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Regelwerk; BGI/GUV-I / DGUV-I

BGI/GUV-I 8651 / DGUV Information 205-010 - Sicherheit im Feuerwehrdienst
Berufsgenossenschaftliche Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGI/GUV-I)

(Ausgabe 07/2011)




Vorbemerkung

Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Feuerwehren" (GUV-V C53) enthält grundsätzliche Bestimmungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz im Feuerwehrdienst. § 15 der GUV-V C53 fordert: "Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die Gefahren im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu unterweisen."

Diese Information ist unterteilt in drei Themenblöcke:

  1. Themen allgemeiner/grundsätzlicher Natur
  2. Themen, die überwiegend bauliche Einrichtungen behandeln
  3. Themen, die Gefahren und Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Übung und Einsatz behandeln

Viele der Themen sind bereits in der Grundausbildung von Bedeutung, andere im Rahmen der laufenden Ausbildung und bei Übungen (Fortbildung), andere wiederum betreffen nur bestimmte Einrichtungen oder Funktionsträger in den Feuerwehren. Der neue Untertitel "Arbeitshilfen für Sicherheit und Gesundheitsschutz" trägt dem Rechnung. Anwender der Arbeitshilfen sind die mit der Aufsicht und der Unterweisung in den Feuerwehren betrauten Personen.

Der Aufbau eines jeden Themas führt von einer bildlichen Darstellung über konkrete Unfallbeispiele mit Aufzeigen der auftretenden Gefahren zu Schutzzielen und schließlich Präventionsmaßnahmen in Form von Sicherheitshinweisen. Der Verweis an passender Stelle auf die jeweils einschlägige Vorschrift bzw. Norm erleichtert eine Vertiefung im Einzelfall oder erlaubt es bei Bedarf, eine Forderung mit dem gebotenen Nachdruck vorzutragen.

Auf der beigelegten CD-ROM finden sich alle Inhalte dieser Information zum Ausdrucken oder zur Verwendung in Präsentationen zu Unterrichtszwecken wieder.

Hinweis:

Die Formulierungen in dieser Broschüre erfolgen in der männlichen Form. Dies dient der flüssigeren Schreibweise und der leichteren Lesbarkeit. Hierbei ist selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint.

A1 Die gesetzliche Unfallversicherung

Die Feuerwehr ist eine Hilfeleistungsorganisation, in der weit mehr als eine Million Frauen und Männer in Deutschland Dienst für die Allgemeinheit leisten. Aus diesem Grund hat der Staat die Feuerwehren in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen.

Jeder Feuerwehrangehörige hat einen Rechtsanspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder eine Berufskrankheit im Feuerwehrdienst erleidet.

Die gesetzliche Unfallversicherung - Teil der Sozialversicherung

Gliederung:

Unfallversicherungsträger:

Versicherte Personen:

Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten:

Aufgaben und Leistungen der Unfallversicherungsträger:

Ärztliche Behandlung und Pflege nach Arbeits- und Wegeunfällen (Medizinische Rehabilitation)

Medizinische Rehabilitation nach Arbeits- und Wegeunfällen ...
... mit allen geeigneten Mitteln

Anschriften und Zuständigkeitsbereiche der Unfallversicherungsträger für Feuerwehren

Die jeweils aktuellen Adressen der Unfallversicherungsträger finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: www.dguv.de
Webcode d1980

A2 Erste Hilfe

Die Organisation der Ersten Hilfe in der Feuerwehr darf sich nicht allein auf den Feuerwehreinsatz beschränken. Möglich sind auch Unfälle der Feuerwehrangehörigen im Werkstatt- und Übungsdienst, auf Dienstfahrten und auf den Wegen zum und vom Feuerwehrdienst.

Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Organisation der Ersten Hilfe zusammen.

Überprüfung des Erste-Hilfe-Materials auf Vollständigkeit und Ablauf von Verfallsdaten

Unfallbeispiele:

Schutzziel:

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr für Leben und Gesundheit die erforderlichen Einrichtungen, insbesondere Meldeeinrichtungen sowie Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und Transportmittel, das erforderliche Personal, insbesondere Ersthelfer und Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Nach einem Unfall muss sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden können.

Gefährdungen:


Gefährdungen entstehen nach Unfällen insbesondere, wenn

Weitere Informationen:

Erste Hilfe muss nach Unfällen schnell, fachgerecht und mit geeigneten Mitteln geleistet werden können.

Artikel einer Tageszeitung zu einem Unfall mit mehreren Feuerwehrangehörigen

Organisation der Ersten Hilfe

Der Umfang organisatorischer Maßnahmen ist abhängig von den personellen und betrieblichen Verhältnissen einer Feuerwehr. In Betracht kommen z.B.:

Erste-Hilfe-Material (Verbandkästen):

Verbandkasten an leicht zugänglicher Stelle - das Rettungszeichen E03 "Erste Hilfe" weist darauf hin.

Ausbildung in Erster Hilfe

Erste-Hilfe-Ausbildung:

Erste-Hilfe-Fortbildung:

Simulation der Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen

Weitere Hinweise

Aushänge zur Ersten Hilfe und Verbandbücher:

Erste Hilfe an besonderen Einsatzstellen:

Sanitätsräume:

Anleitung zur Ersten Hilfe ...

... allerdings an ungeeigneter Stelle!

Bereitstellung spezieller Rettungskräfte an der Einsatzstelle

A3 Persönliche Schutzausrüstungen

Zum Schutz vor Unfall- und Gesundheitsgefahren sind bei Übungen und Einsätzen persönliche Schutzausrüstungen zu benutzen.

Diese Arbeitshilfe gibt insbesondere Hinweise zur Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung persönlicher Schutzausrüstungen.

Unfallbeispiele und Erkrankungen:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Übungen und Einsätzen, beispielsweise durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Persönliche Schutzausrüstungen - jedem Feuerwehrangehörigen muss die Mindestausrüstung für Übungen und Einsätze zur Verfügung gestellt werden.

Grenzen persönlicher Schutzausrüstungen

Das Ende eines Innenangriffs - die persönliche Schutzausrüstung des Angriffstrupps ...

... und das Atemschutzgerät

In den Schaftstiefel ist seitlich ein spitzer Gegenstand eingedrungen und hat die Fußverletzung verursacht.

Persönliche Schutzausrüstungen

Mindestausrüstung für Einsatzkräfte, die Brandbekämpfung in Gebäuden durchführen:

Spezielle Schutzausrüstungen:

Bei besonderen Gefahren müssen spezielle Schutzausrüstungen benutzt werden, z.B.:

Feuerschutzhauben sind nur wirksam, wenn alle freien Hautstellen an Kopf und Hals abgedeckt sind.

Hinweise zu Wartung, Pflege, Prüfung und Aussonderung:

Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung (Brandbekämpfung in Gebäuden)

Schutzwirkung:

Anforderungen:

Wahrnehmbarkeit:


Designbeispiel einer Feuerwehrschutzjacke, Variante I


Designbeispiel einer Feuerwehrschutzjacke, Variante II


Designbeispiel einer Feuerwehrschutzhose (wahlweise Bund- oder Latzhose)

Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:

Festgestellter Mangel Behebung
VerschmutzungWaschen
Naht aufgerissenVom Hersteller nähen lassen
Reflexstreifen abgerissenJe nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder vom Hersteller nähen lassen
Reißverschluss defektJe nach Gesamtzustand Ersatzbeschaffung oder durch den Hersteller ersetzen lassen


Hinweis:
Gebrauchsanleitung des Herstellers beachten

Die Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit nicht bestanden - Reflexstreifen sind abgerissen; Nähte der Schutzkleidung sind aufgerissen.

Kennzeichnung:

Anmerkungen:

Feuerwehrhelm

Schutzwirkung:

Schutz gegen

Anforderungen:

Kennzeichnung:

Gebrauch, Wartung, Ausmusterung:

Feuerwehrhelm DIN EN 443 mit Gesichtsschutz und Nackenschutz aus Leder oder mit Helmtuch

Gesichtsschutz nach starker Wärme-Einwirkung

Feuerwehrschutzhandschuhe

Schutzwirkung:

Schutz gegen

Anforderungen:

Kennzeichnung:

Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:

Festgestellter Mangel Behebung
Naht aufgeplatztaussondern
durchgescheuerte Stelleaussondern
Innenfutter löst sichzum Hersteller einschicken oder aussondern


Fingerhandschuhe aus textilem Gewebe oder aus Leder, beide mit Futter

Mindestqualität

Feuerwehrschutzschuhwerk

Schutzwirkung:

Schutz gegen

Anforderungen:

Kennzeichnung:

Schnürstiefel und Schaftstiefel aus Leder

Wiederkehrende Prüfung auf Gebrauchstauglichkeit:

Festgestellter Mangel Behebung
Abgelaufenes ProfilSohle durch den Hersteller ersetzen lassen
Leder an Zehenschutzkappe abgelöstaussondern
Naht offenaussondern
Reißverschluss defektdurch den Hersteller ersetzen lassen
Schnürsenkel defektnur durch Originalschnürsenkel erneuern
Mechanische Beschädigung oder Beschädigung durch Wärme-Einwirkungaussondern
Im Schuh kein richtiger HaltSchuhgröße wechseln oder bei Schnürstiefeln auf richtige Schnürung achten



A4 Feuerwehr im Straßenverkehr

Inanspruchnahme von Sonderrechten und Nutzung von Sondersignalen

Der Gesetzgeber räumt der Feuerwehr Sonderrechte im Straßenverkehr ein, damit Einsatzorte ohne verkehrsbedingte Verzögerungen erreicht werden können. Die Inanspruchnahme dieser Sonderrechte führt immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr.

Diese Arbeitshilfe erläutert die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Sonderrechte gestatten der Feuerwehr, die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung unter bestimmten Voraussetzungen außer Acht zu lassen. Gefährdungen entstehen insbesondere durch

Schutzziel:

Feuerwehrangehörige und andere Verkehrsteilnehmer dürfen durch die Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr nicht gefährdet werden.

Weitere Informationen:

Das Ende zweier Einsatzfahrten ...

Sonderrechte35 StVO)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten

Löschfahrzeug nach Zusammenstoß ...

... mit einem PKW auf der Kreuzung

Sonderrechtsfahrten mit dem Privatfahrzeug

Dieses Schild dient allenfalls zur Kenntlichmachung eines im Einsatz abgestellten Privatfahrzeuges.

Blaues Blinklicht38 StVO)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sondersignalen

Löschfahrzeug mit "Straßenräumern" im Einsatz

Feuerwehr im Straßenverkehr

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sonderrechten

1.Die Feuerwehr muss hoheitliche Aufgaben auf Grund von Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erfüllen.
2.Die Inanspruchnahme von Sonderrechten muss dringend geboten sein. Das heißt, der hoheitliche Auftrag könnte unter Beachtung der Verkehrsregeln nicht, nur unzureichend oder nicht schnell genug erfüllt werden.
3.Sonderrechte dürfen nach § 35 Abs. 8 StVO nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
4.Je größer die Abweichung von den Vorschriften ist, umso größer ist die Pflicht zur Rücksichtnahme auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer. In unübersichtliche Kreuzungen darf z.B. nur mit Schrittgeschwindigkeit eingefahren werden.
5.Die Verantwortlichkeit des Sonderrechtsfahrers im Sinne des allgemeinen Strafrechts bleibt bestehen. "Blaulicht ist kein Freibrief", heißt es auch in vielen ergangenen Gerichtsurteilen.
6. § 35 StVO schließt nicht aus, dass Feuerwehrangehörige, die mit einem Privatfahrzeug zu einem Einsatzort unterwegs sind, Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Die Inanspruchnahme muss sich jedoch auf begründete Ausnahmefälle beschränken.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Sondersignalen

7.Voraussetzung ist das Gebot höchster Eile auf Grund einer bekannt gewordenen Gefahrenlage, z.B. um Menschenleben zu retten.
8.Über die Benutzung von Sondersignalen entscheiden z.B. Einsatzleiter und Feuerwehr-Einsatzzentralen.
9.Benutzt die Feuerwehr blaues Blinklicht und Einsatzhorn, müssen alle übrigen Verkehrsteilnehmer dem Feuerwehrfahrzeug freie Bahn schaffen.
10.Bei Einsatzfahrten darf blaues Blinklicht auch ohne Einsatzhorn benutzt werden. Die Verpflichtung der Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen, ergibt sich jedoch nur, wenn blaues Blinklicht und Einsatzhorn zusammen benutzt werden.

A5 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Gefahrstoffe im Feuerwehrhaus

Gefahrstoffe werden in Feuerwehrhäusern und feuerwehrtechnischen Einrichtungen für verschiedene Zwecke und in unterschiedlichen Mengen verwendet. Feuerwehrangehörige müssen wissen, wie und woran man Gefahrstoffe erkennt und was bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachten ist.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Wartungsstation mit Gefahrstoffen

Unfallbeispiele:

Beispiele für typische Gefahrstoffe im Feuerwehrdienst:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen insbesondere durch

Schutzziele:

Weitere Informationen:

Schutzmaßnahmen:

Gefahrstoff-Kennzeichnung

Diese Anforderung gilt auch für selbst hergestellte Zubereitungen. Beim Umfüllen in kleinere Behälter muss die Kennzeichnung übernommen werden. Die Kennzeichnung alter Gebinde muss auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem

Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem wird ausführlich in der Information "Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im öffentlichen Dienst" (BGI/GUV-I 8555) beschrieben.

Tipps für Unterweisungen

Für wirksame Unterweisungen reichen häufig einfache Beispiele.


Fragen zur Tätigkeit mit Gefahrstoffen im Feuerwehrhaus

  Frage ja/nein erforderliche Maßnahme
1Ist bekannt, welche Gefahrstoffe und in welcher Menge diese im Feuerwehrhaus vorhanden sind (Gefahrstoffverzeichnis)?  
2Können vorhandene Gefahrstoffe auch in kleineren Gebinden beschafft werden, weil der Verbrauch entsprechend gering ist?  
3Können statt der vorhandenen Produkte auch Produkte mit ungefährlicheren Eigenschaften verwendet werden (diese Frage muss vor Beschaffungen gestellt werden)?  
4Werden die vorhandenen Gefahrstoffe in geeigneten Behältnissen gelagert?  
5Sind alle vorhandenen Gefahrstoff-Verpackungen richtig und vollständig gekennzeichnet?  
6Sind die Feuerwehrangehörigen über die Bedeutung der Gebindekennzeichnung unterwiesen?  
7Stehen die für Tätigkeiten mit den vorhandenen Gefahrstoffen erforderlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung, z.B. Schutzbrillen, geeignete Schutzhandschuhe, und werden sie verwendet?  
8Stehen geeignete Mittel für den Hautschutz, die Hautreinigung und die Hautpflege zur Verfügung?  
9Werden brennbare Flüssigkeiten ordnungsgemäß gelagert, z.B. nicht in Durchgängen, Durchfahrten, Treppenräumen und Fluren?  
10Werden Sonderabfälle, z.B. Öle, Kraftstoffe, Batterien, Leuchtstoffröhren, lösemittelhaltige Farb- und Anstrichstoffe, ordnungsgemäß entsorgt?  


Grundregeln für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

1.Vorsicht bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen! Hinweise auf besondere Gefahren für Mensch und Umwelt geben die R- bzw. H-Sätze, der Verpackungs-Kennzeichnung.
2.Schutzmaßnahmen dienen der eigenen Sicherheit und Gesundheit. Hinweise für sichere Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geben die S- bzw. P-Sätze der Verpackungs-Kennzeichnung.
3.Gefahrstoffe immer nur auf die für den Fortgang der Arbeiten erforderliche Menge beschränken.
4.An Arbeitsplätzen, bei denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchgeführt werden, nicht essen, trinken oder rauchen.
5.Gefahrstoffe nur in dafür geeignete und gekennzeichnete Behältnisse umfüllen. Gefahrstoffe nicht in verwechselbare, nicht bruchfeste oder nicht beständige Behältnisse umfüllen. Beim Umfüllen Spritzer vermeiden. Flüssigkeitsheber oder Pumpen benutzen.
6.Gefahrstoffe nicht in Lebensmittelgefäßen oder solchen, die mit Lebensmittelgefäßen verwechselt werden können, aufbewahren.
7.Verschüttete Gefahrstoffe sofort beseitigen. Benetzte Kleidung sofort säubern oder wechseln.
8.Behältnisse nach Gebrauch sofort verschließen.
9.Zusammenlagerungsverbote und spezielle Vorkehrungen für die Lagerung von Gefahrstoffen beachten.
10.Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege beachten.

A6 Atemschutzgeräte

Voraussetzungen für den sicheren Einsatz von Atemschutzgeräten sind Kenntnisse über deren Verwendungsmöglichkeiten und Schutzwirkung. Um vorhandene Atemschutzgeräte in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, ist für eine zweckmäßige Überwachung, Lagerung und Instandhaltung zu sorgen.

Kontrolle eines Pressluftatmers am Fahrzeug

Allgemeines

Filtergerät

Einteilung der Atemschutzgeräte

Pressluftatmer


Isoliergeräte (Pressluftatmer)

Ordnungsgemäßer Zustand

Die ordnungsgemäße Instandhaltung von Atemschutzgeräten ...

... erfolgt in speziell ausgestatteten Atemschutzwerkstätten.

Instandhaltungs- und Prüffristen

Instandhaltungsarbeiten und Prüfungen von Atemschutzgeräten sind nach den Gebrauchsanleitungen der Hersteller durchzuführen. Empfehlungen für die Instandhaltung und Prüfung von Vollmasken und Pressluftatmern sind den Tabellen 1 und 2 zu entnehmen.

Tabelle 1: Fristen für Vollmasken (Quelle: BGI/GUV-I 8674)

Art der durchzuführenden Arbeiten Maximalfristen
(Kurzbemerkungen) Vor Gebrauch Nach Gebrauch Halbjährlich Zwei Jahre Vier Jahre Sechs Jahre
Reinigung und Desinfektion *  O O  
Sicht-, Funktions- und Dichtprüfung **  OO   
Wechsel der Ausatemventilscheibe    O 
Wechsel der Sprechmembran     O
Kontrolle durch den GerätträgerO     
* Bei der zweijährigen Frist für Atemanschlüsse wird davon ausgegangen, dass einmal gereinigte und desinfizierte Masken luftdicht verpackt gelagert werden. Andernfalls gilt eine halbjährliche Frist. Nach jeder Reinigung/Desinfektion sind die Atemanschlüsse grundsätzlich zu prüfen.

** Bei luftdicht verpackten Geräten, die keinen erhöhten klimatischen und mechanischen Belastungen, z.B. Mitführen auf Fahrzeugen, ausgesetzt sind, kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden.


Tabelle 2: Fristen für Pressluftatmer (Quelle: BGI/GUV-I 8674)

Gerät Pressluftatmer Art der durchzuführenden Arbeiten
(Kurzbemerkungen)
Maximalfristen
Vor Gebrauch Nach Gebrauch Halb-
jährlich
Zwei Jahre Vier JahreSechs Jahre
Pressluftatmer, komplettReinigung OO   
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung OO   
Kontrolle durch den GeräteträgerO     
Lungenautomat (LA)Reinigung und Desinfektion O O  
Wechsel der Membran *    OO 
Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung OO   
Lungenautomat einschließlich SchlauchGrundüberholung     O
Pressluftatmer mit Tragevorrichtung, ohne LA u. FlascheGrundüberholung     O
Druckluft, Druckluftflaschen und -ventile       
* Erfolgt die Sichtprüfung der Membran nach jedem Gebrauch, gilt die vierjährige Wechselfrist. Erfolgt die Sichtprüfung halbjährlich, gilt die zweijährige Wechselfrist.


Filtergeräte


Weitere Informationen:

Tabelle 3: Vollmaske mit Partikelfilter

Vollmaske mit Vielfaches des Grenzwertes (VdGW) Bemerkungen, Einschränkungen
P1-Filter4Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass die geringe Maskenleckage aufhebt Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 nach Biostoffverordnung und Enzyme
P2-Filter15Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe mit der Einstufung in Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung und Enzyme
P3-Filter400 
Der Grenzwert ist die höchst zulässige Konzentration eines Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre.


Tabelle 4: Gas- und Spezialfilter und ihre Hauptanwendungsbereiche

Typ Kennfarbe Hauptanwendungsbereich Klasse Prüfgaskonzentration
AbraunOrganische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C11000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)
25000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)
310000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)
BgrauAnorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausäure) - nicht gegen Kohlenmonoxid11000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)
25000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)
310000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)
EgelbSchwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase11000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)
25000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)
310000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)
KgrünAmmoniak und organische Ammoniak-Derivate11000 ml/m3 (0,1 Vol.-%)
25000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)
310000 ml/m3 (1,0 Vol.-%)
AXbraunNiedrig siedende organische Verbindungen (Siedepunkt = 65 °C der Niedrigsiedergruppen 1 und 2 [siehe BGR/GUV-R 190])-Gr. 1100 ml/m3 für max. 40 min
Gr. 1500 ml/m3 für max. 20 min
Gr. 21 000 ml/m3 für max. 60 min
Gr. 25 000 ml/m3 für max. 20 min
SXviolettWie vom Hersteller festgelegt-5 000 ml/m3 (0,5 Vol.-%)
NO-P3blau-weißNitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOx Herstellerangaben beachten
Hg-P3rot-weißQuecksilber-Herstellerangaben beachten
COschwarzKohlenmonoxid-Herstellerangaben beachten
Reaktor meist: Reaktor P3orangeRadioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan-Herstellerangaben beachten
orange-weiß

A7 Atemschutzgeräteträger - Körperliche und fachliche Eignung

Einsätze unter Atemschutzgeräten gehören zu den gefährlichsten Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Unter Atemschutz dürfen deshalb nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die körperlich und fachlich dafür geeignet sind und die die mit dem Einsatz verbundenen Gefahren kennen.

Diese Arbeitshilfe fasst die Voraussetzungen für den Einsatz von Atemschutzgeräteträgern zusammen.

Atemschutzeinsätze belasten!

Unfallbeispiele:

Schutzziel:

Unter Atemschutz dürfen nur Feuerwehrangehörige eingesetzt werden, die den besonderen Anforderungen an die körperliche und fachliche Eignung für den Atemschutzeinsatz genügen.

Körperliche Eignung - Allgemeines:

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen:

Weitere Informationen:

Feuerwehrangehöriger auf einem Fahrradergometer bei der jährlichen Übung in der Atemschutz-Übungsanlage

Für Atemschutzmasken nur geeignete Maskenbrillen verwenden!

Eingesetzte Maskenbrille

Als Atemschutzgeräteträger ungeeignet - der Bart beeinträchtigt den Dichtsitz der Vollmaske!

Sehschärfe

Dichtsitz der Atemschutzmaske

Dichtlinienbereich der Atemschutzmaske

Fachliche Eignung

Ausbildung:

Fortbildung:

Jährliche Übung in der Atemschutz-Übungsanlage

Belastungsübung in einer Brandgewöhnungsanlage

Einsatzübung unter Atemschutz

A8 Mehr Sicherheit durch Unterweisung

Unterweisungen dürfen keine langweiligen Vorträge über Unfallverhütungsvorschriften sein. Auch der erhobene Zeigefinger führt nicht zu höherer Sicherheit. Das Geheimnis guter Unterweisungen ist der Sicherheitsdialog.

Im Gespräch lässt sich erkennen, ob Probleme verstanden und Maßnahmen akzeptiert werden. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzeugen, müssen Unterweisungen regelmäßig durchgeführt werden.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für die Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen.

Wirksam: Unterweisung in Kleingruppen


Verantwortung und Organisation der Unterweisung

Warum überhaupt unterweisen?

Wer unterweist?

In welchem Umfang unterweisen?

Unterweisung zu Schnitt- und Arbeitstechniken mit der Motorsäge

Methoden der Unterweisung

Kleingruppenorientierte Unterweisung:

Medienorientierte Unterweisung:

Unterrichtsbezogene Unterweisung:

Aber: Keine Abschreckungsmethode:

"Was kann hier passiert sein?" - Möglichkeit einer bildunterstützten Frage als Einstieg in eine Unterweisung

Einsatzmöglichkeiten von Medien

Computergestützte Präsentationen/Folien:

Dias, Fotos, Videoaufnahmen:

Filme:

Unfallverhütungsvorschriften und Broschüren:

Die Wandzeitung vermittelt wichtige Aussagen zur Sicherheit.

Plakate und Wandzeitungen:

Interaktive Software:

Experimente und Versuche:

Weitere Informationen:

Fragen zur Vorbereitung einer Unterweisung (Muster)

Unterweisung am: 
Die Unterweisung führt durch: 
  Fragen Antworten
1Welche Thematik und welchen Anlass hat die Unterweisung? 
2Wie groß ist der erforderliche Zeitbedarf? Sind Pausen erforderlich? 
3Wo soll die Unterweisung stattfinden (Ort, Raum)? 
4Wie viele Feuerwehrangehörige nehmen an der Unterweisung teil? 
5Wie setzt sich die Gruppe zusammen? 
6Wie unterschiedlich sind die Vorkenntnisse? 
7Was ist vorzubereiten? Wer ist an der Vorbereitung zu beteiligen? Sind Helfer erforderlich? 
8Welche Hilfsmittel sind für die Unterweisung erforderlich (Medien, Modelle, Geräte, Fahrzeuge)? 
9Sollen Teilnehmerunterlagen verteilt werden? Wenn ja, welche? 
10Wie lässt sich der Unterweisungserfolg feststellen? 


B1 Sichere Verkehrswege

Sichere Verkehrswege sind Voraussetzung für die sichere An- und Abfahrt der Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge sowie reibungslose Betriebs- und Einsatzabläufe im Freien und in Feuerwehreinrichtungen. Neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen tragen Ordnung und Sauberkeit zur sicheren Begehbarkeit von Verkehrswegen bei.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen zur Sicherheit bei der An- und Abfahrt sowie zur Sicherheit von Verkehrswegen.

Gefährlicher Begegnungsverkehr zwischen Einsatzkräften und Feuerwehrfahrzeugen

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen auf Verkehrswegen zur An- und Abfahrt und im Freien insbesondere durch

Gefährdungen entstehen an und auf Verkehrswegen in Feuerwehreinrichtungen insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Feuerwehrhäuser müssen in der Prioritätenliste des Winterdienstes Vorrang haben.

Sichere An- und Abfahrt am Feuerwehrhaus

Der Ausfahrtbereich des Feuerwehrhauses ist für Verkehrsteilnehmer gut erkennbar.

Der Stauraum vor den Toren bringt Sicherheit.

Die Situationen 1 und 2 zeigen vereinfacht die Anzahl der Begegnungsmöglichkeiten zwischen eintreffenden Einsatzkräften und dem ausrückenden Löschfahrzeug.

Situation 1: Bei der dargestellten Anlage des Parkraumes für PKW ergeben sich für anfahrende Einsatzkräfte und ausrückende Löschfahrzeuge insgesamt vier mögliche Gefahrensituationen.

Situation 2: Die Gefahrensituationen reduzieren sich in diesem Bild auf zwei. Die Anlage des Parkraumes in diesem Beispiel erweist sich also bei weitem günstiger als in der Situation 1.

PKW-Stellplätze und sichere Verkehrswege im Freien

Treppen als Zugang zu Feuerwehrhäusern sind immer Gefahrstellen - auch wenn sie den baurechtlichen Anforderungen genügen.

Möglichkeiten für Zugänge von den Stellplätzen in das Feuerwehrhaus

Verkehrswege in Gebäuden

Auch beim nachträglichen Abstellen von Geräten oder Anhängern sind die vorhandenen Verkehrswege freizuhalten.

Gefahr! Der Abgasschlauch der Absaugung schützt zwar vor Abgasen, bildet jedoch eine Stolpergefahr.

Fußböden in Gebäuden

Trittsicherheit durch rutschhemmende Bodenbeläge

Pfützen auf Bodenbelägen beseitigen

B2 Künstliche Beleuchtung

Verkehrswege und Arbeitsplätze in Feuerwehreinrichtungen müssen bei nicht ausreichendem Tageslicht künstlich beleuchtet werden. Wichtigstes Kriterium der künstlichen Beleuchtung ist die Beleuchtungsstärke. Weitere Gütekriterien der Beleuchtung sind z.B. die Begrenzung der Blendung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe sowie Lichtrichtung, Schattigkeit und Gleichmäßigkeit.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln für Planung, Installation, Betrieb und Instandhaltung künstlicher Beleuchtungen in Feuerwehreinrichtungen.

Schön anzusehen: Beleuchtung einer Feuerwache als Kunstobjekt

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:


Gefährdungen entstehen bei nicht ausreichendem Tageslicht insbesondere, wenn

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Vorbildlich: Die künstliche Beleuchtung über den Verkehrswegen neben dem Fahrzeug ergänzt die Beleuchtung durch das Tageslicht. Lichtöffnungen für das Tageslicht sind im Tor und in der rückwärtigen Wand vorhanden.

Künstliche Beleuchtung von Außenbereichen

Tabelle 1: Richtwerte für die Beleuchtung von Außenbereichen

Art des Außenbereichs Beleuchtungsstärke
Parkplätze10 Lux
Gehwege (Fußgänger)10 Lux
Toranlagen50 Lux


Tabelle 2: Vergleichswerte

Vollmondnacht0,25 Lux
nächtliche Straßenbeleuchtung1 - 30 Lux
sonniger Tag20 000 - 100 000 Lux


Durch mittige Anbringung der Beleuchtung zwischen den Toren werden Schlagschatten zwischen den Fahrzeugen vermieden.
+ Vorteil:

Werden die Fahrzeuge vor den Toren abgestellt, ergeben sich durch die mittige Anbringung der Beleuchtung über den Toren zwangsläufig Schlagschatten zwischen den Fahrzeugen.
- Nachteil:

Künstliche Beleuchtung in Gebäuden

Lichtschalter:

Orientierungsbeleuchtung über dem Zu- und Ausgang des Stellplatzbereiches - selbstleuchtende Lichtschalter sind hier nicht erforderlich.

Beleuchtung von Fahrzeug-Stellplätzen:

Schattenbereiche werden vermieden, wenn Leuchten direkt über den Verkehrswegen angebracht sind.

Sicherheitsbeleuchtung:

Tabelle 3

Art des Raumes bzw. der Tätigkeit Beleuchtungsstärke in Lux
Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge150 Lux
Geräteräume, Lagerräume100 Lux
Unterrichtsräume500 Lux
Wasch-, Dusch-, WC-Räume200 Lux
Umkleideräume200 Lux
Trocknungsräume100 Lux
Bereitschaftsräume100 Lux
Aufenthaltsräume100 Lux
Teeküchen200 Lux
Büroräume500 Lux
Arbeitsplätze in Einsatzzentralen500 Lux
Werkstätten300 Lux
bei besonderen Gefährdungen z.B. Kreissäge500 Lux
Waschhallen150 Lux
Arbeitsplätze in Schlauchpflege Werkstätten300 Lux
Arbeitsplätze und Verkehrswege in Feuerwehrtürmen150 Lux
Arbeitsräume in Atemschutzwerkstätten500 Lux


Die Werte sind den entsprechenden DIN-Normen des Feuerwehrwesens entnommen. Spezielle Richtwerte können auch DIN EN 12464 Teil 1 "Beleuchtung von Arbeitsstätten" bzw. der Arbeitsstättenregel ASR A3.4 "Beleuchtung" entnommen werden. Alle angegebenen Richtwerte entsprechen den Wartungswerten gemäß DIN 12464 unter welche die mittlere Beleuchtungsstärke nicht sinken darf.

Instandhaltung von Beleuchtungseinrichtungen

Typische Instandhaltungsarbeit: Auswechseln einer Leuchtstoffröhre mit Hilfe einer Stehleiter

B3 Sichere Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge

Ausreichend große Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge sind Voraussetzung für reibungslose Betriebs- und Einsatzabläufe in Feuerwehrhäusern. Für Stellplätze gelten deshalb Mindestanforderungen, die auch bei Fahrzeug-Neubeschaffungen nicht unterschritten werden dürfen. Für den Neubau oder die bauliche Änderung von Feuerwehrhäusern sind für Stellplätze die Planungsgrundlagen der DIN 14092 Teil 1 anzuwenden.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für Fahrzeug-Stellplätze in Feuerwehreinrichtungen.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen durch in Feuerwehrhäuser eingestellte Fahrzeuge insbesondere, wenn

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Der zusätzlich eingestellte Bootstrailer engt die vorhandenen Verkehrswege unzulässig ein.

Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge in bestehenden Feuerwehrhäusern - Mindestanforderungen

Gefahr! Hier reicht der Platz nicht einmal zum sicheren Ein- und Aussteigen des Fahrers.

Mindestanforderungen gerade erfüllt - bei geöffneter Fahrzeugtür verbleibt zwischen den Fahrzeugen ein ausreichend breiter Verkehrsweg.

Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge - Planungsgrundlagen für den Neubau oder bauliche Änderungen

Tabelle: Maße für Stellplatzabmessungen nach DIN 14092 Teil 1

Stellplatzgröße Breite b1 mind. Länge L mind. Zuordnung von Feuerwehrfahrzeugen
14,5 m8,0 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von < 6,0 m
24,5 m10,0 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von > 6,0 m und < 8,0 m
34,5 m12,5 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von > 8,0 m und < 10,0 m
44,5 m12,5 mfür alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Bauhöhe von > 3,5 m und einer Gesamtlänge von < 10,0 m


Die im Beispiel dargestellten Mindestabmessungen des Stellplatzes dürfen durch Stützen und andere Bauteile oder Einrichtungen nicht eingeengt werden. Bei den Stellplätzen müssen Fahrzeuglängsachse und Tormitte übereinstimmen. Bei Endeinstellplätzen und festen Einbauten (z.B. Stützen) ist jeweils eine freie Durchgangsbreite von 0,5 m zusätzlich vorzusehen.

B4 Sichere Durchfahrten und Feuerwehrtore

Gefahren im Torbereich von Feuerwehrhäusern werden durch sicher zu betätigende Tore und Durchfahrten mit ausreichendem Sicherheitsabstand zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen vermieden. Bei nicht ausreichendem Sicherheitsabstand müssen einengende Gebäudeteile mit einer gelb-schwarzen Gefahrenkennzeichnung versehen sein. Für den Neubau von Feuerwehrhäusern oder die bauliche Änderung von Tordurchfahrten sind die Planungsgrundlagen der DIN 14092 Teil 1 anzuwenden und Tore nach DIN 14092 Teil 2 vorzusehen.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für Durchfahrten und Tore in Feuerwehrhäusern.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen in Durchfahrten und an Toren insbesondere, wenn

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Gefahr! Auch wenn der Sicherheitsabstand rechnerisch den Mindestanforderungen genügt, bei Fahrbewegungen ist dies kein sicherer Durchgang.

Durchfahrten in Feuerwehrhäusern - Mindestanforderungen

Erforderliche Sicherheitsabstände zwischen Fahrzeugen und Gebäudeteilen in Tordurchfahrten

Gefahr! Diese Tordurchfahrt war allenfalls für bespannte Kraftspritzen ausreichend breit ...


Gelb-schwarze Gefahrenkennzeichnung der Tordurchfahrt nach außen

Durchfahrten in Feuerwehrhäusern - Planungsgrundlagen für den Neubau oder bauliche Änderungen

Tabelle: Feuerwehrtore

Stellplatzgröße
nach DIN 14092 Teil 1
Durchfahrtsmaße
nach DIN 14092 Teil 1
 BreiteHöhe
13,5 m3,5 m
23,5 m3,5 m
33,5 m4,0 m
43,5 m4,5 m


Sind Schlupftüren in Feuerwehrtoren nicht zu vermeiden, dann dürfen durch sie keine Stolperstellen entstehen und sie müssen eine freie Durchgangshöhe von mindestens 2 m haben.

Schlupftür ohne Stolperstelle

Hinweise für sichere Tore

Handbetätigte Tore:

Nach außen öffnende Torflügel müssen gegen Zuschlagen gesichert werden können.

Der elastische Dichtstreifen verhindert Handverletzungen.


Kraftbetätigte Tore:

Signalanlagen:

Die Signalanlage zeigt die Freigabe der lichten Durchfahrtshöhe zu beiden Seiten eindeutig an.

B5 Sichere Werkstätten

Die Voraussetzungen für sichere Instandhaltungsarbeiten lassen sich auf eine einfache Formel bringen: Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für sichere Werkstätten.

Instandhaltungsarbeiten am Feuerwehrfahrzeug

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen in Werkstätten zur Fahrzeug-Instandhaltung insbesondere durch

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Sauberkeit und Ordnung = Sicherheit

... und das Gegenteil davon

Fahrzeug-Instandhaltung

Sichere Werkstatträume und Werkstatteinrichtungen


Hebezeugeinsatz und Transportwagen zum sicheren und körpergerechten Transport der Schiebleiter

Fahrbare Podestleiter mit umwehrter Plattform für hoch gelegene Arbeitsplätze

Sichern von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen gegen Bewegungen

Gekipptes Führerhaus ... mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Absinken

Hebebühne

Brand- und Explosionsgefahren

Brandgefahr: Dieser Mülleimer gehört nicht in die Werkstatt.

Feuerlöscher im Werkstattbereich

Laderäume und Umgang mit Akkumulatoren

Platz sparende Alternative - Schrank zur Batterieladung mit Absaugung

Beispiele für praktische und ergonomische Lösungen im Werkstattbereich

Transportwagen für Tragkraftspritzen mit mechanischer Höhenverstellung

Hebezeuge und Transportwagen für verschiedenste Zwecke

Fahrbares Hebezeug zur sicheren Aufnahme von Lasten

Höhenverstellbarer Arbeitsplatz und Transportmöglichkeit für Instandhaltungsarbeiten an hydraulischen Rettungsgeräten

Hebezeugeinsatz und Transportwagen zum sicheren und körpergerechten Transport der Schiebleiter

Fahrbare Podestleiter mit umwehrter Plattform für hoch gelegene Arbeitsplätze

Fragen zur Sicherheit

Sicheres Arbeiten mit einwandfreiem Werkzeug

Allgemeiner Maschinenschutz


Schleifmaschinen

B6 Sichere Arbeitsgruben

Die Instandhaltung von Feuerwehrfahrzeugen erfordert Inspektions- und Wartungsarbeiten an der Fahrzeugunterseite. Zum Werkstattbereich vieler Feuerwehreinrichtungen gehören deshalb Arbeitsgruben. Arbeitsgruben müssen so beschaffen sein, dass sie jederzeit leicht und gefahrlos betreten und bei Gefahr schnell verlassen werden können. Gegen das Hineinstürzen von Personen sind Arbeitsgruben zu sichern.

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige bauliche und organisatorische Regelungen für sichere Arbeitsgruben.

Unfallbeispiele:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen insbesondere

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Arbeitsgruben müssen bei Gefahr schnell verlassen werden können.

Auffahren auf Arbeitsgruben

Leitlinien ermöglichen eine bessere Orientierung beim Auffahren auf die Arbeitsgrube.

Der in der Halle angebrachte Spiegel erweitert den Sichtbereich des Fahrers bei der Auffahrt auf die Arbeitsgrube.

Treppen in Arbeitsgruben

Zugangstreppe mit Treppenstufen aus Gitterrosten

Sicherung von Arbeitsgruben gegen Hineinstürzen

Das Abdecken nicht benutzter Teile von Arbeitsgruben ist immer die sicherste Lösung.

Warnung am Zugang vor der dahinter liegenden Arbeitsöffnung der Grube - das Warnzeichen fehlt.

Elektrische Ausrüstung von Arbeitsgruben

Beleuchtung in der Arbeitsgrube - die eingebauten Leuchten entsprechen der Schutzart IP 54.

Lüftung für Arbeitsgruben

B7 Sichere Lagerung von Gefahrstoffen

Durch unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen können Brand- und Explosionsgefahren entstehen. Dies gilt z.B. für die unsachgemäße Lagerung von Kraftstoffen zum Betrieb von Motoren, unterschiedlicher entzündbarer Flüssigkeiten * , für Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie von Druckgasen, z.B. Acetylen und Flüssiggas.
(* Bisheriger Begriff nach VbF: Brennbare Flüssigkeiten)

Diese Arbeitshilfe erläutert wichtige Regeln zur sicheren Lagerung von Gefahrstoffen.

Für entzündbare Flüssigkeiten fehlt häufig ein Lagerkonzept - in diesem Durcheinander befinden sich unter anderem auch Lacke, Lösemittel, Reiniger, Fette und Kraftstoffe.

Unfallbeispiel:

Gefährdungen:

Gefährdungen entstehen durch die Lagerung insbesondere wenn

Schutzziel:

Weitere Informationen:

Entzündbare Flüssigkeiten

Tabelle 1: Flammpunkte entzündbarer Flüssigkeiten

Beispiele Flammpunkt
Ethanol 60 Gew. %22,5 °C
Ethanol12 °C
Aceton-19 °C
Benzin-21 °C
(Diethyl)ether<-20 °C
Xylol25 °C
o-Kresol81 °C
Paraffinöl> 100 °C


Tabelle 2: Gegenüberstellung alte - neue Kennzeichnung entzündbarer Flüssigkeiten im Feuerwehrbereich

alte Bezeichnung

Gefährlichkeits-
merkmale

Kenn-
zeichnung nach Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG

(Ohne Kenn-
zeichnung für die Zusatz-
gefahren)

R-Sätze/ Gefahren-
symbol

Siedepunkt

[°C]

Flammpunkt [°C]neue Bezeich-
nung nach CLP-VO

Gefahren-
klassen/ Gefahren-
kategorien

neue Kennzeichnung nach CLP-VO
bisher neu
nach CLP-VO
Signal-
wort
Gefahren-
piktogramm
Gefahren-
hinweise
(H-Sätze)
HochentzündlichR 12

F+

< 35<0<23Entzündbare Flüssigkeit Kat. 1GefahrFlüssigkeit und Dampf extrem entzündbar (H 224)
LeichtentzündlichR 11

F

> 35<21<23Entzündbare Flüssigkeit Kat. 2AchtungFlüssigkeit und Dampf extrem entzündbar (H 225)
Entzündlichggf. R 10kein Gefahren-
symbol
-21 - 5523 - 60Entzündbare Flüssigkeit Kat. 3AchtungFlüssigkeit und Dampf extrem entzündbar (H 226)
-Keine Kennzeichnung-> 55


Druckgasflaschen

Schutzmaßnahmen:

Technische Schutzmaßnahmen

Entzündbare Flüssigkeiten

Druckgasflaschen

Organisatorische Schutzmaßnahmen


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