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Schüttladungen in fester Form - Stoffbeschreibungen (Stoffmerkblätter) | Anhang 1 |
ALFALFA
Beschreibung
Wird aus getrocknetem Alfalfagras gewonnen. Verschiffung in Form von Mehl, Pellets usw. Es muss eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder des Verladers vorliegen, dass der Stoff in dem zur Verschiffung kommenden Zustand nicht den Anforderungen für Ölkuchen entspricht. Ladungen, bei denen die Öl- und Feuchtigkeitskriterien für Ölkuchen zur Anwendung kommen, müssen die Anforderungen für Ölkuchen (a) UN-Nr. 1386, Ölkuchen (b) UN-Nr. 1386 oder Ölkuchen UN-Nr. 2217 erfüllen.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 508 bis 719 | 1,39 bis 1,97 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Feines Pulver | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
ALUMINIUMOXID
Beschreibung
Aluminiumoxid ist ein feines weißes, geruchloses Pulver mit geringem oder keinem Feuchtigkeitsgehalt. Unlöslich in organischen Flüssigkeiten. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 5%.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 781 bis 1087 | 0,92 bis 1,28 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Feines Pulver | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Reizt die Augen und Schleimhäute.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Aluminiumoxidstaub ist stark abriebfördernd und durchdringend. Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche, Ausrüstung und Lenzbrunnen müssen geschützt werden. In nassem Zustand kann Aluminiumoxid nicht gepumpt werden. Die Lenzbrunnen müssen abgedeckt werden, um ein Eindringen von Ladung zu verhüten. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Die Unterkunftsbereiche und maschinelle Einrichtungen sind weiter gegen Staub zu schützen.
Reinigung
Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe einer tragbaren Pumpe - und nicht mit der Bilgenpumpe - aus den Laderäumen zu entfernen.
Ladung in Wasser unlöslich.
ALUMINUMOXID, GEBRANNT
Beschreibung
Hell- bis dunkelgrau. Kein Feuchtigkeitsgehalt.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1639 | 0,61 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Kleine Körner und Brocken | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Die Unterkunftsbereiche und maschinelle Einrichtungen sind weiter gegen Staub zu schützen.
Reinigung
Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe tragbarer Pumpen - und nicht mit den Bilgenpumpen - aus den Laderäumen zu entfernen.
Ladung in Wasser unlöslich.
ALUMINIUMSILIKAT
Beschreibung
Weiß, besteht aus Aluminiumoxid und Silikat-Kristallen. Niedriger Feuchtigkeitsgehalt (1% bis 5%). 60 % Brocken. 40% grobkörniges Pulver.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1429 | 0,70 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe tragbarer Pumpen - und nicht mit den Bilgenpumpen - aus den Laderäumen zu entfernen.
Ladung in Wasser unlöslich.
ALUMINIUMSILIKAT, Pellets
Beschreibung
Weiß bis sehr hell. Kein Feuchtigkeitsgehalt.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1190 bis 1282 | 0,78 bis 0,84 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Länge: 6,4 mm bis 25,4 mm Durchmesser: 6,4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
ALUMINIUMFERROSILICIUMPULVER, UN-Nr. 1395
Beschreibung
Feines Pulver oder Briketts.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) | |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | |
Größe | Klasse | Nebengefahr | Gruppe |
Nicht zutreffend | 4.3 | 6.1 | B |
Gefährdung
In Berührung mit Wasser kann sich Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter den gleichen Bedingungen können Verunreinigungen Phosphin und Arsin erzeugen, welche hochgiftige Gase sind.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und allen Flüssigkeiten der Klasse 8.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.
Geeignete Gasspürgeräte zur Messung von Wasserstoff, Phosphin und Arsin sind an Bord mitzuführen.
Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der zuständigen Behörde überprüft und zugelassen werden.
Während des Umschlags sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.
Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.
Belüftung
Kontinuierliche mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich. Gefährdet die Beibehaltung der Belüftung Schiff oder Ladung, so kann sie unterbrochen werden, sofern aufgrund der Belüftungsunterbrechung keine Explosions- oder andere Gefahr besteht. Sie ist auf jeden Fall während eines angemessenen Zeitraums vor dem Entladen in Betrieb zu halten.
Beförderung
Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Phosphin und Arsin durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Sorgfältig ausfegen. Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
ALUMINIUMNITRAT, UN-Nr. 1438
Beschreibung
Farblose oder weiße Kristalle. Löslich in Wasser.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | 5.1 | B |
Gefährdung
Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe und entwickelt giftige nitrose Gase. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Berührung mit brennbaren Stoffen ist zu vermeiden.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Handschuhe, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
ALUMINIUMSILICIUMPULVER, NICHT ÜBERZOGEN, UN-Nr. 1398
Beschreibung
Pulver.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | 4.3 | B |
Gefährdung
In Berührung mit Wasser kann sich Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter den gleichen Bedingungen können Verunreinigungen Phosphin und Arsin erzeugen, welche hochgiftige Gase sind. Kann auch Siliciumwasserstoff (Silan) entwickeln, der giftig und selbstentzündlich ist.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und allen Flüssigkeiten der Klasse 8.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.
Während des Umschlags sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.
Geeignete Gasspürgeräte zur Messung des Gehalts an Wasserstoff, Phosphin, Arsin und Silan sind an Bord mitzuführen. Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Phosphin, Arsin und Silan durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.
Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der zuständigen Behörde überprüft und zugelassen werden.
Die Laderäume sollen durch mindestens zwei getrennte Lüfter belüftet werden. Als Gesamtleistung muss mindestens sechsfacher Luftwechsel pro Stunde, bezogen auf den Rauminhalt des leeren Laderaums sichergestellt sein. Die Lüftung soll so beschaffen sein, dass entweichende Gase Aufenthaltsräume an oder unter Deck nicht erreichen können.
Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.
Belüftung
Kontinuierliche mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich. Gefährdet die Beibehaltung der Belüftung Schiff oder Ladung, so kann sie unterbrochen werden, sofern aufgrund der Belüftungsunterbrechung keine Explosions- oder andere Gefahr besteht. Sie ist auf jeden Fall während eines angemessenen Zeitraums vor dem Entladen in Betrieb zu halten.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Sorgfältig ausfegen. Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMHERSTELLUNG ODER NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMSCHMELZUNG, UN-Nr. 3170
Beschreibung
Nebenprodukte der Aluminiumschmelzung sind Abfälle aus der Aluminiumgewinnung.
Graues oder schwarzes Pulver oder Klumpen mit metallenen Einschlüssen.
Unter diesen Begriff fallen verschiedene Abfallprodukte, zu denen unter anderem gehören:
Aluminiumschlacke | Gebrauchte Kathoden |
Aluminium-Salzschlacken | Gebrauchte Ofenauskleidungen |
Aluminiumkrätze |
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1220 | 0,82 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | 4.3 | B |
Gefährdung
Zutritt von Wasser kann Wärmeentwicklung verursachen und die mögliche Bildung entzündbarer und giftiger Gase, wie z.B. Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Ein Brand ist nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich als Folge einer Explosion brennbarer Gase und schwierig zu löschen. Im Hafen kann Fluten in Erwägung gezogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
"Getrennt von" allen Flüssigkeiten der Klasse 8.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung ist während des Umschlags vor Niederschlägen geschützt und so trocken zu halten, wie dies ohne unvertretbaren Aufwand möglich ist.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Heißes oder feuchtes Material nicht laden.
Vorsichtsmaßnahmen
Solange das Schiff am Kai liegt und die Luken zu denjenigen Laderäumen, die Nebenprodukte der Aluminiumgewinnung enthalten, geschlossen sind, ist die mechanische Belüftung ununterbrochen in Betrieb zu halten, sofern die Wetterbedingungen dies gestatten.
Während des Beladens sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.
Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.
Zusätzlich zu den nach Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens erforderlichen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.
Die Lüftung soll so beschaffen sein, dass entweichende Gase Aufenthaltsräume an oder unter Deck nicht erreichen können.
Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein. Unbeabsichtigtes Abpumpen durch den Maschinenbereich ist zu vermeiden.
Belüftung
Mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich.
Beförderung
Es ist sicherzustellen, dass die Luken wetterdicht verschlossen sind.
Geeignete Gasspürgeräte zur Messung des Gehalts an Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen sind an Bord mitzuführen. Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Keine |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Keine UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
AMMONIUMNITRAT, UN-Nr. 1942
mit höchstens 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich organischer Stoffe als Kohlenstoff-Äquivalent, und frei von sonstigen zugesetzten Stoffen.
(siehe AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067 & UN-Nr. 2071)
Beschreibung
Weiße Kristalle, Prills oder Granulate. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich. Brandfördernd. Hygroskopisch.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
27° bis 42° | 1000 | 1,00 |
Größe | Klasse | Gruppe |
1 bis 4 mm | 5.1 | B |
Gefährdung
Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.
Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt sind, oder wenn sie sich unter festem Einschluss befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen. Bei starker Erwärmung, zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase.
Der Staub kann Haut und Schleimhäute reizen.
Stau- und Trennvorschriften
Im Laderaum dürfen sich keine Wärme- oder Zündquellen befinden.
"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Chloraten, Chloriden, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Permanganaten und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).
"Getrennt von" allen anderen Ladungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vor dem Laden ist zu beachten:
Die Temperatur der Ladung darf 40°C nicht überschreiten.
Vor Ladebeginn ist dem Kapitän eine vom Verlader unterzeichnete Bescheinigung mit der Erklärung, dass diese Bedingung erfüllt ist, auszuhändigen.
Treibstofftanks unter den Laderäumen, die zur Beförderung dieser Ladungen benutzt werden, sind durch Druckprobe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass an Mannlöchern und Leitungssystemen, die durch die Laderäume führen, keine Undichtigkeit besteht. Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Während des Ladens ist zu beachten:
Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Das Bunkern oder Pumpen von Treiböl ist verboten; soweit praktisch durchführbar, ist nicht brennbares Sicherungmaterial und nur in geringen Mengen Stauholz zu verwenden.
Vorsichtsmaßnahmen
Dieser Stoff soll als Massengut nur dann befördert werden, wenn die Anforderungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 5 oder einer gleichwertigen Prüfung entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörde des Ursprungslandes erfüllt sind.
Da es im Notfall erforderlich werden kann, große Mengen an Wasser einzusetzen, soll vor der Beladung berücksichtigt werden, dass durch den Übergang des Stoffes in einen fließfähigen Zustand die Stabilität des Schiffes beeinträchtigt werden kann.
Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen.
Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten. Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen. Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen oxidierend wirkender Stoffe in andere Laderäume, Bilgen usw. zu verhindern.
Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Beim Umschlag oder dem Entladen staubförmiger Stoffe sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu tragen.
Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.
Wenn das Schott zwischen Laderaum und Maschinenraum bezüglich der Wärmedämmung nicht dem A-60-Standard entspricht, ist eine geeignete, von der zuständigen Behörde zugelassene Isolierung vorzusehen.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.
Löschen
Ammoniumnitrat ist stark hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Band in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden. MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067
Beschreibung
Kristalle, Granulate oder Prills. Ganz oder teilweise in Wasser löslich. Hygroskopisch.
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN-Nr. 2067 sind einheitliche Mischungen von Ammoniumnitrat als dem Hauptbestandteil mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:
Bemerkungen:
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
27° bis 42° | 900-1200 | 0,83-1,11 |
Größe | Klasse | Gruppe |
1 bis 5 mm | 5.1 | B |
Gefährdung
Brandfördernd. Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt sind (z.B. durch Treiböl) oder wenn sie sich unter festem Einschluss befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen.
Bei starker Erwärmung zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase in den Laderäumen und an Deck.
Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).
"Getrennt von" allen anderen Ladungen.
"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);
Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50°C stattfindet.
Wenn das Schott zwischen Laderaum und Maschinenraum bezüglich der Wärmedämmung nicht dem A-60-Standard entspricht, ist eine geeignete, von der zuständigen Behörde zugelassene Isolierung vorzusehen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vor dem Laden ist zu beachten:
Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Während des Ladens ist zu beachten:
Vorsichtsmaßnahmen
Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen. Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten.
Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln in andere Laderäume, Bilgen usw. zu verhindern.
Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.
Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.
Löschen
Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden. MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2071
Beschreibung
In der Regel als Granulat vorliegend. Ganz oder teilweise in Wasser löslich. Hygroskopisch.
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN-Nr. 2071 sind einheitliche Ammoniumnitrat-Mischungen mit Stickstoff, Phosphat oder Kali, die nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent, oder nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen enthalten.
Düngemittel mit dieser Zusammensetzung fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Stoffmerkblatts, wenn bei einer Prüfung nachgewiesen wird (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2), dass sie nicht zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung neigen.
Bemerkungen:
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
27° bis 42° | 900-1200 | 0,83-1,11 |
Größe | Klasse | Gruppe |
1 bis 5 mm | 9 | B |
Gefährdung
Diese Gemische können bei Erwärmung der selbstunterhaltenden Zersetzung unterliegen. Die Temperatur kann bei einer solchen Reaktion 500°C erreichen. Eine Zersetzung, die einmal begonnen hat, kann sich über die gesamte Ladung unter Abgabe giftiger Gase ausbreiten. Keine dieser Mischungen kann explodieren.
Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).
"Getrennt von" allen anderen Ladungen.
"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);
Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50°C stattfindet.
Dünger dieses Typs dürfen nicht direkt an ein Maschinenraumschott aus Metall geschüttet werden. Eine hinreichende Trennung lässt sich z.B. durch Stauen von schwer entflammbaren Säcken, die inerte Stoffe enthalten, oder durch jede gleichwertige, von den zuständigen Behördegenehmigte Dämmschicht erreichen. Diese Forderung gilt nicht für Küstenreisen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vor dem Laden ist zu beachten:
Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend.
Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Während des Ladens ist zu beachten:
Vorsichtsmaßnahmen
Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen. Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten
Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.
Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.
Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.
Löschen
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.
Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL (nicht gefährlich)
(siehe AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067 und UN-Nr. 2071)
Beschreibung
Kristalle, Granulate oder Prills, in trockenem Zustand trennbar. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich.
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die unter den in diesem Stoffmerkblatt aufgeführten Bedingungen befördert werden, sind einheitliche Mischungen von Ammoniumnitrat als dem Hauptbestandteil mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:
Bemerkungen:
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
27° bis 42° | 1000-1200 | 0,83-1,00 |
Größe | Klasse | Gruppe |
1 bis 4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Selbst wenn diese Ladung als nicht gefährlich eingestuft ist, verhält sie sich bei starker Erwärmung in derselben Weise wie die in Klasse 9 unter der UN-Nr. 2071 eingestuften ammoniumnitrathaltigen Düngemittel, indem sie sich zersetzt und giftige Gase abgibt.
Die Geschwindigkeit der Zersetzungsreaktion ist niedriger, doch besteht die Gefahr, dass sich bei starker Erwärmung der Ladung im Laderaum und an Deck giftige Gase bilden.
Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.
Stau- und Trennvorschriften
Vor dem Beladen ist die Kompatibilität von nicht gefährlichen ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln mit anderen Stoffen, die im gleichen Laderaum gestaut werden können, zu prüfen.
"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);
Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50° stattfindet.
Dünger dieses Typs dürfen nicht direkt an ein Maschinenraumschott aus Metall geschüttet werden.
Eine hinreichende Trennung lässt sich z.B. durch Stauen von schwer entflammbaren Säcken, die inerte Stoffe enthalten, oder durch jede gleichwertige, von den zuständigen Behörden genehmigte Dämmschicht erreichen. Diese Forderung gilt nicht für Küstenreisen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vor dem Laden ist zu beachten:
Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Während des Ladens ist zu beachten:
Vorsichtsmaßnahmen
Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.
Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.
Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.
Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.
Löschen
Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.
Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Be- und Entladen beeinträchtigen.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung, und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Band in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden. MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
AMMONIUMSULFAT
Beschreibung
Bräunlich graue bis weiße Kristalle. Löslich in Wasser. Frei fließend. Nimmt Feuchtigkeit auf. Feuchtigkeitsgehalt 0,04% bis 0,5%. Ammoniakgeruch. Neigt zu natürlichem Gewichtsverlust.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
28° bis 35° | 943-1052 | 0,95-1,06 |
Größe | Klasse | Gruppe |
2 bis 4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Staub kann Haut und Augen reizen. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gefahr erheblicher Korrosionsschäden an Spanten, Seitenbeplattung usw., wenn im Laderaum Kondensation auftritt.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Wenn möglich, ist das Eindringen feuchter Luft in die Laderäume zu vermeiden. Beim Be- oder Entladen sind Schutzbrillen, Handschuhe und Staubmasken zu tragen.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es erforderlich sein, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen Flächen zu vermeiden.
Reinigung
Die Laderäume sind gründlich zu reinigen und auszuwaschen, um alle Ladungsrückstände zu entfernen.
Gründlich trocknen.
ANTIMONERZ UND RÜCKSTÄNDE
Beschreibung
Bleigraues Mineral, neigt dazu, schwarz anzulaufen.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 2381 bis 2941 | 0,34 bis 0,42 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Bei einem Brand können sich gefährliche Antimon- und Schwefeloxiddämpfe entwickeln.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
BARIUMNITRAT, UN-Nr. 1446
Beschreibung
Glänzende weiße Kristalle oder Pulver. In Wasser löslich.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) | |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | |
Größe | Klasse | Nebengefahr | Gruppe |
Feines Pulver | 5.1 | 6.1 | B |
Gefährdung
Giftig beim Verschlucken oder beim Einatmen von Staub. Bei einem Brand können sich Mischungen mit brennbaren Stoffen leicht entzünden und heftig abbrennen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.
Es ist sicherzustellen, dass die Lenzbrunnen trocken und abgedeckt sind, um das Eindringen von Ladung zu verhindern.
Belüftung
Oberflächenbelüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
BARYT
Beschreibung
Kristallines oder mineralisches Erz. Ein Bariumsulfat. Feuchtigkeit 1% bis 6%.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 2941 | 0,34 |
Größe | Klasse | Gruppe |
80% Brocken: 6,4 bis 101,6 mm 20% Feinanteile: weniger als 6,4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
BAUXIT
Beschreibung
Bräunliches gelbes lehmartiges und erdiges Mineral. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 10%. In Wasser nicht löslich.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1190 bis 1389 | 0,72 bis 0,84 |
Größe | Klasse | Gruppe |
70% to 90% Brocken: 2,5 mm bis 500 mm. 10% to 30% Pulver | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen sind gegen ein Eindringen der Ladung zu sichern.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
BIOSCHLAMM
Beschreibung
Wärmegetrockneter, aktivierter Schlamm. Sehr feine Körnung. Feuchtigkeit: 3% bis 5%. Schwarzgesprenkelt.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 654 | 1,53 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
BORAX (BORAX PENTAHYDRAT)
Beschreibung
Eine chemische Verbindung von Borsäure und Natriumkarbonat. Frei fließendes Pulver oder Granulate. Graue Farbe. Staubförmig.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1087 | 0,92 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 2,36 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen und Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Borax ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
BORAX, WASSERFREI
(roh oder gereinigt)
Beschreibung
Das Rohmaterial ist gewöhnlich hellgelb. Bei hohem Reinheitsgrad weiß und kristallin. Staubförmig und hygroskopisch.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
35 | 1282 | 0,78 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Körniges Material von weniger als 1,4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Staub ist stark abriebfördernd und reizend, aber nicht giftig, wenn eingeatmet.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Borax ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
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