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Entschließung A.1049(27)
ESP-Code 2011 - Internationaler Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011
Vom 2. Oktober 2017
(VkBl. Nr. 20 vom 15.11.2017 S. 938)
Angenommen am 30. November 2011
(Tagesordnungspunkt 9)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *
Die Versammlung,
gestützt auf Artikel 15 Buchstabe j des Übereinkommens über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation hinsichtlich der Aufgaben der Versammlung in Beziehung zu den Vorschriften und Richtlinien betreffend die Sicherheit auf See und die Verhütung und Überwachung der Meeresverschmutzung durch Schiffe,
ferner gestützt auf die Entschließung A.744(18), mit der die Versammlung die Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankern (im Folgenden als "Richtlinien" bezeichnet) angenommen hat,
im Hinblick darauf, dass die Konferenz von 1994 der Vertragsstaaten zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) (im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet) die Regel XI-1/2 des Übereinkommens angenommen hat, mit der die Vorschriften der Richtlinien verbindlich gemacht werden,
ferner im Hinblick auf die Entschließungen MSC.49(66), MSC.105(73), MSC.125(75), MSC.144(77), MSC.197(80), MSC.261(84) und Entschließung 2 der Konferenz von 1997 der Vertragsstaaten zum Übereinkommen, mit welcher vom Schiffssicherheitsausschuss und von der Konferenz der Vertragsregierungen zum Übereinkommen in Übereinstimmung mit Artikel VIII Buchstabe b und Regel XI-1/2 des Übereinkommens, wie jeweils anwendbar, Änderungen zu den Richtlinien angenommen wurden,
in der Erkenntnis, dass die zahlreichen vorgenommenen Änderungen zu den Richtlinien eine umfassende Überarbeitung erforderten, um eine wirksame Umsetzung ihrer Vorschriften sicherzustellen und das höchste, praktisch umsetzbare Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten,
nach Prüfung der vom Schiffssicherheitsausschuss auf seiner neunundachtzigsten Tagung ausgesprochenen Empfehlung,
Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen | Anlage A |
Teil A - Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen in Einhüllenbauweise
Teil B - Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen in Doppelhüllenbauweise
Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen | Anlage B |
Teil A - Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Doppelhüllen-Öltankschiffen
Teil B - Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen
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*) Bekanntmachung der Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses A.1049(27), "Internationaler Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011)"
Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit die Entschließung des Schiffssicherheitsausschusses A.1049(27), "Internationaler Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011)" durch die Verwaltungen, in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
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