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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/938 der Kommission vom 26. Juli 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 hinsichtlich der Anforderungen an den Luftfahrtdatenkatalog und das Luftfahrthandbuch

(ABl. L 209 vom 10.08.2022 S. 1)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 43 Absatz 1 Buchstaben a und f und Artikel 62 Absatz 15 Buchstaben a und c,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission 2 sind gemeinsame Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten ("ATM/ANS") und sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes ("ATM-Netzfunktionen") für den allgemeinen Flugverkehr und die Aufsicht hierüber festgelegt.

(2) Am 8. Juni 2020 nahm die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) die Änderung 1 zu den "Procedures for Air Navigation Services - Aeronautical Information Management (PANS-AIM, Doc 10066)" an, mit der die in den ICAO-Vertragsstaaten seit dem 4. November 2021 geltenden neuen Bestimmungen in Bezug auf Inhalt und Aufbau des Luftfahrthandbuchs (AIP) sowie des Luftfahrtdatenkatalogs eingeführt wurden. Diese Bestimmungen sollten sich in der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 widerspiegeln, insbesondere in den gemeinsamen Anforderungen an Diensteanbieter, wie sie in Anhang III (Teil-ATM/ANS.OR) und in den spezifischen Anforderungen an Anbieter von Flugberatungsdiensten in Anhang VI (Teil-AIS) der genannten Durchführungsverordnung festgelegt sind.

(3) Eines der Elemente, die für die Umsetzung des mit der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission 3 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission 4 eingeführten Konzepts des Allwetterbetriebs benötigt werden, ist die Verfügbarkeit und standardisierte Darstellung relevanter flugplatzbezogener Informationen im AIP. Der derzeitige Aufbau und Inhalt bestimmter Teile des AIP spiegeln ältere Bestimmungen des Anhangs 14 des am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (im Folgenden "Abkommen von Chicago") wider, die sich auf die Messung der Reibung beziehen und somit nicht die Verbreitung von Luftfahrtinformationen beinhalten, die für die Umsetzung des globalen ICAO-Meldeformats mittels des AIP erforderlich sind. Daher sollten die Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des AIP in Anhang VI (Teil-AIS) der Verordnung (EU) 2017/373 geändert werden.

(4) Die Begriffsbestimmungen in Bezug auf das Konzept "Allwetterflugbetrieb" in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 sollten geändert werden, damit die Kohärenz mit den Begriffsbestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 gewährleistet ist. Um sicherzustellen, dass SNOWTAM unter allen erforderlichen Betriebsbedingungen herausgegeben werden, sollte darüber hinaus die Begriffsbestimmung von SNOWTAM in Anhang I (Begriffsbestimmungen) der Verordnung (EU) 2017/373 an die Begriffsbestimmung in Anhang 15 des Abkommens von Chicago und der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 angepasst werden.

(5) Nach den derzeitigen Anweisungen für das Ausfüllen des SNOWTAM-Formats ist es nicht möglich, für bestimmte Betriebszustände einer Piste eine SNOWTAM herauszugeben, was sich auf die korrekte Umsetzung des globalen Meldeformats für den Zustand der Pistenoberfläche auswirkt. Daher sollten solche Anweisungen, wie sie in Anhang VI der Verordnung (EU) 2017/373 enthalten sind, im Interesse der Kohärenz mit der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 geändert werden.

(6) Die Verordnung (EU) 2017/373 sollte daher entsprechend geändert werden.

(7) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme Nr. 03/2022 der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit.

(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I, III und VI der Verordnung (EU) 2017/373 werden entsprechend den Anhängen I, II und III dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 26. Juli 2022

1) ABl. L 212 vom 22.08.2018 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 der Kommission vom 1. März 2017 zur Festlegung gemeinsamer Anforderungen an Flugverkehrsmanagementanbieter und Anbieter von Flugsicherungsdiensten sowie sonstiger Funktionen des Flugverkehrsmanagementnetzes und die Aufsicht hierüber sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 482/2008, der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 1034/2011, (EU) Nr. 1035/2011 und (EU) 2016/1377 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 677/2011 (ABl. L 62 vom 08.03.2017 S. 1).

3) Verordnung (EU) Nr. 965/2012 der Kommission vom 5. Oktober 2012 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf den Flugbetrieb gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 296 vom 25.10.2012 S. 1).

4) Verordnung (EU) Nr. 139/2014 der Kommission vom 12. Februar 2014 zur Festlegung von Anforderungen und Verwaltungsverfahren in Bezug auf Flugplätze gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 44 vom 14.02.2014 S. 1).

.

Anhang I

Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1. Die folgende Nummer 38a wird eingefügt:

"38a. 'Konventionelle Navigationsstrecke' (conventional navigation route): eine ATS-Strecke, die unter Bezugnahme auf Bodennavigationshilfen festgelegt wird;".

2. Nummer 206 erhält folgende Fassung:

"206. 'Flugbetrieb bei geringer Sicht' (low visibility operation, LVO): Anflug- oder Startbetrieb auf einer Piste mit einer Pistensichtweite (PVR) von weniger als 550 m oder einer Entscheidungshöhe über Grund (DH) von weniger als 200 ft;".

3. Die folgende Nummer 206a wird eingefügt:

"206a. 'Verfahren bei geringer Sicht' (low visibility procedures): an einem Flugplatz angewandte Verfahren zur Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs bei geringer Sicht;".

4. Die folgende Nummer 212a wird eingefügt:

"212a. 'Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen' (operation with operational credits): ein Flugbetrieb unter Verwendung einer bestimmten Luftfahrzeug- oder Bodenausrüstung oder einer Kombination aus Luftfahrzeug- und Bodenausrüstung, die eines von Folgendem ermöglicht:

  1. die Anwendung von Flugplatz-Betriebsminima unter Standard für einen spezifischen Betrieb;
  2. die Erfüllung oder die Herabsetzung der Sichtanforderungen;
  3. einen reduzierten Umfang an erforderlichen Bodeneinrichtungen;".

5. Nummer 231 erhält folgende Fassung:

"231. 'SNOWTAM': eine NOTAM einer besonderen Serie, mit der unter Verwendung eines Standardformats der Oberflächenzustand in Bezug auf das Vorhandensein oder das Nichtmehrvorhandensein gefährlicher Zustände gemeldet wird, die auf Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche zurückzuführen sind;".

.

Anhang II

Anlage 1 des Anhangs III der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

(1) Tabelle 1. Flugplatzdaten erhält folgende Fassung:

"1. Flugplatzdaten

ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Flugplatz/ HubschrauberflugplatzEine definierte Fläche an Land oder auf dem Wasser (einschließlich Gebäuden, Anlagen und Ausrüstung), die dafür ausgelegt ist, ganz oder teilweise für die Ankunft, den Abflug und Bodenbewegungen von Luftfahrzeugen genutzt zu werden.
KennungKennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes
ICAO-OrtskennungTextDer aus vier Buchstaben bestehende ICAO-Code des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes gemäß ICAO-Dokument 7910 'Location Indicators'Falls zutreffend
IATA-CodeTextDie einem Standort gemäß den IATA-Regeln zugeordnete Kennung (Entschließung 767)Falls zutreffend
SonstigeTextLokale Flughafenkennung, falls abweichend von der ICAO-Ortskennung
BezeichnungTextDie amtliche Hauptbezeichnung eines Flugplatzes laut zuständiger Behörde
Bediente StadtTextVollständiger Name (freier Text) der von dem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz bedienten Stadt oder Gemeinde
Genehmigter Flugverkehr
International/ NationalCodelisteAngabe, ob internationale und/oder nationale Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Instrumentenflugregeln (IFR)/Sichtflugregeln (VFR)CodelisteAngabe, ob IFR- und/oder VFR-Flüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Linien-/NichtlinienflugverkehrCodelisteAngabe, ob Linien- und/oder Nichtlinienflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
Zivil/MilitärischCodelisteAngabe, ob gewerbliche Zivilluftfahrt und/oder allgemeine Luftfahrt und/oder Militärflüge am Flugplatz/Hubschrauberflugplatz genehmigt sind
NutzungsbeschränkungTextAngabe, ob ein Flugplatz oder Hubschrauberflugplatz der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist (ausschließlich Nutzung durch die Eigentümer)
Art des HubschrauberflugplatzesTextArt des Hubschrauberflugplatzes (ebenerdig, erhöht, auf Schiffen oder Hubschrauberlandedeck)
Art der KontrolleTextAngabe, ob ein Flugplatz unter ziviler, militärischer oder gemeinsamer Kontrolle steht
ZertifiziertTextAngabe, ob ein Flugplatz gemäß den ICAO-Vorschriften oder der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 zertifiziert/nicht zertifiziert ist
Datum der ZertifizierungDatumDatum der Flughafenzertifizierung durch die zuständige Behörde
Ablauf der ZertifizierungDatumDatum, an dem die Flugplatzzertifizierung ungültig wird
Geländehöhe
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNVertikaler Abstand zwischen dem mittleren Meeresspiegel (MSL) und dem höchsten Punkt des Landebereichs0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft1 m oder 1 ft
GeoidundulationHöhe über GrundGeoidundulation an der Ortshöhe über NN des Flugplatzes/HubschrauberflugplatzesFalls zutreffend0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft1 m oder 1 ft
ReferenztemperaturWertMittlere Tageshöchsttemperatur an einem Flugplatz bezogen auf den wärmsten Monat des Jahres; diese Temperatur ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren zu mitteln.
Mittlere TiefsttemperaturWertMittlere Tiefsttemperatur des kältesten Monats eines Jahres für die letzten fünf Messjahre an der Flugplatzbezugshöhe5 Grad
OrtsmissweisungWinkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord
WinkelWinkelWinkelbetrag der Ortsmissweisung1 GradGrundlegendGemessen1 Grad1 Grad
DatumDatumDatum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies
Veränderung im JahresverlaufWertJährliche Änderungsrate der Ortsmissweisung
BezugspunktAngegebener geografischer Ort eines Flugplatzes
PositionPunktGeografischer Ort des Flugplatzbezugspunkts30 mRoutineGemessen/Berechnet1 Sek.1 Sek.
LageTextOrt des Flugplatzbezugspunkts
RichtungTextRichtung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient
DistanzDistanzEntfernung des Flugplatzbezugspunkts zum Zentrum der Stadt oder Gemeinde, die der Flugplatz bedient
LanderichtungsanzeigerEine Vorrichtung zur visuellen Anzeige der für Start und Landung aktuell vorgesehenen Richtung
OrtTextOrt des Landerichtungsanzeigers
BefeuerungTextBefeuerung des LanderichtungsanzeigersFalls zutreffend
Notstromversorgung
EigenschaftenTextBeschreibung der Notstromversorgung
UmschaltdauerWertDauer der Umstellung auf Notstromversorgung
AnemometerGerät zur Messung der Windgeschwindigkeit
OrtTextOrt des Anemometers
BefeuerungTextBefeuerung des AnemometersFalls zutreffend
Flugplatzleuchtfeuer (ABN) / Flugplatzkennfeuer (IBN)Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer zur Kenntlichmachung eines Flugplatzes von der Luft aus
OrtTextOrt der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuerFalls zutreffend
EigenschaftenTextBeschreibung der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer
BetriebszeitenZeitschemaBetriebszeiten der Flugplatzleuchtfeuer/-kennfeuer
Windrichtungsanzeiger
OrtTextOrt des Windrichtungsanzeigers
BefeuerungTextBefeuerung des Windrichtungsanzeigers
Beobachtungsstandort für Pistensichtweite (RVR)Beobachtungsstandort für die RVR
PositionPunktGeografischer Ort der RVR-Beobachtungsstandorte
FrequenzflächeAusgewiesener Teil einer Bodenverkehrsfläche, auf dem die Flugverkehrskontrollstelle oder die Bodenkontrolle eine bestimmte Frequenz vorschreibt
StationTextName der den Dienst erbringenden Station
FrequenzWertFrequenz der den Dienst erbringenden Station
GrenzePolygonFrequenzflächenbegrenzung
HotspotOrt auf der Bewegungsfläche eines Flugplatzes mit einer Historie oder einem potenziellen Risiko von Kollisionen oder eines Eindringens von Objekten in den Pistenbereich, der eine erhöhte Aufmerksamkeit von Piloten/Fahrern verlangt
KennungTextHotspot-Kennung
AnmerkungTextZusätzliche Hotspot-Angaben
GeometriePolygonGeografische Fläche des Hotspots


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Piste (RWY)Eine definierte rechteckige Fläche auf einem landgestützten Flugplatz, die für Landung und Start von Luftfahrzeugen hergerichtet ist
KennungTextVolltextbezeichnung der Piste, die zu ihrer eindeutigen Identifizierung an einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird (z.B. 09/27, 02R/20L, RWY 1)
NennlängeDistanzFestgesetzte Längsausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
NennbreiteDistanzFestgesetzte Querausdehnung der Piste für flugbetriebliche (Leistungs-)Berechnungen1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft1 m
GeometriePolygonGeometrien von Pistenelement, versetzter Fläche und Kreuzung
Mittellinienpunkte
PositionPunktGeografischer Ort der Pistenmittellinie am Anfang und Ende der Piste, an der Stoppfläche und am Anfang jedes Startflugbahnbereichs sowie an jeder signifikanten Änderung der Neigung der Piste/StoppflächeDefinition gemäß Anhang 4 Nummer 3.8.4.21 mKritischGemessen
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN des entsprechenden Mittellinienpunkts. Bei Nicht-Präzisionsanflügen sind signifikant hohe und niedrige Zwischenpunkte entlang der Piste auf einen halben Meter oder Fuß genau zu messen.0,25 mKritischGemessen
GeoidundulationHöhe über GrundGeoidundulation am entsprechenden Mittellinienpunkt
Pistenabgangslinie
AbgangswegweiserLinieGeografischer Ort der Pistenabgangslinie0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1 Sek.
FarbeTextFarbe der Pistenabgangslinie
ArtTextArt der Pistenabgangslinie
FahrtrichtungCodelisteRichtung der Pistenabgangslinie (uni- oder bidirektional)
Art der OberflächeTextArt der Pistenoberfläche
Tragfähigkeit
Tragfähigkeitsklassifikationszahl (PCN)TextPCN
Art des BelagsTextArt des Belags zur Bestimmung der Lastwirkungsklassifikationszahl des Luftfahrzeugs / Tragfähigkeitsklassifikationszahl (ACN-PCN)
Kategorie des UnterbausTextTragfähigkeitsklasse des Pistenunterbaus
Zulässiger DruckTextMaximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
EvaluationsmethodeTextVerwendete Evaluationsmethode
SicherheitsstreifenEine definierte Fläche, die die Piste und, falls vorhanden, die Stoppfläche umgibt und dazu bestimmt ist: die Gefahr der Beschädigung von Luftfahrzeugen herabzusetzen, die von der Piste abkommen, und Luftfahrzeuge zu schützen, die sie während des Start-/Landevorgangs überfliegen
LängeDistanzLängsausdehnung des Pistensicherheitsstreifens
BreiteDistanzQuerausdehnung des Pistensicherheitsstreifens
Art der OberflächeTextOberflächenart des Pistensicherheitsstreifens
SchulterEine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt
GeometriePolygonGeografischer Ort der Pistenschultern
Art der OberflächeTextOberflächenart der Pistenschulter
BreiteDistanzBreite der Pistenschulter1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
StrahlflächeEigens hergerichtete Oberfläche am Pistenende, die dazu bestimmt ist, die Erosionswirkung der starken Windkräfte zu Beginn des Startlaufs von Flugzeugen zu kompensieren
GeometriePolygonGeografischer Ort der Strahlfläche
Hindernisfreie ZoneTextHindernisfreie Zone für Präzisionsanflugpiste der Kategorie IFalls zutreffend
Pistenmarkierung
ArtTextArt der Pistenmarkierung
BeschreibungTextBeschreibung der Pistenmarkierung
GeometriePolygonGeografischer Ort der Pistenmarkierung
Pistenmittellinienbefeuerung
LängeDistanzLängsausdehnung der Pistenmittellinienbefeuerung
AbstandDistanzAbstand der Pistenmittellinienbefeuerung
FarbeTextFarbe der Pistenmittellinienbefeuerung
LeuchtkraftTextLeuchtkraft der Pistenmittellinienbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenmittellinienbefeuerung
Pistenrandbefeuerung
LängeDistanzLängsausdehnung der Pistenrandbefeuerung
AbstandDistanzAbstand der Pistenrandbefeuerung
FarbeTextFarbe der Pistenrandbefeuerung
LeuchtkraftTextLeuchtkraft der Pistenrandbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenrandbefeuerung
FlugplatzbezugscodeDer Bezugscode bietet ein einfaches Verfahren für die Verknüpfung einer Vielzahl von Spezifikationen in Bezug auf die Flugplatzeigenschaften, woraus sich die Flugplatzeinrichtungen und deren Eignung für die Flugzeuge ableiten lassen, deren Betrieb an dem betreffenden Flugplatz vorgesehen ist.
ZahlCodelisteEine Zahl auf der Grundlage der Bezugsflugfeldlänge
BuchstabeCodelisteBuchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs
BeschränkungTextBeschreibung der für die Piste geltenden Beschränkungen
Pistenrichtung
KennungTextVolltextbezeichnung der Start- und Landerichtung - Beispiele: 27, 35L, 01R
Rechtweisende PeilungPeilungRechtweisende Peilung der Piste1/100 GradRoutineGemessen1/100 Grad1 Grad
ArtTextPistenart: Präzisions- (CAT I, II, III)/Nichtpräzisions-/Nicht-Instrumentenbetrieb
SchwelleAnfang des für die Landung benutzbaren Teils der Piste
PositionPunktGeografischer Ort der Pistenschwelle1 mKritischGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der PistenschwelleSiehe Anmerkung 1
GeoidundulationHöhe über GrundWGS-84-Geoidundulation an der PistenschwelleSiehe Anmerkung 2
ArtTextAngabe, ob die Schwelle versetzt oder nicht versetzt ist; eine versetzte Schwelle befindet sich nicht am Anfang der Piste
VersetzungDistanzAbstand der versetzten SchwelleBei versetzter Schwelle1 mRoutineGemessen
PistenendePistenende (Flugweg-Ausrichtungspunkt)
PositionPunktOrt des Pistenendes in Abflugrichtung1 mKritischGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN des PistenendesSiehe Pistenmittellinien
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER)Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls vorhanden, einer Freifläche)Beginn des Abflugverfahrens
PositionPunktGeografischer Ort des DER
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNDie Ortshöhe des DER ist die Ortshöhe über NN des Endes der Piste oder der Freifläche, je nachdem, welcher Wert der höhere ist.
AufsetzzoneDer Teil einer Piste jenseits der Schwelle, der für die erste Berührung landender Flugzeuge mit der Piste bestimmt ist
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNHöchste Erhebung der Aufsetzzone einer PräzisionsanflugpistePräzisionsanflugpiste0,25 m oder 0,25 ft
NeigungWertNeigung der Pistenaufsetzzone
NeigungWertPistenneigung
Kurzlandeverfahren (Landandholdshort, LAHSO)LAHSO
GeometrieLinieGeografischer Ort des LAHSO
Geschütztes ElementTextBezeichnung der geschützten Piste oder Rollbahn
Versetzte FlächeDer zwischen Pistenanfang und versetzter Schwelle gelegene Teil einer Piste
GeometriePolygonGeografischer Ort der versetzten Fläche
PCNTextPCN der versetzten Fläche
Art der OberflächeTextOberflächenart der versetzten Fläche
Beschränkungen für LuftfahrzeugeTextNutzungsbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Stoppfläche (SWY)Eine definierte rechteckige Fläche auf dem Boden am Ende der verfügbaren Startlaufstrecke, die so hergerichtet ist, dass darauf ein Luftfahrzeug im Falle eines abgebrochenen Starts zum Halten gebracht werden kann
LängeDistanzLängsausdehnung der SWYFalls zutreffend1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
BreiteDistanzBreite der SWY1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
GeometriePolygonGeografischer Ort der SWY
NeigungWertNeigung der SWY
Art der OberflächeTextOberflächenart der SWY
FreiflächeEine definierte rechteckige Fläche am Boden oder auf dem Wasser unter der Kontrolle einer zuständigen Behörde, die als geeignete Fläche ausgewählt bzw. hergerichtet wurde, über der ein Flugzeug einen Teil des anfänglichen Steigflugs bis zu einer angegebenen Höhe zurücklegen kann.
LängeDistanzLängsausdehnung der Freifläche1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
BreiteDistanzQuerausdehnung der Freifläche1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
BodenprofilVertikales Profil (oder Neigung) der FreiflächeFalls zutreffend
Pistenendsicherheitsfläche (RESA)Eine symmetrisch zur verlängerten Pistenmittellinie liegende und an das Ende des Sicherheitsstreifens angrenzende Fläche, die hauptsächlich dazu bestimmt ist, die Gefahr der Beschädigung eines Flugzeugs herabzusetzen, das zu früh aufsetzt oder die Piste überrollt
LängeDistanzLängsausdehnung der RESA
BreiteDistanzQuerausdehnung der RESA
LängsneigungWertLängsneigung der RESA
QuerneigungWertLängsneigung der RESA
Festgesetzte Strecken
Verfügbare Startlaufstrecke (TORA)DistanzLänge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Startlauf eines startenden Flugzeugs erklärt wurde1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
Verfügbare Startstrecke (TODA)DistanzLänge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Freifläche, falls vorhanden1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
Verfügbare Startabbruchstrecke (ASDA)DistanzLänge der verfügbaren Startlaufstrecke zuzüglich der Länge der Stoppfläche, falls vorhanden1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
Verfügbare Landestrecke (LDA)DistanzLänge der Piste, die als verfügbar und geeignet für den Landelauf eines landenden Luftfahrzeuges erklärt wurde1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
AnmerkungenTextAnmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden
Pistenendbefeuerung
FarbeTextFarbe der Pistenendbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenendbefeuerung
Stoppflächenbefeuerung
LängeDistanzLängsausdehnung der Stoppflächenbefeuerung
FarbeTextFarbe der Stoppflächenbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Stoppflächenbefeuerung
Anflugbefeuerung
ArtTextKlassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626
LängeDistanzLängsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems
LeuchtkraftTextCode zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems
Befeuerung der Pistenschwelle
FarbeTextFarbe der Pistenschwellenbefeuerung
Farbe der AußenbalkenTextFarbe der Außenbalken der Pistenschwelle
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Pistenschwellen- und Außenbalken-Befeuerung
Befeuerung der Aufsetzzone
LängeDistanzLängsausdehnung der Aufsetzzonenbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Aufsetzzonenbefeuerung
Gleitwinkelbefeuerungssystem
Mindestaugenhöhe über der Schwelle (MEHT)Höhe über GrundMEHT
OrtPunktGeografischer Ort des Gleitwinkelbefeuerungssystems
WinkelWinkelSollgleitwinkel
ArtTextArt der optischen Gleitweganzeige (PAPI, A-PAPI usw.)
AbweichungswinkelWinkelLiegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben
AbweichungsrichtungTextLiegt die Achse des Systems nicht parallel zur Pistenmittellinie, werden der Abweichungswinkel und die Richtung der Abweichung, d. h. links oder rechts, angegeben
AuffangvorrichtungLinieGeografischer Ort des quer über der Piste liegenden Fangseils
Notbremssystem (Arresting System)Hochenergieabsorbierendes Material am Ende einer Piste oder Stoppfläche, das so beschaffen ist, dass es unter dem Gewicht eines Flugzeugs zertrümmert wird und dadurch Verzögerungskräfte auf das Fahrwerk des Luftfahrzeugs ausübt.
GeometriePolygonGeografischer Ort des Notbremssystems
Abstand (Setback)DistanzAbstand des Notbremssystems vom Pistenende
LängeDistanzLängsausdehnung des Notbremssystems
BreiteDistanzQuerausdehnung des Notbremssystems
Funkhöhenmesserbereich
LängeDistanzLängsausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs
BreiteDistanzQuerausdehnung des Funkhöhenmesserbereichs
GeometriePolygonGeografischer Ort des Funkhöhenmesserbereichs
Anmerkung 1Schwellenhöhe für Nicht-Präzisionsanflugpisten0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft1 m oder 1 ft
Schwellenhöhe für Präzisionsanflugpisten0,25 mKritischGemessen0,1 m oder 0,1 ft0,5 m oder 1 ft
Anmerkung 2WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Nicht-Präzisionsanflüge0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft1 m oder 1 ft
WGS-84-Geoidundulation an der Pistenschwelle für Präzisionsanflüge0,25 mKritischGemessen0,1 m oder 0,1 ft0,5 m oder 1 ft


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Endanflug- und Startfläche (FATO)Eine definierte Fläche, über der die Endphase des Landeanflugs vor dem Schwebeflug oder der Landung abgeschlossen wird und von der aus der Start eingeleitet wird. Wird die FATO von Hubschraubern der Flugleistungsklasse 1 verwendet, umfasst die definierte Fläche die verfügbare Startabbruchfläche.
SchwelleBeginn des Teils der FATO, der zum Landen genutzt wird
PositionPunktGeografischer Ort der FATO-Schwelle1 mKritischGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der FATO-SchwelleSiehe Anmerkung 1
GeoidundulationHöhe über GrundWGS-84-Geoidundulation an der FATO-SchwelleSiehe Anmerkung 2
Ende der Piste (Departure end of Runway, DER)Das Ende der für den Start für geeignet erklärten Fläche (d. h. das Ende der Piste oder, falls eine Freifläche vorhanden ist, das Ende der Freifläche oder das Ende der FATO)
PositionPunktGeografischer Ort des DER1 mKritischGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNDie jeweils höhere der beiden Ortshöhen über NN am Anfang und am Ende der Piste / der FATO
ArtTextArt der FATO
BezeichnungTextVolltextbezeichnung des Start- und Landebereichs
LängeDistanzLängsausdehnung der FATO1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
BreiteDistanzQuerausdehnung der FATO
GeometriePolygonGeografischer Ort des FATO-Elements
NeigungWertNeigung der FATO
Art der OberflächeTextOberflächenart der FATO
Rechtweisende PeilungPeilungRechtweisende Peilung der FATO1/100 GradRoutineGemessen1/100 Grad
Festgesetzte Strecken
Verfügbare Startstrecke (TODAH)DistanzLänge der FATO zuzüglich der Länge der Hubschrauberfreifläche (falls vorhanden)Und ggf. festgesetzte verkürzte Alternativstrecken1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft
Verfügbare Startabbruchstrecke (RTODAH)DistanzDie Länge der FATO, die für Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 für die Durchführung eines Startabbruchs als verfügbar und geeignet erklärt wurde.1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft
Verfügbare Landestrecke (LDAH)DistanzDie Länge der FATO zuzüglich aller weiteren Flächen, die für Hubschrauber für die Durchführung der Landung aus einer bestimmten Höhe als verfügbar und geeignet erklärt wurde.1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft
AnmerkungenTextAnmerkungen, einschließlich Pisteneinmündungs- oder -anfangspunkt, wenn verkürzte Alternativstrecken festgesetzt wurden
FATO-Markierung
BeschreibungTextBeschreibung der FATO-Markierungen
Anflugbefeuerung
ArtTextKlassifikation des Anflugbefeuerungssystems nach Verordnung (EU) Nr. 139/2014 und CS-ADR-DSN, insbesondere CS ADR-DSN.M.625 und CS ADR-DSN.M.626
LängeDistanzLängsausdehnung der Anflugbefeuerungssystems
LeuchtkraftTextCode zur Angabe der relativen Leuchtkraft des Anflugbefeuerungssystems
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter des Anflugbefeuerungssystems
Flächenbefeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Flächenbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Flächenbefeuerung
Zielpunktbefeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Zielpunktbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Zielpunktbefeuerung
Aufsetz- und Abhebfläche (TLOF)Eine Fläche, von der aus Hubschrauber starten oder auf der sie landen können
KennungTextVolltextbezeichnung der TLOF
Mittelpunkt
PositionPunktGeografischer Ort der TLOF-Schwelle1 mKritischGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der TLOF-SchwelleSiehe Anmerkung 1
GeoidundulationHöhe über GrundWGS-84-Geoidundulation am TLOF-MittelpunktSiehe Anmerkung 2
LängeDistanzLängsausdehnung der TLOF1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
BreiteDistanzQuerausdehnung der TLOF1 mKritischGemessen1 m oder 1 ft1 m
GeometriePolygonGeografischer Ort des TLOF-Elements
NeigungWertNeigung der TLOF
Art der OberflächeTextOberflächenart der TLOF
TragfähigkeitWertTragfähigkeit der TLOF1 t
Art des GleitwinkelbefeuerungssystemsTextArt des Gleitwinkelbefeuerungssystems
Kennzeichnung
BeschreibungTextBeschreibung der TLOF-Markierungen
SicherheitsflächeEine auf einem Hubschrauberflugplatz ausgewiesene Fläche, die die FATO umgibt und frei von Hindernissen ist, außer solchen, die für die Navigation erforderlich sind, und die dazu bestimmt ist, die Gefahr einer Beschädigung von Hubschraubern herabzusetzen, die unbeabsichtigt von der FATO abkommen
LängeDistanzLängsausdehnung der Sicherheitsfläche
BreiteDistanzQuerausdehnung der Sicherheitsfläche
Art der OberflächeTextOberflächenart der Sicherheitsfläche
HubschrauberfreiflächeEine definierte Fläche am Boden oder auf dem Wasser, die als geeignete Fläche ausgewählt und/oder hergerichtet wurde, über der ein Hubschrauber der Flugleistungsklasse 1 beschleunigen und eine bestimmte Höhe erreichen kann
LängeDistanzLängsausdehnung der Hubschrauberfreifläche
BodenprofilWertVertikales Profil (oder Neigung) der Hubschrauberfreifläche
Anmerkung 1FATO-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
FATO-Schwelle der für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätze0,25 mKritischGemessen1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)
Anmerkung 2WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle für Hubschrauberflugplätze mit oder ohne PinS-Anflug0,5 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
WGS-84-Geoidundulation am geometrischen Mittelpunkt der FATO- und der TLOF-Schwelle von für den Betrieb vorgesehenen Hubschrauberflugplätzen0,25 mKritischGemessen1 m oder 1 ft (Nicht-Präzisionsbetrieb) 0,1 m oder 0,1 ft (Präzisionsbetrieb)


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
VorfeldEine definierte Fläche auf einem Landflugplatz, die für die Aufnahme von Luftfahrzeugen zum Ein- und Aussteigen von Passagieren, Ein- oder Ausladen von Post oder Fracht, Betanken, Abstellen oder zur Wartung bestimmt ist.
KennungTextVolltextbezeichnung oder Kennung, die zur Identifizierung eines Vorfelds auf einem Flugplatz/Hubschrauberflugplatz verwendet wird
GeometriePolygonGeografischer Ort des Vorfeld-Elements1 mRoutineGemessen1/10 Sek.1 Sek.
ArtTextKlassifizierung der hauptsächlichen Nutzung des Vorfelds
Beschränkungen für LuftfahrzeugeTextNutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Art der OberflächeTextOberflächenart des Vorfelds
Tragfähigkeit
PCNTextPCN des Vorfelds
Art des BelagsTextBestimmung der ACN-PCN
Kategorie des UnterbausTextTragfähigkeitsklasse des Vorfelds
Zulässiger DruckTextMaximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
EvaluationsmethodeTextMethode zur Bestimmung der Tragfähigkeit des Vorfelds
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN des Vorfelds
Rollbahn (TWY)Ein festgelegter Weg auf einem Landflugplatz für das Rollen von Luftfahrzeugen, der dazu bestimmt ist, eine Verbindung zwischen einem Teil des Flugplatzes und einem anderen herzustellen.
KennungTextVolltextbezeichnung der Rollbahn
BreiteDistanzQuerausdehnung der Rollbahn1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
GeometriePolygonGeografischer Ort des TWY-Elements
BrückeTextArt der Brücke (keine, Überführung, Unterführung)
Art der OberflächeTextOberflächenart der Rollbahn
Tragfähigkeit
PCNTextPCN der Rollbahn
Art des BelagsTextBestimmung der ACN-PCN
Kategorie des UnterbausTextTragfähigkeitsklasse des Rollbahnunterbaus
Zulässiger DruckTextMaximal zulässige Reifendruckklasse oder maximal zulässiger Reifendruck
EvaluationsmethodeTextMethode zur Bestimmung der Tragfähigkeit der Rollbahn
Beschränkungen für LuftfahrzeugeTextNutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
Buchstabe des FlugplatzbezugscodesCodelisteBuchstabe zur Kennzeichnung von Spannweite und äußerer Spurweite des Hauptfahrwerks des Flugzeugs
Ort für das Ausklappen der FlügelspitzenPunkt/PolygonBei Flugplätzen mit Betrieb von Flugzeugen mit ausklappbaren Flügelspitzen, der Ort, an dem die Flügelspitzen ausgeklappt werden können
Mittellinienpunkte
PositionPunktGeografische Koordinaten der TWY-Mittellinienpunkte0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1/100 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der Rollbahn-Mittellinienpunkte1 mGrundlegendGemessen
SchulterEine bis an den Rand eines Belags angrenzende Fläche, die so hergerichtet ist, dass sie einen Übergang zwischen dem Belag und der angrenzenden Oberfläche herstellt.
GeometriePolygonGeografischer Ort der Rollbahnschulter
Art der OberflächeTextOberflächenart der Rollbahnschulter
BreiteDistanzBreite der Rollbahnschulter1 mGrundlegendGemessen1 m oder 1 ft
Rollleitlinien
GeometrieLinieGeografischer Ort der Rollleitlinien0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1/100 Sek.
FarbeTextFarbe der Rollleitlinien
ArtTextArt der Rollleitlinien
SpannweiteWertSpannweite
HöchstgeschwindigkeitWertHöchstgeschwindigkeit
RichtungTextRichtung
Zwischenrollhalt-MarkierungslinieLinieZwischenrollhalt-Markierungslinie0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1 Sek.
TWY-Markierung
BeschreibungTextBeschreibung der TWY-Markierung
Rollbahnrandbefeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Rollbahnrandbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahnrandbefeuerung
Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Rollbahn-Mittellinienbefeuerung
Haltebalken
BeschreibungTextBeschreibung der HaltebalkenFalls zutreffend
OrtLinieOrt der Haltebalken
Pistenschutzbefeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Pistenschutzbefeuerung und anderer PistenschutzmaßnahmenFalls zutreffend
OrtPunktOrt des HaltebalkensKonfiguration A
OrtLinieOrt des HaltebalkensKonfiguration B
RollhaltEin bezeichneter Ort zum Schutz einer Piste, einer Hindernisbegrenzungsfläche oder einer Instrumentenlandesystem-(ILS-)/Mikrowellenlandesystem-(MLS-)Schutzzone (Critical Area) bzw. erweiterten ILS/MLS-Schutzzone (Sensitive Area), an dem rollende Luftfahrzeuge und Fahrzeuge anhalten und warten müssen, es sei denn, sie haben von der Flugplatzkontrollstelle eine andere Genehmigung erhalten.
GeometrieLinieGeografischer Ort des Rollhalts0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Geschützte PisteTextKennung der geschützten Piste
CAT-StoppCodelisteKategorie (CAT) der Piste (0, I, II, III)
Text 'RWY ahead' (Piste geradeaus)TextKlartext wie in der Markierung; z.B. 'RWY AHEAD' oder 'RUNWAY AHEAD'
ZwischenrollhaltGeometrieLinieGeografischer Ort des Zwischenrollhalts - ein für die Zwecke der Flugverkehrskontrolle bezeichneter Ort, an dem rollende Luftfahrzeuge und andere Fahrzeuge anhalten und warten müssen, bis die Weiterfahrt durch die Flugplatzkontrollstelle freigegeben wird.
HubschrauberrollbahnEine Rollbahn am Boden, die für die Bodenbewegung von Hubschraubern mit Radfahrwerk bestimmt ist.
KennungTextVolltextbezeichnung der Hubschrauberrollbahn
MittellinienpunktePunktGeografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauberrollbahn0,5 mGrundlegendGemessen/Berechnet
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der Hubschrauberrollbahn1 mGrundlegendGemessen
BreiteDistanzQuerausdehnung der Hubschrauberrollbahn1 mGrundlegendGemessen
Art der OberflächeTextOberflächenart der Hubschrauberrollbahn
KreuzungsmarkierungslinieLinieHubschrauberrollbahnkreuzungsmarkierungslinie0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.1 Sek.
Befeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Hubschrauberrollbahnbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauberrollbahnbefeuerung
Markierung
BeschreibungTextBeschreibung der Hubschrauberrollbahnmarkierung
Hubschrauber-SchwebeflugbahnEin festgelegter Weg auf der Oberfläche, der für den Schwebeflug von Hubschraubern eingerichtet wurde
KennungVolltextbezeichnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn
MittellinienpunktePunktGeografischer Ort der Mittellinienpunkte der Hubschrauber-Schwebeflugbahn0,5 mGrundlegendGemessen/Berechnet
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der Hubschrauber-Schwebeflugbahn1 mGrundlegendGemessen
BreiteDistanzQuerausdehnung der Hubschrauber-Schwebeflugbahn1 mGrundlegendGemessen
Art der OberflächeTextOberflächenart der Hubschrauber-Schwebeflugbahn
Befeuerung
BeschreibungTextBeschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung
PositionPunktGeografischer Ort der einzelnen Lichter der Hubschrauber-Schwebeflugbahnbefeuerung
Markierung
BeschreibungTextBeschreibung der Hubschrauber-Schwebeflugbahnmarkierung
Hubschrauber-DurchflugstreckeEin festgelegter Weg, der für die Bewegung von Hubschraubern von einem Teil des Hubschrauberflugplatzes zu einem anderen eingerichtet wurde; eine Rollstrecke umfasst eine Hubschrauber-Schwebeflugbahn oder Hubschrauberrollbahn in der Mitte der Rollstrecke.
KennungTextKennung der Hubschrauber-Durchflugstrecke
GeometrieLinieGeografischer Ort der Hubschrauber-Durchflugstrecke
BreiteDistanzQuerausdehnung der Hubschrauber-Durchflugstrecke1 mGrundlegendGemessen
INS-Kontrollpunkt
OrtPunktGeografischer Ort des INS-KontrollpunktsFalls vorhanden0,5 mRoutineGemessen1/100 Sek.1/100 Sek.
Kontrollpunkt für UKW-Drehfunkfeuer (VHF Omnidirectional Range, VOR)
OrtPunktGeografischer Ort des VOR-KontrollpunktsFalls vorhanden
FrequenzWertFrequenz des VOR-Kontrollpunkts
Höhenmesserkontrolle
OrtPunktGeografischer Ort der Höhenmesserkontrolle
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der Höhenmesserkontrolle
LuftfahrzeugstandplatzEine festgelegte Fläche auf einem Vorfeld, die zum Abstellen eines Luftfahrzeugs bestimmt ist.
BezeichnungTextBezeichnung des Luftfahrzeugstandplatzes
LuftfahrzeugstandplätzeOrtPunktGeografischer Ort des Luftfahrzeugstandplatzes0,5 mRoutineGemessen1/100 Sek.1/100 Sek.
LuftfahrzeugmusterCodelisteLuftfahrzeugmuster
KennzeichenTextBeschreibung des Luftfahrzeugstandplatz-Kennzeichens
Optisches Andock-/ParkführungssystemTextBeschreibung des optischen Andock-/Parkführungssystems am Luftfahrzeugstandplatz
AbstellflächePolygonGeografische Lage der Abstellfläche
FluggastbrückeCodelisteAm Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Fluggastbrücke
KraftstoffCodelisteAm Luftfahrzeugstandplatz verfügbarer Kraftstoff
BodenstromversorgungCodelisteAm Luftfahrzeugstandplatz verfügbare Bodenstromversorgung
SchleppenCodelisteAm Luftfahrzeugstandplatz verfügbares Schleppen
TerminalTextReferenz des Terminal-Gebäudes
Art der OberflächeTextOberflächenart des Luftfahrzeugstandplatzes
Beschränkungen für LuftfahrzeugeTextNutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster
PCNTextPCN des Luftfahrzeugstandplatzes
Standplatz-Leitlinie
GeometrieLinieGeografischer Ort der Standplatz-Leitlinie0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNOrtshöhe über NN der Standplatz-Leitlinienpunkte1 mGrundlegendGemessen
RichtungTextRichtung der Standplatz-Leitlinie
SpannweiteWertSpannweite
FarbeCodelisteFarbe der Standplatz-Leitlinie
ArtCodelisteArt der Standplatz-Leitlinie
HubschrauberstandplatzEin Luftfahrzeugstandplatz, der für das Abstellen und bei beabsichtigtem Schwebeflugbetrieb für das Aufsetzen und Abheben eines Hubschraubers vorgesehen ist.
BezeichnungTextBezeichnung des Hubschrauberstandplatzes
OrtPunktGeografischer Ort des Hubschrauberstandplatzes / der INS-Kontrollstellen0,5 mGrundlegendGemessen1/100 Sek.
EnteisungsflächeEine Anlage, mit deren Hilfe das Flugzeug von Reif, Eis oder Schnee befreit wird (Enteisung), um saubere Oberflächen zu erhalten, und/oder mit deren Hilfe die sauberen Oberflächen eines Flugzeugs für gewisse Zeit gegen die Bildung von Reif oder Eis oder die Ansammlung von Schnee oder Schneematsch geschützt werden.
KennungTextKennung der Enteisungsfläche
GeometriePolygonGeografischer Ort der Enteisungsfläche1 mRoutineGemessen1/10 Sek.1 Sek.
Art der OberflächeTextOberflächenart der Enteisungsfläche
Basis-IDTextName des zugehörigen Rollbahn-, Abstellflächen- oder Vorfeldelements
Beschränkungen für LuftfahrzeugeTextNutzungsbeschränkungen (Verbote) für bestimmte Luftfahrzeugmuster


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Kommunikationseinrichtung
Bezeichnung des DienstesTextBezeichnung des erbrachten Dienstes
RufzeichenTextRufzeichen der Kommunikationseinrichtung
KanalTextKanal/Frequenz der Kommunikationseinrichtung
Login-AdresseTextLogin-Adresse der EinrichtungFalls zutreffend
BetriebszeitenZeitschemaBetriebsstunden der Station, die von der Dienststelle genutzt wird".

(2) Tabelle 3. ATS- und andere Streckendaten erhält folgende Fassung:

"3. Daten von ATS- und sonstigen Strecken

ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
ATS-StreckeEine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen der Flugverkehrsdienste bestimmt ist
KennungTextKennungen für ATS-Strecken gemäß Anhang XI (Teil-FPD) dieser Verordnung
Präfix der KennungTextPräfix der Streckenkennung gemäß Anmerkung 1
Sonstige StreckeEine festgelegte Strecke, die für die Lenkung des Verkehrsflusses nach den Erfordernissen ohne ATS bestimmt ist
KennungTextStreckenkennung
ArtTextStreckenart (z.B. unkontrollierte VFR-Navigationsstrecken)
FlugregelnCodelisteInformationen über die für die Strecke geltenden Flugregeln (IFR/VFR)
Streckensegment
Von PunktVerweis auf den ersten Punkt eines Streckenabschnitts
BezeichnungTextDie codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts
MeldungCodelisteATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung'
nach PunktVerweis auf den zweiten Punkt eines Streckenabschnitts
BezeichnungTextDie codierten Kennungen oder codierten Bezeichnungen eines signifikanten Punkts
MeldungCodelisteATS/MET-Meldepflicht mit dem Vermerk 'obligatorisch' oder 'auf Anforderung'
Kurs über GrundPeilungKurs über Grund, VOR-Radial oder missweisende Peilung eines Streckenabschnitts1/10 Grad (Terminal Ankunft Abflug)Routine (Terminal Ankunft Abflug)Berechnet (Terminal Ankunft Abflug)1 Grad (Terminal Ankunft Abflug)1 Grad (Terminal Ankunft Abflug)
WechselpunktPunktDer Punkt, an dem ein Luftfahrzeug, das entlang eines durch UKW-Drehfunkfeuer definierten ATS-Streckenabschnitts fliegt, voraussichtlich den Bezug auf die Navigationseinrichtung hinter dem Luftfahrzeug als primäre Navigationshilfe durch den Bezug auf die nächstgelegene Einrichtung vor dem Luftfahrzeug ersetzen wird.Für VOR-Radial
LängeDistanzDie geodätische Entfernung zwischen 'von Punkt' und 'nach Punkt'Siehe Anmerkung 2
Obere BegrenzungHöhe über NNObere Begrenzung des Streckenabschnitts
Untere BegrenzungHöhe über NNUntere Begrenzung des Streckenabschnitts
Mindestreiseflughöhe (MEA)Höhe über NNDie Höhe über NN eines Streckenabschnitts, die einen angemessenen Empfang der relevanten Navigationseinrichtungen und des ATS-Fernmeldeverkehrs gewährleistet, mit der Luftraumstruktur im Einklang steht und die erforderliche Hindernisfreiheit bietet.50 mRoutineBerechnet50 m oder 100 ft50 m oder 100 ft
Mindesthindernisfreihöhe über NN (MOCA)Höhe über NNDie Mindesthöhe über NN eines festgelegten Abschnitts, in der die erforderliche Hindernisfreiheit gewährleistet ist.50 mRoutineBerechnet50 m oder 100 ft50 m oder 100 ft
MindestflughöheHöhe über NNMindestflughöhe50 mRoutineBerechnet50 m oder 100 ft50 m oder 100 ft
Seitliche BegrenzungenDistanzSeitliche Begrenzungen der Strecke
Bereichsmindesthöhe (AMA)Höhe über NNDie unter Instrumentenwetterbedingungen (IMC) zu verwendende Mindestflughöhe, die innerhalb eines bestimmten Gebiets, das in der Regel durch Breitenkreise und Meridiane definiert ist, eine Mindesthindernisfreiheit gewährleistet.
Mindestführungshöhe (MVA)Höhe über NNMVA
BeschränkungenTextAngaben zu etwaigen Geschwindigkeits- und Flugflächen-/Höhenbeschränkungen für das Gebiet, falls zutreffend
Reiseflughöhe bestimmende RichtungAngabe der Richtung der Reiseflughöhen (gerade, ungerade, keine (NIL))
VorwärtsCodelisteAngabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom ersten zum zweiten Punkt des Streckenabschnitts
RückwärtsCodelisteAngabe der die Reiseflughöhe bestimmenden Richtung (gerade, ungerade, keine) vom zweiten zum ersten Punkt des Streckenabschnitts
VerfügbarkeitTextInformationen zur Verfügbarkeit der Strecke
LuftraumklasseTextEine Klassifizierung des Luftraums, nach der sich die Betriebsvorschriften, die Anforderungen an Flüge und die erbrachten Dienste richten.
Anforderungen an die leistungsbasierte Navigation (PBN)Flächennavigation auf der Grundlage von PBN-Anforderungen an Luftfahrzeuge, die auf einer ATS-Strecke, nach einem Instrumentenanflugverfahren oder in einem festgelegten Luftraum betrieben werden.Nur PBN
NavigationsspezifikationTextBenennung der für ein bestimmtes Segment oder bestimmte Segmente geltenden Navigationsspezifikation(en); es gibt zwei Arten von Navigationsspezifikationen:
  1. Spezifikationen für die erforderliche Navigationsleistung (RNP): auf der Flächennavigation (RNAV) beruhende Navigationsspezifikationen, die eine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix 'RNP', z.B. RNP 4, RNP APCH usw., bezeichnet werden.
  2. Spezifikation der Flächennavigation (RNAV): auf der Flächennavigation beruhende Navigationsspezifikationen, die keine Anforderung an die Leistungsüberwachung und Warnhinweise enthalten und die mit dem Präfix 'RNAV', z.B. RNAV 5, RNAV 1 usw., bezeichnet werden.
Anforderungen an die NavigationsleistungTextAnforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden PBN-Streckenabschnitt (RNAV oder RNP)
SensoranforderungenTextAngabe der Sensoranforderungen einschließlich etwaiger Navigationsspezifikationsbeschränkungen
Kontrollstelle
BezeichnungTextName der den Dienst erbringenden Stelle
KanalTextBetriebskanal/-frequenz der Kontrollstelle
Login-AdresseTextFestgelegter Login-Code für die DataLink-Verbindung zur FlugverkehrskontrollstelleFalls zutreffend
Anmerkung 1U = upperAnmerkung 21/10 kmRoutineBerechnet1/10 km oder 1/10 nm1 km oder 1 nm
H = Hubschrauber1/100 kmGrundlegendBerechnet1/100 km oder 1/100 nm1 km oder 1 nm
S = Überschall (supersonic)
T = TACAN
Sonstige


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Wegpunkt
IdentifizierungTextDem signifikanten geografischen Punkt zugewiesene Bezeichnungen, codierte Kennungen oder codierte Bezeichnungen
PositionPunktGeografischer Ort des Wegpunkts100 mGrundlegendGemessen/Berechnet1 Sek.1 Sek.
Formation
Navigationshilfe (Navaid)TextIdentifizierung der Station des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird
PeilungPeilungPeilung zum VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden istSiehe Anmerkung 1
DistanzDistanzDistanz vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern der Wegpunkt nicht damit verbunden istSiehe Anmerkung 2
Anmerkung 11/10 GradRoutineBerechnet1/10 Grad1/10 Grad
1/100 GradGrundlegendBerechnet1/100 Grad1/10 Grad
Berechnet
Anmerkung 21/10 kmRoutineBerechnet1/10 km oder 1/10 nm2/10 km (1/10 nm)
1/100 kmGrundlegendBerechnet1/100 km oder 1/100 nm2/10 km (1/10 nm)


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Warteverfahren auf der StreckeEin vorbestimmtes Manöver, das ein Luftfahrzeug innerhalb eines bestimmten Luftraums hält, bis eine weitere Freigabe möglich ist
IdentifizierungTextIdentifizierung des Warteverfahrens
FixpunktTextIdentifizierung des Warteverfahren-Fixpunkts100 mGrundlegendGemessen/Berechnet1 Sek.1 Sek.
WegpunktPunktGeografischer Ort des Warte-Wegpunkts
AnflugkursPeilungDer Anflugkurs des Warteverfahrens
KurvenrichtungTextRichtung der Verfahrenskurve
GeschwindigkeitWertMaximal zulässige Fluggeschwindigkeit
Flughöhe
MindestwartehöheHöhe über NNMindestwartehöhe für das Warteverfahren
Maximale WartehöheHöhe über NNMaximale Wartehöhe für das Warteverfahren
Dauer/Strecke des Abflugteils des WarteverfahrensWertAngabe der Dauer/Strecke des Warteverfahrens
Kontrollstelle
BezeichnungTextAngabe der Kontrollstelle
FrequenzWertBetriebsfrequenz/-kanal der Kontrollstelle
Besonderes Einflugverfahren (Holding Entry)TextTextbeschreibung des besonderen VOR/DME-EinflugverfahrensSofern für eine VOR/DME-Warteschleife ein Einflug-Radial zu einem Sekundärfix am Ende des Abflugteils festgelegt wurde".

(3) Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten erhält folgende Fassung:

"Tabelle 5. Funknavigationshilfe-/Systemdaten

ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
Funknavigationshilfe
ArtTextArt der Funknavigationshilfe
IdentifizierungTextCode zur eindeutigen Identifizierung der Navigationshilfe
BezeichnungTextZugewiesene Bezeichnung der Navigationshilfe
Klassifizierung der ILS-AnlageCodelisteEine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit eines ILSILS
Klassifizierung der GBAS-AnlageCodelisteEine Klassifizierung auf der Grundlage der Funktions- und Leistungsfähigkeit des Teilsystems Boden des GBASGBAS
Kennung der GBAS-AnflughilfeCodelisteEine Klassifizierung auf der Grundlage des GBAS-Dienstvolumens und der Leistungsanforderungen für jeden unterstützten AnflugGBAS
EinsatzgebietTextAngabe, welchem Zweck (Strecke (E), Flugplatz (A) oder beides (AE)) die Navigationshilfe dient
Bedienter Flugplatz/HubschrauberflugplatzTextICAO-Ortskennung oder Name der bedienten Flugplätze/Hubschrauberflugplätze
Bediente PisteTextKennung der bedienten Piste
BetreiberTextBezeichnung des Betreibers der Einrichtung
Art des unterstützten FlugbetriebsCodelisteAngabe der Art des unterstützten Flugbetriebs für ILS/MLS, Basis-GNSS, satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS) und bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS)
Kombinierte AufstellungTextInformation, dass Navigationshilfen miteinander kombiniert werden
BetriebszeitenZeitschemaBetriebszeiten der Funknavigationshilfe
OrtsmissweisungWinkeldifferenz zwischen rechtweisend Nord und missweisend Nord
WinkelWinkelOrtsmissweisung der FunknavigationshilfeILS/NDBSiehe Anmerkung 1
DatumDatumDatum, an dem die Ortsmissweisung den entsprechenden Wert aufwies
Deklination der StationWinkelAusrichtung der Abweichung der Navigationshilfe zwischen Null-Grad-Radial und rechtweisend Nord, bestimmt zum Zeitpunkt der Kalibrierung der StationVOR/ILS/MLS
Nullrichtung (Peilung)TextRichtung der 'Null-Peilung', die von der Station zur Verfügung gestellt wird, z.B. missweisend Nord, rechtweisend Nord usw.VOR
FrequenzWertFrequenz oder Einstellungsfrequenz der Funknavigationshilfe
KanalTextNummer des Kanals der FunknavigationshilfeDME oder GBAS
PositionPunktGeografischer Ort der FunknavigationshilfeSiehe Anmerkung 2
Ortshöhe über NNOrtshöhe über NNDie Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME oder die Ortshöhe über NN des GBAS-ReferenzpunktsDME oder GBASSiehe Anmerkung 3
EllipsoidhöheHöhe über GrundDie Ellipsoidhöhe des GBAS-ReferenzpunktsGBAS
Ausrichtung des Landekurssenders
PeilungPeilungLandekursILS-Landekurssender1/100 GradGrundlegendGemessen1/100 Grad (falls rechtweisend)1 Grad
ArtTextArt der Ausrichtung des Landekurssenders - rechtweisend oder missweisendILS-Landekurssender
Null-Azimut-AusrichtungPeilungMLS Null-Azimut-AusrichtungMLS1/100 GradGrundlegendGemessen1/100 Grad (falls rechtweisend)1 Grad
WinkelWinkelWinkel des Gleitpfads eines ILS oder normaler Gleitpfadwinkel einer MLS-AnlageILS GP/MLS
RDHWertWert der ILS-Bezugshöhe (ILS RDH)ILS GP0,5 mKritischBerechnet
Distanz Landekurssendeantenne zum PistenendeDistanzDistanz ILS-Landekurssender - Pistenende/FATOILS-Landekurssender3 mRoutineBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Distanz ILS-Gleitpfad-Antenne zu TRSHDistanzDistanz ILS-Gleitpfadantenne - Schwelle entlang der MittellinieILS GP3 mRoutineBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Distanz ILS-Markierung zu TRSHDistanzDistanz ILS-Markierung - SchwelleILS3 mGrundlegendBerechnet1 m oder 1 ft2/10 km (1/10 nm)
Distanz ILS-DME-Antenne zu TRSHDistanzDistanz ILS-DME-Antenne - Schwelle entlang der MittellinieILS3 mGrundlegendBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Distanz MLS-Azimut-Antenne zum PistenendeDistanzDistanz MLS-Azimut-Antenne - Pistenende/FATOMLS3 mRoutineBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Distanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu TRSHDistanzDistanz MLS-Antenne auf Ortshöhe über NN zu Schwelle entlang der MittellinieMLS3 mRoutineBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Distanz MLS-DME-Antenne zu TRHSDistanzDistanz MLS-DME/P-Antenne - Schwelle entlang der MittellinieMLS3 mGrundlegendBerechnet1 m oder 1 ftGemäß Darstellung
Signal-PolarisierungCodelisteGBAS-Signalpolarisierung (GBAS/H oder GBAS/E)GBAS
Ausgewiesener Betriebsbereich (DOC)TextDOC oder Standarddienstvolumen (SSV) als Reichweite oder Radius des Dienstvolumens bezogen auf den Referenzpunkt, Höhe über Grund und Sektoren der Navigationshilfe/des GBAS, falls erforderlich
Anmerkung 1ILS-Landekurssender1 GradGrundlegendGemessen1 Grad
NDB1 GradRoutineGemessen1 Grad
Gemessen
Anmerkung 2Flugplatz-Navigationshilfe3 mGrundlegendGemessen1/10 Sek.Gemäß Darstellung
GBAS-Bezugspunkt1 mGemessen
Strecke100 mGrundlegendGemessen1 Sek.
Gemessen
Anmerkung 3:DME30 m (100 ft)GrundlegendGemessen30 m (100 ft)30 m (100 ft)
DME/P3 mGrundlegendGemessen3 m (10 ft)
GBAS-Bezugspunkt0,25 mGrundlegend1 m oder 1 ft


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
GNSSGlobales Positionsbestimmungs- und Zeitgebungssystem, das aus einem oder mehreren Satellitenkonstellationen, Luftfahrzeug-Empfängern und einer Systemintegritätsüberwachung besteht und erforderlichenfalls Erweiterungen umfasst, um die für den vorgesehenen Betrieb erforderliche Navigationsleistung zu unterstützen
BezeichnungTextBezeichnung des GNSS-Elements (GPS, GBAS, GLONASS, EGNOS, MSAS, WAAS etc.)
FrequenzWertGNSS-FrequenzFalls zutreffend
AbdeckungsgebietPolygonGeografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets
AbdeckungsgebietPolygonGeografischer Ort des GNSS-Abdeckungsgebiets
Für den Betrieb zuständige BehördeTextBezeichnung der für den Betrieb der Einrichtung zuständigen Behörde


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
LuftfahrtbodenfeuerBodenfeuer und andere Leuchtfeuer zur Kennzeichnung geografischer Positionen, die vom Mitgliedstaat für signifikant erachtet werden
ArtTextArt des Leuchtfeuers
KennungTextCode zur eindeutigen Identifizierung des Leuchtfeuers
BezeichnungTextName der Stadt oder Gemeinde oder sonstige Identifizierung des Leuchtfeuers
LeuchtkraftWertLeuchtkraft des Leuchtfeuers1000 cd
EigenschaftenTextAngaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers
BetriebszeitenZeitschemaBetriebszeiten des Leuchtfeuers
PositionPunktGeografischer Ort des Leuchtfeuers
Maritime Leuchtfeuer
PositionPunktGeografischer Ort des Leuchtfeuers
SichtweiteDistanzSichtweite des Leuchtfeuers
EigenschaftenTextAngaben zu den Merkmalen des Leuchtfeuers


ThemaEigenschaftUntereigenschaftArtBeschreibungAnmerkungGenauigkeitIntegritätGenerierung ArtPubl. Aufl.Kartenaufl.
SondernavigationssystemMit Sondernavigationssystemen assoziierte Stationen (DECCA. LORAN, usw.)
ArtTextArt des bereitgestellten Dienstes (Mastersignal, Slavesignal, Farbe)
KennungTextCode zur eindeutigen Identifizierung des Sondernavigationssystems
BezeichnungTextZugewiesener Name des Sondernavigationssystems
FrequenzWertFrequenz (Kanalnummer, Basistaktrate, Wiederholungsrate, soweit zutreffend) des Sondernavigationssystems
BetriebszeitenZeitschemaBetriebszeiten des Sondernavigationssystems
PositionPunktGeografischer Ort des Sondernavigationssystems100 mGrundlegendGemessen/Berechnet
BetreiberTextBezeichnung des Betreibers der Einrichtung
Abdeckungsgebiet der EinrichtungTextBeschreibung des Abdeckungsgebiets der Einrichtung des Sondernavigationssystems".

.

Anhang III

Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) 2017/373 wird wie folgt geändert:

1. Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a) In Teil 2 - Strecke (ENR), erhält Abschnitt ENR 3. ATS-STrecken folgende Fassung:

"ENR 3. ATS-Strecken

ENR 3.1 Konventionelle Navigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung konventioneller Navigationsstrecken mit folgenden Angaben:

  1. Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Spezifikationen der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich "obligatorischer" oder "angeforderter" Meldepunkte,
  2. Kurs über Grund oder VOR-Radial zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt und, im Fall von VOR-Radialen, den Wechselpunkten,
  3. obere und untere Begrenzungen oder Mindeststreckenflughöhen (gerundet auf die nächsten 50 m oder 100 ft) und Luftraumklassifizierung,
  4. seitliche Begrenzungen und Mindesthindernisfreihöhen über NN,
  5. Reiseflughöhe bestimmende Richtung,
  6. Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.2 Flächennavigationsstrecken

Ausführliche Beschreibung der Strecken mit leistungsbasierter Navigation (PBN) (RNAV und RNP) mit folgenden Angaben:

  1. Streckenkennung, Benennung der Spezifikationen der erforderlichen Kommunikationsleistung (Required Communication Performance, RCP), der Navigationsspezifikationen und/oder Spezifikation der erforderlichen Überwachungsleistung (Required Surveillance Performance, RSP), die für bestimmte Segmente, Bezeichnungen, codierte Kennungen oder Namenscodes gelten, sowie die geografischen Koordinaten aller signifikanten geografischen Punkte, die die Strecke definieren, in Grad, Minuten und Sekunden, einschließlich "obligatorischer" oder "angeforderter" Meldepunkte;
  2. in Bezug auf Wegpunkte zur Festlegung einer Flächennavigationsstrecke gegebenenfalls folgende zusätzliche Angaben:
    1. Stationskennung des VOR/DME, auf das Bezug genommen wird,
    2. Peilung zum nächstliegenden Grad und die Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile vom VOR/DME, auf das Bezug genommen wird, sofern es sich nicht um eine kombinierte Aufstellung des Wegpunkts mit diesem Punkt handelt,
    3. Ortshöhe über NN der Sendeantenne des DME bis auf 30 m (100 ft) genau,
  3. missweisende Peilung zum nächstliegenden Grad, geodätische Entfernung bis zum nächsten Zehntel eines Kilometers oder Zehntel einer Seemeile zwischen definierten Endpunkten und Entfernung zwischen jedem einzelnen benannten signifikanten geografischen Punkt,
  4. obere und untere Begrenzungen und Luftraumklassifizierung,
  5. Reiseflughöhe bestimmende Richtung,
  6. die Anforderung an die Navigationsgenauigkeit für jeden Streckenabschnitt (RNAV oder RNP) mit leistungsbasierter Navigation (PBN),
  7. Anmerkungen, einschließlich einer Angabe der Kontrollstelle, ihres Betriebskanals und gegebenenfalls ihrer Login-Adresse, SATVOICE-Nummer und etwaiger Beschränkungen der Navigations-, RCP- und RSP-Spezifikationen.

ENR 3.3 Sonstige Strecken

Die Anforderung besteht darin, sonstige spezifisch bezeichnete Strecken, die in bestimmten Bereichen obligatorisch sind, zu beschreiben.

Beschreibung des Luftraums mit freier Streckenführung (FRA) als festgelegter Luftraum, in dem die Nutzer Direktverbindungen zwischen einem festgelegten Zugangspunkt und einem festgelegten Abgangspunkt frei planen können, einschließlich der Informationen über die direkte Streckenführung, der Einschränkungen für die Nutzung von Wegpunkten für direkte Streckenführungen und der Angabe im Flugplan (Punkt 15). Die Voraussetzungen für die Erteilung von ATC-Freigaben sind zu beschreiben.

ENR 3.4 Warteverfahren auf der Strecke

Die Anforderung besteht darin, das Warteverfahren auf der Strecke mit folgenden Angaben ausführlich zu beschreiben:

  1. Identifizierung des Warteverfahrens (sofern zutreffend) und Wartepunkt (Navigationshilfe) oder Wegpunkt mit geografischen Koordinaten in Grad, Minuten und Sekunden,
  2. Anflugkurs,
  3. Richtung der Verfahrenskurve,
  4. maximale angezeigte Fluggeschwindigkeit,
  5. Mindest- und Höchstwartehöhe,
  6. Dauer/Strecke des Abflugteils der Warteschleife,
  7. Angabe der Kontrollstelle und ihrer Betriebsfrequenz."

b) Teil 3 - Flugplätze (AD) wird wie folgt geändert:

i) Abschnitt A 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung erhält folgende Fassung:

"AD 1. Flugplätze/Hubschrauberflugplätze - Einführung

AD 1.1 Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen von Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen

AD 1.1.1 Allgemeine Bedingungen

Kurze Beschreibung der für Flugplätze und Hubschrauberflugplätze zuständigen Behörde mit folgenden Angaben:

  1. den allgemeinen Bedingungen, unter denen die Flugplätze/Hubschrauberflugplätze und die zugehörigen Einrichtungen zur Verfügung stehen, und
  2. einer Erklärung zu den Bestimmungen, auf die sich die Dienste stützen, sowie einem Verweis auf die Stelle im AIP, an der eventuelle Abweichungen von den ICAO-Bestimmungen aufgeführt sind.

AD 1.1.2 Zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen

Gegebenenfalls Vorschriften und Verfahren für die zivile Mitbenutzung von Militärflugplätzen.

AD 1.1.3 Verfahren bei geringer Sicht (Low Visibility Procedures - LVP)

Die allgemeinen Bedingungen für die Anwendung von LVP auf Flugplätzen bei Flugbetrieb mit geringer Sicht.

AD 1.1.4 Flugplatz-Betriebsminima

Einzelheiten zu den vom Mitgliedstaat angewandten Flugplatz-Betriebsminima.

AD 1.1.5 Sonstige Angaben

Hier sind gegebenenfalls sonstige Informationen vergleichbarer Art anzugeben.

AD 1.2 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienst (RFFS), Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

AD 1.2.1 Rettungs- und Feuerbekämpfungsdienste

Kurze Beschreibung der Regelungen für die Einrichtung von RFFS auf Flugplätzen/Hubschrauberflugplätzen, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind, mit Angabe der vom Mitgliedstaat festgelegten Rettungs- und Feuerbekämpfungskategorien.

AD 1.2.2 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Beschreibung der Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche, kurze Darstellung der allgemeinen Erwägungen im Zusammenhang mit dem Schneeplan für Flugplätze/Hubschrauberflugplätze, die für die öffentliche Nutzung verfügbar sind und auf denen normalerweise eine Schneefallwahrscheinlichkeit besteht, mit folgenden Angaben:

  1. Organisation der Meldung des Zustands der Pistenoberfläche und des Winterdienstes,
  2. Überwachung der Bewegungsflächen,
  3. angewandte Methoden zur Bewertung des Oberflächenzustands, Flugbetrieb auf speziell für den Winter vorbereiteten Pisten,
  4. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit von Bewegungsflächen,
  5. Meldesystem und Mittel zur Erstattung von Meldungen,
  6. Fälle für die Schließung von Pisten,
  7. Verbreitung von Informationen über den Zustand der Pistenoberfläche.

AD 1.3 Verzeichnis der Flugplätze und Hubschrauberflugplätze

Gegebenenfalls durch eine grafische Darstellung ergänztes Verzeichnis der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze in einem Mitgliedstaat mit folgenden Angaben:

  1. Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes,
  2. Verkehrsarten, die zur Nutzung des Flugplatzes/Hubschrauberflugplatzes berechtigt sind (internationale/nationale Flüge, IFR/VFR, Linienflugverkehr/Nichtlinienflugverkehr, allgemeine Luftfahrt, Militär und sonstige),
  3. Verweis auf den Unterabschnitt in Teil 3 des AIP, in dem die Einzelheiten über den Flugplatz/Hubschrauberflugplatz aufgeführt sind.

AD 1.4 Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze

Kurze Beschreibung der vom Mitgliedstaat angewandten Kriterien für die Gruppierung der Flugplätze/Hubschrauberflugplätze für die Zwecke der Erstellung/Verbreitung/Bereitstellung von Informationen.

AD 1.5 Status der Zertifizierung von Flugplätzen

Eine Liste der Flugplätze in dem Mitgliedstaat mit Angabe des Status der Zertifizierung, mit folgenden Angaben:

  1. Bezeichnung und ICAO-Ortskennung des Flugplatzes,
  2. Datum und gegebenenfalls Gültigkeitsdauer der Zertifizierung,
  3. gegebenenfalls Anmerkungen."

ii) Abschnitt AD 2. Flugplätze wird wie folgt geändert:

- Punkt **** AD 2.7 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.7 Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche sowie Schneeplan

Angaben zur Bewertung und Meldung des Zustands der Pistenoberfläche.

Ausführliche Beschreibung der für die Räumung der Bewegungsflächen verfügbaren Ausrüstung sowie vorrangige Räumungsbereiche mit folgenden Angaben:

  1. Räumungsausrüstung,
  2. vorrangige Räumungen,
  3. zu verwendendes Material für die Oberflächenbehandlung der Bewegungsfläche,
  4. speziell für den Winter präparierte Piste,
  5. Anmerkungen."

- Punkt **** AD 2.19 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.19 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Flugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

    1. Art der Hilfen,
    2. gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,
    3. Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),
    4. Klassifikation für ILS,
    5. Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),
    6. für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,
  1. Identifizierung, falls erforderlich,
  2. Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),
  3. gegebenenfalls Betriebszeiten,
  4. gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,
  5. Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau), bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,
  6. Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,
  7. Anmerkungen.
    Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Flugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einem Flugplatz genutzt, ist für jeden Flugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlagenicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte 'Anmerkungen' der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte 'Anmerkungen' anzugeben."

- Punkt **** AD 2.22 erhält folgende Fassung:

"**** AD 2.22 Flugverfahren

Ausführliche Beschreibung der Bedingungen und Flugverfahren, einschließlich Radar- und/oder ADS-B-Verfahren, die auf der Grundlage der Luftraumorganisation auf dem Flugplatz festgelegt werden. Sofern solche Verfahren festgelegt sind, sind die am Flugplatz angewandten Verfahren bei geringer Sicht ausführlich zu erläutern, mit folgenden Angaben:

  1. Piste(n) und dazugehörige Ausrüstungen, die zur Verwendung im Rahmen von Verfahren mit geringer Sicht zugelassen sind, gegebenenfalls auch für den Flugbetrieb mit operationellen Anrechnungen bei einer Pistensichtweite von weniger als 550 m;
  2. bestimmte Wetterbedingungen, unter denen die Einleitung, Anwendung und Beendigung von Verfahren bei geringer Sicht möglich sind,
  3. Beschreibung der Bodenmarkierung/Befeuerung zur Verwendung bei Verfahren bei geringer Sicht,
  4. Anmerkungen."

- Der folgende Punkt AD 2.25 wird angefügt:

"**** AD 2.25 Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS)

Durchdringung der Sichtsegmentfläche (VSS), einschließlich der betroffenen Verfahren und Verfahrensminima."

iii) In Abschnitt AD 3. Hubschrauberflugplatz erhält Punkt AD 3.18 folgende Fassung:

"**** AD 3.18 Funknavigations- und Landehilfen

Ausführliche Beschreibung der mit dem Instrumentenanflug und den An- und Abflugverfahren am Hubschrauberflugplatz verbundenen Funknavigations- und Landehilfen mit folgenden Angaben:

    1. Art der Hilfen,
    2. gegebenenfalls Ortsmissweisung bis zum nächsten Grad,
    3. Art des unterstützten Betriebs für Instrumentenlandesystem (ILS)/Mikrowellenlandesystem (MLS), GNSS-Landesystem (GLS), Basis-GNSS und satellitengestütztes Ergänzungssystem (SBAS),
    4. Klassifikation für ILS,
    5. Klassifikation der Anlage und Benennung(en) der Anflughilfe für bodengestütztes Ergänzungssystem (GBAS),
    6. für VOR/ILS/MLS zudem Deklination der Station auf den Grad genau zum Zwecke der technischen Justierung der Anlage,
  1. Identifizierung, falls erforderlich,
  2. Frequenzen, Kanalnummern, Diensteanbieter und Kennungen des Referenzpfades (Reference Path Identifier, RPI),
  3. gegebenenfalls Betriebszeiten,
  4. gegebenenfalls geografische Koordinaten der Position der Sendeantenne in Grad, Minuten, Sekunden und Zehntelsekunden,
  5. Ortshöhe über NN der DME-Sendeantenne auf 30 m (100 ft) genau und des Präzisions-DME (DME/P) auf 3 m (10 ft) genau, Ortshöhe über NN des GBAS-Bezugspunkts (auf den Meter oder Fuß genau) und die Ellipsoid-Höhe dieses Punktes (auf den Meter oder Fuß genau); bei SBAS die Ellipsoid-Höhe des Landeschwellenpunkts (LTP) oder des fiktiven Schwellenpunkts (FTP) auf den Meter oder Fuß genau,
  6. Nutzungsradius für Dienste vom GBAS-Bezugspunkt auf den Kilometer oder die Seemeile genau,
  7. Anmerkungen.

Wird dieselbe Hilfe sowohl für Strecken- als auch für Hubschrauberflugplatzzwecke verwendet, muss dies auch in Abschnitt ENR 4 erläutert werden. Wird das bodengestützte Ergänzungssystem (GBAS) von mehr als einen Hubschrauberflugplatz genutzt, ist für jeden Hubschrauberflugplatz eine Beschreibung der Hilfe vorzulegen. Ist der Betreiber der Anlagenicht mit der zuständigen Behörde identisch, so ist in der Spalte 'Anmerkungen' der Name des Betreibers anzugeben. Der von der Anlage abgedeckte Bereich ist in der Spalte 'Anmerkungen' anzugeben."

2. Anlage 3 erhält folgende Fassung:

"Anlage 3
SNOWTAM-Format

bild

Hinweise zum Ausfüllen des SNOWTAM-Formats

1. Allgemeines

  1. Bezieht sich die Meldung auf mehr als eine Piste, sind die Elemente B bis H (Leistungsberechnung des Flugzeugs) zu wiederholen.
  2. Die zur Bezeichnung von Elementen und Abschnitten verwendeten Buchstaben werden nur für Referenzzwecke verwendet und werden nicht in die Meldungen aufgenommen. Die Buchstaben M (mandatory - obligatorisch), C (conditional - bedingt) und O (optional - fakultativ) bezeichnen die Verwendung und die Art der Information und sind wie untenstehend erläutert einzutragen.
  3. Es sind metrische Einheiten zu verwenden. Die Maßeinheit selbst wird nicht angegeben.
  4. Eine SNOWTAM ist höchstens acht Stunden gültig. Sobald eine neue Meldung des Pistenzustands vorliegt, ist eine neue SNOWTAM herauszugeben.
  5. Mit Herausgabe einer neuen SNOWTAM wird die vorherige SNOWTAM ungültig.
  6. Der abgekürzte Titel 'TTAAiiii CCCC MMYYGGgg (BBB)' wird eingetragen, um die automatische Verarbeitung der SNOWTAM in Computerdatenbanken zu erleichtern. Erklärung der Symbole:
    TT=Datenkennung der SNOWTAM = SW,
    AA=geografische Kennung des Mitgliedstaats, z.B. LF = Frankreich,
    iiii=aus vier Ziffern bestehende laufende SNOWTAM-Nummer,
    CCCC=aus vier Buchstaben bestehende Ortskennung des Flugplatzes, auf den sich die SNOWTAM bezieht,
    MMYYGGgg=Datum/Uhrzeit der Beobachtung/Messung, dabei gilt:
    MM=Monat, z. 8. Januar = 01, Dezember = 12,
    YY=Tag des Monats,
    GGgg=Zeit in Stunden (GG) und Minuten (gg) UTC,
    (BBB)=fakultative Gruppe für:

    Korrektur eines Fehlers in einer zuvor mit derselben laufenden Nummer herausgegebenen SNOWTAM = COR. Die Klammern (BBB) werden verwendet, um deutlich zu machen, dass es sich um eine fakultative Gruppe handelt. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste und werden die einzelnen Daten/Uhrzeiten der Beobachtung/Bewertung durch wiederholtes Ausfüllen des Elements B angegeben, ist im abgekürzten Titel (MMYYGGgg) das Datum/die Uhrzeit der letzten Beobachtung/Bewertung einzutragen.

  7. Der Text "SNOWTAM" im SNOWTAM-Format und die vierstellige laufende SNOWTAM-Nummer sind durch ein Leerzeichen voneinander zu trennen, z.B. SNOWTAM 0124.
  8. Zur besseren Lesbarkeit der SNOWTAM ist nach dem Element A hinter der laufenden SNOWTAM-Nummer und nach dem Abschnitt zur Leistungsberechnung des Flugzeugs ein Zeilenvorschub einzufügen.
  9. Betrifft die Meldung mehr als eine Piste, sind die Angaben im Abschnitt Leistungsberechnung des Flugzeugs ab der Zeile Datum/Uhrzeit der Bewertung bis zum Beginn des nächsten Abschnitts (Lageerfassung) für jede Piste zu wiederholen.
  10. Obligatorische Angaben:
    1. ORTSKENNUNG DES FLUGPLATZES,
    2. DATUM UND UHRZEIT DER BEWERTUNG,
    3. NIEDRIGERE PISTENKENNNUMMER,
    4. CODE FÜR DEN PISTENZUSTAND FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE, und
    5. ZUSTANDSBESCHREIBUNG FÜR JEDES DRITTEL DER PISTE (wenn Code 0-6 für den Pistenzustand (RWYCC) gemeldet wurde)

2. Leistungsberechnung des Flugzeugs

Element A-Ortskennung des Flugplatzes (vier Buchstaben).
Element B-Datum und Uhrzeit der Bewertung (achtstellige Datum-Zeit-Gruppe zur Angabe des Zeitpunkts der Beobachtung, bestehend aus Monat, Tag, Stunde und Minuten in UTC).
Element C-Niedrigere Pistenkennnummer (nn[L] oder nn[C] oder nn[R]).
Für jede Piste ist nur eine Kennnummer und zwar immer die niedrigere einzutragen.
Element D-Code für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste. Für jedes Drittel der Piste wird nur eine Ziffer (0, 1, 2, 3, 4, 5 oder 6) durch einen Schrägstrich getrennt eingetragen.
Element E-Bedeckungsgrad für jedes Drittel der Piste in %. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste entweder 25, 50, 75 oder 100 anzugeben, getrennt durch einen Schrägstrich ([n]nn/[n]nn/[n]nn).

Diese Angabe ist nur zu machen, wenn für den Pistenzustand für jedes Drittel der Piste eine andere Zustandsbeschreibung (Element G) als "DRY" (TROCKEN) vorliegt.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element F-Schichtdicke der lockeren Kontaminierung für jedes Drittel der Piste. Wird hierzu eine Angabe gemacht, ist für jedes Drittel der Piste getrennt durch einen Schrägstrich die Schichtdicke der Kontaminierung in Millimeter anzugeben (nn/nn/nn oder nnn/nnn/nnn).

Diese Angaben sind nur für folgende Kontaminierungsarten zu machen:

  • stehendes Wasser, zu meldende Werte 04, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
  • Schneematsch, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 3 mm;
  • nasser Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 5 mm; und
  • trockener Schnee, zu meldende Werte 03, dann Bewertungswert. Signifikante Änderungen: 20 mm.

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element G-Zustandsbeschreibung für jedes Drittel der Piste. Die folgenden Zustandsbeschreibungen sind getrennt durch einen Schrägstrich für jedes Pistendrittel einzufügen.

COMPACTED SNOW (KOMPRIMIERTER SCHNEE)

DRY SNOW (TROCKENER SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (TROCKENER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

DRY SNOW ON TOP OF ICE (TROCKENER SCHNEE AUF EIS)

FROST (REIF)

ICE (EIS)

SLIPPERY WET (GLATT UND NASS)

SLUSH (SCHNEEMATSCH)

SPECIALLY PREPARED WINTER RUNWAY (SPEZIELL FÜR DEN WINTER PRÄPARIERTE PISTE)

STANDING WATER (STEHENDES WASSER)

WATER ON TOP OF COMPACTED SNOW (WASSER AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET (NASS)

WET ICE (NASSES EIS)

WET SNOW (NASSER SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF COMPACTED SNOW (NASSER SCHNEE AUF KOMPRIMIERTEM SCHNEE)

WET SNOW ON TOP OF ICE (NASSER SCHNEE AUF EIS)

DRY (nur zu melden, wenn keine Kontaminierung vorliegt)

Werden keine Angaben zum Pistenzustand gemeldet, ist dies durch Einfügen der Abkürzung "NR" (not reported) für das/die entsprechende(n) Pistendrittel zu kennzeichnen.

Element H-Breite der Piste, für die die Pistenzustandscodes gelten. Hier ist die Breite der Piste in Metern anzugeben, falls diese geringer ist, als die veröffentlichten Angaben zur Pistenbreite.

3. Abschnitt Lageerfassung

Die im Abschnitt Lageerfassung anzugebenden Elemente sind am Ende mit einem Punkt zu versehen.

Elemente im Abschnitt Lageerfassung, für die keine Informationen vorliegen oder bei denen die Bedingungen für die Veröffentlichung nicht erfüllt sind, werden gänzlich ausgelassen.

Element I-Verkürzte Pistenlänge. Hier sind die anwendbare Pistenkennung und die verfügbare Länge in Metern einzutragen (z.B. RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] REDUCED TO [n]nnn).
Diese Angabe hängt davon ab, ob eine NOTAM mit einem neuen Satz festgesetzter Strecken herausgegeben wurde.
Element J-Schneetreiben auf der Piste. Bei Meldung wird "DRIFTING SNOW" mit einem Leerzeichen "DRIFTING SNOW" (RWY nn oder RWY nn [L] oder nn [C] oder nn [R] DRIFTING SNOW) eingefügt.
Element K-Sand auf der Piste. Soll Sand auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "LOOSE SAND" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] LOOSE SAND).
Element L-Chemische Behandlung auf der Piste. Soll eine chemische Behandlung auf der Piste gemeldet werden, sind die niedrigere Pistenkennnummer und nach einem Leerzeichen die Angabe "CHEMICALLY TREATED" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] CHEMICALLY TREATED).
Element M-Schneeverwehungen auf der Piste. Sollen Schneeverwehungen auf der Piste gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die niedrigere Pistenkennnummer, die Angabe "SNOWBANK", die nähere Ortsbeschreibung "L" für links, "R" für rechts oder "LR" für beide Seiten und die Angabe "FM CL" für die Entfernung von der Mittellinie in Metern einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] SNOWBANK Lnn oder Rnn oder LRnn FM CL).
Element N-Schneeverwehungen auf einer Rollbahn. Sollen Schneeverwehungen auf einer Rollbahn gemeldet werden, sind jeweils getrennt durch ein Leerzeichen die Rollbahnkennung und die Angabe "SNOWBANK" einzutragen (TWY [nn]n oder TWYS [nn]n/[nn]n/[nn]n... oder ALL TWYS SNOWBANKS).
Element O-An die Piste angrenzende Schneeverwehungen. Sollen Schneeverwehungen gemeldet werden, die in das Höhenprofil des Flugplatzschneeplans hineinragen, sind die niedrigere Pistenkennnummer und die Angabe "ADJ SNOWBANKS" einzutragen (RWY nn oder RWY nn[L] oder nn[C] oder nn[R] ADJ SNOWBANKS).
Element P-Zustand der Rollbahnen. Soll der Zustand von Rollbahnen als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Rollbahnkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (TWY [n oder nn] POOR oder TWYS [n oder nn]/[n oder nn]/[n oder nn] POOR... oder ALL TWYS POOR).
Element R-Zustand des Vorfelds. Soll der Zustand des Vorfelds als rutschig oder schlecht gemeldet werden, sind die Vorfeldkennung und nach einem Leerzeichen die Angabe "POOR" einzutragen (APRON [nnnn] POOR oder APRONS [nnnn]/[nnnn]/[nnnn] POOR oder ALL APRONS POOR).
Element S-Nicht gemeldet (NR, not reported).
Element T-Anmerkungen in Klartext."


UWS Umweltmanagement GmbHENDE