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Änderungstext

Achte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 9. Juni 2016
(GVBl. LSA Nr. 14 vom 23.06.2016 S. 203)



Aufgrund des § 3 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 154), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSA S. 340), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport, dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie und dem Ministerium für Bildung verordnet:

§ 1

Die Anlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Oktober 2012 (GVBl. LSA S. 336), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 13. Januar 2016 (GVBl. LSA. S. 3, 5), wird wie folgt geändert:

1. Die Übersichten zum Kostentarif werden wie folgt geändert:

a) Die Übersicht Kostentarif (lfd. Nr.) wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe zu der laufenden Nummer 30

Bundestarifverordnung Elektrizität (BTOEH)

wird aufgehoben.

bb) Nach der Angabe zu der laufenden Nummer 59 "59 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (DVO ÖbVermingG LSA)" wird folgende Angabe eingefügt:

"59a Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen".

b) Die Übersicht Kostentarif (alphabetisch) wird wie folgt geändert:

aa) Die Angabe "Bundestarifverordnung Elektrizität (BTOEH) 30" wird aufgehoben.

bb) Nach der Angabe "Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure im Land Sachsen-Anhalt (ÖbVermingG LSA)" wird folgende Angabe eingefügt:

"Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen 59a".

2. Der Kostentarif wird wie folgt geändert:

a) In der laufenden Nummer 1 Tarifstelle 4.2 Spalte 3 wird die Angabe "24" durch die Angabe "50" ersetzt.

b) Die laufende Nummer 12 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 4.4 Spalte 3 wird die Angabe "10 bis 71" eingefügt.

bb) In der Tarifstelle 4.5 Spalte 2 wird das Wort "Übermittlung" durch das Wort "Überprüfung" ersetzt.

c) Die laufende Nummer 45 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 4.27 Spalte 3 wird die Angabe "1 500" durch die Angabe "15 000" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 10 Spalte 2 wird die Angabe "Abs. 2" gestrichen.

d) Die laufende Nummer 54 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1 Spalte 2 wird die Angabe "(Gaststättenbetrieb ohne Alkoholausschank)" gestrichen.

bb) In der Tarifstelle 2 Spalte 2 wird die Angabe "(Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank)" gestrichen.

e) Nach der laufenden Nummer 59 wird folgende Nummer 59a eingefügt:

"59aGesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
1Änderung oder Feststellung des Familiennamens5 bis 1.050
2Änderung des Vornamens5 bis 275"

f) Die laufende Nummer 64 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 1.1 Buchst. b Spalte 3 wird die Angabe "70" durch die Angabe "90" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 1.3 Spalte 3 wird die Angabe "70" durch die Angabe "100" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 1.5 Spalte 3 wird die Angabe "60" durch die Angabe "70" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 2.1 Buchst. b Spalte 3 wird die Angabe "70" durch die Angabe "90" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 2.3 Spalte 3 wird die Angabe "70" durch die Angabe "100" ersetzt.

ff) In der Tarifstelle 3.1 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "30" ersetzt.

gg) In der Tarifstelle 3.2 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "30" ersetzt.

hh) Nach der Tarifstelle 3.2 wird folgende neue Tarifstelle 3.3 eingefügt:

"3.3für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung über die Angleichung von Familiennamen und Vornamen nach Artikel 48 EGBGB30".

ii) Die bisherige Tarifstelle 3.3 wird die Tarifstelle 3.4.

jj) In der Tarifstelle 4.1 Spalte 3 wird die Angabe "20" durch die Angabe "30" ersetzt.

kk) In der Tarifstelle 4.12 Spalte 3 wird die Angabe "25" durch die Angabe "50" ersetzt.

ll) Nach der Tarifstelle 4.12 wird folgende Tarifstelle 4.13 eingefügt:

"4.13Erteilung einer Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 13 der Personenstandsverordnung (PStV)10".

g) Die laufende Nummer 69 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 11 Spalte 2 wird die Angabe " § 34f und § 34h" durch die Angabe " § 34f, § 34h und § 34i" ersetzt.

bb) Nach der Tarifstelle 11.4 wird folgende Tarifstelle 11.5 eingefügt:

"11.5Erlaubnis zur Gewerbeausübung eines Immobiliardarlehensvermittlers nach § 34i550 bis 1 400".

h) Die laufende Nummer 133 wird wie folgt geändert:

aa) In der Tarifstelle 4.10.20 Spalte 2 wird die Angabe "zwei Bedienstete" durch die Angabe "bis zu zwei Bediensteten" ersetzt.

bb) In der Tarifstelle 4.10.20.3 Spalte 2 wird das Wort "Spektroskophie" durch das Wort "Spektroskopie" ersetzt.

cc) In der Tarifstelle 4.10.22.1 Spalte 3 wird die Angabe "7,7" durch die Angabe "11,5" ersetzt.

dd) In der Tarifstelle 4.10.22.2.9 Spalte 2 werden nach dem Wort "pflanzliche" die Wörter "und tierische" eingefügt.

i) In der laufenden Nummer 160 wird nach der Tarifstelle 2.7 folgende Tarifstelle 2.8 eingefügt:

"2.8 Anzeigen von Änderungen 10 bis 30".

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID 170148

ENDE