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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer von Verordnungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Saarland -

Vom 7. Dezember 2020
(Amtsbl. I Nr. 77 vom 17.12.2020 S. 1363)



Aufgrund

verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport,

aufgrund

verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

und aufgrund

verordnet die Landesregierung

Artikel 1
Entfristung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen

Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Agrar- und Umweltdienst (Fachgebiet landwirtschaftlicher Dienst) und des Lehramtes an landwirtschaftlichen Fachschulen vom 29. Februar 2012 (Amtsbl. I S. 112) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsangabe werden in der Überschrift zu § 30 nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. § 30 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 2
Entfristung und organisationsrechtliche Anpassung der Verordnung über die Ausführung von Katastervermessungen durch Bedienstete und Beschäftigte von Vermessungsstellen

Die Verordnung über die Ausführung von Katastervermessungen durch Bedienstete und Beschäftigte von Vermessungsstellen vom 4. Dezember 2003 (Amtsbl. S. 3005), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Dezember 2012 (Amtsbl. I S. 462), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsangabe werden in der Überschrift zu § 4 nach dem Wort "In-Kraft-Treten" das Komma und das Wort "Außer-Kraft-Treten" gestrichen sowie das Wort "In-Kraft-Treten" durch das Wort "Inkrafttreten" ersetzt.

2. In § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 5 werden jeweils die Wörter "Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen" durch die Wörter "Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung" ersetzt.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift zu § 4 werden nach dem Wort "In-Kraft-Treten" das Komma und das Wort "Außer-Kraft-Treten" aufgehoben sowie das Wort "In-Kraft-Treten" durch das Wort "Inkrafttreten" ersetzt.

b) Absatz 3

(3) Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

wird gestrichen.

Artikel 3
Entfristung und organisationsrechtliche Anpassung der Verordnung über den Inhalt des Liegenschaftskatasters und über die Übermittlung von Daten aus dem Liegenschaftskataster

Die Verordnung über den Inhalt des Liegenschaftskatasters und über die Übermittlung von Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 15. September 2008 (Amtsbl. S. 1543), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsangabe werden in der Überschrift zu § 8 nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. In § 5 Absatz 5 Satz 1 und Satz 3 werden die Wörter "Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen" sowie in § 7 Absatz 1 Nummer 6 die Wörter "Landesamt für Agrarwirtschaft und Landentwicklung" jeweils durch die Wörter "Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung" ersetzt.

3. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift zu § 8 werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "in Kraft" die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 4
Entfristung der Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie

Die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 16. August 2011 (Amtsbl. I S. 277) wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsangabe werden in der Überschrift zu § 5 nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. § 5 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 5. Juni 2007, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387), außer Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2010 außer Kraft

" § 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Außengastronomie vom 5. Juni 2007, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387), außer Kraft."

Artikel 5
Entfristung der Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften

Die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften vom 26. Juni 1998, zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 48 des Gesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsangabe wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift zu § 1 werden die Wörter "Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr" durch die Wörter "Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) Die Überschrift zu § 6 wird wie folgt gefasst:

2. § 6 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 6 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften vom 18. September 1989 (Amtsbl. S. 1450), geändert durch Verordnung vom 5. September 1990 (Amtsbl. S. 1023), außer Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

" § 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Zuständigkeiten nach abfallrechtlichen Vorschriften vom 18. September 1989 (Amtsbl. S. 1450), geändert durch Verordnung vom 5. September 1990 (Amtsbl. S. 1023), außer Kraft."


Artikel 6
Entfristung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz, nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung

In der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz, nach der Strahlenschutzverordnung und nach der Röntgenverordnung vom 10. Dezember 2007 (Amtsbl. S. 2509), zuletzt geändert durch Artikel 16 der Verordnung vom 27. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1387), wird Abschnitt 4 wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden nach den Wörtern "Abschnitt 4: Inkrafttreten" das Komma sowie das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. In § 19 Satz 1 werden nach den Wörtern "in Kraft" die Wörter "und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 7
Entfristung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Ingenieurgesetz

In § 3 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Ingenieurgesetz vom 24. Juni 2011 (Amtsbl. I S. 238) werden nach den Wörtern "in Kraft" die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 8
Entfristung und organisationsrechtliche Anpassung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz

Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Tierschutzgesetz vom 7. Oktober 1987 (Amtsbl. S. 1185), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. August 2011 (Amtsbl. I S. 287), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In § 1 Nummer 1 werden die Wörter "Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr" durch die Wörter "Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In § 1 Nummer 3 werden die Wörter "Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz" durch die Wörter "Landesamt für Verbraucherschutz" ersetzt.

2. § 2 Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 9
Entfristung der Verordnung über die Mitwirkung von Kontrollstellen im ökologischen Landbau

§ 2 der Öko-Landbau-Mitwirkungsverordnung vom 26. April 2012 (Amtsbl. I S. 126) wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

2. In Absatz 1 werden nach den Wörtern "in Kraft" die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 10
Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 202551

ENDE