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S.23.01. Eigenmittel

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

ElementHinweise
Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35
R0010/C0010Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - gesamtDies ist das gesamte, direkt und indirekt gehaltene Grundkapital (vor Abzug eigener Anteile). Hierbei handelt es sich um das gesamte Grundkapital des Unternehmens, das die Kriterien für Tier-1- und Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt. Grundkapital, das die Kriterien nicht in vollem Umfang erfüllt, ist unabhängig von seiner Beschreibung oder Benennung als Vorzugsaktienkapital zu behandeln und einzustufen.
R0010/C0020Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag des voll eingezahlten Grundkapitals, das die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt.
R0010/C0040Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - Tier 2Dies ist der Betrag des abgerufenen Grundkapitals, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt.
R0030/C0010Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - gesamtDas insgesamt auf das Grundkapital des Unternehmens entfallende Emissionsagio, das die Kriterien für Tier-1- oder Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt.
R0030/C0020Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag des auf Stammaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt, da es sich auf Grundkapital bezieht, das als Tier 1 (nicht gebunden) anerkannt ist.
R0030/C0040Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - Tier 2Dies ist der Betrag des auf Stammaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt, da es sich auf Grundkapital bezieht, das als Tier 2 anerkannt ist.
R0040/C0010Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - gesamtDer Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier-1- oder Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt.
R0040/C0020Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt.
R0040/C0040Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - Tier 2Dies ist der Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier 2 erfüllt.
R0050/C0010Nachrangige Mitgliederkonten - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllen.
R0050/C0030Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 1 (gebunden) erfüllen.
R0050/C0040Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 2Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0050/C0050Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 3Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0070/C0010Überschussfonds - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der Überschussfonds gemäß Artikel 91 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG.
R0070/C0020Überschussfonds - Tier 1 (nicht gebunden)Dies sind die Überschussfonds gemäß Artikel 91 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen.
R0090/C0010Vorzugsaktien - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllen.
R0090/C0030Vorzugsaktien - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, der die Kriterien für Tier 1 (gebunden) erfüllt.
R0090/C0040Vorzugsaktien - Tier 2Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0090/C0050Vorzugsaktien - Tier 3Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0110/C0010Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - gesamtDas insgesamt auf das Vorzugsaktienkapital des Unternehmens entfallende Emissionsagio, das die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt.
R0110/C0030Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als gebundene Tier-1-Bestandteile anerkannt sind.
R0110/C0040Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 2Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als Tier 2 anerkannt sind.
R0110/C0050Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 3Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 3 erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als Tier 3 anerkannt sind.
R0130/C0010Ausgleichsrücklage - gesamtBeim Gesamtbetrag der Ausgleichsrücklage handelt es sich um Rücklagen (z.B. einbehaltene Gewinne) abzüglich Anpassungen (z.B. für Sonderverbände). Dieser Betrag ergibt sich hauptsächlich aus Unterschieden zwischen der bilanziellen Bewertung und der Bewertung nach Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG.
R0130/C0020Ausgleichsrücklage - Tier 1 (nicht gebunden)Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich um Rücklagen (z.B. einbehaltene Gewinne) abzüglich Anpassungen (z.B. für Sonderverbände). Dieser Betrag ergibt sich hauptsächlich aus Unterschieden zwischen der bilanziellen Bewertung und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2009/138/EG.
R0140/C0010Nachrangige Verbindlichkeiten - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens.
R0140/C0030Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen.
R0140/C0040Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 2Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0140/C0050Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 3Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0160/C0010Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der latenten Netto-Steueransprüche des Unternehmens.
R0160/C0050Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche - Tier 3Dies ist der Betrag der latenten Netto-Steueransprüche des Unternehmens, die die Einstufungskriterien für Tier 3 erfüllen.
R0180/C0010Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurdenDies ist der Gesamtbetrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
R0180/C0020Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
R0180/C0030Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
R0180/C0040Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 2Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.
R0180/C0050Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 3Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden.


ElementHinweise
Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen
R0220/C0010Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenmittelbestandteile, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen.

Dabei handelt es sich um:

  1. Bestandteile, die in den Listen der Eigenmittelbestandteile erscheinen, den Einstufungskriterien oder den Übergangsbestimmungen jedoch nicht entsprechen, oder um
  2. Bestandteile, die als Eigenmittel fungieren sollen, die in der Liste der Eigenmittelbestandteile nicht aufgeführt sind, von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt wurden und in der Bilanz nicht als Verbindlichkeiten erscheinen.

Nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht als Basiseigenmittel zählen, sind nicht hier anzugeben, sondern in der Bilanz (Meldebogen S.02.01) als nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht als Basiseigenmittel zählen, aufzuführen.


ElementHinweise
Abzüge
R0230/C0010Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - gesamtDies ist der gesamte Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35.
R0230/C0020Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von nicht gebundenen Tier-1-Bestandteilen abgezogen werden.
R0230/C0030Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 1 (gebunden)Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von gebundenen Tier-1-Bestandteilen abgezogen werden.
R0230/C0040Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 2Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von Tier-2-Bestandteilen abgezogen werden.
R0230/C0050Abzüge für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 3Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von Tier-3-Bestandteilen abgezogen werden.


ElementHinweise
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen
R0290/C0010Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach AbzügenDies ist der Gesamtbetrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Abzügen.
R0290/C0020Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Abzügen, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen.
R0290/C0030Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen.
R0290/C0040Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 2Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0290/C0050Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 3Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.


ElementHinweise
Ergänzende Eigenmittel
R0300/C0010Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann - gesamtDies ist der Gesamtbetrag des begebenen Grundkapitals, das nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann.
R0300/C0040Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann - Tier 2Dies ist der Betrag des begebenen Grundkapitals, das nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann und die Kriterien für Tier 2 erfüllt.
R0310/C0010Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können - gesamtDies ist der Gesamtbetrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der nicht abgerufen oder nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann.
R0310/C0040Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können - Tier 2Dies ist der Gesamtbetrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der nicht abgerufen oder nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann und die Kriterien für Tier 2 erfüllt.
R0320/C0010Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen ein gefordert werden können - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können.
R0320/C0040Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen ein gefordert werden können - Tier 2Dies ist der Betrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können und die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0320/C0050Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können - Tier 3Dies ist der Betrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können und die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0330/C0010Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - gesamtDies ist der Gesamtbetrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen.
R0330/C0040Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - Tier 2Dies ist der Betrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen, zu zeichnen und zu begleichen.
R0330/C0050Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - Tier 3Dies ist der Betrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen, zu zeichnen und zu begleichen.
R0340/C0010Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten werden und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden.
R0340/C0040Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2Dies ist der Betrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten werden und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden.
R0350/C0010Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 oder Tier 3 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden.
R0350/C0040Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2Dies ist der Betrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden.
R0350/C0050Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 3Dies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden.
R0360/C0010Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamtDies ist der Gesamtbetrag aller künftigen Forderungen, die von von Reedern gegründeten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen, die nur die in den Zweigen 6, 12 und 17 von Anhang I Teil A genannten Risiken versichern, gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können.
R0360/C0040Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2Dies ist der Betrag aller künftigen Forderungen, die von von Reedern gegründeten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen, die nur die in den Zweigen 6, 12 und 17 von Anhang I Teil A genannten Risiken versichern, gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können.
R0370/C0010Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EGDies ist der Gesamtbetrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können.
R0370/C0040Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2Dies ist der Betrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können und die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0370/C0050Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 3Dies ist der Betrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können und die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0390/C0010Sonstige ergänzende Eigenmittel - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel.
R0390/C0040Sonstige ergänzende Eigenmittel - Tier 2Dies ist der Betrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0390/C0050Sonstige ergänzende Eigenmittel - Tier 3Dies ist der Betrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.
R0400/C0010Ergänzende Eigenmittel - gesamtDies ist der Gesamtbetrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile.
R0400/C0040Ergänzende Eigenmittel gesamt - Tier 2Dies ist der Betrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen.
R0400/C0050Ergänzende Eigenmittel gesamt - Tier 3Dies ist der Betrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen.


ElementHinweise
Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel
R0500/C0010Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden EigenmittelDies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 1, Tier 2 und Tier 3 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen.
R0500/C0020Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen.
R0500/C0030Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (gebunden)Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen.
R0500/C0040Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 2Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen) und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen.
R0500/C0050Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 3Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen) und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als Tier 3 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen.
R0510/C0010Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden EigenmittelDies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für Tier 1 und Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen.
R0510/C0020Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen.
R0510/C0030Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (gebunden)Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen.
R0510/C0040Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 2Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen.
R0540/C0010Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen EigenmittelDies ist der Gesamtbetrag der verfügbaren Eigenmittel, die zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung ("SCR") anrechnungsfähig sind.
R0540/C0020Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag der nicht gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind.
R0540/C0030Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind.
R0540/C0040Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 2Dies ist der Betrag der Tier-2-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind.
R0540/C0050Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 3Dies ist der Betrag der Tier-3-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind.
R0550/C0010Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen EigenmittelDies ist der Gesamtbetrag der Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind.
R0550/C0020Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden)Dies ist der Betrag der nicht gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind.
R0550/C0030Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (gebunden)Dies ist der Betrag der gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind.
R0550/C0040Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 2Dies ist der Betrag der Tier-2-Basiseigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind.
R0580/C0010SolvenzkapitalanforderungDies ist die gesamte Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens als Ganzes, die der im entsprechenden SCR-Meldebogen übermittelten SCR entspricht.
R0600/C0010MindestkapitalanforderungDies ist die Mindestkapitalanforderung des Unternehmens, die der im entsprechenden MCR-Meldebogen übermittelten gesamten MCR entspricht.
R0620/C0010Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCRDies ist die Solvabilitätsquote, berechnet aus den insgesamt anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Bedeckung der SCR dividiert durch den SCR-Betrag.
R0640/C0060Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCRDies ist die MCR-Quote, berechnet aus den insgesamt anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Bedeckung der MCR dividiert durch den MCR-Betrag.


ElementHinweise
Ausgleichsrücklage
R0700/C0060Überschuss der Vermögenswerte über die VerbindlichkeitenDies ist der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten wie in der Solvabilität-II-Bilanz aufgeführt.
R0710/C0060Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten)Dies ist die Summe der vom Unternehmen direkt und indirekt gehaltenen eigenen Anteile.
R0720/C0060Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und EntgelteDies sind die vom Unternehmen vorhersehbaren Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte.
R0730/C0060Sonstige BasiseigenmittelbestandteileDies sind die Basiseigenmittelbestandteile unter Artikel 69 Buchstabe a Ziffern i bis v, Artikel 72 Buchstabe a und Artikel 76 Buchstabe a sowie die Basiseigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 79 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genehmigt wurden.
R0740/C0060Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und SonderverbändenDies ist der Gesamtbetrag der Anpassung der Ausgleichsrücklage aufgrund des Vorhandenseins gebundener Eigenmittelbestandteile in Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios auf Gruppenebene.
R0760/C0060Ausgleichsrücklage - gesamtDies ist die Ausgleichsrücklage des Unternehmens vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35.
R0770/C0060Bei künftigen Prämien ein kalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - LebensversicherungDie Ausgleichsrücklage enthält den Betrag des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, der dem erwarteten Gewinn aus künftigen Prämien (EPIFP) entspricht. In dieser Zelle wird dieser Betrag für das Lebensversicherungsgeschäft des Unternehmens angegeben.
R0780/C0060Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - NichtlebensversicherungDie Ausgleichsrücklage enthält den Betrag des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, der dem erwarteten Gewinn aus künftigen Prämien (EPIFP) entspricht. In dieser Zelle wird dieser Betrag für das Nichtlebensversicherungsgeschäft des Unternehmens angegeben.
R0790/C0060Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - gesamtDies ist der Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns.

S.25.01. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die die Standardformel verwenden 19

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

ElementHinweise
R0010-R0050/ C0110Brutto- SolvenzkapitalanforderungHöhe der Brutto-Kapitalanforderung für jedes Risikomodul, berechnet nach der Standardformel.

Die Differenz zwischen der Netto- und Brutto-SCR spiegelt die Berücksichtigung der künftigen Überschussbeteiligungen gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 wider.

Bei diesem Betrag müssen ggf. die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden.

Diese Zellen enthalten eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen.

R0060/C0110Brutto- Solvenzkapitalanforderung - DiversifizierungHöhe der Diversifikationseffekte zwischen der Basis-SCR von Brutto-Risikomodulen aufgrund der Anwendung der Korrelationsmatrix gemäß Anhang IV der Richtlinie 2009/138/EG.

Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.

R0070/C0110Brutto- Solvenzkapitalanforderung - Risiko immaterieller VermögenswerteDie künftige Überschussbeteiligung gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 für das Risiko immaterieller Vermögenswerte beträgt nach der Standardformel null.
R0100/C0110Brutto- Solvenzkapitalanforderung - BasissolvenzkapitalanforderungHöhe der Basiskapitalanforderungen vor der Berücksichtigung von künftigen Überschussbeteiligungen gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, berechnet nach der Standardformel.

Bei diesem Betrag müssen die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden.

Diese Zelle enthält eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen.

Dieser Betrag wird berechnet als Summe der Brutto-Kapitalanforderungen für jedes Risikomodul innerhalb der Standardformel, einschließlich der Anpassung für Diversifikationseffekte innerhalb der Standardformel.

R0030/C0090USP - lebensversicherungstechnisches RisikoGibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden. Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist eine Option auszuwählen:
  • Anstieg des Betrags der Rentenleistungen
  • Keine
R0040/C0090USP - krankenversicherungstechnisches RisikoGibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden. Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist mindestens eine der Optionen auszuwählen:
  • Anstieg des Betrags der Rentenleistungen
  • Standardabweichung für das Prämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, wie in Titel 1 Kapitel V Abschnitt 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführt.
  • Standardabweichung für das Bruttoprämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, wie in Titel 1 Kapitel V Abschnitt 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführt.
  • Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung
  • Standardabweichung für das Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung, wie in Titel 1 Kapitel V Abschnitt 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 aufgeführt.
  • Keine

Bei Verwendung von mehr als einem spezifischen Parameter sind diese durch Komma getrennt anzugeben.

R0050/C0090USP - nichtlebensversicherungs- technisches RisikoGibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden. Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist mindestens eine der Optionen auszuwählen:
  • Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungs- prämienrisiko
  • Standardabweichung für das Brutto- Nichtlebensversicherungs- prämienrisiko
  • Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung
  • Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungs- rückstellungsrisiko
  • Keine
R0010, R0030, R0040, R0050/C0120VereinfachungenAngabe der Untermodule für jedes Risikomodul, für das eine vereinfachte Berechnungsmethode verwendet wurde.

Wenn innerhalb eines Risikomoduls für mehr als ein Untermodul vereinfachte Berechnungsmethoden verwendet wurden, sind diese durch Komma getrennt anzugeben.


ElementHinweise
Berechnung der Solvenzkapitalanforderung
R0130/C0100Operationelles RisikoHöhe der Kapitalanforderungen für das Modul Operationelles Risiko, berechnet nach der Standardformel.
R0140/C0100Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen RückstellungenHöhe der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, berechnet nach der Standardformel. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.
R0150/C0100Verlustausgleichsfähigkeit der latenten SteuernHöhe der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, berechnet nach der Standardformel.

Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.

R0160/C0100Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EGHöhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element ist nur während der Übergangszeit zu melden.
R0200/C0100Solvenzkapitalanforderung ohne KapitalaufschlagHöhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen.
R0210/C0100Kapitalaufschlag bereits festgesetztHöhe des Kapitalaufschlags, der zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden war. Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.

Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.

R0220/C0100SolvenzkapitalanforderungHöhe der Solvenzkapitalanforderung.


ElementHinweise
Weitere Angaben zur SCR
R0400/C0100Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul AktienrisikoHöhe der Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko.
R0410/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen TeilBetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren.
R0420/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für SonderverbändeHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen).
R0430/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-PortfoliosHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios.
R0440/C0100Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Richtlinie 2009/138/EG und dem übrigen Teil.

Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der Gesamt-SCR.


Vorgehensweise beim Steuersatz
R0590/C0109Zugrundelegung des DurchschnittssteuersatzesZu wählen ist zwischen:
1 - Ja
2 - Nein
3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690).
Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177) *.
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern
R0640/C0130LAC DTBetrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Sinne von Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.01, Feld R0150/C0100 angegebenen Wert identisch sein.
R0650/C0130LAC DT wegen Umkehrung latenter SteuerverbindlichkeitenBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt.
R0660/C0130LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger GewinneBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt.
R0670/C0130LAC DT wegen Rücktrag, laufendes JahrBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0680/C0130LAC DT wegen Rücktrag, künftige JahreBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0690/C0130Maximale LAC DTMaximaler Betrag der LAC DT, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf.
*) Leitlinien der EIOPA vom 2. Februar 2015 zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177) (https://eiopa.europa.eu/publications/eiopa-guidelines/guidelines-on-the-loss-absorbing-capacity-of-technical-provisions-and-deferred-taxes).

S.25.02. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die die Standardformel und ein internes Partialmodell verwenden 19

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

Die zu berichtenden Komponenten sind von den nationalen Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einvernehmlich festzulegen.

ElementHinweise
C0010Eindeutige Nummer der KomponenteEindeutige, mit der nationalen Aufsichtsbehörde abgestimmte Nummer jeder Komponente zur eindeutigen Kennzeichnung der Komponenten des Modells. Diese Nummer ist stets mit der im jeweiligen Element enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden. Wenn das interne Partialmodell die gleiche Aufteilung nach Risikomodul wie bei der Standardformel gestattet, sind folgende Nummern für die Komponenten zu verwenden:
  • 1 - Marktrisiko
  • 2 - Gegenparteiausfallrisiko
  • 3 - lebensversicherungstechnisches Risiko
  • 4 - krankenversicherungstechnisches Risiko
  • 5 - nichtlebensversicherungstechnisches Risiko
  • 6 - Risiko immaterieller Vermögenswerte
  • 7 - operationelles Risiko
  • 8 - Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen (negativer Betrag)
  • 9 - Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern (negativer Betrag)

Können die Risikomodule nach der Standardformel nicht vorgelegt werden, weist das Unternehmen jeder unterschiedlichen Komponente eine Nummer von 1 bis 7 zu.

Diese Nummer ist stets mit der im Element C0030 enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden. Die Nummern der Komponenten sind im Zeitverlauf unverändert beizubehalten.

C0020Komponentenbeschreibungausweisen kann. Diese Komponenten sollten nach Möglichkeit mit den Risikomodulen der Standardformel gemäß dem internen Partialmodell übereinstimmen. Jede Komponente ist mit einem gesonderten Eintrag anzugeben. Die Unternehmen müssen die Komponenten in den verschiedenen Berichtszeiträumen einheitlich angeben und melden, sofern keine Änderung am internen Modell vorgenommen wurde, die sich auf die Kategorien auswirkt.

Die nicht in den Komponenten eingebettete Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder der latenten Steuern ist als gesonderte Komponente anzugeben.

C0030Berechnung der SolvenzkapitalanforderungHöhe der Kapitalanforderung für jede Komponente unabhängig von der Berechnungsmethode (Standardformel oder internes Partialmodell) nach den Anpassungen für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder latenten Steuern, wenn diese in der Komponentenberechnung enthalten sind.

Für die Komponenten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder der latenten Steuern (wenn diese als gesonderte Komponente angegeben wird) ist dies die Höhe der Verlustausgleichsfähigkeit (diese Beträge sind als negative Werte vorzulegen).

Für Komponenten, die nach der Standardformel berechnet werden, stellt diese Zelle die fiktive Brutto-SCR dar. Für Komponenten, die nach dem internen Partialmodell berechnet werden, ist dies der Wert unter Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements, die in der Berechnung enthalten sind, nicht jedoch solcher Maßnahmen, die als gesonderte Komponente modelliert sind.

Bei diesem Betrag müssen ggf. die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden.

Diese Zellen enthalten eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen.

C0060Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter SteuernZur Angabe, ob in der Berechnung die künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder latenten Steuern berücksichtigt sind, ist aus der folgenden erschöpfenden Liste eine Option auszuwählen:

1 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit versicherungstechnischer Rückstellungen in der Komponente berücksichtigt

2 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern in der Komponente berücksichtigt

3 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit versicherungstechnischer Rückstellungen und latenter Steuern in der Komponente berücksichtigt

4 - Keine künftigen Maßnahmen des Managements berücksichtigt.

C0070Modellierter BetragDiese Zelle enthält für jede Komponente den nach dem internen Partialmodell berechneten Betrag. Daher sollte der nach der Standardformel berechnete Betrag der Differenz zwischen den Beträgen entsprechen, die in C0040 und C0060 ausgewiesen sind.
C0090USPFür die nach der Standardformel mit unternehmensspezifischen Parametern berechneten Komponenten ist eine der folgenden Optionen zu verwenden:

Für das lebensversicherungstechnische Risiko:

  • Anstieg des Betrags der Rentenleistungen
  • Keine

Für das krankenversicherungstechnische Risiko:

  • Anstieg des Betrags der Rentenleistungen
  • Standardabweichung für das Prämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung
  • Standardabweichung für das Bruttoprämienrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung
  • Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung
  • Standardabweichung für das Rückstellungsrisiko der Krankenversicherung, die auf vergleichbarer versicherungstechnischer Basis betrieben wird wie die Schadenversicherung
  • Keine

Für das nichtlebensversicherungstechnische Risiko:

  • Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungsprämienrisiko
  • Standardabweichung für das Brutto-Nichtlebensversicherungs- prämienrisiko
  • Korrekturfaktor für nichtproportionale Rückversicherung
  • Standardabweichung für das Nichtlebensversicherungs- rückstellungsrisiko
  • Keine

Bei Verwendung von mehr als einem spezifischen Parameter sind diese durch Komma getrennt anzugeben.

C0120VereinfachungenBei den nach der Standardformel und mit Vereinfachungen berechneten Komponenten sind für jedes Risikomodul, für das eine vereinfachte Berechnungsmethode verwendet wurde, die Untermodule aufzuführen.

Wenn innerhalb eines Risikomoduls für mehr als ein Untermodul vereinfachte Berechnungsmethoden verwendet wurden, sind diese durch Komma getrennt anzugeben.

R0110/C0100Undiversifizierte Komponenten gesamtSumme aller Komponenten.
R0060/C0100DiversifikationGesamthöhe der Diversifikation bei den in C0030 ausgewiesenen Komponenten.

Dieser Betrag enthält keine Diversifikationseffekte innerhalb der einzelnen Komponenten, die in den in C0030 anzugebenden Werten einzubetten sind.

Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.

R0160/C0100Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EGHöhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element ist nur während der Übergangszeit zu melden.
R0200/C0100Solvenzkapitalanforderung ohne KapitalaufschlägeHöhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen.
R0210/C0100KapitalaufschlägeHöhe der Kapitalaufschläge, die zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden waren. Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.

Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.

R0220/C0100SolvenzkapitalanforderungKapitalanforderung insgesamt, einschließlich Kapitalaufschläge.


ElementHinweise
Weitere Angaben zur SCR
R0300/C0100Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen RückstellungenHöhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, einschließlich des in den Komponenten eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.
R0310/C0100Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten SteuernHöhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, einschließlich des in den Komponenten eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.
R0400/C0100Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul AktienrisikoHöhe der Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko.
R0410/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen TeilBetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren.
R0420/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für SonderverbändeHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen).
R0430/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-PortfoliosHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios.

Eine Angabe dieses Elements ist nicht erforderlich, wenn die SCR-Berechnung auf der Ebene von Sonderverbänden oder auf Matching-Portfolio-Ebene vorgelegt wird.

R0440/C0100Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Solvabilität-II-Richtlinie und dem übrigen Teil.

Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der unter R0200/C0100 berichteten SCR.


Vorgehensweise beim Steuersatz
R0590/C0109Zugrundelegung des DurchschnittssteuersatzesZu wählen ist zwischen:
1 - Ja
2 - Nein
3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690).
Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177).
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern
R0640/C0130Betrag/Schätzung der LAC DTBetrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.02, Feld R0310/C0100 angegebenen Wert identisch sein.
R0650/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter SteuerverbindlichkeitenBetrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt.
R0660/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger GewinneBetrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt.
R0670/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes JahrBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0680/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT durch Rücktrag, künftige JahreBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0690/C0130Betrag/Schätzung der maximalen LAC DTMaximaler Betrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf.

S.25.03. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die ein internes Vollmodell verwenden 19

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

Die zu berichtenden Komponenten sind von den nationalen Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einvernehmlich festzulegen.

ElementHinweise
C0010Eindeutige Nummer der KomponenteEindeutige, mit der nationalen Aufsichtsbehörde abgestimmte Nummer für jede Komponente des internen Vollmodells zur eindeutigen Kennzeichnung der Komponenten des Modells. Diese Nummer ist stets mit der im Element C0020 enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden.

Die Nummern der Komponenten sind im Zeitverlauf beizubehalten.

C0020KomponentenbeschreibungFreitextangabe aller Komponenten, die das Unternehmen mit dem internen Vollmodell ausweisen kann. Diese Komponenten stimmen unter Umständen nicht genau mit den für die Standardformel festgelegten Risiken überein. Jede Komponente ist mit einem gesonderten Eintrag anzugeben. Die Unternehmen müssen die Komponenten in den verschiedenen Berichtszeiträumen einheitlich angeben und melden, sofern keine Änderung am internen Modell vorgenommen wurde, die sich auf die Kategorien auswirkt.

Die modellierte, aber nicht in den Komponenten berücksichtigte Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/ oder der latenten Steuern ist als gesonderte Komponente anzugeben.

C0030Berechnung der SolvenzkapitalanforderungHöhe der Nettokapitalanforderung für jede Komponente, nach Anpassungen für künftige Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern, sofern anwendbar, berechnet nach dem internen Vollmodell auf undiversifizierter Basis, soweit diese Anpassungen innerhalb der Komponenten modelliert sind.

Die modellierte, aber nicht in den Komponenten eingebettete Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/ oder latenten Steuern ist als negativer Wert anzugeben.

R0110/C0100Undiversifizierte Komponenten gesamtSumme aller Komponenten.
R0060/C0100DiversifikationDie Gesamthöhe der Diversifikation bei den in C0030 ausgewiesenen Komponenten, berechnet nach dem internen Vollmodell.

Dieser Betrag enthält keine Diversifikationseffekte innerhalb der einzelnen Komponenten, die in den in C0030 anzugebenden Werten einzubetten sind.

Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen.

R0160/C0100Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EGHöhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element wird nur während der Übergangszeit gemeldet.
R0200/C0100Solvenzkapitalanforderung ohne KapitalaufschlagHöhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen.
R0210/C0100KapitalaufschlägeHöhe des Kapitalaufschlags, der zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden war. Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.

Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren.

R0220/C0100SolvenzkapitalanforderungHöhe der SCR insgesamt, berechnet nach dem internen Vollmodell


ElementHinweise
Weitere Angaben zur SCR
R0300/C0100Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen RückstellungenHöhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, einschließlich des in jeder Komponente eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils.
R0310/C0100Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten SteuernHöhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, einschließlich des in jeder Komponente eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils.
R0410/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen TeilBetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren.
R0420/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für SonderverbändeHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen).
R0430/C0100Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-PortfoliosHöhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios.
R0440/C0100Diversifikationseffekte auf grund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Solvabilität-II-Richtlinie und dem übrigen Teil.

Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der Gesamt-SCR.


R0590/C0109Zugrundelegung des DurchschnittssteuersatzesZu wählen ist zwischen:
1 - Ja
2 - Nein
3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690).
Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177).
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern
R0640/C0130Betrag/Schätzung der LAC DTBetrag/Schätzung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Sinne von Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.02, Feld R0310/C0100 angegebenen Wert identisch sein.
R0650/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter SteuerverbindlichkeitenBetrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt.
R0660/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger GewinneBetrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt.
R0670/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes JahrBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0680/C0130Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, künftige JahreBetrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste.
R0690/C0130Betrag/Schätzung der maximalen LAC DTMaximaler Betrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf.

S.28.01. - Mindestkapitalanforderung - nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

Der Meldebogen S.28.01 ist von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu übermitteln, die nicht zu denjenigen zählen, die gleichzeitig Lebensversicherungs- und Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben. Diese Unternehmen übermitteln stattdessen den Meldebogen S.28.02.

Dieser Meldebogen ist auf Basis der Solvabilität-II-Bewertung auszufüllen; d. h., als gebuchte Prämien gelten die Prämien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an ein Unternehmen zu zahlen sind (nach Artikel 1 Absatz 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35).

Alle Bezugnahmen auf versicherungstechnische Rückstellungen beziehen sich auf versicherungstechnische Rückstellungen nach Anwendung der langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen.

Bei der Berechnung der MCR wird eine lineare Formel mit einer Untergrenze von 25 % und einer Obergrenze von 45 % der SCR kombiniert. Für die MCR gibt es abhängig von der Art des Unternehmens eine absolute Untergrenze (gemäß Definition in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG).

Element

Hinweise

C0010/R0010Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen - MCRNL-ErgebnisDies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen, der gemäß Artikel 250 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0020/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0020/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0030/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf MonatenDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null.
C0040/R0200Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCRL-ErgebnisDies ist das Ergebnis des Bestandteils der linearen Formel für Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen, der gemäß Artikel 251 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0050/R0210Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge in Bezug auf garantierte Leistungen für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Lebensversicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null.
C0050/R0220Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - Bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge in Bezug auf künftige Überschussbeteiligungen für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0050/R0230Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
C0050/R0240Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für alle anderen Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.

Renten im Zusammenhang mit Nichtlebensversicherungsverträgen sind an dieser Stelle anzugeben.

C0060/R0250Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft)Dies ist das Gesamtbetrag des Risikokapitals, d. h. die Summe über alle Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen aus dem Risikokapital der Verträge nach sich ziehen.
C0070/R0300Berechnung der gesamten MCR - lineare MCRDie lineare Mindestkapitalanforderung entspricht der Summe aus dem Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und dem Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und wird gemäß Artikel 249 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 ermittelt.
C0070/R0310Berechnung der gesamten MCR - SCRDies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), einschließlich Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert.
C0070/R0320Berechnung der gesamten MCR - MCR-ObergrenzeDie Obergrenze beträgt 45 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0070/R0330Berechnung der gesamten MCR - MCR-UntergrenzeDie Untergrenze beträgt 25 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0070/R0340Berechnung der gesamten MCR - kombinierte MCRDies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0070/R0350Berechnung der gesamten MCRDieser Wert wird gemäß Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG berechnet.
C0070/R0400MindestkapitalanforderungDies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.

S.28.02. - Mindestkapitalanforderung - sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeit

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.

Der Meldebogen S.28.02 ist von Versicherungsunternehmen zu übermitteln, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben. Andere Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen als solche, die sowohl Lebensversicherungs- als Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, übermitteln stattdessen den Meldebogen S.28.01.

Dieser Meldebogen ist auf Basis der Solvabilität-II-Bewertung auszufüllen; d. h. als gebuchte Prämien gelten die Prämien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an ein Unternehmen zu zahlen sind (nach Artikel 1 Absatz 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35).

Alle Bezugnahmen auf versicherungstechnische Rückstellungen beziehen sich auf versicherungstechnische Rückstellungen nach Anwendung der langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen.

Bei der Berechnung der MCR wird eine lineare Formel mit einer Untergrenze von 25 % und einer Obergrenze von 45 % der SCR kombiniert. Für die MCR gibt es abhängig von der Art des Unternehmens eine absolute Untergrenze (gemäß Definition in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG).

ElementHinweise
C0010/R0010Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(NLNL)-Ergebnis - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 4 und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0020/R0010Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(NL,L)-Ergebnis - LebensversicherungstätigkeitDies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Lebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 9 und Absatz 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0030/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0020Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0030Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätz wert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0040Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0050Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0060Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0070See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0080Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0090Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0100Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0110Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten 12 Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0120Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0130Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0140Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0150Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0160Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0030/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0040/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0050/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0060/R0170Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - LebensversicherungstätigkeitDies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0070/R0200Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(LNL)-Ergebnis - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist der Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 4 und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0080/R0200Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(LL)-Ergebnis - LebensrückversicherungstätigkeitDies ist der Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Lebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 9 und Absatz 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0090/R0210Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für garantierte Leistungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit, sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Versicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0110/R0210Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für garantierte Leistungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit, sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Versicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0090/R0220Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für künftige Überschussbeteiligungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0110/R0220Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für künftige Überschussbeteiligungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0090/R0230Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0110/R0230Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0090/R0240Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug der Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - NichtlebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für sonstige Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0110/R0240Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug der Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - LebensversicherungstätigkeitDies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für sonstige Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0100/R0250Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist der Gesamtbetrag des Risikokapitals aller Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen mit den höchsten Beträgen begründen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde, sowie des erwarteten Barwerts der im Todesfall oder bei Invalidität zu zahlenden Renten abzüglich des besten Netto-Schätzwerts mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit.
C0120/R0250Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) - LebensversicherungstätigkeitDies ist der Gesamtbetrag des Risikokapitals aller Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen mit den höchsten Beträgen begründen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde, sowie des erwarteten Barwerts der im Todesfall oder bei Invalidität zu zahlenden Renten abzüglich des besten Netto-Schätzwerts mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit.
C0130/R0300Berechnung der gesamten MCR - lineare MCRDie lineare Mindestkapitalanforderung entspricht der Summe aus dem Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und dem Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und wird gemäß Artikel 249 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 ermittelt.
C0130/R0310Berechnung der gesamten MCR - SCRDies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), einschließlich Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert.
C0130/R0320Berechnung der gesamten MCR - MCR-ObergrenzeDie Obergrenze beträgt 45 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0130/R0330Berechnung der gesamten MCR - MCR-UntergrenzeDie Untergrenze beträgt 25 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0130/R0340Berechnung der gesamten MCR - kombinierte MCRDies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0130/R0350Berechnung der gesamten MCR - absolute Untergrenze der MCRDieser Wert wird gemäß Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG berechnet.
C0130/R0400MindestkapitalanforderungDies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0140/R0500Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive lineare MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet.
C0150/R0500Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive lineare MCR - LebensversicherungstätigkeitDieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet.
C0140/R0510Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive SCR ohne Aufschlag (jährliche oder neueste Berechnung) - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende fiktive SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die fiktive SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), ohne Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert.
C0150/R0510Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive SCR ohne Aufschlag (jährliche oder neueste Berechnung) - LebensversicherungstätigkeitDies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende fiktive SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die fiktive SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), ohne Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert.
C0140/R0520Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Obergrenze der fiktiven MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDie Obergrenze beträgt 45 % der fiktiven Nichtlebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Nichtlebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0150/R0520Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Obergrenze der fiktiven MCR - LebensversicherungstätigkeitDie Obergrenze beträgt 45 % der fiktiven Lebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Lebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0140/R0530Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Untergrenze der fiktiven MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDie Untergrenze beträgt 25 % der fiktiven Nichtlebensversicherungs- SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Nichtlebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0150/R0530Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Untergrenze der fiktiven MCR - LebensversicherungstätigkeitDie Untergrenze beträgt 25 % der fiktiven Lebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Lebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG.
C0140/R0540Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive kombinierte MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet.
C0150/R0540Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive kombinierte MCR - LebensversicherungstätigkeitDieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet.
C0140/R0550Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - absolute Untergrenze der fiktiven MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist der in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Richtlinie 2009/138/EG genannte Betrag.
C0150/R0560Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - absolute Untergrenze der fiktiven MCR - LebensversicherungstätigkeitDies ist der in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Richtlinie 2009/138/EG genannte Betrag.
C0140/R0560Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive MCR - NichtlebensversicherungstätigkeitDies ist die fiktive Nichtlebensversicherungs- Mindestkapitalanforderung, die gemäß Artikel 252 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.
C0150/R0560Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive MCR - LebensversicherungstätigkeitDies ist die fiktive Lebensversicherungs- Mindestkapitalanforderung, die gemäß Artikel 252 Absatz 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird.

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Hinweise zu den Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage für GruppenAnhang III 18

Dieser Anhang enthält weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldebögen aus Anhang I der vorliegenden Verordnung. In der ersten Tabellenspalte werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.

Meldebögen, die gemäß den Hinweisen der verschiedenen Abschnitte dieses Anhangs auszufüllen sind, werden im gesamten Text dieses Anhangs als "dieser Meldebogen" bezeichnet.

S.02.01 - Bilanz

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Offenlegung von Informationen für Gruppen.

Dieser Meldebogen ist auszufüllen, wenn Methode 1 (Berechnung auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses) entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 (Abzugs- und Aggregationsmethode) verwendet wird. Anteile an verbundenen Unternehmen, die nicht gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zeilenweise konsolidiert sind, sind ebenso wie Anteile an Unternehmen, die bei einer Kombination beider Methoden durch Methode 2 einbezogen werden, unter "Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen" anzugeben.

Die Spalte "Solvabilität-II-Wert" (C0010) ist anhand der Bewertungsgrundsätze auszufüllen, die in der Richtlinie 2009/138/EG, der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und den technischen Standards und Leitlinien zu Solvabilität II dargelegt sind.

ElementHinweise
Vermögenswerte
C0010/R0030Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. Ein identifizierbarer nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz.
C0010/R0040Latente SteueransprücheLatente Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus
  1. abzugsfähigen temporären Differenzen,
  2. dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste und/oder
  3. dem Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne resultieren.
C0010/R0050Überschuss bei den AltersversorgungsleistungenDies ist der gesamte Nettoüberschuss im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für Mitarbeiter.
C0010/R0060Sachanlagen für den EigenbedarfZur ständigen Nutzung bestimmte Sachanlagen und Eigentumswerte,
die von der Gruppe für den Eigenbedarf genutzt werden. Einschließlich im Bau befindlicher zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien.
C0010/R0070Anlagen (außer Vermögens werten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge)Dies ist die Gesamtsumme der Anlagen außer Vermögenswerten für index- und fondsgebundene Verträge.
C0010/R0080Immobilien (außer zur Eigennutzung)Wert der nicht zur Eigennutzung vorgesehenen Immobilien. Einschließlich im Bau befindlicher nicht zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien.
C0010/R0090Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich BeteiligungenBeteiligungen gemäß Artikel 13 Absatz 20 und Artikel 212 Absatz 2 und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß Artikel 212 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG.

Beziehen sich Teile der Vermögenswerte im Zusammenhang mit Beteiligungen und verbundenen Unternehmen auf fonds- und indexgebundene Verträge, sind diese unter "Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge" in C0010/R0220 anzugeben.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen auf Gruppenebene umfassen:

  • Anteile an verbundenen Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischten Finanzholdinggesellschaften, die keine Tochterunternehmen des Mutterunternehmens sind, gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe d der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • Anteile an verbundenen Unternehmen aus anderen Finanzbranchen gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe e der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • andere verbundene Unternehmen gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe f der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35;
  • Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsholdinggesellschaften oder gemischte Finanzholdinggesellschaften, die durch die Abzugs- und Aggregationsmethoden einbezogen werden (bei Verwendung einer Kombination der Methoden).
C0010/R0100AktienDies ist der Gesamtbetrag der notierten und nicht notierten Aktien.
C0010/R0110Aktien - notiertAktien, die Eigenkapital von Gesellschaften darstellen, d. h. die Eigentümerschaft an einer Gesellschaft widerspiegeln, gehandelt an einem geregelten Markt oder innerhalb eines multilateralen Handelssystems gemäß der Definition in Richtlinie 2004/39/EG.

Ausgenommen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen.

C0010/R0120Aktien - nicht notiertAktien, die Eigenkapital von Gesellschaften darstellen, d. h. die Eigentümerschaft an einer Gesellschaft widerspiegeln, nicht gehandelt an einem geregelten Markt oder innerhalb eines multilateralen Handelssystems gemäß der Definition in Richtlinie 2004/39/EG.

Ausgenommen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen.

C0010/R0130AnleihenDies ist der Gesamtbetrag der Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, strukturierten Schuldtitel und besicherten Wertpapiere.
C0010/R0140StaatsanleihenAnleihen, die von öffentlicher Hand begeben werden, sei es von Zentralstaaten, supranationalen staatlichen Institutionen, Regionalregierungen oder Kommunalverwaltungen, und Anleihen, die vollständig, vorbehaltlos und unwiderruflich von der Europäischen Zentralbank, den Zentralstaaten der Mitgliedstaaten und den Zentralbanken garantiert werden, die auf die einheimische Währung dieses Zentralstaats und der Zentralbank lauten und aus dieser Währung finanziert sind, und Anleihen, die von multilateralen Entwicklungsbanken gemäß Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder internationalen Organisationen gemäß Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 garantiert werden, wobei die Garantie die Anforderungen nach Artikel 215 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 erfüllt.
C0010/R0150UnternehmensanleihenVon Unternehmen begebene Anleihen.
C0010/R0160Strukturierte SchuldtitelHybride Wertpapiere, die ein festverzinsliches Instrument (Rendite in Form fester Zahlungen) mit einer Reihe von derivativen Komponenten kombinieren. Ausgenommen von dieser Kategorie sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Staaten ausgegeben werden. Betrifft Wertpapiere, in die Derivate gleich welcher Kategorie eingebettet sind, einschließlich Credit Default Swaps ("CDS"), Constant Maturity Swaps ("CMS') und Credit Default Options ("CDOp"). Vermögenswerte dieser Kategorie werden nicht entbündelt.
C0010/R0170Besicherte WertpapiereWertpapiere, deren Wert und Zahlungen von einem Portfolio zugrunde liegender Vermögenswerte abgeleitet sind. Dazu gehören Asset Backed Securities ("ABS"), Mortgage Backed Securities ("MBS"), Commercial Mortgage Backed Securities ("CMBS"), Collateralised Debt Obligations ("CDO"), Collateralised Loan Obligations ("CLO") und Collateralised Mortgage Obligations ("CMO").
C0010/R0180Organismen für gemeinsame AnlagenEin Organismus für gemeinsame Anlagen ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW") gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder ein alternativer Investmentfonds ("AIF") gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
C0010/R0190DerivateEin Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein anderer Kontrakt mit allen drei nachstehenden Merkmalen:
  1. Seine Wertentwicklung ist an einen bestimmten Zinssatz, den Preis eines Finanzinstruments, einen Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Zinsindex, ein Bonitätsrating, einen Kreditindex oder eine ähnliche Variable gekoppelt, sofern bei einer nicht finanziellen Variablen diese nicht spezifisch für eine der Vertragsparteien ist (auch "Basiswert" genannt).
  2. Es erfordert keine Anfangsauszahlung oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist.
  3. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.

Hier wird nur ein positiver Solvabilität-II-Wert des Derivats zum Zeitpunkt der Berichterstattung ausgewiesen (bei einem negativen Wert siehe C0010/R0790).

C0010/R0200Einlagen außer ZahlungsmitteläquivalentenEinlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten, die vor einem bestimmten Fälligkeitstermin nicht als Zahlungsmittel verwendet werden können und nicht ohne erhebliche Einschränkung oder Vertragsstrafe in Valuta oder jederzeit verfügbare Einlagen umgewandelt werden können.
C0010/R0210Sonstige AnlagenSonstige Anlagen, die nicht unter die vorgenannten Anlagen fallen.
C0010/R0220Vermögenswerte für index- und fondsgebundene VerträgeVermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge (klassifiziert in Geschäftsbereich 31 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35).
C0010/R0230Darlehen und HypothekenGesamtbetrag der Darlehen und Hypotheken, d. h. finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Unternehmen besichert oder nicht besichert Mittel, einschließlich Cash-Pools, verleihen.
C0010/R0240PolicendarlehenPolicenbesicherte Darlehen an Versicherungsnehmer (Darlehen mit Versicherungsscheinen als Sicherheit).
C0010/R0250Darlehen und Hypotheken an PrivatpersonenFinanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Gläubiger besichert oder nicht besichert Mittel an Schuldner (Privatpersonen), einschließlich Cash-Pools, verleihen.
C0010/R0260Sonstige Darlehen und HypothekenNicht in Element R0240 oder R0250 einzureihende sonstige finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Gläubiger besichert oder nicht besichert Mittel an Schuldner (Sonstige), einschließlich Cash- Pools, verleihen.
C0010/R0270Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von:Dies ist der Gesamtbetrag der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge. Entspricht dem Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen (einschließlich Finanzrückversicherungen und Zweckgesellschaften).
C0010/R0280Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene KrankenversicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für Nichtlebensversicherungen und Krankenversicherungen nach Art der Nichtlebensversicherung.
C0010/R0290Nichtlebensversicherungen außer KrankenversicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft, außer versicherungstechnischen Rückstellungen für nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen.
C0010/R0300Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene KrankenversicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen.
C0010/R0310Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen VersicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen, außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen.
C0010/R0320Nach Art der Lebensversicherung betriebene KrankenversicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen.
C0010/R0330Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen VersicherungenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft, außer versicherungstechnischen Rückstellungen für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen und für fonds- und indexgebundene Versicherungen.
C0010/R0340Lebensversicherungen, fonds- und indexgebundenAus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Lebensversicherungsgeschäft.
C0010/R0350DepotforderungenDepotforderungen im Zusammenhang mit dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft.
C0010/R0360Forderungen gegenüber Versicherungen und VermittlernBeträge überfälliger Zahlungen von Versicherungsnehmern, Versicherern und anderen Akteuren im Versicherungsgeschäft, die nicht in die Zahlungszuflüsse der versicherungstechnischen Rückstellungen einbezogen werden.

Hierzu zählen Forderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft.

C0010/R0370Forderungen gegenüber RückversicherernBeträge überfälliger Zahlungen von Rückversicherern im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsgeschäft, bei denen es sich nicht um einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen handelt.

Hierzu zählen beispielsweise: überfällige Beträge aus Forderungen von Rückversicherern im Zusammenhang mit regulierten Schäden von Versicherungsnehmern oder Begünstigten; Forderungen gegenüber Rückversicherern im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten als Versicherungsfällen oder mit regulierten Versicherungsansprüchen, wie etwa Provisionen.

C0010/R0380Forderungen (Handel, nicht Versicherung)Dazu gehören Forderungen gegenüber Arbeitnehmern oder verschiedenen Geschäftspartnern (nicht versicherungsbezogen), einschließlich öffentlicher Körperschaften.
C0010/R0390Eigene Anteile (direkt gehalten)Dies ist der Gesamtbetrag der von der Gruppe direkt gehaltenen eigenen Anteile.
C0010/R0400In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte MittelWert der in Bezug auf Eigenmittelbestandteile fälligen Beträge oder der ursprünglich eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Mittel.
C0010/R0410Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteIm Umlauf befindliche Banknoten und Münzen, die als allgemeines Zahlungsmittel verwendet werden, und Einlagen, die auf Verlangen zum Nennwert in Valuta umwandelbar sind und ohne Vertragsstrafe oder Einschränkung unmittelbar zur Zahlung per Scheck, Wechsel, Giroanweisung, Lastschrift oder mittels einer anderen Form der direkten Zahlung verwendet werden können.

Da Bankguthaben nicht aufgerechnet werden dürfen, werden in dieser Position ausschließlich positive Guthaben anerkannt; Kontokorrentkredite sind unter den Verbindlichkeiten auszuweisen, es sei denn, es besteht sowohl ein gesetzliches Recht auf Verrechnung als auch die nachweisliche Absicht zum Ausgleich auf Nettobasis.

C0010/R0420Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene VermögenswerteDies ist die Summe der sonstigen Vermögenswerte, die nicht bereits unter anderen Bilanzposten ausgewiesen sind.
C0010/R0500Vermögenswerte insgesamtDies ist die Gesamtsumme aller Vermögenswerte.


ElementHinweise
Verbindlichkeiten
C0010/R0510Versicherungstechnische Rückstellungen - NichtlebensversicherungSumme der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung ("MCR") verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0520Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung)Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0530Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0540Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - bester SchätzwertDies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).

Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0550Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - RisikomargeDies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0560Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung)Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für Krankenversicherungen (nach Art der Nichtlebensversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0570Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0580Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - bester SchätzwertDies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).

Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0590Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - RisikomargeDies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0600Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen)Dies ist die Summe der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0610Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung)Dies ist der Gesamtbetrag aller versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0620Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0630Versicherungstechnische Rückstellungen -Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - bester SchätzwertDies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts aller versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).

Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0640Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - RisikomargeDies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0650Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen)Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0660Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0670Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - bester SchätzwertDies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).

Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0680Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - RisikomargeDies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0690Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene VersicherungenDies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0700Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnetDies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0710Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - bester SchätzwertDies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.

Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0720Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - RisikomargeDies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.

Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen.

C0010/R0740EventualverbindlichkeitenDefinition von Eventualverbindlichkeiten:
  1. eine mögliche Verpflichtung, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens liegen, erst noch bestätigt wird, oder
  2. eine gegenwärtige Verpflichtung, die auf vergangenen Ereignissen beruht, selbst wenn
    1. nicht wahrscheinlich ist, dass zu ihrer Begleichung ein Abfluss wirtschaftlich vorteilhafter Ressourcen erforderlich sein wird, oder
    2. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend verlässlich geschätzt werden kann.

Die Höhe der Eventualverbindlichkeiten, die in der Bilanz angesetzt wird, richtet sich nach den in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 niedergelegten Kriterien.

C0010/R0750Andere Rückstellungen als versicherungstechnische RückstellungenVerbindlichkeiten mit ungewisser Fälligkeit oder Höhe des Betrags, außer den unter "Rentenzahlungsverpflichtungen" ausgewiesenen Verbindlichkeiten.

Die Rückstellungen werden als Verbindlichkeiten erfasst (unter der Annahme, dass eine verlässliche Schätzung möglich ist), wenn sie Verpflichtungen darstellen und zur Erfüllung der Verpflichtungen ein Abfluss von Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist.

C0010/R0760RentenzahlungsverpflichtungenDies sind die gesamten Nettoverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für Mitarbeiter.
C0010/R0770DepotverbindlichkeitenBeträge (z.B. Barmittel) aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft oder Beträge, die vom Rückversicherer gemäß Rückversicherungsvertrag in Abzug gebracht wurden.
C0010/R0780Latente SteuerschuldenDie latenten Steuerschulden sind die Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen zahlbar sind.
C0010/R0790DerivateEin Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein anderer Kontrakt mit allen drei nachstehenden Merkmalen:
  1. Seine Wertentwicklung ist an einen bestimmten Zinssatz, den Preis eines Finanzinstruments, einen Rohstoffpreis, Wechselkurs, Preis- oder Zinsindex, ein Bonitätsrating, einen Kreditindex oder eine ähnliche Variable gekoppelt, sofern bei einer nicht finanziellen Variablen diese nicht spezifisch für eine der Vertragsparteien ist (auch "Basiswert" genannt).
  2. Es erfordert keine Anfangsauszahlung oder eine, die im Vergleich zu anderen Vertragsformen, von denen zu erwarten ist, dass sie in ähnlicher Weise auf Änderungen der Marktbedingungen reagieren, geringer ist.
  3. Es wird zu einem späteren Zeitpunkt beglichen.

In dieser Position sind ausschließlich Derivatverbindlichkeiten auszuweisen (d. h. Derivate, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung einen negativen Wert aufweisen). Derivative Vermögenswerte sind unter C0010/R0190 auszuweisen.

Unternehmen, deren nationale Rechnungslegungsvorschriften ("GAAP") keine Bewertung von Derivaten vorsehen, müssen keine Bewertung im Abschluss übermitteln.

C0010/R0800Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten wie Hypotheken und Darlehen gegenüber Kreditinstituten, außer von Kreditinstituten gehaltenen Schuldverschreibungen (da die Gruppe nicht die Möglichkeit hat, alle Halter der von ihr ausgegebenen Schuldverschreibungen zu benennen) und nachrangigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentkredite sind einzubeziehen.
C0010/R0810Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenVerbindlichkeiten einschließlich von der Gruppe begebener Anleihen (unabhängig davon, ob sie von Kreditinstituten gehalten werden oder nicht), von der Gruppe selbst begebene strukturierte Schuldtitel sowie Hypotheken und Darlehen bei anderen Stellen als Kreditinstituten.

Nachrangige Verbindlichkeiten sind hier nicht einzubeziehen.

C0010/R0820Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und VermittlernÜberfällige Verbindlichkeiten gegenüber Versicherten, Versicherern oder anderen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, die jedoch keine versicherungstechnischen Rückstellungen sind.

Einschließlich überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber (Rück-)Versicherungsvermittlern (zum Beispiel Vermittlern geschuldete, von der Gruppe jedoch noch nicht gezahlte Provisionen).

Nicht einbezogen werden Versicherungsgesellschaften geschuldete Darlehen und Hypotheken, die nicht mit dem Versicherungsgeschäft, sondern lediglich mit dem Finanzierungsbereich in Zusammenhang stehen (und daher als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen sind).

Hierzu zählen Verbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft.

C0010/R0830Verbindlichkeiten gegenüber RückversicherernÜberfällige Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern (insbesondere im Kontokorrentverkehr) außer Einlagen im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsgeschäft, die nicht Bestandteil der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge sind.

Eingeschlossen sind Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern im Zusammenhang mit zedierten Prämien.

C0010/R0840Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung)Dies ist der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen, hierzu gehören Beschäftigten, Lieferanten usw. geschuldete nicht versicherungsbezogene Beträge, parallel zu den Forderungen (Handel, nicht Versicherung) auf der Aktivseite; einschließlich öffentlicher Körperschaften.
C0010/R0850Nachrangige VerbindlichkeitenNachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die im Falle der Abwicklung des Emittenten erst nach den anderen Verbindlichkeiten rangieren. Dies ist die Summe der als Basiseigenmittel eingestuften und der bei den Basiseigenmitteln nicht berücksichtigten nachrangigen Verbindlichkeiten.
C0010/R0860Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige VerbindlichkeitenNachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die im Falle der Abwicklung des Emittenten erst nach den anderen Verbindlichkeiten rangieren. Hinter ihnen können noch weitere Schulden rangieren. An dieser Stelle sind nur die nachrangigen Verbindlichkeiten auszuweisen, die nicht als Basiseigenmittel eingestuft werden.
C0010/R0870In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige VerbindlichkeitenAls Basiseigenmittel eingestufte nachrangige Verbindlichkeiten.
C0010/R0880Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene VerbindlichkeitenDies ist die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten, die nicht bereits unter anderen Bilanzposten ausgewiesen sind.
C0010/R0900Verbindlichkeiten insgesamtDies ist die Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten.
C0010/R1000Überschuss der Vermögens werte über die VerbindlichkeitenDies ist der Gesamtüberschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten der Gruppe auf der Grundlage der Solvabilität-II-Bewertung. Wert der Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten.


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