Sächsisches Wassergesetz (8)

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Zwölfter Teil
Bußgeldbestimmungen

§ 135 Ordnungswidrigkeiten 07 08a 10 12a 16 17
Außerkrafttreten des Absatazes 1 Nummer 10 bis 12 m.W.v.01.08.2017

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. Benutzungen im Sinne des § 11 unbefugt oder unter Nichtbefolgen einer Auflage ausübt,
  2. Staumarken im Sinne von § 38 ohne Zustimmung entfernt,
  3. eine Stauanlage ohne wasserrechtliche Genehmigung entgegen § 41 dauernd außer Betrieb setzt oder beseitigt,
  4. den Vorschriften des § 42 über das Ablassen aufgestauten Wassers zuwiderhandelt,
  5. einer vollziehbaren Anordnung nach § 43 Abs. 4 und 5 nicht nachkommt
  6. a. entgegen § 33 WHG in Verbindung mit § 42a Abs. 1 oberirdische Gewässer ohne Erlaubnis benutzt oder bei der erlaubten Benutzung eine festgelegte Mindestwasserführung unterschreitet,
  7. der Pflicht zur Anzeige von Erdarbeiten nach § 45 Abs. 1 und einer Auflage der zuständigen Wasserbehörde zur Einstellung von Erdarbeiten nach § 45 Abs. 3 nicht nachkommt,
  8. entgegen § 46a ein Gewässer ohne die erforderliche Genehmigung benutzt oder einer Nebenbestimmung einer solchen Genehmigung zuwiderhandelt,
  9. unter Zuwiderhandlung nach § 47 das Wasser in seiner Beschaffenheit in öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, öffentlichen Abwasseranlagen und Gewässern gefährdet,
  10. in einem als Wasserschutzgebiet vorgesehenen Gebiet gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 48 Abs. 5 verstößt,
  11. a. den Vorschriften des § 50 Abs. 3 zuwiderhandelt,
  12. die Anlagendokumentation entgegen § 52 Abs. 3 nicht ordnungsgemäß führt,
  13. der Anzeigepflicht nach § 53 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
  14. der Anzeigepflicht für Schadensfälle beim Austreten von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen nach § 55 nicht nachkommt,
  15. entgegen § 60 Abs. 1 die Wassergewinnungsanlagen nicht überwacht, bestehende Gefahren der zuständigen Wasserbehörde nicht oder nicht rechtzeitig mitteilt oder nicht auf die Begrenzung des Schadens hinwirkt,
  16. a. eine genehmigungsbedürftige Indirekteinleitung entgegen § 64 ohne wasserrechtliche Genehmigung oder unter Nichtbefolgen einer Auflage vornimmt,
  17. der Pflicht zur Eigenkontrolle der Gewässerbenutzung und zur Eigenüberwachung der Anlagen entsprechend den nach § 65 zu erlassenden Rechtsverordnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt,
  18. eine der in § 67 bezeichneten Anlagen ohne Planfeststellung oder wasserrechtliche Genehmigung errichtet, wesentlich verändert, beseitigt oder stilllegt oder einer Nebenbestimmung eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Genehmigung zuwiderhandelt oder entgegen § 67 Abs. 4 oder 4a den Bau oder die Stilllegung einer Anlage nicht anzeigt,
  19. als Bauherr entgegen § 67b Abs. 4 einen Bauherrnwechsel nicht anzeigt, als Entwurfsverfasser entgegen § 67c Abs. 1 Satz 3 nicht dafür Sorge trägt, dass die für die Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dem genehmigten Entwurf und den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, als Unternehmer entgegen § 67d Abs. 1 Satz 2 die erforderlichen Nachweise nicht auf der Baustelle bereithält oder entgegen § 67d Abs. 1 Satz 3 Arbeiten ausführt oder ausführen lässt oder als Bauleiter entgegen § 67e Abs. 1 Satz 2 den sicheren bautechnischen Betrieb nicht gewährleistet,
  20. entgegen § 100d unbefugt Handlungen an Deichen vornimmt,
  21. entgegen § 91 Abs. 1 eine bauliche Anlage ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, wesentlich verändert oder beseitigt oder ein Gewässer ohne die erforderliche Genehmigung benutzt oder einer Nebenbestimmung einer solchen Genehmigung zuwiderhandelt,
  22. entgegen § 42b Abs. 3 den Beginn der Instandsetzung oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserkraftanlage nicht anzeigt,
  23. entgegen § 95 Abs. 3 Auskünfte verweigert oder der Verpflichtung zum Betrieb von Mess- und Kontrollstellen nach 95 Abs. 4 oder 5 nicht nachkommt,
  24. entgegen § 100 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 9 WHG oder entgegen einer Rechtsverordnung nach § 100 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 78 Abs. 5 WHG und § 100 Abs. 1 Satz 2 eine in einem Überschwemmungsgebiet nach § 100 Abs. 2 bis 4 untersagte Handlung ohne die dafür erforderliche Genehmigung oder sonstige Zulassung vornimmt,
  25. einer aufgrund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung .für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die für den Vollzug der verletzten Vorschrift zuständige Wasserbehörde; dies gilt auch für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 WHG. In den Verordnungen nach Absatz 1 Nr. 14 und 22 kann bestimmt werden, dass zuständige Verwaltungsbehörde abweichend von Satz 1 die Gemeinde ist.

Dreizehnter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 136 Alte Wasserrechtliche Entscheidungen

Wasserrechtliche Entscheidungen, die nach dem Wassergesetz (WG) vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen und Durchführungsbestimmungen getroffen wurden oder aufgrund der genannten Regelung fortbestehen, behalten ihre Gültigkeit. Eine Erlaubnis oder Bewilligung ist nicht erforderlich für Benutzungen aufgrund eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis im Sinne von § 15 WHG, zu deren Ausübung am 1. Juli 1990 rechtmäßige und funktionsfähige Anlagen vorhanden waren. § 15 Abs. 4 WHG ist entsprechend anwendbar.

§ 137 (aufgehoben)

§ 138 Anpassungspflichten

(1) Vorhandene Gewässerbenutzungen und Anlagen, die den Anforderungen dieses Gesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes oder auf Grund dieser Gesetze erlassener Verordnungen nicht entsprechen, sind innerhalb angemessener Fristen anzupassen oder außer Betrieb zu nehmen. Die zuständige Wasserbehörde kann entsprechende Anordnungen treffen und Fristen bestimmen. Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung Fristen bestimmen, innerhalb derer die Anpassungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Mindestanforderungen nach § 7a Abs. 1 WHG und nach § 66 abgeschlossen sein müssen.

(2) Der nach § 63 Abs. 2 zur Abwasserbeseitigung Verpflichtete kann in begründeten Einzelfällen befristet durch die zuständige Wasserbehörde von dieser Pflicht befreit werden. Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung das Verfahren und die Fristen für die Ausnahmen regeln.

§ 139 Schutzgebiete, Schutzstreifen und Planungsgebiete

Die auf der Grundlage des Gesetzes über den Schutz, die Nutzung und die Instandhaltung der Gewässer und den Schutz vor Hochwassergefahren (Wassergesetz) vom 17. April 1963 (GBl. DDR I S. 77) und des Wassergesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl. DDR I S. 467) getroffenen oder aufrecht erhaltenen Beschlüsse über Trinkwasserschutzgebiete nach § 29 Wassergesetz für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Hochwassergebiete nach § 36 Wassergesetz gelten bis zum Erlass neuer Rechtsverordnungen auf der Grundlage dieses Gesetzes weiter, soweit das Wasserhaushaltsgesetz und dieses Gesetz nicht entgegenstehen.

§ 139a Landwirtschaftliche Brauchwasserspeicher

Für den Erwerb des Eigentums an Grundstücken, die von landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Produktionsgenossenschaften oder deren Zusammenschlüssen durch Meliorationsanlagen im Sinne von § 2 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse an Meliorationsanlagen (Meliorationsanlagengesetz - MeAnlG) vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2538, 2550), das zuletzt durch Gesetz vom 17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2450) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, in Anspruch genommen wurden, gilt § 15 MeAnlG.

§ 140 Einschränkung von Grundrechten

Durch dieses Gesetz werden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes, Artikel 30 der Verfassung des Freistaates Sachsen) und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Artikel 33 der Verfassung des Freistaates Sachsen) eingeschränkt.

§ 141 Außer-Kraft-Treten von Rechtsvorschriften 10

(1) Das Wassergesetz vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 26 S. 467) und die auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften werden aufgehoben.

(2) § 100 Abs. 6 tritt am 31. Dezember 2012 außer Kraft.

§ 142 (In-Kraft-Treten)

.

 Verzeichnis der Gewässer erster OrdnungAnlage 1
(zu § 24 Abs. 1)


Lfd. Nr.NamevonbisBemerkung
Gewässer I. Ordnung Hauptflussgebiet Elbe
1BahraStaatsgrenze zur CRMündung in die Gottleubagrenzbildend 1,4 km einschließlich Rückhaltebecken Buschbach
2BahreRückhaltebecken Friedrichswalde-OttendorfMündung in die Seidewitzeinschließlich Rückhaltebecken Friedrichswalde-Ottendorf
3BielaEinmündung Cunnersdorfer BachMündung in die Elbe 
4DahleAbzweig Waldgraben am alten Teich in SchmannewitzMündung in die Elbe 
5DöllnitzStraßenbrücke Wermsdorf/Liptitz unterhalb Talsperre DöllnitzseeMündung in den Elbhafen Riesa 
6GottleubaStaatsgrenze zur CRMündung in die Elbegrenzbildend 1,5 km einschließlich Talsperre Gottleuba mit Vorsperre Gottleuba
7JahnaRückhaltebecken MochauMündung in die Elbeeinschließlich HW - Flutgraben Hof
8KetzerbachEinmündung Dreißiger WasserMündung in die Elbe 
9KirnitzschStaatsgrenze zur CRMündung in die Elbe 
10LachsbachZusammenfluss Sebnitz/PolenzMündung in die Elbe 
11LockwitzbachRückhaltebecken ReinhardtsgrimmaMündung in die Elbeeinschließlich Rückhaltebecken Reinhardtsgrimma
12MordgrundbachStaatsgrenze zur CRMündung in die Bahragrenzbildend 0,8 km einschließlich Rückhaltebecken Mordgrundbach
13MüglitzStaatsgrenze zur CRMündung in die Elbegrenzbildend 4,6 km
14NeugrabenAusbauanfangMündung in den Großen Galgenteich 
15PolenzEinmündung LohbachZusammenfluss mit der Sebnitz 
16QuergrabenAusbauanfangMündung in den Großen Galgenteich 
17Rote WeißeritzGroßer GalgenteichZusammenfluss mit der Wilden Weißeritzeinschließlich Großer Galgenteich, Speicher Altenberg und Talsperre Malter mit Vorsperre Malter
18Schwarzer Graben/ WeinskeStraßenbrücke S 20 in SchönaMündung in die Elbeeinschließlich Nordumfluter Großer Teich und Südumfluter Großer Teich
19SebnitzStaatsgrenze zur CRZusammenfluss mit der Polenzgrenzbildend 2,5 km
20SeidewitzRückhaltebecken LiebstadtMündung in die Gottleubaeinschließlich Rückhaltebecken Liebstadt
21TriebischEinmündung HetzbachMündung in die Elbe
22Vereinigte WeißeritzZusammenfluss Wilde und Rote WeißeritzMündung in die Elbe
23WesenitzStraße B 98/Ringenhain StraßenbrückeMündung in die Elbe
24Wilde SauBundesautobahnbrücke A 4Mündung in die Elbe
25Wilde WeißeritzStaatsgrenze zur CRZusammenfluss mit der Roten Weißeritzgrenzbildend 1,0 km einschließlich Talsperre Lehnmühle, Talsperre Klingenberg mit Vorsperre Klingenberg und den Vorbecken Hennersdorf und Röthenbach
Hauptflussgebiet Eger/Elbe
26ZwotaEinmündung WolfsbachStaatsgrenze zur üRgrenzbildend 1,5 km
Hauptflussgebiet Schwarze Elster
27DobrabachSpeicher Radeburg IIMündung in die Große Rödereinschließlich Speicher Radeburg II mit Vorbecken Breiter Teich
28GeißlitzGabelwehr ZabeltitzLandesgrenze zu Brandenburg
29Grödel-Elsterw. FloßkanalPumpstation Elbe bei GrödelLandesgrenze zu Brandenburg
30Große RöderEinmündung SteinbachLandesgrenze zu Brandenburgeinschließlich Skassa, Röderneugraben und Brückgraben sowie Speicher Radeburg 1
31HopfenbachTalsperre NauleisMündung in die Große Röderab Ablauf Talsperre Nauleis
32Hoyerswerdaer SchwarzwasserRückhaltebecken SchmöllnMündung in die Schwarze Elstereinschließlich Commerauer Flutmulde, Speicher Knappenrode (Nebenschluss), Rückhaltebecken DemitzThumitz und Rückhaltebecken Schmölln
33Kleine RöderGabelwehr ZabeltitzLandesgrenze zu Brandenburg
34KlosterwasserBundesautobahnbrücke A 4Mündung in die Schwarze Elster
35Langes WasserRückhaltebecken GödaMündung in das Hoyerswerdaer Schwarzwassereinschließlich Rückhaltebecken Göda
36PulsnitzEinmündung HaselbachLandesgrenze zu Brandenburg
37Schwarze ElsterEisenbahnbrücke unterhalb ElstraLandesgrenze zu Brandenburgeinschließlich Wudraflutmulde
Hauptflussgebiet Lausitzer Neiße
38GauleStraßenbrücke Hagenwerder- Schönau-BerzdorfMündung in die Pließnitz
39LandwasserStraßenbrücke Oberoderwitz - HerrnhutMündung in die Mandau
40Lausitzer NeißeStaatsgrenze zur CRLandesgrenze zu Brandenburggrenzbildend zur üR 1,4 km und zu Polen 123,5 km
41LausurStaatsgrenze zur CRMündung in die Mandau
42aMandauStaatsgrenze zur CR bei RumburkStaatsgrenze zur üR bei Seifhennersdorf
42bMandauStaatsgrenze zur CR bei GroßschönauMündung in die Lausitzer Neiße
43PließnitzZusammenfluss Petersbach/ Berthelsdorfer WasserMündung in die Lausitzer Neiße
Hauptflussgebiet Spree
44Kleine SpreeAbzweig Verteilerwehr SpreewieseMündung in die Spreeeinschließlich Speicher Lohsa I (Nebenschluss)
45Kotitzer WasserPegel KotitzMündung in das Löbauer Wasser
46Löbauer WasserEisenbahnviadukt DürrhennersdorfMündung in die Spree
47Schwarzer SchöpsStraßenbrücke B 6Mündung in die Spreeeinschließlich Talsperre Quitzdorf
48SpreeStaatsgrenze zur CRLandesgrenze zu Brandenburggrenzbildend 1,9 km einschließlich Talsperre Bautzen mit Vorsperre Oehna
49Weißer SchöpsStraßenbrücke B 6Mündung in den Schwarzen Schöpseinschließlich Neugraben und Flutmulden
Hauptflussgebiet Freiberger Mulde
50BobritzschEinmündung Hartmannsdorfer BachMündung in die Freiberger Mulde
51FlöhaStaatsgrenze zur CRMündung in die Zschopaugrenzbildend 2,5 km einschließlich Talsperre Rauschenbach
52Freiberger MuldeStaatsgrenze zur CRZusammenfluss mit der Zwickauer Muldegrenzbildend 1,0 km einschließlich Flutmulde Döbeln
53GimmlitzTalsperre LichtenbergMündung in die Freiberger Muldeeinschließlich Talsperre Lichtenberg mit Vorsperre Dittersbach und den Vorbecken Burkersdorf und Dittersbach
54Große LößnitzStraßenbrücke Ortslage GroßwalthersdorfMündung in die Flöha 
55HaselbachKreuzung mit der RevierwasserlaufanstaltMündung in die Talsperre Saidenbacheinschließlich Vorsperre Forchheim und den Vorbecken Haselbach 1 und 2
56LampertsbachTalsperre CranzahlMündung in die Sehmaeinschließlich Talsperre Cranzahl
57LautenbachTalsperre Neunzehnhain IIMündung in die Flöhaeinschließlich Talsperre Neunzehnhain II mit den Vorbecken Lautenbach 2 und Gänsebach und Talsperre Neunzehnhain I mit dem Vorbecken Lautenbach 1
58PöhlbachStaatsgrenze zur CRMündung in die Zschopaugrenzbildend 17,5 km
59PreßnitzStaatsgrenze zur CRMündung in die Zschopaugrenzbildend 1,0 km
60SaidenbachTalsperre SaidenbachMündung in die Flöhaeinschließlich Talsperre Sai denbach mit den Vorbecken Hölzelbergbach, Saidenbach, Lippersdorfer Bach 1 und 2
61Schwarze PockauStaatsgrenze zur CRMündung in die Flöhagrenzbildend 13,0 km
62SehmaEisenbahnbrücke Vierenstr.fNeudorfMündung in die Zschopau 
63Revierwasserlaufanstalt FreibergTalsperre Rauschenbach (Entnahmebauwerk)Ablauf Hüttenteichbestehend aus den Kunstteichen:
  • Dittmannsdorfer Teich
  • Dörnthaler Teich
  • Obersaidaer Teich
  • Oberer Großhartmannsdorfer Teich
  • Mittlerer Großhartmannsdorfer Teich
  • Unterer Großhartmannsdorfer Teich
  • Erzengler Teich
  • Rothbächer Teich
  • Konstantinteich
  • Hüttenteich
    sowie zugehörigen Kunstgräben und Röschen
64StriegisStraßenbrücke 13 173 in OberschönaMündung in die Freiberger Mulde 
65WilischEinmündung JahnsbachMündung in die Zschopau 
66ZschopauStraßenbrücke Neudorf-ScheibenbergMündung in die Freiberger Muldeeinschließlich Talsperre Kriebstein
Hauptflussgebiet Zwickauer Mulde
67AmselbachTalsperre AmselbachMündung in die Zwickauer Muldeeinschließlich Talsperre Amselbach
68ChemnitzZusammenfluss Würschnitz und ZwönitzMündung in die Zwickauer Mulde 
69Crinitzer WasserTalsperre WolfersgrünMündung in den Rödelbachab Ablauf Talsperre Wolfersgrün
70GablenzbachEinmündung Unterer QuerenbachMündung in die Würschnitz 
71Große BockauEinmündung Kleine BockauMündung in die Zwickauer Mulde 
72Große MittweidaUnterbecken Pumpspeicherwerk MarkersbachMündung in das Schwarzwasserab Ablauf Unterbecken Pumpspeicherwerk Markersbach
73Kleine BockauTalsperre SosaMündung in die Große Bockaueinschließlich Talsperre Sosa
74KlingerbachTalsperre KlingerbachMündung in die Zwickauer Muldeeinschließlich Talsperre Klingerbach
75LungwitzbachEinmündung HegebachMündung in die Zwickauer Mulde 
76RödelbachEinmündung Crinitzer WasserMündung in die Zwickauer Mulde 
77SchwarzwasserStaatsgrenze zur CRMündung in die Zwickauer Mulde 
78StadtguttalbachTalsperre EinsiedelMündung in die Zwönitzeinschließlich Talsperre Einsiedel
79Unterer QuerenbachTalsperre StollbergMündung in den Gablenzbacheinschließlich Talsperre Stollberg
80WilzschTalsperre CarlsfeldMündung in die Zwickauer Muldeeinschließlich Talsperre Carlsfeld
81WürschnitzStraßenbrücke Niederwürschnitz] NiederdorfZusammenfluss mit der Zwönitz 
82Zwickauer MuldeTalsperre MuldenbergZusammenfluss mit der Freiberger Muldeeinschließlich Talsperre Muldenberg und Talsperre Eibenstock mit Vorsperre Schönheiderhammer und den Vorbecken Rähmerbach, Geidenbach, Weißbach, Rohrbach
83ZwönitzEinmündung Gornsdorfer BachZusammenfluss mit der Würschnitz 
Hauptflussgebiet Vereinigte Mulde
84LeineStraßenbrücke nördlich KrostitzMündung in den Lober-Leine-Kanal 
85Lober/LoberLeine-KanalStraßenbrücke Mühlweg RackwitzLandesgrenze zu Sachsen-Anhalt 
86LossaStraßenbrücke HaydaMündung in die Vereinigte Muldeeinschließlich Flutrinne Thallwitz
87SchwarzbachStraßenbrücke nördlich SprottaMündung in die Vereinigte Mulde 
88Vereinigte MuldeZusammenfluss Freiberger und Zwickauer MuldeLandesgrenze zu Sachsen-Anhalteinschließlich Mühlgraben Eilenburg
Hauptflussgebiet Weiße Elster
89EulaStraßenbrücke nördlich WickershainMündung in die Wyhraeinschließlich Speicher Witznitz (Nebenschluss)
90FeilebachTalsperre DrödaMündung in die Weiße Elstereinschließlich Talsperre Dröda mit den Vorsperren Bobenneukirchen, Ramoldsreuth und den Vorbecken:
  • Troschenreuth
  • Wiedersberg
  • Hammermühle
  • Ramoldsreuth-Süd
  • Ramoldsreuth-Nord
  • Berglas
  • Dechengrün
  • Schlegelmühle
  • Bobenneukirchen
91GöltzschTalsperre FalkensteinMündung in die Weiße Elsterab Ablauf Talsperre Falkenstein
92GörnitzbachStraßenbrücke Korna - WerdaMündung in die Weiße ElsterÜberpumpanlage zur Talsperre Werda
93KoberbachTalsperre KoberbachMündung in die Pleißeeinschließlich Talsperre Koberbach mit Vorsperre Koberbach
94PartheKreuzung Hanggraben im Glastener ForstMündung in die Weiße Elstereinschließlich Einspeisung Mühlteich Pomßen, Alte See Grethen und Flutrinne Taucha
95aPleißeEinmündung Neumarker BachLandesgrenze zu Thüringenbei Frankenhausen
95bPleißeLandesgrenze zu Thüringen bei RegisBreitingenMündung in das Elsterflutbetteinschließlich:
  • Hochflutbett der Pleiße
  • Pleißeflutbett
    sowie
  • Rückhaltebecken Borna (Nebenschluss)
  • sächsischer Anteil des Rückhaltebeckens Regis-Serbitz (Nebenschluss)
  • Rückhaltebecken Stöhna (Nebenschluss)
  • Stausee Rötha (Nebenschluss)
96Rauner BachEinmündung HaarbachMündung in die Weiße Elster 
97SchnauderLandesgrenze zu ThüringenMündung in die Weiße Elster 
98StoppbachSpeicher NetzschkauMündung in die Göltzscheinschließlich Speicher Netzschkau
99Trieb/GeigenbachTalsperre WerdaMündung in die Weiße Elstereinschließlich Talsperre Werda mit Vorsperre Werda und Vorbecken Siehdichfür, Talsperre Pöhl mit den Vorsperren Thoßfell, Neuensalz
100TriebelbachStraßenbrücke ObertriebelMündung in die Weiße Elster 
101aWeiße ElsterStaatsgrenze zur CRLandesgrenze zu Thüringen bei Elsterbergeinschließlich Talsperre Pirk mit Vorsperre Dobeneck und Vorbecken Eiditzlohbach, Oelsnitz
101bWeiße ElsterLandesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei ProfenLandesgrenze zu Sachsen-Anhalt bei Schkeuditzeinschließlich:
  • Hochflutbett der Weißen Elster
  • Elsterflutbett
  • Kleine Luppe
  • Elsterbecken
  • Nahle
  • Neue Luppe
  • Profener Elstermühlgraben mit Abschlaggraben Weideroda
  • Floßgraben Werben/Eisdorf/Schkölen
  • Luppe-Wildbett
102WyhraTalsperre SchömbachMündung in die Pleißeeinschließlich sächsischer Anteil der Talsperre Schömbach


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