umwelt-online: AllGO LSA - Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (5)

UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
3Untersuchung, Bestimmungen, Messungen
3.1Untersuchung von Abgasen
3.1.1Einrichtung der Messstelle (je nach Schwierigkeitsgrad)26,5 bis 180
3.1.2Probenahme
3.1.3Bestimmung von Abgasgeschwindigkeit und Abgasmenge13,3
3.1.4Staubprobenahme gemäß der Richtlinie 2066 des Vereins Deutscher Ingenieure (je nach Aufwand)15,5 bis 23,5
je weitere Probe7,7
3.1.5Probenahme für gasförmige Komponenten über verschiedene Sorptionssysteme (je nach Aufwand)15,5 bis 39,5
3.1.6analytische Aufarbeitung
3.1.7gravimetrische Staubbestimmung6,7
3.1.8qualitative Analyse (je Schwierigkeitsgrad) pro Komponente6,5 bis 9,5
3.1.9quantitative Analyse zur Ermittlung der Konzentration im Abgas mit Bewertung des Ergebnisses9,5 bis 39,5
3.1.10Abgasuntersuchungen unter Einsatz automatisch registrierender Geräte (je nach Aufwand)
pro Komponente und Stunde15,5 bis 23,5
3.2chemische Untersuchung von gasförmigen Luftverunreinigungen
3.2.1Diskontinuierliche Halbjahresmessung
Probenahme, analytische Bestimmung von Schwefeldioxid, Fluorionen, organischen Stoffen, Phenole, Aldehyde, Schwefelwasserstoff, Schwefelkohlenstoff, Stickoxid und Auswertung
a) bei vier Messstellen613
b) bei 28 Messstellen4.080
3.2.2kontinuierlich registrierende Jahresmessung
Probenahme, analytische Bestimmung von Schwefeldioxid und Auswertung4.900
3.3physikalisch-chemische Bestimmung der Immissionsrate (Sorptionsverfahren)
3.3.1Einrichten der Messstelle102
3.3.2Probenahme je Probe6,7
3.3.3Analyse auf Schwefel, Fluor, Chlor, Blei, Cadmium, Zink je Probe und Komponente6,7
3.4biologisch-chemische Bestimmung der Immissionsrate (standardisierte Graskultur) während einer Vegetationsperiode
3.4.1Einrichten des Messnetzes (30 Messstellen) und Probenahme4.080
3.4.2Analyse auf Schwefel, Fluor, Chlor, Blei, Cadmium, Zink je Probe und Komponente6,7
3.5Messungen von Schwebstoffen zur Beschreibung der Luftqualität
3.5.1diskontinuierliche Halbjahresmessung (Impaktor-Verfahren)
a) bei vier Messstellen613
b) bei 28 Messstellen4.080
3.5.2diskontinuierliche Jahresmessung (Staubfilterverfahren) Einrichten und Abbau der Messstellen, Probenahme und Auswertung5.713
4Untersuchung von Luftproben
4.1gravimetrische Bestimmung
4.1.1Trocknen
je zwei Stunden3 bis 3,5
4.1.2Veraschen
je Stunde3 bis 3,5
4.1.3Wiegen
je Probe6,5 bis 7,5
4.2GC (Chromatogramm)
4.2.1Grundkosten (pro GC-Lauf)
je Probe65 bis 90
4.2.2zusätzlich für qualitative Übersichtsanalyse je Verbindung6,5 bis 9
4.2.3zusätzlich für quantitative Bestimmung mit Ein- oder Mehrpunktkalibrierung und Einsäulentechnikje Verbindung11 bis 13
4.2.4zusätzlich für quantitative Bestimmungen mit Ein- oder Mehrpunktkalibrierung und Zweisäulentechnik je Verbindung21,5 bis 27,5
4.2.5zusätzlich für säulenchromatographische Vorreinigung je Probe38,5
4.2.6zusätzlich für Einengung des Probenextraktes je Probe15,4
4.2.7zusätzlich für jedes weitere Chromatogramm (GC-Lauf) je Probe35 bis 43
4.2.8Chromatographie-Berechnung je Lauf26,5
4.3GC-Massenspektrometrie (MS)
4.3.1Grundkosten je Probe100 bis 125
4.3.2zusätzlich für Probenvorbereitung
4.3.2.1Einengung des Probenextraktes je Probe15,4
4.3.2.2säulenchromatographische Vorreinigung je Probe38,5
4.3.3zusätzlich für qualitative Bestimmungen
4.3.3.1Massenchromatogramm (Spektrum) je Chromatogramm/Spektrum3,5 bis 5
4.3.3.2Dateivergleich je Zuordnung3,5 bis 5
4.3.3.3Absicherung des Befundes durch Vergleich mit Standardsubstanzen je Lösung30 bis 38
4.3.4zusätzlich für quantitative Bestimmung je Stunde27,5 bis 35
4.3.5zusätzlich für Auswertungnach Zeitaufwand
4.4Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC)-Bestimmung
4.4.1Grundgebühr (pro Lauf) je Probe65 bis 90
4.4.2zusätzlich je Probe je Stunde27,5 bis 35
4.5Atomabsorptionsspektroskopie (AAS)-Bestimmung
4.5.1Probenvorbereitung (Trocknen, Wiegen, Zerkleinern) je Probe15,5 bis 19,5
4.5.2Aufschluss der Proben
4.5.2.1saure Lösungen je Probe4 bis 13
4.5.2.2Nassaufschluss je Probe31,5 bis 39,5
4.5.2.3Druckaufschluss je Probe31,5 bis 39,5
4.5.3Grundgebühr30 bis 40
4.5.4zusätzlich für AAS-Flamme je Element15 bis 20
4.5.5zusätzlich für AAS-Graphit je Element15 bis 20
4.5.6zusätzlich für AAS-Graphit mit Hydrid-Zusatzgerät je Element25 bis 30
4.5.7Vermessen der Probe, Auswertung je Stunde20 bis 25
4.6coulometrische Bestimmung
4.6.1Eich- und Blindwerte erstellen je Sorptionsrohr10,3
4.6.2Analyse der beaufschlagten Sorptionsrohre je Sorptionsrohr20,5
4.6.3Rekalibrierung des Coulomaten je Bestimmungsreihe70
4.6.4Auswertung je halbe Stunde12,8
4.7photometrische Bestimmungen25 bis 50
4.8potentiometrische Bestimmung25 bis 50
4.9Emission - Luft, Durchführung der Probe- und Messwertaufnahme
4.9.1Vorbereitung des Mess- und Analyseverfahrensnach Zeitaufwand
4.9.2Vorbereitung der Probe- und Messwertaufnahme
4.9.2.1Vorbereitung des Geräteeinsatzes
4.9.2.1.1Staubprobenahme je Stunde31
4.9.2.1.2fraktionierte Staubprobenahme mit Impaktor je Stunde31
4.9.2.1.3Feststoff/Flüssigsorption je Stunde31
4.9.2.1.4kombinierte Probenahme, insbesondere für Spurenstoffe, mehrstufige Abscheidung je Stunde31
4.9.2.2Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde36
4.9.2.3Vorbereitung von Filtern, Lösungen. Sorptionsgefäßen und Apparaturen
4.9.2.3.1Aufarbeitung von Lösungsmitteln
4.9.2.3.1.1Grundgebühr je Tag31
4.9.2.3.1.2zusätzlich für Personalnach Zeitaufwand
4.9.2.3.1.3zusätzlich für Reagention
4.9.2.3.2Einengung von Lösungen und Lösemitteln je Viertelstunde7,7
4.9.2.3.3Umkristallisation je halbe Stunde15,4
4.9.2.3.3.1zusätzlich für Reagention
4.9.2.3.4Sorptionsgefäße für Bestimmung gasförmiger Komponenten
4.9.2.3.4.1Sorptionsrohr für Gesamtkohlenstoff (coulometrisch) je Sorptionsrohr10,3
4.9.2.3.4.2Sorptionsrohr für GC Kieselgel, Aktivkohle je Sorptionsrohr5,2
4.9.2.3.4.3Gassammelrohr je Sammelrohr5,2
4.9.2.3.4.4Beaufschlagen fester Sorbentien mit speziellen Lösemitteln und Konditionierung je Sorptionsrohr10,3
4.9.2.3.5Waschflaschen je Waschflasche
4.9.2.3.6Filtermaterialien zur Bestimmung von Feststoffen2,6
4.9.2.3.6.1quarzwattegestopfte Filter5,2
4.9.2.3.6.2Planfilter7,7
4.9.2.3.6.3Filterhülsen (Soxhlet)7,7
4.9.2.3.7Apparaturen zur Bestimmung fester und gasförmiger Spurenstoffe je Probe85
4.9.2.4Emissionsmesswagen
4.9.2.4.1mit Grundausstattung je halbe Stunde20,5
4.9.2.4.2zusätzlich pro CO-, CO2- O2 und SO2-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.3zusätzlich für Gesamt-C-Messgerät je halbe Stunde0,7
4.9.2.4.4zusätzlich für NOx-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.5zusätzlich für NH3-Messgerät je halbe Stunde0,5
4.9.2.4.6zusätzlich für tragbaren GC je halbe Stunde1,25
4.9.2.5An- und Abfahrtkosten des Emissionsmesswagens
4.9.2.5.1mit Grundausstattung je Kilometer1,1
4.9.2.5.2mit Grund- und Zusatzausstattung je Kilometer1,2
4.9.3Messwertaufnahme
4.9.3.1Messgeräteauf- und -abbau je Stunde139
4.9.3.1.1zusätzliche Gerätekosten
4.9.3.2Erfassung aller Betriebsparameter je Tag57
4.9.3.3Volumenstrommessungnach Zeitaufwand
4.9.4Emissionsmesswagen zur kontinuierlichen Ermittlung von Abgasparametern
4.9.4.1mit Grundausstattung je 24 Stunden532
4.9.4.2zusätzliche Gerätekosten
4.9.5Probeentnahme
4.9.5.1Spurenstoffe (PCDD/F, PCB, PAH) je Probe376
4.9.5.1.1zusätzlich für Sorptionsmaterial je Probe18,5
4.9.5.2partikuläre Stoffe je Probe31
4.9.5.3Flüssigsorption je Probe20,5
4.9.5.3.1zusätzlich für Sorbention je Probe5,2
4.9.5.4Feststoffsorption je Probe20,5
4.9.5.4.1zusätzlich für Sorptionsmaterial je Probe5,2
4.9.5.5mittels Gassammelgefäß je Probe3,1
4.9.6Probenkonditionierung je Messtag20,5
4.9.7Erörterung von Messergebnissen mit dem Betreibernach Zeitaufwand
4.9.8Olfaktometrie
4.9.8.1An- und Abfahrtskosten des Messwagens je Kilometer0,46
4.9.8.2Kalibrierung, Ermittlung des Vorverdünnungsfaktors, Überprüfung des Testergebnisses sowie Berechnung der Nachweisgrenze154
4.9.8.3Probenahme und Analysenach Zeitaufwand
4.9.9Zuordnung des Daten- und Probenmaterials zu den weiteren Bearbeitungsschritten je Auftrag26
4.10Immissionstechnische Messungen
4.10.1registrierende Messung von Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windrichtung, Windgeschwindigkeit mittels mechanischer Geber in 2 m Höhe
4.10.1.1Messung je Monat je Messstelle1.136
4.10.1.2Messung je Jahr je Messstelle6.954
4.10.1.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.2registrierende Messung von Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windrichtung, Windgeschwindigkeit mittels elektronischer Geber in 10 m Höhe Messung je Jahr je Messstelle14.419
4.10.2.1Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.3Messung des Windprofils mittels optischem Einfachanschnitt
4.10.3.1Grundgebühr (einschließlich ein Aufstieg) je Messort2.301
4.10.3.2zusätzlich je Aufstieg am selben Messort118
4.10.3.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.4Untersuchung von Ausbreitungsvorgängen mit Tracergas
4.10.4.1Grundgebühr (einschließlich ein Versuch) je Untersuchungsort4.295
4.10.4.2zusätzlich jeder weitere Versuch am selben Untersuchungsortnach Zeitaufwand
4.10.4.3Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.5klimatologische Standortgutachten mit meteorologischem Messwagen
4.10.5.1An- und Abfahrtkosten je Kilometer3,5
4.10.5.2Grundgebühr aerologischer Messungen je Messort3.270,5
4.10.5.3Durchführung der Messung je Viertelstunde46,5
4.10.5.4Auswertung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.6Ausbreitungsrechnung nach TA Luftnach Zeitaufwand
4.10.7Elementbestimmung in Feinstäuben (LIB-Filter)
4.10.7.1Aufschluss je Filter66
4.10.7.2Staubkonzentrationsbestimmung (einschließlich Vorarbeiten) je Filter9,2
4.10.7.3Elementbestimmung in Feinstäuben mit Röntgenfluoreszenzanalyse (RFA) je Filter824
4.10.7.4qualitativer Elementnachweis in Feinstäuben mittels RFA je Probe752
4.10.8anlagenbezogene Immissionsmessung
4.10.8.1mit Bergerhoff-Gerät
4.10.8.1.1Ortsbesichtigungnach Zeitaufwand
4.10.8.1.2Auf- und Abbau der Geräte je Gerät49
4.10.8.1.3Gläserwechsel je Gerät je Monat13,8
4.10.8.1.4analytische Bearbeitung je Probe7,7
4.10.8.1.5Berechnung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.8.2mit LIB-Gerät
4.10.8.2.2Auf- und Abbau der Geräte je Gerät49
4.10.8.2.3Filterwechsel je Gerätnach Zeitaufwand
4.10.8.2.4Berechnung und Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.8.3photometrische Bestimmung
4.10.8.3.1Testgemische erstellen je zehn Eichpunktenach Zeitaufwand
4.10.8.3.2Eichreihe vermessennach Zeitaufwand
4.10.8.3.3Berechnung der Analysenfunktion je zehn Eichpunktenach Zeitaufwand
4.10.8.4Probenaufarbeitung je Probenach Zeitaufwand
4.10.8.5zusätzlich für Reagenzien zehn Eichproduktenach Zeitaufwand
4.10.8.6Auswertung je Probe7,7


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
4.10.9Geräusch- und Erschütterungsmessungen An- und Abfahrten
je Kilometer2,2
je Messstelle je Viertelstunde38,5
4.10.9.1Geräuschmessung 24-Stunden-Messung
4.10.9.1.1Grundgebühren je Messstelle354
4.10.9.1.2Messung einfacher Art je Messstelle235
4.10.9.1.3Messung aufwendiger Art je Messstelle374
4.10.9.1.4Auswertung und Berichterstellung je Messstelle632
4.10.9.2Schallpegelmessung mit tragbaren Geräten
4.10.9.2.1Grundgebühr
4. I0.9.2.2für Messungen einfacher Art je Messstelle170
4.10.9.2.3für Messungen aufwendiger Art je Messstelle456
4.10.9.2.4Messungen je Viertelstunde34
4.10.9.2.5Auswertung einfacher Art je Viertelstunde30,5
4.10.9.2.6Auswertung mit besonderem apparativem Aufwand je Viertelstunde34
4.10.9.2.7Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.9.3Erschütterungsmessung
4.10.9.3.1Grundgebühr je Messstelle517
4.10.9.3.2Messung je Stunde126
4.10.9.3.3Auswertung und Berichterstellung je Viertelstunde34
4.10.10Einleiterkontrolle für Radioaktivitätsuntersuchungen
4.10.10.1Grundgebühr einschließlich erster Probenahme je Auftrag106
4.10.10.2zusätzlich jede weitere Probenahme12,3
4.10.11Kernanlagenüberwachung, Emissions-, Immissions- und Strahlenschutzmessungen
4.10.11.1Grubenwasser/Beckenwasser je Probe1.616
4.10.11.2Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde93
4.10.12nuklidspezifische Analysen
4.10.12.1Uran-Bestimmung aus Wasser
eine Probe1.882
zwei Proben2.148
vier Proben2.557
4.10.12.2Plutonium-Bestimmung aus Wasser
eine Probe281
zwei Proben2.409
vier Proben2.900
4.10.12.3Thorium - Bestimmung aus Wasser
eine Probe2.148
eine Probe mit Parallelanalyse2.496
4.10.12.4Uran-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben
eine Probe1.969
zwei Proben2.465
vier Proben2.685
4.10.12.5Plutonium-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben
eine Probe1.943
zwei Proben2.281
vier Proben2.828
4.10.12.6Thorium-Bestimmung aus LIB-Filtern und LIB-Filtermischproben
eine Probe2.123
eine Probe und eine Parallelanalyse2.470
4.10.12.7Uran-Bestimmung aus Sand
eine Probe1.984
zwei Proben2.276
4.10.12.8Plutonium - Bestimmung aus Sand
eine Probe235
vier Proben2.797
4.10.12.9Thorium-Bestimmung aus Glührückständen
eine Probe2.097
eine Probe und eine Parallelanalyse2.439
4.10.12.10Uran-Bestimmung aus Boden
eine Probe1.984
zwei Proben2.276
vier Proben2.787
4.10.12.11Plutonium-Bestimmung aus Böden
eine Probe2.030
zwei Proben2.347
vier Proben2.925
4.10.12.12Thorium-Bestimmung aus Böden
eine Probe2.173
eine Probe und eine Parallelanalyse2.542
4.10.12.13Uran-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse
eine Probe1.943
zwei Proben2.179
vier Proben2.634
4.10.12.14Plutonium-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse
eine Probe1.959
zwei Proben2.240
vier Proben2.777
4.10.12.15Thorium-Bestimmung von Bewuchs/Erntegut/Frischgemüse
eine Probe2.092
eine Probe und eine Parallelanalyse2.424
4.10.12.16Uran-Bestimmung der tierischen Nahrungskette
eine Probe1.969
vier Proben2.659
4.10.12.17Plutonium-Bestimmung der tierischen Nahrungskette
eine Probe2.025
vier Proben2.777
4.10.12.18Thorium-Bestimmung der tierischen Nahrungskette
eine Probe2.092
eine Probe und eine Parallelanalyse2.424
4.10.12.19Uran-Bestimmung aus Sediment
eine Probe2.025
zwei Proben2.332
vier Proben2.782
4.10.12.20Plutonium-Bestimmung aus Sediment
eine Probe2.081
zwei Proben2.414
vier Proben2.925
4.10.12.21Thorium-Bestimmung aus Sediment
eine Probe2.148
eine Probe und eine Parallelanalyse2.506
4.10.13Emissionsmessung an Kaminen mit radioaktivitätshaltiger Abluft, einschließlich Kernstrahlungsmessungen und Bericht je Messtag2.889
zusätzlich für Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde93
4.10.14innerbetriebliche Messung bei der Assemblierung plutoniumhaltiger Brennelemente (zwei Bedienstete)
4.10.14.1Grundgebühr je Tag2.250
4.10.14.2zusätzlich für Strahlenschutzmessung vor Ort je Stunde93
4.10.14.3zusätzlich für Berichterstellung1.381
4.10.14.4zusätzlich für Personalnach Zeitaufwand
4.10.14.5zusätzlich für Dekontaminationsarbeiten je halbe Stunde56
4.10.15direkte alphaspektrometrische Analyse von Filterproben auf U-234, Po-210, Pu-238, Am-241, Cm-242, Cm-2441.995
4.10.16Strahlenschutzmessung bei besonderen Ereignissen (beispielsweise Freimessung vor Ort), einschließlich regulärer Probenahme (zwei Bedienstete)
4.10.16.1Grundgebühr je Auftrag185
4.10.16.2zusätzlich je Stunde Probeneingang, Präparierung und Kernstrahlungsmessung77
4.10.16.3Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.17Schwebstoffprobe und Probenahme im Gelände bei besonderen Ereignissen Probenahme (zwei Bedienstete)
4.10.17.1Grundgebühr
je Auftrag123
4.10.17.2zusätzlich je Stunde Probeneingang, Präparierung und Kernstrahlungsmessung77
4.10.17.3Gesamt Alpha/Beta je Wischprobe93
4.10.17.4Gesamt-Alpha-Beta je Bodenprobe144
4.10.17.5Gesamt-Alpha-Beta und Rest-Beta je Probe195
4.10.17.6Gamma-Spektroskopie mit Halbleiterdetektor je Probe und Stunde Messzeit118
4.10.17.7Berichterstellungnach Zeitaufwand
4.10.18Messung der Emission radioaktiver Stoffe an Abluftkaminen
4.10.18.1Vorbereitung der Messungnach Zeitaufwand
4.10.18.2Ergänzung der Geräteausstattung durch Eigenbau je Stunde35,5
4.10.18.3Probenahme vorbereiten je Abgas-/Abluftkamin103
4.10.18.4Probenahme und Messung Grundgebühr je Auftrag1.251
4.10.18.5Probenahme mit festen Abscheidemitteln je Probe159
4.10.18.6Probenahme mit festen und flüssigen Abscheidemitteln je Probe231
4.10.18.7Vorortauswertung von Proben
4.10.18.7.1Nuklidbestimmung mit NaJ-Detektor.
4.10.18.7.1.1Grundgebühr je Auftrag85
4.10.18.7.1.2zusätzlich je Probe weitere Vorortauswertung von Probe75
4.10.18.8Dekontamination von Geräten je halbe Stunde28
4.10.19Einsatz von Strahlenmesswagen
4.10.19.1An- und Abfahrtkosten des Strahlenmesswagens mit Grundausstattung je Kilometer1,95
4.10.19.2mit Grundausstattung und mobilen Mess- und Probenahmesystemen je Kilometer2,1
4.10.20Einsatz des Strahlenmesswagens (einschließlich bis zu zwei Bediensteten)
4.10.20.1Grundgebühr je Einsatz252
4.10.20.2Alpha-Beta-Messung je Standort je Stunde129
4.10.20.3Gamma-Spektroskopie-Messung je Standort je Stunde273
4.10.20.4Alpha-Beta-Gamma-Messung je Standort je Stunde282
4.10.20.5Alpha-Beta-Gamma-Messung und Messung mit den mobilen Mess- und Probenahmesystemen je Standort je Stunde303
4.10.20.6zusätzliche Bedienstetenach Zeitaufwand
4.10.20.7Kontaminationsmessung an eingesetzten Geräten und Strahlenmesswagen je halbe Stunde72
4.10.20.8Dekontamination von Geräten und Strahlenmesswagen je halbe Stunde47
4.10.21Strahlenschutzprüfung bei besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen
4.10.21.1Grundgebühr je Tag Vorbereitungen zur Probenahme und Messung (einschließlich drei Bedienstete)749
4.10.21.2Einsatzvorbereitung je Stunde160
4.10.21.3zusätzlich jede weitere Person je Stunde Probenahme (einschließlich zwei Bedienstete)47
4.10.21.4Wasserprobe je Probestelle22
4.10.21.5Bewuchsprobe je fünf Proben30,5
4.10.21.6Baumaterialprobe je zehn Proben108
4.10.21.7sonstige Probe je zehn Proben72
4.10.21.8zusätzlich jeder weitere Bedienstete je Stunde47
4.10.21.9Messung (einschließlich zwei Bedienstete)
4.10.21.9.1Ermittlung von Personenkontamination (Oberflächenkontamination) je halbe Stunde51
4.10.21.9.2zusätzlich jeder weitere Bedienstete je Stunde78
4.10.21.9.3Gamma-In-situ-Spektrometrie je Messstelle92
4.10.21.10Vorortauswertung von Proben (einschließlich ein Bediensteter)123
4.10.21.10.1zusätzlich jeder weitere Bedienstete (einschließlich Geräte) je Stunde47
4.10.21.11Beseitigung nicht dekontaminationsfähiger Materialien
4.10.21.11.1Geräte
je Gerät
zusätzlich Verkehrswert der zu beseitigenden Geräte in voller Höhe
164
4.10.21.11.2Kleidung je Stück102
4.10.21.12Nacharbeiten aus dem Einsatz vor Ort
4.10.21.12.1Kontaminationsmessung und Dekontaminationsarbeiten an eingesetzten Geräten je halbe Stunde61
4.10.22Probenregistrierung, Probenaufbereitung, Radioaktivitätsbestimmung und Berichterstellung
4.10.22.1Probenregistrierung je Viertelstunde11,5
4.10.22.2Probenaufbereitung
4.10.22.2.1Boden- und Baumaterial, Bauschutt je Probe123
4.10.22.2.2Wasser, Abwasser je Probe136
4.10.22.2.3Klärschlamm oder Sediment je Probe129
4.10.22.2.4Kompost je Probe133
4.10.22.2.5Schlacke je Probe136
4.10.22.2.6Filterstaub je Probe20
4.10.22.2.7Kieselgel je zehn Proben486
4.10.22.2.8Natronlauge je zehn Proben613
4.10.22.2.9pflanzliche und tierische Produkte je Probe16,9
4.10.22.3Radioaktivitätsbestimmung
4.10.22.3.1Gesamt-Alpha-Messung je Probe77
4.10.22.3.2elektrolytische Probenabscheidung für Alpha-Messung62
4.10.22.3.3Alpha-Spektrometrie205
4.10.22.3.4Gesamt-Beta-Messung je Probe77
4.10.22.4Tritiummessung (H-3) einschließlich Probenvorbereitung je Probe205
4.10.22.5Strontiummessung einschließlich Probenvorbereitung je Probe793
4.10.22.6Kohlenstoff eine Stunde im Wasser98
4.10.22.7weitere Untersuchungen nach Aufwand75 bis 100
4.10.22.8Gamma-Spektrometrie mit Reinst-Germanium-Detektor136

134

Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA) 
1Auskünfte * 
1.1Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft0 bis 250
1.2Erteilung einer schriftlichen Auskunft, wenn im Einzelfall außergewöhnlich aufwendige Maßnahmen insbesondere zum Schutz öffentlicher und privater Belange erforderlich sind0 bis 500
2Herausgabe * 
2.1Herausgabe von Duplikaten0 bis 125
2.2Herausgabe von Duplikaten im Einzelfall bei außergewöhnlich aufwendigen Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schutz öffentlicher und privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert werden müssen

Bei gewerblichen Anfragen kann ohne Beachtung einer Obergrenze der tatsächliche Zeitaufwand gemäß § 3 AllGO LSA in Rechnung gestellt werden.

0 bis 500
*) Soweit eine Amtshandlung die Voraussetzungen mehrerer gebührenpflichtiger Tatbestände erfüllt, dürfen die Gebühren 500 Euro nicht übersteigen.


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

135

Umweltrahmengesetz 
1Entscheidung über Freistellungsanträge nach Artikel 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 
mindestens650
höchstens26.000

136

Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
1Anerkennung von Vereinigungen (§ 3 Abs. 3), Rücknahme oder Widerruf128

137

Umweltschadensgesetz (USchadG) 
1Anordnung zur Durchsetzung von Informations-, Gefahrenabwehr-, Schadensbegrenzungs- oder Sanierungspflichten nach § 7 Abs. 250 bis 5.000

138

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
1Erteilung von Auskünftennach Zeitaufwand
2Erforderliche Vorbereitungsmaßnahmen zur Herausgabe von Duplikaten oder Kopien auf sonstigen Datenträgernnach Zeitaufwand
Anmerkung zu Tarifstelle 2:

Datenträger und Kopien sind als Auslagen zu erheben.

3Gewährung von Einsichtnahme bei der Behörde auch in maschinenlesbare oder verfilmte Unterlagen einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmennach Zeitaufwand
Anmerkung zu den Tarifstellen 1 bis 3:

Der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. In diesen Fällen sind auch keine Auslagen zu erheben.

139

Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor
(ABl. L 128 vom 27.05.2009 S. 32)
1Erteilung der Bezugsnummer für Begleitpapiere nach Artikel 28 Abs. 1 und 310 bis 50
2Genehmigung der Ausdehnung des begleitpapierfreien Transports nach Artikel 25103
3Beauflagung nach Artikel 33 Abs. 1150 bis 500
4Bescheinigung der Richtigkeit von Ursprungsbezeichnungen nach Artikel 31 Abs. 125 bis 125
5Erlaubnis zum Anbringen von Vermerken nach Artikel 31 Abs. 3205
6Durchführung von Tatbestandsaufnahmen nach Artikel 3550 bis 250
7Genehmigung eines anderen Verfahrens zur Herstellung einer Kopie nach Artikel 2950 bis 250
8Genehmigung zentraler Buchführung nach Artikel 38 Abs. 2154

140

Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
(ABl. L 157 vom 17.06.2008 S. 46)
1Zulassung eines Schlachthofes nach Artikel 11 Abs. 1 Satz 1 mit
1.1bis zu 10.000 Schlachtungen je Jahr56
1.2mehr als 10.000 Schlachtungen bis 50.000 Schlachtungen je Jahr112
1.3mehr als 50.000 Schlachtungen je Jahr168
2Zulassung eines Erzeugers nach Artikel 11 Abs. 1 und 2 mit
2.1bis zu 10.000 Schlachtungen je Jahr56
2.2mehr als 10.000 Schlachtungen bis 50.000 Schlachtungen je Jahr112
2.3mehr als 50.000 Schlachtungen je Jahr168

141

Verordnung (EG) Nr. 589/2008 der Kommission vom 23. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
(ABl. EG Nr. L 163 vom 24.06.2008 S. 6), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 598/2008 der Kommission vom 24. Juni 2008 (ABl. EG Nr. L 164 vom 25.06.2008 S. 14)
1Erteilen einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern nach Artikel 5 Abs. 2 und 3 bei
1.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
1.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
1.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr168
2Zulassung einer Packstelle in Bezug auf die Angabe des Legedatums nach Artikel 14 bei
2.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
2.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
2.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr168
3Zulassung einer Packstelle in Bezug auf die Angabe der Haltungsform nach Artikel 12 Abs. 2 und Artikel 22 bei
3.1einem Umsatz bis zu 250.000 Eiern je Jahr56
3.2mehr als 250.000 bis 1.250.000 Eiern je Jahr112
3.3mehr als 1.250.000 Eiern je Jahr280
4Eintragung des Erzeugers in Bezug auf die Angabe des Legedatums nach Artikel 7 Abs. 1 mit
4.1bis zu 1.000 Hennenplätzen56
4.2mehr als 1.000 bis 5.000 Hennenplätzen112
4.3mehr als 5.000 Hennenplätzen280
5Eintragung des Erzeugers in Bezug auf die Haltungsform nach Artikel 20 mit
5.1bis zu 1.000 Hennenplätzen56
5.2mehr als 1.000 bis 5.000 Hennenplätzen112
5.3mehr als 5.000 Hennenplätzen280

142

Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel
(ABl. L 168 vom 28.06.2008 S. 5)
1Zulassung von Brütereien, Zucht- und Vermehrungsbetrieben nach Artikel 2 je Unternehmen56

143

Verordnung (EU) 2017/625

Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen)

 
1Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, Rückstandsuntersuchungen bei gewerblichen Schlachtungen 
1.1Rindfleisch 
1.1.1ausgewachsene Rinder je Tier5 bis 108
1.1.2Jungrinder je Tier2 bis 81
1.2Einhufer-/Equidenfleisch je Tier3 bis 108
1.3Schweinefleisch: Tiere mit einem Schlachtgewicht von 
1.3.1weniger als 25 kg je Tier0,5 bis 108
1.3.2mindestens 25 kg je Tier1 bis 108
1.4Schaf- und Ziegenfleisch, Tiere mit einem Schlachtgewicht von: 
1.4.1weniger als 12 kg je Tier0,15 bis 75
1.4.2mindestens 12 kg je Tier0,25 bis 75
1.5Zuchtkaninchen je Tier0,005 bis 1
1.6Geflügelfleisch

Für den Zeitraum vom 30. Juni 2020 bis einschließlich 25. Juni 2021 sind Gebühren nach den Gebührenrahmen der Tarifstellen 1.6.1 bis 1.6.3 zu erheben, höchstens jedoch die bereits bestandskräftig festgesetzten Gebühren. Bei erstmaligen Festsetzungen und bei Änderungen noch nicht bestandskräftiger Festsetzungen dürfen die Gebühren für die Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb nach Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 die folgenden Beträge nicht übersteigen:

a) zu Tarifstelle 1.6.1 in Höhe von 0,002 Euro je Tier,

b) zu Tarifstelle 1.6.2 in Höhe von 0,006 Euro je Tier,

c) zu Tarifstelle 1.6.3 in Höhe von 0,012 Euro je Tier.

 
1.6.1Haushuhn und Perlhuhn je Tier0,01 bis 0,05
1.6.2Enten und Gänse je Tier0,03 bis 0,09
1.6.3Truthühner je Tier0,06 bis 0,18
1.7Haarwild 
1.7.1Wildwiederkäuer mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.1.1weniger als 12 kg je Tier0,175 bis 81
1.7.1.212 kg bis 18 kg je Tier0,35 bis 81
1.7.1.3mehr als 18 kg je Tier0,5 bis 81
1.7.2Wildschweine mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.2.1weniger als 25 kg je Tier0,5 bis 108
1.7.2.225 kg oder mehr je Tier1,3 bis 108
1.7.3Kleinwild (ausgenommen Wildschweine und Wiederkäuer) mit einem Schlachtgewicht von 
1.7.3.1weniger als 2 kg je Tier0,01 bis 81
1.7.3.22 kg bis 5 kg je Tier0,02 bis 81
1.7.3.3mehr als 5 kg je Tier0,04 bis 81
1.8Farmwild je Stück Wild1,5 bis 81
1.9Gebühren für Rückstandsuntersuchungen je Tonne Fleisch mit Knochen1,35
1.10Trichinenuntersuchung (soweit nicht Untersuchungen nach Tarifstelle 1 betroffen sind) je Tierkörper oder je Tierkörperteil bei1 bis 50
1.11Durchführung einer TSE-Untersuchung je Tier davon18,73 bis 37,03
für Probenahme2,7 bis 20
für Probentransport1 bis 2
für den Test15,03
2Schlachttieruntersuchung außerhalb einer gewerblichen Schlachtstätte sowie Gesundheitsüberwachung von Farmwild einschließlich der Ausstellung eines Begleitscheines
2.1Farmwild (einschließlich Gesundheitsüberwachung),5,8 bis 108
2.2Schlachttieruntersuchung im Falle einer Notschlachtung außerhalb des Schlachtbetriebs gemäß Artikel 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/ 624 einschließlich des Ausstellens einer Gesundheitsbescheinigung nach dem Muster im Anhang IV Kapitel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2235 der Kommission vom 16. Dezember 2020 zu den Mustern amtlicher Bescheinigungen für bestimmte Tiere und Waren und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/759 in Bezug auf diese Musterbescheinigungen, (ABl. L 442 vom 16.12.2020 S. 1-409)
2.2.1Rind je Tier57
2.2.2Schwein je Tier55,50
2.2.3Kleine Wiederkäuer je Tier38
2.2.4Farmwild je Tier41
3Zulassungen 
3.1Erstellen von Bescheiden im Zulassungsverfahren für Betriebe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 853/200433 bis 198
3.2Anordnung des Ruhens der Zulassung66 bis 198
3.3Abnahme zum Zwecke der Zulassung und sonstige Überprüfung durch die Zulassungsbehörde eines unter Tarifstelle 3.1 genannten Betriebes36 bis 4.320
4Kontrollen, Bescheinigungen 
4.1Kontrollen, Untersuchungen einschließlich der Kennzeichnung und Ausstellung der Bescheinigung in Zerlegungsbetrieben 
4.1.1von Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Einhufer-/Equidenfleisch, Schaf- und Ziegenfleisch je Tonne2 bis 10
4.1.2Geflügelfleisch und Zuchtkaninchenfleisch je Tonne1,5 bis 10
4.1.3Zuchtwildfleisch und Wildfleisch je Tonne 
4.1.3.1kleines Federwild und Haarwild je Tonne1,5 bis 10
4.1.3.2Laufvögel (Strauß, Emu, Nandu) je Tonne3 bis 10
4.1.3.3Wildschwein und Wiederkäuer je Tonne2 bis 10
4.2Kontrolle von Wildbearbeitungsbetrieben 
4.2.1kleines Federwild je Tier0,005 bis 1
4.2.2kleines Haarwild je Tier0,01 bis 2
4.2.3Laufvögel je Tier0,5 bis 9
4.2.4Landsäugetiere 
4.2.4.1Wildschwein je Tier1,5 bis 15
4.2.4.2Wiederkäuer je Tier0,5 bis 9
5Gebühren beziehungsweise Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Milcherzeugung nach Artikel 50 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung einheitlicher praktischer Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen in Bezug auf für den menschlichen Verzehr bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs gemäß der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission in Bezug auf amtliche Kontrollen (ABl. L 131 vom 17.05.2019 S. 51; ABl. L 325 vom 16.12.2019 S. 183), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/2108 vom 16. Dezember 2020 (ABl. L 427 vom 17.12.2020 S. 1) 
5.1je 30 Tonnen1 bis 45
5.2darüber je Tonne0,5 bis 45
5.3Genehmigung eines Vorzugsmilchbetriebes nach § 18 Abs. 1 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) 
5.4Anordnung der Aussetzung der Milchanlieferung gemäß Artikel 50 Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/62725
5.5Verfahren zur Aufhebung der Aussetzung der Milchanlieferung nach Artikel 50 Nr. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 
5.5.1bis 50 Kühe26
5.5.2über 50 Kühe50 bis 100
6Gebühren beziehungsweise Kostenbeiträge im Zusammenhang mit der Erzeugung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und Erzeugnissen der Aquakultur nach Artikel 67 bis 70 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 
6.1je 50 Tonnen im Monat0,5 bis 45
6.2über 50 Tonnen je Tonne0,25 bis 45


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

144

Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 der Kommission vom 21. Oktober 2005 zur Festlegung der Veterinärbedingungen für das Verbringen von Zirkustieren zwischen den Mitgliedstaaten
(ABl. L 279 vom 22.10.2005 S. 47)
1Überprüfung des Registers der Zirkus- oder Dressurtiere und Überprüfung des Gastspielregistersnach Zeitaufwand
2Ausstellung von Tierpässen für Zirkustierenach Zeitaufwand

145

Verordnung (EG) Nr. 1808/01 der Kommission 30. August 2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
(ABl. L 250 vom 19.09.2001 S. 1)
 
1Erteilung einer CITES-Bescheinigung nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. EG L 61 vom 03.03.1997 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2476/01 vom 17. Dezember 2001 (ABl. EG Nr. L 334 S. 3) in Verbindung mit Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1808/01 
Anmerkung:

CITES-Bescheinigungen sind bis zum Wert von 50 Euro kostenfrei.

1.1Bescheinigung für Einzelexemplare gemäß Anhang A zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 
1.1.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar10
1.1.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 600 Euro je Exemplar33
1.1.3bei einem Warenwert von mehr als 600 Euro je Exemplar5 v. H. des Warenwertes
1.2Bescheinigung für Einzelexemplare nach Anhang B und C zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 
1.2.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar 
bis vier Bescheinigungen10
ab fünf Bescheinigungen je Bescheinigung3
1.2.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 500 Euro je Exemplar10
1.2.3bei einem Warenwert von mehr als 500 Euro je Exemplar2 v. H. des Warenwertes
1.3Sammelbescheinigung für Exemplare gemäß Anhang A zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 
1.3.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar
für das erste Exemplar10
für jedes weitere Exemplar5
1.3.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 750 Euro je Exemplar 
für das erste Exemplar33
für jedes weitere Exemplar17
1.3.3bei einer Summe der Warenwerte von mehr als 1.500 Euro5 v. H. der Warenwerte
1.4Sammelbescheinigung für Exemplare gemäß Anhang B und C zur Verordnung (EG) Nr. 338/97 
1.4.1bei einem Warenwert von 50 Euro bis 100 Euro je Exemplar 
bis sieben Exemplare10
ab acht Exemplare für das erste Exemplar3
für jedes weitere Exemplar1
1.4.2bei einem Warenwert von mehr als 100 Euro bis 750 Euro je Exemplar 
für das erste Exemplar10
für jedes weitere Exemplar5
1.4.3bei einer Summe der Warenwerte von mehr als 1.500 Euro2 v. H. der Summe der Warenwerte

146

Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMHV) in Verbindung mit der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandeln und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tier-LMÜV)
1Schlachtungen für den Eigenbedarf des Tierhalters außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, die keine Notschlachtung sind (Hausschlachtung) einschließlich der Untersuchungen auf Trichinen und der bakteriologischen Untersuchungen je Tier, unterschieden nach Tierart
1.1Rinder
1.1.1Schlachttier- und Fleischuntersuchung13,5 bis 108
1.1.2Durchführung einer TSE-Untersuchung je Tier davon18,73 bis 37,03
für Probenahme2,7 bis 20
für Probentransport1 bis 2
für den Test15,03
1.2Einhufer22,7 bis 108
1.3Schweine11,9 bis 108
1.4Schafe/Ziegen5,8 bis 75
1.5Gehegewild
1.5.1Rot- und Damwild5,8 bis 81
1.5.2Schwarzwild14,6 bis 81
1.5.2.1Trichinenuntersuchung (soweit nicht Untersuchungen nach Tarifstelle 1.5.2 betroffen sind) je Tierkörper oder je Tierkörperteil1 bis 50
1.5.3Muffel- und Rehwild5,8 bis 81

147

Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO) 
1Prüfung der Nichtschüler gemäß § 39585
2Anerkennung von Ausbildungsnachweisen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Führen von Berufsbezeichnungen als "Staatlich anerkannte Erzieherin" oder "Staatlich anerkannter Erzieher", "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" oder "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger", "Staatlich anerkannte Heilpädagogin" oder "Staatlich anerkannter Heilpädagoge"70 bis 620

148

(aufgehoben) 


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

149

(aufgehoben) 15 

150

(aufgehoben) 

151

(aufgehoben) 

152

Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) 
1Erteilung von Befreiungen nach § 11 Abs. 1 Nr. 5 je Wohnung10 bis 25

153

Verordnung über immissionsschutz- und abfallrechtliche Überwachungserleichterungen für nach Verordnung (EG) Nr. 761/2001 registrierte Standorte und Organisationen (EMAS-Privilegierungs-Verordnung) 
1Gestattung nach § 4 Satz 250 bis 750
2Gestattung nach § 5 Abs. 150 bis 750
3Gestattung nach § 5 Abs. 250 bis 500
4Gestattung nach § 650 bis 750
5Widerruf nach § 1050 bis 1.000

154

Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz 
1Anerkennung der Ausbildungsstätte nach § 1 Abs. 1125 bis 300
2Zulassung zum Lehrgang (§§ 2, 5, 7) und zur Prüfung einschließlich der Ausstellung eines Prüfungszeugnisses (§ § 4, 6, 9)20 bis 80
3Anerkennung der Lehrgänge für Besamungsbeauftragte (§ 3) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter 
3.1Lehrgänge mit Schwerpunkt der Besamung für mehrere Tierarten nach § 3 Abs. 12.250 bis 3.750
3.2Lehrgänge mit Schwerpunkt der Besamung für eine Tierart nach § 3 Abs. 31.500 bis 2.600
4Anerkennung der Kurzlehrgänge für Eigenbestandsbesamer (§ 6) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter450 bis 750
5Anerkennung der Lehrgänge für Embryotransfer (§ 8) einschließlich der Abgeltung der Aufwendungen für die Mitwirkung staatlicher Bediensteter400 bis 750
6Versagung der Anerkennung eines Lehrganges (gemäß Tarifstellen 3, 4 und 5)100 bis 250

155

Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) 
1Durchführung eines Temperaturmessverfahrens nach § 2b (Abs. 1 Satz 2)30 bis 50

155a

Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt 15a
1Anerkennung einer Lehrbefähigung200
2Anerkennung einer Laufbahnbefähigung300
3Ausfertigung einer Zweitschrift Die Gebühren bemessen sich nach der laufenden Nummer 1 - Allgemeine Amtshandlungen, Tarifstelle7 ."

156

Verordnung zur Durchführung des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVGDVO) 
1Ernte von Zierzapfen außerhalb der in § 3 Abs. 1 genannten Zeiten (§ 3 Abs. 2)50


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

157

Versteigererverordnung (VerstV) 
1Ausnahmen von der Vorschrift, die Versteigerung zwei Wochen vorher anzuzeigen (§ 3)15 bis 60
2Ausnahmen von der Vorschrift, das Versteigerungsgut mindestens zwei Stunden zur Besichtigung freizugeben (§ 4)15 bis 60
3Ausnahmen von dem Verbot, Handelswaren zu versteigern (§ 6)30 bis 100
4Ausnahmen von dem Verbot, das Versteigerergut in eine andere Gemeinde zu verbringen (§ 6)20 bis 75
5Untersagung, Aufhebung und Unterbrechung von Versteigerungen (§ 9)40 bis 175
157aVerwahrung von Pässen und Personalausweisen
Verwahrung von Pässen nach § 1 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 des Passgesetzes und Personalausweisen nach § 2 Abs. 1 des Personalausweisgesetzes je angefangenem Tag3
Anmerkung:
Die Gebühr wird nur dann fällig, wenn die Inhaberin oder der Inhaber den eigenen Pass oder Personalausweis abgibt oder einsendet oder abgeben oder einsenden lässt und die Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist.

158

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung 16b
1Amtliche Tätigkeiten bei der Einfuhr, der Ausfuhr und beim Verbringen
1.1klinische Untersuchungen zwecks Ausstellung einer Gesundheitsbescheinigung
1.1.1von Ferkeln, Schafen und Ziegen
je Tier0,31
mindestens12
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.2von Kälbern bis zu drei Monaten und Schweinen
je Tier0,95
mindestens12
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.3von Rindern, Renn- und Turnierpferden und Schlachtpferden
je Tier1,85
mindestens12
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.4von Hunden, Katzen, Zootieren, Primaten
je Tier1,85
mindestens7
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.5von Geflügel, Papageien und Sittichen
1.1.5.1bis zu 100 Tiere je Tier0,2
1.1.5.2jedes weitere Tier0,05
mindestens7
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
1.1.6in Bienenständen
je Volk0,55
mindestens jedoch6
1.2Untersuchung und Zerlegung von Tieren, die bei der Einfuhr oder beim Verbringen verendet sind oder getötet werden mussten
1.2.1bei Großtieren je Tier21,5 bis 30
1.2.2bei Kleintieren je Tier11 bis 21
1.3Schaffung besonderer Voraussetzungen für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen bei allen Tierarten
1.3.1Entnahme einer
1.3.1.1Blutprobe je Tier4,1
1.3.1.2Milchprobe je Tier1,8
1.3.1.3Kotprobe oder sonstige Probe je Tier2,05
1.3.1.4Tuberkulinisierung eines Rindes oder Schafes4,1
1.4Durchführung einer Impfung
1.4.1bei Großtieren
je Tier1,55
Anmerkung:

Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben.

1.4.2bei Schweinen und anderen Tieren
je Tier1,05
Anmerkung:

Impfstoffe sind als Auslagen zu erheben.

1.5Schaffung sonstiger besonderer Voraussetzungen für das Ausstellen von Gesundheitsbescheinigungen1 bis 15
1.6Gesundheitsbescheinigung Einhufer- und Klauentiere (außer Schafe und Ziegen)
1.6.1je Einzelbescheinigung6,2
1.6.2je Sammelbescheinigung14
Anmerkung:

Bei allen anderen Tierarten schließt die Untersuchungsgebühr für die klinische Untersuchung die Ausstellung der Gesundheitsbescheinigung ein.

2Amtstierärztliche Dienstgeschäfte auf Veranlassung des Tierhalters
2.1klinische Untersuchung von Tieren, insbesondere vor und nach Transporten
2.1.1von Ferkeln, Schafen (soweit nicht unter Tarifstelle 2.1.8 fallend) und Ziegen ein-schließlich Lämmer
je Tier0,45
mindestens12
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.2von Kälbern bis zu drei Monaten und Schweinen je Tiernach Tarifstelle 1.1.2
2.1.3von Einhufern und Rindern je Tier1,85
2.1.4von Eintagsküken je, Tier0,01
mindestens7
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.5von Hunden, Katzen, Zootieren und Primatennach Tarifstelle 1.1.4
2.1.6von Haus- und Wildgeflügel
2.1.6.1bis zu 500 Tieren je Tier0,03
2.1.6.2jedes weitere Tier0,01
mindestens7
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.7von Hasen und Kaninchen je Tier0,65
mindestens7
höchstens je Waggon oder Lastzug bei Tieren eines Besitzers120
2.1.8von Wanderschaftherden
2.1.8.1mit bis zu 100 Tieren13
2.1.8.2mit über 100 Tieren18
2.1.9für alle sonstigen Tiere sind die für vergleichbare Tierarten bestimmten Gebühren nach den Tarifstellen 2.1.1 bis 2.1.7 zu erheben
3Abnahme der Prüfung einschließlich der Übergabe der Urkunde zum
3.1Lebensmittelkontrolleur gemäß Lebensmittelkontrolleur-Verordnung175
3.2amtlichen Fachassistenten
3.2.1die gesamte Ausbildung umfassend gemäß Anhang II Kapitel II der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt vom 26. Mai 2014 (GVBl. LSA S. 218)289
3.2.2nur Untersuchungen auf Trichinellen gemäß Anhang II Kapitel II Nr. 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Verordnung über die Schulung, Prüfung und Fortbildung von amtlichen Fachassistenten des Landes Sachsen-Anhalt248

159

Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungen 
1Pathologisch-anatomische, histologische und andere morphologische Untersuchungen 
1.1Zerlegung und pathologisch-anatomische Befunderhebung (einschließlich bakteriologischer, parasitologischer und histologischer Untersuchungen) je Tier
1.1.1Pferd, Esel200
1.1.2Rind100
1.1.3Kalb50
1.1.4Fohlen100
1.1.5Schwein ab 35 kg, Schaf, Ziege50
1.1.6Ferkel, Läufer30
1.1.7mehrere Ferkel eines Betriebs zur Abklärung einer unter gleicher Symptomatik verlaufenden Krankheit je Auftrag50
1.1.8Lamm25
1.1.9sonstiges Säugetier20 bis 50
1.1.10Geflügel, Exoten10 bis 25
1.1.11Fische, Reptilien, Amphibien40
1.1.12Bienen oder Wabe je Volk5 bis 15
1.1.13Abort20 bis 50
1.1.14besonders aufwendige Spezialuntersuchungen (zum Beispiel forensische Untersuchungen)25 bis 2.600
1.1.15Zoo- und Wildtiere nach Größe analog den Tarifstellen 1.1.1 bis 1.1.14
1.2Organuntersuchungen wie Tarifstelle 1.120 bis 56
1.3histologische Untersuchung
1.3.1histologischer Schnitt7,5 bis 50
1.3.2je weitere Färbung3,6
1.3.3Gewebequantifizierung (Integration)30 bis 75
1.3.4Tumordiagnostik25 bis 56
1.3.5Tollwutuntersuchung292
1.3.6Immunfluoreszenztest am Gewebeschnitt je Organ56
1.3.7andere histochemische Untersuchungsverfahren je Organ10 bis 40
1.4elektronenmikroskopische Untersuchung
1.4.1Negativkontrastierung20 bis 40
1.4.2Ultrazentrifugationsanreicherung10 bis 15
1.4.3Ultradünnschnitt231
1.5mikroskopische Untersuchungen
1.5.1mikroskopische Zellzählung1,5 bis 5
1.5.2fotooptische Zellzählung1,05
1.5.3mikroskopische Zelldifferenzierung5 bis 10
1.5.4Pollenanalyse, qualitativ43,5
1.5.5Pollenanalyse, quantitativ77
2Bakteriologische und mykologische Untersuchung
2.1bakterioskopische Untersuchung2,5 bis 7,5
2.2kulturell bakteriologische Untersuchung
2.2.1Anlegen einer Einzelkultur (fest oder flüssig)1,5 bis 7,5
2.2.2Stabilitäts-/Sterilitätsprüfung7,5 bis 17,5
2.2.3kulturelle Untersuchung auf bakterielle Krankheitserreger (Direktkultur, auch mit Anreicherung)3 bis 31
2.2.4Differenzierung isolierter Bakterien7,5 bis 50
2.3Keimzahlbestimmung (Quantifizierung)
2.3.1Bestimmung allgemeiner Keimzahl
2.3.1.1mit geringem Aufwand7,5 bis 20
2.3.1.2mit höherem Aufwand12,5 bis 30
2.3.1.3mit sehr hohem Aufwand (feste Substrate)15 bis 50
2.4Resistenzprüfung von Keimen2,5 bis 22,5
2.5mykologische Untersuchungen
2.5.1mikroskopische Untersuchung2,5 bis 5
2.5.2kulturelle Untersuchung mit einfacher Differenzierung7,5 bis 25
2.5.3aufwendige Differenzierung von Hautpilzen25 bis 100
2.6Nachweis mikrobieller Stoffwechselprodukte (Toxinnachweis)10 bis 75
2.7mikrobieller Hemmstofftest
2.7.1einfacher Aufwand2,5 bis 7,5
2.7.2hoher Aufwand7,5 bis 15
3Virologische und serologische Untersuchungen
3.1Virusnachweis
3.1.1mittels Zellkultur5 bis 150
3.1.2mittels Brutei10 bis 60
3.1.3mittels ELISA, AGP, HA und ähnliches1 bis 30
3.1.4Vakzineherstellung200 bis 250
3.2virologische Spezialuntersuchungen
3.2.1virologische Spezialuntersuchungen je nach Arbeits- und Materialaufwand je Probe und Methode
mindestens5
3.2.2Immunoassay/ELISA zum Nachweis vom BSE/TSE17
3.3serologische Untersuchungen
3.3.1Agglutination
3.3.1.1Röhrchenagglutination1 bis 5
3.3.1.2Objektträgeragglutination1 bis 4
3.3.1.3Mikroagglutination3,1 bis 21,7
3.3.2Präzipitation
3.3.2.1Röhrchenpräzipitation10 bis 20
3.3.2.2Agargelpräzipitation1 bis 15
3.3.3Komplementbindungsreaktion5,1
3.3.4Hämagglutinationshemmungstest1 bis 10
3.3.5Serumneutralisationstest1,5 bis 100
3.3.6ELISA (Antikörpernachweis)0,3 bis 30
3.3.7RIA7,5 bis 10
3.3.8andere serologische Spezialuntersuchungen je nach Arbeits- und Materialaufwand jedoch je Probe und Antigen
mindestens5,2 bis 20
3.4sonstige Leistungen
3.4.1Poolen von Blut- und Milchproben1 bis 5
3.4.2Aufkonzentrieren von Antikörpern in Blut- und Milchproben1,5 bis 4
4Parasitologische Untersuchungen
4.1koprologische Untersuchung
4.1.1Einfachansatz/erste Probe6
4.1.2Einfachansatz/jede weitere Probe derselben Einsendung1,5 bis 2,5
4.1.3Mehrfachansatz/erste Probe12
4.1.4Mehrfachansatz/jede weitere Probe derselben Einsendung2,5 bis 4
4.2Untersuchung auf Ektoparasiten5 bis 7,5
4.3Untersuchung auf Blutparasiten5 bis 7,5
4.4Schleirnhautabstrich, Echinococcus multilocularis57
4.5Bestimmung einer Parasitenart10 bis 50
4.6Quantitative Untersuchung (parasitologische Sektion)90 bis 125
4.7Spezielle parasitologische Untersuchungen nach Aufwand jedoch je Probe mindestens10,23
5Chemische, physikalisch-chemische, physikalische und molekularbiologische Untersuchungsverfahren
5.1Arbeitsschritte; chemische, physikalisch-chemische und physikalische Grundoperationen und Messvorgänge
5.1.1Aufbereitung von Proben zur Analyse5 bis 20
5.1.2Auf-/Ausschmelzen5,2
5.1.3Atomabsorptionsspektroskopie (AAS)
5.1.3.1AAS-Messung-Flamme5 bis 10
5.1.3.2AAS-Messung-Graphitrohr20 bis 50
5.1.3.3AAS-Messung-Hydridsystem20 bis 35
5.1.4Berechnung von Parametern
5.1.4.1aufwendige Berechnung10,3
5.1.4.2einfache Berechnung2,6
5.1.5Butyrometrische Bestimmung12,8
5.1.6Chromatographie20 bis 60
5.1.6.1einfache Säulenchromatographie17,9
5.1.6.2Säulenchromatographie unter Druck oder Vakuum23,1
5.1.6.3Säulenchromatographie mit Gewinnung mehrerer Extrakte35 bis 50
5.1.6.4Dünnschichtchromatographie (DC oder TLC)20,5
5.1.6.5Gaschromatographie (GC)30 bis 125
5.1.6.6Hochdruckflüssigkeitschromatographie (HPLC)30 bis 60
5.1.6.7Papierchromatographie20,5
5.1.7Derivatisierungsreaktionen15 bis 25
5.1.8Destillation10 bis 27,5
5.1.8.1Destillation unter Normaldruck10,3
5.1.8.2Destillation unter Vakuum20,5
5.1.8.3Destillation mit Wasserdampf28,5
5.1.9Dialyse
5.1.9.1Dialyse, Membrandialyse26
5.1.9.2Dialyse, Elektrodialyse46,5
5.1.10Dichtebestimmung20,5
5.1.11Elektronenspinresonanz (ESR)-Spektrum aufnehmen36
5.1.12Extraktion10 bis 25
5.1.13Elektrophorese20 bis 30
5.1.14Fällung7,7
5.1.15.1Filtration, einfach10,3
5.1.15.2Filtration, aufwendig oder unter Vakuum20,5
5.1.16Gefrierpunktbestimmung
5.1.16.1einfache Bestimmung3,1
5.1.16.2aufwendige Bestimmung31
5.1.17Glühverlustbestimmung15,4
5.1.18Homogenisierung2,5 bis 10
5.1.19ICP (Induktiv gekoppeltes Plasma)-Messung26
5.1.20Infrarotspektrum (IR) messen40 bis 70
5.1.21Isotachophorese25 bis 50
5.1.22kalorimetrische Messung52
5.1.23Kernresonanzspektrum aufnehmen103
5.1.24Leitfähigkeitsmessung15,4
5.1.25Löslichkeitsversuche15,4
5.1.26Maßanalyse10 bis 20
5.1.27Massenspektrum aufnehmen mit normaler Auflösung77
5.1.28Massenspektrum aufnehmen mit Hochauflösung128
5.1.29pH-Wert-Messung2,5 bis 15
5.1.30photometrische Messung5 bis 15
5.1.31Polarimetrie15,4
5.1.32polarographische Messung15,4
5.1.33Radioaktivitätsmessung
5.1.33.1Radioaktivitätsmessung mit NaJ-Detektor, bis zwei Elemente46,5
5.1.33.2Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Gamma-Spektrum77
5.1.33.3Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Beta-Spektrum77
5.1.33.4Radioaktivitätsmessung mit Ge-Detektor, Alpha-Spektrum77
5.1.34Rauchpunktbestimmung bei Fetten18
5.1.35Röntgenfluoreszenzmessung103
5.1.36Reagenziendosierung2,5 bis 15
5.1.37Säureaufschluss
5.1.37.1einfacher Aufschluss5,2
5.1.37.2aufwendiger Aufschluss15,4
5.1.38Schmelzpunktbestimmung15,4
5.1.39Siebanalyse15,4
5.1.40Siedepunktbestimmung17,9
5.1.41Spektralphotometrische Messung im Sichtbaren und12,8
5.1.42Spektralphotometrische Messung mit Fluoreszenz17,9
5.1.43Sublimieren17,9
5.1.44Temperieren und Thermostatieren2,5 bis 15
5.1.45Temperaturmessung2,5 bis 15
5.1.46Teststreifenanwendung5,2
5.1.47Termolumieszenzmessung52
5.1.48Trocknen
5.1.48.1Trocknen im Trockenschrank5,2
5.1.48.2Trocknen unter Vakuum10,3
5.1.48.3Gefriertrocknung26
5.1.49Veraschung
5.1.49.1Veraschen im Ofen5,2
5.1.49.2Nassveraschung, drucklos10,3
5.1.49.3Nassveraschung, unter Druck, Mikrowellenaufschluss15,4
5.1.49.4Nassveraschung, mit Hochdruckaufschlussapparatur20,5
5.1.50Verseifen15,4
5.1.51Viskositätsmessung10,3
5.1.52Volumenmessung von Flüssigkeiten5,2
5.1.53Volumenmessung von Gasen und Festkörpern15,4
5.1.54Wägung, Einwägen von Probenmaterial2,5 bis 5
5.1.55Zentrifugieren2,5 bis 10
5.1.56Zerkleinern2,5 bis 10


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
5.2Bestimmungsmethoden, chemisch-physikalisch
5.2.1AAS-Bestimmung je Element
5.2.1.1AAS-Flamme, einfach10,3
5.2.1.2AAS-Flamme, aufwendig26
5.2.1.3AAS-Flamme, sehr aufwendig31
5.2.1.4AAS-Graphitrohr, einfach26
5.2.1.5AAS-Graphitrohr, aufwendig36
5.2.1.6AAS-Graphitrohr, sehr aufwendig52
5.2.1.7AAS-Kaltdampf, einfach26
5.2.1.8AAS-Kaltdampf, aufwendig36
5.2.1.9AAS-Kaltdampf, sehr aufwendig62
5.2.2Biegeschwingermessung25
5.2.3Elektronenresonanzspektroskopie
5.2.3.1ESR, einfach52
5.2.3.2ESR, aufwendig77
5.2.4elektrophoretische Bestimmung
5.2.4.1einfach31
5.2.4.2aufwendig41
5.2.4.3sehr aufwendig77
5.2.5ICP-OES/ICP-MS-Bestimmung je Element
5.2.5.1ICP-OES, einfach26
5.2.5.2ICP-OES, aufwendig36
5.2.5.3ICP-OES, sehr aufwendig46,5
5.2.5.4ICP-MS, einfach30
5.2.5.5ICP-MS, aufwendig45
5.2.5.6ICP-MS, sehr aufwendig60
5.2.6Dünnschichtchromatographie Bestimmung
5.2.6.1DC, einfach26
5.2.6.2DC, aufwendig46,5
5.2.6.3DC, sehr aufwendig77
5.2.7gravimetrische Bestimmung
5.2.7.1einfach17,9
5.2.7.2aufwendig33,5
5.2.7.3sehr aufwendig46,5
5.2.8Druckmessung10
5.2.9gaschromatographische Bestimmung
5.2.9.1GC, einfach41
5.2.9.2GC, aufwendig95
5.2.9.3GC, sehr aufwendig144
5.2.10gaschromatographische Bestimmung mit Massenspektroskopie
5.2.10.1GC/MS, einfach77
5.2.10.2GC/MS, aufwendig118
5.2.10.3GC/MS, sehr aufwendig154
5.2.11flüssigkeitschromatographische Bestimmung
5.2.11.1HPLC, einfach62
5.2.11.2HPLC, aufwendig95
5.2.11.3HPLC, sehr aufwendig118
5.2.12flüssigkeitschromatographische Bestimmung mit Massenspektroskopie
5.2.12.1LC/MS, einfach93
5.2.12.2LC/MS, aufwendig144
5.2.12.3LC/MS, sehr aufwendig179
5.2.13maßanalytische Bestimmung
5.2.13.1einfach12,8
5.2.13.2aufwendig23,1
5.2.13.3sehr aufwendig33,5
5.2.14photometrische Bestimmung
5.2.14.1einfach17,9
5.2.14.2aufwendig28,5
5.2.14.3sehr aufwendig38,5
5.2.14.4außergewöhnlich hoher Aufwand67
5.2.15polarographische Bestimmungen von Elementen oder organischen Stoffen
5.2.15.1einfach20,5
5.2.15.2aufwendig31
5.2.15.3sehr aufwendig41
5.2.16radiologische Bestimmungen
5.2.16.1Gamma-Aktivität, bis zwei Elemente52
5.2.16.2Gamma-Spektrum, einfach82
5.2.16.3Gamma-Spektrum, aufwendig95
5.2.16.4Beta-Aktivität nach Aufkonzentrierung, einfach95
5.2.16.5Beta-Aktivität nach Aufkonzentrierung, aufwendig128
5.2.17Refraktrometrie10
5.2.18Thermoluminiszenz-Bestimmung
5.2.18.1einfach57
5.2.18.2aufwendig mit Nachbestrahlung98
5.2.19Rauchpunktbestimmung (Frittierfett)18
5.2.20kolorimetrische Bestimmung (Farbtest bei Frittierfett)10
5.2.21Refraktometrie10
5.3Bestimmungsmethoden, molekularbiologisch
5.3.1Bestimmung mit ELISA oder RIA
5.3.1.1einfach23,1
5.3.1.2aufwendig28 bis 50
5.3.1.3sehr aufwendig33,5
5.3.2enzymatische Bestimmungen
5.3.2.1einfach28,5
5.3.2.2aufwendig38,5
5.3.2.3sehr aufwendig52
5.3.3Screening-Tests/Qualitative Tests
5.3.3.1einfacher Gruppen-Test3,1
5.3.3.2Test, einfach6,2
5.3.3.3Test, aufwendig8,2
5.3.3.4Test, sehr aufwendig12,8
5.3.4molekularbiologische Untersuchungsverfahren
5.3.4.1PCR, einfache Bestimmung4,1
5.3.4.2PCR, aufwendige Bestimmung10 bis 18
5.3.4.3PCR, sehr aufwendige Bestimmung20 bis 30
5.3.4.4Detektion, einfache Bestätigungsreaktion10,3
5.3.4.5Detektion, aufwendige Bestätigungsreaktion26
5.3.4.6Detektion, sehr aufwendige Bestätigungsreaktion52
5.3.4.7DNA-Isolierung, einfach3,1
5.3.4.8DNA-Isolierung, aufwendig7,7
5.3.4.9DNA-Isolierung, sehr aufwendig15,4
5.3.4.10Plasmidnachweis15,4
5.3.4.11Nachweis von Gensequenzen mittels Gensonden25 bis 50
5.3.4.12Nachweis gentechnisch veränderter Organismen, Screening15 bis 25
5.3.4.13Nachweis gentechnisch veränderter Organismen, Bestätigungsverfahren50 bis 250
5.3.4.14Nachweis von Mikroorganismen mittels PCR1 bis 50
5.3.4.15Nachweis von Mikroorganismen mittels PCR in Poolproben1 bis 10
5.3.4.16quantitative, molekularbiologische Analyse100 bis 300
5.4Bestimmungsmethoden, klinisch-chemisch
5.4.1Blutbild5,2
5.4.2Blutbild mit zusätzlichen Untersuchungen12,8
5.4.3Blutsenkung1,05
5.4.4Enzymbestimmung, einfach2,6
5.4.5Enzymbestimmung, aufwendig5,2
5.4.6Mineralstoffbestimmung, einzeln2,6
5.4.7Mineralstoffe, Gesamtstoffwechsel (Ca, P, Mg, AP)10,3
5.4.8Spurenelement im Serum, ohne Aufschluss5,2
5.4.9Spurenelement in Organen beziehungsweise im Serum mit Aufschluss12,8
5.4.10Untersuchung von Körpersäften, Sekreten, Exkreten12,8
6Untersuchungen nach speziellen Rechtsvorschriften
6.1Untersuchungen gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) 2017/625 in Verbindung mit Artikel 14 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/627 in Verbindung mit § 10 der AVV Lebensmittelhygiene vom 9. November 2009 (BAnz. Nr. 178a), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. März 2011 (BAnz. S. 1287)
6.1.1bakteriologische Fleischuntersuchung
6.1.1.1ohne Hemmstoffnachweis15,5
6.1.1.2mit Hemmstoffnachweis31
6.1.2stichprobenweise Rückstandsuntersuchung nach Rückstandskontrollplan (biologischer Hemmstofftest)7,7
6.1.3stichprobenweise Rückstandsuntersuchung nach Rückstandskontrollplan-Untersuchung auf pharmakologisch wirksame Stoffe und Kontaminanten20 bis 250
7Sonstige labordiagnostische Untersuchungen
7.1Grundgebühr für Probeannahme, Erfassung von Antragsformblättern bei besonderem Aufwand je Formblatt5,2
7.2Überprüfung, Verpackung und Kennzeichnung10,3
7.3sensorische Prüfung
7.3.1beschreibender Test (Aussehen, Gefüge, Geruch, Geschmack)15,4
7.3.2spezielle sensorische Untersuchung (mit Gutachtergruppe und Punktbewertung)38,5
7.4Gebrauchstest (Bedarfsgegenstände)26
7.5küchentechnische Zubereitung10 bis 25
7.6Probenahme für TSE-Untersuchungen10 bis 15
7.7Probensortierung nach Tierkennzeichen und Barcode laut Untersuchungsantrag0,5 bis 2
7.8manuelle Erfassung Tierkennzeichen0,5 bis 2
8Gebühren des Tierseuchenbekämpfungs-/Tiergesundheitsdienstes
8.1Fachgebiet Rind
8.1.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.1.2Vatertiergesundheitsdienst
8.1.2.1Untersuchung eines Bullen auf Zuchttauglichkeit
8.1.2.1.1ohne Spermaentnahme36
8.1.2.1.2mit Spermaentnahme52
8.1.2.2vertraglicher Gesundheitsdienst in einer Besamungsstation
8.1.2.2.1Untersuchung eines Besamungsbullen (einschließlich aller vorgeschriebenen Untersuchungen)
8.1.2.2.1.1I. und II. Quarantäneuntersuchung90
8.1.2.2.1.2Wartebulle31
8.1.2.2.2Produktionsbulle52
8.1.3Euteruntersuchung im Rahmen des Eutergesundheitsdienstes einschließlich Milchprobenentnahme je Tier2,6
8.2Fachgebiet Schwein
8.2.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.2.2Schweinegesundheitsdienst (nach Verträgen mit Zuchtverbänden und Erzeugerringen)
8.2.2.1Herdbuchzuchten je Sau und Jahr3,1
8.2.2.2Ferkelerzeugerbetriebe je Sau und Jahr1,55
8.2.2.3Mastbetriebe je Mastplatz und Jahr0,26
8.2.3Vatertiergesundheitsdienst
8.2.3.1Untersuchung eines Ebers auf Zuchttauglichkeit
8.2.3.1.1ohne Spermaentnahme26
8.2.3.1.2mit Spermaentnahme38,5
8.2.3.2vertraglicher Gesundheitsdienst in einer Besamungsstation
8.2.3.2.1Untersuchung eines Quarantäne- oder Produktionsebers (einschließlich aller vor- geschriebenen Untersuchungen)52
8.2.4Schlachttierorganuntersuchung je Organ1 bis 2,5
8.3Fachgebiet Schaf
8.3.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen26
8.3.2Vatertiergesundheitsdienst
8.3.2.1Untersuchung eines Schafbockes auf Zuchttauglichkeit
8.3.2.1.1ohne Spermaentnahme10,3
8.3.2.1.2mit Spermaentnahme15,4
8.3.2.2vertraglicher Gesundheitsdienst in Besamungsstationen
8.3.2.2.1Untersuchung eines Besamungsbockes einschließlich aller vorgeschriebenen Untersuchungen41
8.3.2.2.2Untersuchung eines Bockes in der Quarantäne ohne oder mit Spermaentnahme15,4
8.4Fachgebiet Pferd
8.4.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen38,5
8.4.2Vatertiergesundheitsdienst
8.4.2.1Untersuchung eines Hengstes auf Zuchttauglichkeit
8.4.2.1.1ohne Spermaabnahme36
8.4.2.1.2mit Spermaabnahme62
8.5Fachgebiet Geflügel
8.5.1Bestandsuntersuchung einschließlich Beratung und Aufstellung von Behandlungsplänen
8.5.1.1bis 20.000 Tiere26
8.5.1.220.000 bis 50.000 Tiere38,5
8.5.1.3ab 50.000 Tiere52
8.5.2vertraglicher Geflügelgesundheitsdienst je Tierplatz und Jahr0,01
8.6Fachgebiet Fisch
8.6.1Fischuntersuchung im Rahmen des staatlichen Fischseuchenbekämpfungsdienstes je Halter25 bis 75
8.6.2Wasseruntersuchung10 bis 35
8.6.3Beurteilung Fischei-Charge15 bis 20
8.7sonstige Gebühren im Rahmen des Tierseuchenbekämpfungsdienstes
8.7.1Blutprobenentnahme
8.7.1.1Rind, Schwein je Tier3,6
8.7.1.2Schaf je Tier2,6
8.7.1.3Geflügel
8.7.1.3.1erstes bis 15. Tier1,05
8.7.1.3.2je weiteres Tier0,55
8.7.1.4Fische
8.7.1.4.1je Tier2,6
8.7.1.4.2zweites bis 15. Tier1,05
8.7.1.4.3jedes weitere Tier0,55
8.7.2sonstige Probenentnahme (außer Blutprobe)2,6
8.7.3Impfungen (ohne Impfstoff)
8.7.3.1Rind, Schaf, Schwein2,6
8.7.3.2Geflügel, Fische1,05
8.7.4Ektoparasitenbekämpfung (ohne Medikament) je Tier0,55
8.8Amtliche Überprüfung zulassungs- und überwachungspflichtiger Maschinen und Anlagen20 bis 50
9Sonstige allgemeine Gebühren
9.1Besuchsgebühren26
9.2Gutachten (nach Umfang und Aufwand)25 bis 250
9.3Probentransport durch Kurierfahrzeuge
9.3.1Kleinsendung, Röhrchen, Küken, Eier je Stück0,08
9.3.2Päckchen, Haus- und Ziergeflügel, Fische, Kaninchen, einzelne Organe, Brät- proben je Stück1,55
9.3.3Paket, Fetus, Jungtier von Schwein, Schaf, Ziege; ferner Katze, kleiner Hund, Material zur Tollwutuntersuchung je Stück2,6
9.3.4großes Paket, Kühltasche, alle übrigen Tiere mit Ausnahme von Tarifstelle 9.3.5 je Stück5,2
9.3.5große Kiste, Kalb, Läufer ab 30 kg, Schaf, sehr großer Hund je Stück10,3
9.4fotografische Dokumentation (nach Aufwand)5 bis 50
9.5manuelle Probenselektion in Vorbereitung von Untersuchungen je Einsendung0,1 bis 1
9.6Pauschale Bearbeitungsgebühr durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand im Rahmen der Probenbearbeitung (beispielsweise Erhebung von Nachentgelten)5


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

160

Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) 16a 
1Beaufsichtigung, amtliche Überwachung 
1.1Viehladestellen nach § 2, Gastställe nach § 8, Viehhandelsunternehmen nach § 12, Transportunternehmen nach § 13 und Sammelstellen nach § 1440 bis 120
2Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassen von Ausnahmen 
2.1Zulassen von Ausnahmen nach den §§ 2, 3, 6, 10, 18, 4515 bis 600
2.2Genehmigungen nach §§ 7, 10, 21, 33, 34 Abs. 3c, §§ 38, 43, 44 Abs. 4 x20 bis 1.614
2.3Anordnungen, Aufhebungen von Anordnungen 
2.3.1Anordnungen nach §§ 2, 3, 6, 16, 17, 18, 2015 bis 60
2.3.2Aufhebung von Anordnungen18
2.4Registrierung von Tierhaltungen und Vergabe einer Registriernummer nach § 26 und § 4510 bis 30
2.5Registrierung von Viehhandelsunternehmen, Transportunternehmen und Sammelstellen und Vergabe einer Registriernummer nach § 1515 bis 60
2.6Zulassung von Viehhandelsunternehmen nach § 12, Transportunternehmen nach § 13 und Sammelstellen nach § 14100 bis 600
2.7Registrierung von beauftragten oder bevollmächtigten Tierärztinnen/Tierärzten10 bis 30
2.8Anzeigen von Änderungen10 bis 30
3Viehkennzeichnung und -registrierung 
3.1Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen 
3.1.1Zuteilung und Vergabe von Ohrmarken für Schweine nach § 390,11 bis 0,5
3.1.2Erteilung einer Zugangsberechtigung zur zentralen Datenbank für Schweine je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.1.3Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Schwein nach § 39 Abs. 71 bis 2
3.1.4Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.2Kennzeichnung und Registrierung von Rindern 
3.2.1Rinderkennzeichnung 
3.2.1.1Zuteilung einer Ohrmarkenserie1,5 bis 2
3.2.1.2Vergabe der Ohrmarken 
3.2.1.2.1für in Sachsen-Anhalt geborene Rinder je Rind3 bis 4
3.2.1.2.2für aus Drittländern eingeführte Rinder je Rind3 bis 4
3.2.1.3Zuteilung einer Ersatzohrmarke zur Nachkennzeichnung von Rindern einschließlich Genehmigung zum Ersetzen der Ohrmarke je Ohrmarke1 bis 2
3.2.1.4Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Rind2,5 bis 5
3.2.2Rinderpässe, Stammdatenblätter, Geburtsmeldekarten, Bestandsregister 
3.2.2.1erstmalige Ausstellung des Stammblattes einschließlich der Geburtsanzeige je Rind0,7 bis 3
3.2.2.2Ablichtung von Rinderpässen für aus Mitgliedsstaaten nach Sachsen-Anhalt verbrachte Rinder auf Antrag der Tierhalter nach Entgegennahme der Originalrinderpässe (§ 30) und deren Zurücksenden an den ausstellenden Mitgliedsstaat (Artikel 6 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1760/2000 in Verbindung mit § 30 Abs. 3 je Rinderpass)9 bis 10
3.2.2.3Ausstellung von Stammdatenblättern, Ersatzrinderpässen/-begleitpapieren nach Einzelfallprüfung auf Antrag der Rinderhalter je Rinderpass9 bis 15
3.2.2.4Ausstellung von Rinderpässen/-begleitpapieren oder Stammdatenblättern nach § 30 und § 312,5 bis 15
3.2.2.5Entgegennahme und Archivierung der Rinderpässe von Tieren, die von Sachsen-Anhalt nach Drittländern ausgeführt wurden (Artikel 6 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1760/2000) je Rinderpass1 bis 5
3.2.2.6nachträgliche Erstellung von Geburtsmeldekarten je Geburtsmeldekarte2 bis 5
3.2.2.7Ausdruck von Rinderbestandsregistern (Artikel 7 Abs. 4 der VO (EG) Nr. 1760/2000) 
je angefangene Seite0,3
mindestens5
3.2.3Rinderregistrierung 
3.2.3.1Erteilung einer Zugangsberechtigung zum HIT (Artikel 3 der VO (EG) Nr. 1760/2000) je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.2.3.2Eintragung von Erst- und Änderungsmeldungen zur zentralen Datenbank (§ 29) 
3.2.3.2.1je per Internet übermittelte Meldung0,15 bis 0,3
3.2.3.2.2je per Datenträger oder Mailbox übermittelte Meldung0,2 bis 0,6
3.2.3.2.3je auf sonstige Weise übermittelte Meldung0,5 bis 1,1
3.2.3.3Tätigwerden auf Veranlassung oder Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.2.4Kontrollen von Betrieben bezüglich der Durchführung der Rinderkennzeichnung nach der VO (EG) Nr. 1082/2003nach Zeitaufwand
3.3Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen 
3.3.1Kennzeichnung von Schafen und Ziegen 
3.3.1.1für nach Artikel 4 Abs. 3 der VO (EG) Nr. 21/2004 zu kennzeichnende Schafe und Ziegen je Ohrmarke0,11 bis 0,5
3.3.1.2für nach Artikel 4 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 21/2004 zu kennzeichnende Schafe und Ziegen 
3.3.1.2.1Zuteilung einer Ohrmarkenserie1,5 bis 2
3.3.1.2.2zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Ohrmarkenpaar0,41 bis 1,75
3.3.1.2.3zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Kennzeichnungspaket (gelbe Ohrmarke und gelbe Transponderohrmarke, für ab 2010 geborene Schafe und Ziegen)0,28
3.3.1.2.4zur Erst- und Zweitkennzeichnung je Kennzeichnungspaket (gelbe Ohrmarke und Bolus; für ab 2010 geborene Schafe und Ziegen)3,22
3.3.1.3Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen
3.3.1.3.1Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Ohrmarke0,10
3.3.1.3.2Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Transponderohrmarke0,15
3.3.1.3.3Zuteilung eines Ersatzkennzeichens zur Nachkennzeichnung von Schafen und Ziegen je Transponderbolus0,31
3.3.1.3.4Erteilung einer Genehmigung zum Entfernen von Ohrmarken je Schaf oder Ziege nach § 34 Abs. 61 bis 2
3.3.2Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand
3.4Kennzeichnung und Registrierung von Equiden
3.4.1Kennzeichnung von Equiden
3.4.1.1für nach Artikel 11 der VO (EG) Nr. 504/2008 zu kennzeichnende Equiden für die Erstkennzeichnung je Transponder8,64
3.4.2Registrierung von Equiden
3.4.2.1Erteilung einer Zugangsberechtigung zum HIT je erteilte Zugangsberechtigung10 bis 200
3.4.2.2Ausstellung des Equidenpasses und Weiterleitung der Daten zur zentralen Datenbank10 bis 60
3.4.3Tätigwerden auf Veranlassung und Verschulden der Nutzernach Zeitaufwand

160a

Waffenrecht
 
Waffengesetz (WaffG )
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
1Zulassung einer Ausnahme von Alterserfordernissen nach § 3 Abs. 3 WaffG57 bis 143
2Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG29 bis 185
3Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Abs. 4 WaffG29 bis 71
4Anordnung der Vorlage eines Zeugnisses über die Eignung nach § 6 Abs. 2 WaffG100
5Anordnung bei erlaubnisfreiem Betrieb einer Waffenherstellung, eines Waffenhandels oder einer Schießstätte nach § 9 Abs. 3 WaffG86 bis 570
6Ausstellung einer Waffenbesitzkarte einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG100
7Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Kurzwaffe71
8Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Jäger nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung der ersten Langwaffe71
9Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 14 Abs. 3 oder Abs. 5 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
10Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 14 Abs. 6 WaffG71
11Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Brauchtumsschützen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 16 Abs. 1 WaffG einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
12Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffensammler nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG114 bis 456
13Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG für in § 17 Abs. 3 WaffG genannte Personen durch Umschreibung der vom Waffensammler hinterlassenen Waffenbesitzkarte114 bis 456
14Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG114 bis 285
15Ausstellung einer Waffenbesitzkarte und Eintragung der Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 20 Abs. 2 WaffG57 bis 228
16Ausstellung einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG in den Fällen der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr.1.1 zum WaffG (ohne Bedürfnisprüfung)71
17Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG29
18Ausstellung eines Folgedokuments für eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG im Falle des § 10 Abs. 2 Satz 2, § 17 und § 18 WaffG (Vereins-, Sammler und Sachverständigen-Waffenbesitzkarte)29
19Eintragung einer Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WaffG in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte71
20Eintrag von geerbten Schusswaffen nach § 10 Abs. 1 WaffG in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte in den Fällen des § 20 Abs. 2 WaffG29
21Eintragung der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt (Besitz) über eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 37a und 37g Abs. 1 WaffG in den Fällen des § 13 Abs. 3, § 13 Abs. 9, § 14 Abs. 6, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 2 oder § 39b WaffG, soweit die Eintragung nicht durch die bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte entrichteten Gebühren abgegolten ist29
22Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG in Verbindung mit den §§ 37a und 37g WaffG in anderen als in Tarifstelle 21 genannten Fällen29
23Eintragung des Erwerbs eines Wechsel- oder Austauschlaufes oder einer Wechseltrommel in die Waffenbesitzkarte nach § 37a Satz 1 WaffG29
24Austragen einer Schusswaffe, eines Wechsel- oder Austauschlaufs oder einer Wechseltrommel aus der Waffenbesitzkarte (je Waffe/Lauf/Trommel)29
25Eintragung weiterer Personen in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 2 Satz 1 WaffG57
26Ausstellung einer Waffenbesitzkarte über vereinseigene Schusswaffen nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WaffG (Vereinswaffenbesitzkarte) einschließlich der Erwerbserlaubnis für die erste Schusswaffe71
27Eintragung/Änderung einer verantwortlichen Person für vereinseigene Schusswaffen in einer Waffenbesitzkarte oder in mehreren Waffenbesitzkarten nach § 10 Abs. 2 WaffG57
28Eintragung der Berechtigung/en zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG, soweit nicht gleichzeitig die Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe/n erteilt wird29
29Eintragung der Berechtigung zum Munitionserwerb in Form eines solchen Vermerks in der Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 3 Satz 1 WaffG bei gleichzeitiger Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz der Schusswaffe/nkostenfrei
30Ausstellung eines Munitionserwerbscheines nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb43
31Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein29
32Ausstellung eines Munitionserwerbscheines für Munitionssammler nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb57
33Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG29
34Ausstellung eines Munitionserwerbscheines für Munitionssachverständige nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG einschließlich der Eintragung eine Berechtigung zum Munitionserwerb43
35Eintragung einer Berechtigung zum Munitionserwerb nach § 10 Abs. 3 Satz 2 WaffG in einen Munitionserwerbschein in den Fällen des § 18 Abs. 2 WaffG29
36Ausstellung eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 1 WaffG in den Fällen des § 19 oder § 28 WaffG314
37Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 19 WaffG257
38Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG in den Fällen des § 28 WaffG257
39Ausstellung eines Kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG86
40Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 10 Abs. 5 WaffG57 bis 200
41Erlaubnis zum Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition nach § 11 Abs. 1 oder § 11 Abs. 2 WaffG71
42Erteilung einer Ausnahme nach § 12 Abs. 5 WaffG von Erlaubnispflichten71 bis 228
43Bewilligung einer Ausnahme zum Führen von Waffen nach § 16 Abs. 2 WaffG zur Brauchtumspflege100
44Erlaubnis zum Schießen außerhalb von Schießstätten nach § 16 Abs. 3 WaffG zur Brauchtumspflege57 bis 200
45Umschreibung der Waffenbesitzkarte nach Änderung des Sammelthemas bei Waffensammlern in den Fällen des § 17 Abs. 2 WaffG57 bis 385
46Eintragung oder Austragung eines Blockiersystems (§ 20 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 WaffG) für eine Schusswaffe nach § 10 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 37a und § 37g Abs. 1 WaffG29
47Zulassung einer Ausnahme von der Blockierpflicht für Waffen einer Sammlung nach § 20 Abs. 6 Satz 2 WaffG43
48Erlaubnis zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition gemäß § 21 Abs. 1 Halbsatz 1 WaffG oder als Stellvertretererlaubnis gemäß § 21 Abs. 1 Halbsatz 1 in Verbindung mit § 21a WaffG185 bis 285
49Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition nach § 21 Abs. 1 Halbsatz 2 WaffG oder als Stellvertretererlaubnis nach § 21 Abs. 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 21a WaffG185 bis 257
50Bewilligung von Fristverlängerungen nach § 21 Abs. 5 Satz 2 oder § 21a in Verbindung mit § 21 Abs. 5 WaffG29 bis 71
51Abnahme der Fachprüfung nach § 22 WaffG128 bis 314
52Anordnung einer Kennzeichnung nach § 25a WaffG71 bis 513
53Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Herstellen, Bearbeiten oder Instandsetzen von Schusswaffen nach § 26 Abs. 1 WaffG71 bis 285
54Erlaubnis zum Betrieb oder zur wesentlichen Änderung einer Schießstätte einschließlich der Abnahmeprüfung durch die zuständige Behörde nach § 27 Abs. 1 WaffG71 bis 456
55Zulassung einer Ausnahme nach § 27 Abs. 4 WaffG vom Mindestalter29 bis 86
56Zustimmung zur Überlassung von Schusswaffen und Munition nach § 28 Abs. 3 WaffG an Wachpersonen pro Person57
57nachträgliche Aufnahme eines Zusatzes nach § 28 Abs. 4 WaffG in einen Waffenschein14
58Erlaubnis/Zustimmung zum Verbringen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 WaffG71
59Allgemeine Erlaubnis nach § 30 WaffG zum Verbringen von erlaubnis- pflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition zu Waffenhändlern in einem anderen EU-Mitgliedstaat durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 WaffG143
60Verlängerung der Geltungsdauer der Einzelgenehmigung im Feld 4 des Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 1 Satz 2 WaffG29
61Erlaubnis zur Mitnahme von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und dafür bestimmter Munition in die oder durch die Bundesrepublik Deutschland durch den Inhaber eines von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 32 Abs. 1 WaffG71
62Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses einschließlich der Eintragung der Waffen nach § 32 Abs. 6 WaffG57
63Ausstellung eines Folgedokuments für einen bereits vorhandenen Europäischen Feuerwaffenpass nach § 32 Abs. 6 WaffG29
64Ein- oder Austragung von einer oder mehreren Schusswaffen in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass29
65Änderung von sonstigen Eintragungen im Europäischen Feuerwaffenpass (zum Beispiel § 33 Abs. 1 Satz 3 AWaffV)29
66Zulassung einer Ausnahme nach § 35 Abs. 3 Satz 2 WaffG von den Verboten des Vertriebs und des Überlassens von Waffen und Munition57 bis 228
67Kontrolle von Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen, Munition oder verbotener Waffen am Aufbewahrungsort nach § 36 Abs. 3 Satz 2 WaffG57 bis 299
68Anordnung eines höheren Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung nach § 36 Abs. 6 WaffG57 bis 385
69Sicherstellung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 37c Abs. 2 Nr. 1 WaffG nach Anzeige der Inbesitznahme29 bis 257
70Anordnung nach § 37c Abs. 2 Nr. 2 WaffGkostenfrei
71Einziehung und Verwertung eines oder mehrerer Gegenstände nach Anzeige der Inbesitznahme nach § 37c Abs. 3 WaffG29 bis 257
72Ausstellung einer Anzeigebescheinigung nach § 37h WaffG in den Fällen des § 37b Abs. 2 Satz 1 WaffG und § 37d Abs. 1 Nr. 1 und 2 WaffG57
73Anordnung zur Vorlage von Waffen oder Munition sowie Erlaubnisscheinen oder Ausnahmebewilligungen nach § 39 Abs. 3 WaffG57 bis 513
74Sicherstellung nach § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffG71 bis 257
75Anordnung nach § 40 Abs. 5 Satz 2 WaffGkostenfrei
76Anordnung eines Besitz- oder Erwerbsverbots von Waffen und Munition nach § 41 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 WaffG71 bis 513
77Zulassung einer Ausnahme von dem Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Abs. 2 WaffG71 bis 228
78Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu dem/der der Berechtigte Anlass gegeben hat nach § 45 WaffG71 bis 513
79Anordnung von Maßnahmen nach § 46 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 WaffG57 bis 185
80Sicherstellung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 46 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 WaffG, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem Verbot besessen werden57 bis 185
81Einziehung und Verwertung eines oder mehrerer Gegenstände nach § 46 Abs. 5 Satz 1 WaffG, die ohne die erforderliche Erlaubnis oder entgegen einem Verbot besessen werden29 bis 257
82Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffGkostenfrei
83Bescheinigung nach § 56 WaffGkostenfrei
84Widerruf oder Rücknahme einer waffenrechtlichen Erlaubnis, zu dem oder zu der der Berechtigte Anlass gegeben hat, nach den Regelungen für Altbesitz (Waffengesetze von 1972 oder 1976) gemäß § 58 WaffG128 bis 627
85Abnahme der Sachkundeprüfung nach § 2 AWaffV71 bis 314
86Anerkennung von Sachkundelehrgängen nach § 3 Abs. 2 Satz 1 AWaffV427 bis 826
87Anerkennung des waffenrechtlichen Teils einer Prüfung zum Führen eines Luft- oder Wasserfahrzeuges nach § 3 Abs. 2 Satz 2 AWaffV71 bis 143
88Zulassung von Ausnahmen von den Beschränkungen des Schießbetriebes nach § 9 Abs. 2 AWaffV71 bis 185
89Untersagung der Ausübung der Aufsicht nach § 10 Abs. 4 AWaffV71 bis 185
90Regel- und Sonderüberprüfungen einer Schießstätte nach § 27a Abs. 1 WaffG71 bis 185
91Untersagung der Benutzung der Schießstätte nach § 27a Abs. 2 WaffG71 bis 185
92Zulassung einer gleichwertigen oder abweichenden Aufbewahrung nach § 13 Abs. 5 bis 7 AWaffV71 bis 385
93Festsetzung niedrigerer Anforderungen an die Aufbewahrung nach § 13 Abs. 8 AWaffV71 bis 385
94Zulassung einer abweichenden Aufbewahrung nach § 14 AWaffV71 bis 385
95Zulassung einer Ausnahme nach § 20 Abs. 4 AWaffV71 bis 185
96Gestattung der Teilnahme am Lehrgang im Verteidigungsschießen nach § 23 Abs. 2 AWaffV100
97Untersagung von Lehrgängen und Übungen im Verteidigungsschießen nach § 25 Abs. 1 AWaffV71 bis 299
98Verlängerung der Geltungsdauer eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Abs. 1 AWaffV29
99Ausstellung einer Ersatzausfertigung für eine in Verlust geratene waffen- rechtliche Erlaubnis57 bis 185
100Ablehnungen aus anderen als Unzuständigkeitsgründen oder bei Rücknahme von Anträgen auf Vornahmen von Amtshandlungen43 bis 456
101Amtshandlungen, die im Interesse oder auf Veranlassung des Gebührenschuldners vorgenommen werden und nicht aufgeführt sind29 bis 627

161

Waldbrandschutzverordnung 
1Befreiung nach § 7 Abs. 265

162

Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) 
1Genehmigung nach § 5 Abs. 6180 bis 1.500
2Genehmigung oder Versagung nach § 7 Abs. 3120 bis 150
3Umwandlung des Waldes
3.1Genehmigung nach § 8 Abs. 1 bis 3 sowie Abs. 5 bis 6180 bis 1.500
3.2Anordnung nach § 8 Abs. 4160
4Erstaufforstung
4.1Genehmigung nach § 9 Abs. 160 bis 1.200
4.2Anordnung nach § 9 Abs. 2125
5Wiederaufforstung
5.1Fristverlängerung nach § 10 Abs. 3120
5.2Anordnung nach § 10 Abs. 4160
6Genehmigung von Neubau und Ausbau von Waldwegen nach § 11120 bis 1.200
7Genehmigung der Streu- und Grasnutzung sowie Waldweide nach § 12 Abs. 4 Satz 2160
8Anerkennung als forstwirtschaftlicher Zusammenschluss nach § 15 Abs. 2100
9Anordnung von Schutzmaßnahmen nach § 16 Abs. 4160
10Befreiung vom Verbot des Befahrens der freien Landschaft mit Kraftfahrzeugen nach § 24 Abs. 3 Satz 265 bis 180
11Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung nach § 26100 bis 320
12Genehmigung der Beseitigung von Wegen nach § 27 Abs. 265 bis 125
13Sperren der freien Landschaft
13.1Sperrung nach § 30 Abs. 160 bis 125
13.2Genehmigung zur Errichtung von verschließbaren Wegschranken nach § 30 Abs. 3100
14Bestätigung als Forstaufseher nach § 31 Abs. 3150


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

163

Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)
1Bewilligung (§ § 8, 10, 14 WHG, § 20 WG LSA), Erlaubnis mit förmlichem Verfahren (§§ 8, 10 WHG in Verbindung mit § 21 Abs. 3 WG LSA), Genehmigung einer Abwasserbehandlungsanlage (§ 60 Abs. 3 WHG in Verbindung mit § 81 Abs. 3 WG LSA)
1.1Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 WHG oder Genehmigung einer Abwasserbehandlullgsanlage nach dem Wert der Anlage.
bis 50.000 Euro2 v. H. des Wertes
mindestens325
über 50.000 Euro1.280 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
höchstens32.500
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgesehene Gebühr.
1.2Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nm. 1, 4 und 5 WHG
1.2.1Bewilligung oder Erlaubnis je Benutzung nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1, 4 und 5 WHG nach der Menge m3 Wasser oder Stoffe, die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bewilligung oder Erlaubnis eingeleitet, abgeleitet, eingebracht, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden dürfen (ohne Wasserkraftanlagen).je m3 0,0005 zuzüglich Zeitaufwand
mindestens325
höchstens40.625
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr.
Anmerkung:

Wird die Bewilligung für mehr als 30 Jahre oder die Erlaubnis unbefristet erteilt, so ist der Gebührenberechnung das 30-fache der Wasser- oder Stoffmenge zugrunde zu legen, die zulässigerweise jährlich eingeleitet, abgeleitet, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden darf.

1.2.2Bewilligung oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG zum Betrieb von Wasserkraftanlagen je 1 kW installierter Leistung.

Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr.

je 1 kW 55
mindestens1.100
höchstens55.000
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr.
Anmerkung:

Mit der Gebühr sind alle zum Betrieb einer Wasserkraftanlage erforderlichen Bewilligungen oder Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 WHG abgegolten.

1.3Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis vorgesehenen Gebühr
1.4nachträgliche Entscheidungen bei der Bewilligung von Benutzungen (§ 14 Abs. 5 und 6 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 beziehungsweise 1.2
1.5Widerruf von Bewilligungen (§ 18 Abs. 2 WHG) und von gehobenen Erlaubnissen im Sinne von § 15 WHG (§ 18 Abs. 1 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 1.1 beziehungsweise 1.2
mindestens50
1.6Widerruf alter Rechte und alter Befugnisse (§ 20 Abs. 2 WHG)nach Zeitaufwand
mindestens50
1.7Anordnung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen (§ 13 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis beziehungsweise das alte Recht oder der alten Befugnis vorgesehenen Gebühr
mindestens25
1.8Änderung einer Bewilligung, Erlaubnis oder Genehmigung nach den Tarifstellen 1.1, 1.2.1 oder 1.2.2Gebühr nach den Tarifstellen 1.1, 1.2.1 oder 1.2.2
2Erlaubnis im nichtförmlichen Verfahren, Genehmigungen von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern (§ 49 WG LSA in Verbindung mit § 36 WHG) oder in Überschwemmungsgebieten (§ 78 WHG in Verbindung mit § 101 WG LSA) oder von Indirekteinleitungen (§ 58 und § 59 WHG)
2.1Genehmigung von Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässem oder in Überschwemmungsgebieten oder Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nm. 2 und 3 WHG und § 9 Abs. 2 Nm. 1 und 2 WHG nach dem Wert der Anlage
bis 50.000 Euro1 v. H. des Wertes
mindestens65
über 50.000 Euro665 zuzüglich 0,2 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
höchstens16.500
2.2Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nm. 1, 4 und 5 WHG
2.2.1Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nm. 1, 4 und 5 WHG nach der Menge m3 Wasser oder Stoffe, ,die innerhalb der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis eingeleitet, abgeleitet, eingebracht, entnommen, zutage gefördert oder zutage geleitet werden dürfen (ohne Wasserkraftanlagen) je m30,00025 und Zeitaufwand
mindestens65
höchstens20.625
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr.
2.2.2Erlaubnis für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 WHG zum Betrieb von Wasserkraftanlagen je 1 KW installierter Leistung je 1 KW55
mindestens550
höchstens26.500
Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr.
Anmerkung:

Wird die Erlaubnis unbefristet erteilt, so ist der Gebührenberechnung das 30-fache der Wasser- oder Stoffmenge zugrunde zu legen, die zulässigerweise jährlich eingeleitet, abgeleitet, eingebracht oder entnommen werden darf.
Mit der Gebühr sind alle zum Betrieb einer Wasserkraftanlage erforderlichen Bewilligungen oder Erlaubnisse für Benutzungen nach § 9 Abs. 1 Nm. 1 und 4 WHG abgegolten.

2.3Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 beziehungsweise 2.2
mindestens50
2.4Widerruf der Erlaubnis oder Genehmigung nach Tarifstelle 210 v. H. der Gebühr nach Tarifstellen 2.1 beziehungsweise 2.2
mindestens50
2.5Einleiten von Abwasser in Abwasseranlagen (Indirekteinleitung, § 58 und § 59 WHG in Verbindung mit der Indirekteinleiterverordnung - IndEinlVO - vom 7. März 2007, GVBl. LSA S. 47, geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Oktober 2013, GVBl. LSA S. 499)
2.5.1Genehmigung für Indirekteinleitugen75 v. H. der Gebühr nach TarifsteIle 2.2
mindestens50
2.5.2Anzeigebestätigung für Indirekteinleitungen auf der Grundlage des § 3 IndEinlVO26
2.5.3Widerruf einer Genehmigung nach Tarifstelle 2.5.110 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 2.5.
mindestens25
2.5.4Freistellung von der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 59 Abs. 2 WHGGebühr nach Tarifstelle 2.5. 1
2.6Entscheidung im Zusammenhang mit dem Erlöschen von Erlaubnissen und Bewilligungen (§ 24 WG LSA).10 v. H. der Gebühr für die gelöschte Entscheidung
mindestens50
2.7Entscheidung im Zusammenhang mit dem Erlöschen von alten Rechten und alten Befugnissen (§ 25 WG LSA)nach Zeitaufwand
mindestens50
2.8Anordnung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen (§ 13 WHG)10 v. H. der für die Bewilligung oder Erlaubnis oder Genehmigung beziehungsweise das alte Recht oder der alten Befugnis vorgesehenen Gebühr
mindestens25
2.9Feststellung des Inhalts und Umfangs eines alten Rechts oder einer alten Befugnis (§ 26 Abs. 2 WG LSA)10 v. H. der für das alte Recht oder der alten Befugnis nach Tarifstellen 1.1 oder 1.2 beziehungsweise 2.1 oder 2.2 sonst anzusetzenden Gebühr
2.10Anordnung der Duldung einer Messanlage und Unterlassung von Handlungen (§ 113 WG LSA, § 91 WHG)25 bis 187
2.11Änderung einer Erlaubnis nach den Tarifstellen 2.2.1 und 2.2.2 oder einer Genehmigung nach den Tarifstellen 2.1 und 2.5.1Gebühr nach Tarifstellen 2.2.1 und 2.2.2 oder 2.1 und 2.5.1
mindestens29
Anmerkung zu Tarifstellen 1 und 2:

Erstreckt sich das Verfahren zugleich auf die Baugenehmigung, so erhöht sich die Gebühr um die dafür im Baugenehmigungsverfahren vorgeschriebene Gebühr.

3Entscheidung im Ausgleichsverfahren (§ 22 WHG, § 28 WG LSA)Gebühr nach Tarifstellen 1 oder 2
4Wasserschutzgebiete
4.1Ausnahmen von Verboten und Nutzungsbeschränkungen, Befreiungen von Schutzbestimmungen (§ 52 WHG) nach dem Wert der Anlage, derenthalben gestattet wird1 v. H. des Wertes 30 bis 4.062
mindestens30
höchstens4.062
4.2Festsetzung oder Änderung eines Wasserschutzgebietes nach § 51 WHG in Verbindung mit § 73 WG LSA nach Entnahmemenge in m3 der Fassung, für die das Schutzgebiet festgesetzt oder geändert wurde
mindestens2.000
höchstens81.250
5Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
5.1Dokumentation der Nachvollziehbarkeit der Selbsteinstufung flüssiger oder gasförmiger Gemische bei Wahrung von Betriebsgeheimnissen nach § 8 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)nach Zeitaufwand
5.2Überprüfung der Dokumentation der Selbsteinstufung flüssiger oder gasförmiger Gemische und Verpflichtung zur Ergänzung oder Berichtigung von Angaben nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.3Änderung der Einstufung und Bekanntgabe nach § 9 Abs. 1 Satz 3 und 4 AwSVnach Zeitaufwand
5.4Überprüfung der Dokumentation der Selbsteinstufung fester Gemische nach § 10 Abs. 3 Satz 3 AwSV

Verpflichtung des Betreibers zur Ergänzung oder Berichtigung von Angaben nach § 10 Abs. 3 Satz 4 AwSV

Schriftliche Bekanntgabe der Änderung der Einstufung eines festen Gemisches nach § 10 Abs. 4 Satz 3 AwSV

nach Zeitaufwand
5.5Anordnung nach § 16 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 AwSV oder Untersagung der Errichtung einer Anlagenach § 16 Abs. 1 Satz 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.6Auferlegung von Maßnahmen gegenüber dem Betreiber nach § 16 Abs. 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.7Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 3 AwSVnach Zeitaufwand
5.8Entscheidungen über die Rückhaltung wassergefährdender Stoffe und die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 19 Abs. 6 AwSVnach Zeitaufwand
5.9Plausibilitätsprüfung der Anzeige und Hinweise oder Nachforderungen an den Betreiber nach § 40 Abs. 1 und Abs. 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.10Erteilung einer Eignungsfeststellung nach § 63 WHGnach Zeitaufwand
Anmerkung zu den Tarifstellen 5.10, 5.11 und 5.16:

Für Nachträge ermitteln sich die Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Sie betragen 20 v. H. bis 50 v. H. der Gebühr jeweils nach den Tarifstellen 5.10, 5.11 und 5.16.

5.11Untersagung des Betriebs oder Festsetzung von Anforderungen nach § 41 Abs. 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.12Abstimmung des Notfallplanes nach § 44 Abs. 1 Satz 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.13Anordnung eines Überwachungsvertrages nach § 46 Abs. 1 AwSVnach Zeitaufwand
5.14Anordnung einer Prüfung nach § 46 Abs. 4 AwSVnach Zeitaufwand
5.15Befreiung von den Anforderungen für Anlagen in Schutzgebieten nach § 49 Abs. 4, nach § 50 Abs. 2 und nach Anlage 7 Nr. 8.3 AwSVnach Zeitaufwand
5.16Anerkennung einer Sachverständigenorganisation nach § 52 Abs. 1 und 3 und § 54 Abs. 2 Satz 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.17Widerruf einer Anerkennung nach § 54 Abs. 1 und 3 AwSV und Anordnung nach § 55 Nr. 1 Buchst. c AwSVnach Zeitaufwand
5.18Anerkennung einer Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach § 57 Abs. 1 und 3 und § 59 Abs. 2 Satz 2 AwSVnach Zeitaufwand
5.19Widerruf der Anerkennung der Güte- und Überwachungsgemeinschaft nach § 59 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c AwSVnach Zeitaufwand
5.20Anordnung nach Änderung der Einstufung nach § 67 AwSVnach Zeitaufwand
5.21Anordnung von technischen oder organisatorischen Anpassungsmaßnahmen für bestehende wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen nach § 68 Abs. 4 AwSVnach Zeitaufwand
5.22Anordnung von technischen oder organisatorischen Anpassungsmaß- nahmen für bestehende nicht wiederkehrend prüfpflichtige Anlagen nach § 69 Abs. 1 Satz 2 und Anlage 7 Nr. 7.2 AwSVnach Zeitaufwand
5.23Bearbeitung einer Anzeige von JGS-Anlagen nach Anlage 7 Nr. 6.1 AwSVnach Zeitaufwand
5.24Anordnung einer Sachverständigenprüfung nach Anlage 7 Nr. 6.4 AwSVnach Zeitaufwand
5.25Zulassung von Ausnahmen nach § 78c Abs. 1 WHGnach Zeitaufwand
5.26Untersagung des Betriebs oder Festsetzung von Anforderungen nach § 78c Abs. 2 WHGnach Zeitaufwand
6Stauanlagen
6.1Setzen, Erhaltung und Erneuerung von Staumarken (§§ 37, 39 WG LSA)65 bis 2.500
6.2Genehmigung zur Änderung von Staumarken (§ 38 Abs. 2 WG LSA)50 bis 312
6.3Genehmigung zur Außerbetriebsetzung von Stauanlagen (§ 40 WG LSA)65 bis 2.500
mindestens65
höchstens2.580
Anmerkung:

Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgeschriebenen Gebühren.

7Planfeststellung oder Plangenehmigung nach § 45 Abs. 1 WG LSA, § 48 WG LSA, § 68 Abs. 1 WHG, sowie nach § 20 UVPG für Vorhaben nach Anlage 1 Nrn. 19.7 bis 19.9 des UVPG
7.1Planfeststellung / Planfeststellungsänderungverfahren nach dem Wert der Anlage
bei einem Wert der Anlage bis 50.000 Euro2 v. H. des Wertes
mindestens570
bei einem Wert über 50.000 Euro bis 300.000 Euro1.023 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
bei einem Wert über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro1.790 zuzüglich 0,2 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
bei einem Wert über 1 Mio. Euro3.221 zuzüglich 0,1 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
Anmerkung zu Tarifstelle 7.1:

Die Gebühr erhöht sich um die dafür im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung - Lfd. Nr. 62 - vorgeschriebene Gebühr. Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgeschriebenen Gebühren.

7.2Plangenehmigungen/Plangenehmigungsänderungsverfahren nach dem Wert der Anlage bei einem Wert der Anlage bis 50.000 Euro50 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
mindestens235
bei einem Wert der Anlage über 50.000 Euro bis 300.000 Euro512 zuzüglich 0,3 v. H. des 50.000 Euro übersteigenden Wertes
bei einem Wert der Anlage über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro

.

1.023 zuzüglich 0,2 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
bei einem Wert der Anlage über 1 Mio. Euro2.050 zuzüglich 0,1 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
Anmerkung zu Tarifstelle 7.2:

Schließt das Verfahren andere behördliche Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidung vorgeschriebenen Gebühren.

7.3Zulassung des vorzeitigen Beginns (§ 17 WHG, § 69 Abs. 2 WHG)10 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
7.4nachträgliche Festsetzung einer Entschädigung10 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 7.1
7.5Entscheidung über die Kostenbeteiligung zum Ausgleich des Vorteils (§ 93 WG LSA), soweit nicht Teil eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Streitwert
für den Wert bis 2 500 Euro3 v. H.
für den Wert über 2 500 Euro1 v. H.
8Befreiung/Ausnahme nach § 38 Abs. 5 WHG, § 50 Abs. 3 WG LSA (Gewässerrandstreifen)
mindestens65
höchstens2.580
9Entscheidung zur Übertragung der Unterhaltungspflicht nach Erlass der Entscheidung über den Ausbau oder über die Errichtung der Anlage (§ 62 Abs. 2 WG LSA)50 bis 625
nach Zeitaufwand
10Entscheidungen zu Erdaufschlüssen und Bohrungen (§ 49 WHG) je Bohrung/Erdaufschluss30 bis 156
11Heilquellen
11.1Anerkennung von Heilquellen (§ 53 Abs. 2 WHG in Verbindung mit § 77 WG LSA)767
11.2Widerruf einer Anerkennung einer Heilquelle (§ 53 WHG, § 77 WG LSA)154
11.3Festsetzung (§ 53 Abs. 4 WHG in Verbindung mit § 77 WG LSA), Änderung eines Heilquellenschutzgebietes nach Entnahmemenge in m3 der Fassung, für die das Schutzgebiet festgesetzt oder geändert wurde (bezogen auf den Geltungsraum der Erlaubnis, Bewilligung)
mindestens2.000
höchstens81 250
11.4Ausnahmen von Verboten und Nutzungsbeschränkungen, Befreiungen von Schutzbestimmungen (§ 53 Abs. 5 WHG in Verbindung mit § 52 WHG) vom Wert der Anlage, derenthalber gestattet wird1 v. H. des Wertes 30 bis 4.062
12Trinkwasserversorgung
12.1Anordnung zur Eigenüberwachung im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung (§ 72 WG LSA)20 bis 250
12.2Freistellung von der Trinkwasserversorgungspflicht (§ 70 Abs. 1 WG LSA)
mindestens65
höchstens2.580
13Abwasserbeseitigung
13.1Genehmigung des Schmutzwasserbeseitigungskonzeptes und dessen Fortschreibung nach § 79 Abs. 3 WG LSA200 bis 6.250 nach Zeitaufwand
13.2Entscheidung über die Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht nach § 79a Abs. 2 WG LSA30 bis 406
13.3Bestimmung der Abwasserbeseitigungspflichten nach § 151 Abs. 8 des WG LSA in der am 31. März 2011 geltenden Fassung10 v. H. der für die Erlaubnis erhobenen Gebühr
13.4Anordnungen zur Eigenüberwachung (§ 82 Abs. 2 WG LSA)20 bis 250
14Deiche und Dämme
14.1Anordnungen zur Wiederherstellung (§ 94 Abs. 4 WG LSA)nach Zeitaufwand
mindestens29
höchstens2.580
14.2Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (§§ 96 und 97 WG LSA)nach Zeitaufwand
mindestens65
höchstens2.580
15Duldungs- und Gestattungsverpflichtung (§ 104 WG LSA und § § 92 bis 94 WHG) nach dem Wert des durch die Duldung erzielten Vorteils
bei einem Wert bis 300.000 Euro0,04 v. H. des Wertes
mindestens25
bei einem Wert über 300.000 Euro bis 1 Mio. Euro123 zuzüglich 0,01 v. H. des 300.000 Euro übersteigenden Wertes
bei einem Wert über 1 Mio. Euro195 zuzüglich 0,004 v. H. des 1 Mio. Euro übersteigenden Wertes
höchstens1.000
16Entscheidungen der Wasserbehörde über die Unterhaltungspflicht (§ 42 WHG, § 68 WG LSA)65 bis 1.250
17Anordnung der Bestellung eines oder mehrerer oder eines anderen Gewässerschutzbeauftragten (§ 64 Abs. 2 WHG, § 66 WHG in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Satz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz)25 bis 187
18Regelungen, Beschränkungen oder Verbote auf der Grundlage einer Verordnung oder durch Verfügung nach § 29 WG LSA65 bis 1.250
19Maßnahmen der Gewässeraufsicht (§§ 100, 101 WHG), Maßnahmen der Aufsicht über Abwassereinleitungen auf der Grundlage der Indirekteinleiterverordnung, soweit nicht die Gebühr nach den Tarifstellen für die umweltbezogenen Untersuchungsleistungen - Lfd. Nr. 133 - zu berechnen istnach Zeitaufwand
mindestens12,5
höchstens5.000
Anmerkung zu Tarifstelle 19:

Bei Übernahme der staatlichen Anerkennung anderer Länder ermäßigt sich die Gebühr auf 20 v. H. der vollen Gebühr.

20Staatliche Anerkennung nicht staatlicher Stellen für Abwasseruntersuchungen nach der Verordnung auf Grund des § 109 WG LSA500 bis 1 562
21Festsetzung einer Entschädigung oder eines Ausgleichs im Verfahren nach § § 106 bis 108 WG LSA in Verbindung mit §§ 96 bis 99 WHGdie Gebühr nach §§ 3, 34 des Gerichtskostengesetzes in der Fassung vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 898)
22Wasserbuch
22.1Auskunftserteilung über Eintragungen im Wasserbuch sowie diesbezügliche Urkunden (§ 103 WG LSA)5 bis 65
nach Zeitaufwand
22.2beglaubigte Auszüge aus dem Wasserbuch (§ 103 WG LSA) je angefangene Seite DIN A45,2
23Entscheidung über Ausnahmen von Veränderungssperren nach § 86 Abs. 4 WHG
mindestens65
höchstens2.580
24Sonstige Anordnungen20 bis 625


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

164

Weingesetz 
1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer, Durchführung der Sinnenprüfung nach §§ 19 bis 21 
1.1Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätswein und Qualitätswein mit Prädikat 
1.1.1Menge der Anstellung 
1.1.1.1bis 2.500 l17,9
1.1.1.2über 2.500 l bis 5.000 l20,5
1.1.1.3über 5.000 l bis 10.000 l31
1.1.1.4über 10.000 l bis 20.000 l41
1.1.1.5über 20.000 l52
1.1.2Anstellung von Fassweinen vor der Abfüllung26
1.1.3Feststellung der Identitätwie Tarifstelle 1.1.1
1.1.4Erweiterung des Antrages/Teilfüllungenwie Tarifstelle 1.1.1
1.2Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Qualitätsschaumwein und Sekt 
1.2.1Menge der Anstellung 
1.2.1.1bis 2.500 l26
1.2.1.2über 2.500 l bis 5.000 l31
1.2.1.3über 5.000 l bis 10.000 l41
1.2.1.4über 10.000 l bis 20.000 l52
1.2.1.5über 20.000 l103
1.2.2Tankprobe Schaumwein26
1.2.3Erweiterungsantrag auf Erteilung einer Prüfnummerwie Tarifstelle 1.2.1
1.3Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer für Branntwein aus Wein 
1.3.1Menge der Anstellung 
1.3.1.1bis 2.500 l36
1.3.1.2über 2.500 l bis 5.000 l72
1.3.1.3über 5.000 l bis 10.000 l108
1.3.1.4über 10.000 l bis 25.000 l144
1.3.1.5über 25.000 l bis 50.000 l179
1.3.1.6über 50.000 l bis 75.000 l215
1.3.1.7über 75.000 l bis 100.000 l251
1.3.1.8je weitere angefangene 100.000 l46,5
1.4Anstellung zusätzlich zu den bekannten Terminenzusätzlich 31
2Genehmigung von Pflanzungen nach §§ 6, 7 und 8a 
2.1Genehmigung zur Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten52
2.2Genehmigung einer Neuanpflanzung52
2.3Genehmigung von Pflanzrechten aus der regionalen Reserve52
3Weinbaukartei 
3.1Auszug aus der Weinbaukartei nach Anforderung10,3

165

Wein-Überwachungsverordnung 
1Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Versuchen nach § 3 Abs. 185 bis 2.115
2Ausstellen eines Zeugnisses nach § 3 Abs. 2100 bis 200
3Genehmigung von Buchführungsverfahren nach § 12 Abs. 173
4Genehmigung der Analysenbuchführung nach § 13 Abs. 273
5Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 2 für das Inverkehrbringen von vorschriftswidrigen Weinbauerzeugnissen106 bis 353

166

Weiterbildungsmaßnahmen auf der Basis der verschiedenen bundes- und landesrechtlichen Regelungen mit staatlicher Zertifizierung oder staatlicher Prüfung 
1Prüfung bei Anpassungsfortbildung mit staatlicher Zertifizierung50
2Prüfung bei Zusatzqualifikation mit staatlicher Prüfung150
3Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung 
3.1Stufe I (Waystage)44
3.2Stufe II (Threshold)47
3.3Stufe III (Vantage)55

167

Wohn- und Teilhabegesetz (WTG LSA) und dazugehörende Verordnungen
1Anzeige gemäß § 12 Abs. 1
1.1bis 12 Plätze150
1.213 bis 30 Plätze300
1.331 bis 60 Plätze400
1.4ab 61 Plätze500
2Änderungsanzeige gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 3 Nrn. 1 bis 6 und 8 bis 1325 bis 500
3Bescheid gemäß § 15 Abs. 5150 bis 500
4Anzeige gemäß § 18 Abs. 1150
5Prüfung gemäß § 19 Abs. 1 und § 20 (Erst-, Regel- oder mängelbehaftete Anlassprüfung sowie Prüfung der Abstellung von festgestellten Mängeln in den vorgenannten Prüfungen)150 bis 1.000
6Bescheid gemäß § 19 Abs. 4 Satz 2 oder § 20 Abs. 2 - Duldung von Prüfungsmaßnahmen150 bis 500
7Prüfung Statusfeststellung gemäß § 19 Abs. 8 und § 20 Abs. 1 Satz 2150 bis 1.000
8Erlass von Anordnungen gemäß § 23 Abs. 1 und 2150 bis 1.000
9Erteilung eines Beschäftigungsverbots gemäß § 24 Abs. 1 und 3150 bis 1.000
10Einsetzung einer kommissarischen Leitung gemäß § 24 Abs. 2150 bis 1.000
11Verhängung eines Aufnahmestopps gemäß § 25150 bis 1.000
12Untersagung des Betriebs einer stationären Einrichtung oder einer sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnform gemäß § 26150 bis 1.000
13Erteilung einer Befreiung gemäß § 27150 bis 500
14Entscheidung gemäß § 14 Abs. 2 WTG-MindBauVO150 bis 500
15Erteilung einer Befreiung gemäß § 17 Abs. 1 WTG-MindBauVO150 bis 500
16Anzeige gemäß § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 Satz 4 WTG-PersVO50 bis 500
17Bescheid gemäß § 7 Abs. 6 WTG-PersVO150 bis 500
18Erteilung von Befreiungen gemäß § 8 Abs. 5 WTG-PersVO150 bis 500
19Erteilung von Befreiungen gemäß § 11 WTG-PersVO150 bis 500


168

Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) 
1Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 27 (für Sozialhilfeempfänger und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - mit Ausnahme der Leistungsempfänger nach § 24 SGB II und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) - Sozialhilfe - gebührenfrei)10,3
2Erteilung einer Einkommensbescheinigung im Rahmen der Wohnungsbauförderung bei Wohnungseigentumsmaßnahmen10,3
3Genehmigung nach § 27 Abs. 7 
3.1der Selbstnutzung nach Nr. 1 je Wohnung10 bis 30
3.2des Leerstehenlassens nach Nr. 2 je Wohnung10 bis 600
3.3der Zuführung zu anderen als Wohnzwecken oder baulicher Änderungen nach Nr. 3 je Wohnung10 bis 600
4Freistellung von den Belegungsbindungen nach § 30 je Wohnung10 bis 600
4.1bei Freistellung von mehr als 10 Wohnungen in einem geförderten Objekt, sofern die Entscheidung in einem Bescheid erfolgt, ab der 11. Wohnung je Wohnung5 bis 300

169

Wohnungseigentumsgesetz 
1Erteilung eines Aufteilungsplanes nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 oder § 32 Abs. 2 Nr. 110 bis 120
2Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 oder § 32 Abs. 2 Nr. 2 je Wohnung10 bis 120

170

Zolltarifverordnung
1Bescheinigung für die zollfreie Einfuhr von Zuchttieren (Anordnungen des Bundesministers der Finanzen zu Tarifnummern 01.01 AI, 01.02 AI, 01.03 AI, 01.04 AI und 01.04 AII-Anlage zu § 1) je angefangene 500 Euro des Kaufpreises5,2
mindestens10

171

Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV)
1Erteilung einer Genehmigung für die Herstellung von Nitritpökelsalz nach § 4 Abs. 2106 bis 212


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