zurück |
BRAUNKOHLENBRIKETTS
Beschreibung
Braunkohlenbriketts (Lignitbriketts) werden durch Pressen getrockneter Kohleteilchen zu Blöcken hergestellt.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 750 | 1,34 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Meistens bis 50 mm | MHB | B |
Gefährdung
Braunkohlenbriketts sind leicht entzündbar und neigen zur Selbstentzündung, wobei es zu einer Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum kommt.
Stau- und Trennvorschriften
Siehe Anhang.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzbrillen zu verwenden. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Belüftung
Keine Belüftung. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Beförderung
Siehe Anhang. Es ist sicherzustellen, dass die im Anhang aufgeführten Vorschriften genau befolgt werden.
Löschen
Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Reinigung
Die Bilgen müssen sauber sein. Schweißlatten sind zu entfernen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Keine |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Keine UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
Bemerkung
Der Einsatz von CO2 oder von inertem Gas, falls vorhanden, soll solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.
Braunkohlenbriketts | Anhang |
Gefährdung
Stau- und Trennvorschriften
Bemerkung: Die verwendeten Ausdrücke sind in Abschnitt 9 erläutert.
Laden
3.1 Verschlussvorrichtungen zwischen Wetterdeck und Laderaum sind zu überprüfen, damit ihre Unversehrtheit sichergestellt ist. Vor dem Ladebeginn sind diese Vorrichtungen zu verschließen und abzudichten.
3.2 Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Ladenräumen und angrenzenden Räumen müssen vollkommen in Ordnung sein. Solche Leitungen und elektrischen Anlagenteile müssen zum Betrieb in einer explosionsfähigen und/oder staubigen Atmosphäre geeignet oder vollständig abgetrennt sein.
Vorsichtsmaßnahmen
1.1 Methankonzentration in der Atmosphäre über der Ladung und den Laderaumlukendeckeln;
1.2 Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung;
1.3 Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre über der Ladung;
1.4 pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.
Die hierfür benutzten Geräte sind regelmäßig zu warten und zu kalibrieren. Die Besatzung ist im Gebrauch der Geräte zu unterweisen.
Beförderung
11.1 Der Schiffsagent im Ladehafen und die Person, welche unter dem Regime des ISM-Code für diese Frage des sicheren Betriebes des Schiffes verantwortlich ist, sind sofort zu unterrichten.
11.2 Die Schiffsbesatzung soll sofort prüfen, ob die Luken geöffnet oder Abdichtungen entfernt worden sind. Ist dies der Fall, sind sie sofort zu schließen und der Laderaum ist wieder abzudichten.
11.3 Die Laderäume dürfen nicht betreten und die Luken nicht geöffnet werden, es sei denn auf ausdrückliche Anweisung des Schiffsagenten oder wenn der Kapitän der Auffassung ist, dass der Zugang ausschlaggebend für die Sicherheit von Schiff und Besatzung ist. Der Laderaum muss sofort wieder abgedichtet werden, nachdem das Personal ihn verlassen hat.
13.1 Anzahl der betroffenen Laderäume;
13.2 Ergebnisse der Überwachung der Kohlenmonoxid-, Methan- und Sauerstoffkonzentrationen;
13.3 gegebenenfalls Temperatur der Ladung, Messstelle und angewendetes Messverfahren;
13.4 Zeitpunkt der Entnahme der Gasproben (Messverfahren);
13.5 Menge der Briketts in dem betroffenen Laderaum bzw. den betroffenen Laderäumen;
13.6 Art der Ladung gemäß Erklärung des Verladers sowie etwa darin genannte besondere Vorsichtsmaßregeln;
13.7 Ladedatum und voraussichtliche Ankunftszeit im planmäßigen Entladehafen (dieser ist anzugeben);
13.8 sonstige Anmerkungen oder Beobachtungen, die nach Auffassung des Kapitäns von Bedeutung sind.
Löschen
Vor und während der Löscharbeiten:
Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Braunkohlenbrikettladungen
1 Vorbemerkungen
1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, sofern sie gemäß den folgenden Empfehlungen erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb einer Braunkohlenbrikettladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wird ein plötzlicher rascher Anstieg des Kohlenmonoxidgehalts in einem Laderaum festgestellt, der insbesondere von einem Anstieg des Methangehalts begleitet ist, so ist dies ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.
1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung von Braunkohlenbriketts eingesetzt werden, sollen ein Messinstrument für die Ermittlung der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei ordnungsgemäßer Wartung und Verwendung liefert dieses Messgerät verlässliche Werte über die Atmosphäre im Laderaum. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise gibt der Hersteller des Messgeräts.
2 Verfahren zur Probenentnahme und Messung
2.1 Messgeräte
2.1.1 Es wird ein Messgerät benötigt, das die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid feststellen kann. Das Gerät soll über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange Rohrleitung verfügen, um durch die Lukenöffnung eine repräsentative Probe entnehmen zu können. Eine 0,5 m lange Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl mit einem Nenn-Innendurchmessser von 6 mm und einem integrierten Gewindeansatzstück aus nichtrostendem Stahl ist am besten geeignet. Diese Art des Gewindeansatzstücks ist für eine ausreichende Abdichtung am Messpunkt erforderlich.
2.1.2 Zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist ein geeigneter Filter gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen das Messergebnis.
2.2 Lage der Messpunkte
2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten der Kohle in einem Laderaum zu erhalten, soll die Gasmessung an je einem Messpunkt pro Laderaum vorgenommen werden. Um unter ungünstigen Wetterbedingungen für die Messung flexibel genug vorgehen zu können, sollen jedoch zwei Messpunkte pro Laderaum eingerichtet werden, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels (siehe Darstellung des Gas-Messpunkts). Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.
2.2.2 Jeder Messpunkt soll eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie soll mit einem Schraubverschluss abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss soll nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Dichtigkeit zu gewährleisten.
2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
2.3 Messvorgang
2.3.1 Zuerst ist zu prüfen, ob das Messgerät kalibriert ist und ordnungsgemäß nach den Anweisungen des Herstellers arbeitet. Dann wird die Verschlusskappe entfernt, die Rohrleitung aus nichtrostendem Stahl am Messpunkt eingeführt und am Gewindeansatzstück fest angezogen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Das Messgerät wird an die Leitung zur Probenentnahme angeschlossen. Mit der Ansaugvorrichtung wird durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum gezogen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat. Die Ergebnisse werden in einem Formblatt eingetragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung aufgezeichnet werden.
2.3.2 Braunkohlenbriketts werden in abgedichteten und unbelüfteten Laderäumen befördert. Unter diesen Bedingungen können sich in einer stabilen Ladung Kohlenmonoxidkonzentrationen von mehreren Hundert bis 2000 ppm entwickeln. Normalerweise reicht es aus, die Messwerte einmal pro Tag abzulesen. Kommt es jedoch zu einem raschen Anstieg der Kohlenmonoxidkonzentrationen (zum Beispiel ein Anstieg von 500 ppm zwischen den Messungen), soll häufiger gemessen werden, insbesondere wenn gleichzeitig der Methangehalt ansteigt. Die Schiffseigner sollen unverzüglich unterrichtet werden, da dies ein Anzeichen für eine Selbsterhitzung sein kann.
Darstellung des Gas-Messpunkts
KALZIUMNITRAT, UN-Nr. 1454
Beschreibung
Weißer zerfließlicher Stoff, in Wasser löslich. Die Bestimmungen dieses Code sind nicht anzuwenden bei handelsüblichem Kalciumnitratdünger, der hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Kalziumnitrat und Ammoniumnitrat) besteht und nicht mehr als insgesamt 10 % Ammoniumnitrat und mindestens 12 % Konstitutionswasser enthält.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 893 bis 1099 | 0,91 bis 1,12 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | 5.1 | B |
Gefährdung
Nicht brennbarer Stoff. Verstärkt erheblich den Abbrand brennbarer Stoffe. Obwohl selbst nicht brennbar, sind Gemische mit brennbaren Stoffen leicht entzündbar und können sehr heftig brennen.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Die Bilgen müssen sauber und abgedeckt sein, um das Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Berührung mit brennbaren Stoffen ist zu vermeiden. Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Kalziumnitrat ist hygroskopisch und verklebt, wenn es feucht wird. Wenn sich die Ladung verfestigt hat, kann es notwendig werden, sie zu trimmen, um die Bildung von Überhängen zu verhindern.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen. PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
KALZIUMNITRAT-DÜNGER
Beschreibung
Körnchen, die hauptsächlich aus einem Doppelsalz (Kalziumnitrat und Ammoniumnitrat) bestehen und nicht mehr als insgesamt 15,5 % Stickstoff und mindestens 12 % Wasser enthalten. Siehe Stoffmerkblatt für Kalziumnitrat, UN-Nr. 1454 mit einem Gesamtanteil von Stickstoff von mehr als 15,5 % oder mit einem Wassergehalt von weniger als 12 %.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
34° | 1053 bis 1111 | 0,90 bis 0,95 |
Größe | Klasse | Gruppe |
1 mm bis 4 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
KARBORUND
Beschreibung
Eine harte, schwarze, kristalline Verbindung von Kohlenstoff und Silicium. Geruchlos. Kein Feuchtigkeitsgehalt.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1786 | 0,56 |
Größe | Klasse | Gruppe |
75% Brocken: bis 203,2 mm 25% Brocken: bis 12,7 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Geringe Toxizität beim Einatmen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung und Staubmasken zu tragen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
RIZINUSBOHNEN oder RIZINUSMEHL oder RIZINUSSAATKUCHEN oder RIZINUSFLOCKEN UN-Nr. 2969
Beschreibung
Die Bohnen, aus denen Rizinusöl gewonnen wird.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | Nicht zutreffend | Nicht zutreffend |
Größe | Klasse | Gruppe |
Nicht zutreffend | 9 | B |
Gefährdung
Riszinusbohnen enthalten einen starken Reizstoff, der beim Einatmen von Staub oder bei Berührung der Haut mit Erzeugnissen aus zerstoßenen Bohnen bei einigen Menschen schwere Reizungen der Haut, Augen und Schleimhäute hervorrufen kann. Sie sind außerdem beim Verschlucken giftig.
Stau- und Trennvorschriften
"Getrennt von" Nahrungs- und Futtermitteln und oxidierend wirkenden Stoffen (verpackte Güter und Schüttgüter).
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Das Eindringen von Staub in Aufenthalts- und Arbeitsräume ist zu vermeiden. Rizinusmehl, Rizinussaatkuchen oder Rizinusflocken sollen nicht als Schüttladung befördert werden. Beim Umgang mit diesen Stoffen sind Schutzkleidung, Handschuhe, Staubmasken und Schutzbrillen zu verwenden.
Belüftung
Oberflächenbelüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Die persönlichen Schutzmaßnahmen sind beizubehalten.
Reinigung
Die Laderäume sind gründlich zu reinigen und auszuwaschen, um alle Rückstände nach Löschen der Ladung zu entfernen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Körperschutz (Handschuhe, Stiefel, Schutzkleidung, Kopfschutz). Umluftunabhängige Atemschutzgeräte. Sprühdüsen. |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Es müssen Schutzkleidung und umluftunabhängige Atemschutzgeräte getragen werden. UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
ZEMENT
Beschreibung
Zement ist ein feines Pulver, das sich bei Luftzufuhr oder bei einer größeren Störung fast verflüssigt und dabei einen sehr geringen Schüttwinkel aufweist. Nach dem Ladevorgang erfolgt fast unmittelbar ein Entzug von Luft, bei dem sich der Stoff verfestigt. Zementstaub kann beim Laden und Löschen ein größeres Problem darstellen, wenn es sich bei dem Schiff nicht um ein Spezialschiff zur Beförderung von Zement handelt oder wenn die Ausrüstung an Land nicht mit speziellen Geräten zur Staubkontrolle ausgestattet ist.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1000 bis 1493 | 0,67 bis 1,00 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 0,1 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Kann bei Luftzufuhr verrutschen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Angesichts der Tatsache, dass sich unverdichteter Zement nahezu wie eine Flüssigkeit verhält, ist sorgfältig darauf zu achten, das Schiff während des Beladens in aufrechter Stellung zu halten; darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Ladung so weit wie möglich eben zu den Begrenzungen des Laderaums getrimmt wird. Sowohl die spezifische Dichte wie auch der Schüttwinkel von Zement sind abhängig von dem Luftanteil innerhalb der Ladung. Zement schrumpft etwa 12 % vom luftdurchsetzten zum verdichteten Zustand. Es ist sicherzustellen, dass der Zement ausreichend Zeit hatte, um sich zu verdichten, und im stabilen Gleichgewicht ruht, bevor das Schiff den Hafen verlässt, insbesondere wenn die Laderaten hoch sind.
Nach der Verdichtung wird die Ladung nicht verrutschen, wenn die Ladungsoberfläche weniger als 30° gegen die Horizontale geneigt ist.
Vorsichtsmaßnahmen
Es ist sicherzustellen, dass die Laderaumbilgen trocken, abgedichtet und staubdicht sind. Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen. Bei den Ladearbeiten sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden, sofern es sich nicht um ein Beladen in geschlossenem Kreislauf handelt.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Sofern notwendig, sind die Luken abzudichten. Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege sind zu schließen. Die Bilgen dürfen ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in Laderäumen mit Zement nicht abgepumpt werden, da Zement in nassem Zustand das Bilgensystem unwirksam macht.
Löschen
Beim Einsatz von Greifern und wenn die Ladung nicht in geschlossenem Kreislauf entladen wird, ist sicherzustellen, dass das Schiff gegen das Eindringen von Staub geschützt ist und die Besatzung geeignete Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken trägt.
Reinigung
Vor dem Auswaschen sind die Laderäume, Decksflächen, Deckshäuser und maschinelle Einrichtungen gründlich zu fegen und alle Reste zu entfernen, insbesondere aus Lenzbrunnen und im Bereich der Spanten.
Die Bilgenpumpen sollen nicht zum Abpumpen der Laderäume eingesetzt werden, da der Zement das Bilgensystem unwirksam machen kann.
ZEMENT-KLINKER
Beschreibung
Zement entsteht durch die Verbrennung von Kalkstein und Ton. Bei dieser Verbrennung entstehen grobe Klumpen Schlacke, die später zu einem feinen Pulver zermahlen werden, welches dann Zement ergibt. Die groben Schlackeklumpen werden als Klinker bezeichnet und in dieser Form befördert, um die Schwierigkeiten bei der Beförderung von Zementpulver zu vermeiden.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1190 bis 1639 | 0,61 bis 0,84 |
Größe | Klasse | Gruppe |
0 mm bis 40 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen müssen trocken und mit Jutegewebe abgedeckt sein.
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Beim Umschlag der Ladung sind Schutzkleidung, Schutzbrillen und Staubmasken zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Die Luken müssen abgedichtet sein. Alle Lüftungsöffnungen und Zugangswege sind zu schließen. Die Bilgen dürfen ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen in Laderäumen mit Zement nicht abgepumpt werden, da Zement in nassem Zustand das Bilgensystem unwirksam macht.
Löschen
Es ist darauf zu achten, dass maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsräume und Ausrüstung gegen Staub geschützt sind. Die persönlichen Schutzmaßnahmen sind beizubehalten.
Reinigung
Vor dem Auswaschen müssen die Laderäume, Decksflächen, Aufenthaltsräume usw. gründlich gefegt und alle Reste entfernt werden.
SCHAMOTTE
Beschreibung
Gebrannter Ton. Grau. Wird als fein zerkleinertes Gestein verschifft. In Zinkschmelzen sowie zur Herstellung von Schamottesteinen verwandt (Straßenschotter). Staubend.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 667 | 1,50 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 10 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
HOLZKOHLE
Beschreibung
Bei hoher Temperatur unter möglichst geringer Luftzufuhr verbranntes Holz. Stark staubend, geringes Gewicht. Kann etwa 18 bis 70 % ihres Gewichts an Feuchtigkeit aufnehmen. Schwarzes Pulver oder Körner.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 199 | 5,02 |
Größe | Klasse | Gruppe |
- | MHB | B |
Gefährdung
Selbstentzündung ist möglich. Berührung mit Wasser kann zur Selbsterhitzung führen. Kann eine Verminderung des Sauerstoffgehalts im Laderaum hervorrufen. Heiße Feinkohle über 55°C soll nicht geladen werden.
Stau- und Trennvorschriften
Trennung wie für Stoffe der Klasse 4.1. "Getrennt von" ölhaltigen Stoffen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Beförderung von Holzkohle der Klasse 4.2 als Schüttladung ist nicht erlaubt. Feinkohle soll vor dem Laden mindestens 13 Tage dem Wetter ausgesetzt gewesen sein.
Vor der Beladung ist dem Kapitän oder Verlader eine Bescheinigung vorzulegen in der erklärt wird, dass die zur Beförderung kommende Ladung nach Durchführung von Prüfungen gemäß Anhang 2.6 kein Stoff der Klasse 4.2 ist. In dieser Bescheinigung soll auch vermerkt sein, dass die Feinkohle mindestens 13 Tage dem Wetter ausgesetzt gewesen ist.
Der Feuchtigkeitsgehalt von Feinkohle soll nicht über 10 % liegen.
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Maschinelle Einrichtungen, Unterkunftsbereiche und Ausrüstung sind gegen Staub zu schützen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Keine |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Keine UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
CHROMPELLETS
Beschreibung
Pellets. Feuchtigkeit: bis maximal 2 %.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1667 | 0,6 |
Größe | Klasse | Gruppe |
8 mm bis 25 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
CHROMITERZ
Beschreibung
Konzentriert oder klumpig, dunkelgrau.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 2222 bis 3030 | 0,33 bis 0,45 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 254 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Giftig beim Einatmen von Staub.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Bei den Lade- oder Löscharbeiten sind erforderlichenfalls Staubmasken zu verwenden.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
TON
Beschreibung
Ton ist normalerweise hell- bis dunkelgrau und besteht aus 10% weichen Brocken und 90 % weichen Körnern. Der Stoff ist normalerweise feucht, fühlt sich aber bei Berührung nicht nass an. Feuchtigkeitsgehalt bis 25 %.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 746 bis 1515 | 0,66 bis 1,34 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 150 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Ladung darf bei Regen oder Schnee nicht umgeschlagen werden. Trocken halten. Die Luken, durch die nicht verladen wird, sind zu schließen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Der Feuchtigkeitsgehalt soll möglichst gering gehalten werden, da der Stoff sonst klebrig wird und seine Handhabung erschwert wird.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Die Lenzbrunnen müssen vor dem Auswaschen gereinigt werden.
KOHLE
(Siehe auch Anhang zu diesem Stoffmerkblatt)
Beschreibung
Kohle (bituminös und Anthrazit) ist ein natürlicher, fester, brennbarer Stoff, der aus nichtkristallinen Kohlenstoffen und Kohlenwasserstoffen besteht.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 654 bis 1266 | 0,79 bis 1,53 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 50 mm | MHB | B (und A) |
Gefährdungen
Kohle kann eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, sich selbst erhitzen, die Sauerstoffkonzentration vermindern und auf Metalle korrodierend wirken. Kann sich verflüssigen, wenn sie zu mehr als 75 % aus Feinkohle mit weniger als 5 mm besteht.
Diese Ladung besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Luken müssen bei starkem Regen geschlossen sein, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung sich dem TML soweit nähert, dass sich der Feuchtigkeitsgehalt durch den Regen auf mehr als den TML erhöhen könnte. Darüber hinaus muss der Feuchtigkeitsgehalt erneut gemessen werden, wenn er sich dem TML nähert. Dies gilt nicht für Schiffe, die für die Beförderung von Ladungen mit einem Feuchtigkeitsgehalt oberhalb des TML eigens gebaut oder ausgerüstet sind.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Ohne entsprechendes Trimmen können sich in der Kohleladung senkrechte Risse bilden, die eine Luftzirkulation und damit eine Selbsterhitzung möglich machen können.
Vorsichtsmaßnahmen
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen sauber und mit Jutegewebe abgedeckt sind. Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Belüftung
Oberflächenbelüftung erforderlich. Siehe Besondere Vorsichtsmaßnahmen im Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Beförderung
Siehe Anhang zu diesem Stoffmerkblatt.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
Notfallverfahren
BESONDERE NOTFALLAUSRÜSTUNG AN BORD Keine |
PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN Keine UNFALLMASSNAHMEN BEI BRAND MEDIZINISCHE ERSTE HILFE |
Bemerkung
Der Einsatz von CO2 oder von inertem Gas, falls vorhanden, soll solange unterbleiben, bis ein Brand offensichtlich ist.
Kohle | Anhang |
Eigenschaften und Merkmale
Stau- und Trennvorschriften
Allgemeine Vorschriften für alle Kohleladungen
3.1 Alle Laderäume und Lenzbrunnen müssen sauber und trocken sein. Reste von Abfällen oder früherer Ladung, einschließlich der herausnehmbaren Schweißlatten, sind vor dem Laden zu entnehmen.
3.2 Alle elektrischen Leitungen und Anlagenteile in den Laderäumen und angrenzenden Räumen müssen vollkommen in Ordnung sein. Elektrische Leitungen und Anlagenteile müssen zum Betrieb in einer explosionsfähigen Atmosphäre geeignet oder vollständig abgetrennt sein.
3.3 Das Schiff soll mit zweckmäßigen und geeigneten Einrichtungen und Geräten ausgerüstet sein, die das Messen folgender Werte ohne das Betreten des Laderaums ermöglichen:
3.3.1 Methankonzentration in der Atmosphäre;
3.3.2 Sauerstoffkonzentration in der Atmosphäre;
3.3.3 Kohlenmonoxidkonzentration in der Atmosphäre;
3.3.4 pH-Wert der in den Laderaumbilgen angesammelten Flüssigkeit.
Besondere Vorsichtsmaßregeln
1 Kohle, die Methan freisetzt
Hat der Verlader angegeben, dass die Ladung zur Freisetzung von Methan neigt, oder ergibt die Analyse der Atmosphäre im Laderaum einen Hinweis auf das Vorhandensein von Methan in einer Konzentration von mehr als 20 % der unteren Explosionsgrenze (UEG), so sind die folgenden zusätzlichen Vorsichtsmaßregeln zu treffen:
2 Kohle, die zur Selbsterhitzung neigt
2.1 Unmittelbar nach Ladeende sind die Luken der betreffenden Laderäume zu schließen. Die Lukendeckel können außerdem mit geeignetem Klebeband zusätzlich abgedichtet werden. Die Dauer der Oberflächenbelüftung ist auf das absolute Mindestmaß zu begrenzen, das zur Entfernung von Methan erforderlich ist, das sich möglicherweise angesammelt hat. Zwangsbelüftung ist nicht gestattet. Auf keinen Fall darf jedoch Luft direkt in die Kohleladung hineingeleitet werden, da Luft die Selbsterhitzung fördern könnte.
2.2 Das Betreten von Laderäumen ist nur im Falle von Gefahr für die Sicherheit des Schiffes oder menschlichen Lebens mit angelegtem umluftunabhängigem Atemschutzgerät zulässig (siehe Anhang 7).
2.3 Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Kohlenmonoxidkonzentration in jedem einzelnen Laderaum in regelmäßigen Zeitabständen zu messen, damit Selbsterhitzung sofort festgestellt werden kann.
2.4 Übersteigt während des Ladens, bei geöffneten Luken, die Temperatur der Kohleladung 55°C, so ist der Rat eines Sachverständigen einzuholen.
2.5 Steigt der Kohlenmonoxidgehalt stetig an, so kann es unter Umständen zur Selbsterhitzung kommen. In einem solchen Fall ist der betreffende Laderaum vollständig zu schließen und jegliche Belüftung einzustellen. Der Kapitän hat unverzüglich den Rat eines Sachverständigen einzuholen. Zur Kühlung der Ladung oder zur Bekämpfung eines Kohleladungsbrandes auf See darf kein Wasser benutzt werden, wohl jedoch zur Kühlung der Laderaumschotten.
2.6 Angaben, die der Reederei zur Verfügung zu stellen sind. Die umfassendste Sammlung von Messergebnissen wird stets das Tagebuch sein, in das die Ergebnisse täglich eingetragen werden. Der Reederei sind die Messergebnisse der Reise entweder per Fax oder per Telex zu übermitteln.
Die nachstehend genannten Mindestangaben sind unentbehrlich, wenn eine zutreffende Einschätzung der Lage möglich sein soll:
Verfahren zur Überwachung der Gaskonzentration bei Kohleladungen
1 Bemerkungen
1.1 Die Überwachung des Kohlenmonoxidgehalts liefert, sofern sie gemäß den folgenden Empfehlungen erfolgt, verlässliche und frühzeitige Hinweise auf eine Selbsterhitzung innerhalb einer Kohleladung. Daraufhin können unverzüglich vorbeugende Maßnahmen getroffen werden. Wird festgestellt, dass der Kohlenmonoxidgehalt in einem Laderaum stetig steigt, so ist dies ein untrügliches Zeichen für eine Selbsterhitzung.
1.2 Alle Schiffe, die zur Beförderung von Kohle eingesetzt werden, sollen ein Messinstrument für die Ermittlung der Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid an Bord mitführen, damit die Atmosphäre im Laderaum überwacht werden kann. Dieses Messgerät muss regelmäßig gewartet und gemäß den Anweisungen des Herstellers kalibriert werden. Bei ordnungsgemäßer Wartung und Verwendung liefert dieses Messgerät verlässliche Werte über die Atmosphäre im Laderaum. Bei der Auswertung der gemessenen Methan-Werte muss mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden, da in unbelüfteten Laderäumen häufig eine recht niedrige Sauerstoffkonzentration vorliegt. Um präzise Messergebnisse zu erzielen, benötigen die katalytischen Sensoren, die normalerweise für den Nachweis von Methan verwendet werden, ausreichend Sauerstoff. Die Feststellung des Kohlenmonoxidgehalts oder das Messen des Methangehalts durch Infrarot-Sensoren wird davon nicht beeinflusst. Weitere Hinweise gibt der Hersteller des Messgeräts.
2 Verfahren zur Probenentnahme und Messung
2.1 Messgeräte
2.1.1 Es wird ein Messgerät benötigt, das die Konzentration an Methan, Sauerstoff und Kohlenmonoxid feststellen kann. Das Gerät soll über eine Ansaugvorrichtung, eine flexible Verbindung und eine ausreichend lange Rohrleitung verfügen, um durch die Lukenöffnung eine repräsentative Probe entnehmen zu können. Eine 0,5 m lange Rohrleitung aus nicht rostendem Stahl mit einem Nenn-Innendurchmesser von 6 mm und einem integrierten Gewindeansatzstück aus nicht rostendem Stahl ist am besten geeignet. Diese Art des Gewindeansatzstücks ist für eine ausreichende Abdichtung am Messpunkt erforderlich.
2.1.2 Zum Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit ist ein geeigneter Filter gemäß den Empfehlungen des Herstellers zu verwenden. Selbst geringe Mengen an Feuchtigkeit verfälschen das Messergebnis.
2.2 Lage der Messpunkte
2.2.1 Um aussagekräftige Angaben über das Verhalten der Kohle in einem Laderaum zu erhalten, soll die Gasmessung an je einem Messpunkt pro Laderaum vorgenommen werden. Um unter ungünstigen Wetterbedingungen für die Messung flexibel genug vorgehen zu können, sollen jedoch zwei Messpunkte pro Laderaum eingerichtet werden, und zwar jeweils einer an der Backbord- und an der Steuerbordseite des Lukendeckels (Siehe nachstehende Abbildung). Die Messung braucht nur an einer dieser beiden Stellen zu erfolgen.
2.2.2 Jeder Messpunkt soll eine Öffnung von etwa 12 mm Durchmesser haben, die so nah wie möglich an der Oberkante des Lukensülls liegt. Sie soll mit einem Schraubverschluss abgedichtet sein, um das Eindringen von Wasser und Luft zu verhindern. Dieser Verschluss soll nach jedem Messvorgang wieder fest zugeschraubt werden, um die Dichtigkeit zu gewährleisten.
2.2.3 Das Vorhandensein der Messpunkte darf die Seetüchtigkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen.
2.3 Messvorgang
2.3.1 Zuerst ist zu prüfen, ob das Messgerät kalibriert ist und ordnungsgemäß nach den Anweisungen des Herstellers arbeitet. Dann wird die Verschlusskappe entfernt, die Rohrleitung aus nicht rostendem Stahl am Messpunkt eingeführt und am Gewindeansatzstück fest angezogen, um eine ausreichende Dichtigkeit zu gewährleisten. Das Messgerät wird an die Leitung zur Probenentnahme angeschlossen. Mit der Ansaugvorrichtung wird durch die Leitung so lange Luft aus dem Laderaum gezogen, bis sich die Anzeige des Messergebnisses stabilisiert hat. Die Ergebnisse werden in einem Formblatt eingetragen, auf dem die Bezeichnung des Laderaums sowie Datum und Zeit jeder Messung aufgezeichnet werden.
2.4 Messstrategie
2.4.1 Es ist leichter, durch das Messen von Gaskonzentrationen eine beginnende Selbsterhitzung festzustellen, wenn der Laderaum nicht belüftet wird. Dies ist jedoch nicht immer wünschenswert, da in einer solchen Situation eine gefährliche Methankonzentration entstehen kann. Diese Gefahr besteht vor allem, wenn auch nicht ausschließlich, zu Beginn einer Reise. Daher wird empfohlen, dass die Laderäume zunächst belüftet werden, bis die gemessene Methankonzentration einen annehmbar niedrigen Wert aufweist.
2.5 Messen in unbelüfteten Laderäumen
2.5.1 Unter normalen Bedingungen reicht ein Messvorgang pro Tag als Vorsichtsmaßnahme aus. Falls der Kohlenmonoxidgehalt jedoch 30 ppm übersteigt, ist mindestens zweimal täglich in angemessenen Zeitabständen eine Messung durchzuführen. Die zusätzlichen Messergebnisse sind aufzuzeichnen.
2.5.2 Falls der Kohlenmonoxidgehalt in einem der Laderäume einen Wert vom 50 ppm erreicht, kann eine Selbsterhitzung entstehen; in diesem Fall ist die Reederei zu benachrichtigen.
2.6 Messen in belüfteten Laderäumen
2.6.1 Liegt der Methangehalt so hoch, dass die Lüftungsöffnungen offen bleiben müssen, ist ein anderes Verfahren anzuwenden, um eine beginnende Selbsterhitzung feststellen zu können.
2.6.2 Um aussagekräftige Werte zu erhalten, sind die Lüftungsöffnungen eine gewisse Zeitlang vor dem Messvorgang zu schließen. Dieser Zeitraum kann in Abhängigkeit von den betrieblichen Erfordernissen an Bord gewählt werden, aber es sollen mindestens vier Stunden sein. Unabhängig davon, welcher Zeitraum zugrunde gelegt wird, soll er jedoch unbedingt vor dem Messvorgang gleich lang sein, um die Messergebnisse nicht zu verfälschen. Diese Messungen sind täglich vorzunehmen. Steigt der Kohlenmonoxidgehalt an drei aufeinanderfolgenden Tagen stetig an oder liegt er an einem Tag über 50 ppm, so ist die Reederei zu benachrichtigen.
Darstellung des Gas-Messpunkts
KOHLENSCHLAMM
Beschreibung
Kohlenschlamm ist eine Mischung aus feinen Kohlenpartikeln und Wasser.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 870 bis 1020 | 0,98 bis 1,15 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Unter 1 mm | Nicht zutreffend | A |
Gefährdung
Kohlenschlamm neigt dazu, sich während der Reise zu verflüssigen. Selbstentzündung ist möglich, wenn die Kohle trocknet, kommt jedoch unter normalen Bedingungen nicht vor.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Sauber und trocken ohne Reste früherer Ladung.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Die Luken müssen bei starkem Niederschlag geschlossen sein, wenn der Feuchtigkeitsgehalt der Ladung sich dem TML soweit nähert, dass sich der Feuchtigkeitsgehalt durch den Regen auf mehr als den TML erhöhen könnte.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Feuchtigkeitsgehalt und die Feuchtigkeitsgrenze für die Beförderung sind zu ermitteln. Bescheinigungen mit den Prüfergebnissen sind dem Kapitän zur weiteren Beachtung zu übergeben. Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und mit Jutegewebe bedeckt sein, um ein Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Luken sind abzudichten.
Belüftung
Da Kohle im Allgemeinen Methan freisetzen kann, müssen die Laderäume in regelmäßigen Abständen mit einem geeigneten Gasspürgerät kontrolliert und die Atmosphäre oberhalb der Ladung, falls notwendig, natürlich belüftet werden.
Beförderung
Die Ladung ist häufig daraufhin zu prüfen, ob eine Verflüssigung eingetreten ist.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
KOKS
Beschreibung
Graue Klumpen können Feinpartikel (Grus) enthalten.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 341 bis 800 | 1,25 bis 2,93 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 200 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Koks ist sehr leicht und füllt die Laderäume volumenmäßig aus. Lenzbrunnen müssen mit Jutegewebe abgedeckt werden. Wenn keine entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, können in der Luft schwebende Kokspartikel Lenzleitungen, Siebe und Speigatts verstopfen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
KOKSGRUS
Beschreibung
Gräuliches Pulver.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 556 | 1,8 |
Größe | Klasse | Gruppe |
weniger als 10 mm | Nicht zutreffend | A |
Gefährdung
Koksgrus geht bei einem ausreichend hohen Feuchtigkeitsgehalt in einen fließfähigen Zustand über.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten. Koksgrus ist sehr leicht und füllt die Laderäume kubusförmig aus.
Vorsichtsmaßnahmen
Die Lenzbrunnen müssen sauber, trocken und mit Jutegewebe bedeckt sein, um ein Eindringen von Ladung zu verhindern. Die Ladung ist auf Fließmerkmale zu prüfen. Bescheinigungen mit den Prüfergebnissen sind dem Kapitän zur weiteren Beachtung zu übergeben.
Belüftung
Keine Belüftung.
Beförderung
Es ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Ladung nicht in einen fließfähigen Zustand übergeht.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Es ist darauf zu achten, dass die Lenzbrunnen und die Speigatts frei sind.
COLEMANIT
Beschreibung
Natürliches hydratisiertes Kalziumborat. Fein bis klumpig, hellgraues lehmartiges Aussehen. Feuchtigkeitsgehalt etwa 7%.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 1639 | 0,61 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Bis zu 300 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
KUPFERGRANULAT
Beschreibung
Kugelförmige Perlen. 75 % Kupfer mit Blei, Zinn, Zink und Spuren anderer Stoffe. Feuchtigkeitsgehalt etwa 1,5 %. Trocken: hellgrau. Feucht: dunkelgrün. Geruchlos.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 4000 bis 4545 | 0,22 bis 0,25 |
Größe | Klasse | Gruppe |
Feinkörnig bis 10 mm. Kiesel bis zu 50 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine besonderen Anforderungen.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
KUPFER-KONZENTRAT
Beschreibung
Grobes, schwarzes Kupfererz. 75 % Kupfer und 25 % Verunreinigungen. Kleine metallische Steine oder Pellets. Geruchlos.
Merkmale und Eigenschaften
Schüttwinkel | Schüttdichte (kg/m3) | Staufaktor (m3/t) |
Nicht zutreffend | 2857 bis 4000 | 0,25 bis 0,35 |
Größe | Klasse | Gruppe |
3 mm bis 25 mm | Nicht zutreffend | C |
Gefährdung
Keine besonderen Gefährdungen.
Diese Ladung ist nicht brennbar oder besitzt eine geringe Brandgefahr.
Stau- und Trennvorschriften
Keine besonderen Anforderungen.
Sauberkeit der Laderäume
Keine besonderen Anforderungen.
Witterungsabhängige Vorkehrungen
Keine besonderen Anforderungen.
Laden
Trimmen der Ladung nach Maßgabe der in SOLAS Regel VI/2 vorgeschriebenen Angaben zur Ladung. In Fällen, in denen Zweifel bestehen, soll die Ladung bis zu den Laderaumbegrenzungen so eben getrimmt werden, wie dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist, um die Gefahr des Verrutschens auf ein Mindestmaß zu verringern und eine angemessene Stabilität während der Reise zu gewährleisten.
Da der Stoff eine extrem hohe Dichte besitzt, ist darauf zu achten, dass die Ladung gleichmäßig über den Laderaumboden verteilt ist, um die Belastung gleichmäßig zu verteilen. Die Ladung darf beim Beladen nicht in der Lukenmitte aufgeschichtet werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Keine besonderen Anforderungen.
Belüftung
Keine Belüftung erforderlich.
Beförderung
Keine besonderen Anforderungen.
Löschen
Keine besonderen Anforderungen.
Reinigung
Keine besonderen Anforderungen.
weiter . |