umwelt-online: DIN EN 206-1 Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (7)

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LiteraturhinweiseAnhang D

(informativ)

ENV 1992-1-1Eurocode 2: Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Grundlagen und Anwendungsregeln für den Hochbau.
EN 12390-4Prüfung von Festbeton - Teil 4: Bestimmung der Druckfestigkeit, Anforderungen an Prüfmaschinen.
EN 12390-5Prüfung von Festbeton - Teil 5: Biegezugfestigkeit von Probekörpern
EN 12390-8Prüfung von Festbeton - Teil 8: Wassereindringtiefe unter Druck.
EN 12504-1Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 1: Bohrkernproben, Herstellung, Untersuchung und Prüfung unter Druck.
EN 12504-2Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 2: Zerstörungsfreie Prüfung, Rückprallzahl.
prEN 12504-3:1999Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 3: Bestimmung der Ausziehkraft.
prEN 12504-4:1998Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 4: Bestimmung der Ultraschallgeschwindigkeit.
ENV 13670-1Ausführung von Betontragwerken - Teil 1: Gemeinsame Regeln.
prEN 13791:1999Bewertung der Druckfestigkeit von Beton in Bauwerken oder in Bauwerksteilen.
EN ISO 9001Qualitätsmanagementsysteme - Modell zur Qualitätssicherung/QM-Darlegung in Design, Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung (ISO 9001:1994).
CR 1901Regionale Festlegungen zur Vermeidung von schädlichen Alkali-Silika-Reaktionen im Beton.
CR 13901Anwendung des Konzepts der Betonfamilien bei Herstellung und Konformitätskontrolle von Beton.
CR 13902Bestimmung des Wasserzementwertes.

Anmerkung: Zusätzliche Informationen für die Produktionskontrolle von hochfestem Beton können der entsprechenden Literatur entnommen werden, z.B. CEB Bulletin of Information 197 - FIP, High strength concrete - State of the art report; SR 90/1-1990.

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Leitlinie für die Anwendung des Prinzips der gleichwertigen BetonleistungsfähigkeitAnhang E

(informativ)

Dieser Anhang enthält Einzelheiten des Prinzips der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit nach 5.2.5.1 und 5.2.5.3.

N90) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang E.


Prüfungen sollten ergeben, dass die Leistung von Beton mit Zusatzstoffen zumindest gleichwertig zu derjenigen des Referenzbetons ist.

Der Referenzbeton sollte

Wenn kein entsprechender Zement verfügbar ist, sollte Zement CEM I verwendet werden.

Das Prüfprogramm sollte alle erforderlichen Prüfungen umfassen, die zeigen, dass sich der Beton mit dem Zusatzstoff ff gleichwertig wie der Referenzbeton verhält, wenn er dem entsprechenden Angriff ff der Umgebungsbedingungen der entsprechenden Expositionsklasse ausgesetzt wird.

Die Prüfungen sollten zur selben Zeit und im selben Labor durchgeführt werden, das mit den maßgebenden Prüfungen Erfahrungen hat und dafür akkreditiert ist. Das Prüfergebnis sollte ein ähnliches Maß an Zuverlässigkeit der Leistungsfähigkeit des Betons sicherstellen, wie für einen Beton, der Zement nach EN 197-1 enthält und mit den Anforderungen nach 5.3.2 für die maßgebenden Expositionsklassen übereinstimmt.

Das Prinzip sollte auf Betonzusammensetzungen beschränkt werden, bei denen

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Empfehlungen für Grenzwerte der BetonzusammensetzungAnhang F

(informativ)

N91) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang F.

Dieser Anhang enthält Empfehlungen für die Wahl der Grenzwerte für Betonzusammensetzungen und -eigenschaften hinsichtlich der Expositionsklassen nach 5.3.2.

Die Werte in Tabelle F.1 beruhen auf der Annahme einer beabsichtigten Nutzungsdauer der Konstruktion von 50 Jahren.

Die Werte in Tabelle F.1 beziehen sich auf die Verwendung von Zement CEM I nach EN 197-1 und Gesteinskörnung mit einem Nenngrößtkorn von 20 mm bis 32 mm.

Die Mindestfestigkeitsklassen ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wasserzementwert und der Festigkeitsklasse von Beton mit Zement mit einer Festigkeitsklasse von 32,5.

Die Grenzwerte für den maximalen Wasserzementwert und den Mindestzementgehalt gelten in jedem Fall, während die Anforderungen an die Betonfestigkeitsklasse zusätzlich festgelegt werden können.

Tabelle F.1 - Empfohlene Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton

 Expositionsklassen
kein Korrosions- oder Angriffsrisikodurch Karbonatisierung verursachte Korrosiondurch Chloride verursachte KorrosionFrostangriffaggressive chemische Umgebung
MeerwasserChloride ausgenommen aus Meerwasser
X0XC1XC2XC3XC4XS1XS2XS3XD1XD2XD3XF1XF2XF3XF4XA1XA2XA3
Maximaler w/z-0,650,600,550,500,500,450,450,550,550,450,550,550,500,450,550,500,45
MindestdruckfestigkeitsklasseC12/15C20/25C25/30C30/37C30/37C30/37C35/45C35/45C30/37C30/37C35/45C30/37C25/30C30/37C30/37C30/37C30/37C35/45
Mindestzementgehalt kg/m3-260280280300300320340300300320300300320340300320360
Mindestluftporengehalt %------------4,0 a4,0 a4,0 a---
Andere Anforderungen Gesteinskörnung nach prEN 12620:2000 mit ausreichendem Frost- bzw. Frost-Taumittel-Widerstand Zement mit Sulfatwiderstand b


aFalls kein Luftporenbeton verwendet wird, sollten die Betoneigenschaften nach einem geeigneten Prüfverfahren im Vergleich zu Beton, für den der Frost-Tau-Widerstand für die maßgebende Expositionsklasse nachgewiesen ist, geprüft werden.
bWenn SO42- zu den Expositionsklassen XA2 und XA3 führt, ist die Verwendung von Zement mit Sulfatwiderstand unabdingbar. Wenn Zement bezüglich des Sulfatwiderstands klassifiziert wird, sollte Zement mit mäßigem oder hohem Sulfatwiderstand für die Expositionsklasse XA2 (und für Expositionsklasse XA1, wenn zutreffend) und Zement mit hohem Sulfatwiderstand für die Expositionsklasse XA3 verwendet werden.


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Anforderungen an die Genauigkeit von DosiereinrichtungenAnhang G

(informativ)

G.1 Allgemeines

Dieser Anhang fasst die Anwendung von EN 45501:1992 für die Anforderungen nach 9.6.2.2 zusammen.

EN 45501:1992 sollte in Übereinstimmung mit den CEN-Regularien bis spätestens 1993 in die nationalen Normenwerke aller CEN-Mitgliedsländer aufgenommen worden sein, bei gleichzeitiger Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen bis spätestens Dezember 1995.

EN 45501:1992 legt nur die metrologischen und technischen Anforderungen für nichtselbsttätige Waagen fest. Eine Europäische Norm für selbsttätige Wägeinrichtungen ist noch nicht verfügbar. Es wird jedoch erwartet, dass Hinweise hierzu in EN 45501:1992 aufgenommen werden. Daher wird in EN 206-1 die Anwendung von EN 45501:1992 für beide, nichtselbsttätige und selbsttätige Wägeinrichtungen, verlangt. Nichtselbsttätige Waagen benötigen das Eingreifen einer Bedienung während des Wägevorganges, z.B. zum Auflegen der zu wiegenden Ladung oder der Entfernung vom Fülltrichter. Das Gerät erlaubt eine direkte Beobachtung der Wägeergebnisse entweder durch Anzeigeinrichtung oder durch Ausdruck.

G.2 Genauigkeitsklassen

In EN 45501 werden vier Klassen festgelegt:

Klasse (I)Besondere Genauigkeit
Klasse (II)Hohe Genauigkeit
Klasse (III)Mittlere Genauigkeit
Klasse (IIII)Gewöhnliche Genauigkeit

Für die Betonherstellung ist in dieser Norm für die Wägung von Zement, Gesteinskörnung, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen mindestens Klasse (IIII) gewählt worden.

G.3 Klasseneinteilung der Geräte

Das ablesbare Skalenintervall, die Anzahl der ablesbaren Skalenintervalle und der minimale Wägebereich für die Klasse (IIII) sind in Tabelle G.1 angegeben. Das ablesbare Skalenintervall für Geräte mit einer Gradeinteilung ohne Hilfsvorrichtung entspricht dem wahren Skalenintervall. Bei Geräten mit Hilfsvorrichtung oder solchen ohne Gradeinteilung wird das ablesbare Skalenintervall vom Hersteller mit Hilfe von EN 45501:1992 gewählt.

Tabelle G.1 - (Auszug aus Tabelle 3 von EN 45501:1992)

GenauigkeitsklasseAblesbares Skalenintervall
(e)
Anzahl (n) ablesbarer Skalenintervalle (e)
n = max. Wägebereich / e
Minimaler Wägebereich der Einrichtung, um grobe Fehler zu vermeiden
Gewöhnlich (IIII)5 g < e100 < n < 100010 e


Die Anzahl (n) der ablesbaren Skalenintervalle (e) sollte

Beispiel: Eine Wägeinrichtung für Zement hat einen Wägebereich von 3000 kg mit einem Skalenintervall von 5 kg. Die Anzahl n der Skalenintervalle (e) ist n = 3000/5 = 600, was innerhalb des zulässigen Bereichs der Spalte 3 von Tabelle G.1 liegt, und > 500.

Größter zulässiger Fehler: Es wird zwischen größten zulässigen Fehlern bei der Erstprüfung nach Aufstellung und im Betrieb unterschieden, siehe Tabelle G.2.

Tabelle G.2 - (Auszug aus Tabelle 6 von EN 45501:1992)

Lasten (m), ausgedrückt in ablesbaren Skalenintervallen (e)Größter zulässiger Fehler
Klasse (IIII)ErstprüfungIn Betrieb
0 < m < 50e± 0,5e± 1,0e
50e < m < 200e± 1,0e± 2,0e
200 e < m < 1000e± 1,5e± 3,0e


G.4 Weitere Anforderungen nach EN 45501:1992

Alle Angaben für die Überprüfung sind in der Norm beschrieben, die auch die allgemeinen technischen Anforderungen für den Entwurf und den Bau geeigneter Geräte beschreibt.

Normative Anhänge der EN 45501:1992 geben Prüfanweisungen für

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Zusätzliche Vorschriften für hochfesten BetonAnhang H

(informativ)

N92) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.

Dieser Anhang enthält einige Empfehlungen zu Festlegungen für die Produktionskontrolle zusätzlich zu denen der Tabellen 22, 23 und 24, wenn hochfester Beton hergestellt wird.

Die Zeilennummern in den folgenden Tabellen H.1, H.2 und H.3 beziehen sich auf jene in den Tabellen 22, 23 und 24 und ersetzen oder ergänzen die entsprechenden Anforderungen.

N93) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.

Tabelle H.1 - Kontrolle der Betonausgangsstoffe

ZeileBetonausgangsstoffÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
4GesteinskörnungSiebversuch nach EN 933-1 oder Angabe der ZuschlaglieferantenNachweisen der Übereinstimmung mit der vereinbarten KornverteilungJede Lieferung, außer wenn Zuschläge mit engeren Toleranzen und mit Zertifikat der Produktionskontrolle geliefert werden
9aZusatzmittel aPrüfung des TrockenmassengehaltsVergleich mit dem Nennwert des Herstellers im ProduktinformationsblattJede Lieferung, sofern die Prüfungsdaten für diese Lieferung nicht vom Lieferer angegeben werden
Im Zweifelsfall
9b Prüfung der DichteVergleich mit der NenndichteJede Lieferung
11Zusatzstoffe in PulverformPrüfung des GlühverlustsIdentifizieren von Änderungen des Kohlenstoffgehalts, die die Eigenschaften des Frischbetons beeinflussen könnenJede Lieferung, sofern die Prüfdaten für diese Lieferung nicht vom Lieferer angegeben werden


aEs wird empfohlen, von jeder Lieferung Proben zu entnehmen und aufzubewahren.

Anmerkung: Zusätzliche Informationen für die Produktionskontrolle von hochfestem Beton können der entsprechenden Literatur entnommen werden, z.B. CEB Bulletin of Information 197 - FIP, High strength concrete - State of the art report; SR 90/1-1990.

N94) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.

Tabelle H.2 - Kontrolle der Ausstattung

ZeileAusstattungÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
1Lager, Behälter usw.AugenscheinprüfungSicherstellen der Übereinstimmung mit den AnforderungenTäglich
3aWägeeinrichtungPrüfung der WägegenauigkeitSicherstellen der Genauigkeit an einem PunktWöchentlich
5Zugabegerät für Zusatzmittel (einschließlich solcher auf Fahrmischern)Prüfung der GenauigkeitErzielen genauer ZugabeNach Aufstellung

Wöchentlich nach Aufstellung

Im Zweifelsfall

6aWasserzählerVergleich zwischen Messwert und ZielwertSicherstellen der Genauigkeit nach 9.7Nach Aufstellung

Wöchentlich nach Aufstellung

Im Zweifelsfall

7Gerät zur stetigen Messung des Wassergehaltes der feinkörnigen GesteinskörnungVergleich der tatsächlichen Menge mit der Anzeige des MessgerätsSicherstellen der GenauigkeitNach Aufstellung

Wöchentlich nach Aufstellung

Im Zweifelsfall

9DosiersystemVergleich (mittels geeigneter Verfahren in Abhängigkeit vom Dosiersystem) der tatsächlichen Menge der Ausgangsstoffe der Mischung mit der beabsichtigten Menge und, bei selbsttätiger Aufzeichnung der Dosierung, auch mit der ausgedruckten MengeSicherstellen der Genauigkeit des Dosiersystems nach Tabelle 21Nach Aufstellung

Wöchentlich nach Aufstellung

Im Zweifelsfall

Monatlich nach der Aufstellung

N95) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.

Tabelle H.3 - Kontrolle der Herstellverfahren und der Betoneigenschaften

ZeileArt der PrüfungÜberprüfung/PrüfungZweckMindesthäufigkeit
3Wassergehalt der GrobgesteinskörnungDarrversuch oder GleichwertigesBestimmen der Masse der Gesteinskörnung und des ZugabewassersTäglich Abhängig von örtlichen Bedingungen und Wetterbedingungen können mehr oder weniger häufige Prüfungen erforderlich werden
4Menge an Zugabewasser im FrischbetonAufzeichnung a der Menge des zugegebenen WassersBereitstellen von Daten für den WasserzementwertJede Mischung
9Zementgehalt des FrischbetonsAufzeichnung a der zugegebenen ZementmengeÜberprüfen des Zementgehalts und Bereitstellen von Daten für den WasserzementwertJede Mischung
10Gehalt an Zusatzstoffen im FrischbetonAufzeichnung a zugegebenen ZusatzstoffmengeÜberprüfen des ZusatzstoffgehaltsJede Mischung


aFür die Herstellung von hochfestem Beton wird die Verwendung von selbsttätigen Wägeeinrichtungen empfohlen.

N96) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.

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Leistungsbezogene Entwurfsverfahren hinsichtlich der DauerhaftigkeitAnhang J

(informativ)

J.1 Einleitung

Dieser Anhang erläutert in Kurzform Einzelheiten und Grundlagen für ein leistungsbezogenes Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nach 5.3.3.

J.2 Definition

Das leistungsbezogene Verfahren berücksichtigt quantitativ jeden maßgebenden Zerstörungsmechanismus, die Nutzungsdauer von Teilen des Bauwerkes und die Kriterien, die das Ende der Nutzungsdauer festlegen.

Ein solches Verfahren kann auf zufrieden stellenden baupraktischen Erfahrungen unter örtlichen Umgebungsbedingungen, auf Daten eines anerkannten Prüfverfahrens für den maßgebenden Mechanismus oder auf Verwendung erprobter Vorhersagemodelle beruhen.

J.3 Anwendungsfälle und allgemeine Anleitung

  1. Einige angreifende Einwirkungen werden am besten durch einen beschreibenden Ansatz behandelt, z.B. Alkali-Kieselsäure-Reaktion, Sulfatangriff ff oder Widerstand gegen Abrieb.
  2. Leistungsbezogene Entwurfsverfahren sind für den Korrosionswiderstand und möglicherweise für den Frost-Tau-Widerstand von Beton eher von Bedeutung. Dieses Vorgehen kann geeignet sein, wenn
  3. Das erreichte Dauerhaftigkeitsniveau hängt in der Praxis von einer Kombination aus Bemessungs-, Baustoff- und Ausführungsfaktoren ab.
  4. Die Empfindlichkeit des Bemessungskonzepts, das Tragwerksystem, die Form der Bauteile und die konstruktive und architektonische Detailausbildung stellen wesentliche Entwurfsparameter für alle Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit dar.
  5. Die Verträglichkeit von Baustoffen, das Bauverfahren, die Qualität der Bauausführung und das Niveau der Kontrolle und der Qualitätssicherung stellen wesentliche Entwurfsparameter für alle Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit dar.
  6. Die geforderte Dauerhaftigkeit hängt von der verlangten Nutzungsdauer, der möglichen zukünftigen Nutzung des Bauwerks, besonderen Schutzmaßnahmen, der vorgesehenen Instandhaltung während der Nutzung und den Konsequenzen beim Versagen unter besonderen örtlichen Umgebungsbedingungen ab.
  7. Für jedes geforderte Leistungsniveau ist es möglich, gleichwertige alternative Lösungen durch unterschiedliche Kombinationen von Bemessungs-, Baustoff- und Ausführungsfaktoren abzuleiten.
  8. Der Kenntnisstand über das umgebende örtliche Mikroklima ist beim Nachweis der Zuverlässigkeit alternativer leistungsbezogener Entwurfsverfahren wichtig.

J.4 Leistungsbezogene Verfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit

Bei der Anwendung der unten aufgeführten alternativen Verfahren ist es wichtig, Folgendes mindestens vorab zu beschreiben:

Gewöhnlich sind einige Annahmen und Beurteilungen zu diesen Punkten erforderlich, um das gewählte Verfahren auf ein vertretbares und praktisch anwendbares Maß zu reduzieren.

Die Verfahren, die angewandt werden sollten, umfassen:

  1. Verbesserung des Verfahrens nach 5.3.2 auf der Grundlage von Langzeiterfahrung mit örtlichen Baustoffen und Baupraktiken sowie auf der Grundlage von vertieften Kenntnissen der örtlichen Umgebungsbedingungen.
  2. Verfahren, die auf der Grundlage anerkannter und erprobter Prüfungen die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben und die anerkannte Leistungskriterien enthalten.
  3. Verfahren auf der Grundlage von rechnerischen Modellen, die an Prüfergebnissen, die die tatsächlichen Verhältnisse wiedergeben, kalibriert sind.

Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe sollten genau beschrieben werden, um die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus zu ermöglichen.

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BetonfamilienAnhang K

(informativ)

K.1 Allgemeines

Dieser Anhang enthält Einzelheiten über die Verwendung von Betonfamilien nach 8.2.1.1.

K.2 Wahl der Betonfamilie

Bei der Auswahl der Betonfamilie für die Produktions- und Konformitätskontrolle muss der Hersteller die Kontrolle aller Betone der Familie sicherstellen. Wenn nur wenig Erfahrung mit der Anwendung des Konzepts der Betonfamilie vorliegt, wird hierfür Folgendes empfohlen:

N97) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, K.2.

Betone mit einem Zusatzstoff des Typs II, d. h. puzzolanische oder latent hydraulische Zusatzstoffe, sollten in eine getrennte Familie eingeordnet werden.

Betone mit Zusatzmitteln, die Auswirkungen auf die Druckfestigkeit haben, z.B. hochwirksame wasserreduzierende/verflüssigende Zusatzmittel, Beschleuniger, Verzögerer oder Luftporenbildner, sollten als einzelne Betone behandelt oder in getrennte Familien eingeordnet werden.

Um nachweisbar als ähnlich zu gelten, sollten die Gesteinskörnungen die gleiche geologische Herkunft aufweisen, derselben Art sein, z.B. gebrochen, und sie sollten die gleiche Leistungseigenschaft im Beton aufweisen.

Vor der Anwendung des Familienkonzepts oder der Ausweitung der o.g. Familien sollten die Beziehungen an vorherigen Produktionsdaten überprüft werden, um zu beweisen, dass sie zu einer adäquaten und wirksamen Produktions- und Konformitätskontrolle führen.

K.3 Flussdiagramm für den Nachweis der Zugehörigkeit zu und Konformität mit einer Betonfamilie

N98) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang L.

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1) Nach der Entscheidung der Kommission vom 9. September 1994 (94/611 /EG), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 241/25, 9. September 1994.

2) In dieser Norm wird nicht gefordert, dass die Angaben in einem bestimmten Format erfolgen müssen, da dieses vom Verhältnis zwischen Hersteller und Verwender bestimmt wird; z.B. können bei der Verwendung von Baustellenbeton oder Beton-Fertigbauteilen Hersteller und Verwender dieselbe Partei sein..

3) Ist die Festigkeit für ein abweichendes Alter festgelegt, wird die Übereinstimmung an Probekörpern beurteilt, die im festgelegten Alter geprüft werden.

4) Nach dem international anerkannten Länderschlüssel für Kraftfahrzeugkennzeichen. Der Abkürzung des Ländernamens dürfen weitere Informationen bezüglich der Regelungen hinzugefügt werden.

 

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