umwelt-online: AllGO LSA - Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (4)

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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in Verbindung mit Artikel 78 bis 85 und Anhang IV Kap. II der Verordnung (EU) 2017/625
1Überwachung von Betrieben nach §§ 39 bis 43a LFGB
1.1Überwachung und Kontrolle von Betrieben einschließlich Probenahme nach Kapitel VI Art. 79 Abs. 2 Buchst. c Ziffer i und ii der Verordnung (EU) 2017/625 und nach § 39 Abs. 1 bis 5 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 der Verordnung (EU) 2017/625 sowie Artikel 5 und 6 der Verordnung (EU) 2019/2090, § 39a Abs. 1 LFGB, soweit sie aufgrund eines Verdachts oder einer Beschwerde durchgeführt wird und dabei ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wird oder soweit der Unternehmer Anlass zu der Kontrolle gegeben hat25 bis 5 000
1.1.1Entnahme einer Probe nach § 43 Abs. 1 LFGB oder § 43a Abs. 1 LFGB16 bis 72
1.1.2Betriebskontrolle25 bis 1.500
1.1.3Überwachung einer Maßnahme nach § 39 Abs. 1, 3, 4 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 Abs. 2 Buchst. g der Verordnung (EU) 2017/625 oder nach § 39a Abs. 1 Nr. 4 LFGB (Rücknahme oder Rückruf)25 bis 250
1.1.4Anordnung oder Maßnahme nach § 39 Abs. 1 bis 4 LFGB in Verbindung mit Artikel 137 und 138 der Verordnung (EU) 2017/625 oder nach § 39a Abs. 1 LFGB25 bis 500
1.2Ausstellen einer Bescheinigung für den Export und das innergemeinschaftliche Verbringen von Lebensmitteln, Gesundheitsbescheinigung, Genusstauglichkeitsbescheinigung o. ä. bei einer Sendung oder bei gleichzeitiger Abfertigung mehrerer Einzelsendungen15 bis 500
1.3Bescheinigung einer Eintragung/Registrierung als Lebensmittelunternehmer in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/20045 bis 50
2Zulassung von Sachverständigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben nach § 43 Abs. 3 LFGB75 bis 150
3Gebühren zur Sicherstellung von Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs
3.1für Aquakulturerzeugnisse je vermarktete Tonne0,1
3.2für Milch und Milcherzeugnisse je 1.000 l Rohmilch als Ausgangserzeugnis0,02
3.3für Eiprodukteder den tatsächlichen Kosten der Kontrolle entsprechende Betrag
3.4für Honigder den tatsächlichen Kosten der Kontrolle entsprechende Betrag
4Die zuständigen Behörden können höhere als in den Tarifstellen 3.1 und 3.2 enthaltene Gebühren erheben, sofern die erhobene Gesamtgebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet
5Die Gebühren werden erhoben
5.1im Zubereitungs- und/oder Verarbeitungsbetriebnach Tarifstelle 3.1
5.2in der Sammelstelle für Rohmilchnach Tarifstelle 3.2
5.3im Betrieb, in dem die Probenahme erfolgtnach Tarifstellen 3.3 und 3.4
5.4Genehmigung einer Ausnahme nach § 68 LFGB1 v. H. des wirtschaftlichen Wertes der Begünstigung mindestens 75
5.4.1Durchführung einer amtlichen Beobachtung nach § 68 Abs. 2 Nr. 1 LFGB150 bis 250

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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
1Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 27g ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden.150 bis 2.000
2Im Enteignungsverfahren nach § 28 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden.200 bis 4.000
3Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 28a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden.

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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
1Anordnung einer besonderen Überprüfung der Gewerbetreibenden auf deren Kosten sowie Betrauung von Prüfern nach § 16 Abs. 2 Satz 127,5 bis 165

92a

Mediengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (MedienG LSA)
1(aufgehoben)
2Zuordnung von Übertragungskapazitäten (Abschnitt 5)500

92b

Medizinprodukterecht, Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
1wissenschaftliche Stellungnahme und Gutachten200 bis 1.000
2nicht einfache schriftliche Auskunft100 bis 500
3Bescheinigung10 bis 100
4Akteneinsichtnahme
(Ausnahme: kostenfrei in einem anhängigen Widerspruchsverfahren)
6 bis 80
5Ausstellung eines Freiverkaufszertifikats nach § 10 Satz 1100 bis 1.000
6Maßnahme zur Beseitigung festgestellter Verstöße oder Verhinderung künftiger Verstöße bei klinischen Prüfungen nach § 68 Abs. 1, 2 und 3200 bis 3.000
7Bewertung nach Artikel 94 der Verordnung (EU) 2017/745 im Sinne des § 74 Abs. 150 bis 300
8Maßnahme zum Schutz vor Risiken nach § 74 Abs. 1 und 2 MPDG in Verbindung mit Artikel 95 der Verordnung (EU) 2017/745200 bis 3.000
9Behördliche Maßnahme nach § 76 Abs. 3200 bis 3.000
10Anordnung und Maßnahme nach § 78200 bis 3.000
11Rückruf von Medizinprodukten1.000 bis 10 000

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Kulturgutschutzgesetz (KGSG) 15a
1.1Entscheidung über die Erteilung eines Negativattests nach § 14 Abs. 7 für ein einzelnes Objekt390
1.2Entscheidung über die Erteilung eines Negativattests nach § 14 Abs. 7 für eine Mehrzahl von zusammenhängenden Objekten (Sammlung)910
2.1Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nach § 24 Abs. 1 für ein einzelnes Objekt100
2.2Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung nach § 24 Abs. 1 für eine Mehrzahl von zusammenhängenden Objekten (Sammlung)230

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Milchquotenverordnung (MilchQuotV)
1Übertragung/Zuteilung von Milchquoten durch die Landesstelle
1.1Übertragung oder Zuteilung, Einziehungnach Zeitaufwand
1.2Ausstellen einer Bescheinigung zur Vorlage bei der Verkaufsstellenach Zeitaufwand
Anmerkung:

Die Gebühr für die Übertragung von Milchquoten ist durch die Landesstelle von dem Unternehmen zu erheben an das die Anlieferungsquote übertragen wird.

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(aufgehoben)

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Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
1Amtliche Anerkennung einer Quelle nach § 3 Abs. 1176 bis 353
1.1Erteilung einer Nutzungsgenehmigung nach § 5 Abs. 1 und 2176 bis 353
1.2Entziehung einer nach § 3 erteilten oder ihr gleichgestellten amtlichen Anerkennung106 bis 212
1.3Bearbeitung von Änderungsanzeigen hinsichtlich Mineralisierung des natürlichen Mineralwassers nach § 3106 bis 212
1.4Bearbeitung von Anträgen zur Namensänderung des Quellnamens des natürlichen Mineralwassers gemäß Nr. 3.2 der allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser vom 9. März 2001 (BAnz. S. 4606)54

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Mutterschutzgesetz (MuSchG)
1Zulässigkeitserklärung nach § 17 Abs. 2250 bis 720
2Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr50 bis 360
2.1Genehmigung nach § 28 Abs. 150 bis 360
2.2vorläufige Untersagung der Beschäftigung nach § 28 Abs. 2 Satz 3100 bis 440
2.3Bescheinigung des Eintritts einer Genehmigungsfiktion nach § 28 Abs. 3 Satz 250 bis 100
3Anordnung nach § 29 Abs. 3 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 2 Nrn. 2 bis 7 und 9, soweit ein grober Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften festgestellt wurde100 bis 440
4Bewilligung einer Ausnahme nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 oder 850 bis 360
5(aufgehoben)
6(aufgehoben)

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Ökologischer Landbau

Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (EG-Öko-BVO) vom 28. Juni 2007 (ABl. L 189 vom 20.07.2007 S. 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 967/2008 des Rates vom 29. September 2008 (ABl. L 264 vom 03.10.2008 S. 1) i. V. m. der Durchführungsverordnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 899/2008 (EG-Öko-DVO) dem Öko-Landbaugesetz (ÖLG) und der Öko-Mitwirkungsverordnung (ÖkoMitwVO)

1Kontrollverfahren
1.1Zulassung von Kontrollstellen zur Mitwirkung am Kontrollverfahren nach § 1 Abs. 2 und 3 ÖkoMitwVO98 bis 600
1.2Verlängerung oder sonstige Änderung der Zulassung der mitwirkenden Kontrollstellen49 bis 300
1.3anlassbezogene Überprüfung der mitwirkenden Kontrollstellen98 bis 600
1.4Anlasskontrollen von Öko-Unternehmen98 bis 600
1.5befristete oder vollständige Untersagung der Kennzeichnung, Werbung und Vermarktung mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gemäß Artikel 30 EG-Öko-BVO49 bis 800
1.6sonstige Amtshandlungen49 bis 1.000
2Prüfung-Umstellungszeiträume
2.1rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen bei Anbauflächen gemäß Artikel 36 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.2Verlängerung von Umstellungszeiträumen bei Anbauflächen gemäß Artikel 36 Abs. 3 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.3Verkürzung von Umstellungszeiträumen bei Weideland und Auslaufflächen gemäß Artikel 37 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
2.4rückwirkende Anerkennung von Umstellungszeiträumen bei Aquakulturproduktionseinheiten gemäß Artikel 38a Abs. 2 EG-Öko-DVO (710/09)49 bis 250
3Prüfung - Verwendung nichtökologischer/nichtbiologischer Tiere
3.1Erhöhung des Bestandes an nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren zu Zuchtzwecken gemäß Artikel 9 Abs. 4 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.2Erneuerung oder Wiederaufbau des Bestandes mit nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren gemäß Artikel 47a EG-Öko-DVO49 bis 250
3.3Wiederaufbau des Bienenbestandes mit nichtökologischen/nichtbiologischen Bienen gemäß Artikel 47b EG-Öko-DVO49 bis 250
3.4Einstellung von nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren in einen Geflügelbestand gemäß Artikel 42 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.5Parallelerzeugung von ökologischen/biologischen und nichtökologischen/nichtbiologischen Tieren derselben Art gemäß Artikel 40 Abs. 2 EG-Öko-DVO49 bis 250
3.6parallele ökologische/biologische und nichtökologische/nichtbiologische Tierproduktion in Aquakultur gemäß Artikel 25c EG-Öko-DVO (710/09)49 bis 250
4Prüfung Fütterung
4.1Fütterung von nichtökologischen/nichtbiologischen Futtermitteln für einen begrenzten Zeitraum, für ein begrenztes Gebiet gemäß Artikel 47c EG-Öko-DVO49 bis 250
4.2Fütterung von Bienen mit ökologischem/bioökologischem Honig, Zucker oder Zuckersirup gemäß Artikel 47d EG-Öko-DVO49 bis 250
5Prüfung - Unterbringung, Haltung und Umgang mit den Tieren
5.1Eingriffe am Tier gemäß Artikel 18 Abs. 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
5.2Anbindehaltung von Tieren in Kleinbetrieben gemäß Artikel 39 EG-Öko-DVO49 bis 250
6Prüfung - nach Artikel 95 EG-Öko-DVO
6.1Anbindehaltung von Tieren49 bis 250
6.2Unterbringung und Besatzdichte49 bis 250
7Prüfung - sonstige Genehmigungen oder Zulassungen von Ausnahmen gemäß EG-Öko-B VO/EG-Öko-DVO
7.1Bewirtschaftung von ökologischen/biologischen und nichtökologischen/nichtbioökologischen Produktionseinheiten in ein und demselben Gebiet gemäß Artikel 40 Abs. 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.2saisonales dekoratives Färben von Eiern gemäß Artikel 27 Abs. 4 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.3Einsatz von Natriumnitrit zur Fleischerzeugung gemäß Anhang VIII Abschnitt A Fußnote 1 EG-Öko-DVO49 bis 250
7.4sonstige Genehmigungen oder Zulassungen von Ausnahmen gemäß EG-Öko-BVO/ EG-ÖkO-DVO49 bis 250


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

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Personenbeförderungsgesetz
1Genehmigung und Übertragung einer Genehmigung für den Bau, den Betrieb oder die Linienführung einer Straßenbahn oder eines Obusses nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 nach dem Anlage- und Betriebskapital oder den Kosten der Erweiterung oder Änderung der Anlage bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten bis zu 1 Mio. Euro0,1 v. H. des Kapitals beziehungsweise der Kosten
mindestens75
bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro1.500 zuzüglich 0,05 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Kapitals beziehungsweise der Kosten
bei einem Kapital beziehungsweise bei Kosten über 2,5 Mio. Euro2.700 zuzüglich 0,025 v. H. des 2.500.000 Euro übersteigenden Kapitals beziehungsweise der Kosten
2Erweiterung oder Änderung der Genehmigung nach § 2 Abs. 1 Nrn. 1 und 230 bis 370
3Änderung der Genehmigungsurkunde nach § 17 Abs. 215
4Einbeziehung beziehungsweise Kraftloserklärung einer Genehmigungsurkunde nach § 17 Abs. 535 bis 150
5Planfeststellung einer Straßenbahn- oder Obuslinie nach §§ 28 und 41 Abs. 175 bis 3.700
6Plangenehmigung einer Straßenbahn- oder Obuslinie nach §§ 28 Abs. 1a und 41 Abs. 150 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 5
7Entscheidung über das Entfallen von Planfeststellung und Plangenehmigung nach § § 28 Abs. 2 und 41 Abs. 125 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 5
8Gestattung von Vorarbeiten nach §§ 32 Abs. 1 und 41 Abs. 175 bis 750
9Bei der vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 29a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden
10Im Enteignungsverfahren nach § 30 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden.
11Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 30a ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden
12Zustimmung zur Betriebseröffnung einschließlich Abnahme nach § § 37 und 41 Abs. 175 bis 750
13Zustimmung zu Beförderungsentgelten oder deren Änderung nach § § 39 Abs. 1 und 41 Abs. 335 bis 2.300
Anmerkung zu den Tarifstellen 2 bis 13:
Die Gebühren werden nur erhoben, wenn für die gleiche Amtshandlung nicht bereits Gebühren nach der Kostenverordnung für Amtshandlungen im entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen erhoben werden.
14Zustimmung zu besonderen Beförderungsbedingungen oder deren Änderung nach § 39 Abs. 6 und § 41 Abs. 330 bis 150
15Zustimmung zu Fahrplänen und deren Änderung nach § 40 Abs. 2 und § 41 Abs. 315 bis 150

100

Pfandleiherverordnung
1Verlängerung der Pfandverwertungsfrist und der Ablieferungsfrist für Überschüsse nach § 9 Abs. 2, § 11 x10 bis 50

101

Pflanzenschutzgesetz / Pflanzenbeschauverordnung 15a
1Biologische Prüfung von Pflanzenschutzmitteln mit und ohne Ertragsfeststellung
1.1Bakterizide1.565 bis 4.900
1.2Fungizide500 bis 4 600
1.3Insektizide510 bis 6.000
1.4Akarizide900 bis 4.200
1.5Nematizide950 bis 9.700
1.6Molluskizide950 bis 4.500
1.7Rodentizide
1.7.1Freilandversuche1.350 bis 5.300
1.7.2Laborversuche je Prüfungsabschnitt1.500 bis 3.000
1.8Repellents535 bis 7.200
1.9Herbizide605 bis 3.700
1.10Wachstumsregler650 bis 4.200
1.11Mittel zur Veredlung und zum Wundverschluss285 bis 5.200
1.12Verträglichkeitsprüfung510 bis 6.200
1.13Lieferung von Unterlagen und Materialien für Rückstandsuntersuchungen
1.13.1Anlage spezieller Versuche mit bis zu fünf Probenahmen125 bis 2.475
für jede weitere Probe46 bis 140
1.13.2Probenahmen aus laufenden Prüfungen148
1.13.3Anlage von Versuchen gemäß "guter Laborpraxis"1,2 bis 5-faches der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.13.2
1.14teilweise oder überhaupt nicht auswertbare Versuche0 bis 75 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.13
1.15Prüfung der Auswirkung auf Nutzarthropoden
1.15.1im Laboratorium, je Art im Zelt385 bis 1.650
1.15.2(beziehungsweise Käfig) je Versuch385 bis 1.650
1.15.3im Freiland je Versuch385 bis 1.925
1.16Prüfung der Auswirkungen auf freilebende Wirbeltiere im Freiland440 bis 1.925
1.17Prüfung von Pflanzenschutzmitteln mit mehr als einem Vergleichsmittel je zusätzliches Vergleichsmittel33 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.16
2Prüfung von Pflanzenschutzgeräten
2.1Zerstäuber240 bis 1.365
2.2Spritz- und Sprühgeräte
2.2.1für Flächenkulturen1.200 bis 3.635
2.2.2für Raumkulturen645 bis 3.030
2.3Tragbare, nichtmotorisch angetriebene Spritzgeräte145 bis 480
2.4Tragbare Motorspritz- und -sprühgeräte300 bis 1.095
2.5Beizgeräte655 bis 3.845
2.6Tragbare stationär eingesetzte Nebelgeräte300 bis 875
2.7Granulatstreugeräte
2.7.1Fahrbare Granulatstreugeräte580 bis 2.785
2.7.2Tragbare Granulatstreugeräte300 bis 955
2.8Einzeldüsenprüfstand355 bis 1.320
2.9Prüfkoffer280 bis 955
3Besondere Prüfungen
3.1.1Mitprüfung von Typenvarianten (Größenabwandlungen eines Grundgerätes), zuzüglich je Typenvariante50 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
3.2Prüfung von Pflanzenschutzgeräten für mehr als einen Einsatzbereich66 v. h. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
3.3erneute Prüfung je Prüfung10 v. H. bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 bis 2.8
4Phytosanitäre Kontrolle beim Ex- und Import von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen und sonstigen Gegenständen gemäß §§ 7 und 59 des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG), sowie § 8 der Pflanzenbeschauverordnung
4.1Importuntersuchungen
4.1.1für Dokumentenkontrollen je Sendung7
4.1.2für Nämlichkeitskontrollen je Sendung
a) bis zu einer LKW-Ladung, einer Güterwagenladung oder einer Containerladung vergleichbarer Größe7
b) größer14
4.1.3für Planzengesundheitsuntersuchungen von
4.1.3.1Stecklingen, Sämlingen (ausgenommen forstliches Vermehrungsgut), Jungpflanzen von Erdbeeren oder Gemüsen je Sendung
a) bis zu 10.000 Stück17,5
b) pro weitere 1.0000,7
c) Höchstbetrag140
4.1.3.2Sträuchern, Bäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume), anderen holzigen Baumschulerzeugnissen einschließlich forstlichen Vermehrungsguts (ausgenommen Saatgut) je Sendung
a) bis zu 1.000 Stück17,5
b) pro weitere 1000,44
c) Höchstbetrag140
4.1.3.3Zwiebeln, Wurzelknollen, Wurzelstöcken, Knollen zum Anpflanzen (ausgenommen Kartoffelknollen) je Sendung
a) bis zu 200 kg Gewicht17,5
b) pro weitere 10 kg0,16
c) Höchstbetrag140
4.1.3.4Samen, Gewebekulturen je Sendung
a) bis zu 100 kg17,5
b) pro weitere 10 kg0,175
c) Höchstbetrag140
4.1.3.5andere Pflanzen zum Anpflanzen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung
a) bis zu 5.000 Stück17,5
b) pro weitere 1000,18
c) Höchstbetrag140
4.1.3.6Schnittblumen je Sendung
a) bis zu 20.000 Stück17,5
b) pro weitere 1.0000,14
c) Höchstbetrag140
4.1.3.7Ästen mit Blattwerk, Teilen von Nadelbäumen (ausgenommen gefällte Weihnachtsbäume) je Sendung
a) bis zu 100 kg Gewicht17,5
b) pro weitere 100 kg1,75
c) Höchstbetrag140
4.1.3.8gefällten Weihnachtsbäumen je Sendung
a) bis zu 1.000 Stück17,5
b) pro weitere 1001,75
c) Höchstbetrag140
4.1.3.9Blätter von Pflanzen (z.B. Kräuter, Gewürze und Blattgemüse) je Sendung
a) bis zu 100 kg Gewicht17,5
b) pro weitere 10 kg1,75
c) Höchstbetrag140
4.1.3.10Obst, Gemüse (ausgenommen Blattgemüse) je Sendung
a) bis zu 25.000 kg Gewicht17,5
b) pro weitere 1.000 kg0,7
4.1.3.11Kartoffelknollen je Partie
a) bis zu 25.000 kg Gewicht52,5
b) pro weitere 25.000 kg52,5
4.1.3.12Holz (ausgenommen Rinde) je Sendung
a) bis 100 m3 Volumen17,5
b) pro weiteren m30,175
4.1.3.13Erde und Nährsubstraten, Rinde je Sendung
a) bis zu 25.000 kg Gewicht17,5
b) pro weitere 1.000 kg0,7
c) Höchstbetrag140
4.1.3.14Getreidekörnern je Sendung
a) bis zu 25.000 kg17,5
b) pro weitere 1.000 kg0,7
c) Höchstbetrag700
4.1.3.15anderen Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, die nicht anderweitig in dieser Tabelle aufgeführt sind je Sendung17,5
4.2Exportuntersuchungen
4.2.1Untersuchung von Sendungen von Pflanzen, pflanzlichen Erzeugnissen oder sonstigen Gegenständen je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeiten10
4.2.2phytosanitäre Kontrolle von Pflanzen und/oder Anbauflächen für Exportzwecke je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeiten10
4.3Ausfertigung von Zeugnissen
4.3.1Originalzeugnis, Zwischenzeugnis, Weiterversendungszeugnis, Teilungsbescheinigung (zweifach)10
4.3.2zusätzliche Ausfertigung (Duplikat) je Exemplar1,35
4.4Registrierung einschließlich Datenaufnahme und Vergabe einer Registriernummer
4.4.1Führen von Erzeugerbetrieben und Händlern im amtlichen Register52
4.4.2Führen von Erzeugerbetrieben im amtlichen Verzeichnis, die Anbaumaterial in EWG-Qualität zu gewerblichen Zwecken in Verkehr bringen wollen26
4.4.3Entscheidung über Änderungsanträge zu Tarifstellen 4.4.1 und 4.4.210,3
4.4.4Kontrolle in eingetragenen Betrieben je angefangene 15 Minuten einschließlich Fahrzeit10
4.4.5Anerkennung von höherwertigem Kern- und Steinobstvermehrungsmaterial, Bescheinigung über anerkanntes Anbaumaterial und sonstige Bescheinigungen7,5 bis 25
4.5Ausstellung von Pflanzenpässen2,5 bis 10
Anmerkungen zu Tarifstellen 4.1.3 bis 4.5:
  1. Für notwendige Laboruntersuchungen werden gesonderte Gebühren nach Tarifstellen 6 bis 9 berechnet.
  2. Werden die Amtshandlungen oder Leistungen auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der Dienststunden durchgeführt, erhöhen sich die Gebühren an Werktagen um 25 v. H., an Sonn- und Feiertagen um 50 v. H.
5Resistenzprüfung gegen Viren, Pilze und Nematoden
5.1Bohnenvirus I je Stamm37
5.2Blattlausübertragbare Viren bei Kartoffeln je Stamm62
5.3Rattle-Virus bei Kartoffeln je Stamm62
5.4Brennflecken bei Bohnen je Stamm62
5.5Fusarium bei Erbsen je Stamm53
5.6Zystenbildende und wandernde Nematoden bei Züchtungsvorhaben in Vorprüfung je Gefäß2,6
5.7Zystenbildende und wandernde Nematoden bei Kartoffeln, Getreide, Rüben, Futter- und Zwischenfruchtpflanzen bei Züchtungsvorhaben in Hauptprüfung (einfache Verfahren) je Gefäß3,85
5.8Kartoffelnematoden bei Züchtungsvorhaben in Hauptprüfung, Feststellung des Anfangs- und Endbefalls (Eier und Larven) je Knolle und Gefäß24,1
6Untersuchung auf Virusbefall
6.1Kartoffeln
6.1.1Augenstecklingsprüfung je Probe a 100 Stecklinge67
6.1.2sonstige Prüfung von Kartoffelpflanzen auf Virusbefall7,5 bis 50
6.2Obst
6.2.1Bestandskontrollen in Baumschulbetrieben unter 5.000 m233
je weitere 1.000 m23,1
6.2.2Prüfung auf Befall mit Kirschringflecken-Viren im ELISA-Test
6.2.2.1je Doppelbestimmung auf ein Virus1,55
6.2.2.2je Doppelbestimmung auf beide Viren2,5
6.3Sonstige Prüfung von Pflanzen auf Virusbefall
6.3.1Untersuchung im ELISA-Verfahren je Doppelbestimmung2,3
6.3.2Untersuchung mit anderen Testverfahren1,5 bis 50
7Untersuchung auf Nematodenbefall
7.1Entnahme von Bodenproben (50 Einstiche) oder Pflanzenproben je Probe2,35
7.2Untersuchung von Klärschlamm und anderer Abfallprodukte auf zystenbildende Nematoden je Probe10,5
7.3Zahlenmäßige Erfassung der in der Wurzel eingewanderten Nematoden (je Gramm Wurzelmasse) je Probe15,5
7.4Untersuchung auf Zysten der Kartoffelnematoden
7.4.1Kartoffelbau
7.4.1.1allgemeine Befallsfeststellung bei acht Proben (je 50 Einstiche) je ha (Ausspülverfahren) je Probe2,35
7.4.1.2allgemeine Befallsfeststellung bei vier Proben (je 100 Einstiche) je ha (Ausspülverfahren) je Probe3,5
7.4.2Pathotypenbestimmung (Biotest) je Gefäß/Probe2,85
7.4.3Pathotypenbestimmung (Elektrophorese) je Probe bis zehn Zysten13,5
7.4.4Feststellung der Wirksamkeit einer Entseuchung bei acht Proben je ha (in Biotestverfahren) je Probe2,35
7.4.5für die Überwachung von Baumschulen und sonstigen Kulturen sowie von Kartoffelpartien für den Export (Biotest oder Ausspülverfahren) je Probe2,35
7.5Untersuchung auf zystenbildende Nematoden, soweit nicht durch die Pflanzkartoffelverordnung vorgeschrieben
7.5.1allgemeine Befallsfeststellung (Biotest- oder Ausspülverfahren) je Gefäß/Probe2,35
7.5.2Befallsfeststellung mit Bonitur des Zysteninhalts je Probe7,4
7.5.3Befallsfeststellung mit zahlenmäßiger Erfassung der in den Zysten enthaltenen Eier und Larven je Probe19,7
7.5.4Untersuchung auf neugebildete Zysten aus erdfeuchten Bodenproben, je Pflanze
a) bei Getreide und Zwischenfrüchten2,35
b) bei Rüben und Kartoffeln5,8
7.5.5Untersuchung von Kartoffelknollen auf Nematodenbesatz je Probe10,5
7.6Untersuchung auf nichtzystenbildende Nematoden
7.6.1Untersuchung auf Wurzelgallenälchen im Biotest je Probe9,5
7.6.2Untersuchung in Boden- und Wurzelproben sowie in oberirdischen Pflanzenteilen
a) ohne Gattungsbestimmung je Probe10,7
b) mit Gattungsbestimmung je Probe13,7
8Untersuchung auf Bakterienbefall (Quarantäneobjekte) bei Kartoffeln
8.1Untersuchung von Kartoffeln auf den Erreger der bakteriellen Ringfäule je Probe (200 Knollen)82
8.2Untersuchung von Kartoffeln auf den Erreger der Schleimkrankheit (Ralstonia solanacearum) je Probe (200 Knollen)82
8.3kombinierte Untersuchungen auf Bakterielle Ringfäule und Schleimkrankheit je Probe (200 Knollen)135
9Sonstige Untersuchungen
9.1Untersuchungen auf Herbizid- und Nematizidreste im Boden mit einfachen Testmethoden je Probe22,5 bis 50
9.2Untersuchung auf Befall mit Schaderregern und sonstigen Schadursachen an Pflanzen, Pflanzenteilen, Vorräten, Boden und sonstigen Gegenständen je Probe4 bis 225
9.2.1Untersuchung von Fruchtholzproben je Probe4,6
10Warndienst
10.1Pflanzenschutzhinweise (Jahresabonnement) einschließlich eine Pflanzenschutzempfehlung
10.1.1landwirtschaftliche Betriebe (Postversand)
10.1.1.1Feldbau45 bis 65
10.1.1.2Gemüsebau15 bis 25
10.1.1.3Zierpflanzenbau10 bis 20
10.1.1.4Obstbau25 bis 35
10.1.1.5Baumschulen10 bis 20
10.1.1.6Hopfenbau10 bis 20
10.1.1.7Weinbau10 bis 20
10.1.1.8Haus- und Kleingarten10 bis 20
10.1.2nichtlandwirtschaftliche Betriebe (Postversand)
10.1.2.1Feldbau60 bis 80
10.1.2.2Gemüsebau25 bis 35
10.1.2.3Zierpflanzenbau15 bis 25
10.1.2.4Obstbau30 bis 40
10.1.2.5Baumschulen10 bis 20
10.1.2.6Hopfenbau10 bis 20
10.1.2.7Weinbau10 bis 20
10.1.2.8Haus- und Kleingarten10 bis 20
Anmerkung zu Tarifstelle 10.1:

Beim Versand der Pflanzenschutzhinweise per E-mail wird für jede Hinweisart eine 30%ige Ermäßigung (Grundlage ist die tatsächliche Gebühr) gewährt.

10.2Pflanzenschutzempfehlungen (Broschüren), außerhalb des Jahresabonnements abgegeben werden10 bis 25
10.3Versuchsberichte10 bis 25
11Genehmigung von Ausnahmen, Anerkennungen
11.1.1Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 PflSchG20 bis 300
11.1.2sonstige Ausnahmegenehmigungen, Zustimmungsbescheide29
11.2.1Zustimmungsbescheid für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Anwendung nur beschränkt zulässig sind gemäß §§ 2 und 3 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung29
zusätzlich je Schlag7,7
11.3Genehmigung des Einsatzes eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als dem mit der Zulassung festgeschriebenen Anwendungsgebiet gemäß § 22 Abs. 2 PflSchG
11.3.1Einzelantrag bis maximal 325 Euro je Betrieb65
11.3.2Sammelantrag, Grundgebühr pro Indikation65
zuzüglich für jeden zu bescheidenden Betrieb (bis maximal 365 Euro)15
11.3.3Wiederholungsanträge Einzelantrag22
Sammelantrag, Grundgebühr22
zuzüglich für jeden zu bescheidenden Betrieb (bis maximal 100 Euro)5
11.4sonstige Genehmigungen50 bis 200
11.5Anerkennung, Überwachung und Betreuung von Betrieben zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten
11.5.1Anerkennung als Kontrollbetrieb50 bis 150
11.5.2Überwachung und Betreuung anerkannter Kontrollbetriebe, jährlich25 bis 100
11.5.3Überprüfung der Kontrollausrüstungen der Kontrollstellen für Pflanzenschutzgeräte50 bis 200
Anmerkung:

Bei Kontrollen ortsfester Prüfgeräte im Prüfbetrieb werden zusätzlich Fahrtkosten und Wegezeiten berechnet.

12Lehrgänge, Prüfungen und Fortbildungen
12.1Vorbereitungslehrgang für den Nachweis der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten bei der Anwendung oder der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln je Lehrgangstag26
12.2Fortbildungslehrgänge je Tag15 bis 50
12.3Sachkundenachweis im Pflanzerischutz
12.3.1Ausstellung eines Sachkundenachweises45
12.3.2Sachkundeanerkennung ausländischer Berufe70
12.3.3Ersatzausstellung des Sachkundenachweises25
12.4Prüfung für den Sachkundenachweis (§ 9 PflSchG) für die Abgabe oder Anwendung beziehungsweise Beratung
12.4.1fachtheoretische Prüfung Teil 1 (schriftlich)25
12.4.2fachtheoretische Prüfung Teil 2 (mündlich)25
12.4.3fachpraktische Prüfung25
12.5Anerkannte Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
12.5.1Grundgebühr für die Genehmigung einer Fort- und Weiterbildungs veranstaltung 200 (eine Veranstaltung)
12.5.1.1jede weitere Veranstaltung mit gleichem Inhalt40
12.5.2Teilnahmebescheinigung für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes Sachsen-Anhalt25
13Kontrollen im Rahmen des kontrollierten und integrierten Anbaus und vergleichbare Kontrollen auf Antrag an LLG oder ALF je Betrieb und Kontrolle (für notwendige spezielle Schaderregerdiagnostik werden gesonderte Gebühren nach Tarifstellen 6 bis 9 berechnet).26
14Sonstige Amtshandlungen und Leistungennach Zeitaufwand und Tarif
15Erzeugung und Haltung von virusfreiem und virusgetesteten Obstvermehrungsmaterial
15.1Kultur von Vorstufen- und Basispflanzen
15.1.1Vorstufen- und Basispflanzen, Kernobst je Sorte und Jahr35
15.1.2Vorstufen- und Basispflanzen, Steinobst je Sorte und Jahr42,5
15.2Abgabe von virusfreien und virusgetesteten Obstedelreisern
15.2.1Sommerveredelung (Reiser mit mindestens 10 Augen)
15.2.1.1bis 100 Augen je Auge0,29 bis 0,42
15.2.1.2bis 500 Augen je Auge0,20 bis 0,38
15.2.1.3bis 1.000 Augen je Auge0,14 bis 0,30
15.2.1.4bis 5.000 Augen je Auge0,13 bis 0,25
15.2.1.5bis 10.000 Augen je Auge0,12 bis 0,20
15.2.1.6bis 20.000 Augen je Auge0,11 bis 0,19
15.2.1.7bis 30.000 Augen je Auge0,10 bis 0,18
15.2.1.8ab 30.001 Augen je Auge0,09 bis 0,17
15.2.2Winterveredelung (Reiser mit mindestens 3 Pfropfköpfen)
15.2.2.1bis 20 Reiser je Reiser0,64 bis 0,84
zuzüglich je Bestellung8
15.2.2.2bis 100 Reiser je Reiser0,51 bis 0,74
15.2.2.3bis 500 Reiser je Reiser0,35 bis 0,55
15.2.2.4bis 1.000 Reiser je Reiser0,29 bis 0,47
15.2.2.5bis 2.000 Reiser je Reiser0,20 bis 0,41
15.2.2.6ab 2.001 Reiser je Reiser0,18 bis 0,38


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

102

Pflanzkartoffelverordnung 15a
1Feldbestandsprüfung (§ 9) je angefangene ha24
2Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1
3Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 14 und § 15)80
3.1Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung je Steckling1
3.2Augenstecklingsprüfung mit visueller Beurteilung und serologischem Virusnachweis im ELISA-Verfahren je Steckling
3.2.1auf ein Virus1,15
3.2.2auf weitere Viren, je Virus0,13
3.3Knollenprüfung mit serologischem Virusnachweis im ELISA-Verfahren je Knolle
3.3.1auf ein Virus0,90
3.3.2auf weitere Viren, je Virus0,13".
4Gebühr für die Tätigkeit eines betriebsfremden Probenehmers für jede angefangene Stunde der Anwesenheit im Betrieb15
mindestens30
5Sonstige Leistungen
5.1Nachbesichtigung (§ 10) je ha und Aufwand10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1
5.2Wiederholungsbesichtigung (§ 12 Abs. 1) je ha10
5.3Nachkontrolle der getrennten Lagerung (§ 6 Abs. 3 Satz 2) je Betrieb31
5.4Festsetzung einer Betriebsnummer12
5.5weitere Probenahme, einschließlich weiterer Prüfung auf Viruskrankheiten (§ 15 Abs. 1) je Probe123
6Besondere Untersuchungen bei der Prüfung auf Knollenkrankheiten einschließlich Quarantänekrankheiten und äußere Mängel nach Maßgabe des Aufwandes zusätzlich je Probe und Partie10 bis 200

103

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
1Zulässigkeitserklärung nach § 5 Abs. 2 Satz 1250 bis 720

104

Preisgesetz
1Erlass von Richtlinien und Weisungen (§ 2, § 8 Abs. 1 Satz 1)250 bis 5.000

104a

Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 15a 16b
1Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland
1.1Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung von Dauergrünland50 bis 250
2Abtretung von Ansprüchen auf Auszahlung von Fördermitteln oder Beihilfen
2.1Bearbeitung und Erfassung einer Abtretungserklärung50 bis 150".
3Nutzung der Mobilen Antragsstationen (MAS)
3.1Technische Unterstützung und Bereitstellung der MAS im Verfahren der geobasierten Agrarantragstellung50 bis 250

105

Religionsgesellschaften
1Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Religionsgesellschaften gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 5 der Verfassung des Deutschen Reichs und Anhang zu Artikel 32 Abs. 5 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt100 bis 1.000

106

(aufgehoben)

107

Rinder-Leukose-Verordnung
1Anordnung der Untersuchung nach § 710 bis 30
2Anordnung der Sperre nach § 825 bis 60
3Anordnung der Tötung nach § 925 bis 60
4Genehmigung zur Entfernung aus einem gesperrten Bestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 210 bis 30
5Genehmigung zur Einstellung in einen gesperrten Bestand nach § 8 Abs. 1 Nr. 350 bis 300
6Zulassung oder Genehmigung von Ausnahmen
6.1nach § 3 für Impfungen für wissenschaftliche Versuche25 bis 60
6.2nach § 5 für das Verbringen von Rindern aus Leukosebeständen25 bis 60
6.3nach § 8 Abs. 2 für die Entfernung aus einem gesperrten Bestand und für die Reinigung und Desinfektion von Behältern, Gerätschaften und sonstigen Gegenständen25 bis 60
7Aufhebung der Schutzmaßnahmen nach § 11 Abs. 110 bis 30

108

(aufgehoben)

109

Saatgutverordnung 15a
1Prüfung des Feldbestandes (§ 7)
1.1Maishybriden je angefangene 0,25 ha10
1.2alle weiteren Arten
1.2.1je angefangene ha21
1.2.2bei Zweitbesichtigung nach fachlicher Anforderung zusätzlich je angefangene ha7
1.3bei Getreide der Kategorien Vorstufensaatgut und Basissaatgut sowie bei Hybrid- und Verbundsorten landwirtschaftlicher Arten je angefangene ha35
1.4Nachmeldegebühr bei wesentlicher Überschreitung der Termine (§ 4 Abs. 1 Satz 1) je Vorhaben43
1.5Zurückziehung von angemeldeten Flächen abhängig vom Zeitpunkt der Zurückziehung und vom bereits erfolgten Aufwand5 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3
1.6Anerkennung von Vermehrungsmaterial bei Reben
1.6.1Ruten, Edelreiser, veredlungsfähige blinde Unterlagsreben und Blindholz je angefangenen Ar der Bestandsfläche der besichtigten Sorte1,20
jedoch je angemeldete Sorte und Klon mindestens10
1.6.2Nachbesichtigung je Bestand78
1.7Feldbestandsprüfung bei externer Besichtigung nach § 7 Abs. 7 je ha jeweils mindestens 50 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.312 bis 50
1.8Nachbesichtigung (§ 8) je angefangenen ha und Aufwand10 bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 bis 1.3
1.9Wiederholungsbesichtigung je ha (§ 10)10
2Entscheidung über den Antrag auf (je Partie)
2.1Anerkennung von im Ausland vermehrtem zertifiziertem Saatgut10
2.2Zulassung von Handelssaatgut10
2.3Erneute Prüfung der Beschaffenheit (§ 15 Abs. 1)10
2.4Wiederverschließung nach einem OECD System10
2.5Anerkennung bei externer Beschaffenheitsprüfung nach § 12 Abs.14
2.6Nachträgliche Anerkennung nach Sortenzulassung10
2.7Erteilung einer Mischungsnummer oder einer Kennnummer (§ 15 Abs. 1)6
3Prüfung der Beschaffenheit des Saatgutes je Probe und Entscheidung über die Anerkennung/Zulassung bei
3.1landwirtschaftliche Arten
3.1.1Getreide und Mais
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.1.2Gräser
Reinheit15
Besatz21
Keimfähigkeit15
3.1.3Kleearten und Luzerne
Reinheit .11
Besatz11
Keimfähigkeit11
3.1.4sonstige landwirtschaftliche Leguminosen
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.15sonstige Futterpflanzen
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.1.6Öl- und Faserpflanzen
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.1.7Rübensaatgut (Beta-Rüben)
Reinheit11
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.2Gärtnerische Arten
3.2.1großsamige Arten
Reinheit7
Besatz7
Keimfähigkeit11
3.2.2kleinsamige Arten
Reinheit15
Besatz21
Keimfähigkeit15
3.3Saatgutmischungen
3.3.1Reinheit, einschließlich Bestimmung der Artenanteile
3.3.1.1großkörnige Arten11
zusätzlich je Art7
3.3.1.2kleinkörnige Arten15
zusätzlich je Art7
3.3.2Besatz21
3.3.3Keimfähigkeit je Art15
3.4umhülltes Saatgut
Reinheit11
Besatz25
Keimfähigkeit11
4Zusätzliche Untersuchungen der Beschaffenheitsprüfung des Saatgutes je Probe
4.1Bestimmung des Feuchtigkeitsgehaltes8
4.2Bestimmung des Besatzes mit Flughafer (§ 12 Abs. 1)18
4.3Bestimmung der Tausendkornmasse7
4.4Bestimmung der Sortierung
einfach7
für jede weitere Fraktion3
4.5Bestimmung des Saatwareanteils mittels maschineller Aufbereitung20
4.6fluoreszensanalytische Prüfungen
4.6.1bei Getreide12
4.6.2bei sonstigen Arten20
4.7Laborbeizung14
4.8biochemische Untersuchung auf Lebensfähigkeit
4.8.1bei Getreidearten20
4.8.2bei allen anderen Arten77
4.9Triebkraft-Untersuchung
4.9.1Triebkraft mit Erde25
4.9.2Keimwurzeltest bei Mais15
4.9.3sonstige Triebkraftmethoden25
4.10Prüfung der Keimfähigkeit der Erdsubstraten25
4.11Gesundheitsprüfung nach Aufwand je Probe10 bis 200
4.12Bestimmung des Bitterstoffgehaltes bei Lupinen26
4.13Insektenbestimmung7
4.14Seidebestimmung15
4.15Zuschlag für erhöhten Arbeitsaufwand (beispielsweise bei Reinheiten unter der Norm) je Probe25
4.16Zuschlag für erhöhten Aufwand (Arbeitsschutz) bei der Untersuchung von chemisch gebeiztem Saatgut (außer die Proben unter Tarifstelle 4.7)
zusätzlich je Probe
8
4.17Sortenbestimmung mit biochemischen Methoden30 bis 200
5Sonstige Leistungen
5.1Festsetzung einer Betriebsnummer12
5.2Ausstellung von ISTA-Zertifikaten und/oder OECD-Zertifikaten12
5.3zusätzliche Ausstellung von Untersuchungsattesten und Duplikaten10
5.4Änderung der Kategorie im laufenden Anerkennungsverfahren
auf Antrag je Vorhaben oder Partie
20
5.5Einsatz eines betriebsfremden Probenehmers der Anwesenheit19
im Betrieb je angefangene Stunde
mindestens
38
6Besondere Untersuchungen bei der Beschaffenheit von Saatgut und sonstige nicht beschriebene Amtshandlungen nach Maßgabe des Aufwandes15 bis 300


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

110

Schornsteinfegerwesen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt (SchfHwGZustG LSA)
1Bestellungen
1.1Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 9 und 10 Abs. 1 SchfHwG500
1.2Beauftragung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin mit der kommissarischen Verwaltung eines unbesetzten Bezirkes oder Teilbezirkes nach § 10 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 4 SchfHwG28
1.3Anordnung der Vertretung oder die Bestimmung eines Vertreters oder einer Vertreterin für einen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin nach
a) § 11 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 4 SchfHwG28
b) § 11 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 4, Abs. 4 SchfHwG28
c) § 11a Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 SchfHwG oder28
d) § 11a Abs. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 3 Satz 3 und 4, Abs. 4 SchfHwG28
1.4Aufhebung der Bestellung von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern oder von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen nach § 12 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 SchfHwG100 bis 200
2Maßnahmen der Aufsichtsbehörde
2.1Erlass von Duldungsverfügungen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und § 25 Abs. 3 und 4 SchfHwG22 bis 165
2.2Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 14 Abs. 2 Satz 4 SchfHwG39 bis 195
2.3Anordnung von Sicherungsmaßnahmen oder Aufhebung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen nach § 15 Satz 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 Satz 4 SchfHwG39 bis 195
2.4Erlass eines Leistungsbescheides zur Beitreibung rückständiger Gebühren und Auslagen nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SchfHwG22 bis 165
2.5Erhebung von Entgelten gegen über bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen im Falle der Feststellung von wesentlichen Pflichtverletzungen nach § 21 Abs. 1 Satz 3 SchfHwG22 bis 450
2.6Verhängung von Aufsichtsmaßnahmen nach § 21 Abs. 3 SchfHwG22 bis 165
2.7Erlass, eines Zweitbescheides über die Festsetzung von vorzunehmenden Reinigungen oder Überprüfungen oder Messungen und Androhung der Ersatzvornahme nach § 25 Abs. 2 SchfHwG39 bis 195

111

Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA)
1Ersatzschulen
1.1Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Ersatzschule nach § 16 Abs. 2600 bis 3.500
1.2Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule nach § 17 Abs. 1500 bis 1.800
2Ergänzungsschulen
2.1Prüfung der Anzeige einer Ergänzungsschule nach § 18b Abs. 2 Satz 1500 bis 2.500
2.2Untersagung der Errichtung oder Fortführung einer Ergänzungsschule nach § 18c500 bis 2.500
2.3Prüfung der Errichtung einer anerkannten Ergänzungsschule nach § 18d Abs. 1 und 2 (inklusive zweier schulfachlicher Prüfungen)600 bis 3.500
jede weitere schulfachliche Prüfung0 bis 1.000
3Sonstige Amtshandlungen im Vollzug des Dritten Abschnitts des SchulG25 bis 1.800
4(aufgehoben)
4.1(aufgehoben)
4.1.1(aufgehoben)105
4.1.2(aufgehoben)145
4.1.3(aufgehoben)5
4.1.4(aufgehoben)6,9
4.2(aufgehoben)
4.2.1(aufgehoben)205
4.2.2(aufgehoben)145
4.2.3(aufgehoben)9,8
4.2.4(aufgehoben)6,9
4.3(aufgehoben)
4.3.1(aufgehoben)35
4.3.2(aufgehoben)95
4.3.3(aufgehoben)3
4.3.4(aufgehoben)4,5
5Leistungsgebühr für die Bereitstellung von Musikinstrumenten
5.1Ausleihgebühr für Musikinstrumente zum Privatgebrauch pro Monat3 bis 10
5.2Nutzungsgebühr für Instrumente zu Unterrichts- und Übungszwecken in der Schule pro Monat3

112

Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
1Genehmigungen von Freilandhaltung
1.1Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 175 bis 600
1.2Versagung von Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 325 v. H. bis 100 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1
1.3Widerruf von Genehmigungen nach § 4 Abs. 3 Satz 5wie Tarifstelle 1.2
1.4Anordnen zusätzlicher Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 615 bis 90
2Behördliches Handeln auf besondere Veranlassung
2.1Anordnungen weitergehender diagnostischer Untersuchungen nach § 11 Nr. 115 bis 120
2.2Beschränken des Verbringens von Schweinen nach § 11 Nr. 215 bis 72
2.3Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Nr. 315 bis 150

112a

Seilbahngesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SeilbG LSA)
1Erteilen einer Unternehmergenehmigung nach § 3100 bis 2 400
2Planfeststellungsbeschluss nach § 4 Abs. 1 oder Plangenehmigung nach § 4 Abs. 3400 bis 3.000
3Feststellung des Entfallens gemäß § 4 Abs. 4 der Planfeststellung nach § 4 Abs. 1 oder der Plangenehmigung nach § 4 Abs. 3100 bis 1.400
4Genehmigung der technischen Planung nach § 5 Abs. 1 oder einer wesentlichen technischen Änderung nach § 5 Abs. 2250 bis 2.000
5Entscheidungen nach § 6 Abs. 2 bis 550 bis 750
6Erlaubnis zur Aufnahme des Betriebs nach § 7100 bis 2 400
7Widerruf und Rücknahme von Genehmigungen nach § 8100 bis 1 000
8Erteilung von Anordnungen nach § 9 Abs. 3 und 5, § 19 Abs. 3100 bis 2 700
9Bestätigung der Bestellung eines Betriebsleiters oder Stellvertreters nach § 11 Abs. 2100 bis 750
10Prüfung der Betriebssicherheit der Anlage nach § 19 Abs. 4100 bis 1.500
11Anordnungen nach § 20100 bis 3 700
12Anordnung von Bußgeldern nach § 22100 bis 800

113

(aufgehoben)


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

114

Stiftungsangelegenheiten
1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
1.1Anerkennung einer Stiftung gemäß § 80 Abs. 2 sowie § 8375 bis 2.500
1.2Zweckänderung oder Aufhebung der Stiftung gemäß § 87 Abs. 125 bis 1.000
2Stiftungsgesetz Sachsen-Anhalt (StiftG LSA)
2.1Eintragung in das Stiftungsverzeichnis gemäß § 5 Abs. 130
2.2Bescheinigung über die Vertretungsbefugnis gemäß § 5 Abs. 510 bis 150
2.3Genehmigung einer Satzungsänderung, Zusammenlegung oder Zulegung nach § 9 Abs. 3 in Verbindung mit § 9 Abs. 115 bis 1.000
2.4Durchführung von Prüfungen gemäß § 10 Abs. 3 Satz 130 bis 1.000
2.5Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 4, 5 und 730 bis 1.500
2.6Aufsichtsmaßnahmen gemäß § 10 Abs. 825 bis 500
2.7Genehmigung der Stiftungssatzung gemäß § 15 Abs. 4 Satz 215 bis 1.000
2.8Feststellung der Rechtsfähigkeit oder Rechtsnatur einer Stiftung gemäß § 16 Abs. 1 und 225 bis 500
2.9sonstige Genehmigung oder Maßnahme auf Grund der Satzung einer Stiftung25 bis 500
114aStrahlenschutzgesetz (StrlSchG)
1Genehmigungen
1.1Genehmigung nach § 10 - Errichtung einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung0,5 v. H. der Einrichtungskosten, mindestens 500
1.2Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 - Betrieb der Anlage500 bis 10.000
1.3Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 - Betrieb einer medizinischen Bestrahlungsanlage500 bis 10.000
1.4Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 - Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen100 bis 10.000
1.5Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 - Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen, soweit vor der Genehmigungserteilung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen istnach Zeitaufwand
1.6Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung, sofern nicht unter 1.10 erfasst125 bis 500
1.7Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 5 - Betrieb von Störstrahlern100 bis 1.000
1.8Genehmigung nach § 12 Abs. 2 - Änderung einer Tätigkeit nach § 12 Abs. 1nach Zeitaufwand
1.9Genehmigung nach § 13 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 - befristeter Probebetrieb einer Anlage500 bis 10.000
1.10Genehmigung nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 4 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung
1.10.1in der technischen Radiographie200 bis 1.000
1.10.2zur Behandlung am Menschen500 bis 1.000
1.10.3zur Teleradiologie1.000 bis 10.000
1.10.4im Zusammenhang mit der Früherkennung300 bis 1.000
1.10.5außerhalb von Röntgenräumen200 bis 1.000
1.10.6im Probebetrieb500 bis 2.000
1.10.7in einem mobilen Röntgenraum500 bis 2.000
1.11Genehmigung nach § 25 Abs. 1 - Beschäftigung von strahlen- exponierten Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen100 bis 1.000
1.12Genehmigung nach § 27 Abs. 1 - Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen100 bis 2.500
1.13Genehmigung nach § 40 Abs. 1 - Zusatz radioaktiver Stoffe zu bestimmten Produkten100 bis 1.000
2Sonstige Amtshandlungen
2.1Entscheidung nach § 19 Abs. 3 Satz 2 - Betrieb einer Röntgeneinrichtung ohne Bescheinigung des Sachverständigen100 bis 1.000
2.2Ausstellung der Bescheinigung nach § 28 Abs. 2 - Erfüllung der Haftpflichtvorschriften bei genehmigungsfreier Beförderung radioaktiver Erzeugnisse oder Abfälle, die Kernmaterialien sind100 bis 1.500
2.3Gestattung nach § 41 Abs. 2 - Abweichungen von § 41 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Nr. 4 bei Nutzung von Konsumgütern im beruflichen Bereich100 bis 5.000
2.4Anordnung nach § 55 Abs. 2 - Abschätzung der Körperdosis bei natürlich vorkommender Radioaktivität bei Anhaltspunkten für Expositionen, Veränderung des Arbeitsplatzes oder bei externer Tätigkeit nach § 59 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 55 Abs. 250 bis 1.000
2.5Gestattung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 - Bestimmung einer Frist für eine spätere Vorlage50 bis 500
2.6Bescheid nach § 62 Abs. 2 - Entlassung von Rückständen aus der Überwachungnach Zeitaufwand
2.7Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 63 Abs. 2 für in der Überwachung verbleibende Rückstände50 bis 500
2.8Befreiung nach § 64 Abs. 3 - Befreiung von der Pflicht zur Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken50 bis 500
2.9Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 65 Abs. 1 für die Überwachung sonstiger Materialien50 bis 500
2.10Zulassung nach § 77 - weitere Tätigkeit bei Überschreiten einer Berufslebensdosis von 400 mSv50 bis 500
2.11Zulassung nach § 78 Abs. 1 Satz 2 - Erhöhung der zulässigen effektiven Dosis für ein Jahr50 bis 500
2.12Zulassung nach § 78 Abs. 3 Satz 3 - Festlegung von höheren Dosiswerten für Auszubildende und Studierende zwischen 16 und 18 Jahren50 bis 500
2.13Befreiung nach § 123 Abs. 3 - Befreiung von der Pflicht zur Vornahme von Maßnahmen an Gebäuden, um den Zutritt von Radon zu verhindern200 bis 1.000
2.14Anordnung von Maßnahmen nach § 127 Abs. 1 Satz 3 zur Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration bei Anhaltspunkten für die Überschreitung des Referenzwertes nach § 12650 bis 500
2.15Anordnung von Maßnahmen nach § 129 Abs. 2 Satz 3 zur Reduzierung der Radon-222-Aktivitätskonzentration bei Untätigkeit des für den Arbeitsplatz Verantwortlichen50 bis 5.000
2.16Anordnung von Maßnahmen nach § 138 Abs. 3 bei Verdacht auf radioaktive Altlasten50 bis 500
2.17Anordnung von Maßnahmen nach § 139 Abs. 1 bei Vorliegen einer radioaktiven Altlast50 bis 500
2.18Anordnung nach § 143 Abs. 1 Satz 1 zur Vorlage eines Sanierungsplans bei radioaktiven Altlasten50 bis 500
2.19Anordnung von Maßnahmen nach § 154 Abs. 3 zur Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation50 bis 500
2.20Festlegung nach § 156 Abs. 1 über die zu ergreifenden Maß- nahmen zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition100 bis 1.000
2.21Anordnung von Maßnahmen nach § 156 Abs. 3 zur Verhinderung oder Verminderung der Exposition50 bis 500
2.22Nachforderung von ausstehenden Unterlagen nach § 19 Abs. 350 bis 150
2.23Widerruf oder Rücknahme von Genehmigungen gemäß den §§ 10, 12 Abs. 1, § 13 Abs. 5, § 19 Abs. 2, den §§ 25, 27 oder 40nach Zeitaufwand
2.24Festsetzung nachträglicher Auflagen nach § 179 Abs. 1 Nr. 1nach Zeitaufwand
2.25Anordnungen und sonstige Aufsichtsmaßnahmen nach § 179 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 19 des Atomgesetzes bei Tätigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetznach Zeitaufwand

115

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
1Erteilung eines Bescheides über die Freigabe nach § 33 Abs. 1 bis 3nach Zeitaufwand
2Festlegung des Verfahrens nach § 41 Abs. 1nach Zeitaufwand
3Feststellung von Voraussetzungen für die Erteilung der Freigabe nach § 41 Abs. 2nach Zeitaufwand
4Erteilung der Fachkundebescheinigung nach § 47 Abs. 1 Satz 190 bis 180
5Bescheinigung der Kenntnisse nach § 49 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 170
6Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen nach § 47 Abs. 4 Satz 1200 bis 1.000
7Anerkennung von Kursen im Strahlenschutz oder anderen zur Fortbildung geeigneten Maßnahmen nach § 48 Abs. 1 Satz 1100 bis 2.000
8Anerkennung eines anderen Aktualisierungsnachweises nach § 48 Abs. 2100 bis 500
9Widerruf der Anerkennung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse oder die Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung nach § 50 Abs. 1100 bis 500
10Veranlassung einer Überprüfung der erforderlichen Fachkunde oder der erforderlichen Kenntnisse nach § 50 Abs. 2100 bis 1.000
11Gestattung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 - Zulassung von zeitlichen Sperrbereichen oder Kontrollbereichen100 bis 500
12Gestattung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 - Ausnahmen von den Ab- grenzungs- und Kennzeichnungspflichten für Kontrollbereiche100 bis 750
13Gestattung nach § 53 Abs. 2 Satz 3 - Ausnahmen von den Ab- grenzungs- und Kennzeichnungspflichten für Kontrollbereiche, in denen ausschließlich Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler betrieben werden100 bis 500
14Gestattung nach § 53 Abs. 3 Satz 3 - Ausnahmen von den Ab- grenzungs-, Kennzeichnungs- und Absicherungspflichten für Sperrbereiche100 bis 750
15Gestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 2 - Zutritt zu Strahlenschutz- bereichen80 bis 500
16Gestattung nach § 64 Abs. 1 Satz 4 - Ausnahme von der Pflicht zur Körperdosisermittlung80 bis 500
17Festlegung der Ersatzdosis nach § 65 Abs. 2 Satz 3 oder § 157 Abs. 5 Satz 380
18Gestattung nach § 66 Abs. 3 Satz 2 oder § 157 Abs. 3 Satz 3 - Einreichung der Dosimeter in längeren Zeiträumen als einem Monat100 bis 500
19Strahlenpass
19.1Registrierung nach § 68 Abs. 1 oder § 158 Abs. 150
19.2Verlängerung der Gültigkeit40
19.3Registrierung als Ersatz eines verloren gegangenen oder unleserlichen Passes nach § 68 Abs. 1 oder § 158 Abs. 175
20Gestattung nach § 70 Abs. 2 - Umgang mit offenen radio- aktiven Stoffen für Auszubildende und Studierende zwischen 16 und 18 Jahren50 bis 250
21Zulassung nach § 73 Satz 2 oder § 158 Abs. 2 Satz 2 - weitere Tätigkeit bei Überschreitung von Dosisgrenzwerten100 bis 250
22Zulassung nach § 74 Abs. 1 - besondere Strahlenexposition mit vorheriger Rechtfertigung100 bis 250
23Entscheidung nach § 80 Abs. 1 - Ersatz der Bescheinigung des ermächtigten Arztes100 bis 250
24Befreiung von Buchführungs- und Mitteilungspflichten nach § 85 Abs. 2100 bis 250
25Verlängerung der Frist nach § 88 Abs. 2 für die Prüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, von Bestrahlungsvorrichtungen und von Geräten für die Gammaradiologie100 bis 500
26Befreiung von Wartungs- und Prüfungspflichten nach § 88 Abs. 3100 bis 750
27Befreiung nach § 89 Abs. 1 Satz 5 von der Pflicht zur Dichtheitsprüfung nach § 89 Abs. 1 Satz 1100 bis 750
28Gestattung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 zur Verwendung anderer Strahlenmessgeräte50 bis 500
29Befreiung von der Mitteilungspflicht nach § 103 Abs. 1 Satz 2 - Emissions- und Immissionsüberwachung200 bis 2.000
30Gestattung nach § 116 Abs. 2 - Zulassung anderer Prüfmittel zur Qualitätssicherung nach Inbetriebnahme von Geräten zur Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen50 bis 1.000
31Prüfung von Röntgenaufnahmen und Aufzeichnungen sowie Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach § 130 Abs. 1 und 250 bis 360
32Überprüfung der Anwendung diagnostischer Referenzwerte und Vorschläge zur Verringerung der Strahlenexposition nach § 130 Abs. 1 und 2250 bis 3.600
33Ermächtigung eines Arztes nach § 175 Abs. 1250 bis 1.000
34Bestimmung eines Sachverständigen nach § 177 Abs. 1500 bis 2 500


116

Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab)
1Anordnungen und andere Maßnahmen bei Pflichtverletzungen nach § 5 Abs. 575 bis 750
2Genehmigung von Ausnahmen nach § 6100 bis 2 000
3Bestätigung des Betriebsleiters nach § 9100 bis 500
4Festsetzung der geltenden Streckenhöchstgeschwindigkeiten nach § 5075 bis 450
5Festsetzung anderer Inspektionsfristen nach § 57 Abs. 575 bis 750
6Gestattung der Benutzung besonderer und unabhängiger Kraftomnibusse oder Obusse nach § 58 Abs. 3150 bis 700
7Erteilung einer Zustimmung nach § 60 Abs. 3 und 8100 bis 2 500
8Fristverlängerung eines Zustimmungsbescheides nach § 60 Abs. 9 Satz 2100 bis 325
9Entscheidung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit nach § 60 Abs. 10 Satz 275 bis 350
10Abnahme von Betriebsanlagen nach § 62 Abs. 1 Satz 1100 bis 2 800
11Abnahme von Fahrzeugen nach § 62 Abs. 1 Satz 1100 bis 850
12Entscheidung über die Beeinträchtigung der Betriebssicherheit durch Änderung an Betriebsanlagen und Fahrzeugen nach § 62 Abs. 1 Satz 2100 bis 475

117

Straßenbahn-Betriebsleiter-Prüfungsverordnung
1Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung nach § 9 sowie zur Wiederholungsprüfung nach § 23100 bis 300

118

Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
1Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach § 1826
2Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Benutzung einer Straße gemäß § 2026
3Genehmigung für bauliche Anlagen nach § 24 Abs. 620 bis 150
4Zulassung von Ausnahmen nach § 24 Abs. 925 bis 200
5Im Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung nach § 40 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 7) entsprechend anzuwenden.
6Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 36 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden.
7Im Enteignungsverfahren nach § 41 Abs. 1 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 5) entsprechend anzuwenden.
8Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 41 Abs. 3 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden.
9Im Entschädigungsfestsetzungsverfahren nach § 41 Abs. 5 ist der Gebührentatbestand zum Enteignungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (lfd. Nr. 46 Tarifstelle 8) entsprechend anzuwenden.
10Abgabe von Straßenkarten21,5


119

Tierimpfstoff-Verordnung
1Änderung der Herstellungserlaubnis nach § 3 Abs. 3 x143 bis 2.138
2Zulassung von Ausnahmen nach § 15 Abs. 1 Satz 3 x71 bis 499
3Bescheinigung nach § 18, die Einhaltung der guten Herstellungspraxis betreffend x143 bis 5.130
3.1Überprüfung eines Betriebes nach § 19 Abs. 1 x720 bis 5.040
4Erlaubnis nach § 38 Abs. 1 x214 bis 3.562


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

120

Tierische Nebenprodukte 15
1Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
1.1Übertragung oder teilweise Übertragung der Beseitigungspflicht nach § 3 Abs. 2 x135 bis 810
1.2Genehmigung von Ausnahmen nach § 4 Nr. 133 bis 131
1.3Genehmigung von Ausnahmen nach § 4 Nr. 233 bis 131
1.4Genehmigung von Entgelten nach § 11 Abs. 3801 bis 1.335
1.5Überwachung nach § 12 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 45 Abs. 1 bis 3 x166 bis 866
1.6Anordnen, Ruhen, Entzug der Zulassung nach § 12 Abs. 233 bis 132
1.7Ausnahmegenehmigung Kremierung von Equiden nach § 4 Abs. 2150 bis 200
2Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (ABl. L 300 vom 14.11.2009 S. 1) x
2.1Zulassungen
2.1.1von Betrieben für Material der Kategorie 1, 2 oder 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. h x338 bis 2.700
2.1.2von Lagerbetrieben nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. i und j x338 bis 2.700
2.1.3von Verbrennungsanlagen oder Mitverbrennungsanlagen nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Anlagen und Buchst. d x338 bis 2.700
2.1.4von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 1 und 2 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a338 bis 2.700
2.1.5von Fettverarbeitungsbetrieben für Material der Kategorien 2 und 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a x338 bis 2.700
2.1.6von Biogasanlagen und Kompostieranlagen nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. g338 bis 2.700
2.1.7von Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 3 nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. a x338 bis 2.700
2.1.8von Heimtierfutterbetrieben nach Artikel 24 Abs. 1 Buchst. e x338 bis 2.700
2.1.9von Plätzen, an denen Heimtiere vergraben werden können ("Tierfriedhöfe") nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. a338 bis 2.700
2.2Ausnahmen bezüglich der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten nach Artikel 19 x
2.2.1Genehmigung der Beseitigung durch Vergraben nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. a20 bis 66
2.2.2Genehmigung der Beseitigung durch Verbrennen oder Vergraben an Ort und Stelle nach Artikel 19 Abs. 1 Buchst. e x20 bis 159
2.3Anordnungen nach Artikel 46 Abs. 1 x20 bis 159
2.4Genehmigung der Versendung von tierischen Nebenprodukten und verarbeiteten Erzeugnissen aus anderen Mitgliedsstaaten nach Artikel 48 Abs. 1 x100

3

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
3.1Registrierung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte gewerbsmäßig gemäß Artikel 23 Abs. 1 der unter Tarifstelle 2 angeführten Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 abholen, sammeln, befördern oder erzeugen, handhaben, verarbeiten, lagern, inverkehrbringen, vertreiben, verwenden, beseitigen; Registrierung der unter §§ 13 und 17 fallenden Biogas- und Kompostieranlagen und Erteilung einer Registriernummer (§ 26 in Verbindung mit § § 7, 13 und 17) x20 bis 77
3.2Erteilung einer Genehmigung für Blut nach Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zur Verwendung zu Forschungs- oder zu Ausbildungszwecken für Jagdhunde (§ 27 Abs. 1) x33 bis 132
3.3Zulassung von Pasteurisierungsanlagen (§ 11) x338 bis 2.700

121

Tierschutzgesetz
1Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
1.1nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 für Schlachten ohne Betäubung x34 bis 83
1.2nach § 5 Abs. 1 Satz 3 für die Betäubung warmblütiger Tiere durch Nichttierärzte x14 bis 83
1.3nach § 8b Abs. 2 für Tierschutzbeauftragte x14 bis 83
1.4nach § 9 Abs. 1 für Personen, die Tierversuche durchführen x14 bis 83
1.5nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 für die Verwendung von Versuchstieren x35 bis 84
2Aufsicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen nach §§ 9, 9a40 bis 60
3Erteilung einer Erlaubnis
3.1nach § 11 Abs. 125 bis 600
3.2nach § 6 Abs. 3 Nrn. 1 oder 225 bis 60
3.3Fachgespräch nach § 11 Abs. 2 Nr. 1nach Zeitaufwand
3.4Prüfung der räumlichen Voraussetzungen für die Zucht und Haltung von Tieren gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3nach Zeitaufwand
4Erteilung einer Genehmigung für die Einfuhr von Wirbeltieren zur Verwendung als Versuchstiere gemäß § 11a Abs. 4
4.1pro Sendung10 bis 30
4.2für Sendungen pro Kalenderjahr50 bis 180
5Anordnungen im Rahmen von Kontrollen und Nachkontrollen15 bis 3.000
6Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung eines Tierversuches x70 bis 165
6.1Genehmigung einer Änderung nach § 8 Abs. 7 Unterabs. 2 x14 bis 42
6.2Untersagen eines Tierversuches nach § 8a Abs. 5 x69 bis 166
7Bearbeitung von Anzeigen
7.1zu Tierversuchen nach § 8a Abs. 1 x42 bis 56
7.2zur Entnahme von Organen oder Geweben nach § 6 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 4 x14 bis 42
7.3für Eingriffe oder Behandlungen zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung nach § 10 x14 bis 42
7.4für Eingriffe oder Bauhandlungen zur Herstellung, Gewinnung; Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen nach § 10a x14 bis 42
7.5einer Änderung nach § 8 Abs. 7 Unterabs. 2 Nr. 4 x14 bis 42
7.6einer Änderung nach § 8 Abs. 4 x14 bis 42
7.7einer Änderung nach § 8a Abs. 4 x14 bis 42
8Aufsicht nach § 16 Abs. 140 bis 60


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

122

Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
1Erwerb der Sachkunde durch
1.1Abnahme der Prüfung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 je Teilnehmer62
1.2Abnahme der Wiederholungsprüfung gemäß § 4 Abs. 6 je Teilnehmer120
1.3Erstellung der Sachkundebescheinigung gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 je Teilnehmer13
2Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
2.1zum Zweck der Erprobung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1165
2.2wenn zwingende Vorschriften einer Religionsgemeinschaft die Anwendung der vorgeschriebenen Betäubungsverfahren untersagen gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 3 je Antragsteller15 bis 85

123

Tierschutztransportverordnung - VO (EG) Nr. 1/2005
1Prüfung der Transportpapiere im Rahmen des Artikels 4 Abs. 2nach Zeitaufwand
2Zulassung als Tiertransportunternehmen nach Artikel 10 Abs. 1nach Zeitaufwand
3Zulassung als Tiertransportunternehmen nach Artikel 11 Abs. 1nach Zeitaufwand
4Durchführung von Kontrollen vor langen Beförderungen nach Artikel 14 Abs. 1nach Zeitaufwand
5Zulassung und Registrierung eines Straßentransportmittels nach Artikel 18 Abs. 1 und 3nach Zeitaufwand
6Zulassung und Registrierung eines Tiertransportschiffs nach Artikel 19 Abs. 1 und 4nach Zeitaufwand
7Änderungen, Ergänzungen usw. für Betriebe, die unter die Amtshandlungen nach den Tarifstellen 2 und 3 sowie 5 und 6 fallennach Zeitaufwand
8Ausstellen eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 Abs. 2nach Zeitaufwand
9Abnahme der theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung anlässlich des Ausstellens eines Befähigungsnachweises nach Artikel 17 Abs. 2nach Zeitaufwand
10Entscheidung über den Entzug eines Befähigungsnachweisesnach Zeitaufwand

124

Tierschutztransportverordnung zur Durchführung der VO (EG) Nr. 1/2005
1Erteilung von Ausnahmen
1.1gemäß § 14 Abs. 2nach Zeitaufwand
1.2gemäß § 15 Abs. 2nach Zeitaufwand
2Bearbeitung von Anzeigen gemäß § 15 Abs. 1nach Zeitaufwand

125

Amtliche Tierschutzkontrollen nach der VO (EG) Nr. 882/2004
1Durchführung zusätzlicher amtlicher Kontrollen i. S. von Artikel 28 Satz 1 und 3nach Zeitaufwand
2Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung eines festgestellten Verstoßes i. S. von Artikel 54nach Zeitaufwand

126

Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung
1Genehmigung des Verbringens und der Einfuhr von Tierseuchenerregern nach § 2 Abs. 1 und §§ 3 oder 4 x15 bis 170
2Genehmigung des Verbringens und der Einfuhr von Impfstoffen und Antigenpräparationen, die Tierseuchenerreger enthalten nach § 5 Abs. 1 und § § 6 oder 7 x15 bis 170

127

Tierseuchenerreger-Verordnung 15
1Erlaubnis nach § 260 bis 300
1.1Versagen der Erlaubnis nach § 425 bis 120
2Verbot, Beschränkung nach § 730 bis 300

128

Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) 15
1Gutachten
1.1(aufgehoben)
1.2gutachterliche Stellungnahme zu Tatbeständen des § 1810 bis 180
1.3(aufgehoben)
2Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassung von Ausnahmen
2.1Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 6 (und Änderungen)50 bis 470
2.2Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 bis 3 zur Herstellung von "Mitteln"143 bis 1.710
3Zulassungen, Registrierungen, Ausnahmegenehmigungen
3.1Zulassungen und Registrierungen von Betrieben und Einrichtungen nach § 6 Abs. 1 und § 14 Abs. 1 Nr. 1f10 bis 810
4Beaufsichtigungen, amtliche Überwachung
4.1Amtsärztliche Überwachung von Betrieben, Einrichtungen und Veranstaltungen mit Tieren nach § 25 einschließlich der Befreiung von der Überwachung25 bis 360
4.2.(aufgehoben)
4.3(aufgehoben)
4.4Kontrollen von Nachweisen gemäß Tierseuchenrecht (Transportkontroll- und Desinfektionskontrollbücher, Bestandsregister, Quarantänekontrollbücher)15 bis 120
5Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen und zu deren Bekämpfung
5.1Anordnungen und Maßnahmen zur Ermittlung einer Tierseuche nach § 525 bis 120
5.2Anordnungen im Rahmen der Überwachung nach § 2425 bis 120
5.2.1Anordnungen zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen nach § 38 Abs. 11 in Verbindung mit den §§ 6, 9, 10 und 26 Abs. 1 bis 325 bis 120
5.3Bescheinigungen über das Freisein eines Gebietes, Bestandes, Tieres von einer Tierseuche, Infektionskrankheit, über die Durchführung einer Schutzimpfung, eines diagnostischen und allergischen Tests, Probennahmen, Impfungen5 bis 50
6Tierseuchenrechtliche Untersuchungen
6.1klinische Untersuchung von Tieren
6.1.1Einhufer, Rinder
erstes und zweites Tier je Tier7,2
drittes bis zehntes Tier je Tier3,1
jedes weitere Tier2,6
6.1.2Schafe, Ziegen
erstes bis drittes Tier je Tier5,2
viertes bis zehntes Tier je Tier2,05
jedes weitere Tier1,55
6.1.3Schweine bis drei Monate alt
erstes bis drittes Tier je Tier4,1
viertes bis zehntes Tier je Tier1,55
jedes weitere Tier1,05
6.1.4Schweine über drei Monate alt
erstes und zweites Tier je Tier5,2
drittes bis zehntes Tier je Tier2,05
jedes weitere Tier1,55
6.1.5Geflügel
erstes und zweites Tier je Tier3,1
drittes bis zehntes Tier je Tier1,05
jedes weitere Tier0,55
6.1.6andere Tiere als Vieh
je nach Aufwand je Tier
3 bis 18
6.2Untersuchung von Viehbeständen je epidemiologische Einheit
6.2.1Rinder und Pferde25 bis 120
6.2.2Schafe und Ziegen15 bis 90
6.2.3Schweine25 bis 300
6.2.4Geflügel10 bis 300
6.2.5Bienenvolk je Volk1,55
mindestens jedoch12
6.3Entnahme von Untersuchungsmaterial
6.3.1.1Blutproben
Einhufer, Rinder
erstes und zweites Tier je Tier5,2
drittes bis zehntes Tier je Tier3,6
jedes weitere Tier2,3
6.3.1.2Schafe, Ziegen
erstes bis drittes Tier je Tier3,1
viertes bis zehntes Tier je Tier2,05
jedes weitere Tier1,05
6.3.1.3Schweine bis drei Monate
erstes bis drittes Tier je Tier2,6
viertes bis zehntes Tier je Tier1,55
jedes weitere Tier1,05
6.3.1.4Schweine über drei Monate
erstes bis zweites Tier je Tier5,2
drittes bis zehntes Tier je Tier3,1
jedes weitere Tier2,05
6.3.2Milchproben, Kotproben
6.3.2.1Einzelproben
erste bis vierte Probe je Probe2,6
jede weitere Probe1,55
6.3.2.2Sammelproben
erste und zweite Probe5,2
jede weitere Probe2,3
6.3.2.3sonstige Proben/Einzelproben12
jede weitere Probe1 bis 12
6.4Impfungen
6.4.1Einhufer, Rind - subcutan, intramuskulär, intranasal
erstes bis 50. Tier je Tier2,6
51. bis 200. Tier je Tier2,05
jedes weitere Tier1,55
6.4.2Schwein - subkutan, intradermal, intramuskulär
erstes bis 100. Tier je Tier2,05
101. bis 300. Tier je Tier1,55
jedes weitere Tier0,55
6.4.3Schafe, Ziegen
erstes bis 100. Tier je Tier2,05
jedes weitere Tier1,05
6.4.4Geflügel-Immunisierung oral in epidemiologischer Einheit5 bis 30
porenneutral erstes bis zehntes Tier je Tier0,55
11. bis 100. Tier je Tier0,26
jedes weitere Tier0,13
Anmerkung:

Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben.

6.5.Tuberkulinisierung eines Rindes, Schafes oder einer Ziege
erstes bis drittes Tier je Tier4,9
jedes weitere Tier2,6
Anmerkung:

Die verwendeten "Mittel" sind als Auslagen zu erheben.

7Schätzung von Tieren durch den Amtstierarzt gemäß § 9 Abs. 3 Satz 4 des Gesetzes über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AGTierSG) je Bestand (Die Berechnung erfolgt in Höhe von 1 v. H. des geschätzten gemeinen Wertes der Tiere des Bestandes)45 bis 2.000

129

Tierseuchenrechtliche Verordnungen nach Bundes- oder Landesrecht zum Schutz der Viehbestände vor Tierseuchen, deren Bekämpfung/Tilgung, freiwillige Kontroll- und Eradikationsprogramme
1Anerkennung, Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassen von Ausnahmen x15 bis 170
2Bescheinigungen über das Freisein eines Gebietes, Bestandes, Tieres von einer Tierseuche/Infektionskrankheit15 bis 120
3Anordnungen auf Grund tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften15 bis 150
4Aufhebung von Anordnungen12
5Zulassung, Beaufsichtigung von Betrieben, Einrichtungen, Kennzeichnungselementen auf Grund tierseuchenrechtlicher Spezialvorschriften15 bis 300
6Aussetzen, Rücknahme der Zulassung nach Tarifstelle 512
7Erteilung einer Registriernummer für Bienenhaltungen nach § 1a der Bienenseuchen-Verordnung5 bis 15
8Vergabe einer Registriernummer an niedergelassene Tierärzte5 bis 35
9Registrierung von Fischhaltungen gemäß § 6 der Fischseuchenverordnung10 bis 30
10Genehmigung von Aquakultur- oder Verarbeitungsbetrieben und Versand- oder Reinigungszentren gemäß § 4 in Verbindung mit § 3 der Fischseuchenverordnung10 bis 30


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

130

Tierzuchtgesetz (TierZG)
1Anerkennung einer Zuchtorganisation nach § 3250 bis 1.200
2Zustimmung zu Änderungen nach § 4 Abs. 5125 bis 600
3Anerkennung als einheimische Rasse gemäß § 3 Abs. 450 bis 250
4Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation nach § 17250 bis 1.200
5Zulassung von Ausnahmen gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 (Abweichung von § 13 Abs. 1 Satz 1)50 bis 120
6Erteilung der Erlaubnis zum Betreiben einer Embryoentnahmeeinheit nach § 17250 bis 1.200
7Zulassung von Ausnahmen nach § 22 Abs. 650 bis 300

131

Tollwut-Verordnung
1Beschränkung oder Verbot einer Veranstaltung nach § 4 Abs. 310 bis 30
2Zulassung von Ausnahmen nach § 3
2.1von § 2 Abs. 1 Nr. 1 für die Impfung mit anderen als den dort bezeichneten Impfstoffen25 bis 60
2.2von § 2 Abs. 1 Nr. 2 für wissenschaftliche Versuche25 bis 60
2.3von § 2 Abs. 1 Nr. 3 für ansteckungsverdächtige Tiere10 bis 30

132

Umsatzsteuergesetz
1Bescheinigung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 230 bis 300
2Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb30 bis 300

133

Umweltbezogene Untersuchungsleistungen des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft 15a 16a
1Laborleistungen
1.1Untersuchung von Grund- und Oberflächenwasser, Abwasser, Deponiewasser und Eluaten
1.1.1Probenahme
Abwasser
a) Stichprobe19,3
b) qualifizierte Stichprobe32,5
c) Zwei-Stunden-Mischprobe50,6
d) 24-Stunden-Mischprobe85
e) Anfahrtkostenpauschale30
fließende und stehende Gewässer19,4
tiefenintegrierte Probenahme37,5
Grundwasserleiter (einschließlich Abpumpen)83,8
Schwebstoffprobenahme mittels Zentrifuge243,8
1.1.2Probenvorbehandlung
Säureaufschluss28,9
Homogenisieren8,4
Filtrieren8,4
Zentrifugation8,4
Destillieren32,5
Extrahieren25,6
Konzentrieren des Extraktes16,6
Derivatisieren19,3
1.1.3Analyse physikalischer, elektrochemische Größen
Färbung (organoleptisch)1,3
Trübung (organoleptisch)1,3
Geruch (organoleptisch)1,3
Bodensatz1,3
Färbung quantitativ11,5
Trübung quantitativ11,5
Sichttiefe3,9
Messung Tiefenprofil87,5
Absorbationskoeffizient11,5
Temperatur3,9
PH-Wert8,4
elektrische Leitfähigkeit8,4
Redoxpotential8,4
Dichte8,4
1.1.4Analyse von Anionen beziehungsweise Nichtmetallen
Ionenchromatographie je Parameter12,9
Chlorid8,4
Sulfat19,9
Nitrat16,0
Nitrit16,0
Fluorid, gesamt36,5
Fluorid, gelöst19,3
Sulfit24,4
Sulfit (Küvettentest)12,5
Sulfidschwefel24,4
Bromid19,9
Jodid19,9
Orthophosphat16,0
Phosphor, gesamt32,5
Cyanid, gesamt36,9
Cyanid, leicht freisetzbar36,9
Thiosulfat19,9
Borat23,1
Silikat (Kieselsäure)16
Chlorat24,4
Carbonat24,4
Chrom VI23,1
1.1.5Analyse von Kationen beziehungsweise Metallen
Ionenchromatographie je Parameter12,9
Atomemissionsspektrometrie/ICP-OES je Parameter19,3
Atomemissionsspektrometrie/ICP-MS je Parameter19,3
ICP- Screening96,3
Atomabsorptionsspektrometrie-Graphitrohrtechnik je Parameter22,4
Atomabsorptionsspektrometrie-Hydridtechnik je Parameter25,6
Ammonium-Stickstoff16
Natrium16
Kalium16
Magnesium16
Calcium16
Eisen, gesamt19,3
Eisen II16
Hydrazin16
Aluminium19,3
1.1.6Analyse gasförmiger Bestandteile
gelöster Sauerstoff, elektrometrisch8,4
gelöster Sauerstoff, nach Winkler8,4
gelöster Kohlenstoff, nach Heyer16
freies Chlor8,4
Gesamtchlor8,4
Chlordioxid8,4
Ozon8,4
1.1.7Analyse summarischer Größen
Gesamttrockenrückstand16
Filtrattrockenrückstand16
Gesamtglührückstand16
Filtratglührückstand16
Abfiltrierbare Stoffe16
Suspendierte Stoffe16
Glührückstand der abfiltrierten Stoffe16
Volumenanteil der absetzbaren Stoffe3,3
Massenkonzentration der absetzbaren Stoffe16
gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (TOC)31,9
gelöster organisch gebundener Kohlenstoff (DOC)31,9
gesamter anorganisch gebundener Kohlenstoff (TIC)31,9
gesamter gebundener Stickstoff (TNb)31,3
adsorbierbares organisches Halogen (AOX)51,3
adsorbierbares organisches Halogen in stark salzhaltigen Proben (SPE-AOX)68,8
extrahierbares organisches Halogen (EOX)51,3
ausblasbares organisches Halogen (POX)51,3
Permanganatindex16
chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)31,9
BSB (unverdünnt)24,4
BSB (Verdünnungsmethode)45
wasserdampfflüchtige organische Säuren20
Phenol-Index nach Farbstoffextraktion31,9
Phenol-Index nach Destillation und Farbstoffextraktion48,1
Phenol-Index nach Destillation32,5
schwerflüchtige, lipophile Stoffe42,5
Mineralölkohlenwasserstoffe (Infrarotspektroskopie)51,3
Kohlenwasserstoff-Index Verfahren nach Lösemittelextraktionen und Gaschromatographie96,3
methylenblauaktive anionische Substanzen (MBAS)45
bismutaktive nichtionische Substanzen (BiAS)77,5
kationische Tenside65
Kjeldahl-Stickstoff35,6
Härte eines Wassers16
Säurekapazität9,6
Basenkapazität9,6
1.1.8Analyse organischer Substanzen
Screening (GC-MS)150 bis 375
Chlorphenole141,3
Pentachlorphenol (PCP)122,5
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach der TrinkwV122,5
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach Environmental Protection122,5
Agency (EPA)153,8
leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), bis zu fünf Verbindungen102,5
jede weitere Verbindung12,5
Chlorbenzene122,5
schwerflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (Organochlorpestizide)153,8
Benzen, Toluen, Ethylbenzen, Xylene (BTEX) jede weitere Verbindung 12,583,8 jede weitere Verbindung 12,5
Methyl-t.buthylether (MTBE)75
Epichlorhydrin75
Pflanzenbehandlungsmittel mittels GC/MS, bis zu sieben Verbindungen162,5
jede weitere Verbindung12,5
Pflanzenbehandlungsmittel mittels LC/MS, bis zu sieben Verbindungen187,5
jede weitere Verbindung12,5
Nitro-/Chlonitroaromaten und Anilin-Derivate, bis zu 12 Verbindungen162,5
jede weitere Verbindung12,5
polychlorierte Biphenyle (PCB), Einzelbestimmung nach Ballschmiter122,5
polybromierte Diphenylether (PBDE)162,5
C10-C13-Chloralkane225
Haloether122,5
polychlorierte Naphthalene122,5
polychlorierte Terphenyle122,5
Komplexbildner (EDTA, NTA, DTPA)141,3
Organozinnverbindungen153,8
Arzneistoffe
je Parameter, Einzelsubstanz100 bis 225
je Parameter, gemeinsam bestimmbare Substanzen62,5 bis 125
1.2Untersuchung von Feststoff/Abfall/Boden
1.2.1Probenahme
Sedimente, Baggergut22,4
Schlämme22,4
Boden/Abfall/Altlastennach Zeitaufwand
1.2.2Probenvorbehandlung
Trocknen5,1
Fremdstoffe und Steingehalt12,9
Zerkleinern (beispielsweise mit Schreddermaschinen, Backenbrecher)12,9
Homogenisieren24,4
Sieben24,4
Mahlen12,9
Korngrößenverteilung je Größenklasse8,4
Schmelzaufschluss28,9
Gefriertrocknen28,9
Zentrifugieren8,4
Destillieren31,9
Eluierbarkeit mit Wasser (DIN 38414 Teil 4)31,9
Membranfiltration12,9
Extraktion kalt, beispielsweise Schüttelmaschine, Scheidetrichter31,9
Extraktion heiß, beispielsweise Soxhlet, ASE, SFE31,9
Säureaufschluss28,9
säulenchromatographische Vorreinigung48,1
Konzentrieren des Extraktes16,6
Derivatisieren19,3
1.2.3Analytik spezifischer physikalischer Bestimmungen
Festigkeit19,9
Eindringtiefe19,9
Dichte22,4
Schüttelgewicht16
Lagerungsdichte16
potentielle Kationenaustauschkapazität (KAKpot)25,6
1.2.4chemische Untersuchungen
Trockensubstanz16
Glührückstand16
Brennwert24,4
Heizwert24,4
Flammpunkt36,9
Dampfdruck36,9
Viskosität19,9
TOC37,5
Extrahierbare lipophile Stoffe56,3
Salzgehalt12,5
Gesamt-Fluor48,8
Gesamt-Schwefel49,4
Gesamt-Chlor49,4
Cyanid, gesamt36,9
Cyanid, leicht freisetzbar36,9
Fluorid36,9
Sulfat28,9
Atomemissionsspektrometrie/ICP-OES je Parameter19,4
Atomemissionsspektrometrie/ICP-MS je Parameter19,4
ICP-Screening96,3
Atomabsorptionsspektrometrie-Graphitrohrtechnik je Parameter22,4
Atomabsorptionsspektrometrie-Hydridtechnik je Parameter25,6
Ionenchromatographie je Parameter12,9
Reaktion mit 0,1 N Salzsäure8,4
Reaktion mit 0,1 N Natronlauge8,4
Elementaranalyse C/H/N36,9
Mineralölkohlenwasserstoffe (Infrarotspektroskophie)61,3
Mineralölkohlenwasserstoffe (Verfahren nach Lösemittelextraktion und Gaschromatographie)96,3
Infrarot-Übersichtsspektrum40,6
Screening (GC-MS)150 bis 375
Chlorphenole141,3
Pentachlorphenol122,5
leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW), bis zu fünf Verbindungen102,5
jede weitere Verbindung12,5
Chlorbenzene122,5
schwerflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (Organochlorpestizide)153,8
Methyl-t.buthylether (MTBE)75
Pflanzenbehandlungsmittel, bis zu sieben Verbindungen187,5
jede weitere Verbindung12,5
Nitro-/Chlonitroaromaten und Anilin-Derivate, bis zu 12 Verbindungen162,5
jede weitere Verbindung12,5
polychlorierte Biphenyle (PCB), Einzelbestimmung nach Ballschmiter122,5
Polybromierte Diphenylether (PBDE)162,5
Haloether122,5
polychlorierte Naphthalene122,5
polychlorierte Terphenyle122,5
Benzen, Toluen, Ethylbenzen, Xylene (BTEX)83,8
Adsorbierbares organisches Halogen (AOX)58,1
extrahierbares organisches Halogen (EOX)58,1
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)153,8
Nitroaromaten/Chlornitroaromaten141,3
Organozinnverbindungen153,8


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
1.3Bestimmung von Dioxinen und Furanen in der Umwelt und anderen Medien625 bis 1.125
1.4biologische und bakteriologische Untersuchungen
Koloniezahl, pro Platte (22°C oder 36°C)11,3
Coliforme, pro Platte15
Fäkalcoliforme, pro Platte15
Escherichia coli "Bunte Reihe" - qualitativ65
Coliforme/Escherichia coli (COLILERT) - quantitativ12,5
intestinale Enterokokken15
Chlorophyll-a-Bestimmung, einschließlich Phaeopigment83,8
Phytoplankton, qualitativ65
Zooplankton, qualitativ51,3
Phytoplankton, quantitativStundensatz gehobener Dienst
Zooplankton, quantitativStundensatz gehobener Dienst
Bestimmung des Saprobienindex nach DIN 38410 und Ermittlung der Güteklasse, einschließlich Probenahme187,5
fischbestandskundliche UntersuchungenStundensatz gehobener Dienst
sonstige mikroskopische UntersuchungenStundensatz gehobener Dienst
biologische ProbenahmeStundensatz gehobener Dienst
ökomorphologische Aufnahme am GewässerStundensatz gehobener Dienst
Bestandsaufnahme terrestrischer OrganismenStundensatz gehobener Dienst
Bestandsaufnahme und Kartierung der Makrophyten am GewässerStundensatz gehobener Dienst
Fischeitest (Gei), Ansatz mit eins bis fünf Verdünnungsstufen168,8
jede weitere Verdünnung56,3
Daphnientest (GD); (ein Ansatz mit fünf Verdünnungsstufen)51,3
jeder weitere Ansatz38,8
Grünalgentest (GA); (ein Ansatz mit sechs Verdünnungsstufen)116,3
jede weitere Verdünnungsstufe25,6
Leuchtbakterientest, Screening51,3
Leuchtbakterientest (GL); (ein Ansatz mit neun Verdünnungsstufen)90
jeder weitere Ansatz51,3
Kressetest90
Gerstetest90
Jungpflanzentest141,3
Rottegrad (Sapromat)116,3
TTC-Test51,3
Bestimmung der Basalatmung (Boden) Einzelprobe186,3
jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang96,3
Bestimmung der Biomasse (Boden) Einzelprobe186,3
jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang96,3
Bestimmung der Basalatmung und der Biomasse (Boden) Einzelprobe268,8
jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal fünf Proben in einem Untersuchungsgang135
umu-Test (GEU) Einzelprobe mit vier Verdünnungsstufen396,3
jede weitere gleichartige Probe bis jeweils maximal sechs Proben in einem Untersuchungsgang198,8
jede weitere Verdünnungsstufe32,5
1.5Mitwirkung im Rahmen der Aufsicht, Überwachung der Abwassereinleitung, Untersuchung von Abfällen
je nach Untersuchungsumfang25 bis 1.750
1.6Experimentelle Gentechniküberwachung
1.6.1Probenahme (einschließlich Vorbereitung, Entnahme, Protokoll, Transport, Lagerung)
Bakterienkulturen, Hefekulturen, Zellkulturen, Wischproben63,8
Pflanzen, Boden, Wasser, Abwasser60
Tiere (Insekten, Gewebeteile)67,5
1.6.2Biologie
Herbizid-Applikations-Test an Samen/Keimpflanzen (je 100 Pflanzen)30,8
1.6.3Mikrobiologie
allgemeine Keimzahlbestimmung38,8
Antibiogramm14,8
1.6.3.1Differenzierung von isolierten Bakterien
Bakterienvordifferenzierung (Gram, Ox, Kat)18,6
Anlegen einer Einzelkultur (fest oder flüssig)4,5
Kultur auf Spezialagarplatte7,1
API 20-Test, RAPIDECur-Test und ähnliches19,3
Phagentest (U3, ΦX 174)96,3
1.6.4Molekularbiologie (Nachweis gentechnisch veränderter Organismen GVO)
Isolation von DNA/RNA
einfaches Verfahren32,5
aufwendiges Verfahren76,3
sehr aufwendiges Verfahren145
Restriktionsanalyse6,5
Agarosegelelektrophorese14,8
Geldokumentation10,9
Fragmentisolierung aus Agarosegel39,4
Nachweis von GVO mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR)
einfache PCR-Analyse (qualitativer Nachweis)36,9
Spezial-Primerpaar, Beschaffung50
Spezial-Primerpaar, Datenbankrecherche und Beschaffung82,5
PCR-Produkt-Aufreinigung15,4
Differenzierung von Bakterienstämmen mittels RAPD-Analyse41,3
Nachweis von GVO mittels Gensonden
Herstellen von markierten Gensonden66,3
Hybridisierungsreaktion (einschließlich Blotting und Detektion)405
DNA-Sequenzierung (PCR-Produkte, Plasmide)128,8
1.6.5Untersuchungsbericht (Sicherheitsbewertung)nach Zeitaufwand
Anmerkung zu Tarifstelle 1.6:

Die Gebühr in Spalte 3 gilt für Einzelproben, für jede weitere gleichartige Probe erfolgt die Berechnung nach Aufwand.

1.7Durchführung von Ringversuchen für verschiedene Parameter und Matrizes187,5 bis 1.250
2Hydrologie

Bereitstellung hydrologischer Daten, die in Dienststellen des gewässerkundlichen Landesdienstes nach geltenden Vorschriften ermittelt werden

2.1Oberflächenwasser (ausgewiesene Gebühren gelten immer pro Pegel)
2.1.1Listenausdrucke für Wasserstände, Durchflüsse, Wassertemperaturen, Hauptzahlen, Häufigkeiten, Dauerzahlen, Extremwerte
pro Jahr30
pro Jahrzehnt60
2.1.2Einzelwerte (digital)
pro Jahr10
pro Jahrzehnt60
2.1.3Gangliniendarstellung
pro Jahr10
pro Jahrzehnt60
2.1.4Abflussmessungen
Grundkosten je Messung60
Durchführungnach Zeitaufwand
2.1.5Wahrscheinlichkeitsstatistiken, verwendete Reihen
bis 50 Jahre60
über 50 Jahre90
2.2Grundwasser (ausgewiesene Gebühren gelten immer pro Grundwassermessstelle)
2.2.1Listenausdrucke für Wasserstände, Wassertemperaturen, Einzelwerte (digital)
pro Jahr5
2.2.2Listenausdrucke mit Statistikauswertungen für Extremwerte, Hauptzahlen, Häufigkeiten, Dauerzahlen
bis 30 Jahre20
über 30 Jahr40
2.2.3Wahrscheinlichkeitsstatistiken, verwendete Reihen
bis 50 Jahre50
über 50 Jahre80
2.2.4Gangliniendarstellungen
bis zehn Jahre15
über zehn Jahre30
2.2.5außerordentliche Grundwassermessungen
Grundkosten je Messstelle5
Durchführungnach Zeitaufwand
2.3Weiterführende oder spezielle Aussagen unter Hinzuziehung weiterer als der unter Tarifstellen 2.1 und 2.2 genannten hydrologischen Daten und Sachverhalte (eigener Datenfundus)
a) Erarbeitung hydrologischer Bemessungsgrundlagen für Maßnahmen in und am Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser)nach Zeitaufwand
b) Ermittlung einer Einheitsganglinienach Zeitaufwand
c) hydrologische Stellungnahmen und Einschätzungennach Zeitaufwand
d) Aufstellung von Wasserbilanzen und Prognoserechnungennach Zeitaufwand
e) Wahrscheinlichkeitsaussagen nach verallgemeinerten Verfahrennach Zeitaufwand
2.4in den Leistungen zu Tarifstelle 2.3 ist die Übergabe von Daten gemäß Tarifstellen 2.1 und 2.2 nicht enthalten. Sie werden zusätzlich in Rechnung gestellt
2.5Wassergüteanalysen werden entsprechend den Laborleistungen wie unter Tarifstelle 1 berechnet.
2.6Wasserbeschaffenheitsdaten

Bereitstellung von Daten, die im gewässerkundlichen Landesdienst nach geltenden Vorschriften ermittelt werden

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