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S.23.01. Eigenmittel
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Element | Hinweise | |
Basiseigenmittel vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 | ||
R0010/C0010 | Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - gesamt | Dies ist das gesamte, direkt und indirekt gehaltene Grundkapital (vor Abzug eigener Anteile). Hierbei handelt es sich um das gesamte Grundkapital des Unternehmens, das die Kriterien für Tier-1- und Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt. Grundkapital, das die Kriterien nicht in vollem Umfang erfüllt, ist unabhängig von seiner Beschreibung oder Benennung als Vorzugsaktienkapital zu behandeln und einzustufen. |
R0010/C0020 | Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag des voll eingezahlten Grundkapitals, das die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt. |
R0010/C0040 | Grundkapital (ohne Abzug eigener Anteile) - Tier 2 | Dies ist der Betrag des abgerufenen Grundkapitals, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt. |
R0030/C0010 | Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - gesamt | Das insgesamt auf das Grundkapital des Unternehmens entfallende Emissionsagio, das die Kriterien für Tier-1- oder Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt. |
R0030/C0020 | Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag des auf Stammaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt, da es sich auf Grundkapital bezieht, das als Tier 1 (nicht gebunden) anerkannt ist. |
R0030/C0040 | Auf Grundkapital entfallendes Emissionsagio - Tier 2 | Dies ist der Betrag des auf Stammaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt, da es sich auf Grundkapital bezieht, das als Tier 2 anerkannt ist. |
R0040/C0010 | Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - gesamt | Der Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier-1- oder Tier-2-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt. |
R0040/C0020 | Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier 1 (nicht gebunden) erfüllt. |
R0040/C0040 | Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen - Tier 2 | Dies ist der Betrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der die Kriterien für Tier 2 erfüllt. |
R0050/C0010 | Nachrangige Mitgliederkonten - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllen. |
R0050/C0030 | Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 1 (gebunden) erfüllen. |
R0050/C0040 | Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 2 | Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0050/C0050 | Nachrangige Mitgliederkonten - Tier 3 | Dies ist der Betrag der nachrangigen Mitgliederkonten von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0070/C0010 | Überschussfonds - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der Überschussfonds gemäß Artikel 91 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG. |
R0070/C0020 | Überschussfonds - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies sind die Überschussfonds gemäß Artikel 91 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen. |
R0090/C0010 | Vorzugsaktien - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllen. |
R0090/C0030 | Vorzugsaktien - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, der die Kriterien für Tier 1 (gebunden) erfüllt. |
R0090/C0040 | Vorzugsaktien - Tier 2 | Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0090/C0050 | Vorzugsaktien - Tier 3 | Dies ist der Betrag der vom Unternehmen ausgegebenen Vorzugsaktien, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0110/C0010 | Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - gesamt | Das insgesamt auf das Vorzugsaktienkapital des Unternehmens entfallende Emissionsagio, das die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile oder für Tier-2- oder Tier-3-Bestandteile in vollem Umfang erfüllt. |
R0110/C0030 | Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als gebundene Tier-1-Bestandteile anerkannt sind. |
R0110/C0040 | Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 2 | Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 2 erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als Tier 2 anerkannt sind. |
R0110/C0050 | Auf Vorzugsaktien entfallendes Emissionsagio - Tier 3 | Dies ist der Betrag des auf Vorzugsaktien entfallenden Emissionsagios, das die Kriterien für Tier 3 erfüllt, da es sich auf Vorzugsaktien bezieht, die als Tier 3 anerkannt sind. |
R0130/C0010 | Ausgleichsrücklage - gesamt | Beim Gesamtbetrag der Ausgleichsrücklage handelt es sich um Rücklagen (z.B. einbehaltene Gewinne) abzüglich Anpassungen (z.B. für Sonderverbände). Dieser Betrag ergibt sich hauptsächlich aus Unterschieden zwischen der bilanziellen Bewertung und der Bewertung nach Artikel 75 der Richtlinie 2009/138/EG. |
R0130/C0020 | Ausgleichsrücklage - Tier 1 (nicht gebunden) | Bei der Ausgleichsrücklage handelt es sich um Rücklagen (z.B. einbehaltene Gewinne) abzüglich Anpassungen (z.B. für Sonderverbände). Dieser Betrag ergibt sich hauptsächlich aus Unterschieden zwischen der bilanziellen Bewertung und der Bewertung gemäß der Richtlinie 2009/138/EG. |
R0140/C0010 | Nachrangige Verbindlichkeiten - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens. |
R0140/C0030 | Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen. |
R0140/C0040 | Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 2 | Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0140/C0050 | Nachrangige Verbindlichkeiten - Tier 3 | Dies ist der Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten des Unternehmens, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0160/C0010 | Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der latenten Netto-Steueransprüche des Unternehmens. |
R0160/C0050 | Betrag in Höhe des Werts der latenten Netto-Steueransprüche - Tier 3 | Dies ist der Betrag der latenten Netto-Steueransprüche des Unternehmens, die die Einstufungskriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0180/C0010 | Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden | Dies ist der Gesamtbetrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. |
R0180/C0020 | Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. |
R0180/C0030 | Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. |
R0180/C0040 | Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 2 | Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. |
R0180/C0050 | Sonstige, oben nicht aufgeführte Eigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde als Basiseigenmittel genehmigt wurden - Tier 3 | Dies ist der Betrag der oben nicht aufgeführten Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurden. |
Element | Hinweise | |
Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen | ||
R0220/C0010 | Im Jahresabschluss ausgewiesene Eigenmittel, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenmittelbestandteile, die nicht in die Ausgleichsrücklage eingehen und die die Kriterien für die Einstufung als Solvabilität-II-Eigenmittel nicht erfüllen.
Dabei handelt es sich um:
Nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht als Basiseigenmittel zählen, sind nicht hier anzugeben, sondern in der Bilanz (Meldebogen S.02.01) als nachrangige Verbindlichkeiten, die nicht als Basiseigenmittel zählen, aufzuführen. |
Element | Hinweise | |
Abzüge | ||
R0230/C0010 | Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - gesamt | Dies ist der gesamte Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. |
R0230/C0020 | Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von nicht gebundenen Tier-1-Bestandteilen abgezogen werden. |
R0230/C0030 | Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 1 (gebunden) | Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von gebundenen Tier-1-Bestandteilen abgezogen werden. |
R0230/C0040 | Abzug für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 2 | Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von Tier-2-Bestandteilen abgezogen werden. |
R0230/C0050 | Abzüge für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten - Tier 3 | Dies ist die Höhe des Abzugs für Beteiligungen an Finanz- und Kreditinstituten, die gemäß Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 von Tier-3-Bestandteilen abgezogen werden. |
Element | Hinweise | |
Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen | ||
R0290/C0010 | Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen | Dies ist der Gesamtbetrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Abzügen. |
R0290/C0020 | Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Abzügen, die die Kriterien für nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen. |
R0290/C0030 | Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen. |
R0290/C0040 | Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0290/C0050 | Gesamtbetrag der Basiseigenmittel nach Abzügen - Tier 3 | Dies ist der Betrag der Basiseigenmittelbestandteile nach Anpassungen, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
Element | Hinweise | |
Ergänzende Eigenmittel | ||
R0300/C0010 | Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag des begebenen Grundkapitals, das nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann. |
R0300/C0040 | Nicht eingezahltes und nicht eingefordertes Grundkapital, das auf Verlangen eingefordert werden kann - Tier 2 | Dies ist der Betrag des begebenen Grundkapitals, das nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann und die Kriterien für Tier 2 erfüllt. |
R0310/C0010 | Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der nicht abgerufen oder nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann. |
R0310/C0040 | Gründungsstock, Mitgliederbeiträge oder entsprechender Basiseigenmittelbestandteil bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, die nicht eingezahlt und nicht eingefordert wurden, aber auf Verlangen eingefordert werden können - Tier 2 | Dies ist der Gesamtbetrag des Gründungsstocks, der Mitgliederbeiträge oder des entsprechenden Basiseigenmittelbestandteils bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und diesen ähnlichen Unternehmen, der nicht abgerufen oder nicht eingezahlt wurde, jedoch auf Verlangen eingefordert werden kann und die Kriterien für Tier 2 erfüllt. |
R0320/C0010 | Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen ein gefordert werden können - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können. |
R0320/C0040 | Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen ein gefordert werden können - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können und die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0320/C0050 | Nicht eingezahlte und nicht eingeforderte Vorzugsaktien, die auf Verlangen eingefordert werden können - Tier 3 | Dies ist der Betrag der Vorzugsaktien, die nicht abgerufen und nicht eingezahlt wurden, jedoch auf Verlangen eingefordert werden können und die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0330/C0010 | Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen. |
R0330/C0040 | Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - Tier 2 | Dies ist der Betrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen, zu zeichnen und zu begleichen. |
R0330/C0050 | Eine rechtsverbindliche Verpflichtung, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten zu zeichnen und zu begleichen - Tier 3 | Dies ist der Betrag rechtsverbindlicher Verpflichtungen, auf Verlangen nachrangige Verbindlichkeiten, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen, zu zeichnen und zu begleichen. |
R0340/C0010 | Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten werden und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden. |
R0340/C0040 | Kreditbriefe und Garantien gemäß Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten werden und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden. |
R0350/C0010 | Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 oder Tier 3 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden. |
R0350/C0040 | Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden. |
R0350/C0050 | Andere Kreditbriefe und Garantien als solche nach Artikel 96 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 3 | Dies ist der Gesamtbetrag der Kreditbriefe und Garantien, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen und bei denen es sich nicht um solche handelt, die von einem unabhängigen Treuhänder als Treuhand für die Versicherungsgläubiger gehalten und von gemäß der Richtlinie 2006/48/EG zugelassenen Kreditinstituten bereitgestellt werden. |
R0360/C0010 | Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag aller künftigen Forderungen, die von von Reedern gegründeten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen, die nur die in den Zweigen 6, 12 und 17 von Anhang I Teil A genannten Risiken versichern, gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können. |
R0360/C0040 | Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2 | Dies ist der Betrag aller künftigen Forderungen, die von von Reedern gegründeten Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen, die nur die in den Zweigen 6, 12 und 17 von Anhang I Teil A genannten Risiken versichern, gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können. |
R0370/C0010 | Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG | Dies ist der Gesamtbetrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können. |
R0370/C0040 | Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 2 | Dies ist der Betrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können und die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0370/C0050 | Aufforderungen an die Mitglieder zur Nachzahlung - andere als solche gemäß Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG - Tier 3 | Dies ist der Betrag aller nicht unter Artikel 96 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2009/138/EG fallenden künftigen Forderungen, die von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit oder diesen ähnlichen Vereinen mit variablen Beitragseinnahmen gegenüber ihren Mitgliedern mittels der Aufforderung zur Beitragsnachzahlung innerhalb der folgenden zwölf Monate geltend gemacht werden können und die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0390/C0010 | Sonstige ergänzende Eigenmittel - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel. |
R0390/C0040 | Sonstige ergänzende Eigenmittel - Tier 2 | Dies ist der Betrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0390/C0050 | Sonstige ergänzende Eigenmittel - Tier 3 | Dies ist der Betrag der sonstigen ergänzenden Eigenmittel, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
R0400/C0010 | Ergänzende Eigenmittel - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile. |
R0400/C0040 | Ergänzende Eigenmittel gesamt - Tier 2 | Dies ist der Betrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 2 erfüllen. |
R0400/C0050 | Ergänzende Eigenmittel gesamt - Tier 3 | Dies ist der Betrag der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 3 erfüllen. |
Element | Hinweise | |
Zur Verfügung stehende und anrechnungsfähige Eigenmittel | ||
R0500/C0010 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für Tier 1, Tier 2 und Tier 3 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen. |
R0500/C0020 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen. |
R0500/C0030 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (gebunden) | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen. |
R0500/C0040 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 2 | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen) und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen. |
R0500/C0050 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 3 | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen) und der ergänzenden Eigenmittelbestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als Tier 3 erfüllen und somit zur Erfüllung der SCR zur Verfügung stehen. |
R0510/C0010 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für Tier 1 und Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen. |
R0510/C0020 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als nicht gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen. |
R0510/C0030 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 1 (gebunden) | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als gebundene Tier-1-Bestandteile erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen. |
R0510/C0040 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehenden Eigenmittel - Tier 2 | Dies ist die Summe aller Basiseigenmittelbestandteile (nach Anpassungen), die die Kriterien für die Einstufung als Tier 2 erfüllen und somit zur Erfüllung der MCR zur Verfügung stehen. |
R0540/C0010 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel | Dies ist der Gesamtbetrag der verfügbaren Eigenmittel, die zur Erfüllung der Solvenzkapitalanforderung ("SCR") anrechnungsfähig sind. |
R0540/C0020 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag der nicht gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind. |
R0540/C0030 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind. |
R0540/C0040 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Tier-2-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind. |
R0540/C0050 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 3 | Dies ist der Betrag der Tier-3-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der SCR anrechnungsfähig sind. |
R0550/C0010 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel | Dies ist der Gesamtbetrag der Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind. |
R0550/C0020 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (nicht gebunden) | Dies ist der Betrag der nicht gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind. |
R0550/C0030 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 1 (gebunden) | Dies ist der Betrag der gebundenen Tier-1-Eigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind. |
R0550/C0040 | Gesamtbetrag der zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähigen Eigenmittel - Tier 2 | Dies ist der Betrag der Tier-2-Basiseigenmittelbestandteile, die zur Erfüllung der MCR anrechnungsfähig sind. |
R0580/C0010 | Solvenzkapitalanforderung | Dies ist die gesamte Solvenzkapitalanforderung des Unternehmens als Ganzes, die der im entsprechenden SCR-Meldebogen übermittelten SCR entspricht. |
R0600/C0010 | Mindestkapitalanforderung | Dies ist die Mindestkapitalanforderung des Unternehmens, die der im entsprechenden MCR-Meldebogen übermittelten gesamten MCR entspricht. |
R0620/C0010 | Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur SCR | Dies ist die Solvabilitätsquote, berechnet aus den insgesamt anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Bedeckung der SCR dividiert durch den SCR-Betrag. |
R0640/C0060 | Verhältnis von anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur MCR | Dies ist die MCR-Quote, berechnet aus den insgesamt anrechnungsfähigen Eigenmitteln zur Bedeckung der MCR dividiert durch den MCR-Betrag. |
Element | Hinweise | |
Ausgleichsrücklage | ||
R0700/C0060 | Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten | Dies ist der Überschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten wie in der Solvabilität-II-Bilanz aufgeführt. |
R0710/C0060 | Eigene Anteile (direkt und indirekt gehalten) | Dies ist die Summe der vom Unternehmen direkt und indirekt gehaltenen eigenen Anteile. |
R0720/C0060 | Vorhersehbare Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte | Dies sind die vom Unternehmen vorhersehbaren Dividenden, Ausschüttungen und Entgelte. |
R0730/C0060 | Sonstige Basiseigenmittelbestandteile | Dies sind die Basiseigenmittelbestandteile unter Artikel 69 Buchstabe a Ziffern i bis v, Artikel 72 Buchstabe a und Artikel 76 Buchstabe a sowie die Basiseigenmittelbestandteile, die von der Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 79 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 genehmigt wurden. |
R0740/C0060 | Anpassung für gebundene Eigenmittelbestandteile in Matching-Adjustment-Portfolios und Sonderverbänden | Dies ist der Gesamtbetrag der Anpassung der Ausgleichsrücklage aufgrund des Vorhandenseins gebundener Eigenmittelbestandteile in Sonderverbänden und Matching-Adjustment-Portfolios auf Gruppenebene. |
R0760/C0060 | Ausgleichsrücklage - gesamt | Dies ist die Ausgleichsrücklage des Unternehmens vor Abzug von Beteiligungen an anderen Finanzbranchen im Sinne von Artikel 68 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. |
R0770/C0060 | Bei künftigen Prämien ein kalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - Lebensversicherung | Die Ausgleichsrücklage enthält den Betrag des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, der dem erwarteten Gewinn aus künftigen Prämien (EPIFP) entspricht. In dieser Zelle wird dieser Betrag für das Lebensversicherungsgeschäft des Unternehmens angegeben. |
R0780/C0060 | Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - Nichtlebensversicherung | Die Ausgleichsrücklage enthält den Betrag des Überschusses der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten, der dem erwarteten Gewinn aus künftigen Prämien (EPIFP) entspricht. In dieser Zelle wird dieser Betrag für das Nichtlebensversicherungsgeschäft des Unternehmens angegeben. |
R0790/C0060 | Bei künftigen Prämien einkalkulierter erwarteter Gewinn (EPIFP) - gesamt | Dies ist der Gesamtbetrag des bei künftigen Prämien einkalkulierten erwarteten Gewinns. |
S.25.01. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die die Standardformel verwenden 19
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Element | Hinweise | |
R0010-R0050/ C0110 | Brutto- Solvenzkapitalanforderung | Höhe der Brutto-Kapitalanforderung für jedes Risikomodul, berechnet nach der Standardformel.
Die Differenz zwischen der Netto- und Brutto-SCR spiegelt die Berücksichtigung der künftigen Überschussbeteiligungen gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 wider. Bei diesem Betrag müssen ggf. die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden. Diese Zellen enthalten eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. |
R0060/C0110 | Brutto- Solvenzkapitalanforderung - Diversifizierung | Höhe der Diversifikationseffekte zwischen der Basis-SCR von Brutto-Risikomodulen aufgrund der Anwendung der Korrelationsmatrix gemäß Anhang IV der Richtlinie 2009/138/EG.
Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0070/C0110 | Brutto- Solvenzkapitalanforderung - Risiko immaterieller Vermögenswerte | Die künftige Überschussbeteiligung gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 für das Risiko immaterieller Vermögenswerte beträgt nach der Standardformel null. |
R0100/C0110 | Brutto- Solvenzkapitalanforderung - Basissolvenzkapitalanforderung | Höhe der Basiskapitalanforderungen vor der Berücksichtigung von künftigen Überschussbeteiligungen gemäß Artikel 205 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35, berechnet nach der Standardformel.
Bei diesem Betrag müssen die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden. Diese Zelle enthält eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. Dieser Betrag wird berechnet als Summe der Brutto-Kapitalanforderungen für jedes Risikomodul innerhalb der Standardformel, einschließlich der Anpassung für Diversifikationseffekte innerhalb der Standardformel. |
R0030/C0090 | USP - lebensversicherungstechnisches Risiko | Gibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden.
Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist eine Option auszuwählen:
|
R0040/C0090 | USP - krankenversicherungstechnisches Risiko | Gibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden.
Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist mindestens eine der Optionen auszuwählen:
Bei Verwendung von mehr als einem spezifischen Parameter sind diese durch Komma getrennt anzugeben. |
R0050/C0090 | USP - nichtlebensversicherungs- technisches Risiko | Gibt an, welche unternehmensspezifischen Parameter (USP) in den Risikomodulen jeweils verwendet wurden.
Aus der folgenden erschöpfenden Liste ist mindestens eine der Optionen auszuwählen:
|
R0010, R0030, R0040, R0050/C0120 | Vereinfachungen | Angabe der Untermodule für jedes Risikomodul, für das eine vereinfachte Berechnungsmethode verwendet wurde.
Wenn innerhalb eines Risikomoduls für mehr als ein Untermodul vereinfachte Berechnungsmethoden verwendet wurden, sind diese durch Komma getrennt anzugeben. |
Element | Hinweise | |
Berechnung der Solvenzkapitalanforderung | ||
R0130/C0100 | Operationelles Risiko | Höhe der Kapitalanforderungen für das Modul Operationelles Risiko, berechnet nach der Standardformel. |
R0140/C0100 | Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen | Höhe der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, berechnet nach der Standardformel. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0150/C0100 | Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern | Höhe der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, berechnet nach der Standardformel.
Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0160/C0100 | Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG | Höhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element ist nur während der Übergangszeit zu melden. |
R0200/C0100 | Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag | Höhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen. |
R0210/C0100 | Kapitalaufschlag bereits festgesetzt | Höhe des Kapitalaufschlags, der zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden war. Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.
Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren. |
R0220/C0100 | Solvenzkapitalanforderung | Höhe der Solvenzkapitalanforderung. |
Element | Hinweise | |
Weitere Angaben zur SCR | ||
R0400/C0100 | Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko | Höhe der Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko. |
R0410/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil | Betrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren. |
R0420/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen). |
R0430/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios. |
R0440/C0100 | Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304 | Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Richtlinie 2009/138/EG und dem übrigen Teil.
Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der Gesamt-SCR. |
Vorgehensweise beim Steuersatz | ||
R0590/C0109 | Zugrundelegung des Durchschnittssteuersatzes | Zu wählen ist zwischen: 1 - Ja 2 - Nein 3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690). Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177) *. |
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern | ||
R0640/C0130 | LAC DT | Betrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Sinne von Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.01, Feld R0150/C0100 angegebenen Wert identisch sein. |
R0650/C0130 | LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt. |
R0660/C0130 | LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt. |
R0670/C0130 | LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0680/C0130 | LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0690/C0130 | Maximale LAC DT | Maximaler Betrag der LAC DT, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf. |
*) Leitlinien der EIOPA vom 2. Februar 2015 zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177) (https://eiopa.europa.eu/publications/eiopa-guidelines/guidelines-on-the-loss-absorbing-capacity-of-technical-provisions-and-deferred-taxes). |
S.25.02. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die die Standardformel und ein internes Partialmodell verwenden 19
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Die zu berichtenden Komponenten sind von den nationalen Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einvernehmlich festzulegen.
Element | Hinweise | |
C0010 | Eindeutige Nummer der Komponente | Eindeutige, mit der nationalen Aufsichtsbehörde abgestimmte Nummer jeder Komponente zur eindeutigen Kennzeichnung der Komponenten des Modells.
Diese Nummer ist stets mit der im jeweiligen Element enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden.
Wenn das interne Partialmodell die gleiche Aufteilung nach Risikomodul wie bei der Standardformel gestattet, sind folgende Nummern für die Komponenten zu verwenden:
Können die Risikomodule nach der Standardformel nicht vorgelegt werden, weist das Unternehmen jeder unterschiedlichen Komponente eine Nummer von 1 bis 7 zu. Diese Nummer ist stets mit der im Element C0030 enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden. Die Nummern der Komponenten sind im Zeitverlauf unverändert beizubehalten. |
C0020 | Komponentenbeschreibung | ausweisen kann.
Diese Komponenten sollten nach Möglichkeit mit den Risikomodulen der Standardformel gemäß dem internen Partialmodell übereinstimmen.
Jede Komponente ist mit einem gesonderten Eintrag anzugeben.
Die Unternehmen müssen die Komponenten in den verschiedenen Berichtszeiträumen einheitlich angeben und melden, sofern keine Änderung am internen Modell vorgenommen wurde, die sich auf die Kategorien auswirkt.
Die nicht in den Komponenten eingebettete Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder der latenten Steuern ist als gesonderte Komponente anzugeben. |
C0030 | Berechnung der Solvenzkapitalanforderung | Höhe der Kapitalanforderung für jede Komponente unabhängig von der Berechnungsmethode (Standardformel oder internes Partialmodell) nach den Anpassungen für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder latenten Steuern, wenn diese in der Komponentenberechnung enthalten sind.
Für die Komponenten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder der latenten Steuern (wenn diese als gesonderte Komponente angegeben wird) ist dies die Höhe der Verlustausgleichsfähigkeit (diese Beträge sind als negative Werte vorzulegen). Für Komponenten, die nach der Standardformel berechnet werden, stellt diese Zelle die fiktive Brutto-SCR dar. Für Komponenten, die nach dem internen Partialmodell berechnet werden, ist dies der Wert unter Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements, die in der Berechnung enthalten sind, nicht jedoch solcher Maßnahmen, die als gesonderte Komponente modelliert sind. Bei diesem Betrag müssen ggf. die Diversifikationseffekte im Sinne des Artikels 304 der Richtlinie 2009/138/EG vollständig berücksichtigt werden. Diese Zellen enthalten eine Zuordnung der Anpassung aufgrund der Aggregation der fiktiven SCR der Sonderverbände/MAP auf der Ebene der einzelnen Unternehmen. |
C0060 | Berücksichtigung der künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern | Zur Angabe, ob in der Berechnung die künftigen Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen und/oder latenten Steuern berücksichtigt sind, ist aus der folgenden erschöpfenden Liste eine Option auszuwählen:
1 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit versicherungstechnischer Rückstellungen in der Komponente berücksichtigt 2 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern in der Komponente berücksichtigt 3 - Künftige Maßnahmen des Managements bezüglich der Verlustausgleichsfähigkeit versicherungstechnischer Rückstellungen und latenter Steuern in der Komponente berücksichtigt 4 - Keine künftigen Maßnahmen des Managements berücksichtigt. |
C0070 | Modellierter Betrag | Diese Zelle enthält für jede Komponente den nach dem internen Partialmodell berechneten Betrag. Daher sollte der nach der Standardformel berechnete Betrag der Differenz zwischen den Beträgen entsprechen, die in C0040 und C0060 ausgewiesen sind. |
C0090 | USP | Für die nach der Standardformel mit unternehmensspezifischen Parametern berechneten Komponenten ist eine der folgenden Optionen zu verwenden:
Für das lebensversicherungstechnische Risiko:
Für das krankenversicherungstechnische Risiko:
Für das nichtlebensversicherungstechnische Risiko:
Bei Verwendung von mehr als einem spezifischen Parameter sind diese durch Komma getrennt anzugeben. |
C0120 | Vereinfachungen | Bei den nach der Standardformel und mit Vereinfachungen berechneten Komponenten sind für jedes Risikomodul, für das eine vereinfachte Berechnungsmethode verwendet wurde, die Untermodule aufzuführen.
Wenn innerhalb eines Risikomoduls für mehr als ein Untermodul vereinfachte Berechnungsmethoden verwendet wurden, sind diese durch Komma getrennt anzugeben. |
R0110/C0100 | Undiversifizierte Komponenten gesamt | Summe aller Komponenten. |
R0060/C0100 | Diversifikation | Gesamthöhe der Diversifikation bei den in C0030 ausgewiesenen Komponenten.
Dieser Betrag enthält keine Diversifikationseffekte innerhalb der einzelnen Komponenten, die in den in C0030 anzugebenden Werten einzubetten sind. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0160/C0100 | Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG | Höhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element ist nur während der Übergangszeit zu melden. |
R0200/C0100 | Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschläge | Höhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen. |
R0210/C0100 | Kapitalaufschläge | Höhe der Kapitalaufschläge, die zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden waren.
Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.
Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren. |
R0220/C0100 | Solvenzkapitalanforderung | Kapitalanforderung insgesamt, einschließlich Kapitalaufschläge. |
Element | Hinweise | |
Weitere Angaben zur SCR | ||
R0300/C0100 | Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen | Höhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, einschließlich des in den Komponenten eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0310/C0100 | Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern | Höhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, einschließlich des in den Komponenten eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0400/C0100 | Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko | Höhe der Kapitalanforderung für das durationsbasierte Untermodul Aktienrisiko. |
R0410/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil | Betrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren. |
R0420/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen). |
R0430/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios.
Eine Angabe dieses Elements ist nicht erforderlich, wenn die SCR-Berechnung auf der Ebene von Sonderverbänden oder auf Matching-Portfolio-Ebene vorgelegt wird. |
R0440/C0100 | Diversifikationseffekte aufgrund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304 | Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Solvabilität-II-Richtlinie und dem übrigen Teil.
Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der unter R0200/C0100 berichteten SCR. |
Vorgehensweise beim Steuersatz | ||
R0590/C0109 | Zugrundelegung des Durchschnittssteuersatzes | Zu wählen ist zwischen: 1 - Ja 2 - Nein 3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690). Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177). |
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern | ||
R0640/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT | Betrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.02, Feld R0310/C0100 angegebenen Wert identisch sein. |
R0650/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten | Betrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt. |
R0660/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne | Betrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt. |
R0670/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0680/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT durch Rücktrag, künftige Jahre | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0690/C0130 | Betrag/Schätzung der maximalen LAC DT | Maximaler Betrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf. |
S.25.03. - Solvenzkapitalanforderung - für Unternehmen, die ein internes Vollmodell verwenden 19
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Die zu berichtenden Komponenten sind von den nationalen Aufsichtsbehörden und den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen einvernehmlich festzulegen.
Element | Hinweise | |
C0010 | Eindeutige Nummer der Komponente | Eindeutige, mit der nationalen Aufsichtsbehörde abgestimmte Nummer für jede Komponente des internen Vollmodells zur eindeutigen Kennzeichnung der Komponenten des Modells.
Diese Nummer ist stets mit der im Element C0020 enthaltenen Komponentenbeschreibung zu verwenden.
Die Nummern der Komponenten sind im Zeitverlauf beizubehalten. |
C0020 | Komponentenbeschreibung | Freitextangabe aller Komponenten, die das Unternehmen mit dem internen Vollmodell ausweisen kann.
Diese Komponenten stimmen unter Umständen nicht genau mit den für die Standardformel festgelegten Risiken überein.
Jede Komponente ist mit einem gesonderten Eintrag anzugeben.
Die Unternehmen müssen die Komponenten in den verschiedenen Berichtszeiträumen einheitlich angeben und melden, sofern keine Änderung am internen Modell vorgenommen wurde, die sich auf die Kategorien auswirkt.
Die modellierte, aber nicht in den Komponenten berücksichtigte Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/ oder der latenten Steuern ist als gesonderte Komponente anzugeben. |
C0030 | Berechnung der Solvenzkapitalanforderung | Höhe der Nettokapitalanforderung für jede Komponente, nach Anpassungen für künftige Maßnahmen des Managements bezüglich versicherungstechnischer Rückstellungen und/oder latenter Steuern, sofern anwendbar, berechnet nach dem internen Vollmodell auf undiversifizierter Basis, soweit diese Anpassungen innerhalb der Komponenten modelliert sind.
Die modellierte, aber nicht in den Komponenten eingebettete Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und/ oder latenten Steuern ist als negativer Wert anzugeben. |
R0110/C0100 | Undiversifizierte Komponenten gesamt | Summe aller Komponenten. |
R0060/C0100 | Diversifikation | Die Gesamthöhe der Diversifikation bei den in C0030 ausgewiesenen Komponenten, berechnet nach dem internen Vollmodell.
Dieser Betrag enthält keine Diversifikationseffekte innerhalb der einzelnen Komponenten, die in den in C0030 anzugebenden Werten einzubetten sind. Dieser Betrag ist als negativer Wert vorzulegen. |
R0160/C0100 | Kapitalanforderung für Geschäfte nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG | Höhe der Kapitalanforderung, berechnet nach den Vorschriften gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2003/41/EG, für Sonderverbände in Bezug auf das Altersversorgungsgeschäft nach Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG, auf die Übergangsmaßnahmen angewendet werden. Dieses Element wird nur während der Übergangszeit gemeldet. |
R0200/C0100 | Solvenzkapitalanforderung ohne Kapitalaufschlag | Höhe der diversifizierten SCR insgesamt vor etwaigen Kapitalaufschlägen. |
R0210/C0100 | Kapitalaufschläge | Höhe des Kapitalaufschlags, der zum Berichtsstichtag bereits festgesetzt worden war. Nicht darin enthalten sind Kapitalaufschläge, die zwischen diesem Datum und der Übermittlung der Daten an die Aufsichtsbehörde festgesetzt wurden, oder Kapitalaufschläge, die nach der Datenübermittlung festgesetzt wurden.
Während der Übergangsphase ist dieses Element nur zu melden, wenn der Mitgliedstaat eine Meldepflicht für dieses Element gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Richtlinie 2009/138/EG vorsieht. Andernfalls ist der Betrag des Kapitalaufschlags auf die fiktive SCR der Risikomodule aufzuteilen. Die genaue Vorgehensweise ist vorab mit der nationalen Aufsichtsbehörde zu vereinbaren. |
R0220/C0100 | Solvenzkapitalanforderung | Höhe der SCR insgesamt, berechnet nach dem internen Vollmodell |
Element | Hinweise | |
Weitere Angaben zur SCR | ||
R0300/C0100 | Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen | Höhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen, einschließlich des in jeder Komponente eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. |
R0310/C0100 | Höhe/Schätzung der gesamten Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern | Höhe/Schätzung der Gesamtanpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der latenten Steuern, einschließlich des in jeder Komponente eingebetteten Teils und des als Einzelkomponente ausgewiesenen Teils. |
R0410/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil | Betrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für den übrigen Teil, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren. |
R0420/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Sonderverbände | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Sonderverbände, wenn Sonderverbände im Unternehmen existieren (außer denen, die sich auf das Geschäft gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/41/EG (übergangsweise) beziehen). |
R0430/C0100 | Gesamtbetrag der fiktiven Solvenzkapitalanforderungen für Matching-Adjustment-Portfolios | Höhe der Summe der fiktiven SCR aller Matching-Adjustment-Portfolios. |
R0440/C0100 | Diversifikationseffekte auf grund der Aggregation der fiktiven Solvenzkapitalanforderung für Sonderverbände nach Artikel 304 | Höhe der Anpassung für Diversifikationseffekte zwischen Sonderverbänden gemäß Artikel 304 der Solvabilität-II-Richtlinie und dem übrigen Teil.
Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen der Summe der fiktiven SCR für jeden Sonderverband/jedes Matching-Adjustment-Portfolio/jeden übrigen Teil und der Gesamt-SCR. |
R0590/C0109 | Zugrundelegung des Durchschnittssteuersatzes | Zu wählen ist zwischen: 1 - Ja 2 - Nein 3 -Nicht anwendbar, da keine LAC DT verwendet wird (in diesem Fall entfallen R0640 bis R0690). Siehe EIOPA-Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern (EIOPA-BoS-14/177). |
Berechnung der Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern | ||
R0640/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT | Betrag/Schätzung der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern im Sinne von Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. Der in diesem Feld angegebene LAC-Betrag muss mit dem in S.25.02, Feld R0310/C0100 angegebenen Wert identisch sein. |
R0650/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten | Betrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus der Umkehrung latenter Steuerverbindlichkeiten ergibt. |
R0660/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen wahrscheinlicher künftiger steuerpflichtiger Gewinne | Betrag/Schätzung der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus wahrscheinlichen künftigen steuerpflichtigen Gewinnen ergibt. |
R0670/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, laufendes Jahr | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0680/C0130 | Betrag/Schätzung der LAC DT wegen Rücktrag, künftige Jahre | Betrag der nach Artikel 207 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechneten Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der sich aus Gewinnen aus früheren Jahren ergibt. Betrag der auf spätere Jahre als das Folgejahr übertragenen Verluste. |
R0690/C0130 | Betrag/Schätzung der maximalen LAC DT | Maximaler Betrag der Verlustausgleichsfähigkeit latenter Steuern, der zur Verfügung stehen könnte, bevor gemäß Artikel 207 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 bewertet wird, ob der Anstieg der latenten Steueransprüche für die Zwecke der Anpassung verwendet werden darf. |
S.28.01. - Mindestkapitalanforderung - nur Lebensversicherungs- oder nur Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Der Meldebogen S.28.01 ist von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen zu übermitteln, die nicht zu denjenigen zählen, die gleichzeitig Lebensversicherungs- und Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben. Diese Unternehmen übermitteln stattdessen den Meldebogen S.28.02.
Dieser Meldebogen ist auf Basis der Solvabilität-II-Bewertung auszufüllen; d. h., als gebuchte Prämien gelten die Prämien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an ein Unternehmen zu zahlen sind (nach Artikel 1 Absatz 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35).
Alle Bezugnahmen auf versicherungstechnische Rückstellungen beziehen sich auf versicherungstechnische Rückstellungen nach Anwendung der langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen.
Bei der Berechnung der MCR wird eine lineare Formel mit einer Untergrenze von 25 % und einer Obergrenze von 45 % der SCR kombiniert. Für die MCR gibt es abhängig von der Art des Unternehmens eine absolute Untergrenze (gemäß Definition in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG).
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Hinweise | |
C0010/R0010 | Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen - MCRNL-Ergebnis | Dies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen, der gemäß Artikel 250 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0020/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0020/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0030/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null. |
C0040/R0200 | Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCRL-Ergebnis | Dies ist das Ergebnis des Bestandteils der linearen Formel für Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen, der gemäß Artikel 251 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0050/R0210 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge in Bezug auf garantierte Leistungen für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Lebensversicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null. |
C0050/R0220 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - Bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge in Bezug auf künftige Überschussbeteiligungen für Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0050/R0230 | Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null. |
C0050/R0240 | Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für alle anderen Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null.
Renten im Zusammenhang mit Nichtlebensversicherungsverträgen sind an dieser Stelle anzugeben. |
C0060/R0250 | Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) | Dies ist das Gesamtbetrag des Risikokapitals, d. h. die Summe über alle Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen aus dem Risikokapital der Verträge nach sich ziehen. |
C0070/R0300 | Berechnung der gesamten MCR - lineare MCR | Die lineare Mindestkapitalanforderung entspricht der Summe aus dem Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und dem Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und wird gemäß Artikel 249 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 ermittelt. |
C0070/R0310 | Berechnung der gesamten MCR - SCR | Dies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), einschließlich Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsichtsbehörde gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert. |
C0070/R0320 | Berechnung der gesamten MCR - MCR-Obergrenze | Die Obergrenze beträgt 45 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0070/R0330 | Berechnung der gesamten MCR - MCR-Untergrenze | Die Untergrenze beträgt 25 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0070/R0340 | Berechnung der gesamten MCR - kombinierte MCR | Dies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0070/R0350 | Berechnung der gesamten MCR | Dieser Wert wird gemäß Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG berechnet. |
C0070/R0400 | Mindestkapitalanforderung | Dies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
S.28.02. - Mindestkapitalanforderung - sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeit
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Übermittlung von Informationen für einzelne Unternehmen.
Der Meldebogen S.28.02 ist von Versicherungsunternehmen zu übermitteln, die sowohl Lebensversicherungs- als auch Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben. Andere Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen als solche, die sowohl Lebensversicherungs- als Nichtlebensversicherungstätigkeiten ausüben, übermitteln stattdessen den Meldebogen S.28.01.
Dieser Meldebogen ist auf Basis der Solvabilität-II-Bewertung auszufüllen; d. h. als gebuchte Prämien gelten die Prämien, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums an ein Unternehmen zu zahlen sind (nach Artikel 1 Absatz 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35).
Alle Bezugnahmen auf versicherungstechnische Rückstellungen beziehen sich auf versicherungstechnische Rückstellungen nach Anwendung der langfristigen Garantien und Übergangsmaßnahmen.
Bei der Berechnung der MCR wird eine lineare Formel mit einer Untergrenze von 25 % und einer Obergrenze von 45 % der SCR kombiniert. Für die MCR gibt es abhängig von der Art des Unternehmens eine absolute Untergrenze (gemäß Definition in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG).
Element | Hinweise | |
C0010/R0010 | Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(NLNL)-Ergebnis - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 4 und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0020/R0010 | Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(NL,L)-Ergebnis - Lebensversicherungstätigkeit | Dies ist der Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Lebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 9 und Absatz 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0030/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0020 | Krankheitskostenversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Krankheitskostenversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0030 | Einkommensersatzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Einkommensersatzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätz wert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0040 | Arbeitsunfallversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Arbeitsunfallversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0050 | Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0060 | Sonstige Kraftfahrtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die sonstige Kraftfahrtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0070 | See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die See-, Luftfahrt- und Transportversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0080 | Feuer- und andere Sachversicherungen und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für Feuer- und andere Sachversicherungen und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0090 | Allgemeine Haftpflichtversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die allgemeine Haftpflichtversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0100 | Kredit- und Kautionsversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Kredit- und Kautionsversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0110 | Rechtsschutzversicherung und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Rechtsschutzversicherung und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten 12 Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für Beistand und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0120 | Beistand und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für Beistand und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0130 | Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und proportionale Rückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die Versicherung gegen verschiedene finanzielle Verluste und die proportionale Rückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Krankenrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0140 | Nichtproportionale Krankenrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Krankenrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Unfallrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0150 | Nichtproportionale Unfallrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Unfallrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0160 | Nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale See-, Luftfahrt- und Transportrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0030/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0040/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0050/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen für die nichtproportionale Sachrückversicherung ohne Risikomarge nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0060/R0170 | Nichtproportionale Sachrückversicherung - gebuchte Prämien (nach Abzug von Rückversicherung) in den letzten zwölf Monaten - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die gebuchten Prämien für die nichtproportionale Sachrückversicherung im letzten (gleitenden) Zwölfmonatszeitraum nach Abzug der Prämien für Rückversicherungsverträge mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0070/R0200 | Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(LNL)-Ergebnis - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist der Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Nichtlebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 4 und Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0080/R0200 | Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen - MCR(LL)-Ergebnis - Lebensrückversicherungstätigkeit | Dies ist der Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf Lebensversicherungs- oder Rückversicherungstätigkeit, der gemäß Artikel 252 Absatz 9 und Absatz 10 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0090/R0210 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für garantierte Leistungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit, sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Versicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0110/R0210 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - garantierte Leistungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für garantierte Leistungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit, sowie versicherungstechnische Rückstellungen ohne Risikomarge für Rückversicherungsverpflichtungen, bei denen die zugrunde liegenden Versicherungsverpflichtungen eine Überschussbeteiligung beinhalten, nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften, mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0090/R0220 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für künftige Überschussbeteiligungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0110/R0220 | Verpflichtungen mit Überschussbeteiligung - künftige Überschussbeteiligungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für künftige Überschussbeteiligungen in Bezug auf Lebensversicherungsverpflichtungen mit Überschussbeteiligung nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0090/R0230 | Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0110/R0230 | Verpflichtungen aus index- und fondsgebundenen Versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug von Rückversicherung/ Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für index- und fondsgebundene Lebensversicherungsverpflichtungen und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0090/R0240 | Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug der Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für sonstige Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0110/R0240 | Sonstige Verpflichtungen aus Lebens(rück)- und Kranken(rück)versicherungen - bester Schätzwert (nach Abzug der Rückversicherung / Zweckgesellschaft) und versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet - Lebensversicherungstätigkeit | Dies sind die versicherungstechnischen Rückstellungen ohne Risikomarge für sonstige Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen in Bezug auf solche Versicherungsverpflichtungen nach Abzug der einforderbaren Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften mit einer Untergrenze von null, bezogen auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0100/R0250 | Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist der Gesamtbetrag des Risikokapitals aller Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen mit den höchsten Beträgen begründen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde, sowie des erwarteten Barwerts der im Todesfall oder bei Invalidität zu zahlenden Renten abzüglich des besten Netto-Schätzwerts mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Nichtlebensversicherungstätigkeit. |
C0120/R0250 | Gesamtes Risikokapital für alle Lebens(rück)versicherungs- verpflichtungen - gesamtes Risikokapital (nach Abzug von Rückversicherung / Zweckgesellschaft) - Lebensversicherungstätigkeit | Dies ist der Gesamtbetrag des Risikokapitals aller Verträge, die Lebensversicherungs- oder Rückversicherungsverpflichtungen mit den höchsten Beträgen begründen, die das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen im Todesfall oder bei Invalidität der Versicherten gemäß dem Vertrag nach Abzug der aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften einforderbaren Beträge zahlen würde, sowie des erwarteten Barwerts der im Todesfall oder bei Invalidität zu zahlenden Renten abzüglich des besten Netto-Schätzwerts mit einer Untergrenze von null, in Bezug auf Lebensversicherungstätigkeit. |
C0130/R0300 | Berechnung der gesamten MCR - lineare MCR | Die lineare Mindestkapitalanforderung entspricht der Summe aus dem Bestandteil der linearen Formel für Nichtlebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und dem Bestandteil der linearen Formel für Lebensversicherungs- und Rückversicherungsverpflichtungen und wird gemäß Artikel 249 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 ermittelt. |
C0130/R0310 | Berechnung der gesamten MCR - SCR | Dies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), einschließlich Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert. |
C0130/R0320 | Berechnung der gesamten MCR - MCR-Obergrenze | Die Obergrenze beträgt 45 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0130/R0330 | Berechnung der gesamten MCR - MCR-Untergrenze | Die Untergrenze beträgt 25 % der berechneten SCR einschließlich aller Kapitalaufschläge gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0130/R0340 | Berechnung der gesamten MCR - kombinierte MCR | Dies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0130/R0350 | Berechnung der gesamten MCR - absolute Untergrenze der MCR | Dieser Wert wird gemäß Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 2009/138/EG berechnet. |
C0130/R0400 | Mindestkapitalanforderung | Dies ist das Ergebnis des Formelbestandteils, der gemäß Artikel 248 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0140/R0500 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive lineare MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet. |
C0150/R0500 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive lineare MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Dieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet. |
C0140/R0510 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive SCR ohne Aufschlag (jährliche oder neueste Berechnung) - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende fiktive SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die fiktive SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), ohne Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert. |
C0150/R0510 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive SCR ohne Aufschlag (jährliche oder neueste Berechnung) - Lebensversicherungstätigkeit | Dies ist die aktuellste im Einklang mit den Artikeln 103 bis 127 der Richtlinie 2009/138/EG zu berechnende und vorzulegende fiktive SCR, die entweder die des entsprechenden Jahres oder eine neuere ist, sofern die fiktive SCR neu berechnet wurde (z.B. aufgrund einer Änderung des Risikoprofils), ohne Kapitalaufschlag. Unternehmen, die ein internes Modell oder internes Partialmodell zur Berechnung der SCR verwenden, geben die entsprechende SCR an; davon ausgenommen sind Fälle, in denen die nationale Aufsicht gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG eine Bezugnahme auf die Standardformel fordert. |
C0140/R0520 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Obergrenze der fiktiven MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Die Obergrenze beträgt 45 % der fiktiven Nichtlebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Nichtlebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0150/R0520 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Obergrenze der fiktiven MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Die Obergrenze beträgt 45 % der fiktiven Lebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Lebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0140/R0530 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Untergrenze der fiktiven MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Die Untergrenze beträgt 25 % der fiktiven Nichtlebensversicherungs- SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Nichtlebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0150/R0530 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - Untergrenze der fiktiven MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Die Untergrenze beträgt 25 % der fiktiven Lebensversicherungs-SCR einschließlich der Kapitalaufschläge für Lebensversicherungen gemäß Artikel 129 Absatz 3 der Richtlinie 2009/138/EG. |
C0140/R0540 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive kombinierte MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet. |
C0150/R0540 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive kombinierte MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Dieser Wert wird gemäß Artikel 252 Absatz 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet. |
C0140/R0550 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - absolute Untergrenze der fiktiven MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist der in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer i der Richtlinie 2009/138/EG genannte Betrag. |
C0150/R0560 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - absolute Untergrenze der fiktiven MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Dies ist der in Artikel 129 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer ii der Richtlinie 2009/138/EG genannte Betrag. |
C0140/R0560 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive MCR - Nichtlebensversicherungstätigkeit | Dies ist die fiktive Nichtlebensversicherungs- Mindestkapitalanforderung, die gemäß Artikel 252 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
C0150/R0560 | Berechnung der fiktiven MCR für Nichtlebens- und Lebensversicherungstätigkeit - fiktive MCR - Lebensversicherungstätigkeit | Dies ist die fiktive Lebensversicherungs- Mindestkapitalanforderung, die gemäß Artikel 252 Absatz 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 berechnet wird. |
Hinweise zu den Meldebögen für den Bericht über Solvabilität und Finanzlage für Gruppen | Anhang III 18 |
Dieser Anhang enthält weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldebögen aus Anhang I der vorliegenden Verordnung. In der ersten Tabellenspalte werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.
Meldebögen, die gemäß den Hinweisen der verschiedenen Abschnitte dieses Anhangs auszufüllen sind, werden im gesamten Text dieses Anhangs als "dieser Meldebogen" bezeichnet.
S.02.01 - Bilanz
Allgemeine Bemerkungen:
Dieser Abschnitt bezieht sich auf die jährliche Offenlegung von Informationen für Gruppen.
Dieser Meldebogen ist auszufüllen, wenn Methode 1 (Berechnung auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses) entweder ausschließlich oder in Kombination mit Methode 2 (Abzugs- und Aggregationsmethode) verwendet wird. Anteile an verbundenen Unternehmen, die nicht gemäß Artikel 335 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 zeilenweise konsolidiert sind, sind ebenso wie Anteile an Unternehmen, die bei einer Kombination beider Methoden durch Methode 2 einbezogen werden, unter "Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen" anzugeben.
Die Spalte "Solvabilität-II-Wert" (C0010) ist anhand der Bewertungsgrundsätze auszufüllen, die in der Richtlinie 2009/138/EG, der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 und den technischen Standards und Leitlinien zu Solvabilität II dargelegt sind.
Element | Hinweise | |
Vermögenswerte | ||
C0010/R0030 | Immaterielle Vermögenswerte | Immaterielle Vermögenswerte außer dem Geschäfts- oder Firmenwert. Ein identifizierbarer nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz. |
C0010/R0040 | Latente Steueransprüche | Latente Steueransprüche sind die Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus
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C0010/R0050 | Überschuss bei den Altersversorgungsleistungen | Dies ist der gesamte Nettoüberschuss im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für Mitarbeiter. |
C0010/R0060 | Sachanlagen für den Eigenbedarf | Zur ständigen Nutzung bestimmte Sachanlagen und Eigentumswerte, die von der Gruppe für den Eigenbedarf genutzt werden. Einschließlich im Bau befindlicher zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien. |
C0010/R0070 | Anlagen (außer Vermögens werten für indexgebundene und fondsgebundene Verträge) | Dies ist die Gesamtsumme der Anlagen außer Vermögenswerten für index- und fondsgebundene Verträge. |
C0010/R0080 | Immobilien (außer zur Eigennutzung) | Wert der nicht zur Eigennutzung vorgesehenen Immobilien. Einschließlich im Bau befindlicher nicht zur Eigennutzung vorgesehener Immobilien. |
C0010/R0090 | Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen | Beteiligungen gemäß Artikel 13 Absatz 20 und Artikel 212 Absatz 2 und Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß Artikel 212 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2009/138/EG.
Beziehen sich Teile der Vermögenswerte im Zusammenhang mit Beteiligungen und verbundenen Unternehmen auf fonds- und indexgebundene Verträge, sind diese unter "Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge" in C0010/R0220 anzugeben. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen auf Gruppenebene umfassen:
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C0010/R0100 | Aktien | Dies ist der Gesamtbetrag der notierten und nicht notierten Aktien. |
C0010/R0110 | Aktien - notiert | Aktien, die Eigenkapital von Gesellschaften darstellen, d. h. die Eigentümerschaft an einer Gesellschaft widerspiegeln, gehandelt an einem geregelten Markt oder innerhalb eines multilateralen Handelssystems gemäß der Definition in Richtlinie 2004/39/EG.
Ausgenommen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen. |
C0010/R0120 | Aktien - nicht notiert | Aktien, die Eigenkapital von Gesellschaften darstellen, d. h. die Eigentümerschaft an einer Gesellschaft widerspiegeln, nicht gehandelt an einem geregelten Markt oder innerhalb eines multilateralen Handelssystems gemäß der Definition in Richtlinie 2004/39/EG.
Ausgenommen sind Anteile an verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen. |
C0010/R0130 | Anleihen | Dies ist der Gesamtbetrag der Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, strukturierten Schuldtitel und besicherten Wertpapiere. |
C0010/R0140 | Staatsanleihen | Anleihen, die von öffentlicher Hand begeben werden, sei es von Zentralstaaten, supranationalen staatlichen Institutionen, Regionalregierungen oder Kommunalverwaltungen, und Anleihen, die vollständig, vorbehaltlos und unwiderruflich von der Europäischen Zentralbank, den Zentralstaaten der Mitgliedstaaten und den Zentralbanken garantiert werden, die auf die einheimische Währung dieses Zentralstaats und der Zentralbank lauten und aus dieser Währung finanziert sind, und Anleihen, die von multilateralen Entwicklungsbanken gemäß Artikel 117 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder internationalen Organisationen gemäß Artikel 118 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 garantiert werden, wobei die Garantie die Anforderungen nach Artikel 215 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 erfüllt. |
C0010/R0150 | Unternehmensanleihen | Von Unternehmen begebene Anleihen. |
C0010/R0160 | Strukturierte Schuldtitel | Hybride Wertpapiere, die ein festverzinsliches Instrument (Rendite in Form fester Zahlungen) mit einer Reihe von derivativen Komponenten kombinieren. Ausgenommen von dieser Kategorie sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Staaten ausgegeben werden. Betrifft Wertpapiere, in die Derivate gleich welcher Kategorie eingebettet sind, einschließlich Credit Default Swaps ("CDS"), Constant Maturity Swaps ("CMS') und Credit Default Options ("CDOp"). Vermögenswerte dieser Kategorie werden nicht entbündelt. |
C0010/R0170 | Besicherte Wertpapiere | Wertpapiere, deren Wert und Zahlungen von einem Portfolio zugrunde liegender Vermögenswerte abgeleitet sind. Dazu gehören Asset Backed Securities ("ABS"), Mortgage Backed Securities ("MBS"), Commercial Mortgage Backed Securities ("CMBS"), Collateralised Debt Obligations ("CDO"), Collateralised Loan Obligations ("CLO") und Collateralised Mortgage Obligations ("CMO"). |
C0010/R0180 | Organismen für gemeinsame Anlagen | Ein Organismus für gemeinsame Anlagen ist ein Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren ("OGAW") gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder ein alternativer Investmentfonds ("AIF") gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. |
C0010/R0190 | Derivate | Ein Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein anderer Kontrakt mit allen drei nachstehenden Merkmalen:
Hier wird nur ein positiver Solvabilität-II-Wert des Derivats zum Zeitpunkt der Berichterstattung ausgewiesen (bei einem negativen Wert siehe C0010/R0790). |
C0010/R0200 | Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten | Einlagen außer Zahlungsmitteläquivalenten, die vor einem bestimmten Fälligkeitstermin nicht als Zahlungsmittel verwendet werden können und nicht ohne erhebliche Einschränkung oder Vertragsstrafe in Valuta oder jederzeit verfügbare Einlagen umgewandelt werden können. |
C0010/R0210 | Sonstige Anlagen | Sonstige Anlagen, die nicht unter die vorgenannten Anlagen fallen. |
C0010/R0220 | Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge | Vermögenswerte für index- und fondsgebundene Verträge (klassifiziert in Geschäftsbereich 31 gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35). |
C0010/R0230 | Darlehen und Hypotheken | Gesamtbetrag der Darlehen und Hypotheken, d. h. finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Unternehmen besichert oder nicht besichert Mittel, einschließlich Cash-Pools, verleihen. |
C0010/R0240 | Policendarlehen | Policenbesicherte Darlehen an Versicherungsnehmer (Darlehen mit Versicherungsscheinen als Sicherheit). |
C0010/R0250 | Darlehen und Hypotheken an Privatpersonen | Finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Gläubiger besichert oder nicht besichert Mittel an Schuldner (Privatpersonen), einschließlich Cash-Pools, verleihen. |
C0010/R0260 | Sonstige Darlehen und Hypotheken | Nicht in Element R0240 oder R0250 einzureihende sonstige finanzielle Vermögenswerte, die entstehen, wenn Gläubiger besichert oder nicht besichert Mittel an Schuldner (Sonstige), einschließlich Cash- Pools, verleihen. |
C0010/R0270 | Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen von: | Dies ist der Gesamtbetrag der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge. Entspricht dem Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen (einschließlich Finanzrückversicherungen und Zweckgesellschaften). |
C0010/R0280 | Nichtlebensversicherungen und nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für Nichtlebensversicherungen und Krankenversicherungen nach Art der Nichtlebensversicherung. |
C0010/R0290 | Nichtlebensversicherungen außer Krankenversicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft, außer versicherungstechnischen Rückstellungen für nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen. |
C0010/R0300 | Nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für nach Art der Nichtlebensversicherung betriebene Krankenversicherungen. |
C0010/R0310 | Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für Lebensversicherungen und nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen, außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen. |
C0010/R0320 | Nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen. |
C0010/R0330 | Lebensversicherungen außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft, außer versicherungstechnischen Rückstellungen für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungen und für fonds- und indexgebundene Versicherungen. |
C0010/R0340 | Lebensversicherungen, fonds- und indexgebunden | Aus Rückversicherungsverträgen einforderbare Beträge in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Lebensversicherungsgeschäft. |
C0010/R0350 | Depotforderungen | Depotforderungen im Zusammenhang mit dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft. |
C0010/R0360 | Forderungen gegenüber Versicherungen und Vermittlern | Beträge überfälliger Zahlungen von Versicherungsnehmern, Versicherern und anderen Akteuren im Versicherungsgeschäft, die nicht in die Zahlungszuflüsse der versicherungstechnischen Rückstellungen einbezogen werden.
Hierzu zählen Forderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft. |
C0010/R0370 | Forderungen gegenüber Rückversicherern | Beträge überfälliger Zahlungen von Rückversicherern im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsgeschäft, bei denen es sich nicht um einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen handelt.
Hierzu zählen beispielsweise: überfällige Beträge aus Forderungen von Rückversicherern im Zusammenhang mit regulierten Schäden von Versicherungsnehmern oder Begünstigten; Forderungen gegenüber Rückversicherern im Zusammenhang mit anderen Sachverhalten als Versicherungsfällen oder mit regulierten Versicherungsansprüchen, wie etwa Provisionen. |
C0010/R0380 | Forderungen (Handel, nicht Versicherung) | Dazu gehören Forderungen gegenüber Arbeitnehmern oder verschiedenen Geschäftspartnern (nicht versicherungsbezogen), einschließlich öffentlicher Körperschaften. |
C0010/R0390 | Eigene Anteile (direkt gehalten) | Dies ist der Gesamtbetrag der von der Gruppe direkt gehaltenen eigenen Anteile. |
C0010/R0400 | In Bezug auf Eigenmittelbestandteile fällige Beträge oder ursprünglich eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Mittel | Wert der in Bezug auf Eigenmittelbestandteile fälligen Beträge oder der ursprünglich eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Mittel. |
C0010/R0410 | Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Im Umlauf befindliche Banknoten und Münzen, die als allgemeines Zahlungsmittel verwendet werden, und Einlagen, die auf Verlangen zum Nennwert in Valuta umwandelbar sind und ohne Vertragsstrafe oder Einschränkung unmittelbar zur Zahlung per Scheck, Wechsel, Giroanweisung, Lastschrift oder mittels einer anderen Form der direkten Zahlung verwendet werden können.
Da Bankguthaben nicht aufgerechnet werden dürfen, werden in dieser Position ausschließlich positive Guthaben anerkannt; Kontokorrentkredite sind unter den Verbindlichkeiten auszuweisen, es sei denn, es besteht sowohl ein gesetzliches Recht auf Verrechnung als auch die nachweisliche Absicht zum Ausgleich auf Nettobasis. |
C0010/R0420 | Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Vermögenswerte | Dies ist die Summe der sonstigen Vermögenswerte, die nicht bereits unter anderen Bilanzposten ausgewiesen sind. |
C0010/R0500 | Vermögenswerte insgesamt | Dies ist die Gesamtsumme aller Vermögenswerte. |
Element | Hinweise | |
Verbindlichkeiten | ||
C0010/R0510 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung | Summe der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft.
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung ("MCR") verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0520 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) | Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0530 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0540 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - bester Schätzwert | Dies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).
Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben. Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0550 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Nichtlebensversicherung (außer Krankenversicherung) - Risikomarge | Dies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Nichtlebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0560 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) | Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für Krankenversicherungen (nach Art der Nichtlebensversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0570 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0580 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - bester Schätzwert | Dies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).
Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben. Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0590 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Nichtlebensversicherung) - Risikomarge | Dies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Nichtlebensversicherung).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0600 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen) | Dies ist die Summe der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer fonds- und indexgebundenen Versicherungen).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0610 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) | Dies ist der Gesamtbetrag aller versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0620 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0630 | Versicherungstechnische Rückstellungen -Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - bester Schätzwert | Dies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts aller versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).
Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben. Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0640 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Krankenversicherung (nach Art der Lebensversicherung) - Risikomarge | Dies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Krankenversicherungsgeschäft (nach Art des Lebensversicherungsgeschäfts).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0650 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) | Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0660 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0670 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - bester Schätzwert | Dies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).
Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben. Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0680 | Versicherungstechnische Rückstellungen - Lebensversicherung (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen) - Risikomarge | Dies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das Lebensversicherungsgeschäft (außer Krankenversicherungen und fonds- und indexgebundenen Versicherungen).
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0690 | Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen | Dies ist der Gesamtbetrag der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0700 | Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - versicherungstechnische Rückstellungen als Ganzes berechnet | Dies ist der Gesamtbetrag der als Ganzes berechneten versicherungstechnischen Rückstellungen (übertragbares/absicherbares Portfolio) für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0710 | Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - bester Schätzwert | Dies ist der Gesamtbetrag des besten Schätzwerts der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.
Der beste Schätzwert ist ohne Abzug der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge anzugeben. Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0720 | Versicherungstechnische Rückstellungen - fonds- und indexgebundene Versicherungen - Risikomarge | Dies ist der Gesamtbetrag der Risikomarge der versicherungstechnischen Rückstellungen für das fonds- und indexgebundene Versicherungsgeschäft.
Bei diesem Betrag ist gemäß der zur Berechnung der Mindestkapitalanforderung verwendeten kontributorischen Methodik auch der vorübergehende Abzug von den versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen. |
C0010/R0740 | Eventualverbindlichkeiten | Definition von Eventualverbindlichkeiten:
Die Höhe der Eventualverbindlichkeiten, die in der Bilanz angesetzt wird, richtet sich nach den in Artikel 11 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 niedergelegten Kriterien. |
C0010/R0750 | Andere Rückstellungen als versicherungstechnische Rückstellungen | Verbindlichkeiten mit ungewisser Fälligkeit oder Höhe des Betrags, außer den unter "Rentenzahlungsverpflichtungen" ausgewiesenen Verbindlichkeiten.
Die Rückstellungen werden als Verbindlichkeiten erfasst (unter der Annahme, dass eine verlässliche Schätzung möglich ist), wenn sie Verpflichtungen darstellen und zur Erfüllung der Verpflichtungen ein Abfluss von Mitteln mit wirtschaftlichem Nutzen wahrscheinlich ist. |
C0010/R0760 | Rentenzahlungsverpflichtungen | Dies sind die gesamten Nettoverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Altersversorgungssystem für Mitarbeiter. |
C0010/R0770 | Depotverbindlichkeiten | Beträge (z.B. Barmittel) aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft oder Beträge, die vom Rückversicherer gemäß Rückversicherungsvertrag in Abzug gebracht wurden. |
C0010/R0780 | Latente Steuerschulden | Die latenten Steuerschulden sind die Beträge an Ertragsteuern, die in künftigen Perioden resultierend aus zu versteuernden temporären Differenzen zahlbar sind. |
C0010/R0790 | Derivate | Ein Derivat ist ein Finanzinstrument oder ein anderer Kontrakt mit allen drei nachstehenden Merkmalen:
In dieser Position sind ausschließlich Derivatverbindlichkeiten auszuweisen (d. h. Derivate, die zum Zeitpunkt der Berichterstattung einen negativen Wert aufweisen). Derivative Vermögenswerte sind unter C0010/R0190 auszuweisen. Unternehmen, deren nationale Rechnungslegungsvorschriften ("GAAP") keine Bewertung von Derivaten vorsehen, müssen keine Bewertung im Abschluss übermitteln. |
C0010/R0800 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten wie Hypotheken und Darlehen gegenüber Kreditinstituten, außer von Kreditinstituten gehaltenen Schuldverschreibungen (da die Gruppe nicht die Möglichkeit hat, alle Halter der von ihr ausgegebenen Schuldverschreibungen zu benennen) und nachrangigen Verbindlichkeiten. Kontokorrentkredite sind einzubeziehen. |
C0010/R0810 | Finanzielle Verbindlichkeiten außer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Verbindlichkeiten einschließlich von der Gruppe begebener Anleihen (unabhängig davon, ob sie von Kreditinstituten gehalten werden oder nicht), von der Gruppe selbst begebene strukturierte Schuldtitel sowie Hypotheken und Darlehen bei anderen Stellen als Kreditinstituten.
Nachrangige Verbindlichkeiten sind hier nicht einzubeziehen. |
C0010/R0820 | Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungen und Vermittlern | Überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Versicherten, Versicherern oder anderen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Versicherungsgeschäft, die jedoch keine versicherungstechnischen Rückstellungen sind.
Einschließlich überfälligen Verbindlichkeiten gegenüber (Rück-)Versicherungsvermittlern (zum Beispiel Vermittlern geschuldete, von der Gruppe jedoch noch nicht gezahlte Provisionen). Nicht einbezogen werden Versicherungsgesellschaften geschuldete Darlehen und Hypotheken, die nicht mit dem Versicherungsgeschäft, sondern lediglich mit dem Finanzierungsbereich in Zusammenhang stehen (und daher als finanzielle Verbindlichkeiten auszuweisen sind). Hierzu zählen Verbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung übernommenen Geschäft. |
C0010/R0830 | Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern | Überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern (insbesondere im Kontokorrentverkehr) außer Einlagen im Zusammenhang mit dem Rückversicherungsgeschäft, die nicht Bestandteil der aus Rückversicherungsverträgen einforderbaren Beträge sind.
Eingeschlossen sind Verbindlichkeiten gegenüber Rückversicherern im Zusammenhang mit zedierten Prämien. |
C0010/R0840 | Verbindlichkeiten (Handel, nicht Versicherung) | Dies ist der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen, hierzu gehören Beschäftigten, Lieferanten usw. geschuldete nicht versicherungsbezogene Beträge, parallel zu den Forderungen (Handel, nicht Versicherung) auf der Aktivseite; einschließlich öffentlicher Körperschaften. |
C0010/R0850 | Nachrangige Verbindlichkeiten | Nachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die im Falle der Abwicklung des Emittenten erst nach den anderen Verbindlichkeiten rangieren. Dies ist die Summe der als Basiseigenmittel eingestuften und der bei den Basiseigenmitteln nicht berücksichtigten nachrangigen Verbindlichkeiten. |
C0010/R0860 | Nicht in den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten | Nachrangige Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten, die im Falle der Abwicklung des Emittenten erst nach den anderen Verbindlichkeiten rangieren. Hinter ihnen können noch weitere Schulden rangieren. An dieser Stelle sind nur die nachrangigen Verbindlichkeiten auszuweisen, die nicht als Basiseigenmittel eingestuft werden. |
C0010/R0870 | In den Basiseigenmitteln aufgeführte nachrangige Verbindlichkeiten | Als Basiseigenmittel eingestufte nachrangige Verbindlichkeiten. |
C0010/R0880 | Sonstige nicht an anderer Stelle ausgewiesene Verbindlichkeiten | Dies ist die Summe der sonstigen Verbindlichkeiten, die nicht bereits unter anderen Bilanzposten ausgewiesen sind. |
C0010/R0900 | Verbindlichkeiten insgesamt | Dies ist die Gesamtsumme aller Verbindlichkeiten. |
C0010/R1000 | Überschuss der Vermögens werte über die Verbindlichkeiten | Dies ist der Gesamtüberschuss der Vermögenswerte über die Verbindlichkeiten der Gruppe auf der Grundlage der Solvabilität-II-Bewertung. Wert der Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten. |
weiter. |