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Änderungstext

Gesetz Nr. 1868 zur organisationsrechtlichen Anpassung und Entfristung der Geltungsdauer
von Vorschriften des Landesrechts

- Saarland -

Vom 13. Oktober 2015
(Amtsbl.I Nr. 33 vom 19.11.2015 S. 790)



Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Gesetze aus dem Geschäftsbereich der Staatskanzlei

1. Das Gesetz über das Universitätsklinikum des Saarlandes vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2940), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1087), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 24 folgende Angabe angefügt:

" § 25 Inkrafttreten"

b) In § 3 Satz 1 werden die Wörter "des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

c) § 9 wird wie folgt geändert:

aa) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aaa) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

altneu
"1. die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident oder ihre Vertreterin/ ihr Vertreter/seine Vertreterin/sein Vertreter als Vorsitzende/Vorsitzender sowie eine weitere Vertreterin/ein weiterer Vertreter der für die Angelegenheiten der Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde,"

bbb) In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter "Ministeriums der Finanzen" durch die Wörter "Ministeriums für Finanzen und Europa" und die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie" ersetzt.

bb) In Absatz 3 werden die Wörter "vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

d) In § 10 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

e) In § 15 Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

f) In § 18 Absatz 3 werden die Wörter "dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

g) In § 19 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

h) § 21 wird wie folgt geändert:

aa) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "vom Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

bb) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

i) § 25 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 3 1. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

2. Das Saarländische Hochschulgebührengesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 662), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Juni 2010 (Amtsbl. I S. 1306), wird wie folgt geändert:

a) In § 4 Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter "dem Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/ dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

b) In § 5 Absatz 6 Satz 4 werden die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

c) § 8 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 werden die Wörter "vom Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "von der Ministerpräsidentin/dem Ministerpräsidenten" ersetzt.

bb) In Satz 4 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

d) In § 15 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" und die Wörter "Ministerium der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

e) In § 16 Absatz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "des Ministeriums für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "der Ministerpräsidentin/des Ministerpräsidenten" ersetzt.

f) In § 17 Absatz 4 werden die Wörter "Das Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" ersetzt.

g) § 18 wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 18 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. April 2002 in Kraft."

3. Das Saarländische Archivgesetz vom 23. September 1992 (Amtsbl. S. 1094), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1386), wird wie folgt geändert:

a) In § 6 wird das Wort "Ministerpräsident" durch das Wort "Ministerpräsidentin/Ministerpräsident" ersetzt.

b) In § 12 wird das Wort "Der Ministerpräsident" durch das Wort "Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident" und die Wörter "Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "Ministerium für Finanzen und Europa" ersetzt.

c) § 17 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Nach den Wörtern "in Kraft" werden die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

Artikel 2
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport

1. § 24 des Volksabstimmungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2014 (Amtsbl. I S. 270) wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

" § 24 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

2. Das Landtagswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. November 2008 (Amtsbl. S. 1855), geändert durch das Gesetz vom 26. Januar 2012 (Amtsbl. I S. 94), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 52 wie folgt gefasst:

" § 52 Inkrafttreten"

b) § 52 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 52 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

" § 52 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

3. Das Feiertagsgesetz vom 18. Februar 1976 (Amtsbl. S. 213), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 2587), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:

altneu
" § 16 Inkrafttreten"

b) § 16 wird wie folgt gefasst:

" § 16 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

4. § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Staatsangehörigkeitsrecht vom 18. Mai 2011 (Amtsbl. I S. 214) wird wie folgt gefasst:

altneu
"(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft."

5. § 6 des Gesetzes über die Beleihung zur Durchführung automatisierter Verwaltungsverfahren vom 7. Februar 2007 (Amtsbl. S. 742), geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 2587), wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

6. § 6 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes vom 12. Juli 2006 (Amtsbl. S. 1624), geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 2588), wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

" § 6 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

7. § 27 des Saarländischen Reisekostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 857), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 238), wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 27 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1966 in Kraft."

8. § 20 des Saarländischen Umzugskostengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 863), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juni 2012 (Amtsbl. I S. 238), wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 20 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1966 in Kraft."

9. Das Saarländische Datenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2008 (Amtsbl. S. 293, 883), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Mai 2011 (Amtsbl. I S. 184), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 38 wie folgt gefasst:

" § 38 Inkrafttreten"

b) § 38 wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 38 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft.

" § 38 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

10. § 2 Absatz 1 des Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Personenstandsgesetz (BS-Nr. 211-5) vom 18. Mai 2011 (Amtsbl. I S. 214) wird wie folgt gefasst:

altneu
"(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft."

11. § 14 Satz 1 des Saarländischen Landesplanungsgesetzes vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 2599) wird wie folgt gefasst:

altneu
§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Saarländische Landesplanungsgesetz vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 26. Oktober 2010 (Amtsbl. I S. 1406) außer Kraft.

§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

"Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

12. § 6 des Gesetzes über Zuständigkeiten nach der Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 20. August 2008 (Amtsbl. S. 1760), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juni 2009 (Amtsbl. S. 1374),

Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 3

Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

1. § 11 des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes vom 10. Februar 2010 (Amtsbl. I S. 28) wird aufgehoben.

2. Das Gesetz zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung vom 26. September 2007 (Amtsbl. S. 2242) wird wie folgt geändert:

a) In § 6 Absatz 6 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr" ersetzt.

b) § 11 wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 11 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft."

3. § 7 des Ingenieurgesetzes vom 17. Dezember 2009 (Amtsbl. I S. 1826), geändert durch das Gesetz vom 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 437), wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) Absatz 3

(3) Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

4. Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Saarländischen Sparkassengesetzes vom 14. Januar 2009 (Amtsbl. S. 394) wird aufgehoben.

5. Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Saarland vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1502), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I 2011 S. 12), wird wie folgt geändert:

a) In § 1 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft" durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr" ersetzt.

b) § 9 erhält folgende Fassung:

altneu
" § 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft."

Artikel 4
Gesetz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Finanzen und Europa

Das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 vom 16. Juni 2010 (Amtsbl. S. 1298) wird wie folgt geändert:

§ 16 wird wie folgt geändert:

altneu
" § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft und am 3 1. Dezember 2020 außer Kraft."

Artikel 5
Gesetz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung und Kultur

Das Saarländische Denkmalschutzgesetz vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Juni 2009 (Amtsbl. S. 1374), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 aufgehoben.

2. § 25

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 6
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz

1. Das Schriftgutaufbewahrungsgesetz der Justiz des Saarlandes vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. S. 1879) wird wie folgt geändert:

a) In § 2 Absatz 1 werden die Wörter "Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministerium der Justiz" ersetzt.

b) § 3 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Die Wörter "und am 3 1. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.

2. § 45 der Saarländischen Schiedsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2001 (Amtsbl. S. 974, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 50 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930), wird aufgehoben.

3. Das Untersuchungshaftvollzugsgesetz vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1219), geändert durch das Gesetz vom 24. April 2013 (Amtsbl. I S. 116), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 99 gestrichen.

b) In § 25 Absatz 3, § 85, § 86 Satz 1 und § 90 Absatz 4 Satz 1 werden jeweils die Wörter "Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Ministerium der Justiz" ersetzt.

c) § 99

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

4. § 4 des Saarländischen Justizvollzugssicherungsgesetzes vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1219, 1240)

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

Artikel 7
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

1. Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland vom 30. Oktober 2002 (Amtsbl. S. 2494), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 11 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) § 11 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.

2. § 14 des Saarländischen Geodateninfrastrukturgesetzes vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1426) wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.

3. § 26 des Gesetzes über die Landwirtschaftskammer für das Saarland in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 1975 (Amtsbl. S. 1150), das zuletzt durch Artikel 57 des Gesetzes vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930) geändert worden ist, wird aufgehoben.

4. Das Saarländische Naturschutzgesetz vom 5. April 2006 (Amtsbl. S. 726), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (Amtsbl. 2009 S. 3) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 53 folgende Angabe angefügt:

" § 54 Inkrafttreten"

b) § 54 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) Die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" werden gestrichen.

Artikel 8
Gesetze aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

1. § 14 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und anderer Behandlungsmethoden vom 22. März 1972 (Amtsbl. S. 227), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930), wird aufgehoben.

2. Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes zur Regelung des Nichtraucherschutzes und zur Änderung des Feiertagsrechts vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 75), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Februar 20 10 (Amtsbl. I S. 25), wird aufgehoben.

3. Das Gesundheitsdienstgesetz vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht unter "Abschnitt IX Übergangs- und Schlussvorschriften" wird die Angabe " § 25 Außerkrafttreten" gestrichen.

b) § 25

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.

wird aufgehoben.

4. Das Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Altenpflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers vom 25. November 1998 (Amtsbl. 1999 S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. September 2010 (Amtsbl. I S. 1384), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 12 wie folgt gefasst:

altneu
" § 12 Inkrafttreten"

b) § 12 wird wie folgt gefasst:

" § 12 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

5. § 12 des Saarländischen Pflegegesetzes vom 1. Juli 2009 (Amtsbl. S. 1217) wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) In Absatz 1 werden die Wörter "und am 3 1. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

6. § 24 des Gesetzes über den Altenpflegehilfeberuf vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 437), wird aufgehoben.

7. § 4 des Altenpflegegesetzes vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. April 2011 (Amtsbl. I S. 188), wird aufgehoben.

8. Das Bestattungsgesetz vom 5. November 2003 (Amtsbl. S. 2920), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. September 2010 (Amtsbl. I S. 13 84), wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 55 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) § 55 wird wie folgt geändert:

aa) In der Überschrift werden das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

bb) In Absatz 1 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

9. § 10 Satz 2 des Gesetzes über die Gewährung einer Blindheitshilfe in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1995 (Amtsbl. 1996 S. 58), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. November 2013 (Amtsbl. I S. 308), wird aufgehoben.

10. Das Landesheimgesetz Saarland vom 6. Mai 2009 (Amtsbl. S. 906) wird wie folgt geändert:

a) In der Inhaltsübersicht werden in der Angabe zu § 24 das Komma und das Wort "Außerkrafttreten" gestrichen.

b) In § 24 Absatz 1 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2015 außer Kraft" gestrichen.

11. § 4 des Gesetzes zur Bildung eines gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vom 16. Oktober 2012 (Amtsbl. I S. 436) wird wie folgt gefasst:

altneu
" § 4 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft."

Artikel 9
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 151600

ENDE