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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung des Fehlerverzeichnisses 1 zur Neufassung der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID 2021)

Vom 3. Juni 2022
(BGBl. II Nr. 12 vom 13.06.2022 S. 386)



Zu der mit der Bekanntmachung vom 22. April 2022 veröffentlichten Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) in der seit dem 1. Januar 2021 geltenden Fassung (BGBl. 2022 II S. 279) wird nachfolgend das Fehlerverzeichnis 1 der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) in Französisch und Deutsch bekannt gemacht.

Berlin, den 3. Juni 2022

Fehlerverzeichnis 1
zur RID - Ausgabe 2021

Teil 1

Kapitel 1.2

1.2.1 [Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Kapitel 1.6

1.6.1.27 "oder Maschinen sind, flüssige Brennstoffe" ändern in: "oder Maschinen sind und die flüssige Brennstoffe".
[betrifft nur die deutsche Fassung]

Teil 2

Kapitel 2.1

2.1.3.10 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Kapitel 2.2

2.2.3.3,
2.2.41.3,
2.2.42.3,
2.2.43.3,
2.2.51.3,
2.2.61.3,
2.2.8.3 [Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

2.2.8.3 [Die Korrekturen in der französischen Fassung haben keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Teil 3

Kapitel 3.2

Tabelle A

Folgende Korrekturen vornehmen:

UN-NummerSpalteKorrektur
0303,
dritte Eintragung
(2)"mit ätzenden Stoffen" ändern in:
"mit beim Einatmen giftigen Stoffen".
0511(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
0512(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
0513(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1147(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1952(6)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1958(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
2212(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
2326(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
2498(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den eutschen Text.]
2822(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
2940(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3151(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3334(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3337(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3371(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3411(2)[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
3507(2)[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Tabelle B

Folgende Korrekturen vornehmen:

Benennung und Beschreibung des GutesUN-NummerKorrektur
2-CHLORPYRIDIN2822[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
1,2-DICHLOR-1,1,2,2-TETRA-FLUORETHAN1958[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
Flüssiger Stoff, den für die Luftfahrt geltenden Vorschriften unterliegend, n.a.g.3334[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
beta-NAPHTHYLAMIN, LÖSUNG3411[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
9-PHOSPHABICYCLONONANE2940[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar0511[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar0512[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
SPRENGKAPSELN, ELEKTRONISCH, programmierbar0513[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]
TRIMETHYLCYCLOHEXYLAMIN2326[Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Kapitel 3.3

SV 513 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

SV 675 [Die Korrektur in der englischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Teil 4

Kapitel 4.1

4.1.4.1

P 622 In der zusätzlichen Vorschrift 4 "ISO 7765-1:1998" ändern in: "ISO 7765-1:1988".

4.1.4.2

LP 622 In der zusätzlichen Vorschrift 4 "ISO 7765-1:1998" ändern in: "ISO 7765-1:1988".

Teil 5

Kapitel 5.4

5.4.1.1.1 [Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

Teil 6

Kapitel 6.2

6.2.4.1 In der Tabelle unter "für Verschlüsse" folgende Korrekturen vornehmen:

- Bei der Norm EN ISO 10297:2014 erhält die Eintragung in Spalte (4) folgenden Wortlaut:

altneu
zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2020"zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2020".

- Bei der Norm EN ISO 10297:2014 die Eintragung in Spalte (5) streichen.

Kapitel 6.4

6.4.23.17 In Absatz p) "des Unterabschnitts" ändern in: "des Absatzes".

Kapitel 6.8

6.8.4 e)

TM 6 In der rechten Spalte eintragen: "(bleibt offen)".

Teil 7

Kapitel 7.4

7.4 "eine Tankcodierung" ändern in: "ein Code".

Nicht offizieller Teil des RID

[Die Korrektur in der französischen Fassung hat keine Auswirkungen auf den deutschen Text.]

ENDE