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ESP-CODE 2011 - Internationaler Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011

Vom 13. Juni 2019
(VkBl. Nr. 24 vom 31.12.2020 S. 852)


Angenommen am 30. November 2011
(Tagesordnungspunkt 9)
Az.: 11-3-0
Siehe Fn. *

Archiv: ESPC 2018

Präambel

Der ESP-Code ist entwickelt worden, um einen einheitlichen Besichtigungsstandard für die regelmäßige und sichere Besichtigung der Ladungs- und Ballastbereiche von Öltankschiffen und Massengutschiffen zur Verfügung zu stellen. Der Zweck des Codes ist sicherzustellen, dass ein angemessener Grad der Überprüfung der Pläne und Dokumente durchgeführt sowie eine Einheitlichkeit bei der Anwendung erreicht wird. Eine derartige Überprüfung von Besichtigungsberichten, Besichtigungsprogrammen und Planungsunterlagen ist auf der Managementebene der Verwaltung oder der von der Verwaltung anerkannten Organisation durchzuführen (im Folgenden werden beide als "die Verwaltung" bezeichnet).

Die Teile A und B der Anlage A des Codes schreiben die Anforderungen für Massengutschiffe in Einhüllenbauweise beziehungsweise Doppelhüllenbauweise vor. Die Teile A und B der Anlage B des Codes schreiben die Anforderungen für Öltankschiffe in Doppelhüllenbauweise beziehungsweise Nicht-Doppelhüllenbauweise vor. Die Anforderungen des Teils A der Anlage B gelten auch für vorhandene Doppelhüllen-Öltankschiffen, die Regel I/19 von MARPOL nicht entsprechen, die aber einen U-förmigen Mittschiffsquerschnitt (Hauptspant) haben. Für Tank-Massengutschiffe in Einhüllenbauweise (Erz- und Ölschiffe) gelten die Anforderungen im Code, die in Teil A der Anlage A und Teil B der Anlage B aufgeführt sind. Für Tank-Massengutschiffe in Doppelhüllenbauweise (Erz- und Ölschiffe) gelten die Anforderungen im Code, die in Teil B der Anlage A und Teil A der Anlage B aufgeführt sind.

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Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von MassengutschiffenAnlage A

Teil A
Code für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Massengutschiffen in Einhüllenbauweise

1 Allgemeines

1.1 Anwendung

1.1.1 Der Code gilt für alle Massengutschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr; davon ausgenommen sind Massengutschiffe in Doppelhüllenbauweise nach Absatz 1.2.1 des Teils B der Anlage A.

1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Laderäumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen und Brennstofftanks im Ladungsbereich, sowie in allen Ballasttanks.

1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tankprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss gegebenenfalls eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen.

1.1.4 Schiffe, die der Übereinstimmung mit Regel XII/6.1 des Übereinkommens unterliegen, sind den in Anlage 11 enthaltenen Richtlinien für zusätzliche Dickenmessungen zu unterziehen.

1.1.5 Schiffe, die der Übereinstimmung mit der Entschließung MSC.168(79) unterliegen, sind den in Anlage 15 enthaltenen Richtlinien für zusätzliche Dickenmessungen zu unterziehen.

1.1.6 Bei Massengutschiffen mit kombinierten Laderaumanordnungen, z.B. mit einigen Laderäumen als Einhüllenräume und anderen als Doppelhüllenräume, gelten die Anforderungen des Teils B der Anlage A für Laderäume in Doppelhüllenbauweise und zugehörige Seitenräume.

1.1.7 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Code bestimmt ist.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1 Massengutschiff ist ein Schiff, das im Allgemeinen als Eindecker mit oberen Seitentanks und Hopper-Seitentanks in Laderäumen gebaut und vorwiegend für die Beförderung von trockenen Massengütern bestimmt ist, und schließt Tank-Massengutschiffe mit ein.

1.2.2 Ballasttank ist ein Tank, der überwiegend für Salzwasser-Ballast benutzt wird, oder ist, sofern zutreffend, wird ein Raum, der sowohl für Ladung als auch für Salzwasser-Ballast benutzt wird und der als ein Ballasttank behandelt wird, wenn in diesem Raum erhebliche Korrosion festgestellt worden ist.

1.2.3 Räume sind abgetrennte Abteilungen, einschließlich Laderäumen, Tanks, Kofferdämmen und Leerräumen, die an Laderäume, Decks und die Außenhaut angrenzen.

1.2.4 Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand des Schiffskörpers festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.

1.2.5 Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers sind, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

1.2.6 Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung verlaufenden Bauteile mit ein, wie die Beplattung, die Längsbalken und Längsträger des Decks, die Seite, der Boden, der Innenboden, die Seitenbeplattung des Hopper-Seitentanks, die Längsschotte und die Bodenbeplattung in den oberen Seitentanks. Bei Massengutschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte.

1.2.7 Repräsentative Räume sind solche Räume, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Räume des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Räume sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.

1.2.8 Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.

1.2.9 Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen. Bei Schiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, ist erhebliche Korrosion ein solcher Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung eine gemessene Dicke zwischen tren + 0,5 mm und tren ergibt. Die Erneuerungsdicke (tren) ist die zulässige Mindestdicke in Millimeter, unter welcher eine Erneuerung der Bauteile durchgeführt werden muss.

1.2.10 Ein Korrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als eine vollständige harte Schutzbeschichtung angesehen. Eine harte Schutzbeschichtung soll üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungssysteme, die weder weiche noch halbharte Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.

1.2.11 Der Beschichtungszustand wird wie folgt definiert:

GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen;
AUSREICHENDZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; und
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen.

1.2.12 Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs mit dem betreffenden Schiff oder gegebenenfalls mit ähnlichen Schiffen bzw. Schwesterschiffen als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.

1.2.13 Ladungsbereich ist der Teil des Schiffes, der Laderäume und angrenzende Bereiche einschließlich Brennstofftanks, Kofferdämmen, Ballasttanks und Leerräumen umfasst.

1.2.14 Zwischenbesichtigung ist eine Besichtigung, die entweder bei der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen durchgeführt wird.

1.2.15 Eine umgehende und vollständige Reparatur ist eine dauerhafte Reparatur, die während der Zeit der Besichtigung zur Zufriedenheit des Besichtigers abgeschlossen wird, womit die Notwendigkeit für das Auferlegen irgendeiner zugehörigen Klassifizierungsbedingung oder Empfehlung aufgehoben wird.

1.2.16 Übereinkommen bedeutet das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See, in der jeweils geltenden Fassung.

1.2.17 Besondere Prüfung oder besonders geprüft (im Zusammenhang mit Nahbesichtigungen und Dickenmessungen) bedeutet, dass eine ausreichende Nahuntersuchung und Dickenmessungen vorgenommen werden, um den tatsächlichen Durchschnittszustand der Konstruktion unter der Beschichtung zu bestätigen.

1.2.18 Lochfraßkorrosion ist definiert als verstreute Korrosionstellen bzw. -bereiche mit örtlichen Werkstoffminderungen, die größer sind als bei der einheitlichen Korrosion in dem umgebenden Bereich. Die Lochfraßintensität ist in Abbildung 1 definiert.

1.2.19 Kantenkorrosion ist definiert als örtlicher Materialverlust an den freien Kanten von Platten, Steifen, Haupt-Trägerverbänden und um Öffnungen. Ein Beispiel von Kantenkorrosion ist in Abbildung 2 dargestellt.

1.2.20 Kerbkorrosion ist ein typischer örtlicher Materialverlust neben Schweißverbindungen entlang angrenzender Steifen und an Stößen oder Nähten von Steifen oder Platten. Ein Beispiel von Kerbkorrosion ist in Abbildung 3 dargestellt.

1.2.21 Verwaltung bedeutet die Verwaltung oder die von der Verwaltung anerkannte Organisation.

Abbildung 1 - Lochfraßintensitäts-Diagramme

Abbildung 2 - Kantenkorrosion

Abbildung 3 - Kerbkorrosion

1.3 Reparaturen

1.3.1 Jede Beschädigung im Zusammenhang mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus (einschließlich Beulung, Einkerbung, Abtrennung oder Bruch) oder ausgedehnte Bereiche mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus, welche sich auf die bauliche, wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit des Schiffes auswirken oder nach Auffassung der Verwaltung auswirken werden, sind umgehend und vollständig zu reparieren (siehe Absatz 1.2.15). Bereiche, die zu überprüfen sind, umfassen:

  1. Seitenverbände und Seitenbeplattung;
  2. Decksverbände und Deckbeplattung;
  3. Bodenverbände und Bodenbeplattung;
  4. Innenbodenverbände und Innenbodenbeplattung;
  5. Innenseitenverbände und Innenseitenbeplattung;
  6. wasserdichte oder öldichte Schotte;
  7. Lukendeckel oder Lukensülle; und
  8. Systeme in Absatz 3.3.10.

An Orten, wo ein angemessener Reparaturbetrieb nicht verfügbar ist, kann die Verwaltung dem Schiff gestatten, dass es seine Fahrt direkt zu einem Reparaturbetrieb fortsetzt. Dies kann ein Löschen der Ladung und/oder Notreparaturen für die beabsichtigte Reise erforderlich machen.

1.3.2 Wenn eine Besichtigung zur Feststellung von Korrosionsschäden oder Schäden an Bauteilen führt, von denen jeder nach Auffassung der Verwaltung die Eignung des Schiffes für einen fortgesetzten Betrieb beeinträchtigt, müssen außerdem Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden, bevor das Schiff wieder in Betrieb geht.

1.3.3 Wo die festgestellte Beschädigung an den in vorstehendem Absatz 1.3.1 genannten Verbänden isoliert und von einer örtlich begrenzten Art ist, welche die Unversehrtheit der Schiffskonstruktion nicht beeinträchtigt (wie zum Beispiel ein kleines Loch in einem Querdeckstreifen), kann der Besichtiger in Betracht ziehen, eine angemessene vorläufige Reparatur zu genehmigen, um die wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit nach Bewertung der umliegenden Verbände/ Bauteile wieder herzustellen und eine damit verbundene Bedingung oder Empfehlung mit einer bestimmten Frist aufzuerlegen, um die dauerhafte Reparatur abzuschließen und die Gültigkeit der entsprechenden, gesetzlich festgelegten Zertifizierung beizubehalten.

1.4 Besichtiger *

1.4.1 Bei Massengutschiffen von 20 000 Tonnen und mehr Tragfähigkeit muss ab der Erneuerungsbesichtigung Nr. 3, bei Erneuerungs- und Zwischenbesichtigungen des Schiffskörpers, die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme, für die dieser Code gilt, von mindestens zwei Besichtigern einer Verwaltung durchgeführt werden. Bei Massengutschiffen in Einhüllenbauweise von 100 000 Tonnen und mehr Tragfähigkeit muss bei der Zwischenbesichtigung des Schiffskörpers mit einem Alter zwischen 10 und 15 Jahren die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme, für die dieser Code gilt, von mindestens zwei Besichtigern vorgenommen werden.

1.4.2 Dies erfordert, dass mindestens zwei Besichtiger zur gleichen Zeit an Bord anwesend sind, um die erforderliche Besichtigung vorzunehmen. Obwohl nicht jeder anwesende Besichtiger alle Komponenten der erforderlichen Besichtigung vornehmen muss, müssen sie sich untereinander absprechen und die generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen gemeinsam in dem Umfang durchführen, der für die Bestimmung des Zustandes der Schiffsbereiche, für die dieser Code gilt, erforderlich ist. Der Umfang dieser Besichtigungen muss für die Besichtiger ausreichend sein, um bei den Maßnahmen übereinzustimmen, die erforderlich sind, um die Besichtigung bezüglich Erneuerungen, Reparaturen und anderer Empfehlungen oder Bedingungen abzuschließen. Jeder Besichtiger hat den Besichtigungsbericht mit zu unterzeichnen oder sie haben ihre Zustimmung in gleichwertiger Weise anzugeben.

1.4.3 Die folgenden Besichtigungen können von einem einzelnen Besichtiger bestätigt werden:

  1. Dickenmessungen;
  2. Tankprüfungen; und
  3. Reparaturen, die in Verbindung mit Zwischen- und Erneuerungsbesichtigungen des Schiffskörpers durchgeführt werden, deren Umfang durch die erforderlichen zwei Besichtiger im Laufe der Besichtigungen festgelegt wurde

1.5 Dickenmessungen und Nahbesichtigungen

Bei jeder Art von Besichtigung, d. h. Erneuerungsbesichtigungen, Zwischenbesichtigungen, jährliche Besichtigungen oder sonstige Besichtigungen, die den Umfang der vorhergehenden haben, müssen an Konstruktionen in den Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, Dickenmessungen, wenn nach Anlage 2 erforderlich, gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

2. Erneuerungsbesichtigung

2.1. Allgemeines

2.1.1 Die Erneuerungsbesichtigung kann anlässlich der vierten jährlichen Besichtigung beginnen und während des folgenden Jahres mit dem Ziel eines Abschlusses zum Zeitpunkt des fünften Jahrestages weitergeführt werden. Wenn mit der Erneuerungsbesichtigung vor der vierten jährlichen Besichtigung begonnen wird, muss die vollständige Besichtigung innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen sein, wenn eine derartige Tätigkeit der Erneuerungsbesichtigung anzurechnen ist.

2.1.2 Als Teil der Vorbereitung für die Erneuerungsbesichtigung ist das Besichtigungsprogramm vor der Besichtigung zu erstellen. Die Dickenmessungen sind nicht vor der vierten jährlichen Besichtigung durchzuführen.

2.1.3 Zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung muss die Besichtigung Untersuchung, Erprobungen und Überprüfungen in ausreichendem Umfang umfassen, um sicherzustellen, dass sich der Schiffskörper und die zugehörigen Rohrleitungen entsprechend Absatz 2.1.5 in zufriedenstellendem Zustand befinden und für ihren vorgesehenen Einsatzzweck für die neue Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe in Abhängigkeit von angemessener Wartung bzw. Instandhaltung und sachgemäßem Betrieb sowie der Durchführung der periodischen Besichtigungen an den Fälligkeitsterminen einsatzbereit sind.

2.1.4 Alle Laderäume, Ballasttanks, Rohrtunnel, Kofferdämme und Leerräume, die an Laderäume angrenzen, sowie Decks und die Außenhaut sind zu untersuchen, und diese Untersuchung ist durch Dickenmessungen und Druckprüfungen entsprechend den Absätzen 2.6 und 2.7 zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt. Die Untersuchung muss gründlich genug sein, um erhebliche Korrosion, wesentliche Verformung, Risse, Beschädigungen oder andere bauliche Zustandsverschlechterungen, die vorhanden sein können, festzustellen.

2.1.5 Alle Rohrleitungssysteme in den oben genannten Räumen müssen untersucht und unter Betriebsbedingungen einer Funktionsprüfung zur Zufriedenheit des anwesenden Besichtigers unterzogen werden, um sicherzustellen, dass die Dichtheit und der Zustand weiterhin zufriedenstellend bleiben.

2.1.6 Der Umfang der Besichtigung von Ballasttanks, die zu Leerräumen umfunktioniert wurden, muss in Bezug auf die Anforderungen für Ballasttanks besonders geprüft werden.

2.1.7 Die gleichzeitige Anrechnung einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung für Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen ist nicht zulässig.

2.2. Besichtigung im Dock

2.2.1 Eine Besichtigung im Dock muss ein Teil der Erneuerungsbesichtigung sein. Während der 5jährigen Gültigkeitsdauer des Zeugnisses müssen mindestens zwei Außenuntersuchungen des Schiffsbodens erfolgen. In allen Fällen darf der maximale Zeitabstand zwischen zwei Bodenuntersuchungen 36 Monate nicht überschreiten.

2.2.2 Bei Schiffen mit einem Alter von 15 Jahren oder darüber muss die Außenuntersuchung des Schiffsbodens mit dem Schiff im Dock erfolgen. Bei Schiffen mit einem Alter von weniger 15 Jahren können alternative Außenuntersuchungen des Schiffsbodens, die nicht im Zusammenhang mit der Erneuerungsbesichtigung vorgenommen werden, am schwimmenden Schiff durchgeführt werden. Eine Untersuchung am schwimmenden Schiff darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedingungen dafür zufriedenstellend sind und geeignete Ausrüstung sowie entsprechend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.

2.2.3 Wenn eine Besichtigung im Dock nicht in Verbindung mit der Erneuerungsbesichtigung abgeschlossen wird oder wenn der in Absatz 2.2.1 angegebene maximale Zeitabstand von 36 Monaten nicht eingehalten wird, wird die Gültigkeit des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe ausgesetzt, bis eine Besichtigung im Dock abgeschlossen ist.

2.2.4 Die generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Laderäume und Ballasttanks sind in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften für Erneuerungsbesichtigungen durchzuführen, sofern nicht bereits durchgeführt.

Anmerkung:
Als untere Teile der Laderäume und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

2.3. Raumschutz

2.3.1 Soweit vorhanden, ist das Korrosionsschutzsystem in Ballasttanks auf seinen Zustand hin zu untersuchen. Bei Ballasttanks, mit Ausnahme von Doppelbodentanks, bei denen eine harte Schutzbeschichtung in SCHLECHTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 festgestellt und diese nicht erneuert wird, oder bei denen eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist, oder bei denen eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist, müssen die betroffenen Tanks in jährlichen Abständen untersucht werden. Dickenmessungen sind in dem vom Besichtiger für notwendig gehaltenen Umfang durchzuführen. Wenn eine solche Beschädigung der harten Schutzbeschichtung in Doppelbodentanks für Wasserballast festgestellt und diese nicht erneuert wird, oder bei denen eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist, oder bei denen eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist, können die betroffenen Tanks in jährlichen Abständen untersucht werden. Wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird oder wenn großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden.

2.3.2 Wenn in Laderäumen eine feste Schutzbeschichtung vorhanden ist und sich in GUTEM Zustand befindet, kann der Umfang von Nahbesichtigungen und Dickenmessungen besonders geprüft werden.

2.3.3 Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules (CSR) gebaut sind, können Bereiche mit festgestellter erheblicher Korrosion:

  1. geschützt sein durch eine Beschichtung, die in Übereinstimmung mit den Beschichtungsanforderungen des Herstellers aufgebracht und in jährlichen Abständen untersucht wird, um zu bestätigen, dass die betreffende Beschichtung noch in gutem Zustand ist; oder alternativ
  2. erfordern, in jährlichen Abständen gemessen zu werden.

2.3.3 17 Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules (CSR) gebaut sind, können Bereiche mit festgestellter erheblicher Korrosion

  1. geschützt sein durch Beschichtung, die in Übereinstimmung mit den Beschichtungsanforderungen des Herstellers aufgebracht und in jährlichen Abständen untersucht wird, um zu bestätigen, dass die betreffende Beschichtung noch in gutem Zustand ist; oder alternativ
  2. erfordern, in jährlichen Abständen gemessen zu werden.

2.4 Lukendeckel und Lukensülle

Die Lukendeckel und Lukensülle sind wie folgt zu besichtigen:

2.4.1 Zusätzlich zu allen Lukendeckeln und Lukensüllen müssen die in Abschnitt 3.3 aufgeführten Bauteile einer vollständigen Untersuchung unterzogen werden.

2.4.2 Das einwandfreie Funktionieren aller mechanisch bewegten Lukendeckel ist zu überprüfen, einschließlich:

  1. Stauung und Sicherung im offenen Zustand;
  2. einwandfreier Sitz und Wirksamkeit der Dichtung im geschlossenen Zustand,
    und
  3. Funktionserprobung der Hydraulik- und Antriebskomponenten, Drähte, Ketten und Scharniere.

2.4.3 Die Wirksamkeit der Abdichtungen aller Lukendeckel ist durch Abspritzen mit Wasser oder gleichwertige Verfahren zu überprüfen.

2.4.4 Nahbesichtigung und Dickenmessung an der Beplattung des Lukendeckels und des Sülls sowie den Steifen sind entsprechend den Vorgaben in den Anlagen 1 und 2 durchzuführen. Bei einer zugelassenen Bauart der Laderaum-Lukendeckel, die baulich keinen Zugang zu den innenliegenden Bauteilen haben, ist die Nahbesichtigung bzw. sind die Dickenmessungen in den zugänglichen Teilen der Lukendeckel-Konstruktionen vorzunehmen.

2.5. Umfang der generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen

2.5.1 Bei der Erneuerungsbesichtigung ist eine generelle Besichtigung aller Tanks und Räume durchzuführen. Brennstofftanks im Ladungsbereich sind wie folgt zu besichtigen:

Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Alter < 5
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
5 < Alter < 10
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
10 < Alter < 15
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4
und folgende15 < Alter
KeineEineZweiDie Hälfte aller Brennstofftanks im Ladungsbereich, mindestens zwei
Anmerkungen:
  1. Diese Anforderungen gelten für Tanks integraler Bauart.
  2. Wenn eine Auswahl von Tanks zur Untersuchung anerkannt wird, dann müssen bei jeder Erneuerungsbesichtigung verschiedene Tanks im Rotationsprinzip untersucht werden.
  3. Piektanks (aller Verwendungsarten) sind bei jeder Erneuerungsbesichtigung im Inneren zu untersuchen.
  4. Bei der Erneuerungsbesichtigung Nr. 3 und den folgenden Erneuerungsbesichtigungen muss ein Tieftank für Brennstoff im Ladungsbereich, sofern vorhanden, einbezogen sein.

2.5.2 Die Mindestanforderungen für Nahbesichtigungen bei einer Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 1 angegeben.

2.5.3 Der Besichtiger kann die Nahbesichtigung erweitern, wenn dies unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der besichtigten Räume, des Zustandes des Korrosionsschutzsystems und wo Räume Bauteilanordnungen oder Einzelausführungen haben, bei denen, den verfügbaren Informationen zufolge, Schäden in vergleichbaren Räumen oder vergleichbaren Schiffen aufgetreten sind, als notwendig erscheint.

2.5.4 Bei Bereichen in Räumen, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen entsprechend Anlage 1 besonders geprüft werden (auf Absatz 2.3.2 wird ebenfalls verwiesen).

2.6 Umfang der Dickenmessungen

2.6.1 Die Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 2 vorgegeben. Anlage 11 enthält Richtlinien für zusätzliche Dickenmessungen, die auf das wasserdichte, senkrecht gesickte Querschott zwischen den Laderäumen Nr. 1 und Nr.2 auf Schiffen anzuwenden sind, die der Übereinstimmung mit Regel XII/6.1 des Übereinkommens unterliegen.

Bei den Vorgaben für zusätzliche Dickenmessungen, die auf Spanten und Knieblechen an der Außenhaut von Schiffen anzuwenden sind, die Entschließung MSC.168(79) einhalten müssen, wird auf Absatz 1.1.5 und Anlage 15 verwiesen.

2.6.2 Repräsentative Dickenmessungen müssen zur Feststellung sowohl des allgemeinen als auch des örtlichen Korrosionszustands an den Außenhautspanten und ihren Endbefestigungen in allen Laderäumen und Ballasttanks durchgeführt werden. Dickenmessungen sind ebenfalls zur Feststellung des Korrosionszustandes der Querschottbeplattung durchzuführen. Der Umfang der Dickenmessungen kann besonders geprüft werden, sofern sich der Besichtiger durch die Nahuntersuchung davon überzeugt hat, dass keine bauliche Schwächung stattgefunden hat und die harte Schutzbeschichtung, soweit aufgebracht, wirksam bleibt.

2.6.3 Anforderungen zum Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.9 sind in Anlage 10 vorgegeben und können in dem nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebenen Besichtigungsprogramm zusätzlich festgelegt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.

2.6.4 Außerdem kann der Besichtiger die Dickenmessungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.6.5 Für Bereiche in Tanks, in denen sich die harte Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.11 befindet, kann der Umfang der Dickenmessungen entsprechend der Anlage 2 durch die Verwaltung besonders geprüft werden.

2.6.6 Die Messquerschnitte sind danach auszuwählen, wo die stärksten Abrostungen vermutlich auftreten oder wo diese durch Messungen an der Deckbeplattung bereits festgestellt wurden.

2.7 Umfang der Tank-Druckprüfungen

2.7.1 Alle Begrenzungen von Wasserballasttanks und Tieftanks im Ladungsbereich sowie von Laderäumen, die für Wasserballast benutzt werden, müssen einer Druckprüfung unterzogen werden. Bei Brennstofftanks brauchen nur repräsentative Tanks druckgeprüft zu werden.

2.7.2 Der Besichtiger kann die Tankprüfungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.7.3 Die Begrenzungen von Ballasttanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zur Oberkante der Luftrohre zu prüfen.

2.7.4 Die Begrenzungen von Ballast-Laderäumen sind mit einer Flüssigkeitssäule bis nahe der Oberkante der Luken zu prüfen.

2.7.5 Die Begrenzungen von Brennstofftanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zum höchsten Punkt, bis zu dem die Flüssigkeit unter Betriebsbedingungen ansteigen wird, zu prüfen. Die Tankprüfung von Brennstofftanks kann auf der Grundlage einer zufriedenstellenden äußeren Untersuchung der Tankbegrenzungen und einer Bestätigung des Kapitäns, dass die Druckprüfung entsprechend den Anforderungen mit zufriedenstellenden Ergebnissen durchgeführt worden ist, besonders geprüft werden.

2.7.6 Die Prüfung von Doppelbodentanks und anderen Räumen, die nicht für die Beförderung von Flüssigkeit bestimmt sind, kann entfallen, sofern eine zufriedenstellende innere Untersuchung zusammen mit einer Untersuchung der Tankdecke durchgeführt wird.

2.8 Zusätzliche Anforderungen der Erneuerungsbesichtigungen nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Regeln XII/12 und XII/13 des Übereinkommens

2.8.1 Bei Schiffen, die den Anforderungen der Regel XII/12 des Übereinkommens für Wasserstandsmelder von Laderäumen, Ballasträumen und trockenen Räumen entsprechen, muss die Erneuerungsbesichtigung eine Untersuchung und eine Erprobung des Wassereinbruch-Meldesystems und ihrer Alarmeinrichtungen einschließen.

2.8.2 Bei Schiffen, die den Anforderungen der Regel XII/13 des Übereinkommens für die Verfügbarkeit von Pumpenanlagen entsprechen, muss die Erneuerungsbesichtigung eine Untersuchung und eine Erprobung der Vorrichtungen für das Lenzen und Befüllen von vor dem Kollisionsschott gelegenen Ballasttanks und das Lenzen von Bilgen von trockenen Räumen, von denen sich ein Teil vor den vordersten Laderaum erstreckt, und ihrer Bedieneinrichtungen einschließen.

3 Jährliche Besichtigung

3.1. Allgemeines

Jährliche Besichtigungen müssen innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Jahresdatum vom Datum der ersten Besichtigung oder vom für die letzte Erneuerungsbesichtigung erteilten Datum abgehalten werden. Die jährliche Besichtigung muss, soweit wie praktisch durchführbar, aus einer Untersuchung zum Zweck der Sicherstellung, dass der Schiffskörper, die Wetterdecks, die Lukendeckel und Lukensülle sowie die Rohrleitungen in einem zufriedenstellenden Zustand gehalten werden, bestehen und muss den bisherigen Betriebsverlauf, den Zustand und den Umfang des Korrosionsschutzsystems von Ballasttanks und Bereichen, die im Aktenordner für die Besichtigungsberichte aufgeführt sind, berücksichtigen.

3.2. Untersuchung des Schiffskörpers

3.2.1 Eine Untersuchung der Beplattung des Schiffskörpers und seiner Verschlussvorrichtungen ist dort durchzuführen, wo sie sichtbar sind.

3.2.2 Eine Untersuchung wasserdichter Durchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3. Untersuchung der Wetterdecks, Lukendeckel und -sülle

3.3.1 Es muss bestätigt werden, dass an den Lukendeckeln und Lukensüllen sowie ihren Sicherungsvorrichtungen und Dichtungen seit der letzten Besichtigung keine ungenehmigten Änderungen vorgenommen worden sind.

3.3.2 Eine vollständige Besichtigung der Lukendeckel und Lukensülle von Laderäumen ist nur bei einer Untersuchung in offener sowie geschlossener Stellung möglich und muss den Nachweis korrekter Öffnungs-und Schließvorgänge enthalten. Demzufolge müssen die Lukendeckelsätze innerhalb der vorderen 25 % der Schiffslänge und mindestens ein zusätzlicher Satz in der Weise, dass alle Sätze auf dem Schiff mindestens einmal in jedem 5-Jahres-Zeitraum bewertet werden, im offenen und geschlossenen Zustand sowie im Betrieb bis zum vollen Anschlag in jeder Richtung bei jeder jährlichen Besichtigung besichtigt werden, einschließlich:

  1. Stauung und Sicherung im offenen Zustand,
  2. einwandfreier Sitz und Wirksamkeit der Dichtung im geschlossenen Zustand, und
  3. Funktionserprobung der Hydraulik- und Antriebskomponenten, Drähte, Ketten und Scharniere.

Das Schließen der Deckel muss den Verschluss aller Rand- und Querfugen-Verschlussvorrichtungen oder anderer Sicherungsvorrichtungen umfassen. Besonders zu beachten ist der Zustand der Lukendeckel innerhalb der vorderen 25 % der Schiffslänge, wo die Belastungen durch die See normalerweise am größten sind.

3.3.3 Wenn es Anzeichen von Schwierigkeiten beim Betrieb und der Sicherung von Lukendeckeln gibt, müssen zusätzliche Lukendeckel-Sätze über die nach vorstehendem Absatz 3.3.2 vorgeschriebenen Sätze hinaus nach dem Ermessen des Besichtigers im Betrieb erprobt werden.

3.3.4 Wenn das Sicherungssystem der Lukendeckel nicht einwandfrei funktioniert, müssen unter Aufsicht der Verwaltung Reparaturen durchgeführt werden. Wenn Lukendeckel oder Lukensülle umfangreichen Reparaturen unterzogen werden, muss die Festigkeit der Sicherungsvorrichtungen verbessert werden, um Anlage 13 zu erfüllen.

3.3.5 Bei jeder jährlichen Besichtigung müssen für jeden Satz von Laderaum-Lukendeckeln die folgenden Bauteile besichtigt werden:

  1. Deckel-Platten einschließlich Seitenplatten und Befestigungen der Steifen, die in offener Stellung durch Nahbesichtigung erreichbar sind (hinsichtlich Korrosion, Rissen, Verformung);
  2. Dichtungsvorrichtungen von Rand- und Querfugen (Dichtungen hinsichtlich Zustand und ständiger Verformung, flexible Dichtungen auf Tank-Massengutschiffen, Dichtungslippen, Dichtungsschienen, Entwässerungskanäle und Rückschlagventile);
  3. Spannvorrichtungen, Haltestangen, Klampen (hinsichtlich Abnutzung, Einstellung und Zustand der Gummikomponenten);
  4. Fixiereinrichtungen für geschlossene Deckel (hinsichtlich Verformung und Befestigung);
  5. Ketten- oder Seilrollen;
  6. Führungen;
  7. Führungsschienen und Laufräder;
  8. Stopper;
  9. Drähte, Ketten, Spannvorrichtungen und Spille;
  10. Hydraulikanlage, elektrische Schutzvorrichtungen und Verriegelungen; und
  11. End- und Zwischen-Scharniere, Stifte und Böcke, sofern installiert.

3.3.6 Bei jeder jährlichen Besichtigung müssen an jeder Luke die Sülle mit der Beplattung, den Steifen und den Knieblechen hinsichtlich Korrosion, Rissen und Verformung überprüft werden, insbesondere die oberen Teile der Sülle einschließlich Nahbesichtigung.

3.3.7 Sofern es für notwendig gehalten wird, ist die Wirksamkeit der Dichtungsvorrichtungen zu bestätigen und kann durch Abspritzen mit Wasser oder Kreidetest, ergänzt durch Dimensionsmessungen an den Dichtungs-Druckbauteilen, nachgewiesen werden.

3.3.8 Sind transportable Lukendeckel, hölzerne oder stählerne Pontonlukendeckel eingebaut, muss der einwandfreie Zustand der folgenden Bauteile, sofern zutreffend, bestätigt werden:

  1. Holzdeckel und Herfte, Schuhe oder Lagerpfannen für die Herfte sowie ihre Sicherungsvorrichtungen;
  2. Stahl-Pontonlukendeckel einschließlich Nahbesichtigung der Lukendeckelbeplattung;
  3. Persennige;
  4. Klampen, Schalklatten und Keile;
  5. Lukensicherungsstangen und ihre Sicherungselemente;
  6. Balkenschuhe und das Verstärkungsblech;
  7. Führungs- und Anschlagbleche; und
  8. Dichtungsschienen, Drainagerinnen und Abflussrohre (soweit vorhanden).

3.3.9 Die Flammensiebe auf den Entlüftungen aller Bunkertanks müssen untersucht werden.

3.3.10 Bunker- und Lüftungs-Rohrleitungssysteme, einschließlich der Lüfter, müssen untersucht werden.

3.4. Untersuchung der Laderäume

3.4.1 Bei Massengutschiffen mit einem Alter von 10 bis 15 Jahren ist Folgendes durchzuführen:

  1. Generelle Besichtigung aller Laderäume;
  2. Nahbesichtigung im vorderen Laderaum in ausreichendem Umfang, mindestens jedoch von 25 %. der Spanten, um den Zustand des unteren Bereiches der Außenhautspanten unter Einbeziehung von etwa dem unteren Drittel der Länge des Seitenspants an der Außenhaut, der Endanschlüsse der Seitenspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung im vorderen Laderaum zu ermitteln. Ergibt sich aus diesem Besichtigungsumfang die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen, so ist die Besichtigung auf eine Nahbesichtigung aller Außenhautspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung dieses Laderaums sowie auf eine Nahbesichtigung in ausreichendem Umfang in allen übrigen Laderäumen auszudehnen,
  3. wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird oder wenn eine großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse dieser Messungen zu erkennen geben, dass eine erhebliche Korrosion vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend Anlage 10 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden;
    Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, können die jährlichen Dickenmessungen entfallen, wenn eine Schutzbeschichtung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Beschichtungs-Herstellers aufgebracht worden ist und in gutem Zustand gehalten wird.
  4. dort, wo in Laderäumen eine harte Schutzbeschichtung aufgebracht ist und sich in GUTEM Zustand befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen und der Dickenmessungen besonders geprüft werden; und
  5. alle Rohrleitungen und Durchführungen in Laderäumen, einschließlich Leitungen nach außenbords, müssen untersucht werden.

3.4.2 Bei Massengutschiffen mit einem Alter von mehr als 15 Jahren ist Folgendes durchzuführen:

  1. Generelle Besichtigung aller Laderäume;
  2. Nahbesichtigung im vorderen Laderaum und in einem weiteren ausgewählten Laderaum in ausreichendem Umfang, mindestens jedoch von 25 % der Spanten, um den Zustand des unteren Bereiches der Außenhautspanten unter Einbeziehung von etwa dem unteren Drittel der Länge des Spants an der Außenhaut, der Endanschlüsse der Außenhautspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung zu ermitteln. Ergibt sich aus diesem Besichtigungsumfang die Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen, so ist die Besichtigung auf eine Nahbesichtigung aller Außenhautspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung dieses Laderaums sowie auf eine Nahbesichtigungen in ausreichendem Umfang in allen übrigen Laderäumen auszudehnen;
  3. wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird oder wenn eine großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse dieser Messungen zu erkennen geben, dass eine erhebliche Korrosion vorhanden ist, müssen die Dickenmessungen entsprechend Anlage 10 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die jährliche Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden. Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, können die jährlichen Dickenmessungen entfallen, wenn eine Schutzbeschichtung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Beschichtungs-Herstellers aufgebracht worden ist und in GUTEM Zustand gehalten wird.
  4. dort, wo in Laderäumen eine harte Schutzbeschichtung aufgebracht ist und sich in GUTEM Zustand befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen und der Dickenmessungen besonders geprüft werden; und
  5. alle Rohrleitungen und Durchführungen in Laderäumen, einschließlich Leitungen nach außenbords, müssen untersucht werden.

3.5. Untersuchung von Ballasttanks

Eine Untersuchung von Ballasttanks ist durchzuführen, wenn sie als Folge der Ergebnisse der Erneuerungsbesichtigung und der Zwischenbesichtigung erforderlich ist. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, oder wenn großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden. Wenn die Ergebnisse dieser Messungen zu erkennen geben, dass eine erhebliche Korrosion vorhanden ist, müssen die Dickenmessungen entsprechend Anlage 10 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden. Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, können die jährlichen Dickenmessungen entfallen, wenn eine Schutzbeschichtung in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Beschichtungs-Herstellers aufgebracht worden ist und in GUTEM Zustand gehalten wird.

3.6 Zusätzliche Anforderungen der jährlichen Besichtigung für den vordersten Laderaum von der Regel XII/9 des Übereinkommens unterliegenden Schiffen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 12

3.6.1 Schiffe, die Regel XII/9 des Übereinkommens unterliegen, sind diejenigen, welche alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Massengutschiffe in Einhüllenbauweise von 150 m Länge und darüber;
  2. Beförderung von festem Massengut mit einer Dichte von 1.780 kg/m3 und darüber;
  3. gebaut vor dem 1.Juli 1999; und
  4. gebaut mit einer unzureichenden Anzahl von wasserdichten Querschotten, die ihnen ermöglicht, einer Flutung des vordersten Laderaums in allen Beladungsfällen standzuhalten und entsprechend der Regel XII/4.4 des Übereinkommens in einer zufrieden stellenden Gleichgewichtsschwimmlage schwimmfähig zu bleiben.

3.6.2 In Übereinstimmung mit Regel XII/9 des Übereinkommens sind für den vordersten Laderaum solcher Schiffe die in Anlage 12 aufgeführten zusätzlichen Besichtigungs-Anforderungen anzuwenden.

3.7. Zusätzliche Anforderungen der jährlichen Besichtigung nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Regeln XII/12 und XII/13 des Übereinkommens

3.7.1 Bei Schiffen, die den Anforderungen der Regel XII/12 des Übereinkommens für Wasserstandsmelder von Laderäumen, Ballasträumen und trockenen Räumen entsprechen, muss die jährliche Besichtigung eine Untersuchung und eine Erprobung, auf Stichproben-Basis, der Wasserstands-Meldesysteme und ihrer Alarmeinrichtungen einschließen.

3.7.2 Bei Schiffen, die den Anforderungen der Regel XII/13 des Übereinkommens für die Verfügbarkeit von Pumpenanlagen entsprechen, muss die jährliche Besichtigung eine Untersuchung und eine Erprobung der Vorrichtungen für das Lenzen und Befüllen von vor dem Kollisionsschott gelegenen Ballasttanks und das Lenzen von Bilgen von trockenen Räumen, von denen sich ein Teil vor den vordersten Laderaum erstreckt, und ihre Bedienungseinrichtungen einschließen.

4 Zwischenbesichtigung

4.1. Allgemeines

4.1.1 Bauteile, die zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung zu prüfen sind, können entweder während der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen besichtigt werden.

4.1.2 Der Umfang der Besichtigung ist vom Alter des Schiffes abhängig, wie es in den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4 festgelegt ist.

4.1.3 Die gleichzeitige Anrechnung von Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen zu einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung ist nicht zulässig.

4.2. Einhüllen-Massengutschiffe mit einem Alter von 5 bis 10 Jahren

4.2.1 Ballasttanks

4.2.1.1 Bei Tanks, die für Wasserballast verwendet werden, muss eine generelle Besichtigung von repräsentativen, vom Besichtiger ausgewählten Tanks durchgeführt werden. Die Auswahl muss den vorderen und hinteren Piektank und eine Anzahl weiterer Tanks unter Berücksichtigung der Gesamtanzahl und des Typs der Ballasttanks umfassen. Wenn eine solche generelle Besichtigung keine erkennbaren baulichen Schäden ergibt, kann sich die Untersuchung auf die Bestätigung beschränken, dass das Korrosionsschutzsystem weiterhin wirksam bleibt.

4.2.1.2 Wenn ein SCHLECHTER Zustand, Korrosion oder andere Schäden in Wasserballasttanks festgestellt werden oder wenn eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist, muss die Untersuchung auf weitere Ballasttanks des gleichen Typs ausgedehnt werden.

4.2.1.3 Wenn in Ballasttanks, mit Ausnahme von Doppelbodentanks, eine harte Schutzbeschichtung in SCHLECHTEM Zustand festgestellt und nicht erneuert wird, oder bei denen eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist, oder bei denen eine harte Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist, müssen im für notwendig gehaltenen Umfang in jährlichen Abständen die betroffenen Tanks untersucht und Dickenmessungen durchgeführt werden. Wenn eine solche Beschädigung einer harten Schutzbeschichtung in Doppelbodentanks für Wasserballast festgestellt wird, in denen eine weiche oder halbharte Beschichtung aufgebracht worden ist, oder bei denen keine harte Schutzbeschichtung aufgebracht worden ist, können die betroffenen Tanks in jährlichen Abständen untersucht werden. Wenn es vom Besichtiger für notwendig gehaltenen wird, oder wenn großflächige Korrosion vorhanden ist, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden.

4.2.1.4 Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen müssen verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, einer generellen Besichtigung und einer Nahbesichtigung unterzogen werden.

4.2.2 Laderäume

4.2.2.1 Es ist eine generelle Besichtigung aller Laderäume, einschließlich Nahbesichtigung in ausreichendem Umfang, an mindestens 25 % der Spanten durchzuführen, um den Zustand festzustellen von:

  1. den Außenhautspanten einschließlich ihrer oberen und unteren Endbefestigungen, der angrenzenden Außenhautbeplattung und den Querschotten im vorderen Laderaum und in einem weiteren ausgewählten Laderaum; und
  2. den Bereichen, die bei vorhergehenden Besichtigungen als verdächtige Bereiche festgestellt wurden.

4.2.2.2 Wenn es vom Besichtiger als Folge der in Absatz 4.2.2.1 beschriebenen generellen Besichtigung und Nahbesichtigung für notwendig gehaltenen wird, muss die Besichtigung auf eine Nahbesichtigung unter Einbeziehung aller Außenhautspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung des betreffenden Laderaums sowie auf eine Nahbesichtigung eines ausreichenden Umfangs in allen übrigen Laderäumen ausgedehnt werden.

4.2.3 Umfang der Dickenmessungen

4.2.3.1 Dickenmessungen müssen in ausreichendem Umfang durchgeführt werden, um sowohl den allgemeinen als auch den örtlichen Korrosionszustand in den Bereichen zu ermitteln, die den in Absatz 4.2.2.1 beschriebenen Nahbesichtigungen zu unterziehen sind. Die Mindestanforderung für Dickenmessungen bei der Zwischenbesichtigung sind verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden.

4.2.3.2 Der Umfang der Dickenmessungen kann besonders geprüft werden, sofern sich der Besichtiger durch die Nahbesichtigung davon überzeugt hat, dass keine bauliche Schwächung stattgefunden hat und die harte Schutzbeschichtung sich in einem GUTEN Zustand befindet.

4.2.3.3 Wenn eine erhebliche Korrosion vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 10 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden. Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, können Bereiche mit festgestellter erheblicher Korrosion

  1. geschützt sein durch Beschichtung, die in Übereinstimmung mit den Beschichtungsanforderungen des Herstellers aufgebracht und in jährlichen Abständen untersucht werden, um zu bestätigen, dass die betreffende Beschichtung noch in gutem Zustand ist; oder alternativ
  2. erfordern, in jährlichen Abständen gemessen zu werden.
Erläuternde Anmerkung
Bei vorhandenen Massengutschiffen, bei denen die Eigner sich dafür entscheiden können, Laderäume zu beschichten oder wieder zu beschichten, wie vorstehend erwähnt, kann der Umfang der Nahbesichtigungen und Dickenmessungen überprüft werden. Vor der Beschichtung von Laderäumen auf vorhandenen Schiffen müssen in Anwesenheit eines Besichtigers die Materialdicken festgestellt werden

4.2.3.4 Wo in Laderäumen harte Schutzbeschichtung aufgebracht ist und sich in einem GUTEN Zustand befindet, können der Umfang der Nahbesichtigungen und der Dickenmessungen besonders geprüft werden.

4.3. Einhüllen-Massengutschiffe mit einem Alter von mehr als 10 bis 15 Jahren

4.3.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2. und 5.1. Eine innere Untersuchung der Brennstofftanks und eine Druckprüfung aller Tanks sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht vom anwesenden Besichtiger als notwendig angesehen.

4.3.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1 .

4.3.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann anstelle der Anforderungen des Abschnitts 2.2 eine Unterwasser-Besichtigung in Betracht gezogen werden.

4.4 Einhüllen-Massengutschiffe mit einem Alter von mehr als 15 Jahren

4.4.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine innere Untersuchung der Brennstofftanks und eine Druckprüfung aller Tanks sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht vom anwesenden Besichtiger als notwendig angesehen.

4.4.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung zum Abschluss zu bringen anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1.

4.4.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 muss ein Teil der Zwischenbesichtigung eine Besichtigung im Dock sein. Wenn nicht bereits ausgeführt, sind die generellen Besichtigungen, die Nahbesichtigungen bzw. die Dickenmessungen der unteren Teile der Laderäume und der Wasserballasttanks in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Anforderungen für Zwischenbesichtigungen durchzuführen.

Anmerkung:
Als untere Teile der Laderäume und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

5 Vorbereitungen für eine Besichtigung

5.1. Besichtigungsprogramm

5.1.1 Der Eigner hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung ein spezielles Besichtigungsprogramm vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung und für Einhüllen-Massengutschiffe mit einem Alter von mehr als 10 Jahren vor der Zwischenbesichtigung auszuarbeiten. Das Besichtigungsprogramm muss in schriftlicher Form auf der Grundlage der Angaben in Anlage 4A erarbeitet werden. Die Besichtigung darf nicht beginnen, bis dem Besichtigungsprogramm zugestimmt worden ist.

5.1.1.1 Vor der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms muss der Fragebogen für die Planung der Besichtigung auf der Grundlage der in der Anlage 4B aufgeführten Angaben durch den Eigner ausgefüllt werden und der Verwaltung übermittelt werden.

5.1.1.2 Das Besichtigungsprogramm bei einer Zwischenbesichtigung kann aus dem Besichtigungsprogramm der vorhergehenden Erneuerungsbesichtigung, ergänzt durch den Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) dieser Erneuerungsbesichtigung und späteren relevanten Besichtigungsberichten, bestehen.

5.1.1.3 Das Besichtigungsprogramm ist unter Berücksichtigung von jeglichen Änderungen der Besichtigungsanforderungen, nachdem die letzte Erneuerungsbesichtigung durchgeführt wurde, auszuarbeiten.

5.1.2 Bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms ist die folgende Dokumentation zusammenzustellen und hinsichtlich der Auswahl der zu untersuchenden Tanks, Laderäume, Bereiche und Bauteile heranzuziehen:

  1. Besichtigungsstatus und wesentliche Schiffsdaten;
  2. an Bord vorhandene Dokumentation, wie in den Absätzen 6.2 und 6.3 beschrieben;
  3. Haupt-Baupläne (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS-hightensile steels);
  4. maßgebliche vorhergehende Besichtigung und Untersuchungsberichte der Verwaltung und des Eigners;
  5. Angaben zur Nutzung der Laderäume und Tanks des Schiffes, typischen gefahrenen Ladungen und anderer relevanter Daten;
  6. Angaben zum Stand des Korrosionsschutzes für den Neubau; und
  7. Angaben zum Grad der sachgemäßen Instandhaltung während des Schiffsbetriebs.

5.1.3 Das vorgelegte Besichtigungsprogramm muss mindestens die Vorgaben des Absatzes 2.7 und der Anlagen 1 und 2 für Tankprüfung, Nahbesichtigung und Dickenmessung entsprechend erfassen und einhalten, und es muss sachdienliche Angaben mindestens in folgendem Umfang enthalten:

  1. Wesentliche Schiffsdaten und Einzelangaben;
  2. Haupt-Baupläne (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS-hightensile steels);
  3. Plan der Laderäume und Tanks;
  4. Liste der Laderäume und Tanks mit Angaben über die Verwendung sowie Schutz und Zustand der Beschichtung;
  5. Bedingungen für die Besichtigung (z.B. Angaben bezüglich Laderaum- und Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.);
  6. Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen;
  7. Ausrüstung für die Besichtigungen;
  8. Benennung der Laderäume, Tanks und Bereiche für eine Nahbesichtigung (siehe Absatz 2.5);
  9. Benennung der Messquerschnitte für die Dickenmessung (siehe Absatz 2.6);
  10. Benennung der Tanks für eine Prüfung (siehe Absatz 2.7); und
  11. Erfahrungen mit Schäden an dem betreffenden Schiff.

5.1.4 Die Verwaltung hat den Eigner über den höchstzulässigen Grad der Bauteilschwächung durch Korrosion für das betreffende Schiff Kenntnis zu setzen.

5.1.5 Es soll auch Gebrauch gemacht werden von den in Anlage 9 enthaltenen Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen für Einhüllen-Massengutschiffe. Diese Richtlinien sind ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen der Verwaltung angewendet werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und zweckdienlich erachtet wird. Diese Richtlinien dürfen nicht angewendet werden, um die Anforderungen der Anlagen 1 und 2 und des Absatzes 2.7 zu verringern, die in allen Fällen mindestens einzuhalten sind."

5.2. Bedingungen für die Besichtigung

5.2.1 Der Eigner muss die notwendigen Einrichtungen für eine sichere Ausführung der Besichtigung zur Verfügung stellen.

5.2.2 Um den anwesenden Besichtigern die Durchführung der Besichtigung zu ermöglichen, sind zwischen dem Eigner und der Verwaltung auf der Grundlage der von der Organisation * entwickelten Empfehlungen Vorkehrungen für einen geeigneten und sicheren Zugang zu vereinbaren.

5.2.3 Einzelheiten der Zugangsmöglichkeiten sind im Fragebogen für die Planung der Besichtigung anzugeben.

5.2.4 In den Fällen, in denen die Vorkehrungen für die Sicherheit und den erforderlichen Zugang durch den bzw. die anwesenden Besichtiger nicht als ausreichend angesehen werden, darf die Besichtigung der betreffenden Räume nicht fortgesetzt werden.

5.2.5 Laderäume, Tanks und Räume müssen für einen Zugang sicher sein. Laderäume, Tanks und Räume müssen gasfrei und richtig belüftet sein. Vor dem Begehen eines Tanks, eines leeren oder geschlossenen Raumes muss bestätigt sein, dass die Atmosphäre im Tank frei von gefährlichem Gas ist und ausreichend Sauerstoff enthält.

5.2.6 Bei der Vorbereitung für Besichtigung und Dickenmessungen und um eine vollständige Untersuchung zu ermöglichen, müssen alle Räume gereinigt werden, einschließlich des Entfernens aller losen angesammelten Rostablagerungen von den Oberflächen. Die Räume müssen ausreichend sauber und frei von Wasser, Rostablagerungen, Schmutz, Ölrückständen usw. sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen. Diejenigen Bereiche der Bauteile, deren Erneuerung durch den Eigner bereits beschlossen worden ist, brauchen jedoch nur in dem Umfang gereinigt und entrostet zu werden, wie er zur Bestimmung der Grenzen der zu erneuernden Bereiche erforderlich ist.

5.2.7 Es muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um Korrosion, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige bauliche Zustandsverschlechterungen sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen.

5.2.8 Dort, wo weiche oder halbharte Beschichtungen aufgebracht worden sind, muss für den Besichtiger ein sicherer Zugang vorhanden sein, um die Wirksamkeit der Beschichtung zu überprüfen und um eine Begutachtung des Zustandes der inneren Bauteile abzugeben, die ein stellenweises Entfernen der Beschichtung einschließen kann. Wenn ein sicherer Zugang nicht bereitgestellt werden kann, muss die weiche oder halbharte Beschichtung entfernt werden.

5.2.9 Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen immer von mindestens einer vom Eigner beauftragten verantwortlichen Person begleitet werden, die mit der Untersuchung von Tanks und geschlossenen Räumen Erfahrung hat.

5.3. Zugang zu den Bauteilen 3

5.3.1 Für generelle Besichtigungen müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um dem Besichtiger zu ermöglichen, die Bauteile auf sichere und praktische Art und Weise zu untersuchen.

5.3.2 Für Nahbesichtigungen des Schiffskörpers, mit Ausnahme der Außenhautspanten von Laderäumen, müssen im Einverständnis mit dem Besichtiger eines oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang zur Verfügung stehen:

  1. Fest eingebaute Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  2. wegnehmbare Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  3. hydraulische Hebezeuge, wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  4. tragbare Leitern;
  5. Boote oder Flöße; und/oder
  6. andere gleichwertige Einrichtungen.

5.3.3 Für Nahbesichtigungen der Außenhautspanten von Laderäumen von Einhüllen-Massengutschiffen mit weniger als 100.000 Tonnen Tragfähigkeit müssen im Einverständnis mit dem Besichtiger eine oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang vorhanden sein:

  1. Fest eingebaute Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  2. wegnehmbare Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  3. tragbare Leitern, die auf eine Länge von nicht mehr als 5 m beschränkt sind, können für Besichtigungen des unteren Teils eines Außenhautspants einschließlich Knieblech anerkannt werden;
  4. hydraulische Hebezeuge, wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  5. Boote oder Flöße unter der Voraussetzung, dass die bauliche Belastbarkeit des Laderaums ausreichend ist, der statischen Belastung bei allen Wasserständen zu widerstehen; und/oder
  6. andere gleichwertige Einrichtungen.

5.3.4 Für Nahbesichtigungen der Außenhautspanten der Laderäume von Einhüllen-Massengutschiffen mit 100.000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit darf die Verwendung tragbarer Leitern nicht zugelassen werden, und im Einverständnis mit dem Besichtiger müssen eines oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang zur Verfügung stehen:

Jährliche Besichtigungen, Zwischenbesichtigung mit einem Alter von weniger als 10 Jahren und erste Erneuerungsbesichtigung:

  1. Fest eingebaute Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  2. wegnehmbare Laufstege und Durchstiege durch Bauteile;
  3. hydraulische Hebezeuge s.o., wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  4. Boote oder Flöße unter der Voraussetzung, dass die bauliche Belastbarkeit des Laderaums ausreichend ist, der statischen Belastung bei allen Wasserständen zu widerstehen; und/oder
  5. andere gleichwertige Einrichtungen.

Nachfolgende Zwischenbesichtigungen und Erneuerungsbesichtigungen:

  1. Entweder fest eingebaute oder wegnehmbare Laufstege und Durchstiege durch Bauteile für die Nahbesichtigung von mindestens dem oberen Teil der Laderaumspanten;
  2. hydraulische Hebezeuge, wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, für Besichtigungen des unteren und mittleren Teils der Außenhautspanten als Alternative zu Laufstegen;
  3. Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  4. Boote oder Flöße unter der Voraussetzung, dass die bauliche Belastbarkeit des Laderaums ausreichend ist, der statischen Belastung bei allen Wasserständen zu widerstehen; und/oder
  5. andere gleichwertige Einrichtungen.

5.3.5 Abweichend von den vorstehenden Anforderungen ist der Einsatz einer tragbaren Leiter, die mit einer mechanischen Vorrichtung zur Sicherung des oberen Endes der Leiter ausgerüstet ist, zulässig für die "Nahuntersuchung eines ausreichenden Umfangs, mindestens 25 % der Spanten, um den Zustand des unteren Bereiches der Außenhautspanten unter Einbeziehung von etwa dem unteren Drittel der Länge des Seitenspants an der Außenhaut, der Endanschlüsse der Seitenspanten und die anschließende Außenhautbeplattung des vorderen Laderaums" bei der jährlichen Besichtigung nach Absatz 3.4.1.2 und "in einem weiteren ausgewählten Laderaum" nach Absatz 3.4.2.2 zu ermitteln.

5.3.6 Der Einsatz von hydraulischen Hebezeugen oder Arbeitsbühnen ("Hubsteiger") kann vom anwesenden Besichtiger für die Nahbesichtigung des oberen Teils der Außenhautspanten oder anderer Bauteile in allen Fällen, bei denen die maximale Arbeitshöhe nicht mehr als 17 m beträgt, anerkannt werden.

5.4. Ausrüstung für eine Besichtigung

5.4.1 Dickenmessungen sind normalerweise mit Ultraschall-Prüfgeräten durchzuführen. Die Genauigkeit der Prüfgeräte ist dem Besichtiger erforderlichenfalls nachzuweisen.

5.4.2 Eines oder mehrere der folgenden Verfahren ist für die Ermittlung von Rissen, falls es vom Besichtiger als notwendig angesehen wird, erforderlich:

  1. Röntgenstrahlen-Prüfverfahren,
  2. Ultraschall-Prüfverfahren,
  3. Magnetpulver-Prüfverfahren, und/oder
  4. Farbeindring-Prüfverfahren.

5.4.3 Während der Besichtigung müssen Explosimeter, Sauerstoffmessgerät, Atemschutzgerät, Rettungsleinen, Absturzsicherungen mit Seil und Haken sowie Warnpfeifen zusammen mit Anleitungen und Unterweisungen für ihren Gebrauch zur Verfügung gestellt werden. Eine Sicherheitscheckliste muss vorhanden sein.

5.4.4 Für die sichere und gründliche Durchführung der Besichtigung muss eine angemessene und sichere Beleuchtung vorhanden sein.

5.4.5 Während der Besichtigung muss eine zweckentsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und getragen werden (z.B. Sicherheitshelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, usw.).

5.5 Rettungs- und Notfallausrüstung

Wenn Atemschutzgeräte und/oder andere Ausrüstung als "Rettungs- und Notfall-Einsatzausrüstung" verwendet werden, dann muss die Ausrüstung für die Beschaffenheit des Raumes, der besichtigt wird, geeignet sein.

5.6. Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz

5.6.1 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz können zugelassen werden, vorausgesetzt, der Besichtiger erhält seitens der Besatzung die erforderliche Unterstützung. Die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Vorgehensweisen für die Durchführung der Besichtigung müssen den Abschnitten 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 entsprechen.

5.6.2 Zwischen der Besichtigungsgruppe in den Schiffsräumen und dem verantwortlichen Offizier an Deck muss ein Kommunikationssystem eingerichtet sein. Dieses System muss auch die verantwortliche Person für die Bedienung der Ballastpumpe einbinden, wenn Boote oder Flöße eingesetzt werden.

5.6.3 Besichtigungen von Tanks oder den zutreffenden Laderäumen mit Booten oder Flößen dürfen nur mit der Zustimmung des Besichtigers durchgeführt werden, der die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Wettervorhersage und Verhalten des Schiffes unter den vorhersehbaren Verhältnissen und unter der Voraussetzung, dass der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 Meter nicht übersteigt, zu berücksichtigen hat.

5.6.4 Wenn Flöße oder Boote für Nahbesichtigungen eingesetzt werden, müssen die folgenden Bedingungen befolgt werden:

  1. Es dürfen nur für raue Arbeitsbedingungen vorgesehene aufblasbare Flöße oder Boote für raue Arbeitsbedingungen eingesetzt werden, die einen ausreichenden Restauftrieb und eine ausreichende Reststabilität haben, auch wenn eine Kammer aufgerissen ist;
  2. das Boot oder das Floß muss an der Zugangsleiter angebunden sein, und eine zusätzliche Person muss unten an der Zugangsleiter mit klarer Sicht zum Boot oder Floß positioniert sein;
  3. für alle Teilnehmer müssen geeignete Rettungswesten verfügbar sein;
  4. die Wasseroberfläche im Tank oder Laderaum muss ruhig sein (unter allen vorhersehbaren Verhältnissen darf der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 Meter nicht übersteigen) und der Wasserstand muss gleichbleibend sein. Unter keinen Umständen darf der Wasserstand ansteigen, während das Boot oder das Floß im Einsatz ist;
  5. der Tank, Laderaum oder Raum darf nur sauberes Ballastwasser enthalten. Sogar ein dünner Ölschimmer auf dem Wasser darf nicht anerkannt werden; und
  6. zu keinem Zeitpunkt darf gestattet werden, dass sich der Wasserstand im Bereich von 1 Meter unter dem tiefsten Gurt des Rahmens unter Deck befindet, damit die Besichtigungsgruppe nicht von einem direkten Fluchtweg zur zum Tank- oder Laderaumzugang abgeschnitten ist. Das Befüllen bis zu Füllständen oberhalb der Deck-Querrahmen darf nur erwogen werden, wenn in dem Raumabschnitt, der gerade untersucht wird, eine Deck-Einstiegsöffnung (Mannloch) eingebaut und geöffnet ist, sodass für die Besichtigungsgruppe jederzeit ein Fluchtweg verfügbar ist. Andere effektive Fluchtmöglichkeiten zum Deck können in Betracht gezogen werden.

5.6.5 Lediglich Flöße oder Boote können für eine Untersuchung der Bereiche unter Deck von Tanks oder Räumen zugelassen werden, wenn die Höhe der Rahmen 1,5 Meter oder weniger beträgt.

5.6.6 Wenn die Höhe der Rahmen mehr als 1,5 Meter beträgt, dürfen lediglich Flöße oder Boote und nur dann zugelassen werden:

  1. wenn sich die Beschichtung der Unterdeck-Konstruktion in GUTEM Zustand befindet und es keine Anzeichen von Materialverlust gibt; oder
  2. wenn in jedem Raumabschnitt eine feste Zugangsmöglichkeit zur Verfügung steht, die einen sicheren Zugang und Ausgang ermöglicht. Dies bedeutet:
    1. Zugang unmittelbar vom Deck aus über eine senkrechte Leiter und eine kleine Plattform, die etwa 2 Meter unterhalb des Decks in jedem Raumabschnitt eingebaut ist; oder
    2. Zugang zum Deck von einer längsverlaufenden festen Plattform aus, die an jedem Ende des Tanks Leitern zum Deck hat. Die Plattform muss über die volle Länge des Tanks in Höhe des höchsten Wasserstandes, der für die Benutzung von Flößen unter der Unterdeck-Konstruktion benötigt wird, oder darüber angeordnet sein. Für diesen Zweck ist der füllungsfreie Raum (Ullage), der dem höchsten Wasserstand entspricht, mit nicht mehr als 3 Meter von der Deckbeplattung anzunehmen, gemessen an der Feldmitte der Deck-Querrahmen und der mittleren Länge des Tanks.

Wenn keine der vorstehenden Bedingungen zutrifft, dann müssen für die Besichtigung der Unterdeck-Bereiche Laufstege oder gleichwertige Hilfsvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

5.6.7 Der Einsatz von Flößen oder Booten nur nach den Absätzen 5.6.5 und 5.6.6 schließt den Einsatz von Booten oder Flößen zum Hin- und Herbewegen in einem Tank während einer Besichtigung nicht aus.

5.7 Besprechung für die Besichtigungsplanung

5.7.1 Eine sachgemäße Vorbereitung und die enge Zusammenarbeit zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern und den Vertretern des Eigners an Bord vor und während der Besichtigung sind ein wesentlicher Teil bei der sicheren und gründlichen Durchführung der Besichtigung. Während der Besichtigung an Bord sind regelmäßig Sicherheitsbesprechungen abzuhalten.

5.7.2 Vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung für die Besichtigungsplanung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem diensttuenden Vertreter des Eigners, dem Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens, sofern beteiligt, und dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter abgehalten werden zwecks Überprüfung, dass alle Einrichtungen vorhanden sind, die im Besichtigungsprogramm vorgesehen sind, damit die sichere und gründliche Durchführung der auszuführenden Besichtigungsarbeit sichergestellt ist (siehe auch Absatz 7.1.2).

5.7.3 Das Folgende ist eine Beispielliste von Punkten, die in der Besprechung anzusprechen sind:

  1. Zeitplan des Schiffes (d. h. die Reise, Ein- und Ausdockmanöver, Zeiten des Längsseitsliegens, Ladungs- und Ballasttätigkeiten usw.);
  2. Vorkehrungen und Einrichtungen für Dickenmessungen (d. h. Zugang, Reinigung/Entrostung, Beleuchtung, Lüftung, persönliche Sicherheit);
  3. Umfang der Dickenmessungen;
  4. Abnahme-Kriterien (auf die Liste der Mindestdicken wird verwiesen);
  5. Umfang der Nahbesichtigung und Dickenmessung unter Berücksichtigung von Beschichtungszustand und verdächtigen Bereichen bzw. Bereichen mit erheblicher Korrosion;
  6. Ausführung von Dickenmessungen;
  7. Aufnahme repräsentativer Messungen im Allgemeinen und wo ungleichmäßige Korrosion bzw. ungleichmäßiger Lochfraß festgestellt wird;
  8. zeichnerische Darstellung der Bereiche mit erheblicher Korrosion; und
  9. Kommunikation zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, der ausführenden Person bzw. den ausführenden Personen des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners hinsichtlich festgestellter Fundstellen.

6 Dokumentation an Bord

6.1. Allgemeines

6.1.1 Der Eigner hat die in den Abschnitten 6.2 und 6.3 aufgeführte Dokumentation, die für den Besichtiger jederzeit verfügbar sein muss, zu beschaffen, an Bord des Schiffes zu geben und dort verwahren zu lassen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper), auf den in Abschnitt 6.2 verwiesen wird, muss eine englische Übersetzung enthalten.

6.1.2 Die Dokumentation muss über die Lebensdauer des Schiffes an Bord aufbewahrt werden.

6.1.3 Bei Massengutschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Eigner die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes (SCF) während der Lebensdauer des Schiffes zu veranlassen, wenn immer eine Änderung der in der Bauakte des Schiffes enthaltenen Unterlagen stattgefunden hat. Das dokumentierte Verfahren für die Aktualisierung muss im System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein.

6.1.4 Bei Massengutschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Performance Standard for Protective Coatings -PSPC; Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, hat der Eigner die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung (Coating Technical File -CTF) während der Lebensdauer des Schiffes zu veranlassen, immer wenn eine Wartung, Reparatur oder Wiederbeschichtungs-Maßnahme dieser Beschichtungen stattgefunden hat. Die dokumentierten Verfahren für die Aktualisierung der Technischen Akte Beschichtung müssen im System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen enthalten sein.

6.2. Aktenordner für die Besichtigungsberichte

6.2.1 Ein Aktenordner mit den Besichtigungsberichten ist ein Bestandteil der Dokumentation an Bord und muss bestehen aus:

  1. den Berichten über die baulichen Besichtigungen (Anlage 6);
  2. dem Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) (Anlage 7); und
  3. den Berichten über die Dickenmessungen (Anlage 8A/Anlage 8B).

6.2.2 Eine Ausführung des Aktenorderns mit den Besichtigungsberichten muss auch in den Geschäftsräumen des Eigners und in der Dienststelle der Verwaltung zur Verfügung stehen.

6.3 Ergänzende Unterlagen

6.3.1 Die folgende zusätzliche Dokumentation muss an Bord verfügbar sein:

  1. Das nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebene Besichtigungsprogramm bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Erneuerungsbesichtigung bzw. die Zwischenbesichtigung abgeschlossen worden ist;
  2. Haupt-Baupläne der Laderäume und Ballasttanks (Bei den nach den IACS Common Structural Rules gebauten Massengutschiffen müssen diese Pläne für jedes Bauteil sowohl die ursprüngliche Dicke als auch die Dicke der Erneuerung enthalten. Jede Dicke eines freiwilligen Zuschlags ist auf den Plänen ebenfalls deutlich anzugeben. Der Plan des Mitschiffsquerschnitts (Hauptspant), der an Bord des Schiffes mitgeführt wird, muss die zulässigen Mindest-Querschnittseigenschaften des Schiffskörpers für den Laderaumquerschnitt in allen Laderäumen enthalten).
  3. Aufzeichnungen über vorausgegangene Reparaturen;
  4. Aufzeichnungen über bisherige Ladung und bisherigen Ballast;
  5. Untersuchungen seitens der Schiffsbesatzung in Bezug auf:
    1. Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände im Allgemeinen;
    2. Leckagen in Schotten und Rohrleitungen;
    3. Zustand des Korrosionsschutzsystems, soweit vorhanden. Eine Anleitung für die Berichtsabfassung ist in Anlage 3 angegeben; und
  6. jegliche sonstigen Informationen, die zur Ermittlung kritischer Strukturbereiche und/oder verdächtiger Bereiche, die eine Untersuchung erfordern, beitragen würden.

6.3.2 Bei Massengutschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, muss die Bauakte des Schiffes (SCF), begrenzt auf die Elemente, die an Bord aufzubewahren sind, an Bord verfügbar sein.

6.3.3 Bei Massengutschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den PSPC-Leistungsanforderungen für Schutzanstriche (Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, muss die Technische Akte Beschichtung (CTF) an Bord verfügbar sein."

6.4 Überprüfung der Dokumentation an Bord

6.4.1 Vor Beginn der Besichtigung hat der Besichtiger die Vollständigkeit der Dokumentation an Bord und ihren Inhalt als Grundlage für die Besichtigung zu überprüfen.

6.4.2 Bei Massengutschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes (SCF), immer wenn eine Änderung der in der Bauakte des Schiffes enthaltenen Unterlagen stattgefunden hat, ausgeführt worden ist.

6.4.2.1 Bei der an Bord des Schiffes verwahrten Bauakte des Schiffes hat der Besichtiger die Informationen an Bord des Schiffes zu überprüfen. In den Fällen, in denen irgendeine größere Maßnahme durchgeführt wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf umfangreiche Reparaturen und Umbau oder irgendwelche Änderungen an der Schiffskonstruktion, hat der Besichtiger auch zu überprüfen, dass sich die aktualisierten Informationen an Bord des Schiffes befinden. Falls die Aktualisierung der Bauakte des Schiffes an Bord zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht abgeschlossen ist, hat der Besichtiger dies aufzuzeichnen und eine Bestätigung zur nächsten periodischen Besichtigung zu verlangen.

6.4.2.2 Bei der in einem Archiv an Land verwahrten Bauakte des Schiffes hat der Besichtiger die Liste der Informationen, die im Archiv an Land enthalten sind, zu überprüfen. In den Fällen, in denen irgendeine größere Maßnahme durchgeführt wird, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf umfangreiche Reparaturen und Umbau oder irgendwelche Änderungen an der Schiffskonstruktion, hat der Besichtiger auch zu überprüfen, dass die aktualisierten Informationen im Archiv an Land aufbewahrt werden, indem er die Liste der Informationen, die im Archiv an Land enthalten sind, an Bord überprüft. Außerdem hat der Besichtiger zu bestätigen, dass der Dienstleistungsvertrag mit dem Archivzentrum gültig ist. Falls die Aktualisierung der Ergänzung der Bauakte des Schiffes an Land zum Zeitpunkt der Besichtigung nicht abgeschlossen ist, hat der Besichtiger dies aufzuzeichnen und eine Bestätigung zur nächsten periodischen Besichtigung zu verlangen.

6.4.3 Bei Massengutschiffen, die Regel II-1/3-10 SOLAS unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass jegliche Hinzufügung und/oder Erneuerung von Werkstoffen, die für die Konstruktion des Schiffskörpers verwendet wurden, in der Werkstoffliste der Bauakte des Schiffes dokumentiert sind.

6.4.4 Bei Massengutschiffen mit Beschichtungen in speziell für Seewasser vorgesehenen Ballasttanks, die den PSPC-Leistungsanforderungen (Entschließung MSC.215(82)) unterliegen, hat der Besichtiger bei Abschluss der Besichtigung zu bestätigen, dass alle Wartungen, Reparaturen oder Wiederbeschichtungs-Maßnahmen dieser Beschichtungen in der Technischen Akte Beschichtung (CTF) dokumentiert sind."

7 Verfahren für die Dickenmessungen

7.1. Allgemeines

7.1.1 Die erforderlichen Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht durch die Verwaltung durchgeführt werden, durch einen Besichtiger der Verwaltung bestätigt werden. Der Besichtiger muss sich in dem für die Überwachung des Arbeitsvorganges notwendigen Umfang an Bord befinden.

7.1.2 Das Dickenmessungs-Unternehmen muss Teilnehmer der Besprechung für die Besichtigungsplanung sein, die vor Beginn der Besichtigung abzuhalten ist.

7.1.3 Die Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

7.1.4 In allen Fällen muss der Umfang der Dickenmessungen ausreichend sein, um den tatsächlichen Durchschnittszustand darzustellen.

7.1.5 Verfahrensanweisungen für Dickenmessungen sind in Anlage 14 aufgeführt.

7.2. Zertifizierung des Dickenmessungs- Unternehmens

Die Dickenmessungen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, das von der Verwaltung entsprechend den in Anlage 5 aufgeführten Grundsätzen zertifiziert ist.

7.3 Anzahl und Bereiche der Messungen

7.3.1 Anwendung

Dieser Abschnitt gilt nur für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules * (CSR) gebaut sind. Bei Schiffen, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen die Anforderungen für die Anzahl und die Bereiche der Messungen den Anforderungen der von der Verwaltung anerkannten Klassifikationsgesellschaft in Abhängigkeit vom Schiffsalter und den betroffenen Bauteilen entsprechen.

7.3.2 Anzahl der Messungen

Unter Berücksichtigung des Umfanges der Dickenmessungen entsprechend den unterschiedlichen Bauteilen des Schiffes und den Besichtigungen (Erneuerungsbesichtigung, Zwischenbesichtigung und jährliche Besichtigung) sind die Bereiche der zu messenden Stellen für die wichtigsten Bauteile der Schiffskonstruktion angegeben.

7.3.3 Bereiche der Messungen

7.3.3.1 Tabelle 1 bietet Erklärungen und/oder Interpretationen für die Anwendung derjenigen in den IACS Common Structural Rules angegebenen Anforderungen, die sich sowohl auf systematische Dickenmessungen in Bezug auf die Berechnung der Festigkeit des GesamtSchiffskörpers als auch auf bestimmte mit Nahbesichtigungen in Verbindung stehende Messungen beziehen.

7.3.3.2 Die Abbildungen 4 bis 9 sind vorgesehen, um die in Tabelle 1 angegebenen Erklärungen und/oder Interpretationen zu unterstützen und um typische Bauteilanordnungen von Einhüllen-Massengutschiffen darzustellen.

Tabelle 1 - Interpretationen von Anforderungen für die Bereiche und Anzahl von zu messenden Stellen (Messstellen) für CSR-Massengutschiffe (Einhüllenbauweise)

Bauteil

Interpretation

Abbildungshinweis

Ausgewählte Platten an Deck, der Tankdecke, des Bodens, des Doppel- bodens und in der Luft/Wasser-Wechselzone"Ausgewählt" bedeutet mindestens eine Einzel-Messstelle auf einer von drei Platten, die auf repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion auszuwählen ist 
Alle Platten des Decks, der Tankdecke und des Bodens und der Außenhautgänge in der Luft/Wasser-WechselzoneMindestens zwei Messstellen auf jeder Platte, die entweder auf jedem äußeren Viertel der Platte oder an repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion anzuordnen sind 
SchiffsquerschnittEin Schiffsquerschnitt umfasst alle in Längsrichtung verlaufende Bauteile wie die Beplattung, die Längsspanten und Längsträger des Decks, die Seite, den Boden, den Innenboden und die Seitenbeplattung im Hopper-Seitentank, das Längsschott und die Bodenbeplattung in den oberen SeitentanksAbbildung 4
Alle Lukendeckel und Lukensülle der LaderäumeEinschließlich Platten und SteifenDie Stellen der Messstellen sind in Abbildung 5 dargestellt
Schiffsquerschnitt der Deckbeplattung außerhalb der Reihe der LadelukenöffnungenZwei Einzel-Messstellen auf jeder Decksplatte (die entweder auf jedem äußeren Viertel der Platte oder an repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion anzuordnen sind) zwischen den Schiffsseiten und den Lukensüllen in dem betreffenden Schiffsquerschnitt 
Gesamte Deckbeplattung und Unterdeck-Konstruktion innerhalb der Reihe der Lukenöffnun- gen zwischen den Laderaum-Luken"Gesamte Deckbeplattung" bedeutet, dass mindestens zwei Messstellen auf jeder Platte entweder auf jedem äußeren Viertel der Platte oder an repräsentativen Bereichen der Durchschnitts-Korrosion anzuordnen sind.
"Unterdeck-Konstruktion": An jedem kurzen Längsträger drei Messstellen am Steg (vorn, Mitte, hinten), eine Einzel-Messstelle am Gurt, eine Messstelle am Steg und eine Messstelle am Gurt des im Bereich befindlichen Quer-Deckbalkens. An jedem Ende der Quer-Deckbalken eine Messstelle am Steg und eine Messstelle am Gurt
Der Umfang der Bereiche ist im Anhang 3 der Anlage 8B dargestellt
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 9 dargestellt
Ausgewählte Außenhautspanten in LaderäumenUmfasst Außenhautspanten, obere und untere Endbefestigungen und anschließende Außenhaut. 25 % der Spanten: Einer von vier Spanten soll möglichst über die gesamte Laderaumlänge auf jeder Seite ausgewählt werden.
50 % der Spanten: Einer von zwei Spanten soll möglichst über die gesamte Laderaumlänge auf jeder Seite ausgewählt werden.
"Ausgewählte Spanten" bedeutet mindestens drei Spanten auf jeder Seite des Laderaums
Der Umfang der Bereiche ist im Anhang 3 der Anlage 8B dargestellt
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 6 dargestellt
Querschotte in LaderäumenUmfasst die Schottbeplattung, Steifen und Träger einschließlich innere Verbände in den oberen und unteren Schottstühlen, sofern eingebaut. Zwei ausgewählte Schotte: Ein Schott muss das Schott zwischen den beiden vordersten Laderäu- men sein und das zweite Schott kann an anderen Positionen ausgewählt werdenDie Bereiche der Messungen sind im Anhang 3 der Anlage 8B dargestellt
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 7 dargestellt
Ein Querschott in jedem LaderaumDies bedeutet, dass die Nahbesichtigung und die damit verbundenen Dickenmessungen auf einer Seite des Schotts durchzuführen sind; die Seite ist auf der Grundlage des Ergebnisses der generellen Besichtigung beider Seiten auszuwählen. Im Zweifelsfall kann der Besichtiger auch eine (gegebenenfalls teilweise) Nahbesichtigung auf der anderen Seite verlangenDie Bereiche der Messungen sind im Anhang 3 der Anlage 8B dargestellt
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 7 dargestellt
Querschotte in einem oberen Seitentank, einem Hopper-Seitentank und einem Doppelboden- TankUmfasst das Schott und Versteifungssysteme.
Der Ballasttank ist auf der Grundlage der bisherigen Beballastung zwischen denen auszuwählen, die für die schlimmsten Zustände anfällig sind
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 8 dargestellt
Querrahmen in BallasttanksUmfasst Stege, Gurte, Steifen und zugehörige Beplattung sowie Längsspanten
Einer der repräsentativen Tanks jedes Typs (d. h. oberer Seitentank, Hopper-Seitentank oder Seitentank) ist im vorderen Teil auszuwählen
Die Bereiche der Messungen sind im Anhang 3 der Anlage 8B dargestellt
Die Stellen der Messstellen sind in Abbildung 6 dargestellt

Abbildung 4 - Schiffsquerschnitt eines Einhüllen-Massengutschiffs

Einhüllen-Massengutschiff

Anmerkung: Die Messungen sind auf Backbord- und Steuerbordseite des ausgewählten Querschnitts vorzunehmen.

Abbildung 5 - Stellen der Messungen an Lukendeckeln und -süllen

Anmerkungen:

  1. Drei Querschnitte bei ¼ L, ½ L und ¾ L der Lukendeckel-Länge unter Einbeziehung von:
    1. einer Messung von jeder Lukendeckel-Platte und Randplatte;
    2. Messungen der angrenzenden Balken und Steifen; und
    3. einer Messung der Süllplatten und der Süllflansche auf jeder Seite.
  2. Messungen an beiden Enden von der Lukendeckel-Randplatte, der Süllplatte und des Süllflansches.
  3. Eine Messung (zwei Messstellen am Steg und eine Messstelle auf dem Gurt) von einem von drei Lukensüll-Knieblechen und -Gurten auf beiden Seiten und an beiden Enden.

Abbildung 6 - Stellen der Messungen an Bauteilen in Laderäumen und Ballasttanks von Einhüllen-Massengutschiffen

Anmerkung: Das Muster der Messungen für Stege muss in den Zonen A, B und D eine DreiPunkt-Anordnung und in der Zone C eine Zwei-Punkt-Anordnung sein (siehe Abbildung). Der Messbericht muss den Durchschnittswert der Messung wiedergeben. Der Durchschnittswert ist mit der zulässigen Dicke zu vergleichen.
Wenn der Steg eine einheitliche Korrosion aufweist, dann muss diese Messanordnung auf eine Fünf-Punkt-Anordnung ausgedehnt werden.

Abbildung 7 - Stellen der Messungen an Laderaum-Querschotten

Anmerkung: Die Messungen sind in jedem schraffierten Bereich entsprechend den Schnitten A-A und B-B vorzunehmen. An der Innenkonstruktion der oberen und unteren Schottstühle sind zusätzliche Messungen vorzunehmen, z.B. zwei Messstellen im oberen und zwei Messstellen im unteren Schottstuhl, wie in Schnitt A-A angegeben.

Abbildung. 8 - Stellen der Messungen an Querschotten von oberen Seitentanks, Hopper-Seitentanks und Doppelboden-Tanks

Anmerkung: Die Messungen sind in jedem senkrechten Abschnitt entsprechend Schnitt A-A vorzunehmen. Bei den Innenverbänden des Doppelboden-Tanks sind zwei zusätzliche Messungen auf Mitte Spannweite vorzunehmen.

Abbildung 9 - Stellen der Messungen an Bauteilen unter Deck


7.4 Berichte

7.4.1 Ein Bericht über die Dickenmessungen ist anzufertigen und bei der Verwaltung einzureichen. Der Bericht muss die Bereiche der Messungen, die gemessenen Dicken sowie die entsprechenden ursprünglichen Dicken angeben. Ferner muss der Bericht das Datum, an dem die Messungen durchgeführt wurden, den Typ des Messgerätes und die Namen der Personen und ihre Qualifikationen angeben; der Bericht muss vom Messtechniker unterzeichnet sein. Der Bericht über die Dickenmessungen soll die Prinzipien befolgen, wie sie in den Empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen in Anlage 8A bzw. 8B angegeben sind.

7.4.2 Der Besichtiger hat den Bericht über die endgültigen Dickenmessungen zu überprüfen und auf dem Deckblatt gegenzuzeichnen.

8 Abnahme-Kriterien

8.1 Allgemeines

8.1.1 Die Abnahme-Kriterien für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules *, die in den Abschnitten 8.2, 8.3 und 8.4 festgelegt sind, entsprechen.

8.1.2 Die Abnahme-Kriterien für Schiffe, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, müssen den Anforderungen der Klassifikationsgesellschaft in Abhängigkeit vom Alter des Schiffes und den betreffenden Bauteilen entsprechen.

8.2 Abnahme-Kriterien für Lochfraßkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.2.1 Seitenbauteile

8.2.1.1 Wenn die Lochfraßintensität in einem Bereich, in dem eine Beschichtung entsprechend den jeweils anzuwenden IACS Common Structural Rules + vorgeschrieben ist, höher ist als 15 % (siehe Abbildung 1), dann sind Dickenmessungen durchzuführen, um den Umfang der Lochfraßkorrosion zu überprüfen. Die 15 % beruhen auf Lochfraß oder Kerben auf nur einer Seite der Platte.

8.2.1.2 In Fällen, in denen die Lochfraßintensität 15 % übersteigt, wie vorstehend definiert, muss an dem am meisten von Lochfraß befallenen Teil der Platte eine Fläche von 300 Millimeter Durchmesser oder mehr bis auf das blanke Metall gereinigt und die Dicke im Bereich der fünf tiefsten Löcher innerhalb der gereinigten Fläche gemessen werden. Die geringste gemessene Dicke im Bereich von einem dieser Löcher ist als die zu dokumentierende Dicke zu übernehmen.

8.2.1.3 Die mindestens verbleibende Dicke in Löchern, Kerben oder sonstigen örtlichen Bereichen muss größer sein als das Folgende, ohne die Erneuerungsdicke (tren) zu übersteigen:

  1. 75 %der ursprünglichen Dicke bei den Spanten und den Stegen und Gurten/Flanschen der Endkniebleche; und
  2. 70 % der ursprünglichen Dicke bei der Beplattung der Außenhaut, der HopperSeitentanks und der oberen Seitentanks, die an jeden Seitenspant über eine Breite bis zu 30 Millimeter auf jeder Seite des Spants anschließt.

8.2.2 Andere Bauteile

8.2.2.1 Bei Platten mit einer Lochfraßintensität von weniger als 20 % (siehe Abbildung 1) muss die gemessene Dicke tm jeder einzelnen Messung den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm = 0,7 (tas-built - tvol add) (mm); und

tm = tren - 1 (mm);

hierbei sind:

tas-builtursprüngliche Dicke des Bauteils, in Millimeter;
tvol addfreiwilliger Dickenzuschlag; Dicke in Millimeter, freiwillig vom Eigner hinzugefügt als zusätzliche Toleranz für Materialverlust durch Korrosion zusätzlich zu tC;
trenErneuerungsdicke; zulässige Mindestdicke in Millimeter, unter welcher eine Erneuerung der Bauteile durchgeführt werden muss;
tCGesamt-Korrosionszuschlag in Millimeter, definiert in den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules*; und
tmgemessene Dicke in Millimeter von einem Bauteil, d. h. die Durchschnittsdicke von einem Bauteil unter Verwendung der verschiedenen Messungen, die an diesem gleichen Bauteil während der periodischen Besichtigungen der Schiffe im Betrieb vorgenommen wurden.

8.2.2.2 Die Durchschnittsdicke über einen beliebigen Querschnitt der Beplattung darf nicht geringer sein als die Erneuerungskriterien für einheitliche Korrosion nach den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules +.

8.3 Abnahme-Kriterien für Kantenkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.3.1 Unter der Voraussetzung, dass die gesamte korrodierte Länge der Kantenkorrosion des Gurtes/Flansches oder, im Fall von Flachprofil-Steifen, des Steges weniger als 25 % der Breite des Gurtes/Flansches der Steife bzw. der Höhe des Steges beträgt (siehe Abbildung 2), muss die gemessene Dicke tm den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm = 0,7 (tas-built - tvol add) (mm); und

tm = tren - 1 (mm).

8.3.2 Die durchschnittlich gemessene Dicke über die gesamte Breite oder Höhe der Steifen darf nicht geringer sein, als die in den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules + definierte Dicke.

8.3.3 Die Plattenkanten an Öffnungen für Mannlöcher, Erleichterungslöcher usw. dürfen unter der in den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules+ angegebenen Mindestdicke sein, vorausgesetzt dass

  1. die maximale Ausdehnung der verringerten Plattendicke von der Kante der Öffnung unter dem Mindestmaß nicht mehr als 20 % der kleinsten Abmessung der Öffnung betragen und 100 Millimeter nicht überschreiten darf; und
  2. raue oder unebene Kanten unter der Voraussetzung zurückgeschnitten werden dürfen, dass die maximale Abmessung der Öffnung nicht um mehr als 10 % vergrößert wird, und die verbleibende Dicke der neuen Kante nicht weniger als tren - 1 (mm) betragen darf.

8.4 Abnahme-Kriterien für Kerbkorrosion für nach den IACS Common Structural Rules gebaute Schiffe

8.4.1 Dort, wo die Kerbenbreite höchstens 15 % der Steghöhe hat, aber nicht mehr als 30 Millimeter beträgt (siehe Abbildung 3), muss die gemessene Dicke tm im Kerbenbereich den geringeren Wert der folgenden Kriterien einhalten:

tm = 0,75 (tas-built - tvol add) (mm);

tm = tren - 0,5 (mm); und

tm = 6 (mm).

8.4.2 Bauteile mit größeren Kerbenbereichen als denen in vorstehendem Absatz 8.4.1 müssen auf der Basis der Kriterien für einheitliche Korrosion nach den jeweils anzuwendenden IACS Common Structural Rules * unter Verwendung der gemessenen Durchschnittsdicke der jeweiligen Beplattung bzw. Steifen bewertet werden.

9 Berichte und Auswertung der Besichtigung

9.1 Auswertung des Besichtigungsberichtes

9.1.1 Die Daten und Informationen über den baulichen Zustand des Schiffes, die während der Besichtigung gesammelt werden, müssen auf Akzeptierbarkeit und Aufrechterhaltung der baulichen Unversehrtheit des Schiffes hin beurteilt werden.

9.1.1.1 Bei Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, ist die Längsfestigkeit des Schiffes unter Verwendung der gemessenen, erneuerten und verstärkten Dicken der Bauteile, soweit zutreffend, während der durchgeführten Erneuerungsbesichtigungen, nachdem das Schiff ein Alter von 15 Jahren erreicht hat (oder während der Erneuerungsbesichtigung Nr. 3, wenn diese durchgeführt wird, bevor das Schiff ein Alter von 15 Jahren erreicht hat), entsprechend den in den IACS Common Structural Rules festgelegten Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Massengutschiffen zu bewerten.

9.1.1.2 Das Endergebnis der nach Absatz 9.1.1.1 vorgeschriebenen Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffes nach der Erneuerung von oder Verstärkungsarbeiten an Bauteilen, wenn sie als ein Ergebnis der Erstbewertung durchgeführt wurden, ist als ein Bestandteil des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu erfassen.

9.1.2 Die Analyse der Daten muss von der Verwaltung durchgeführt und bestätigt werden, und die Schlussfolgerungen aus der Analyse müssen einen Teil des Berichtes über die Zustandsbewertung bilden (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper).

9.2. Berichte

9.2.1 Die Grundsätze für Besichtigungsberichte sind in Anlage 6 angegeben.

9.2.2 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungs-Standorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teil der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste der untersuchten und/oder geprüften Objekte (Druckprüfungen, Dickenmessungen usw.) und eine Angabe darüber, ob das Objekt für gut befunden worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger bzw. den nächsten anwesenden Besichtigern vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden.

9.2.3 Ein Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) von der Besichtigung und die Ergebnisse ist für den Eigner entsprechend Anlage 7 auszustellen und an Bord des Schiffes zu geben, um für zukünftige Besichtigungen als Bezugsgrundlage zu dienen. Der Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) muss von der Verwaltung bestätigt werden.

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Mindestanforderungen für eine Nahbesichtigung bei Erneuerungsbesichtigungen von Einhüllen-MassengutschiffenAnlage 1


Alter < 5 Jahre5 < Alter < 10 Jahre10 < Alter < 15 JahreAlter > 15 Jahre
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4 und folgende
(A) 25 % der Außenhautspanten im vorderen Laderaum an repräsentativen Stellen

(A) Ausgewählte Spanten in den übrigen Laderäumen

(B) Ein Querrahmen mit zugehöriger Beplattung und Längsspanten in zwei repräsentativen Wasserballasttanks jeden Typs (d. h. oberer Seitentank oder Hopper-Seitentank)

(C) Zwei ausgewählte Laderaum-Querschotte einschließlich der Innenkonstruktion der oberen und unteren Schottstühle, sofern eingebaut

(D) Alle Lukendeckel und Lukensülle der Laderäume (Beplattung und Versteifungen)

(A) Alle Außenhautspanten im vorderen Laderaum und 25 % der Außenhautspanten in jedem der übrigen Laderäume einschließlich der oberen und unteren Endbefestigungen und der angrenzenden Außenhaut-Beplattung

(A) Bei Massengutschiffen mit 100.000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit alle Außenhautspanten im vorderen Laderaum und 50 % der Außenhautspanten in jedem der übrigen Laderäume einschließlich der oberen und unteren Endbefestigungen und der angrenzenden Außenhaut-Beplattung

(B) Ein Querrahmen mit zugehöriger Beplattung und Längsspanten in jedem Wasserballasttank

(B) Vorderes und hinteres Querschott in einem Ballasttank einschließlich Versteifungssystem

(C) Alle Laderaum-Querschotte einschließlich innerer Verbände der oberen und unteren Schottstühle, sofern eingebaut.

(D) Lukendeckel und Lukensülle der Laderäume. Bei Laderaum-Lukendeckeln einer zugelassenen Konstruktion, die baulich keinen Zugang zu den innenliegenden Bauteilen haben, ist die Nahbesichtigung bzw. die Dickenmessung an den zugänglichen Teilen der Lukendeckel-Konstruktionen durchzuführen.

(E) Alle Decksplatten und Verbände unter Deck innerhalb der Reihe der Lukenöffnungen zwischen allen Luken der Laderäume.

(A) Alle Außenhautspanten im vorderen und einem anderen ausgewählten Laderaum und 50 % der Spanten in jedem der übrigen Laderäume einschließlich der oberen und unteren Endbefestigungen und der angrenzenden Außenhaut-Beplattung

(B) Alle Querschotte in den Ballasttanks einschließlich Versteifungssystem

(B) Alle Querrahmen mit zugehöriger Beplattung und Längsspanten in jedem Wasserballasttank

Bereiche (C), (D) und (E) wie bei der Erneuerungsbesichtigung Nr. 2

(A) Alle Außenhautspanten in allen Laderäumen einschließlich der oberen und unteren Endbefestigungen und der angrenzenden Außenhaut-Beplattung

Bereiche (B) bis (E) wie in Spalte 3


(A)Laderaum-Querspant
(B)Querrahmen oder wasserdichtes Querschott in Wasserballasttanks
(C)Beplattungen, Versteifungen und Träger des Laderaum-Querschotts
(D)Lukendeckel und Lukensülle der Laderäume. Bei Laderaum-Lukendeckeln einer zugelassenen Bauart, die baulich keinen Zugang zu den innenliegenden Bauteilen haben, ist die Nahbesichtigung bzw. sind die Dickenmessungen an den zugänglichen Teilen der Lukendeckel-Konstruktionen vorzunehmen.
(E)Deckbeplattung und Unter-Deck-Konstruktion innerhalb der Reihe der Lukenöffnungen zwischen den Luken der Laderäume
Siehe Skizzen im Anhang 3 der Anlage 8A und 8B für Bereiche, die (A), (B), (C), (D) und (E) entsprechen. Siehe auch die Skizze in Anlage 15 für die seitlichen Außenhautspanten von Schiffen, die der Übereinstimmung mit Entschließung MSC.168(79) unterliegen.
Anmerkung:Die Nahbesichtigung von Querschotten ist auf vier Ebenen durchzuführen:
Ebene (a)Unmittelbar über dem Innenboden und unmittelbar über der Linie der Fächerplatten (sofern eingebaut) und Abweisbleche bei Schiffen ohne unteren Schottstuhl.
Ebene (b)Unmittelbar über und unter der Toppplatte des unteren Schottstuhls (bei denjenigen Schiffen, bei denen untere Schottstühle eingebaut sind) und unmittelbar über der Linie der Abweisbleche.
Ebene (c)Etwa auf halber Schotthöhe.
Ebene (d)Unmittelbar unter der Beplattung des oberen Decks und unmittelbar angrenzend an den oberen Seitentank, und unmittelbar unter der Bodenplatte des oberen Schottstuhls bei denjenigen Schiffen, bei denen ein oberer Schottstuhl eingebaut ist, oder unmittelbar unter dem oberen Seitentank.

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Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei Erneuerungsbesichtigunge von Einhüllen-MassengutschiffenAnlage 2


Alter < 5 Jahre5 < Alter < 10 Jahre10 < Alter < 15 JahreAlter > 15 Jahre
Erneuerungsbesichtigung Nr. 1Erneuerungsbesichtigung Nr. 2Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4 und folgende
1 Verdächtige Bereiche1 Verdächtige Bereiche

2 Innerhalb des Ladungsbereichs:
Zwei Messquerschnitte der Deckbeplattung außerhalb der Reihe der Ladelukenöffnungen.

3 Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind.

4 Außenhautgänge in der Luft/ Wasser-Wechselzone im Bereich der nach vorstehendem Punkt 2 überprüften Messquerschnitte.

5 Ausgewählte Außenhautgänge in der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereichs.

6 Siehe Absatz 1.1.5 und Anlage 15 hinsichtlich der zusätzlichen Richtlinien für die Dickenmessungen von Rahmen und Knieblechen an der Außenhaut von Schiffen, die Entschließung MSC.168(79) einhalten müssen.

1 Verdächtige Bereiche

2 Innerhalb des Ladungsbereichs:

  1. Jede Deckplatte außerhalb der Reihe der Ladelukenöffnungen.
  2. Zwei Messquerschnitte, von denen sich einer im Mittschiffsbereich befindet, außerhalb der Reihe der Ladelukenöffnungen.
  3. Alle Außenhautgänge in der Luft/Wasser Wechselzone innerhalb des Ladungsbereichs

3 Dickenmessungen zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung an denjenigen Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind.

4 Ausgewählte Außenhautgänge in der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Laderaumbereichs.

5 Siehe Absatz 1.1.5 und Anlage 15 hinsichtlich der zusätzlichen Richtlinien für die Dickenmessungen von Rahmen und Knieblechen an der Außenhaut von Schiffen, die Entschließung MSC.168(79) einhalten müssen.

6 Wie nach Anlage 12 erforderlich für Schiffe, die Regel XII/6.1 des Übereinkommens einhalten müssen.

1 Verdächtige Bereiche

2 Innerhalb des Ladungsbereichs:

  1. Jede Deckplatte außerhalb der Reihe der Ladelukenöffnungen.
  2. Drei Messquerschnitte, von denen sich einer im Mittschiffsbereich befindet, außerhalb der Reihe der Ladelukenöffnungen.
  3. Jede Bodenplatte

3 Punkt 3 in Erneuerungsbesichtigung Nr. 3

4 Alle Außenhautgänge in der Luft/Wasser-Wechselzone über die volle Länge.

5 Siehe Absatz 1.1.5 und Anlage 15 hinsichtlich der zusätzlichen Richtlinien für die Dickenmessungen von Rahmen und Knieblechen an der Außenhaut von Schiffen, die Entschließung MSC.168(79) einhalten müssen .

6 Wie nach Anlage 12 erforderlich für Schiffe, die Regel XII/6.1 des Übereinkommens einhalten müssen.

.

Untersuchungsbericht des SchiffseignersAnlage 3

Baulicher Zustand

Name des Schiffes: ..............................................................................................................

IMO-Nummer: ..................................................................

Heimathafen: ...................................................

Eigner: ...........................................................

TANK/LADERAUMStahl-
Gütegrad
RisseKorrosionBeulenBeschichtungs-
Zustand
LochfraßUmbau/
Reparatur
Sonstiges

TANK/LADERAUM-Nr.

Deck:
Boden:
Seite:
Seitenspanten:
Längsschotte:
Querschotte:
Reparatur durchgeführt wegen: .............................................................................................................................

Dickenmessungen durchgeführt am: ..................................................................................................................... (Daten)

Befunde im Allgemeinen: ......................................................................................................................................

Ausstehende Besichtigungen: ................................................................................................................................

Bestehende Auflagen der Klasse: ...........................................................................................................................

Bemerkungen: .........................................................................................................................................................

Untersucht durch:

Name

Untersuchungsdatum

Unterschrift

.

BesichtigungsprogrammAnlage 4A

Grundlegende und nähere Angaben

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Länge zwischen den Loten (m):
Bauwerft:
Baunummer:
Anerkannte Organisation (RO):
RO-Schiffsidentität:
Baudatum des Schiffes:
Eigner:
Dickenmessungs-Unternehmen:

1 Einleitung

1.1. Umfang

1.1.1 Das vorliegende Besichtigungsprogramm umfasst den durch den Code vorgeschriebenen Mindestumfang der generellen Besichtigungen, der Nahbesichtigungen, der Dickenmessungen und der Druckprüfungen innerhalb des Ladungsbereiches, der Laderäume und der Ballasttanks einschließlich des vorderen und hinteren Piektanks.

1.1.2 Die Vorkehrungen und Sicherheitsaspekte der Besichtigung müssen für den bzw. die anwesenden Besichtiger akzeptierbar sein.

1.2. Dokumentation

Alle Unterlagen, die bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms verwendet werden, müssen während der Besichtigung an Bord dem Abschnitt 6 entsprechend verfügbar sein.

2 Anordnung von Laderäumen, Tanks und anderen Räumen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben (entweder in der Form von Plänen oder Text) über die Anordnung von Laderäumen, Tanks und anderen Räumen, die in den Rahmen der Besichtigung fallen, zur Verfügung stellen.

3 Liste der Laderäume, Tanks und anderen Räume mit Angaben über ihre Verwendung, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angabenüber die Verwendung der Laderäume und Tanks des Schiffes, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, angeben (und muss diese aktualisieren) .

4 Bedingungen für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben über die Bedingungen für die Besichtigung zur Verfügung stellen, z.B. Angaben bezüglich Laderaum- und Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.

5 Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben über die Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung vorgesehen sind, angeben (und muss diese aktualisieren).

6 Liste der Ausrüstung für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Ausrüstung festlegen und auflisten, die zur Durchführung der Besichtigung und der erforderlichen Dickenmessungen zur Verfügung gestellt wird.

7 Besichtigungsanforderungen

7.1. Generelle Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Räume festlegen und auflisten, die einer generellen Besichtigung für dieses Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.5.1 zu unterziehen sind.

7.2. Nahbesichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bauteile des Schiffskörpers festlegen und auflisten, die einer Nahbesichtigung für dieses Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.5.2 zu unterziehen sind.

8 Festlegung von Tanks für die Tankprüfung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Laderäume und Tanks festlegen und auflisten, die einer Tankprüfung für dieses Schiff in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.7 zu unterziehen sind.

9 Festlegung von Bereichen und Abschnitten für Dickenmessungen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche und Abschnitte festlegen und auflisten,bei denen Dickenmessungen in Übereinstimmung mit Absatz 2.6.1 vorzunehmen sind.

10 Mindestdicke der Bauteile des Schiffskörpers

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Mindestdicke für die Bauteile des Schiffskörpers dieses Schiffes genau angeben, die einer Besichtigung unterliegen (angegeben in (a) oder vorzugsweise in (b), wenn solche Angaben verfügbar sind):

(a) Ermittelt nach der beigefügten Tabelle der Abrostungs-Toleranzen und der ursprünglichen Dicke nach den Konstruktionsplänen der Schiffsverbände des Schiffes;

(b) Angegeben in der folgenden Tabelle:

Bereich oder StelleUrsprüngliche Neubau-Dicke
(mm)
Mindestdicke
(mm)
Dicke erheblicher Korrosion
(mm)
Deck
Beplattung
Längsbalken
Längsträger
Querdeckbeplattung
Querdeckbalken
Boden
Beplattung
Längsspanten
Längsträger
Innenboden
Beplattung
Längssteifen
Längsträger
Bodenwrangen
Schiffsseite im Bereich der oberen Seitentanks
Beplattung
Längsspanten
Schiffsseite im Bereich der Hopper-Seitentanks
Beplattung
Längsspanten
Schiffsseite im Bereich der Tanks
(sofern zutreffend)
Beplattung
Längsspanten
Längsstringer
Schiffsseite im Bereich der Laderäume
Beplattung
Stege der Seitenspanten
Gurte/Flansche der Seitenspanten
Obere Knieblechstege
Obere Knieblechflansche/-gurte
Untere Knieblechstege
Untere Knieblechflansche/-gurte
Längsschott
(sofern zutreffend)
Beplattung
Längssteifen (sofern zutreffend)
Längsträger (sofern zutreffend)
Querschotte
Beplattung
Steifen (sofern zutreffend)
Beplattung des oberen Schottstuhls
Steifen des oberen Schottstuhls
Beplattung des unteren Schottstuhls
Steifen des unteren Schottstuhls
Quer-Rahmenspanten in den oberen Seitentanks
Beplattung
Flansche/Gurte
Steifen
Quer-Rahmenspanten in den Hopper-Seitentanks
Beplattung
Flansche/Gurte
Steifen
Lukendeckel
Beplattung
Steifen
Lukensülle
Beplattung
Steifen
Anmerkung:
Die Tabellen der Abrostungs-Toleranzen müssen dem Besichtigungsprogramm beigefügt sein. Bei Schiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind, muss die Erneuerungsdicke der Bauteile des Schiffskörpers in den entsprechenden Zeichnungen angegeben sein.

11 Dickenmessungs-Unternehmen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Änderungen, sofern vorhanden, in Bezug auf die Angaben über das Dickenmessungs-Unternehmen, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind, genau angeben.

12 Erfahrungen mit Schäden am Schiff

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Einzelheiten der Schäden am Schiffskörper über mindestens die letzten drei Jahre im Bereich der Laderäume, Ballasttanks und Leerräume innerhalb des Ladungsbereichs unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Tabellen angeben. Diese Schäden sind der Besichtigung zu unterziehen.

Schäden am Schiffskörper für dieses Schiff, nach der Lage geordnet

Laderaum-, Tank- oder Raum-Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

Schäden am Schiffskörper bei Schwesterschiffen oder ähnlichen Schiffen (falls vorhanden) im Fall konstruktionsbedingter Schäden

Laderaum-, Tank- oder Raum-Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

13 Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche, in denen erhebliche Korrosion bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde, genau angeben und auflisten.

14 Kritische Strukturbereiche und verdächtige Bereiche

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die kritischen Strukturbereiche und verdächtigen Bereiche festlegen und auflisten, wenn solche Angaben verfügbar sind.

15 Sonstige wichtige Anmerkungen und Informationen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Anmerkungen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Besichtigung relevant sind.

.

Liste der PläneAnhang 1

Die Anforderungen des Absatzes 5.1.3.2 schreibt vor, schreiben vor, dass die Haupt-Baupläne von Laderäumen und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - high-tensile steel) verfügbar sein müssen. Dieser Anhang des Besichtigungsprogramms muss die Haupt-Baupläne, die einen Teil des Besichtigungsprogramms bilden, genau angeben und auflisten.

.

Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnhang 2

Der Fragebogen für die Planung der Besichtigung (Anlage 4B), der vom Eigner vorgelegt worden ist, muss dem Besichtigungsprogramm angefügt sein.

.

Sonstige UnterlagenAnhang 3

Dieser Teil des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Unterlagen, die einen Teil des Planes bilden, genau angeben und auflisten.

Erarbeitet durch den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die Einhaltung des Absatzes 5.1.3.

Datum: .....................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters des Eigners)

Datum: .....................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters der Verwaltung)

.

Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnlage 4B

Die folgenden Informationen versetzen den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in die Lage, ein Besichtigungsprogramm zu entwickeln, das die Anforderungen des Codes erfüllt. Es ist unbedingt erforderlich, dass der Eigner die aktuellsten Informationen zur Verfügung stellt, wenn der vorliegende Fragebogen ausgefüllt wird. Der vorliegende Fragebogen enthält, in ausgefüllter Form alle Angaben und Werkstoffe, die durch den Code vorgeschrieben sind.

1 Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Eigner:
Anerkannte Organisation (RO):
RO-Schiffsidentität:
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Baudatum:

2 Information über die Zugangseinrichtung für Nahbesichtigungen und Dickenmessung

Der Eigner hat in der nachfolgenden Tabelle die Zugangsmöglichkeiten zu den Bauteilen anzugeben, die einer Nahbesichtigung und einer Dickenmessung unterzogen werden. Eine Nahbesichtigung ist eine Untersuchung, bei der sich die Einzelheiten der Bauteile im Nahbereich einer Sichtprüfung durch den anwesenden Besichtiger befinden, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

Laderaum/Tank-NummerKonstruktion
(Bauteil)
Feste Zugangsmöglichkeiten

Wegnehmbare Laufstege

FlößeLeiternUnmittelbarer ZugangSonstige Einrichtungen
(bitte genau angeben)
Vorderes LotVorpiek
Hinteres LotAchterpiek
LaderäumeLuken-Längssülle
Obere geneigte Beplattung
Beplattung des oberen Schottstuhls
Querdeck
Außenhaut, Spanten und Kniebleche
Querschott
Beplattung des Hopper-Seitentanks
Unterer Schottstuhl
Tankdecke
Obere SeitentanksVerbände unter Deck
Außenhaut und Verbände
Geneigte Beplattung und Verbände
Rahmen und Schotte
Hopper-SeitentanksGeneigte Beplattung und Verbände
Außenhaut und Verbände
Bodenkonstruktion
Rahmen und Schotte
Doppelboden-Konstruktion
Innenkonstruktion des oberen Schottstuhls
Innenkonstruktion des unteren Schottstuhls
Bisherige Beförderung von Massengütern mit korrosiver Eigenschaft
(z.B. hoher Schwefelgehalt)

3 Untersuchungen des Eigners

Unter Verwendung eines Formates, das dem der nachfolgenden Tabelle ähnlich ist (welches als Beispiel angegeben ist), muss der Eigner Einzelheiten der Ergebnisse seiner Untersuchungen über die drei letzten Jahre - in Übereinstimmung mit dem Code - von allen LADERÄUMEN und BALLASTTANKS sowie LEERRÄUMEN im Ladungsbereich zur Verfügung stellen.

Tank/Laderaum-NummerKorrosions-Schutz
(1)
Beschichtungs-Umfang
(2)
Beschichtungs-Zustand
(3)
Bauliche Schäden
(4)
Bisherige Verwendung der Laderäume und Tanks
(5)
Laderäume
Obere Seitentanks
Untere Seitentanks
Doppelhüllen-Tanks
Doppelboden-Tanks
Oberer Schottstuhl
Unterer Schottstuhl
Vorpiek
Achterpiek
Verschiedene andere Räume


Anmerkung:
Tanks, die für Öl bzw. Ballast verwendet werden, sind anzugeben.
Name des Vertreters des Eigners:
..............................................................

Unterschrift: .........................................

Datum: ..................................................

1)HC = harte Beschichtung (hard coating)
SC = weiche Beschichtung (soft coating)
SH = halbfeste Beschichtung (semi-hard coating)
NP = kein Schutz (no protection)
2)U = oberer Teil (upper part)
M = mittlerer Teil (middle part)
L = unterer Teil (lower part)
C = vollständig (complete)
3)G = gut (good)
F = annehmbar (fair)
P = schlecht (poor)
RC = wiederbeschichtet (recoated) (während der letzten drei Jahre)
4)N = keine Fundstellen aufgezeichnet (no finding recorded)
Y = Fundstellen aufgezeichnet (findings recorded)
Die Beschreibung der Fundstellen ist diesem Fragebogen beizufügen
5)DR = Beschädigung & Reparatur (damage & repair)
L = Leckagen (leakages)
CV = Umbau (conversion) (Die Beschreibung ist diesem Fragebogen beizufügen)

Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle

Die Berichte über Überprüfungen im Rahmen der Hafenstaatkontrolle, die mit den Bauteilen des Schiffskörpers zusammenhängende Mängel und relevante Informationen über die Behebung der Mängel enthalten, sind hier aufzulisten:

System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

Die Nicht-Übereinstimmungen in Bezug auf die Instandhaltung des Schiffskörpers einschließlich der zugehörigen Abhilfemaßnahmen sind hier aufzulisten:

Name und Anschrift des zugelassenen Dickenmessungs-Unternehmens

.

Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung eines Unternehmens, das Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchführtAnlage 5

1 Anwendung

Diese Anleitung gilt für die Zertifizierung eines Unternehmens, das beabsichtigt, Dickenmessungen an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.

2 Verfahren für die Zulassung und Zertifizierung

Einreichen von Unterlagen

2.1. Die folgenden Unterlagen sind der Verwaltung für eine Zulassung einzureichen:

  1. Beschreibung des Unternehmens, z.B. Organisation und Führungsstruktur;
  2. Erfahrung des Unternehmens mit der Dickenmessung an Bauteilen des Schiffskörpers;
  3. Berufslaufbahn der Techniker, d.h. Erfahrung der Techniker als Messtechniker für Dickenmessung, technische Kenntnisse und Erfahrung in Bezug auf die Schiffskonstruktion usw. Die Messtechniker müssen entsprechend einer anerkannten industriellen Norm zur zerstörungsfreien Prüfung (ZfP-Norm) qualifiziert sein;
  4. für die Dickenmessung verwendete Ausrüstung, wie zum Beispiel Ultraschall-Geräte und ihre Wartungs- und Kalibrierungs-Verfahren;
  5. Arbeitsanleitung für die Messtechniker;
  6. Trainingsprogramme für die Techniker zur Durchführung von Dickenmessungen; und
  7. ein Messprotokoll-Formular in Übereinstimmung mit den empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen (siehe Anlage 8A bzw. Anlage 8B).

Auditierung des Unternehmens

2.2. Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen mit zufriedenstellendem Ergebnis muss eine Auditierung des Unternehmens durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Unternehmen entsprechend den eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß organisiert ist und geführt wird und schließlich in der Lage ist, eine Dickenmessung an Bauteilen des Schiffskörpers durchzuführen.

2.3. Die Zertifizierung ist abhängig von einer Vorführung der Dickenmessung an Bord sowie zufriedenstellenden Messberichten.

3 Zertifizierung

3.1. Nach zufriedenstellenden Ergebnissen sowohl der Auditierung des Unternehmens nach Absatz 2.2 als auch der Messvorführungen nach Absatz 2.3 hat die Verwaltung ein Zulassungszertifikat auszustellen sowie ein Begleitschreiben mit der Bestätigung, dass das System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens zertifiziert worden ist.

3.2. Eine Erneuerung bzw. Bestätigung des Zertifikates ist in Abständen von nicht mehr als drei Jahren durch Bestätigung, dass die ursprünglich festgelegten Bedingungen weiterhin bestehen, vorzunehmen.

4 Information über jegliche Änderungen am zertifizierten System des Dickenmessungs- Verfahrens

In den Fällen, dass irgendeine Änderung am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens vorgenommen worden ist, muss eine solche Änderung unverzüglich der Verwaltung mitgeteilt werden. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, muss eine erneute Überprüfung (Re-Audit) erfolgen.

5 Aufhebung der Zulassung

In den folgenden Fällen kann die Zulassung aufgehoben und die Zertifizierung entzogen werden:

  1. Wenn die Messungen unsachgemäß durchgeführt oder die Ergebnisse falsch wiedergegeben wurden;
  2. wenn der Besichtiger Mängel in den zugelassenen Systemen des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens festgestellt hat; und
  3. wenn das Unternehmen es unterlassen hat, jegliche Änderungen entsprechend Abschnitt 4 der Verwaltung, wie vorgeschrieben, mitzuteilen.

.

Grundsätze für BesichtigungsberichteAnlage 6

Der Besichtiger muss bzw. die Besichtiger müssen bei Massengutschiffen, die diesem Code unterliegen, grundsätzlich die folgenden Inhalte in den Bericht für die Besichtigung des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme aufnehmen, soweit für die Besichtigung von Bedeutung. Die Gliederung des Berichtinhalts kann in Abhängigkeit vom Berichtswesen der Verwaltung unterschiedlich sein.

1 Allgemeines

1.1. Ein Besichtigungsbericht muss in den folgenden Fällen angefertigt werden:

  1. Im Zusammenhang mit dem Beginn, der Weiterführung und/oder dem Abschluss von regelmäßigen Besichtigungen des Schiffskörpers, d. h. jährliche Besichtigungen, Zwischenbesichtigungen bzw. Erneuerungsbesichtigungen;
  2. wenn bauliche Schäden bzw. Mängel festgestellt worden sind;
  3. wenn Reparaturen, Erneuerungen oder Umbauten vorgenommen worden sind; und
  4. eine Auflage der Klasse (Empfehlung) erteilt oder aufgehoben worden ist.

1.2. Der Bericht muss enthalten:

  1. Den Nachweis, dass die vorgeschriebenen Besichtigungen in Übereinstimmung mit den maßgeblichen Vorschriften durchgeführt worden sind;
  2. die Dokumentation der durchgeführten Besichtigungen mit Fundstellen, durchgeführten Reparaturen und erteilten oder aufgehobenen Auflagen der Klasse (Empfehlung);
  3. Besichtigungsaufzeichnungen einschließlich vorgenommener Tätigkeiten, die einen prüffähigen dokumentarischen Verlauf darstellen. Die Besichtigungsberichte müssen im Aktenordner für die Besichtigungsberichte, der sich an Bord befinden muss, aufbewahrt werden;
  4. Informationen für die Planung künftiger Besichtigungen; und
  5. Informationen, die als Beitrag für die Weiterentwicklung von Klassifikationsvorschriften und Anweisungen verwendet werden können.

1.3. Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungsstandorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teilbereich der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste mit den besichtigten Teilen, relevanten Fundstellen und der Angabe, ob das Bauteil abgenommen worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Eine durchgeführte Dickenmessung und Tankprüfung müssen ebenfalls für den nächsten Besichtiger aufgelistet werden.

2 Umfang der Besichtigung

2.1. Kennzeichnung der Räume, in denen eine generelle Besichtigung durchgeführt worden ist.

2.2. Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Laderaum einschließlich Lukendeckeln und Lukensüllen, wo eine Nahbesichtigung durchgeführt worden ist, sowie Angaben über die verwendeten Zugangsmöglichkeiten.

2.3. Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Laderaum einschließlich Lukendeckeln und Lukensüllen, wo eine Dickenmessung durchgeführt worden ist.

Anmerkung:
Die Kennzeichnung der Stelle einer Nahbesichtigung und Dickenmessung muss mindestens eine Bestätigung mit einer Beschreibung der einzelnen Bauteile enthalten, die dem Umfang der Anforderungen entspricht, welche in Anlage A auf der Grundlage der Art der periodischen Besichtigung und des Schiffsalters festgelegt sind.

Wenn nur eine teilweise Besichtigung erforderlich ist, d. h. 25 % der Außenhautspanten, ein Querrahmen und zwei ausgewählte Laderaum-Querschotte, muss die Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Laderaum anhand der Spantnummern erfolgen.

2.4. Bei Bereichen in Ballasttanks und Laderäumen, wo sich die Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand befindet und der Umfang der Nahbesichtigung und/oder der Dickenmessung besonders geprüft worden ist, müssen die Bauteile gekennzeichnet sein, die einer besonderen Prüfung unterliegen.

2.5. Kennzeichnung der Tanks, die einer Tankprüfung unterliegen.

2.6 Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen an Deck und innerhalb von Laderäumen, Ballasttanks, Rohrtunneln, Kofferdämmen und Leerräumen, bei denen:

  1. eine Untersuchung einschließlich einer Innenuntersuchung an Rohrleitungen mit Ventilen und Fittingen sowie ggf. eine Dickenmessung durchgeführt worden ist; und
  2. Funktionsprüfungen bei Betriebsdruck durchgeführt worden sind.

3. Ergebnis der Besichtigung

3.1. Art, Umfang und Zustand der Schutzbeschichtung in jedem Tank, soweit zutreffend, (bewertet als GUT, AUSREICHEND oder SCHLECHT) einschließlich Kennzeichnung der Tanks, die mit Anoden ausgerüstet sind.

3.2. Baulicher Zustand des jeweiligen Raumes mit Angaben zum Folgenden, soweit zutreffend:

  1. Kennzeichnung der Fundstellen, wie beispielsweise:
    1. Korrosion mit Beschreibung der Fundstelle, der Art und des Umfanges,
    2. Bereiche mit erheblicher Korrosion;
    3. Risse bzw. Brüche mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges;
    4. Beulung mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges; und
    5. Kerben mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges;
  2. Kennzeichnung der Räume, in denen keine Beschädigungen bzw. Mängel gefunden wurden. Der Bericht kann durch Skizzen bzw. Fotos ergänzt werden; und
  3. der Bericht mit den Dickenmessungen muss von dem Besichtiger bestätigt und unterzeichnet werden, der die Messungen an Bord beaufsichtigt hat.

4 Eingeleitete Maßnahmen in Bezug auf die Fundstellen

4.1. Immer wenn der anwesende Besichtiger der Ansicht ist, dass Reparaturen erforderlich sind, muss jedes zu reparierende Bauteil in einem Besichtigungsbericht genau angegeben sein. Immer wenn Reparaturen durchgeführt werden, müssen die Einzelheiten der ausgeführten Reparaturen unter genauer Bezugnahme auf die entsprechenden Bauteile im Besichtigungsbericht angegeben sein.

4.2 Ausgeführte Reparaturen müssen genau angegeben werden mit der Angabe von:

  1. Raum bzw. Abteilung;
  2. Bauteil;
  3. Art der Reparatur (d. h. Erneuerung oder Ausbesserung) einschließlich:
    1. Gütegraden des Stahls und Abmessungen (falls abweichend von den Originalwerten); und
    2. Skizzen bzw. Fotos der Reparatur, soweit zweckdienlich; und
  4. Umfang der Reparatur; und
  5. zerstörungsfreien Prüfungen (ZfP-Norm) / Prüfungen.

4.3. Bei Reparaturen, die während der Besichtigung nicht abgeschlossen werden, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung eine bestimmte Frist für die Reparaturen auferlegen. Um dem Besichtiger, der für die Besichtigung der Reparaturen anwesend ist, genaue und sachgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, muss die Klassifizierungsbedingung bzw. Empfehlung mit der Kennzeichnung jedes zu reparierenden Bauteils ausreichend detailliert sein. Für die Kenntlichmachung umfangreicher Reparaturen kann im Besichtigungsbericht ein Hinweis aufgenommen werden.

.

Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper)Anlage 7

Ausgestellt nach Abschluss der Erneuerungsbesichtigung

Allgemeine Angaben

Name des Schiffes:Verwaltung/Identitäts-Nummer der anerkannten Organisation:

IMO-Nummer:

Heimathafen:Nationale Flagge:
Tragfähigkeit
(metrische Tonnen):
Bruttoraumzahl:
National:
ITC (1969):
Baudatum:Klassenzusatzzeichen:
Datum eines größeren Umbaus:
Art des Umbaus:

1 Die unten aufgeführten Besichtigungsberichte und Unterlagen sind vom Unterzeichnenden überprüft und für in Ordnung befunden worden.

2 Eine Zusammenfassung der Besichtigung ist auf Blatt 2 beigefügt.

3 Die Erneuerungsbesichtigung ist in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Code am (Datum) ........................... abgeschlossen worden:

Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) erstellt durch:Name:
Unterschrift:
Titel:
Büro:Datum:
Bericht über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) überprüft durch:Name:
Unterschrift:
Titel:
Büro:Datum:

Beigefügte Berichte und Unterlagen:

1)

2)

3)

4)

5)

Inhalt des Berichtes über die Zustandsbewertung
(zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper)

Teil 1 - Allgemeine Angaben:- Siehe Titelblatt
Teil 2 - Berichtsübersicht:- Wo und wie die Besichtigung durchgeführt wurde
Teil 3 - Nahbesichtigung:- Umfang (welche Tanks/Laderäume)
Teil 4 - Dickenmessungen:- Bezugnahme auf den Bericht über Dickenmessungen

- Zusammenfassung der Messstellen (wo gemessen wurde)

- Separates Formblatt, das die Räume/Bereiche mit erheblicher Korrosion angibt, und zugehörige

- Dickenminderung (Abrostung)

- Korrosionsverteilung

Teil 5 - Tank/Laderaum - Korrosionsschutzsystem:- Separates Formblatt, das Folgendes angibt:

- Ort der Beschichtung

- Zustand der Beschichtung (sofern zutreffend)

Teil 6 - Reparaturen:- Angabe der Räume/Bereiche
Teil 7 - Bedingungen der Klasse (Empfehlungen) /Vorschriften des Flaggenstaates:
Teil 8 - Vermerke:- Akzeptierbare Schäden

- Hinweispunkte für zukünftige Besichtigungen, z.B. auf verdächtige Bereiche

- Erweiterte jährliche bzw. Zwischenbesichtigung aufgrund schwerer Beschichtungsschäden

Teil 9 - Schlussfolgerung:- Bestätigung der Bewertung/Überprüfung des Besichtigungsberichtes

Auszug aus den Dickenmessungen für Schiffe, die nicht nach dem IACS Common Structural Rules gebaut sind

Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:

Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraß 3Dickenminderung (Abrostung)
(%)
Korrosions-Verteilung 2Bemerkungen
(z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen)

Anmerkungen:

  1. Erhebliche Korrosion, d. h. Verlust von 75-100 % der zulässigen Toleranzen.
  2. P = Lochfraß (pitting)
    C = Korrosion im Allgemeinen (corrosion in general)
  3. Jede Bodenplatte mit einer Lochfraßintensität von 20 % oder mehr, mit einem Verlust im Umfang einer erheblichen Korrosion, oder mit einer durchschnittlichen Lochfraßtiefe von einem Drittel oder mehr der tatsächlichen Plattendicke ist zu vermerken.

Auszug aus den Dickenmessungen für Schiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind

Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:

Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraßtm - tren (mm)Korrosions-Verteilung 2Bemerkungen
(z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen)

Anmerkungen:

  1. Erhebliche Korrosion: ein Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung eine gemessene Dicke zwischen tren + 0,5 mm und tren ergibt.
  2. P = Lochfraßkorrosion (pitting)
    C = Korrosion im Allgemeinen (corrosion in general)
    Bereiche mit tiefem Lochfraß, bewertet entsprechend Abschnitt 8.2 sind in dieser Spalte einzutragen.

Korrosionsschutzsystem im Tank/Laderaum

Tank/Laderaum-Nummer 1Korrosionsschutzsystem 2 des Tanks/LaderaumsZustand der Beschichtung 3Bemerkungen

Anmerkungen:

  1. Alle Ballasttanks und Laderäume müssen aufgeführt sein.
  2. C = Beschichtung (coating)
    NP = kein Schutz (no protection)
  3. Zustand der Beschichtung entsprechend der folgenden Festlegung:
GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen:
AUSREICHENDZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT; und
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen/Bereiche oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen/Bereiche.

Liegt der Beschichtungszustand SCHLECHT vor, müssen erweiterte jährliche Besichtigungen eingeleitet werden. Dies ist in Teil 8 des Inhalts des Berichtes über die Zustandsbewertung (zusammenfassender Bericht zum Schiffskörper) zu vermerken.

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Empfohlene Verfahren für Dickenmessungen bei Einhüllen-Massengutschiffen, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind *Anlage 8A

Allgemeines

1. Diese Verfahren sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, wie sie nach Teil A der Anlage A vorgeschrieben sind.

2. Die in Anhang 2 dargestellten Berichts-Formblätter TM1-BC, TM2-BC(i), TM2-BC(ii), TM3-BC, TM4-BC, TM5-BC, TM6-BC, TM7-BC(i) und TM7-BC(ii) sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, und die maximal zulässige Verringerung (Abrostung) soll angegeben werden. Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

3. Anhang 3 enthält anleitende Schaubilder und Anmerkungen in Bezug auf die Berichts- Formblätter und die Anforderungen für die Dickenmessung.

4. Die Berichts-Formblätter sollen, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen ergänzt werden.

.

Allgemeine AngabenAnhang 1


Name des Schiffes: ......................................................................................................................................

IMO-Nummer: ......................................................................................................................................

Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: .....................................................................................................................................

Heimathafen: .....................................................................................................................................

Bruttoraumzahl: .....................................................................................................................................

Tragfähigkeit: ........................................................................................................................................

Baudatum: ........................................................................................................................................

Klassifikationsgesellschaft: .......................................................................................................................................



Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: ................................................................

Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: ....................................................................................

Zertifikats-Nummer: .............................................................................................................................

Zertifikat gültig vom ........................................ bis ..........................................................................................................................

Ort der Messung: ..................................................................................................................................

Erstes Datum der Messung: ...................................................................................................................

Letztes Datum der Messung: .................................................................................................................

Erneuerungsbesichtigung/Zwischenbesichtigung 4 fällig am: .....................................................................

Einzelheiten der Messausrüstung: ..........................................................................................................

Qualifikation des Messtechnikers: .........................................................................................................


Berichtsnummer: ....................................bestehend aus .............................................Seiten
Name des Messtechnikers: .................................Name des Besichtigers: ...............................
Unterschrift des Messtechnikers: ......................Unterschrift des Besichtigers: ......................
Stempel des Unternehmens: .............................Verwaltung: ...................................................

Siegel

.

Berichte über die DickenmessungAnhang 2

TM1-BC - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, allen Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten *

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Lage des Ganges
Lage der PlatteNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeVorderer MesswertHinterer MesswertMittlere Abrostung
%
Maximal zulässige Abrostung
MessungAbrostung BBAbrostung StBMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)BBStBmm%mm%BBStBmm%mm%BBStB(mm)
12. vorn
11.
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
Mittschiffs
1. hinten
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.

Unterschrift des Messtechnikers: ...................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM1-BC:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:

  1. Gesamte Beplattung des Gurtungsdecks im Ladungsbereich.
  2. Beplattung des Kiels, der Bodengänge und Kimmgänge im Ladungsbereich.
  3. Beplattung der seitlichen Außenhaut von allen Gängen der Luft/Wasser-Wechselzone im Ladungsbereich.
  4. Beplattung der seitlichen Außenhaut von ausgewählten Gängen der Luft/Wasser- Wechselzone außerhalb des Ladungsbereichs.

2 Die Lage des Plattenganges soll wie folgt eindeutig angegeben sein:

  1. Für das Gurtungsdeck sind die Plattengänge von der Stringerplatte aus nach innen zu nummerieren.
  2. Für die Bodenbeplattung sind die Plattengänge von der Kielplatte aus nach außen zu
    nummerieren.
  3. Für die seitlichen Außenhautplatten sind die Plattengänge vom Schergang aus nach unten mit Nummern und mit Buchstaben, wie es sich aus der Außenhautform ergibt, zu versehen.

3 Es sollen nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen eingetragen werden.

4 Die Messungen sollen jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorgenommen werden.

5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-BC(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Gesamtanzahl
Deck

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Gesamtanzahl
Deck

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-BC(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung des Gurtungsdecks und des Scherganges von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Laderaumbereiches, welche die im Schaubild typischer Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (1), (2) und (3) umfassen (Anhang 3).

2 Es sind nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen einzutragen.

3 Der obere Bereich umfasst die Deckbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).

4 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-BC(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-BC(ii)

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (4), (5), (6) und (7) umfassen (Anhang 3).

2 Der untere Bereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM3-BC - Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNr.Ursprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM3-BC:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Längsverbänden von Schiffsquerschnitten verwendet werden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entprechenden Bauteile (8) bis (20) umfassen (Anhang 3).

2 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM4-BC - Bericht über die Dickenmessung von Querverbänden in Doppelboden-Wasserballasttanks, in den Hopper-Wasserballast-Seitentanks und den oberen Wasserballast-Seitentanks

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Querverbandes:
BauteilBauteil-Nr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)mmBBStB(mm)%mm%
.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM4-BC:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querverbänden verwendet werden, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (23) bis (25) umfassen (Anhang 3).

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM5-BC - Bericht über die Dickenmessung von Querschotten von Laderäumen

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Lage des Bauteils:Spant-Nr.:
Bauteil (Beplattung/Steife)
Dies ist ein unsichtbarer Text um
eine gewisse Spaltenbreite zu erzeugen
Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM5-BC:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querschotten von Laderäumen verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM6-BC - Bericht über die Dickenmessung von sonstigen Bauteilen

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Bauteil:

Skizze

Lage des Bauteils:
BeschreibungUrsprüngliche Dicke

Max. zuläss. Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM6-BC:

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an sonstigen Bauteilen einschließlich der im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (28), (29) und (30) im Anhang 3 verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM7-BC(i) - Bericht über die Dickenmessung an Laderaum-Querspanten

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Laderaum Nr.

Oberer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)(mm)BBStBmm%mm%
.

Mittlerer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)(mm)BBStBmm%mm%
.

Unterer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeMax. zuläss. AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)(mm)BBStBmm%mm%
.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM7-BC(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben. Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

3 Die Lage und das Muster der Messungen sind auf den nachfolgend dargestellten Skizzen von Laderaumspanten anzugeben.

Bild

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM7-BC(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Laderaum-Außenhaut/Seitenspanten

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Laderaum Nr.: ............................................................................................. Schiffsseite:...................................................................................... (Backbord/Steuerbord)

Zone A

Spant-Nr.Urspr. DicketRENtCOATtMAbrostung
mmmmMmmmmm%
.

Zone B

Urspr. DicketRENtCOATtMAbrostung
mmmmMmmmmm%
.

Zone C

Urspr. DicketRENtCOATtMAbrostung
mmmmMmmmmm%
.

Zone D

Urspr. DicketRENtCOATtMAbrostung
mmmmMmmmmm%
.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM7-BC(ii):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung von Laderaum-Querrahmen für die Anwendung der Entschließung MSC.168(79) verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in Anlage 15 zur Verfügung gestellt.

3 Die Symbole haben die folgende Bedeutung:
tM = gemessene Dicke (in mm)
tREN = Dicke, bei der eine Erneuerung entsprechend Abschnitt 2.1.2 der Anlage 2 der Entschließung MSC.168(79) erforderlich ist.
tCOAT = 0,75 · (Dicke (in mm), wie nach Anlage 1 der Entschließung MSC.168(79) in Absatz 3 für die Stege von Spanten und in Absatz 4 für obere und untere Kniebleche vorgeschrieben).

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

.

Anleitung für die Dickenmessung- Einhüllen-Massengutschiffe, die nicht nach den IACS Common Structural Rules gebaut sindAnhang 3

Typischer Schiffsquerschnitt für Längs- und Querverbände

Bild

Berichte TM2-BC(i)
und TM2-BC(ii)

Bericht TM3-BC

1Gurtungsdeckbeplattung8Deck-Längsbalken15Kimm-Längsspanten
2Stringerplatte9Deck-Längsträger16Außenhaut-Längsspanten, sofern vorhanden
3Schergang10Schergang-Längsspanten17Innenbodenbeplattung
4Außenhautbeplattung11Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Innenboden-Längsspanten
5Kimmgangbeplattung12Längssteifen der geneigten Bodenplatte
des oberen Seitentanks
19Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
6Bodenbeplattung13Boden-Längsspanten20Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
7Kielgangplatte14Boden-Längsträger  

Bericht TM4-BC

Bericht TM6-BC

Bericht TM7-BC

23Doppelbodentank-Querträger
(Bodenwrangen)
28Lukensülle34Laderaumspanten oder Zwischenwände
24Querrahmen, oberer Seitentank29Deckbeplattung zwischen den Luken  
25Querrahmen, Hopper-Seitentank30Lukendeckel  

Schiffsquerschnitt - Kontur
Das Schaubild kann für diejenigen Schiffe verwendet werden, bei denen die typischen Schiffsquerschnitte nicht verwendbar sind.

Bild

Berichte TM2-BC

Bericht TM3-BC

1Gurtungsdeckbeplattung8Deck-Längsbalken16Außenhaut-Längsspanten
2Stringerplatte9Deck-Längsträger17Innenbodenbeplattung
3Schergang10Schergang-Längsspanten18Innenboden-Längsspanten
4Außenhautbeplattung11Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
19Geneigte Seitenplatte des unteren Seitentanks
5Kimmgangbeplattung12Längssteifen der geneigten Bodenplatte
des oberen Seitentanks
20Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des unteren Seitentanks
6Bodenbeplattung13Boden-Längsspanten21
7Kielgangplatte14Boden-Längsträger22 
15Kimm-Längsspanten  

Bericht TM4-BC

Bericht TM6-BC

Bericht TM7-BC

23Doppelbodentank-Querträger
(Bodenwrange)
28Luken-Längssüll34Laderaum-Spanten oder Zwischenwände
24Querrahmen oberer Seitentank29Deckbeplattung zwischen den Luken  
25Querrahmen unterer Seitentank30Lukendeckel  
2631Längsschottbeplattung
2732
33

Hinweis zur Übersetzung: Diese Abbildung einschließlich der Tabellen wurde fälschlicherweise bei der Überarbeitung der alten Fassung nicht gestrichen.

Bild

Berichte TM2-BC(i)
und TM2-BC(ii)

Bericht TM3-BC

1Gurtungsdeckbeplattung8Deck-Längsbalken15Kimm-Längsspanten
2Stringerplatte9Deck-Längsträger16Außenhaut-Längsspanten, sofern vorhanden
3Schergang10Schergang-Längsspanten17Innenbodenbeplattung
4Außenhautbeplattung11Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Innenboden-Längsspanten
5Kimmgangbeplattung12Längssteifen der geneigten Bodenplatte
des oberen Seitentanks
19Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
6Bodenbeplattung13Boden-Längsspanten20Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
7Kielgangplatte14Boden-Längsträger  

Bericht TM4-BC

Bericht TM6-BC

23Doppelbodentank-Querträger
(Bodenwrangen)
28Lukensülle
24Querrahmen, oberer Seitentank29Deckbeplattung zwischen den Luken  
25Querrahmen, Hopper-Seitentank30Lukendeckel  

Bereiche der Nahbesichtigung und der Dickenmessung

Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessung zu unterziehen sind - Bereiche (A) bis (E), wie in Anlage 1 definiert. Die Dickenmessung sollen in die Formblätter TM3-BC, TM4-BC, TM5-BC, TM6-BC und TM7-BC, dem Bauteil entsprechend, angegeben werden.

Typischer Schiffsquerschnitt
Bereiche A, B und D
Bild

Die Dicke soll in den Formblättern TM3-BC, TM4-BC, TM6-BC und TM7-BC,
dem Bauteil entsprechend, angegeben werden.

Ein Laderaum-Querschott Bereich CBild

Die Dicke soll im Formblatt TM5-BC angegeben werden.

Typische Bereiche der Deckbeplattung
innerhalb der Reihe der Lukenöffnungen
zwischen den Laderaum-Luken Bereich E
Bild

Die Dicke soll im Formblatt TM6-BC angegeben werden.

.

Empfohlene Verfahren für Dickenmessungen bei Einhüllen-Massengutschiffen, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind *Anlage 8B

Allgemeines

1. Diese Verfahren sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sind.

2. Die Berichts-Formblätter TM1-BC(CSR), TM2-BC(CSR)(i), TM2-BC(CSR)(ii), TM3-BC(CSR), TM4-BC(CSR), TM5-BC(CSR), TM6-BC(CSR) und TM7-BC(CSR) (siehe Anhang 2) sollen für die Aufzeichnung von Dickenmessungen verwendet werden. Die ursprüngliche Dicke, der freiwillige Dickenzuschlag und die Erneuerungsdicke sollen in den vorgenannten Formblättern angegeben werden.

3. Anhang 3 enthält Anleitungs-Schaubilder und Anmerkungen, welche die Bereiche für eine Dickenmessung und die betreffenden Berichts- Formblätter erläutern.

4. Die Berichts-Formblätter sollen, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen ergänzt werden.

.

Allgemeine AngabenAnhang 1


Name des Schiffes: ......................................................................................................................................

IMO-Nummer: ......................................................................................................................................

Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: .....................................................................................................................................

Heimathafen: .....................................................................................................................................

Bruttoraumzahl: .....................................................................................................................................

Tragfähigkeit: ........................................................................................................................................

Baudatum: ........................................................................................................................................

Klassifikationsgesellschaft: .......................................................................................................................................



Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: ................................................................

Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: ....................................................................................

Zertifikats-Nummer: .............................................................................................................................

Zertifikat gültig vom ........................................ bis ..........................................................................................................................

Ort der Messung: ..................................................................................................................................

Erstes Datum der Messung: ...................................................................................................................

Letztes Datum der Messung: .................................................................................................................

Erneuerungsbesichtigung/Zwischenbesichtigung * fällig am: .....................................................................

Einzelheiten der Messausrüstung: ..........................................................................................................

Qualifikation des Messtechnikers: .........................................................................................................


Berichtsnummer: ....................................bestehend aus .............................................Seiten
Name des Messtechnikers: .................................Name des Besichtigers: ...............................
Unterschrift des Messtechnikers: ......................Unterschrift des Besichtigers: ......................
Stempel des Unternehmens: .............................Verwaltung: ...................................................

Siegel

.

Berichte über die DickenmessungAnhang 2

TM1-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, allen Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten *

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Lage des Ganges
Lage der PlatteNummer oder Buchstabe

Ursprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)Vorderer MesswertHinterer MesswertMittlerer verbleibender Korrosionszuschlag, mm [(c1)+(c2)]/2
Gemessene Dicke, mm (b1)Verbleibender Korrosionszuschlag, mm (c1)=(b1)-(a)Gemessene Dicke, mm (b2)Verbleibender Korrosionszuschlag, mm (c2)=(b2)-(a)
BBStBBBStBBBStBBBStBBBStB
12. vorn
11.
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
Mittschiffs
1. hinten
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.

Unterschrift des Messtechnikers: ...................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM1-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen verwendet werden:

  1. Gesamte Beplattung des Gurtungsdecks im Ladungsbereich;
  2. Beplattung des Kiels, der Bodengänge und Kimmgänge im Ladungsbereich;
  3. Beplattung der seitlichen Außenhaut von allen Gängen der Luft/Wasser-Wechselzone im Ladungsbereich; und
  4. Beplattung der seitlichen Außenhaut von ausgewählten Gängen der Luft/Wasser- Wechselzone außerhalb des Ladungsbereichs;

2 Die Lage des Plattenganges soll wie folgt eindeutig angegeben sein:

  1. Für das Gurtungsdeck sind die Plattengänge von der Stringerplatte aus nach innen zu nummerieren;
  2. Für die Bodenbeplattung sind die Plattengänge von der Kielplatte aus nach außen zu
    nummerieren; und
  3. Für die seitlichen Außenhautplatten sind die Plattengänge vom Schergang aus mit Nummern und mit Buchstaben, wie es sich aus der Außenhautform ergibt, zu versehen.

3 Es sollen nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen eingetragen werden.

4 Die Messungen sollen jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorgenommen werden, und die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM2-BC(CSR)(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich
Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich
Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
Stringer-Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang auf MS
Schergang
Oberer Bereich
Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-BC(CSR)(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung des Gurtungsdecks und des Scherganges von Schiffsquerschnitten verwendet werden
(ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Laderaumbereiches, welche die im Schaubild typischer Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (1), (2) und (3) umfassen (Anhang 3)).

2 Es sind nur die Gänge der Deckbeplattung außerhalb der Linie von Öffnungen einzutragen.

3 Der obere Bereich umfasst die Deckbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).

4 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

6 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM2-BC(CSR)(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
1. Gang unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
Kielgang
Unterer Bereich Gesamtanzahl

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-BC(CSR)(ii)

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten verwendet werden
(ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (4), (5), (6) und (7) umfassen (Anhang 3)).

2 Der untere Bereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.

3 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM3-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB
(mm)

(mm)

BBStBmm%mm%

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNr. oder BuchstabeUrsprüngliche Dicke mm

Freiwilliger Dickenzuschlag mm

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm
(b)
Verbleibender Korrosionszuschlag mm
(b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM3-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Längsverbänden von Schiffsquerschnitten verwendet werden
(ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entprechenden Bauteile (8) bis (20) umfassen (Anhang 3)).

2 Die genaue Spantposition der Messung soll angegeben werden.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM4-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von Querverbänden in Doppelboden-Wasserballasttanks, Hopper-Wasserballast-Seitentanks und den oberen Wasserballast-Seitentanks

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Baurteils:
BauteilLaufende-Nr.Ursprüngliche DickeFreiwilliger Dickenzuschlag

Erneuerungsdicke mm (a)

Gemessene Dicke mm (b)Verbleibender Korrosionszuschlag mm (b)-(a)
(mm)mmBBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM4-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querverbänden verwendet werden, welche die im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten entsprechenden Bauteile (23) bis (25) umfassen (Anhang 3).

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in den im Anhang 3 dargestellten Schaubildern angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S"

TM5-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von Querschotten von Laderäumen

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Bezeichnung des Laderaums:
Lage des Bauteils:Spant-Nr.:
Dies ist ein unsiBauteil (Beplattung/Steife)chtbarer Text um
eine gewisse Spaltenbreite zu erzeugen
Ursprüngliche DickeFreiwilliger Dickenzuschlag mmGemessene Dicke mm (b)verbleibender Korrosionszuschlag mm (b)-(a)
mmmmBBStBBBStB
     
.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM5-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Querschotten von Laderäumen verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in den im Anhang 3 dargestellten Schaubildern angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM6-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung von sonstigen Bauteilen

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Bauteil:

Skizze

Lage des Bauteils:
BeschreibungUrsprüngliche Dicke
mm

freiwilliger Dickenzuschlag
mm

Erneuerungsdicke
mm (a)

Gemessene Dicke
mm (b)
Verbleibender Korrosionszuschlag
mm (b)-(a)
BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM6-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an sonstigen Bauteilen einschließlich der im Schaubild für typische Schiffsquerschnitte dargestellten Bauteile (28), (29) und (30) im Anhang 3 verwendet werden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen sollen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

TM7-BC(CSR) - Bericht über die Dickenmessung an Laderaum-Querspanten

Name des Schiffes: .............................. IMO-Nummer: .............................. Klassen-Identitäts-Nummer: .............................. Berichtsnummer: ..............................

Laderaum Nr.

Oberer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeFreiwilliger Dickenzuschlag

Erneuerungsdicke (a)

Gemessene Dicke mm (b)verbleibender Korr.-zuschlag mm (b)-(a)
mmmm

mm

BBStBBBStB

Mittlerer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeFreiwilliger Dickenzuschlag

Erneuerungsdicke (a)

Gemessene Dicke mm (b)verbleibender Korr.-zuschlag mm (b)-(a)
mmmm

mm

BBStBBBStB

Unterer Teil

Spant-Nr.Ursprüngliche DickeFreiwilliger Dickenzuschlag

Erneuerungsdicke (a)

Gemessene Dicke mm (b)verbleibender Korr.-zuschlag mm (b)-(a)
mmmm

mm

BBStBBBStB

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM7-BC(CSR):

1 Dieses Berichts-Formblatt soll für die Aufzeichnung der Dickenmessung an Laderaum-Querrahmen, d. h. Bauteil der Nummer (34), wie dargestellt im Schaubild für typische Schiffsquerschnitteim Anhang 3.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist in dem im Anhang 3 dargestellten Schaubild angegeben.

3 Die aufgezeichnet Einzelmessung soll den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die Lage und das Muster der Messungen sollen auf den nachfolgend dargestellten Skizzen von Laderaumspanten angegeben werden.

Bild

5 Der verbleibende Korrosionszuschlag soll mit dem Ergebnis der gemessenen Dicke abzüglich Erneuerungsdicke eingetragen werden. Falls das Ergebnis negativ ist, soll das entsprechende Bauteil erneuert werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "R" angegeben werden. Falls das Ergebnis zwischen 0 Millimeter und 0,5 Millimeter liegt (0 eingeschlossen), soll das entsprechende Bauteil zusätzlich gemessen werden, und in der rechten Spalte soll das Kennzeichen "S" angegeben werden.

.

Anleitung für die Dickenmessung - Einhüllen-Massengutschiffe, die nach den IACS Common Structural Rules gebaut sindAnhang 3

Typischer Schiffsquerschnitt für Längs- und Querverbände

Bild

Berichte TM2-BC(CSR)(i)
und TM2-BC(CSR)(ii)

Bericht TM3-BC(CSR)

1Gurtungsdeckbeplattung8Deck-Längsbalken15Kimm-Längsspanten
2Stringerplatte9Deck-Längsträger16Außenhaut-Längsspanten, sofern vorhanden
3Schergang10Schergang-Längsspanten17Innenbodenbeplattung
4Außenhautbeplattung11Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Innenboden-Längsspanten
5Kimmgangbeplattung12Längssteifen der geneigten Bodenplatte
des oberen Seitentanks
19Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
6Bodenbeplattung13Boden-Längsspanten20Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
7Kielgangplatte14Boden-Längsträger  

Bericht TM4-BC(CSR)

Bericht TM6-BC(CSR)

Bericht TM7-BC(CSR)

23Doppelbodentank-Querträger
(Bodenwrangen)
28Lukensülle34Laderaumspanten oder Zwischenwände
24Querrahmen, oberer Seitentank29Deckbeplattung zwischen den Luken  
25Querrahmen, Hopper-Seitentank30Lukendeckel  

Schiffsquerschnitt - Kontur
Das Schaubild kann für diejenigen Schiffe verwendet werden, bei denen die typischen Schiffsquerschnitte nicht verwendbar sind.

Bild

Berichte TM2-BC(CSR)(i)
und TM2-BC(CSR)(ii)

Bericht TM3-BC(CSR)

1Gurtungsdeckbeplattung8Deck-Längsbalken15Kimm-Längsspanten
2Stringerplatte9Deck-Längsträger16Außenhaut-Längsspanten, sofern vorhanden
3Schergang10Schergang-Längsspanten17Innenbodenbeplattung
4Außenhautbeplattung11Geneigte Bodenplatte
des oberen Seitentanks
18Innenboden-Längsspanten
5Kimmgangbeplattung12Längssteifen der geneigten Bodenplatte
des oberen Seitentanks
19Geneigte Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
6Bodenbeplattung13Boden-Längsspanten20Längssteifen der geneigten
Seitenplatte des Hopper-Seitentanks
7Kielgangplatte14Boden-Längsträger  

Bericht TM4-BC(CSR)

Bericht TM6-BC(CSR)

Bericht TM7-BC(CSR)

23Doppelbodentank-Querträger
(Bodenwrangen)
28Lukensülle34Laderaumspanten oder Zwischenwände
24Querrahmen, oberer Seitentank29Deckbeplattung zwischen den Luken  
25Querrahmen, Hopper-Seitentank30Lukendeckel  

Bereiche der Nahbesichtigung und der Dickenmessung

Bereiche, die einer Nahbesichtigung und Dickenmessung zu unterziehen sind - Bereiche (A) bis (E), wie in Anlage 1 definiert. Die Dickenmessung sollen in die Formblätter TM3-BC(CSR), TM4-BC(CSR), TM5-BC(CSR), TM6-BC(CSR) und TM7-BC(CSR), dem Bauteil entsprechend, angegeben werden.

Typischer Schiffsquerschnitt
Bereiche A, B und D
Bild

Die Dicke soll in den Formblättern TM3-BC(CSR), TM4-BC(CSR), TM6-BC(CSR) und TM7-BC(CSR),
dem Bauteil entsprechend, angegeben werden.

Ein Laderaum-Querschott Bereich CBild

Die Dicke soll im Formblatt TM5-BC(CSR) angegeben werden.

Typische Bereiche der Deckbeplattung
innerhalb der Reihe der Lukenöffnungen
zwischen den Laderaum-Luken Bereich E
Bild

Die Dicke soll im Formblatt TM6-BC(CSR) angegeben werden.

.

Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen von Einhüllen-Massengutschiffen - Erneuerungsbesichtigung Schiffskörper *Anlage 9

1 Einleitung

Diese Richtlinien enthalten hinsichtlich der technischen Bewertung Informationen und Anregungen, die im Zusammenhang mit der Planung erweiterter Erneuerungsbesichtigungen von Massengutschiffen von Nutzen sein können. Wie in Absatz 5.1.5 des Codes angegeben, sind die Richtlinien ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen der Verwaltung herangezogen werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und nützlich erachtet wird.

2 Zweck und Grundsätze

2.1 Zweck

2.1.1 Der Zweck der in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen ist es, bei der Ermittlung kritischer Strukturbereiche, bei der Benennung verdächtiger Bereiche und bei der Konzentration auf Bauteile oder Bereiche von Bauteilen behilflich zu sein, die hinsichtlich Materialverlust oder Schäden besonders anfällig sein können oder von denen Materialverlust und Schäden bereits bekannt sind. Diese Informationen können bei der Benennung der Stellen, Bereiche, Laderäume und Tanks für Dickenmessung, Nahbesichtigung und Tankprüfung nützlich sein.

2.1.2 Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs des betreffen den Schiffes oder von ähnlichen bzw. Schwesterschiffen (falls vorhanden) als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.

2.2 Terminplanung

Wie auch für andere Aspekte der Besichtigungsplanung gilt, dass die in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen durch den Eigner oder Betreiber, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, rechtzeitig vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung durchgeführt sein sollen, d. h. vor Beginn der Besichtigung und normalerweise mindestens 12 bis 15 Monate vor dem Fälligkeitsdatum für den Abschluss der Besichtigung.

2.3 Zu berücksichtigende Aspekte

2.3.1 Technische Bewertungen, die eine quantitative oder qualitative Beurteilung der jeweiligen Risiken einer möglichen Zustandsverschlechterung der folgenden Aspekte eines bestimmten Schiffes enthalten können, sollen als Grundlage für die Benennung der Laderäume, Tanks und Bereiche für eine Besichtigung verwendet werden:

  1. Konstruktionseigenschaften wie beispielsweise die Spannungshöhen in verschiedenen Bauteilen, die Konstruktionseinzelheiten und Umfang der Verwendung höherfesten Stahls;
  2. bisherige Erfahrungen hinsichtlich Korrosion, Rissbildung, Beulung, Kerben und Reparaturen bei dem betreffenden Schiff sowie bei ähnlichen Schiffen, soweit vorhanden; und
  3. Informationen hinsichtlich der Arten der beförderten Ladung, des Korrosionsschutzes der Tanks und des Zustandes der Beschichtung, soweit vorhanden, von Laderäumen und Tanks.

2.3.2 Die technischen Bewertungen des jeweiligen Risikos einer Anfälligkeit für einen Schaden oder eine Zustandsverschlechterung verschiedener Bauteile und Bereiche sollen auf der Grundlage anerkannter Grundsätze und Vorgehensweisen beurteilt und entschieden werden, wie sie beispielsweise in Literaturhinweis 3 gefunden werden können.

3 Technische Bewertung

3.1. Allgemeines

3.1.1 Es gibt drei Grundarten möglicher Schäden, die der Gegenstand einer technischen Bewertung im Zusammenhang mit der Planung von Besichtigungen sein sollen: Korrosion, Risse und Beulung. Schäden durch Berührung (Anlegen/Kollision) sind normalerweise durch den Besichtigungsplan nicht erfasst, da Einbeulungen üblicherweise in den Tagebuch-Unterlagen vermerkt sind und angenommen wird, dass sie durch den Besichtiger als übliche Routine behandelt werden.

3.1.2 Technische Bewertungen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Besichtigungsplanung durchgeführt werden, sollen grundsätzlich dem in Abbildung 1 dargestellten Schema entsprechen. Die Vorgehensweise ist im Wesentlichen eine Bewertung des Risikos, die auf der Kenntnis und Erfahrung hinsichtlich Konstruktion und Korrosion beruht.

3.1.3 Die Konstruktion soll in Bezug auf konstruktive Einzelheiten überprüft werden, die infolge von Schwingungen, hoher Spannungen oder Ermüdung anfällig für Beulung oder Rissbildung sein können.

3.1.4 Korrosion hängt vom Alterungsprozess ab und steht in engem Zusammenhang mit der Qualität des eingebauten Korrosionsschutzsystems beim Neubau sowie anschließender Instandhaltung während der Lebensdauer des Schiffes. Korrosion kann auch zu Rissen und/oder Beulung führen.

3.2. Verfahren

3.2.1 Konstruktionseinzelheiten

3.2.1.1 Die Erfahrung mit Schäden in Bezug auf das betreffende Schiff und Schwesterschiffe und/oder ähnliche Schiffe, soweit vorhanden, soll die hauptsächliche Informationsquelle sein, die beim Planungsprozess verwendet wird. Außerdem soll eine Auswahl von konstruktiven Einzelheiten aus den Konstruktionszeichnungen miteinbezogen werden.

3.2.1.2 Erfahrungen mit typischen Schäden, die berücksichtigt werden sollen, umfassen:

  1. die Anzahl, Ausdehnung, Ort und Häufigkeit von Rissen, und
  2. Ort von Beulen.

3.2.1.3 Diese Informationen sollen in den Besichtigungsberichten und/oder in den Unterlagen des Eigners einschließlich der Ergebnisse der eigenen Untersuchungen des Eigners gefunden werden. Die Schäden sollen analysiert, aufgezeichnet und in Skizzen markiert werden.

3.2.1.4 Außerdem soll die allgemeine Erfahrung genutzt werden. Beispielsweise zeigt Abbildung 2 typische Stellen auf Massengutschiffen, bei denen die Erfahrung gezeigt hat, dass die Bauteile schadensanfällig sein können. Ferner soll auf Literaturhinweis 3 verwiesen werden, der eine Auflistung typischer Schäden und vorgeschlagener Reparaturverfahren für verschiedene konstruktive Einzelheiten von Massengutschiffen enthält.

3.2.1.5 Solche Abbildungen sollen zusammen mit einer Durchsicht der Hauptkonstruktionszeichnungen verwendet werden, um sie mit der tatsächlichen Konstruktion zu vergleichen und um ähnliche Stellen herauszufinden, die schadensanfällig sein können. Ein Beispiel ist in Abbildung 3 dargestellt.

3.2.1.6 Die Durchsicht der Hauptkonstruktionszeichnungen, zusätzlich zur Benutzung der obenerwähnten Abbildungen, soll die Überprüfung typischer Konstruktionseinzelheiten umfassen, an denen schon mal eine Rissbildung aufgetreten ist. Die zur Schadensentstehung beitragenden Faktoren sollen sorgfältig geprüft werden.

3.2.1.7 Ein wichtiger Faktor ist die Verwendung höherfesten Stahls (HTS - hightensile steel). Konstruktionsteile, die ein gutes Verhalten im Betrieb zeigen, wenn gewöhnlicher normalfester Stahl verwendet worden ist, können schadensanfälliger sein, wenn höherfester Stahl, Stahl, und seine damit verbundenen höheren Spannungen, verwendet wird. Es liegen umfangreiche und im Allgemeinen gute Erfahrungen mit der Verwendung höherfesten Stahls für Längsverbände in Deck- und Bodenkonstruktionen vor. Die Erfahrung mit diesem Stahl an anderen Stellen, wo die dynamischen Beanspruchungen höher sein können, ist weniger günstig, z.B. in Seitenverbänden.

3.2.1.8 Insofern können Festigkeitsberechnungen von typischen und wichtigen Bauelementen und Einzelheiten, unter Verwendung geeigneter Rechenmethoden, sich als nützlich erweisen und sollen in Betracht gezogen werden.

3.2.1.9 Die ausgewählten Bereiche der Konstruktion, die während dieses Vorgangs ermittelt werden, sollen aufgezeichnet und auf den Konstruktionszeichnungen, die dem Besichtigungsprogramm beigefügt werden sollen, gekennzeichnet werden.

3.2.2 Korrosion

3.2.2.1 Um die jeweiligen Korrosionsrisiken zu beurteilen, sollen die folgenden Informationen grundsätzlich berücksichtigt werden:

  1. Art der Nutzung von Tanks, Laderäumen und anderen Räumen;
  2. Zustand von Beschichtungen;
  3. Reinigungsverfahren;
  4. vorherige Korrosionsschäden;
  5. Häufigkeit und Dauer der Nutzung von Laderäumen für Ballast;
  6. Korrosionsrisiko in Laderäumen und Ballasttanks; und
  7. Lage von Ballasttanks neben beheizten Brennstofftanks.

3.2.2.2 Der Literaturhinweis 2 enthält anschauliche Beispiele mit Bildern typischer Korrosionszustände, die für die Beurteilung und die Beschreibung des Beschichtungszustandes verwendet werden können.

3.2.2.3 Bei Massengutschiffen soll der Literaturhinweis 3 als Grundlage für die Bewertung zusammen mit dem Schiffsalter und den relevanten Informationen über den voraussichtlichen Zustand des Schiffes, der von den gesammelten Informationen abgeleitet ist, benutzt werden, um das Besichtigungsprogramm vorzubereiten.

3.2.2.4 Die verschiedenen Tanks, Laderäume und anderen Räume sollen unter Angabe der entsprechenden Korrosionsrisiken in einer Tabelle aufgelistet werden.

3.2.3 Stellen für Nahbesichtigung und Dickenmessung

3.2.3.1 Auf der Grundlage der Tabelle mit den Korrosionsrisiken und der Auswertung der Konstruktionserfahrungen sollen die Stellen für die erste Nahbesichtigung und Dickenmessung (Bereiche und Abschnitte) festgelegt werden.

3.2.3.2 Die Messquerschnitte, die Dickenmessungen unterliegen, sollen normalerweise in den Tanks, Laderäumen und anderen Räumen festgelegt werden, die nach Einschätzung das höchste Korrosionsrisiko haben.

3.2.3.3 Die Festlegung von Tanks, Laderäumen und anderen Räumen für die Nahbesichtigung soll sich zunächst nach dem nach Einschätzung höchsten Korrosionsrisiko richten und muss immer Ballasttanks einschließen. Der Grundsatz für die Auswahl muss derart sein, dass der Umfang mit dem Alter des Schiffes oder bei unzureichenden oder unzuverlässigen Informationen erhöht wird.

Literaturhinweise

1 TSCF, Guidance Manual for the Inspection and Condition Assessment of Tanker Structures, 1986.

2 TSCF, Condition Evaluation and Maintenance of Tanker Structures, 1992.

3 IACS, Bulk Carriers: Guidelines for Surveys, Assessment and Repair of Hull Structures, 2007.

Abbildung 1 - Technische Bewertung und Ablauf der Besichtigungsplanung

Bild

Abbildung 2 - Typische Stellen, die für bauliche Schäden oder Korrosion anfällig sind

Bild

Abbildung 3 - Beispiel eines typischen Schadens und seiner Reparatur
(entnommen aus Literaturhinweise 3)

Bild

.

Anforderungen für den Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion bei Einhüllen-MassengutschiffenAnlage 10

Erneuerungsbesichtigung von Massengutschiffen im Ladungsbereich

Außenhautkonstruktion

Bauteil

Umfang der Messungen

Anordnung der Messstellen

Boden- und Außenhaut- BeplattungVerdächtige Platte und vier angrenzende PlattenFünf-Punkt-Anordnung in jedem Plattenfeld zwischen den Längsspanten
Siehe weitere Tabellen bezüglich Einzelheiten zu Messungen in Tanks und Laderäumen
Boden- und Außenhaut- LängsspantenMindestens drei Längsspanten in verdächtigen BereichenDrei Messstellen in einer Reihe nebeneinander auf dem Steg. Drei Messstellen auf dem Flansch

Querschotte in Laderäumen

Bauteil

Umfang der Messungen

Anordnung der Messstellen

Unterer SchottstuhlQuerstreifen innerhalb von 25 mm über der Schweißverbindung mit dem Innenboden
Querstreifen innerhalb von 25 mm unter der Schweißverbindung mit der Schottstuhl-Topplatte
Fünf-Punkt-Anordnung zwischen den Steifen über 1 m Länge
QuerschottQuerstreifen etwa auf halber Höhe
Querstreifen als Teil des Schottes unter dem oberen Deck oder unter der Bodenplatte des oberen Schottstuhls (bei denjenigen Schiffen mit oberen Schottstühlen)
Fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung

Deckskonstruktion einschließlich Querdeckstreifen, Hauptladeluken, Lukendeckeln, Lukensüllen und oberen Seitentanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Beplattung der QuerdeckstreifenVerdächtige Beplattung der QuerdeckstreifenFünf-Punkt-Anordnung zwischen den Deckbalken über 1 m Länge
DeckbalkenQuerbalkenFünf-Punkt-Anordnung an jedem Ende und auf halber Länge (Feldmitte)
Fünf-Punkt-Anordnung auf Steg und Flansch
Längsbalken
LukendeckelRandstege längs- und querschiffs, je drei Stellen
Drei Längsstreifen, zwei Plattengänge nach außen und der Plattengang mittschiffs
Fünf-Punkt-Anordnung an jeder Stelle
Fünf-Punkt-Messung auf jedem Streifen
LukensülleJedes Längs- und Quersüll, ein Streifen im unteren Drittel, ein Streifen in den oberen zwei Dritteln des SüllsFünf-Punkt-Messung auf jedem Streifen, d. h. Quer- oder Längssüll
Obere Wasserballast-SeitentanksWasserdichte Querschotte
  1. unteres Drittel des Schottes
  2. obere zwei Drittel des Schottes
  3. Steifen
  1. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
  2. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
  3. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m Länge
Zwei repräsentative Schlagschotte querschiffs
  1. unteres Drittel des Schottes
  2. obere zwei Drittel des Schottes
  3. Steifen
  1. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
  2. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
  3. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m Länge
Drei repräsentative Felder der geneigten Beplattung
  1. unteres Drittel des Tanks
  2. obere zwei Drittel des Tanks
  1. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
  2. fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
Längssteifen, verdächtige und angrenzendeFünf-Punkt-Anordnung auf Steg
und Flansch über 1 m Länge
Hauptdeck-BeplattungVerdächtige Platten und vier angrenzende PlattenFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
Hauptdeck-LängsbalkenMindestens drei Längsbalken im Bereich der Messungen an der BeplattungFünf-Punkt-Anordnung auf Steg und Flansch über 1 m Länge
Rahmenspanten/QuerrahmenVerdächtige PlattenFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2

Konstruktuion des Doppelbodens und der Hopper-Seitentanks

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
Innenboden/Doppelboden- BeplattungVerdächtige Platte und alle angrenzenden PlattenFünf-Punkt-Anordnung für jedes Plattenfeld zwischen Längsspanten über 1 m Länge
Innenboden/Doppelboden- LängsspantenDrei Längsspanten im Bereich der Messungen an der BeplattungDrei Messstellen in Reihe nebeneinander auf dem Steg und drei Messstellen auf dem Flansch
Längsträger oder BodenwrangenVerdächtige PlattenFünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2
Wasserdichte Schotte
(wasserdichte Bodenwrangen)
Unteres Drittel des Tanks

Obere zwei Drittel des Tanks

Fünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
Fünf-Punkt-Anordnung bei abwechselnden Platten über 1 m2 der Beplattung
RahmenspantenVerdächtige PlattenFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 der Beplattung
Längsspanten des Bodens und der AußenhautMindestens drei Längsspanten in verdächtigen BereichenDrei Messstellen in Reihe nebeneinander auf dem Steg und drei Messstellen auf dem Flansch

Laderäume

BauteilUmfang der MessungenAnordnung der Messstellen
AußenhautspantenVerdächtiges Spant und beide benachbarten SpantenAn jedem Ende und auf halber Länge (Feldmitte): Fünf-Punkt-Anordnung auf Steg und Flansch
Fünf-Punkt-Anordnung innerhalb eines Bereiches von 25 mm entlang der Schweißverbindung zwischen Außenhaut und unterer geneigter Platte

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Richtlinien für das Messen des wasserdichten, senkrecht gesickten Querschotts zwischen den Laderäumen Nr. 1 und Nr. 2 *Anlage 11

1 Das Messen ist erforderlich, um den allgemeinen Zustand der Konstruktion zu ermitteln und den Umfang möglicher Reparaturen und/oder Verstärkungen des wasserdichten, senkrecht gesickten Querschotts für den Nachweis der Übereinstimmung mit den Normen für die Bewertung der Konstruktion von Schotten und Doppelböden von Massengutschiffen nach der Definition in Regel XII/1.7 des Übereinkommens festzulegen.

2 Unter Berücksichtigung des in den Normen für die Bewertung der Konstruktion von Schotten und Doppelböden von Massengutschiffen, definiert in Regel XII/1.7 des Übereinkommens, angegebenen Modells zur Untersuchung Beulfestigkeit bei der Bemessung des Schotts ist es unbedingt notwendig, die Dickenminderung (Abrostung) an den in den Abbildungen 1 und 2 dieser Anlage gezeigten kritischen Höhenbereichen zu ermitteln.

3 Die Messung soll in den nachfolgend beschriebenen Höhenbereichen durchgeführt werden. Um die Abmessungen jeder einzelnen senkrechten Sicke ausreichend festzustellen, soll jede Sicken-Gurtplatte, jeder Steg, jedes Abweisblech und jede Fächerplatte in jedem der nachfolgend angegebenen Höhenbereiche gemessen werden.

Höhenbereich (a) Schiffe ohne unteren Schottstuhl (siehe Abbildung 1):

Messstellen:

Höhenbereich (b) Schiffe mit unterem Schottstuhl (siehe Abbildung 2):

Messstellen:

Höhenbereich (c) Schiffe mit oder ohne unteren Schottstuhl (siehe Abbildungen 1 und 2):

Messstellen:

4 Wenn sich die Dicke innerhalb der waagerechten Höhenbereiche ändert, soll die dünnere Platte gemessen werden.

5 Stahlerneuerung und/oder Verstärkung sollen die Normen für die Bewertung der Konstruktion von Schotten und Doppelböden von Massengutschiffen nach der Definition in Regel XII/1.7 des Übereinkommens einhalten.

Abbildung 1 - Schiffe ohne unteren Schottstuhl

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Abbildung 2 - Schiffe mit unteren Schottstuhl

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Zusätzliche Anforderungen der jährlichen Besichtigung für den vordersten Laderaum von der Regel XII/9 des Übereinkommens unterliegenden SCHIFFENAnlage 12

1 Allgemeines

Im Fall von Massengutschiffen mit einem Alter von mehr als 5 Jahren muss die jährliche Besichtigung zusätzlich zu den in Kapitel 3 des vorliegenden Codes vorgegebenen Anforderungen der jährlichen Besichtigungen eine Untersuchung der folgenden Punkte umfassen.

2 Umfang der Besichtigung

2.1. Bei Massengutschiffen mit einem Alter von 5 bis 15 Jahren

2.1.1 Es muss eine generelle Besichtigung des vordersten Laderaums einschließlich einer Nahbesichtigung eines ausreichenden Umfangs, mindestens 25 % der Spanten, durchgeführt werden, um den Zustand festzustellen von:

  1. Außenhautspanten einschließlich ihrer oberen und unteren Endbefestigungen, angrenzender Außenhautbeplattung und Querschotten; und
  2. verdächtigen Bereichen, die bei vorhergehendnen Besichtigungen festgestellt wurden.

2.1.2 Wenn es vom Besichtiger als Folge der in vorstehendem Absatz 2.1.1 beschriebenen generellen Besichtigung und Nahbesichtigung für notwendig gehaltenen wird, muss die Besichtigung auf eine Nahbesichtigung aller Außenhautspanten und der angrenzenden Außenhautbeplattung des Laderaums ausgedehnt werden.

2.2 Bei Massengutschiffen mit einem Alter von mehr als 15 Jahren

Es muss eine generelle Besichtigung des vordersten Laderaums einschließlich einer Nahbesichtigung durchgeführt werden, um den Zustand festzustellen von:

  1. allen Außenhautspanten einschließlich ihrer oberen und unteren Endbefestigungen, der angrenzenden Außenhautbeplattung und der Querschotte; und
  2. verdächtigen Bereichen, die bei vorhergehendnen Besichtigungen festgestellt wurden.

3. Umfang der Dickenmessung

3.1. Die Dickenmessung muss in ausreichendem Umfang durchgeführt werden, um sowohl den allgemeinen als auch den örtlichen Korrosionszustand in den Bereichen zu ermitteln, die der in den vorstehenden Absätzen 2.1 und 2.2 beschriebenen Nahbesichtigung zu unterziehen sind. Die Mindestanforderung für Dickenmessungen sind verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden. Wenn eine erhebliche Korrosion vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 10 ausgedehnt werden.

3.2. Auf die Dickenmessung kann verzichtet werden, sofern sich der Besichtiger durch die Nahuntersuchung davon überzeugt hat, dass keine bauliche Schwächung stattgefunden hat und die Schutzbeschichtung, soweit aufgebracht, wirksam bleibt.

4 Besondere Prüfung

Wenn sich die Schutzbeschichtung entsprechend der nachstehenden erläuternden Anmerkung im vordersten Laderaum in GUTEM Zustand befindet, kann der Umfang von Nahbesichtigungen und Dickenmessungen besonders geprüft werden.

Erläuternde Anmerkung:
Bei vorhandenen Massengutschiffen, bei denen die Eigner sich dafür entscheiden, Laderäume zu beschichten oder wieder zu beschichten, wie vorstehend erwähnt, kann der Umfang der Nahbesichtigungen und Dickenmessungen überprüft werden. Vor der Beschichtung von Laderäumen auf vorhandenen Schiffen müssen in Anwesenheit eines Besichtigers die Materialdicken festgestellt werden.

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Festigkeit der Sicherungseinrichtungen von Laderaum-Lukendeckeln für Einhüllen-MassengutschiffeAnlage 13

1 Sicherungsvorrichtungen

Die Festigkeit der Sicherungsvorrichtungen muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  1. Aus Segmenten bestehende Lukendeckel müssen durch geeignete Elemente (Bolzen, Keile oder Gleichartiges) in angemessenen Abständen entlang der Sülle und zwischen den Deckelelementen gesichert sein. Die Anordnung und der Abstand sind unter gebührender Beachtung der Wirksamkeit der Wetterdichtigkeit, je nach dem Typ und der Größe des Lukendeckels sowie der Steifigkeit der Deckelkanten zwischen den Sicherungsvorrichtungen, festzulegen.
  2. Die Netto-Querschnittsfläche jeder Sicherungsvorrichtung darf nicht geringer sein als:
    A = 1,4 α / f (cm2)
    Dabei sind:
    α = der Abstand der Sicherungsvorrichtungen darf nicht weniger als 2 m betragen
    ƒ = (σy / 235) e
    σy = die obere Mindest-Nennstreckgrenze in N/mm2 des für die Herstellung verwendeten Stahls darf nicht höher sein als 70 % der Zugfestigkeit
    e =
    0,75 für σy > 235
    1,0 für σy < 235
    Für Luken von mehr als 5 m2 Fläche muss der Nettodurchmesser von Stangen oder Bolzen mindestens 19 mm betragen.
  3. Um Wetterdichtigkeit zu erreichen, muss zwischen Deckel und Süll und an den Querfugen durch Sicherungsvorrichtungen an den Dichtungen ein ausreichender Liniendruck erzeugt werden. Für Dichtungs-Liniendrücke von mehr als 5 N/mm muss die Querschnittsfläche der Sicherungsvorrichtungen proportional vergrößert werden. Der Liniendruck für die Dichtungen muss angegeben werden.
  4. Die Steifigkeit der Deckelecken muss ausreichen, um einen ausreichenden Dichtungsdruck zwischen den Sicherungsvorrichtungen aufrecht zu erhalten. Das Trägheitsmoment I der Eckvorrichtungen darf nicht kleiner sein als:
    I = 6 p α4 (cm4)
    Dabei sind:
    p = Liniendruck der Dichtung in N/mm, mindestens 5 N/mm
    α = Abstand der Sicherungsvorrichtungen in Meter.
  5. Die Sicherungsvorrichtungen müssen von zuverlässiger Bauart sein und sicher an Lukensüllen, Decks oder Deckeln befestigt sein. Die einzelnen Sicherungsvorrichtungen an jedem Deckel müssen etwa die gleichen Steifigkeitskennwerte haben.
  6. Wenn Schnellverschlüsse angebracht sind, müssen Federscheiben oder Gummikissen eingebaut sein.
  7. Werden hydraulische Verschlüsse verwendet, muss durch entsprechende Einrichtungen sichergestellt sein, dass sie mechanisch in Schließstellung verblockt bleiben, falls das hydraulische System ausfällt.

2 Stopper

2.1. Die Lukendeckel der Luken Nr. 1 und Nr. 2 müssen mit Hilfe von Stoppern gegen die Querkräfte, die bei einem Druck von 175 kN/m2 entstehen, wirksam gesichert sein.

2.2. Der Lukendeckel der Luke Nr. 2 muss mit Hilfe von Stoppern gegen die Längskräfte, die auf das vordere Ende einwirken und bei einem Druck von 175 kN/m2 entstehen, wirksam gesichert sein.

2.3. Der Lukendeckel der Luke Nr. 1 muss mit Hilfe von Stoppern gegen die Längskräfte, die auf das vordere Ende einwirken und bei einem Druck von 230 kN/m2 entstehen, wirksam gesichert sein. Dieser Druck kann auf 175 kN/m2 herabgesetzt werden, wenn eine Back vorhanden ist.

2.4. Die Vergleichsspannung in den Stoppern und ihren unterstützenden Konstruktionen und berechnet in der Kehle der Stopper-Schweißnähte darf den zulässigen Wert von 0,8 σy nicht überschreiten.

3 Werkstoffe und Schweißung

Wenn Stopper oder Sicherungsvorrichtungen eingebaut sind, um dieser Anlage zu entsprechen, dann müssen sie aus Werkstoffen, einschließlich Schweißelektroden, hergestellt sein, die den Anforderungen der Verwaltung entsprechen.

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Verfahrensanweisungen für DickenmessungenAnlage 14

1 Allgemeines

Im Zusammenhang mit Besichtigungen der Bauteile des Schiffskörpers erforderliche Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht von der Verwaltung durchgeführt werden, von einem Besichtiger der Verwaltung bestätigt werden. Die Teilnahme des Besichtigers ist aufzuzeichnen. Dies gilt auch für Dickenmessungen, die während der Reise vorgenommen werden.

2 Besichtigungsbesprechung

2.1 Vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung oder der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter, dem diensttuenden Vertreter bzw. den diensttuenden Vertretern des Eigners und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Dickenmessungs-Unternehmens abgehalten werden, um die sichere und gründliche Ausführung der Besichtigungen und Dickenmessungen sicherzustellen, die an Bord durchgeführt werden.

2.2 Zwischen dem Messtechniker bzw. den Messtechnikern des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners muss während der Besprechung eine Verständigung hinsichtlich der folgenden Punkte vereinbart werden: .

  1. Berichterstattung über Dickenmessungen auf regelmäßiger Basis an den anwesenden Besichtiger; und
  2. unverzügliche Meldung an den Besichtiger im Fall von Fundstellen wie beispielsweise:
    1. übermäßige und/oder großflächige Korrosion oder signifikanter Lochfraß/signifikante Einkerbungen;
    2. Schäden an Bauteilen wie Beulung, Risse und deformierte Konstruktionen;
    3. abgetrennte und/oder ausgehöhlte Bauteile; und
    4. Korrosion von Schweißnähten.

2.3 Wenn Dickenmessungen im Zusammenhang mit Zwischenbesichtigungen oder Erneuerungsbesichtigungen durchgeführt werden, muss ein dokumentierter Eintrag, der angibt, wo und wann die Besprechung stattgefunden hat und wer teilgenommen hat (die Namen des Besichtigers bzw. der Besichtiger, des Kapitäns des Schiffes oder des vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreters, des Vertreters bzw. der Vertreter des Eigners und des Vertreters bzw. der Vertreter des Dickenmessungs-Unternehmens), vorgenommen werden.

3 Überwachung des Dickenmessungs-Arbeitsvorganges an Bord

3.1. Nach der generellen Besichtigung von repräsentativen Räumen an Bord hat der Besichtiger über den endgültigen Umfang und die Stellen der Dickenmessungen zu entscheiden.

3.2. Falls der Eigner es vorzieht, mit den Dickenmessungen vor der generellen Besichtigung zu beginnen, dann hat der Besichtiger darüber zu informieren, dass der geplante Umfang und die Stellen der Dickenmessungen der Bestätigung während der generellen Besichtigung unterliegen. Gestützt auf die Fundstellen, kann der Besichtiger fordern, dass zusätzliche Dickenmessungen vorgenommen werden.

3.3. Der Besichtiger hat die Messvorgänge durch Auswahl der Stellen derart zu regeln, dass die vorgenommenen Messungen den Durchschnitts-Zustand der Konstruktion in diesem Bereich repräsentieren.

3.4. Dickenmessungen, die hauptsächlich zur Beurteilung des Umfangs der Korrosion, die sich auf die Festigkeit des Schiffskörpers auswirken kann, vorgenommen werden, müssen in einer systematischen Art und Weise so durchgeführt werden, dass erforderlichenfalls alle Längsverbände gemessen werden.

3.5. Wenn die Dickenmessungen eine erhebliche Korrosion oder einen erheblichen Materialverlust von mehr als der zulässigen Abrostung ergeben, hat der Besichtiger Stellen für zusätzliche Dickenmessungen zu bestimmen, um Bereiche von erheblicher Korrosion festzulegen und die Bauteile für Reparaturen bzw. Erneuerungen zu ermitteln.

3.6. Dickenmessungen von Bauteilen in Bereichen, wo Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen gleichzeitig mit der Nahbesichtigung ausgeführt werden.

4 Überprüfung und Bestätigung

4.1. Nach Beendigung der Dickenmessungen hat der Besichtiger zu bestätigen, dass keine weiteren Messungen erforderlich sind, oder er hat zusätzliche Messungen zu festzulegen.

4.2. Wenn, falls eine besondere Prüfung nach diesem Code zulässig ist, der Umfang der Dickenmessungen verringert wird, muss die besondere Prüfung des Besichtigers angegeben werden.

4.3. Falls die Dickenmessungen nur teilweise ausgeführt werden, muss der Umfang der restlichen Dickenmessungen als Information für den nächsten Besichtiger angegeben werden.

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Dickenmessungen von Spanten und Knieblechen an der Aussenhaut von Einhüllen-Massengutschiffen,die Entschließung MSC.168(79) einhalten müssenAnlage 15

1 Allgemeines

Dickenmessungen sind vorzunehmen, um den allgemeinen Zustand der Konstruktion zu ermitteln und den Umfang möglicher Stahlerneuerungen oder anderer Maßnahmen für Stege und Flansche von Seitenspanten und Knieblechen für den Nachweis der Übereinstimmung mit der Entschließung MSC.168(79) festzulegen.

2 Zonen der Seitenspanten und Kniebleche

2.1. Für den Zweck von Stahlerneuerung, Sandstrahlreinigung und Beschichtung sind die in Abbildung 1 dargestellten vier Zonen A, B, C und D festgelegt.

2.2. Die Zonen A und B sind als die kritischsten Zonen anzusehen.

Abbildung 1 - Zonen von Seitenspanten und Knieblechen

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3 Lochfraß und Kerben

3.1. Die Löcher können sich in unterschiedlichen Formen entwickeln, von denen einige vor der Bewertung ausgeschliffen sein müssen.

3.2. Lochfraßkorrosion kann sich unter Beschichtungs-Blasen befinden, die vor der Untersuchung entfernt werden müssen.

3.3. Um die verbleibende Dicke bei Löchern oder bei Kerben zu messen, wird der normale Ultraschall-Messgeber (üblicherweise 10 mm Durchmesser) nicht ausreichen. Es ist ein Miniatur- Messgeber (3 bis 5 mm Durchmesser) zu verwenden. Alternativ hat das Unternehmen, das die Dickenmessung ausführt, ein Innenfeinmessgerät zu verwenden, um die Tiefe der Löcher und Kerben zu messen und die verbleibende Dicke zu berechnen.

Bewertung auf Grundlage der Oberflächen

3.4. Dies ist das in Abschnitt 2.5 der Anlage 2 der Entschließung MSC.168(79) vorgegebene Verfahren, und es basiert auf der in nachfolgender Abbildung 2 festgelegten Intensität.

Abbildung 2 - Lochfraßintensitäts-Diagramme (Intensität zwischen 5 % und 25 %)

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3.5. Wenn die Lochfraßintensität in einem Bereich höher ist als 15 % (siehe Abbildung 2), dann müssen Dickenmessungen vorgenommen werden, um das Ausmaß der Lochfraßkorrosion festzustellen. Die 15 %-Angabe basiert auf Lochfraß oder Kerbenbildung auf nur einer Seite der Platte.

3.6. In Fällen, bei denen Lochfraß nach vorstehender Definition (mehr als 15 %) offensichtlich ist, muss ein Bereich von 300 mm Durchmesser oder mehr (oder wenn dieses am Flansch des Spants oder auf der am Seitenspant befestigten Beplattung der Außenhaut sowie des unteren Seitentanks und des Hopper-Seitentanks undurchführbar ist, ein entsprechender rechteckiger Bereich) in dem am meisten angefressenen Teil bis auf das blanke Metall gereinigt und die Dicke von den fünf tiefsten Löchern in dem gereinigten Bereich gemessen werden. Die geringste bei diesen Löchern gemessene Dicke ist als die Dicke zu nehmen, die aufzuzeichnen ist.

Die zulässige verbleibende Mindestdicke in einem Loch oder einer Kerbe muss folgenden Werten entsprechen:

  1. 75 % der ursprünglichen Dicke bei Lochfraß oder Kerbenbildung bei den Stegen und Flanschen der Seitenspanten im Laderaum;
  2. 70 % der ursprünglichen Dicke bei Lochfraß oder Kerbenbildung in der Außenhaut und der Beplattung des unteren Seitentanks und des Hopper-Seitentanks, die am Seitenspant des Laderaums befestigt ist, über eine Breite von bis zu 3 0 mm von jeder Seite des Seitenspants.

4 Verfahrensweise bei der Dickenmessung

4.1. Die Anzahl der zu messenden Seitenspanten muss gleich derjenigen sein, die bei der Erneuerungsbesichtigung oder Zwischenbesichtigung entsprechend dem Schiffsalter erforderlich ist. Repräsentative Dickenmessungen müssen für jede nachfolgend angegebene Zone vorgenommen werden.

4.2 Der Umfang der Dickenmessungen kann durch die Verwaltung besonders geprüft werden, wenn die Bauteile keine Dickenminderung (Abrostung) in Bezug auf die ursprüngliche Dicke aufweisen und die Beschichtung "wie im Neuzustand" vorgefunden wird (d. h. ohne Beschädigung oder Rostbildung).

4.3. Wenn die Dickenmessungs-Messwerte in der Nähe zu den Kriterien festgestellt werden, muss die Anzahl der zu messenden Laderaumspanten erhöht werden.

4.4 Wenn eine Erneuerung oder andere Maßnahmen entsprechend der Entschließung MSC.168(79) bei einzelnen Spanten in einem Laderaum durchgeführt werden müssen, dann müssen an allen Spanten in diesem Laderaum Dickenmessungen vorgenommen werden.

4.5. Es gibt eine Vielzahl von Bauarten, die für Seitenspanten in Massengutschiffen verwendet werden. Einige haben Gurte auf den Seitenspanten (T-Träger), einige haben geflanschte Platten und einige sind Wulstprofile. Die Verwendung von Gurten und von Flanschen wird für Zwecke der Dickenmessung als gleichartig angesehen, da der Steg und der Gurt oder der Steg und der Flansch zu messen sind. Wenn ein Wulstprofil verwendet worden ist, dann ist der Steg des Wulstprofils in der üblichen Weise zu messen, und das Widerstandsmoment ist gegebenenfalls besonders zu prüfen.

Messungen für die Zonen A, B und D

Stegplatte

4.6 Das Muster für Dickenmessungen in den Zonen A, B und D muss eine Fünf-Punkt-Anordnung sein (siehe Abbildung 3). Die Fünf-Punkt-Anordnung muss sich über die Höhe des Steges und die gleiche Fläche senkrecht dazu ausdehnen. Der Bericht über die Dickenmessung muss den Mittelwert der Messung wiedergeben.

Abbildung 3 - Typische Fünf-Punkt-Anordnung auf der Stegplatte

Bild

Dickenmessungen für die Zone C

Stegplatte

4.7. In Abhängigkeit vom Stegzustand in der Zone C kann der Steg durch die Vornahme von drei Messungen über die Länge der Zone C und die Mittelung der Messwerte gemessen werden. Der Durchschnittswert ist mit der zulässigen Dicke zu vergleichen. Wenn die Stegplatte eine einheitliche Korrosion hat, dann muss diese Messanordnung, wie vorstehend angegeben, auf eine Fünf-Punkt-Anordnung ausgedehnt werden.

Dickenmessungen für Zone (a) und (b) (Flansche/Gurte und seitliche Außenhautplatten)

4.8. Wenn die untere Knieblechlänge oder -höhe die Anforderungen in Anlage 1 der Entschließung MSC.168(79) nicht einhält, müssen in den Zonen (a) und (b) Dickenmessungen vorgenommen werden, um das tatsächliche Widerstandsmoment, das in Absatz 3.4 der Anlage 2 der Entschließung MSC.168(79) vorgeschrieben ist, zu berechnen (siehe Abbildung 4). Es müssen mindestens zwei Messungen auf dem Flansch bzw. Gurt im Bereich jeder Zone vorgenommen werden. Mindestens eine Messung muss von der angrenzenden Außenhautbeplattung auf jeder Seite des Spants (d. h. nach vorn und nach achtern) im Bereich der Zone (a) und der Zone (b) vorgenommen werden.

Abbildung 4 - Zonen (a) und (b)

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5 Bericht über die Dickenmessung von Laderaum-Spanten

Siehe das in Anhang 2 zu Anlage 8A enthaltene Formblatt TM7-BC(ii).

Literaturhinweis

Entschließung MSC.168(79) über Normen und Kriterien für die Seitenverbände von Massengutschiffen in Einhüllen-Bauweise.

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