bis 9b im Zusammenhang mit Versandstücken Spalte 6 - Sondervorschriften in Kapitel 3.3 im Zusammenhang mit Verpackungen |
Vortrag Gruppenarbeit Einzelne Verpackungen anhand von Mustern / Bildern zeigen |
IV | 20 | auf Besonderheiten der Klassen 1 und 7 nur hinweisen | |
4.1 Verwendungsvorschriften | ||||||
Allgemeine Grundsätze für Verpackungen in 4.1.1 bis 4.1.3 | ||||||
Spalten 8 und 9a - System der Verpackungsanweisungen 4.1.4 | ||||||
Sondervorschriften in 4.1.5 bis 4.1.9 | ||||||
Spalte 9b - Sondervorschriften für die Zusammenpackung 4.1.10 | ||||||
6.1 bis 6.6 Bau- und Prüfvorschriften | Video | Zuständige Behörden gemäß §§ 6 -16 GGVSEB benennen Codierung erläutern auf Prüfbericht hinweisen |
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5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut | Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen bei Behandlung von Kapitel 5.2 erläutern | |||||
5.2 Kennzeichnung und Bezettelung | Video Bilder |
Hinweis auf Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen (5.1.2.1) | ||||
Zusätzliche Vorschriften in 5.2.1.5 bis 5.2.1.9 und 5.2.2.1.9 bis 5.2.2.1.11 Spalte 6 i.V.m. SV nach 3.3 für Kennzeichnung durch Gefahrzettel |
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5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Containern, Fahrzeugen und Wagen | Besonderheiten der Wechselbehälter erläutern | |||||
5.4 Dokumentation | Inhalt des Abschnittes "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen | |||||
5.5 Sondervorschriften - für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) - für Versandstücke, Fahrzeuge / Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können |
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7.1 Allgemeine Vorschriften | Gruppenarbeit | nur allgemeine Hinweise zu Teil 7 CSC- Übereinkommen erläutern |
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7.2 Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken | ||||||
7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung | Empfehlung: das Thema "Ladungssicherung" in einem besonderen Seminar vertiefen Besonderheiten im Eisenbahnverkehr beachten (Schutzabstände) |
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7.6 Vorschriften für den Versand als Expressgut | E | i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.2 RID | ||||
7.7 Hand- und Reisegepäck | E | i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.3 RID | ||||
8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät | S | auf nationale Regelungen in Anlage 2 zur GGVSEB hinweisen: z.B. Prüffristen für Feuerlöscher und Überwachung der Fahrzeuge | ||||
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung | S | |||||
8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften | S | |||||
8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge | S | |||||
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter | S | |||||
Teil 9 ADR - Vorschriften für den Bau und die Zulassung der Fahrzeuge | S | auf Besonderheiten für die Klassen 4.1 und 5.2 hinweisen | ||||
9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen | S | |||||
9.2 Vorschriften für den Bau von Basisfahrzeugen | S | |||||
9.3 Ergänzende Vorschriften für EX II/EXIII | S | |||||
9.4 Ergänzende Vorschriften der Aufbauten vervollständigter Fahrzeuge | S | |||||
9.6 Ergänzende Vorschriften der Aufbauten von Fahrzeugen für Klasse 4.1 und Klasse 5.2 | S |
Lehr-/Lern- schwerpunkt | Lehr-/ Lerninhalte | S/E | Lehr-/ Lernmethode | Stufe | UE | Hinweise |
12 Beförderung in Tanks | Begriffsbestimmungen in 1.2.1 | Darstellung der Tankbauarten anhand von AV-Medien Vortrag Einzel-/ Gruppenarbeit |
IV | 12 | Unterscheidungsmerkmale zwischen Tankcontainer und ortsbeweglichem Tank sowie die Abgrenzung zu IBC darstellen | |
4.2 bis 4.5 Verwendungsvorschriften für Tanks Inhalte der Tabelle A Spalten 10 bis 14 |
Anwendung der Tankcodierung und der Tankhierarchie vertieft darstellen Zusammenhänge mit den Sondervorschriften erläutern im Eisenbahnverkehr besonders beachten: |
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6.7 bis 6.10 Bau- und Prüfvorschriften | Schwerpunkte:
Besonderheiten Saug-Druck-Tanks i.V.m. GGAV Nr. 22 (S, E) darstellen |
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5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut | ||||||
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Tanks, Wagen und Fahrzeugen | Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen | |||||
5.4 Dokumentation | Besonderheiten Eisenbahnverkehr darstellen Inhalt des Abschnittes relevante Begleitpapiere wiederholen |
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7.1 Allgemeine Vorschriften | nur allgemeine Hinweise zu Teil 7 | |||||
7.4 Vorschriften für die Beförderung in Tanks (Spalte 14) | S | |||||
7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und Handhabung | die relevanten Regelungen darstellen | |||||
Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät |
S | Anlage 2 GGVSEB | ||||
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung | S | |||||
8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften | S | |||||
8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge | S | |||||
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter | S | Anlage 2 GGVSEB | ||||
8.6 Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern | ||||||
9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen |
S | |||||
9.2 Vorschriften für den Bau von Basisfahrzeugen | S | Anwendung aller Tank- und Fahrzeugvorschriften (Teil 9) | ||||
9.7 Ergänzende Vorschriften für Tankfahrzeuge | S | |||||
13 Beförderung in loser Schüttung | Begriffsbestimmungen in 1.2.1 | Fahrzeuge anhand von AV-Medien zeigen Vortrag Einzel-/ Gruppenarbeit |
IV | 8 | für die Anwendung der Tankvorschriften Regelungen in der RSEB erläutern Verknüpfung zu Kapitel 7.3 herstellen |
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Inhalte der Tabelle A Spalten 10 und 17 im Zusammenhang mit Beförderung in loser Schüttung (Kapitel 7.3) | S | Abgrenzung von Beförderung in loser Schüttung (Tab A Sp. 17) zu Beförderung fester Stoffe in Tanks (Tab A Sp. 14) nach Kap. 4.3 und 6.8 | ||||
5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut | ||||||
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Containern, Wagen und Fahrzeugen für die Beförderung in loser Schüttung | ||||||
5.4 Dokumentation | Besonderheiten im Eisenbahnverkehr darstellen
Inhalt des Abschnittes "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen |
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6.11 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Schüttgut- Containern | ||||||
7.1 Allgemeine Vorschriften | nur allgemeine Hinweise zu Teil 7
Hinweis: CSC Übereinkommen erläutern |
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7.3 Beförderung in loser Schüttung | Sondervorschriften VC und AP | |||||
7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung | ||||||
8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät |
S | Anlage 2 GGVSEB | ||||
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung | S | |||||
8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende Vorschriften | S | Anlage 2 GGVSEB | ||||
8.4 Vorschriften für die Überwachung der Fahrzeuge | S | |||||
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter | S | |||||
9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Zulassung von Fahrzeugen | S | |||||
9.2 Vorschriften für den Bau von Basisfahrzeugen | S | bei 9.2.1 Satz 2 ansprechen | ||||
9.5 Herstellung von Aufbauten vollständiger oder vervollständigter Fahrzeuge | S |
Lehr-/Lern- schwerpunkt | Lehr-/Lerninhalte | S/E | Lehr-/Lernmethode | Stufe | UE | Hinweise |
14 Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger | 1.1.4.2 Beförderung in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt | IV | 1 | |||
1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs | ||||||
1.1.4.4 Huckepackverkehr | E | |||||
18 Freistellungen | ADR/RID Teil 1 | Vortrag, Gruppenarbeit erarbeitender Unterricht | IV | 8 | Freistellungen mit der Anwendung des Gefahrgutrechtes verknüpfen | |
1.1.3.1 Art der Beförderungsdurchführung | Bemerkungen (z.B. 2.2.62.1.1) und Fußnoten (z.B. 2.2.43.2) beachten | |||||
1.1.3.2 Beförderung von Gasen | ||||||
1.1.3.3 Beförderung von flüssigen Kraftstoffen | ||||||
1.1.3.4 Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern | ||||||
3.3 Sondervorschriften | ||||||
3.4 Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern | ||||||
3.5 Beförderung von in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern (E) | ||||||
1.1.3.5 ungereinigte leere Verpackungen | ||||||
1.1.3.6 Mengen je Beförderungseinheit | ||||||
1.1.3.7 Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien | u.a. Lithiumbatterien | |||||
1.1.3.8 Anwendung von Freistellung bei Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen | E | i.V.m. Unterabschnitt 1.1.2.3 | ||||
1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden. | ||||||
16 Übergangsvorschriften | 1.6 Anwendung von Übergangsvorschriften | Vortrag, Gruppenarbeit erarbeitender Unterricht |
IV | 1 | 1.6.1 Allgemeine Übergangsvorschriften 1.6.2 Druckgefäße, Gefäße Klasse 2 1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge (ADR) 1.6.3 Kesselwagen, Batteriewagen (RID) 1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC 1.6.5 Fahrzeuge Hier erfolgt nur ein zusammenfassender Überblick. Die ausführliche Behandlung der einzelnen Übergangsvorschriften erfolgt jeweils beim entsprechenden Einzelthema. |
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17 Ausnahmen | Überblick über die Ausnahmen vom Gefahrgutrechtrecht | Vortrag | IV | 4 | ||
Artikel 6 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung.gefährlicher Güter im Binnenland | Entscheidung 2009/240/EG | |||||
GGBefG § 6 Allgemeine Ausnahmen GGVSEB § 5 Ausnahmen |
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ADR/RID 1.5.1 Zeitweilige Abweichungen | Abschluss von Multilateralen Vereinbarungen/ Sondervereinbarungen Hinweis auf § 5 Abs. 9 GGVSEB |
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GGAV | ||||||
18 RSEB und sonstige Vollzugshinweise | - | Einzelregelungen der RSEB und der sonstigen Vollzugshinweise bei den materiellen Einzelthemen behandeln | ||||
19 Sicherheitsberater/ Gefahrgutbeauftragter | 1.8.3 ADR/RID | Vortrag | II | 3 | Aufnahme der Vorgaben der EG-Richtlinie zur Kontrolle auf der Straße und in den Unternehmen (gilt auch für die Schiene)
Vorgaben aus der EG-Richtlinie für den Sicherheitsberater werden ebenfalls für alle ADR/RID- Vertragsstaaten übernommen Befreiungen von der GbV Stellung des Gb im Betrieb /im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden |
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20 Unterweisung von Personen/ Schulungsverpflichtung | 1.3 ADR/RID | II | 1 | |||
21 Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen | 1.8.6 und 1.8.7 ADR/RID | II | 1 | 2010/35/EG (TPED) und ODV Eventuell 1.8.8 ADR/RID |
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22 Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung | 1.2 ADR/RID - 1.4 ADR/RID - § 9 GGBefG - § 10 GGBefG - § 4 GGVSEB - §§ 17 - 35 GGVSEB - § 37 GGVSEB Amtshilfe nach 1.8.2 ADR/RID - § 8 GbV angrenzende Rechtsbereiche |
Vortrag Gruppenarbeit |
IV | 4 | Pflichten werden bei den Einzelthemen behandelt die Verantwortlichkeiten (Sicherheits-pflichten) werden definiert mit dem Ziel, einen reibungsloseren Verkehr und schnellere behördliche Kontrollen vor Ort durchzuführen Verantwortlichkeiten = Normadressaten Unfallberichte gemäß 1.8.5 ADR/RID Haftungs-/ Vertrags-/ Speditionsrecht z.B. StVO, StVZO, AEG/EBO, § 12a StVG HGB §§ 9, 14, 130 OwiG §§ 324 ff StGB (Straftaten gegen die Umwelt) |
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23Kontrollablauf | Zuständigkeiten Eingriffsgrundlagen Verantwortlichkeiten |
IV | 4 | länder- und behördenabhängig § 4 GGVSEB §§ 17 - 34, Hinweis auf § 35 |
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Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen ( GGKontrollV)
Einstufung in Gefahrenkategorien |
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Durchführung spezifischer Schwerpunktkontrollen | ||||||
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Straftaten Ermittlung und Sachbearbeitung |
§§ 17 - 35 und § 37 Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog) länder- und behördenabhäneg |
|||||
Gefahrgutproben Prävention Kostenerhebung |
z.B. GGKostV | |||||
Aufbau und Durchführung einer Kontrolle | ||||||
24 Praktische Ausbildungskontrolle | 7 | spezielle Ausrüstung und Kleidung | ||||
25 Lernzielkontrolle | 2 | |||||
Summe UE | 104 |
Anlage 8/2
Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR/RID
Teilbereich: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe)
1. Vorwort
Ergänzend zu dem einheitlichen Muster-Rahmenlehrplan für die behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß Anlage 8/1 der RSEB soll auch die Aus- und Fortbildung des Personals zur Kontrolle der Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) geregelt werden.
2. Ziele
Den Schulungsteilnehmern sollen über die Lerninhalte des allgemeinen Muster-Rahmenlehrplans hinaus die besonderen Anforderungen bzgl. der Klasse 7 vermittelt werden. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung der relevanten gefahrgutrechtlichen Vorschriften, der sichere Umgang mit Messgeräten und das richtige Einsatzverhalten. Die atomrechtlichen Vorschriften, die für die Beförderung radioaktiver Stoffe gelten, sollen vorgestellt werden. Die Teilnehmer sollen am Ende der Schulung in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene durchzuführen.
3. Zielgruppen
4. Rahmenlehrplan
5. Grundsätze
6. Zeitansätze
Der Zeitansatz der Unterrichtseinheiten für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der im Lehr- und Lernschwerpunkt angegebene Zeitrahmen bezieht sich dabei auf Kontrollpersonal ohne Vorkenntnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Die Ausbildung des Kontrollpersonals sowie die bisherige Kontrollerfahrung sind zu berücksichtigen und können den Zeitbedarf erheblich reduzieren.
Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals.
7. Übersicht der Lehr /Lernschwerpunkte
Unterrichts- einheiten |
||
1. | Einführung | 1 |
2. | Physikalische Grundlagen | 6 |
3. | Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 7 | 14 |
4. | Vorstellung der atomrechtlichen Vorschriften ( Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung) | 3 |
5. | Strahlenschutz | 3 |
6. | Strahlungsmessung | 12 |
7. | Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten | 3 |
8. | Praktische Ausbildungskontrolle | 8 |
9. | Lernzielkontrolle | 2 |
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten | 51 |
8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes
Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung.
9. Weitere Erläuterungen
Von besonderer Bedeutung ist der Schutz des Kontrollpersonals vor möglichen Gefährdungen. Dies gilt insbesondere bei festgestellten Mängeln bei der Beförderung radioaktiver Stoffe.
Um dies zu gewährleisten, soll den Teilnehmern der sichere Umgang mit den Messgeräten, das entsprechende Einsatzverhalten und die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vermittelt werden. Hinsichtlich der Strahlenexposition des Kontrollpersonals und daraus abzuleitender Maßnahmen ist sich an der StrlSchV zu orientieren.
Lehr- / Lern- schwerpunkt |
Lehr-/Lern- inhalte |
S/E | Lehr-/ Lernmethode |
Stufe | UE | Hinweise |
1 Einführung | Überblick Regelwerke und deren Rechtsstellung: |
Vortrag | I | 1 | ||
2 Physikalische Grundlagen | - Aufbau der Atome
- Ionisierende Strahlung Quellen und Ursachen ionisierender Strahlen - Strahlenarten Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung) - Biologische Wirkung der verschiedenen Strahlenarten - Nachweismöglichkeiten - Anwendungsgebiete für radioaktive Stoffe (Medizin, Forschung und Industrie) - Strahlungsmessung Messgrößen und SI-Einheiten |
Vortrag | II | 6 | ||
3 Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID | Teil 1
1.2.1 Begriffsbestimmungen |
S | Vortrag | IV | 14 | |
Teil 2
2.2.7.1 Besondere Begriffsbestimmungen |
A1 und A2-Werte und Aktivitätsgrenzen für freigestellte Stoffe oder Sendungen | |||||
2.2.7.2 Klassifizierung allgemein
Klassifizierung von Versandstücken und unverpackten Stoffen: Freigestellte Versandstücke |
Vortrag Gruppenarbeit |
III | Berechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmungen von Versandstückarten | |||
3 Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID | Teil 3 | I | Praktisches Beispiel zur Einordnung in die Klasse 7 und Prüfung der relevanten Vorschriften z.B. Prüfstrahler, der mit Messgeräten mitgeliefert wurde (Cäsium 137, 333 kBq; Iridium 192-Quelle mit 16 Curie (hier ist Umrechnung in Becquerel erforderlich) | |||
Teil 3 | ||||||
Teil 4
4.1.9 Besondere Vorschriften für das Verpacken Versandstückarten |
IV | Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz | ||||
Teil 5 | ||||||
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7 Beförderungsgenehmigung Zulassung/ Genehmigung Bestimmung von Transportkennzahl (TI) und Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) |
Berechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmung von Versandstückarten bis zur Berechnung des TI | |||||
5.2.1.7 Kennzeichnung | ||||||
5.2.2.1.11 Bezettelung | ||||||
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbener Kennzeichnung | ||||||
5.4.1.2.5 Dokumentation | ||||||
Teil 6:
6.4 Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften |
Filmvorführung z.B. "Test von Versandstückmustern" | Überblick | ||||
Teil 7: | ||||||
7.5.11 CV/CW 33: Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung | ||||||
7.6 Vorschriften für den Versand als Expressgut | E | |||||
Teil 8: | ||||||
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung - Unterabschnitt 8.2.2.4 |
S | |||||
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder Güter | S | Besonderheiten der Klasse 7 ( S5, S6, S11, S12 und S21) | ||||
4 Atomrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung) | Beförderung radioaktiver Stoffe | I | 3 | Information über die Vorschriften und Zuständigkeiten | ||
Lehr- / Lern- schwerpunkt |
Lehr-/Lern- inhalte |
S/E | Lehr-/ Lern- methode |
Stu- fe |
UE | Hinweise |
5 Strahlenschutz | "A-Regeln"
(Abstand - Aufenthaltszeit - Abschirmung) Strahlenschutzprogramm 1.7.2 ADR/RID Minimierungsgebot § 6 StrlSchV Behördenspezifische Anweisungen zum Arbeitsschutz wie z.B.
Strahlenschutz gemäß StrlSchV |
IV | 4 | Verknüpfung mit Strahlenschutzgrundsätzen der StrlSchV aufzeigen (Dosisbegrenzung) | ||
6 Strahlungsmessung | Messgeräte:
Einsatzbereiche Messfehlerquellen Praktische Messübungen mit unterschiedlichen Exponaten und unterschiedlichen Vorgaben Feststellung des Nulleffektes |
Vortrag Praktische Übungen |
IV | 12 | Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz | |
7 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten | GGVSEB, RSEB StGB 28. und 29. Abschnitt Ermittlungszuständigkeiten für die Verfolgung |
Fallbesprechung | 3 | Ordnungswidrigkeiten
Straftaten |
||
8 Praktische Ausbildungskontrolle | Gefahrgutkontrolle nach Kontrollablaufplan ggf. auch durch Simulation von typischen Kontrollsituationen | IV | 8 | Spezielle Ausrüstung und Kleidung | ||
9 Lernzielkontrolle | 2 | |||||
Summe UE | 51 |
Muster für die Bekanntgabe der Tunnelkategorien | Anlage 9 |
(Straßenbezeichnung, z.B. a 3, B 56) |
(Streckenkilometer/Ortslage) |
(Tunnelkategorie und ggf. Wochentag, Zeitfenster) |
(Bemerkungen) |
weiter . |
(Stand: 08.07.2022)
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