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Änderungstext

Fünfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 29. August 2014
(GVBl. LSA Nr. 18 vom 08.09.2014 S. 408)



Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340), wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und den anderen Ministerien (ausgenommen das Ministerium für Justiz und Gleichstellung) verordnet:

§ 1

Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA S. 336), zuletzt geändert durch § 17 Abs. 7 des Gesetzes vom 7. August 2014 (GVBl. LSA S. 386), wird wie folgt geändert:

1. Die Übersichten zum Kostentarif werden wie folgt geändert:

a) Die Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe zu der laufenden Nummer 3 "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung" und die Angabe zu der laufenden Nummer 3 "Waffengesetz" werden aufgehoben.

bb) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 55 wird folgende Angabe eingefügt:

"55a Geldwäschegesetz (GwG)".

cc) In der Angabe zu der laufenden Nummer 151 wird die Angabe "(VO Gut)" durch die Angabe "(GutVO)" ersetzt.

dd) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 160 werden die folgenden Angaben eingefügt:

"160a Waffenrecht

160a Waffengesetz

160a Allgemeine Waffengesetz-Verordnung".

b) Die Übersicht Kostentarif (alphabetisch) wird wie folgt geändert:

aa) In. der Angabe "Allgemeine Waffengesetz-Verordnung 3" wird die Angabe "3" durch die Angabe "160a" ersetzt.

bb) Nach der Angabe "Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 55" wird die Angabe "Geldwäschegesetz (GwG) 55a" eingefügt.

cc) In der Angabe "Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (VO Gut) 151" wird die Angabe "(VO Gut)" durch die Angabe "(GutVO)" ersetzt.

dd) In der Angabe "Waffengesetz 3" wird die Angabe "3" durch die Angabe "160a" ersetzt.

ee) Nach der Angabe "Waffengesetz 160a" wird die Angabe "Waffenrecht 160a" eingefügt.

2. Der Kostentarif wird wie folgt geändert:

a) Die laufende Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "2,64" durch die Angabe "3" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird die Angabe "4" durch die Angabe "5" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 1.3 Spalte 3 wird die Angabe "42" durch die Angabe "50" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 1.5 Spalte 3 wird die Angabe "3,35" durch die Angabe "4" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 3.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "4,6" durch die Angabe "6" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 3.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "2" durch die Angabe "2,50" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 3.2 Spalte 3 wird die Angabe "25,8" durch die Angabe "31" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 4.1 Spalte 3 wird die Angabe "129" durch die Angabe "151" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 4.2 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "24" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 5.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "284" durch die Angabe "333" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 5.2 Spalte 3 wird die Angabe "145" durch die Angabe "169" ersetzt.

ll) In der Tarifstelle 5.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "342" durch die Angabe "401" ersetzt.

mm) In der Tarifstelle 5.2.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "774" durch die Angabe "906" ersetzt.

nn) In der Tarifstelle 5.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "200" durch die Angabe "234" ersetzt.

oo) In der Tarifstelle 5.2.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "100" durch die Angabe "117" ersetzt.

pp) In der Tarifstelle 5.2.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "35" durch die Angabe "41" ersetzt.

qq) In der Tarifsteile 5.2.3 Spalte 3 wird die Angabe "194" durch die Angabe "227" ersetzt.

rr) In der Tarifstelle 5.3.1 Spalte 3 wird die Angabe "194" durch die Angabe "227" ersetzt.

ss) In der Tarifstelle 5.4 Spalte 3 wird die Angabe "297" durch die Angabe "348" ersetzt.

tt) In der Tarifstelle 5.4.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "260" durch die Angabe "304" ersetzt.

uu) In der Tarifstelle 5.4.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "300" durch die Angabe "351" ersetzt.

vv) In der Tarifstelle 5.4.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "80" durch die Angabe "94" ersetzt.

ww) In der Tarifstelle 5.4.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "100" durch die Angabe "117" ersetzt.

xx) In der Tarifstelle 5.4.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "216" durch die Angabe "253" ersetzt.

yy) In der Tarifstelle 5.4.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "36" durch die Angabe "42" ersetzt.

zz) In der Tarifstelle 5.4.3.1 Spalte 3 wird die Angabe "1.419" durch die Angabe "1.661" ersetzt.

ab) In der Tarifstelle 5.4.3.2 Spalte 3 wird die Angabe "530" durch die Angabe "621" ersetzt.

ac) In der Tarifstelle 5.4.3.3 Spalte 3 wird die Angabe "530" durch die Angabe "621" ersetzt.

ad) In der Tarifstelle 7.1 Spalte 3 wird die Angabe "1,4" durch die Angabe "1,7" und die Angabe "3,9" durch die Angabe "4,6" ersetzt.

ae) In der Tarifstelle 7.2 Spalte 3 wird die Angabe "129" durch die Angabe "151" ersetzt.

af) Die Tarifstelle 8.1.1.1 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "0,69" wird durch die Angabe "0,80" ersetzt.

bbb) Die Angabe "0,33" wird durch die Angabe "0,40" ersetzt.

ccc) Die Angabe "0,16" wird durch die Angabe "0,20" ersetzt.

ddd) Die Angabe "0,06" wird durch die Angabe "0,07" ersetzt.

ag) Die Tarifstelle 8.1.1.2 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "1,64" wird durch die Angabe "1,90" ersetzt.

bbb) Die Angabe "0,85" wird durch die Angabe "1" ersetzt.

ccc) Die Angabe "0,40" wird durch die Angabe "0,47" ersetzt.

ddd) Die Angabe "0,16" wird durch die Angabe "0,20" ersetzt.

ah) Die Tarifstelle 8.1.1.3 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "13,57" wird durch die Angabe "15,90" ersetzt.

bbb) Die Angabe "6,57" wird durch die Angabe "7,70" ersetzt.

ccc) Die Angabe "3,29" wird durch die Angabe "3,90" ersetzt.

ddd) Die Angabe "1,64" wird durch die Angabe "1,90" ersetzt.

ai) Die Tarifstelle 8.2 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "3,29" wird durch die Angabe "3,85" ersetzt.

bbb) Die Angabe "1,64" wird durch die Angabe "1,90" ersetzt.

ccc) Die. Angabe "0,85",wird durch die Angabe "1" ersetzt.

ddd) Die Angabe "0,40" wird durch die Angabe "0,50" ersetzt.

aj) Die Tarifstelle 8.5 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "0,35" wird durch die Angabe "0,40" ersetzt.

bbb) Die Angabe "0,21" wird durch die Angabe "0,25" ersetzt.

ccc) Die Angabe "0,14" wird durch die Angabe "0,15" ersetzt.

ddd) Die Angabe "0,16" wird durch die Angabe "0,20" ersetzt.

ak) In der Tarifstelle 9.1 Spalte 3 wird die Angabe "2,5" durch die Angabe "2,95" ersetzt.

al) In der Tarifstelle 9.2 Spalte 3 wird die Angabe "2,5 bis 42" durch die Angabe "2,95 bis 50" ersetzt.

am) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "2.580" durch die Angabe "3.019" ersetzt.

an) In der Tarifstelle 10.1 Spalte 3 wird die Angabe "1.290" durch die Angabe "1.510" ersetzt.

ao) In der Tarifstelle 10.2 Spalte 3 wird die Angabe "335" durch die Angabe "392" ersetzt.

ap) In der Tarifstelle 12.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "2.967" durch die Angabe "3.472" ersetzt.

aq) In der Tarifstelle 13.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "2.967" durch die Angabe "3.472" ersetzt.

ar) In der Tarifstelle 14 Spalte 3 wird die Angabe "2.967" durch die Angabe "3.472" ersetzt.

as) In der Tarifstelle 15 Spalte 3 wird die Angabe "774" durch die Angabe "906" ersetzt.

at) In der Tarifstelle 17 Spalte 3 wird die Angabe "155" durch die Angabe "182" ersetzt.

b) Die laufende Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "200" durch die Angabe "25" ersetzt.

bb) Die Tarifstelle 1.18 wird aufgehoben.

cc) In der Tarifstelle 1.19 Spalte 2 wird die Angabe "Satz 1 und 3" angefügt.

dd) Die Tarifstelle 1.20 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
1.20Nachforderung von Unterlagen über den Nachweis der Zuverlässigkeit und der Fachkunde nach § 53 Abs. 3 Satz 235 bis 150

".

ee) In der Tarifstelle 5.4 Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" durch die Angabe "800 bis 1.800" ersetzt.

ff) Nach der Tarifstelle 5.5 wird folgende Tarifstelle 5.6 angefügt:

"

5.6Jährliche Überprüfung der Höhe der erforderlichen Sicherheitsleistungen nach § 6 Abs. 5 und Anordnung100 bis 300

".

gg) Die Tarifstelle 6.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "sowie Begleitscheinkontrolle nach § 10" angefügt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "6.500" durch die Angabe "8.800" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 6.3 Spalte 3 wird die Angabe "50" durch die Angabe "60" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 6.4 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 650" durch die Angabe "200 bis 700" ersetzt.

jj) Die Tarifstelle 6.5 Spalte 2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "Prüfung und Bearbeitung eines Begleitscheins, der nicht den Vorgaben der DV-Schnittstelle nach § 18 Abs. 1 entspricht oder eines nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ausgefüllten Begleitscheins nach § 11".

kk) In der Tarifstelle 6.6 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 350" durch die Angabe "70 bis 400" ersetzt.

ll) In der Tarifstelle 6.7 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 100" durch die Angabe "65 bis 300" ersetzt.

mm) In der Tarifstelle 6.8 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 350" durch die Angabe "50 bis 400" ersetzt.

nn) In der Tarifstelle 6.9 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "70 bis 700" ersetzt.

oo) Die Tarifstellen 7 bis 7.2 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
7Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
7.1Prüfung der Vollständigkeit der Anzeige und Bestätigung des Eingangs der Anzeige nach § 7 Abs. 3 bis 5 und § 8 Abs. 2 x
Sofern die Verpflichteten das elektronische Verfahren zur Anzeige nach § 8 AbfAEV nutzen, soll die Gebühr im Umfang des geringeren Verwaltungsaufwandes reduziert werden.
35 bis 150
7.2Prüfung der Vollständigkeit des Erlaubnisantrags und Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 bis 3 und § 11 Abs. 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 4 und § 16 Abs. 3 Satz 2xnach Zeitaufwand

".

pp) Nach der Tarifstelle 7.2 werden folgende Tarifstellen 7.3 bis 7.6 angefügt:

"

7.3Anerkennung eines Lehrgangs auf Antrag des Veranstalters nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, auch in Verbindung mit § 4 Abs. 3 und Abs. 5 xnach Zeitaufwand
7.4Anordnung nach § 4 Abs. 5, § 6 Satz 3 und § 12 Abs. 235 bis 150
7.5Entscheidung zur Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht nach § 13a65 bis 650
7.6Entscheidung über die Anpassung bereits anerkannter Fachkundelehrgänge nach § 16 Abs. 5 xnach Zeitaufwand

".

qq) In der Tarifstelle 10.1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 6.500" durch die Angabe "80 bis 8.000" ersetzt.

rr) In der Tarifstelle 10.3 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 3.500" durch die Angabe "70 bis 4.000" ersetzt.

ss) In der Tarifstelle 11.2 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 375" durch die Angabe "30 bis 400" ersetzt.

tt) In der Tarifstelle 11.5 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 375" durch die Angabe "30 bis 400" ersetzt.

uu) In der Tarifstelle 18.1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 350" durch die Angabe "70 bis 400" ersetzt.

c) Nach der laufenden Nummer 2 wird folgende neue laufende Nummer 3 eingefügt:

"

3nicht vergeben

"

d) Die bisherige laufende Nummer 3 wird Nummer 160a und wie folgt geändert:

aa) Die Überschrift erhält folgende Fassung:

altneu
 "160a Waffenrecht

Waffengesetz (WaffG)

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)".

bb) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 80" durch die Angabe "66 bis 132" ersetzt.

cc) Die Tarifstelle 3 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird dem Wort "Überprüfung" das Wort "einmalige" vorangestellt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 40" durch die Angabe "33 bis 66" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 305" durch die Angabe "66 bis 506" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 6 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 7 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 8 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "33" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 9 Spalte 3 wird die Angabe "35" durch die Angabe "58" ersetzt.

ij) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "35" durch die Angabe "58" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "45" durch die Angabe "74" ersetzt.

ll) In der Tarifstelle 12 Spalte 3 wird die Angabe "270" durch die Angabe "448" ersetzt.

mm) In der Tarifstelle 13 Spalte 3 wird die Angabe "270" durch die Angabe "448" ersetzt.

nn) In der Tarifstelle 14 Spalte 3 wird die Angabe "155" durch die Angabe "257" ersetzt.

oo) In der Tarifstelle 15 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 115" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

pp) In der Tarifstelle 16 Spalte" 3 wird die Angabe "45" durch die Angabe "74" ersetzt.

qq) In der Tarifstelle 17 Spalte" 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "33" ersetzt.

rr) In der Tarifstelle 18 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "33" ersetzt.

ss) In der Tarifstelle 19 Spalte 3 wird die Angabe "45" durch die Angabe "74" ersetzt.

tt) In der Tarifstelle 20 Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 115" durch die Angabe "16 bis 190"ersetzt.

uu) In der Tarifstelle 21 Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 40" durch die Angabe "16 bis 66" ersetzt.

vv) Die Tarifstelle 22 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird die Angabe "2.1" durch die Angabe "21" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "25" durch die Angabe "41" ersetzt.

ww) In der Tarifstelle 23 Spalte 3 wird die Angabe "25" durch die Angabe "41" ersetzt.

xx) In der Tarifstelle 24 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

yy) In der Tarifstelle 25 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

zz) In der Tarifstelle 26 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

ab) In der Tarifstelle 27 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

ac) In der Tarifstelle 28 Spalte 3 wird die Angabe "15" durch die Angabe "24" ersetzt.

ad) In der Tarifstelle 30 Spalte 3 wird die Angabe "15" durch die Angabe "24" ersetzt.

ae) In der Tarifstelle 31 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

af) In der Tarifstelle 32 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

ag) In der Tarifstelle 33 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

ah) In der Tarifstelle 34 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

ai) In der Tarifstelle 35 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

aj) In der Tarifstelle 36 Spalte 3 wird die Angabe "190" durch die Angabe "315" ersetzt.

ak) In der Tarifstelle 37 Spalte 3 wird die Angabe "155" durch die Angabe "257" ersetzt.

al) In der Tarifstelle 38 Spalte 3 wird die Angabe "155" durch die Angabe "257" ersetzt.

am) In der Tarifstelle 39 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

an) In der Tarifstelle 40 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 115" durch die Angabe "33 bis 190" ersetzt.

ao) In der Tarifstelle 41 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

ap) In der Tarifstelle 42 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 115" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

aq) In der Tarifstelle 43 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

ar) In der Tarifstelle 44 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 115" durch die Angabe "33 bis 190" ersetzt.

as) In der Tarifstelle 45 Spalte 3 wird die Angabe "230" durch die Angabe "381" ersetzt.

at) In der Tarifstelle 46 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

au) In der Tarifstelle 47 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

av) In der Tarifstelle 48 Spalte 3 wird die Angabe "115 bis 155" durch die Angabe "190 bis 257" ersetzt.

aw) In der Tarifstelle 49 Spalte 3 wird die Angabe "115 bis 155" durch die Angabe "190 bis 257" ersetzt.

ax) In der Tarifstelle 50 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 40" durch die Angabe "33 bis 66" ersetzt.

ay) In der Tarifstelle 51 Spalte 3 wird die Angabe "80 bis 190" durch die Angabe "132 bis 315" ersetzt.

az) In der Tarifstelle 52 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 305" durch die Angabe "66 bis 506" ersetzt.

ba) In der Tarifstelle 53 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 257" ersetzt.

bc) In der Tarifstelle 54 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 270" durch die Angabe "66 bis 448" ersetzt.

bd) In der Tarifstelle 55 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

be) In der Tarifstelle 56 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

bf) In der Tarifstelle 57 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

bg) In der Tarifstelle 58 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

bh) In der Tarifstelle 59 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

bi) In der Tarifstelle 60 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

bj) In der Tarifstelle 61 Spalte 3 wird die Angabe "80" durch die Angabe "132" ersetzt.

bk) In der Tarifstelle 62 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

bl) In der Tarifstelle 63 Spalte 3 wird die Angabe "40" durch die Angabe "66" ersetzt.

bm) In der Tarifstelle 64 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "49" ersetzt.

bn) In der Tarifstelle 65 Spalte 3 wird die Angabe "15" durch die Angabe "24" ersetzt.

bo) In der Tarifstelle 66 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

bp) In der Tarifstelle 67 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

bq) In der Tarifstelle 68 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 80" durch die Angabe "33 bis 132" ersetzt.

br) In der Tarifstelle 69 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 230" durch die Angabe "66 bis 381" ersetzt.

bs) In der Tarifstelle 70 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 155" durch die Angabe "33 bis 257" ersetzt.

bt) In der Tarifstelle 72 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 155" durch die Angabe "33 bis 257" ersetzt.

bu) In der Tarifstelle 73 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 305" durch die Angabe "66 bis 506" ersetzt.

bv) In der Tarifstelle 74 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 155" durch die Angabe "33 bis 257" ersetzt.

bw) In der Tarifstelle 76 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 305" durch die Angabe "66 bis 506" ersetzt.

bx) In der Tarifstelle 77 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 115" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

by) In der Tarifstelle 78 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

bz) In der Tarifstelle 79 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 305" durch die Angabe "66 bis 506" ersetzt.

ca) In der Tarifstelle 80 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 155" durch die Angabe "33 bis 190" ersetzt.

cb) In der Tarifstelle 81 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 155" durch die Angabe "33 bis 190" ersetzt.

cd) In der Tarifstelle 84 Spalte 3 wird die Angabe "80 bis 380" durch die Angabe "132 bis 630" ersetzt.

ce) In der Tarifstelle 85 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 190" durch die Angabe "66 bis 315" ersetzt.

cf) In der Tarifstelle 86 Spalte 3 wird die Angabe "190 bis 270" durch die Angabe "315 bis 448" ersetzt.

cg) In der Tarifstelle 87 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 80" durch die Angabe "66 bis 132" ersetzt.

ch) In der Tarifstelle 88 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

ci) In der Tarifstelle 89 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

cj) In der Tarifstelle 90 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

ck) In der Tarifstelle 91 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

cl) In der Tarifstelle 92 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 230" durch die Angabe "66 bis 381" ersetzt.

cm) In der Tarifstelle 93 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 230" durch die Angabe "66 bis 381" ersetzt.

cn) In der Tarifstelle 94 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 230" durch die Angabe "66 bis 381" ersetzt.

co) In der Tarifstelle 95 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

cp) In der Tarifstelle 96 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

cq) In der Tarifstelle 97 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "99" ersetzt.

cr) In der Tarifstelle 98 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 155" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

cs) In der Tarifstelle 99 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "16" ersetzt.

ct) In der Tarifstelle 100 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 115" durch die Angabe "66 bis 190" ersetzt.

cu) In der Tarifstelle 101 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 270" durch die Angabe "33 bis 448" ersetzt.

cv) In der Tarifstelle 102 Spalte 3 wird die Angabe "20 bis 380" durch die Angabe "33 bis 630" ersetzt.

e) Die laufende Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "320 bis 2.000" durch die Angabe "370 bis 2.300" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "320 bis 2.000" durch die Angabe "370 bis 2.300" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 4.000" durch die Angabe "75 bis 4.600" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "130 bis 650" durch die Angabe "150 bis 750" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "30 bis 650" durch die Angabe "35 bis 750" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 6 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 9.1 Spalte 3 wird die Angabe "30 bis 130" durch die Angabe "35 bis 150" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "70 bis 550" durch die Angabe "80 bis 650" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 12 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 2.000" durch die Angabe "175 bis 2.300" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 13 Spalte 3 wird die Angabe "200 bis 4.000" durch die Angabe "230 bis 4.600" ersetzt.

f) Die laufende Nummer 5 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "100" durch die Angabe "300" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.2.2 Spalte 2 werden die Wörter "oder zur großräumigen Aufsuchung" angefügt.

cc) In der Tarifstelle 1.3 Spalte 3 wird die Angabe "19.500" durch die Angabe "20.000" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 1.4 Spalte 3 wird die Angabe "5.000 bis 25.000" eingefügt.

ee) Die Tarifstelle 1.4.1 wird die Tarifstelle 1.5.

ff) Die Tarifstelle 1.4.2 wird die Tarifstelle 1.6 und wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird das Wort "nachträgliche" durch das Wort "Nachträgliche" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 1 625" durch die Angabe "200 bis 2.000" ersetzt.

gg) Die bisherige Tarifstelle 1.5 wird die Tarifstelle 1.7 und erhält folgende Fassung:

altneu
 "
1.7Entscheidung über die Verlängerung einer Erlaubnis (§ 16 Abs. 4)
1.7.1zu gewerblichen Zwecken300 bis 2.000
1.7.2zu wissenschaftlichen Zwecken oder zur großräumigen Aufsuchung150 bis 1.000

".

hh) Die bisherige Tarifstelle 1.6 wird die Tarifstelle 1.8 und in Spalte 3 wird die Angabe "8.124" durch die Angabe "10.000" ersetzt.

ii) Die bisherige Tarifstelle 1.6.1 wird die Tarifstelle 1.8.1.

jj) Die bisherige Tarifstelle 1.6.2 wird die Tarifstelle 1.8.2 und in Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 1.300" durch die Angabe "1.000 bis 5.000" ersetzt.

kk) Die bisherige Tarifstelle 1.6.3 wird die Tarifstelle 1.8.3 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 325" durch die Angabe "75 bis 500" ersetzt.

ll) Die bisherige Tarifstelle 1.6.4 wird die Tarifstelle 1.8.4 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 325" durch die Angabe "75 bis 500" ersetzt.

mm) Die bisherige Tarifstelle 1.7 wird die Tarifstelle 1.9 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

nn) Die bisherige Tarifstelle 1.7.1 wird die Tarifstelle 1.10.

oo) Die bisherige Tarifstelle 1.7.2 wird die Tarifstelle 1.11 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 325" durch die Angabe "75 bis 500" ersetzt.

pp) Die bisherige Tarifstelle 1.8 wird die Tarifstelle 1.12 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "250 bis 1.500" ersetzt.

qq) Die bisherige Tarifstelle 1.9 wird die Tarifstelle 1.13 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "250 bis 1.500" ersetzt.

rr) Die bisherigen Tarifstellen 1.9.1, 1.10 und 1.10.1 werden die Tarifstellen 1.13.1, 1.14 und 1.15.

ss) Nach der neuen Tarifstelle 1.15 wird folgende Tarifstelle 1.16 eingefügt:

"

1.16Zulegung

".

tt) Die bisherige Tarifstelle 1.10.2 wird die Tarifstelle 1.16.1 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 130" durch die Angabe "75 bis 150" ersetzt.

uu) Die bisherige Tarifstelle 1.11 wird die Tarifstelle 1.16.2 und wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "über die Zulegung" gestrichen.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

vv) Die bisherige Tarifstelle 1.12 wird die Tarifstelle 1.16.3 und wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "auf Zulegung" gestrichen.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 1.300" durch die Angabe "200 bis 1.500" ersetzt.

ww) Die bisherige Tarifstelle 1.12.1 wird die Tarifstelle 1.16.4 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

xx) Die bisherige Tarifstelle 1.13 wird die Tarifstelle 1.16.5 und wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "einer Zulegung" gestrichen.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

yy) Die bisherige Tarifstelle 1.14 wird die Tarifstelle 1.17 und Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

zz) Die bisherige Tarifstelle 1.15 wird die Tarifstelle 1.18 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

ab) Die bisherige Tarifstelle 1.16 wird die Tarifstelle 1.19 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

ac) Die bisherige Tarifstelle 1.17 wird die Tarifstelle 1.20 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

ad) Die bisherige Tarifstelle 1.18 wird die Tarifstelle 1.21 und in Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "200 bis 1.000" ersetzt.

ae) Die bisherigen Tarifstellen 1.19 bis 1.26 werden aufgehoben.

af) In der Tarifstelle 2.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 30.000" durch die Angabe "1.500 bis 35.000" ersetzt.

ag) In der Tarifstelle 2.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "2.000 bis 150.000" durch die Angabe "3.000 bis 200.000" ersetzt.

ah) In der Tarifstelle 2.1.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 25.000" durch die Angabe "1.000 bis 30.000" ersetzt.

ai) In der Tarifstelle 2.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 10.000" durch die Angabe "750 bis 12.000" ersetzt.

aj) In der Tarifstelle 2.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 20.000" durch die Angabe "750 bis 22.500" ersetzt.

ak) In der Tarifstelle 2.1.5 Spalte 3 wird die Angabe "250" durch die Angabe "300" ersetzt.

al) In der Tarifstelle 2.1.6 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

am) In der Tarifstelle 2.1.7 Spalte 3 wird die Angabe "250" durch die Angabe "300" ersetzt.

an) In der Tarifstelle 2.2 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 20.000" durch die Angabe "1.000 bis 22.500" ersetzt.

ao) In der Tarifstelle 2.3 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 750" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

ap) In der Tarifstelle 2.4 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 15.000" durch die Angabe "300 bis 17.500" ersetzt.

aq) In der Tarifstelle 2.5 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 750" durch die Angabe "150 bis 800" ersetzt.

ar) In der Tarifstelle 2.5.1 Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 12.000" durch die Angabe "300 bis 12.500" ersetzt.

as) In der Tarifstelle 2.6 Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 16.500" durch die Angabe "300 bis 18.000" ersetzt.

at) In der Tarifstelle 2.7 Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 3.500" durch die Angabe "300 bis 4.000" ersetzt.

au) In der Tarifstelle 2.8 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 750" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

av) Die Tarifstelle 2.9 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird das Wort "nach" gestrichen:

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 1.625" durch die Angabe "300 bis 2.000" ersetzt.

aw) In der Tarifstelle 2.9.1 Spalte 3 wird die Angabe "250 bis 3.250" durch die Angabe "500 bis 4.000" ersetzt.

ax) In der Tarifstelle 2.10 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 105.000" durch die Angabe "1.000 bis 12.500" ersetzt.

ay) In der Tarifstelle 2.10.1 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 6.500" durch die Angabe "250 bis 7.500" ersetzt.

az) In der Tarifstelle 2.11 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 3.400" durch die Angabe "250 bis 5.000" ersetzt.

ba) In der Tarifstelle 2.11.1 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 1.400" durch die Angabe "250 bis 2.500" ersetzt.

bc) In der Tarifstelle 2.12 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bd) In der Tarifstelle 2.13 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

be) In der Tarifstelle 2.14 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 7.000" durch die Angabe "600 bis 7.500" ersetzt.

bf) In der Tarifstelle 2.15 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bg) In der Tarifstelle 2.16 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 500" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bh) In der Tarifstelle 2.17 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bi) In der Tarifstelle 2.18 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bj) In der Tarifstelle 2.19 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 1.400" durch die Angabe "150 bis 1.750" ersetzt.

bk) In der Tarifstelle 2.20 Spalte 3 wird die Angabe "500 bis 7.000" durch die Angabe "750 bis 8.500" ersetzt.

bl) In der Tarifstelle 2.21 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bm) In der Tarifstelle 2.21.1 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 700" durch die Angabe "250 bis 1.000" ersetzt.

bn) In der Tarifstelle 2.22 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 2.100" durch die Angabe "250 bis 2.500" ersetzt.

bo) In der Tarifstelle 2.23 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 1.950" durch die Angabe "250 bis 2.500" ersetzt.

bp) Die Tarifstelle 3 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
3Entscheidung über langfristige Gutachten - beispielsweise im Rahmen eines Betriebsplanzulassungsverfahrens - (§§ 51, 55)nach Zeitaufwand

".

bq) Die Tarifstellen 3.1 bis 3.3 werden aufgehoben.

br) In der Tarifstelle 4.1 Spalte 3 wird die Angabe "332,8" durch die Angabe "350" ersetzt.

bs) In der Tarifstelle 4.2 Spalte 3 wird die Angabe "166,4" durch die Angabe "200" ersetzt.

bt) In der Tarifstelle 4.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "133,9" durch die Angabe "150" ersetzt.

bu) In der Tarifstelle 4.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "133,9" durch die Angabe "150" ersetzt.

bv) In der Tarifstelle 4.3 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 650" durch die Angabe "150 bis 750" ersetzt.

bw) In der Tarifstelle 4.4 Spalte 3 werden die Wörter "nach Zeitaufwand" eingefügt.

bx) Die Tarifstellen 4.4.1 bis 5 werden aufgehoben.

g) Die laufende Nummer 16 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 130" durch die Angabe "40 bis 160" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 130" durch die Angabe "40 bis 160" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 1.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 800" eingefügt.

dd) Nach der Tarifstelle 1.1.4 wird folgende neue Tarifstelle 1.1.5 eingefügt:

"

1.1.5Feststellung der Eignung als Ausbildungsstätte - bei gesondertem Anerkennungsverfahren des Ausbilders - (§ 27 Abs. 3 und 4., § 32 Abs. 1)150 bis 600

".

ee) Die Tarifstellen 1.1.4.1 und 1.1.4.2 werden aufgehoben.

ff) Die bisherige Tarifstelle 1.1.5 wird die Tarifstelle 1.1.6 und in Spalte 3 wird die Angabe "15 bis 30" durch die Angabe "30 bis 60" ersetzt.

gg) Die bisherige Tarifstelle 1.1.6 wird die Tarifstelle 1.1.7.

hh) In der Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird die Angabe "130 bis 640" durch die Angabe "200 bis 800" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 1.6 Spalte 2 wird die Angabe "(AEVO, Meister, sonstige Fortbildungen)" angefügt.

jj) In der Tarifstelle 1.6.2 Spalte 3 wird die Angabe "300" durch die Angabe "100" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 1.6.3 Spalte 3 wird die Angabe "300" durch die Angabe "100" ersetzt.

ll) Nach der Tarifstelle 1.6.3 werden die folgenden Tarifstellen 1.6.4 bis 1.6.6 eingefügt:

"

1.6.4Abnahme einer Fortbildungsprüfung außerhalb von Sachsen-Anhaltin Höhe der Gebühr der prüfenden Länder
1.6.5Fortbildungsprüfung mit Entschädigung von anderer Stellein Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
1.6.6Vorbereitungskurse für Fortbildungsprüfungenin Höhe der tatsächlichen Aufwendungen

".

mm) Die Tarifstellen 1.8, 1.8.1 und 1.9 werden aufgehoben.

nn) Die Tarifstelle 1.10 wird die Tarifstelle 1.8.

oo) Die Tarifstelle 1.11 wird die Tarifstelle 1.9.

h) Die laufende Nummer 35 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 3.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 432" durch die Angabe "60 bis 518" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 3.3 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 576" durch die Angabe "60 bis 691" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 3.4 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 130" durch die Angabe "60 bis 156" ersetzt.

i) In der laufenden Nummer 42 Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 400" durch die Angabe "75 bis 465" ersetzt.

j) In der laufenden Nummer 43 Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "100 bis 400" durch die Angabe "120 bis 465" ersetzt.

k) Nach der laufenden Nummer 55 wird folgende laufende Nummer 55a eingefügt:

"

55aGeldwäschegesetz (GwG)
1Zustimmung zur Durchführung interner Sicherungsmaßnahmen durch Dritte gemäß § 9 Abs. 3100
2Anordnung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten gemäß § 9 Abs. 4114
3Befreiung von der Bereitstellung eines Geldwäschebeauftragten gemäß § 9 Abs. 5 Satz 3
3.1Überprüfung vor Ort und Erteilung der Befreiung250
3.2Fahrtkosten für Vor-Ort-Überprüfungnach dem Bundesreisekostengesetz
4Untersagung des Betriebes gemäß § 16 Abs. 1 Satz 4160 bis 800
5Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach dem GwG, sofern die oder der Verpflichtete besonderen Anlass zur Durchführung der Kontrolle gegeben hat (§ 16 Abs. 1 Satz 1 bis 3)114
6Sonstige Maßnahmen20 bis 5.000".

l) Die laufende Nummer 59 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "680" durch die Angabe "790" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "170" durch die Angabe "255" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "175" durch die Angabe "200" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "165" durch die Angabe "190" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "120" durch die Angabe "140" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "350" durch die Angabe "415" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 6 Spalte 3 wird die Angabe "165" durch die Angabe "190" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 7 Spalte 3 wird die Angabe "340" durch die Angabe "390" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 8 Spalte 3 wird die Angabe "800" durch die Angabe "1.050" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 9 Spalte 3 wird die Angabe "800" durch die Angabe "1.050" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "220" durch die Angabe "250" ersetzt.

ll) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "120" durch die Angabe "140" ersetzt.

m) Die laufende Nummer 60 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "5.000" durch die Angabe "10.000" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "39" durch die Angabe "50" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 5.1 Spalte 3 wird die Angabe "39" durch die Angabe "50" ersetzt.

dd) Die Tarifstelle 5.4.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird das Wort "Beobachtungshubschrauber" durch das Wort "Polizeihubschrauber" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "154" durch die Angabe "400" ersetzt.

ee) Die Tarifstelle 5.4.2 wird aufgehoben.

ff) In der Tarifstelle 5.5 Spalte 3 wird die Angabe "80" durch die Angabe "106" ersetzt.

gg) Die Tarifstelle 5.6 wird wie folgt geändert:

aaa) Spalte 2 wird wie folgt geändert:

aaaa) Das Wort "Einsatz" wird durch das Wort "Polizeifahrzeug" ersetzt.

bbbb) Nach dem Wort "Stunde" werden die Wörter "der Begleitung" angefügt.

cccc) In der Anmerkung Satz 2 wird die Angabe "80" durch die Angabe "125" und die Angabe "24" durch die Angabe "48" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "80" durch die Angabe "125" ersetzt.

hh) Die Tarifstelle 5.7.1 wird wie folgt geändert:

aaa) Spalte 2 erhält folgende Fassung: "je angefangener Tag (24 Stunden)".

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "15,4" durch die Angabe "45" ersetzt.

ii) Die Tarifstelle 5.7.2 wird aufgehoben.

n) Die laufende Nummer 74 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 3.1 Spalte 3 wird die Angabe "500" durch die Angabe "600" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 3.2 Spalte 2 werden die Wörter "und der Bescheinigung" gestrichen.

cc) Nach der Tarifstelle 3.2 wird folgende Tarifstelle 3.3 eingefügt:

"3.3 Zweitausfertigung der Bescheinigung gebührenfrei".

o) Die laufende Nummer 76 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.6.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 840" durch die Angabe "60 bis 1.008" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.6.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 280" durch die Angabe "60 bis 336" ersetzt.

cc) Die Tarifstelle 1.8.1.1 Spalte 2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV".

dd) Die Tarifstelle 1.8.1.2 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "nach Spalte 2 des Anhangs zur" durch die Wörter "der Verfahrensart V nach Anhang 1 der" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 1.8.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 350" durch die Angabe "60 bis 420" ersetzt.

ff) Die Tarifstelle 1.10.1 Spalte 2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV".

gg) Die Tarifstelle 1.10.2 wird wie folgt geändert:

aaa) Spalte 2 erhält folgende Fassung:
altneu
 "bei Anlagen der Verfahrensart V nach Anhang 1 der 4. BImSchV".

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

hh) Die Tarifstelle 1.12.1 Spalte 2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "bei Anlagen der Verfahrensart G nach Anhang 1 der 4. BImSchV".

ii) Die Tarifstelle 1.12.2 wird wie folgt geändert:

aaa) Spalte 2 erhält folgende Fassung:
altneu
 "bei Anlagen der Verfahrensart V nach Anhang 1 der 4. BImSchV".

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 1.13 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1 680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 1.14 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1 680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

ll) Die Tarifstellen 1.15 bis 1.15.3 werden aufgehoben.

mm) In der Tarifstelle 1.18.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.120" durch die Angabe "60 bis 1.344" ersetzt.

nn) Die Tarifstelle 1.18.2 wird aufgehoben.

oo) Die Tarifstelle 2.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird in der Anmerkung zu Tarifstelle 2.1 die Angabe " § 26 BImSchG" durch die Angabe " § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 1.500" durch die Angabe "570 bis 1.780" ersetzt.

pp) In der Tarifstelle 2.2 und 3.1 Spalte 3 wird jeweils die Angabe "50 bis 220" durch die Angabe "60 bis 264" ersetzt.

qq) Die Tarifstelle 3.2 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird in der Anmerkung zu Tarifstelle 3.2 die Angabe " § 26 BImSchG" durch die Angabe " § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 1.500" durch die Angabe "570 bis 1.780" ersetzt.

rr) In der Tarifstelle 3.3 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1 680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

ss) In der Tarifstelle 5.5.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 280" durch die Angabe "60 bis 336" ersetzt.

tt) In der Tarifstelle 6.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 165" durch die Angabe "60 bis 198" ersetzt.

uu) In der Tarifstelle 7.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 560" durch die Angabe "60 bis 672" ersetzt.

vv) In der Tarifstelle 7.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 560" durch die Angabe "60 bis 672" ersetzt.

ww) In der Tarifstelle 8.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 165" durch die Angabe "60 bis 198" ersetzt.

xx) In der Tarifstelle 8.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 165" durch die Angabe "60 bis 198" ersetzt.

yy) In der Tarifstelle 8.4 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 360" durch die Angabe "60 bis 432" ersetzt.

zz) In der Tarifstelle 9.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 250" durch die Angabe "60 bis 300" ersetzt.

ab) In der Tarifstelle 9.3 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.100" durch die Angabe "60 bis 1.320" ersetzt.

ac) In der Tarifstelle 9.4 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.100" durch die Angabe "60 bis 1 320" ersetzt.

ad) In der Tarifstelle 9.6 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 500" durch die Angabe "60 bis 600" ersetzt.

ae) In der Tarifstelle 9.7 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 500" durch die Angabe "60 bis 600" ersetzt.

af) In der Tarifstelle 9.9 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.100" durch die Angabe "60 bis 1.320" ersetzt.

ag) In der Tarifstelle 9.10 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 2.200" durch die Angabe "60 bis 2.640" ersetzt.

ah) In der Tarifstelle 9.11 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.100" durch die Angabe "60 bis 1.320" ersetzt.

ai) In der Tarifstelle 10 Spalte 2 werden die Wörter "Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen" durch die Wörter "Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotorenanlagen" ersetzt.

aj) Die Tarifstelle 10.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird die Angabe " § 8" durch die Angabe " § 10" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 165" durch die Angabe "60 bis 198" ersetzt.

ak) In der Tarifstelle 10.2 Spalte 2 wird die Angabe " § 10" durch die Angabe " § 15" ersetzt.

al) In der Tarifstelle 10.3 Spalte 2 wird die Angabe " § 13" durch die Angabe " § 18" ersetzt.

am) In der Tarifstelle 10.4 Spalte 2 wird die Angabe " § 14" durch die Angabe " § 19" ersetzt.

an) Die Tarifstelle 10.5 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird die Angabe " § 14 Abs. 2 und 3" durch die Angabe " § 19 Abs. 3 und 4" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 1.500" durch die Angabe "570 bis 1.780" ersetzt.

ao) Die Tarifstellen 10.6 bis 10.10 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
10.6Zulassung von Einzelmessungen nach § 20 Abs. 2 Satz 265 bis 165
10.7Zulassung der Berechnung des NO2-Anteils nach § 20 Abs. 4220
10.8Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidungsgrades nach § 20 Abs. 665 bis 165
10.9Entscheidung nach § 20 Abs. 7 über das Absehen von kontinuierlicher Messung65 bis 165
10.10Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 21 Abs. 565 bis 165

".

ap) Nach der Tarifstelle 10.10 werden folgende Tarifstellen 10.11 bis 10.13 angefügt:

"

10.11Prüfung der Anzeige und Bewilligung der Art des Nachweisverfahrens nach § 21 Abs. 665 bis 165
10.12Bestimmung von Sonderregelungen für den An- und Abfahrbetrieb nach § 22 Abs. 1 Satz 565 bis 165
10.13Zulassung von Ausnahmen nach § 2665 bis 2.200

".

aq) Die Tarifstellen 11.1 bis 11.17 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
11.1Prüfung des Antrages nach § 3 Abs. 5 auf Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Anlieferung, Annahme, Zwischenlagerung65 bis 360
11.2Bestimmung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 6 zur Vermeidung von Explosionen im Lagerbereich65 bis 360
11.3Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 6 Abs. 5 bei Abfallverbrennungsanlagen65 bis 2.200
11.4Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 7 Abs. 6 bei Abfallmitverbrennungsanlagen65 bis 2.200
11.5Bestimmung der Messplätze nach § 1465 bis 1.400
.11.6Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 165 bis 1.400
11.7Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 3 und 4440 bis 1.500
11.8Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 bei Nachweis geringer Konzentrationen65 bis 1.000
11.9Zulassung der Berechnung des NO2-Anteils nach § 16 Abs. 3 bei nachgewiesener Unterschreitung220
11.10Festlegung kontinuierlicher Messungen nach § 16 Abs. 565 bis 1.400
11.11Prüfung des Antrages nach § 16 Abs. 6 auf Zulassung von Einzelmessungen65 bis 600
11.12Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidungsgrades nach § 16 Abs. 765 bis 360
11.13Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 16 Abs. 865 bis 360
11.14Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen nach § 21 Abs. 3 bei Ausfall der Abgasreinigung65 bis 360
11.15Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 2365 bis 220
11.16Zulassung von Ausnahmen nach § 2465 bis 2.200
11.17Zulassung von Ausnahmen nach Anlage 365 bis 2.200

".

ar) Nach der Tarifstelle 11.17 wird folgende Tarifstelle 11.18 angefügt:

"11.18 Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes nach Anlage 3 Nr. 2.4.1 65 bis 1.000".

as) In der Tarifstelle 12.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 560" durch die Angabe "60 bis 673" ersetzt.

at) In der Tarifstelle 13.1 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 560" durch die Angabe "60 bis 673" ersetzt.

au) In der Tarifstelle 14.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

av) In der Tarifstelle 15.3 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 1.680" durch die Angabe "60 bis 2.016" ersetzt.

aw) Die Tarifstelle 16.2 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird in der Anmerkung zu Tarifstelle 16.2 die Angabe " § 26 BImSchG" durch die Angabe " § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 1.500" durch die Angabe "570 bis 1.780" ersetzt.

ax) In der Tarifstelle 17.1 Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 1.500" durch die Angabe "570 bis 1.780" ersetzt.

ay) In der Tarifstelle 17.2 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 560" durch die Angabe "60 bis 672" ersetzt.

az) In der Tarifstelle 17.3 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 220" durch die Angabe "60 bis 264" ersetzt.

ba) In der Tarifstelle 17.4 Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 806" durch die Angabe "60 bis 967" ersetzt.

bc) Die Tarifstelle 18.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird in der Anmerkung zu Tarifstelle 19.1 die Angabe "19.1" durch die Angabe "18.1" ersetzt und die Angabe " § 26 BImSchG" durch die Angabe " § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "440 bis 2.160" durch die Angabe "570 bis 1 780" ersetzt.

bd) Nach der Tarifstelle 22.1 werden folgende Tarifstellen 23 bis 23.2.3 angefügt:

"

23Bekanntgabe-Verordnung (41. BImSchV)
23.1Bekanntgabe einer Stelle nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1
23.1.2Grundbetrag570
23.1.3erhöhter Aufwand15 bis 570
23.1.4Kompetenzprüfung280 bis 3.550
23.1.5Überprüfung von Ermittlungen nach § 16 Abs. 1 Nr. 3110 bis 710
23.2Bekanntgabe eines Sachverständigen nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2
23.2.1Grundbetrag340
23.2.2erhöhter Aufwand15 bis 570
23.2.3Kompetenzprüfung280 bis 3.550

".

p) Die laufende Nummer 84 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "6,8" durch die Angabe "7" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird die Angabe "26,7" durch die Angabe "29" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 1.3.1 Spalte 3 wird die Angabe "1,7" durch die Angabe "1,8" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 1.3.2 Spalte 3 wird die Angabe "2,8" durch die Angabe "2,9" ersetzt.

ee) Die Tarifstelle 1.3.3 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden die Wörter "Qualität: Folie" gestrichen.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "3,4" durch die Angabe "3,5" ersetzt.

ff) Die Tarifstellen 1.3.4 bis 1.3.6 werden aufgehoben.

gg) In der Tarifstelle 2.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "22 bis 84,5" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 2.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 143" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 2.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 143" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 2.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "30 bis 91" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 2.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "35 bis 97,5" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

ll) In der Tarifstelle 2.2.3 Spalte 3 wird die Angabe "28 bis 84,5" durch die Wörter "nach Zeitaufwand" ersetzt.

mm) In der Tarifstelle 3.1.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "16,9" durch die Angabe "18" ersetzt.

nn) In der Tarifstelle 3.1.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "22,1" durch die Angabe "24" ersetzt.

oo) In der Tarifstelle 3.1.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "12,4" durch die Angabe "14" ersetzt.

pp) In der Tarifstelle 3.1.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "24,1" durch die Angabe "26" ersetzt.

qq) In der Tarifstelle 3.1.1.5 Spalte 3 wird die Angabe "14 bis 23,4" durch die Angabe "16 bis 28" ersetzt.

rr) In der Tarifstelle 3.1.1.6 Spalte 3 wird die Angabe "32,5" durch die Angabe "35" ersetzt.

ss) In der Tarifstelle 3.1.1.7 Spalte 3 wird die Angabe "6,8" durch die Angabe "9" ersetzt.

tt) In der Tarifstelle 3.1.1.8 Spalte 3 wird die Angabe "13,4" durch die Angabe "15" ersetzt.

uu) In der Tarifstelle 3.1.1.9 Spalte 3 wird die Angabe "29,3" durch die Angabe "32" ersetzt.

vv) In der Tarifstelle 3.1.1.10 Spalte 3 wird die Angabe "6,8" durch die Angabe "8" ersetzt.

ww) In der Tarifstelle 3.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "78" durch die Angabe "85" ersetzt.

xx) In der Tarifstelle 3.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "16" durch die Angabe "18" ersetzt.

yy) In der Tarifstelle 3.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "78" durch die Angabe "80" ersetzt.

zz) In der Tarifstelle 3.1.5 Spalte 3 wird die Angabe "45,5" durch die Angabe "47" ersetzt.

ab) In der Tarifstelle 3.1.6 Spalte 3 wird die Angabe "13,4" durch die Angabe "15" ersetzt.

ac) In der Tarifstelle 3.1.7.1 Spalte 3 wird die Angabe "2" durch die Angabe "3" und die Angabe "3,4" durch die Angabe "4" ersetzt.

ad) In der Tarifstelle 3.1.7.2 Spalte 3 wird die Angabe "3,4" durch die Angabe "4" und die Angabe "4,7" durch die Angabe "6" ersetzt.

ae) Die Tarifstelle 3.1.7.3 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "13" wird durch die Angabe "15" ersetzt.

bbb) Die Angabe "19,5" wird durch die Angabe "22" ersetzt.

ccc) Die Angabe "13" wird durch die Angabe "15" ersetzt.

af) In der Tarifstelle 3.1.8 Spalte 3 wird die Angabe "53,3" durch die Angabe "57" ersetzt.

ag) In der Tarifstelle 3.2.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "35" ersetzt.

ah) In der Tarifstelle 3.2.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "136,5" durch die Angabe "145" ersetzt.

ai) In der Tarifstelle 3.2.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "214,5" durch die Angabe "220" ersetzt.

aj) In der Tarifstelle 3.2.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "160" durch die Angabe "165" ersetzt.

ak) In der Tarifstelle 3.2.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "60,5" durch die Angabe "65" ersetzt.

al) In der Tarifstelle 3.2.2.3 Spalte 3 wird die Angabe "105,3" durch die Angabe "110" ersetzt.

am) In der Tarifstelle 3.2.2.4 Spalte 3 wird die Angabe "136,5" durch die Angabe "145" ersetzt.

an) In der Tarifstelle 3.2.2.5 Spalte 3 wird die Angabe "26" durch die Angabe "30" ersetzt.

ao) In der Tarifstelle 3.2.2.6 Spalte 3 wird die Angabe "50" durch die Angabe "58" ersetzt.

ap) In der Tarifstelle 3.2.2.7 Spalte 3 wird die Angabe "76,7" durch die Angabe "85" ersetzt.

aq) In der Tarifstelle 3.2.2.8 Spalte 3 wird die Angabe "33,8" durch die Angabe "36" ersetzt.

ar) In der Tarifstelle 3.2.2.10 Spalte 3 wird die Angabe "26,7" durch die Angabe "28" ersetzt.

as) In der Tarifstelle 3.2.2.11 Spalte 3 wird die Angabe "17,9" durch die Angabe "19" ersetzt.

at) In der Tarifstelle 3.2.3.1 Spalte 3 wird die Angabe "91" durch die Angabe "95" ersetzt.

au) In der Tarifstelle 3.2.3.2 Spalte 3 wird die Angabe "106,6" durch die Angabe "110" ersetzt.

av) In der Tarifstelle 3.2.3.3 Spalte 3 wird die Angabe "208" durch die Angabe "220" ersetzt.

aw) In der Tarifstelle 3.2.4.1 Spalte 3 wird die Angabe "37,7" durch die Angabe "40" ersetzt.

ax) In der Tarifstelle 3.2.4.2 Spalte 3 wird die Angabe "15,4" durch die Angabe "18" ersetzt.

ay) In der Tarifstelle 3.2.4.3 Spalte 3 wird die Angabe "16,6" durch die Angabe "21" ersetzt.

az) In der Tarifstelle 4.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "9,4" durch die Angabe "11" ersetzt.

ba) In der Tarifstelle 4.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "18,2" durch die Angabe "20" ersetzt.

bc) Die Tarifstelle 4.1.3 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
4.1.3Bestimmung von TIC/TOC und Gesamt-C mittels Multi-Elementanalysator
(TIC wird als Prozent CO2 umgerechnet angegeben)
32

".

bd) In der Tarifstelle 4.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "14,3" durch die Angabe "16" ersetzt.

be) In der Tarifstelle 4.1.5 Spalte 3 wird die Angabe "27,8" durch die Angabe "29" ersetzt.

bf) In der Tarifstelle 4.1.7 Spalte 3 wird die Angabe "56" durch die Angabe "63" ersetzt.

bg) In der Tarifstelle 4.1.8 Spalte 3 wird die Angabe "17,6" durch die Angabe "20" ersetzt.

bh) In der Tarifstelle 4.1.9 Spalte 3 wird die Angabe "14,7" durch die Angabe "16" ersetzt.

bi) In der Tarifstelle 4.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "55" durch die Angabe "59" ersetzt.

bj) In der Tarifstelle 4.3.1 Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "14" ersetzt.

bk) In der Tarifstelle 4.3,2 Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "14" ersetzt.

bl) In der Tarifstelle 5.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "13,4" durch die Angabe "15" ersetzt.

bm) In der Tarifstelle 5.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "27,7" durch die Angabe "29" ersetzt.

bn) In der Tarifstelle 5.1.3 Spalte 3 wird die Angabe "56" durch die Angabe "62" ersetzt.

bo) In der Tarifstelle 5.1.4 Spalte 3 wird die Angabe "25,4" durch die Angabe "29" ersetzt.

bp) In der Tarifstelle 5.1.5 Spalte 3 wird die Angabe "17,6" durch die Angabe "19" ersetzt.

bq) In der Tarifstelle 5.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "60 bis 117" durch die Angabe "65 bis 130" ersetzt.

br) In der Tarifstelle 5.2.3 Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 37,1" durch die Angabe "15 bis 40" ersetzt.

q) Die laufende Nummer 85 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 400" durch die Angabe "45 bis 465" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

ff) Die Tarifstelle 6 wird wie folgt geändert:

aaa) In Buchstabe a Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

bbb) In Buchstabe b Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 4.000" durch die Angabe "75 bis 4.600" ersetzt.

ccc) In Buchstabe c Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

ddd) In Buchstabe d Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 2.000" durch die Angabe "75 bis 2.300" ersetzt.

eee) In Buchstabe e Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

fff) In Buchstabe f Spalte 3 wird die Angabe "130" durch die Angabe "150" ersetzt.

ggg) In Buchstabe g Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 130" durch die Angabe "75 bis 150" ersetzt.

hhh) In Buchstabe h Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

iii) In Buchstabe i Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1.300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

gg) Die Tarifstelle 7 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "10.000" wird durch die Angabe "11.600" ersetzt.

bbb) Die Angabe "10.000" wird durch die Angabe "11.600" ersetzt.

ccc) Die Angabe "31.000" wird durch die Angabe "36.000" ersetzt.

ddd) Die Angabe "57.000" wird durch die Angabe "66.000" ersetzt.

eee) Die Angabe "89.000" wird durch die Angabe "103.000" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "320 bis 2.000" durch die Angabe "370 bis 2.300" ersetzt.

r) Die laufende Nummer 86 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "14" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 3.2 Spalte 3 wird die Angabe "14" durch die Angabe "16" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 4.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "5" durch die Angabe "8" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "14" durch die Angabe "15" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 4.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "12" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 4.2.3.2 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "12" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 4.3 Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "13" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 7.3 Spalte 3 wird die Angabe "14" durch die Angabe "16" ersetzt.

s) Die laufende Nummer 88 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 100" durch die Angabe "27 bis 350" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 40" durch die Angabe "11 bis 80" ersetzt.

cc) Die Tarifstelle 3 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "114" wird durch die Angabe "147" ersetzt.

bbb) Die Angabe "152" wird durch die Angabe "196" ersetzt.

ccc) Die Angabe "152" wird durch die Angabe "196" ersetzt.

dd) Die Tarifstelle 4 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "35" wird durch die Angabe "49" ersetzt.

bbb) Die Angabe "69" wird durch die Angabe "98" ersetzt.

ccc) Die Angabe "69" wird durch die Angabe "98" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 7 Spalte 3 wird die Angabe "157" durch die Angabe "196" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 8 Spalte 3 wird die Angabe "16" durch die Angabe "23" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 9 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "27" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "10" durch die Angabe "11" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "75" durch die Angabe "88" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 12 Spalte 3 wird die Angabe "100" durch die Angabe "132" ersetzt.

kk) Nach der Tarifstelle 13 werden folgende Tarifstellen 14 bis 16 eingefügt:

"

14Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Kennzeichenausweises nach § 1 Abs. 4 Nr. 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (KIFzKV-Bin Sch)13
15Eintragung einer Änderung im Kennzeichenausweis nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 2 KlFzKV-Bin Sch16
16Abmeldung eines Kleinfahrzeuges mit Ausstellung einer Abmeldebescheinigung nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 in .Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 KlFzKV-Bin Sch16

".

ll) Die bisherige Tarifstelle 14 wird die Tarifstelle 17 und in Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "13" ersetzt.

mm) Die bisherige Tarifstelle 15 wird die Tarifstelle 18 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 500" durch die Angabe "55 bis 550" ersetzt.

nn) Die bisherige Tarifstelle 16 wird die Tarifstelle 19 und in Spalte 3 wird die Angabe "26" durch die Angabe "27" ersetzt.

oo) Die bisherige Tarifstelle 17 wird aufgehoben.

pp) Die bisherige Tarifstelle 18 wird die Tarifstelle 20 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 400" durch die Angabe "54 bis 476" ergeizt.

qq) Die bisherige Tarifstelle 19 wird die Tarifstelle 21 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 400" durch die Angabe "54 bis 476" ersetzt.

rr) Die bisherige Tarifstelle 20 wird die Tarifstelle 22 und in Spalte 3 wird die Angabe "50 bis 250" durch die Angabe "54 bis 476" ersetzt.

ss) Die bisherige Tarifstelle 21 wird die Tarifstelle 23 und in Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 50" durch die Angabe "27 bis 54" ersetzt.

tt) Die bisherige Tarifstelle 22 wird die Tarifstelle 24 und in Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 50" durch die Angabe "27 bis 54" ersetzt.

uu) Die bisherige Tarifstelle 23 wird die Tarifstelle 25 und in Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "13" ersetzt.

vv) Die bisherige Tarifstelle 24 wird die Tarifstelle 26 und in Spalte 3 wird die Angabe "38" durch die Angabe "54" ersetzt.

ww) Die bisherige Tarifstelle 25 wird die Tarifstelle 27 und in Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 250" durch die Angabe "27 bis 275" ersetzt.

xx) Nach der neuen Tarifstelle 27 werden folgende Tarifstellen 28 bis 32 eingefügt:

"

28Sperrung eines Gewässers oder eines Gewässerteils sowie Änderung einer bestehenden Sperrung nach § 19 Abs. 427 bis 270
29Durchführung eines Anzeigeverfahrens für gewerbliche Veranstaltungen nach § 22

Anmerkung:
Die Tarifstelle findet erst mit der Änderung der LSchiffHVO Anwendung.

44 bis 320
30Ausstellung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordming (Bin Sch-Sportboot VermV)

Anmerkung:
Die Gebühr ermäßigt sich für jedes Fahrzeug um 13 v. H. bei gleichzeitiger Ausstellung von Bootszeugnissen für mehrere baugleiche Fahrzeuge desselben Antragstellers.

29
31Verlängerung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Bin Sch-Sportboot VermV13
32Eintragung einer Änderung nach § 1 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 2 Bin Sch-Sportboot VermV15

".

yy) Die bisherige Tarifstelle 26 wird die Tarifstelle 33 und in Spalte 3 wird die Angabe "35 bis 50" durch die Angabe "44 bis 68" ersetzt.

zz) Die bisherige Tarifstelle 27 wird die Tarifstelle 34.

t) In der laufenden Nummer 92a Tarifstellen 1 und 2 Spalte 3 wird jeweils die Angabe "bis 25.000" gestrichen.

u) Die laufende Nummer 99 wird wie folgt geändert:

aa) Die Tarifstelle 1 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaa) Die Angabe "65" wird durch die Angabe "75" ersetzt.

bbb) Die Angabe "1.300" wird durch die Angabe "1.500" ersetzt.

ccc) Die Angabe "2.300" wird durch die Angabe "2.700" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 320" durch die Angabe "30 bis 370" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "10,3" durch die Angabe "15" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "30 bis 130" durch die Angabe "35 bis 150" ersetzt.

ee) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 3.200" durch die Angabe "75 bis 3.700" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 8 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 9 Spalte 3 wird die Angabe "150 bis 2.000" durch die Angabe "175 bis 2.300" ersetzt.

hh) der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "30 bis 2.000" durch die Angabe "35 bis 2 300" ersetzt.

jj) In der Tarifstelle 12 Spalte 3 wird die Angabe "25 bis 130" durch die Angabe "30 bis 150" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 13 Spalte 3 wird die Angabe "13 bis 130" durch die Angabe "15 bis 150" ersetzt.

v) In der laufenden Nummer 101 Tarifstelle 12.3.3 Spalte 2 wird das Wort "Erstausstellung" durch das Wort "Ersatzausstellung" ersetzt.

w) Die laufende Nummer 102 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "22" durch die Angabe "24" ersetzt.

bb) Die Tarifstelle 2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
2Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1

".

cc) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "73" durch die Angabe "80" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "14" durch die Angabe "15" und die Angabe "28" durch die Angabe "30" ersetzt.

ee) Die Tarifstelle 5.1 wird aufgehoben.

ff) Die Tarifstelle 5.2 wird die Tarifstelle '5.1 und wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird die Angabe " (§ 10 Abs. 1) je ha" durch die Angabe " (§ 10) je ha und Aufwand" ersetzt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "9" durch die Angabe "10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1" ersetzt.

gg) Die Tarifstelle 5.3 wird die Tarifstelle 5.2 und in Spalte 3 wird die Angabe "9" durch die Angabe "10" ersetzt.

hh) Die Tarifstelle 5.4 wird die Tarifstelle 5.3 und in Spalte 3 wird die Angabe "28" durch die Angabe "31" ersetzt.

ii) Die Tarifstelle 5.5 wird die Tarifstelle 5.4 und in Spalte 3 wird die Angabe "11" durch die Angabe "12" ersetzt.

jj) Die Tarifstelle 5.6 wird die Tarifstelle 5.5 und in Spalte 3 wird die Angabe "112" durch die Angabe "123" ersetzt.

kk) Die Tarifstelle 6 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 werden nach dem Wort "Knollenkrankheiten" die Wörter "einschließlich Quarantänekrankheiten" eingefügt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "7 bis 90" durch die Angabe "10 bis 200" ersetzt.

x) Die laufende Nummer 106 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "98 bis 270" durch die Angabe "120 bis 300" ersetzt.

bb) Die Tarifstellen 2 bis 8 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
2Erlaubnis Totalisatorbetrieb bei öffentlichen Pferderennen im Ausland nach § 1 Abs. 4140 bis 350
3Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 (Buchmacherkonzession)170 bis 580
4Erlaubnisse nach § 2 Abs. 2 Satz 1 (Örtlichkeit, Buchmachergehilfe)90 bis 220
5Änderung einer Zulassungsurkunde bezüglich der Wohnung oder der Geschäftsräume des Inhabers30
6Neuausfertigung einer Zulassungsurkunde innerhalb des Zeitraumes, auf den sich die Erlaubnis erstreckt
6.1für Buchmacher70 bis 170
6.2für Buchmachergehilfen35 bis 90
7Erlaubnis zum Betrieb von Wettannahmestellen durch externe Rennvereine120 bis 300
8Änderung von Erlaubnissen30 bis 100

".

y) Die laufende Nummer 109 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird die Angabe "6,2" durch die Angabe "10" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.2.1 Spalte 3 wird die Angabe "17" durch die Angabe "21" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 1.2.2 Spalte 3 wird die Angabe "6" durch die Angabe "7" ersetzt.

dd) Die Tarifstelle 1.3 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
1.3bei Getreide der Kategorien Vorstufensaatgut und Basissaatgut sowie bei Hybrid- und Verbundsorten landwirtschaftlicher Arten je angefangene ha35

".

ee) In der Tarifstelle 1.4 Spalte 3 wird die Angabe "37" durch die Angabe "43" ersetzt.

ff) Die Tarifstelle 1.5 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
1.5Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3

".

gg) In der Tarifstelle 1.6.1 Spalte 3 wird die Angabe "1" durch die Angabe "1,20" und die Angabe "10" ersetzt.

hh) In der Tarifstelle 1.6.2 Spalte 3 wird die Angabe '"68" durch die Angabe "78" ersetzt.

ii) In der Tarifstelle 1.7 Spalte 3 wird die Angabe "30" durch die Angabe "50" ersetzt.

jj) Nach der Tarifstelle 1.7 werden folgende Tarifstellen 1.8 und 1.9 eingefügt:

"

1.8Nachbesichtigung (§ 8) je angefangenen ha und Aufwand10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3
1.9Wiederholungsbesichtigung je ha (§ 10)10

"

kk) Die Tarifstelle 2.1 wird wie folgt geändert:

aaa) In Spalte 2 wird nach dem Wort "Anerkennung" das Wort "von" eingefügt.

bbb) In Spalte 3 wird die Angabe "9" durch die Angabe "10" ersetzt.

ll) In den Tarifstellen 2.2 bis 2.4 Spalte 3 wird jeweils die Angabe "9" durch die Angabe "10" ersetzt.

mm) In der Tarifstelle 2.5 Spalte 3 wird die Angabe "12" durch die Angabe "14" ersetzt.

nn) Nach der Tarifstelle 2.5 werden folgende Tarifstellen 2.6 und 2.7 eingefügt:

"

2.6Nachträgliche Anerkennung nach Sortenzulassung10
2.7Erteilung einer Mischungsnummer oder einer Kennnummer (§ 15 Abs. 1)6

oo) Die Tarifstellen 3 und 3.1 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
3Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes je Probe und Entscheidung über die Anerkennung/Zulassung bei
3.1landwirtschaftliche Arten

".

pp) Nach der Tarifstelle 3.1 werden folgende Tarifstellen 3.1.1 bis 3.1.7 eingefügt:

"

3.1.1Getreide und Mais
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.1.2Gräser
Reinheit15
Besatz21
Keimfähigkeit15
3.1.3Kleearten und Luzerne
Reinheit .11
Besatz11
Keimfähigkeit11
3.1.4sonstige landwirtschaftliche Leguminosen
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.15sonstige Futterpflanzen
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.1.6Öl- und Faserpflanzen
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit ,11
3.1.7Rübensaatgut (Beta-Rüben)
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit11

".

qq) Die Tarifstelle 3.2 erhält folgende Fassung:

altneu
 "
3.2Gärtnerische Arten

".

rr) Nach der Tarifstelle 3.2 werden folgende Tarifstellen 3.2.1 bis 3.4 eingefügt:

"

3.2.1großsamige Arten
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.2.2kleinsamige Arten
Reinheit15
Besatz21
Keimfähigkeit15
3.3Saatgutmischungen
3.3.1Reinheit, einschließlich Bestimmung der Artenanteile
3.3.1.1großkörnige Arten11
zusätzlich je Art7
3.3.1.2kleinkörnige Arten15
zusätzlich je Art7
3.3.2Besatz21
3.3.3Keimfähigkeit je Art15
3.4umhülltes Saatgut
Reinheit11
Besatz25
Keimfähigkeit11

".

ss) Die Tarifstellen 4 bis 4.9.3 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
4Zusätzliche Untersuchungen der Beschaffenheitsprüfung
des Saatgutes je Probe
4.1Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes8
4.2Bestimmung des Besatzes mit Flughafer (§ 12 Abs. 1)18
4.3Bestimmung der Tausendkornmasse7
4.4Bestimmung der Sortierung
einfach7
für jede weitere Fraktion3
4.5Bestimmung des Saatwareanteils mittels maschineller Aufbereitung20
4.6fluoreszensanalytische Prüfungen
4.6.1bei Getreide12
4.6.2bei sonstigen Arten20
4.7Laborbeizung14
4.8biochemische Untersuchung auf Lebensfähigkeit
4.8.1bei Getreidearten20
4.8.2bei allen anderen Arten77
4.9Triebkraft-Untersuchung
4.9.1Kalttest mit Erde25
4.9.2Keimwurzeltest bei Mais15
4.9.3sonstige Triebkraftmethoden25

".

tt) Nach der Tarifstelle 4.9.3 werden folgende Tarifstellen 4.10 bis 4.17 eingefügt:

"

4.10Prüfung der Keimfähigkeit der Erdsubstraten25
4.11Gesundheitsprüfung nach Aufwand je Probe10 bis 200
4.12Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Lupinen26
4.13Insektenbestimmung7
4.14Seidebestimmung15
4.15Zuschlag für erhöhten Arbeitsaufwand (beispielsweise bei Reinheiten unter der Norm) je Probe25
4.16Zuschlag für erhöhten Aufwand (Arbeitsschutz) bei der Untersuchung von chemisch gebeiztem Saatgut (außer die Proben unter Tarifstelle 4.7)
zusätzlich je Probe
8
4.17Sortenbestimmung mit biochemischen Methoden30 bis 200

".

uu) Die Tarifstellen 5 bis 6 erhalten folgende Fassung:

altneu
 "
5Sonstige Leistungen
5.1Festsetzung einer Betriebsnummer12
5.2Ausstellung von ISTA-Zertifikaten und/oder OECD-Zertifikaten12
5.3zusätzliche Ausstellung von Untersuchungsattesten und Duplikaten10
5.4Änderung der Kategorie im laufenden Anerkennungsverfahren
auf Antrag je Vorhaben oder Partie
20
5.5Einsatz eines betriebsfremden Probenehmers der Anwesenheit19
im Betrieb je angefangene Stunde
mindestens
38
6Besondere Untersuchungen bei der Beschaffenheit von Saatgut und sonstige nicht beschriebene Amtshandlungen nach Maßgabe des Aufwandes15 bis 300

".

vv) Die Tarifstellen 6.1 bis 7 werden aufgehoben.

z) Die laufende Nummer 111 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird die Angabe "1.200" durch die Angabe "1.800" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "1.200" durch die Angabe "1.800" ersetzt.

za) Die laufende Nummer 116 wird wie folgt geändert:

aaa) In der Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

bbb) In der Tarifstelle 2 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

ccc) In der Tarifstelle 3 Spalte 3 wird die Angabe "40 bis 400" durch die Angabe "45 bis 465" ersetzt.

ddd) In der Tarifstelle 4 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

eee) In der Tarifstelle 5 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

fff) In der Tarifstelle 6 Spalte 3 wird die Angabe "130 bis 1.000" durch die Angabe "150 bis 1.150" ersetzt.

ggg) In der Tarifstelle 7 Spalte 3 wird die Angabe "130 bis 2.000" durch die Angabe "150 bis 2.300" ersetzt.

hhh) In der Tarifstelle 8 Spalte 3 wird die Angabe "130" durch die Angabe "150" ersetzt.

iii) In der Tarifstelle 9 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

jjj) In der Tarifstelle 10 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1 300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

kkk) In der Tarifstelle 11 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 1 300" durch die Angabe "75 bis 1.500" ersetzt.

lll) In der Tarifstelle 12 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 650" durch die Angabe "75 bis 750" ersetzt.

zb) In der laufenden Nummer 117 Tarifstelle 1 Spalte 3 wird die Angabe "65 bis 400" durch die Angabe "75 bis 465" ersetzt.

zc) Die laufende Nummer 151 wird wie folgt geändert:

aaa) In der Überschrift wird die Angabe "(VO Gut)" durch die Angabe "(GutVO)" ersetzt.

bbb) In der Tarifstelle 1 Spalte 2 wird die Angabe " § 5 VO Gut" durch die Angabe " § 8 GutVO" ersetzt.

ccc) Die Tarifstelle 1.1 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaaa) Die Angabe "350" wird durch die Angabe "410" ersetzt.

bbbb) Die Angabe "450" wird durch die Angabe "530" ersetzt.

cccc) Die Angabe "550" wird durch die Angabe "650" ersetzt.

dddd) Die Angabe "612,5" wird durch die Angabe "720" ersetzt.

eeee) Die Angabe "762,5" wird durch die Angabe "900" ersetzt.

ffff) Die Angabe "887,5" wird durch die Angabe "1.045" ersetzt.

gggg) Die Angabe "975" wird durch die Angabe "1.150" ersetzt.

hhhh) Die Angabe "1.150" wird durch die Angabe "1.355" ersetzt.

iiii) Die Angabe "1.275" wird durch die Angabe "1.500" ersetzt.

jjjj) Die Angabe "1.412" wird durch die Angabe "1.665" ersetzt.

kkkk) Die Angabe "1.550" wird durch die Angabe "1.830" ersetzt.

llll) Die Angabe "225" wird durch die Angabe "265" ersetzt.

ddd) Die Tarifstelle 1.2 Spalte 3 wird wie folgt geändert:

aaaa) Die Angabe "562,5" wird durch die Angabe "665" ersetzt.

bbbb) Die Angabe "737,5" wird durch die Angabe "870" ersetzt.

cccc) Die Angabe "912,5" wird durch die Angabe "1.075" ersetzt.

dddd) Die Angabe "1.062,5" wird durch die Angabe "1.255" ersetzt.

eeee) Die Angabe "1.362,5" wird durch die Angabe "1.610" ersetzt.

ffff) Die Angabe "1.587,5" wird durch die Angabe "1.875" ersetzt.

gggg) Die Angabe "1.787,5" wird durch die Angabe "2.110" ersetzt.

hhhh) Die Angabe "2.212,5" wird durch die Angabe "2.610" ersetzt.

iiii) Die Angabe "2.500" wird durch die Angabe "2.950" ersetzt.

jjjj) Die Angabe "3.012,5" wird durch die Angabe "3.555" ersetzt.

kkkk) Die Angabe "3.337,5" wird durch die Angabe "3.935" ersetzt.

llll) Die Angabe "300" wird durch die Angabe "354" ersetzt.

eee) In der Tarifstelle 1.5 Spalte 3 wird die Angabe "562,5" durch die Angabe "665" ersetzt.

fff) In der Tarifstelle 1.6 Spalte 3 wird die Angabe "350" durch die Angabe "410" ersetzt.

ggg) In der Tarifstelle 1.7.1 Spalte 3 wird die Angabe "350" durch die Angabe "410" ersetzt.

hhh) In der Tarifstelle 1.7.2 Spalte 3 wird die Angabe "562,5" durch die Angabe "665" ersetzt.

iii) Die Tarifstelle 2 wird aufgehoben.

jjj) In der Überschrift der Anmerkungen zu Tarifstellen 1 und 2 werden die Wörter "und 2" gestrichen.

kkk) In der Tarifstelle 3.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "333" durch die Angabe "395" ersetzt.

lll) In der Tarifstelle 3.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "44" durch die Angabe "52" ersetzt.

mmm) In der Anmerkung zu Tarifstelle 3 Satz 2 wird die Angabe " § 18 VO Gut" durch die Angabe " § 7 GutVO" ersetzt.

nnn) In der Tarifstelle 4.1.1 Spalte 3 wird die Angabe "18,25" durch die Angabe "20" ersetzt.

ooo) In der Tarifstelle 4.1.2 Spalte 3 wird die Angabe "9,75" durch die Angabe "11,50" ersetzt.

ppp) In der Tarifstelle 4.3.1.2 Spalte 2 werden die Wörter "eines regionalen Gutachterausschusses" durch die Wörter "von bis zu vier Landkreisen/kreisfreien Städten" ersetzt.

qqq) In der Tarifstelle 4.3.2.3 Spalte 2 werden die Wörter "eines regionalen Gutachterausschusses" durch die Wörter "von bis zu vier Landkreisen/kreisfreien Städten" ersetzt.'

rrr) In der Tarifstelle 4.4.2.3 Spalte 2 werden die Wörter "eines regionalen Gutachterausschusses" durch die Wörter "von bis zu vier Landkreisen/kreisfreien Städten" ersetzt.

sss) In der Tarifstelle 6.2 Spalte 3 wird die Angabe "2.500" durch die Angabe "2.950" ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

ID 142038

ENDE