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Schüttladungen in fester Form - Stoffbeschreibungen (Stoffmerkblätter)Anhang 1

ALFALFA

Beschreibung

Wird aus getrocknetem Alfalfagras gewonnen. Verschiffung in Form von Mehl, Pellets usw. Es muss eine Bescheinigung einer zuständigen Behörde oder des Verladers vorliegen, dass der Stoff in dem zur Verschiffung kommenden Zustand nicht den Anforderungen für Ölkuchen entspricht. Ladungen, bei denen die Öl- und Feuchtigkeitskriterien für Ölkuchen zur Anwendung kommen, müssen die Anforderungen für Ölkuchen (a) UN-Nr. 1386, Ölkuchen (b) UN-Nr. 1386 oder Ölkuchen UN-Nr. 2217 erfüllen.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend508 bis 7191,39 bis 1,97
GrößeKlasseGruppe
Feines PulverNicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Keine besonderen Anforderungen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


ALUMINIUMOXID

Beschreibung

Aluminiumoxid ist ein feines weißes, geruchloses Pulver mit geringem oder keinem Feuchtigkeitsgehalt. Unlöslich in organischen Flüssigkeiten. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 5%.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend781 bis 10870,92 bis 1,28
GrößeKlasseGruppe
Feines PulverNicht zutreffendC

Gefährdung

Reizt die Augen und Schleimhäute.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Aluminiumoxidstaub ist stark abriebfördernd und durchdringend. Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche, Ausrüstung und Lenzbrunnen müssen geschützt werden. In nassem Zustand kann Aluminiumoxid nicht gepumpt werden. Die Lenzbrunnen müssen abgedeckt werden, um ein Eindringen von Ladung zu verhüten. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Die Unterkunftsbereiche und maschinelle Einrichtungen sind weiter gegen Staub zu schützen.

Reinigung

Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe einer tragbaren Pumpe - und nicht mit der Bilgenpumpe - aus den Laderäumen zu entfernen. Ladung in Wasser unlöslich.


ALUMINUMOXID, GEBRANNT

Beschreibung

Hell- bis dunkelgrau. Kein Feuchtigkeitsgehalt.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend16390,61
GrößeKlasseGruppe
Kleine Körner und BrockenNicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Die Unterkunftsbereiche und maschinelle Einrichtungen sind weiter gegen Staub zu schützen.

Reinigung

Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe tragbarer Pumpen - und nicht mit den Bilgenpumpen - aus den Laderäumen zu entfernen. Ladung in Wasser unlöslich.


ALUMINIUMSILIKAT

Beschreibung

Weiß, besteht aus Aluminiumoxid und Silikat-Kristallen. Niedriger Feuchtigkeitsgehalt (1% bis 5%). 60 % Brocken. 40% grobkörniges Pulver.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend14290,70
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffendNicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Nach dem Abspritzen ist das Wasser mit Hilfe tragbarer Pumpen - und nicht mit den Bilgenpumpen - aus den Laderäumen zu entfernen. Ladung in Wasser unlöslich.


ALUMINIUMSILIKAT, Pellets

Beschreibung

Weiß bis sehr hell. Kein Feuchtigkeitsgehalt.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend1190 bis 12820,78 bis 0,84
GrößeKlasseGruppe
Länge: 6,4 mm bis 25,4 mm
Durchmesser: 6,4 mm
Nicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


ALUMINIUMFERROSILICIUMPULVER, UN-Nr. 1395

Beschreibung

Feines Pulver oder Briketts.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
GrößeKlasseNebengefahrGruppe
Nicht zutreffend4.36.1B

Gefährdung

In Berührung mit Wasser kann sich Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter den gleichen Bedingungen können Verunreinigungen Phosphin und Arsin erzeugen, welche hochgiftige Gase sind.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.

Geeignete Gasspürgeräte zur Messung von Wasserstoff, Phosphin und Arsin sind an Bord mitzuführen.

Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der zuständigen Behörde überprüft und zugelassen werden.

Während des Umschlags sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.

Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.

Belüftung

Kontinuierliche mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich. Gefährdet die Beibehaltung der Belüftung Schiff oder Ladung, so kann sie unterbrochen werden, sofern aufgrund der Belüftungsunterbrechung keine Explosions- oder andere Gefahr besteht. Sie ist auf jeden Fall während eines angemessenen Zeitraums vor dem Entladen in Betrieb zu halten.

Beförderung

Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Phosphin und Arsin durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Sorgfältig ausfegen. Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten und gegebenenfalls CO2 einsetzen. Kein Gebrauch von Wasser.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



ALUMINIUMNITRAT, UN-Nr. 1438

Beschreibung

Farblose oder weiße Kristalle. Löslich in Wasser.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffend5.1B

Gefährdung

Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe und entwickelt giftige nitrose Gase. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Berührung mit brennbaren Stoffen ist zu vermeiden.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Handschuhe, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Viel Wasser verwenden, das als Sprühstrahl eingesetzt werden soll, um so die Störung der Oberfläche der Schüttladung zu verhindern. Der Stoff kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt. Die Unterbrechung der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle. Aufgrund der angesammelten Wassermengen ist die Stabilität des Schiffes besonders zu beachten.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



ALUMINIUMSILICIUMPULVER, NICHT ÜBERZOGEN, UN-Nr. 1398

Beschreibung

Pulver.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffend4.3B

Gefährdung

In Berührung mit Wasser kann sich Wasserstoff entwickeln, ein entzündbares Gas, das mit Luft explosionsfähige Gemische bilden kann. Unter den gleichen Bedingungen können Verunreinigungen Phosphin und Arsin erzeugen, welche hochgiftige Gase sind. Kann auch Siliciumwasserstoff (Silan) entwickeln, der giftig und selbstentzündlich ist.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.

Während des Umschlags sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.

Geeignete Gasspürgeräte zur Messung des Gehalts an Wasserstoff, Phosphin, Arsin und Silan sind an Bord mitzuführen. Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Phosphin, Arsin und Silan durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.

Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein und von der zuständigen Behörde überprüft und zugelassen werden.

Die Laderäume sollen durch mindestens zwei getrennte Lüfter belüftet werden. Als Gesamtleistung muss mindestens sechsfacher Luftwechsel pro Stunde, bezogen auf den Rauminhalt des leeren Laderaums sichergestellt sein. Die Lüftung soll so beschaffen sein, dass entweichende Gase Aufenthaltsräume an oder unter Deck nicht erreichen können.

Zusätzlich zu den in Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens vorgeschriebenen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.

Belüftung

Kontinuierliche mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich. Gefährdet die Beibehaltung der Belüftung Schiff oder Ladung, so kann sie unterbrochen werden, sofern aufgrund der Belüftungsunterbrechung keine Explosions- oder andere Gefahr besteht. Sie ist auf jeden Fall während eines angemessenen Zeitraums vor dem Entladen in Betrieb zu halten.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Sorgfältig ausfegen. Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten und gegebenenfalls CO2 einsetzen. Kein Gebrauch von Wasser.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMHERSTELLUNG ODER NEBENPRODUKTE DER ALUMINIUMSCHMELZUNG, UN-Nr. 3170

Beschreibung

Nebenprodukte der Aluminiumschmelzung sind Abfälle aus der Aluminiumgewinnung. Graues oder schwarzes Pulver oder Klumpen mit metallenen Einschlüssen. Unter diesen Begriff fallen verschiedene Abfallprodukte, zu denen unter anderem gehören:

AluminiumschlackeGebrauchte Kathoden
Aluminium-SalzschlackenGebrauchte Ofenauskleidungen
Aluminiumkrätze 

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend12200,82
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffend4.3B

Gefährdung

Zutritt von Wasser kann Wärmeentwicklung verursachen und die mögliche Bildung entzündbarer und giftiger Gase, wie z.B. Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Ein Brand ist nicht sehr wahrscheinlich, aber möglich als Folge einer Explosion brennbarer Gase und schwierig zu löschen. Im Hafen kann Fluten in Erwägung gezogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

"Getrennt von" allen Flüssigkeiten der Klasse 8.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung ist während des Umschlags vor Niederschlägen geschützt und so trocken zu halten, wie dies ohne unvertretbaren Aufwand möglich ist.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Heißes oder feuchtes Material nicht laden.

Vorsichtsmaßnahmen

Solange das Schiff am Kai liegt und die Luken zu denjenigen Laderäumen, die Nebenprodukte der Aluminiumgewinnung enthalten, geschlossen sind, ist die mechanische Belüftung ununterbrochen in Betrieb zu halten, sofern die Wetterbedingungen dies gestatten.

Während des Beladens sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" sowohl an Deck als auch in der Umgebung der Laderäume aufzustellen, auch muss in diesen Räumen der Gebrauch von offenem Licht untersagt werden.

Vor der Beladung ist eine Bescheinigung des Herstellers oder Verladers vorzulegen, dass die Ladung nach der Herstellung geschützt, aber dem Wetter ausgesetzt, in der zur Beförderung kommenden Korngröße nicht weniger als 3 Tage lang vor der Beförderung gelagert wurde.

Zusätzlich zu den nach Regel II-2/10.10 des SOLAS-Übereinkommens erforderlichen Geräten müssen mindestens zwei umluftunabhängige Atemschutzgeräte an Bord vorhanden sein.

Die Lüftung soll so beschaffen sein, dass entweichende Gase Aufenthaltsräume an oder unter Deck nicht erreichen können.

Die Schotten zum Maschinenraum müssen gasdicht sein. Unbeabsichtigtes Abpumpen durch den Maschinenbereich ist zu vermeiden.

Belüftung

Mechanische Oberflächenbelüftung erforderlich.

Beförderung

Es ist sicherzustellen, dass die Luken wetterdicht verschlossen sind.

Geeignete Gasspürgeräte zur Messung des Gehalts an Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen sind an Bord mitzuführen. Es sind regelmäßige Überprüfungen auf Wasserstoff, Ammoniak und Acetylen durchzuführen. Die ermittelten Messwerte sind aufzuzeichnen, und die Daten sind an Bord zu verwahren.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Wasser soll aufgrund der Gasgefahr nicht verwendet werden.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Keine
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Keine

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Laderaum abdichten und gegebenenfalls CO2 einsetzen. Kein Gebrauch von Wasser. Falls diese Maßnahmen sich als ungeeignet erweisen sollten, Bemühungen fortsetzen, um die Ausbreitung des Brandes zu verhindern, und den nächsten geeigneten Hafen anlaufen.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



AMMONIUMNITRAT, UN-Nr. 1942
mit höchstens 0,2 % brennbaren Stoffen, einschließlich organischer Stoffe als Kohlenstoff-Äquivalent, und frei von sonstigen zugesetzten Stoffen.
(siehe AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067 & UN-Nr. 2071)

Beschreibung

Weiße Kristalle, Prills oder Granulate. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich. Brandfördernd. Hygroskopisch.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
27° bis 42°10001,00
GrößeKlasseGruppe
1 bis 4 mm5.1B

Gefährdung

Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt sind, oder wenn sie sich unter festem Einschluss befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen. Bei starker Erwärmung, zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase.

Der Staub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Stau- und Trennvorschriften

Im Laderaum dürfen sich keine Wärme- oder Zündquellen befinden.

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Chloraten, Chloriden, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Permanganaten und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vor dem Laden ist zu beachten:

Die Temperatur der Ladung darf 40°C nicht überschreiten.

Vor Ladebeginn ist dem Kapitän eine vom Verlader unterzeichnete Bescheinigung mit der Erklärung, dass diese Bedingung erfüllt ist, auszuhändigen.

Treibstofftanks unter den Laderäumen, die zur Beförderung dieser Ladungen benutzt werden, sind durch Druckprobe zu überprüfen, um sicherzustellen, dass an Mannlöchern und Leitungssystemen, die durch die Laderäume führen, keine Undichtigkeit besteht. Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Während des Ladens ist zu beachten:

Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Das Bunkern oder Pumpen von Treiböl ist verboten; soweit praktisch durchführbar, ist nicht brennbares Sicherungmaterial und nur in geringen Mengen Stauholz zu verwenden.

Vorsichtsmaßnahmen

Dieser Stoff soll als Massengut nur dann befördert werden, wenn die Anforderungen gemäß Anhang 2 Abschnitt 5 oder einer gleichwertigen Prüfung entsprechend den Anforderungen der zuständigen Behörde des Ursprungslandes erfüllt sind.

Da es im Notfall erforderlich werden kann, große Mengen an Wasser einzusetzen, soll vor der Beladung berücksichtigt werden, dass durch den Übergang des Stoffes in einen fließfähigen Zustand die Stabilität des Schiffes beeinträchtigt werden kann.

Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen.

Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten. Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen. Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen oxidierend wirkender Stoffe in andere Laderäume, Bilgen usw. zu verhindern.

Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Beim Umschlag oder dem Entladen staubförmiger Stoffe sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu tragen.

Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Wenn das Schott zwischen Laderaum und Maschinenraum bezüglich der Wärmedämmung nicht dem A-60-Standard entspricht, ist eine geeignete, von der zuständigen Behörde zugelassene Isolierung vorzusehen.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.

Löschen

Ammoniumnitrat ist stark hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz).
Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Brand in einem mit diesem Schüttgut beladenen Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Viel Wasser verwenden. Fluten des Laderaums kann erwogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Band in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067

Beschreibung

Kristalle, Granulate oder Prills. Ganz oder teilweise in Wasser löslich. Hygroskopisch.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN-Nr. 2067 sind einheitliche Mischungen von Ammoniumnitrat als dem Hauptbestandteil mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:

  1. nicht weniger als 90 % Ammoniumnitrat mit nicht mehr als insgesamt 0,2 % brennbaren Bestandteilen/organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent und gegebenenfalls mit zugesetzten Stoffen, die anorganisch und chemisch inert gegenüber Ammoniumnitrat sind; oder
  2. weniger als 90 %, jedoch mehr als 70 % Ammoniumnitrat mit anderen anorganischen Stoffen oder mehr als 80 %, jedoch weniger als 90 % Ammoniumnitrat gemischt mit Kalziumkarbonat und/oder Dolomit und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbaren Bestandteilen/organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent; oder
  3. Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die Mischungen von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat enthalten mit mehr als 45 %, jedoch weniger als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbaren organischen Stoffen als Kohlenstoff-Äquivalent, so dass die Summe der Anteile von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat mehr als 70 % beträgt.

Bemerkungen:

  1. Alle Nitrat-Ionen, für die in der Mischung ein Äquivalent an Ammonium-Ionen vorhanden ist, sind als Ammoniumnitrat zu berechnen.
  2. Ammoniumnitratprodukte, die zur Selbsterhitzung neigen, die ausreichend ist, eine Zersetzung einzuleiten, dürfen nicht befördert werden.
  3. Dieser Eintrag kann nur für Stoffe verwendet werden, die keine explosiven Eigenschaften der Klasse 1 aufweisen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Prüfreihen 1 und 2 der Klasse 1 (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil I) geprüft wurden.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
27° bis 42°900-12000,83-1,11
GrößeKlasseGruppe
1 bis 5 mm5.1B

Gefährdung

Brandfördernd. Bei einem Großfeuer an Bord eines Schiffes, das diese Stoffe befördert, besteht die Gefahr einer Explosion, wenn sie verunreinigt sind (z.B. durch Treiböl) oder wenn sie sich unter festem Einschluss befinden. Eine Detonation in der Nähe kann auch eine Explosion auslösen.

Bei starker Erwärmung zersetzen sie sich unter Abgabe giftiger und brandfördernder Gase in den Laderäumen und an Deck.

Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);

Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50°C stattfindet.

Wenn das Schott zwischen Laderaum und Maschinenraum bezüglich der Wärmedämmung nicht dem A-60-Standard entspricht, ist eine geeignete, von der zuständigen Behörde zugelassene Isolierung vorzusehen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vor dem Laden ist zu beachten:

Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Während des Ladens ist zu beachten:

Vorsichtsmaßnahmen

Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen. Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten.

Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln in andere Laderäume, Bilgen usw. zu verhindern.

Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.

Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.

Löschen

Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Brand in einem mit diesem Schüttgut beladenen Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Viel Wasser verwenden. Fluten des Laderaums kann erwogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Brand in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2071

Beschreibung

In der Regel als Granulat vorliegend. Ganz oder teilweise in Wasser löslich. Hygroskopisch.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel mit der UN-Nr. 2071 sind einheitliche Ammoniumnitrat-Mischungen mit Stickstoff, Phosphat oder Kali, die nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent, oder nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen enthalten.

Düngemittel mit dieser Zusammensetzung fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Stoffmerkblatts, wenn bei einer Prüfung nachgewiesen wird (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2), dass sie nicht zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung neigen.

Bemerkungen:

  1. Alle Nitrat-Ionen, für die in der Mischung ein Äquivalent an Ammonium-Ionen vorhanden ist, sind als Ammoniumnitrat zu berechnen.
  2. Ammoniumnitratprodukte, deren Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, dürfen nicht befördert werden.
  3. Die Stickstoff-, Phosphat- und Kali-Anteile in einem Düngemittel sind nicht als Hinweis auf seine Neigung zur selbstunterhaltenden Zersetzung zu werten, da dies von den vorhandenen chemischen Stoffen abhängig ist (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2).

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
27° bis 42°900-12000,83-1,11
GrößeKlasseGruppe
1 bis 5 mm9B

Gefährdung

Diese Gemische können bei Erwärmung der selbstunterhaltenden Zersetzung unterliegen. Die Temperatur kann bei einer solchen Reaktion 500°C erreichen. Eine Zersetzung, die einmal begonnen hat, kann sich über die gesamte Ladung unter Abgabe giftiger Gase ausbreiten. Keine dieser Mischungen kann explodieren.

Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt durch eine vollständige Abteilung oder einen vollständigen Laderaum von" brennbaren Stoffen (insbesondere Flüssigkeiten), Bromaten, Chloraten, Chloriten, Hypochloriten, Nitriten, Perchloraten, Permanganaten, Metallpulver und Faserstoffen (z.B. Baumwolle, Jute, Sisal usw.).

"Getrennt von" allen anderen Ladungen.

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);

Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50°C stattfindet.

Dünger dieses Typs dürfen nicht direkt an ein Maschinenraumschott aus Metall geschüttet werden. Eine hinreichende Trennung lässt sich z.B. durch Stauen von schwer entflammbaren Säcken, die inerte Stoffe enthalten, oder durch jede gleichwertige, von den zuständigen Behördegenehmigte Dämmschicht erreichen. Diese Forderung gilt nicht für Küstenreisen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vor dem Laden ist zu beachten:

Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend.

Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Während des Ladens ist zu beachten:

Vorsichtsmaßnahmen

Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Ausreichende Wasserversorgung aus der Löschwasserleitung muss zur Brandabwehr sofort verfügbar sein, solange die Ladung an Bord ist. Reichen die Pumpen des Schiffes hierfür nicht aus, sind transportable Pumpen zur Ergänzung bereitzustellen. Feuerlöschschläuche sind auszurollen und für den sofortigen Einsatz bereitzuhalten

Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.

Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.

Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.

Löschen

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Entladen beeinträchtigen.

Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Brand in einem mit diesem Schüttgut beladenen Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Viel Wasser verwenden. Fluten des Laderaums kann erwogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.
Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Band in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen. Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL (nicht gefährlich)

(siehe AMMONIUMNITRATHALTIGE DÜNGEMITTEL, UN-Nr. 2067 und UN-Nr. 2071)

Beschreibung

Kristalle, Granulate oder Prills, in trockenem Zustand trennbar. Vollständig oder teilweise in Wasser löslich.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel, die unter den in diesem Stoffmerkblatt aufgeführten Bedingungen befördert werden, sind einheitliche Mischungen von Ammoniumnitrat als dem Hauptbestandteil mit einer Zusammensetzung innerhalb der unten genannten Grenzen:

  1. Nicht mehr als 70 % Ammoniumnitrat mit anderen anorganischen Stoffen;
  2. nicht mehr als 80 % Ammoniumnitrat mit Kalziumkarbonat und/oder Dolomit und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent;
  3. Ammoniumnitrathaltige Düngemittel vom Typ Stickstoff mit Mischungen von Ammoniumnitrat und Ammoniumsulfat, die nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent enthalten;
  4. Einheitliche Mischungen von ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln vom Typ Stickstoff/ Phosphat/Kali, die nicht mehr als 70% Ammoniumnitrat und nicht mehr als insgesamt 0,4 % brennbare organische Bestandteile als Kohlenstoff-Äquivalent, oder nicht mehr als 45 % Ammoniumnitrat mit einem unbegrenzten Anteil an brennbaren Bestandteilen enthalten. Düngemittel mit dieser Zusammensetzung fallen nicht unter die Bestimmungen dieses Stoffmerkblatts, wenn bei einer Prüfung nachgewiesen wird (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2), dass sie nicht zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung neigen, oder wenn ihr Nitratanteil mehr als 10 % ihrer Masse beträgt.

Bemerkungen:

  1. Alle Nitrat-Ionen, für die in der Mischung ein Äquivalent an Ammonium-Ionen vorhanden ist, sind als Ammoniumnitrat zu berechnen.
  2. Ammoniumnitratprodukte, deren Neigung zur Selbsterhitzung so groß ist, dass dies eine Zersetzung einleiten kann, dürfen nicht befördert werden.
  3. Die Stickstoff-, Phospat- und Kali-Anteile in einem Düngemittel sind nicht als Hinweis auf seine Neigung zu einer selbstunterhaltenden Zersetzung zu werten, da dies von den vorhandenen chemischen Stoffen abhängig ist (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.2).
  4. Dieses Stoffmerkblatt kann nur für Stoffe verwendet werden, die keine explosiven Eigenschaften der Klasse 1 aufweisen, wenn sie in Übereinstimmung mit den Prüfreihen 1 und 2 der Klasse 1 (siehe UN-Handbuch über Prüfungen und Kriterien, Teil I) geprüft werden.
  5. Dieses Stoffmerkblatt kann nur benutzt werden, wenn die chemischen oder physikalischen Eigenschaften eines ammoniumnitrathaltigen Düngemittels dergestalt sind, dass es nach Prüfung die festgelegten Kriterien für jede Klasse nicht erfüllt.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
27° bis 42°1000-12000,83-1,00
GrößeKlasseGruppe
1 bis 4 mmNicht zutreffendC

Gefährdung

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Selbst wenn diese Ladung als nicht gefährlich eingestuft ist, verhält sie sich bei starker Erwärmung in derselben Weise wie die in Klasse 9 unter der UN-Nr. 2071 eingestuften ammoniumnitrathaltigen Düngemittel, indem sie sich zersetzt und giftige Gase abgibt.

Die Geschwindigkeit der Zersetzungsreaktion ist niedriger, doch besteht die Gefahr, dass sich bei starker Erwärmung der Ladung im Laderaum und an Deck giftige Gase bilden.

Düngemittelstaub kann Haut und Schleimhäute reizen.

Stau- und Trennvorschriften

Vor dem Beladen ist die Kompatibilität von nicht gefährlichen ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln mit anderen Stoffen, die im gleichen Laderaum gestaut werden können, zu prüfen.

"Getrennt von" Wärme- oder Zündquellen (siehe auch Laden);

Darf nicht unmittelbar neben Tanks oder Doppelböden gestaut werden, die Treiböl enthalten, sofern eine Erwärmung auf mehr als 50° stattfindet.

Dünger dieses Typs dürfen nicht direkt an ein Maschinenraumschott aus Metall geschüttet werden.

Eine hinreichende Trennung lässt sich z.B. durch Stauen von schwer entflammbaren Säcken, die inerte Stoffe enthalten, oder durch jede gleichwertige, von den zuständigen Behörden genehmigte Dämmschicht erreichen. Diese Forderung gilt nicht für Küstenreisen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vor dem Laden ist zu beachten:

Alle für die Laderäume solcher Ladungen bestimmten elektrischen Anlagen, die nicht sicher sind, müssen durch Entfernung von Verbindungen vom Netz getrennt werden; eine Trennung durch Sicherungen ist nicht ausreichend. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Während des Ladens ist zu beachten:

Vorsichtsmaßnahmen

Rauchen an Deck und in den Laderäumen ist verboten. Es sind Schilder mit der Aufschrift "NO SMOKING" - "Rauchverbot" aufzustellen. Diese Maßnahme ist beizubehalten, solange sich die Ladung an Bord befindet.

Schweißen, Brennen, Schneiden oder andere Arbeiten, die den Gebrauch von Feuer, offener Flamme, Funken oder funkenerzeugenden Geräten einschließen, dürfen in der Nähe des Laderaumes nicht ausgeführt werden, ausgenommen in Notfällen.

Ladung mit einer Kunststoff-Folie abdecken, um einen Schaden im Fall des Eindringens von Wasser auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Die Luken der Laderäume sind freizuhalten, damit sie im Notfall geöffnet werden können.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen, Staubmasken, Handschuhe und Schutzanzüge zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Es sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um das Eindringen von Wasser in die Laderäume zu verhindern.

Die Überwachung der Temperatur der Ladung kann einen frühzeitigen Hinweis auf Zersetzung geben.

Löschen

Durchführung der beim Laden ergriffenen Maßnahmen.

Ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind stark hygroskopisch und können in Überhängen verfestigen, die die Sicherheit beim Be- und Entladen beeinträchtigen.

Reinigung

Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Stiefel, Handschuhe, Schutzkleidung, und Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte.

PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Brand in einem mit diesem Schüttgut beladenen Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Die fest eingebaute Feuerlöschanlage des Schiffes ist nicht geeignet. Viel Wasser verwenden. Fluten des Laderaums kann erwogen werden unter Beachtung der Stabilität des Schiffes.

Brand in einem benachbarten Laderaum: Luken öffnen, um größtmögliche Durchlüftung zu erreichen. Strahlungshitze von einem Band in einem benachbarten Raum kann zur chemischen Zersetzung des betroffenen Stoffes und dadurch bedingter Entstehung giftiger Gase führen.

Angrenzende Schotte sollen gekühlt werden.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern (Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



AMMONIUMSULFAT

Beschreibung

Bräunlich graue bis weiße Kristalle. Löslich in Wasser. Frei fließend. Nimmt Feuchtigkeit auf. Feuchtigkeitsgehalt 0,04% bis 0,5%. Ammoniakgeruch. Neigt zu natürlichem Gewichtsverlust.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
28° bis 35°943-10520,95-1,06
GrößeKlasseGruppe
2 bis 4 mmNicht zutreffendC

Gefährdung

Staub kann Haut und Augen reizen. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Gefahr erheblicher Korrosionsschäden an Spanten, Seitenbeplattung usw., wenn im Laderaum Kondensation auftritt.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Wenn möglich, ist das Eindringen feuchter Luft in die Laderäume zu vermeiden. Beim Be- oder Entladen sind Schutzbrillen, Handschuhe und Staubmasken zu tragen.

Belüftung

Keine Belüftung.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es erforderlich sein, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen Flächen zu vermeiden.

Reinigung

Die Laderäume sind gründlich zu reinigen und auszuwaschen, um alle Ladungsrückstände zu entfernen. Gründlich trocknen.


ANTIMONERZ UND RÜCKSTÄNDE

Beschreibung

Bleigraues Mineral, neigt dazu, schwarz anzulaufen.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend2381 bis 29410,34 bis 0,42
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffendNicht zutreffendC

Gefährdung

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Bei einem Brand können sich gefährliche Antimon- und Schwefeloxiddämpfe entwickeln.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


BARIUMNITRAT, UN-Nr. 1446

Beschreibung

Glänzende weiße Kristalle oder Pulver. In Wasser löslich.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffendNicht zutreffendNicht zutreffend
GrößeKlasseNebengefahrGruppe
Feines Pulver5.16.1B

Gefährdung

Giftig beim Verschlucken oder beim Einatmen von Staub. Bei einem Brand können sich Mischungen mit brennbaren Stoffen leicht entzünden und heftig abbrennen.

Stau- und Trennvorschriften

"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.

Sauberkeit der Laderäume

Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.

Es ist sicherzustellen, dass die Lenzbrunnen trocken und abgedeckt sind, um das Eindringen von Ladung zu verhindern.

Belüftung

Oberflächenbelüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

Notfallverfahren

BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD
Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen.
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN
Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden.

UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND
Viel Wasser verwenden, das als Sprühstrahl eingesetzt werden soll, um so die Störung der Oberfläche der Schüttladung zu verhindern. Der Stoff kann schmelzen oder zerfließen, was bei Einsatz von Wasser zu heftigem Verspritzen des geschmolzenen Stoffes führt. Die Unterbrechung der Luftzufuhr oder der Einsatz von CO2 bringen den Brand nicht unter Kontrolle. Aufgrund der angesammelten Wassermengen ist die Stabilität des Schiffes besonders zu beachten.

MEDIZINISCHE ERSTE HILFE
Siehe Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern
(Medical First Aid Guide - MFAG), in seiner geänderten Fassung.



BARYT

Beschreibung

Kristallines oder mineralisches Erz. Ein Bariumsulfat. Feuchtigkeit 1% bis 6%.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend29410,34
GrößeKlasseGruppe
80% Brocken: 6,4 bis 101,6 mm
20% Feinanteile: weniger als 6,4 mm
Nicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


BAUXIT

Beschreibung

Bräunliches gelbes lehmartiges und erdiges Mineral. Feuchtigkeitsgehalt: 0% bis 10%. In Wasser nicht löslich.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend1190 bis 13890,72 bis 0,84
GrößeKlasseGruppe
70% to 90% Brocken: 2,5 mm bis 500 mm.
10% to 30% Pulver
Nicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Die Lenzbrunnen sind gegen ein Eindringen der Ladung zu sichern.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


BIOSCHLAMM

Beschreibung

Wärmegetrockneter, aktivierter Schlamm. Sehr feine Körnung. Feuchtigkeit: 3% bis 5%. Schwarzgesprenkelt.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend6541,53
GrößeKlasseGruppe
Nicht zutreffendNicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Keine besonderen Anforderungen.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


BORAX (BORAX PENTAHYDRAT)

Beschreibung

Eine chemische Verbindung von Borsäure und Natriumkarbonat. Frei fließendes Pulver oder Granulate. Graue Farbe. Staubförmig.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
Nicht zutreffend10870,92
GrößeKlasseGruppe
Bis zu 2,36 mmNicht zutreffendC

Gefährdung

Keine besonderen Gefährdungen.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Die Ladung darf bei Regen und Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Borax ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.


BORAX, WASSERFREI

(roh oder gereinigt)

Beschreibung

Das Rohmaterial ist gewöhnlich hellgelb. Bei hohem Reinheitsgrad weiß und kristallin. Staubförmig und hygroskopisch.

Merkmale und Eigenschaften

SchüttwinkelSchüttdichte (kg/m3)Staufaktor (m3/t)
3512820,78
GrößeKlasseGruppe
Körniges Material
von weniger als 1,4 mm
Nicht zutreffendC

Gefährdung

Staub ist stark abriebfördernd und reizend, aber nicht giftig, wenn eingeatmet.

Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.

Stau- und Trennvorschriften

Keine besonderen Anforderungen.

Sauberkeit der Laderäume

Keine besonderen Anforderungen.

Witterungsabhängige Vorkehrungen

Keine besonderen Anforderungen.

Laden

Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.

Vorsichtsmaßnahmen

Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.

Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu tragen.

Belüftung

Keine Belüftung erforderlich.

Beförderung

Keine besonderen Anforderungen.

Löschen

Borax ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.

Reinigung

Keine besonderen Anforderungen.

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