Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Binnenschifffahrt
Anlage A Vorschriften über die gefährlichen Stoffe und Gegenstände
A. I. Teil
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
Rn. 6000-6099
A. II. Teil
Stoffaufzählung und besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
A.II Klasse 1. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Rn. 6100-6199
A.II Klasse 2. Gase
Rn. 6200-6299
A.II Klasse 3. Entzündbare flüssige Stoffe
Rn. 6300-6399
A.II Klasse 4.1. Entzündbare feste Stoffe
Rn. 6400-6429
A.II Klasse 4.2. Selbstentzündliche Stoffe
Rn. 6430-6469
A.II Klasse 4.3. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Rn. 6470-6499
A.II Klasse 5.1. Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe
Rn. 6500-6549
A.II Klasse 5.2. Organische Peroxide
Rn. 6550-6599
A.II Klasse 6.1. Giftige Stoffe
Rn. 6600-6649
A.II Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe
Rn. 6650-6699
A.II Klasse 7. Radioaktive Stoffe
Rn. 6700-6799
A.II Klasse 8. Ätzende Stoffe
Rn. 6800-6899
A.II Klasse 9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Rn. 6900-6999
Anlage B.1 Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter in Versandstücken oder in loser Schüttung
B.1 I. Teil
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter aller Klassen
B.1.I Rn. 10.000-10.099
B.1.I Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 10.100-10.199
B.1.I Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 10.200-10.299
B.1.I Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 10.300-10.399
B.1.I Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 10.400-10.499
B.1.I Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 10.500-10.999
B.1 II. Teil
Sondervorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Klassen 1 bis 9, durch die die Vorschriften des I. Teils ergänzt oder geändert werden
B.1.II Klasse 1. Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff
Rn. 11.000-11.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 11.100-11.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 11.200-11.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 11.300-11.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 11.400-11.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 11.500-20.999
B.1.II Klasse 2. Gase
Rn. 21.000-21.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 21.100-21.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 21.200-21.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 21.300-21.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 21.400-21.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 21.500-30.999
B.1.II Klasse 3. Entzündbare flüssige Stoffe
Rn. 31.000-31.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 31.100-31.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 31.200-31.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 31.300-31.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 31.400-31.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 31.500-40.999
B.1.II Klasse 4.1. Entzündbare feste Stoffe
Rn. 41.000-41.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 41.100-41.299
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 41.200-41.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 41.300-41.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 41.400-41.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 41.500-41.999
B.1.II Klasse 4.2. Selbstentzündliche Stoffe
Rn. 42.000-42.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 42.100-42.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 42.200-42.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 42.300-42.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 42.400-42.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 42.500-42.999
B.1.II Klasse 4.3. Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
Rn. 43.000-43.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 43.100-43.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 43.200-43.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 43.300-43.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 43.400-43.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 43.500-50.999
B.1.II Klasse 5.1. Entzündend (oxydierend) wirkende Stoffe
Rn.51.000-51.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 51.100-51.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 51.200-51.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 51.300-51.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 51.400-51.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 51.500-51.999
B.1.II Klasse 5.2. Organische Peroxide
Rn. 52.000-52.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 52.100-52.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 52.200-52.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 52.300-52.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 52.400-52.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 52.500-60.999
B.1.II Klasse 6.1. Giftige Stoffe
Rn. 61.000-61.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 61.100-61.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 61.200-61.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 61.300-61.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 61.400-61.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 61.500-61.999
B.1.II Klasse 6.2. Ansteckungsgefährliche Stoffe
Rn. 62.000-62.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 62.100-62.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 62.200-62.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 62.300-62.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 62.400-62.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 62.500-70.999
B.1.II Klasse 7. Radioaktive Stoffe
Rn. 71.000-71.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 71.100-71.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 71.200-71.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 71.300-71.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 71.400-71.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 71.500-79.999
B.1.II Klasse 8. Ätzende Stoffe
Rn. 81.000-81.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 81.100-81.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 81.200-81.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 81.300-81.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 81.400-81.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 81.500-90.999
B.1.II Klasse 9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Rn. 91.000-91.099
B.1.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 91.100-91.199
B.1.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 91.200-91.299
B.1.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 91.300-91.399
B.1.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 91.400-91.499
B.1.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 91.500-109.999
B.1 III. Teil
Bauvorschriften
B.1.III Rn. 110.000-119.999
B.1 IV. Teil
Bauvorschriften für Seeschiffe, die den Vorschriften von SOLAS Kapitel II-2, Regel 54 entsprechen
B.1.IV Rn. 120.000-209.999
B.1 Anhang 1
B.1 Anh. 1 Muster 1
Muster für das Zulassungszeugnis
B.1 Anh. 1 Muster 2
Muster für das vorläufige Zulassungszeugnis
B.1 Anh. 1 Muster 3
Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN gemäß Rn. 10.315, Rn. 210.315, 210.317 oder 210.318
B.1 Anhang 2 Muster der Gefahrzettel nach den internationalen Regelungen
B.1 Anh. 2 A. Gefahrzettel
B.1 Anh. 2 Erläuterungen der Bildzeichen
B.1 Anh. 2 B. Kennzeichnung der Beförderungseinheiten (Placardage)
B.1 Anh. 2 B.1 Beispiel der Bezettelung eines Tankcontainers, in dem der Stoff Acetal, Klasse 3 UN Nr. 1088 nach dem IMDC Code befördert wird
B.1 Anh. 2 B.2 Beispiel der Bezettelung eines Tankcontainers, in dem der Stoff Acetal, Klasse 3 UN Nr.1088 nach RID/ADR befördert wird
B.1 Anh. 2 B.3 Bildzeichen für Stoffe, die erwärmt befördert werden
B.1 Anh. 2 B.4 Hinweistafel für begaste Beförderungseinheiten
Anlage B.2 Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter in Tankschiffen
B.2 I. Teil
Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter aller Klassen
B.2.I Rn. 210.000-210.099
B.2.I Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 210.100-210.199
B.2.I Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 210.200-210.299
B.2.I Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 210.300-210.399
B.2.I Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 210.400-210.499
B.2.I Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 210.500-220.999
B.2 II. Teil
Sondervorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Klassen 2, 3, 4.1, 6.1, 8 und 9, durch die die Vorschriften des I. Teils ergänzt oder geändert werden
B.2.II Klasse 2. Gase
Rn. 221.000-221.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 221.100-221.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 221.200-221.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 221.300-221.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 221.400-221.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 221.500-230.999
B.2.II Klasse 3. Entzündbare flüssige Stoffe
Rn. 231.000-231.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 231.100-231.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 231.200-231.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 231.300-231.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 231.400-231.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 231.500-240.999
B.2.II Klasse 4.1 Entzündbare feste Stoffe
Rn. 241.000-241.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 241.100-241.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 241.200-241.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 241.300-241.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 241.400-241.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 241.500-260.999
B.2.II Klasse 6.1. Giftige Stoffe
Rn. 261.000-261.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 261.100-261.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 261.200-261.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 261.300-261.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 261.400-261.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 261.500-280.999
B.2.II Klasse 8. Ätzende Stoffe
Rn. 281.000-281.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 281.100-281.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 281.200-281.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 281.300-281.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 281.400-281.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 281.500-290.999
B.2.II Klasse 9. Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Rn. 291.000-291.099
B.2.II Abschnitt 1. Beförderungsart
Rn. 291.100-291.199
B.2.II Abschnitt 2. Anforderungen an die Schiffe
Rn. 291.200-291.299
B.2.II Abschnitt 3. Allgemeine Betriebsvorschriften
Rn. 291.300-291.399
B.2.II Abschnitt 4. Zusätzliche Vorschriften für das Laden, Befördern, Löschen und sonstige Handhaben der Ladung
Rn. 291.400-291.499
B.2.II Abschnitt 5. Zusätzliche Vorschriften für den Verkehr der Schiffe
Rn. 291.500-310.999
B.2 III. Teil
Bauvorschriften
B.2.III Kapitel 1 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs G
Rn. 311.000-320.999
B.2.III Kapitel 2 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs C
Rn. 321.000-330.999
B.2.III Kapitel 3 Bauvorschriften für Tankschiffe des Typs N
Rn. 331.000-331.999
B.2 Anhang 1
B.2. Anh. 1 Muster 1
Muster des Zulassungszeugnisses
B.2. Anh. 1 Muster 2
Muster des vorläufigen Zulassungszeugnisses
B.2. Anh. 1 Muster 3
Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN gemäß Rn. 10.315, Rn. 210.315, 210.317 oder 210.318
B.2 Anhang 2 Prüfliste ADN (Rn. 210.410)
B.2 Anhang 3
B.2. Anh. 3 Muster 1
Vorrichtung zur Abgabe von Restmengen
B.2. Anh. 3 Muster 2
Prüfung des Nachlenzsystems (stripping system)
Muster 3
Nachweis über die Prüfung des Nachlenzsystems (stripping system)
B.2 Anhang 4 Stoffliste
Stoffliste |
Anlage C Vorschriften und Verfahren für Untersuchungen, Ausstellung der Zulassungszeugnisse, Klassifikationsgesellschaften, Abweichungen, Ausnahmegenehmigungen, Kontrollen, Ausbildung und Prüfungen von Sachkundigen
C. Kapitel 1
Verfahren zur Erteilung des Zulassungszeugnisses
C. 1.1 Erteilung und Anerkennung der Zulassungszeugnisse
C. 1.1.1 Zulassungszeugnis
C. 1.1.2 Vorläufiges Zulassungszeugnis
C. 1.2 Untersuchungsverfahren
C. 1.3 Untersuchungsstelle
C. 1.4 Antrag auf Erteilung eines Zulassungszeugnisses
C. 1.5 Vermerke und Änderungen im Zulassungszeugnis
C. 1.6 Vorführung des Schiffes zur Untersuchung
C. 1.7 Erstuntersuchung
C. 1.8 Sonderuntersuchung
C. 1.9 Wiederholungsuntersuchung und Erneuerung des Zulassungszeugnisses
C. 1.10 Verlängerung des Zulassungszeugnisses ohne Untersuchung
C. 1.11 Untersuchung von Amts wegen
C. 1.12 Zurückbehalten und Rückgabe des Zulassungszeugnisses
C. 1.13 Ersatzausfertigung
C. 1.14 Verzeichnis der Zulassungszeugnisse
C. Kapitel 2
Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften
C. 2.1 Allgemeines
C. 2.2 Verfahren zur Anerkennung von Klassifikationsgesellschaften
C. 2.3 Bedingungen und Kriterien, die von den Klassifikationsgesellschaften bei Anerkennung zu erfüllen sind
C. 2.4 Pflichten der empfohlenen Klassifikationsgesellschaft
C. Kapitel 3
Verfahren für die Gleichwertigkeiten und Abweichungen
C. 3.1 Verfahren für die Gleichwertigkeiten
C. 3.2 Abweichungen zu Versuchszwecken
C. 3.3 Vermerk von Gleichwertigkeiten und Abweichungen
C. Kapitel 4
Ausnahmegenehmigungen für Beförderungen in Tankschiffen
C. 4.1 Ausnahmegenehmigungen
C. 4.2 Verfahren
C. 4.3 Aktualisierung der Liste der Stoffe, die zur Beförderung in Tankschiffen zugelassen sind
C. Kapitel 5
Kontrolle von Beförderungen gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
C. 5.1 Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften
C. 5.2 Kontrollverfahren
C. 5.3 Verstöße gegen die Vorschriften
C. 5.4 Kontrollen in Unternehmen sowie an Lösch- und Ladestellen
C. 5.5 Probeentnahme
C. 5.6 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
C. 5.7 Amtshilfe bei Kontrolle eines ausländischen Schiffes
C. Kapitel 6
Ausbildung und Prüfung von Sachkundigen
C. 6.1 Schulungen
C. 6.1.1 Allgemeines
C. 6.1.2 Aufbau und Fachinhalte der Schulungen
C. 6.1.2.1 Aufbau
C. 6.1.2.2 Grundkurse und Wiederholungs- und Fortbildungsschulungen
C. 6.1.2.3 Wiederholungs- und Fortbildungskurse, basierend auf den bescheinigten Grundkursen nach 6.1.2.2.
C. 6.2 Zweck und Inhalt der Lehrgänge
C. 6.2.2.1 Erstmalige Schulungen
C. 6.2.2.2 Wiederholungs- und Fortbildungsschulungen
C. 6.3 Anerkennung von Schulungen
C. 6.3.4 Erteilung der Anerkennung
C. 6.4 Durchführung der Schulungen
C. 6.5 Prüfungen
C. 6.5.1 Grundkurs
C. 6.5.2 Aufbaukurse "Gase" und "Chemikalien"
C. 6.6 Bescheinigung über besondere Kenntnisse des ADN
C. Kapitel 7
Zwei- oder mehrseitige Sonderabkommen
Anlage D.1 Allgemeine Übergangsbestimmungen
D.1 Tabelle der Übergangsbestimmungen
Anlage D.2 Zusätzliche Übergangsbestimmungen, die auf besonderen Binnenwasserstraßen gelten
D.2. Tabelle