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Regelwerk, EU 2015, Immissionsschutz/Gefahrgut/Transport - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 der Kommission vom 11. März 2015 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwaltungsvorschriften für die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 85 vom 28.03.2015 S. 1, ber. 2016 L 300 S. 26;
VO (EU) 2016/1789 - ABl. Nr. L 277 vom 13.10.2016 S. 60;
VO (EU) 2018/986 - ABl. Nr. L 182 vom 18.07.2018 S. 16 Inkrafttreten)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Februar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen 1, insbesondere auf Artikel 22 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 4, Artikel 25 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 27 Absatz 1, Artikel 33 Absatz 2, Artikel 34 Absatz 3, Artikel 35 Absatz 4, Artikel 45 Absatz 2, Artikel 46 Absatz 3 und Artikel 53 Absatz 8,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In dieser Verordnung werden die ausführlichen Verwaltungsvorschriften für die Muster für die Beschreibungsmappe und den Beschreibungsbogen festgelegt; das Muster der Bescheinigung über den Zugang zur On-Board-Diagnose des Fahrzeugs sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen; das Muster der Übereinstimmungsbescheinigung; die Muster des gesetzlich vorgeschriebenen Herstellerschildes und des EU-Typgenehmigungszeichens; die Muster des EU-Typgenehmigungsbogens und das Muster der dem EU-Typgenehmigungsbogen als Anlage beigefügten Liste der anwendbaren Anforderungen oder Rechtsakte; das Nummerierungssystem für die EU-Typgenehmigungsbogen; das Muster der dem EU-Typgenehmigungsbogen beigefügten Anlage mit den Prüfergebnissen; die allgemeinen Anforderungen an die Form der Prüfberichte; die Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann; alle Gesichtspunkte des Verfahrens der Autorisierung für das Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, sowie das Muster Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann; das Nummerierungssystem für die Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann.

(2) Im Gegensatz zur Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2 werden in der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sämtliche Anforderungen für einen Antrag auf EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für alle Klassen von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen festgelegt. Die bei der EU-Typgenehmigung zu verwendenden Verwaltungsformulare sollten bereitgestellt werden.

(3) Seit die für Typgenehmigungsverfahren benutzten Muster in der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt worden sind, wurden in Fahrzeugen neue Techniken eingeführt. Die bei der EU-Typgenehmigung verwendeten Muster sollten daher angepasst werden.

(4) Um anzuzeigen, für welches Verfahren sich der Hersteller bei der Beantragung der Typgenehmigung entschieden hat, sollte ein neues Muster einer "Beschreibungsmappe" eingeführt werden.

(5) Um zu gewährleisten, dass unabhängige Marktteilnehmer angemessenen Zugang zu den Informationen über Reparaturen am Fahrzeug - einschließlich Informationen über Systeme für die On-Board-Diagnose und ihr Zusammenwirken mit anderen Fahrzeugsystemen - erhalten, müssen die Hersteller den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Informationen gewähren und den Genehmigungsbehörden gegenüber nachweisen, dass sie diese Anforderung eingehalten haben. Für diesen Nachweis sollte ein Muster für eine entsprechende Bescheinigung des Herstellers festgelegt werden.

(6) Es sollten entsprechend den Typgenehmigungsverfahren für vollständige, vervollständigte und unvollständige Fahrzeuge drei Muster für eine Übereinstimmungsbescheinigung bereitgestellt werden.

(7) Um nachzuweisen, dass Zugmaschinen, die mit an ihnen angebauten Maschinen typgenehmigt worden sind, und Fahrzeuge der Klassen R und S ein zufriedenstellendes Sicherheitsniveau aufweisen, sollte ein Teil der in Anhang VII der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 aufgeführten technischen Unterlagen einschließlich der technischen Unterlagen für Maschinen dem Beschreibungsbogen beigefügt werden. Des Weiteren sollte die EG-Konformitätserklärung für die angebaute Maschine der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeuges beigefügt werden.

(8) Zur Vereinfachung des gängigsten EU-Typgenehmigungsbogens sollte ausschließlich für die EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung für vollständige Fahrzeuge ein neues Muster entwickelt werden, während für die übrigen Kombinationen von Fahrzeugtypen ein anderes Muster für den EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen festgelegt werden sollte.

(9) Es sollte für Systeme jedweden Typs jeweils ein einziges Muster des EU-Typgenehmigungsbogens festgelegt werden, um die zuvor in den einzelnen Richtlinien der Union für die jeweiligen Typen von Systemen bereitgestellten Muster zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Aus demselben Grund sollte ein weiteres einheitliches Muster für Bauteile und selbständige technische Einheiten festgelegt werden.

(10) Das in der Richtlinie 2003/37/EG angegebene Nummerierungssystem für die EU-Typgenehmigungsbogen sollte geändert werden, um es mit der neuen Struktur der Rechtsakte, die die Anforderungen für die Typgenehmigung, mit denen die Übereinstimmung bescheinigt wird, enthalten, in Einklang zu bringen.

(11) Um die Darstellung der wichtigsten Informationen aus der Prüfung auf Erfüllung der technischen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und der gemäß ihr erlassenen delegierten Rechtsakte zu vereinheitlichen, sollte ein Mindestbestand von allgemeinen Anforderungen für das Format der Prüfberichte festgelegt werden.

(12) Zu demselben Zweck sollten technische Dienste die in der jeweiligen internationalen Regelung oder EN/ISO-Norm aufgeführten Muster der Prüfberichte als Anleitung für die Formulierung der Prüfberichte über technische Anforderungen verwenden, die in den gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erlassenen delegierten Rechtsakten aufgeführt sind und auf den Anforderungen fußen, die in den internationalen Regelungen oder EN/ISO-Normen aufgeführt sind.

(13) Um die Belastung der Hersteller zu begrenzen, sollte die Vorlage von Prüfberichten für bestimmte Bauteile und selbständige technische Einheiten, die gemäß der Richtlinie 2003/37/EG, der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4, der Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 5, der Verordnung (EU) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 oder in Kapitel XIII der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführten internationalen Regelungen und den gemäß jener Verordnung erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakte erstellt worden sind, für die Beantragung von Typgenehmigungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 unter der Bedingung zugelassen werden, dass sich seit der Durchführung der Prüfung weder die materiellen Anforderungen noch die Anforderungen hinsichtlich der Prüfverfahren geändert haben.

(14) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stehen in Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 69 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Gegenstand

Mit der vorliegenden Verordnung werden die in Artikel 68 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 genannten Durchführungsmaßnahmen festgelegt, um einheitliche Bedingungen für die Durchführung der Verwaltungsvorschriften für die Typgenehmigung neuer land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten, die für derartige Fahrzeuge ausgelegt und gebaut werden, und für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgehen kann, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, herzustellen.

Artikel 2 Muster für den Beschreibungsbogen und die Beschreibungsmappe

Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen auf der Grundlage des Musters in Anhang I der vorliegenden Verordnung den Beschreibungsbogen und die Beschreibungsmappe gemäß Artikel 22 Absatz 1 und Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 vor.

Artikel 3 Muster für die Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zur On-Board-Diagnose sowie zu Informationen über die Fahrzeugreparatur und -wartung

Von Artikel 53 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 betroffene Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, legen der Genehmigungsbehörde auf der Grundlage der Muster in Anhang II der vorliegenden Verordnung eine Bescheinigung über die Einhaltung der Bestimmungen über den Zugang zur On-Board-Diagnose sowie zu Informationen über die Fahrzeugreparatur und -wartung gemäß Artikel 53 Absatz 8 jener Verordnung vor.

Artikel 4 Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung

Der Hersteller stellt die Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 gemäß den Mustern in Anhang III der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 5 Muster für das gesetzlich vorgeschriebene Schild und das EU-Typgenehmigungszeichen

Der Hersteller erstellt das gesetzlich vorgeschriebene Schild und das EU-Typgenehmigungszeichen gemäß Artikel 34 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 gemäß den Mustern in Anhang IV der vorliegenden Verordnung.

Artikel 6 Muster für den EU-Typgenehmigungsbogen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnten EU-Typgenehmigungsbogen gemäß den Mustern in Anhang V der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 7 Nummerierungssystem für die EU-Typgenehmigungsbogen

EU-Typgenehmigungsbogen werden gemäß Anhang VI nummeriert.

Artikel 8 Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 25 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnte Anlage mit den Prüfergebnissen gemäß dem Muster in Anhang VII der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 9 Form der Prüfberichte

  1. Die Form der in Artikel 27 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 erwähnten Prüfberichte muss den in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung genannten allgemeinen Anforderungen entsprechen.
  2. Vorhandene Prüfberichte für Bauteile und selbständige technische Einheiten, die gemäß der Richtlinie 2003/37/EG, der Richtlinie 2007/46/EG, der Richtlinie 97/68/EG, der Verordnung (EU) Nr. 595/2009 oder in Kapitel XIII der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführten internationalen Regelungen und den gemäß jener Verordnung erlassenen delegierten und Durchführungsrechtsakte erstellt worden sind, werden für die Zwecke der Typgenehmigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 unter der Bedingung zugelassen, dass sich seit der Durchführung der Prüfung weder die materiellen Anforderungen noch die Anforderungen hinsichtlich der Prüfverfahren geändert haben. Prüfberichte, die diese Anforderungen erfüllen, werden in Anhang VIII dieser Verordnung aufgeführt.

Artikel 10 Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die gemäß Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 zu erstellende Liste der Teile oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, wird in Anhang IX der vorliegenden Verordnung dargestellt.

Artikel 11 Muster für die Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die Genehmigungsbehörden stellen die in Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 genannte Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder für seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, gemäß dem Muster in Anhang X der vorliegenden Verordnung aus.

Artikel 12 Nummerierungssystem für die Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann

Die Autorisierungsbescheinigung für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung sind, ausgehen kann, sind gemäß Anhang XI zu nummerieren.

Artikel 12a Übergangsbestimmungen in Bezug auf Motoren 18

Für Motoren, die vor dem 1. Januar 2018, und für Motoren der Unterklassen NRE-v-5 und NRE-c-5, die vor dem 1. Januar 2019 typgenehmigt wurden, gelten weiterhin die folgenden Bestimmungen dieser Verordnung in ihrer geltenden Fassung vom 6. August 2018:

Artikel 13 Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt vom 1. Januar 2016 an.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1) ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013 S. 1.

2) Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. Nr. L 171 vom 09.07.2003 S. 1). 3) Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (ABl. Nr. L 157 vom 09.06.2006 S. 24).

4) Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. Nr. L 263 vom 09.10.2007 S. 1).

5) Richtlinie 97/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte (ABl. Nr. L 59 vom 27.02.1998 S. 1).

6) Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG (ABl. Nr. L 188 vom 18.07.2009 S. 1).

.

Muster für den Beschreibungsbogen und die BeschreibungsmappeAnhang I 18


Teil A 18
Beschreibungsmappe

1 Allgemeine Anforderungen

1.1. Bei der Beantragung einer EU-Typgenehmigung für ein Fahrzeug, System, Bauteil oder eine selbständige technische Einheit legt der Hersteller gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 eine Beschreibungsmappe vor, die Folgendes enthält:

  1. ein Inhaltsverzeichnis;
  2. die Angaben zu dem für die Typgenehmigung gewählten Verfahren nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 entsprechend dem Muster in Ziffer 2 (Formular der Beschreibungsmappe);
  3. den Beschreibungsbogen gemäß Teil B dieses Anhangs;
  4. alle sachdienlichen Daten, Zeichnungen, Fotos und sonstigen Angaben, die gemäß dem Beschreibungsbogen erforderlich sind;
  5. die Bescheinigung des Herstellers über den Zugang zu Informationen über die OBD sowie zu Reparatur- und Wartungsinformationen als Nachweis gegenüber der Typgenehmigungsbehörde gemäß Artikel 53 Absatz 8 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013, wie in Anhang II der vorliegenden Verordnung dargestellt;
  6. für typgenehmigte Zugmaschinen, die eine Typgenehmigung mit einer auf ihnen angebauten Maschine und für Fahrzeuge der Klassen R und S erhalten, ein Dokument, in dem der Inhalt der EG-Konformitätserklärung entsprechend den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt ist, gegebenenfalls auch ohne Seriennummer und Unterschrift;

    auf Verlangen der Genehmigungsbehörde stellt der Hersteller zusätzlich zu allen in Anhang VII der genannten Richtlinie aufgeführten wesentlichen technischen Unterlagen der Maschine insbesondere Folgendes bereit:

  7. alle zusätzlichen Informationen, die von der Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens angefordert werden;
  8. die Erklärung des Herstellers über Maßnahmen zur Verhinderung unbefugter Eingriffe in den Antriebsstrang und die Vorrichtung zur Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und der Nummer 4.3.2 des Anhangs III der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 1 der Kommission gemäß den Mustern in Anlage 24 dieses Anhangs;
  9. für Fahrzeuge, die mit mindestens einer elektrischen oder elektronischen Vorrichtung zur Begrenzung ihrer Antriebsleistung ausgestattet sind, Angaben und Nachweise darüber, dass sich die Antriebsleistung durch eine Änderung oder die Abtrennung der Vorrichtung oder ihrer Verdrahtung nicht erhöht wird;
  10. für Fahrzeuge der Klassen T2, T3 und T4.3, die mit einklappbaren und über ein automatisches Verriegelungssystem verfügenden Überrollschutzstrukturen ausgerüstet sind, eine Bescheinigung des Herstellers, aus der hervorgeht, dass die Vorprüfung nach dem Prüfverfahren gemäß Nummer 5.5 von Teil B3 des Anhangs IX der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission 2 durchgeführt wurde.

1.2. Anträge auf Papier sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Liegen Zeichnungen bei, so müssen diese das Format A4 haben oder auf das Format A4 gefaltet sein und hinreichende Einzelheiten in geeignetem Maßstab enthalten. Liegen Fotos bei, so müssen diese hinreichende Einzelheiten zeigen.

1.3. Angaben zur Leistung komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme gemäß der Aufstellung in Anhang XXIII Anlage 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 3 der Kommission sind beizubringen.

1.4. Für Motoren sind die Beschreibungsmappe und der Beschreibungsbogen nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 5 der Kommission vorzulegen.

2. Muster für das Formular der Beschreibungsmappe

Informationen

zu dem für die Typgenehmigung nach Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewählten Verfahren

Formular der Beschreibungsmappe -

Eine ordnungsgemäß ausgefüllte Fassung dieser Mitteilung ist der Beschreibungsmappe hinzuzufügen.

Der Unterzeichner:...(vollständiger Name und Position)]

Firmenname und Anschrift des Herstellers 4: ...

Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers 4: ...

beantragt folgendes Typgenehmigungsverfahren:

  1. Mehrphasen-Typgenehmigung 1

  2. Einphasen-Typgenehmigung 1

  3. gemischte Typgenehmigung 1

Wenn die Verfahren a) oder c) gewählt werden, wird für alle Systeme, Bauteile und selbständigen technischen Einheiten die Einhaltung der Anforderungen im Sinne von Buchstabe b erklärt.

Mehrstufen-Typgenehmigung nach Artikel 20 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 gewählt: ja/nein 1

Informationen über das Fahrzeug (die Fahrzeuge), die bei Antrag auf EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung einzutragen sind:

1.1 Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers) 4: ...

1.2. Typ 2: ...

1.2.1. Variante(n) 2: ...

1.2.2. Version(en) 2: ...

1.2.3. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

1.2.4. Typgenehmigungsnummer(n) der vorhergehenden Stufen 4: ...

1.3. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 3: ...

Gilt für die Typgenehmigung:

  1. für einen Typ eines vollständigen Fahrzeugs 1

  2. für einen Typ eines vervollständigten Fahrzeugs 1

  3. für einen Typ eines unvollständigen Fahrzeugs 1

  4. für einen Typ eines Fahrzeugs mit vollständigen und unvollständigen Varianten 1

  5. für einen Typ eines Fahrzeugs mit vervollständigten und unvollständigen Varianten 1

Informationen, die bei Antrag auf Typgenehmigung eines Systems/eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit einzutragen sind 1:

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 5: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.5.2. - gestrichen -

2.8. Virtuelle und/oder Selbstprüfung 1

2.8.1. Übersichtsliste der virtuellen und/oder selbst geprüften Systeme, Bauteile oder selbständigen technischen Einheiten gemäß Artikel 27 Absatz 4 und Artikel 60 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013:

Übersichtstabelle über virtuelle und/oder Selbstprüfungen

Nummer des delegierten RechtsaktsAnhang Nr.VorschriftEinschränkungen/Anmerkungen
2.8.2. Ausführlicher Bericht über die Validierung virtueller Prüfungen und/oder Selbstprüfungen beigefügt: ja/nein 1

Ort: ...

Datum: ...

Unterschrift: ...
Name und Stellung im Unternehmen: ...

Erläuterungen zum Formular der Beschreibungsmappe

(Fußnotenzeichen, Fußnoten und Erläuterungen, die nicht im Formular der Beschreibungsmappe anzugeben sind)

1) Nichtzutreffendes streichen.

2) Alphanummerischen Code "Typ-Variante-Version" oder "TVV" für jeden Typ, jede Variante und jede Version angeben, der/die gemäß Anhang I Teil B Nummer 2.3 dieser Verordnung jedem Typ, jeder Variante und jeder Version zugeteilt wird. Für die Identifizierung der Variante und der Versionen kann die Tabelle in Anhang I Teil B Nummer 2.2 dieser Verordnung verwendet werden.

3) Klassifizierung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013; die Codierung ist anzugeben, z.B."T4.3a" für eine Zugmaschine mit geringer Bodenfreiheit und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h.

4) Im Fall einer Mehrstufen-Typgenehmigung sind diese Angaben für jede Stufe zu machen.

5) Für Motoren sind Angaben zur Typbezeichnung des Motors oder, bei Motortypen innerhalb einer Motorenfamilie, zum Familientyp (FT) gemäß Anhang I Teil B Nummer 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission zu machen.

Teil B 18
Beschreibungsbogen

1. Allgemeine Anforderungen

1.1. Jeder Beschreibungsbogen muss eine vom Antragsteller zugeteilte Kennziffer tragen.

1.2. Falls sich die Angaben im Beschreibungsbogen für die Fahrzeug-Typgenehmigung geändert haben, legt der Hersteller der Genehmigungsbehörde die geänderten Seiten vor, aus denen die Art der Änderung(en) und das Datum der Neuausgabe deutlich hervorgehen.

2. Typgenehmigung von Fahrzeugen

2.1. Alle Beschreibungsbögen müssen folgende Angaben enthalten:

2.2. Matrix mit den Kombinationen aus den in Nummer 5 aufgeführten Angaben zu verschiedenen Versionen und Varianten eines Fahrzeugtyps

Matrix der Varianten und Versionen

Lfd. Nr.AlleVersion 1Version 2Version 3Version n

2.2.1. Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.

2.2.2. Angaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift "Alle" einzutragen.

2.2.3. Diese Angaben können auch in anderer Form vorgelegt oder den Angaben in Nummer 5 hinzugefügt werden.

2.3 Typen-, Varianten- und Versionsbezeichnungen

2.3.1. Der Hersteller teilt jedem Typ, jeder Variante und jeder Version eines Fahrzeugs einen alphanumerischen Code zu, bestehend aus lateinischen Buchstaben und/oder arabischen Ziffern, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung (siehe Anhang III) des betreffenden Fahrzeugs angegeben wird.

Klammern und Bindestriche dürfen verwendet werden, wenn sie keinen Buchstaben und keine Ziffer ersetzen.

2.3.2. Der Gesamtcode muss wie folgt zusammengesetzt sein: Typ-Variante-Version oder "TVV".

2.3.3. Durch den TVV-Code muss es möglich sein, eine einmalige Kombination technischer Merkmale im Sinne der in Teil B dieses Anhangs festgelegten Kriterien klar und eindeutig zu kennzeichnen.

2.3.4. Ein Hersteller darf denselben Code verwenden, um einen Fahrzeugtyp zu bestimmen, wenn dieser in zwei oder mehr Klassen fällt.

2.3.5. Ein Hersteller darf nicht denselben Code verwenden, um einen Fahrzeugtyp für mehr als eine Typgenehmigung in derselben Fahrzeugklasse zu kennzeichnen.

2.3.6. Anzahl der Zeichen für den TVV-Code

2.3.6.1. Die Anzahl der Zeichen darf Folgendes nicht überschreiten:

  1. 15 für den Code des Fahrzeugtyps;
  2. 25 für den Code einer Variante;
  3. 35 für den Code einer Version.

2.3.6.2. Der vollständige alphanumerische TVV-Code darf aus höchstens 75 Zeichen bestehen.

2.3.6.3. Wird der TVV-Code als Ganzes verwendet, so ist zwischen der Bezeichnung des Typs, der Variante und der Version jeweils eine Leerstelle zu lassen.

Beispiel eines solchen TVV-Codes: 159AF[... Leerzeichen] 0054[... Leerzeichen]977K(BE).

3. Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

3.1. Für ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit gemäß Tabelle 1-1 füllt der Hersteller die maßgebliche Anlage zu diesem Anhang aus.

Zusätzlich zu den in Tabelle 1-1 aufgeführten Anlagen müssen die Systeme, Bauteile und selbständigen technischen Einheiten den folgenden Anforderungen genügen:

  1. Maßnahmen für Typgenehmigungsverfahren (Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission)
  2. Übereinstimmung der Produktion (Anhang IV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission)
  3. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen (Anhang V der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission)

Tabelle 1-1 Liste der Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten, für die gegebenenfalls eine EU-Typgenehmigung erteilt werden kann

Liste I - Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit

AnlageSystem oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE)Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission 1 Anhang NummerGeändert durch und/oder Umsetzungsstufe
1System: Einbau eines Motors/einer MotorenfamilieI
2System: Äußerer GeräuschpegelII
3Bauteil/STE: Motor/MotorenfamilieI
Liste II - Anforderungen für die funktionale Sicherheit des Fahrzeugs
AnlageSystem oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE)Delegierte Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission Anhang NummerGeändert durch und/oder Umsetzungsstufe
4System: FahrerinformationX
5System: Anbau der Beleuchtungs- und LichtsignaleinrichtungenXII
6System: elektromagnetische VerträglichkeitXV
7System: Einbau akustischer WarneinrichtungenXVI
8System: Anbau von RückspiegelnIX
9System: Einbau eines KettenfahrwerksXXXIII
10Bauteil/STE: elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer/elektronischer UnterbaugruppenXV
11Bauteil/STE: BelastungsgewichteXXIII
12Bauteil/STE: seitliche Schutzvorrichtung und/oder hinterer UnterfahrschutzXXVI / XXVII
13Bauteil: ReifenXXX
14Bauteil/STE: mechanische VerbindungseinrichtungXXXIV
Liste III - Bremsvorschriften für Fahrzeuge
AnlageSystem oder Bauteil/selbstständige technische Einheit (STE)Delegierte Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission 2 Anhang NummerGeändert durch und/oder Umsetzungsstufe
15System: BremsenII
Liste IV - Anforderungen an die Fahrzeugbauweise und allgemeine Anforderungen für die Typgenehmigung
AnlageSystem oder Bauteil/selbsttändige technische Einheit (STE)Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission Anhang NummerGeändert durch und/oder Umsetzungsstufe
16System: Exposition des Fahrers gegenüber dem GeräuschpegelXIII
17System: Verankerungen der SitzgurteXVIII
18System: Schutz vor gefährlichen StoffenXXIX
19STE: Überrollschutzstruktur (ROPS)VI / VII / VIII / IX / X
20STE: Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)XI
21Bauteil/STE: FahrersitzXIV
22Bauteil/STE: SicherheitsgurteXIX
23STE: Schutz gegen das Eindringen von Gegenständen (OPS)XX
1) Delegierte Verordnung (EU) 2018/985 der Kommission vom 12. Februar 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der Antriebseinheit land- und forstwirtschaftlicher Fahrzeuge und ihrer Motoren und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/96 der Kommission (ABl. Nr. L 182 vom 18.07.2018 S. 1).

2) Delegierte Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission vom 15. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen für die Bremsen von Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 17 vom 23.01.2015 S. 1).

4. Typgenehmigungsnummern oder Prüfberichtnummern der zutreffenden Genehmigungsgegenstände

4.1. In der nachfolgenden Tabelle 1-2 hat der Hersteller die für diesen Fahrzeugtyp zutreffenden Genehmigungsgegenstände gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 anzugeben. Für jeden Genehmigungsgegenstand sind alle einschlägigen Genehmigungen und Prüfberichte (sofern vorhanden) anzugeben. Für Systeme, Bauteile oder selbständige technische Einheiten brauchen jedoch nicht alle Angaben gemacht zu werden, wenn diesbezügliche Informationen in dem jeweiligen Genehmigungsbogen enthalten sind.

Tabelle 1-2 Übersicht über die Typgenehmigungsnummern und Prüfberichte

Positionsnummer und GenehmigungsgegenstandTypgenehmigungs- oder Prüfberichtsnummer ***Ausstellungsdatum der Typgenehmigung oder ihrer Erweiterung oder des PrüfberichtsMitgliedstaat oder Vertragspartei *, der/die die Typgenehmigung ** oder technischer Dienst, der den Prüfbericht *** ausgestellt hatVerweis auf den Rechtsakt und seine letzte ÄnderungVarianten/Versionen
Beispiel: "36 ROPS (Zugmaschinen auf Gleisketten)"
Unterschrift: ...
Stellung im Unternehmen: ...
Datum: ...
* Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.

** Anzugeben, falls nicht aus der Typgenehmigungsnummer zu entnehmen.

*** Die Genehmigungsbehörde vervollständigt die Angaben für die nach den jeweiligen Rechtsakten erstellten Prüfberichte, zu denen kein Typgenehmigungsbogen vorliegt.

4.2. Für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführten Gegenstände, für die Genehmigungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates 6, der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 7 oder den in Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 aufgeführten UNECE-Regelungen (UNECE-Genehmigungen) erteilt wurden oder die auf vollständigen Prüfberichten basieren, die auf Grundlage der OECD-Normenkodizes alternativ zu den gemäß der genannten Verordnung und den auf ihrer Grundlage erlassenen delegierten Rechtsakten erstellten Prüfberichten erstellt wurden, stellen die Hersteller die Angaben in Nummer 5 nur bereit, wenn diese nicht bereits in dem entsprechenden Typgenehmigungsbogen bzw. Prüfbericht enthalten sind. Allerdings sind die in der Übereinstimmungsbescheinigung (Anhang III dieser Verordnung) geforderten Angaben in jedem Fall zu machen.

5. Dateneintragungen im Beschreibungsbogen

A. Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zu Fahrzeugen

1.1. Marke (Firmenname des Herstellers) 18: ...

1.2. Typ 17: ...

1.2.1. Variante(n)17: ...

1.2.2. Version(en)17: ...

1.2.3. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

1.2.4. Typgenehmigungsnummer(n) vorhergehender Stufen 3, 18: ...

1.3. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

1.4. Firmenname und Anschrift des Herstellers 18: ...

1.4.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätten: ...

1.4.2. Ggf. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

1.5. Gesetzlich vorgeschriebenes Fabrikschild:

1.5.1. Lage des (der) gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds (Fabrikschilder)18: ...

1.5.2. Befestigungsart18: ...

1.5.3. Fotos und/oder Zeichnungen des gesetzlich vorgeschriebenen Schildes (vollständiges Beispiel mit Maßangaben)18: ...

1.6. Fahrzeug-Identifizierungsnummer

1.6.1. Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer auf dem Fahrgestell: ...

1.6.2. Fotos und/oder Zeichnungen der Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

1.6.3. Die Baureihe dieses Typs beginnt mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und Selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

2.5. bis 2.5.4.2 - gestrichen -

3. Allgemeine Baumerkmale

3.1. Fotos oder Zeichnungen, die ein repräsentatives Fahrzeug zeigen: ...

3.2. Maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung des gesamten Fahrzeugs: ...

3.3. Achsen und Räder:

3.3.1. Anzahl der Achsen und Räder: ...

3.3.2. Anzahl und Lage der Achsen mit Zwillingsbereifung 23: ...

3.3.3. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen 23: ...

3.3.4. Anzahl und Lage der angetriebenen Achsen 23: ...

3.3.5. Anzahl und Lage der gebremsten Achsen 23: ...

3.4. Für Fahrzeuge der Klasse C

3.4.1. Konfiguration des Kettenfahrwerks: Gleiskettensatz vorne/Gleiskettensatz hinten/Gleiskettensatz vorne und Gleiskettensatz hinten/durchlaufende Gleisketten auf beiden Seiten des Fahrzeugs 4

3.4.2. Anzahl und Lage der angetriebenen Gleiskettensätze 22: ...

3.4.3. Anzahl und Lage der gebremsten Gleiskettensätze 22: ...

3.4.4. Lenkung bei Fahrzeugen der Klasse C

3.4.4.1. Lenken durch Veränderung der Geschwindigkeit der Kettenlaufwerke an der linken und der rechten Seite: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.2. Lenken durch Drehung von zwei gegenüberliegenden oder von allen vier Kettenlaufwerken ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.3. Lenken durch Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.4. Lenken durch Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse und Änderung der Richtung der Räder an der Achse mit Rädern: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.5. Mittlerer Bodenkontaktdruck P: ... MPa

3.5. Fahrgestell

3.5.1. Übersichtszeichnung des Fahrgestells: ...

3.5.2. Für Fahrzeuge der Klassen T und C Typ des Fahrgestells: Blockbauweise/Zentralrohrrahmen/Leiterrahmen/mit Gelenk/Rahmen mit Längsträgern/andere 4 (falls andere, welche: ..).

3.5.3. Für Fahrzeuge der Klassen R und S 1 - Typ des Fahrgestells: Deichsel-Anhängefahrzeug/ Starrdeichsel-Anhängefahrzeug/Zentralachs-Anhängefahrzeug/andere 4 (falls andere, welche: ..).

3.6. Werkstoff des Aufbaus: ...

3.7. Lage und Anordnung des Motors: ...

3.8. Lage des Lenkrades: rechts/links/mittig 4: ...

3.9. Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr 4 und für den Einsatz in Ländern, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) verwendet werden, ausgerüstet 4;

3.10. Fahrzeuge der Klasse T oder C mit Ausrüstung für forstwirtschaftliche Anwendungen: ja/nein 4

3.11. Fahrzeug der Klasse T oder C mit Ausrüstung für den Schutz vor gefährlichen Stoffen: ja/nein 4

3.12. Für Fahrzeuge der Klassen R und S Typ der Bremse: ungebremst/Auflaufbremse/durchgehende Bremse/halbdurchgehende Bremse/hydraulische Bremse/Druckluftbremse 4

4. Massen und Abmessungen

(in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

4.1 Bereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)

4.1.1. Leermasse

4.1.1.1. Leermasse(n) in fahrbereitem Zustand 13

4.1.1.1.1 Höchstens: ... kg 30

4.1.1.1.2.. Mindestens: ... kg 30

4.1.1.1.3.. Verteilung dieser Massen auf die Achsen: ... kg

4.1.1.1.4.. Bei Starrdeichsel- oder Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S Angabe der Stützlast auf dem Kupplungspunkt (S): ... kg

4.1.2. Höchstmassen laut Angabe des Herstellers

4.1.2.1. Technisch zulässige Gesamtmasse(n) 13: ... kg

4.1.2.1.1. Technisch zulässige Achslast: Achse 1 ...kg Achse 2 ... kg Achse ... kg

4.1.2.1.2.. Bei Starrdeichsel- oder Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S Angabe der Stützlast auf dem vorderen Kupplungspunkt (S): ... kg

4.1.2.1.3.. Grenzwerte der Verteilung dieser Massen auf die Achsen (Angabe der prozentualen Mindestgrenzen für die Vorderachse und die Hinterachse): ... %

4.1.2.2. Massen und Reifen

Reifenkombination Nr.Achse Nr.Reifenabmessung, einschließlich Tragfähigkeitskennzahl und Symbol für die Geschwindigkeits-
kategorie
Abroll-
radius (1) [mm]
Reifenlast - Tragfähigkeit pro Reifen [kg]Höchst-
zulässige Achslast [kg] *
Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg] *Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg] *, ,***Spurweite [mm]
MindestensHöchstens
11.....................
2.....................
........................
21.....................
2.....................
........................
...1.....................
2.....................
........................
*) Gemäß Reifenspezifikation.

**) Unter statischen Bedingungen auf den Bezugsmittelpunkt der mechanischen Verbindungseinrichtung übertragene Last, unabhängig von der mechanischen Verbindungseinrichtung; falls die von der mechanischen Verbindungseinrichtung abhängende höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt in der Tabelle angegeben ist, Tabelle nach rechts erweitern und die Kennung der mechanischen Verbindungseinrichtung in der Kopfzeile der Spalte angeben; für Fahrzeuge der Klassen R oder S betreffen diese Spalten die etwa vorhandenen hinteren mechanischen Verbindungseinrichtungen.

***) Der Wert ist nur anzugeben, wenn die höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt niedriger als in den Einträgen 38.3 und 38.4 angegeben ist.

4.1.2.3. Masse(n) und Kettenfahrwerk

Kettenfahrwerk Nr.Abmessungen der GleisketteDurchschnittlicher Boden-
kontaktdruck [k Pa]
Höchstzulässige Masse je Gleiskettenrolle [kg] *Höchstzulässige Masse je Gleiskettensatz [kg] *Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg] *Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt [kg] *,**.
Länge: [mm]Breite: [mm]
1..................
2..................
.....................
*) Gemäß Gleiskettenrollenspezifikation.

**) Unter statischen Bedingungen auf den Bezugsmittelpunkt der mechanischen Verbindungseinrichtung übertragene Last, unabhängig von der mechanischen Verbindungseinrichtung; falls die von der mechanischen Verbindungseinrichtung abhängende höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt in der Tabelle angegeben ist, Tabelle nach rechts erweitern und die Kennung der mechanischen Verbindungseinrichtung in der Kopfzeile der Spalte angeben.

4.1.3. Technisch höchstzulässige Anhängelasten für Fahrzeuge der Klassen T oder C für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S (für Fahrzeuge der Klassen R und S höchstzulässige Lasten auf dem Kupplungspunkt der hinteren mechanischen Verbindungseinrichtung angeben):

Bremse / Fahrzeuge der Klassen R und SDeichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst *....... kg....... kg....... kg
Auflaufbremse....... kg....... kg....... kg
Hydraulische Bremse....... kg....... kg....... kg
Pneumatische Bremse....... kg....... kg....... kg
*) Berechnet anhand des teilbeladenen Zustands nach der Definition des Zugmaschinenherstellers im Einvernehmen mit dem technischen Dienst gemäß der Nummer 3.1.1.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission.

4.1.4. Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination, bestehend aus Zugmaschine (Fahrzeug der Klasse T oder C) und Anhängefahrzeug (Fahrzeug der Klasse R oder S) für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S:

Bremse / Fahrzeuge der Klassen R und SDeichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst... kg... kg... kg
Auflaufbremse... kg... kg... kg
Hydraulische Bremse... kg... kg... kg
Pneumatische Bremse... kg... kg... kg

4.2. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

4.2.1. Für unvollständige Fahrzeuge

4.2.1.1. Länge 31

4.2.1.1.1 Höchstzulässige Gesamtlänge des vervollständigten Fahrzeugs: ...mm

4.2.1.1.2.. Mindestzulässige Gesamtlänge des vervollständigten Fahrzeugs: ... mm

4.2.1.2. Breite 32

4.2.1.2.1.. Höchstzulässige Breite des vervollständigten Fahrzeugs: ... mm

4.2.1.2.2. Mindestzulässige Breite des vervollständigten Fahrzeugs: ... mm:

4.2.1.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 33

4.2.1.3.1 Höchstens: ... mm

4.2.1.3.2.. Mindestens: ... mm

4.2.1.4. Überhang vorn 34: ... mm

4.2.1.4.1.. Für Fahrzeuge der Klassen T und C: Überhangwinkel: ... Grad

4.2.1.5. Für Fahrzeuge der Klassen T und C: Überhang hinten 35 ... mm

4.2.1.5.1.. Für Fahrzeuge der Klassen T und C: Überhangwinkel hinten: ... Grad

4.2.1.5.2.. Kleinster und größter zulässiger Überhang des Kupplungspunktes 35 46: ... mm

4.2.1.6. Für Fahrzeuge der Klassen T und C: Bodenfreiheit 36

4.2.1.6.1.. Zwischen den Achsen: ... mm

4.2.1.6.2.. Unter der Vorderachse (den Vorderachsen): ... mm

4.2.1.6.3.. Unter der Hinterachse (den Hinterachsen): ... mm

4.2.1.7. Äußerste zulässige Lagen des Schwerpunkts des vervollständigten Fahrzeugs: ... mm

4.2.1.7.1.. Äußerste zulässige Lagen des Schwerpunkts des Aufbaus und/oder der Innenausstattung und/oder der Ausrüstung und/oder der Nutzlast bei Fahrzeugen der Klassen T und C: ... mm

4.2.2. Für vollständige/vervollständigte 4 Fahrzeuge

4.2.2.1. Abmessungen des Fahrzeugs über alles, einschließlich der mechanischen Verbindungseinrichtung:

4.2.2.1.1 Länge für den Einsatz im Straßenverkehr 31:

4.2.2.1.1.1 Höchstens: ... mm

4.2.2.1.1.2 Mindestens: ... mm

4.2.2.1.2 Breite für den Einsatz im Straßenverkehr 32

4.2.2.1.2.1 Höchstens: ... mm

4.2.2.1.2.2 Mindestens: ... mm

4.2.2.1.3.. Höhe für den Einsatz im Straßenverkehr 33 47

4.2.2.1.3.1 Höchstens: ... mm

4.2.2.1.3.2 Mindestens: ... mm

4.2.2.2. Überhang vorn 34, 48

4.2.2.2.1.. Höchstens: ... mm

4.2.2.2.2.. Mindestens: ... mm

4.2.2.3. Überhang hinten 35

4.2.2.3.1.. Höchstens: ... mm

4.2.2.3.2.. Mindestens: ... mm

4.2.2.4. Bodenfreiheit 36

4.2.2.4.1.. Höchstens: ... mm

4.2.2.4.2.. Mindestens: ... mm

4.2.2.5. Radstand 37: ... mm

4.2.2.6. Abstand zwischen den aufeinanderfolgenden Achsen 1 und 2: ... mm 2 und 3: ... mm 3 und 4: ... mm, usw.

4.2.2.7. Bei Starrdeichsel- oder Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S:

4.2.2.7.1 Abstand zwischen dem Kupplungspunkt und der ersten Achse: ... mm

4.2.2.7.2.. Abstand zwischen dem Kupplungspunkt und der letzten Achse: ... mm

4.2.2.8. Höchst- und Mindestspurweite der einzelnen Achsen (gemessen zwischen den Mittenebenen der üblicherweise montierten Einfach-, Zwillings- oder Drillingsreifen) (vom Hersteller anzugeben) 38:

4.2.2.8.1 Höchstens: Achse 1 ... mm Achse 2 ... mm Achse ... mm

4.2.2.8.2.. Mindestens: Achse 1 ... mm Achse 2 ... mm Achse ... mm

4.2.2.9. Lage des Schwerpunkts des Fahrzeugs in Längs-, Quer- und senkrechter Richtung: ...

4.2.2.9.1 Für Fahrzeuge der Klassen T2, T4.1, T4.3 und C2, C4.1, C4.3 Höhe des Schwerpunkts über dem Boden mit den üblicherweise bei diesem Fahrzeug montierten Reifen: ... mm

4.2.2.9.1.1 Für Fahrzeuge der Klassen T2 und C2 Angabe des Verhältnisses zwischen Nummer 4.2.2.9.1 und der durchschnittlichen Mindestspurweite für jede Achse: Achse 1 ... Achse 2 ... Achse ...:...

4.2.2.9.1.2 Für Fahrzeuge der Klassen T4.1 und C4.1 Angabe des Verhältnisses zwischen Position 4.2.2.9.1 und der durchschnittlichen Mindestspurweite sämtlicher Achsen: ...

5. Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs

5.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

5.1.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Vorwärtsfahrt:

5.1.1.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h

5.1.1.2. Berechnete bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im höchsten Gang (bei der Berechnung verwendete Faktoren angeben) 41: ... km/h

5.1.1.3. Gemessene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h 41

5.1.2. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt 54:

5.1.2.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt: ... km/h

5.2. bis 5.5. - gestrichen -

5.6. Tatsächlich zurückgelegte Strecke je vollständiger Umdrehung der Antriebsräder: ... mm

B. Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Antriebsleistung

6. Wesentliche Merkmale des Motors

6.1.7. Klasse und Unterklasse des Motors 7: ...

6.2.1. Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Rotationskolben/andere (angeben) 4: ...

6.2.2. Art der Zündung: Selbstzündung/Fremdzündung 4

6.2.3.1 Anzahl der Zylinder: ... und Anordnung 26:

6.2.8. Kraftstoff

6.2.8.1. Kraftstofftyp 9: ...

6.2.8.3. Liste der zusätzlichen Kraftstoffe, Kraftstoffgemische und -emulsionen, die mit dem Motor verwendbar sind, laut Erklärung des Herstellers gemäß Anhang I Nummer 1.4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 (mit Hinweis auf eine anerkannte Norm oder Spezifikation): ...

6.3.2.1. Angegebene Nenndrehzahl: ... min-1

6.3.2.1.2. Angegebener Nennwert der Nutzleistung: ... kW

6.3.2.2. Motordrehzahl bei Höchstleistung: ... min-1

6.3.2.2.2. Maximale Nutzleistung: ... kW

6.3.6.4. Gesamt-Hubvolumen: ... cm3

9. Energiespeicher 11

9.1. Beschreibung: Batterie/Kondensator/Schwungrad/Generator 4

9.2. Kennnummer: ...

9.3. Art der elektrochemischen Zelle: ...

9.4. Gespeicherte Energie

9.4.1. Spannung der Batterie: ... und Ladungsmenge: ... Ah in 2h

9.4.2. Für Kondensator: ... J

9.4.3. Für Schwungrad/Lichtmaschine 4: ... J

9.4.3.1. Trägheitsmoment des Schwungrades: ... kg m2

9.4.3.1.1 Zusätzliches Trägheitsmoment, wenn kein Gang eingelegt ist: ... kg m2

9.5. Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne 4

10. Aussengeräuschpegel

10.1. Vom Hersteller angegebener äußerer Geräuschpegel

10.1.1. Fahrgeräusch: ... dB(A)

10.1.2 Standgeräusch: ... dB(A)

10.1.3. Bei Motordrehzahl: ... min-1

10.2. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Auspuffanlage (einschließlich Luftansauganlage und Vorrichtungen zur Geräusch- und Auspuffemissionssteuerung): ...

10.3. Luftansauganlage

10.3.1. Beschreibung des Ansaugkrümmers (Zeichnungen und/oder Fotos beifügen) 10: ...

10.3.2. Luftfilter

10.3.2.1. Fotos und/oder Zeichnungen: ...

10.3.2.2. Marke: ...

10.3.2.3. Typ: ...

10.3.3. Ansauggeräuschdämpfer

10.3.3.1. Fotos und/oder Zeichnungen: ...

10.3.3.2. Marke: ...

10.3.3.3. Typ: ...

10.4. Auspuffanlage

10.4.1. Beschreibung und/oder Zeichnungen des Auspuffkrümmers 10: ...

10.4.2. Beschreibung und oder Zeichnungen der Bestandteile der Auspuffanlage, die nicht zum Motor gehören: ...

10.4.3. Höchstzulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast: ... kPa

10.4.4. Typ und Kennzeichnung der lärmmindernden Einrichtungen des Auspuffs: ...

10.4.4.1. Lärmmindernde Einrichtung enthält Faserstoffe: ja/nein 4

10.4.5. Rauminhalt der Auspuffanlage: ... dm3

10.4.6. Lage der Auspuffmündung: ...

10.4.7. Gegebenenfalls zusätzliche außengeräuschmindernde Maßnahmen im Motorraum und am Motor selbst: ...

10.5. Einzelangaben zu allen nicht mit dem Motor zusammenhängenden Einrichtungen zur Geräuschminderung (sofern sie nicht in anderen Einträgen behandelt werden): ...

11. Kraftübertragungsstrang und dessen Steuerung 13

11.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeuges und dessen Steuersystems (System zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses, Kupplungsbetätigung oder jeder andere Bestandteil des Kraftübertragungsstrangs): ...

11.2. Getriebe

11.2.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Systeme zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses und ihrer Steuerung: ...

11.2.2. Diagramm und/oder Zeichnung der Kraftübertragung: ...

11.2.3. Art der Kraftübertragung: Getriebe (einschließlich Planetengetriebe)/Antriebsriemen/hydrostatisch/elektrisch/sonstige 4 (falls sonstige bitte angeben: ...)

11.2.4. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

11.2.5. Lage in Bezug auf den Motor: ...

11.2.6. Steuerungsmethode: ...

11.2.7. Verteilergetriebe: mit/ohne 4

11.2.8. Typ des Systems zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses: Mechanisch (Gangwechsel)/Doppelkupplungsgetriebe (Gangwechsel)/halbautomatisches Getriebe (Gangwechsel)/Automatikgetriebe (Gangwechsel)/stufenloses Getriebe/hydrostatisch/nicht zutreffend/sonstige 4 (falls sonstige bitte angeben: ...)

11.3. Kupplung (falls vorhanden)

11.3.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Kupplung und ihres Steuerungssystems:

11.3.2. Höchstwert der Drehmomentwandlung: ...

11.4. Übersetzungsverhältnisse

GetriebeGetriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebe-
abtriebswelle)
Verteilergetriebe-
übersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Ver teil ergetriebeabtriebswelle)
Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungs-
verhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)
Gesamtü-
bersetzung
Verhältnis (Motordrehzahl/ Fahrzeug-
geschwindigkeit) nur für Handschaltgetriebe
Höchstwert bei stufenlosem Getriebe *

1

2

3

Geringster Wert bei stufenlosem Getriebe *

Rückwärtsfahrt

1

...

*) Stufenlos veränderliche Übersetzung

11.5. Differenzialsperre

11.5.1. Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ 4

C. Informationen zur funktionalen Sicherheit

12. Regler für die Leistung des Antriebs- und/oder Kraftübertragungsstrangs

12.1. Anzahl der Drehzahlregler: ...

12.2. Nominale Abregeldrehzahl 1: ...

12.2.1. Abregeldrehzahl des Motors/der Kraftübertragung unter Last: ... min-1

12.2.2. Höchstdrehzahl bei niedrigster Motorlast: ... min-1

12.3. Nominale Abregeldrehzahl 2: ...

12.3.1 Abregeldrehzahl des Motors/der Kraftübertragung unter Last 4: ... min-1

12.3.2. Höchstdrehzahl bei niedrigster Motorlast: ... min-1

12.4. Angegebener Zweck der Regler: Begrenzung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs/der Höchstleistung/Überdrehzahlschutz 4: ...

12.5. Einstellbare Geschwindigkeits-Begrenzungseinrichtung entsprechend den Anforderungen für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 in den Nummern 1 und 2, Teil II Nr. 13.2, Teil III Nummern 21.2 und 21.3, Anhang 5 Nr. 1 und Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 89 (ABl. Nr. L 158 vom 19.06.2007 S. 1) einschließlich der sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen: ja/nein/nicht anwendbar 4

13. Lenkung

13.1. Schematische Darstellung der gelenkten Achsen einschließlich der Lenkgeometrie: ...

13.2. Art der Lenkung: Muskelkraftlenkung/Hilfskraftlenkung/Fremdkraftlenkung/Gleiskettenlenkung 4

13.3. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung der Lenkung

13.3.1. Ausführung der Übertragungseinrichtung (ggf. Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

13.3.2. Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

13.3.2.1. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

13.3.3. Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): ...

13.3.3.1. Arbeitsweise und Betriebsschema, Fabrikmarke(n): und Typ(en): ...

13.3.4. Schematische Darstellung der gesamten Lenkanlage, aus der die Lage der einzelnen das Lenkverhalten beeinflussenden Einrichtungen im Fahrzeug hervorgeht: ...

13.3.5. Schematische Darstellungen der Betätigungseinrichtungen: ...

13.3.6. Verstellbereich und -verfahren der Betätigungseinrichtung(en): ...

13.3.7. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

13.4. Größter Einschlagwinkel der Räder (ggf.):

13.4.1. Nach rechts: ... Grad Anzahl der Lenkradumdrehungen: ...

13.4.2. Nach links: ... Grad Anzahl der Lenkradumdrehungen: ...

13.5. Kleinster Wendekreisdurchmesser (ohne Bremsbetätigung)42

13.5.1 Nach rechts: ... mm

13.5.2. Nach links: ... mm

13.5.3. Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): ...

13.5.3.1. Arbeitsweise und Betriebsschema, Fabrikmarke(n) und Typ(en): ...

13.6. Lenkung für schnelle (Geschwindigkeitsklasse "b") Fahrzeuge der Klasse T

13.6.1. Die Anforderungen der Abschnitte 2, 5 und 6 und der Anhänge 4 und 6 der UNECE-Regelung Nr. 79 (ABl. Nr. L 137 vom 27.05.2008 S. 25) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

13.6.2. Die Anforderungen an die Betätigungskraft beim Lenken laut Abschnitt 6 der UNECE-Regelung Nr. 79 (ABl. Nr. L 137 vom 27.05.2008 S. 25) für Fahrzeuge der Klasse N2 sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

13.6.3. Die Anforderungen der Norm ISO 10998:2008 Änderung 1 2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen an die Lenkanlage) über die Lenkung werden erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

13.7. Komplexe elektronische Steueranlagen mit Auswirkung auf die Lenkfunktion

13.7.1. Die komplexen elektronischen Steueranlagen mit Auswirkung auf die Lenkfunktion erfüllen die Anforderungen in Anhang 6 der UNECE-Regelung Nr. 79 (ABl. Nr. L 137 vom 27.05.2008 S. 25), und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

14. Geschwindigkeitsmesser, Wegmesser, Drehzahlmesser, und Betriebsstundenzähler

14.1. Geschwindigkeitsmesser

14.1.1. Fotos und/oder Zeichnungen des Gesamtsystems: ...

14.1.2. Angezeigter Geschwindigkeitsbereich: ...

14.1.3. Toleranz der Messevorrichtung des Geschwindigkeitsmessers: ...

14.1.4. Technische Konstante des Geschwindigkeitsmessers: ...

14.1.5. Art der Bedienung sowie Beschreibung des Antriebsmechanismus: ...

14.1.6. Gesamtübersetzung des Antriebsmechanismus: ...

14.1.7. Gestaltung der Skala des Instruments oder anderer Anzeigeeinrichtungen: ...

14.1.8. Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

14.2. Wegmesser

14.2.1. Toleranz der Messvorrichtung des Wegmessers: ...

14.2.2. Art der Bedienung sowie Beschreibung des Antriebsmechanismus: ...

14.3. Drehzahlmesser

14.3.1. Toleranz der Messvorrichtung des Drehzahlmessers: ...

14.3.2. Art der Bedienung sowie Beschreibung des Antriebsmechanismus: ...

14.4. Betriebsstundenzähler

14.4.1. Toleranz der Messvorrichtung des Stundenzählers: ...

14.4.2. Art der Bedienung sowie Beschreibung des Antriebsmechanismus: ...

15. Sichtfeld

15.1. Fotos und/oder Zeichnungen, die die Lage der Bauteile innerhalb eines Sichtfelds von 180° nach vorne zeigen: ...

15.2. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-1:2013 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 1: Sichtfeld nach vorne) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

15.3. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

16. Windschutzscheiben-Wisch- und Windschutzscheiben-Waschanlage sowie Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

16.1. Windschutzscheibenwischer

16.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-1:2013 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 1: Sichtfeld nach vorne) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

16.1.2. Anstelle von Nummer 16.1.1 Bereitstellung einer ausführlichen technischen Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) sowie Angaben zur Anzahl und Häufigkeit seines Betriebs: ...

16.2. Windschutzscheiben-Waschanlage

16.2.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...

16.2.2. Fassungsvermögen des Behälters: ... l

16.3. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

16.3.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...

16.3.2. Stromhöchstverbrauch ... kW

17. Verglasung

17.1. Die folgenden Anforderungen gemäß UNECE-Regelung Nr. 43 (ABl. Nr. L 42 vom 12.02.2014 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ...

17.2. Anstelle von Nummer 17.1 Bereitstellung folgender Angaben:

17.2.1. Angaben für die schnelle Ermittlung des Bezugspunkts der Augen des Fahrers 59: ...

17.2.2. Für die Verglasung mit Ausnahme der Windschutzscheibe, Zeichnungen im Format A4 oder kleiner, oder auf dieses Format gefaltet:

17.2.3. Windschutzscheiben

17.2.3.1. Verwendete Werkstoffe: ...

17.2.3.2. Art des Einbaus: ...

17.2.3.3. Neigungswinkel: ... Grad

17.2.3.4. Windschutzscheiben-Zubehör und dessen Einbauort mit einer Kurzbeschreibung aller elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

17.2.3.5. Zeichnungen im Maßstab 1:10 und Diagramme der Windschutzscheiben und ihres Einbaus der Zugmaschine, die ausreichend genau sind, um Folgendes zu zeigen:

17.2.3.5.1 die Lage der Windschutzscheibe zum Bezugspunkt der Augen des Fahrers 59;

17.2.3.5.2.. den Neigungswinkel der Windschutzscheibe;

17.2.3.5.3.. Lage und Abmessungen der Zone, deren optische Eigenschaften geprüft werden, und gegebenenfalls der Fläche mit differenzierter Vorspannung;

17.2.3.5.4.. die umschriebene Fläche der Windschutzscheibe;

17.2.3.5.5.. die größte Segmenthöhe der Windschutzscheibe und

17.2.3.5.6.. die Krümmung der Windschutzscheibe (nur zur Zuordnung der Windschutzscheiben) und

17.2.3.6. bei Doppelverglasung Zeichnungen im Format A4 oder kleiner, oder auf dieses Format gefaltet, die neben den Angaben in Nummer 17.2.2 Folgendes zeigen:

17.2.4. Fenster

17.2.4.1. Lage: ...

17.2.4.2. Verwendete Werkstoffe: ...

17.2.4.3. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Betätigung des Fensters: ...

17.2.5. Schiebedachverglasung

17.2.5.1. Lage: ...

17.2.5.2. Verwendete Werkstoffe: ...

17.2.5.3. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Betätigung des verglasten Dachfensters: ...

17.2.6. Andere verglaste Flächen

17.2.6.1. Lage: ...

17.2.6.2. Verwendete Werkstoffe: ...

17.2.6.3. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Betätigung der anderen Glasscheiben: ...

18. Rückspiegel

18.1. Anzahl und Gruppe(n) der Spiegel: ...

18.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 46 (ABl. Nr. L 177 vom 10.07.2010 S. 211) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

18.3. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 81 (ABl. Nr. L 185 vom 13.07.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

18.4. Zeichnungen zur Identifizierung des Spiegels mit Darstellung der Lage des Spiegels zum Fahrzeugaufbau: ...

18.5. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugsaufbaus, an dem er angebracht ist: ...

18.6. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Einstellung des Spiegels: ...

18.7 Technische Beschreibung der Entfrostungs- und Trocknungsanlage des Spiegels: ...

18.8. Sonderausstattung, die das Sichtfeld nach hinten möglicherweise einengt: ...

18.9. Sichtfeld für Rückspiegel der Gruppe II

18.9.1. Erfüllt Anhang IX Nummer 5.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission: ja/nein 4.

18.9.2. Anstelle von 18.9.1 sind die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4.

19. Einrichtungen für indirekte Sicht mit Ausnahme von Spiegeln (Fakultativ)

19.1. Typ und Merkmale (z.B. eine vollständige Beschreibung der Vorrichtung):Typ und Merkmale: ...

19.2. Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast, Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarzweiß, farbig 4), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors 4: ...

19.3. Hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften: ...

19.4. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

20. Fahrerinformationssysteme

20.1. Die Anforderungen der Norm ISO 15077:2008 (Traktoren und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Stellteile - Betätigungskräfte, Betätigungsweg, Anordnung und Betätigungsart) Anhang B über Betätigungsvorrichtungen in Verbindung mit virtuellen Terminals sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

21. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen einschliesslich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung

21.1. Aufstellung aller Einrichtungen (Anzahl, Fabrikmarke(n):, Typ, Bauteil-Typgenehmigungszeichen, größte Lichtstärke der Scheinwerfer für Fernlicht, Lichtfarbe, entsprechende Kontrollleuchte); die Aufstellung kann für jede einzelne Funktion verschiedene Typen von Einrichtungen aufzählen; ferner kann es für jede Funktion die zusätzliche Bemerkung "oder gleichwertige Einrichtungen" enthalten: ...

21.2. eine Darstellung des Anbaues der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung als Ganzes, die die Anordnung der verschiedenen Einrichtungen am Fahrzeug zeigt: ...

21.3. Bemaßte Zeichnungen des Fahrzeugäußeren mit Darstellung der Anbringungsorte der Beleuchtung(s)- und Signaleinrichtungen, ihrer Anzahl und der Lichtfarbe: ...

21.4. Für jede Leuchte und für jeden Rückstrahler sind die nachstehenden Angaben zu liefern:

21.4.1. Zeichnung, aus der die Größe der leuchtenden Fläche hervorgeht: ...

21.4.2. Verfahren zur Festlegung der sichtbaren leuchtenden Fläche: ...

21.4.3. Bezugsachse und Bezugspunkt: ...

21.4.4. Verfahren zur Betätigung abdeckbarer Leuchten: ...

21.5. Beschreibung/Zeichnung und Art des Leuchtweitenreglers (z.B. automatisch, stufenweise von Hand verstellbar, stufenlos von Hand verstellbar) 4: ...

21.5.1. Betätigungseinrichtung: ...

21.5.2. Markierungen: ...

21.5.3. Zuordnung der Markierungen zu den Beladungszuständen: ...

21.6. Für Fahrzeuge der Klassen R und S Beschreibung des Stromanschlusses für Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen: ...

21.7. Kurzbeschreibung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile der Lichtanlage und der Lichtsignalanlage: ...

22. Insassenschutz einschliesslich der Innenausstattung und sonstiger Wetterschutzeinrichtungen

22.1. Aufbau

22.1.1. Werkstoffe und Bauart: ...

22.2. Brenngeschwindigkeit des Kabinenmaterials

22.2.1. Die Brenngeschwindigkeit übersteigt nicht den Höchstwert von 150 mm/min, den die Anforderungen der Norm ISO 3795:1989 (Straßenfahrzeuge sowie Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft - Bestimmung des Brennverhaltens von Werkstoffen der Innenausstattung) vorsehen, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4.

22.3. Insassenschutz

22.3.1. Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe (mit Ausnahme der Innenrückspiegel), die Anordnung der Betätigungseinrichtungen, die Sitze und die Rückseite der Sitze, Kopfstützen, das Dach, das Schiebedach, Türen und Fenster sowie weitere, nicht näher bezeichnete Einbauten zeigen: ...

22.3.2. Für Fahrzeuge, die mit einem Lenkrad sowie in mehr als einer Sitzreihe mit Sitzbänken oder Schalensitzen ausgestattet sind, die Umgebung der hinteren Beifahrersitze, die, falls diese Sitze angebaut sind, Anhang XVII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission 4 entspricht: ja/nein 4

22.4. Kopfstützen

22.4.1. Bereitgestellt: ja/nein 4

22.4.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 25 (ABl. Nr. L 215 vom 14.08.2010 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

22.4.3. Typ: integriert/abnehmbar/separat 4

22.4.4. Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art der Polsterwerkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungsteile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird: ...

22.4.5. Bei einer "separaten" Kopfstütze:

22.4.5.1. Ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopfstütze angebracht werden soll:

22.4.5.2. Maßstabsgerechte Zeichnung der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze: ...

22.5. Fußstützen

22.5.1. Fotos und/oder Zeichnungen des Betätigungsraums mit Darstellung der wahren effektiven Anzahl, der Lage und der Abmessungen der Fußstützen: ...

22.6. Sonstige Wetterschutzeinrichtungen

22.6.1. Beschreibung (einschließlich Fotos und Zeichnungen):

22.6.2. Innen- und Außenmessungen: ... mm × ... mm × ... mm ... mm × ... mm × ... mm

23. Fahrzeugäusseres und Zubehör

23.1. Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotos, die, falls erforderlich, durch Maßangaben und/oder Text ergänzt sind) mit Angabe der Lage der beigefügten Schnitte und Ansichten aller als kritisch anzusehenden Außenkanten und Teile der Außenfläche, z.B., sofern erheblich: Stoßstangen, Bodenlinie, Tür- und Fenstersäulen, Lufteintrittsgitter, Kühlergrill, Scheibenwischer, Regenrinnen, Griffe, Gleitschienen, Klappen, Türscharniere und Schlösser, Haken, Ösen, Winden, Verzierungen, Plaketten, Embleme und Aussparungen sowie weitere Teile der Außenfläche, die hinsichtlich der Gefahr oder der Schwere der Verletzung von Personen, die bei einem Zusammenstoß auf die Außenfläche prallen oder von ihr gestreift werden, als kritisch gelten können (z.B. Beleuchtungseinrichtungen): ...

23.2. Ausführliche Beschreibung - mit Fotos und/oder Zeichnungen - der Frontteile des Fahrzeugs (außen und innen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe, einschließlich der Einzelangaben zu etwa eingebauten Fußgängerschutzsystemen: ...

23.3. Zeichnung der Bodenlinie: ...

24. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

24.1. Verzeichnis mit Beschreibungen aller geplanten Kombinationen von maßgeblichen elektrischen/elektronischen Systemen oder elektrischen/elektronischen Unterbaugruppen sowie aller Ausführungen des Aufbaus 60, unterschiedlichen Aufbauwerkstoffe, allgemeinen Verkabelungen, Motorvarianten, Versionen für Links-/Rechtsverkehr und Radstandversionen: ...

24.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 10 (ABl. Nr. L 254 vom 20.09.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

24.3. Die Anforderungen der Norm ISO 14982:1998 (Land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Elektromagnetische Verträglichkeit - Prüfverfahren und Bewertungskriterien) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

24.4. Anstelle von Nummer 24.2 oder 24.3 Bereitstellung folgender Angaben:

24.4.1. Beschreibung und Zeichnungen (oder Fotos) der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

24.4.2. Zeichnungen oder Fotos der Lage der im Motorraum befindlichen Teile aus Metall (z.B. Heizgeräte, Ersatzrad, Luftfilter, Lenkgetriebe usw.): ...

24.4.3. Tabelle oder Zeichnung der Entstörmittel: ...

24.4.4. Angabe des Nennwertes des Gleichstromwiderstandes und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter: ...

25. Vorrichtungen für Schallzeichen

25.1. Bauteil-Typgenehmigung einer Vorrichtung für Schallzeichen gemäß den Anforderungen an Fahrzeuge der Klasse N in der UNECE-Regelung Nr. 28 (ABl. Nr. L 323 vom 06.12.2011 S. 33), einschließlich der sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen: ja/nein 4

25.2. Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtung(en): ...

25.3. Zeichnungen zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtungen für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: ...

25.4. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie angebracht sind: ...

25.5. Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises: ...

25.5.1. Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung 4

25.5.2. Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: ... V / kPa 4

25.6. Zeichnung der Anbauvorrichtung: ...

26. Heizung und Klimaanlage

26.1. Die Anforderungen nach Abschnitt 8 der Norm ISO 14269-2:1997 (Traktoren und selbstfahrende Land- und Forstmaschinen - Fahrerplatzgestaltung - Teil 2: Prüfmethode und Leistung von Heizung, Lüftung und Klimaanlage) sind erfüllt, und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

26.2. Die Klimaanlage wurde nach Abschnitt 9 der Norm ISO 14269-2:1997 (Traktoren und selbstfahrende Land- und Forstmaschinen - Fahrerplatzgestaltung - Teil 2: Prüfmethode und Leistung von Heizung, Lüftung und Klimaanlage) geprüft, und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

26.3. Anstelle der Nummern 26.1 bis 26.2 sind die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 122 (ABl. Nr. L 164 vom 30.06.2010 S. 231) für Fahrzeuge der Klasse N erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

26.4. Heizung

26.4.1. Übersichtszeichnung der Heizanlage, aus der deren Lage im Fahrzeug sowie die Anordnung der Schalldämpferanlage (einschließlich Angaben über die Lage der Wärmetauscher) ersichtlich sind: ...

26.4.2. Übersichtszeichnung des Wärmetauschers für Heizsysteme, bei denen die Abgase als Wärmequelle genutzt werden, oder der Teile, an denen der Wärmeaustausch stattfindet (bei Heizanlagen, die die Motorkühlluft als Wärmequelle nutzen): ...

26.4.3. Schnittzeichnung des Wärmetauschers bzw. der Teile, an denen der Wärmeaustausch stattfindet, mit Angabe der Wandstärken, der Werkstoffe und der Oberflächenbeschaffenheit: ...

26.4.4. Zu den sonstigen wesentlichen Bauteilen des Heizsystems wie Ventilator sind Angaben über die Bauart zu machen sowie technische Daten anzugeben: ...

26.5. Klimaanlage

26.5.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Klimaanlage und ihres Steuerungssystems: ...

26.5.2. Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas: ...

27. Sicherungen gegen Unbefugte Benutzung

27.1. Für Fahrzeuge der Klassen T und C:

27.1.1. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 62 (ABl. Nr. L 89 vom 27.03.2013 S. 37) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

27.1.2. Die einschlägigen Anforderungen für die Fahrzeuge der Klasse N2 in Nummer 2, Nummer 5 außer Nummer 5.6 sowie in den Nummern 6.2 und 6.3 der UNECE-Regelung Nr. 18 (ABl. Nr. L 120 vom 13.05.2010 S. 29) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

27.1.3. Anstelle von Nummer 27.1.1 oder 27.1.2 Bereitstellung folgender Angaben:

27.1.3.1. Ausführliche Beschreibung der Schutzvorrichtungen und der von ihrem Einbau betroffenen Fahrzeugteile, einschließlich Fotos oder Zeichnungen: ...

27.1.3.2. Aufstellung der wesentlichen Bauteile, die die Schutzvorrichtungen umfassen: ...

27.2. Für Fahrzeuge der Klassen R und S:

27.2.1. Ausführliche Beschreibung der Schutzvorrichtungen und der von ihrem Einbau betroffenen Fahrzeugteile, einschließlich Fotos oder Zeichnungen: ...

27.2.1.1. Aufstellung der wesentlichen Bauteile, die die Schutzvorrichtungen umfassen: ...

28. Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen

28.1. Anbringungsort für Kennzeichen (bei Bedarf Angabe von Varianten; Zeichnungen, soweit sachdienlich):

28.1.1. Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Oberkante: .....mm

28.1.2. Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Unterkante: .....mm

28.1.3. Abstand zwischen Mittellinie und Längsmittelebene des Fahrzeugs: .....mm

28.1.4. Abmessungen (Länge × Breite): .....mm x .....mm

28.1.5. Neigung der Fläche gegenüber der Senkrechten: ..... Grad

28.1.6. Sichtbarkeitswinkel in der Horizontalebene: ..... Grad

29. Belastungsgewichte

29.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich bemaßter Fotos oder Zeichnungen) der Belastungsgewichte und ihres Anbaus an der Zugmaschine:

29.2. Anzahl der Sätze an Belastungsgewichten...

29.2.1. Anzahl der Bauteile pro Satz: Satz 1: ... Satz 2: ... Satz: ......

29.3. Masse der Bauteile je Satz: Satz 1: ..... kg Satz 2: ..... kg Satz : ..... kg

29.3.1. Gesamtmasse pro Satz: Satz 1: ..... kg Satz 2: ..... kg Satz : ..... kg

29.4. Gesamtmasse der Belastungsgewichte: kg

29.4.1. Verteilung dieser Massen auf die Achsen: kg

29.5. Werkstoff(e) und Bauweise: ...

30. Sicherheit der elektrischen Systeme

30.1. Kurzbeschreibung des Einbaus der Bauteile des Leistungsstromkreises oder Zeichnungen/Abbildungen, in denen die Anordnung der Bauteile des Leistungsstromkreises dargestellt ist: ...

30.2. Schematische Darstellung aller elektrischen Funktionen im Leistungsstromkreis: ...

30.3. Betriebsspannungen (V): ...

30.4. ... Beschreibung des Schutzes vor Stromschlägen:

30.5. Sicherung und/oder Schutzschalter: ja/nein/optional 4

30.5.1. Schematische Darstellung des Funktionsbereiches: ...

30.6. Beschreibung des leistungsübertragenden Kabelstrangs: ...

30.7. Lichtmaschine

30.7.1. Typ: ...

30.7.2. Nennleistung ... VA

30.8. Vollelektrofahrzeuge

30.8.1. Für Vollelektrofahrzeuge der Klassen T2, T3, C2 oder C3, sind die Anforderungen des Anhangs IV der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/soweit durchführbar 4 (nach Möglichkeit genauere Angaben:..).

30.9. Batterietrennung

30.9.1. Trennung der Batterie durch: elektronisches System/Zündschlüssel/gebräuchliches Werkzeug/Schalter/Sonstiges 4 (wenn Sonstiges, bitte angeben: ..).

31. Kraftstoffbehälter

31.1. Zeichnung und technische Beschreibung des (der) Behälter(s) mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: ...

31.2. Zeichnung, aus der die Lage des (der) Behälter(s) im Fahrzeug klar hervorgeht: ...

31.3. Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstoffbehälter und Auspuffanlage: ...

31.4. Hauptkraftstoffbehälter

31.4.1. Maximales Fassungsvermögen: ...

31.4.2. Verwendete Werkstoffe: ...

31.4.3. Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4...

31.4.4. Gegebenenfalls Maßnahmen zur Ableitung elektrischer Ladungen: ...

31.5. Reservekraftstoffbehälter

31.5.1. Maximales Fassungsvermögen: ...

31.5.2. Verwendete Werkstoffe: ...

31.5.3. Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4 ...

31.5.4. Gegebenenfalls Maßnahmen zur Ableitung elektrischer Ladungen: ...

32. Seitlicher und Hinterer Schutz

32.1. Seitliche Schutzvorrichtung

32.1.1. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

32.1.2. Zeichnung der für den Seitenschutz relevanten Fahrzeugteile, d. h. Zeichnung des Fahrzeugs und/oder des Fahrgestells mit Lage und Aufhängung der Achse(n), Zeichnung der Halterungen und/oder Befestigungen der seitlichen Schutzeinrichtung(en). Umfasst der Seitenschutz keine seitliche(n) Schutzeinrichtung(en), muss aus der Zeichnung deutlich ersichtlich sein, dass die erforderlichen Maße eingehalten werden: ...

32.1.3. Zeichnung der Bodenlinie an der Fahrzeugseite: ...

32.1.4. Zeichnungen der erforderlichen Schnitte durch die Außenfläche zur Messung der Höhe (H) hervorstehender Teile der Außenfläche gemäß Anhang XXVII Anlage 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208) der Kommission: ...

32.1.5. Im Fall von seitlichen Schutzvorrichtungen, vollständige Beschreibung und/oder Zeichnung dieser Einrichtung(en) (einschließlich der Halterungen und Befestigungen) oder ihre Bauteil-Typgenehmigungsnummer(n): ...

32.1.5.1. Verwendete Werkstoffe: ...

32.1.5.2. Vollständige Angaben zu den Befestigungen und vollständige Befestigungsanweisungen, einschließlich Angabe der erforderlichen Drehmomente: ...

32.1.6. Die Anforderungen nach den Nummern 2 und 3 und den Teilen I, II und III der UNECE-Regelung Nr. 73 (ABl. Nr. L 122 vom 08.05.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

32.2. Hinterer Unterfahrschutz

32.2.1. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

32.2.2. Zeichnung der für den hinteren Unterfahrschutz wesentlichen Fahrzeugteile, d. h. Zeichnung des Fahrzeugs und/oder des Fahrgestells mit Lage und Halterung der breitesten Hinterachse, Zeichnung der Halterung und/oder Befestigung des hinteren Unterfahrschutzes. Ist der hintere Unterfahrschutz keine getrennte Einrichtung, muss aus der Zeichnung deutlich hervorgehen, dass die geforderten Maße eingehalten werden: ...

32.2.3. Zeichnung der Bodenlinie am Fahrzeugheck: ...

32.2.4. Im Fall einer getrennten Einrichtung vollständige Beschreibung und/oder Zeichnung des hinteren Unterfahrschutzes (einschließlich der Halterungen und Befestigungsteile) oder, falls als selbstständige technische Einheit typgenehmigt, die Typgenehmigungsnummer: ...

32.2.4.1. Verwendete Werkstoffe: ...

32.2.4.2. Vollständige Angaben zu den Befestigungen und vollständige Befestigungsanweisungen, einschließlich Angabe der erforderlichen Drehmomente: ...

33. Ladepritschen

33.1. Abmessungen der Ladepritschen

33.1.1. Länge der Ladepritsche(n): ... mm

33.1.2. Breite der Ladepritsche(n): ... mm

33.1.3. Höhe der Ladepritsche(n) über dem Boden 47: ... mm

33.2. Sichere Höchstzuladung der Ladepritschen nach Angabe des Herstellers: ... kg

33.2.1. Verteilung dieser Lasten auf die Achsen: ... kg

33.3. Fahrzeuge der Klassen T und C abnehmbare Ladepritsche(n:) ja/nein/optional 4

33.3.1. Beschreibung der Vorrichtungen zur Befestigung am Fahrzeug: ...

33.4. Stabilität der Ladepritsche

33.4.1. Lage des Schwerpunkts der Ladepritschen in Längs-, Quer- und senkrechter Richtung: ...

33.4.2. Für Fahrzeuge mit mehreren Ladepritschen Angabe der Lage des Schwerpunkts des Fahrzeugs mit beladenen Ladepritschen und ohne Fahrer in Längs-, Quer- und senkrechter Richtung: ...

34. Vordere Abschleppeinrichtung (Fahrzeuge der Klassen T Und C)

34.1. Bemaßte Zeichnung der vorderen Abschleppeinrichtung und der Sicherungsvorrichtung: ...

34.2. Für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von höchstens 2 000 kg sind die Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1005/2010 der Kommission (ABl. Nr. L 291 vom 09.11.2010 S. 36) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

35. Reifen

35.1. Typgenehmigung gemäß Anhang XXX der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission: ja/nein/nicht anwendbar 4

35.2. Typgenehmigung gemäß Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 200 vom 31.07.2009 S. 1): ja/nein/nicht anwendbar 4

35.3. Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 106 (ABl. Nr. L 257 vom 30.09.2010 S. 231): ja/nein/nicht anwendbar 4

35.4. Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 30 (ABl. Nr. L 307 vom 23.11.2011 S. 1) ja/nein/nicht anwendbar 4

35.5. Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 54 (ABl. Nr. L 307 vom 23.11.2011 S. 2): ja/nein/nicht anwendbar 4

35.6. Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 75 (ABl. Nr. L 84 vom 30.03.2011 S. 46): ja/nein/nicht anwendbar 4

35.7. Genehmigung gemäß UNECE-Regelung Nr. 117 (ABl. Nr. L 307 vom 23.11.2011 S. 3.): ja/nein/nicht anwendbar 4

36. Spritzschutzsystem

36.1. Radabdeckungen

36.1.1. Fahrzeug mit Radabdeckungen ausgestattet: ja/nein 4

36.1.2. Kurzbeschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seiner Radabdeckungen: ...

36.1.3. Genaue und bemaßte Zeichnungen der Radabdeckungen und ihrer Lage am Fahrzeug unter Berücksichtigung der am weitesten nach außen ragenden Reifen-Rad-Kombinationen: ...

36.2. Andere Spritzschutzsysteme

36.2.1. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

36.2.2. Kurzbeschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seines Spritzschutzsystems und dessen Bestandteilen: ...

36.2.3. Genaue und bemaßte Zeichnungen des Spritzschutzsystems und seiner Lage am Fahrzeug unter Berücksichtigung der am weitesten nach außen ragenden Reifen-Rad-Kombinationen: ...

37. Kettenfahrwerk (Auch Nr. 4.1.2.3 ausfüllen).

37.1. Fotos und bemaßte Zeichnungen der Anordnung des Gleiskettenfahrwerks und seines Anbaus am Fahrzeug (einschließlich der Elemente, die auf der Innenseite der Gleiskette dafür sorgen, dass die Gleisketten über die Rollen geführt werden, sowie des Profils auf der Außenseite der Gleisketten): ...

37.2. Art des Werkstoffs, der mit dem Boden Kontakt hat: Gummiketten/Stahlketten/Gummiauflagen auf den Kettengliedern 1

37.3. Metallketten

37.3.1. Anzahl der Gleiskettenrollen, die unmittelbar eine Last auf die Straßenoberfläche übertragen (NR): ...

37.3.2. Außenfläche jedes Polsters (AP): ... mm2

37.4. Gummiketten

37.4.1. Gesamtfläche der mit der Straße in Berührung kommenden Gummistollen (AL): ... mm2

37.4.2. Prozentanteil der Stollenfläche an der Gesamtoberfläche des Gurtes: ... %

38. Mechanische Verbindungseinrichtungen

38.1. Fotos und bemaßte Zeichnungen der mechanischen Verbindungseinrichtung, ihres Anbaus am Fahrzeug und ihrer Kopplung mit der Vorrichtung am gezogenen Fahrzeug:

38.1.1. Hintere mechanische Verbindungseinrichtung: ja/nein 4

38.1.2. Vordere mechanische Verbindungseinrichtung (für Fahrzeuge der Klassen R und S): ja/nein 4

38.2. Technische Kurzbeschreibung der mechanischen Verbindungseinrichtung mit Angabe der Bauweise und des verwendeten Werkstoffs

38.2.1. Hintere mechanische Verbindungseinrichtung: ...

38.2.2. Vordere mechanische Verbindungseinrichtung (für Fahrzeuge der Klassen R und S): ...

38.3. Hintere mechanische Verbindungseinrichtung

Typ (gemäß Anlage 1 von Anhang XXXIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission):.........
Marke:.........
Typbezeichnung des Herstellers:.........
EU-Typgenehmigungszeichen oder -nummer:.........
Horizontale Höchstlast/D-Wert 4 44:... kg/kN 4... kg/kN 4... kg/kN 4
Anhängemasse (T) 4 44:... Tonnen... Tonnen... Tonnen
Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt 44:... kg... kg... kg
Lage des Kupplungspunkts 62Höhe über dem Bodenmindestens... mm... mm... mm
höchstens... mm... mm... mm
Abstand von der vertikalen Mittenebene der Hinterachsemindestens... mm... mm... mm
höchstens... mm... mm... mm

38.4. Vordere mechanische Verbindungseinrichtung (für Fahrzeuge der Klassen R und S):

Typ (gemäß Anlage 1 von Anhang XXXIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission):.........
Marke:.........
Typbezeichnung des Herstellers:.........
EU-Typgenehmigungszeichen oder -nummer:
Horizontale Höchstlast/D-Wert 4 44:... kg/kN 4... kg/kN 4... kg/kN 4
Anhängemasse (T) 4 44:....Tonnen...Tonnen... Tonnen
Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt 44:
Lage des Kupplungspunkts 62Höhe über dem Bodenmindestens
höchstens

38.5. Beschreibung der mechanischen Verbindungseinrichtung:

Typ (gemäß Anlage 1 des Anhangs XXXIV der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission):...
Marke:...
Typbezeichnung des Herstellers:...
Horizontale Höchstlast/D-Wert 4 44:... kg/kN 4
Anhängemasse (T) 4 44:... Tonnen
Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt (S) 44:.... kg
Fotos und/oder Zeichnungen der gesamten mechanischen Verbindungseinrichtung: In diesen Zeichnungen müssen insbesondere die geforderten Abmessungen im Detail dargestellt werden sowie die Maße für die Befestigung.
Technische Kurzbeschreibung der Verbindungseinrichtung mit Angabe der Bauweise und des verwendeten Werkstoffs.
Art der Prüfungstatisch/dynamisch 4
EU-Typgenehmigungszeichen oder -nummer - der Zugösen, Zugkugelkupplungen oder ähnlichen Verbindungseinrichtungen zur Verbindung mit der mechanischen Kupplung (bei beweglichen oder starren Deichseln)- des Typgenehmigungszeichens oder der Typgenehmigungsnummer mechanischer Verbindungseinrichtungen, die am Leiterrahmen/am Träger der Verbindungseinrichtungen anzubringen sind (bei Beschränkung auf bestimmte Typen):
  • drawbar eyes, coupling heads or similar coupling devices that shall be attached to the mechanical coupling (in the case of hinged or rigid drawbars)
  • - typeapproval mark or -number of mechanical couplings that shall be attached to the ladder frame /trailer hitch support (if restricted to certain types):
...

38.6. Die Bauteile-Typgenehmigung für eine mechanische Verbindungseinrichtung gemäß der UNECE-Regelung Nr. 55 (ABl. Nr. L 227 vom 28.08.2010 S. 1) wurde erteilt, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

39. Dreipunkt-Kraftheber

39.1. Dreipunkt-Kraftheber: vorne/hinten/vorne und hinten/nicht vorhanden 4

39.2. Höchstzulässige Anhängelast 16: ... kg

40. Zusätzliche Kupplungspunkte

40.1. Zusätzliche Kupplungspunkte: ja/nein/optional 4

40.2. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) und Hauptzweckbestimmungen der zusätzlichen Kupplungspunkte: ...

40.3. Höchstzulässige Stützlast auf den zusätzlichen Kupplungspunkten: ... kg

D. Angaben Zur Bremswirkung

41. Aufhängung

41.1. Für jede Achse, Achsgruppe oder jedes Rad Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Aufhängung und ihres Steuerungssystems: ...

41.2. Anordnungszeichnung der Radaufhängung: ...

41.3. Niveauregulierung: ja/nein/optional 4

41.4. Kurzbeschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

41.5. Luftfederung der Antriebsachsen: ja/nein 4

41.5.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Antriebsachsen: ja/nein 4

41.5.2. Frequenz und Dämpfung der Schwingung der gefederten Masse: ...

41.6. Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

41.6.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

41.6.2. Frequenz und Dämpfung der Schwingung der gefederten Masse: ...

41.7. Merkmale der federnden Teile der Aufhängung (Ausführung, Werkstoffeigenschaften und Abmessungen): ...

41.8. Ausrüstung des Fahrzeugs mit hydropneumatischer/hydraulischer, Luftfederung 4: ja/nein 4

41.9. Stabilisatoren: ja/nein/optional 4

41.10. Stoßdämpfer: ja/nein/optional 4

41.11. Sonstige Einrichtungen (sofern vorhanden): ...

42. Achsen und Reifen

42.1. Beschreibung (einschließlich Fotos und Zeichnungen) der Achsen: ...

42.2. Werkstoff(e) und Bauweise: ...

42.3. Gegebenenfalls Marke: ...

42.4. Gegebenenfalls Typ: ...

42.5. Höchstzulässige Masse, die von den Achsen getragen wird: ... kg

42.6. Achsabmessungen:

42.6.1. Länge: ... mm

42.6.2. Breite: ... mm

42.7. Verbindung der Bremsen mit den Achsen: axial/radial/integriert/sonstige 4 (sonstige bitte angeben:..).

42.8. Abmessungen der größten zulässigen Reifen auf gebremsten Achsen: ...

42.8.1. Nennwert des Abrollumfangs der größten Reifen auf gebremsten Achsen: ...

42.8.2. Abmessungen der größten zulässigen Reifen auf Antriebsachsen: ...

42.8.3. Nennwert des Abrollumfangs der größten Reifen auf Antriebsachsen: ...

43. Bremsen

43.1. Kurze Beschreibung der im Fahrzeug eingebauten Bremsanlage(n) 55: ...

43.2. Angaben zum Fahrzeug hinsichtlich der Steuerkreise der pneumatischen, hydraulischen und/oder elektrischen Steuerleitungen der Bremsanlagen sowie eine Liste der unterstützten Meldungen und Parameter: ...

43.3. -

43.4. Bremsanlage(n)

43.4.1. Beschreibung der Funktionsweise der Bremsanlagen (unter Einbeziehung aller elektronischen Teile), elektrisches Blockdiagramm, hydraulischer oder pneumatischer Schaltplan 55: ...

43.4.2. Schemazeichnung und Funktionsskizze der Bremsanlagen 55:

43.4.3. Liste der eindeutig bezeichneten Teile, aus denen die Bremsanlage besteht 55: ...

43.4.4. Technische Erläuterung der Berechnung für die Bremsanlagen (Bestimmung des Verhältnisses zwischen der Summe der Bremskräfte am Radumfang und der auf die Betätigungseinrichtung aufgewendeten Kraft) 55: ...

43.4.5. Etwaige Fremdkraftquellen (Merkmale, Kapazität der Energiespeicher, Höchst- und Mindestdruck, Druckmesser und Warneinrichtung, die an der Instrumententafel ein unzulässiges Absinken des Drucks anzeigt, Vakuumbehälter und Speiseventil, Verdichter, Einhaltung der Vorschriften für Druckgeräte) 55: ...

43.4.6. Elektronische Bremsanlage: ja/nein/optional 4

43.4.7. Nummern der Prüfberichte des Typs I gemäß Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission (falls zutreffend): ...

43.5. Bremskraftübertragung (am Zugfahrzeug)

43.5.1. Bremskraftübertragung der Betriebsbremsanlage am Zugfahrzeug: mechanisch/pneumatisch/hydraulisch/hydrostatisch/ohne Bremskraftunterstützung/mit Bremskraftunterstützung/Fremdkraftübertragung 4

43.5.2. Übertragungstechnik: pneumatisch/hydraulisch/pneumatisch und hydraulisch 4

43.5.3. Verriegelung der Bremsbetätigungseinrichtung (Lenkbremse) links und rechts: ja/nein 4

43.6. Bremseinrichtungen von Anhängefahrzeugen (am Zugfahrzeug)

43.6.1. Für die Bremsbetätigungsanlage des Anhängefahrzeugs verwendete Technik: Hydraulisch/pneumatisch/elektrisch/keine 4

43.6.2. Beschreibung der Steckverbinder, Kupplungen und Sicherheitseinrichtungen (einschließlich Zeichnungen, Skizzen und der Kennung aller elektronischen Teile): ...

43.6.2.1. Art der pneumatischen Verbindung: Zweileiter/keine 4

43.6.2.1.1. Druck der pneumatischen Versorgung (Zweileiter): ... kPa

43.6.2.1.2. Elektrische Steuerleitung: ja/nein 4

43.6.2.2. Art der hydraulischen Verbindung: Einleiter/Zweileiter/keine 4

43.6.2.2.1. Druck der hydraulischen Versorgung: Einleiter: ... kPa Zweileiter: ... kPa

43.6.2.2.2. Steckverbinder nach ISO 7638:2003 vorhanden 15: ja/nein 4

43.7. Bremseinrichtungen von Anhängefahrzeugen (am Anhängefahrzeug)

43.7.1. Für die Bremsbetätigungsanlage des Anhängefahrzeugs verwendete Technik: Hydraulisch/pneumatisch/elektrisch/Auflaufeinrichtung/keine 4

43.7.2. Betätigungsvorrichtung des Anhängefahrzeugs: Trommel/Scheibe/andere 4

43.7.2.1. Beschreibung und Merkmale: ...

43.7.3. Beschreibung der Steckverbinder, Kupplungen und Sicherheitseinrichtungen (einschließlich Zeichnungen, Skizzen und der Kennung aller elektronischen Teile): ...

43.7.3.1. Art der pneumatischen Verbindung: Zweileiter/keine 4

43.7.3.1.1. Elektrische Steuerleitung: ja/nein 4

43.7.3.2. Art der hydraulischen Verbindung: Zweileiter/keine 4

43.7.3.2.1. Steckverbinder nach ISO 7638:2003 vorhanden 15: ja/nein 4

43.A. Beschreibungsbogen für Achsen und Bremsen von Anhängefahrzeugen im Hinblick auf die Alternativverfahren Typ I und Typ III

43.A.1. Allgemeines

43.A.1.1. Name und Anschrift des Achs- oder Fahrzeugherstellers:

43.A.2. Achsdaten

43.A.2.1. Hersteller (Name und Anschrift): ...

43.A.2.2. Typ/Variante: ...

43.A.2.3. Achsidentifizierungsnummer: ID1-...

43.A.2.4. Prüfungsachslast (Fe): daN

43.A.2.5. Rad- und Achsdaten gemäß den nachfolgenden Abbildungen 1A und 1B...

43.A.3. Bremse

43.A.3.1. Allgemeine Angaben

43.A.3.1.1. Marke:

43.A.3.1.2. Hersteller (Name und Anschrift):

43.A.3.1.3. Bremstyp (z.B. Trommel- oder Scheibenbremse):

43.A.3.1.3.1. Variante (z.B. S-Nockenbremse, Einkeilbremse usw.):

43.A.3.1.4. Bremsidentifizierungsnummer: ID2-

43.A.3.1.5. Bremsdaten gemäß den nachfolgenden Abbildungen 2A und 2B:

43.A.3.2. Trommelbremsdaten

43.A.3.2.1. Nachstelleinrichtung (extern/integriert): ...

43.A.3.2.2. Erklärtes maximales Eingangsbremsmoment Cmax: ... Nm

43.A.3.2.3. Mechanische Wirkung: h =...

43.A.3.2.4. Ansprechschwelle des Eingangsbremsmoments C0,dec: ... Nm

43.A.3.2.5. Wirksame Länge der Nockenwelle: ... mm

43.A.3.3. Trommelbremse

43.A.3.3.1. Maximaler Durchmesser der Reibungsfläche (Verschleißgrenze): ... mm

43.A.3.3.2. Grundwerkstoff: ...

43.A.3.3.3. Erklärte Masse: ... kg

43.A.3.3.4. Nennmasse: ... kg

43.A.3.4. Bremsbeläge

43.A.3.4.1. Hersteller und Anschrift: ...

43.A.3.4.2. Marke: ...

43.A.3.4.3. Typ ...

43.A.3.4.4. Typkennzeichen (auf dem Bremsbelag): ...

43.A.3.4.5. Mindestdicke (Verschleißgrenze): ... mm

43.A.3.4.6. Verfahren zur Befestigung des Bremsbelags an der Bremsbacke: ...

43.A.3.4.6.1. ...Ungünstigste Befestigung (wenn auf mehr als eine Weise möglich):

43.A.3.5. Scheibenbremsdaten

43.A.3.5.1. Art der Verbindung zur Achse (axial, radial, integriert usw.): ...

43.A.3.5.2. Nachstelleinrichtung (extern/integriert): ...

43.A.3.5.3. Maximaler Bremszylinderhub: ... mm

43.A.3.5.4. Erklärte maximale Eingangskraft ThAmax: ... daN

43.A.3.5.4.1 Cmax = ThAmax · le : ... Nm

43.A.3.5.5. Reibungsradius: re = ... mm

43.A.3.5.6. Hebellänge: le = ... mm

43.A.3.5.7. Wirkungsgrad (le/ee): i = ....

43.A.3.5.8. Mechanische Wirkung: h =...

43.A.3.5.9. Erklärte Ansprechschwelle des Eingangsbremsmoments ThA0,dec: ... N

43.A.3.5.9.1. C0,dec = ThA0,dec · le: ... Nm

43.A.3.5.10. Mindestdicke der Bremsscheibe (Verschleißgrenze): ... mm

43.A.3.6. Scheibenbremsdaten: ...

43.A.3.6.1. Beschreibung des Scheibentyps: ...

43.A.3.6.2. Verbindung mit/Befestigung an der Nabe: ...

43.A.3.6.3. Belüftung (ja/nein): ...

43.A.3.6.4. Erklärte Masse: ... kg

43.A.3.6.5. Nennmasse: ... kg

43.A.3.6.6. Erklärter Außendurchmesser: ... mm

43.A.3.6.7. Mindestaußendurchmesser: ... mm

43.A.3.6.8. Innendurchmesser des Reibrings: ... mm

43.A.3.6.9. Breite des Belüftungskanals (falls zutreffend): mm

43.A.3.6.10. Grundwerkstoff: ...

43.A.3.7. Bremsklotzdaten: ...

43.A.3.7.1. Hersteller und Anschrift: ...

43.A.3.7.2. Marke:

43.A.3.7.3. Typ: ...

43.A.3.7.4. Typkennzeichen (auf der Bremsklotzankerplatte): ...

43.A.3.7.5. Mindestdicke (Verschleißgrenze): ... mm

43.A.3.7.6. Verfahren zur Befestigung des Reibungsmaterials an der Ankerplatte: ...

43.A.3.7.6.1. Ungünstigste Befestigung (wenn auf mehr als eine Weise möglich): ...

Abbildung 1 A

bild

Abbildung 1 B

bild

Abbildung 2 A

bild

Abbildung 2 B

bild


xe (mm)ae (mm)he (mm)ce (mm)de (mm)ee (mm)α0eα1ebe (mm)re (mm)Ae (cm2)S1e (mm)S2e (mm)S3e (mm)

E. Angaben zur Bauweise des Fahrzeugs

44. Übereinstimmung der Produktion

44.1. Beschreibung der allgemeinen Qualitätssicherungssysteme: ...

45. Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen des Fahrzeugs 45

45.1. Wichtigste Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen 45: ...

45.2. Bei Mehrstufen-Typgenehmigungen Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Hersteller der vorhergehenden Stufen 45: ...

45.3. Sachdienliche Informationen zur Ermöglichung der Entwicklung von Ersatz-Bauteilen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des bereitgestellten OBD-Systems kritisch sind: ja/nein 4

45.4. Weltweite Jahresproduktion eines Typs 61: ...

45.5. Nachweis der Einhaltung der Vorschrift, dass Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen nur unter Verwendung offener Text- und Grafikformate oder von Formaten bereitgestellt werden, für deren Betrachtung und Druck lediglich frei verfügbare Standardsoftware-Plugins erforderlich sind, die leicht zu installieren sind und mit gebräuchlichen Rechner-Betriebssystemen laufen.

45.5.1. Die Schlüsselwörter in den Metadaten entsprechen ISO 15031-2:2010 (Straßenfahrzeuge - Kommunikation zwischen Fahrzeug und externen abgasrelevanten Testsystemen - Teil 2: Richtlinie für Begriffe, Definitionen und Abkürzungen): ja/nein 4

45.6. Neuprogrammierung von Steuergeräten gemäß Anhang V Anlage 1 Nummer 2.5 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission

45.6.1. Neuprogrammierung von Steuergeräten gemäß SAE J2534/TMC RP1210/sonstiger nichtherstellereigener Software 4 (wenn sonstige nichtherstellereigene Software, bitte angeben, welche:..).

45.6.1.1. Herstellereigene Software: ja/nein 4

45.6.1.2. ISO 22900-2 (Straßenfahrzeuge - Modulare Kommunikationsschnittstelle im Fahrzeug (MVCI) - Teil 2: Diagnoseprotokoll Dateneinheit Anwendungsprogrammierschnittstelle (D-PDU API)): ja/nein 4

45.6.1.3. SAE J2534 (Recommended practice for passthru vehicle programming): ja/nein 4

45.6.1.4. TMC RP1210 (API): ja/nein 4

45.6.1.5. sonstige nichtherstellereigene Software: ja/nein 4 (wenn sonstige nichtherstellereigene Software, bitte angeben, welche:..).

45.6.2. Die Validierung der Kompatibilität der herstellerseitigen Anwendung und der Schnittstellen für die Fahrzeugkommunikation (VCI = vehicle communication interface) erfolgt durch: unabhängig entwickelte VCI/Entleihen besonderer Hardware 4

45.6.3. Fahrzeuginterne Kommunikation sowie Kommunikation zwischen elektronischen Steuereinheiten und dem Diagnosedienst gemäß den Normen:

45.6.3.1. SAE J1939-13 (Serial control and communications vehicle network): ja/nein 4

45.6.3.2. ISO 11783-2 (Traktoren und Maschinen für Landwirtschaft und Forsten - Serielle Steuerung und Kommunikationsnetzwerk): ja/nein 4

45.6.3.3. ISO 15031-3 (Straßenfahrzeuge - Kommunikation zwischen Fahrzeug und externen abgasrelevanten Testsystemen): ja/nein 4

45.6.3.4. ISO 13400-4 (Straßenfahrzeuge - Diagnosekommunikation über das Internet-Protokoll (DoIP)) 4: ja/nein 4

45.7. Für die Herstellung von Diagnosegeräten erforderliche Informationen

45.7.1. Der Fahrzeughersteller verwendet in seinem Vertragshändlernetz Diagnose- und Prüfwerkzeuge gemäß ISO 22900-2:2009 (Road vehicles - Modular vehicle communication interface (MVCI) - Part 2: Diagnostic protocol data unit application programming interface (D-PDU API)) und ISO 22901-2:2011 (Road vehicles - Open diagnostic data exchange (ODX) - Part 2: Emissionsrelated diagnostic data): ja/nein/nicht anwendbar 4 (falls nicht anwendbar, Angabe des Grundes: ..).

45.7.2. ODX-Dateien sind für unabhängige Marktteilnehmer über die Website des Herstellers verfügbar: ja/nein/nicht anwendbar 4 (falls nicht anwendbar, Angabe des Grundes: ..).

45.7.3. Die Angaben zum Kommunikationsprotokoll gemäß Anhang V Anlage 2 Nummer 1.1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission werden über die Websites des Herstellers für Reparaturinformationen bereitgestellt: ja/nein/nicht anwendbar 4 (falls nicht anwendbar, Angabe des Grundes:..).

45.7.4. Die zur Prüfung und Diagnose von durch OBD überwachten Bauteilen erforderlichen Angaben gemäß Anhang V Anlage 2 Nummer 1.2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission werden über die Websites des Herstellers für Reparaturinformationen bereitgestellt: ja/nein/nicht anwendbar 4 (falls nicht anwendbar, Angabe des Grundes: ..).

45.7.5. Die für die Durchführung von Reparaturen erforderlichen Angaben gemäß Anhang V Anlage 2 Nummer 1.3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission werden über die Websites des Herstellers für Reparaturinformationen bereitgestellt: ja/nein/nicht anwendbar 4 (falls nicht anwendbar, Angabe des Grundes: ..).

45.8. Reparatur- und Wartungsinformationen über Fahrzeugkombinationen

45.8.1. Der Fahrzeughersteller empfiehlt die Kombination eines Typs einer Zugmaschine mit einem Typ eines Fahrzeugs der Klassen R oder S oder umgekehrt: ja/nein 4

45.8.2. Fahrzeuge, für die die Kombination empfohlen wird:

45.8.2.1. Marke (Firmenname des Herstellers)18: ...

45.8.2.2. Typ17: ...

45.8.2.2.1 Variante(n)17: ...

45.8.2.2.2 Version(en)17: ...

45.8.2.3. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

45.8.2.4. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

45.8.3. Informationen über die OBD sowie die Reparatur- und Wartungsinformationen im Zusammenhang mit der Verbundfähigkeit beider Fahrzeuge werden durch eine Website bereitgestellt, die mehrere Hersteller gemeinsam oder als Konsortium eingerichtet haben: ja/nein 4

45.8.3.1. Adresse der von mehreren Herstellern gemeinsam oder als Konsortium eingerichteten Website 45: ...

46. Überrollschutzstruktur (ROPS)

46.1. Ausrüstung mit Überrol7lschutzstruktur: verbindlich/optional/serienmäßig 4

46.2. Überrollschutzstruktur durch Kabine/Rahmen/Überrollbügel vorn/hinten 4

46.2.1. Bei Überrollbügel: klappbar/nicht klappbar 4

46.2.2. Bei klappbarem Überrollbügel:

46.2.2.1. Klappfunktion: ohne Unterstützung/mit teilweiser Unterstützung/mit vollständiger Unterstützung 4

46.2.2.2. Wenn ohne Unterstützung oder mit teilweiser Unterstützung:

46.2.2.2.1 handbetätigte einklappbare Überrollschutzstruktur: Werkzeug erforderlich/Werkzeug nicht erforderlich 4

46.2.2.2.2. Fotos und genaue technische Zeichnungen, die den Griffbereich sowie eine Seitenansicht und eine Draufsicht der zugänglichen Bereiche zeigen. Auf den Zeichnungen müssen die Abmessungen und die für die Betätigung der Überrollschutzstruktur erforderlichen Höchstkräfte eingetragen sein: ...

46.2.2.3. Bei teilweise unterstützter oder vollständig unterstützter Klappfunktion - kurze Beschreibung der Unterstützungsvorrichtungen und deren ggf. vorhandenen Betätigungseinrichtungen sowie deren Anbringungsstelle: ...

46.2.2.4. Schließmechanismus: von Hand/automatisch 4

46.2.2.4.1 Bei von Hand betätigten Schließmechanismen - kurze Beschreibung des Schließmechanismus und seiner ergonomischen Gestaltung zur Vermeidung von Quetsch- und Schnittverletzungen und zur Begrenzung der zu ihrer Benutzung aufzuwendenden Kraft: ...

46.2.2.4.2 Bei automatischen Schließmechanismen:

46.2.2.4.2.1 kurze Beschreibung des Schließmechanismus, seiner ggf. vorhandenen Betätigungseinrichtungen sowie deren Anbringungsstelle: ...

46.2.2.4.2.2 Bescheinigung des Herstellers gemäß Erläuterung 2 von Nummer 5.5 von Teil B3 des Anhangs IX der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission: ja/nein 4

46.3. Fotos und genaue technische Zeichnungen, aus denen Folgendes hervorgeht: Lage des Überrollschutzes, Lage des Sitz-Index-Punktes (SIP), die Einzelheiten der Befestigungen und die Lage des vorderen Teils der Zugmaschine, der imstande ist, im Falle eines Überschlags die Zugmaschine (bei Bedarf) abzustützen usw. (bei vorne angebrachten, klappbaren Überrollschutzstrukturen ist der Griffbereich sowie eine Seitenansicht und eine Draufsicht der zugänglichen Bereiche zu zeigen). Auf den Zeichnungen müssen die wesentlichen Abmessungen eingetragen sein, einschließlich der Außenabmessungen der Zugmaschine mit angebrachter Schutzstruktur sowie die wesentlichen Innenabmessungen: ...

46.4. Kurzbeschreibung der Schutzstruktur, einschließlich:

46.4.1. Bauart: ...

46.4.2. Einzelheiten der Befestigungen: ...

46.4.3. Einzelheiten des vorderen Teils der Zugmaschine, der imstande ist, im Falle eines Überschlags die Zugmaschine (bei Bedarf) abzustützen: ...

46.4.4. Zusätzlicher Rahmen: ...

46.5. Abmessungen 52

46.5.1. Höhe der Dachholme über dem Sitz-Index-Punkt (SIP): ... mm

46.5.2. Höhe der Dachholme über der Plattform der Zugmaschine: ... mm

46.5.3. Innenbreite der Schutzstruktur senkrecht über dem Sitz-Index-Punkt auf Höhe des Lenkradmittelpunktes: ... mm

46.5.4. Abstand vom Lenkradmittelpunkt zur rechten Seite der Schutzstruktur: ... mm

46.5.5. Abstand vom Lenkradmittelpunkt zur linken Seite der Schutzstruktur: ... mm

46.5.6. Mindestabstand vom Lenkradkranz zur Schutzvorrichtung: ... mm

46.5.7. Waagerechter Abstand vom Sitz-Index-Punkt zur Hinterseite der Schutzstruktur über dem Sitz-Index-Punkt: ... mm

46.5.8. Lage (in Bezug auf die Hinterachse) des vorderen Teils der Zugmaschine, der imstande ist, im Falle eines Überschlags die Zugmaschine (bei Bedarf) abzustützen:

46.5.8.1. Waagerechter Abstand: ... mm

46.5.8.2. Senkrechter Abstand: ... mm

46.6. Einzelheiten über die für den Bau der Schutzstruktur verwendeten Werkstoffe und Spezifikationen der verwendeten Stähle 53

46.6.1. Hauptrahmen (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.6.2. Befestigungen (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.6.3. Verbindungs- und Befestigungsbolzen (Teile - Größen): ...

46.6.4. Dach (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.6.5. Verkleidung (falls eingebaut) (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.6.6. Glas (falls eingebaut) (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.6.7. Vorderer Teil der Zugmaschine, der imstande ist, im Falle eines Überschlags die Zugmaschine (bei Bedarf) abzustützen (Teile - Werkstoff - Größen): ...

46.7. Anstelle von Nummer 46.1 bis 46.6.7 Bereitstellung folgender Angaben:

46.7.1. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry tractors (dynamic test), OECD Code 3, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

46.7.2. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry track-laying tractors, OECD Code 8, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

46.7.3. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry tractors (static test), OECD Code 4, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

46.7.4. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of front mounted roll-over protective structures on narrow-track wheeled agricultural and forestry tractors, OECD Code 6, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

46.7.5 Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of rear mounted roll-over protective structures on narrow-track wheeled agricultural and forestry tractors, OECD Code 7, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

47. Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)

47.1. Fahrzeuge der Klasse T oder C mit Ausrüstung für forstwirtschaftliche Anwendungen:

47.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 8083:2006 (Forstmaschinen - Schutzeinrichtungen gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) - Laborprüfungen und Leistungsmerkmale) Niveau I/Niveau II 4 an FOPS sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

47.2. Alle anderen mit FOPS ausgestatteten Fahrzeuge der Klassen T und C

47.2.1. Fotos und genaue technische Zeichnungen, aus denen die Lage des FOPS, die Lage des Sitz-Index-Punktes (SIP) usw. hervorgeht. Auf den Zeichnungen müssen die wesentlichen Abmessungen eingetragen sein, einschließlich der Außenabmessungen der Zugmaschine mit angebrachter Schutzstruktur sowie die wesentlichen Innenabmessungen: ...

47.2.2. Kurzbeschreibung der Schutzstruktur, einschließlich:

47.2.2.1. Bauart: ...

47.2.2.2. Einzelheiten der Befestigungen: ...

47.2.3. Abmessungen 52

47.2.3.1. Höhe der Dachholme über dem Sitz-Index-Punkt (SIP): ... mm

47.2.3.2. Höhe der Dachholme über der Plattform der Zugmaschine: ... mm

47.2.3.3. Gesamthöhe der Zugmaschine mit montiertem Schutzaufbau: ... mm

47.2.3.4. Gesamtbreite des Schutzaufbaus (sind Radabdeckungen/Schmutzfänger darin berücksichtigt, muss dies angegeben werden): ... mm

47.2.4. Einzelheiten über die für den Bau der Schutzstruktur verwendeten Werkstoffe und Spezifikationen der verwendeten Stähle 53

47.2.4.1. Hauptrahmen (Teile - Werkstoff - Größen): ...

47.2.4.2. Befestigungen (Teile - Werkstoff - Größen): ...

47.2.4.3. Verbindungs- und Befestigungsbolzen (Teile - Größen): ...

47.2.4.4. Dach (Teile - Werkstoff - Größen): ...

47.2.5. Einzelheiten zu den vom Zugmaschinenhersteller vorgenommenen Verstärkungen an Originalbauteilen: ...

47.2.6. Anstelle der Nummern 47.2.1 bis 47.2.5 wird ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of falling object protective structures on agricultural and forestry tractors, OECD Code 10, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

48. Geräuschpegel, dem der Fahrer ausgesetzt ist

48.1. Fahrzeuge der Klassen T oder C (mit Gummi-Gleisketten), die gemäß Anhang XIII Nummer 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission nach der Prüfmethode 1 zu prüfen sind: ja/nein/nicht anwendbar 4

48.2. Fahrzeuge der Klassen T oder C (mit Gummi-Gleisketten), die gemäß Anhang XIII Nummer 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission nach der Prüfmethode 2 zu prüfen sind: ja/nein/nicht anwendbar 4

48.3. Fahrzeuge der Klasse C mit Stahl-Gleisketten, die gemäß Absatz 5.3.2 der Norm ISO 6395:2008 (Erdbaumaschinen - Bestimmung des Emissions-Schallleistungspegels - Dynamische Prüfungsbedingungen) auf einer Schicht feuchten Sandes zu prüfen sind: ja/nein/nicht anwendbar 4

48.4 Anstelle der Nummern 48.1 bis 48.3 wird ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official measurement of noise at the driving position(s) on agricultural and forestry tractors, OECD Code 5, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

49. Sitzplätze (Sättel und Sitze)

49.1. Anordnung der Sitzplätze: Sitz/Sattel 4

49.2. Koordinaten oder Zeichnung der Sitzbezugspunkte (S) aller Sitzplätze: ...

49.3. Beschreibung und Zeichnungen:

49.3.1. der Sitze und ihrer Verankerungen: ...

49.3.2. der Einstelleinrichtung: ...

49.3.3. der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen: ...

49.3.4. der Verankerungen der Sitzgurte, falls diese im Sitz eingebaut sind: ...

49.3.5. der Fahrzeugteile, die als Verankerungen dienen: ...

49.4. Fahrersitz

49.4.1. Lage des Fahrersitzes: rechts/links/mittig 4

49.4.2. Kategorie des Fahrersitztyps: Kategorie A Klasse I/II/III, Kategorie B 4

49.4.3. Umkehrbarer Fahrerplatz: ja/nein 4

49.4.3.1. Beschreibung des umkehrbaren Fahrerplatzes: ...

49.4.4. Abmessungen des Fahrersitzes, einschließlich Tiefe und Breite der Sitzfläche, Lage und Neigung der Rückenlehne sowie Neigung der Sitzfläche:

49.4.5. Hauptmerkmale des Fahrersitzes: ...

49.4.6. Einstelleinrichtung: ...

49.4.7. Verstell- und Verriegelungseinrichtung in Längsrichtung und senkrechter Richtung: ...

49.4.7.1. Bei Fahrzeugen ohne einstellbaren Sitz Angabe der Verstellmöglichkeiten für Lenksäule und Pedale: ...

49.5. Beifahrersitze

49.5.1. Anzahl der Beifahrersitze: ...

49.5.2. Lage und Anordnung 8: ...

49.5.3. Abmessungen der Beifahrersitze: ...

49.5.4. Hauptmerkmale der Beifahrersitze: ...

49.5.5. Die Anforderungen der Norm EN 15694:2009 (Land- und forstwirtschaftliche Traktoren - Beifahrersitz - Anforderungen und Prüfverfahren) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

49.5.6. Die Anforderungen der Norm EN 15997:2011 (Geländegängige Fahrzeuge (ATV - Quads) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) an Beifahrersitze für Fahrzeuge des ATV-Typs II sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

50. Betätigungsraum sowie Ein- und Ausstiege des Fahrzeugs, einschliesslich der Türen und Fenster

50.1. Betätigungsraum

50.1.1. Einzelheiten zeigende Fotos oder Zeichnungen mit Angabe der Abmessungen des Betätigungsraums sowie insbesondere der Lage des Bezugspunkts (S) und der Abmessungen des Betätigungsraums um diesen Punkt herum, des Freiraumes zwischen dem unteren Rand des Lenkrades und der festen Teile der Zugmaschine, der Lage der Steuerungseinrichtungen, Sprossen und erforderlichen Handläufe: ...

50.1.2. Handbetätigte Steuerungseinrichtungen verfügen über den nach Nummer 4.5.3 der Norm ISO 4254-1:2013 (Landmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Generelle Anforderungen) erforderlichen Mindestfreiraum, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

50.2. Zugang zum Fahrerplatz

50.2.1. Einzelheiten zeigende Fotos oder Zeichnungen und/oder eine Explosionszeichnung, einschließlich der Abmessungen von Einstiegen, Stufen, Sprossen, Handläufen und -griffen: ...

50.2.2. Mindestabmessungen von Stufen, Trittmulden und Sprossen:

50.2.2.1. Freiraumtiefe: ... mm

50.2.2.2. Freiraumbreite: ... mm

50.2.2.3. Freiraumhöhe: ... mm

50.2.2.4. Abstand zwischen den Auftrittsflächen zweier Stufen: ... mm

50.2.3. Für Fahrzeuge der Klasse C sind die Anforderungen des Anhangs XV Abschnitt 3.3.5 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

50.2.4. Handläufe/Handgriffe 4 vorhanden: ja/nein 4

50.3. Zugang zu anderen Positionen als der Fahrposition:

50.3.1. Einzelheiten zeigende Fotos oder Zeichnungen und/oder eine Explosionszeichnung, einschließlich der Abmessungen von Einstiegen, Stufen, Sprossen, Handläufen und -griffen: ...

50.3.2. Mindestabmessungen von Stufen, Trittmulden und Sprossen:

50.3.2.1. Freiraumtiefe: ... mm

50.3.2.2. Freiraumbreite: ... mm

50.3.2.3. Freiraumhöhe: ... mm

50.3.2.4. Abstand zwischen den Auftrittsflächen zweier Stufen: ... mm

50.3.3. Handläufe/Handgriffe 4 vorhanden: ja/nein 4

50.4. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere

50.4.1. Anzahl der Türen, Anordnung, Abmessungen und größter Öffnungswinkel der Türen 5: ...

50.4.2. Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen: ...

50.4.3. Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere: ...

50.4.4. Fahrzeugtüren mit fremdkraftbetätigten Fenstern und fremdkraftbetätigte Dachluken (sofern vorhanden) entsprechen den Absätzen 5.8.1 bis 5.8.5 der UNECE-Regelung Nr. 21 (ABl. Nr. L 188 vom 16.07.2008 S. 32): ja/nein 4

50.5. Fenster und Notausstiege

50.5.1. Einzelheiten zeigende Fotos oder Zeichnungen und/oder eine Explosionszeichnung der Anordnung von Fenstern und Notausstiegen sowie aller weiteren Mittel, die den Ausstieg erleichtern: ...

50.5.2. Anzahl der Fenster: ... und der Notausstiege: ...

50.5.3. Abmessungen der Fenster: ... mm × ... mm und der Notausstiege: ... mm × ... mm

50.5.4. Mittel zur Überwindung von Höhenunterschieden von mehr als 1 000 mm, zur Erleichterung des Ausstiegs, sofern eingebaut: ...

51. Zapfwellen

51.1. Anzahl der Zapfwellen: ...

51.2. Hauptzapfwelle

51.2.1. Lage: vorne/hinten/sonstige 4 (sonstige bitte angeben: ..).

51.2.2. Umdrehungen pro Minute: ... min-1

51.2.2.1. Verhältnis der Zapfwellendrehzahl zur Motordrehzahl: ...

51.3.3. Fakultative Angabe: Leistung an der Zapfwelle bei Normdrehzahl(en) (nach OECD-Kodex 2 57 oder ISO 789-1:1990 (Landwirtschaftliche Traktoren - Prüfverfahren; Teil 1: Leistungsprüfungen für Zapfwelle))

Nenndrehzahl (Zapfwelle) (min-1)entsprechende Motordrehzahl (min-1)Leistung (kW)
1-540......
2-1 000......
540E
1 000 E

51.2.4. Zapfwellenschutzeinrichtung (Beschreibung, Abmessungen, Zeichnungen, Fotos): ...

51.3. Zweitzapfwelle

51.3.1. Lage: vorne/hinten/sonstige 4 (sonstige bitte angeben:..).

51.3.2. Umdrehungen pro Minute: ...

51.3.2.1. Verhältnis der Zapfwellendrehzahl zur Motordrehzahl: ...

51.2.3. Fakultative Angabe: Leistung an der Zapfwelle bei Normdrehzahl(en) (nach OECD-Kodex 2 57 oder ISO 789-1:1990 (Landwirtschaftliche Traktoren - Prüfverfahren; Teil 1: Leistungsprüfungen für Zapfwelle))

Nenndrehzahl (Zapfwelle) (min-1)entsprechende Motordrehzahl (min-1)Leistung (kW)
1-540......
2-1 000......
540E
1 000 E

51.3.4. Zapfwellenschutzeinrichtung(en) (Beschreibung, Abmessungen, Zeichnungen, Fotos): ...

51.4. Hintere Zapfwelle

51.4.1. Die Anforderungen der Norm ISO 500-1:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Heckseitig angebaute Zapfwellen-Typen 1, 2, 3 und 4 - Teil 1: Allgemeine Spezifikationen, Sicherheitsanforderungen, Abmessungen der Schutzeinrichtung und Freiraum) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

51.4.2. Die Anforderungen der Norm ISO 500-2:2004 (Landwirtschaftliche Traktoren - Heckseitig angebaute Zapfwellen-Typen 1, 2 und 3 - Teil 2: Schmalspurtraktoren; Abmessungen der Schutzeinrichtung und Freiraum) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

51.5. Vordere Zapfwelle

51.5.1. Die Anforderungen der Norm ISO 8759-1:1998 (Landwirtschaftliche Traktoren - Frontanbau - Teil 1: Zapfwelle und Dreipunktanbau) sind mit Ausnahme der Klausel 4.2 erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

52. Schutz von Antriebselementen, Auspuffanlage, Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen

52.1. Beschreibung (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos) der Schutzeinrichtungen mit Angabe der Abmessungen der Sicherheitsabstände zur Vermeidung der Berührung von gefährlichen Teilen sowie der an gefährlichen Stellen angebrachten Schutzeinrichtungen wenigstens für folgende Bauteile:

52.1.1. Betätigungseinrichtungen: ...

52.1.2. Hinterer Dreipunkt-Kraftheber: ...

52.1.3. Vorderer Dreipunkt-Kraftheber: ...

52.1.4. Fahrersitz und Umgebung: ...

52.1.5. Beifahrersitze (falls vorhanden): ...

52.1.6. Lenkung und Pendelachse: ...

52.1.7. Gelenkwellen an der Zugmaschine: ...

52.1.8. Freiraum rund um die Reifen der Antriebsräder: ...

52.1.9. Motorhaube: ...

52.1.10. Schutz vor heißen Oberflächen: ...

52.1.11. Auspuffanlage: ...

52.1.12. Räder: ...

52.2. Beschreibung (bei Bedarf auch Fotos und Zeichnungen) der Schutzeinrichtungen, die eingesetzt werden für:

52.2.1. Einseitiger Schutz: ...

52.2.2. Mehrseitiger Schutz: ...

52.2.3. Vollkapselung: ...

52.2.4. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

52.3. Die Anforderungen der Norm EN 15997:2011 (Geländegängige Fahrzeuge (ATV - Quads) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) in Bezug auf heiße Oberflächen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

52.4. Beschreibung (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos) der Anordnung und Kennzeichnung biegsamer hydraulischer Schläuche: ...

52.5. Fahrzeuge der Klasse R mit Kippfunktion - Beschreibung (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos) der für die Pflege und Wartung vorgesehenen Stützvorrichtungen: ...

52.6. Beschreibung und Identifizierung (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos) der Schmierstellen und des Zugangs zu ihnen: ...

53. Verankerung der Sitzgurte

53.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3776-1:2006 (Traktoren und Landmaschinen - Sitzgurte - Teil 1: Anordnung der Befestigungspunkte) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

53.2. Fotos und/oder Zeichnungen des Aufbaus mit Darstellung der wahren effektiven Orte und der Abmessungen der Verankerungen: ...

53.3. Zeichnungen der Verankerungen und des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie befestigt sind (zusammen mit einer Erklärung über die verwendeten Werkstoffe): ...

53.4. Angabe der Typen von Gurten 14, die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen

Anordnung der Verankerungsstelle
FahrzeugaufbauSitzstruktur
Fahrersitz

bild

Untere Verankerungen bildaußen
innen
Obere Verankerungen
Beifahrersitz 1

bild

Untere Verankerungen bildaußen
innen
Obere Verankerungen
Beifahrersitz ...

bild

Untere Verankerungen bildaußen
innen
Obere Verankerungen

53.4.1. Bemerkung: ...

53.5. Sonderausstattung (beispielsweise höhenverstellbare Sitze, Gurtstraffer usw.): ...

53.6. Beschreibung eines besonderen Sicherheitsgurttyps, der im Fall eines in der Rückenlehne angeordneten Verankerungspunktes oder einer Energieaufnahmevorrichtung erforderlich ist: ...

53.7. Alternative zu den Nummern 53.2 bis 53.6

53.7.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3776-2:2013 (Traktoren und Landmaschinen - Sitzgurte - Teil 2: Festigkeit der Befestigungspunkte) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.2. Der gemäß der UNECE-Regelung Nr. 14 (ABl. Nr. L 109 vom 28.04.2011 S. 1) erstellte Bericht ist mit den sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.3. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry tractors (dynamic test), OECD Code 3, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, einschließlich der Prüfung der Verankerungen der Sitzgurte, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.4. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry track-laying tractors, OECD Code 8, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, einschließlich der Prüfung der Verankerungen der Sitzgurte, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.5. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of protective structures on agricultural and forestry tractors (static test), OECD Code 4, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, einschließlich der Prüfung der Verankerungen der Sitzgurte, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.6. Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of front mounted roll-over protective structures on narrow-track wheeled agricultural and forestry tractors, OECD Code 6, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, einschließlich der Prüfung der Verankerungen der Sitzgurte, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

53.7.7 Ein vollständiger Prüfbericht auf der Grundlage des OECD standard Code for the official testing of rear mounted roll-over protective structures on narrow-track wheeled agricultural and forestry tractors, OECD Code 7, Ausgabe 2015 vom Juli 2014, einschließlich der Prüfung der Verankerungen der Sitzgurte, wird beigebracht, und die sachdienlichen Unterlagen sind im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

54. Sicherheitsgurte

54.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3776-3:2009 (Traktoren und Maschinen für die Landwirtschaft - Sitzgurte - Teil 3: Anforderungen an Gurte) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

54.2. Der gemäß der UNECE-Regelung Nr. 16 (ABl. Nr. L 233 vom 09.09.2011 S. 1) erstellte Bericht ist mit den sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

54.3. Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und der Sitze, für die sie vorgesehen sind; bitte nachstehende Tabelle ausfüllen:

Ausführung des Sicherheitsgurts und diesbezügliche Angaben

Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen/ ECE-TypgenehmigungszeichenGegebenenfalls VarianteEinrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/optional)
FahrersitzbildL
M
R
BeifahrersitzbildL
M
R
Beifahrersitz ...bildL
M
R
(L = linke Seite, M = Mitte, R = rechte Seite)

54.4. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile: ...

55. Schutz gegen das eindringen Von Gegenständen (OPS) 55.1. Fahrzeuge der Klasse T oder C mit Ausrüstung für forstwirtschaftliche Anwendungen:

55.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 8084:2003 (Forstmaschinen - Schutzeinrichtungen für die Bedienungsperson (OPS) - Laborprüfungen und Festigkeitsanforderungen) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

55.2. Alle anderen mit OPS ausgestatteten Fahrzeuge der Klassen T und C

55.2.1. Die Anforderungen in Anhang 14 der UNECE-Regelung Nr. 43 (ABl. Nr. L 230 vom 31.08.2010 S. 119) über Sicherheitsverglasungen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

56. Betriebsanleitung, Warnhinweise und Kennzeichnungen

56.1. Betriebsanleitung

56.1.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3600:1996 (Traktoren, Land- und Forstmaschinen, angetriebene Rasen- und Gartengeräte - Betriebsanleitungen - Inhalt und Aufmachung) sind mit Ausnahme des Abschnitts 4.3 (Maschinenkennung) erfüllt: ja/nein 4

56.1.2. Die gemäß Anhang XXII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission erforderlichen Angaben werden in der Betriebsanleitung bereitgestellt: ja/nein 4

56.2. Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen

56.2.1. Die Anforderungen der Norm ISO 3767 Teil 1 (1998+A2:2012) (Traktoren, Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, motorbetriebene Rasen- und Gartengeräte - Symbole für Stellteile und andere Anzeigen - Teil 1: Allgemeine Bildzeichen) und, soweit anwendbar, Teil 2 (Traktoren, Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, motorbetriebene Rasen- und Gartengeräte - Symbole für Stellteile und andere Anzeigen - Teil 2 (2008) Bildzeichen für Traktoren und Landmaschinen) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

56.2.2. Anstelle der Nummer 56.2.1 sind die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 60 (ABl. Nr. L 95 vom 31.03.2004 S. 10) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

56.2.3. Die Anforderungen der Norm ISO 11684:1995 (Traktoren und Maschinen für die Land- und Forstwirtschaft, kraftbetriebene Rasen- und Gartengeräte - Sicherheitszeichen und Gefahrenbildzeichen - Allgemeine Grundsätze) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein/nicht anwendbar 4

56.2.4. Die Anforderungen der Norm ISO 7010:2011 (Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Registrierte Sicherheitszeichen) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

56.3. Beschreibung, Farbmarkierungen und Mittel zur Kennzeichnung der Flussrichtung bei hydraulischen Kupplungen (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos): ...

56.4. Beschreibung, Farbmarkierungen und Mittel zur Kennzeichnung sicherer Wagenheberaufnahmen (einschließlich Zeichnungen, Skizzen oder Fotos): ...

57. Vom Fahrer betätigte Betätigungseinrichtungen, einschliesslich Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

57.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger:

57.2. Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, gekennzeichnet werden müssen, sowie dafür zu verwendende Symbole

Symbol Nr.EinrichtungBetätigungs-
einrichtung/ Anzeiger vorhanden *
Kenn-
zeichnung durch Symbol *
Lage **Kontroll-
leuchte vorhanden *
Kenn-
zeichnung durch Symbol *
Lage **
1Scheinwerfer für Abblendlicht
2Scheinwerfer für Fernlicht
3Begrenzungsleuchten
4Nebelscheinwerfer
5Nebelschlussleuchte
6Leuchtweitenregelung
7Parkleuchten
8Fahrtrichtungsanzeiger
9Warnblinkanlage
10Scheibenwischer
11Windschutzscheiben-Waschanlage
12Scheibenwischer und -wascher
13Scheinwerferreinigungsanlage
14Windschutzscheibenentfeuchtung und -entfrostung
15Heckscheibenentfeuchtung und -entfrostung
16Lüftungsgebläse
17Vorglühanlage
18Kaltstarteinrichtung
19Bremskreisausfall
20Kraftstoffstand
21Ladekontrollleuchte
22Kühlmitteltemperatur
23Fehlfunktionsanzeige (MI)
*) x = ja
    - = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden
    f = fakultativ.

**) d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte
      c = in unmittelbarer Nähe.

57.3. Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger, die, falls sie eingebaut sind, fakultativ gekennzeichnet werden können, sowie Symbole, die zu verwenden sind, falls sie gekennzeichnet werden müssen

Symbol Nr.EinrichtungBetätigungs-
einrichtung/ Anzeiger vorhanden *
Kenn-
zeichnung durch Symbol *
Lage **Kontroll-
leuchte vorhanden *
Kenn-
zeichnung durch Symbol *
Lage **
1Feststellbremse
2Heckscheibenwischer
3Heckscheibenwascher
4Heckscheibenwischer und -wascher
5Scheibenwischerintervallschaltung
6Akustische Warnvorrichtung
7Haube
8Sitzgurt
9Motoröldruck
10Unverbleites Benzin
11...
12...
(*) x = ja
- = nicht bzw. nicht getrennt vorhanden
f = fakultativ.

(**) d = auf Betätigungseinrichtung, Anzeiger oder Kontrollleuchte
c = in unmittelbarer Nähe.

57.4. Brief description and schematic drawing of the locations, displacement, methods of operation and colour coding of the various control devices in the interior of the vehicle and showing for tractors without enclosed cab, how the accessibility to internal control devices from the ground has been avoided: ...

57.5. Kurze Beschreibung und Schemazeichnung der Lage, der Verstellmöglichkeiten, der Art der Betätigung und der Farbmarkierung der verschiedenen außen am Fahrzeug gelegenen Betätigungseinrichtungen mit Angabe der vorderen und hinteren Gefahrenbereiche gemäß Anhang XXIII Anlage 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1322/2014: ...

57.6. Die Anforderungen der Anhänge A und C der Norm ISO 15077:2008 (Traktoren und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Stellteile - Betätigungskräfte, Betätigungsweg, Anordnung und Betätigungsart) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

57.7. Die Anforderungen des Abschnitts 4.5.3 der Norm ISO 4254-1:2013 (Landmaschinen - Sicherheit - Teil 1: Generelle Anforderungen) mit Ausnahme von Betätigungseinrichtungen, die mit der Fingerspitze bedient werden, sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

57.8. Die Anforderungen der Norm EN 15997:2011 (Geländegängige Fahrzeuge (ATV - Quads) - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren) an die Leistungssteuerung und die Handbetätigung der Kupplung sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

57.9. Für Fahrzeuge der Klassen T und C sind die Anforderungen der Norm ISO 10975:2009 (Landwirtschaftliche Traktoren und Maschinen - Automatische Lenkanlagen für Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Fahrer - Sicherheitsanforderungen) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

58. Schutz vor gefährlichen Stoffen

58.1. Kurzbeschreibung (einschließlich Zeichnungen und Fotos) der Luftzuführung und des Filtersystems, einschließlich der Vorrichtungen zur Erzielung eines Überdrucks innerhalb der Kabine und des Zustroms frischer, gefilterter Luft: ...

58.2. Die Anforderungen der Norm EN 15695-1 (Landwirtschaftliche Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte - Schutz der Bedienungsperson (Fahrer) vor gefährlichen Substanzen - Teil 1: Kabinen-Klassifizierung, Anforderungen und Prüfverfahren): Kategorie 1/Kategorie 2/Kategorie 3/Kategorie 4 4 über die Kabinen-Klassifizierung hinsichtlich des Schutzes vor gefährlichen Stoffen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

58.3. Die Anforderungen der Norm EN 15695-2 (Landwirtschaftliche Traktoren und selbstfahrende Pflanzenschutzgeräte - Schutz der Bedienungsperson (Fahrer) vor gefährlichen Substanzen - Part 2: Filters, requirements and test procedures): Staubfilter/Aerosolfilter/Gas- und Dampffilter 4 über Filter hinsichtlich des Schutzes vor gefährlichen Stoffen sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

59. Für Fahrzeuge der Klassen T und C - Maschine, die auf das Fahrzeug 63 montiert worden ist

59.1. Allgemeine Beschreibung der Maschine und ihres Zusammenspiels mit dem Fahrzeug: ...

59.2. Gesamtzeichnung der Maschine und Zeichnungen der Steuerkreise sowie sachdienliche Erläuterungen, die für das Verständnis der Funktionsweise der Maschine erforderlich sind: ...

1) Delegierte Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission vom 8. Dezember 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 42 vom 17.02.2015 S. 1).

2) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission vom 19. September 2014 zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 364 vom 18.12.2014 S. 1).

3) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1322/2014 der Kommission vom 19. September 2014 zur Ergänzung und Änderung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der allgemeinen Anforderungen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 364 vom 18.12.2014 S. 1).

4) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 3/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014 S. 1).

5) Durchführungsverordnung (EU) 2017/656 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Festlegung der verwaltungstechnischen Anforderungen für die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigungen für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte gemäß der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 102 vom 13.04.2017 S. 364).

6) Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (ABl. Nr. L 252 vom 16.09.2016 S. 53)."

7) Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG (ABl. Nr. L 188 vom 18.07.2009 S. 1).

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Einbaus (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) eines Motors/einer MotorenfamilieAnlage 1 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden ) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

2.5. bis 2.5.4.2 - gestrichen -

5. Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs

5.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

5.1.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Vorwärtsfahrt:

5.1.1.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h

5.1.1.2. Berechnete bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im höchsten Gang (bei der Berechnung verwendete Faktoren angeben) 41: ... km/h

5.1.1.3. Gemessene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h 41

5.1.2. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt 54:

5.1.2.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt: ... km/h

5.2. bis 5.5 - gestrichen -

B. Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Antriebsleistung

6. Wesentliche Merkmale des Motors

6.1.7. Klasse und Unterklasse des Motors7:

6.2.1. Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Rotationskolben/andere (angeben) 4: ...

6.2.2. Art der Zündung: Selbstzündung/Fremdzündung 4

6.2.3.1 Anzahl der Zylinder: ... und Anordnung 26:

6.2.8. Kraftstoff

6.2.8.1. Kraftstofftyp 9:

6.2.8.3. Liste der zusätzlichen Kraftstoffe, Kraftstoffgemische und -emulsionen, die mit dem Motor verwendbar sind, laut Erklärung des Herstellers gemäß Anhang I Nummer 1.4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 (mit Hinweis auf eine anerkannte Norm oder Spezifikation): ...

6.3.2.1. Angegebene Nenndrehzahl: ... min-1

6.3.2.1.2. Angegebener Nennwert der Nutzleistung: ... kW

6.3.2.2. Motordrehzahl bei Höchstleistung: ... min-1

6.3.2.2.2. Maximale Nutzleistung: ... kW

6.3.6.4. Gesamt-Hubvolumen: ... cm3

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) hinsichtlich des äußeren GeräuschpegelsAnlage 2 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ 17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

2.5. bis 2.5.4.2 - gestrichen -

5. Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs

5.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs

5.1.1. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Vorwärtsfahrt:

5.1.1.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h

5.1.1.2. Berechnete bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im höchsten Gang (bei der Berechnung verwendete Faktoren angeben) 41: ... km/h

5.1.1.3. Gemessene Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs: ... km/h 41

5.1.2. Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt 54:

5.1.2.1. Angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs bei Rückwärtsfahrt: ... km/h

5.2. bis 5.5 - gestrichen -

...

6. Wesentliche Merkmale des Motors

6.1.7. Klasse und Unterklasse des Motors 7:

6.2.1. Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Rotationskolben/andere (angeben) 4: ...

6.2.2. Art der Zündung: Selbstzündung/Fremdzündung 4

6.2.3.1 Anzahl der Zylinder: ... und Anordnung 26:

6.3.2.1. Angegebene Nenndrehzahl: ... min-1

6.3.2.1.2. Angegebener Nennwert der Nutzleistung: ... kW

6.3.2.2. Motordrehzahl bei Höchstleistung: ... min-1

6.3.2.2.2. Maximale Nutzleistung: ... kW

6.3.6.4. Gesamt-Hubvolumen: ... cm3

10. Aussengeräuschpegel

10.1. Vom Hersteller angegebener äußerer Geräuschpegel

10.1.1. Fahrgeräusch: ... dB(A)

10.1.2 Standgeräusch: ... dB(A)

10.1.3. Bei Motordrehzahl: ... min-1

10.2. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Auspuffanlage (einschließlich Luftansauganlage und Vorrichtungen zur Geräusch- und Auspuffemissionssteuerung):

10.3. Luftansauganlage

10.3.1. Beschreibung des Ansaugkrümmers (Zeichnungen und/oder Fotos beifügen) 10:

10.3.2. Luftfilter

10.3.2.1. Fotos und/oder Zeichnungen:

10.3.2.2. Marke:

10.3.2.3. Typ:

10.3.3. Ansauggeräuschdämpfer:

10.3.3.1. Fotos und/oder Zeichnungen:

10.3.3.2. Marke:

10.3.3.3. Typ:

10.4. Auspuffanlage

10.4.1. Beschreibung und/oder Zeichnungen des Auspuffkrümmers 10:

10.4.2. Beschreibung und oder Zeichnungen der Bestandteile der Auspuffanlage, die nicht zum Motorsystem gehören:

10.4.3. Höchstzulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast: ... kPa

10.4.4. Typ und Kennzeichnung der lärmmindernden Einrichtungen des Auspuffs:

10.4.4.1. Lärmmindernde Einrichtung des Auspuffs enthält Faserstoffe: ja/nein 4

10.4.5. Rauminhalt der Auspuffanlage: ... dm3

10.4.6. Lage der Auspuffmündung:

10.4.7. Gegebenenfalls zusätzliche außengeräuschmindernde Maßnahmen im Motorraum und am Motor selbst:

10.5. Einzelangaben zu allen nicht mit dem Motor zusammenhängenden Einrichtungen zur Geräuschminderung (sofern sie nicht in anderen Einträgen behandelt werden):

11. Kraftübertragungsstrang und Steuerung 13

11.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung des Kraftübertragungsstrangs des Fahrzeuges und dessen Steuersystems (System zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses, Kupplungsbetätigung oder jeder andere Bestandteil des Kraftübertragungsstrangs): ...

11.2. Getriebe

11.2.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Systeme zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses und ihrer Steuerung: ...

11.2.2. Diagramm und/oder Zeichnung der Kraftübertragung: ...

11.2.3. Art der Kraftübertragung: Getriebe (einschließlich Planetengetriebe)/Antriebsriemen/hydrostatisch/elektrisch/sonstige 4 (falls sonstige bitte angeben: ..).

11.2.4. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden): ...

11.2.5. Lage in Bezug auf den Motor: ...

11.2.6. Steuerungsmethode: ...

11.2.7. Verteilergetriebe: mit/ohne 4

11.2.8. Typ des Systems zur Veränderung des Übersetzungsverhältnisses: Mechanisch (Gangwechsel)/Doppelkupplungsgetriebe (Gangwechsel)/halbautomatisches Getriebe (Gangwechsel)/Automatikgetriebe (Gangwechsel)/stufenloses Getriebe/hydrostatisch/nicht zutreffend/sonstige 4 (falls sonstige bitte angeben: ..).

11.3. Kupplung (falls vorhanden)

11.3.1. Kurzbeschreibung und Schemazeichnung der Kupplung und ihres Steuerungssystems:

11.3.2. Höchstwert der Drehmomentwandlung:

11.4. Übersetzungsverhältnisse

GangGetriebeübersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Getriebeabtriebswelle)Verteilergetriebe- übersetzungen (Verhältnis der Motordrehzahl zur Drehzahl der Verteilergetriebe- abtriebswelle)Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)Gesamt- übersetzungVerhältnis (Motordrehzahl / Fahrzeuggeschwindigkeit) nur für Handschaltgetriebe
Höchstwert bei stufenlosem Getriebe 1

1

2

3

...

Mindestwert bei stufenlosem Getriebe 1

Rückwärts

1

...

1) Stufenlos veränderliche Übersetzung

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Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Motors/einer Motorenfamilie als Bauteil/STEAnlage 3 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

2.5. bis 2.5.4.2 - gestrichen -

...

5. Allgemeine Merkmale des Antriebsstrangs

5.2. bis 5.5 - gestrichen -

B. Angaben zur Umweltverträglichkeit und zur Antriebsleistung

6. Wesentliche Merkmale des Motors

6.1.7. Klasse und Unterklasse des Motors 7:

6.2.1. Arbeitsweise: Viertakt/Zweitakt/Rotationskolben/andere (angeben) 4: ...

6.2.2. Art der Zündung: Selbstzündung/Fremdzündung 4

6.2.3.1. Anzahl der Zylinder: ... und Anordnung 26:

6.2.8. Kraftstoff

6.2.8.1. Kraftstofftyp 9: ...

6.2.8.3. Liste der zusätzlichen Kraftstoffe, Kraftstoffgemische und -emulsionen, die mit dem Motor verwendbar sind, laut Erklärung des Herstellers gemäß Anhang I Nummer 1.4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/654 (mit Hinweis auf eine anerkannte Norm oder Spezifikation): ...

6.3.2.1. Angegebene Nenndrehzahl: ... min-1

6.3.2.1.2. Angegebener Nennwert der Nutzleistung: ... kW

6.3.2.2. Motordrehzahl bei Höchstleistung: ... min-1

6.3.2.2.2. Maximale Nutzleistung: ... kW

6.3.6.4. Gesamt-Hubvolumen: ... cm3

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Fahrerinformationssystems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf das Fahrerinformationssystem)Anlage 4 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

20. Fahrerinformationssysteme

20.1. Die Anforderungen der Norm ISO 15077:2008 (Traktoren und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Stellteile - Betätigungskräfte, Betätigungsweg, Anordnung und Betätigungsart) Anhang B über Betätigungsvorrichtungen in Verbindung mit virtuellen Terminals sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

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Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)Anlage 5 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

3. Allgemeine Baumerkmale

3.1. Fotos oder Zeichnungen, die ein repräsentatives Fahrzeug zeigen: ...

3.2. Maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung des gesamten Fahrzeugs: ...

...

21. Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen einschliesslich des automatischen Einschaltens der Beleuchtungseinrichtung

21.1. Aufstellung aller Einrichtungen (Anzahl, Fabrikmarke(n), Typ, Bauteil-Typgenehmigungszeichen, größte Lichtstärke der Scheinwerfer für Fernlicht, Lichtfarbe, entsprechende Kontrollleuchte); die Aufstellung kann für jede einzelne Funktion verschiedene Typen von Einrichtungen aufzählen; ferner kann es für jede Funktion die zusätzliche Bemerkung "oder gleichwertige Einrichtungen" enthalten: ...

21.2. eine Darstellung des Anbaues der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtung als Ganzes, die die Anordnung der verschiedenen Einrichtungen am Fahrzeug zeigt: ...

21.3. Bemaßte Zeichnungen des Fahrzeugäußeren mit Darstellung der Anbringungsorte der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen, ihrer Anzahl und der Lichtfarbe: ...

21.4. Für jede Leuchte und für jeden Rückstrahler sind die nachstehenden Angaben zu liefern:

21.4.1. Zeichnung, aus der die Größe der leuchtenden Fläche hervorgeht: ...

21.4.2. Verfahren zur Festlegung der sichtbaren leuchtenden Fläche: ...

21.4.3. Bezugsachse und Bezugspunkt: ...

21.4.4. Verfahren zur Betätigung abdeckbarer Leuchten: ...

21.5. Beschreibung/Zeichnung und Art des Leuchtweitenreglers (z.B. automatisch, stufenweise von Hand verstellbar, stufenlos von Hand verstellbar) 4: ...

21.5.1. Betätigungseinrichtung: ...

21.5.2. Markierungen: ...

21.5.3. Zuordnung der Markierungen zu den Beladungszuständen: ...

21.6. Für Fahrzeuge der Klassen R und S Beschreibung des Stromanschlusses für Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen: ...

21.7. Kurzbeschreibung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile der Lichtanlage und der Lichtsignalanlage: ...

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Typs eines Systems (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf ein System) in Bezug auf seine elektromagnetische VerträglichkeitAnlage 6 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ 17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

24. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

24.1. Verzeichnis mit Beschreibungen aller geplanten Kombinationen von maßgeblichen elektrischen/elektronischen Systemen oder elektrischen/elektronischen Unterbaugruppen sowie aller Ausführungen des Aufbaus 60, unterschiedlichen Aufbauwerkstoffe, allgemeinen Verkabelungen, Motorvarianten, Versionen für Links-/Rechtsverkehr und Radstandversionen: ...

24.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 10 (ABl. Nr. L 254 vom 20.09.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

24.3. Die Anforderungen der Norm ISO 14982:1998 (Land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Elektromagnetische Verträglichkeit - Prüfverfahren und Bewertungskriterien) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

24.4. Anstelle von Nummer 24.2 oder 24.3 Bereitstellung folgender Angaben:

24.4.1. Beschreibung und Zeichnungen (oder Fotos) der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

24.4.2. Zeichnungen oder Fotos der Lage der im Motorraum befindlichen Teile aus Metall (z.B. Heizgeräte, Ersatzrad, Luftfilter, Lenkgetriebe usw.): ...

24.4.3. Tabelle oder Zeichnung der Entstörmittel: ...

24.4.4. Angabe des Nennwertes des Gleichstromwiderstandes und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter: ...

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Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau eines Systems von akustischen Warneinrichtungen (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau eines Systems von akustischen Warneinrichtungen)Anlage 7 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

25. Vorrichtungen für Schallzeichen

25.1. Bauteil-Typgenehmigung einer Vorrichtung für Schallzeichen gemäß den Anforderungen an Fahrzeuge der Klasse N in der UNECE-Regelung Nr. 28 (ABl. Nr. L 323 vom 06.12.2011 S. 33), einschließlich der sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen: ja/nein 4

25.2. Kurzbeschreibung der verwendeten Vorrichtungen: ...

25.3. Zeichnungen zur Darstellung der Anbringungsstelle der Vorrichtungen für Schallzeichen im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: ...

25.4. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem sie angebracht sind: ...

25.5. Schaltplan des elektrischen/pneumatischen Schaltkreises: ...

25.5.1. Spannung: Gleichspannung/Wechselspannung 4

25.5.2. Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: ... V / kPa 4

25.6. Zeichnung der Anbauvorrichtung: ...

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau von Rückspiegeln als System)Anlage 8 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

18. Rückspiegel

18.1. Anzahl und Gruppe(n) der Spiegel: ...

18.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 46 (ABl. Nr. L 177 vom 10.07.2010 S. 211) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

18.3. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 81 (ABl. Nr. L 185 vom 13.07.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein/nicht anwendbar 4

18.4. Zeichnungen zur Identifizierung des Spiegels mit Darstellung der Lage des Spiegels zum Fahrzeugaufbau: ...

18.5. Einzelangaben zur Befestigungsmethode, einschließlich des Teils des Fahrzeugsaufbaus, an dem er angebracht ist: ...

18.6. Kurzbeschreibung der vorhandenen elektrischen/elektronischen Bauteile der Vorrichtung zur Einstellung des Spiegels: ...

18.7. Technische Beschreibung der Entfrostungs- und Trocknungsanlage des Spiegels: ...

18.8. Sonderausstattung, die das Sichtfeld nach hinten möglicherweise einengt: ...

18.9. Sichtfeld für Rückspiegel der Gruppe II

18.9.1. Erfüllt Anhang IX Nummer 5.1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/208 der Kommission: ja/nein 4

18.9.2. Anstelle von 18.9.1 sind die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

19. Einrichtungen für indirekte sicht mit Ausnahme von Spiegeln (fakultativ)

19.1. Typ und Merkmale (z.B. eine vollständige Beschreibung der Vorrichtung): ...

19.2. Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast, Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarzweiß/farbig 4), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors 4: ...

19.3. hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften; ...

19.4. Die Anforderungen der Norm ISO 5721-2:2014 (Landwirtschaftliche Traktoren - Anforderungen, Prüfverfahren und Annahmekriterien für das Sichtfeld des Fahrers - Teil 2: Sichtfeld zur Seite und nach hinten) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung eines Einbaus (oder eines Fahrzeugtyps in Bezug auf den Einbau) eines KettenfahrwerksAnlage 9 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

3. Allgemeine Baumerkmale

3.1. Fotos oder Zeichnungen, die ein repräsentatives Fahrzeug zeigen: ...

3.2. Maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung des gesamten Fahrzeugs: ...

3.3. Achsen und Räder:

3.3.1. Anzahl der Achsen und Räder: ...

3.3.2. Anzahl und Lage der Achsen mit Zwillingsbereifung 23: ...

3.3.3. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen 23: ...

3.3.4. Anzahl und Lage der angetriebenen Achsen 23: ...

3.3.5. Anzahl und Lage der gebremsten Achsen 23: ...

3.4. Für Fahrzeuge der Klasse C

3.4.1. Konfiguration des Kettenfahrwerks: Gleiskettensatz vorne/Gleiskettensatz hinten/Gleiskettensatz vorne und Gleiskettensatz hinten/durchlaufende Gleisketten auf beiden Seiten des Fahrzeugs 4

3.4.2. Anzahl und Lage der angetriebenen Gleiskettensätze 22: ...

3.4.3. Anzahl und Lage der gebremsten Gleiskettensätze 22: ...

3.4.4. Lenkung bei Fahrzeugen der Klasse C

3.4.4.1. Lenken durch Veränderung der Geschwindigkeit der Kettenlaufwerke an der linken und der rechten Seite: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.2. Lenken durch Drehung von zwei gegenüberliegenden oder von allen vier Kettenlaufwerken ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.3. Lenken durch Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.4.4.4. Lenken durch Drehung des vorderen und hinteren Fahrzeugteils um eine senkrechte Mittelachse und Änderung der Richtung der Räder an der Achse mit Rädern: ja/nein/nicht anwendbar 4

3.5. Fahrgestell

3.5.1. Übersichtszeichnung des Fahrgestells: ...

3.5.2. Art des Fahrgestells für die Klassen T und C: Blockbauweise/Zentralrohrrahmen/Leiterrahmen/mit Gelenk/Rahmen mit Längsträgern/andere 4 (falls andere, welche: ..).

4. Massen und Abmessungen (in kg und mm) (gegebenenfalls auf Zeichnungen verweisen)

4.1 Bereiche der Fahrzeugmasse (Gesamtmasse)

4.1.1. Leermasse

4.1.1.1. Leermasse(n) in fahrbereitem Zustand 13

4.1.1.1.1 Höchstens: ... kg 30

4.1.1.1.2.. Mindestens: ... kg 30

4.1.1.1.3.. Verteilung dieser Massen auf die Achsen: ... kg

4.1.1.1.4.. Bei Starrdeichsel- oder Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S Angabe der Stützlast auf dem Kupplungspunkt (S): ... kg

4.1.2. Höchstmassen laut Angabe des Herstellers

4.1.2.1. Technisch zulässige Gesamtmasse(n) 13: ... kg

4.1.2.1.1. Technisch zulässige Achslast: Achse 1 ... kg Achse 2 ... kg Achse ... kg

4.1.2.1.2. Bei Starrdeichsel- oder Zentralachs-Anhängefahrzeugen der Klasse R oder S Angabe der Stützlast auf dem vorderen Kupplungspunkt (S): ... kg

4.1.2.1.3. Grenzwerte der Verteilung dieser Massen auf die Achsen (Angabe der prozentualen Mindestgrenzen für die Vorderachse und die Hinterachse): ... %

4.1.2.3. Masse(n) und Kettenfahrwerk

Kettenfahrwerk Nr.Abmessungen der GleisketteDurchschnittlicher Boden-
kontaktdruck [k Pa]
Höchstzulässige Masse je Gleisketten-
rolle [kg] *
Höchstzulässige Masse je Gleisketten-
satz [kg] *
Höchstzulässige Masse des Fahrzeugs [kg] *Höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungs-
punkt [kg] *, **.
Länge [mm]Breite[mm]
1..................
2..................
.....................
*) gemäß Gleiskettenrollenspezifikation.

**) Unter statischen Bedingungen auf den Bezugsmittelpunkt der mechanischen Verbindungseinrichtung übertragene Last, unabhängig von der mechanischen Verbindungseinrichtung; falls die von der mechanischen Verbindungseinrichtung abhängende höchstzulässige Stützlast auf dem Kupplungspunkt in der Tabelle angegeben ist, Tabelle nach rechts erweitern und die Kennung der mechanischen Verbindungseinrichtung in der Kopfzeile der Spalte angeben.

4.1.3. Technisch höchstzulässige Anhängelasten für Fahrzeuge der Klassen T oder C für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S (für Fahrzeuge der Klassen R und S höchstzulässige Lasten auf dem Kupplungspunkt der hinteren mechanischen Verbindungseinrichtung angeben):

Fahrzeuge der Klassen R und S / BremseDeichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst 1 ... kg ... kg ... kg
Auflaufbremse ... kg ... kg ... kg
Hydraulische Bremse ... kg ... kg ... kg
Pneumatische Bremse ... kg ... kg ... kg
1) Berechnet anhand des teilbeladenen Zustands nach der Definition des Zugmaschinenherstellers im Einvernehmen mit dem technischen Dienst gemäß der Nummer 3.1.1.2 des Anhangs II der Delegierten Verordnung (EU) 2015/68 der Kommission.

4.1.4. Technisch zulässige Gesamtmassen der Fahrzeugkombination, bestehend aus Zugmaschine (Fahrzeug der Klasse T oder C) und Anhängefahrzeug (Fahrzeug der Klasse R oder S) für jede Zusammenstellung von Fahrgestell und Bremse eines Fahrzeugs der Klasse R oder S:

Fahrzeuge der Klassen R und S / BremseDeichsel-AnhängefahrzeugStarrdeichsel-AnhängefahrzeugZentralachs-Anhängefahrzeug
Ungebremst ....... kg ....... kg ....... kg
Auflaufbremse ....... kg ....... kg ....... kg
hydraulische Bremse ....... kg ....... kg ....... kg
pneumatische Bremse ....... kg ....... kg ....... kg

...

37. Kettenfahrwerk

(Auch Nr. 4.1.2.3 ausfüllen).

37.1. Fotos und bemaßte Zeichnungen der Anordnung des Gleiskettenfahrwerks und seines Anbaus am Fahrzeug (Einschließlich der Elemente, die auf der Innenseite der Gleiskette dafür sorgen, dass die Gleisketten über die Rollen geführt werden, sowie des Profils auf der Außenseite der Gleisketten): ...

37.2. Art des Werkstoffs, der mit dem Boden Kontakt hat: Gummiketten/Stahlketten/Gummiauflagen auf den Kettengliedern 4

37.3. Metallketten

37.3.1. Anzahl der Gleiskettenrollen, die unmittelbar eine Last auf die Straßenoberfläche übertragen (NR): ...

37.3.2. Außenfläche jedes Polsters (AP): ... mm2

37.4. Gummiketten

37.4.1. Gesamtfläche der mit der Straße in Berührung kommenden Gummistollen (AL): ... mm2

37.4.2. Prozentanteil der Stollenfläche an der Gesamtoberfläche des Gurtes: ... %

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung elektrischer/elektronischer Unterbaugruppen hinsichtlich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit als Bauteil/STEAnlage 10 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2. Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3. Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1. Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

24. Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

24.1. Verzeichnis mit Beschreibungen aller geplanten Kombinationen von maßgeblichen elektrischen/elektronischen Systemen oder elektrischen/elektronischen Unterbaugruppen sowie aller Ausführungen des Aufbaus 60, unterschiedlichen Aufbauwerkstoffe, allgemeinen Verkabelungen, Motorvarianten, Versionen für Links-/Rechtsverkehr und Radstandversionen: ...

24.2. Die Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 10 (ABl. Nr. L 254 vom 20.09.2012 S. 1) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen im Beschreibungsbogen enthalten: ja/nein 4

24.3. Die Anforderungen der Norm ISO 14982:1998 (Land- und forstwirtschaftliche Maschinen - Elektromagnetische Verträglichkeit - Prüfverfahren und Bewertungskriterien) sind erfüllt und die sachdienlichen Unterlagen dem Beschreibungsbogen beigefügt: ja/nein 4

24.4. Anstelle von Nummer 24.2 oder 24.3 Bereitstellung folgender Angaben:

24.4.1. Beschreibung und Zeichnungen (oder Fotos) der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

24.4.2. Zeichnungen oder Fotos der Lage der im Motorraum befindlichen Teile aus Metall (z.B. Heizgeräte, Ersatzrad, Luftfilter, Lenkgetriebe usw.): ...

24.4.3. Tabelle oder Zeichnung der Entstörmittel: ...

24.4.4. Angabe des Nennwertes des Gleichstromwiderstandes und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwertes je Meter: ...

.

Muster-Beschreibungsbogen für die EU-Typgenehmigung von Belastungsgewichten als Bauteil/STEAnlage 11 18

A. Allgemeine Angaben

...

2. Allgemeine Angaben zu Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten

2.1. Fabrikmarke(n) (Firmenname(n) des Herstellers): ...

2.2. Typ 6: ...

2.2.1.Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.2.2.Typgenehmigungsnummer(n) 49, sofern vorhanden: ...

2.2.3.Typgenehmigung(en) erteilt am (Datum, falls bekannt): ...

2.2.4. Für Bauteile und selbständige technische Einheiten - Lage und Art der Befestigung des Typgenehmigungszeichens (sofern vorhanden) 19: ...

2.3. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

2.3.1.Name(n) und Anschrift(en) der Fertigungsstätte(n): ...

2.3.2.Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

2.4. Für Systeme und selbständige technische Einheiten - Fahrzeuge, für die sie bestimmt sind 21:

2.4.1. Typ17: ...

2.4.2. Variante(n)17: ...

2.4.3. Version(en)17: ...

2.4.4. Handelsname(n) (sofern vorhanden): ...

2.4.5. Klasse, Unterklasse und Geschwindigkeitsklasse des Fahrzeugs 2: ...

...

29. Belastungsgewichte

29.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich bemaßter Fotos oder Zeichnungen) der Belastungsgewichte und ihres Anbaus an der Zugmaschine:

29.2. Anzahl der Sätze an Belastungsgewichten...

29.2.1. Anzahl der Bauteile pro Satz: Satz 1: ... Satz 2: ... Satz: ...: ...

29.3. Masse der Bauteile je Satz: Satz 1: ... kg Satz 2: ... kg Satz : ... kg

29.3.1. Gesamtmasse pro Satz: Satz 1: ... kg ... Satz 2: ... kg Satz : ... kg

29.4. Gesamtmasse der Belastungsgewichte: ....kg

29.4.1. Verteilung dieser Massen auf die Achsen: ... kg

29.5. Werkstoff(e) und Bauweise: ...

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