umwelt-online: DIN EN 206-1 Beton; Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität (7)
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Literaturhinweise | Anhang D |
(informativ)
ENV 1992-1-1 | Eurocode 2: Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken - Teil 1-1: Grundlagen und Anwendungsregeln für den Hochbau. |
EN 12390-4 | Prüfung von Festbeton - Teil 4: Bestimmung der Druckfestigkeit, Anforderungen an Prüfmaschinen. |
EN 12390-5 | Prüfung von Festbeton - Teil 5: Biegezugfestigkeit von Probekörpern |
EN 12390-8 | Prüfung von Festbeton - Teil 8: Wassereindringtiefe unter Druck. |
EN 12504-1 | Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 1: Bohrkernproben, Herstellung, Untersuchung und Prüfung unter Druck. |
EN 12504-2 | Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 2: Zerstörungsfreie Prüfung, Rückprallzahl. |
prEN 12504-3:1999 | Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 3: Bestimmung der Ausziehkraft. |
prEN 12504-4:1998 | Prüfung von Beton im Bauwerk - Teil 4: Bestimmung der Ultraschallgeschwindigkeit. |
ENV 13670-1 | Ausführung von Betontragwerken - Teil 1: Gemeinsame Regeln. |
prEN 13791:1999 | Bewertung der Druckfestigkeit von Beton in Bauwerken oder in Bauwerksteilen. |
EN ISO 9001 | Qualitätsmanagementsysteme - Modell zur Qualitätssicherung/QM-Darlegung in Design, Entwicklung, Produktion, Montage und Wartung (ISO 9001:1994). |
CR 1901 | Regionale Festlegungen zur Vermeidung von schädlichen Alkali-Silika-Reaktionen im Beton. |
CR 13901 | Anwendung des Konzepts der Betonfamilien bei Herstellung und Konformitätskontrolle von Beton. |
CR 13902 | Bestimmung des Wasserzementwertes. |
Anmerkung: Zusätzliche Informationen für die Produktionskontrolle von hochfestem Beton können der entsprechenden Literatur entnommen werden, z.B. CEB Bulletin of Information 197 - FIP, High strength concrete - State of the art report; SR 90/1-1990.
Leitlinie für die Anwendung des Prinzips der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit | Anhang E |
(informativ)
Dieser Anhang enthält Einzelheiten des Prinzips der gleichwertigen Betonleistungsfähigkeit nach 5.2.5.1 und 5.2.5.3.
N90) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang E.
Prüfungen sollten ergeben, dass die Leistung von Beton mit Zusatzstoffen zumindest gleichwertig zu derjenigen des Referenzbetons ist.
Der Referenzbeton sollte
Wenn kein entsprechender Zement verfügbar ist, sollte Zement CEM I verwendet werden.
Das Prüfprogramm sollte alle erforderlichen Prüfungen umfassen, die zeigen, dass sich der Beton mit dem Zusatzstoff ff gleichwertig wie der Referenzbeton verhält, wenn er dem entsprechenden Angriff ff der Umgebungsbedingungen der entsprechenden Expositionsklasse ausgesetzt wird.
Die Prüfungen sollten zur selben Zeit und im selben Labor durchgeführt werden, das mit den maßgebenden Prüfungen Erfahrungen hat und dafür akkreditiert ist. Das Prüfergebnis sollte ein ähnliches Maß an Zuverlässigkeit der Leistungsfähigkeit des Betons sicherstellen, wie für einen Beton, der Zement nach EN 197-1 enthält und mit den Anforderungen nach 5.3.2 für die maßgebenden Expositionsklassen übereinstimmt.
Das Prinzip sollte auf Betonzusammensetzungen beschränkt werden, bei denen
Empfehlungen für Grenzwerte der Betonzusammensetzung | Anhang F |
(informativ)
N91) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang F.
Dieser Anhang enthält Empfehlungen für die Wahl der Grenzwerte für Betonzusammensetzungen und -eigenschaften hinsichtlich der Expositionsklassen nach 5.3.2.
Die Werte in Tabelle F.1 beruhen auf der Annahme einer beabsichtigten Nutzungsdauer der Konstruktion von 50 Jahren.
Die Werte in Tabelle F.1 beziehen sich auf die Verwendung von Zement CEM I nach EN 197-1 und Gesteinskörnung mit einem Nenngrößtkorn von 20 mm bis 32 mm.
Die Mindestfestigkeitsklassen ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wasserzementwert und der Festigkeitsklasse von Beton mit Zement mit einer Festigkeitsklasse von 32,5.
Die Grenzwerte für den maximalen Wasserzementwert und den Mindestzementgehalt gelten in jedem Fall, während die Anforderungen an die Betonfestigkeitsklasse zusätzlich festgelegt werden können.
Tabelle F.1 - Empfohlene Grenzwerte für Zusammensetzung und Eigenschaften von Beton
Expositionsklassen | ||||||||||||||||||
kein Korrosions- oder Angriffsrisiko | durch Karbonatisierung verursachte Korrosion | durch Chloride verursachte Korrosion | Frostangriff | aggressive chemische Umgebung | ||||||||||||||
Meerwasser | Chloride ausgenommen aus Meerwasser | |||||||||||||||||
X0 | XC1 | XC2 | XC3 | XC4 | XS1 | XS2 | XS3 | XD1 | XD2 | XD3 | XF1 | XF2 | XF3 | XF4 | XA1 | XA2 | XA3 | |
Maximaler w/z | - | 0,65 | 0,60 | 0,55 | 0,50 | 0,50 | 0,45 | 0,45 | 0,55 | 0,55 | 0,45 | 0,55 | 0,55 | 0,50 | 0,45 | 0,55 | 0,50 | 0,45 |
Mindestdruckfestigkeitsklasse | C12/15 | C20/25 | C25/30 | C30/37 | C30/37 | C30/37 | C35/45 | C35/45 | C30/37 | C30/37 | C35/45 | C30/37 | C25/30 | C30/37 | C30/37 | C30/37 | C30/37 | C35/45 |
Mindestzementgehalt kg/m3 | - | 260 | 280 | 280 | 300 | 300 | 320 | 340 | 300 | 300 | 320 | 300 | 300 | 320 | 340 | 300 | 320 | 360 |
Mindestluftporengehalt % | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | 4,0 a | 4,0 a | 4,0 a | - | - | - |
Andere Anforderungen | Gesteinskörnung nach prEN 12620:2000 mit ausreichendem Frost- bzw. Frost-Taumittel-Widerstand | Zement mit Sulfatwiderstand b |
a | Falls kein Luftporenbeton verwendet wird, sollten die Betoneigenschaften nach einem geeigneten Prüfverfahren im Vergleich zu Beton, für den der Frost-Tau-Widerstand für die maßgebende Expositionsklasse nachgewiesen ist, geprüft werden. |
b | Wenn SO42- zu den Expositionsklassen XA2 und XA3 führt, ist die Verwendung von Zement mit Sulfatwiderstand unabdingbar. Wenn Zement bezüglich des Sulfatwiderstands klassifiziert wird, sollte Zement mit mäßigem oder hohem Sulfatwiderstand für die Expositionsklasse XA2 (und für Expositionsklasse XA1, wenn zutreffend) und Zement mit hohem Sulfatwiderstand für die Expositionsklasse XA3 verwendet werden. |
Anforderungen an die Genauigkeit von Dosiereinrichtungen | Anhang G |
(informativ)
G.1 Allgemeines
Dieser Anhang fasst die Anwendung von EN 45501:1992 für die Anforderungen nach 9.6.2.2 zusammen.
EN 45501:1992 sollte in Übereinstimmung mit den CEN-Regularien bis spätestens 1993 in die nationalen Normenwerke aller CEN-Mitgliedsländer aufgenommen worden sein, bei gleichzeitiger Zurückziehung entgegenstehender nationaler Normen bis spätestens Dezember 1995.
EN 45501:1992 legt nur die metrologischen und technischen Anforderungen für nichtselbsttätige Waagen fest. Eine Europäische Norm für selbsttätige Wägeinrichtungen ist noch nicht verfügbar. Es wird jedoch erwartet, dass Hinweise hierzu in EN 45501:1992 aufgenommen werden. Daher wird in EN 206-1 die Anwendung von EN 45501:1992 für beide, nichtselbsttätige und selbsttätige Wägeinrichtungen, verlangt. Nichtselbsttätige Waagen benötigen das Eingreifen einer Bedienung während des Wägevorganges, z.B. zum Auflegen der zu wiegenden Ladung oder der Entfernung vom Fülltrichter. Das Gerät erlaubt eine direkte Beobachtung der Wägeergebnisse entweder durch Anzeigeinrichtung oder durch Ausdruck.
G.2 Genauigkeitsklassen
In EN 45501 werden vier Klassen festgelegt:
Klasse (I) | Besondere Genauigkeit |
Klasse (II) | Hohe Genauigkeit |
Klasse (III) | Mittlere Genauigkeit |
Klasse (IIII) | Gewöhnliche Genauigkeit |
Für die Betonherstellung ist in dieser Norm für die Wägung von Zement, Gesteinskörnung, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen mindestens Klasse (IIII) gewählt worden.
G.3 Klasseneinteilung der Geräte
Das ablesbare Skalenintervall, die Anzahl der ablesbaren Skalenintervalle und der minimale Wägebereich für die Klasse (IIII) sind in Tabelle G.1 angegeben. Das ablesbare Skalenintervall für Geräte mit einer Gradeinteilung ohne Hilfsvorrichtung entspricht dem wahren Skalenintervall. Bei Geräten mit Hilfsvorrichtung oder solchen ohne Gradeinteilung wird das ablesbare Skalenintervall vom Hersteller mit Hilfe von EN 45501:1992 gewählt.
Tabelle G.1 - (Auszug aus Tabelle 3 von EN 45501:1992)
Genauigkeitsklasse | Ablesbares Skalenintervall (e) | Anzahl (n) ablesbarer Skalenintervalle (e) n = max. Wägebereich / e | Minimaler Wägebereich der Einrichtung, um grobe Fehler zu vermeiden |
Gewöhnlich (IIII) | 5 g < e | 100 < n < 1000 | 10 e |
Die Anzahl (n) der ablesbaren Skalenintervalle (e) sollte
Beispiel: Eine Wägeinrichtung für Zement hat einen Wägebereich von 3000 kg mit einem Skalenintervall von 5 kg. Die Anzahl n der Skalenintervalle (e) ist n = 3000/5 = 600, was innerhalb des zulässigen Bereichs der Spalte 3 von Tabelle G.1 liegt, und > 500.
Größter zulässiger Fehler: Es wird zwischen größten zulässigen Fehlern bei der Erstprüfung nach Aufstellung und im Betrieb unterschieden, siehe Tabelle G.2.
Tabelle G.2 - (Auszug aus Tabelle 6 von EN 45501:1992)
Lasten (m), ausgedrückt in ablesbaren Skalenintervallen (e) | Größter zulässiger Fehler | |
Klasse (IIII) | Erstprüfung | In Betrieb |
0 < m < 50e | ± 0,5e | ± 1,0e |
50e < m < 200e | ± 1,0e | ± 2,0e |
200 e < m < 1000e | ± 1,5e | ± 3,0e |
G.4 Weitere Anforderungen nach EN 45501:1992
Alle Angaben für die Überprüfung sind in der Norm beschrieben, die auch die allgemeinen technischen Anforderungen für den Entwurf und den Bau geeigneter Geräte beschreibt.
Normative Anhänge der EN 45501:1992 geben Prüfanweisungen für
Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton | Anhang H |
(informativ)
N92) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.
Dieser Anhang enthält einige Empfehlungen zu Festlegungen für die Produktionskontrolle zusätzlich zu denen der Tabellen 22, 23 und 24, wenn hochfester Beton hergestellt wird.
Die Zeilennummern in den folgenden Tabellen H.1, H.2 und H.3 beziehen sich auf jene in den Tabellen 22, 23 und 24 und ersetzen oder ergänzen die entsprechenden Anforderungen.
N93) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.
Tabelle H.1 - Kontrolle der Betonausgangsstoffe
Zeile | Betonausgangsstoff | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
4 | Gesteinskörnung | Siebversuch nach EN 933-1 oder Angabe der Zuschlaglieferanten | Nachweisen der Übereinstimmung mit der vereinbarten Kornverteilung | Jede Lieferung, außer wenn Zuschläge mit engeren Toleranzen und mit Zertifikat der Produktionskontrolle geliefert werden |
9a | Zusatzmittel a | Prüfung des Trockenmassengehalts | Vergleich mit dem Nennwert des Herstellers im Produktinformationsblatt | Jede Lieferung, sofern die Prüfungsdaten für diese Lieferung nicht vom Lieferer angegeben werden Im Zweifelsfall |
9b | Prüfung der Dichte | Vergleich mit der Nenndichte | Jede Lieferung | |
11 | Zusatzstoffe in Pulverform | Prüfung des Glühverlusts | Identifizieren von Änderungen des Kohlenstoffgehalts, die die Eigenschaften des Frischbetons beeinflussen können | Jede Lieferung, sofern die Prüfdaten für diese Lieferung nicht vom Lieferer angegeben werden |
a | Es wird empfohlen, von jeder Lieferung Proben zu entnehmen und aufzubewahren. |
Anmerkung: Zusätzliche Informationen für die Produktionskontrolle von hochfestem Beton können der entsprechenden Literatur entnommen werden, z.B. CEB Bulletin of Information 197 - FIP, High strength concrete - State of the art report; SR 90/1-1990.
N94) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.
Tabelle H.2 - Kontrolle der Ausstattung
Zeile | Ausstattung | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
1 | Lager, Behälter usw. | Augenscheinprüfung | Sicherstellen der Übereinstimmung mit den Anforderungen | Täglich |
3a | Wägeeinrichtung | Prüfung der Wägegenauigkeit | Sicherstellen der Genauigkeit an einem Punkt | Wöchentlich |
5 | Zugabegerät für Zusatzmittel (einschließlich solcher auf Fahrmischern) | Prüfung der Genauigkeit | Erzielen genauer Zugabe | Nach Aufstellung
Wöchentlich nach Aufstellung Im Zweifelsfall |
6a | Wasserzähler | Vergleich zwischen Messwert und Zielwert | Sicherstellen der Genauigkeit nach 9.7 | Nach Aufstellung
Wöchentlich nach Aufstellung Im Zweifelsfall |
7 | Gerät zur stetigen Messung des Wassergehaltes der feinkörnigen Gesteinskörnung | Vergleich der tatsächlichen Menge mit der Anzeige des Messgeräts | Sicherstellen der Genauigkeit | Nach Aufstellung
Wöchentlich nach Aufstellung Im Zweifelsfall |
9 | Dosiersystem | Vergleich (mittels geeigneter Verfahren in Abhängigkeit vom Dosiersystem) der tatsächlichen Menge der Ausgangsstoffe der Mischung mit der beabsichtigten Menge und, bei selbsttätiger Aufzeichnung der Dosierung, auch mit der ausgedruckten Menge | Sicherstellen der Genauigkeit des Dosiersystems nach Tabelle 21 | Nach Aufstellung
Wöchentlich nach Aufstellung Im Zweifelsfall Monatlich nach der Aufstellung |
N95) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.
Tabelle H.3 - Kontrolle der Herstellverfahren und der Betoneigenschaften
Zeile | Art der Prüfung | Überprüfung/Prüfung | Zweck | Mindesthäufigkeit |
3 | Wassergehalt der Grobgesteinskörnung | Darrversuch oder Gleichwertiges | Bestimmen der Masse der Gesteinskörnung und des Zugabewassers | Täglich Abhängig von örtlichen Bedingungen und Wetterbedingungen können mehr oder weniger häufige Prüfungen erforderlich werden |
4 | Menge an Zugabewasser im Frischbeton | Aufzeichnung a der Menge des zugegebenen Wassers | Bereitstellen von Daten für den Wasserzementwert | Jede Mischung |
9 | Zementgehalt des Frischbetons | Aufzeichnung a der zugegebenen Zementmenge | Überprüfen des Zementgehalts und Bereitstellen von Daten für den Wasserzementwert | Jede Mischung |
10 | Gehalt an Zusatzstoffen im Frischbeton | Aufzeichnung a zugegebenen Zusatzstoffmenge | Überprüfen des Zusatzstoffgehalts | Jede Mischung |
a | Für die Herstellung von hochfestem Beton wird die Verwendung von selbsttätigen Wägeeinrichtungen empfohlen. |
N96) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang H.
Leistungsbezogene Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit | Anhang J |
(informativ)
J.1 Einleitung
Dieser Anhang erläutert in Kurzform Einzelheiten und Grundlagen für ein leistungsbezogenes Entwurfsverfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit nach 5.3.3.
J.2 Definition
Das leistungsbezogene Verfahren berücksichtigt quantitativ jeden maßgebenden Zerstörungsmechanismus, die Nutzungsdauer von Teilen des Bauwerkes und die Kriterien, die das Ende der Nutzungsdauer festlegen.
Ein solches Verfahren kann auf zufrieden stellenden baupraktischen Erfahrungen unter örtlichen Umgebungsbedingungen, auf Daten eines anerkannten Prüfverfahrens für den maßgebenden Mechanismus oder auf Verwendung erprobter Vorhersagemodelle beruhen.
J.3 Anwendungsfälle und allgemeine Anleitung
J.4 Leistungsbezogene Verfahren hinsichtlich der Dauerhaftigkeit
Bei der Anwendung der unten aufgeführten alternativen Verfahren ist es wichtig, Folgendes mindestens vorab zu beschreiben:
Gewöhnlich sind einige Annahmen und Beurteilungen zu diesen Punkten erforderlich, um das gewählte Verfahren auf ein vertretbares und praktisch anwendbares Maß zu reduzieren.
Die Verfahren, die angewandt werden sollten, umfassen:
Die Betonzusammensetzung und die Ausgangsstoffe sollten genau beschrieben werden, um die Aufrechterhaltung des Leistungsniveaus zu ermöglichen.
Betonfamilien | Anhang K |
(informativ)
K.1 Allgemeines
Dieser Anhang enthält Einzelheiten über die Verwendung von Betonfamilien nach 8.2.1.1.
K.2 Wahl der Betonfamilie
Bei der Auswahl der Betonfamilie für die Produktions- und Konformitätskontrolle muss der Hersteller die Kontrolle aller Betone der Familie sicherstellen. Wenn nur wenig Erfahrung mit der Anwendung des Konzepts der Betonfamilie vorliegt, wird hierfür Folgendes empfohlen:
N97) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, K.2.
Betone mit einem Zusatzstoff des Typs II, d. h. puzzolanische oder latent hydraulische Zusatzstoffe, sollten in eine getrennte Familie eingeordnet werden.
Betone mit Zusatzmitteln, die Auswirkungen auf die Druckfestigkeit haben, z.B. hochwirksame wasserreduzierende/verflüssigende Zusatzmittel, Beschleuniger, Verzögerer oder Luftporenbildner, sollten als einzelne Betone behandelt oder in getrennte Familien eingeordnet werden.
Um nachweisbar als ähnlich zu gelten, sollten die Gesteinskörnungen die gleiche geologische Herkunft aufweisen, derselben Art sein, z.B. gebrochen, und sie sollten die gleiche Leistungseigenschaft im Beton aufweisen.
Vor der Anwendung des Familienkonzepts oder der Ausweitung der o.g. Familien sollten die Beziehungen an vorherigen Produktionsdaten überprüft werden, um zu beweisen, dass sie zu einer adäquaten und wirksamen Produktions- und Konformitätskontrolle führen.
K.3 Flussdiagramm für den Nachweis der Zugehörigkeit zu und Konformität mit einer Betonfamilie
N98) Nationale Anmerkung: Anwendungsregeln siehe DIN 1045-2, Anhang L.
_______________
1) Nach der Entscheidung der Kommission vom 9. September 1994 (94/611 /EG), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft Nr. L 241/25, 9. September 1994.
2) In dieser Norm wird nicht gefordert, dass die Angaben in einem bestimmten Format erfolgen müssen, da dieses vom Verhältnis zwischen Hersteller und Verwender bestimmt wird; z.B. können bei der Verwendung von Baustellenbeton oder Beton-Fertigbauteilen Hersteller und Verwender dieselbe Partei sein..
3) Ist die Festigkeit für ein abweichendes Alter festgelegt, wird die Übereinstimmung an Probekörpern beurteilt, die im festgelegten Alter geprüft werden.
4) Nach dem international anerkannten Länderschlüssel für Kraftfahrzeugkennzeichen. Der Abkürzung des Ländernamens dürfen weitere Informationen bezüglich der Regelungen hinzugefügt werden.
ENDE |