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Änderungstext
Gesetz zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts
- Saarland -
Vom 11. November 2020
(Amtsbl.
I Nr. 75 vom 10.12.2020 S. 1262)
Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel 1
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
1. Das Gesetz über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 58 wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten | " § 58 Inkrafttreten" |
b) In § 3 Absatz 5 und Absatz 7, § 6 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 und Absatz 4 Satz 1, § 10 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 3, § 12 Absatz 2 Satz 3, § 13 Absatz 1, § 14 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5 und Absatz 4 Satz 1, § 17 Absatz 1, § 29 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2, § 30 Absatz 1 Satz 1 und Satz 4, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2, § 32 Absatz 4, § 33 Absatz 5, § 36 Satz 3, § 41 Absatz 2 Satz 5, § 48 Absatz 2 Nummer 3 und im Satzteil nach der Nummer 3 und § 54 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 werden jeweils die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
c) In § 6 Absatz 2 Nummer 4 werden die Wörter "des Landesamts für Bau und Liegenschaften" durch die Wörter "des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport, Oberste Baubehörde" ersetzt.
d) § 58 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. (2) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft. | " § 58 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft." |
2. Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3. Juli 1959 (Amtsbl. S. 1279), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. November 2011 (Amtsbl. I S. 430), wird wie folgt geändert:
a) In § 8 Absatz 1, § 10 Absatz 1 Satz 1 und § 12 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Inneres, Kultur und Europa" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
b) § 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 13 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." |
3. Das Gesetz über die Stiftung eines Ehrenzeichens für besondere Verdienste im Katastrophenschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 74), geändert durch das Gesetz vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), wird wie folgt geändert:
a) In § 4 Absatz 4 und § 6 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
b) § 7 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." |
4. Das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 11. Juli 1962 (Amtsbl. S. 561), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Februar 2011 (Amtsbl. I S. 168), wird wie folgt geändert:
a) In § 2 Absatz 1 Satz 2 und § 6 Absatz 1 Satz 2 werden jeweils die Wörter "Ministeriums für Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
b) In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
c) § 11 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 11 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." |
5. § 120 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 1989 (Amtsbl. S. 413), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. April 2018 (Amtsbl. I S. 332), wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" werden gestrichen.
Artikel 2
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
1. § 18 des Saarländischen Gaststättengesetzes vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 206), geändert durch Artikel 6 § 1 des Gesetzes vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 156), wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Absatz 3
(3) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
wird aufgehoben.
2. § 12 des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Saarland vom 10. Februar 2010 (Amtsbl. I S. 23), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2012 (Amtsbl. I S. 1553), wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft. | " § 12 Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." |
3. Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz vom 13. Juni 2001 (Amtsbl. S. 1430), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. September 2012 (Amtsbl. I S. 428), wird wie folgt geändert:
a) In § 4 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
b) § 31 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 31
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. | " § 31
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft." |
4. § 9 des Markscheidergesetzes vom 21. September 1988 (Amtsbl. S. 1121), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2010 (Amtsbl. I S. 1384), wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. | " § 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft." |
Artikel 3
Gesetz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa
Das Gesetz zur Errichtung des Landesamtes für Zentrale Dienste vom 6. September 2006 (Amtsbl. S. 1694, 1730), geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 2 und Absatz 3 werden jeweils die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" sowie in § 3 Absatz 1 jeweils die Wörter "Ministeriums der Finanzen" durch die Wörter "Ministeriums für Finanzen und Europa" ersetzt.
2. In § 3 Absatz 2 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Europaangelegenheiten" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Bauen und Sport" ersetzt.
3. § 6 wird aufgehoben.
Artikel 4
Gesetz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur
Das Schülerförderungsgesetz vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 706), geändert durch das Gesetz vom 30. November 2011 (Amtsbl. I S. 1617), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort "Bildung" die Wörter "und Kultur" eingefügt.
2. In § 7 Absatz 2 werden nach dem Wort "Bildung" die Wörter "und Kultur" eingefügt und die Wörter "der Finanzen" durch die Wörter "für Finanzen und Europa" ersetzt.
3. § 8 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
" § 8 Übergangsregelungen" |
b) Absatz 1 wird aufgehoben.
c) Die Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und 2.
Artikel 5
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
1. § 15 des Saarländischen Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetzes vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 176), geändert durch das Gesetz vom 24. August 2011 (Amtsbl. I S. 282), wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" werden gestrichen.
2. § 19 des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz vom 4. Oktober 1972 (Amtsbl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. November 2016 (Amtsbl. I 2017 S. 79), wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" werden gestrichen.
3. Das Saarländische Jugendstrafvollzugsgesetz vom 30. Oktober 2007 (Amtsbl. S. 2370), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2019 (Amtsbl. I 2020 S. 79), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht zu § 113 werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) § 113 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden die Wörter "Übergangregelungen, Außerkrafttreten" durch das Wort "Übergangsregelungen" ersetzt.
bb) Absatz 4
(4) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
wird aufgehoben.
4. Abschnitt 8 des Hinterlegungsgesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1409), geändert durch das Gesetz vom 30. November 2016 (Amtsbl. I 2017 S. 62), wird aufgehoben.
5. In Artikel 6 Absatz 1 des Landesschlichtungsgesetzes vom 21. Februar 2001 (Amtsbl. S. 532), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406), wird Satz 2 aufgehoben.
Artikel 6
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
1. Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420) wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 1 wird § 6 wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.
b) Artikel 4 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.
2. Das Ladenöffnungsgesetz vom 15. November 2006 (Amtsbl. S. 1974), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2017 (Amtsbl. I S. 1014), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 13 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) In § 11 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.
c) § 13 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "in Kraft" die Wörter "und ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet" gestrichen.
3. Das Saarländische Vermessungs- und Katastergesetz vom 16. Oktober 1997 (Amtsbl. S. 1130), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. August 2018 (Amtsbl. I S. 674), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 34 aufgehoben.
b) § 34
§ 34 AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
wird aufgehoben.
4. Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 8. November 1978, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. Dezember 2013 (Amtsbl. I S. 323), wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11 aufgehoben.
b) In § 1 Absatz 3, § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 5 Absatz 8 Satz 2 und Absatz 9 Satz 1 sowie § 7 Absatz 1,2 und 4 werden die Wörter "Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.
c) § 11
§ 11 AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 außer Kraft.
wird aufgehoben.
5. Das Gesetz über Zuständigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über Heizkostenabrechnung vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 460) wird wie folgt geändert:
a) In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 3 das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
b) § 3 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.
Artikel 7
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
1. Das Gesetz zur Ausführung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1578), geändert durch das Gesetz vom 15. September 2010 (Amtsbl. I S. 1384), wird wie folgt geändert:
a) In § 1 wird die Angabe "Artikel 1 des Gesetzes vom 21. August 1995 (BGBl. I S. 1050)" durch die Angabe "Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I S. 350)" ersetzt.
b) In § 2 Absatz 4, § 3 Absatz 1 und Absatz 3, § 4 Absatz 1 und Absatz 2 werden die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" ersetzt.
c) § 4 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"(3) Die Vorschriften des Saarländischen Datenschutzgesetzes vom 16. Mai 2018 (Amtsbl. I S. 254) in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten." |
d) In § 8 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" durch die Wörter "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie ersetzt und nach dem Wort "Finanzen" die Wörter "und Europa" eingefügt.
e) § 10 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) Die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" werden gestrichen.
2. Das Gesetz zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport vom 11. Oktober 2006 (Amtsbl. S. 2046), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 25. Oktober 2011 (Amtsbl. I S. 438), wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
"Gesetz zur Eingliederung des Landesjugendamtes in das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" |
b) In Artikel 3 werden die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" ersetzt.
c) Artikel 4 wird wie folgt geändert:
aa) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.
bb) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
"Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft."
Artikel 8
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 202439
ENDE |