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Regelwerk, EU 2017, Allgemeines - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2017/2114 der Kommission vom 9. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 in Bezug auf Meldebögen und Erläuterungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 321 vom 06.12.2017 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 1, insbesondere auf Artikel 99 Absatz 5 Unterabsatz 4, Artikel 101 Absatz 4 Unterabsatz 3, Artikel 415 Absatz 3 Unterabsatz 4 und Artikel 430 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission 2 legt fest, nach welchen Modalitäten die Institute ihren Meldepflichten im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nachkommen müssen. Da die nicht wesentlichen Elemente des durch die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 geschaffenen Regulierungsrahmens durch den Erlass weiterer sekundärrechtlicher Vorschriften, im vorliegenden Fall der Delegierten Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission 3, allmählich ergänzt und geändert werden, sollte auch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 aktualisiert werden, damit sie diese Vorschriften widerspiegelt und die Erläuterungen und Definitionen für die aufsichtlichen Meldungen der Institute - auch für das Laufzeitbandverfahren - präzisiert, was es ermöglichen würde, dass sich Laufzeitinkongruenzen in einer Institutsbilanz in den Meldungen niederschlagen.

(2) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 muss auch geändert werden, um fehlerhafte Verweise und Formatierungsinkohärenzen, die bei der Anwendung der Verordnung festgestellt wurden, zu korrigieren.

(3) Darüber hinaus muss die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 dahin gehend geändert werden, dass sie der Fähigkeit der zuständigen Behörden, das Risikoprofil eines Instituts wirksam zu überwachen und einzuschätzen und sich einen Überblick über die daraus erwachsenden Risiken für den Finanzsektor zu verschaffen, Rechnung trägt, was Änderungen an den Meldeanforderungen in den Bereichen operationelles Risiko und Kreditrisiko sowie im Hinblick auf die Risikopositionen der Institute gegenüber Staaten erfordert.

(4) Um den Instituten und zuständigen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung der mit dieser Verordnung vorgenommenen Änderungen zu geben, sollte sie ab dem 1. März 2018 gelten.

(5) Diese Verordnung beruht auf dem Entwurf technischer Durchführungsstandards, der der Kommission von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgelegt wurde.

(6) Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat zu diesem Entwurf offene öffentliche Konsultationen durchgeführt, die damit verbundenen potenziellen Kosten- und Nutzeneffekte analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlament und des Rates 4 eingesetzten Interessengruppe Bankensektor eingeholt.

(7) Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 Buchstabe b Nummer 2 erhält folgende Fassung:

"2. durch operationelle Risiken bedingte wesentliche Verluste wie folgt:

  1. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  2. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und zumindest eines der nachstehend genannten Kriterien erfüllen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2:
    1. die individuelle Bilanzsumme macht an der Gesamtsumme der individuellen Bilanzsummen aller Institute innerhalb eines Mitgliedstaats 1 % oder mehr aus, wobei die Bilanzsummenwerte auf den Jahresendwerten für das Jahr basieren, das dem vor dem Meldestichtag liegenden Jahr vorausgeht;
    2. die Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 30 Mrd. EUR;
    3. die Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. EUR und machen zugleich 20 % des BIP des Mitgliedstaats aus, in dem das Institut niedergelassen ist;
    4. das Institut ist gemessen am Gesamtwert seiner Aktiva eines der drei größten Institute in einem Mitgliedstaat;
    5. das Institut ist Mutterunternehmen von Tochtergesellschaften, die selbst Kreditinstitute mit Niederlassung in mindestens zwei Mitgliedstaaten sind, bei denen es sich nicht um den Mitgliedstaat handelt, in dem das Mutterunternehmen zugelassen ist, wobei zugleich die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:
      • die konsolidierten Gesamtaktiva des Instituts belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. EUR;
      • mehr als 20 % der konsolidierten Gesamtaktiva des Instituts, wie sie in Meldebogen 1.1 des Anhangs III oder gegebenenfalls des Anhangs IV ausgewiesen sind, oder der konsolidierten Gesamtpassiva des Instituts, wie sie in Meldebogen 1.2 des Anhangs III oder gegebenenfalls des Anhangs IV ausgewiesen sind, betreffen Tätigkeiten mit Gegenparteien in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem das Mutterunternehmen zugelassen ist;
  3. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und auf die keine der unter Buchstabe b genannten Bedingungen zutrifft, übermitteln die in den nachstehenden Ziffern i und ii genannten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2:
    1. die für die Spalte 080 des Meldebogens 17.01 in Anhang I vorgesehenen Angaben in folgenden Zeilen:
      • Anzahl der Ereignisse (neue Ereignisse) (Zeile 910);
      • Bruttoverlustbetrag (neue Ereignisse) (Zeile 920);
      • Anzahl der Ereignisse mit Verlustanpassung (Zeile 930);
      • Verlustanpassungen für frühere Berichtsperioden (Zeile 940);
      • größter Einzelverlust (Zeile 950);
      • Summe der fünf größten Verluste (Zeile 960);
      • direkter Gesamtrückfluss von Verlusten (ohne Versicherungsschutz und andere Risikoübertragungsmechanismen) (Zeile 970);
      • Gesamtrückfluss aus Versicherungsschutz und anderen Risikoübertragungsmechanismen) (Zeile 980);
    2. die in Anhang I Meldebogen 17.02 verlangten Angaben;
  4. gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil II Punkt 4.2 können die unter Buchstabe c genannten Institute den kompletten Satz der in Anhang I Meldebögen 17.01 und 17.02 verlangten Angaben übermitteln;
  5. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und zumindest eine der unter Buchstabe b Ziffern ii bis v genannten Bedingungen erfüllen, übermitteln diese Angaben mit den Meldebögen 17.01 und 17.02 in Anhang I und folgen dabei den Hinweisen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  6. Institute, die die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko nach Teil 3 Titel III Kapitel 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 berechnen und auf die keine der unter Buchstabe b Ziffern ii bis v genannten Bedingungen zutrifft, können die in Anhang I Meldebögen 17.01 und 17.02 verlangten Angaben übermitteln und folgen dabei den Erläuterungen in Anhang II Teil II Nummer 4.2;
  7. es gelten die Ein- und Austrittskriterien des Artikels 4.".

2. In Artikel 5 Buchstabe b wird folgende Nummer 3 angefügt:

"3. Angaben zu Forderungen gegenüber Staaten wie folgt:

  1. Ist der aggregierte Buchwert finanzieller Vermögenswerte bei Gegenparteien aus dem "Staatssektor" größer oder gleich 1 % der Summe des Gesamtbuchwerts von "Schuldverschreibungen und Darlehen und Kredite", übermitteln die Institute die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil 2 Nummer 6. Zur Bestimmung dieser Buchwerte wenden die Institute die in Anhang III Meldebögen 4.1 bis 4.4.1 oder gegebenenfalls in Anhang IV Meldebögen 4.1 bis 4.4.1 und 4.6 bis 4.10 zugrunde gelegten Definitionen an;
  2. Institute, die das unter Buchstabe a genannte Kriterium erfüllen, übermitteln für den Fall, dass der Wert, der für die in Anhang I Meldebogen 33 Spalte 010 Zeile 010 ausgewiesenen inländischen Risikopositionen aus nichtderivativen finanziellen Vermögenswerten weniger als 90 % des Werts der für denselben Datenpunkt ausgewiesenen in- und ausländischen Risikopositionen beträgt, die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben auf Gesamtebene aggregiert und aufgeschlüsselt nach allen Ländern, gegenüber denen eine Risikoposition besteht, und folgen dabei den Erläuterungen in Anhang II Teil 2 Nummer 6;
  3. Institute, die zwar das unter Buchstabe a, nicht aber das unter Buchstabe b genannte Kriterium erfüllen, übermitteln die in Anhang I Meldebogen 33 verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang II Teil 2 Nummer 6, wobei die Risikopositionen sowohl auf Gesamt- als auch auf inländischer Ebene zu aggregieren sind;
  4. es gelten die Ein- und Austrittskriterien des Artikels 4.".

3. In Artikel 16b Absatz 1 wird folgender Buchstabe c angefügt:

"c) die in Anhang XXII verlangten Angaben gemäß den Hinweisen in Anhang XXIII.".

4. Artikel 16b Absatz 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

"a) das Institut gehört keiner Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder Finanzinstitute umfassenden Gruppe an, bei der Tochterunternehmen oder Mutterinstitute ihre Niederlassung in einem anderen Rechtsraum haben als dem, in dem das Institut seinen eingetragenen Sitz hat;".

5. Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.

6. Anhang II erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.

7. Anhang VII erhält die Fassung von Anhang III der vorliegenden Verordnung.

8. Anhang XI erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.

9. Anhang XIV erhält die Fassung von Anhang V der vorliegenden Verordnung.

10. Anhang XV erhält die Fassung des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung.

11. Anhang XVIII erhält die Fassung des Anhangs VII der vorliegenden Verordnung.

12. Anhang XIX erhält die Fassung des Anhangs VIII der vorliegenden Verordnung.

13. Anhang XX erhält die Fassung des Anhangs IX der vorliegenden Verordnung.

14. Anhang XXI erhält die Fassung des Anhangs X der vorliegenden Verordnung.

15. Anhang XI der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang XXII angefügt.

16. Anhang XII der vorliegenden Verordnung wird als neuer Anhang XXIII angefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. März 2018.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 9. November 2017

1) ABl. Nr. L 176 vom 27.06.2013 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 der Kommission vom 16. April 2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. Nr. L 191 vom 28.06.2014 S. 1).

3) Delegierte Verordnung (EU) 2015/61 der Kommission vom 10. Oktober 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute (ABl. Nr. L 11 vom 17.01.2015 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. Nr. L 331 vom 15.12.2010 S. 12).

.

Anhang I

"Anhang I
Berichterstattung über Eigenmittel und Eigenmittelanforderungen

COREP-MELDEBÖGEN
Meldebogen- NummerMeldebogen- CodeBezeichnung des Meldebogens / der MeldebogengruppeKurz- bezeichnung


Angemessene EigenkapitalausstattungCA
1C 01.00EIGENMITTELCA1
2C 02.00EIGENMITTELANFORDERUNGENCA2
3C 03.00KAPITALQUOTENCA3
4C 04.00ZUSATZINFORMATIONENCA4


ÜbergangsbestimmungenCA5
5,1C 05.01ÜBERGANGSBESTIMMUNGENCA5.1
5,2C 05.02BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE: INSTRUMENTE, DIE KEINE STAATLICHEN BEIHILFEN DARSTELLENCA5.2


GruppensolvabilitätGS
6,1C 06.01GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTEN - SUMMEGS Total
6,2C 06.02GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTENGS


KreditrisikoCR
7C 07.00KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGENCR SA


KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGENCR IRB
8,1C 08.01KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGENCR IRB 1
8,2C 08.02KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (Aufschlüsselung nach Ratingstufen oder Risikopools von Schuldnern)CR IRB 2


Geografische AufgliederungCR GB
9,1C 09.01Tabelle 9.1 - Geografische Aufgliederung der Risikopositionen nach Sitzland des Schuldners (SA Risikopositionen)CR GB 1
9,2C 09.02Tabelle 9.2 - Geografische Aufgliederung der Risikopositionen nach Sitzland des Schuldners (IRB-Risikopositionen)CR GB 2
9,4C 09.04Tabelle 9.4 - Aufschlüsselung der für die Berechnung des antizyklischen Kapitalpuffers nach Ländern und der Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers wesentlichen KreditrisikopositionenCCB


KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EINKAPITALANFORDERUNGENCR EQU IRB
10,1C 10.01KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EINKAPITALANFORDERUNGENCR EQU IRB 1
10,2C 10.02KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN. AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN NACH RATINGSTUFEN IM RAHMEN DES PD/LGD-ANSATZES:CR EQU IRB 2
11C 11.00ABWICKLUNGS-/LIEFERRISIKOCR SETT
12C 12.00KREDITRISIKO: VERBRIEFUNGEN - STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER DER EIGENMITTELANFORDERUNGENCR SEC SA
13C 13.00KREDITRISIKO: VERBRIEFUNGEN - IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENMITTELANFORDERUNGENCR SEC IRB
14C 14.00DETAILLIERTE ANGABEN ZU VERBRIEFUNGENCR SEC Details


Operationelles RisikoOPR
16C 16.00OPERATIONELLES RISIKOOPR
17C 17.00OPERATIONELLES RISIKO: BRUTTOVERLUSTE DES LETZTEN JAHRES NACH GESCHÄFTSFELDERN UND EREIGNISKATEGORIENOPR Details


MarktrisikoMKR
18C 18.00MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR POSITIONSRISIKEN BÖRSENGEHANDELTER SCHULDTITELMKR SA TDI
19C 19.00MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR SPEZIFISCHE RISIKEN IN VERBRIEFUNGENMKR SA SEC
20C 20.00MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR DAS SPEZIFISCHE RISIKO IM KORRELATIONSHANDELSPORTFOLIOMKR SA CTP
21C 21.00MARKTRISIKO: STANDARDANSATZ FÜR POSITIONSRISIKEN BEI AKTIENINSTRUMENTENMKR SA EQU
22C 22.00MARKTRISIKO: STANDARDANSÄTZE FÜR DAS FREMDWÄHRUNGSRISIKOMKR SA FX
23C 23.00MARKTRISIKO: STANDARDANSÄTZE FÜR WARENPOSITIONENMKR SA COM
24C 24.00INTERNE MARKTRISIKOMODELLEMKR IM
25C 25.00KREDITWERTANPASSUNGSRISIKOCVA
33C 33.00RISIKOPOSITIONEN GEGENÜBER STAATEN NACH LAND DER GEGENPARTEIGOV


C 01.00 - EIGENMITTEL (CA1)

ZeilenIDPostenBetrag
0101EIGENMITTEL
0151.1Kernkapital (T1)
0201.1.1HARTES KERNKAPITAL (CET1)
0301.1.1.1Als hartes Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
0401.1.1.1.1Eingezahlte Kapitalinstrumente
0451.1.1.1.1*Davon: Von staatlichen Stellen im Notfall gezeichnete Kapitalinstrumente
0501.1.1.1.2*Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente
0601.1.1.1.3Agio
0701.1.1.1.4(-) Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
0801.1.1.1.4.1(-) Direkte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
0901.1.1.1.4.2(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
0911.1.1.1.4.3(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals
0921.1.1.1.5(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente harten Kernkapitals
1301.1.1.2Einbehaltene Gewinne
1401.1.1.2.1Einbehaltene Gewinne der Vorjahre
1501.1.1.2.2Anrechenbarer Gewinn oder Verlust
1601.1.1.2.2.1Den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbarer Gewinn oder Verlust
1701.1.1.2.2.2(-) Teil des nicht anrechenbaren Zwischengewinns oder Gewinns zum Jahresende
1801.1.1.3Kumuliertes sonstiges Ergebnis
2001.1.1.4Sonstige Rücklagen
2101.1.1.5Fonds für allgemeine Bankrisiken
2201.1.1.6Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals (Grandfathering)
2301.1.1.7Zum harten Kernkapital zählende Minderheitsbeteiligungen (Minority interest)
2401.1.1.8Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu zusätzlichen Minderheitsbeteiligungen
2501.1.1.9Abzugs- und Korrekturposten aufgrund von Anpassungen des harten Kernkapitals (Prudential Filters)
2601.1.1.9.1(-) Anstieg des Eigenkapitals aufgrund verbriefter Aktiva
2701.1.1.9.2Rücklagen aufgrund von Sicherungsgeschäften für Zahlungsströme (Cash Flow Hedge)
2801.1.1.9.3Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
2851.1.1.9.4Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
2901.1.1.9.5(-) Wertberichtigungen aufgrund der Anforderungen für eine vorsichtige Bewertung
3001.1.1.10(-) Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)
3101.1.1.10.1(-) Als immaterieller Vermögenswert bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert
3201.1.1.10.2(-) In den Wertansätzen der wesentlichen Beteiligungen enthaltener Geschäfts- oder Firmenwert
3301.1.1.10.3Mit dem Geschäfts- oder Firmenwert verbundene latente Steuerschulden
3401.1.1.11(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte
3501.1.1.11.1(-) Sonstige immaterielle Vermögenswerte vor Abzug latenter Steuerschulden
3601.1.1.11.2Mit den sonstigen immateriellen Vermögenswerten verbundene latente Steuerschulden
3701.1.1.12(-) Von der künftigen Rentabilität abhängige, nicht aus temporären Differenzen resultierende, latente Steueransprüche, abzüglich der verbundenen Steuerschulden
3801.1.1.13(-) IRB-Fehlbetrag (IRB Shortfall) aus Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste
3901.1.1.14(-) Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
4001.1.1.14.1(-) Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage
4101.1.1.14.2Mit den Vermögenswerten aus Pensionsfonds mit Leistungszusage verbundene latente Steuerschulden
4201.1.1.14.3Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage, die das Institut uneingeschränkt nutzen darf
4301.1.1.15(-) Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital
4401.1.1.16(-) Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten
4501.1.1.17(-) Qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
4601.1.1.18(-) Verbriefungspositionen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
4701.1.1.19(-) Vorleistungen, denen alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % zugeordnet werden kann
4711.1.1.20(-) Positionen in einem Korb, für die ein Institut das Risikogewicht nicht nach dem IRB-Ansatz bestimmen kann und auf die alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % angewendet werden kann
4721.1.1.21(-) Beteiligungspositionen im Rahmen eines auf internen Modellen basierenden Ansatzes, auf die alternativ ein Risikogewicht von 1.250 % angewendet werden kann
4801.1.1.22Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
4901.1.1.23(-) Abzugsfähige latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren
5001.1.1.24(-) Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
5101.1.1.25(-) Den Schwellenwert von 17,65 % überschreitender Betrag
5201.1.1.26Sonstige Anpassungen des harten Kernkapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
5241.1.1.27(-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom harten Kernkapital
5291.1.1.28Bestandteile des harten Kernkapitals oder Abzüge vom harten Kernkapital - sonstige
5301.1.2ZUSÄTZLICHES KERNKAPITAL
5401.1.2.1Als zusätzliches Kernkapital anrechenbare Kapitalinstrumente
5501.1.2.1.1Eingezahlte Kapitalinstrumente
5601.1.2.1.2*Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente
5701.1.2.1.3Agio
5801.1.2.1.4(-) Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
5901.1.2.1.4.1(-) Direkte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
6201.1.2.1.4.2(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
6211.1.2.1.4.3(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals
6221.1.2.1.5(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente zusätzlichen Kernkapitals
6601.1.2.2Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (Grandfathering)
6701.1.2.3Zum zusätzlichen Kernkapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
6801.1.2.4Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu im zusätzlichen Kernkapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
6901.1.2.5(-) Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital
7001.1.2.6(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
7101.1.2.7(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
7201.1.2.8(-) Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten
7301.1.2.9Sonstige Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
7401.1.2.10Von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten, die das zusätzliche Kernkapital überschreiten (Abzug vom harten Kernkapital)
7441.1.2.11(-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital
7481.1.2.12Bestandteile des zusätzlichen Kernkapitals oder Abzüge vom zusätzlichen Kernkapital - sonstige
7501.2ERGÄNZUNGSKAPITAL (T2)
7601.2.1Als Ergänzungskapital anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
7701.2.1.1Eingezahlte Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
7801.2.1.2*Zusatzinformation: Nicht anrechenbare Kapitalinstrumente und nachrangige Darlehen
7901.2.1.3Agio
8001.2.1.4(-) Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
8101.2.1.4.1(-) Direkte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
8401.2.1.4.2(-) Indirekte Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
8411.2.1.4.3(-) Synthetische Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals
8421.2.1.5(-) Bestehende oder eventuelle Verpflichtungen zum Kauf eigener Instrumente des Ergänzungskapitals
8801.2.2Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangiger Darlehen (Grandfathering)
8901.2.3Zum Ergänzungskapital zählende, von Tochterunternehmen begebene Instrumente
9001.2.4Anpassungen aufgrund der Übergangsbestimmungen zu im Ergänzungskapital zusätzlich anerkannten, von Tochterunternehmen begebenen Instrumenten
9101.2.5Anrechenbare, die erwarteten Verluste überschreitende Rückstellungen nach IRB-Ansatz (IRB Excess)
9201.2.6Allgemeine Kreditrisikoanpassungen nach dem Standardansatz
9301.2.7(-) Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital
9401.2.8(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
9501.2.9(-) Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
9601.2.10Sonstige Anpassungen des Ergänzungskapitals aufgrund von Übergangsbestimmungen
9701.2.11Von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten, die das Ergänzungskapital überschreiten (Abzug vom zusätzlichen Kernkapital)
9741.2.12(-) Zusätzliche, aufgrund von Artikel 3 der CRR vorzunehmende Abzüge vom Ergänzungskapital
9781.2.13Bestandteile des Ergänzungskapitals oder Abzüge vom Ergänzungskapital - sonstige


C 02.00 - EIGENMITTELANFORDERUNGEN (CA2)
ZeilenPostenBezeichnungBetrag
0101GESAMTRISIKOBETRAG
0201*Davon: Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 95 Absatz 2 und des Artikels 98 der CRR
0301**Davon: Wertpapierfirmen im Sinne des Artikels 96 Absatz 2 und des Artikels 97 der CRR
0401.1RISIKOGEWICHTETE POSITIONSBETRÄGE FÜR DAS KREDIT-, DAS GEGENPARTEIAUSFALL- UND DAS VERWÄSSERUNGSRISIKO SOWIE VORLEISTUNGEN
0501.1.1Standardansatz (SA)
0601.1.1.1Risikopositionsklassen nach Standardansatz exklusive Verbriefungspositionen
0701.1.1.1.01Zentralstaaten oder Zentralbanken
0801.1.1.1.02Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
0901.1.1.1.03Öffentliche Stellen
1001.1.1.1.04Multilaterale Entwicklungsbanken
1101.1.1.1.05Internationale Organisationen
1201.1.1.1.06Institute
1301.1.1.1.07Unternehmen
1401.1.1.1.08Mengengeschäft
1501.1.1.1.09Durch Immobilien besichert
1601.1.1.1.10Ausgefallene Positionen
1701.1.1.1.11Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
1801.1.1.1.12Gedeckte Schuldverschreibungen
1901.1.1.1.13Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
2001.1.1.1.14Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
2101.1.1.1.15Beteiligungen
2111.1.1.1.16Sonstige Positionen
2201.1.1.2Verbriefungspositionen nach SA
2301.1.1.2*davon: Wiederverbriefung
2401.1.2Auf internen Einstufungen basierender Ansatz (IRB-Ansatz)
2501.1.2.1IRB-Ansätze, wenn weder eigene Schätzungen der LGD noch Umrechnungsfaktoren genutzt werden
2601.1.2.1.01Zentralstaaten und Zentralbanken
2701.1.2.1.02Institute
2801.1.2.1.03Unternehmen - KMU
2901.1.2.1.04Unternehmen - Spezialfinanzierungen
3001.1.2.1.05Unternehmen - Sonstige
3101.1.2.2IRB-Ansätze, wenn eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren genutzt werden
3201.1.2.2.01Zentralstaaten und Zentralbanken
3301.1.2.2.02Institute
3401.1.2.2.03Unternehmen - KMU
3501.1.2.2.04Unternehmen - Spezialfinanzierungen
3601.1.2.2.05Unternehmen - Sonstige
3701.1.2.2.06Mengengeschäft - Durch Immobilien besichert, KMU
3801.1.2.2.07Mengengeschäft - Durch Immobilien besichert, keine KMU
3901.1.2.2.08Mengengeschäft - Qualifiziert revolvierend
4001.1.2.2.09Mengengeschäft - Sonstige KMU
4101.1.2.2.10Mengengeschäft - Sonstige, keine KMU
4201.1.2.3Beteiligungen nach IRB
4301.1.2.4Verbriefungspositionen nach IRB
4401.1.2.4*Davon: Wiederverbriefung
4501.1.2.5Sonstige Aktiva, ohne Kreditverpflichtungen
4601.1.3Risikopositionsbetrag für Beiträge zum Ausfallfonds einer ZGP
4901.2RISIKOPOSITIONSBETRAG FÜR ABWICKLUNGS- UND LIEFERRISIKEN
5001.2.1Abwicklungs- und Lieferrisiko im Anlagebuch
5101.2.2Abwicklungs- und Lieferrisiko im Handelsbuch
5201.3GESAMTRISIKOBETRAG FÜR POSITIONS-, FREMDWÄHRUNGS- UND WARENPOSITIONSRISIKEN
5301.3.1Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansätzen (SA)
5401.3.1.1Börsengehandelte Schuldtitel
5501.3.1.2Beteiligungen
5551.3.1.3Besonderer Ansatz für Positionsrisiken in OGA
5561.3.1.3*Zusatzinformation: Ausschließlich in börsengehandelte Schuldtitel investierte OGA
5571.3.1.3**Zusatzinformation: Ausschließlich in Eigenkapitalinstrumenten oder gemischten Instrumenten investierte OGA
5601.3.1.4Devisen
5701.3.1.5Warenpositionen
5801.3.2Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach internen Modellen (IM)
5901.4GESAMTRISIKOBETRAG FÜR OPERATIONELLE RISIKEN (OpR)
6001.4.1Basisindikatoransatz (BIA) für operationelle Risiken (OpR)
6101.4.2Standardansatz (SA) bzw. alternativer Standardansatz (ASA) für operationelle Risiken (OpR)
6201.4.3Fortgeschrittene Messansätze (AMA) für operationelle Risiken (OpR)
6301.5ZUSÄTZLICHER RISIKOPOSITIONSBETRAG AUFGRUND FIXER GEMEINKOSTEN
6401.6GESAMTRISIKOBETRAG AUFGRUND ANPASSUNG DER KREDITBEWERTUNG (CVA)
6501.6.1Fortgeschrittene Methode
6601.6.2Standardmethode
6701.6.3Auf OEM-Grundlage
6801.7GESAMTRISIKOBETRAG IN BEZUG AUF GROSSKREDITE IM HANDELSBUCH
6901.8SONSTIGE RISIKOPOSITIONSBETRÄGE
7101.8.2Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen auf der Grundlage von Artikel 458
7201.8.2*Davon: Anforderungen für Großkredite
7301.8.2**Davon: aufgrund geänderter Risikogewichte zur Bekämpfung von Spekulationsblasen bei Wohn- und Gewerbeimmobilien
7401.8.2***Davon: aufgrund von Risikopositionen innerhalb der Finanzbranche
7501.8.3Davon: Zusätzliche, strengere Aufsichtsanforderungen auf der Grundlage von Artikel 459
7601.8.4Davon: zusätzlicher Risikopositionsbetrag aufgrund von Artikel 3 der CRR


C 03.00 - KAPITALQUOTEN UND KAPITALISIERUNGEN (CA3)
ZeilenIDPostenBetrag
0101Harte Kernkapitalquote (CET1)
0202Überschuss (+) bzw. Defizit (-) des harten Kernkapitals (CET1)
0303Kernkapitalquote (T1)
0404Überschuss (+) bzw. Defizit (-) des Kernkapitals (T1)
0505Gesamtkapitalquote
0606Überschuss (+) bzw. Defizit (-) der Gesamteigenmittel
Zusatzinformationen: Kapitalquoten aufgrund von Anpassungen nach Säule II
0707Harte Kernkapitalquote (CET1) einschließlich Anpassungen nach Säule II
0808Zielquote des harten Kernkapitals (CET1) aufgrund von Anpassungen nach Säule II
0909Kernkapitalquote (T1) einschließlich Anpassungen nach Säule II
10010Zielquote des Kernkapitals (T1) aufgrund von Anpassungen nach Säule II
11011Gesamtkapitalquote einschließlich Anpassungen nach Säule II
12012Zielquote der Gesamteigenmittel aufgrund von Anpassungen nach Säule II


C 04.00 - ZUSATZINFORMATIONEN (CA4)
ZeileIDPostenSpalte
Latente Steueransprüche und Steuerschulden010
0101Latente Steueransprüche insgesamt
0201.1Nicht von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche
0301.2Von der künftigen Rentabilität abhängige nicht aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
0401.3Von der künftigen Rentabilität abhängige, aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
0502Latente Steuerschulden insgesamt
0602.1Latente Steuerschulden, die nicht von latenten, von der künftigen Rentabilität abhängigen Steueransprüchen abgezogen werden können
0702.2Latente Steuerschulden, die von latenten, von der künftigen Rentabilität abhängigen Steueransprüchen abgezogen werden können
0802.2.1Abzugsfähige, latente Steuerschulden, die mit von der künftigen Rentabilität abhängigen, nicht aus temporären Differenzen resultierenden latenten Steueransprüchen verbunden sind
0902.2.2Abzugsfähige, latente Steuerschulden, die mit von der künftigen Rentabilität abhängigen, aus temporären Differenzen resultierenden latenten Steueransprüchen verbunden sind
0932ASteuerüberzahlungen und Verlustrückträge
0962BLatente Steueransprüche mit einem Risikogewicht von 250 %
0972CLatente Steueransprüche mit einem Risikogewicht von 0 %
Kreditrisikoanpassungen und erwartete Verluste
1003Nach dem IRB-Ansatz berechneter positiver (+) oder negativer Betrag (-) bei Anpassungen des Kreditrisikos, zusätzlichen Wertberichtigungen und sonstigen Senkungen der Eigenmittel zur Anpassung an erwartete Verlustbeträge bei nicht ausgefallenen Risikopositionen
1103.1Gesamtbetrag der Kreditrisikoanpassungen, zusätzlichen Wertberichtigungen und sonstigen Senkungen der Eigenmittel, die in die Berechnung des erwarteten Verlustbetrags einbezogen werden können
1203.1.1Allgemeine Kreditrisikoanpassungen
1303.1.2Spezifische Kreditrisikoanpassungen
1313.1.3Zusätzliche Wertberichtigungen und sonstige Senkungen der Eigenmittel
1403.2Gesamtbetrag der erwarteten anrechenbaren Verluste
1454Nach dem IRB-Ansatz berechneter positiver (+) oder negativer Betrag (-) spezifischer Kreditrisikoanpassungen an erwartete Verluste bei ausgefallenen Risikopositionen
1504.1Spezifische Kreditrisikoanpassungen und ähnlich behandelte Positionen
1554.2Gesamtbetrag der erwarteten anrechenbaren Verluste
1605Risikogewichtete Positionsbeträge für die Berechnung der Obergrenze des als Ergänzungskapital anrechenbaren Rückstellungsüberschusses
1706Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Bruttorückstellungen insgesamt
1807Risikogewichtete Positionsbeträge für die Berechnung der Obergrenze der als Ergänzungskapital anrechenbaren Rückstellungen
Schwellenwerte für Abzüge des harten Kernkapitals
1908Nicht abzugsfähiger Schwellenwert von Beteiligungen an Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält
200910 %-Schwellenwert für das harte Kernkapital
2101017,65 %-Schwellenwert für das harte Kernkapital
22511,1Für die Zwecke von qualifizierten Beteiligungen außerhalb der Finanzbranche anrechenbare Eigenmittel
22611,2Für die Zwecke von Großkrediten anrechenbare Eigenmittel
Beteiligungen am Kapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
23012Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
24012.1Direkte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
25012.1.1Direkte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
26012.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
27012.2Indirekte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
28012.2.1Indirekte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
29012.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
29112.3Synthetische Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
29212.3.1Synthetische Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
29312.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
30013Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
31013.1Direkte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
32013.1.1Direkte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
33013.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
34013.2Indirekte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
35013.2.1Indirekte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
36013.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
36113.3Synthetische Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
36213.3.1Synthetische Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
36313.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
37014Beteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
38014.1Direkte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
39014.1.1Direkte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
40014.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
41014.2Indirekte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
42014.2.1Indirekte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
43014.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
43114.3Synthetische Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
43214.3.1Synthetische Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
43314.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
Beteiligungen am Kapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
44015Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
45015.1Direkte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
46015.1.1Direkte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
47015.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
48015.2Indirekte Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
49015.2.1Indirekte Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
50015.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
50115.3Synthetische Positionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
50215.3.1Synthetische Bruttopositionen im harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
50315.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
51016Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
52016.1Direkte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
53016.1.1Direkte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
54016.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
55016.2Indirekte Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
56016.2.1Indirekte Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
57016.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
57116.3Synthetische Positionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
57216.3.1Synthetische Bruttopositionen im zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
57316.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
58017Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, abzüglich der Verkaufspositionen
59017.1Direkte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
60017.1.1Direkte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
61017.1.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen direkten Bruttopositionen
62017.2Indirekte Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
63017.2.1Indirekte Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
64017.2.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen indirekten Bruttopositionen
64117.3Synthetische Positionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
64217.3.1Synthetische Bruttopositionen im Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
64317.3.2(-) Zulässige Verrechnung von Verkaufspositionen in Bezug auf die oben eingeschlossenen synthetischen Bruttopositionen
Gesamtrisikobeträge von Beteiligungen, die nicht von der entsprechenden Kapitalkategorie abgezogen werden:
65018Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom harten Kernkapital des Instituts abgezogen werden
66019Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom zusätzlichen Kernkapital des Instituts abgezogen werden
67020Risikogewichtete Positionsbeträge von Anteilen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, die nicht vom Ergänzungskapital des Instituts abgezogen werden
Befristete Ausnahme vom Abzug von Eigenmitteln (Waiver)
68021Positionen in Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
69022Positionen in Kapitalinstrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
70023Positionen in Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
71024Positionen in Kapitalinstrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
72025Positionen in Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
73026Positionen in Kapitalinstrumenten des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, mit befristeter Ausnahme
Kapitalpuffer
74027Kombinierte Kapitalpufferanforderung
750Kapitalerhaltungspuffer
760Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken oder Systemrisiken, die auf Ebene eines Mitgliedstaats ermittelt wurden
770Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer
780Systemrisikopuffer
790Puffer für systemrelevante Institute
800Puffer für global systemrelevante Institute
810Puffer für sonstige systemrelevante Institute
Anforderungen der Säule II
82028Eigenmittelanforderungen aufgrund von Anpassungen nach Säule II
Zusatzangaben für Wertpapierfirmen
83029Anfangskapital
84030Eigenmittel auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten
Zusatzangaben für die Berechnung der Schwellenwerte für Meldungen
85031Ausländische ursprüngliche Risikopositionen
86032Ursprüngliche Risikopositionen insgesamt
Basel-I-Untergrenze
870Anpassungen der Gesamteigenmittel
880Eigenmittel vollständig angepasst an die Basel-I-Untergrenze
890Eigenmittelanforderungen nach der Basel-I-Untergrenze
900Eigenmittelanforderungen nach der Basel-I-Untergrenze - Standardansatz (SA) alternativ
910Defizit der Gesamteigenmittel im Hinblick auf die Mindestanforderungen an Eigenmittel nach der Basel-I-Untergrenze


C 05.01 - ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN (CA5.1)
Anpassungen des harten KernkapitalsAnpassungen des zusätzlichen KernkapitalsAnpassungen des ErgänzungskapitalsIn die risiko- gewichteten Aktiva (RWA) aufgenommene AnpassungenZusatzinformationen
Anwend- barer Prozent- satzAnrechenbarer Betrag ohne Übergangs- bestimmungen
CodeIDPosten010020030040050060
0101ANPASSUNGEN INSGESAMT
0201.1BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE (Grandfathering)Verknüpfung mit {CA1;r220}Verknüpfung mit {CA1;r660}Verknüpfung mit {CA1;r880}
0301.1.1Bestandsgeschützte Instrumente: Instrumente, die staatliche Beihilfen darstellen
0401.1.1.1Nach Richtlinie 2006/48/EG als Eigenmittel geltende Instrumente
0501.1.1.2Instrumente, die durch Institute begeben wurden, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben, der ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchführen muss
0601.1.2Instrumente, die keine staatlichen Beihilfen darstellenVerknüpfung mit {CA5.2;r010;c060}Verknüpfung mit {CA5.2;r020;c060}Verknüpfung mit {CA5.2;r090;c060}
0701.2MINDERHEITS- BETEILIGUNGEN UND GLEICHWERTIGE BETEILIGUNGENVerknüpfung mit {CA1;r240}Verknüpfung mit {CA1;r680}Verknüpfung mit {CA1;r900}
0801.2.1Nicht als Minderheitsbeteiligungen geltende Kapitalinstrumente und Positionen
0901.2.2Vorübergehende Anerkennung von Minderheitsbeteiligungen in den konsolidierten Eigenmitteln
0911.2.3Vorübergehende Anerkennung von qualifiziertem zusätzlichem Kernkapital in den konsolidierten Eigenmitteln
0921.2.4Vorübergehende Anerkennung von qualifiziertem Ergänzungskapital in den konsolidierten Eigenmitteln
1001.3SONSTIGE ANPASSUNGEN AUFGRUND VON ÜBERGANGS- BESTIMMUNGENVerknüpfung mit {CA1;r520}Verknüpfung mit {CA1;r730}Verknüpfung mit {CA1;r960}
1101.3.1Nicht realisierte Gewinne und Verluste
1201.3.1.1Nicht realisierte Gewinne
1301.3.1.2Nicht realisierte Verluste
1331.3.1.3.Nicht realisierte Gewinne aus Risikopositionen gegenüber Staaten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" des von der Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 39
1361.3.1.4.Nicht realisierter Verluste aus Risikopositionen gegenüber Staaten der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" des von der Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 39
1381.3.1.5.Gewinne und Verluste aus zum Zeitwert bilanzierten derivativen Verbindlichkeiten, die aus dem eigenen Kreditrisiko des Instituts resultieren
1401.3.2Abzüge
1501.3.2.1Verluste des laufenden Geschäftsjahres
1601.3.2.2Immaterielle Vermögenswerte
1701.3.2.3Von der künftigen Rentabilität abhängige nicht aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
1801.3.2.4Nach dem IRB-Ansatz berechneter negativer Betrag der Rückstellungen für erwartete Verluste
1901.3.2.5Vermögenswerte von Pensionsfonds mit Leistungszusage
1941.3.2.5*davon: Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19 - positiver Posten
1981.3.2.5**davon: Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IAS 19 - negativer Posten
2001.3.2.6Eigene Instrumente
2101.3.2.6.1Eigene Instrumente des harten Kernkapitals
2111.3.2.6.1**davon: Direkte Beteiligungen
2121.3.2.6.1*davon: Indirekte Beteiligungen
2201.3.2.6.2Eigene Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals
2211.3.2.6.2**davon: Direkte Beteiligungen
2221.3.2.6.2*davon: Indirekte Beteiligungen
2301.3.2.6.3Eigene Instrumente des Ergänzungskapitals
2311.3.2.6.3*davon: Direkte Beteiligungen
2321.3.2.6.3**davon: Indirekte Beteiligungen
2401.3.2.7Überkreuzbeteiligungen
2501.3.2.7.1Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital
2601.3.2.7.1.1Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
2701.3.2.7.1.2Überkreuzbeteiligungen am harten Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
2801.3.2.7.2Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital
2901.3.2.7.2.1Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3001.3.2.7.2.2Überkreuzbeteiligungen am zusätzlichen Kernkapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
3101.3.2.7.3Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital
3201.3.2.7.3.1Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3301.3.2.7.3.2Überkreuzbeteiligungen am Ergänzungskapital von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
3401.3.2.8Eigenmittelinstrumente von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3501.3.2.8.1Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3601.3.2.8.2(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3701.3.2.8.3Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält
3801.3.2.9Latente Steueransprüche, die von der künftigen Rentabilität abhängig sind und aus temporären Differenzen resultieren, sowie Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
3851.3.2.9aVon der künftigen Rentabilität abhängige, aus temporären Differenzen resultierende latente Steueransprüche
3901.3.2.10Eigenmittelinstrumente von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4001.3.2.10.1Instrumente des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4101.3.2.10.2(-) Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4201.3.2.10.3Instrumente des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält
4251.3.2.11Ausnahmen vom Abzug von Beteiligungen an Versicherungsunternehmen von Posten des harten Kernkapitals
4301.3.3Zusätzliche Korrekturposten sowie Abzüge
4401.3.4Aufgrund von Übergangsregelungen nach IFRS 9 vorzunehmende Anpassungen


C 05.02 - BESTANDSGESCHÜTZTE INSTRUMENTE: INSTRUMENTE, DIE KEINE STAATLICHEN BEIHILFEN DARSTELLEN (CA5.2)
CA 5.2 Unter Bestandsschutz stehende Instrumente (Grandfathering) Instrumente, die keine staatlichen Beihilfen darstellen

Betrag der Instrumente zuzüglich des damit verbundenen AgiosBerechnungs- grundlage für die ObergrenzeAnwendbarer ProzentsatzObergrenze(-) Die Bestandsschutz- obergrenze übersteigender BetragGesamtbetrag der unter Bestandsschutz stehenden Posten
CodeIDPosten010020030040050060
0101.Nach Artikel 57 Buchstabe a der Richtlinie 2006/48/EG qualifizierte Instrumente

Verknüpfung mit {CA5.1;r060;c010)

0202.Instrumente, die - vorbehaltlich der Obergrenze nach Artikel 489 - nach Artikel 57 Buchstabe ca und Artikel 154 Absätze 8 und 9 der Richtlinie 2006/48/EG qualifiziert sindVerknüpfung mit {CA5.1;r060;c020)
0302.1Instrumente ohne Kündigungsmöglichkeit oder Tilgungsanreiz insgesamt
0402.2.Bestandsgeschützte Instrumente mit Kündigungsmöglichkeit und Tilgungsanreiz
0502.2.1Instrumente mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR erfüllen
0602.2.2Instrumente mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR nicht erfüllen
0702.2.3Instrumente mit einer vor oder am 20. Juli 2011 ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 52 der CRR nicht erfüllen
0802.3Die Obergrenze für bestandsgeschützte Instrumente des harten Kernkapitals überschreitender Betrag
0903Instrumente, die - vorbehaltlich der Obergrenze nach Artikel 490 - nach Artikel 57 Buchstaben e, f, g oder h der Richtlinie 2006/48/EG qualifiziert sindVerknüpfung mit {CA5.1;r060;c030)
1003.1Posten ohne Tilgungsanreiz insgesamt
1103.2Bestandsgeschützte Posten mit Tilgungsanreiz
1203.2.1Posten mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR erfüllen
1303.2.2Posten mit einer nach dem Meldestichtag ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR nicht erfüllen
1403.2.3Posten mit einer vor oder am 20. Juli 2011 ausübbaren Kündigungsmöglichkeit, die nach dem effektiven Fälligkeitstermin die Bedingungen nach Artikel 63 der CRR nicht erfüllen
1503.3Die Obergrenze für bestandsgeschützte Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals überschreitender Betrag


C 06.01 - GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU TOCHTERGESELLSCHAFTEN - SUMME (GS TOTAL)
ANGABEN ZUM BEITRAG DER UNTERNEHMEN ZUR SOLVABILITÄT DER GRUPPEKAPITALPUFFER
GESAMT- RISIKO- BETRAGZU DEN KONSOLI- DIERTEN EIGEN- MITTELN ZÄHLENDE QUALI- FIZIERTE EIGEN- MITTELKONSOLI- DIERTE EIGEN- MITTELKOMBI- NIERTE KAPITAL- PUFFER- ANFOR- DERUNG
KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKOPOSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKENOPERATIO- NELLES RISIKOSONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGEZUM KONSOLI- DIERTEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTEZUM KONSOLI- DIERTEN ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE EIGEN. MITTEL- INSTRU- MENTEZUSATZ- INFOR- MATION:

GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGA- TIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT

DAVON: HARTES KERN- KAPITALDAVON: ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITALDAVON: BEITRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGEBNISDAVON: GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGA- TIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERTKAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFERINSTI- TUTS- SPEZI- FISCHER ANTI- ZYK- LISCHER KAPITAL- PUFFERKAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER AUF- GRUND VON MAKRO- AUF- SICHTS- RISIKEN ODER SYSTEM- RISIKEN, DIE AUF EBENE EINES MITGLIED- STAATES ERMIT- TELT WURDENSYSTEM- RISIKO- PUFFERPUFFER FÜR GLOBAL SYSTEM- RELE- VANTE INSTI- TUTEPUFFER FÜR SONSTIGE SYSTEM- RELE- VANTE INSTI- TUTE
ZUM KONSOLI- DIERTEN HARTEN KERN- KAPITAL GERECH- NETE MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGENZUM KONSOLI- DIERTEN ZUSÄTZ- LICHEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE
250260270280290300310320330340350360370380390400410420430440450470480
010SUMME


C 06.02 - GRUPPENSOLVABILITÄT: ANGABEN ZU GRUPPENANGEHÖRIGEN UNTERNEHMEN (GS)
UNTERNEHMEN INNERHALB DES KONSOLIDIERUNGSKREISESANGABEN ZU DEN EIGENMITTELANFORDERUNGEN UNTERLIEGENDEN UNTERNEHMENANGABEN ZUM BEITRAG DER UNTERNEHMEN ZUR SOLVABILITÄT DER GRUPPEKAPITALPUFFER
NAMECODEUnter- nehmens- kennungINSTITUT ODER DIESEM GLEICH- GESTELLT (JA/NEIN)DATEN- UMFANG: VOLL- KONSOLI- DIERTE EINZEL- BASIS (SF) ODER TEIL KONSOLI- DIERTE EINZEL- BASIS (SP)LÄNDER- CODEANTEIL DER BETEI- LIGUNG IN %GESAMT- RISIKO- BETRAGEIGEN- MITTELGESAMT- RISIKO- BETRAGZU DEN KONSOLI- DIERTEN EIGEN- MITTELN ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE EIGEN- MITTELKONSOLI- DIERTE EIGEN- MITTELKOMBI- NIERTE KAPITAL- PUFFER- ANFOR- DERUNG
KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKOPOSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKENOPERATIO- NELLES RISIKOSONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGEKERN- KAPITAL INSGE- SAMTERGÄN- ZUNGS- KAPITAL (T2)KREDIT- UND GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKO, VERWÄS- SERUNGS- RISIKEN, VORLEIS- TUNGEN UND ABWICK- LUNGS-/ LIEFER- RISIKOPOSITIONS-, FREMD- WÄHRUNGS- UND WAREN- POSITIONS- RISIKENOPERATIO- NELLES RISIKOSONSTIGE RISIKO- POSITIONS- BETRÄGEZUM KONSOLI- DIERTEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTEZUM KONSOLI- DIERTEN ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFIZIERTE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTEZUSATZ- INFOR- MATION:

GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGATIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT

DAVON: HARTES KERN- KAPITALDAVON: ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITALDAVON: BEITRÄGE ZUM KONSOLI- DIERTEN ERGEBNISDAVON: GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERT (-) / (+) NEGATIVER GESCHÄFTS- ODER FIRMEN- WERTKAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFERINSTITUTS- SPEZI- FISCHER ANTI- ZYKLI- SCHER KAPITAL- PUFFERKAPITAL- ERHAL- TUNGS- PUFFER AUFGRUND VON MAKRO- AUFSICHTS- RISIKEN ODER SYSTEM- RISIKEN, DIE AUF EBENE EINES MITGLIED- STAATES ERMITTELT WURDENSYSTEM- RISIKO- PUFFERPUFFER FÜR GLOBAL SYSTEM- RELEVANTE INSTITUTEPUFFER FÜR SONSTIGE SYSTEM- RELEVANTE INSTITUTE
HARTES KERN- KAPITAL (CET1)ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITALZUM KONSOLI- DIERTEN HARTEN KERN- KAPITAL GERECHNETE MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGENZUM KONSOLI- DIERTEN ZUSÄTZ- LICHEN KERN- KAPITAL ZÄHLENDE QUALIFI- ZIERTE KERN- KAPITAL- INSTRU- MENTE
DAVON: QUALIFI- ZIERTE EIGEN- MITTELVERBUN- DENE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTE, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE UND AGIO- KONTENDAVON: QUALIFI- ZIERTES KERN- KAPITALVERBUN- DENE INSTRU- MENTE DES HARTEN KERN- KAPITALS, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE UND AGIO- KONTENDAVON: MINDER- HEITS- BETEILI- GUNGENVERBUN- DENE EIGEN- MITTEL- INSTRU- MENTE, VERBUN- DENE EINBE- HALTENE GEWINNE, AGIO- KONTEN UND SONSTIGE RÜCK- LAGENDAVON: QUALIFI- ZIERTES ZUSÄTZ- LICHES KERN- KAPITALDAVON: QUALIFI- ZIERTES ERGÄN- ZUNGS- KAPITAL
010020025030040050060070080090100110120130140150160170180190200210220230240250260270280290300310320330340350360370380390400410420430440450470480


C 07.00 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR SA)

Risikopositionsklasse nach Standardansatz (SA)




URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN(-) MIT DER URSPÜNG- LICHEN RISIKO- POSITION VERBUN- DENE WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENRISIKO- POSITION ABZÜGLICH WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITIONNETTO- RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTORENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKO- MINDERUNG MIT AUSWIRKUNGEN AUF DEN POSITIONSBETRAG: BESICHERUNG MIT SICHERHEITS- LEISTUNG UMFASSENDE METHODE ZUR BERÜCKSICHTIGUNG FINANZIELLER SICHERHEITENVOLL- STÄNDIG ANGE- PASSTER RISIKO- POSITIONS- WERT (E*)NACH UMRECHNUNGS- FAKTOREN VORGE- NOMMENE AUFSCHLÜS- SELUNG DER VOLLSTÄNDIG ANGEPASSTEN RISIKO- POSITION AUSSER- BILANZIELLER POSTENRISIKO- POSITIONS- WERT
RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORSRISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG NACH ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORS
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG: ANGEPASSTE WERTE (Ga)BESICHERUNG MIT SICHERHEITS- LEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDIT- RISIKOMINDERUNGVOLATI- LITÄTS- ANPAS- SUNG DER RISIKO- POSITION(-) FINANZ- SICHER- HEITEN: ANGE- PASSTER WERT (Cvam)0 %20 %50 %100 %DAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKODAVON: MIT EINER BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG DURCH EINE BENANNTE ECAIDAVON: MIT EINER VON EINEM STAAT ABGELEI- TETEN BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG
(-) GARAN- TIEN(-) KREDIT- DERIVATE(-) FINANZ- SICHER- HEITEN: EINFACHE METHODE(-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG(-) ABFLÜSSE INSGE- SAMTZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+)
(-) DAVON: VOLATI- LITÄTS- UND LAUF- ZEIT- ANPAS- SUNGEN
010030040050060070080090100110120130140150160170180190200210215220230240
010GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONENVerknüpfung mit CA
015davon: Ausgefallene Risikopositionen
020davon: KMU
030davon: dem KMU-Faktor unterliegende Risikopositionen
040davon: durch Immobilien besichert - Wohnimmobilien
050davon: Risikopositionen mit dauerhafter Teilanwendung des Standardansatzes
060davon: Risikopositionen nach Standardansatz mit vorheriger Erlaubnis der Aufsichtsbehörden zur schrittweisen Einführung des IRB-Ansatzes
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH ART DER RISIKOPOSITION
070Einem Kreditrisiko unterliegende, bilanzwirksame Risikopositionen
080Einem Kreditrisiko unterliegende, außerbilanzielle Risikopositionen
Einem Gegenparteiausfallrisiko unterliegende Risikopositionen bzw. Geschäfte
090Wertpapierfinanzierungs- geschäfte
100davon: zentral über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei abgerechnet
110Derivate und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist
120davon: zentral über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei abgerechnet
130Aus produktübergreifenden vertraglichen Nettingvereinbarungen
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH RISIKOGEWICHTEN
1400 %
1502 %
1604 %
17010 %
18020 %
19035 %
20050 %
21070 %
22075 %
230100 %
240150 %
250250 %
260370 %
2701.250 %
280Sonstige Risikogewichte
ZUSATZINFORMATIONEN
290Durch Grundpfandrechte auf Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen
300Ausgefallene Risikopositionen mit einem Risikogewicht von 100 %
310Durch Grundpfandrechte auf Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen
320Ausgefallene Risikopositionen mit einem Risikogewicht von 150 %


C 08.01 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR IRB 1)

Risikopositionsklasse nach IRB:

Eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren:


INTERNES RATING- SYSTEMURSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTORENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITIONRISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN
RISIKO- POSITIONS- WERT
IN SCHÄTZUNGEN DER VERLUSTQUOTE BEI AUSFALL (LGD) BERÜCKSICHTIGTE TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG, OHNE DOPPELAUSFALLRISIKOBEHANDLUNGDER DOPPEL- AUSFALL- RISIKO- BEHAND- LUNG UNTER- LIEGENDNACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%)NACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) FÜR GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMENNACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETER DURCH- SCHNITTS- WERT DER LAUFZEIT (TAGE)RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORSRISIKO- GEWICHTETER POSITIONSBETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU-FAKTORSZUSATZINFORMATIONEN
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG(-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNGVERWENDUNG EIGENER LGD- SCHÄTZUNGEN:

ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG

BESICHERUNG MIT SICHERHEITSLEISTUNGABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNGERWAR- TETER VERLUST- BETRAG(-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENANZAHL DER SCHULD- NER
DER RATING- STUFE ODER DEM RISIKO- POOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICH- KEIT (PD) (%)
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN(-) GARAN- TIEN(-) KREDIT- DERIVATE(-) ABFLÜSSE INSGE- SAMTZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+)DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONENDAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONENDAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKODAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMENGARAN- TIENKREDIT- DERI- VATEVERWEN- DUNG EIGENER LGD- SCHÄT- ZUNGEN:

ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG

ANRECHEN- BARE FINAN- ZIELLE SICHER- HEITENSONSTIGE ANRECHENBARE SICHERHEITEN
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN
IMMO- BILIENSONSTIGE SACH- SICHER- HEITENFORDE- RUNGEN
010020030040050060070080090100110120130140150160170180190200210220230240250255260270280290300
010GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONENVerknüpfung mit CA
015davon: dem KMU-Faktor unterliegende Risikopositionen
AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOPOSITIONEN NACH ART DER RISIKOPOSITION
020Einem Kreditrisiko unterliegende bilanzwirksame Risikopositionen
030Einem Kreditrisiko unterliegende außerbilanzielle Risikopositionen
Einem Gegenparteiausfallrisiko unterliegende Risikopositionen bzw. Geschäfte
040Wertpapierfinanzierungs- geschäfte
050Derivate und Geschäfte mit langer Abwicklungsfrist
060Aus produktübergreifenden vertraglichen Nettingvereinbarungen
070RATINGSTUFEN ODER RISIKOPOOLS ZUGEWIESENE RISIKOPOSITIONEN: SUMME
080ZUORDNUNGS- KRITERIEN FÜR SPEZIAL- FINANZIERUNGEN: SUMME
AUFSCHLÜSSELUNG SÄMTLICHER RISIKOPOSITIONEN, DIE ZUORDNUNGSKRITERIEN FÜR SPEZIALFINANZIERUNGEN UNTERLIEGEN, NACH RISIKOGEWICHTEN
090

RISIKOGEWICHT: 0 %

100

50 %

110

70 %

120

Davon: in Kategorie 1

130

90 %

140

115 %

150

250 %

160ALTERNATIVE BEHANDLUNG: DURCH IMMOBILIEN BESICHERT
170RISIKOPOSITIONEN AUS VORLEISTUNGEN MIT IM RAHMEN DER ALTERNATIVEN BEHANDLUNG ANGEWENDETEN RISIKOGEWICHTEN ODER RISIKOGEWICHTEN VON 100 % UND SONSTIGE RISIKOPOSITIONEN, FÜR DIE RISIKOGEWICHTE GELTEN
180VERWÄSSERUNGS- RISIKO: ANGEKAUFTE RISIKOPOSITIONEN INSGESAMT


C 08.02 - KREDIT- UND GEGENPARTEIAUSFALLRISIKEN SOWIE VORLEISTUNGEN: IRB-ANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN: AUFSCHLÜSSELUNG NACH RATINGSTUFEN ODER RISIKOPOOLS VON SCHULDNERN (CR IRB 2)

Risikopositionsklasse nach IRB:

Eigene Schätzungen der LGD bzw. Umrechnungsfaktoren:

RATING- STUFE (ZEILEN- KENNUNG)INTERNES RATING- SYSTEMURSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTORENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKO- POSITIONRISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN
RISIKO- POSITIONS- WERT
IN SCHÄTZUNGEN DER VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) BERÜCKSICHTIGTE TECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG, OHNE DOPPELAUSFALLRISIKOBEHANDLUNGDER DOPPEL- AUSFALL- RISIKO- BEHAND- LUNG UNTER- LIEGENDNACH RISIKO- POSIT- IONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%)NACH RISIKO- POSITI- ONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%) FÜR GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMENNACH RISIKO- POSI- TIONEN GEWICH- TETER DURCH- SCHNITTS- WERT DER LAUFZEIT (TAGE)RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORSRISIKO- GEWICH- TETER POSITIONS- BETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU- FAKTORSZUSATZINFORMATIONEN
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITS- LEISTUNG(-) ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNGVERWENDUNG EIGENER LGD- SCHÄTZUNGEN:

ABSICHERUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG

BESICHERUNG MIT SICHERHEITSLEISTUNGABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNGERWAR- TETER VERLUST- BETRAG(-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENANZAHL DER SCHULD- NER
DER RATING- STUFE ODER DEM RISIKO- POOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICH- KEIT (PD) (%)
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN(-) GARAN- TIEN(-) KREDIT- DERIVATE(-) ABFLÜSSE INSGE- SAMTZUFLÜSSE INSGE- SAMT (+)DAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONENDAVON: AUSSER- BILAN- ZIELLE POSI- TIONENDAVON: AUS DEM GEGEN- PARTEI- AUSFALL- RISIKODAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMENGARAN- TIENKREDIT- DERIVATEVERWEN- DUNG EIGENER LGD- SCHÄT- ZUNGEN:

ANDERE FORMEN DER BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG

ANRE- CHEN- BARE FINAN- ZIELLE SICHER- HEITENSONSTIGE ANRECHENBARE SICHERHEITEN
DAVON: GROSSE UNTER- NEHMEN DER FINANZ- BRANCHE UND NICHT BEAUF- SICHTIGTE FINAN- ZIELLE UNTER- NEHMEN
IMMO- BILIENSONSTIGE SACH- SICHER- HEITENFORDE- RUNGEN
005010020030040050060070080090100110120130140150160170180190200210220230240250255260270280290300


C 09.01 - GEOGRAFISCHE AUFGLIEDERUNG DER RISIKOPOSITIONEN NACH SITZLAND DES SCHULDNERS: SA-RISIKOPOSITIONEN (CR GB 1)
Land:
URSPRÜNGLICHE RISIKOPOSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECHNUNGS- FAKTORENAusge- fallene Risiko- positionenFestgestellte neue Ausfälle für den Berichts- zeitraumAllgemeine Kredit- risiko- anpas- sungenSpezifische Kreditrisiko- anpassungenDavon: Abschrei- bungenKreditrisiko- anpassungen / Abschreibungen für festgestellte neue AusfälleRISIKO- POSITIONS- WERTRISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG VOR ANWENDUNG DES KMU- FAKTORSRISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG NACH ANWENDUNG DES KMU- FAKTORS
010020040050055060070075080090
010Zentralstaaten oder Zentralbanken
020Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
030Öffentliche Stellen
040Multilaterale Entwicklungsbanken
050Internationale Organisationen
060Institute
070Unternehmen
075davon: KMU
080Mengengeschäft
085davon: KMU
090Durch Immobilien besichert
095davon: KMU
100Ausgefallene Positionen
110Mit besonders hohem Risiko verbundene Positionen
120Gedeckte Schuldverschreibungen
130Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
140Organismen für Gemeinsame Anlagen (OGA)
150Beteiligungspositionen
160Sonstige Risikopositionen
170Gesamtsumme der Risikopositionen


C 09.02 - GEOGRAFISCHE AUFGLIEDERUNG DER RISIKOPOSITIONEN NACH SITZLAND DES SCHULDNERS: IRB-RISIKOPOSITIONEN (CR GB 2)
Land:
URSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTORENDavon: ausgefallenFestgestellte neue Ausfälle für den Berichts- zeitraumAllgemeine Kreditrisiko- anpassungenSpezifische Kreditrisiko- anpassungenDavon: Abschrei- bungenKredit- risiko- anpas- sungen / Abschrei- bungen für festgestellte neue AusfälleDER RATING- STUFE ODER DEM RISIKOPOOL ZUGEWIE- SENE AUSFALL- WAHR- SCHEIN- LICHKEIT (PD) (%)NACH RISIKO- POSI- TIONEN GEWICH- TETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%)Davon: ausgefallenRISIKO- POSITIONS- WERTRISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG VOR ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORSDavon: ausgefallenRISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG NACH ANWEN- DUNG DES KMU- FAKTORSERWAR- TETER VERLUST- BETRAG
010030040050055060070080090100105110120125130
010Zentralstaaten oder Zentralbanken
020Institute
030Unternehmen
040Davon: Spezialfinanzierungen
042Davon: Spezialfinanzierungen (außer Spezialfinanzierungen, die Zuordnungskriterien unterliegen)
045Davon: Spezialfinanzierungen, die Zuordnungskriterien unterliegen
050Davon: KMU
060Mengengeschäft
070Durch Immobilien besichert
080KMU
090Kein KMU
100Qualifiziert revolvierend
110Sonstiges Mengengeschäft
120KMU
130Kein KMU
140Beteiligungen
150Gesamtsumme der Risikopositionen


C 09.04 - AUFSCHLÜSSELUNG DER FÜR DIE BERECHNUNG DES ANTIZYKLISCHEN KAPITALPUFFERS NACH LÄNDERN UND DER QUOTE DES INSTITUTSSPEZIFISCHEN ANTIZYKLISCHEN KAPITALPUFFERS WESENTLICHEN KREDITRISIKOPOSITIONEN (CCB)
Land:
BetragProzentsatzQualitätsbezogene Informationen
010020030
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Kreditrisiko
010Risikopositionswert nach dem Standardansatz
020Risikopositionswert nach dem IRB-Ansatz
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Marktrisiko
030Summe der Kauf- und Verkaufspositionen der Risikopositionen im Handelsbuch nach den Standardansätzen
040Wert der Risikopositionen im Handelsbuch (interne Modelle)
Wesentliche Kreditrisikopositionen - Verbriefung
050Risikopositionswert der Verbriefungspositionen im Bankbestand nach dem Standardansatz
060Risikopositionswert der Verbriefungspositionen im Bankbestand nach dem IRB-Ansatz
Eigenmittelanforderungen und Gewichtungen
070Eigenmittelanforderungen insgesamt für CCB
080Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Kreditrisiko
090Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Marktrisiko
100Eigenmittelanforderungen für wesentliche Kreditrisikopositionen - Verbriefungspositionen im Bankbestand
110Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen
Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers
120Von der zuständigen Behörde festgelegte Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
130Auf das Land des Instituts anzuwendende Quote des antizyklischen Kapitalpuffers
140Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
Anwendung der 2 %-Schwelle
150Anwendung der 2 %-Schwelle auf die allgemeine Kreditrisikoposition
160Anwendung der 2 %-Schwelle auf die Risikoposition im Handelsbuch


C 10.01 - KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN (CR EQU IRB 1)


INTERNES RATINGSYSTEMURSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTORENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITIONRISIKO- POSITIONSWERTNACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCH- SCHNITT- LICHE VERLUST- QUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%)RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAGZUSATZ- INFORMATION:
ABSICHERUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKO- POSITION AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDERUNGERWARTETER VERLUST- BETRAG
DER RATINGSTUFE ZUGEWIESENE AUSFALL- WAHRSCHEIN- LICHKEIT (PD) (%)(-) GARANTIEN(-) KREDIT- DERIVATE(-) ABFLÜSSE INSGESAMT
010020030040050060070080090
010GESAMTBETRAG DER IRB- BETEILIGUNGSPOSITIONENVerknüpfung mit CA
020PD/LGD-ANSATZ: SUMME
050EINFACHER RISIKOGEWICHTUNGS- ANSATZ: SUMME
060AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN NACH RISIKOGEWICHTEN IM RAHMEN DES EINFACHEN RISIKOGEWICHTUNGSANSATZES:
070RISIKOGEWICHT: 190 %
080290 %
090370 %
100ANSATZ NACH INTERNEN MODELLEN
110BETEILIGUNGSPOSITIONEN, DIE EINEM RISIKOGEWICHT UNTERLIEGEN


C 10.02 - KREDITRISIKO: BETEILIGUNGEN - IRB-ANSÄTZE ZUR BESTIMMUNG DER EIGENKAPITALANFORDERUNGEN. AUFSCHLÜSSELUNG DER GESAMTRISIKOBETRÄGE NACH RATINGSTUFEN IM RAHMEN DES PD/LGD-ANSATZES (CR EQU IRB 2)

RATINGSTUFE

(ZEILENKENNUNG)

INTERNES RATING- SYSTEMURSPRÜNGLICHE RISIKOPOSITION VOR DER ANWENDUNG VON UMRECHNUNGS- FAKTORENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITIONRISIKO- POSITIONSWERTNACH RISIKO- POSITIONEN GEWICHTETE DURCHSCHNITT- LICHE VERLUSTQUOTE BEI AUSFALL (LGD) (%)RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAGZUSATZ- INFORMATION:
ABSICHERUNG OHNE SICHERHEITSLEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNGERWARTETER VERLUST- BETRAG
DER RATINGSTUFE ZUGEWIESENE AUSFALL- WAHRSCHEIN- LICHKEIT (PD) (%)(-) GARANTIEN(-) KREDIT- DERIVATE(-) ABFLÜSSE INSGESAMT
005010020030040050060070080090


C 11.00 - ABWICKLUNGS- BZW. LIEFERRISIKO (CR SETT)


NICHT ABGEWICKELTE GESCHÄFTE ZUM ABRECHNUNGSPREISRISIKOPOSITION DER AUS NICHT ABGEWICKELTEN GESCHÄFTEN ENTSTEHENDEN PREISDIFFERENZEIGENMITTELANFORDERUNGENGESAMTRISIKOBETRAG FÜR ABWICKLUNGSRISIKEN
010020030040
010Summe der nicht abgewickelten Geschäfte im AnlagebuchVerknüpfung mit CA
020Nicht abgewickelte Geschäfte bis zu 4 Tage (Faktor 0 %)
030Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 5 und 15 Tagen (Faktor 8 %)
040Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 16 und 30 Tagen (Faktor 50 %)
050Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 31 und 45 Tagen (Faktor 75 %)
060Nicht abgewickelte Geschäfte für 46 Tage oder länger (Faktor 100 %)
070Summe der nicht abgewickelten Geschäfte im HandelsbuchVerknüpfung mit CA
080Nicht abgewickelte Geschäfte bis zu 4 Tage (Faktor 0 %)
090Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 5 und 15 Tagen (Faktor 8 %)
100Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 16 und 30 Tagen (Faktor 50 %)
110Nicht abgewickelte Geschäfte zwischen 31 und 45 Tagen (Faktor 75 %)
120Nicht abgewickelte Geschäfte für 46 Tage oder länger (Faktor 100 %)


C 12.00 - KREDITRISIKO: VERBRIEFUNG - STANDARDANSATZ ZUR BESTIMMUNG DER EIGENMITTELANFORDERUNGEN (CR SEC SA)


GESAMT- BETRAG DER DURCH VERBRIE- FUNGEN BEGRÜN- DETEN RISIKO- POSI- TIONENSYNTHETISCHE VERBRIEFUNGEN: KREDITABSICHERUNG FÜR DIE VERBRIEFTEN RISIKOPOSITIONENVERBRIE- FUNGS- POSI- TIONEN(-) WERT- BERICH- TUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENRISIKO- POSITION ABZÜG- LICH WERT- BERICHTI- GUNGEN UND RÜCK- STEL- LUNGENTECHNIKEN ZUR KREDITRISIKOMINDERUNG (CRM) MIT SUBSTITUTIONSEFFEKTEN AUF DIE RISIKOPOSITIONNETTO- RISIKO- POSITION NACH SUBSTI- TUTIONS- EFFEKTEN AUFGRUND VON KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNGEN VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN(-) TECH- NIKEN ZUR KREDIT- RISIKO- MINDE- RUNG MIT AUSWIR- KUNGEN AUF DEN BETRAG DER RISIKO- POSITION: BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG, UMFAS- SENDE METHODE ZUR BERÜCK- SICH- TIGUNG FINANZ- IELLER SICHER- HEITEN, ANGE- PASSTER WERT (CVAM)VOLL- STÄNDIG ANGE- PASSTER RISIKO- POSITIONS- WERT (E*)NACH UMRECHNUNGS- FAKTOREN VORGENOMMENE AUFSCHLÜS- SELUNG DER VOLLSTÄNDIG ANGEPASSTEN RISIKO- POSITIONSWERTE (E*) AUSSER- BILANZIELLER POSTENRISIKO- POSITIONS- WERT
AUFSCHLÜSSELUNG DER RISIKO- POSITIONSWERTE NACH RISIKOGEWICHTENAUFSCHLÜSSELUNG DER RISIKO- POSITIONSWERTE NACH RISIKOGEWICHTENRISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAGGESAMT- EFFEKT (ANPASSUNG) AUFGRUND VON VERSTÖSSEN GEGEN DIE SORGFALTS- BESTIM- MUNGENAUFGRUND VON LAUFZEIT- INKON- GRUENZEN AM RISIKO- GEWICH- TETEN POSI- TIONS- BETRAG VORGE- NOMMENE ANPAS- SUNGENRISIKO- GEWICHTETER POSITIONS- BETRAG INSGESAMTZUSATZ- INFOR- MATION:

RISIKO- GEWICH- TETER POSI- TIONS- BETRAG, DER DEN ABFLÜSSEN AUS DER SA- VERBRIE- FUNG IN EINE ANDERE RISIKO- POSITIONS- KLASSE ENT- SPRICHT

(-) BESICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNG (Cva)(-) ABFLÜSSE INSGE- SAMTNENNWERT EINBEHAL- TENER ODER ERWOR- BENER KREDIT- ABSICHE- RUNGENURSPRÜNG- LICHE RISIKO- POSITION VOR DER ANWEN- DUNG VON UMRECH- NUNGS- FAKTOREN(-) ABSICHE- RUNG OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG: ANGE- PASSTE WERTE (Ga)(-) ABSICHE- RUNG MIT SICHER- HEITS- LEISTUNGSUBSTITUTION DER RISIKOPOSITION AUFGRUND VON KREDITRISIKO- MINDERUNG0 %> 0 % und < 20 %> 20 % und < 50 %> 50 % und < 100 %(-) VON DEN EIGEN- MITTELN ABGE- ZOGENRISIKO- GEWICH- TEN UNTER- LIEGENDBEURTEILT

(BONITÄTSSTUFEN)

1.250 %TRANSPARENZINTERNER BEMESSUNGS- ANSATZ
(-) ANGE- PASSTE WERTE FÜR ABSICHE- RUNGEN OHNE SICHER- HEITS- LEISTUNG (G*)(-) ABFLÜSSE INSGE- SAMTZUFLÜSSE INSGE- SAMTCQS 1CQS 2CQS 3CQS 4ALLE SONS- TIGEN CQSOHNE BONI- TÄTS- BEUR- TEILUNG
DAVON: ZWEIT- VERLUST IM RAHMEN EINES ABCPDAVON: DURCH- SCHNITT- LICHES RISIKO- GEWICHT (%)
DURCH- SCHNITT- LICHES RISIKO- GEWICHT (%)
DAVON: SYNTHE- TISCHE VERBRIE- FUNGENVOR OBER- GRENZENACH OBER- GRENZE
010020030040050060070080090100110120130140150160170180190200210220230240250260270280290300310320330340350360370380390
010GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONENVerknüpfung mit CA
020DAVON: WIEDERVERBRIEFUNGENVerknüpfung mit CA
030ORIGINATOR: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
040BILANZWIRKSAME POSTEN
050VERBRIEFUNGEN
060WIEDERVERBRIEFUNGEN
070AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
080VERBRIEFUNGEN
090WIEDERVERBRIEFUNGEN
100VORZEITIGE RÜCKZAHLUNG
110ANLEGER: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
120BILANZWIRKSAME POSTEN
130VERBRIEFUNGEN
140WIEDERVERBRIEFUNGEN
150AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
160VERBRIEFUNGEN
170WIEDERVERBRIEFUNGEN
180SPONSOR: GESAMTSUMME DER RISIKOPOSITIONEN
190BILANZWIRKSAME POSTEN
200VERBRIEFUNGEN
210WIEDERVERBRIEFUNGEN
220AUSSERBILANZIELLE POSTEN UND DERIVATE
230VERBRIEFUNGEN
240WIEDERVERBRIEFUNGEN
AUFSCHLÜSSELUNG AUSSTEHENDER POSITIONEN NACH DEN BEI GESCHÄFTSABSCHLUSS ANGEWENDETEN BONITÄTSSTUFEN:
250CQS 1
260CQS 2
270CQS 3
280CQS 4
290ALLE SONSTIGEN CQS UND OHNE BONITÄTSBEURTEILUNG


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