zurück |
6. Ausrüstung nach COLREG-72
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/6.1 Navigationslichter Zeile 1 von 1 | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
| B+D B+E B+F G | ||
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
7. Sonstige Sicherheitsausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/7.1 Pressluftatmer für das Betreten gasgefüllter Räume und das Arbeiten darin Mit Durchführungsverordnung (EU) 2018/773 eingefügter neuer Gegenstand (siehe MED/3.7) Zeile 1 von 1 | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Bemerkung: Das Atemgerät ist mit der zugehörigen feuerfesten Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden; diese muss mit einem Karabinerhaken am Tragegeschirr des Atemgeräts oder an einem gesonderten Gurt befestigt werden können, damit sich das Atemgerät bei Betätigung der Rettungsleine nicht lösen kann. In der Konformitätserklärung ist anzugeben, dass die Ausrüstung mit einer Rettungsleine MED/3.44 zu verwenden ist und wo die Rettungsleine zu befestigen ist. | B+D B+E B+F G | 19.6.2018 | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen | Module für die Konformitätsbewertung | Erstes Inverkehrbringen | Letztes Anbordbringen |
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 1 von 3 | Anforderungen für die Baumusterzulassung |
| B+D B+E B+F | 16.3.2017 | 13.9.2022 (iii) |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| |||||
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 2 von 3 | Anforderungen für die Baumusterzulassung |
| B+D B+E B+F | 13.9.2019 | 15.8.2025 (iii) |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| |||||
MED/8.1 Wasserstandsmelder Zeile 3 von 3 | Anforderungen für die Baumusterzulassung |
Oder
| B+D B+E B+F | 15.8.2022 | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9. Ausrüstung, für die keine Bescheinigung gemäß MED ausgestellt
Die nachfolgende Auflistung dient ausschließlich der Information.
9.1. Rettungsmittel
MED/9/1.5 Rundspruch- und Generalalarmanlagen (bei Verwendung als Feuermeldeanlage gilt MED/3.53) | Übertragen in MED/1.44a und MED/1.44b durch Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157. |
9.2. Ausrüstung zur Verhütung der Meeresverschmutzung
Nummer und Bezeichnung | MARPOL-73/78-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/2.4 Geräte für sonstige technische Methoden zur Begrenzung der SOx-Emissionen | Anforderungen für die Baumusterzulassung | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen |
9.3. Brandschutzausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/3.8 Elektrische Sicherheitslampe | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.9 Gegen die Einwirkung von Chemikalien unempfindlicher Körperschutz | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.21 Bestandteile von Feuerlöschanlagen für Schließfächer für Anstreichmittel und entflammbare Flüssigkeiten | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.24 Tragbare Geräte für die Schaumausbringung | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.26 Systeme für gasförmige Brennstoffe für Haushaltszwecke (Bestandteile) | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.27 Bestandteile fest eingebauter CO2-Feuerlöschanlagen | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| automatische elektrische Steuer- und Verzögerungseinrichtungen:
automatische nicht elektrische Steuer- und Verzögerungseinrichtungen:
Handauslöseeinrichtungen und Stopptaster:
Behälterventilbaugruppen und zugehörige Auslöseeinrichtungen:
Hoch- und Niederdruck-Bereichsventile und zugehörige Auslöseeinrichtungen:
nicht-elektrische Blockiereinrichtungen:
Düsen für CO2-Anlagen:
Verbindungen:
Druckmessgeräte und Druckschalter:
mechanische Wägeeinrichtungen:
Rückflussverhinderer und Rückschlagventile:
Odoriergeräte für CO2-Niederdrucksysteme:
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.31 Handbediente Wassersprühanlagen | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.33 Feuerlöschschläuche mit Durchmesser > 52 mm | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.74 Anlagen mit alkoholbeständigem Schaum Mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157 eingefügt. | Anforderungen für die Baumusterzulassung | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.75 Für Leitungssysteme für Methanol-/Ethanolbrennstoffe geeignete flexible Schläuche Mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157 eingefügt. | Anforderungen für die Baumusterzulassung | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
| ||
MED/9/3.76 Für Behälter für Methanol-/Ethanolbrennstoffe geeignete Dampfabzüge Mit Durchführungsverordnung (EU) 2022/1157 eingefügt. | Anforderungen für die Baumusterzulassung | |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9.4. Navigationsausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/4.20 Bahnführungssystem für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9.5. Funkausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/5.8 UKW-Flugsprechfunkgeräte (Sender/Empfänger) | Übertragen in MED/5.16 durch Durchführungsverordnung (EU) 2020/1170. |
9.6. Ausrüstung nach COLREG-72
Nummer und Bezeichnung | COLREG-72-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/6.2 Schallsignalanlagen | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
Oder
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9.7. Sonstige Sicherheitsausrüstung
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/7.1 Ladungsrechner | Anforderungen für die Baumusterzulassung
|
|
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
9.8. Ausrüstung nach SOLAS-Kapitel II-1
Nummer und Bezeichnung | SOLAS-74-Regel in der geänderten Fassung und ggf. einschlägige Entschließungen und Rundschreiben der IMO | Prüfnormen |
MED/9/8.1 Anlassen von Generatorenaggregaten bei kaltem Wetter (Anlasseinrichtungen) | Anforderungen für die Baumusterzulassung
| |
Beförderungs- und Leistungsanforderungen
|
ENDE |