Wirtschaftszweig |
Politikbereich |
Instrument |
Maßnahme |
2005 |
Alle Sektoren |
Unternehmensstatistik Freizügigkeit der Arbeitnehmer |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 058/97 des Rates vom 20. * Dezember 1996 über die strukturelle Unternehmensstatistik Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung des Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern |
Neufassung Überarbeitung: Eine neue Durchführungsverordnung zur Ersetzung der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 wird die Verfahren sowohl für die EU-Bürger als auch für die Behörden der Mitgliedstaaten vereinfachen. |
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Gesundheit und Sicherheit |
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit |
Überarbeitung des Regelungskonzepts durch Harmonisierung der Berichtszeiträume und mögliche Ersetzung der einzelnen Berichte durch einen einzigen, der alle Aspekte abdeckt |
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und 19 weitere Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien, die im Hinblick auf die Berichtsanforderungen an die Mitgliedstaaten überprüft werden müssen |
(Konsultation der Sozialpartner im Gange) |
Agrar- und Nahrungsmittelindustrie |
Ökologischer Landbau |
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates vom 24. Juni 1991 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel |
Neufassung, um die Grundsätze des ökologischen Landbaus zu defmieren, die Menge der auf EU-Ebene geregelten Einzelheiten zu minimieren, das richtige Funktionieren des Marktes sicherzustellen und ein dauerhaftes System für Importe einzurichten |
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Pflanzengesundheit |
Richtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut Richtlinie 2002/54/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Rübensaatgut Richtlinie 2002/55/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut Richtlinie 2002/57/EWG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen |
Neufassung mit dem Ziel, die Regeln für die vorübergehende Zulassung von Saatgut, das den Anforderungen in Bezug auf die Keimfähigkeit nicht entspricht, zu vereinfachen Schnellere Reaktion auf vorübergehende Lieferschwierigkeiten bei Saatgut: Klare, von den Mitgliedstaaten zu befolgende Regeln als Ersatz für Adhoc-Abweichungen, die nach dem Komitologieverfahren angenommen wurden. |
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Qualitätspolitik |
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates vom 14. Juli 1992 zum Schutz geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel |
Überarbeitung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Registrierungsverfahrens durch vereinfachte Verfahren, bessere Konsistenz und Klarstellung der Rolle der einzelnen Akteure |
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Verordnung (EWG) Nr. 2082/92 des Rates vom 14. Juli 1992 über Bescheinigungen besonderer Merkmale von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln |
Neufassung - zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verbesserung des Registrierungsverfahrens |
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Strahlenschutz |
Verordnung (EG) Nr. 1661/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl |
Neufassung, insbesondere zur Streichung von Anhang 3 dieser Verordnung (Liste der Zollstellen, die die in Anhang 1 genannten Produkte für den freien Verkehr in der Gemeinschaft freigeben können) |
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Zucker |
Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker |
Überarbeitung der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker, um internationalen Verpflichtungen zu entsprechen |
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und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, einen befristeten Fonds für die Umstrukturierung des Sektors einzuführen und die Beihilfen für Zuckerrübenanbauer in die Betriebsprämienregelung einzubeziehen |
Verarbeitendes Gewerbe |
Arzneimittelindustrie |
Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur |
Neue Verordnung zur Unterstützung vom KMU beim zentralisierten Verfahren, die einen "onestopshop" in den Ländern Europas, des Nahen Ostens und Afrikas (EMEA) für KMU vorsieht und die Bedingungen für die Verringerung und Zurückstellung von Gebühren für KMU festlegt |
Finanzdienstleistungen |
Grenzüberschreitende Kredite |
Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen |
Neufassung (ein neuer Richtlinienentwurf wird die geltende Richtlinie sowie drei Empfehlungen außer Kraft setzen) |
Verkehrsdienstleistungen |
Luftverkehr |
Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 des Rates vom 24. Juli 1989 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen Verordnung (EWG) Nr. 3089/93 des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen Verordnung (EWG) Nr. 323/1999 des Rates vom 8. Februar 1999 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2299/89 über einen Verhaltenskodex im Zusammenhang mit computergesteuerten Buchungssystemen (CRS) |
Aufhebung der drei Verordnungen, da die Gefahr des wettbewerbswidrigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung, die diese Rechtsakte ursprünglich erforderlich machte, nicht mehr besteht. Die Aufhebung dieser Verordnungen unter den derzeitigen verstärkten Wettbewerbsbedingungen wird zu einer größeren Effizienz des Marktes beitragen. |
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Seeverkehr |
Richtlinie 95/21/EG des Rates vom 19. Juni 1995 zur Durchsetzung internationaler Normen für die Schiffssicherheit, die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen, die Gemeinschaftshäfen anlaufen und in Hoheitsgewässern der Mitgliedstaaten fahren (Hafenstaatkontrolle) |
Neufassung der Basisrichtlinie und der fünf Änderungsrichtlinien mit der Absicht, ein neues IT- Informationssystem zu errichten und die Berichtsanforderungen entsprechend zu ändern |
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Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen \(Flaggenstaat/Klassifikationsgesellschaften) |
Neufassung der Basisrichtlinie und dreier Änderungsrichtlinien mit dem Ziel, mehr Klarheit zu schaffen und die Umsetzung effizienter zu machen. |
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2006 |
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Alle Sektoren |
Gesellschaftsrecht |
Erste Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Dritte Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften Sechste Richtlinie 82/891/EWG des Rates vom 17. Dezember 1982 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften Richtlinie 2005/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten Zehnte Richtlinie Gesellschaftsrecht - formale Annahme steht noch aus Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen Zwölfte Richtlinie 89/667/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen |
Kodifizierung oder Neufassung (abhängig vom Ergebnis der noch andauernden Überprüfung, zu der eine Konsultation der Betroffenen gehört) |
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Urheberrecht |
Richtlinie 91/250/EWG des Rates vom 14. Mai 1991 über den Rechtsschutz von Computerprogrammen Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums |
Neufassung zur Verbesserung der Kohärenz und der Funktionsfähigkeit des rechtlichen Rahmens und seiner Anpassung an die neuen digitalen Herausforderungen |
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Richtlinie 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung |
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Richtlinie 93/98/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte |
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Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken |
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Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft |
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Zollkodex |
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen Verordnung (EG) Nr. 082/2001 des Rates vom 5. Dezember 2000 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Handel zwischen dem Zollgebiet der Gemeinschaft und Ceuta und Melilla Verordnung (EWG) Nr. 3925/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 über die Abschaffung von Kontrollen und Förmlichkeiten für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck auf einem innergemeinschaftlichen Flug sowie für auf einer |
Neufassung und Modernisierung des Zollkodex mittels einer neuen Verordnung. im Rahmen der Initiative zum elektronischen Zoll wird der aktualisierte Zollkodex die rechtliche Grundlage für den elektronischen Datenaustausch zwischen allen von Zollmaßnahmen Betroffenen bilden (Händler, Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten, Grenzstellen wie Polizei oder Veterinärbehörden) Der internationale Handel wird durch rationalisierte und vereinfachte Zollverfahren und -vorschriften, automatisierte und miteinander verbundene Zollsysteme und die enge Zusammenarbeit aller Behörden und Stellen, die mit der Verbringung von Waren über die Gemeinschaftsgrenzen zu tun haben, vereinfacht werden. |
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innergemeinschaftlichen Seereise mitgeführtes Gepäck Verordnung (EG) Nr. 1207/2001 des Rates vom 11. Juni 2001 über Verfahren zur Erleichterung der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR 1, der Ausfertigung von Erklärungen auf der Rechnung und Formblättern EUR.2 sowie der Erteilung bestimmter Zulassungen als anerkannter Ausführer gemäß den Vorschriften über Präferenzregelungen im Handel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und bestimmten Ländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3351/83 |
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Zollvorschriften |
Ursprungsregeln (basierend auf dem Zollkodex der Gemeinschaft) |
Neufassung zur Vereinfachung des Systems der Ursprungsregeln |
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Umwelt (Abfall) |
Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle * Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 zur Änderung der Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle |
Überarbeitung im Rahmen der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling |
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Richtlinie 91/689/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 über gefährliche Abfälle |
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Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die * Altölbeseitigung |
Aufhebung im Rahmen der thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling |
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Gesundheit und Sicherheit |
Richtlinie 89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit \(Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 95/63/EG des Rates vom 5. Dezember 1995 zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 2001/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 zur Änderung der Richtlinie 89/655/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch |
Kodifizierung |
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Arbeitnehmer bei der Arbeit (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) |
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Richtlinie 83/477/EWG des Rates vom 19. September 1983 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) |
Kodifizierung |
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Richtlinie 91/382/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz \(Zweite Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 8 der Richtlinie 80/1107/EWG) |
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Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit |
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Richtlinie 2003/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. März 2003 zur Änderung der Richtlinie 83/477/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz |
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Gewerbliches Eigentum |
Verordnung (EG) Nr. 040/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke und nachfolgende Änderungen: Verordnung (EG) Nr. 3288/94, Verordnung (EG) Nr. 1653/2003, Verordnung (EG) Nr. 807/2003, Verordnung (EG) Nr. 1992/2003 und Verordnung (EG) Nr. 422/2004 |
Kodifizierung |
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Insolvenz |
Richtlinie 80/987/EWG des Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers |
Kodifizierung |
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Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers |
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Öffentliches Auftragswesen |
Richtlinie 71/304/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Aufhebung der Beschränkungen des freien |
Aufhebung (abhängig vom Ergebnis der derzeit stattfindenden Überprüfung) |
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Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge und bei öffentlichen Bauaufträgen, die an die Auftragnehmer über ihre Agenturen oder Zweigniederlassungen vergeben werden |
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Richtlinie 2001/78/EG der Kommission vom 13. September 2001 zur Änderung des Anhangs iV der Richtlinie 93/36/EWG des Rates, der Anhänge iV, V und Vi der Richtlinie 93/37/EWG des Rates, der Anhänge iii und iV der Richtlinie 92/50/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 97/52/EWG des Rates geänderten Fassung, sowie der Anhänge XIi bis XV, XVii und XViii der Richtlinie 93/38/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 98/4/EG geänderten Fassung (Richtlinie über die Verwendung von Standardformularen für die Bekanntmachung öffentlicher Aufträge) |
Neufassung und Ersatz durch eine Verordnung |
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Verordnung (EG) Nr. 2195/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) |
Aktualisierung und Modernisierung des CPV und Verwandlung in ein Hilfsmittel für voll elektronische Verfahren für die öffentliche Auftragsvergabe |
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Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge |
Überarbeitung läuft, Vereinfachungsvorschläge wahrscheinlich |
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Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor |
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Reglementierte Berufe |
Richtlinie 74/556/EWG des Rates vom 4. Juni 1974 über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Tätigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen und der Tätigkeiten, die die berufliche Verwendung dieser Stoffe umfassen, einschließlich der Vermittlertätigkeiten Richtlinie 74/557/EWG des Rates vom 4. Juni 1974 über die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien |
Aufhebung (abhängig vom Ergebnis der derzeit stattfindenden Überprüfung) |
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Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten und die Vermittlertätigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen |
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Staatliche Beihilfen |
Verordnung (EG) Nr. 068/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen Verordnung (EG) Nr. 363/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 068/2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen Verordnung (EG) Nr. 070/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen Verordnung (EG) Nr. 364/2004 der Kommission vom 25. Februar 2004 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 070/2001 im Hinblick auf die Erstreckung ihres Anwendungsbereichs auf Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 der Kommission vom 12. Dezember 2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (ABl. L 337 vom 13.12.2002) |
Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Regionalbeihilfen, KMU, FuE, Umweltbeihilfen, Beschäftigung, Ausbildung. Neufassung und Konsolidierung von vier vorhandenen Instrumenten (in geänderter Form) zu einem einzigen allgemeinen Gruppenfreistellungsinstrument und Einbeziehung zweier neuer Aspekte (Regionalbeihilfen und Umweltbeihilfen), um auf diese Weise zu vermeiden, dass zwei weitere neue instrumente erforderlich werden. Die Gruppenfreistellung erfolgt in Form einer Verordnung der Kommission und ist eine Verfahrensmaßnahme zur Freistellung bestimmter Beihilfearten, die die Bedingungen des Artikels 87.3 erfüllen, von der Pflicht zur vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 87.l. |
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Steuern |
Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital |
Neufassung zur Vereinfachung und Modernisierung des geltenden Rechtsrahmens der Gemeinschaft im Bereich indirekte Steuern auf die Ansammlung von Kapital und zur Einführung einer auslaufenden Kapitalsteuer |
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Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Bemessungsgrundlage |
Überarbeitung: 1) im Hinblick auf MwSt.-Bestimmungen für Finanzdienstleistungen, einschließlich Versicherungen Modernisierung geltender überholter Vorschriften, die die |
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Wirksamkeit der Finanzdienstleistungsindustrie der EU behindern (Banken, Finanzgruppen) |
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2) im Hinblick auf die MwSt.-Behandlung öffentlicher Verwaltungen und die Freistellungen für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen interesse: Überprüfung zur Sicherstellung eines stärker harmonisierten und neutraleren MwSt.-Systems und zur Herstellung gleicher Bedingungen für öffentliche und private Stellen in der EU. |
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Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren |
Neufassung zur Vereinfachung und Modernisierung der Anforderungen und zur Umstellung der Verfahren auf EDV |
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Handelsstatistik |
Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zollstarif ("Kombinierte Nomenklatur") |
Vereinfachung zur Verringerung der Zahl der Unterpositionen durch Neubewertung des Bedarfs an ausführlichen statistischen informationen mit dem Ziel, die statistische Meldelast der Wirtschaftsteilnehmer zu verringern |
Agrar- und Nahrungsmittelindustrie |
Gemeinsame Marktorganisationen |
Verordnung (EG) Nr. 1786/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Trockenfutter Verordnung (EG) Nr. 1785/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis |
Lancierung eines schrittweisen Prozesses zur Neufassung der bestehenden 21 sektoralen Marktorganisationsverordnungen und Kodifizierung in einem einzigen horizontalen gemeinsamen Marktorganisationsinstrument |
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Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 des Rates vom 29. September 2003 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide |
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Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 des Rates vom 19.Dezember 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Schaf- und Ziegenfleisch |
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Verordnung (EG) Nr. 1260/2001 des Rates vom 19. Juni 2001 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker |
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Verordnung (EG) Nr. 1673/2000 des Rates vom 27. Juli 2000 über die gemeinsame Marktorganisation flr Faserflachs und Hanf |
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Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation flr Wein |
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Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse |
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Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch |
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Verordnung (EG) Nr. 2201/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse |
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Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse |
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Verordnung (EWG) Nr. 404/93 des Rates vom 13. Februar 1993 über die gemeinsame Marktorganisation für Bananen |
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Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 des Rates vom 30. Juni 1992 über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak |
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Verordnung (EWG) Nr. 2777/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch |
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Verordnung (EWG) Nr. 2771/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Eier |
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Verordnung (EWG) Nr. 2759/75 des Rates vom 29. Oktober 1975 über die gemeinsame Marktorganisation für Schweinefleisch |
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Verordnung (EWG) Nr. 2358/71 des Rates vom 26.Oktober 1971 über die gemeinsame Marktorganisation für Saatgut |
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Verordnung (EWG) Nr. 1696/71 des Rates vom 26.Juli 1971 über die gemeinsame Marktorganisation für Hopfen |
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Verordnung (EWG) Nr. 827/68 des Rates vom 28. Juni 1969 über die gemeinsame Marktorganisation für bestimmte in Anhang ii des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse |
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Verordnung (EWG) Nr. 234/68 des Rates vom 27. Februar 1968 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels |
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Verordnung (EG) Nr. 865/2004 des Rates vom 29. April 2004 über die gemeinsame Marktorganisation für Olivenöl und Tafeloliven und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. |
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827/68 |
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Eiervermarktungsnor men |
Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates vom 26. Juni 1990 über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier |
Neufassung mit dem Ziel, die Anwendung von Vermarktungsnormen für Eier zugunsten der Verbraucher, der Erzeuger, Händler und öffentlichen Verwaltungen zu erleichtern |
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Energiepflanzen |
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, \(EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/201, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/73 und (EG) Nr. 2529/2001 |
Überprüfung der Bestimmungen der Beihilferegelungen \(Artikel 90) |
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Lebensmittel |
Richtlinie 89/107/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Zusatzstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, Richtlinie 94/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Süßungsmittel, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, Richtlinie 94/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1994 über Farbstoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen, Richtlinie Nr. 95/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 1995 über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel |
Neufassung der geltenden Lebensmittelzusatzstoffvorschriften zu einem einzigen Rechtsakt und Aktualisierung der Bewertungs- und Zulassungsverfahren (EBLS, Komitologie) Ersatz einer Richtlinie durch eine einzige Verordnung Die verbesserte Effizienz der Bewertungs- und Zulassungsverfahren wird den Entscheidungsprozess beschleunigen und Herstellern und Verbrauchern ermöglichen, binnen kürzerer Zeit von neuen Zusatzstoffen zu profitieren. Zulassungen von Lebensmittelzusatzstoffen werden derzeit in drei separaten Richtlinien geregelt (Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Zusatzstoffe), von denen einige bereits mehrfach geändert wurden. indem diese Zulassungen und die Bestimmungen der derzeitigen Rahmenrichtlinie in einer einzigen Verordnung zusammengefasst werden, wird die Gesetzgebung im Bereich Zusatzstoffe knapp und präzise bleiben und für alle Betroffenen leichter zu konsultieren sein. Das Bewertungs- und Zulassungsverfahren wurde zusammen mit dem für Lebensmittelaromen entwickelt. |
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Richtlinie 88/388/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über |
Neufassung, um die geltenden Rechtsvorschriften über Aromen an technologische und wissenschaftliche Entwicklungen |
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Aromen zur Verwendung in Lebensmitteln und über Ausgangsstoffe für ihre Herstellung Verordnung (EG) Nr. 2232/96 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Festlegung eines Gemeinschaftsverfahrens für Aromastoffe, die in oder auf Lebensmitteln verwendet werden oder verwendet werden sollen |
anzupassen und klare Bewertungs- und Zulassungsverfahren einzuführen (EBLS, Komitologie). Ein neuer Rahmen wird es der europäischen industrie ermöglichen, in effizienterer Weise neue Aromastoffe und neue Anwendungen zu entwickeln. Er wird klarstellen, wann Aromastoffe bewertet werden müssen und wann nicht und unter welchen Umständen Aromastoffe als natürlich bezeichnet werden können. Klarstellung des Zulassungsverfahrens. Ersatz durch eine Verordnung |
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Obst und Gemüse \(frisch und verarbeitet) |
Verordnung (EG) Nr. 2201/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte |
Überarbeitung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Obst- und Gemüseverarbeitungsindustrie, zur Verbesserung der Marktmanagementinstrumente, zum Abbau der Handelsverzerrungen, zur Abschaffung überholter Rechtsakte |
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Pflanzenschutzmittel |
Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das * inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln |
Neufassung und Ersatz der Richtlinie durch eine Verordnung. Die Ziele der Überarbeitung sind die weitere Harmonisierung des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel, die Festlegung der Aufgaben der EBLS bei der Bewertung von Wirkstoffen und die Überarbeitung der Datenschutzvorschriften, um einen fairen Ausgleich zwischen den interessen der Forschung und der Hersteller von Generika zu wahren. Effizientere Bewertungs- und Zulassungsverfahren werden dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden, den Entscheidungsprozess zu beschleunigen und die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in der EU stärker zu harmonisieren. in der neuen Verordnung wird auch vorgesehen werden, dass der Entzug von Genehmigungen und der Ablauf von Gnadenfristen nicht gegen den normalen Nutzungszeitraum des Pflanzenschutzmittels verstoßen wird. Die Richtlinie ist bisher mehr als 50 Mal geändert worden. Beabsichtigt wird, alle Änderungen in einer begrenzten Anzahl von Durchführungsverordnungen oder Anhängen zusammenzufassen. |
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Kartoffelstärke |
Verordnung (EG) Nr. 1868/94 des Rates vom 27. Juli 1994 zur Einführung einer Kontingentierungsregelung für die |
Neue Verordnung zum Ersatz der geltenden Kartoffelstärkeregelung gültig ab dem Wirtschaftsjahr 2007- Inn52 |
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Kartoffelstärkeerzeugung |
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Staatliche Beihilfen |
Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere, in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen |
Neufassung - die sieben geltenden Texte über staatliche Beilhilfen werden auf drei reduziert: die Freistellungsverordnung, ein Satz Leitlinien und die De- minimis-Verordnung. |
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Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Agrarsektor \(ABl. C 28 vom 1.2.2000) |
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Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Beihilfen zur Werbung für in Anhang I des EG-Vertrages genannte Erzeugnisse und bestimmte nicht in Anhang I genannte Erzeugnisse (ABl. C 252 vom 12.9.2001) |
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Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Rahmen von TSE-Tests, Falltieren und Schlachtabfällen (ABl. C 324 vom 24.12.2002). |
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Verordnung (EG) Nr. 1860/2004 der Kommission vom 6. Oktober 2004 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG- Vertrag auf Deminimis-Beihilfen im Agrar- und Fischereisektor Mitteilung der Kommission betreffend staatliche Beihilfen für kurzfristige Kredite in der Landwirtschaft (Betriebskredite) \(ABl. C 44 vom 16.2.1996) |
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Mitteilung der Kommission zur Änderung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (nur landwirtschaftlicher Teil) (ABl. C 48 vom 13.2.1998) |
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Wein |
Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein |
Neufassung zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Sektors, zur besseren Überwachung und Verwaltung des Weinmarktes und zur Verbesserung der Ausgewogenheit zwischen Angebot und Nachfrage in Bezug auf Qualität und Quantität. |
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Strahlenschutz |
Verordnung (Euratom) Nr. 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation, |
Kodifizierung |
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geändert durch
- Verordnung Nr. 2218/89 des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Verordnung Nr. 3954/87/EURATOM des Rates |
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- Verordnung Nr. 770/90 der Kommission vom 29. März 1990 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation |
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- Verordnung Nr. 944/89 der Kommission vom 12. April 1989 zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln von geringerer Bedeutung im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation |
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- Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates vom 22. März 1990 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl |
Kodifizierung. |
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Verordnung (EG) Nr. 616/2000 des Rates vom 20. März 2000 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 über die Einfuhrbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl |
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Verarbeitendes Gewerbe |
Arzneimittelindustrie |
Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 des Rates vom 26. Juni 1990 zur Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs |
Neufassung zwecks:
- Verringerung der Zahl der Listen von Substanzen,
- Verbesserung der Transparenz des Bewertungsverfahrens,
- Gewährleistung der Einhaltung der internationalen Handelsstandards. |
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Es werden Anreize gegeben werden, die Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere sicherzustellen, und die Übereinstimmung mit der parallel durchgeführten Überprüfung der Vorschriften zur Kontrolle von Rückständen in Lebensmitteln tierischer Herkunft wird gewährleistet sein. |
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Holz |
Richtlinie 68/89/EWG des Rates vom 23. Januar 1968 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Sortierung von Rohholz |
Aufhebung |
Finanzdienstleistungen |
Versicherungen |
Richtlinie 2002/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Lebensversicherungen Richtlinie 98/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen Erste Richtlinie 73/239/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 76/580/EWG des Rates vom 29. Juni 1976 zur Änderung der Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung \(mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 84/641/EWG des Rates vom 10. Dezember 1984 zur insbesondere auf die touristische Beistandsleistung bezüglichen Änderung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung \(mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 87/343/EWG des Rates vom 22. Juni 1987 zur Änderung hinsichtlich der Kreditversicherung und der Kautionsversicherung der Ersten Richtlinie 73/239/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) Richtlinie 87/344/EWG vom 22. Juni 1987 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung Zweite Richtlinie 88/357/EWG des Rates vom 22. Juni 1988 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) und zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des freien |
im Rahmen des Projekts Solvabilität ii Neufassung der einschlägigen Versicherungs-Richtlinien in einem einzigen instrument. |
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Dienstleistungsverkehrs sowie zur Änderung der Richtlinie 073/239/EWG |
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Richtlinie 90/618/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) |
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Richtlinie 92/49/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Direktversicherung (mit Ausnahme der Lebensversicherung) sowie zur Änderung der Richtlinien 72/239/EWG und 88/357/EWG (Dritte Richtlinie Schadenversicherung) |
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Richtlinie 2002/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. März 2002 zur Änderung der Richtlinie hinsichtlich der Bestimmungen über die Solvabilitätsspanne für Lebensversicherungsunternehmen |
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Richtlinie 73/240/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 zur Aufhebung der Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit auf dem Gebiet der Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung |
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Richtlinie 78/473/EWG vom 30. Mai 1978 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der Mitversicherung auf Gemeinschaftsebene |
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Kraftfahrzeugversicherung |
Richtlinie 72/166/EWG des Rates vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht, |
Neufassung in einer einzigen Richtlinie (die sechs Richtlinien ersetzt) |
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geändert durch |
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- Richtlinie 72/430/EWG des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Änderung der Richtlinie 72/166/EWG vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht |
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- Zweite Richtlinie 84/5/EWG vom 30. Dezember 1983 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung |
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- Dritte Richtlinie 90/232/EWG vom 14. Mai 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung |
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- Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG und 88/357/EWG (Vierte Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie) |
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- Richtlinie 2005/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 zur Änderung der Richtlinien 72/166/EWG, 84/5/EWG, 88/357/EWG und 90/232/EWG sowie der Richtlinie 2000/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung |
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Wertpapiere |
Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen |
Richtlinie muss einer Expost-Bewertung unterzogen werden. Der Bewertungsbericht wird von der Kommission Ende 2005/Anfang 2006 angenommen werden. |
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A. Kernthemen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, die speziell Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW)/Investmentfondsregeln und Gegenstand einer Kodifizierung sind: Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organisationen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) Richtlinie 88/220/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organisationen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren |
Kodifizierung des OGAW-Acquis in einer einzigen Richtlinie, die Folgendes beinhaltet:
- 4 Kernthemen der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, die speziell Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW)/Investmentfonds regeln, und
- 3 weitere produkt-/dienstleistungsübergreifende Rechtsvorschriften, die ebenfalls in die kodifizierte Fassung einbezogen werden. |
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(OGAW) in bezug auf die Anlagepolitik bestimmter OGAW Richtlinie 2002/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2001 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) zwecks Festlegung von Bestimmungen für Verwaltungsgesellschaften und vereinfachte Prospekte |
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Richtlinie 2001/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Januar 2002 zur Änderung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) hinsichtlich der Anlagen der OGAW |
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B. Änderungen, die durch andere produkt-/dienstleistungsübergreifende Rechtsvorschriften eingeführt wurden und auch in die kodifizierte Fassung einbezogen werden: |
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Richtlinie 95/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Änderung der Richtlinien 77/780/EWG und 89/646/EWG betreffend Kreditinstitute, der Richtlinien 73/239/EWG und 92/49/EWG betreffend Schadenversicherungen, der Richtlinien 79/267/EWG und 92/96/EWG betreffend Lebensversicherungen, der Richtlinie 93/22/EWG betreffend Wertpapierfirmen sowie der Richtlinie 85/611/EWG betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zwecks verstärkter Beaufsichtigung dieser Finanzunternehmen |
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Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates |
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Richtlinie 2005/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2005 zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 85/611/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG und 93/6/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/19/EG, 98/78/EG, 2000/12/EG, 2001/34/EG, 2002/83/EG und 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer neuen Ausschussstruktur im Finanzdienstleistungsbereich |
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Verkehrsdienstleistungen |
Luftverkehr |
Verordnung (EWG) Nr. 2407/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über die Erteilung von Betriebsgenehmigungen an Luftfahrtunternehmen |
Neufassung zur Verbesserung der Lesbarkeit und zur Beseitigung von Unklarheiten und überholten Bestimmungen |
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Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs |
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Verordnung (EWG) Nr. 2409/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über Flugpreise und Luftfrachtraten |
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Seeverkehr |
Richtlinie 2001/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. April 2001 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten |
Kodifizierung |
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Schienenverkehr |
Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur (Agenturverordnung) Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn, die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung \(Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) |
Änderung dieser Rechtsakte zwecks Vereinfachung des Verfahrens für die Erteilung von Bescheinigungen für Eisenbahnunternehmen und die Bahnindustrie Dies wird durch eine Ausweitung der Kompetenzen der Europäischen Eisenbahnagentur erreicht werden. |
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Straßenverkehr |
Richtlinie 96/96/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger |
Kodifizierung des Basisrechtsakts sowie der vier Richtlinien der Kommission zur Anpassung an den technischen Fortschritt, und mögliche Vereinfachung (abhängig von den Ergebnissen einer laufenden Studie, die Ende 2006 fertiggestellt werden soll) |
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Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise |
Neufassung mit Vereinfachung der Verfahren. |
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Empfehlung der Kommission zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit |
Vereinfachung der Berichtsanforderungen (instrument: Arbeitsgruppe aus nationalen Vertretern); Vermeidung zusätzlicher Rechtsakte; laufende Arbeiten. |
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Beförderung gefährlicher Güter |
Richtlinie 94/55/EG des Rates vom 21. November 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für den Gefahrguttransport auf der Straße Richtlinie 96/49/EG des Rates vom 23.Juli 1996 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter |
Neufassung: neue Richtlinie oder Verordnung und gleichzeitig Verzicht auf die Übersetzung und Veröffentlichung der Anhänge in sämtlichen Amtssprachen der Gemeinschaft \(± 900 Seiten pro Verkehrszweig). |
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Richtlinie 96/35/EG des Rates vom 3. Juni 1996 über die Bestellung und die berufliche Befähigung von Sicherheitsberatern für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraßen |
Aufhebung: Die Vorschriften dieser Richtlinien sind bereits in bestehenden internationalen Übereinkünften enthalten |
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Richtlinie 2000/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2000 über die Mindestanforderungen für die Prüfung der Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene oder Binnenwasserstraße |
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Energie |
Neue und erneuerbare Energiequellen |
Richtlinie 092/75%EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen |
Neufassung, insbesondere zur Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie |
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Verordnung (EG) Nr. 2422/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 über ein gemeinschaftliches Kennzeichnungsprogramm flr Strom sparende Bürogeräte |
Neufassung (im Rahmen der Erneuerung des internationalen Energy Star-Abkommens - Paket mit Entwurf einer neuen Entscheidung des Rates) zur Vereinfachung der Verfahren und zur Verringerung der Anforderungen für die Mitgliedstaaten |
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Atomenergie |
EAG-Rat: Satzung der Euratom-Versorgungsagentur (Abl. 27 vom 6.12.1958) |
Neufassung: Die Verfahren zur Genehmigung von Lieferverträgen werden vereinfacht. |
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EAG Versorgungsagentur: Vollzugsordnung der Versorgungsagentur der Europäischen Atomgemeinschaft über das Verfahren betreffend die Gegenüberstellung von Angeboten und Nachfragen bei Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (Amtsblatt 032 vom 11.5.1960) |
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Ölvorräte |
Richtlinie 68/414/EWG des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten |
Neufassung/Aufhebung |
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68/416/EWG: Entscheidung des Rates vom 20. Dezember 1968 über den Abschluss und die Ausführung von besonderen zwischenstaatlichen Übereinkünften betreffend die Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten |
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Richtlinie 72/425/EWG des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten |
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Richtlinie 73/238/EWG des Rates vom 24. Juli 1973 über Maßnahmen zur Abschwächung der Auswirkungen von Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen |
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77/706/EWG: Entscheidung des Rates vom 7. November 1977 zur Festsetzung eines gemeinsamen Richtwerts für die Einschränkung des Primärenergieverbrauchs bei Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen |
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79/639/EWG: Entscheidung der Kommission vom 15. Juni 1979 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung 77/706/EWG des Rates |
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Richtlinie 68/414/EWG des Rates vom 14. Dezember 1998 zur Änderung der Richtlinie 68/414/EWG zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten |
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Fischereisektor |
Bestandserhaltung |
Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates vom 30. März 1998 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen |
Neufassung zur Klarstellung und Verbesserung der Lesbarkeit der technischen Maßnahmen, zur Verstärken ihrer Konsistenz |
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zum Schutz von jungen Meerestieren und ihre Änderungen |
und zur Modernisierung des rechtlichen Rahmens |
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Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeit |
Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 des Rates vom 12. Oktober 1993 zur Einführung einer Kontrollregelung für die gemeinsame Fischereipolitik |
Neufassung aller die Kontrolle und Überwachung der Fischereitätigkeit betreffenden Aspekte (Fangmeldung, Toleranzgrenzen, Anlandeerklärung, Beförderung, Lokalisierung der Fischereiflotte usw.) in einem einzigen Dokument und verstärkter Einsatz von IT-Instrumenten zur Verringerung der Meldepflichten |
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Verordnung (EG) Nr. 3317/94 des Rates vom 22. Dezember 1994 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen über die Genehmigung der Fischerei in den Gewässern eines Drittlandes im Rahmen eines Fischereiabkommens |
Neufassung zur Klarstellung und Verbesserung der Verwaltung der Fanggenehmigungen und zwecks Einführung von IT-Instrumenten ("Fanggenehmigungen") |
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Finanzinstrument für die Fischerei |
Verordnung (EG) Nr. 366/2001 der Kommission vom 22. Februar 2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den in der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates beschriebenen Maßnahmen |
Neufassung in einem einzigen Rechtsakt |
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Verordnung (EG) Nr. 908/2000 der Kommission vom 2. Mai 2000 mit Bestimmungen für die Berechnung der den Erzeugerorganisationen im Sektor Fischerei und Aquakultur von den Mitgliedstaaten gewährten Beihilfen |
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Verordnung (EG) Nr. 2722/2000 der Kommission vom 13. Dezember 2000 zur Festlegung der Bedingungen für eine Beteiligung des Finanzinstruments für die Ausrichtung der Fischerei (FiAF) an Maßnahmen zur Beseitigung von Seuchenrisiken in der Aquakultur |
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2007 |
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Alle Sektoren |
Rechnungslegung |
Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 * aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten Abschluss Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10. April 1984 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen Richtlinie 90/604/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss und der Richtlinie 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss hinsichtlich der Ausnahme für kleine und mittlere Gesellschaften sowie der Offenlegung von Abschlüssen in Ecu Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. November 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs |
Neufassung und Kodifizierung des acquis im Bereich Rechnungslegung, um:
- die Höchstwerte zur Definition von KMU anzuheben (und damit mehr Unternehmen von den Berichtspflichten zu befreien) (*)
- die Rechnungslegungsvorschriften nach der vierten und der siebenten Richtlinie für KMU zu vereinfachen und zu aktualisieren
- alle in der EU geltenden Verordnungen der Kommission über internationale Rechnungslegungsstandards \("international Accounting Standards" iAS), "international Financial Reporting Standards" (iFRS) und die damit verbundenen Auslegungen \("SiC-iFRiC-interpretationen") zu konsolidieren (dies könnte zur Aufhebung von sechs Verordnungen führen)
- die internationalen Abschlussprüfungsgrundsätze (iSA) in die überarbeitete achte Richtlinie einzubeziehen |
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Richtlinie 94/8/EG des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung der in Ecu ausgedrückten Beträge der Richtlinie 078/660/EWG |
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Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze |
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Richtlinie 2003/38/EG des Rates vom 13. Mai 2003 zur Änderung der Richtlinie 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich der in Euro ausgedrückten Beträge |
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Richtlinie 2003/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2003 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG, 86/635/EWG und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, von Banken und anderen Finanzinstituten sowie von Versicherungsunternehmen \(Text von Bedeutung für den EWR) |
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Gesellschaftsrecht |
Erste Richtlinie 68/151/EWG des Rates vom 9. März 1968 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 58 Absatz 2 des Vertrages im interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten |
Umfassende Neufassung des gesamten acquis im Bereich Gesellschaftsrecht |
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Dritte Richtlinie 78/855/EWG des Rates vom 9. Oktober 1978 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften |
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Sechste Richtlinie 82/891/EWG des Rates vom 17. Dezember 1982 gemäß Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften |
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Richtlinie 2005/.../EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten Zehnte Richtlinie Gesellschaftsrecht - formale Annahme steht noch aus |
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Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen |
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Zwölfte Richtlinie 89/667/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter |
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Richtlinie 2003/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 zur Änderung der Richtlinie 68/151/EWG des Rates in Bezug auf die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen |
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Acquis im Bereich Verbraucherschutz |
Richtlinie 85/577/EWG des Rates betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen |
Rationalisierung und Vereinfachung des acquis, um mögliche Unstimmigkeiten, Überschneidungen, Hemmnisse im Binnenmarkt und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen |
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Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über |
Sollte die Kommission in der Diagnosephase Anhaltspunkte dafür fmden, dass das Gemeinschaftsrecht überarbeitet oder |
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Pauschalreisen Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz - Erklärung des Rates und des Parlaments zu Artikel 6 Absatz 1 - Erklärung der Kommission zu Artikel 3 Absatz 1 erster Gedankenstrich Richtlinie 97/47/EG des Rates vom 28. Juli 1997 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 77/101/EWG, 79/373/EWG und 91/357/EWG |
ergänzt werden muss, so verfügt die Kommission theoretisch über zwei Optionen: a) Beim vertikalen Ansatz würden die geltenden Richtlinien einzeln überarbeitet (z.B. die Richtlinie über Teilzeitnutzungsrechte) oder spezielle Sektoren geregelt (z.B. eine Richtlinie über Tourismus unter Einbeziehung von Bestimmungen der Richtlinien über Pauschalreisen und über Teilzeitnutzungsrechte); |
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Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen |
b) Bei Zugrundelegung eines eher horizontalen Ansatzes könnte(n) eine oder mehrere Rahmenregelungen übergreifende Grundzüge des acquis regeln. Diese Rahmenregelung(en) würde(n) allgemeine Begriffsbestimmungen enthalten und die wesentlichen vertraglichen Rechte und Rechtsbehelfe der Verbraucher festlegen. Entsprechend den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung würde eine solche Rechtsvorschrift den Rechtsrahmen wesentlich rationeller gestalten, da alle einschlägigen Bestimmungen der geltenden Richtlinien systematisch in die neue Richtlinie eingearbeitet würden. Die initiative betrifft 8 Richtlinien und 6 Änderungsrichtlinien. |
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Öko-Audit |
Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung \(EMAS) |
Neufassung / Änderung des Konzepts, einschließlich Maßnahmen zur Erleichterung der Teilnahme von KMU |
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Umwelt Emissionen von Industrieanlagen |
Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung von Umweltverschmutzung Richtlinie 88/609/EWG vom 24. November 1988 zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft |
Überarbeitung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung und anderer verwandter Rechtsakte über industrielle Emissionen im Hinblick auf eine mögliche Neufassung zur Verbesserung der Klarheit, Konsistenz und Rationalisierung, insbesondere im Hinblick auf die Berichterstattung |
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Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in |
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bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen |
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Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des* Rates vom 4. Dezember 2000 über die Verbrennung von Abfällen |
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Umwelt - Ozonschicht |
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen |
Neufassung zur Verbesserung und gegebenenfalls Klarstellung des geltenden Rahmens |
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Arbeitsrecht |
Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen |
Kodifizierung in einer einzigen Richtlinie |
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Richtlinie 98/59/EWG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen |
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Richtlinie 2002/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft |
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Statistik - intrastat |
Verordnung (EG) Nr. 638/2004 des Europäischen Parlaments* und des Rates vom 31. März 2004 über die Gemeinschaftsstatistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates |
Vereinfachung zwecks Verringerung der statistischen Meldepflichten der Wirtschaftsteilnehmer, nach Möglichkeit mit einer Befreiungsregelung für KMU, unter Berücksichtigung des laufenden Pilotprojekts über Verwaltungskosten und einer zukünftigen Machbarkeitsstudie zur Prüfung der Funktionsfähigkeit eines auf einen Strom begrenzten Erhebungssystems |
Agrar- und Nahrungsmittelindustrie |
Auflagenbindung |
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93,(EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/201, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/73 und (EG) Nr. 2529/2001 |
Überprüfung der Grundanforderungen an die Betriebsführung(Artikel 8) und Vorlage geeigneter Vorschläge |
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Futter/Tiernahrung |
Richtlinie 79/373/EWG des Rates vom 2. April 1979 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln Richtlinie 96/25/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG, 74/63/EWG, 82/471/EWG und 93/74/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 77/101/EWG Richtlinie 82/471/EWG des Rates vom 30. Juni 1982 über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung Richtlinie 93/74/EG des Rates vom 13. September 1993 über Futtermittel für bestimmte Ernährungszwecke |
Neufassung, Modernisierung und Ersatz der vier Richtlinien durch eine Verordnung zur Änderung der geltenden Futtermitteletikettierungsvorschriften, zur Erweiterung der unvollständigen Liste der Futtermittel und zur Angleichung der Genehmigungsverfahren an die Grundsätze und Vorschriften des allgemeinen Lebensmittelrechts. Die Hauptziele des künftigen Vorschlags sind die Gewährleistung der Lebens- und Futtermittelsicherheit, die Erleichterung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarktes und der Schutz der wirtschaftlichen interessen der Verwender von Futtermitteln. Die Neufassung wird: |
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die bestehenden Abweichungen zwischen den Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsaaten, die das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes behindern, beseitigen; |
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Klarheit und Übersichtlichkeit erhöhen: Die Wirtschaftsteilnehmer machen geltend, dass die rechtlichen Anforderungen über verschiedene Rechtsinstrumente mit unterschiedlichen Auflagen für ähnliche Produkte verteilt sind; |
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Lebens- und Futtermittelsicherheit verbessern; einen harmonisierten Ansatz für die Zulassung bestimmter Futtermittel liefern und zur Überarbeitung bestimmter Etikettierungsvorschriften, die die Lebensmittelsicherheit untergraben könnten, führen. Zusätzlich zu den vier Richtlinien wird die initiative auch rund 30 Änderungsrichtlinien betreffen. |
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Lebensmittel |
Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des* Rates vom 20. März 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür |
Breit angelegte Neufassung der Etikettierungsvorschriften zur Aktualisierung, Modernisierung und Fusionierung der einzelnen Texte in einer einzigen Verordnung Sie soll Struktur und Geltungsbereich der bestehenden Etikettierungsvorschriften sowohl horizontaler als auch vertikaler Art vereinfachen und verdeutlichen, indem alle |
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gemeinsamen Aspekte in einem einzigen instrument zusammengefasst werden. Darin werden die Regeln für Etikettierungen besser festgelegt werden müssen, um: |
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die Verbraucher in die Lage zu versetzen, sachkundige, sichere, gesunde und nachhaltige Entscheidungen zu treffen; |
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zu einem wettbewerbsfreundlichen Marktumfeld beizutragen, in dem die Wirtschaftsteilnehmer die Etikettierung effizient nutzen können, um ihre Erzeugnisse zu verkaufen. |
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Die Überprüfung könnte sich auch auf die Konsistenz mit anderen Etikettierungsanforderungen auf dem Gebiet der Gesundheit beziehen (Lebensmittelkennzeichnung, Kennzeichnung von alkoholischen Getränken), Ethik (Tiergesundheit, fairer Handel), Kennzeichnung des Ursprungs usw. |
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Verordnung (EG) Nr. 298/97 vom 19. Februar 1997 zur Festsetzung der in den Sektoren Geflügelfleisch und Eier sowie für Eieralbumin geltenden repräsentativen Einfuhrpreise und Zusatzzölle sowie zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1484/95 |
Neufassung und Modernisierung der Verordnung, Umsetzung eines zentralisierten Genehmigungsverfahrens |
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Obst und Gemüse - regionale Umsetzung |
Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, \(EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/201, (EG) Nr. 1868/94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/73 und (EG) Nr. 2529/2001 |
Überprüfung der Bestimmungen von Artikel 60 und Vorlage geeigneter Vorschläge |
Verarbeitendes Gewerbe |
Baugewerbe |
Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur* Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte |
Vereinfachung, Klarstellung und Verringerung von Verwaltungskosten und -formalitäten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen durch flexiblere Formulierung und Nutzung der technischen Spezifikationen, einfachere Zertifizierungsbestimmungen und Abbau der Umsetzungshindernisse, die die Entstehung eines |
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vollständigen Binnenmarktes für Bauprodukte bislang behindert haben. |
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Kosmetische Mittel |
Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel |
Vereinfachung / Kodifizierung |
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Und ihre Änderungen (7 nachfolgende Änderungsrichtlinien, 2 Richtlinien zur Verschiebung des Termins, von dem an Tierversuche untersagt sind, sowie 37 Richtlinien zur Anpassung an den technischen Fortschritt) |
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Medizinprodukte |
Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20.Juni 1990 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte Richtlinie 93/42/EWG vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte * |
Neufassung in einer Verordnung. Anpassung der Marktzulassungsverfahren |
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Richtlinie 2000/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG hinsichtlich Medizinprodukten, die stabile Derivate aus menschlichem Blut oder Blutplasma enthalten |
Neufassung in einer Verordnung zur Verbesserung der Konsistenz und um den Einsatz von IT zur Informationsübermittlung zu ermöglichen. |
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Richtlinie 2001/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Dezember 2001 zur Änderung der Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte |
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Kraftfahrzeuge |
Etwa 28 spezifische Richtlinien über Kraftfahrzeuge basierend auf der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger |
Sobald die Neufassung der Richtlinie 70/156/EWG angenommen ist, wird die Kommission, voraussichtlich im Jahr 2007, rund 28 von 56 Richtlinien aufheben können(indem die UNECE-Regelungen verbindlich gemacht werden). Die Vereinfachung wird es der industrie ermöglichen, sich rascher auf technische Weiterentwicklungen auf internationaler Ebene einzustellen. |
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Mehr als 10 Richtlinien zur Festlegung der Anforderung für die Abmessungen von Kraftfahrzeugen (z.B. Richtlinie 92/21/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen der Klasse Ml) |
Einführung von virtuellen Tests / Selbsttests zur Verringerung der Kosten und des Verwaltungsaufwands der derzeitigen Verfahren. Virtuelle Tests und Selbsttests werden die Produktentwicklung beschleunigen und die Kosten sowohl für die industrie als auch für die Verbraucher senken. |
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Technische Harmonisierung von |
25 Richtlinien mit grundlegenden Anforderungen für den freien Verkehr bestimmter Produktkategorien im Binnenmarkt (die so |
Vereinfachung der Zertifizierungsvorschriften |
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Produkten |
genannten Richtlinien des "neuen Konzepts") |
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Finanzdienstleistungen |
Aufsicht |
Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates |
Überprüfung |
Verkehrsdienstleistungen |
Seeverkehr |
Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung |
Neufassung |