umwelt-online: AllGO LSA - Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (3)

UWS Umweltmanagement GmbHzurückFrame öffnen


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

68

Gesundheitsämter mit Aufgaben nach dem Gesundheitsdienstgesetz 
1Besichtigung, Kontrolle, Überwachung (einschließlich Niederschrift)
von Badeanstalten, Campingplätzen, Sportanlagen,
von Begräbnisplätzen und Krematorien,
von Fahrzeugen und Flugzeugen,
von gewerblichen Anlagen,
von Heimen,
von Krankenhäusern (einschließlich Privatkliniken und Entbindungsanstalten),
von Müllplätzen,
von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
von Wohnungen,
von sonstigen Betrieben und Einrichtungen
15 bis 300
2Leichenwesen 
2.1Leichenbesichtigung12,5 bis 50
3Untersuchung, Bescheinigung, Zeugnis, Gutachten, Belehrung (ohne technische Untersuchungsleistungen) 
3.1Untersuchung, die das gewöhnliche Maß nicht übersteigt7,7
3.2eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung10,3
3.3Schirmbildaufnahme10,3
3.4kurze Bescheinigung, kurzer Bericht5,2
3.5amtsärztliches Zeugnis12,8
3.6eingehend begründetes schriftliches Gutachten25 bis 100
3.7ausführliches schriftliches Gutachten, in dem der Gutachter sich für den
Einzelfall eingehend mit der wissenschaftlichen Lehre auseinandersetzt
50 bis 250
3.8Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes23
4Amtshandlungen und Leistungen, die nicht unter Tarifstellen 1 bis 3.8 fallenEinfachsätze der Gebührenordnung für Ärzte
5Untersuchungen außerhalb der Dienststelle zusätzlich12,8
 Anmerkung:

Bei Leistungen der Laboratoriums- und Röntgendiagnostik sind die Aufwendungen für Porto und Versandmaterial mit der Gebühr abgegolten.

 

69

Gewerbeordnung 16a 16b 
1Prüfung der Gewerbeanzeige (§ 14 Abs. 1) einschließlich Aufnahme des Gewerbebetriebes in ein Gewerberegister und Empfangsbescheinigung15 bis 60
2Verhinderung der Fortsetzung nichtzugelassener Gewerbebetriebe oder des Gewerbebetriebes ausländischer juristischer Personen, deren Rechtsfähigkeit im Inland nicht anerkannt wird nach § 15 Abs. 2110 bis 650
3Anordnungen 
3.1nach § 15a Abs. 4 x11 bis 33
4Konzession für Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1 x220 bis 3.300
5Schaustellungen 
5.1Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Veranstalten von Schaustellungen von Personen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 x150 bis 450
5.2für einmalige Veranstaltungen x40 bis 140
6Spielgeräte 
6.1Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach § 33c Abs. 1 Satz 1150 bis 935
6.2Bestätigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes für Spielgeräte nach § 33c Abs. 322 bis 55
6.3Erlaubnis zum Veranstalten eines anderen Spieles mit Gewinnmöglichkeit nach § 33d55 bis 660
6.4Erlaubnis zum Aufstellen mechanischer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, wenn der Gastwirt selbst Aufsteller ist (§ 33c Abs. 3)150 bis 950
7(aufgehoben)
8Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes nach § 34 Abs. 1 x150 bis 600
9Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 190 bis 1 750
9.1Regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach § 34a Abs. 115 bis 650
10Versteigerergewerbe 
10.1Erlaubnis für die gewerbsmäßige Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte (Versteigerergewerbe) nach § 34b Abs. 1 x150 bis 550
10.2.öffentliche Bestellung und Vereidigung von besonders sachkundigen Versteigerern nach § 34b Abs. 5 x66 bis 330
10.3Erweiterung der Erlaubnis nach § 34 Abs. 1 in eine besondere Erlaubnis nach § 34b Abs. 5 x80 bis 400
11Makler und sonstige in § 34c und § 34f, § 34h und § 34i aufgeführte Gewerbe
11.1Erlaubnis zur Ausübung des Maklergewerbes oder eines sonstigen in § 34c aufgeführten Gewerbes x250 bis 900
11.2Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f200 bis 1.000
11.2.1Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34f Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.2 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.2.1.20 bis 300
11.3Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34b200 bis 1 000
11.3.1Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen nach § 34g Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 34h Abs. 1 der Gewerbeordnung und § 24 FinVermV. Die Überprüfung des Fortbestandes von Erlaubnisvoraussetzungen, die Gegenstand von Gebührenbescheiden zur Tarifstelle 11.3 bis zum 31. Dezember 2016 sind, unterliegen nicht der Gebührenpflicht nach der Tarifstelle 11.3.1.20 bis 300
11.4Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Finanzanlagenvermittlers nach § 34f, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.3 vorgelegt wird, oder eines Honorar-Finanzanlagenberaters nach § 34h, wenn eine Erlaubnisurkunde nach Tarifstelle 11.2 vorgelegt wird46
11.5Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i200 bis 1 000
11.5.1Außerordentliche Überprüfung nach § 34j Abs. 2 in Verbindung mit § 34i Abs. 1 und 5 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 15 Abs. 1 und § 17 der Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung20 bis 200
12Gewerbeuntersagung 
12.1Untersagung der Gewerbeausübung wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 Abs. 1 x160 bis 800
12.2Gestattung der Fortführung des Gewerbebetriebes durch einen Stellvertreter nach § 35 Abs. 2 x85 bis 350
12.3Gestattung der Wiederaufnahme des untersagten Gewerbes nach § 35 Abs. 6 x60 bis 300
13Nachschau in den Geschäftsbetrieb auf Grund des § 29 Abs. 1 bis 339 bis 1.000
14Gestattung zum Betreiben eines Gewerbes ohne den nach § 45 befähigten Stellvertreter nach § 46 Abs. 3 x44 bis 220
15Erlaubnis zur Stellvertretung konzessionierter oder angestellter Personen nach § 47 x44 bis 220
16Fristverlängerung und Befristung für Beginn und Fortsetzung genehmigter Tätigkeiten nach § 49 x25 v. H. der jeweils geltenden Gebühr
17Untersagung der Benutzung gefährlicher Anlagen nach § 51 Satz 1138 bis 880
18Reisegewerbe 
18.1Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Abs. 2 x75 bis 300
18.2Erlaubnis zum Feilbieten von Waren im Reisegewerbe gelegentlich der Veranstaltung von Messen und so weiter (§ 55a Abs. 1 Nr. 1) x37 bis 150
18.3Ausnahmen von dem Erfordernis einer Reisegewerbekarte bei besonderen Veranstaltungen nach § 55a Abs. 237 bis 150
18.4Ausstellen einer Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Abs. 222 bis 330
18.5Empfangsbescheinigung nach § 55c x11 bis 50
18.6Ausnahmen von dem Verbot, das Reisegewerbe an Sonn- und Feiertagen auszuüben nach § 55e Abs. 2 x25 bis 100
18.7Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke und des Warenabsatzes im Wege der Versteigerung im Reisegewerbe nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b und f x25 bis 100
18.8Ausnahmen für einzelne im Reisegewerbe sonst verbotene Tätigkeiten nach § 56 Abs. 2 Satz 3 x27,5 bis 154
18.9Untersagung eines Wanderlagers nach § 56a x50 bis 250
18.10Untersagung der Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeit nach § 59 x65 bis 300
18.11Erlaubnis zur Veranstaltung von Spielen im Reisegewerbe nach § 60a Abs. 2 x65 bis 175
18.12Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Landeskriminalamt für Jahrmarktspiele nach § 60a Abs. 2 Satz 3 
18.12.1für die erstmalige Bescheinigung55 bis 248
18.12.2für die Verlängerung der Bescheinigung44 bis 138
18.13Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte nach § 60c Abs. 2 Satz 111 bis 49,5
18.14Änderungen und Nachträge (zum Beispiel Ergänzungen der Handelsgegenstände) in den vorstehenden Fällen x15 bis 70
18.15Verhinderung der Ausübung des Reisegewerbes nach § 60d44 bis 138
19Volksfeste 
19.1Festsetzung eines Volksfestes nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b27,5 bis 440
19.2Festsetzung eines Volksfestes für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69, § 69b44 bis 1.100
19.3von der Festsetzung des Volksfestes abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 69b11 bis 220
20Messen, Ausstellungen, Märkte 
20.1Festsetzung nach § 69 Abs. 1 Satz 1 
20.1.1einer Messe154 bis 1.100
20.1.2einer Ausstellung66 bis 660
20.1.3eines Großmarktes88 bis 880
20.1.4eines Wochenmarktes27,5 bis 275
20.1.5eines Spezial- oder Jahrmarktes44 bis 440
20.2Festsetzung für längere Zeiträume nach § 69 Abs. 1 Satz 2 
20.2.1einer Messe220 bis 1.760
20.2.2einer Ausstellung138 bis 1.100
20.2.3eines Großmarktes154 bis 1.540
20.2.4eines Wochenmarktes44 bis 440
20.2.5eines Spezial- oder Jahrmarktes66 bis 660
21Von der Festsetzung der Messungen, Ausstellungen und Großmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 144 bis 440
22Von der Festsetzung der Spezial-, Jahr- und Wochenmärkte abweichende Regelungen in dringenden Fällen nach § 69b Abs. 116,5 bis 176
23Untersagung der Teilnahme als Aussteller oder Anbieter an einer bestimmten Veranstaltung oder einer oder mehrerer Arten von Veranstaltungen wegen Unzuverlässigkeit nach § 70a Abs. 1 sowie § 60b Abs. 2 in Verbindung mit § 70a50 bis 300

69a

Spielhallengesetz Sachsen-Anhalt
1Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb
1.1Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 1 bis 4500 bis 10.000
1.2Erteilung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb mit Ausnahmen vom Mindestabstand nach § 2 Abs. 1 bis 4 in Verbindung mit Abs. 6 und 7500 bis 15.000
1.3Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 1 bis 4 in Verbindung mit § 11500 bis 15.000
2Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb
2.1Änderung einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3500 bis 5.000
2.2Änderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle und Erlass von Nebenbestimmungen zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 11500 bis 5.000
3Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb
3.1Widerruf einer Erlaubnis zum Spielhallenbetrieb nach § 2 Abs. 3200 bis 5.000
3.2Widerruf einer Erlaubnis zum Betrieb einer Verbundspielhalle nach § 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 11200 bis 5.000
4Ausnahmen von Sperrzeiten für Spielhallen nach § 6 Abs. 2 in Verbindung mit der Verordnung zur Festsetzung von Sperrzeiten für Spielhallen200 bis 700
5Anordnungen zur Einhaltung der §§ 3 bis 7 nach § 9 Abs. 1 Satz 1100 bis 5.000
6Durchführung von Testspielen mit Minderjährigen in Spiel- hallen nach § 9 Abs. 1 Satz 2100 bis 500
7Amtshandlungen nach § 9 Abs. 1 bis 3 gegenüber Betreibern von Spielhallen, soweit sie nicht den Tarifstellen 5 und 6 zuzuordnen sind100 bis 1.000

70

(aufgehoben) 


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

71

Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
Sachenrechts-Durchführungsverordnung
 
1Leitungs- und Anlagenrechtsbereinigungsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG250 bis 5.000
zuzüglich pro Flurstück2,6
2Verzichtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 6 Satz 1 GBBerG256
3Erlöschensbescheinigung gemäß § 9 Abs. 7 Satz 1 GBBerG52
4Antragsänderungen pro Flurstück2,6

72

Handwerksordnung 15 
1Verhinderung der Ausübung des untersagten Handwerksbetriebes (§ 16 Abs. 4)120 bis 350
2Widerrufliche Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden (§ 22 Abs. 3)22 bis 94

73

Heimarbeitsgesetz 
1Anordnung zur Vorlage der Listen nach § 6 Satz 1 und 2, soweit dies auf einen Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen zurückzuführen ist31
2Aufforderung zur Benennung von Personen, die mit Heimarbeit beschäftigt werden nach § 7 Satz 1, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
3Genehmigung einer Ausnahme von der Führung von Entgeltbüchern nach § 9 Abs. 2 
für 1 bis 50 Betroffene36
für 51 bis 100 Betroffene52
für 101 bis 150 Betroffene77
für 151 bis 200 Betroffene103
für 201 bis 250 Betroffene128
für mehr als 250 Betroffene154
4Anordnung von Maßnahmen zum Schutz vor Zeitversäumnis nach § 10 Satz 230 bis 144
5Anordnung nach § 16a125 bis 360
6Anordnung von erforderlichen Maßnahmen des Entgeltschutzes nach § 23 Abs. 331
7Aufforderung zur Nachzahlung der Minderbeträge nach § 24, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
8Anordnung nach § 26, soweit dies auf einen Verstoß gegen die bestehende Verpflichtung zurückzuführen ist31
9Verbot der Aus- oder Weitergabe von Heimarbeit nach § 3062

74

Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA) 15 
1Prüfung des durch Berufspraxis, Weiterbildung oder autodidaktische Studien erlangten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (externe Prüfungen), § 15 Abs. 250 bis 350
2Akademische Grade 
2.1Entzug von Graden, § 2175 bis 375
3Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, § 20 Abs. 2 
3.1Feststellung der Gleichwertigkeit gemäß RdErl. des MWF vom 13.11.1991 (MBl. LSA S. 1010, 1992 S. 8), geändert durch RdErl. vom 16.03.1993 (MBl. LSA S. 1082), Erstausfertigung20 bis 600
3.2Zweitausfertigung der Nachdiplomierungsurkunde30
3.3Zweitausfertigung der Bescheinigunggebührenfrei
4nichtstaatliche Hochschulen
4.1Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen sowie Änderungen beziehungsweise Erweiterungen zu erteilten Anerkennungsbescheiden, §§ 105c, 105d in Verbindung mit den §§ 105, 105b2.000 bis 20 000
4.2Bearbeitung von Anerkennungsverfahren zur Verleihung des Promotionsrechts oder des Habilitationsrechts an nichtstaatliche Hochschulen, § 105c in Verbindung mit den §§ 105a, 105b2.000 bis 15 000
4.3Verlust der Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen, § 107 Abs. 21.000 bis 20 000
Anmerkung zu den Tarifstellen 4.1 bis 4.3:

Die dort genannten Gebühren umfassen nicht die Kosten für die Einholung gutachterlicher Stellungnahmen.

4.4Erweiterung der Anerkennung bei Aufnahme zusätzlicher Studiengänge250 bis 2 500
4.5Genehmigung zur Führung des Titels "Professor" oder "Professorin", "Juniorprofessor" oder "Juniorprofessorin", "Honorarprofessor" oder "Honorarprofessorin" durch Mitglieder nichtstaatlicher Hochschulen, § 106 Abs. 5nach Zeitaufwand
5Studierende, § 111 
5.1Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienbuches15,4
5.2Ausfertigung der Zweitschrift eines Studienausweises5,2
5.3verspätet beantragte Einschreibung oder Rückmeldung10,3
5.4Ausfertigung der Zweitschrift eines Studentenausweises in Form einer Chipkarte10,3
6Staatlich anerkanntes Studienkolleg, § 28 Abs. 4
6.1Staatliche Anerkennung eines privaten Studienkollegs650 bis 1.000
7.Sonstige Amtshandlungen im Hochschulbereich (Anträge auf Gleichstellung von berufsqualifizierten Abschlüssen und akademischen Graden sowie sonstige Anträge, die den Hochschulbereich betreffen)nach Zeitaufwand

75

Hufbeschlagverordnung 
1Hufbeschlagprüfung (§ 11 Abs. 1)50 bis 180
1.1Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 2)50 bis 180
1.2Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin (Abschnitt 3)50 bis 180
2Staatliche Anerkennung einschließlich Ausstellung einer Urkunde
2.1eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 1 Abs. 1)14 bis 41
2.2eines Hufbeschlagschmiedes/einer Hufbeschlagschmiedin (§ 2 Abs. 1)14 bis 41
2.3eines Einführungslehrgangs (§ 6 Abs. 4)14 bis 41
2.4einer Hufbeschlagschule14 bis 41

76

Immissionsrechtliche Angelegenheiten l5 15a 
1Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) 
1.1Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im förmlichen Verfahren nach § 10, § 19 Abs. 3 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23b
1.1.1wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen0,8 v. H. dieser Kosten mindestens 1.000
1.1.2wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro bis 500.000 Euro betragen2.000 zuzüglich 0,6 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.1.3wenn die Errichtungskosten 500.000 Euro bis 5 Mio. Euro betragen3.500 zuzüglich 0,45 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.1.4wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen23.750 zuzüglich 0,3 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.5wenn die Errichtungskosten mehr als 250 Mio. Euro bis zu 750 Mio. Euro betragen758.750 zuzüglich 0,15 v. H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.6wenn die Errichtungskosten mehr als 750 Mio. Euro bis zu 1.500 Mio. Euro betragen1.508.750 zuzüglich 0,05 v. H. der 750 Mio. übersteigenden Kosten
1.1.7wenn die Errichtungskosten 1.500 Mio. Euro übersteigen
1.2Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Abs. 1 im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 41.883.750 zuzüglich 0,025 v. H. der 1.500 Mio. übersteigenden Kosten
1.2.1wenn die Errichtungskosten 250.000 Euro nicht übersteigen0,6 v. H. dieser Kosten mindestens 1.000
1.2.2wenn die Errichtungskosten mehr als 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro betragen1.500 zuzüglich 0,4 v. H. der 250.000 übersteigenden Kosten
1.2.3wenn die Errichtungskosten mehr als 500.000 Euro bis zu 5 Mio. Euro betragen2.500 zuzüglich 0,3 v. H. der 500.000 übersteigenden Kosten
1.2.4wenn die Errichtungskosten mehr als 5 Mio. Euro bis zu 250 Mio. Euro betragen16.000 zuzüglich 0,25 v. H. der 5 Mio. übersteigenden Kosten
1.2.5wenn die Errichtungskosten 250 Mio. Euro übersteigen628.500 zuzüglich 0,15 v. H. der 250 Mio. übersteigenden Kosten
1.3Teilgenehmigung nach § 8 zur Errichtung und/oder zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder eines Teils einer genehmigungsbedürftigen Anlage
1.3.1für die Teilgenehmigung
1.3.1.1im förmlichen Verfahren nach § 10, § 19 Abs. 3 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23bGebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.1.2im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 4Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Anlagenteile, die von der Teilgenehmigung erfasst werden
1.3.2(aufgehoben)
1.3.3wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der Teilgenehmigung ist
1.3.3.1bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV1.000 bis 3.500
1.3.3.2bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV1.000 bis 2.000
Zusatz zu den Tarifstellen 1.1 bis 1.3:

(1) Die Gebühr vermindert sich um 30 v. H., wenn die Anlage Teil eines nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission (EG) Nr. 681/2001 und (EG) Nr. 193/2006 (EMAS) registrierten Unternehmens ist oder bei Anlagen, die ein Umweltmanagementsystem eingeführt haben und nach DIN ISO 14001, Ausgabe November 2015, berichtigt Ausgabe März 2016, zertifiziert sind. Die DIN ISO 14001 ist bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin, erschienen und bei der Deutschen Nationalbibliothek, Frankfurt am Main und Leipzig, archivmäßig gesichert niedergelegt. Der Betreiber hat gegenüber der zuständigen Behörde dafür den Nachweis zu erbringen.

(2) Die Gebühr vermindert sich unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 5 der 9. BImSchV um 3 v. H., wenn ein Projektmanager eingesetzt worden ist.

1.4Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a
1.4.1im förmlichen Verfahren nach § 10 , § 16 Abs. 1 oder § 19 Abs. 3, einer störfallrechtlichen Genehmigung nach § 23b oder einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a25 v. H. bis 40 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.4..2im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 1, § 16 Abs. 2 oder § 16 Abs. 425 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 oder 1.7 bezogen auf die Errichtungskosten derjenigen Teile der Anlage, auf die sich die Zulassung des vorzeitigen Beginns erstreckt
1.5.Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort
1.5.1im förmlichen Verfahren nach § 10 oder eine störfallrechtliche Genehmigung nach § 23b40 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.2im vereinfachten Verfahren nach § 19 Abs. 125 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Gesamtanlage
1.5.3Fristverlängerung des Vorbescheides nach § 9 Abs. 2750
1.6Anzeigen
1.6.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 12 Abs. 2b und Abs. 2c75 bis 780
1.6.2Anzeige der Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 15
1.6.2.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 1 und Entscheidung nach § 15 Abs. 2
1.6.2.1.1wenn ausschließlich die Änderung des Betriebes Gegenstand der Anzeige ist100 bis 2.000
1.6.2.1.2im Übrigen25 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung mindestens 250
1.6.2.2Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 15 Abs. 375 bis 780
1.6.3Entgegennahme und Prüfung einer störfallrechtlichen Anzeige nach § 23a100 bis 2.000
1.7Genehmigung der wesentlichen Änderung nach § 16 Abs. 1 von genehmigungsbedürftigen Anlagen oder einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a
1.7.1wenn ausschließlich der Betrieb Gegenstand der wesentlichen Änderung ist
1.7.1.1im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 101.000 bis 3.500
1.7.1.2im vereinfachten Verfahren nach § 16 Abs. 2, § 19 Abs. 1 oder § 16 Abs. 41.000 bis 2.000
1.7.2im Übrigen
1.7.2.1im förmlichen Verfahren nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 10Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
1.7.2.2Gebühr nach Tarifstelle 1.2 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
1.7.3Genehmigung einer störfallrelevanten Änderung nach § 16a Gebühr nach Tarifstelle 1.1 bezogen auf die Errichtungskosten der Änderung
Anmerkung en zu Tarifstellen 1.1 bis 1.5 und 1.7:

Schließt die Genehmigung oder das Verfahren andere, die Anlage betreffende Entscheidungen ein, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Zulassungen, Verleihungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, so erhöht sich die Gebühr um die für diese Entscheidungen vorgesehenen Gebühren.

1.8nachträgliche Anordnung nach § 17 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen
1.8.1nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 1
1.8.1.1bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV400 bis 4.000
1.8.1.2bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV300 bis 3.000
1.8.2nachträgliche Anordnung nach § 17 Abs. 4a Satz 1100 bis 2.500
1.9Fristverlängerung einer Genehmigung nach § 18 Abs. 3 oder nach § 23b in Verbindung mit § 18 Abs. 3500 bis 2.500
1.10Anordnung zur Untersagung, Stilllegung oder Beseitigung nach § 20
1.10.1bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV200 bis 3.000
1.10.2bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV150 bis 2.200
1.11Erlaubnis zum Betrieb nach § 20 Abs. 3 Satz 2100
1.12Widerruf einer Genehmigung nach § 21 Abs. 1
1.12.1bei Anlagen der Verfahrensart G der Anlage 1 der 4. BImSchV200 bis 3.000
1.12.2bei Anlagen der Verfahrensart V der Anlage 1 der 4. BImSchV150 bis 2.000
1.13Anordnung nach § 24 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen100 bis 2.200
1.14Untersagung der Errichtung oder des Betriebes nach § 25 Abs. 1, 1a und 2 bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, Anordnung der Stilllegung oder Beseitigung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach § 25a100 bis 2.200
1.15(aufgehoben)
1.16Anordnung der Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 26 Abs. 1 oder § 28100 bis 1.750
1.17Anordnung der kontinuierlichen Ermittlung von Emissionen und Immissionen nach § 29100 bis 1.750
1.18sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a
1.18.1Anordnung sicherheitstechnischer Prüfungen und der Prüfung von sicherheitstechnischen Unterlagen nach § 29a Abs. 1 und 2100 bis 1.750
1.18.2Prüfung der Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung nach § 29a Abs. 3.100 bis 1.750
1.19Auskunftspflichten des Betreibers nach § 31
1.19.1Entgegennahme und Prüfung der Betreiberauskunft gemäß § 31 Abs. 1 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)100 bis 780
1.19.2Anordnung zur Datenübermittlung gemäß § 31 Abs. 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL) "80 bis 220
1.19.3Anordnung der Mitteilung und/oder Art der Übermittlung von Auskünften über ermittelte Emissionen und Immissionen nach § 31 Abs. 580 bis 220
1.20Festsetzung der Entschädigung nach § 42 Abs. 3200 bis 4.000
1.21Überwachungsmaßnahmen nach § 52
1.21.1regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart G des Anhangs 1 der 4. BImSchVnach Zeitaufwand 400 bis 4.000
1.21.2regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen der Verfahrensart V des Anhangs 1 der 4. BImSchVnach Zeitaufwand300 bis 3.000
1.21.3Bewertung gemäß § 52 Abs. la der nach § 31 Abs. 1 Satz 3 mitzuteilenden Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)100 bis 250
1.21.4Entnahme und Untersuchung von Stichproben nach § 52 Abs. 350 bis 500
1.21.5zusätzliche Vor-Ort-Besichtigungen gemäß § 52a Abs. 3 Satz 2 bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)nach Zeitaufwand 400 bis 4.000
1.21.6Erstellen des Berichtes gemäß § 52a Abs. 5 über die Vor-Ort-Besichtigung bei Anlagen der Verfahrensart G/E des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen nach der IE-RL)100 bis 250
1.21.7regelmäßige und anlassbezogene Überwachung (Vor-Ort-Besichtigungen) gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 bei Anlagen nach § 22 oder bei nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der Störfall-Verordnung unterliegennach Zeitaufwand 75 bis 1.500
Anmerkung zu Tarifstelle 1.21:

Anlassbezogene Überwachungen aufgrund von unberechtigten Beschwerden, die keine Beanstandungen an der Anlage ergeben.

kostenfrei
Anmerkungen zu Tarifstellen 1.21.1, 1.21.2, 1.21.5 und 1.21.7:

Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.

1.22Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 53 Abs. 2200
1.23Anordnung zur Bestellung eines Immissionsschutzbeauftragten nach § 55 Abs. 2 Satz 2200
1.24Anordnung zur Bestellung eines Störfallbeauftragten nach § 58a Abs. 2200
1.25Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 67 Abs. 2200 bis 9.000
1.26sonstige Amtshandlungen und Leistungen im Bereich des gebiets- und anlagenbezogenen Immissionsschutzes, soweit Gebühren nicht besonders bestimmt sindnach Zeitaufwand
2Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
2.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 13 Abs. 3570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

2.2Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 20 Abs. 1100 bis 320
2.3Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 2180 bis 1.400
2.4Zulassung von Ausnahmen nach § 22100 bis 420
3Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV)
3.1Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 12 Abs. 1100 bis 320
3.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 12 Abs. 9570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 2.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

3.3Anordnung von Maßnahmen nach § 12 Abs. 1180 bis 1.200
3.4Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 1880 bis 1.400
3.5Zulassung von Ausnahmen nach § 19100 bis 480
4Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV)
4.1Verlängerung der Genehmigung nach § 2 Abs. 3220 bis 750
5Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV)
5.1Gestattung, dass die Bestellung eines Störfallbeauftragten unterbleibt nach § 1 Abs. 2 Satz 2200
5.2Anordnung der Bestellung mehrerer Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragter nach § 2200
5.3Gestattung der Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten für den Konzernbereich nach § 4200
5.4Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Immissionsschutzbeauftragten nach § 5 Abs. 1200
5.5Gestattung der Bestellung eines nicht betriebsangehörigen Störfallbeauftragten nach § 5 Abs. 2200
5.6Freistellung von der Verpflichtung zur Bestellung eines Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragten nach § 6200
5.7Anerkennung von Lehrgängen nach § 7 Nr. 2300 bis 2.200
5.8Anerkennung der Fachkunde nach § 8 Abs. 1200
5.9Anerkennung der Ausbildung in anderen Fachgebieten nach § 8 Abs. 2200
6Verordnung zur Auswurfbegrenzung von Holzstaub (7. BImSchV)
6.1Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 580 bis 1.400
6.2Zulassung von Ausnahmen nach § 680 bis 480.
7Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
7.1Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 180 bis 920
7.2Bewilligung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 380 bis 920
8Verordnung über Emissionserklärungen (11. BImSchV)
8.1Prüfung eines Antrages nach § 3 Abs. 280 bis 280
8.2Prüfung eines Antrages nach § 3 Abs. 380 bis 280
8.3Fristverlängerung nach § 4 Abs. 2100
8.4Zulassung von Ausnahmen nach § 680 bis 630
9Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
9.1Auferlegung von Pflichten im Einzelfall nach § 1 Abs. 2100 bis 2.000
9.2Anforderung zusätzlicher Informationen nach § 6 Abs. 480 bis 440
9.3Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 180 bis 1.900
9.4Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 7 Abs. 280 bis 1.900
9.5Festsetzung der Frist nach § 9 Abs. 480
9.6Zulassung beschränkender Aspekte für den Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 680 bis 900
9.7Zustimmung zum geänderten Sicherheitsbericht für die Öffentlichkeit nach § 11 Abs. 380 bis 900
9.8Prüfung und Mitteilung über das Prüfergebnis des Sicherheitsberichtes nach § 13100 bis 7.500
9.9Prüfung und Feststellung des Domino-Effekts nach § 1580 bis 1.900
9.10Überwachungsmaßnahmen nach § 16
9.10.1bei Betriebsbereichen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 für die ein Sicherheitsbericht nach § 9 zu erstellen istnach Zeitaufwand 300 bis 3.500
9.10.2bei Betriebsbereichen nach § 1 Abs. Satz 1nach Zeitaufwand 250 bis 2.750
Anmerkungen zu Tarifstellen 9.10.1 und 9.10.2:

Die im Zusammenhang mit der Behördentätigkeit anfallende Reisezeit von Angehörigen der Überwachungsbehörden wird als Zeitaufwand mitberechnet.

9.11Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 20 Abs. 180 bis 1.900
10Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV)
10.1Prüfung eines Antrages nach § 10 Abs. 3 Satz 2 auf Ausnahme vom Emissionsgrenzwert80 bis 280
10.2Bestimmung von Maßnahmen zur Begrenzung von Emissionen nach § 1580 bis 850
10.3Bestimmung der Messplätze nach § 1880 bis 1.750
10.4Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 180 bis 1.750
10.5Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 19 Abs. 3 und 4570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 10.5:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

10.6Zulassung von Einzelmessungen nach § 20 Abs. 2 Satz 280 bis 220
10.7Zulassung der Berechnung des NO2-Anteiles nach § 20 Abs. 4220
10.8Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 20 Abs. 680 bis 220
10.9Entscheidung nach § 20 Abs. 7 über das Absehen von kontinuierlicher Messung80 bis 220
10.10Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 21 Abs. 580 bis 220
10.11Prüfung und Billigung der Art des Nachweisverfahrens nach § 21 Abs. 680 bis 220
10.12Bestimmung von Sonderregelungen für den An- und Abfahrbetrieb nach § 22 Abs. 1 Satz 580 bis 220
10.13Zulassung von Ausnahmen nach § 2680 bis 3.200
11Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
11.1Prüfung des Antrages nach § 3 Abs. 5 auf Zulassung von Ausnahmen von Anforderungen an die Anlieferung, Annahme, Zwischenlagerung80 bis 480
11.2Bestimmung von Maßnahmen nach § 4 Abs. 6 zur Vermeidung von Explosionen im Lagerbereich80 bis 480
11.3Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 6 Abs. 5 bei Abfallverbrennungsanlagen80 bis 3.200
11.4Festlegung abweichender Verbrennungsbedingungen nach § 7 Abs. 6 bei Abfallmitverbrennungsanlagen80 bis 3.200
11.5Bestimmung der Messplätze nach § 1480 bis 2.000
11.6Bestimmung der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 180 bis 2.000
11.7Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 15 Abs. 3 und 4570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 11.7:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

11.8Zulassung von Ausnahmen nach § 16 Abs. 1 bei Nachweis geringer Konzentrationen80 bis 1.500
11.9Zulassung der Berechnung des NO2-Anteiles nach § 16 Abs. 3 bei nachgewiesener Unterschreitung320
11.10Festlegung kontinuierlicher Messungen nach § 16 Abs. 580 bis 2.000
11.11Prüfung des Antrages nach § 16 Abs. 6 auf Zulassung von Einzelmessungen80 bis 900
11.12Bestimmung der Art des Nachweises des Schwefelabscheidegrades nach § 16 Abs. 780 bis 480
11.13Prüfung eines Antrages auf Verzicht der kontinuierlichen Messung der Emissionen von Quecksilber nach § 16 Abs. 880 bis 480
11.14Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen nach § 21 Abs. 3 bei Ausfall der Abgasreinigung80 bis 480
11.15Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 2380 bis 320
11.16Zulassung von Ausnahmen nach § 2480 bis 3.200
11.17Zulassung von Ausnahmen nach Anlage 380 bis 3.200
11.18Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes nach Anlage 3 Nr. 2.4.180 bis 1.500
12Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin (20. BImSchV)
12.1Zulassung von Abweichungen nach § 3 Abs. 580 bis 320
12.2Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 1080 bis 1 4-00
12.3Zulassung von Ausnahmen nach § 1180 bis 920
13Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen (21. BImSchV)
13.1Zulassung von Ausnahmen nach § 780 bis 920
14Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)
14.1Zulassung von Ausnahmen nach § 8 Abs. 1 und 280 bis 850
15Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung (27. BImSchV)
15.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 7 Abs. 3 Satz 1570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 15.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

15.2Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 180 bis 850
15.3Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 1380 bis 1.400
16Verordnung über Anlagen Zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)
16.1Bestimmung der Messplätze nach § 8 Abs. 1 und der Messverfahren und Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 280 bis 2.000
16.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 8 Abs. 3 und 4570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 16.2:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

16.3Festlegung des Zeitraumes für Emissionsgrenzwertabweichungen bei Ausfall von Abgasreinigungseinrichtungen nach § 13 Abs. 280 bis 480
16.4Festlegung der Form der Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 1580 bis 320
16.5Zulassung von Ausnahmen nach § 1680 bis 3.200
17Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
17.1Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach § 5 Abs. 280 bis 920
17.2Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach § 5 Abs. 5 in Verbindung mit Anhang VI Nr. 2.1570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 17.2:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1).

17.3Entgegennahme und Prüfung der Lösemittelbilanz nach § 5 Abs. 675 bis 320
17.4Entgegennahme und Prüfung des Reduzierungsplanes nach § 5 Abs. 775 bis 320
17.5Anordnung weitergehender Anforderungen nach § 1080 bis 1.400
17.6Zulassung von Ausnahmen nach § 1180 bis 1.100
18Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2000)
18.1Bekanntgabe einer Stelle zur Kalibrierung und Prüfung von Messeinrichtungen nach Nrn. 5.3.3.4 und 5.3.3.6570 bis 1.780
Anmerkung zu Tarifstelle 18.1:

Die Gebühr ist nur zu erheben, wenn die Bekanntgabe nicht nach § 12 Abs. 2 der 41. BImSchV erfolgt (vergleiche Tarifstelle 23.1)

19Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV)
19.1Zulassung von Ausnahmen nach § 7 Abs. 280 bis 2.100
20Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
20.1Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige und Änderung der Genehmigung nach § 4 Abs. 580 bis 1.200
21Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. BImSchV)
21.1Erteilung der Plakette zur Kennzeichnung5
21.2Erteilung von Ausnahmen vom Fahrverbot nach § 1 Abs. 2 für PKW,

LKW und Busse (Definition: § 4 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes)

15 bis 1.000

(je Fahrzeugart und Dauer der Ausnahmegenehmigung)

22Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
22.1Prüfung eines Antrages (auf Fristverlängerung) nach § 3 Abs. 2 und § 8 Abs. 2200
23Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV)
23.1Bekanntgabe einer Stelle im Sinne von § 26 Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 1
23.1.1Grundbetrag570
23.1.2erhöhter Aufwand15 bis 570
23.1.3Kompetenzprüfung280 bis 3.550
23.2Bekanntgabe eines Sachverständigen im Sinne von § 29a Abs. 1 BImSchG nach § 12 Abs. 2 in Verbindung mit Anlage 2
23.2.1Grundbetrag340
23.2.2erhöhter Aufwand15 bis 570
23.2.3Kompetenzprüfung280 bis 3.550
23.3Überprüfung von Ermittlungen nach § 16 Abs. 1 Nr.3110 bis 1 420
23.4Widerruf der Bekanntgabe nach § 1875 bis 570
23.5Prüfung und Entscheidung der Gleichwertigkeit von Anerkennungen nach § 1975 bis 570


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

Gegenstand

Gebühr / Pauschbetrag
Euro

77

Jugendarbeitsschutzgesetz
1Bewilligung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 1 oder § 27 Abs. 3
1.1für 1 bis 10 Kinder oder Jugendliche
für 1 bis 7 Tage31
für 8 bis 14 Tage128
für 15 bis 30 Tage179
für mehr als 30 Tage256
1.2für 11 bis 50 Kinder oder Jugendliche
für 1 bis 7 Tage128
für 8 bis 14 Tage205
für 15 bis 30 Tage256
für mehr als 30 Tage307
1.3für mehr als 50 Kinder
für 1 bis 7 Tage256
für 8 bis 14 Tage333
für 15 bis 30 Tage410
für mehr als 30 Tage512
2Feststellung nach § 27 Abs. 1 Satz 150 bis 360
3Anordnung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2125 bis 360
4Anordnung nach § 28 Abs. 3125 bis 360
5Anordnung nach § 30 Abs. 262
6Zulassung nach § 40 Abs. 260 bis 216

78

Käseverordnung
1Genehmigung zur Herstellung von Laboraustauschstoffen nach § 20 Abs. 1132 bis 264
2Genehmigung zur Verwendung der Bezeichnung "Markenkäse" nach § 11 Abs. 2168

79

Kinderarbeitsschutzverordnung
1Feststellung der Zulässigkeit der Beschäftigung, § 331

80

Kirchenaustrittsgesetz
1Entgegennahme der Austrittserklärung nach § 130

81

Kontrollen bei frischem Obst und Gemüse sowie bei Speisekartoffeln gemäß Handelsklassengesetz
1Kontrollen auf Anforderung der Unternehmen zur Feststellung der Einhaltung der Normen und Handelsklassennach Zeitaufwand

82

Kontrollgerätkartenausgabe zur Bedienung des digitalen Kontrollgeräts im Land Sachsen-Anhalt
1Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Fahrerkarte, Zurückbehalten der Fahrerkarte bei negativer Identitätsprüfung30,62
2Erst-, Folge-, Ersatzausgabe der Werkstattkarte33,88
3Erteilung der Unternehmenskarte
3.1Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (bis zwei Karten)28,68
3.2Erst-, Folge-, Ersatzausgabe (Sammelbestellung ab drei Karten)26,68
4Schriftliche Aufforderung zur Rücksendung oder Rückgabe einer Karte5,5

83

Ladenschlussgesetz
1Entscheidung über Ausnahmen gemäß § 17 Abs. 825 bis 500

84

Lagerstättengesetz 
1Angelegenheiten der zentralen Geofachdienste 
1.1Erlaubnis zur persönlichen Nutzung von Archiv- und Bibliotheksgut in den Dienstgebäuden des Landesamtes für Geologie und Bergwesen7
1.2Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv-, Bibliotheks- und Sammlungsgutes (einschließlich Bohrkernlager) je angefangene halbe Stunde29
1.3Anfertigung von Archivgutreproduktionen schwarz/weiß 
 Qualität: Papier 
1.3.1DIN A 21,8
1.3.2DIN A 12,9
1.3.3DIN A 03,5
1.4Bereitstellung digitaler geowissenschaftlicher Daten (Abgabe von graphischen Daten in digitaler Form ohne Topographie als vollständiges Kartenblatt im Blattschnitt der Landesvermessung) 
  Maßstab 
1.4.1geologische Karte GK 251:25.000nach Zeitaufwand
1.4.2GK 25, vorläufige Ausgabe1:25.000nach Zeitaufwand
1.4.3Bodenkarte (BK 50, VBK 50)1:50.000nach Zeitaufwand
1.4.4Bodenübersichtskarte (BÜK 200)1:200.000nach Zeitaufwand
1.4.5geowissenschaftliche Übersichtskarten des Landes1:400.000nach Zeitaufwand
1.4.6Anfertigung von Ausdrucken der Digitalen Grundkarten (GK 25, GKV 25, MMK 25, BK 50, VBK 50, BÜK 200 und Übersichtskarten im Maßstabe 1:400.000) Farbplotnach Zeitaufwand
1.4.7Kostenermittlung für Punkt- und Flächendaten
(Recherche von Bohrungen in der Landesbohrdatenbank, Bereitstellung von verschlüsselten Schichtenverzeichnisse von Bohrungen, Recherche von Flächendaten im Fachinformationssystem, Bereitstellung der Daten auf CD).
nach Zeitaufwand
2Paläontologische Arbeiten 
2.1mikrofaunistische Untersuchungen 
2.1.1Einstufung von Einzelproben wenig verfestigter Gesteinenach Zeitaufwand
2.1.2Einstufung von Einzelproben stark verfestigter beziehungsweise fossilarmer Gesteinenach Zeitaufwand
2.1.3Fossilbestimmungen an Dünn- und Dickschliffennach Zeitaufwand
2.1.4wissenschaftliche Fossilbestimmungen und eingehende biostratigraphische, ökonomische und fazielle Untersuchung einer Probe entsprechend Problemstellung und Fossilführungnach Zeitaufwand
2.2mikrofloristische Untersuchungen (Palynologische Untersuchungen) 
2.2.1biostratigraphische Einstufung von Einzelproben, Kohle oder organisches Materialnach Zeitaufwand
2.2.2biostratigraphische Einstufung von Sedimentenproben, mit Flusssäureaufschluss und Schweretrennungnach Zeitaufwand
2.2.3Fossilbestimmung an Dünn- und Dickschliffennach Zeitaufwand
2.2.4wissenschaftliche Auswertungen für spezielle biostratigraphische, ökologische oder fazielle Fragestellungennach Zeitaufwand
3Mineralogische und petrographische Arbeiten 
3.1Präparationen 
3.1.1Gesteinspräparationen 
3.1.1.1schneiden von Gesteinen und Mineralien bis 30 cm2 Schnittfläche18
3.1.1.2je weitere 100 cm2 Schnittfläche24
3.1.1.3kerntrennen, weiches Material, ca. 0,1 m214
3.1.1.4kerntrennen, hartes Material, ca. 0,1 m226
3.1.1.5Anfertigung eines Dünnschliffes16 bis 28
3.1.1.6Anfertigung eines Großdünnschliffes35
3.1.1.7imprägnieren mürber Materialien zur Dünnschliffherstellung je Schliff9
3.1.1.8imprägnieren von Kernen zur Kerntrennung15
3.1.1.9färben/ätzen eines Dünnschliffes32
3.1.1.10anfärben eines Dünnschliffes zur Porenkennzeichnung8
3.1.2Schwermineralpräparation (2 Fraktionen)
(Sieben, Fe-Oxidentfernung, Trennung mit Schwereflüssigkeit, Anfertigung von Gelatinepräparaten)
85
3.1.3Leichtmineralpräparation (Anfertigung von Körnerpräparaten)18
3.1.4Mineralseparation (Schlichtpräparation)80
3.1.5Herstellung eines Pulverpräparates und Röntgendiffraktogramms (Übersichtsaufnahme)47
3.1.6Herstellung eines Texturpräparates und Röntgendiffraktogramms15
3.1.7Probenzerkleinerung 
3.1.7.1Grobzerkleinerung von 60 mm auf ca. 5 mm 
a) weiches Material bis 1 kg3
b) hartes Material bis 1 kg4
3.1.7.2Mittelzerkleinerung von 25 mm auf ca. 1 bis 5 mm 
a) weiches Material bis 1 kg4
b) hartes Material bis 1 kg6
3.1.7.3Feinzerkleinerung von < 5mm auf < 0,063 mm 
a) weiches Material bis 30 g15
b) hartes Material bis 30 g22
c) je weitere 30 g in Abhängigkeit von der Härte15
3.1.8Schlämmung von Geschiebemergel ca. 10 bis 25 kg57
3.2mineralogische Untersuchungen 
3.2.1Dünnschliffuntersuchungen 
3.2.1.1qualitative Bestimmung von Einzelmineralien35
3.2.1.2qualitative Bestimmung von Mineralgemengen145
3.2.1.3quantitative Bestimmung mittels Pointcounting220
3.2.2mikroskopische Untersuchungen 
3.2.2.1petrographische Charakterisierung von Lockermaterial (Sand), inklusive Siebanalyse165
3.2.2.2qualitative Schwermineralanalyse65
3.2.2.3quantitative Schwermineralanalyse je Fraktion110
3.2.2.4halbquantitative Schlichtanalyse145
3.2.2.5einfache Gesteins- oder Mineralbestimmung30
3.2.2.6qualitative Leichtmineralanalyse im Körnerpräparat58
3.2.2.7quantitative Leichtmineralanalyse im Körnerpräparat85
3.2.2.8kristalloptische Bestimmung von Einzelmineralen36
3.2.2.9kristalloptische Bestimmung von Mineralgemengennach Zeitaufwand
3.2.2.10Dünnschliffphoto, Einzelaufnahme (Abzug 9 x 13 cm)28
3.2.2.11Dünnschliffphot, Serienaufnahme (Abzug 9 x 13 cm)19
3.2.3Röntgendiffraktionsanalyse 
3.2.3.1qualitative Mineralbestimmung mittels Goniometer95
3.2.3.2quantitative Bestimmung von Quarz110
3.2.3.3halbquantitative Mineralbestimmung in tonigen Gesteinen220
3.2.4Körnungsanalyse 
3.2.4.1Siebanalyse (trockener Sand, Kies)40
3.2.4.2Aufschlag für feuchte, salzhaltige sowie tonig-schluffige Proben18
3.2.4.3Aufschlag für Proben über 2 kg21
4Chemische Untersuchungen an Böden, Pflanzen 
4.1Grunduntersuchungen 
4.1.1pH-Wert, elektrometrisch11
4.1.2elektrische Leitfähigkeit20
4.1.3Bestimmung von TIC/TOC und Gesamt-C mittels Multi-Elementanalysator
(TIC wird als Prozent CO2 umgerechnet angegeben)
32
4.1.4Glühverlust/Asche16
4.1.5Kohlenstoff (Humus)29
4.1.6CNS-Analysenach Zeitaufwand
4.1.7potentielle Kationenaustauschkapazität (modifizierte Methoden JACKSON und MEHLICH, T-Wert)63
4.1.8potentiell austauschbare Kationen (modifizierte Methoden nach JACKSON und MEHLICH, Ca, Mg, je Element)20
4.1.9Trockenmasse16
4.2Bestimmung über Aufschluss mit starken Säuren oder Laugen 
4.2.1Aufschluss59
4.2.2Element mit verschiedener Messtechniknach Zeitaufwand
4.3sonstige Bestimmungen 
4.3.1Bestimmung der Austauschazidität14
4.3.2Bestimmung der hydrolytischen Azidität14
4.3.3Bestimmung der maximalen Wasserkapazitätnach Zeitaufwand
4.3.4Bestimmung des Salzgehaltesnach Zeitaufwand
4.3.5Bestimmung der Hygroskopizität nach MITSCHERLICHnach Zeitaufwand
5Physikalische Untersuchungen an Böden 
5.1Bestimmung physikalischer Eigenschaften 
5.1.1Wassergehalt15
5.1.2Rohdichte einschließlich Wassergehalt29
5.1.3Dichte62
5.1.4gesättigte hydraulische Leitfähigkeit (kf) je Zylinder29
5.1.5Wasserbindungsintensität (pf) je Stufe und Zylinder19
5.2Bestimmung von Kornfraktionen 
5.2.1Siebanalysenach Zeitaufwand
5.2.2kombinierte Sieb- und Pipettanalyse nach KOEHN einschließlich Peroxid- und Pyrophosphatvorbehandlung 4 bis 7 Fraktionen65 bis 130
5.2.3Vorbehandlung von salz- und/oder carbonathaltigen Proben15 bis 40
6Ingenieurgeologische Felduntersuchungen 
6.1Sondierung mit der leichten Rammsonde (DIN 4094)nach Zeitaufwand
6.2Sondierung einschließlich Bodenansprache (DIN 4021, DIN 4022, DIN 18196)nach Zeitaufwand
6.3Flügelsondierung nach DIN 4096 mit 2 Scherversuchen pro Meternach Zeitaufwand
6.4Handflügelsondierung mit 2 Scherversuchennach Zeitaufwand
6.5Entnahme einer ungestörten Sonderprobe (DIN 4021)nach Zeitaufwand
6.6Entnahme einer gestörten Probenach Zeitaufwand
6.7.Bestimmung der Dichte durch Ersatzmethoden (DIN 18125)nach Zeitaufwand
6.8.Plattendruckversuch nach DIN 18134 (Bereitstellung des Gegengewichtes und Ausführung aller Erdarbeiten durch den Auftraggeber)nach Zeitaufwand
6.9Erfassung und Dokumentation von unterirdischen Hohlräumen (Befahrung mit Hohlraumkamera)nach Zeitaufwand
6.10Aufnahme von Erdfällen, Senkungen und Rutschungennach Zeitaufwand
7Hydrogeologische Untersuchungen 
7.1hydrogeologische Milleumessungen mit mobilem Feldlabor an Grundwassergütepegeln mit Brunnen bis 100 m Tiefe (Leitfähigkeit, Temperatur, Sauerstoff-, pH-Wert, Redoxpotential-Verteilung im vertikalen Profil) automatische Aufzeichnung/Punktmessungennach Zeitaufwand
7.2horizontale Wasserprobenahme in Bohrungen mit 2"- und 4"-Ausbau mit Packer bis 50 m Tiefenach Zeitaufwand
7.3horizontale Wasserprobenahme ohne Packer bis Pumpentiefe 50 m (2"- und 4"-Ausbau)nach Zeitaufwand
7.4horizontale Wasserprobenahme mit Probenahmeschöpfgerät bis 100 m Tiefe mit 2"-Ausbaunach Zeitaufwand
7.5horizontierte Wasserprobenahme mit Gütepumpversuchen mit Kontrolle der hydrogeologischen Milleuparameter mit hydrochemischem Feldlabornach Zeitaufwand
7.6Entnahme von Gesteinsproben für geochemische Untersuchungen mit geologischer Kernaufnahmenach Zeitaufwand
7.7Betreuung hydrogeologischer Testarbeiten mit hydrodynamischem mobilen Feldlabor in Bohrungennach Zeitaufwand
7.8Durchführung hydrochemischer Kurzanalysen mit Feldlaborausrüstungnach Zeitaufwand
7.9Durchführung von Eluatuntersuchungen mit dem REV-Fluidzirkulationsapparat (hydrogeologisches Labor)nach Zeitaufwand
7.10Durchführung von Quellschüttungsmessungen und Messungen des Grundwasserdurchflusses an Vorflutern mittels OH-Flügelnach Zeitaufwand
7.11Durchführung von Tracerversuchen an Grundwasserpegeln in Verbindung mit Kurzpumpversuchen (Tracer-Eingabe NaCl oder Farbtracer)nach Zeitaufwand


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

85

(aufgehoben) 15 

86

Landesarchiv Sachsen-Anhalt 15a 
1Benutzung von Archiv- und Bibliotheksgut 
1.1persönliche Benutzung,gebührenfrei
1.2wenn die Bereitstellung besonderen Personalaufwand erfordert bei einem Arbeitsaufwand von mehr als zwei Stunden pro Benutzungstag ab der dritten Stunde je angefangener Viertelstunde14
Anmerkung:

Besteht ein erhebliches öffentliches, wissenschaftliches oder heimatgeschichtliches Interesse an der Benutzung, kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.

 
2Auswärtige Benutzung 
2.1Bereitstellung von Archiv- und Bibliotheksgut für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Einheit30
2.2Bereitstellung von Mikrofilmduplikaten für die Benutzung in auswärtigen Archiven je Film20
Anmerkung zu Tarifstellen 2.1 und 2.2:
  1. Die Gebühr wird auch erhoben bei einer Benutzung an auswärtigen Standorten des Landeshauptarchivs, die nicht Lagerungsort des betreffenden Archivgutes sind. Zusätzlich können Gebühren nach Tarifstelle 1 erhoben werden.
  2. Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung, Versicherung und Versendung nicht ein.
 
3Zugang zu Archivgut vor Ablauf von Schutzfristen
3.1Prüfung der Verkürzungsmöglichkeit von Schutzfristen oder des Informationszuganges für benannte Archivalien oder Findhilfsmittel, um diese durch Einsichtnahme nutzen zu können
3.1.1bei einem Bearbeitungsaufwand von bis zu vier Stunden je Antraggebührenfrei
3.1.2bei einem Bearbeitungsaufwand von mehr als vier Stunden je Antrag ab der fünften Stunde je angefangener Viertelstunde16
4Archivische Auskunftserteilung, Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut 
4.1bei einem Rechercheaufwand von bis zu einer halben Stundegebührenfrei
4.2bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde je angefangene Viertelstunde16
Anmerkungen:
  1. Rechercheaufwand:
    1. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer halben Stunde wird die Gebühr ab der dritten Viertelstunde erhoben.
    2. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als einer Stunde, entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. a, wird die Gebühr ab der fünften Viertelstunde erhoben.
    3. Bei einem Rechercheaufwand von mehr als zwei Stunden entsprechend der nachfolgenden Nummer 2 Buchst. b, wird die Gebühr ab der neunten Viertelstunde erhoben.
  2. Gebührenfrei sind:
    1. Auskünfte und Ermittlungen für wissenschaftliche und heimatgeschichtliche Forschungen so e für Unterrichtszwecke bei
      einem Rechercheaufwand von höchstens einer Stunde.
    2. Anfragen im Sinne der laufenden Nummer 1 (Allgemeine Amtshandlungen) der Anmerkungen zu Tarifstellen 3 und 4 bei einem Rechercheaufwand von höchstens zwei Stunden.
  3. Bei Folgeanträgen in derselben Sache wird für die Gebührenerhebung der insgesamt angefallene Rechercheaufwand berücksichtigt.s
 
5Archivgutreproduktionen 
5.1Bearbeitung von Reproduktionsanträgen 
5.1.1Gebühr je Antrag8
5.1.2Gebühr bei gesetzlich erforderlichen Anonymisierungen mit einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde je angefangene Viertelstunde15
5.2Anfertigung von Archivgutreproduktionen 
5.2.1je Aufnahme zuzüglich der Gebühren nach nachfolgenden Tarifstellen 5.2.3 und 5.2.4
oder
0,5
5.2.2bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12
5.2.3Bereitstellung in elektronischer Form 
5.2.3.1je Antrag
und
 
5.2.3.2bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertelstunde12
5.2.4Ausdrucke von Bilddateien und Mikrofilmen sowie andere Arbeitskopien 
5.2.4.1schwarz/weiß 
5.2.4.1.1Format bis DIN A 40,2
5.2.4.1.2Format DIN A 30,4
5.2.4.2farbig 
5.2.4.2.1Format bis DIN A 42
5.2.4.2.2Format DIN A 34
Anmerkungen zu Tarifstellen 5.1 und 5.2:
  1. Bei Selbstanfertigung von Reproduktionen reduzieren sich die Gebühren nach den Tarifstellen 5.1.1, 5.2.1 und 5.2.4.1 um 50 v. H.
  2. Die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.1 entfällt bei der Selbstanfertigung von Reproduktionen aus Bibliotheksgut.
  3. Bei einem Aufwand von mehr als einer Viertelstunde wird die Gebühr nach Tarifstelle 5.1.2 ab der zweiten Viertelstunde erhoben.
  4. Im Rahmen von Forschungs- und Editionsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landeshauptarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden.
  5. Bei schwierigen Vorlagen (insbesondere bei Urkunden, Karten und Plänen, Fotos), hochwertigen Digitalaufnahmen, Terminaufträgen und besonders umfangreichen Reproduktionsanliegen erhöhen sich die Gebühren um bis zu 100 v. H., sofern nicht Tarifstelle 5.2.2 Anwendung findet.
  6. Als besonderer Arbeitsaufwand gemäß Tarifstelle 5.2.3.2 gilt auch die Bereitstellung bereits vorhandener Aufnahmen, sofern es sich um ein besonders umfangreiches Reproduktionsanliegen handelt. In diesen Fällen findet Anmerkung Nummer 5 keine Anwendung auf nach Tarifstelle 5.2.3.2 anfallende Gebühren.
  7. Die Gebühren nach Tarifstelle 5.2.4 schließen die Auslagen für Ausdrucke in Fotoqualität nicht ein.
  8. Die Gebühr schließt die Auslagen für Datenträger, Verpackung und Versendung nicht ein.
 
5.3Begleitung und Beaufsichtigung von Archiv- und Bibliotheksgut bei der Anfertigung sonstiger Reproduktionen durch Dritte je angefangener Viertelstunde13
6Ausdrucke von digitalen Findbüchern und bei Datenbankrecherchen 
6.1bis zu fünf Ausdruckegebührenfrei
6.2ab dem sechsten Ausdruck je Blatt0,2
 Anmerkungen:
  1. Im Rahmen von Direktbenutzungen sind fünf Ausdrucke pro Benutzungstag gebührenfrei
  2. Die Gebühr schließt die Auslagen für Verpackung und Versendung nicht ein.
 
7Ausstellung von Archivgut 
Anmerkungen:
  1. Im Rahmen von Ausstellungsvorhaben mit substantieller Beteiligung des Landesarchivs können die Gebühren im Einzelfall ermäßigt oder erlassen werden.
  2. Die Gebühren schließen die Auslagen für Material und Verpackung nicht ein.
 
7.1Gebühr je Antrag
und
20
7.2je Archiveinheit
oder
20
7.3bei besonderem Arbeitsaufwand und bei Sonderleistungen je angefangener Viertel Stunde16
8Depositarische Archivierung von öffentlichem Archivgut
8.1Bewertung und Erschließung von Unterlagen je angefangener Viertelstunde16
8.2konservatorischrestauratorische Bearbeitung und Magazinierung von Archivgut je angefangener Viertelstunde12
8.3Verwahrung von Archivgut je angefangenem laufenden Meter jährlich12
Anmerkung:

Die Gebühr schließt die Auslagen für die fachgerechte Verpackung nicht mit ein.

87

Landesjagdgesetz für Sachsen-Anhalt (LJagdG), zur Beachtung auch die laufende Nummer 28 16b 
1Festlegung eines Jägernotweges nach § 3 Abs. 1 Satz 3 50 bis 100
2Jagdbezirke, Jagdgenossenschaften und Hegegemeinschaften
2.1Prüfung eines Abrundungsvertrages nach § 5 Abs. 1 Nr. 1
2.1.1ohne Beanstandung50 bis 150
2.1.2mit Beanstandung100 bis 300
2.2Abrundung eines Jagdbezirkes von Amts wegen nach § 5 Abs. 1 Nr. 2150 bis 400
2.3Verfügung zur zweckmäßigen Gestaltung eines Jagdbezirkes nach § 6 Abs. 2150 bis 400
2.4Erklärung von bestimmten Gebieten zu befriedeten Bezirken nach § 7 Abs. 250 bis 400
2.5Erlaubnis für beschränkte Jagdausübung in befriedeten Bezirken nach § 8 Abs. 150 bis 150
2.6Zustimmung zum Ruhenlassen der Jagd nach § 9 Abs. 2 Satz 1.100
2.7Wiederherstellen eines Eigenjagdbezirkes auf Antrag nach § 9 Abs. 2 Satz 3100
2.8Angliederung, Zusammenlegung oder Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke auf Antrag nach den §§ 10 bis 1350 bis 300
2.9Zulassung einer Ausnahme von der Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke nach § 10 Abs. 150 bis 300
2.10Genehmigung der Satzung oder einer Satzungsänderung der Jagdgenossenschaft nach § 14 Abs. 2 Satz 150 bis 150
2.11Anerkennung einer Hegegemeinschaft nach § 15 Abs. 2100
2.12Festlegung einer Abschussplanregion nach § 26 Abs. 250 bis 150
3Zweitschrift eines Jagdscheines nach § 2280 v. H. der Gebühr nach Anlage 2 Spalte 3 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (LJagdG-DVO)


4Prüfungen (§ 22 Abs. 3)
4.1Jägerprüfungen250
4.2Jägerprüfungen für Falkner150
4.3Falknerprüfungen150
5Jagdbeschränkungen, Pflichten bei Jagdausübung und Beunruhigen von Wild
5.1Ausnahmen von den Verboten des § 23 Abs. 1 und 2 gemäß Abs. 4150
5.2Aufhebung des Nachtjagdverbotes nach § 23 Abs. 650 bis 100
5.3Genehmigung eines Schwarzwildgatters nach § 25a Abs. 1200
5.4Genehmigung einer Schliefenanlage nach § 25a Abs. 2200
5.5Aufhebung von Schonzeiten nach § 27 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 in Verbindung mit Abs. 450 bis 250
5.6Erlaubnis zum Erlegen von Wild in der Schonzeit und Wild ohne Jagdzeit zu wissenschaftlichen Zwecken nach § 27 Abs. 3 Nr. 1100
5.7Erlaubnis zum Lebendfang von Wild in der Schonzeit nach § 27 Abs. 3 Nr. 2100
5.8Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 3 für Zwecke der Aufzucht (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) Gelege des Federwildes auszunehmen50
5.9Erlaubnis nach § 27 Abs. 3 Nr. 4 Nestlinge oder Ästlinge der Habichte für Zwecke der Beizjagd (ausgenommen für wissenschaftliche Zwecke) auszuhorsten oder auf der Grundlage des § 27 Abs. 4 gefangene Habichte für Zwecke der Beizjagd zu halten100
6Bestätigung eines Schweißhundführers einschließlich Ausstellung eines Dienstausweises nach § 2950
7Wildschadensverhütung 
7.1Genehmigung zum Aussetzen von Wild nach § 3350 bis 100
7.2Genehmigung zur Anlage einer Ablenkungsfütterung nach § 34 Abs. 350 bis 250


88

Landesschifffahrts- und Hafenverordnung (LSchiffHVO) 
1Genehmigung eines Antrages auf Schifffahrt zu gewerblichen Zwecken nach § 7 Abs. 1 Satz 129 bis 500
2Entscheidung über die Feststellung der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit anderer Befähigungszeugnisse nach § 8 Abs. 2 Satz 223 bis 100
3Abnahme der theoretischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1
Kategorie A175
Kategorie B234
4Abnahme der praktischen Prüfung zum Erwerb des Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 1
Kategorie A58
Kategorie B117
5Theoretische und praktische Wiederholungsprüfungen zum Erwerb eines Schiffsführerscheins nach § 10 Abs. 175 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
6Erweiterungsprüfung zum Erwerb eines Schiffsführerscheins von Kategorie A nach Kategorie 13 nach § 10 Abs. 175 v. H. der Gebühr nach Tarifstelle 3 oder 4
7Erweiterung oder Einschränkung des Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 3 Satz 246 bis 234
8Ausstellung eines Schiffsführerscheins nach § 11 Abs. 125
9Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Schiffsführerscheins nach § 11Abs. 4 Satz 129
10Eintragung der weiteren Tauglichkeit in den Schiffsführerschein nach § 11 Abs. 2 Satz 213
11Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 12nach Zeitaufwand
12Neuerteilung des Schiffsführerscheins nach § 13 Abs. 1nach Zeitaufwand
13Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens für Fahrzeuge einschließlich Kleinfahrzeuge nach § 15 Abs. 2 Satz 123
14Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Kennzeichenausweises nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 8 Abs. 4 Satz 1 der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung (K1FzKV-BinSch)15
15Eintragung einer Änderung im Kennzeichenausweis nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 2 KIFzKV-BinSch18
16Abmeldung eines Kleinfahrzeuges mit Ausstellung einer Abmeldebescheinigung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 LSchiffHVO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 3 KIFzKV-BinSch18
17Ausstellung eines Schifferdienstbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit Anlage XI § 3.01 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO)15
18Technische Erstzulassung zum Verkehr nach § 16 Abs. 1 und 271 bis 710
19Ausstellung der Zulassungsurkunde nach § 16 Abs. 1 und 229
20Durchführung einer Nachuntersuchung nach § 16 Abs. 3 Satz 171 bis 568
21Durchführung einer Sonderuntersuchung nach wesentlicher Veränderung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 25 BinSchUO71 bis 568
22Untersuchung von Amts wegen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 26 BinSchUO71 bis 568
23Änderung der Fahrtauglichkeitsbescheinigung und nachträgliche Auflagen nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 13 BinSchUO57 bis 114
24Entzug der Zulassung nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 14 BinSchUO57 bis 114
25Ausstellung eines Ölkontrollbuches nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 LSchiffHVO in Verbindung mit § 28.01 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) sowie § 2.03 der Anlage 2 zu den Ausführungsbestimmungen des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI)15
26Prüfung Sicherheitsrolle und Sicherheitsplan nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LSchiffHVO in Verbindung mit § 31 BinSchUO sowie Artikel 19.03 ES-TRIN114
27Entscheidung über die Genehmigung von Ausnahmen nach § 4557 bis 575
28Sperrung eines Gewässers oder eines Gewässerteils sowie Änderung einer bestehenden Sperrung nach § 19 Abs. 557 bis 575
29Erteilung einer Erlaubnis für eine besondere Veranstaltung nach § 22nach Zeitaufwand
30Ausstellung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)31
Anmerkung:
Die Gebühr ermäßigt sich für jedes Fahrzeug um 13 v. H. bei gleichzeitiger Ausstellung von Bootszeugnissen für mehrere baugleiche Fahrzeuge desselben Antragstellers
31Verlängerung eines Bootszeugnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 BinSch-SportbootVermV15
32Eintragung einer Änderung nach. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 LSchiffHVO in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Satz 2 BinSch-SportbootVermV17
33Sonstige auf Antrag oder von Amts wegen vorzunehmende Amtshandlungen, außerhalb der Tarifstellen 1 bis 32nach Zeitaufwand
34Die Amtshandlungen in den Tarifstellen 1 bis 33 erfordern ein Tätigwerden der zuständigen Behörden außerhalb der Dienstzeitdas Doppelte der Gebühr nach den Tarifstellen 1 bis 33


Lfd. Nr.

Tarifstelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro

89

Landwirtschaftliche Untersuchungsleistungen 
1Zulassung von Untersuchungsstellen für Boden und Klärschlamm nach dem Gem. RdErl. des MU und ML vom 27. Januar 1994 (MBl. LSA S. 628) 
1.1Anerkennung von Untersuchungsstellen anderer Länder und Ausstellung der Bescheinigung nach Anlage 1 Nr. 859
1.2Zulassung von Untersuchungslabors nach Anlage 1 Nrn. 1 bis 7427
1.3Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 mit Prüfaufwand239
1.4Änderung und Verlängerung der Zulassung nach Anlage 1 Nrn. 6 und 9 ohne Prüfaufwand80
1.5Entzug der Zulassung nach Anlage 1 Nr. 9145
1.6Ringversuche gemäß Anlage 1 Nr. 4 Buchst. b und Nr. 10 
1.6.1Ringversuch Boden510
1.6.2Ringversuch Klärschlamm690
1.7Probenehmerausbildung und Zulassung nach Nr. 2.3.2.363
1.8Reisekosten der Bediensteten im Rahmen der Zulassungsverfahrennach dem Bundesreisekostengesetz
2Chemische Bodenuntersuchungen 
2.1Probenvorbereitung 
2.1.1Grundgebühr Trocknen und Sieben1,55
2.1.2Feinmahlen (für spezielle Untersuchungen)1,55
2.2Gesamtgehalte 
2.2.1Kohlenstoff (Organische Substanz) 
2.2.1.1Trockene Verbrennung8,2
2.2.1.2Glühverlust12
2.2.2Stickstoff 
2.2.2.1Gesamtstickstoff nach KJELDAHL17
2.2.2.2Gesamtstickstoff nach DUMAS19
2.2.3Elementbestimmung 
2.2.3.1Aufschluss 
2.2.3.1.1Königswasseraufschluss16
2.2.3.2Bestimmung 
2.2.3.2.1Phosphor12
2.2.3.2.2Kalium12
2.2.3.2.3Calcium12
2.2.3.2.4Magnesium12
2.2.3.2.5Natrium12
2.2.3.2.6Aluminium12
2.2.3.2.7Arsen12
2.2.3.2.8Blei12
2.2.3.2.9Cadmium12
2.2.3.2.10Chrom12
2.2.3.2.11Eisen12
2.2.3.2.12Kupfer12
2.2.3.2.13Mangan12
2.2.3.2.14Nickel12
2.2.3.2.15Quecksilber (Kaltdampfverfahren)27
2.2.3.2.16Schwefel12
2.2.3.2.17Zink12
2.2.3.2.18weitere anorganische Elementenach Zeitaufwand und Art der Probe
2.3lösliche Mengenelemente 
2.3.1P-, K-, Ca-, Mg-Gehalt im HCl-Auszug (Auszug mit 10-prozentiger Salzsäure) 
2.3.1.1vier Elemente aus einem Extrakt62
2.3.1.2drei Elemente aus einem Extrakt51
2.3.1.3zwei Elemente aus einem Extrakt39
2.3.1.4ein Element aus einem Extrakt28
2.4leicht verfügbare Mengenelemente 
2.4.1Stickstoff 
2.4.1.1Nitrat-Stickstoff (photometrisch)8,2
2.4.1.2Ammonium-Stickstoff (photometrisch)8,2
2.4.1.3Nitrat und Ammonium (photometrisch) Nmin- Bestimmung13
2.4.1.4Nitrat (Destillation)20
2.4.1.5Ammonium (Destillation)16
2.4.1.6Nmin-Untersuchung (einschließlich Düngungsempfehlung) 
2.4.1.6.1Nmin- Untersuchung (zwei Schichten in 0 bis 60 cm)20
2.4.1.6.2Nmin- Untersuchung (drei Schichten in 0 bis 90 cm)27
2.4.2P, K, Mg im Doppellaktat (DL)-Auszug 
2.4.2.1drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.2.2zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.2.3ein Element8
2.4.3P, K im Calciumazetat-Calciumlaktat (CAL)-Auszug 
2.4.3.1zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.3.2ein Element8
2.4.4P, K, Mg, Ca im Ammoniumlaktat (AL) oder Ammoniumacetat-Auszug 
2.4.4.1vier Elemente aus einem Extrakt19
2.4.4.2drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.4.3zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.4.4.ein Element8
2.4.5P, K, Mg im 0,01 M CaCl2-Auszug 
2.4.5.1drei Elemente aus einem Extrakt15
2.4.5.2zwei Elemente aus einem Extrakt12
2.4.5.3ein Element8
2.4.6Natrium, Chlorid, Schwefel 
2.4.6.1Natrium (Calciumchlorid-Auszug)5,15
2.4.6.2Chlorid (mit Extraktion)14
2.4.6.3Sulfat (mit Extraktion)13
2.4.6.4Smin- Bestimmung (mit Düngungsberatung) 
2.4.6.4.1zwei Schichten20
2.4.6.4.2drei Schichten27
2.4.6.4.3Smin- Bestimmung in Verbindung mit Nmin- Untersuchung (Preis je Schicht)6,15
2.5Mikronährstoffe 
2.5.1Cu, Zn, Mn EDTA-Auszug 
2.5.1.1drei Elemente aus einem Extrakt13
2.5.1.2zwei Elemente aus einem Extrakt9,2
2.5.1.3ein Element7,2
2.5.2Bor (Heißwasser-Extraktion nach BERGER und TRUOG)9,2
2.5.3Kupfer (HNO3-Extraktion nach WESTERHOFF)3,6
2.5.4Mangan (Sulfit-pH 8-Methode nach SCHACHTSCHNABEL)6,2
2.5.5Molybdän (Extraktion nach GRIGG)26
2.5.6Zink (EDTA-Ammoniumcarbonat-Extraktion nach TRIERWEILER und LINDSAY)5,2
2.5.7Eisen 
2.5.7.1dithionitlösliches Fe9,2
2.5.7.2oxalatlösliches Fe9,2
2.5.8Untersuchung auf Cu, Zn, Mn (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung)17
2.5.9Untersuchung auf Cu, Zn, Mn B, Mo (einschließlich Probenvorbereitung und Bewertung)54
2.6Bestimmung von P, K, Mg, Ca, Na, Al, Mn, Fe, Zn im 0,5 n Ammonchloridauszug 
2.6.1Extraktion3,6
2.6.2Messung der Elemente P, K, Mg, Ca, Na je3,1
2.6.3Messung der Elemente Al, Mn, Fe, Zn je12
2.6.4Messung von Sulfat19
2.7pH-Wert und Kalkgehalt 
2.7.1pH-Wert (0,01 mol/l CaCl2-Extrakt, 1n KCL oder Wasserextrakt)1,6
2.7.2Calciumcarbonat12
2.7.3basisch wirksame Stoffe16
2.8Untersuchungen zum Austauschverhalten der Böden 
2.8.1effektive Austauschkapazität60
2.8.2Austauschkapazität einschließlich austauschbarer Kationen56
2.8.3potentielle Austauschkapazität nach MEHLICH46
2.8.4T- und H-Wert nach MEHLICH28
2.8.5.Sorptionsverhältnisse nach KAPPEN-ADRIAN16
2.8.6.Hydrolytische Acidität (Calciumacetat-Extraktion)12
2.8.7Austauschazidität16
2.8.8austauschbares Mg9
2.9sonstige Untersuchungen 
2.9.1Kalium-Fixierung 
2.9.1.1nasse Fixierung13
2.9.1.2trockene Fixierung20
2.9.2Salzgehalt 
2.9.2.1gravimetrisch10
2.9.2.2Elektrische Leitfähigkeit3,6
2.9.3Heißwasserlöslicher Stickstoff18
2.9.4Sulfid und Polysulfid36
2.10Bodenmikrobiologische Untersuchungen (Enzymaktivitäten) 
2.10.1Katalaseaktivität26
3Physikalische Bodenuntersuchungen 
3.1Korngrößenanalyse (Pipettmethode nach KÖHN) 
3.1.1Peroxidvorbehandlung6,2
3.1.2Salzsäurevorbehandlung8,2
3.1.3Grundpreis einschließlich zwei Fraktionen20
3.1.4jede weitere Fraktion8,2
3.2Feinanteilbestimmung (< 6 µm)5,7
3.3Tongehaltsbestimmung12,8
3.4Volumengewicht 
3.4.1frisch3,6
3.4.2mit Nachtrocknung8,2
3.5Bodenfeuchtegehalt7,7
3.6Bestimmung Steinigkeit und Wurzelanteil7,7
4Untersuchung von Mineraldüngern 
4.1Probenvorbereitung (Trocknen und Feinmahlen)2,6
4.2Stickstoff 
4.2.1Gesamt-N nach KJELDAHL21
4.2.2Gesamt-N nach DUMAS21
4.2.3Ammonium-N (Destillation)19
4.2.4Nitrat-N (Destillation)21
4.2.5Harnstoff31
4.2.6Cyanamid21
4.3Phosphor 
4.3.1Gesamtphosphat (mineralsäurelösliches Phosphat)23
4.3.2wasserlösliches Phosphat20
4.3.3zitronensäurelösliches Phosphat21
4.3.4alkalisch-ammoniumcitratlösliches Phosphat26
4.3.5Phosphat nach EG-Norm (neutral-ammoniumcitratlöslich)23
4.3.6neutral-ammoniumcitratlösliches und wasserlösliches Phosphat33
4.3.7ameisensäurelösliches Phosphat21
4.4Mengenelemente und Kalkwirkung 
4.4.1Kalium23
4.4.2Natrium20
4.4.3Calcium23
4.4.4Magnesium23
4.4.5Karbonat13
4.4.6basisch wirksame Bestandteile15
4.4.7Reaktivität von Düngekalken (einschließlich basisch wirksamer Stoffe)67
4.5Bestimmung von B, Cu, Mn, Fe, Zn, Co und Mo 
4.5.1Aufschluss12
4.5.2Bestimmung der Elemente im Aufschluss 
4.5.2.1Bor13
4.5.2.2Kupfer13
4.5.2.3Mangan13
4.5.2.4Eisen13
4.5.2.5Zink13
4.5.2.6Kobalt21
4.5.2.7Molybdän21
4.5.2.8Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
4.6Sulfat28
4.7Chlorid16
4.8weitere Untersuchungen 
4.8.1Wassergehalt9
4.8.2Siebanalyse (trockene Siebung) je Fraktion5,2
4.8.3Siebanalyse (Nasssiebung) je Fraktion8,2
4.8.4Dichte in Flüssigdüngern7,2
4.8.5Zerfall von Granulaten (je Fraktion)8,2
5Untersuchung organischer Düngestoffe 
5.1Probenvorbereitung 
5.1.1Trocknung und Wägen4,6
5.1.2Mahlen1,55
5.1.3Gefriertrocknen (bei speziellen Untersuchungen)28
5.2Gesamtgehalte 
5.2.1Trockenmasse7,2
5.2.2Gesamtkohlenstoff (Organische Substanz, Bestimmung über Glühverlust)12
5.2.3Gesamtstickstoff nach KJELDAHL13
5.2.4P, Ca, Mg, K, Na und Schwermetalle 
5.2.4.1Aufschluss (trockene Veraschung und Lösen der Asche in HCl oder HNO3)14
5.2.4.2Bestimmung 
5.2.4.2.1Ca, Mg, K, Na, P je Element4,6
5.2.4.2.2Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
5.2.5Chlorid17
5.2.6Sulfat23
5.3Nitrat- und Ammoniumgehalte 
5.3.1Nitrat-N (Destillation)21
5.3.2Ammonium-N (Destillation)19
5.4pH-Wert3,1


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
6Untersuchung von Komposten (nach Methoden des VDLUFA und der Bundesgütegemeinschaft Kompost) 
6.1Probenvorbereitung3,1
6.1.1Trocknung, Wägen und Siebung1,55
6.1.2Mahlung
6.2Gesamtgehalte 
6.2.1Wassergehalt7,7
6.2.2Kohlenstoffgehalt (über Glühverlust)16
6.2.3Gesamtstickstoff nach KJELDAHL17
6.2.4Gesamtgehalte P, K, Ca, Mgnach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.2.5Schwermetallenach Tarifstellen zu 2.2.3.2
6.3lösliche Nährstoffe 
6.3.1Nitrat-N (CaCl2-Extrakt)8,2
6.3.2Ammonium (CaCl2-Extrakt)8,2
6.3.3Magnesium (CaCl2-Extrakt))8,2
6.3.4Phosphor (CAL)7,2
6.3.5Kalium (CAL)7,2
6.4sonstige Untersuchungen 
6.4.1pH-Wert3,6
6.4.2Rohdichte4,6
6.4.3Siebanalyse (0 bis 2, 2 bis 5, > 5 mm)8,2
6.4.4Salzgehalt3,6
6.4.5Rottegrad23
6.4.6Pflanzenverträglichkeit39
6.4.7keimfähige Samen29
6.4.8Fremdstoff- und Steingehalt9
6.4.9Untersuchungspaket nach Vorgaben der Bundesgütegemeinschaft Kompost317
7Pflanzenanalysen 
7.1Probenvorbereitung 
7.1.1Waschen4,6
7.1.2Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung)4,1
7.1.3Mahlen4,1
7.1.4Gefriertrocknung31
7.2Bestimmung der Elementgehalte 
7.2.1Stickstoff 
7.2.1.1Gesamtstickstoff nach KJELDAHL16
7.2.1.2Gesamtstickstoff nach DUMAS16
7.2.1.3Gesamtstickstoff mit gesonderter Nitratbestimmung (einschließlich Nitrat-N) 
7.2.2Mengenelemente, Spurennährstoffe und Sonstige 
7.2.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
7.2.2.2Doppelbestimmung je Element 
7.2.2.2.1Calcium7,2
7.2.2.2.2.Natrium7,2
7.2.2.2.3.Phosphor7,2
7.2.2.2.4.Kalium7,2
7.2.2.2.5Magnesium7,2
7.2.2.2.6.Chlorid16
7.2.2.2.7Elementbestimmung Aluminium, Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Eisen, Kupfer, Mangan, Nickel, Quecksilber, Schwefel, Zinknach Tarifstellen zu 2.2.3.2
7.2.2.2.8Elementbestimmung Bor11
7.2.2.2.9Elementbestimmung Molybdän27
7.2.2.2.10Elementbestimmung Selen24
8Klärschlammuntersuchung gemäß AbfKlärV 
8.1Gefriertrocknung31
8.2Klärschlammuntersuchung (ohne PCB und Dioxine) Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe)186
8.3Klärschlammuntersuchung (ohne Dioxine) (Zn, Pb, Cr, Cu, Ni, Hg, Cd, N, P, K, Mg, Trockensubstanz, organische Substanz, pH-Wert, basisch wirksame Stoffe, PCB)270
8.4Untersuchung spezieller Inhaltsstoffenach Zeitaufwand und Art der Probe
8.5Bodenuntersuchung nach AbfKlärV (einschließlich Probenvorbereitung, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Hg, Zn, pH-Wert, K, Mg, P)64
8.6Gebühr nach Tarifstelle 9.5 plus Bestimmung der Bodenart70
9Untersuchungen von Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Futtermittelüberwachung 
9.1Allgemeine Untersuchungen 
9.1.1Probenaufbereitung (einschließlich Mahlen)6,2
9.1.2Sensorik3,1
9.1.3Abrieb5
9.1.4Vortrocknung (einschließlich Vorzerkleinerung)5
9.1.5Gefriertrocknung31
9.1.6Feuchtigkeit (Wasser/Trockensubstanz) 
9.1.6.1Trockenschrank-Methode7,2
9.1.6.2Zuschlag zu den Gebühren nach Tarifstelle 11.1.3.1 für besonderen Arbeitsaufwand (beispielsweise Wasserbestimmung in Fetten, sirupartige Substanzen)5,2
9.2Stickstoffhaltige Substanzen 
9.2.1Protein16
9.2.2Aminosäuren 
9.2.2.1Lysin54
9.2.2.2Methionin64
9.2.2.3Cystin64
9.2.2.4Tryptophan56
9.2.2.5MHA (Methioninhydroxyanaloges)64
9.2.2.6Threonin54
9.2.2.7Gesamtanalyse von 15 verschiedenen Aminosäuren (ohne Methionin und Cystin)179
9.3Fette und fettartige Substanzen 
9.3.1Rohfette 
9.3.1.1Rohfett 
9.3.1.1.1Rohfett mit HCL-Aufschluss23
9.3.1.1.2Rohfett ohne HCL-Aufschluss15
9.3.2Erucasäure28
9.4Rohfaser und Gerüstsubstanzen 
9.4.1Rohfaser23
9.4.2NDF23
9.4.3NDF org.23
9.4.4ADF23
9.4.5ADF org.23
9.4.6DL (detergentien Lignin)23
9.4.7DL org. (detergentien Lignin org.)23
9.5Kohlenhydrate 
9.5.1Stärke 
9.5.1.1polarimetrisch20
9.5.2Zucker 
9.5.2.1Gesamtzucker (nach Inversion)20
9.5.2.2Gesamtzucker (vor Inversion)18
9.5.3Selektive Methoden für einzelne Kohlenhydrate 
9.5.3.1Lactose (nach Vergärung)25
9.6Asche, Mineralstoffe, Spurenelemente 
9.6.1Asche 
9.6.1.1Asche12
9.6.1.2salzsäure-unlösliche Asche (Sand)16
9.6.2Alkali- und Erdalkalimetalle 
9.6.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
9.6.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.2.2.1Natrium7,2
9.6.2.2.2Kalium7,2
9.6.2.2.3Calcium7,2
9.6.2.2.4Magnesium7,2
9.6.3Nichtmetalle und Verbindungen 
9.6.3.1Stickstoffverbindungennach Tarifstelle 11.2
9.6.3.2Phosphor 
9.6.3.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung12
9.6.3.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.3.2.2.1Gesamtphosphor7,2
9.6.3.3Halogen 
9.6.3.3.1Chlorid13
9.6.4Spurenelemente 
9.6.4.1Kupfer, Zink, Mangan, Eisen 
9.6.4.1.1Grundpreis für Lösungsherstellung15
9.6.4.1.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.4.1.2.1Kupfer13
9.6.4.1.2.2Zink13
9.6.4.1.2.3Mangan13
9.6.4.1.2.4Eisen13
9.6.4.2Molybdän, Bor 
9.6.4.2.1Grundpreis für Lösungsherstellung15
9.6.4.2.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.6.4.2.2.1Molybdän27
9.6.4.2.2.2Bor13
9.6.5Selen41
9.6.6Jod42
9.7Toxisch wirkende Stoffe 
9.7.1Anorganische Stoffe 
9.7.1.1Grundpreis für Lösungsherstellung14
9.7.1.2Elementbestimmung nach Aufschluss 
9.7.1.2.1Quecksilber26
9.7.1.2.2Arsen26
9.7.1.2.3Cadmium19
9.7.1.2.4Blei19
9.7.1.2.5Nickel16
9.7.2Organische Stoffe 
9.7.2.1Mycotoxine 
9.7.2.1.1Aflatoxine 
9.7.2.1.1.1Aflatoxin B167
9.7.2.1.2Zearalenon74
9.7.2.1.3Ochratoxin A74
9.7.2.1.4Deoxynivalenol74
9.8Zusatzstoffe 
9.8.1Vitamine 
9.8.1.1fettlösliche Vitamine 
9.8.1.1.1A67
9.8.1.1.2D387
9.8.1.1.3E75
9.8.2Pigmente 
9.8.2.1Karotin (mit Verseifung)38
9.8.2.2b-Karotin (supplementiert)56
9.8.2.3Xanthophyll38
9.8.2.4Canthaxanthin56
9.8.2.5b -Apo-8-Carotinsäureethylester56
9.8.2.6Citranaxanthin56
9.8.2.7Avizant Gelb56
9.8.3sonstige Zusatzstoffe 
9.8.3.1Nicarbacin56
9.8.3.2DOT56
9.8.3.3Monensin56
9.8.3.4Narasin56
9.8.3.5Lasalocid Natrium56
9.8.3.6Salinomycin56
9.8.3.7Vanillintest (qualitative Prüfung auf Narasin, Salinomycin, Monensin)15
9.8.3.8Meticlorpindol (Coyden)77
9.8.3.9Nifursol56
9.8.4Probiotika 
9.8.4.1Bacillus cereus36
9.8.4.2Bacillus licheninformis/Bacillus subtilis36
9.8.4.3Enterococcus faecium36
9.8.4.4Enterococcus faecium/Lactobacillus rhamnosus36
9.8.4.5Pediococcus acidilactici36
9.8.4.6Saccharomyces cerevisiae36
9.8.5weitere Zusatzstoffenach Zeitaufwand und Art der Probe
9.9Untersuchung an speziellen Produkten und Stoffen 
9.9.1Verdaulichkeitsuntersuchungen 
9.9.1.1Enzymatisch lösbare organische Substanz (ELOS)42
9.9.1.2Hohenheimer Futterwerttest (HFT)75
9.10Mikroskopische Untersuchungen 
9.10.1Mikroskopie Einzelfuttermittel16
9.10.2Mikroskopie Mischfutter schrotförmig20
9.10.3Mikroskopie Mischfutter pelletiert26
9.10.4Untersuchung auf tierische Schädlinge 
9.10.4.1Insekten9,2
9.10.4.2Milben9,2
9.10.5Prüfung auf Besatz, verbotene Stoffe und tierische Bestandteile28
9.10.6Zuschlag für besonderen Aufwand (Sedimentation, Trocknung und ähnliches)18
9.10.7Bestimmung nach Wäge-, Zähl- oder Ausleseverfahren23
9.11mikrobiologische Untersuchungen 
9.11.1Keimgehaltsbestimmungen 
9.11.1.1Mikrobiologische Qualität; (Bakterien, Schimmel-, Schwärzepilze, Hefen)42
9.11.2spezielle Nachweise von Arten beziehungsweise Gattungen 
9.11.2.1Salmonellen31
9.11.2.2coliforme Bakterien31
9.11.2.3coliforme Bakterien bis Escherichia Coli41
9.11.2.4Clostridien31
9.11.2.5Clostridium perfringens41
9.11.2.6Enterobakterien31
9.11.2.7Enterococcen31
9.11.2.8Micro- und Staphylococcen31
9.11.2.9anaerobe Bakterien31
9.11.2.10aerobe Sporenbildner31
9.11.2.11Pseudomonas31
10Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln und Ernteprodukten 
10.1pH-Wert2,6
10.2Ammoniak2,05
10.3Nitrat (Schnellmethode und Einfachbestimmung)3,6
10.4flüchtige Fettsäuren27
10.5Milchsäure27
10.6Butter-, Valerian-, Capronsäure (semiquantitative Bestimmung)5,2
10.7Ethanol17
10.8Propandiol22
10.9Glucosinolate in Raps 
10.9.1HPLC Methode (Referenzverfahren)74
10.10Arznei- und Gewürzpflanzen 
10.10.1ätherische Öle (Destillation)38
10.10.2Aromastoffe 
10.10.2.1Carvacrol (Bohnenkraut)103
10.10.2.2a-Phellandren (Dill)103
10.10.2.3trans-Anethol und Fenchon (Fenchel)103
10.10.2.4Fenchon103
10.10.2.5Carvon (Kümmel)103
10.10.2.6cis-Sabinenhydrat (Majoran)103
10.10.2.7Menthon und Menthol (Pfefferminze)103
10.10.8Thymol (Thymian)103
11Untersuchungen im Rahmen der besonderen Ernteermittlung 
11.1Probedrusch16
11.2Feuchtebestimmung15,9
11.3Auswuchs7,2
11.4Besatz7,2
12Getreideanalytik 
12.1maschinelle Vorreinigung 
12.1.1maschinelle Vorreinigung < 1 kg6,2
12.1.2maschinelle Vorreinigung -5 kg14
12.2Siebsortierung 
12.2.1zwei Fraktionen, Vollkornanteil außer Braugerste12
12.2.2vier Fraktionen, Braugerste16
12.3Hektolitergewicht6,2
12.4Tausendkornmasse8
12.5Besatz 
12.5.1Bruchkorn8,2
12.5.2Kornbesatz8,2
12.5.3Schwarzbesatz8,2
12.5.4Auswuchs8,2
12.5.5Kornrissigkeit8,2
12.5.6Vollanalyse Besatz24
12.6Keimfähigkeit 
12.6.1Keimbett13
12.6.2TTC-Test13
12.7Feuchtigkeit, Wasser, Trockensubstanz 
12.7.1Schnellbestimmung (elektrisches Verfahren)5,2
12.7.2Trockensubstanz (Trockenschrank)7,2
12.8Asche in Trockensubstanz20
12.9Protein in Trockensubstanz 
12.9.1amtliches Verfahren24
12.9.2nach NIR7,2
12.10Stärke, polarimetrisch20
12.11Mahlversuche 
12.11.1Herstellung von Mehl für Nachfolgeuntersuchungen je kg9,2
12.11.2Mahlversuch mit Brabender Mahlautomat16
12.12Feuchtklebergehalt18
12.13Sedimentationswert 
12.13.1nach ZELENY14
12.13.2SDS-Test14
12.14Fallzahl9,2
12.15technologische Untersuchungen an Weizenmehl (ohne Mehlherstellung) 
12.15.1farinographische Wasseraufnahme17
12.15.2Farinogramm24
12.15.3Extensogramm, drei Teigruhezeiten32
12.15.4Extensogramm, verkürzte Zeiten18
12.15.5Alveogramm31
12.15.6Amylogramm24
12.16Rapid-Mix-Test-Backversuch (ohne Mehlherstellung)49
12.17Gelbpigmentgehalt (Durum)15
12.18Kleinmälzung 
12.18.1Kleinmälzung ohne Vorbereitung zur Vollgerste43
12.18.2Kleinmälzung mit Vorbereitung zur Vollgerste49
12.19Malzanalyse 
12.19.1Extraktbestimmung24
12.19.2VZ 45 °C (Hartongzahl)23
12.19.3Malzmürbigkeit (Brabender Härte oder Frabilimeter)13
12.19.4Endvergärungsgrad30
12.19.5Würzeviskosität15
12.19.6a-Amylaseaktivität16
12.19.7Kolbachzahl27
12.19.8Würzefarbe7,2
12.19.9diastatische Kraft nach Windisch-Kolbach27
12.20Qualität Gerste und Malz 
12.20.1Qualität Gerste und Malz103
12.20.2Qualität Gerste und Malz (Einfachbestimmung)52
12.21Weizenqualität95
12.22Sortendiagnose bei Weizen (Elektrophorese) 
12.22.1Reinheit (100 Körner)97
12.22.2Identifizierung (100 Körner)118


Lfd. Nr.

Tarif- stelle

GegenstandGebühr / Pauschbetrag
Euro
13Pflanzenschutzmittel-Rückstände und organische Schadstoffe 
13.1Gruppenanalysen 
13.1.1chlorierte Kohlenwasserstoff (CKW)-Insektizide103
13.1.2polychlorierte Biphenyle (PCB) quantitativ103
13.1.3Phosphorsäureester-Insektizide103
13.1.4Fungizide (ohne Dithiocarbamate)123
13.1.5Phenoxicarbonsäure-Herbizide113
13.1.6Triazin-Herbizide92
13.1.7Rückstandsuntersuchungen nach RHmV (Lückenindikation)200 bis 351
13.1.8polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (sechs PAK"s nach der Trinkwasserverordnung)164
13.1.9polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (16 PAK"s aus Environmental Protection Agency-EPA)169
13.2Einzelstoffe 
13.2.1Aldicarb86
13.2.2Alpha-Cypermethrin103
13.2.3Alpha-HCH92
13.2.4Atrazin92
13.2.5Azinphos-ethyl92
13.2.6Azoxystrobin96
13.2.7Benomylgruppe (Summe Benomyl, Carbendazim und Thiophanatmethyl)133
13.2.8Bentazon205
13.2.9Beta-Cyfluthrin103
13.2.10Beta-HCH92
13.2.11Bitertanol103
13.2.12Bromacil92
13.2.13Bromoxynil75
13.2.14Bromopropylat96
13.2.15Camphechlor (Summe Indikatorgenere 26, 52, 62)95
13.2.16.Carbaryl92
13.2.17.Carbendazim154
13.2.18.Carbosulfan154
13.2.19.Captafol96
13.2.20.Captan96
13.2.21.Chlordan (Summe cis- und trans-Isomere)92
13.2.22.Chlorpyrifos92
13.2.23.Chlortalonil96
13.2.24.Chlortoluron92
13.2.25.Cyfluthrin92
13.2.26.Cymoxanil103
13.2.27.Cypermethrin92
13.2.28DDT (Summe aus DDT-, TDE- und DDE-Isomeren)95
13.2.29Deltamethrin92
13.2.30Diazinon103
13.2.31Dichlobenil75
13.2.32Dichlofluanid92
13.2.33Dichlorvos92
13.2.34Diclofop154
13.2.35Dicofol96
13.2.36Dieldrin92
13.2.37Dimethoat96
13.2.38Dinoseb92
13.2.39Disulfoton92
13.2.40Diuron92
13.2.41Endosulfan (Summe alpha- und beta-Isomeren und Endosulfansulfat)95
13.2.42Endrin (Summe aus Endrin und delta-Ketoendrin)95
13.2.43Esfenvalerat154
13.2.44Famoxadon92
13.2.45Fenpropathrin103
13.2.46Fenpropimorph103
13.2.47Fentin-hydroxid154
13.2.48Fentinacetat256
13.2.49Fenvalerat154
13.2.50Folpet96
13.2.51Formothion96
13.2.52Gamma-HCH (Lindan)92
13.2.53Glyphosate103
13.2.54Heptachlor (Summe Heptachlor und Heptachlorepoxid)95
13.2.55Hexachlorbenzol92
13.2.56Hexaconazol92
13.2.57Imazalil81
13.2.58Imidacloprid154
13.2.59Iprodion92
13.2.60Isoproturon75
13.2.61Kresoxim-methyl96
13.2.62Lamda-Cyhalothrin103
13.2.63Lenacil96
13.2.64Linuron77
13.2.65Malathion (Summe Malathion und Malaxon)92
13.2.66Metalaxyl103
13.2.67Maneb103
13.2.68Metamidophos92
13.2.69Metamitron92
13.2.70Methabenzthiazuron75
13.2.71Methidation92
13.2.72Metiram154
13.2.73Methomylgruppe (Summe Methomyl, Thiodicarb und Carbaryl)155
13.2.74.Metobromuron96
13.2.75Nitrofen92
13.2.76Myclobutanil103
13.2.77Oxydemeton-methyl (Summe Oxydemetonmethyl und Demeton-s- methylsulfon)154
13.2.78Parathion (Summe Parathion und Paroxon)92
13.2.79Pendimethalin75
13.2.80Permethrin103
13.2.81Phenmedipham92
13.2.82Phosphamidon103
13.2.83Pirimicarb92
13.2.84Primiphos-methyl92
13.2.85Prochloraz92
13.2.86Procymidon96
13.2.87Propazin92
13.2.88Propiconazol128
13.2.89Propineb154
13.2.90Propyzamid92
13.2.91Pyrazophos92
13.2.92Quintozen92
13.2.93Resmethrin112
13.2.94Simazin92
13.2.95Tebuconazol154
13.2.96Teflubenzuron154
13.2.97Terbutylazin92
13.2.98Tolyfluanid92
13.2.99Triadimenol/triadimefon (Summe)128
13.2.100Trichlorfon92
13.2.101Trifluralin92
13.2.102Vinclozolin103
14Probenahmenach Zeitaufwand und Art der Probe
 Anmerkung:

Bei Serienuntersuchungen kann die Gebühr wegen des unter Umständen niedrigeren Aufwandes um bis zu 25 v. H., bei Großserien mit geringem Materialeinsatz um bis zu 50 v. H. ermäßigt werden. Bei Eilaufträgen kann die Gebühr wegen des höheren Aufwandes um 50 v. H. erhöht werden.

 


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