StrlSchV
- Inhalt -
- Alte Fassung zu Information -
Erster Teil
Einleitende Vorschriften
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen und Anwendung von Genehmigungsvorschriften
Zweiter Teil
Überwachungsvorschriften
1. Kapitel Umgang mit radioaktiven Stoffen
§ 3 Genehmigungsbedürftiger Umgang
§ 4 Genehmigungsfreier Umgang
§ 5 Genehmigungs- und anzeigefreier Besitz von Kernbrennstoffen
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang
§ 7 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge
2. Kapitel Beförderung radioaktiver Stoffe
§ 8 Genehmigungsbedürftige Beförderung
§ 9 Genehmigungsfreie Beförderung
§ 10 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung
3. Kapitel
Einfuhr und Ausfuhr radioaktiver Stoffe
§ 11 Genehmigungsbedürftige Einfuhr und Ausfuhr
§ 12 Anzeigebedürftige Einfuhr und Ausfuhr
§ 13 Genehmigungs- und anzeigefreie Einfuhr und Ausfuhr
§ 14 Genehmigungsvoraussetzung für die Einfuhr und Ausfuhr
4. Kapitel
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
§ 15 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen
§ 16 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen
§ 17 Genehmigungsfreier Betrieb von Anlagen
§ 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen
§ 19 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen
5. Kapitel
Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 20 Genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen
§ 21 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige
6. Kapitel
Bauartzulassung
§ 22 Verfahren der Bauartzulassung
§ 23 Entscheidung über die Bauartzulassung
§ 24 Pflichten des Zulassungsinhabers
§ 25 Zulassungsschein
§ 26 Bekanntmachung im Bundesanzeiger
§ 27 Pflichten des Inhabers einer zugelassenen Vorrichtung
Dritter Teil
Schutzvorschriften
1. Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 28 Strahlenschutzgrundsätze
§ 29 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte
§ 30 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 31 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
§ 32 Anordnung von Schutzmaßnahmen
§ 33 Ausnahmen von Schutzvorschriften
§ 34 Strahlenschutzanweisung
§ 35 Kennzeichnungspflicht
§ 36 Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen
§ 37 Vorbereitung der Brandbekämpfung
§ 38 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei Unfällen oder Störfällen
§ 39 Belehrung
§ 40 Auslegung oder Aushang der Verordnung
§ 41 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung
§ 42 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der Heilkunde oder der Zahnheilkunde
§ 43 Aufzeichnungen über Patienten
2. Kapitel
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlen
§ 44 Dosisgrenzwerte für außerbetriebliche Überwachungsbereiche
§ 45 Dosisgrenzwerte für Bereiche, die nicht Strahlenschutzbereiche sind
§ 46 Schutz von Luft, Wasser und Boden
§ 47 (weggefallen)
§ 48 Umgebungsüberwachung
3. Kapitel
Berufliche Strahlenexposition
§ 49 Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen
§ 50 Strahlenexposition aus besonderem Anlaß
§ 51 Dosisgrenzwerte für Personen im betrieblichen Überwachungsbereich oder im Kontrollbereich
§ 52 Inkorporation radioaktiver Stoffe
§ 53 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
§ 54 Dauereinrichtungen
§ 55 Berücksichtigung anderweitiger Strahlenexpositionen
§ 56 Tätigkeitsverbote und Tätigkeitsbeschränkungen
4. Kapitel
Strahlenschutzbereiche
§ 57 Sperrbereiche
§ 58 Kontrollbereiche
§ 59 Bestrahlungsräume
§ 60 Überwachungsbereiche
§ 61 Ortsdosismessung in Strahlenschutzbereichen
5. Kapitel
Physikalische Strahlenschutzkontrolle
§ 62 Zu überwachende Personen
§ 63 Ermittlung der Körperdosen
§ 63a Strahlenschutzregister nach § 12c Atomgesetz
§ 64 Kontamination und Dekontamination
§ 65 Duldungspflicht
§ 66 Aufzeichnungs- und Anzeigepflicht
6. Kapitel
Ärztliche Überwachung
§ 67 Erfordernis der ärztlichen Überwachung
§ 68 Ärztliche Bescheinigung
§ 69 Behördliche Entscheidung
§ 70 Besondere ärztliche Überwachung
§ 71 Ermächtigte Ärzte
7. Kapitel
Strahlungsmeßgeräte
§ 72 Anforderungen an Strahlungsmeßgeräte
§ 73 Warnsignale
8. Kapitel
Sonstige Schutzvorschriften
§ 74 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe
§ 75 Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe
§ 76 Wartung und Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und von Einrichtungen und Geräten mit radioaktiven Quellen
§ 77 Abgabe radioaktiver Stoffe
§ 78 Buchführung und Anzeige
§ 79 Abhandenkommen radioaktiver Stoffe
§ 80 Fund und Erlangung der tatsächlichen Gewalt
Vierter Teil
Ablieferung radioaktiver Abfälle
§ 81 Ablieferung an Anlagen des Bundes
§ 82 Ablieferung an Landessammelstellen
§ 83 Ausnahme und Befreiung von der Ablieferungspflicht
§ 84 Umgehungsverbot
§ 85 Behandlung radioaktiver Abfälle
§ 86 Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme von Anlagen des Bundes
Fuenfter Teil
Bußgeldvorschriften
§ 87 Ordnungswidrigkeiten
Sechster Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 88 Fortführung der bisherigen Betätigung
§ 89 (Änderung von Rechtsvorschriften)
§ 89a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 90 Berlin-Klausel
§ 91 (Inkrafttreten)
Anlage I Begriffsbestimmungen
Anlage II Anzeigebedürftiger Umgang
Anlage III Genehmigungs- und anzeigefreier Umgang
Anlage IV Freigrenzen, abgeleitete Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion und abgeleitete Grenzwerte der Aktivitätskonzentration in Luft
Anlage V Ärztliche Bescheinigung
Anlage VI Voraussetzungen für die Bauartzulassung
Anlage VII Definition der Äquivalentdosis:
Bewertungsfaktoren zur Ermittlung der Äquivalentdosis aus der Energiedosis
Anlage VIII Strahlenzeichen
Anlage IX Grenzwerte für Schutzmaßnahmen bei Oberflächenkontamination von Arbeitsplätzen und Gegenständen in Bq/cm2
Anlage X Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr für beruflich strahlenexponierte Personen und Bruchteile dieser Grenzwerte in mSv
Anlage XI Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition