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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes

Vom 17. Februar 2009
(GVBl. Nr. 7 vom 27.02.2009 S. 29)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1
HmbIFG - Hamburgisches Informationsfreiheitsgesetz

- wie eingefügt -

Artikel 2
Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes

In § 8 Absatz 2 Satz 4 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes vom 7. März 1995 (HmbGVBl. S. 45), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 16), wird die Textstelle "Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der oder dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Das Hamburgische Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 25. Mai 1999 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 15), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 4 Satz 1 Nummer 7 wird die Textstelle "die Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. § 23 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

2.1 In Satz 1 wird die Textstelle "die Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt und die Textstelle "der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" wird durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2.2 In Satz 2 wird die Textstelle "der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten oder des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

§ 1 Absatz 5 des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes vom 17. Januar 1969 (HmbGVBl. S. 5), zuletzt geändert am 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 13, 16), wird wie folgt geändert:

1. In Satz 2 wird die Textstelle "dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In Satz 3 wird die Textstelle "der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 5
Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes

In § 135 Absatz 1 Nummer 2 des Hamburgischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 29. November 1977 (HmbGVBl. S. 367), zuletzt geändert am 6. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 63), wird die Textstelle "Hamburgischer Datenschutzbeauftragter" durch die Textstelle "Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 6
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes

In der Anlage 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 169, 203), zuletzt geändert am 9. September 2008 (HmbGVBl. S. 327), wird im Abschnitt Landesbesoldungsordnung B im Unterabschnitt Besoldungsgruppe 4 die Textstelle "Hamburgischer Datenschutzbeauftragter" durch die Textstelle "Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 7
Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes

Das Hamburgische Datenschutzgesetz vom 5. Juli 1990 (HmbGVBl. S. 133, 165, 226), zuletzt geändert am 18. November 2003 (HmbGVBl. S. 537, 539), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält der Eintrag zum Vierten Abschnitt folgende Fassung:

"Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit".

2. In § 5 Absatz 1 Satz 4, § 10a Absatz 3 Satz 2, § 11 Absatz 2 Satz 2, § 12 Absatz 3 Satz 3, § 21 Absatz 1 Satz 2, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 22 Absatz 1 Satz 1, § 22 Absatz 3 Satz 3, § 23 Absatz 1 Satz 3, § 23 Absatz 3 Satz 1, § 23 Absatz 3 Satz 5, § 25 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 wird jeweils die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

3. In § 12a Absatz 3 Satz 3 wird die Textstelle "der bzw. die Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "der bzw. die Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

4. In § 5 Absatz 3 Satz 4, § 9 Absatz 3 Satz 1, § 10a Absatz 5 Satz 2, § 10a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3, § 18 Absatz 6, § 21 Absatz 2, § 23 Absatz 1 Satz 2, § 23 Absatz 5 Satz 1, § 26 Absatz 1 wird jeweils die Textstelle "die Hamburgische Datenschutzbeauftragte bzw. den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die Hamburgische Beauftragte bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

5. In § 8 Absatz 4 Satz 3, § 10a Absatz 8, § 23 Absatz 6 Satz 1 und Absatz 7 Satz 1, § 26 Absatz 2 Satz 2, § 27 Absatz 2 Satz 2 wird jeweils die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

6. In § 3 Absatz 3 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 11, § 22 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 wird jeweils die Textstelle "der bzw. des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

7. Die Überschrift des Vierten Abschnitts erhält folgende Fassung:

"Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit".

8. In § 21 Absatz 1 Satz 1 wird die Textstelle "eine Hamburgische Datenschutzbeauftragte oder einen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "eine Hamburgische Beauftragte bzw. einen Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

9. In § 17 Absatz 3 Satz 4, § 21 Absatz 3 Satz 1, § 22 Absatz 2 Satz 4 und Absatz 3 Satz 1, § 23 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 2 wird jeweils die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die Hamburgische Beauftragte bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

10. In § 22 Absatz 2 Satz 1 wird die Textstelle "Der bzw. dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 8
Änderung des Hamburgischen Meldegesetzes

Das Hamburgische Meldegesetz in der Fassung vom 3. September 1996 (HmbGVBl. S. 231), zuletzt geändert am 19. Februar 2008 (HmbGVBl. S. 74, 92), wird wie folgt geändert:

1. § 8 wird wie folgt geändert:

1.1 In Absatz 6 Satz 2 wird die Textstelle "den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

1.2 Absatz 7 wird wie folgt geändert:

1.2.1 In Satz 1 wird die Textstelle "dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

1.2.2 In Satz 2 wird die Textstelle "des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 31 Absatz 4 Satz 2 wird die Textstelle "Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 9
Änderung des Hamburgischen Krebsregistergesetzes

In § 9 Absatz 2 Satz 1 des Hamburgischen Krebsregistergesetzes vom 27. Juni 1984 (HmbGVBl. S. 129, 170), zuletzt geändert am 24. April 2007 (HmbGVBl. S. 156), wird die Textstelle "des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 10
Änderung des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten

In § 20 Absatz 1 Satz 4 des Hamburgischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten vom 27. September 1995 (HmbGVBl. S. 235) wird die Textstelle "dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei

Das Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei vom 2. Mai 1991 (HmbGVBl. S. 187, 191), zuletzt geändert am 6. Oktober 2005 (HmbGVBl. S. 424, 428), wird wie folgt geändert:

1. In § 23 Absatz 4 Satz 2 wird die Textstelle "der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 26 Absatz 2 Satz 2 wird die Textstelle "Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 12
Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes

In § 100 Absatz 4 Satz 4 des Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geändert am 22. Juli 2008 (HmbGVBl. S. 279), wird die Textstelle "dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 13
Änderung des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Artikel 4 des Gesetzes zum Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 16. Dezember 1991 (HmbGVBl. S. 425), zuletzt geändert am 2. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 209, 221), wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 Satz 2 wird die Textstelle "Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In Absatz 2 Satz 1 wird die Textstelle "des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 14
Änderung des Hamburgischen Mediengesetzes

In § 33 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen Mediengesetzes vom 2. Juli 2003 (HmbGVBl. S. 209), geändert am 4. November 2005 (HmbGVBl. S. 443), wird die Textstelle "der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 15
Änderung des Hamburgischen Statistikgesetzes

§ 5 Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt geändert am 2. Dezember 2003 (HmbGVBl. S. 543), wird wie folgt geändert:

1. In Satz 3 wird die Textstelle "des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In Satz 5 wird die Textstelle "Dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 16
Änderung des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes

Das Hamburgische Strafvollzugsgesetz vom 14. Dezember 2007 (HmbGVBl. S. 471) wird wie folgt geändert:

1. In § 122 Absatz 3 Satz 2 wird die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 129 wird die Textstelle "den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "die bzw. den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 17
Änderung des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes

In § 16 Absatz 5 Satz 1 des Hamburgischen Maßregelvollzugsgesetzes vom 7. September 2007 (HmbGVBl. S. 301) wird die Textstelle "der Hamburgischen Datenschutzbeauftragten bzw. dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 18
Änderung des Hundegesetzes

Das Hundegesetz vom 26. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 37), geändert am 16. Dezember 2008 (HmbGVBl. S. 434), wird wie folgt geändert:

1. In § 24 Absatz 5 und § 25 Absatz 4 wird jeweils die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 26 Satz 2 wird die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 19
Änderung der Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft

In § 14 Absatz 7 Satz 1 der Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 19. Oktober 1999 (HmbGVBl. S. 243), geändert am 12. September 2001 (HmbGVBl. S. 383), wird die Textstelle "Die oder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 20
Änderung der Ausländerdatenverarbeitungsverordnung

Die Ausländerdatenverarbeitungsverordnung vom 9. November 1999 (HmbGVBl. S. 253), zuletzt geändert am 24. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 241), wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 3 Satz 6 wird die Textstelle "Der oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 5 Absatz 3 Satz 7 und Absatz 4 Satz 4 wird jeweils die Textstelle "der oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 21
Änderung der Ausländeraltersangabendateiverordnung

In § 6 Absatz 3 Satz 6 der Ausländeraltersangabendateiverordnung vom 7. Oktober 2003 (HmbGVBl. S. 491), zuletzt geändert am 7. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 514), wird die Textstelle "Der oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 22
Änderung der Immobiliendatenbankverordnung

In § 3 Absatz 5 Satz 6 der Immobiliendatenbankverordnung vom 6. Februar 2007 (HmbGVBl. S. 33) wird die Textstelle "Der oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "Der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 23
Änderung der Meldedatenübermittlungsverordnung

Die Meldedatenübermittlungsverordnung vom 9. September 1997 (HmbGVBl. S. 453), zuletzt geändert am 7. August 2007 (HmbGVBl. S. 247), wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Absatz 2 Satz 5 und Absatz 3 Satz 4, § 18 Absatz 2 Satz 5, § 20 Absatz 5 Satz 5 und § 25 Absatz 6 Satz 4 wird jeweils die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 37 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 2 Satz 3 wird jeweils die Textstelle "die oder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "die bzw. der Hamburgische

Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

3. In § 44 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Textstelle "des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der oder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 24
Änderung der Schul-Datenschutzverordnung

Die Schul-Datenschutzverordnung vom 20. Juni 2006 (HmbGVBl. S. 349), geändert am 20. November 2007 (HmbGVBl. S. 404), wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Absatz 4 Satz 2 wird die Textstelle "Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

2. In § 10 Absatz 2 Satz 3 wird die Textstelle "der oder dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 25
Änderung der Wohngelddatenabgleichsverordnung

In § 4 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2 der Wohngelddatenabgleichsverordnung vom 6. Juni 2006 (HmbGVBl. S. 280), geändert am 6. März 2007 (HmbGVBl. S. 96), wird auf Grund von § 37b Absatz 6 des Wohngeldgesetzes in der Fassung vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 2030, 2797), zuletzt geändert am 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904, 2928), und Artikel 80 Absatz 4 des Grundgesetzes jeweils die Textstelle "Die oder der Hamburgische Datenschutzbeauftragte" durch die Textstelle "Die bzw. der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 26
Änderung der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz

In § 11 Absatz 4 Satz 5 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz vom 21. März 2006 (HmbGVBl. S. 115, 116) wird die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten" durch die Textstelle "der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit" ersetzt.

Artikel 27
Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft

In § 21 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft vom 27. August 1997 (HmbGVBl. S. 427), zuletzt geändert am 20. Dezember 2007 (HmbGVBl. 2008 S. 25), wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Textstelle angefügt "auch soweit der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Aufgaben nach dem Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz wahrnimmt."

Artikel 28
Außerkrafttreten

Das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz vom 11. April 2006 (HmbGVBl. S. 167) wird aufgehoben.