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Durchführungsverordnung (EU) 2022/938 der Kommission vom 26. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an den Luftfahrtdatenkatalog und das Luftfahrthandbuch
(ABl. L 209 vom 10.08.2022 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a und f und Artikel 62 Absatz 15 Buchstaben a und c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission 2 sind gemeinsame Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten ("ATM/ANS") und sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes ("ATM-Netzfunktionen") für den allgemeinen Flugverkehr und die Aufsicht hierüber festgelegt.
(2) Am 8. Juni 2020 nahm die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Änderung 1 zu den "Procedures for Air Navigation Services - Aeronautical Information Management (PANS-AIM, Doc 10066)" an, mit der die in den ICAO-Vertragsstaaten seit dem 4. November 2021 geltenden neuen Bestimmungen in Bezug auf Inhalt und Aufbau des Luftfahrthandbuchs (AIP) sowie des Luftfahrtdatenkatalogs eingeführt wurden. Diese Bestimmungen sollten sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 widerspiegeln, insbesondere in den gemeinsamen Anforderungen an Diensteanbieter, wie sie in Anhang III (Teil-ATM/ANS.OR) und in den spezifischen Anforderungen an Anbieter von Flugberatungsdiensten in Anhang VI (Teil-AIS) der genannten Durchführungsverordnung festgelegt sind.
(3) Eines der Elemente, die für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission 3 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission 4 eingeführten Konzepts des Allwetterbetriebs benötigt werden, ist die Verfügbarkeit und standardisierte Darstellung relevanter flugplatzbezogener Informationen im AIP. Der derzeitige Aufbau und Inhalt bestimmter Teile des AIP spiegeln ältere Bestimmungen des Anhangs 14 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden "Abkommen von Chicago") wider, die sich auf die Messung der Reibung beziehen und somit nicht die Verbreitung von Luftfahrtinformationen beinhalten, die für die Umsetzung des globalen ICAO-Meldeformats mittels des AIP erforderlich sind. Daher sollten die Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des AIP in Anhang VI (Teil-AIS) der Verordnung (EU) 2017/373 geändert werden.
(4) Die Begriffsbestimmungen in Bezug auf das Konzept "Allwetterflugbetrieb" in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 sollten geändert werden, damit die Kohärenz mit den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 gewährleistet ist. Um sicherzustellen, dass SNOWTAM unter allen erforderlichen Betriebsbedingungen herausgegeben werden, sollte darüber hinaus die Begriffsbestimmung von SNOWTAM in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 an die Begriffsbestimmung in Anhang 15 des Abkommens von Chicago und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 angepasst werden.
(5) Nach den derzeitigen Anweisungen für das Ausfüllen des SNOWTAM-Formats ist es nicht möglich, für bestimmte Betriebszustände einer Piste eine SNOWTAM herauszugeben, was sich auf die korrekte Umsetzung des globalen Meldeformats für den Zustand der Pistenoberfläche auswirkt. Daher sollten solche Anweisungen, wie sie in Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/373 enthalten sind, im Interesse der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 geändert werden.
(6) Die Verordnung (EU) 2017/373 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme Nr. 03/2022 der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge I, III und VI der Verordnung (EU) 2017/373 werden entsprechend den Anhängen I, II und III dieser Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Juli 2022
2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes und die Aufsicht hierüber sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 (ABl. L 62 vom 08.03.2017 S. 1).
3) Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 296 vom 25.10.2012 S. 1).
4) Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 44 vom 14.02.2014 S. 1).
Anhang I |
Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:
1. Die folgende Nummer 38a wird eingefügt:
"38a. 'Konventionelle Navigationsstrecke' (conventional navigation route): eine ATS-Strecke, die unter Bezugnahme auf Bodennavigationshilfen festgelegt wird;".
2. Nummer 206 erhält folgende Fassung:
"206. 'Flugbetrieb bei geringer Sicht' (low visibility operation, LVO): Anflug- oder Startbetrieb auf einer Piste mit einer Pistensichtweite (PVR) von weniger als 550 m oder einer Entscheidungshöhe über Grund (DH) von weniger als 200 ft;".
3. Die folgende Nummer 206a wird eingefügt:
"206a. 'Verfahren bei geringer Sicht' (low visibility procedures): an einem Flugplatz angewandte Verfahren zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs bei geringer Sicht;".
4. Die folgende Nummer 212a wird eingefügt:
"212a. 'Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen' (operation with operational credits): ein Flugbetrieb unter Verwendung einer bestimmten Luftfahrzeug- oder Bodenausrüstung oder einer Kombination aus Luftfahrzeug- und Bodenausrüstung, die eines von Folgendem ermöglicht:
5. Nummer 231 erhält folgende Fassung:
"231. 'SNOWTAM': eine NOTAM einer besonderen Serie, mit der unter Verwendung eines Standardformats der Oberflächenzustand in Bezug auf das Vorhandensein oder das Nichtmehrvorhandensein gefährlicher Zustände gemeldet wird, die auf Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche zurückzuführen sind;".
Anhang II |
Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:
(1) Tabelle 1. Flugplatzdaten erhält folgende Fassung:
"1. Flugplatzdaten
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Flugplatz/ Hubschrauberflugplatz | Eine definierte Fläche an Land oder auf dem Wasser (einschließlich Gebäuden, Anlagen und Ausrüstung), die dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen genutzt zu werden. | |||||||||
Kennung | Kennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes | |||||||||
ICAO-Ortskennung | Text | Der aus vier Buchstaben bestehende ICAO-Code des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes gemäß ICAO-Dokument 7910 'Location Indicators' | Falls zutreffend | |||||||
IATA-Code | Text | Die einem Standort gemäß den IATA-Regeln zugeordnete Kennung (Entschließung 767) | Falls zutreffend | |||||||
Sonstige | Text | Lokale Flughafenkennung, falls abweichend von der ICAO-Ortskennung | ||||||||
Bezeichnung | Text | Die amtliche Hauptbezeichnung eines Flugplatzes laut zuständiger Behörde | ||||||||
Bediente Stadt | Text | Vollständiger Name (freier Text) der von dem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz bedienten Stadt oder Gemeinde | ||||||||
Genehmigter Flugverkehr | ||||||||||
International/ National | Codeliste | Angabe, ob internationale und/oder nationale Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind | ||||||||
Instrumentenflugregeln (IFR)/Sichtflugregeln (VFR) | Codeliste | Angabe, ob IFR- und/oder VFR-Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind | ||||||||
Linien-/Nichtlinienflugverkehr | Codeliste | Angabe, ob Linien- und/oder Nichtlinienflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind | ||||||||
Zivil/Militärisch | Codeliste | Angabe, ob gewerbliche Zivilluftfahrt und/oder allgemeine Luftfahrt und/oder Militärflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind | ||||||||
Nutzungsbeschränkung | Text | Angabe, ob ein Flugplatz oder Hubschrauberflugplatz der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (ausschließlich Nutzung durch die Eigentümer) | ||||||||
Art des Hubschrauberflugplatzes | Text | Art des Hubschrauberflugplatzes (ebenerdig, erhöht, auf Schiffen oder Hubschrauberlandedeck) | ||||||||
Art der Kontrolle | Text | Angabe, ob ein Flugplatz unter ziviler, militärischer oder gemeinsamer Kontrolle steht | ||||||||
Zertifiziert | Text | Angabe, ob ein Flugplatz gemäß den ICAO-Vorschriften oder der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 zertifiziert/nicht zertifiziert ist | ||||||||
Datum der Zertifizierung | Datum | Datum der Flughafenzertifizierung durch die zuständige Behörde | ||||||||
Ablauf der Zertifizierung | Datum | Datum, an dem die Flugplatzzertifizierung ungültig wird | ||||||||
Geländehöhe | ||||||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Vertikaler Abstand zwischen dem mittleren Meeresspiegel (MSL) und dem höchsten Punkt des Landebereichs | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m oder 1 ft | |||
Geoidundulation | Höhe über Grund | Geoidundulation an der Ortshöhe über NN des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes | Falls zutreffend | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m oder 1 ft | ||
Referenztemperatur | Wert | Mittlere Tageshöchsttemperatur an einem Flugplatz bezogen auf den wärmsten Monat des Jahres; diese Temperatur ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu mitteln. | ||||||||
Mittlere Tiefsttemperatur | Wert | Mittlere Tiefsttemperatur des kältesten Monats eines Jahres für die letzten fünf Messjahre an der Flugplatzbezugshöhe | 5 Grad | |||||||
Ortsmissweisung | Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord | |||||||||
Winkel | Winkel | Winkelbetrag der Ortsmissweisung | 1 Grad | Grundlegend | Gemessen | 1 Grad | 1 Grad | |||
Datum | Datum | Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies | ||||||||
Veränderung im Jahresverlauf | Wert | Jährliche Änderungsrate der Ortsmissweisung | ||||||||
Bezugspunkt | Angegebener geografischer Ort eines Flugplatzes | |||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des Flugplatzbezugspunkts | 30 m | Routine | Gemessen/Berechnet | 1 Sek. | 1 Sek. | |||
Lage | Text | Ort des Flugplatzbezugspunkts | ||||||||
Richtung | Text | Richtung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient | ||||||||
Distanz | Distanz | Entfernung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient | ||||||||
Landerichtungsanzeiger | Eine Vorrichtung zur visuellen Anzeige der für Start und Landung aktuell vorgesehenen Richtung | |||||||||
Ort | Text | Ort des Landerichtungsanzeigers | ||||||||
Befeuerung | Text | Befeuerung des Landerichtungsanzeigers | Falls zutreffend | |||||||
Notstromversorgung | ||||||||||
Eigenschaften | Text | Beschreibung der Notstromversorgung | ||||||||
Umschaltdauer | Wert | Dauer der Umstellung auf Notstromversorgung | ||||||||
Anemometer | Gerät zur Messung der Windgeschwindigkeit | |||||||||
Ort | Text | Ort des Anemometers | ||||||||
Befeuerung | Text | Befeuerung des Anemometers | Falls zutreffend | |||||||
Flugplatzleuchtfeuer (ABN) / Flugplatzkennfeuer (IBN) | Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer zur Kenntlichmachung eines Flugplatzes von der Luft aus | |||||||||
Ort | Text | Ort der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer | Falls zutreffend | |||||||
Eigenschaften | Text | Beschreibung der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer | ||||||||
Betriebszeiten | Zeitschema | Betriebszeiten der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer | ||||||||
Windrichtungsanzeiger | ||||||||||
Ort | Text | Ort des Windrichtungsanzeigers | ||||||||
Befeuerung | Text | Befeuerung des Windrichtungsanzeigers | ||||||||
Beobachtungsstandort für Pistensichtweite (RVR) | Beobachtungsstandort für die RVR | |||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der RVR-Beobachtungsstandorte | ||||||||
Frequenzfläche | Ausgewiesener Teil einer Bodenverkehrsfläche, auf dem die Flugverkehrskontrollstelle oder die Bodenkontrolle eine bestimmte Frequenz vorschreibt | |||||||||
Station | Text | Name der den Dienst erbringenden Station | ||||||||
Frequenz | Wert | Frequenz der den Dienst erbringenden Station | ||||||||
Grenze | Polygon | Frequenzflächenbegrenzung | ||||||||
Hotspot | Ort auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes mit einer Historie oder einem potenziellen Risiko von Kollisionen oder eines Eindringens von Objekten in den Pistenbereich, der eine erhöhte Aufmerksamkeit von Piloten/Fahrern verlangt | |||||||||
Kennung | Text | Hotspot-Kennung | ||||||||
Anmerkung | Text | Zusätzliche Hotspot-Angaben | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografische Fläche des Hotspots |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Piste (RWY) | Eine definierte rechteckige Fläche auf einem landgestützten Flugplatz, die für Landung und Start von Luftfahrzeugen hergerichtet ist | |||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung der Piste, die zu ihrer eindeutigen Identifizierung an einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird (z.B. 09/27, 02R/20L, RWY 1) | ||||||||
Nennlänge | Distanz | Festgesetzte Längsausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Nennbreite | Distanz | Festgesetzte Querausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Geometrie | Polygon | Geometrien von Pistenelement, versetzter Fläche und Kreuzung | ||||||||
Mittellinienpunkte | ||||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der Pistenmittellinie am Anfang und Ende der Piste, an der Stoppfläche und am Anfang jedes Startflugbahnbereichs sowie an jeder signifikanten Änderung der Neigung der Piste/Stoppfläche | Definition gemäß Anhang 4 Nummer 3.8.4.2 | 1 m | Kritisch | Gemessen | ||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN des entsprechenden Mittellinienpunkts. Bei Nicht-Präzisionsanflügen sind signifikant hohe und niedrige Zwischenpunkte entlang der Piste auf einen halben Meter oder Fuß genau zu messen. | 0,25 m | Kritisch | Gemessen | |||||
Geoidundulation | Höhe über Grund | Geoidundulation am entsprechenden Mittellinienpunkt | ||||||||
Pistenabgangslinie | ||||||||||
Abgangswegweiser | Linie | Geografischer Ort der Pistenabgangslinie | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Farbe | Text | Farbe der Pistenabgangslinie | ||||||||
Art | Text | Art der Pistenabgangslinie | ||||||||
Fahrtrichtung | Codeliste | Richtung der Pistenabgangslinie (uni- oder bidirektional) | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Art der Pistenoberfläche | ||||||||
Tragfähigkeit | ||||||||||
Tragfähigkeitsklassifikationszahl (PCN) | Text | PCN | ||||||||
Art des Belags | Text | Art des Belags zur Bestimmung der Lastwirkungsklassifikationszahl des Luftfahrzeugs / Tragfähigkeitsklassifikationszahl (ACN-PCN) | ||||||||
Kategorie des Unterbaus | Text | Tragfähigkeitsklasse des Pistenunterbaus | ||||||||
Zulässiger Druck | Text | Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck | ||||||||
Evaluationsmethode | Text | Verwendete Evaluationsmethode | ||||||||
Sicherheitsstreifen | Eine definierte Fläche, die die Piste und, falls vorhanden, die Stoppfläche umgibt und dazu bestimmt ist: die Gefahr der Beschädigung von Luftfahrzeugen herabzusetzen, die von der Piste abkommen, und Luftfahrzeuge zu schützen, die sie während des Start-/Landevorgangs überfliegen | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung des Pistensicherheitsstreifens | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung des Pistensicherheitsstreifens | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart des Pistensicherheitsstreifens | ||||||||
Schulter | Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt | |||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der Pistenschultern | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Pistenschulter | ||||||||
Breite | Distanz | Breite der Pistenschulter | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Strahlfläche | Eigens hergerichtete Oberfläche am Pistenende, die dazu bestimmt ist, die Erosionswirkung der starken Windkräfte zu Beginn des Startlaufs von Flugzeugen zu kompensieren | |||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der Strahlfläche | ||||||||
Hindernisfreie Zone | Text | Hindernisfreie Zone für Präzisionsanflugpiste der Kategorie I | Falls zutreffend | |||||||
Pistenmarkierung | ||||||||||
Art | Text | Art der Pistenmarkierung | ||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Pistenmarkierung | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der Pistenmarkierung | ||||||||
Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||
Abstand | Distanz | Abstand der Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||
Farbe | Text | Farbe der Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||
Leuchtkraft | Text | Leuchtkraft der Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenmittellinienbefeuerung | ||||||||
Pistenrandbefeuerung | ||||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Pistenrandbefeuerung | ||||||||
Abstand | Distanz | Abstand der Pistenrandbefeuerung | ||||||||
Farbe | Text | Farbe der Pistenrandbefeuerung | ||||||||
Leuchtkraft | Text | Leuchtkraft der Pistenrandbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenrandbefeuerung | ||||||||
Flugplatzbezugscode | Der Bezugscode bietet ein einfaches Verfahren für die Verknüpfung einer Vielzahl von Spezifikationen in Bezug auf die Flugplatzeigenschaften, woraus sich die Flugplatzeinrichtungen und deren Eignung für die Flugzeuge ableiten lassen, deren Betrieb an dem betreffenden Flugplatz vorgesehen ist. | |||||||||
Zahl | Codeliste | Eine Zahl auf der Grundlage der Bezugsflugfeldlänge | ||||||||
Buchstabe | Codeliste | Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs | ||||||||
Beschränkung | Text | Beschreibung der für die Piste geltenden Beschränkungen | ||||||||
Pistenrichtung | ||||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung der Start- und Landerichtung - Beispiele: 27, 35L, 01R | ||||||||
Rechtweisende Peilung | Peilung | Rechtweisende Peilung der Piste | 1/100 Grad | Routine | Gemessen | 1/100 Grad | 1 Grad | |||
Art | Text | Pistenart: Präzisions- (CAT I, II, III)/Nichtpräzisions-/Nicht-Instrumentenbetrieb | ||||||||
Schwelle | Anfang des für die Landung benutzbaren Teils der Piste | |||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der Pistenschwelle | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Pistenschwelle | Siehe Anmerkung 1 | |||||||
Geoidundulation | Höhe über Grund | WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Art | Text | Angabe, ob die Schwelle versetzt oder nicht versetzt ist; eine versetzte Schwelle befindet sich nicht am Anfang der Piste | ||||||||
Versetzung | Distanz | Abstand der versetzten Schwelle | Bei versetzter Schwelle | 1 m | Routine | Gemessen | ||||
Pistenende | Pistenende (Flugweg-Ausrichtungspunkt) | |||||||||
Position | Punkt | Ort des Pistenendes in Abflugrichtung | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN des Pistenendes | Siehe Pistenmittellinien | |||||||
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER) | Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls vorhanden, einer Freifläche) | Beginn des Abflugverfahrens | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des DER | ||||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Die Ortshöhe des DER ist die Ortshöhe über NN des Endes der Piste oder der Freifläche, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. | ||||||||
Aufsetzzone | Der Teil einer Piste jenseits der Schwelle, der für die erste Berührung landender Flugzeuge mit der Piste bestimmt ist | |||||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Höchste Erhebung der Aufsetzzone einer Präzisionsanflugpiste | Präzisionsanflugpiste | 0,25 m oder 0,25 ft | ||||||
Neigung | Wert | Neigung der Pistenaufsetzzone | ||||||||
Neigung | Wert | Pistenneigung | ||||||||
Kurzlandeverfahren (Landandholdshort, LAHSO) | LAHSO | |||||||||
Geometrie | Linie | Geografischer Ort des LAHSO | ||||||||
Geschütztes Element | Text | Bezeichnung der geschützten Piste oder Rollbahn | ||||||||
Versetzte Fläche | Der zwischen Pistenanfang und versetzter Schwelle gelegene Teil einer Piste | |||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der versetzten Fläche | ||||||||
PCN | Text | PCN der versetzten Fläche | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der versetzten Fläche | ||||||||
Beschränkungen für Luftfahrzeuge | Text | Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeugmuster | ||||||||
Stoppfläche (SWY) | Eine definierte rechteckige Fläche auf dem Boden am Ende der verfügbaren Startlaufstrecke, die so hergerichtet ist, dass darauf ein Luftfahrzeug im Falle eines abgebrochenen Starts zum Halten gebracht werden kann | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der SWY | Falls zutreffend | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | ||
Breite | Distanz | Breite der SWY | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der SWY | ||||||||
Neigung | Wert | Neigung der SWY | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der SWY | ||||||||
Freifläche | Eine definierte rechteckige Fläche am Boden oder auf dem Wasser unter der Kontrolle einer zuständigen Behörde, die als geeignete Fläche ausgewählt bzw. hergerichtet wurde, über der ein Flugzeug einen Teil des anfänglichen Steigflugs bis zu einer angegebenen Höhe zurücklegen kann. | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Freifläche | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Freifläche | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Bodenprofil | Vertikales Profil (oder Neigung) der Freifläche | Falls zutreffend | ||||||||
Pistenendsicherheitsfläche (RESA) | Eine symmetrisch zur verlängerten Pistenmittellinie liegende und an das Ende des Sicherheitsstreifens angrenzende Fläche, die hauptsächlich dazu bestimmt ist, die Gefahr der Beschädigung eines Flugzeugs herabzusetzen, das zu früh aufsetzt oder die Piste überrollt | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der RESA | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der RESA | ||||||||
Längsneigung | Wert | Längsneigung der RESA | ||||||||
Querneigung | Wert | Längsneigung der RESA | ||||||||
Festgesetzte Strecken | ||||||||||
Verfügbare Startlaufstrecke (TORA) | Distanz | Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Startlauf eines startenden Flugzeugs erklärt wurde | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Verfügbare Startstrecke (TODA) | Distanz | Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Freifläche, falls vorhanden | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA) | Distanz | Länge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Stoppfläche, falls vorhanden | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Verfügbare Landestrecke (LDA) | Distanz | Länge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Landelauf eines landenden Luftfahrzeuges erklärt wurde | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Anmerkungen | Text | Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden | ||||||||
Pistenendbefeuerung | ||||||||||
Farbe | Text | Farbe der Pistenendbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenendbefeuerung | ||||||||
Stoppflächenbefeuerung | ||||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Stoppflächenbefeuerung | ||||||||
Farbe | Text | Farbe der Stoppflächenbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Stoppflächenbefeuerung | ||||||||
Anflugbefeuerung | ||||||||||
Art | Text | Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626 | ||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Leuchtkraft | Text | Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Befeuerung der Pistenschwelle | ||||||||||
Farbe | Text | Farbe der Pistenschwellenbefeuerung | ||||||||
Farbe der Außenbalken | Text | Farbe der Außenbalken der Pistenschwelle | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenschwellen- und Außenbalken-Befeuerung | ||||||||
Befeuerung der Aufsetzzone | ||||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Aufsetzzonenbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Aufsetzzonenbefeuerung | ||||||||
Gleitwinkelbefeuerungssystem | ||||||||||
Mindestaugenhöhe über der Schwelle (MEHT) | Höhe über Grund | MEHT | ||||||||
Ort | Punkt | Geografischer Ort des Gleitwinkelbefeuerungssystems | ||||||||
Winkel | Winkel | Sollgleitwinkel | ||||||||
Art | Text | Art der optischen Gleitweganzeige (PAPI, A-PAPI usw.) | ||||||||
Abweichungswinkel | Winkel | Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben | ||||||||
Abweichungsrichtung | Text | Liegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben | ||||||||
Auffangvorrichtung | Linie | Geografischer Ort des quer über der Piste liegenden Fangseils | ||||||||
Notbremssystem (Arresting System) | Hochenergieabsorbierendes Material am Ende einer Piste oder Stoppfläche, das so beschaffen ist, dass es unter dem Gewicht eines Flugzeugs zertrümmert wird und dadurch Verzögerungskräfte auf das Fahrwerk des Luftfahrzeugs ausübt. | |||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des Notbremssystems | ||||||||
Abstand (Setback) | Distanz | Abstand des Notbremssystems vom Pistenende | ||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung des Notbremssystems | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung des Notbremssystems | ||||||||
Funkhöhenmesserbereich | ||||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des Funkhöhenmesserbereichs | ||||||||
Anmerkung 1 | Schwellenhöhe für Nicht-Präzisionsanflugpisten | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m oder 1 ft | ||||
Schwellenhöhe für Präzisionsanflugpisten | 0,25 m | Kritisch | Gemessen | 0,1 m oder 0,1 ft | 0,5 m oder 1 ft | |||||
Anmerkung 2 | WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Nicht-Präzisionsanflüge | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m oder 1 ft | ||||
WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Präzisionsanflüge | 0,25 m | Kritisch | Gemessen | 0,1 m oder 0,1 ft | 0,5 m oder 1 ft |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Endanflug- und Startfläche (FATO) | Eine definierte Fläche, über der die Endphase des Landeanflugs vor dem Schwebeflug oder der Landung abgeschlossen wird und von der aus der Start eingeleitet wird. Wird die FATO von Hubschraubern der Flugleistungsklasse 1 verwendet, umfasst die definierte Fläche die verfügbare Startabbruchfläche. | |||||||||
Schwelle | Beginn des Teils der FATO, der zum Landen genutzt wird | |||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der FATO-Schwelle | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der FATO-Schwelle | Siehe Anmerkung 1 | |||||||
Geoidundulation | Höhe über Grund | WGS-84-Geoidundulation an der FATO-Schwelle | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER) | Das Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls eine Freifläche vorhanden ist, das Ende der Freifläche oder das Ende der FATO) | |||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des DER | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Die jeweils höhere der beiden Ortshöhen über NN am Anfang und am Ende der Piste / der FATO | ||||||||
Art | Text | Art der FATO | ||||||||
Bezeichnung | Text | Volltextbezeichnung des Start- und Landebereichs | ||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der FATO | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Breite | Distanz | Querausdehnung der FATO | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des FATO-Elements | ||||||||
Neigung | Wert | Neigung der FATO | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der FATO | ||||||||
Rechtweisende Peilung | Peilung | Rechtweisende Peilung der FATO | 1/100 Grad | Routine | Gemessen | 1/100 Grad | ||||
Festgesetzte Strecken | ||||||||||
Verfügbare Startstrecke (TODAH) | Distanz | Länge der FATO zuzüglich der Länge der Hubschrauberfreifläche (falls vorhanden) | Und ggf. festgesetzte verkürzte Alternativstrecken | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | |||
Verfügbare Startabbruchstrecke (RTODAH) | Distanz | Die Länge der FATO, die für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 für die Durchführung eines Startabbruchs als verfügbar und geeignet erklärt wurde. | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Verfügbare Landestrecke (LDAH) | Distanz | Die Länge der FATO zuzüglich aller weiteren Flächen, die für Hubschrauber für die Durchführung der Landung aus einer bestimmten Höhe als verfügbar und geeignet erklärt wurde. | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Anmerkungen | Text | Anmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden | ||||||||
FATO-Markierung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der FATO-Markierungen | ||||||||
Anflugbefeuerung | ||||||||||
Art | Text | Klassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626 | ||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Leuchtkraft | Text | Code zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems | ||||||||
Flächenbefeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Flächenbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Flächenbefeuerung | ||||||||
Zielpunktbefeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Zielpunktbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Zielpunktbefeuerung | ||||||||
Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF) | Eine Fläche, von der aus Hubschrauber starten oder auf der sie landen können | |||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung der TLOF | ||||||||
Mittelpunkt | ||||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der TLOF-Schwelle | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der TLOF-Schwelle | Siehe Anmerkung 1 | |||||||
Geoidundulation | Höhe über Grund | WGS-84-Geoidundulation am TLOF-Mittelpunkt | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der TLOF | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Breite | Distanz | Querausdehnung der TLOF | 1 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft | 1 m | |||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des TLOF-Elements | ||||||||
Neigung | Wert | Neigung der TLOF | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der TLOF | ||||||||
Tragfähigkeit | Wert | Tragfähigkeit der TLOF | 1 t | |||||||
Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems | Text | Art des Gleitwinkelbefeuerungssystems | ||||||||
Kennzeichnung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der TLOF-Markierungen | ||||||||
Sicherheitsfläche | Eine auf einem Hubschrauberflugplatz ausgewiesene Fläche, die die FATO umgibt und frei von Hindernissen ist, außer solchen, die für die Navigation erforderlich sind, und die dazu bestimmt ist, die Gefahr einer Beschädigung von Hubschraubern herabzusetzen, die unbeabsichtigt von der FATO abkommen | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Sicherheitsfläche | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Sicherheitsfläche | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Sicherheitsfläche | ||||||||
Hubschrauberfreifläche | Eine definierte Fläche am Boden oder auf dem Wasser, die als geeignete Fläche ausgewählt und/oder hergerichtet wurde, über der ein Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 beschleunigen und eine bestimmte Höhe erreichen kann | |||||||||
Länge | Distanz | Längsausdehnung der Hubschrauberfreifläche | ||||||||
Bodenprofil | Wert | Vertikales Profil (oder Neigung) der Hubschrauberfreifläche | ||||||||
Anmerkung 1 | FATO-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | |||||
FATO-Schwelle der für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätze | 0,25 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb) | ||||||
Anmerkung 2 | WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | |||||
WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle von für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätzen | 0,25 m | Kritisch | Gemessen | 1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb) |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Vorfeld | Eine definierte Fläche auf einem Landflugplatz, die für die Aufnahme von Luftfahrzeugen zum Ein- und Aussteigen von Passagieren, Ein- oder Ausladen von Post oder Fracht, Betanken, Abstellen oder zur Wartung bestimmt ist. | |||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung oder Kennung, die zur Identifizierung eines Vorfelds auf einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des Vorfeld-Elements | 1 m | Routine | Gemessen | 1/10 Sek. | 1 Sek. | |||
Art | Text | Klassifizierung der hauptsächlichen Nutzung des Vorfelds | ||||||||
Beschränkungen für Luftfahrzeuge | Text | Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart des Vorfelds | ||||||||
Tragfähigkeit | ||||||||||
PCN | Text | PCN des Vorfelds | ||||||||
Art des Belags | Text | Bestimmung der ACN-PCN | ||||||||
Kategorie des Unterbaus | Text | Tragfähigkeitsklasse des Vorfelds | ||||||||
Zulässiger Druck | Text | Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck | ||||||||
Evaluationsmethode | Text | Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit des Vorfelds | ||||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN des Vorfelds | ||||||||
Rollbahn (TWY) | Ein festgelegter Weg auf einem Landflugplatz für das Rollen von Luftfahrzeugen, der dazu bestimmt ist, eine Verbindung zwischen einem Teil des Flugplatzes und einem anderen herzustellen. | |||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung der Rollbahn | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Rollbahn | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort des TWY-Elements | ||||||||
Brücke | Text | Art der Brücke (keine, Überführung, Unterführung) | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Rollbahn | ||||||||
Tragfähigkeit | ||||||||||
PCN | Text | PCN der Rollbahn | ||||||||
Art des Belags | Text | Bestimmung der ACN-PCN | ||||||||
Kategorie des Unterbaus | Text | Tragfähigkeitsklasse des Rollbahnunterbaus | ||||||||
Zulässiger Druck | Text | Maximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck | ||||||||
Evaluationsmethode | Text | Methode zur Bestimmung der Tragfähigkeit der Rollbahn | ||||||||
Beschränkungen für Luftfahrzeuge | Text | Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster | ||||||||
Buchstabe des Flugplatzbezugscodes | Codeliste | Buchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs | ||||||||
Ort für das Ausklappen der Flügelspitzen | Punkt/Polygon | Bei Flugplätzen mit Betrieb von Flugzeugen mit ausklappbaren Flügelspitzen, der Ort, an dem die Flügelspitzen ausgeklappt werden können | ||||||||
Mittellinienpunkte | ||||||||||
Position | Punkt | Geografische Koordinaten der TWY-Mittellinienpunkte | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1/100 Sek. | |||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Rollbahn-Mittellinienpunkte | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Schulter | Eine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt. | |||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der Rollbahnschulter | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Rollbahnschulter | ||||||||
Breite | Distanz | Breite der Rollbahnschulter | 1 m | Grundlegend | Gemessen | 1 m oder 1 ft | ||||
Rollleitlinien | ||||||||||
Geometrie | Linie | Geografischer Ort der Rollleitlinien | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1/100 Sek. | |||
Farbe | Text | Farbe der Rollleitlinien | ||||||||
Art | Text | Art der Rollleitlinien | ||||||||
Spannweite | Wert | Spannweite | ||||||||
Höchstgeschwindigkeit | Wert | Höchstgeschwindigkeit | ||||||||
Richtung | Text | Richtung | ||||||||
Zwischenrollhalt-Markierungslinie | Linie | Zwischenrollhalt-Markierungslinie | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
TWY-Markierung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der TWY-Markierung | ||||||||
Rollbahnrandbefeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Rollbahnrandbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahnrandbefeuerung | ||||||||
Rollbahn-Mittellinienbefeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung | ||||||||
Haltebalken | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Haltebalken | Falls zutreffend | |||||||
Ort | Linie | Ort der Haltebalken | ||||||||
Pistenschutzbefeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Pistenschutzbefeuerung und anderer Pistenschutzmaßnahmen | Falls zutreffend | |||||||
Ort | Punkt | Ort des Haltebalkens | Konfiguration A | |||||||
Ort | Linie | Ort des Haltebalkens | Konfiguration B | |||||||
Rollhalt | Ein bezeichneter Ort zum Schutz einer Piste, einer Hindernisbegrenzungsfläche oder einer Instrumentenlandesystem-(ILS-)/Mikrowellenlandesystem-(MLS-)Schutzzone (Critical Area) bzw. erweiterten ILS/MLS-Schutzzone (Sensitive Area), an dem rollende Luftfahrzeuge und Fahrzeuge anhalten und warten müssen, es sei denn, sie haben von der Flugplatzkontrollstelle eine andere Genehmigung erhalten. | |||||||||
Geometrie | Linie | Geografischer Ort des Rollhalts | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Geschützte Piste | Text | Kennung der geschützten Piste | ||||||||
CAT-Stopp | Codeliste | Kategorie (CAT) der Piste (0, I, II, III) | ||||||||
Text 'RWY ahead' (Piste geradeaus) | Text | Klartext wie in der Markierung; z.B. 'RWY AHEAD' oder 'RUNWAY AHEAD' | ||||||||
Zwischenrollhalt | Geometrie | Linie | Geografischer Ort des Zwischenrollhalts - ein für die Zwecke der Flugverkehrskontrolle bezeichneter Ort, an dem rollende Luftfahrzeuge und andere Fahrzeuge anhalten und warten müssen, bis die Weiterfahrt durch die Flugplatzkontrollstelle freigegeben wird. | |||||||
Hubschrauberrollbahn | Eine Rollbahn am Boden, die für die Bodenbewegung von Hubschraubern mit Radfahrwerk bestimmt ist. | |||||||||
Kennung | Text | Volltextbezeichnung der Hubschrauberrollbahn | ||||||||
Mittellinienpunkte | Punkt | Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauberrollbahn | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen/Berechnet | |||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Hubschrauberrollbahn | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Hubschrauberrollbahn | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Hubschrauberrollbahn | ||||||||
Kreuzungsmarkierungslinie | Linie | Hubschrauberrollbahnkreuzungsmarkierungslinie | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | 1 Sek. | |||
Befeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Hubschrauberrollbahnbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauberrollbahnbefeuerung | ||||||||
Markierung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Hubschrauberrollbahnmarkierung | ||||||||
Hubschrauber-Schwebeflugbahn | Ein festgelegter Weg auf der Oberfläche, der für den Schwebeflug von Hubschraubern eingerichtet wurde | |||||||||
Kennung | Volltextbezeichnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn | |||||||||
Mittellinienpunkte | Punkt | Geografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauber-Schwebeflugbahn | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen/Berechnet | |||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Hubschrauber-Schwebeflugbahn | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Hubschrauber-Schwebeflugbahn | ||||||||
Befeuerung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung | ||||||||
Markierung | ||||||||||
Beschreibung | Text | Beschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnmarkierung | ||||||||
Hubschrauber-Durchflugstrecke | Ein festgelegter Weg, der für die Bewegung von Hubschraubern von einem Teil des Hubschrauberflugplatzes zu einem anderen eingerichtet wurde; eine Rollstrecke umfasst eine Hubschrauber-Schwebeflugbahn oder Hubschrauberrollbahn in der Mitte der Rollstrecke. | |||||||||
Kennung | Text | Kennung der Hubschrauber-Durchflugstrecke | ||||||||
Geometrie | Linie | Geografischer Ort der Hubschrauber-Durchflugstrecke | ||||||||
Breite | Distanz | Querausdehnung der Hubschrauber-Durchflugstrecke | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
INS-Kontrollpunkt | ||||||||||
Ort | Punkt | Geografischer Ort des INS-Kontrollpunkts | Falls vorhanden | 0,5 m | Routine | Gemessen | 1/100 Sek. | 1/100 Sek. | ||
Kontrollpunkt für UKW-Drehfunkfeuer (VHF Omnidirectional Range, VOR) | ||||||||||
Ort | Punkt | Geografischer Ort des VOR-Kontrollpunkts | Falls vorhanden | |||||||
Frequenz | Wert | Frequenz des VOR-Kontrollpunkts | ||||||||
Höhenmesserkontrolle | ||||||||||
Ort | Punkt | Geografischer Ort der Höhenmesserkontrolle | ||||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Höhenmesserkontrolle | ||||||||
Luftfahrzeugstandplatz | Eine festgelegte Fläche auf einem Vorfeld, die zum Abstellen eines Luftfahrzeugs bestimmt ist. | |||||||||
Bezeichnung | Text | Bezeichnung des Luftfahrzeugstandplatzes | ||||||||
Luftfahrzeugstandplätze | Ort | Punkt | Geografischer Ort des Luftfahrzeugstandplatzes | 0,5 m | Routine | Gemessen | 1/100 Sek. | 1/100 Sek. | ||
Luftfahrzeugmuster | Codeliste | Luftfahrzeugmuster | ||||||||
Kennzeichen | Text | Beschreibung des Luftfahrzeugstandplatz-Kennzeichens | ||||||||
Optisches Andock-/Parkführungssystem | Text | Beschreibung des optischen Andock-/Parkführungssystems am Luftfahrzeugstandplatz | ||||||||
Abstellfläche | Polygon | Geografische Lage der Abstellfläche | ||||||||
Fluggastbrücke | Codeliste | Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Fluggastbrücke | ||||||||
Kraftstoff | Codeliste | Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbarer Kraftstoff | ||||||||
Bodenstromversorgung | Codeliste | Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Bodenstromversorgung | ||||||||
Schleppen | Codeliste | Am Luftfahrzeugstandplatz verfügbares Schleppen | ||||||||
Terminal | Text | Referenz des Terminal-Gebäudes | ||||||||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart des Luftfahrzeugstandplatzes | ||||||||
Beschränkungen für Luftfahrzeuge | Text | Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster | ||||||||
PCN | Text | PCN des Luftfahrzeugstandplatzes | ||||||||
Standplatz-Leitlinie | ||||||||||
Geometrie | Linie | Geografischer Ort der Standplatz-Leitlinie | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | ||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN der Standplatz-Leitlinienpunkte | 1 m | Grundlegend | Gemessen | |||||
Richtung | Text | Richtung der Standplatz-Leitlinie | ||||||||
Spannweite | Wert | Spannweite | ||||||||
Farbe | Codeliste | Farbe der Standplatz-Leitlinie | ||||||||
Art | Codeliste | Art der Standplatz-Leitlinie | ||||||||
Hubschrauberstandplatz | Ein Luftfahrzeugstandplatz, der für das Abstellen und bei beabsichtigtem Schwebeflugbetrieb für das Aufsetzen und Abheben eines Hubschraubers vorgesehen ist. | |||||||||
Bezeichnung | Text | Bezeichnung des Hubschrauberstandplatzes | ||||||||
Ort | Punkt | Geografischer Ort des Hubschrauberstandplatzes / der INS-Kontrollstellen | 0,5 m | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Sek. | ||||
Enteisungsfläche | Eine Anlage, mit deren Hilfe das Flugzeug von Reif, Eis oder Schnee befreit wird (Enteisung), um saubere Oberflächen zu erhalten, und/oder mit deren Hilfe die sauberen Oberflächen eines Flugzeugs für gewisse Zeit gegen die Bildung von Reif oder Eis oder die Ansammlung von Schnee oder Schneematsch geschützt werden. | |||||||||
Kennung | Text | Kennung der Enteisungsfläche | ||||||||
Geometrie | Polygon | Geografischer Ort der Enteisungsfläche | 1 m | Routine | Gemessen | 1/10 Sek. | 1 Sek. | |||
Art der Oberfläche | Text | Oberflächenart der Enteisungsfläche | ||||||||
Basis-ID | Text | Name des zugehörigen Rollbahn-, Abstellflächen- oder Vorfeldelements | ||||||||
Beschränkungen für Luftfahrzeuge | Text | Nutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Kommunikationseinrichtung | ||||||||||
Bezeichnung des Dienstes | Text | Bezeichnung des erbrachten Dienstes | ||||||||
Rufzeichen | Text | Rufzeichen der Kommunikationseinrichtung | ||||||||
Kanal | Text | Kanal/Frequenz der Kommunikationseinrichtung | ||||||||
Login-Adresse | Text | Login-Adresse der Einrichtung | Falls zutreffend | |||||||
Betriebszeiten | Zeitschema | Betriebsstunden der Station, die von der Dienststelle genutzt wird". |
(2) Tabelle 3. ATS- und andere Streckendaten erhält folgende Fassung:
"3. Daten von ATS- und sonstigen Strecken
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
ATS-Strecke | Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen der Flugverkehrsdienste bestimmt ist | |||||||||
Kennung | Text | Kennungen für ATS-Strecken gemäß Anhang XI (Teil-FPD) dieser Verordnung | ||||||||
Präfix der Kennung | Text | Präfix der Streckenkennung gemäß Anmerkung 1 | ||||||||
Sonstige Strecke | Eine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen ohne ATS bestimmt ist | |||||||||
Kennung | Text | Streckenkennung | ||||||||
Art | Text | Streckenart (z.B. unkontrollierte VFR-Navigationsstrecken) | ||||||||
Flugregeln | Codeliste | Informationen über die für die Strecke geltenden Flugregeln (IFR/VFR) | ||||||||
Streckensegment | ||||||||||
Von Punkt | Verweis auf den ersten Punkt eines Streckenabschnitts | |||||||||
Bezeichnung | Text | Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts | ||||||||
Meldung | Codeliste | ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung' | ||||||||
nach Punkt | Verweis auf den zweiten Punkt eines Streckenabschnitts | |||||||||
Bezeichnung | Text | Die codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts | ||||||||
Meldung | Codeliste | ATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung' | ||||||||
Kurs über Grund | Peilung | Kurs über Grund, VOR-Radial oder missweisende Peilung eines Streckenabschnitts | 1/10 Grad (Terminal Ankunft Abflug) | Routine (Terminal Ankunft Abflug) | Berechnet (Terminal Ankunft Abflug) | 1 Grad (Terminal Ankunft Abflug) | 1 Grad (Terminal Ankunft Abflug) | |||
Wechselpunkt | Punkt | Der Punkt, an dem ein Luftfahrzeug, das entlang eines durch UKW-Drehfunkfeuer definierten ATS-Streckenabschnitts fliegt, voraussichtlich den Bezug auf die Navigationseinrichtung hinter dem Luftfahrzeug als primäre Navigationshilfe durch den Bezug auf die nächstgelegene Einrichtung vor dem Luftfahrzeug ersetzen wird. | Für VOR-Radial | |||||||
Länge | Distanz | Die geodätische Entfernung zwischen 'von Punkt' und 'nach Punkt' | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Obere Begrenzung | Höhe über NN | Obere Begrenzung des Streckenabschnitts | ||||||||
Untere Begrenzung | Höhe über NN | Untere Begrenzung des Streckenabschnitts | ||||||||
Mindestreiseflughöhe (MEA) | Höhe über NN | Die Höhe über NN eines Streckenabschnitts, die einen angemessenen Empfang der relevanten Navigationseinrichtungen und des ATS-Fernmeldeverkehrs gewährleistet, mit der Luftraumstruktur im Einklang steht und die erforderliche Hindernisfreiheit bietet. | 50 m | Routine | Berechnet | 50 m oder 100 ft | 50 m oder 100 ft | |||
Mindesthindernisfreihöhe über NN (MOCA) | Höhe über NN | Die Mindesthöhe über NN eines festgelegten Abschnitts, in der die erforderliche Hindernisfreiheit gewährleistet ist. | 50 m | Routine | Berechnet | 50 m oder 100 ft | 50 m oder 100 ft | |||
Mindestflughöhe | Höhe über NN | Mindestflughöhe | 50 m | Routine | Berechnet | 50 m oder 100 ft | 50 m oder 100 ft | |||
Seitliche Begrenzungen | Distanz | Seitliche Begrenzungen der Strecke | ||||||||
Bereichsmindesthöhe (AMA) | Höhe über NN | Die unter Instrumentenwetterbedingungen (IMC) zu verwendende Mindestflughöhe, die innerhalb eines bestimmten Gebiets, das in der Regel durch Breitenkreise und Meridiane definiert ist, eine Mindesthindernisfreiheit gewährleistet. | ||||||||
Mindestführungshöhe (MVA) | Höhe über NN | MVA | ||||||||
Beschränkungen | Text | Angaben zu etwaigen Geschwindigkeits- und Flugflächen-/Höhenbeschränkungen für das Gebiet, falls zutreffend | ||||||||
Reiseflughöhe bestimmende Richtung | Angabe der Richtung der Reiseflughöhen (gerade, ungerade, keine (NIL)) | |||||||||
Vorwärts | Codeliste | Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom ersten zum zweiten Punkt des Streckenabschnitts | ||||||||
Rückwärts | Codeliste | Angabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom zweiten zum ersten Punkt des Streckenabschnitts | ||||||||
Verfügbarkeit | Text | Informationen zur Verfügbarkeit der Strecke | ||||||||
Luftraumklasse | Text | Eine Klassifizierung des Luftraums, nach der sich die Betriebsvorschriften, die Anforderungen an Flüge und die erbrachten Dienste richten. | ||||||||
Anforderungen an die leistungsbasierte Navigation (PBN) | Flächennavigation auf der Grundlage von PBN-Anforderungen an Luftfahrzeuge, die auf einer ATS-Strecke, nach einem Instrumentenanflugverfahren oder in einem festgelegten Luftraum betrieben werden. | Nur PBN | ||||||||
Navigationsspezifikation | Text | Benennung der für ein bestimmtes Segment oder bestimmte Segmente geltenden Navigationsspezifikation(en); es gibt zwei Arten von Navigationsspezifikationen:
| ||||||||
Anforderungen an die Navigationsleistung | Text | Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden PBN-Streckenabschnitt (RNAV oder RNP) | ||||||||
Sensoranforderungen | Text | Angabe der Sensoranforderungen einschließlich etwaiger Navigationsspezifikationsbeschränkungen | ||||||||
Kontrollstelle | ||||||||||
Bezeichnung | Text | Name der den Dienst erbringenden Stelle | ||||||||
Kanal | Text | Betriebskanal/-frequenz der Kontrollstelle | ||||||||
Login-Adresse | Text | Festgelegter Login-Code für die DataLink-Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle | Falls zutreffend | |||||||
Anmerkung 1 | U = upper | Anmerkung 2 | 1/10 km | Routine | Berechnet | 1/10 km oder 1/10 nm | 1 km oder 1 nm | |||
H = Hubschrauber | 1/100 km | Grundlegend | Berechnet | 1/100 km oder 1/100 nm | 1 km oder 1 nm | |||||
S = Überschall (supersonic) | ||||||||||
T = TACAN | ||||||||||
Sonstige |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Wegpunkt | ||||||||||
Identifizierung | Text | Dem signifikanten geografischen Punkt zugewiesene Bezeichnungen, codierte Kennungen oder codierte Bezeichnungen | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des Wegpunkts | 100 m | Grundlegend | Gemessen/Berechnet | 1 Sek. | 1 Sek. | |||
Formation | ||||||||||
Navigationshilfe (Navaid) | Text | Identifizierung der Station des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird | ||||||||
Peilung | Peilung | Peilung zum VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist | Siehe Anmerkung 1 | |||||||
Distanz | Distanz | Distanz vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden ist | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Anmerkung 1 | 1/10 Grad | Routine | Berechnet | 1/10 Grad | 1/10 Grad | |||||
1/100 Grad | Grundlegend | Berechnet | 1/100 Grad | 1/10 Grad | ||||||
Berechnet | ||||||||||
Anmerkung 2 | 1/10 km | Routine | Berechnet | 1/10 km oder 1/10 nm | 2/10 km (1/10 nm) | |||||
1/100 km | Grundlegend | Berechnet | 1/100 km oder 1/100 nm | 2/10 km (1/10 nm) |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Warteverfahren auf der Strecke | Ein vorbestimmtes Manöver, das ein Luftfahrzeug innerhalb eines bestimmten Luftraums hält, bis eine weitere Freigabe möglich ist | |||||||||
Identifizierung | Text | Identifizierung des Warteverfahrens | ||||||||
Fixpunkt | Text | Identifizierung des Warteverfahren-Fixpunkts | 100 m | Grundlegend | Gemessen/Berechnet | 1 Sek. | 1 Sek. | |||
Wegpunkt | Punkt | Geografischer Ort des Warte-Wegpunkts | ||||||||
Anflugkurs | Peilung | Der Anflugkurs des Warteverfahrens | ||||||||
Kurvenrichtung | Text | Richtung der Verfahrenskurve | ||||||||
Geschwindigkeit | Wert | Maximal zulässige Fluggeschwindigkeit | ||||||||
Flughöhe | ||||||||||
Mindestwartehöhe | Höhe über NN | Mindestwartehöhe für das Warteverfahren | ||||||||
Maximale Wartehöhe | Höhe über NN | Maximale Wartehöhe für das Warteverfahren | ||||||||
Dauer/Strecke des Abflugteils des Warteverfahrens | Wert | Angabe der Dauer/Strecke des Warteverfahrens | ||||||||
Kontrollstelle | ||||||||||
Bezeichnung | Text | Angabe der Kontrollstelle | ||||||||
Frequenz | Wert | Betriebsfrequenz/-kanal der Kontrollstelle | ||||||||
Besonderes Einflugverfahren (Holding Entry) | Text | Textbeschreibung des besonderen VOR/DME-Einflugverfahrens | Sofern für eine VOR/DME-Warteschleife ein Einflug-Radial zu einem Sekundärfix am Ende des Abflugteils festgelegt wurde". |
(3) Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten erhält folgende Fassung:
"Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Funknavigationshilfe | ||||||||||
Art | Text | Art der Funknavigationshilfe | ||||||||
Identifizierung | Text | Code zur eindeutigen Identifizierung der Navigationshilfe | ||||||||
Bezeichnung | Text | Zugewiesene Bezeichnung der Navigationshilfe | ||||||||
Klassifizierung der ILS-Anlage | Codeliste | Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit eines ILS | ILS | |||||||
Klassifizierung der GBAS-Anlage | Codeliste | Eine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Teilsystems Boden des GBAS | GBAS | |||||||
Kennung der GBAS-Anflughilfe | Codeliste | Eine Klassifizierung auf der Grundlage des GBAS-Dienstvolumens und der Leistungsanforderungen für jeden unterstützten Anflug | GBAS | |||||||
Einsatzgebiet | Text | Angabe, welchem Zweck (Strecke (E), Flugplatz (A) oder beides (AE)) die Navigationshilfe dient | ||||||||
Bedienter Flugplatz/Hubschrauberflugplatz | Text | ICAO-Ortskennung oder Name der bedienten Flugplätze/Hubschrauberflugplätze | ||||||||
Bediente Piste | Text | Kennung der bedienten Piste | ||||||||
Betreiber | Text | Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung | ||||||||
Art des unterstützten Flugbetriebs | Codeliste | Angabe der Art des unterstützten Flugbetriebs für ILS/MLS, Basis-GNSS, satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS) und bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS) | ||||||||
Kombinierte Aufstellung | Text | Information, dass Navigationshilfen miteinander kombiniert werden | ||||||||
Betriebszeiten | Zeitschema | Betriebszeiten der Funknavigationshilfe | ||||||||
Ortsmissweisung | Winkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord | |||||||||
Winkel | Winkel | Ortsmissweisung der Funknavigationshilfe | ILS/NDB | Siehe Anmerkung 1 | ||||||
Datum | Datum | Datum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies | ||||||||
Deklination der Station | Winkel | Ausrichtung der Abweichung der Navigationshilfe zwischen Null-Grad-Radial und rechtweisend Nord, bestimmt zum Zeitpunkt der Kalibrierung der Station | VOR/ILS/MLS | |||||||
Nullrichtung (Peilung) | Text | Richtung der 'Null-Peilung', die von der Station zur Verfügung gestellt wird, z.B. missweisend Nord, rechtweisend Nord usw. | VOR | |||||||
Frequenz | Wert | Frequenz oder Einstellungsfrequenz der Funknavigationshilfe | ||||||||
Kanal | Text | Nummer des Kanals der Funknavigationshilfe | DME oder GBAS | |||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort der Funknavigationshilfe | Siehe Anmerkung 2 | |||||||
Ortshöhe über NN | Ortshöhe über NN | Die Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME oder die Ortshöhe über NN des GBAS-Referenzpunkts | DME oder GBAS | Siehe Anmerkung 3 | ||||||
Ellipsoidhöhe | Höhe über Grund | Die Ellipsoidhöhe des GBAS-Referenzpunkts | GBAS | |||||||
Ausrichtung des Landekurssenders | ||||||||||
Peilung | Peilung | Landekurs | ILS-Landekurssender | 1/100 Grad | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Grad (falls rechtweisend) | 1 Grad | ||
Art | Text | Art der Ausrichtung des Landekurssenders - rechtweisend oder missweisend | ILS-Landekurssender | |||||||
Null-Azimut-Ausrichtung | Peilung | MLS Null-Azimut-Ausrichtung | MLS | 1/100 Grad | Grundlegend | Gemessen | 1/100 Grad (falls rechtweisend) | 1 Grad | ||
Winkel | Winkel | Winkel des Gleitpfads eines ILS oder normaler Gleitpfadwinkel einer MLS-Anlage | ILS GP/MLS | |||||||
RDH | Wert | Wert der ILS-Bezugshöhe (ILS RDH) | ILS GP | 0,5 m | Kritisch | Berechnet | ||||
Distanz Landekurssendeantenne zum Pistenende | Distanz | Distanz ILS-Landekurssender - Pistenende/FATO | ILS-Landekurssender | 3 m | Routine | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Distanz ILS-Gleitpfad-Antenne zu TRSH | Distanz | Distanz ILS-Gleitpfadantenne - Schwelle entlang der Mittellinie | ILS GP | 3 m | Routine | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Distanz ILS-Markierung zu TRSH | Distanz | Distanz ILS-Markierung - Schwelle | ILS | 3 m | Grundlegend | Berechnet | 1 m oder 1 ft | 2/10 km (1/10 nm) | ||
Distanz ILS-DME-Antenne zu TRSH | Distanz | Distanz ILS-DME-Antenne - Schwelle entlang der Mittellinie | ILS | 3 m | Grundlegend | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Distanz MLS-Azimut-Antenne zum Pistenende | Distanz | Distanz MLS-Azimut-Antenne - Pistenende/FATO | MLS | 3 m | Routine | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu TRSH | Distanz | Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu Schwelle entlang der Mittellinie | MLS | 3 m | Routine | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Distanz MLS-DME-Antenne zu TRHS | Distanz | Distanz MLS-DME/P-Antenne - Schwelle entlang der Mittellinie | MLS | 3 m | Grundlegend | Berechnet | 1 m oder 1 ft | Gemäß Darstellung | ||
Signal-Polarisierung | Codeliste | GBAS-Signalpolarisierung (GBAS/H oder GBAS/E) | GBAS | |||||||
Ausgewiesener Betriebsbereich (DOC) | Text | DOC oder Standarddienstvolumen (SSV) als Reichweite oder Radius des Dienstvolumens bezogen auf den Referenzpunkt, Höhe über Grund und Sektoren der Navigationshilfe/des GBAS, falls erforderlich | ||||||||
Anmerkung 1 | ILS-Landekurssender | 1 Grad | Grundlegend | Gemessen | 1 Grad | |||||
NDB | 1 Grad | Routine | Gemessen | 1 Grad | ||||||
Gemessen | ||||||||||
Anmerkung 2 | Flugplatz-Navigationshilfe | 3 m | Grundlegend | Gemessen | 1/10 Sek. | Gemäß Darstellung | ||||
GBAS-Bezugspunkt | 1 m | Gemessen | ||||||||
Strecke | 100 m | Grundlegend | Gemessen | 1 Sek. | ||||||
Gemessen | ||||||||||
Anmerkung 3: | DME | 30 m (100 ft) | Grundlegend | Gemessen | 30 m (100 ft) | 30 m (100 ft) | ||||
DME/P | 3 m | Grundlegend | Gemessen | 3 m (10 ft) | ||||||
GBAS-Bezugspunkt | 0,25 m | Grundlegend | 1 m oder 1 ft |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
GNSS | Globales Positionsbestimmungs- und Zeitgebungssystem, das aus einem oder mehreren Satellitenkonstellationen, Luftfahrzeug-Empfängern und einer Systemintegritätsüberwachung besteht und erforderlichenfalls Erweiterungen umfasst, um die für den vorgesehenen Betrieb erforderliche Navigationsleistung zu unterstützen | |||||||||
Bezeichnung | Text | Bezeichnung des GNSS-Elements (GPS, GBAS, GLONASS, EGNOS, MSAS, WAAS etc.) | ||||||||
Frequenz | Wert | GNSS-Frequenz | Falls zutreffend | |||||||
Abdeckungsgebiet | Polygon | Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets | ||||||||
Abdeckungsgebiet | Polygon | Geografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets | ||||||||
Für den Betrieb zuständige Behörde | Text | Bezeichnung der für den Betrieb der Einrichtung zuständigen Behörde |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Luftfahrtbodenfeuer | Bodenfeuer und andere Leuchtfeuer zur Kennzeichnung geografischer Positionen, die vom Mitgliedstaat für signifikant erachtet werden | |||||||||
Art | Text | Art des Leuchtfeuers | ||||||||
Kennung | Text | Code zur eindeutigen Identifizierung des Leuchtfeuers | ||||||||
Bezeichnung | Text | Name der Stadt oder Gemeinde oder sonstige Identifizierung des Leuchtfeuers | ||||||||
Leuchtkraft | Wert | Leuchtkraft des Leuchtfeuers | 1000 cd | |||||||
Eigenschaften | Text | Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers | ||||||||
Betriebszeiten | Zeitschema | Betriebszeiten des Leuchtfeuers | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des Leuchtfeuers | ||||||||
Maritime Leuchtfeuer | ||||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des Leuchtfeuers | ||||||||
Sichtweite | Distanz | Sichtweite des Leuchtfeuers | ||||||||
Eigenschaften | Text | Angaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers |
Thema | Eigenschaft | Untereigenschaft | Art | Beschreibung | Anmerkung | Genauigkeit | Integrität | Generierung Art | Publ. Aufl. | Kartenaufl. |
Sondernavigationssystem | Mit Sondernavigationssystemen assoziierte Stationen (DECCA. LORAN, usw.) | |||||||||
Art | Text | Art des bereitgestellten Dienstes (Mastersignal, Slavesignal, Farbe) | ||||||||
Kennung | Text | Code zur eindeutigen Identifizierung des Sondernavigationssystems | ||||||||
Bezeichnung | Text | Zugewiesener Name des Sondernavigationssystems | ||||||||
Frequenz | Wert | Frequenz (Kanalnummer, Basistaktrate, Wiederholungsrate, soweit zutreffend) des Sondernavigationssystems | ||||||||
Betriebszeiten | Zeitschema | Betriebszeiten des Sondernavigationssystems | ||||||||
Position | Punkt | Geografischer Ort des Sondernavigationssystems | 100 m | Grundlegend | Gemessen/Berechnet | |||||
Betreiber | Text | Bezeichnung des Betreibers der Einrichtung | ||||||||
Abdeckungsgebiet der Einrichtung | Text | Beschreibung des Abdeckungsgebiets der Einrichtung des Sondernavigationssystems". |
Anhang III |
Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:
1. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) In Teil 2 - Strecke (ENR), erhält Abschnitt ENR 3. ATS-STrecken folgende Fassung:
"ENR 3. ATS-Strecken
ENR 3.1 Konventionelle Navigationsstrecken
Ausführliche Beschreibung konventioneller Navigationsstrecken mit folgenden Angaben:
ENR 3.2 Flächennavigationsstrecken
Ausführliche Beschreibung der Strecken mit leistungsbasierter Navigation (PBN) (RNAV und RNP) mit folgenden Angaben:
ENR 3.3 Sonstige Strecken
Die Anforderung besteht darin, sonstige spezifisch bezeichnete Strecken, die in bestimmten Bereichen obligatorisch sind, zu beschreiben.
Beschreibung des Luftraums mit freier Streckenführung (FRA) als festgelegter Luftraum, in dem die Nutzer Direktverbindungen zwischen einem festgelegten Zugangspunkt und einem festgelegten Abgangspunkt frei planen können, einschließlich der Informationen über die direkte Streckenführung, der Einschränkungen für die Nutzung von Wegpunkten für direkte Streckenführungen und der Angabe im Flugplan (Punkt 15). Die Voraussetzungen für die Erteilung von ATC-Freigaben sind zu beschreiben.
ENR 3.4 Warteverfahren auf der Strecke
Die Anforderung besteht darin, das Warteverfahren auf der Strecke mit folgenden Angaben ausführlich zu beschreiben:
b) Teil 3 - Flugplätze (AD) wird wie folgt geändert:
i) Abschnitt A 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung erhält folgende Fassung:
"AD 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung
AD 1.1 Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen von Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen
AD 1.1.1 Allgemeine Bedingungen
Kurze Beschreibung der für Flugplätze und Hubschrauberflugplätze zuständigen Behörde mit folgenden Angaben:
AD 1.1.2 Zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen
Gegebenenfalls Vorschriften und Verfahren für die zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen.
AD 1.1.3 Verfahren bei geringer Sicht (Low Visibility Procedures - LVP)
Die allgemeinen Bedingungen für die Anwendung von LVP auf Flugplätzen bei Flugbetrieb mit geringer Sicht.
AD 1.1.4 Flugplatz-Betriebsminima
Einzelheiten zu den vom Mitgliedstaat angewandten Flugplatz-Betriebsminima.
AD 1.1.5 Sonstige Angaben
Hier sind gegebenenfalls sonstige Informationen vergleichbarer Art anzugeben.
AD 1.2 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienst (RFFS), Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan
AD 1.2.1 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienste
Kurze Beschreibung der Regelungen für die Einrichtung von RFFS auf Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind, mit Angabe der vom Mitgliedstaat festgelegten Rettungs- und Feuerbekämpfungskategorien.
AD 1.2.2 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan
Beschreibung der Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche, kurze Darstellung der allgemeinen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Schneeplan für Flugplätze/Hubschrauberflugplätze, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind und auf denen normalerweise eine Schneefallwahrscheinlichkeit besteht, mit folgenden Angaben:
AD 1.3 Verzeichnis der Flugplätze und Hubschrauberflugplätze
Gegebenenfalls durch eine grafische Darstellung ergänztes Verzeichnis der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze in einem Mitgliedstaat mit folgenden Angaben:
AD 1.4 Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze
Kurze Beschreibung der vom Mitgliedstaat angewandten Kriterien für die Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze für die Zwecke der Erstellung/Verbreitung/Bereitstellung von Informationen.
AD 1.5 Status der Zertifizierung von Flugplätzen
Eine Liste der Flugplätze in dem Mitgliedstaat mit Angabe des Status der Zertifizierung, mit folgenden Angaben:
ii) Abschnitt AD 2. Flugplätze wird wie folgt geändert:
- Punkt **** AD 2.7 erhält folgende Fassung:
"**** AD 2.7 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan
Angaben zur Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche.
Ausführliche Beschreibung der für die Räumung der Bewegungsflächen verfügbaren Ausrüstung sowie vorrangige Räumungsbereiche mit folgenden Angaben:
- Punkt **** AD 2.19 erhält folgende Fassung:
"**** AD 2.19 Funknavigations- und Landehilfen
Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Flugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:
- Punkt **** AD 2.22 erhält folgende Fassung:
"**** AD 2.22 Flugverfahren
Ausführliche Beschreibung der Bedingungen und Flugverfahren, einschließlich Radar- und/oder ADS-B-Verfahren, die auf der Grundlage der Luftraumorganisation auf dem Flugplatz festgelegt werden. Sofern solche Verfahren festgelegt sind, sind die am Flugplatz angewandten Verfahren bei geringer Sicht ausführlich zu erläutern, mit folgenden Angaben:
- Der folgende Punkt AD 2.25 wird angefügt:
"**** AD 2.25 Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS)
Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS), einschließlich der betroffenen Verfahren und Verfahrensminima."
iii) In Abschnitt AD 3. Hubschrauberflugplatz erhält Punkt AD 3.18 folgende Fassung:
"**** AD 3.18 Funknavigations- und Landehilfen
Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Hubschrauberflugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:
Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Hubschrauberflugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einen Hubschrauberflugplatz genutzt, ist für jeden Hubschrauberflugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlagenicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte 'Anmerkungen' der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte 'Anmerkungen' anzugeben."
2. Anlage 3 erhält folgende Fassung:
"Anlage 3
SNOWTAM-Format
Hinweise zum Ausfüllen des SNOWTAM-Formats
1. Allgemeines
TT | = | Datenkennung der SNOWTAM = SW, |
AA | = | geografische Kennung des Mitgliedstaats, z.B. LF = Frankreich, |
iiii | = | aus vier Ziffern bestehende laufende SNOWTAM-Nummer, |
CCCC | = | aus vier Buchstaben bestehende Ortskennung des Flugplatzes, auf den sich die SNOWTAM bezieht, |
MMYYGGgg | = | Datum/Uhrzeit der Beobachtung/Messung, dabei gilt: |
MM | = | Monat, z. 8. Januar = 01, Dezember = 12, |
YY | = | Tag des Monats, |
GGgg | = | Zeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC, |
(BBB) | = | fakultative Gruppe für: |
Korrektur eines Fehlers in einer zuvor mit derselben laufenden Nummer herausgegebenen SNOWTAM = COR. Die Klammern (BBB) werden verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fakultative Gruppe handelt. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste und werden die einzelnen Daten/Uhrzeiten der Beobachtung/Bewertung durch wiederholtes Ausfüllen des Elements B angegeben, ist im abgekürzten Titel (MMYYGGgg) das Datum/die Uhrzeit der letzten Beobachtung/Bewertung einzutragen.
2. Leistungsberechnung des Flugzeugs
Element A | - | Ortskennung des Flugplatzes (vier Buchstaben). |
Element B | - | Datum und Uhrzeit der Bewertung (achtstellige Datum-Zeit-Gruppe zur Angabe des Zeitpunkts der Beobachtung, bestehend aus Monat, Tag, Stunde und Minuten in UTC). |
Element C | - | Niedrigere Pistenkennnummer (nn[L] oder nn[C] oder nn[R]). Für jede Piste ist nur eine Kennnummer und zwar immer die niedrigere einzutragen. |
Element D | - | Code für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste. Für jedes Drittel der Piste wird nur eine Ziffer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6) durch einen Schrägstrich getrennt eingetragen. |
Element E | - | Bedeckungsgrad für jedes Drittel der Piste in %. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste entweder 25, 50, 75 oder 100 anzugeben, getrennt durch einen Schrägstrich ([n]nn/[n]nn/[n]nn).
Diese Angabe ist nur zu machen, wenn für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste eine andere Zustandsbeschreibung (Element G) als "DRY" (TROCKEN) vorliegt. Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen. |
Element F | - | Schichtdicke der lockeren Kontaminierung für jedes Drittel der Piste.
Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste getrennt durch einen Schrägstrich die Schichtdicke der Kontaminierung in Millimeter anzugeben (nn/nn/nn oder nnn/nnn/nnn).
Diese Angaben sind nur für folgende Kontaminierungsarten zu machen:
Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen. |
Element G | - | Zustandsbeschreibung für jedes Drittel der Piste.
Die folgenden Zustandsbeschreibungen sind getrennt durch einen Schrägstrich für jedes Pistendrittel einzufügen.
COMPACTED SNOW (KOMPRIMIERTER SCHNEE) DRY SNOW (TROCKENER SCHNEE) DRY SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (TROCKENER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE) DRY SNOW ON TOP OF ICE (TROCKENER SCHNEE AUF EIS) FROST (REIF) ICE (EIS) SLIPPERY WET (GLATT UND NASS) SLUSH (SCHNEEMATSCH) SPECIALLY PREPARED WINTER RUNWAY (SPEZIELL FÜR DEN WINTER PRÄPARIERTE PISTE) STANDING WATER (STEHENDES WASSER) WATER ON TOP OF COMPACTED SNOW (WASSER AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE) WET (NASS) WET ICE (NASSES EIS) WET SNOW (NASSER SCHNEE) WET SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (NASSER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE) WET SNOW ON TOP OF ICE (NASSER SCHNEE AUF EIS) DRY (nur zu melden, wenn keine Kontaminierung vorliegt) Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen. |
Element H | - | Breite der Piste, für die die Pistenzustandscodes gelten. Hier ist die Breite der Piste in Metern anzugeben, falls diese geringer ist, als die veröffentlichten Angaben zur Pistenbreite. |
3. Abschnitt Lageerfassung
Die im Abschnitt Lageerfassung anzugebenden Elemente sind am Ende mit einem Punkt zu versehen.
Elemente im Abschnitt Lageerfassung, für die keine Informationen vorliegen oder bei denen die Bedingungen für die Veröffentlichung nicht erfüllt sind, werden gänzlich ausgelassen.
Element I | - | Verkürzte Pistenlänge. Hier sind die anwendbare Pistenkennung und die verfügbare Länge in Metern einzutragen (z.B. RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] REDUCED TO [n]nnn). Diese Angabe hängt davon ab, ob eine NOTAM mit einem neuen Satz festgesetzter Strecken herausgegeben wurde. |
Element J | - | Schneetreiben auf der Piste. Bei Meldung wird "DRIFTING SNOW" mit einem Leerzeichen "DRIFTING SNOW" (RWY nn oder RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] DRIFTING SNOW) eingefügt. |
Element K | - | Sand auf der Piste. Soll Sand auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "LOOSE SAND" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] LOOSE SAND). |
Element L | - | Chemische Behandlung auf der Piste. Soll eine chemische Behandlung auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "CHEMICALLY TREATED" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] CHEMICALLY TREATED). |
Element M | - | Schneeverwehungen auf der Piste. Sollen Schneeverwehungen auf der Piste gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die niedrigere Pistenkennnummer, die Angabe "SNOWBANK", die nähere Ortsbeschreibung "L" für links, "R" für rechts oder "LR" für beide Seiten und die Angabe "FM CL" für die Entfernung von der Mittellinie in Metern einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] SNOWBANK Lnn oder Rnn oder LRnn FM CL). |
Element N | - | Schneeverwehungen auf einer Rollbahn. Sollen Schneeverwehungen auf einer Rollbahn gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die Rollbahnkennung und die Angabe "SNOWBANK" einzutragen (TWY [nn]n oder TWYS [nn]n/[nn]n/[nn]n... oder ALL TWYS SNOWBANKS). |
Element O | - | An die Piste angrenzende Schneeverwehungen. Sollen Schneeverwehungen gemeldet werden, die in das Höhenprofil des Flugplatzschneeplans hineinragen, sind die niedrigere Pistenkennnummer und die Angabe "ADJ SNOWBANKS" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] ADJ SNOWBANKS). |
Element P | - | Zustand der Rollbahnen. Soll der Zustand von Rollbahnen als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Rollbahnkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (TWY [n oder nn] POOR oder TWYS [n oder nn]/[n oder nn]/[n oder nn] POOR... oder ALL TWYS POOR). |
Element R | - | Zustand des Vorfelds. Soll der Zustand des Vorfelds als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Vorfeldkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (APRON [nnnn] POOR oder APRONS [nnnn]/[nnnn]/[nnnn] POOR oder ALL APRONS POOR). |
Element S | - | Nicht gemeldet (NR, not reported). |
Element T | - | Anmerkungen in Klartext." |
ENDE |