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Teil B
Code für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen

1 Allgemeines

1.1 Anwendung 15

1.1.1 Der Code gilt für alle Öltankschiffe mit Eigenantrieb mit einer Bruttoraumzahl von 500 und mehr mit Ausnahme von Doppelhüllen-Öltankschiffen nach der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.1 des Teils A der Anlage B.

1.1.2 Der Code gilt für Besichtigungen des Schiffskörpers und der Rohrleitungssysteme in Ladetanks, Pumpenräumen, Kofferdämmen, Rohrtunneln, Leerräumen innerhalb des Ladungsbereiches und in allen Ballasttanks.

1.1.3 Der Code enthält den Mindestumfang der Untersuchungen, Dickenmessungen und Tank-Druckprüfungen. Die Besichtigung ist zu erweitern, wenn erhebliche Korrosion und/oder Schäden an Bauteilen vorgefunden werden, und muss eine zusätzliche Nahbesichtigung mit einschließen, sofern erforderlich.

1.1.4 Die Besichtigungen sind während der in Regel I/10 des Übereinkommens vorgeschriebenen Besichtigungen durchzuführen.

1.2 Begriffsbestimmungen

1.2.1 Ballasttank ist ein Tank, der ausschließlich für die Beförderung von Salzwasser-Ballast benutzt wird.

1.2.2 Kombinierter Lade/Ballasttank, sofern im Code darauf verwiesen wird, ist ein Tank, der für die Beförderung von Ladung oder Ballastwasser als ein regelmäßiger Bestandteil des Betriebes des Schiffes verwendet wird und als ein Ballasttank behandelt wird. Ladetanks, in denen Wasserballast nur in Ausnahmefällen entsprechend Regel I/18.3 MARPOL befördert werden könnte, sind als Ladetanks zu behandeln.

1.2.3 Generelle Besichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher der allgemeine Zustand der Schiffskonstruktion festgestellt und der Umfang zusätzlicher Nahbesichtigungen festgelegt wird.

1.2.4 Nahbesichtigung ist eine Besichtigung, bei welcher die Einzelheiten der Bauteile in unmittelbarer Sichtweite des Besichtigers, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand, untersucht werden.

1.2.5 17 Schiffsquerschnitt ist der Querschnitt des Schiffskörpers senkrecht zur Mittellinie des Schiffes und schließt alle in Längsrichtung laufenden Bauteile ein, wie die Beplattung, die Längsspanten und Längsträger des Decks, die Seiten, der Boden, der Innenboden und die Längsschotte. Bei Öltankschiffen in Querspantenbauweise umfasst ein Schiffsquerschnitt angrenzende Spanten und ihre Endbefestigungen im Bereich der Schiffsquerschnitte

1.2.6 17 Repräsentative Tanks sind solche Tanks, von denen angenommen wird, dass sie den Zustand anderer Tanks des gleichen Typs und ähnlicher Verwendung und mit den gleichen Korrosionsschutzsystemen wiedergeben. Bei der Auswahl repräsentativer Tanks sind bisherige Verwendung und Reparatur an Bord und erkennbare kritische Strukturbereiche und/oder verdächtige Bereiche zu berücksichtigen.

1.2.7 Verdächtige Bereiche sind Stellen, die eine erhebliche Korrosion aufweisen und/oder bei denen der Besichtiger erwartet, dass sie für schnellen Materialverlust anfällig sind.

1.2.8 Erhebliche Korrosion bezeichnet einen Korrosionsumfang, bei dem die Auswertung der Korrosionsverteilung einen Materialverlust von mehr als 75 % der zulässigen Toleranzen ergibt, aber innerhalb zulässiger Grenzen.

1.2.9 Ein Korrosionsschutzsystem wird im Allgemeinen als eine vollständige feste Schutzbeschichtung angesehen. Eine feste Schutzbeschichtung muss üblicherweise aus Epoxid oder einem gleichwertigen Werkstoff bestehen. Andere Beschichtungs-Systeme, die weder weiche noch halbfeste Beschichtungen sind, können alternativ als zulässig angesehen werden, sofern sie in Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen des Herstellers aufgebracht und instandgehalten werden.

1.2.10 Der Beschichtungszustand wird wie folgt definiert:

GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen;
ANNEHMBARZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT;
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen.

1.2.11 Kritische Strukturbereiche sind Stellen, die von den Berechnungen her als überwachungsbedürftig eingestuft oder die auf Grund des bisherigen Betriebsverlaufs mit dem betreffenden Schiff oder mit ähnlichen bzw. Schwesterschiffen als anfällig für Rissbildung, Beulung oder Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Schiffes beeinträchtigen würden, erkannt worden sind.

1.2.12 Ladungsbereich ist der Teil des Schiffes, der Ladetanks, Sloptanks und Lade/Ballast-Pumpenräume, Kofferdämme, Ballasttanks und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie auch Deckbereiche über die gesamte Länge und Breite des Teils des Schiffes über den vorstehend genannten Räumen umfasst.

1.2.13 Zwischenbesichtigung ist eine Besichtigung, die entweder bei der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung durchgeführt wird.

1.2.14 Umgehende und vollständige Reparatur ist eine dauerhafte Reparatur, die während der Zeit der Besichtigung zur Zufriedenheit des Besichtigers abgeschlossen ist, womit die Notwendigkeit für das Auferlegen irgendeiner zugehörigen Klassifizierungsbedingung oder Empfehlung aufgehoben wird.

1.2.15 17 Besondere Prüfung oder besonders geprüft (im Zusammenhang mit Nahbesichtigungen und Dickenmessungen) bedeutet, dass eine ausreichende Nahuntersuchung und Dickenmessungen vorgenommen werden, um den tatsächlichen Durchschnittszustand der Verbände unter der Beschichtung zu bestätigen.

1.3 Reparaturen

1.3.1 Jede Beschädigung im Zusammenhang mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus (einschließlich Beulung, Einkerbung, Abtrennung oder Bruch) oder ausgedehnte Bereiche mit Materialverlust über die zulässigen Grenzwerte hinaus, welche sich auf die bauliche, wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit des Schiffes auswirken oder nach Auffassung der Verwaltung auswirken werden, sind umgehend und vollständig zu reparieren. Bereiche, die zu überprüfen sind, umfassen:

  1. Außenhautspanten, ihre Endbefestigungen oder angrenzende Seitenbeplattung,
  2. Decksverbände und Deckbeplattung,
  3. Bodenverbände und Bodenbeplattung,
  4. wasserdichte oder öldichte Schotte, und
  5. Lukendeckel und Lukensülle, sofern auf Tank-Massengutschiffen eingebaut.

Wo ein angemessener Reparaturbetrieb nicht verfügbar ist, kann die Verwaltung dem Schiff gestatten, dass es seine Fahrt direkt zu einem Reparaturbetrieb fortsetzt. Dieses kann eine Entladung der Ladung und/oder Notreparaturen für die beabsichtigte Reise erforderlich machen.

1.3.2 Wenn eine Besichtigung zur Feststellung von Korrosionsschäden oder Schäden an Bauteilen führt, von denen jeder nach Auffassung der Verwaltung die Eignung des Schiffes für einen fortgesetzten Betrieb beeinträchtigt, müssen außerdem Abhilfemaßnahmen durchgeführt werden, bevor das Schiff wieder in Betrieb geht.

1.3.3 17 17a Wo die festgestellte Beschädigung an den in vorstehendem Absatz 1.3.1 genannten Verbänden isoliert und von einer örtlich begrenzten Art ist, welche die Unversehrtheit der Schiffskonstruktion nicht beeinträchtigt (wie zum Beispiel ein kleines Loch in einem Querdeckstreifen), kann der Besichtiger in Betracht ziehen, eine angemessene vorläufige Reparatur zu genehmigen, um die wasserdichte oder wetterdichte Unversehrtheit nach Bewertung der umliegenden Verbände/ Bauteile wieder herzustellen und eine damit verbundene Bedingung oder Empfehlung mit einer bestimmten Frist aufzuerlegen, um die dauerhafte Reparatur abzuschließen und die Gültigkeit der entsprechenden, gesetzlich festgelegten Zertifizierung beizubehalten.

1.4 Besichtiger

Bei Tankschiffen mit einer Tragfähigkeit von 20.000 und mehr Tonnen müssen zwei Besichtiger die erste planmäßige Erneuerungsbesichtigung, nachdem das Tankschiff ein Alter von 10 Jahren überschritten hat (d. h. dritte Erneuerungsbesichtigung), und alle folgenden Erneuerungsbesichtigungen sowie Zwischenbesichtigungen gemeinsam durchführen. Wenn die Besichtigungen von einer anerkannten Organisation durchgeführt werden, müssen die Besichtiger ausschließlich bei einer solchen anerkannten Organisation beschäftigt sein.

1.5 Dickenmessungen und Nahbesichtigungen 18a

Bei jeder Art von Besichtigung, d. h. Erneuerungsbesichtigungen, Zwischenbesichtigungen, jährliche Besichtigungen oder sonstige Besichtigungen, die den Umfang der vorhergehenden haben, von Bauteilen in den Bereichen, in denen Nahbesichtigungen erforderlich sind, müssen Dickenmessungen, wenn nach Anlage 2 erforderlich, gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

2 Erneuerungsbesichtigung

2.1 Allgemeines

2.1.1 17 Die Erneuerungsbesichtigung kann anlässlich der vierten jährlichen Besichtigung begonnen werden und während des folgenden Jahres mit dem Ziel eines Abschlusses zum Zeitpunkt des fünften Jahrestages weitergeführt werden. Wenn mit der Erneuerungsbesichtigung vor der vierten jährlichen Besichtigung begonnen wird, muss die vollständige Besichtigung innerhalb von 15 Monaten abgeschlossen sein, wenn eine derartige Tätigkeit der Erneuerungsbesichtigung anzurechnen ist.

2.1.2 Als Teil der Vorbereitung für die Erneuerungsbesichtigung ist das Besichtigungsprogramm vor der Erneuerungsbesichtigung zu erstellen. Die Dickenmessungen sind nicht vor der vierten jährlichen Besichtigung durchzuführen.

2.1.3 Zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung muss die Besichtigung Untersuchung, Erprobungen und Überprüfungen in ausreichendem Umfang umfassen, um sicherzustellen, dass sich der Schiffskörper und die zugehörigen Rohrleitungen entsprechend Absatz 2.1.5 in einem zufriedenstellenden Zustand befinden und für ihren vorgesehenen Einsatzzweck für die neue Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe in Abhängigkeit von angemessener Wartung bzw. Instandhaltung und sachgemäßem Betrieb sowie der Durchführung der periodischen Besichtigungen an den Fälligkeitsterminen einsatzbereit sind.

2.1.4 Es sind alle Ladetanks, Ballasttanks und jegliche sonstigen Tanks in Ladungsbereichen, die Schiffsverbände bilden, Pumpenräume, Rohrtunnel, Kofferdämme und Leerräume, die an Ladetanks angrenzen, sowie Decks und die Außenhaut zu untersuchen, und diese Untersuchung ist durch Dickenmessungen und Druckprüfungen entsprechend den Absätzen 2.5 und 2.6 zu ergänzen, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt. Das Ziel der Untersuchung ist, erhebliche Korrosion, wesentliche Verformung, Risse, Beschädigungen oder andere Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände, die vorhanden sein können, festzustellen.

2.1.5 Ladeleitungen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) sowie Lade- und Ballastleitungen in den oben genannten Tanks und Räumen müssen untersucht und einer Funktionsprüfung unter Arbeitsdruck zur Zufriedenheit des anwesenden Besichtigers unterzogen werden, um sicherzustellen, dass Dichtheit und Zustand weiterhin zufriedenstellend bleiben. Besondere Beachtung ist den Ballastleitungen in Ladetanks und den Ladeleitungen in Ballasttanks und Leerräumen zu geben, und die Besichtiger sind bei allen Gelegenheiten zu verständigen, wenn diese Rohrleitungen einschließlich Ventilen und Armaturen während der Dauer von Reparaturen geöffnet sind und von innen untersucht werden können.

2.1.6 Der Besichtigungsumfang von kombinierten Ballast/Ladetanks muss auf der Basis der Aufzeichnungen über den bisherigen Ballasteinsatz und des Umfangs des vorgesehenen Korrosionsschutz-Systems beurteilt werden.

2.1.7 17 Die gleichzeitige Anrechnung einer Zwischenbesichtigung und einer Erneuerungsbesichtigung für Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen ist nicht zulässig.

2.2 Besichtigung im Dock

2.2.1 Eine Besichtigung im Dock muss Teil einer Erneuerungsbesichtigung sein. Während der 5jährigen Gültigkeitsdauer des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe müssen mindestens zwei Außenuntersuchungen des Schiffsbodens erfolgen. In allen Fällen darf der maximale Zeitabstand zwischen zwei Bodenuntersuchungen 36 Monate nicht überschreiten.

2.2.2 Bei Schiffen mit einem Alter von 15 Jahren oder darüber muss die Außenuntersuchung des Schiffsbodens mit dem Schiff im Dock erfolgen. Bei Schiffen mit einem Alter von weniger als 15 Jahren können alternierende Außenuntersuchungen des Schiffsbodens, die nicht im Zusammenhang mit der Erneuerungsbesichtigung vorgenommen werden, am schwimmenden Schiff durchgeführt werden. Eine Untersuchung am schwimmenden Schiff darf nur durchgeführt werden, wenn die Bedingungen dafür zufriedenstellend sind und geeignete Ausrüstung sowie angemessen qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen.

2.2.3 Wenn eine Besichtigung im Dock nicht in Verbindung mit der Erneuerungsbesichtigung abgeschlossen wird, oder wenn der in Absatz 2.2.1 angegebene maximale Zeitabstand von 36 Monaten nicht eingehalten wird, wird die Gültigkeit des Bausicherheitszeugnisses für Frachtschiffe ausgesetzt, bis eine Besichtigung im Dock abgeschlossen ist.

2.2.4 Die generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen sowie Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und Ballasttanks sind in Übereinstimmung mit den anwendbaren Vorschriften für Erneuerungsbesichtigungen durchzuführen, sofern nicht bereits durchgeführt.

Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

2.3 Tank-Korrosionsschutzsystem

Soweit vorhanden, ist das Korrosionsschutzsystem in Ladetanks auf seinen Zustand hin zu untersuchen. Ein Ballasttank ist in nachfolgenden jährlichen Abständen zu untersuchen, bei denen:

  1. Eine feste Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist; oder
  2. eine weiche oder halbfeste Beschichtung aufgebracht worden ist; oder
  3. erhebliche Korrosion im Tank festgestellt wird; oder
  4. die feste Schutzbeschichtung sich in einem geringeren als GUTEN Zustand befindet und die feste Schutzbeschichtung nicht zur Zufriedenheit des Besichtigers repariert ist.

Dickenmessungen müssen durchgeführt werden, wenn es vom Besichtiger für notwendig gehalten wird.

2.4 Umfang der generellen Besichtigungen und Nahbesichtigungen

2.4.1 Bei der Erneuerungsbesichtigung ist eine generelle Besichtigung aller Tanks und Räume durchzuführen. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden.

2.4.2 Die Mindestanforderungen für Nahbesichtigungen bei einer Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 1 angegeben.

2.4.3 Der Besichtiger kann den Umfang der Nahbesichtigung erweitern, wenn dieses unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der besichtigten Tanks, des Zustandes des Korrosionsschutzsystems und auch in den folgenden Fällen als notwendig erscheint:

  1. Besonders bei Tanks, die Bauteilanordnungen oder Details haben, bei denen erlittene Schäden in vergleichbaren Tanks oder vergleichbaren Schiffen aufgetreten sind, entsprechend den verfügbaren Informationen; und
  2. in Tanks, die Bauteile mit reduzierten Abmessungen im Zusammenhang mit einem von der Verwaltung zugelassenem Korrosionsschutzsystem haben.

2.4.4 Bei Bereichen in Tanks, in denen sich die feste Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.10 befindet, kann der Umfang der Nahbesichtigungen entsprechend Anlage 1 von der Verwaltung besonders geprüft werden.

2.5 Umfang der Dickenmessungen

2.5.1 Die Mindestanforderungen für Dickenmessungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Anlage 2 vorgegeben.

2.5.2 17 Anforderungen für erweiterte Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher Korrosion sind in Anlage 4 vorgegeben und können gegebenenfalls in dem nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebenen Besichtigungsprogramm zusätzlich festgelegt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Bei verdächtigen Bereichen, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Untersuchungen vorgenommen werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.

2.5.3 Außerdem kann der Besichtiger die Dickenmessungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.5.4 Für Bereiche in Tanks, in denen sich die feste Schutzbeschichtung in GUTEM Zustand entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.10 befindet, kann der Umfang der Dickenmessungen entsprechend der Anlage 2 durch die Verwaltung besonders geprüft werden.

2.5.5 Die Messquerschnitte sind danach auszuwählen, wo die stärksten Abrostungen vermutlich auftreten werden oder wo diese durch Messungen an der Deckbeplattung bereits festgestellt wurden.

2.5.6 In Fällen, in denen zwei oder drei Querschnitte zu messen sind, muss mindestens einer davon einen Ballasttank im Bereich von 0,5 L mittschiffs enthalten. Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren ist das Auswahlverfahren von Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers, wie nach Absatz 8.1.2 vorgeschrieben, in Anlage 12 angegeben.

2.6 Umfang der Tank-Druckprüfungen

2.6.1 17a 18a Die Mindestanforderungen für Ballasttank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.3 und Anlage 3 angegeben.

Die Mindestanforderungen für Ladetank-Druckprüfungen bei der Erneuerungsbesichtigung sind in Absatz 2.6.4 und Anlage 3 angegeben.

Ladetank-Druckprüfungen, die von der Besatzung des Schiffes unter Leitung des Kapitäns durchgeführt werden, können vom Besichtiger unter der Voraussetzung anerkannt werden, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Das Tankprüfverfahren, welches die Füllhöhen, die zu befüllenden Tanks und die zu prüfenden Schotte genau angibt, ist vom Eigner eingereicht und von der Verwaltung oder anerkannten Organisation vor der Durchführung der Prüfung überprüft worden;
  2. Es gibt keine Aufzeichnung über Leckage, Verformung oder erhebliche Korrosion, welche die bauliche Unversehrtheit des Tanks beeinträchtigen würde;
  3. die Tankprüfung ist in einem besonderen Besichtigungs-Zeitfenster von nicht mehr als drei Monaten vor dem Datum der Besichtigung, an dem die generelle Besichtigung oder die Nahbesichtigung abgeschlossen wird, zufriedenstellend durchgeführt worden.
  4. die zufriedenstellenden Ergebnisse der Prüfung werden im Schiffstagebuch eingetragen; und
  5. der innere und äußere Zustand der Tanks und die zugehörige Konstruktion werden zum Zeitpunkt der generellen Besichtigung und der Nahbesichtigung vom Besichtiger als zufriedenstellend befunden.

2.6.2 Der Besichtiger kann die Tank-Druckprüfungen ausweiten, sofern es für erforderlich gehalten wird.

2.6.3 Die Begrenzungen von Ballasttanks sind mit einer Flüssigkeitssäule bis zur Oberkante der Luftrohre zu prüfen.

2.6.4 Die Begrenzungen von Ladetanks sind bis zum höchsten Punkt, bis zu dem die Flüssigkeit unter Betriebsbedingungen ansteigt, zu prüfen.

3 Jährliche Besichtigung

3.1 Allgemeines

Die jährliche Besichtigung muss aus einer Untersuchung zum Zweck der Sicherstellung, dass, soweit wie praktisch durchführbar, der Schiffskörper und die Rohrleitungen in einem zufriedenstellenden Zustand gehalten werden, bestehen und muss den bisherigen Betriebsverlauf, den Zustand und Umfang des Korrosionsschutzsystems von Ballasttanks und Bereichen, die im Aktenordner für die Besichtigungsberichte bestimmt sind, berücksichtigen.

3.2 Untersuchung des Schiffskörpers

3.2.1 Die Untersuchung der Beplattung des Schiffskörpers und seiner Verschlussvorrichtungen ist so weit durchzuführen, wie sie sichtbar sind.

3.2.2 Die Untersuchung wasserdichter Durchführungen ist so weit durchzuführen, wie es praktisch möglich ist.

3.3 Untersuchung der Wetterdecks

3.3.1 Untersuchung der Ladetank-Einstiegsöffnungen einschließlich Dichtungen, Deckel, Sülle und Flammensiebe.

3.3.2 Untersuchung der Ladetank- Über/Unterdruckventile und Flammensiebe.

3.3.3 Untersuchung der Flammensiebe in den Entlüftungen aller Bunkertanks.

3.3.4 Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker- und Lüftungs-Leitungssysteme einschließlich Lüfter-Pfosten und -Köpfe.

3.4 Untersuchung der Ladepumpenräume und Rohrtunnel, sofern eingebaut

3.4.1 Untersuchung aller Pumpenraum-Schotte auf Anzeichen von Öl-Leckagen oder Rissen/ Brüchen und insbesondere der Dichtungseinrichtungen aller Pumpenraum-Schottdurchführungen.

3.4.2 Untersuchung des Zustandes aller Rohrleitungssysteme und Rohrtunnel.

3.5 Untersuchung von Ballasttanks

3.5.1 Eine Untersuchung von Ballasttanks ist durchzuführen, wenn sie als Folge der Ergebnisse der Erneuerungsbesichtigung und der Zwischenbesichtigung erforderlich ist. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, oder wenn großflächige Korrosion vorgefunden wird, müssen Dickenmessungen durchgeführt werden.

3.5.2 Wenn eine erhebliche Korrosion entsprechend der Begriffsbestimmung in Absatz 1.2.8 vorhanden ist, muss der Umfang der Dickenmessungen entsprechend den Anforderungen der Anlage 4 ausgedehnt werden. Diese erweiterten Dickenmessungen sind vorzunehmen, bevor die Besichtigung als abgeschlossen angesehen wird. Verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen untersucht werden. Bei Bereichen mit erheblicher Korrosion, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, müssen Dickenmessungen vorgenommen werden.

4 Zwischenbesichtigung

4.1 Allgemeines

4.1.1 Bauteile, die zusätzlich zu den Anforderungen der jährlichen Besichtigung sind, können entweder während der zweiten oder dritten jährlichen Besichtigung oder zwischen diesen Besichtigungen besichtigt werden.

4.1.2 Der Besichtigungsumfang von Lade- und Ballasttanks in Abhängigkeit vom Alter des Schiffes ist in den Abschnitten 4.2, 4.3 und 4.4 festgelegt.

4.1.3 Für Wetterdecks ist, soweit anwendbar, eine Untersuchung der Lade-, Rohölwasch-, Bunker-, Ballast-, Dampf- und Lüftungs-Leitungssysteme sowie Lüfter-Pfosten und -Köpfe durchzuführen. Wenn nach der Untersuchung hinsichtlich des Zustandes der Rohrleitungen Zweifel bestehen, können Druckprüfung, Dickenmessungen oder beides an den Rohrleitungen erforderlich sein.

4.1.4 Die gleichzeitige Anrechnung von Zwischenbesichtigung und Erneuerungsbesichtigung für Besichtigungen und Dickenmessungen von Räumen ist nicht zulässig.

4.2 Öltankschiffe mit einem Alter von 5 bis 10 Jahren

4.2.1 Es gelten die Anforderungen des Absatzes 4.1.3.

4.2.2 Es müssen alle Ballasttanks untersucht werden. Wenn es von der Verwaltung für notwendig gehalten wird, müssen Dickenmessungen und Druckprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die bauliche Unversehrtheit wirksam bleibt.

4.2.3 Ein Ballasttank ist in nachfolgenden jährlichen Abständen zu untersuchen, bei denen:

  1. Eine feste Schutzbeschichtung nicht zum Zeitpunkt des Neubaus aufgebracht worden ist; oder
  2. eine weiche oder halbfeste Beschichtung aufgebracht worden ist; oder
  3. erhebliche Korrosion im Tank festgestellt wird; oder
  4. die feste Schutzbeschichtung sich in einem geringeren als GUTEN Zustand befindet

und die feste Schutzbeschichtung nicht zur Zufriedenheit des Besichtigers repariert ist.

4.2.4 Zusätzlich zu den vorstehenden Anforderungen müssen verdächtige Bereiche, die bei vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurden, untersucht werden.

4.3 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 10 bis 15 Jahren

4.3.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben, wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 8.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.

4.3.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1 zum Abschluss zu bringen.

4.3.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.3.1 kann anstelle der Anforderungen des Abschnitts 2.2 eine Unterwasser-Besichtigung in Betracht gezogen werden.

4.4 Öltankschiffe mit einem Alter von mehr als 15 Jahren

4.4.1 Die Anforderungen der Zwischenbesichtigung müssen den gleichen Umfang haben, wie die vorhergehende Erneuerungsbesichtigung entsprechend den Abschnitten 2 und 5.1. Eine Druckprüfung der Lade- und Ballasttanks und die Anforderungen für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers entsprechend Absatz 8.1.2 sind jedoch nicht erforderlich, sofern nicht von der Verwaltung als notwendig angesehen.

4.4.2 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 kann mit der Zwischenbesichtigung während der zweiten jährlichen Besichtigung begonnen und während des Folgejahres mit der Absicht weitergeführt werden, diese während der dritten jährlichen Besichtigung anstelle der Anwendung des Absatzes 2.1.1 zum Abschluss zu bringen.

4.4.3 Bei Anwendung des Absatzes 4.4.1 muss ein Teil der Zwischenbesichtigung eine Besichtigung im Dock sein. Wenn nicht bereits ausgeführt, sind die generellen Besichtigungen und die Nahbesichtigungen sowie die Dickenmessungen, wie jeweils anwendbar, der unteren Teile der Ladetanks und der Wasserballasttanks in Übereinstimmung mit den anwendbaren Anforderungen für Zwischenbesichtigungen durchzuführen.

Anmerkung:
Als untere Teile der Ladetanks und Ballasttanks werden diejenigen Teile angesehen, die sich unterhalb der Leerschiffsballastwasserlinie befinden.

5 Vorbereitungen für eine Besichtigung

5.1 Besichtigungsprogramm

5.1.1 Der Eigner hat in Zusammenarbeit mit der Verwaltung oder einer von der Verwaltung anerkannten Organisation ein spezielles Besichtigungsprogramm zu erarbeiten vor Beginn jedes Teils:

  1. der Erneuerungsbesichtigung, und
  2. der Zwischenbesichtigung von Öltankschiffen mit einem Alter von mehr als 10 Jahren.

Das Besichtigungsprogramm bei einer Zwischenbesichtigung kann aus dem Besichtigungsprogramm der vorherigen Erneuerungsbesichtigung, ergänzt durch den Bericht über die Zustandsbewertung jener Erneuerungsbesichtigung, und späteren relevanten Besichtigungsberichten bestehen. Das Besichtigungsprogramm ist unter Berücksichtigung jeglicher Änderungen der Besichtigungsanforderungen, die nach der letzten durchgeführten Erneuerungsbesichtigung in Kraft gesetzt wurden, zu erarbeiten. Das Besichtigungsprogramm muss in schriftlicher Form auf der Grundlage der Ausführungen in der Anlage 6A erarbeitet werden. Die Besichtigung darf nicht beginnen, bis das Besichtigungsprogramm vereinbart worden ist.

5.1.1.1 Vor der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms muss der Fragebogen für die Planung der Besichtigung auf der Grundlage der in der Anlage 6B aufgeführten Angaben durch den Eigner fertiggestellt und der Verwaltung übermittelt werden.

5.1.2 Bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms ist die folgende Dokumentation zusammenzustellen und hinsichtlich der Auswahl der zu untersuchenden Tanks, Bereiche und Bauteile heranzuziehen:

  1. Besichtigungsstatus und wesentliche Schiffsdaten;
  2. an Bord vorhandene Dokumentation, wie in den Absätzen 6.2 und 6.3 beschrieben;
  3. Haupt-Baupläne der Lade- und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS-hightensile steels);
  4. Bericht über die Zustandsbewertung entsprechend Anlage 9 ;
  5. maßgebliche bisherige Schäden und vorausgegangene Reparaturen
  6. maßgebliche vorhergehende Besichtigungs- und Untersuchungsberichte der anerkannten Organisation und des Eigners;
  7. bisherige Ladung und bisheriger Ballast während der letzten drei Jahre einschließlich Beförderung von Ladung im beheizten Zustand;
  8. Einzelheiten der Inertgas-Anlage und der Tank-Reinigungsverfahren;
  9. Informationen und andere relevante Daten hinsichtlich Umbau oder Änderungen der Lade- und Ballasttanks des Schiffes seit dem Zeitpunkt des Neubaus;
  10. Beschreibung und bisheriger Zustand der Beschichtung und des Korrosionsschutzsystems (einschließlich Anoden und bisherige Klassennotationen), soweit vorhanden;
  11. Untersuchungen durch das Personal des Eigners während der letzten drei Jahre in Bezug auf Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände im Allgemeinen, Leckagen in Begrenzungen der Tanks und Rohrleitungen sowie Zustand der Beschichtung und des Korrosionsschutzsystems (einschließlich Anoden), soweit vorhanden. Eine Anleitung für die Berichtsabfassung ist in Anlage 5 angegeben;
  12. Informationen hinsichtlich des sachgemäßen Instandhaltungs-Grades während des Schiffsbetriebes einschließlich Untersuchungsberichte der Hafenstaatkontrolle, die den Schiffskörper betreffende Mängel und Nicht-Übereinstimmungen mit dem System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen bezüglich der Instandhaltung des Schiffskörpers einschließlich zugehöriger Korrekturmaßnahmen) enthalten; und
  13. jegliche sonstigen Informationen, die zur Ermittlung verdächtiger Bereiche und kritischer Strukturbereiche beitragen.

5.1.3 Das vorgelegte Besichtigungsprogramm muss mindestens die Anforderungen des Absatzes 2.6 und der Anlagen 1, 2 und 3 für Nahbesichtigungen, Dickenmessungen und Tank-Druckprüfungen entsprechend berücksichtigen und einhalten und muss sachdienliche Angaben mindestens in folgendem Umfang enthalten:

  1. Hauptdaten des Schiffes und Einzelangaben;
  2. Haupt-Baupläne der Lade- und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfester Stähle (HTS-hightensile steels);
  3. Tankplan;
  4. Liste der Tanks mit Angaben über ihre Verwendung, Korrosionsschutzsystem und Zustand der Beschichtung;
  5. Bedingungen für die Besichtigung (z.B. Angaben bezüglich Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.);
  6. Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen;
  7. Ausrüstung für die Besichtigungen;
  8. Kennzeichnung der Tanks und Bereiche für eine Nahbesichtigung (siehe Absatz 2.4);
  9. Kennzeichnung der Bereiche und Messquerschnitte für die Dickenmessung (siehe Absatz 2.5);
  10. Kennzeichnung der Tanks für eine Druckprüfung (siehe Absatz 2.6);
  11. Benennung des Dickenmessungs-Unternehmens;
  12. Erfahrungen mit Schäden an dem betreffenden Schiff; und
  13. kritische Baubereiche und verdächtige Bereiche, falls von Bedeutung.

5.1.4 Die Verwaltung setzt den Eigner über den höchstzulässigen Grad der Bauteilschwächung durch Korrosion für das betreffende Schiff in Kenntnis.

5.1.5 Es kann auch Gebrauch gemacht werden von den in Anlage 11 enthaltenen Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen für Öltankschiffe. Diese Richtlinien sind ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen der Verwaltung angewendet werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und zweckmäßig erachtet wird.

5.2 Bedingungen für die Besichtigung

5.2.1 Der Eigner muss die notwendigen Einrichtungen für eine sichere Ausführung der Besichtigung zur Verfügung stellen 16.

5.2.1.1 18 Um den anwesenden Besichtigern die Durchführung der Besichtigung zu ermöglichen, sind zwischen dem Eigner und der Verwaltung auf der Grundlage der von der Organisation 23 entwickelten Empfehlungen Vorkehrungen für einen geeigneten und sicheren Zugang zu vereinbaren.

5.2.1.2 Einzelheiten der Zugangsmöglichkeiten sind im Fragebogen für die Planung der Besichtigung anzugeben.

5.2.1.3 In den Fällen, in denen die Vorkehrungen für die Sicherheit und den erforderlichen Zugang durch die anwesenden Besichtiger nicht als ausreichend angesehen werden, darf die Besichtigung der betreffenden Räume nicht fortgesetzt werden.

5.2.2 Tanks und Räume müssen für einen Zugang sicher sein. Tanks und Räume müssen gasfrei und richtig belüftet sein. Vor dem Begehen eines Tanks, eines leeren oder geschlossenen Raumes muss bestätigt sein, dass die Atmosphäre in diesem Tank/Raum frei von gefährlichem Gas ist und ausreichend Sauerstoff enthält.

5.2.3 Bei der Vorbereitung für Besichtigung und Dickenmessungen und um eine vollständige Untersuchung zu ermöglichen, müssen alle Räume gereinigt werden, einschließlich des Entfernens aller losen angesammelten Rostablagerungen von den Oberflächen. Die Räume müssen ausreichend sauber und frei von Wasser, Rostablagerungen, Schmutz, Ölrückständen usw. sein, um Korrosionsschäden, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen. Diejenigen Bereiche der Bauteile, deren Erneuerung durch den Eigner bereits beschlossen worden ist, brauchen jedoch nur in dem Umfang gereinigt und entrostet zu werden, wie er zur Bestimmung der Grenzen der zu erneuernden Bereiche erforderlich ist.

5.2.4 Es muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein, um Korrosionsschäden, Verformungen, Risse, Beschädigungen oder sonstige Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände sowie den Zustand der Beschichtung erkennen zu lassen.

5.2.5 Wo weiche oder halbfeste Beschichtungen aufgebracht worden sind, muss für den Besichtiger ein sicherer Zugang vorhanden sein, um die Wirksamkeit der Beschichtung zu überprüfen und um eine Bewertung des Zustandes der inneren Bauteile abzugeben, die ein stellenweises Entfernen der Beschichtung einschließen kann. Wenn ein sicherer Zugang nicht bereitgestellt werden kann, muss die weiche oder halbfeste Beschichtung entfernt werden.

5.2.6 18 Der Besichtiger bzw. die Besichtiger müssen immer von mindestens einer vom Eigner beauftragten verantwortlichen Person begleitet werden, die mit der Untersuchung von Tanks und geschlossenen Räumen Erfahrung hat.

5.2.7 (aufgehoben) 18

5.3 Zugang zu den Bauteilen 17

5.3.1 Für eine generelle Besichtigung müssen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um dem Besichtiger zu ermöglichen, die Bauteile auf sichere und praktische Art und Weise zu untersuchen.

5.3.2 17a Für Nahbesichtigungen müssen im Einverständnis mit dem Besichtiger eines oder mehrere der folgenden Hilfsmittel für den Zugang zur Verfügung stehen:

  1. Fest eingebaute Laufstege und Durchstiegsöffnungen durch Bauteile;
  2. abnehmbare Stellagen und Durchstiegsöffnungen durch Bauteile;
  3. hydraulische Hebezeuge, wie zum Beispiel übliche Hubsteiger, Hebebühnen und bewegliche Plattformen;
  4. Boote oder Flöße;
  5. tragbare Leitern; und/oder
  6. andere gleichwertige Einrichtungen.

5.4 Ausrüstung für eine Besichtigung

5.4.1 Dickenmessungen sind normalerweise mit Ultraschall-Prüfgeräten durchzuführen. Die Zuverlässigkeit der Prüfgeräte ist dem Besichtiger erforderlichenfalls nachzuweisen.

5.4.2 Eines oder mehrere der folgenden Verfahren kann für die Ermittlung von Rissen, falls es vom Besichtiger als notwendig angesehen wird, erforderlich sein:

  1. Röntgenstrahlen-Prüfverfahren,
  2. Ultraschall-Prüfverfahren,
  3. Magnetpulver-Prüfverfahren,
  4. Farbeindring-Prüfverfahren, und/oder
  5. andere gleichwertige Verfahren.

5.4.3 Während der Besichtigung müssen Explosimeter, Sauerstoffmessgerät, Atemschutzgerät, Rettungsleinen, Absturzsicherungen mit Seil und Haken sowie Warnpfeifen zusammen mit Anleitungen und Unterweisungen für ihren Gebrauch zur Verfügung stehen. Eine Sicherheitscheckliste muss vorhanden sein.

5.4.4 Für die sichere und gründliche Durchführung der Besichtigung muss eine ausreichende und sichere Beleuchtung vorhanden sein.

5.4.5 Während der Besichtigung muss eine zweckentsprechende Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und getragen werden (z.B. Sicherheitshelm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, usw.).

5.5 Rettungs- und Notfall-Einsatzausrüstung 17a

Wenn Atemschutzgeräte und/oder andere Ausrüstung als "Rettungs- und Notfall-Einsatzausrüstung" verwendet werden, dann muss die Ausrüstung für die Beschaffenheit des Raumes, der besichtigt wird, geeignet sein.

5.6 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz 17a

5.6.1 Besichtigungen auf See oder am Ankerplatz können zugelassen werden, vorausgesetzt, der Besichtiger erhält oder die Besichtiger erhalten seitens der Besatzung die erforderliche Unterstützung. Die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen und Vorgehensweisen für die Durchführung der Besichtigung müssen den Abschnitten 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4 entsprechen.

5.6.2 Zwischen der Besichtigungsgruppe in dem Tank und dem verantwortlichen Offizier an Deck muss ein Kommunikationssystem eingerichtet sein. Dieses System muss auch die verantwortliche Person für die Bedienung der Ballastpumpe einbinden, wenn Boote oder Flöße eingesetzt werden.

5.6.3 Besichtigungen von Tanks mit Hilfe von Booten oder Flößen dürfen nur mit der Zustimmung des Besichtigers durchgeführt werden, der die vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen einschließlich Wettervorhersage und Verhalten des Schiffes unter den vorhersehbaren Verhältnissen und unter der Voraussetzung, dass der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 m nicht übersteigt, zu berücksichtigen hat.

5.6.4 Wenn Flöße oder Boote für Nahbesichtigungen eingesetzt werden, müssen die folgenden Bedingungen befolgt werden:

  1. Es dürfen nur aufblasbare Flöße oder Boote für raue Arbeitsbedingungen eingesetzt werden, die einen ausreichenden Restauftrieb und eine ausreichende Reststabilität haben, auch wenn eine Kammer aufgerissen ist;
  2. das Boot oder das Floß muss an der Zugangsleiter angebunden sein, und eine zusätzliche Person muss unten an der Zugangsleiter mit klarer Sicht zum Boot oder Floß positioniert sein;
  3. für alle Teilnehmer müssen geeignete Rettungswesten verfügbar sein;
  4. die Wasseroberfläche im Tank muss ruhig sein (unter allen vorhersehbaren Verhältnissen darf der voraussichtliche Wasseranstieg innerhalb des Tanks 0,25 m nicht übersteigen) und der Wasserstand muss gleichbleibend sein. Unter keinen Umständen darf der Wasserstand ansteigen, während das Boot oder das Floß im Einsatz ist;
  5. der Tank oder Raum darf nur sauberes Ballastwasser enthalten. Sogar ein dünner Ölschimmer auf dem Wasser ist nicht zulässig;
  6. zu keinem Zeitpunkt darf gestattet werden, dass sich der Wasserstand im Bereich von 1 m unter dem tiefsten Gurt des Rahmens unter Deck befindet, damit die Besichtigungsgruppe nicht von einem direkten Fluchtweg zur Tankluke abgeschnitten ist. Das Befüllen bis zu Füllständen oberhalb der Deckrahmen darf nur erwogen werden, wenn in dem untersuchten Raumabschnitt eine Deck-Einstiegsöffnung (Mannloch) eingebaut und geöffnet ist, sodass für die Besichtigungsgruppe jederzeit ein Fluchtweg verfügbar ist. Andere effektive Fluchtmöglichkeiten zum Deck können in Betracht gezogen werde; und
  7. wenn die Tanks (oder Räume) durch ein gemeinsames Lüftungssystem oder ein Inertgassystem miteinander verbunden sind, muss der Tank, in dem das Boot oder das Floß eingesetzt werden soll, abgetrennt/isoliert sein, um den Gasübertritt aus anderen Tanks (oder Räumen) zu verhindern.

5.6.5 Flöße oder Boote allein können für eine Untersuchung der Bereiche unter Deck von Tanks oder Räumen zugelassen werden, wenn die Höhe der Rahmen 1,5 m oder weniger beträgt.

5.6.6 Wenn die Höhe der Rahmen mehr als 1,5 m beträgt, dürfen Flöße oder Boote allein nur zugelassen werden:

  1. Wenn sich die Beschichtung der Unterdeck-Konstruktion in GUTEM Zustand befindet und es keine Anzeichen von Materialverlust gibt; oder
  2. wenn in jedem Raumabschnitt eine feste Zugangsmöglichkeit zur Verfügung steht, die einen sicheren Zugang und Ausgang ermöglichen. Dieses bedeutet:
    1. Zugang unmittelbar vom Deck aus über eine senkrechte Leiter mit einer kleinen Plattform, die etwa 2,0 m unterhalb des Decks eingebaut ist; oder
    2. Zugang zum Deck von einer längsverlaufenden festen Plattform aus, die an

jedem Ende des Tanks Leitern zum Deck hat. Die Plattform muss über die volle Länge des Tanks in Höhe des höchsten Wasserstandes oder darüber angeordnet sein, der für die Benutzung von Flößen unter der Unterdeck-Konstruktion benötigt wird. Für diesen Zweck ist der füllungsfreie Raum (Ullage), der dem höchsten Wasserstand entspricht, mit nicht mehr als 3,0 m von der Deckbeplattung anzunehmen, gemessen an der Feldmitte der Deck-Querrahmen und der mittleren Länge des Tanks (siehe Abbildung 1).

Bild

Wenn keine der vorstehenden Bedingungen zutrifft, dann müssen für die Besichtigung der Unterdeck-Bereiche Laufstege oder gleichwertige Hilfsvorrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

5.6.7 17a Der Einsatz von Flößen oder Booten nur nach den Absätzen 5.6.5 und 5.6.6 schließt den Einsatz von Booten oder Flößen zum Hin- und Herbewegen während einer Besichtigung in einem Tank nicht aus.

5.7 Besprechung für die Besichtigungsplanung 17a

5.7.1 Eine ordentliche Vorbereitung und enge Zusammenarbeit zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern und den Vertretern des Eigners an Bord vor und während der Besichtigung sind ein wesentlicher Teil bei der sicheren und gründlichen Durchführung der Besichtigung. Während der Besichtigung an Bord sind regelmäßig Sicherheitsbesprechungen abzuhalten.

5.7.2 Vor Beginn jedes Teils der Erneuerungsbesichtigung und der Zwischenbesichtigung muss eine Besprechung für die Besichtigungsplanung zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden Besichtigern, dem diensttuenden Vertreter des Eigners, der ausführenden Person des Dickenmessungs-Unternehmens (sofern zutreffend) und dem Kapitän des Schiffes oder einem vom Kapitän oder dem Unternehmen bestimmten, angemessen qualifizierten Vertreter abgehalten werden zwecks Überprüfung, dass alle Einrichtungen vorhanden sind, die im Besichtigungsprogramm vorgesehen sind, um die sichere und gründliche Durchführung der auszuführenden Besichtigungsarbeit sicherzustellen.

5.7.3 Das Folgende ist eine Beispielliste von Punkten, die in der Besprechung anzusprechen sind:

  1. Zeitplan des Schiffes (d. h. die Reise, Ein- und Ausdockmanöver, Zeiten des Längsseitsliegens, Ladungs- und Ballasttätigkeiten usw.);
  2. Vorkehrungen und Einrichtungen für Dickenmessungen (d. h. Zugang, Reinigung Entrostung, Beleuchtung, Lüftung, persönliche Sicherheit);
  3. Umfang der Dickenmessungen;
  4. Abnahme-Kriterien (auf die Liste der Mindestdicken wird verwiesen);
  5. Umfang der Nahbesichtigung und Dickenmessung unter Berücksichtigung von Beschichtungszustand und verdächtigen Bereichen bzw. Bereichen mit erheblicher Korrosion;
  6. Ausführung von Dickenmessungen;
  7. Aufnahme repräsentativer Angaben im Allgemeinen und wo ungleichmäßige Korrosion bzw. ungleichmäßiger Lochfraß festgestellt wird;
  8. Kartierung der Bereiche mit erheblicher Korrosion; und
  9. Kommunikation zwischen dem anwesenden Besichtiger bzw. den anwesenden

Besichtigern, der ausführenden Person bzw. den ausführenden Personen des Dickenmessungs-Unternehmens und dem Vertreter bzw. den Vertretern des Eigners hinsichtlich festgestellter Fundstellen.

6 Dokumentation an Bord

6.1 Allgemeines

6.1.1 Der Eigner hat die in den Abschnitten 6.2 und 6.3 aufgeführte Dokumentation, die für den Besichtiger jederzeit verfügbar sein muss, zu beschaffen, an Bord des Schiffes zu geben und dort verwahren zu lassen. Der Bericht über die Zustandsbewertung nach Abschnitt 6.2 muss eine englische Übersetzung enthalten.

6.1.2 Die Dokumentation muss für die Lebensdauer des Schiffes an Bord aufbewahrt werden.

6.2 Aktenordner für die Besichtigungsberichte

6.2.1 Ein Aktenordner mit den Besichtigungsberichten ist ein Bestandteil der Dokumentation an Bord und muss bestehen aus:

  1. den Berichten über die Besichtigungen von Schiffsverbänden (Anlage 8);
  2. dem Bericht über die Zustandsbewertung (Anlage 9); und
  3. den Berichten über die Dickenmessungen (Anlage 10).

6.2.2 Der Aktenordner mit den Besichtigungsberichten muss auch in den Geschäftsräumen des Eigners und in der Dienststelle der Verwaltung oder in den Geschäftsräumen der von der Verwaltung anerkannten Organisation vorhanden sein.

6.3 Ergänzende Unterlagen 17

Die folgende zusätzliche Dokumentation muss an Bord verfügbar sein:

  1. Haupt-Bauzeichnungen der Lade- und Ballasttanks;
    (Bei CSR-Schiffen müssen diese Pläne für jedes Bauteil sowohl die ursprüngliche Dicke als auch die Dicke der Erneuerung enthalten. Jede Dicke eines freiwilligen Zuschlags ist auf den Plänen ebenfalls deutlich anzugeben. Der Plan des Mitschiffsquerschnitts, der an Bord des Schiffes mitzuführen ist, muss die zulässigen Mindest-Querschnittseigenschaften des Schiffskörpers für den Laderaum/ Tankquerschnitt in allen Ladetanks enthalten).
  2. Aufzeichnungen über vorausgegangene Reparaturen;
  3. Aufzeichnungen über bisherige Ladung und bisherigen Ballast;
  4. Umfang des Einsatzes der Inertgas-Anlage und der Anwendung der Tank-Reinigungsverfahren;
  5. Untersuchungen seitens der Schiffsbesatzung in Bezug auf:
    1. Zustandsverschlechterungen der Schiffsverbände im Allgemeinen;
    2. Leckagen in Schotten und Rohrleitungen; und
    3. Zustand der Beschichtung oder des Korrosionsschutzsystems, soweit vorhanden. Eine Anleitung für den Bericht ist in Anlage 5 dargestellt; und
  6. das nach Abschnitt 5.1 vorgeschriebene Besichtigungsprogramm bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Erneuerungsbesichtigung abgeschlossen worden ist; und
  7. jegliche sonstigen Informationen, die zur Ermittlung kritischer Bereiche der Schiffsverbände und/oder verdächtiger Bereiche, die eine Untersuchung erfordern, beitragen würden.

6.4 Überprüfung der Dokumentation an Bord

Vor Beginn der Besichtigung hat der Besichtiger die Vollständigkeit der Dokumentation an Bord und ihren Inhalt als Grundlage für die Besichtigung zu überprüfen.

7 Verfahren für die Dickenmessungen

7.1 Allgemeines

7.1.1 Die erforderlichen Dickenmessungen müssen, sofern sie nicht durch die im Namen der Verwaltung handelnde anerkannte Organisation durchgeführt werden, durch einen Besichtiger der anerkannten Organisation beaufsichtigt werden. Der Besichtiger muss sich in dem für die Überwachung des Arbeitsvorganges notwendigen Umfang an Bord befinden.

7.1.2 Das Dickenmessungs-Unternehmen muss Teilnehmer der Besprechung für die Besichtigungsplanung sein, die vor Beginn der Besichtigung abzuhalten ist.

7.1.3 Die Dickenmessungen von Schiffsverbänden in Bereichen, in denen Nahbesichtigungen vorgeschrieben sind, müssen gleichzeitig mit den Nahbesichtigungen durchgeführt werden.

7.1.4 In allen Fällen muss der Umfang der Dickenmessungen ausreichend sein, um den tatsächlichen Durchschnittszustand darzustellen.

7.2 Zertifizierung des Dickenmessungs- Unternehmens

Die Dickenmessungen müssen von einem qualifizierten Fachunternehmen durchgeführt werden, das von einer durch die Verwaltung anerkannten Organisation entsprechend den in Anlage 7 aufgeführten Grundsätzen zertifiziert ist.

7.3 Berichte

7.3.1 Ein Bericht über die Dickenmessungen ist anzufertigen und bei der Verwaltung einzureichen. Der Bericht muss die Messstellen, die gemessenen Dicken sowie die entsprechenden ursprünglichen Dicken angeben. Ferner muss der Bericht das Datum enthalten, an dem die Messungen durchgeführt wurden, und den Typ des Messgerätes sowie die Namen der Personen und ihre Qualifikationen angeben; der Bericht muss vom Messtechniker unterzeichnet werden.

Der Bericht über die Dickenmessungen muss die Prinzipien befolgen, wie sie in den Empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen in Anlage 10 angegeben sind.

7.3.2 Der Besichtiger hat den Bericht über die endgültigen Dickenmessungen zu überprüfen und auf dem Deckblatt gegenzuzeichnen.

8 Berichte und Auswertung der Besichtigung

8.1 Auswertung des Besichtigungsberichtes

8.1.1 Die Messwerte und Informationen über den baulichen Zustand des Schiffes, die während der Besichtigung gesammelt wurden, müssen auf Akzeptierbarkeit und Aufrechterhaltung der baulichen Unversehrtheit des Schiffes hin beurteilt werden.

8.1.2 Im Fall von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr (entsprechend der Begriffsbestimmung im gültigen Internationalen Freibord-Übereinkommen) muss die Längsfestigkeit des Schiffes bewertet werden, dabei unter Verwendung der Dicke von Bauteilen, die gemessen, erneuert und verstärkt wurden, wie jeweils zutreffend, während der Erneuerungsbesichtigung bezüglich der Bausicherheit, die durchgeführt wird, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; die Bewertung muss in Übereinstimmung mit den in Anlage 12 angegebenen Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für Öltankschiffe sein.

8.1.3 Die Analyse der Daten muss von der Verwaltung oder der durch die Verwaltung ermächtigten anerkannten Organisation durchgeführt und bestätigt werden; die Schlussfolgerungen aus der Analyse müssen einen Teil des Berichtes über die Zustandsbewertung bilden.

8.1.4 Das Endergebnis der nach Absatz 8.1.2 erforderlichen Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffes nach Erneuerungs- oder Verstärkungsarbeiten an Bauteilen, wenn sie als Ergebnis der ursprünglichen Bewertung durchgeführt wurden, müssen als ein Teil des Berichtes über die Zustandsbewertung angegeben werden.

8.2 Berichte

8.2.1 Die Grundsätze für Besichtigungsberichte sind in Anlage 8 angegeben.

8.2.2 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungs-Standorten aufgeteilt wird, muss für jeden Teil der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste der untersuchten und/oder erprobten Punkte (Druckprüfungen, Dickenmessungen usw.) und eine Angabe darüber, ob der Punkt für gut befunden worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger bzw. den nächsten anwesenden Besichtigern vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden.

8.2.3 Ein Bericht über die Zustandsbewertung der Besichtigung und die Ergebnisse ist für den Eigner entsprechend Anlage 9 auszustellen und an Bord des Schiffes zu geben, um für zukünftige Besichtigungen als Bezugsgrundlage zu dienen. Der Bericht über die Zustandsbewertung muss von der Verwaltung oder der von der Verwaltung ermächtigten anerkannten Organisation bestätigt werden.

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Anforderungen für eine Nahbesichtigung bei ErneuerungsbesichtigungenAnlage 1


Alter ≤ 5 Jahre5 < Alter ≤ 10 Jahre10 < Alter ≤ 15 JahreAlter > 15 Jahre
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 1
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 2
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 3
Erneuerungsbesichtigung
Nr. 4 und folgende
(A) Ein Querrahmen-Ring - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der hauptsächlich für Wasserballast verwendet wird

(B) Ein Deck-Querrahmen - in einem Ladetank

(D) Ein Querschott - in einem Ballasttank

(D) Ein Querschott - in einem Seiten-Ladetank

(D) Ein Querschott - in einem Mittel-Ladetank

(A) Alle Querrahmen-Ringe - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der hauptsächlich für Wasserballast verwendet wird

(B) Ein Deck-Querrahmen - in jedem verbleibenden Ballasttank, sofern vorhanden

(B) Ein Deck-Querrahmen - in einem Seiten-Ladetank

(B) Ein Deck-Querrahmen - in zwei Mittel-Ladetanks

(C) Beide Querschotte - in einem Seiten-Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Seiten- Ladetank, der hauptsächlich für Wasserballast verwendet wird

(D) Ein Querschott - in jedem verbleibenden Ballasttank

(D) Ein Querschott - in einem Seiten-Ladetank

(D) Ein Querschott - in zwei Mittel-Ladetanks

(A) Alle Querrahmen-Ringe - in allen Ballasttanks

(A) Alle Querrahmen-Ringe - in einem Seiten-Ladetank

(A) Mindestens 30 % aller Querrahmen-Ringe in jedem verbleibenden Seiten-Ladetank (siehe Anmerkung 1)

(C) Alle Querschotte - in allen Ladetanks und Ballasttanks

(E) Mindestens 30 % der Deck- und Boden-Querrahmen einschließlich angrenzender Bauteile in jedem Mittel-Ladetank (siehe Anmerkung 1)

(F) Wie es von der Verwaltung für notwendig gehaltenen wird

Wie für in Spalte 3 angegebene Schiffe

Zusätzliche Querrahmen einbezogen, wie es von der Verwaltung für notwendig angesehen wird

Anmerkung 1:
Die 30 % sind auf die nächste ganze Zahl aufzurunden.

(A) Vollständiger Querrahmen-Ring einschließlich angrenzender Bauteile.

(B) Deck-Querrahmen einschließlich angrenzender Deck-Bauteile.

(C) Querschott vollständig - einschließlich Träger-System und angrenzende Bauteile.

(D) Querschott unterer Teil - einschließlich Träger-System und angrenzende Bauteile.

(E) Deck- und Boden-Querrahmen einschließlich angrenzender Bauteile.

(F) Zusätzlicher vollständiger Querrahmen-Ring.

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Anforderungen für Dickenmessungen bei ErneuerungsbesichtigungenAnlage 2


Alter ≤ 5 Jahre5 < Alter ≤ 10 Jahre10 < Alter ≤ 15 JahreAlter > 15 Jahre
1234
1 Ein Querschnitt der Deckbeplattung über die volle Schiffsbreite innerhalb des Ladungsbereiches (in einem Ballasttank, sofern vorhanden, oder einem Ladetank, der hauptsächlich für Wasserballast verwendet wird)

2 Dickenmessungen an Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung

3 Verdächtige Bereiche

1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
  1. jede Deckplatte
  2. ein Schiffsquerschnitt

2 Dickenmessungen an Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung

3 Verdächtige Bereiche
4 Ausgewählte Gänge in der Luft/ Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches

1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
  1. jede Deckplatte
  2. zwei Schiffsquerschnitte 2
  3. alle Gänge in der Luft/Wasser- Wechselzone

2 Dickenmessungen an Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung

3 Verdächtige Bereiche
4 Ausgewählte Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches

1 Innerhalb des Ladungsbereiches:
  1. jede Deckplatte
  2. drei Schiffsquerschnitte
  3. jede Bodenplatte

2 Dickenmessungen an Bauteilen, die entsprechend Anlage 1 einer Nahbesichtigung zu unterziehen sind, zur generellen Feststellung und Aufzeichnung der Korrosionsverteilung

3 Verdächtige Bereiche
4 Alle Gänge in der Luft/Wasser-Wechselzone über die volle Länge

18

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Anforderungen für Tankdruckprüfungen bei ErneuerungsbesichtigungenAnlage 3


Alter ≤ 5 JahreAlter > 5 Jahre
12
1 Begrenzungen von Ladetanks, die Ballasttanks, Leerräumen, Rohrtunneln, Brennstofftanks, Pumpenräumen oder Kofferdämmen zugewandt sind

2 Alle Begrenzungen von Ballasttanks

1 Alle Begrenzungen von Ballasttanks

2 Alle Schotte von Ladetanks

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Anforderungen zum Umfang von Dickenmessungen in Bereichen mit erheblicher KorrosionAnlage 4

Erneuerungsbesichtigung im Ladungsbereich

Bodenverbände

BauteilMessbereichAnordnung der Messstellen
1 Beplattung des BodensMindestens drei Felder quer durch den Tank einschließlich des hinteren Feldes. Messungen um alle Saugglockenöffnungen herum und darunter.Fünf-Punkt-Anordnung für jedes Plattenfeld zwischen Längsspanten und Querrahmen
2 Längsspanten des BodensMindestens drei Längsspanten in jedem Feld, in dem die Boden-Beplattung gemessen wirdDrei Messstellen in Reihe nebeneinander auf dem Flansch und drei Messstellen auf dem senkrechten Steg
3 Bodenträger und KnieblecheKnieblech-Ausläufe am vorderen und hinteren Querschott und in der Mitte der TanksAuf senkrechter Linie von Einzel-Messstellen auf der Trägerplatte mit je einer Messstelle zwischen den Steifen des Plattenfeldes oder mindestens drei Messstellen. Zwei Messstellen quer über den Flansch. Fünf-Punkt-Anordnung auf Träger/ Schott-Knieblechen
4 Boden-QuerrahmenDrei Querrahmen in Feldern, in denen die Bodenbeplattung gemessen wird, mit Messungen an beiden Enden und in der MitteFünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 der Fläche. Einzelmessungen auf dem Flansch
5 Plattenfeld-VersteifungSoweit eingebautEinzelmessungen

Decksverbände

BauteilMessbereichAnordnung der Messstellen
1 Deck-BeplattungZwei Streifen quer durch den TankMindestens drei Messstellen je Platte und je Streifen
2 Deck-LängsbalkenMindestens drei Längsbalken in jedem von zwei FeldernDrei Messstellen in Reihe senkrecht auf den Stegen und zwei Messstellen auf dem Flansch (sofern eingebaut)
3 Deckträger und KnieblecheKnieblech-Ausläufe am vorderen und hinteren Querschott und in der Mitte der TanksSenkrechte Linie von Einzelmessungen auf der Rahmen-Beplattung mit einer Messstelle zwischen jeder Feld-Versteifung oder mindestens drei Messstellen. Zwei Messstellen quer über den Flansch. Fünf-Punkt-Anordnung auf den Träger/ Schott-Knieblechen
4 Deck-QuerrahmenMindestens zwei Rahmen mit Messungen in der Feldmitte und an beiden EndenFünf-Punkt-Anordnung über 2 m2 der Fläche. Einzelmessungen auf dem Flansch
5 Plattenfeld-VersteifungSoweit anwendbarEinzelmessungen

Außenhaut und Längsschotte

BauteilMessbereichAnordnung der Messstellen
1 Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich von Stringer-PlattformenBeplattung zwischen jedem Paar Längssteifen in mindestens drei FeldernEinzelmessung
2 Alle anderen GängeBeplattung zwischen jedem dritten Paar von Längssteifen in den gleichen drei FeldernEinzelmessung
3 Längssteifen - unter Deck und auf BodengängenJede Längssteife in den gleichen drei FeldernDrei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Flansch
4 Längssteifen - alle anderenJede dritte Längssteife in den gleichen drei FeldernDrei Messstellen quer über den Steg und eine Messstelle auf dem Flansch
5 Längssteifen - KnieblecheMindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des Tanks in den gleichen drei FeldernFünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs
6 Rahmenspanten und KopplungsankerDrei Stege mit mindestens drei Stellen auf jedem Steg einschließlich im Bereich der

Kopplungsanker-Verbindungen

Fünf-Punkt-Anordnung über etwa 2 m2 Fläche sowie Einzelmessungen auf den Flanschen der Rahmenspanten und Kopplungsanker

Querschotte und Schlagschotte

BauteilMessbereichAnordnung der Messstellen
1 Deckgänge und Bodengänge sowie Gänge im Bereich von Träger- PlattformenBeplattung zwischen einem Paar von Steifen an drei Stellen - bei etwa 1/4 , 1/2 und 3/4 der TankbreiteFünf-Punkt-Anordnung zwischen den Steifen über 1 m Länge
2 Alle anderen GängeBeplattung zwischen einem Paar von Steifen an mittlerer StelleEinzelmessung
3 Gänge von gesickten SchottenBeplattung bei jedem Wechsel der Abmessung in der Mitte des Feldes und am Flansch der hergestellten VerbindungFünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2 der Beplattung
4 SteifenMindestens drei typische SteifenFür den Steg fünf-Punkt-Anordnung über die Spannweite zwischen den Knieblech-Anschlüssen (zwei Messstellen quer über den Steg an jedem Knieblech-Anschluss und eine in der Mitte der Spannweite).

Für den Flansch Einzelmessungen an jedem Knieblech-Auslauf und in der Mitte der Spannweite

5 KnieblecheMindestens drei oben, in der Mitte und am Boden des TanksFünf-Punkt-Anordnung über die Fläche des Knieblechs
6 Hohe Stege und TrägerMessungen am Auslauf des Kniebleches und in der Mitte der SpannweiteFür den Steg fünf-Punkt-Anordnung über etwa 1 m2 der Fläche.
Drei Messstellen quer über den Flansch
7 Stringer-PlattformenAlle Stringer mit Messungen an beiden Enden und in der MitteFünf-Punkt-Anordnung über 1 m2 Fläche sowie Einzelmessungen in der Nähe der Knieblech-Ausläufe und auf den Flanschen

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Untersuchungsbericht des SchiffseignersAnlage 5


Baulicher Zustand

Name des Schiffes: ........................................................................................................................................................

Untersuchungsbericht des Schiffseigners - Baulicher

Zustand Für Tank Nr. .....................................................

Stahl - Gütegrad:Deck: ....................................................Seite: .....................................................
Boden: ..................................................Längsschott ...........................................
BauteileRisseBeulenKorrosionBeschichtungs-
Zustand
LochfraßUmbau/
Reparatur
Sonstiges
Deck:
Boden:
Seite:
Längsschott:
Querschott:
Reparaturen durchgeführt wegen: ..................................................................................................................................

Dickenmessungen durchgeführt am: .................................................................................................................... (Daten)

Befunde im Allgemeinen: ...............................................................................................................................................

Ausstehende Besichtigungen: .........................................................................................................................................

Bestehende Auflagen der Klasse: ...................................................................................................................................

Bemerkungen: ..................................................................................................................................................................

Datum der Untersuchung: ...............................................................................................................................................

Untersuchtdurch: ..............................................................................................................................................................

Unterschrift: ......................................................................................................................................................................

.

BesichtigungsprogrammAnlage 6A

Grundlagen und Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Länge zwischen den Loten (m):
Bauwerft:
Baunummer:
Anerkannte Organisation (RO):
RO-Schiffsidentität
Ablieferungsdatum des Schiffes:
Eigner:
Dickenmessungs-Unternehmen:

1 Einleitung

1.1 Umfang

1.1.1 Das vorliegende Besichtigungsprogramm umfasst den durch den Code vorgeschriebenen Mindestumfang der generellen Besichtigungen, der Nahbesichtigungen, der Dickenmessungen und der Druckprüfungen innerhalb des Ladungsbereiches und der Ballasttanks einschließlich des vorderen und hinteren Piektanks.

1.1.2 Die Vorkehrungen und Sicherheitsaspekte der Besichtigung müssen für den anwesenden Besichtiger bzw. die anwesenden Besichtiger akzeptierbar sein.

1.2 Dokumentation

Alle Unterlagen, die bei der Erarbeitung des Besichtigungsprogramms verwendet werden, müssen während der Besichtigung an Bord dem Abschnitt 6 entsprechend verfügbar sein.

2 Anordnung von Tanks und Räumen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben (entweder in Form von Plänen oder Text) über die Anordnung von Tanks und Räumen, die in den Rahmen der Besichtigung fallen, zur Verfügung stellen.

3 Liste der Tanks und Räume mit Angaben über ihre Verwendung, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben (und muss diese aktualisieren) über die Verwendung der Tanks des Schiffes, den Umfang der Beschichtungen und das Korrosionsschutzsystem angeben, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind.

4 Bedingungen für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss Angaben über die Bedingungen für die Besichtigung zur Verfügung stellen, z.B. Angaben bezüglich Laderaum- und Tankreinigung, Gasfreimachen, Lüftung, Beleuchtung usw.

5 Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche Änderungen in Bezug auf die Angaben (und muss diese aktualisieren) über die Vorkehrungen und Verfahren für den Zugang zu den Bauteilen angeben, die im Fragebogen für die Planung der Besichtigung bereitgestellt werden.

6 Liste der Ausrüstung für die Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Ausrüstung genau angeben und auflisten, die zur Durchführung der Besichtigung und der erforderlichen Dickenmessungen zur Verfügung gestellt wird.

7 Besichtigungsanforderungen

7.1 Generelle Besichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Räume genau angeben und auflisten, die einer generellen Besichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.1 zu unterziehen sind.

7.2 Nahbesichtigung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Schiffsverbände genau angeben und auflisten, die einer Nahbesichtigung für das Schiff in Übereinstimmung mit Absatz 2.4.2 zu unterziehen sind.

8 Festlegung von Tanks für die Tank-Druckprüfung

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Tanks genau angeben und auflisten, die einer Tank-Druckprüfung für das Schiff in Übereinstimmung mit Abschnitt 2.6 zu unterziehen sind.

9 Festlegung von Bereichen und Abschnitten für Dickenmessungen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche und Abschnitte genau angeben und auflisten, bei denen Dickenmessungen in Übereinstimmung mit Absatz 2.5.1 vorzunehmen sind.

10 Mindestdicke der Schiffsverbände

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Mindestdicke für die Schiffsverbände des Schiffes, die dem Code unterliegen, genau angeben (anzugeben ist entweder (a) oder vorzugsweise (b), wenn derartige Angaben verfügbar sind):

(a) Ermittelt nach der beigefügten Tabelle der Abrostungs-Toleranzen und der ursprünglichen Dicke nach den Konstruktionsplänen der Schiffsverbände des Schiffes;

(b) Angegeben in der folgenden Tabelle:

Bereich oder StelleUrsprüngliche
Dicke
(mm)
Mindestdicke
(mm)
Dicke erheblicher
Korrosion
(mm)
Deck
Beplattung
Längsbalken
Längsträger
Boden
Beplattung
Längsspanten
Längsträger
Schiffsseite (Außenhaut)
Beplattung
Längsspanten
Längsträger
Längsschott
Beplattung
Längssteifen
Längsträger
Innenboden
Beplattung
Längssteifen
Längsträger
Querschotte
Beplattung
Steifen
Quer-Rahmenspanten, Bodenwrangen und Stringer
Beplattung
Flansche/Gurte
Steifen
Kopplungsanker
Flansche/Gurte
Stege

Anmerkung:
Die Tabelle der Abrostungs-Toleranzen muss dem Besichtigungsprogramm beigefügt sein.

11 Dickenmessungs-Unternehmen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Änderungen, sofern vorhanden, in Bezug auf die Angaben über das Dickenmessungs-Unternehmen genau angeben, wie sie im Fragebogen für die Planung der Besichtigung angegeben sind.

12 Erfahrungen mit Schäden am Schiff

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss, unter Verwendung der nachfolgend aufgeführten Tabellen, Einzelheiten der Schäden am Schiffskörper über mindestens die letzten drei Jahre im Bereich der Ladetanks, Ballasttanks und Leerräume innerhalb des Ladungsbereiches angeben. Diese Schäden sind der Besichtigung zu unterziehen.

Schäden am Schiffskörper für das Schiff, nach der Lage geordnet

Tank- oder Raum-Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

Schäden am Schiffskörper bei Schwesterschiffen oder ähnlichen Schiffen (falls vorhanden) im Fall konstruktionsbezogener Schäden

Tank- oder Raum- Nummer oder BereichMögliche Ursache, falls bekanntBeschreibung der SchädenLageReparaturDatum der Reparatur

13 Bereiche, in denen erhebliche Korrosion von vorhergehenden Besichtigungen festgestellt wurde

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die Bereiche mit erheblicher Korrosion von vorhergehenden Besichtigungen genau angeben und auflisten.

14 Kritische Strukturbereiche und verdächtige Bereiche

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss die kritischen Strukturbereiche und verdächtigen Bereiche genau angeben und auflisten, wenn solche Angaben verfügbar sind.

15 Sonstige wichtige Anmerkungen und Informationen

Dieser Abschnitt des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Anmerkungen und Informationen zur Verfügung stellen, die für die Besichtigung relevant sind.

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Liste der PläneAnhang 1

Der Absatz 5.1.3.2 schreibt vor, dass die hauptsächlichen Baupläne von Lade- und Ballasttanks (Zeichnungen mit Materialdicken) einschließlich Angaben über die Verwendung höherfesten Stahls (HTS-hightensile steel) verfügbar sein müssen. Dieser Anhang des Besichtigungsprogramms muss die Haupt-Baupläne, die einen Teil des Besichtigungsprogramms bilden, genau angeben und auflisten.

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Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnhang 2

Der Fragebogen für die Planung der Besichtigung (Anlage 6B), der vom Eigner vorgelegt worden ist, muss dem Besichtigungsprogramm angefügt sein.

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Sonstige UnterlagenAnhang 3

Dieser Teil des Besichtigungsprogramms muss jegliche anderen Unterlagen, die einen Teil des Planes bilden, genau angeben und auflisten.

Erarbeitet durch den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung für die Einhaltung des Absatzes 5.1.3.

Datum: .........................................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters des Eigners)

Datum: .........................................................................................................................................................................................

(Name und Unterschrift des ermächtigten Vertreters der Verwaltung)

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Fragebogen für die Planung der BesichtigungAnlage 6B

Die folgenden Informationen versetzen den Eigner in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in die Lage, ein Besichtigungsprogramm zu entwickeln, das die Anforderungen des Codes erfüllt. Es ist erforderlich, dass der Eigner die neuesten Informationen zur Verfügung stellt, wenn der vorliegende Fragebogen ausgefüllt wird. Der vorliegende Fragebogen muss, wenn abgeschlossen, alle Angaben und Daten enthalten, die durch die Entschließung vorgeschrieben sind.

Angaben zum Schiff

Name des Schiffes:
IMO-Nummer:
Flaggenstaat:
Heimathafen:
Eigner:
Anerkannte Organisation (RO):
Bruttoraumzahl:
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):
Ablieferungsdatum:

Information über die Zugangseinrichtung für Nahbesichtigungen und Dickenmessung

Der Eigner muss in der nachfolgenden Tabelle die Zugangsmöglichkeiten zu den Schiffsverbänden angeben, die einer Nahbesichtigung und einer Dickenmessung unterzogen werden. Eine Nahbesichtigung ist eine Untersuchung, bei der sich die Einzelheiten der Bauteile im nahen Bereich einer Sichtprüfung durch den anwesenden Besichtiger befinden, d.h. normalerweise in Reichweite der Hand.

Tank-NummerKonstruktion
(Bauteil)
C (Ladung)
B (Ballast)
Abnehmbare
Stellagen
FlößeLeiternUnmittelbarer
Zugang
Sonstige Einrichtungen
(bitte genau angeben)
Vorderes LotVorpiek
Hinteres LotAchterpiek
SeitentanksUnter Deck
Außenhaut
Boden-Querbauteile
Längsverlaufende Bauteile
Querverlaufende Bauteile
MitteltanksUnter Deck
Boden-Querbauteile
Querverlaufende Bauteile


Bisherige Beförderung von Ladung mit H2S-Gehalt oder beheizte Ladung in den letzten drei Jahren sowie mit der Angabe darüber, ob Ladung beheizt wurde, und, soweit verfügbar, Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) 19

Untersuchungen des Eigners

Unter Verwendung eines Formates, das dem der nachfolgenden Tabelle ähnlich ist (welches als Beispiel angegeben ist), muss der Eigner Einzelheiten der Ergebnisse seiner Untersuchungen über die drei letzten Jahre von allen Lade- und Ballasttanks sowie Leerräumen im Ladungsbereich, einschließlich Piektanks, zur Verfügung stellen.

Tank-NummerKorrosions-Schutz
(1)
Beschichtungs-Umfang
(2)
Beschichtungs-Zustand
(3)
Schädigung der Verbände
(4)
Bisherige Schäden an den Tanks
(5)
Mittelladetanks
Seitenladetanks
Sloptanks
Ballasttanks
Achterpiek
Vorpiek
Verschiedene Räume


Anmerkung:
Tanks, die für Öl bzw. Ballast verwendet werden, sind anzugeben.


Name des Vertreters des Eigners:
..............................................................

Unterschrift: .........................................
Datum: ..................................................

1)HC = feste Beschichtung;
SC = weiche Beschichtung;
A =Anoden;
NP = kein Schutz
2)U = oberer Teil;
M = mittlerer Teil;
L = unterer Teil;
C = vollständig
3)G = gut;
F = annehmbar,
RC = wiederbeschichtet (während der letzten drei Jahre)
4)N = keine Fundstellen aufgezeichnet;
Y = Fundstellen aufgezeichnet
Die Beschreibung der Fundstellen ist diesem Fragebogen beizufügen
5)DR = Beschädigung & Reparatur;
L = Leckagen;
CV = Umbau (Die Beschreibung ist diesem Fragebogen beizufügen)


Diese Entschließung wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2009 durch Entschließung MSC.286(86) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) für Ölladung und Ölkraftstoff nach Anlage 1 zu MARPOL" ersetzt.

Berichte über Untersuchungen der Hafenstaatkontrolle

Die Berichte über Untersuchungen der Hafenstaatkontrolle, die mit den Schiffsverbänden zusammenhängende Mängel und relevante Informationen über die Behebung der Mängel enthalten, sind hier aufzulisten:

System zur Organisation von Sicherheitsmaßnahmen

Die Nicht-Übereinstimmungen in Bezug auf die Instandhaltung des Schiffskörpers, einschließlich der zugehörigen Abhilfemaßnahmen sind hier aufzulisten:

Name und Anschrift des zugelassenen Dickenmessungs-Unternehmens

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Verfahren für die Zertifizierung eines Unternehmens, das Dickenmessungen an Schiffsverbänden durchführtAnlage 7

1 Anwendung

Diese Anleitung gilt für die Zertifizierung des Unternehmens, das beabsichtigt, Dickenmessungen an Schiffsverbänden durchzuführen.

2 Verfahren für die Zertifizierung

Einreichen von Unterlagen

2.1 Die folgenden Unterlagen sind bei einer von der Verwaltung anerkannten Organisation für eine Zulassung einzureichen:

  1. Beschreibung des Unternehmens, z.B. Organisation und Führungsstruktur;
  2. Erfahrung des Unternehmens mit der Dickenmessung von Schiffsverbänden;
  3. Berufslaufbahn der Techniker, d.h. Erfahrung der Techniker als Messtechniker für Dickenmessung, technische Kenntnisse und Erfahrung in Bezug auf Schiffsverbände usw. Die Messtechniker müssen entsprechend einer anerkannten zerstörungsfreien Industrie-Prüfnorm (ZfP-Norm) qualifiziert sein;
  4. für die Dickenmessung verwendete Ausrüstung, wie zum Beispiel Ultraschall-Geräte und ihre Wartungs- und Kalibrierungs-Verfahren;
  5. eine Arbeitsanleitung für die Messtechniker;
  6. Trainingsprogramme für die Techniker zur Durchführung von Dickenmessungen; und
  7. ein Messprotokoll-Formular in Übereinstimmung mit den empfohlenen Verfahren für Dickenmessungen (siehe Anlage 10).

Auditierung des Unternehmens

2.2 Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen mit einem zufriedenstellenden Ergebnis muss eine Auditierung des Unternehmens durchgeführt werden, um festzustellen, ob das Unternehmen entsprechend den eingereichten Unterlagen ordnungsgemäß organisiert ist und geführt wird und letztendlich in der Lage ist, eine Dickenmessung an Schiffsverbänden durchzuführen.

2.3 Die Zertifizierung ist abhängig von einer Vorführung der Dickenmessung an Bord sowie zufriedenstellenden Messberichten.

3 Zertifizierung

3.1 Nach befriedigendem Abschluss der Auditierung des Unternehmens nach Absatz 2.2 und der Messvorführungen nach Absatz 2.3 stellt die Verwaltung oder die von der Verwaltung anerkannte Organisation ein Zulassungszertifikat aus sowie ein Begleitschreiben mit der Bestätigung, dass das System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens zertifiziert worden ist.

3.2 Eine Erneuerung bzw. Bestätigung des Zertifikates ist in Abständen von nicht mehr als drei Jahren durch Bestätigung, dass die ursprünglich festgelegten Bedingungen weiterhin bestehen, vorzunehmen.

4 Bericht über jegliche Änderungen am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens

In Fällen, in denen irgendeine Änderung am zertifizierten System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens vorgenommen wird, muss eine solche Änderung unverzüglich der von der Verwaltung anerkannten Organisation mitgeteilt werden. Wenn es von der von der Verwaltung anerkannten Organisation für notwendig gehalten wird, muss eine erneute Auditierung erfolgen.

5 Entziehung der Zertifizierung

Die Zertifizierung kann in den folgenden Fällen entzogen werden:

  1. Wenn die Messungen unsachgemäß durchgeführt oder die Messberichte nicht ordnungsgemäß erstellt wurden;
  2. wenn der Besichtiger Mängel in dem zugelassenen System des Dickenmessungs-Verfahrens des Unternehmens festgestellt hat; und
  3. wenn das Unternehmen es unterlassen hat, Änderungen entsprechend Abschnitt 4 der von der Verwaltung anerkannten Organisation, wie vorgeschrieben, anzuzeigen.

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Grundsätze für BesichtigungsberichteAnlage 8

Grundsätzlich muss der Besichtiger bei Öltankschiffen, die dem Code unterliegen, die folgenden Einzelheiten in seinen Bericht für die Besichtigung der Schiffsverbände und Rohrleitungssysteme aufnehmen, soweit für die Besichtigung von Bedeutung.

1 Allgemeines

1.1 Ein Besichtigungsbericht muss in den folgenden Fällen angefertigt werden:

  1. Im Zusammenhang mit dem Beginn, der Weiterführung und/oder dem Abschluss von regelmäßigen Besichtigungen des Schiffskörpers, d. h. jährliche Besichtigungen, Zwischenbesichtigungen und Erneuerungsbesichtigungen, soweit zutreffend;
  2. wenn bauliche Schäden bzw. Mängel festgestellt worden sind;
  3. wenn Reparaturen, Erneuerungen oder Umbauten vorgenommen worden sind; und
  4. wenn eine Auflage der Klasse (Empfehlung) erteilt oder aufgehoben worden ist.

1.2 Der Bericht muss enthalten:

  1. Den Nachweis, dass die vorgeschriebenen Besichtigungen in Übereinstimmung mit den anwendbaren Vorschriften durchgeführt worden sind;
  2. die Dokumentation der durchgeführten Besichtigungen mit Fundstellen, der durchgeführten Reparaturen und einer erteilten oder aufgehobenen Auflage der Klasse (Empfehlung);
  3. Besichtigungsaufzeichnungen einschließlich vorgenommener Tätigkeiten, die einen prüffähigen dokumentarischen Verlauf darstellen. Die Besichtigungsberichte müssen im Aktenordner für die Besichtigungsberichte, der sich an Bord befinden muss, aufbewahrt werden;
  4. Informationen für die Planung künftiger Besichtigungen; und
  5. Informationen, die als Beitrag für die Aufrechterhaltung von Klassifikationsvorschriften und Anweisungen verwendet werden können.

1.3 Wenn eine Besichtigung zwischen verschiedenen Besichtigungsbüros aufgeteilt wird, muss für jeden Teilbereich der Besichtigung ein Bericht angefertigt werden. Eine Liste mit den besichtigten Teilen, relevanten Fundstellen und einer Angabe, ob das Bauteil anerkannt worden ist, muss dem nächsten anwesenden Besichtiger vor der Fortsetzung oder dem Abschluss der Besichtigung zur Verfügung gestellt werden. Eine durchgeführte Dickenmessung und eine Tankprüfung müssen ebenfalls für den nächsten Besichtiger in die Liste eingetragen werden.

2 Umfang der Besichtigung

2.1 Kennzeichnung der Räume, in denen eine generelle Besichtigung durchgeführt worden ist.

2.2 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Nahbesichtigung durchgeführt worden ist, sowie Angaben über die verwendeten Zugangsmöglichkeiten.

2.3 Kennzeichnung der Stellen in jedem Tank, wo eine Dickenmessung durchgeführt worden ist.

Anmerkung:
Die Kennzeichnung der Stelle einer Nahbesichtigung und Dickenmessung muss mindestens eine Bestätigung mit einer Beschreibung der einzelnen Schiffsverbände enthalten, die dem Umfang der Anforderungen entspricht, welche in diesem Teil der Anlage B auf der Grundlage der Art der periodischen Besichtigung und des Schiffsalters festgelegt sind.

Wenn nur eine teilweise Besichtigung erforderlich ist, d. h. ein Querrahmen-Ring/ein Deckquerrahmen, muss die Kennzeichnung der Stellen in jedem Ballasttank und Laderaum anhand der Spantnummern erfolgen.

2.4 Bei Bereichen in Tanks, wo sich die Schutzbeschichtung in gutem Zustand befindet und der Umfang der Nahbesichtigung und/oder der Dickenmessung besonders geprüft worden ist, müssen die Bauteile gekennzeichnet sein, die einer besonderen Prüfung unterliegen.

2.5 Kennzeichnung der Tanks, die einer Tankprüfung unterliegen.

2.6 Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen an Deck einschließlich Leitungen zum Tankwaschen mit Rohöl (COW) und Ballastleitungen innerhalb von Lade- und Ballasttanks, Rohrtunneln, Kofferdämmen und Leerräumen, bei denen:

  1. Untersuchungen einschließlich Innenuntersuchungen von Rohrleitungen mit Ventilen und Fittingen sowie Dickenmessungen, soweit zutreffend, durchgeführt worden sind; und
  2. Funktionsprüfungen bei Betriebsdruck durchgeführt worden sind.

3 Ergebnis der Besichtigung

3.1 Art, Umfang und Zustand der Schutzbeschichtung in jedem Tank, soweit zutreffend, (bewertet als GUT, ANNEHMBAR oder SCHLECHT) einschließlich Kennzeichnung der Tanks, in denen Anoden eingebaut sind.

3.2 Baulicher Zustand jedes Raumes mit Angaben zum Folgenden, soweit zutreffend:

  1. Kennzeichnung der Befunde, wie beispielsweise:
    1. Korrosion mit Beschreibung der Fundstelle, der Art und des Umfanges,
    2. Bereiche mit erheblicher Korrosion;
    3. Risse bzw. Brüche mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges;
    4. Beulung mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges; und
    5. Kerben mit Beschreibung der Fundstelle und des Umfanges.
  2. Kennzeichnung der Räume, in denen keine Beschädigungen bzw. Mängel gefunden wurden. Der Bericht kann durch Skizzen bzw. Fotos ergänzt werden.
  3. Der Bericht mit den Dickenmessungen muss von dem Besichtiger bestätigt und unterzeichnet werden, der die Messungen an Bord beaufsichtigt hat.
  4. Bewertungsergebnisse der Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren. Die folgenden Angaben sind aufzunehmen, sofern relevant:
    1. Gemessene und ursprüngliche Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen;
    2. Verringerung der Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen; und
    3. Einzelheiten von durchgeführten Erneuerungen oder Verstärkungen, sofern relevant (siehe Absatz 4.2).

4 Eingeleitete Maßnahmen in Bezug auf die Fundstellen

4.1 Wann immer der anwesende Besichtiger der Ansicht ist, dass Reparaturen erforderlich sind, muss jedes zu reparierende Bauteil in einer nummerierten Liste gekennzeichnet sein. Wann immer Reparaturen durchgeführt werden, müssen die Einzelheiten der ausgeführten Reparaturen unter genauer Bezugnahme auf die entsprechenden Punkte in der nummerierten Liste angegeben werden.

4.2 Ausgeführte Reparaturen müssen angegeben werden mit der Angabe von:

  1. Raum/Abteilung;
  2. Bauteil;
  3. Art der Reparatur (d. h. Erneuerung oder Umbau) einschließlich:
    3.1 Gütegrade des Stahls und Abmessungen (falls abweichend von den Originalwerten); und
    3.2 Skizzen/Fotos, soweit zweckdienlich.
  4. Umfang der Reparatur; und
  5. zerstörungsfreie Prüfungen (Industrie-ZfP-Norm).

4.3 Bei Reparaturen, die während der Zeit der Besichtigung nicht abgeschlossen werden, muss die Klassen-Bedingung/Empfehlung eine bestimmte Frist für die Reparaturen auferlegen. Um dem Besichtiger, der für die Besichtigung der Reparaturen anwesend ist, genaue und sachgemäße Informationen zur Verfügung zu stellen, muss die Klassen-Bedingung/Empfehlung mit der Kennzeichnung jedes zu reparierenden Bauteils ausreichend detailliert sein. Für die Kenntlichmachung umfangreicher Reparaturen kann ein Hinweis auf den Besichtigungsbericht gegeben werden.

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Bericht über die ZustandsbewertungAnlage 9 17a

Ausgestellt nach Abschluss der Erneuerungsbesichtigung

Allgemeine Angaben

Name des Schiffes:Identitäts-Nummer der Verwaltung/anerkannten Organisation:
Frühere Identitäts-Nummer(n) der Verwaltung/anerkannten Organisation:
IMO-Nummer:
Heimathafen:Flaggenstaat:
Frühere (r) Flaggenstaaten):
Tragfähigkeit (metrische Tonnen):Bruttoraumzahl:
National:
ITC (1969):
Baudatum:Klassennotation:
Datum größeren Umbaus:
Art des Umbaus:Schiffseigner:
Früherer) Eigner:
  1. Die unten aufgeführten Besichtigungsberichte und Unterlagen sind vom Unterzeichner durchgesehen und für in Ordnung befunden worden.
  2. Eine Zusammenfassung der Besichtigung ist auf Blatt 2 angefügt.
  3. Die Erneuerungsbesichtigung ist in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Code am (Datum) ....................................... abgeschlossen worden:
Bericht über die Zustandsbewertung erstellt durch:Name:
Unterschrift:
Titel:
Büro:Datum:
Bericht über die Zustandsbewertung überprüft durch:Name:
Unterschrift:
Titel:
Büro:Datum:

Beigefügte Berichte und Unterlagen:

1)

2)

3)

4)

5)

6)

Inhalt des Berichtes über die Zustandsbewertung

Teil 1 - Allgemeine Angaben:- Siehe Titelblatt
Teil 2 - Berichtsübersicht:- Wo und wie wurde die Besichtigung durchgeführt
Teil 3 - Nahbesichtigung:- Umfang (welche Tanks)
Teil 4 - Ladungs- und Ballast-Rohrleitungssystem- Untersucht
- Unter Betriebsbedingungen geprüft
Teil 5 - Dickenmessungen:- Bezugnahme auf den Bericht über Dickenmessungen
- Zusammenfassung der Messstellen (wo gemessen wurde)
- Besonderes Formblatt, das die Räume mit erheblicher Korrosion angibt, und zugehörige
- Abrostung
- Korrosionsverteilung
Teil 6 - Tank-Korrosionsschutzsystem:- Besonderes Formblatt, das Folgendes angibt:
- Ort der Beschichtung/Anoden
- Zustand der Beschichtung (soweit anwendbar)
Teil 7 - Reparaturen:- Angabe der Räume/Bereiche
Teil 8 - Bedingungen der Klasse/Vorschriften des Flaggenstaates:- ...............................................................
Teil 9 - Vermerke:- Akzeptierbare Schäden
- Hinweispunkte für zukünftige Besichtigungen, z.B. auf verdächtige Bereiche
- Erweiterte jährliche bzw. Zwischenbesichtigung aufgrund schwerer Beschichtungsschäden
Teil 10 - Bewertungsergebnisse der Schiffs-Längsfestigkeit
(bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren)
- ...............................................................
Teil 11 - Schlussfolgerung:- Bestätigung der Auswertung/Überprüfung des Besichtigungsberichtes

Auszug aus den Dickenmessungen

Auf den Bericht über Dickenmessungen wird verwiesen:

Lage der erheblich korrodierten Tanks/Bereiche 1 oder Bereiche mit tiefem Lochfraß 3Abrostung
(%)
Korrosions-
Verteilung 2
Bemerkungen
(z.B. Hinweis auf beigefügte Skizzen)

Anmerkungen:

  1. Erhebliche Korrosion, d. h. Verlust von 75-100% der zulässigen Toleranzen.
  2. P = Lochfraß C = Korrosion im Allgemeinen
  3. Jede Bodenplatte mit einem Lochfraß-Ausmaß von 20% oder mehr, mit einem Verlust in erheblichem Korrosionsumfang oder mit einer durchschnittlichen Lochfraß-Tiefe von einem Drittel oder mehr der tatsächlichen Plattendicke ist zu vermerken.

Korrosionsschutzsystem im Tank

Tank-Nummern 1Korrosionsschutzsystem 2 des TanksZustand der Beschichtung 3Bemerkungen

Anmerkungen:

1 Alle Tanks für getrennten Ballast und kombinierten Lade/Ballasttanks müssen aufgeführt werden.

2 C = Beschichtung NP = kein Schutz

3 Zustand der Beschichtung entsprechend der folgenden Festlegung:

GUTZustand mit nur geringfügigen Roststellen,
ANNEHMBARZustand mit örtlicher Beschädigung der Beschichtung an Kanten von Versteifungen und an Schweißverbindungen und/oder leichter Rostbefall auf 20 % oder mehr der betrachteten Flächen, jedoch nicht so stark wie beim Zustand SCHLECHT.
SCHLECHTZustand mit genereller Beschädigung der Beschichtung auf 20 % oder mehr der Flächen oder festhaftender Rost auf 10 % oder mehr der betrachteten Flächen.

Liegt der Beschichtungszustand weniger als GUT vor, müssen erweiterte jährliche Besichtigungen eingeleitet werden. Dieses ist in Teil 9 des Inhalts des Berichtes über die Zustandsbewertung zu vermerken.

Bewertungsergebnisse der Längsfestigkeit des Schiffskörpers von Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und einem Alter von mehr als 10 Jahren
(von den nachfolgenden Querschnitten 1, 2 und 3 braucht nur ein geeigneter Querschnitt abgeschlossen zu werden)

1 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe unabhängig vom Baudatum:
Kürzlich durchgeführt, nachdem das Schiff ein Alter von 10 Jahren erreicht hat, sind die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten) des Schiffskörpers unter Verwendung der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Dicke, wie jeweils anwendbar, während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) berechnet worden; und es ist festgestellt worden, dass die Verringerung der Fläche des Schiffsquerschnittes 10 % der ursprünglich vorhandenen Fläche nicht übersteigt, wie in der folgenden Tabelle ausgewiesen:

Tabelle 1 - Querschnittsflächen der Schiffskörper-Gurtung

GemessenWie ursprünglich
gebaut
Verringerung
Schiffsquerschnitt 1Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Schiffsquerschnitt 2Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Schiffsquerschnitt 3Deck-Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

Boden Gurt

cm2

cm2

cm2 (%)

2 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die am oder nach dem 1. Juli 2002 gebaut wurden:

Kürzlich durchgeführt, nachdem das Schiff in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12 ein Alter von 10 Jahren erreicht hat, sind die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Bauteile, wie jeweils anwendbar, während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung berechnet worden; und es ist festgestellt worden, dass sie sich innerhalb der von der Verwaltung festgelegten Grenzen der Verringerung unter Beachtung der von der Organisation angenommenen Empfehlungen 20 befinden, wie es in der folgenden Tabelle ausgewiesen ist:

Tabelle 2 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers

Zact (cm3) 1Zreq (cm3) 2Bemerkungen
Schiffsquerschnitt 1Oberdeck
Boden
Schiffsquerschnitt 2Oberdeck
Boden
Schiffsquerschnitt 3Oberdeck
Boden
Anmerkungen:

1 Zact bedeutet die tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers, die unter Verwendung der Dicke der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Bauteile, wie jeweils anwendbar, während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12 berechnet wurden.

2 Zreq bedeutet die Grenze der Verringerung der Längsbiegefestigkeit der Schiffe, wie in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.1 der Anlage 12 berechnet.

Die Berechnungsblätter für Zact müssen diesem Bericht beigefügt werden.

3 Dieser Abschnitt gilt für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut wurden:
Die Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Bauteil-Dicke, wie jeweils anwendbar, während der kürzlich durchgeführten Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung berechnet worden, nachdem das Schiff in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 12 ein Alter von 10 Jahren erreicht hat; und dabei wurde festgestellt, dass sie die von der Verwaltung oder der anerkannten Organisation vorgeschriebenen Kriterien einhalten und der im Anhang 2 der Anslage 12 angegebene Wert Zact nicht kleiner ist als der Wert Zmc (definiert in nachfolgender Anmerkung 2), wie es in der folgenden Tabelle ausgewiesen ist.
Die von der Verwaltung oder der anerkannten Organisation vorgeschriebenen Kriterien für die Anerkennung der Mindest-Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers für Schiffe im Betrieb sind zu beschreiben.

Tabelle 3 - Widerstandsmoment des Querschnitts des Schiffskörpers

Zact (cm3) 1Zmc (cm3) 2Bemerkungen
Schiffsquerschnitt 1Oberdeck
Boden
Schiffsquerschnitt 2Oberdeck
Boden
Schiffsquerschnitt 3Oberdeck
Boden

Anmerkungen:

1 Wie in Anmerkung 1 der Tabelle 2 definiert.

2 Zmc bedeutet die Grenze der Verringerung des Mindestwiderstandsmoments, berechnet in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Absatzes 2.2.1.2 der Anlage 12.

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Empfohlene Verfahren für DickenmessungenAnlage 10

Allgemeines

1 Diese Verfahren sind für die Aufzeichnung von Dickenmessungen zu verwenden, wie sie nach den Anlagen 2 und 4 vorgeschrieben sind.

2 Die im Anhang 2 aufgeführten Berichts-Formblätter TM1-T, TM2-T(i), TM2-T(ii), TM3-T, TM4-T, TM5-T und TM6-T sind für die Aufzeichnung von Dickenmessungen zu verwenden, und die maximal zulässige Abrostung muss angegeben werden. Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

3 Anhang 3 enthält Anleitungs-Schaubilder und Anmerkungen in Bezug auf die Berichts-Formblätter und die Anforderungen für die Dickenmessung.

4 Die Berichts-Formblätter sind, soweit zweckmäßig, durch Angaben auf Bauteilskizzen zu ergänzen.

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Allgemeine AngabenAnhang 1


Name des Schiffes: .............................................................................................................................
IMO Nummer: ....................................................................................................................................
Identitäts-Nummer der Klasse/der Verwaltung: .................................................................................
Heimathafen: ......................................................................................................................................
Bruttoraumzahl: ..................................................................................................................................
Tragfähigkeit: .....................................................................................................................................
Baudatum: ..............................................................................................................................................
Klassifikationsgesellschaft: ................................................................................................................



Name des Unternehmens, das die Dickenmessung durchführt: .........................................................
Dickenmessungs-Unternehmen zertifiziert durch: .............................................................................
Zertifikats-Nummer: ............................................................................................................................
Zertifikat gültig vom .......................................................... bis ...........................................................
Ort der Messung: .................................................................................................................................
Erstes Datum der Messung: .................................................................................................................
Letztes Datum der Messung: ...............................................................................................................
Periodische Besichtigung/Zwischenbesichtigung 21 fällig am: .............................................................
Einzelheiten der Messausrüstung: .......................................................................................................
Qualifikation des Messtechnikers: .............................................................................
Berichtsnummer: ....................................................bestehend aus ............................................. Seiten
Name des Messtechnikers: .....................................Name des Besichtigers: ..........................................
Unterschrift des Messtechnikers: ...........................Unterschrift des Besichtigers: .................................
Stempel des Unternehmens: ...................................Verwaltung: .............................................................

Siegel

.

Anhang 2

TM1-T - Bericht über die Dickenmessung an allen Decksplatten, allen Bodenplatten oder seitlichen Außenhautplatten

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Lage des Ganges
Lage der PlatteNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeVorderer MesswertHinterer MesswertMittlere AbrostungMax.

zulässige

Abrostung

MessungAbrostung BBAbrostung StBMessungAbrostung BBAbrostung StB
(mm)BBStBmm%mm%BBStBmm%mm%BBStBmm
12. vom
11.
10.
9.
8.
7.
6.
5.
4.
3.
2.
1.
Mittschiffs
1. hinten
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM1-T:

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessung an folgenden Bauteilen zu verwenden:

  1. Gesamte Beplattung des Gurtungsdecks im Ladungsbereich.
  2. Gesamte Beplattung des Kiels, der Bodengänge und Kimmgänge im Ladungsbereich.
  3. Beplattung der seitlichen Außenhaut einschließlich ausgewählter Gänge der Luft/ Wasser-Wechselzone außerhalb des Ladungsbereiches.
  4. Alle Gänge der Luft/Wasser-Wechselzone innerhalb des Ladungsbereiches.

2 Die Lage des Plattenganges ist wie folgt eindeutig anzugeben:

  1. Für die Gurtungsdeck-Beplattung sind die Plattengänge von der Stringerplatte aus nach innen zu nummerieren.
  2. Für die Boden-Beplattung sind die Plattengänge von der Kielplatte aus nach außen zu nummerieren.
  3. Für die seitlichen Außenhautplatten sind die Plattengänge vom Schergang aus nach unten mit Nummern und mit Buchstaben, wie es sich aus der Außenhautform ergibt, zu versehen.

3 Bei Öltankschiffen sind alle Decksgänge zu erfassen; bei Erz/Öl-Massengutschiffen sind nur die Decksgänge außerhalb der Lukenreihe zu erfassen.

4 Die Messungen sind jeweils im vorderen und hinteren Bereich aller Platten vorzunehmen, und wo Platten die Begrenzungen von Ballast/Lade-Tanks kreuzen, müssen separate Messungen für den Plattenteil im Bereich jedes Tanktyps aufgezeichnet werden.

5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-T(i) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Beplattung des Gurtungsdecks und des Schergangs

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-
Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang
auf MS
Schergang
Gesamtanzahl
Deck

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-
Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang
auf MS
Schergang
Gesamtanzahl
Deck

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
Stringer-
Platte
1. Gang
Richtung MS
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Gang
auf MS
Schergang
Gesamtanzahl
Deck

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-T(i):

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen an der Beplattung des Gurtungsdecks und am Schergang von Schiffsquerschnitten zu verwenden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die Bauteile (1), (2), und (3) umfassen, wie sie in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte mit Längs- und Querbauteilen im Anhang 3 bildlich dargestellt sind.

2 Bei Öltankschiffen sind alle Decksgänge zu erfassen; bei Erz/Öl-Massengutschiffen sind nur die Decksgänge außerhalb der Lukenreihe zu erfassen.

3 Der obere Querschnittsbereich umfasst die Decksbeplattung, die Stringerbeplattung und den Schergang (einschließlich abgerundeter Übergänge).

4 Die genaue Spantposition der Messung ist anzugeben.

5 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

6 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM2-T(ii) - Bericht über die Dickenmessung an Außenhaut- und Decksplatten (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Beplattung der Außenhaut

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang
unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
17.18.
19.
20.
Kielgang
Gesamtanzahl
Boden/Seite

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang
unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
17.18.
19.
20.
Kielgang
Gesamtanzahl
Boden/Seite

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

Lage des GangesNummer oder BuchstabeUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%
1. Gang
unter Schergang
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
17.18.
19.
20.
Kielgang
Gesamtanzahl
Boden/Seite

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM2-T(ii):

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen an der Beplattung der Außenhaut von Schiffsquerschnitten zu verwenden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die Bauteile (4), (5), (6) und (7) umfassen, wie sie in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte mit Längs- und Querbauteilen im Anhang 3 bildlich dargestellt sind.

2 Der Bodenbereich umfasst die Beplattung des Kielganges, des Außenbodens und des Kimmganges.

3 Die genaue Spantposition der Messung ist anzugeben.

4 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

5 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM3-T- Bericht über die Dickenmessung von Längsverbänden (ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte)

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

1. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNummerUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

2. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNummerUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

3. Querschnitt bei Spant-Nummer

BauteilNummerUrsprüngliche DickeMax. zulässige AbrostungMessungAbrostung BBAbrostung StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM3-T:

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen von Längsverbänden an Schiffsquerschnitten zu verwenden:
Ein, zwei oder drei Schiffsquerschnitte innerhalb des Ladungsbereiches, welche die Bauteile (8) bis (20) umfassen, wie sie in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte mit Längs- und Querbauteilen im Anhang 3 bildlich dargestellt sind.

2 Die genaue Spantposition der Messung ist anzugeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM4-T - Bericht über die Dickenmessung an Querverbänden (in den Ladeöl- und Wasserballasttanks innerhalb der Länge der Ladetanks)

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Bezeichnung des Tanks:
Lage des Querverbandes:
BauteilBauteil-
Nr.
Ursprüngliche
Dicke
Max. zulässige
Abrostung
MessungAbrostung
BB
Abrostung
StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM4-T:

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen an Querverbänden zu verwenden, welche die entsprechenden Bauteile (25) bis (32) umfassen, wie sie in den Schaubildern für typische Schiffsquerschnitte mit Längs- und Querbauteilen im Anhang 3 bildlich dargestellt sind.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM5-T - Bericht über die Dickenmessung von wasserdichten/öldichten Querschotten (innerhalb des Ladetanks oder der Laderäume)

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Tank / Laderaum
Lage des Bauteils:

Spant-Nr.:

Bauteil (Beplattung/Steifen)Ursprüngliche
Dicke
Max. zulässige
Abrostung
MessungAbrostung
BB
Abrostung
StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM5-T:

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen an wasserdichten/öldichten Querschotten zu verwenden.

2 Eine Anleitung für die Messbereiche ist im Anhang 3 angegeben.

3 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

4 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

TM6-T - Bericht über die Dickenmessung an sonstigen Bauteilen

Name des Schiffes: ............................... Klassen-Identitäts-Nummer: ............................... Berichtsnummer: ............................... IMO-Nummer: .............................

Bauteil-Bezeichnung:

Skizze

Lage des Bauteils:

BeschreibungUrsprüngliche DickeMax. zulässige
Abrostung
MessungAbrostung
BB
Abrostung
StB
mmmmBBStBmm%mm%

Unterschrift des Messtechnikers: .....................................................................

Anmerkungen zum Bericht TM6-T:

1 Dieses Berichts-Formblatt ist für die Aufzeichnung der Dickenmessungen an sonstigen Bauteilen einschließlich der im Anhang 3 dargestellten Bauteile (36), (37) und (38) zu verwenden.

2 Die aufgezeichneten Einzelmessungen müssen den Durchschnitt von mehreren Einzelmessungen angeben.

3 Die maximal zulässige Abrostung könnte in einem beigefügten Dokument angegeben werden.

.

Anleitung für die DickenmessungAnhang 3


Typischer Schiffsquerschnitt eines Öltankschiffes mit der Angabe von Längs- und Querverbänden

Bild

Typischer Schiffsquerschnitt eines Erz/Öl-Massengutschiffes mit der Angabe von Längs- und Querverbänden

Bild

Umriss des Schiffsquerschnitts
(zu verwenden für Längs- und Querverbände, bei denen typische Querschnitte von Öltankschiffen oder Erz/Öl-Massengutschiffen nicht verwendbar sind)

Bild

Typische Schiffsquerschnitte, die alle Längsverbände darstellen, deren Werte in den Formblättern TM2-T(i), TM2-T(ii) und TM3-T anzugeben sind

Bild

Nahbesichtigungs-Anforderungen
(Schiffsquerschnitte von Öltankschiffen und Erz/Öl-Massengutschiffen, die typische Bereiche für die Dickenmessung im Zusammenhang mit den Nahbesichtigungs-Anforderungen darstellen)

Bild

.

Richtlinien für die technische Bewertung in Verbindung mit der Planung erweiterter Besichtigungen für ÖltankschiffeAnlage 11

Erneuerungsbesichtigung

1 Einleitung

Diese Richtlinien enthalten hinsichtlich technischer Bewertungen Informationen und Anregungen, die im Zusammenhang mit der Planung von erweiterten besonderen Besichtigungen von Öltankschiffen von Nutzen sein können. Wie in Absatz 5.1.5 angegeben, sind diese Richtlinien ein empfohlenes Hilfsmittel, das nach dem Ermessen einer Verwaltung angewendet werden kann, wenn es im Zusammenhang mit der Vorbereitung des erforderlichen Besichtigungsprogramms als notwendig und nützlich erachtet wird.

2 Zweck und Grundsätze

2.1 Zweck

Der Zweck der in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen ist, bei der Ermittlung kritischer Strukturbereiche, bei der Benennung verdächtiger Bereiche und bei der Konzentration auf Bauteile oder Bereiche von Bauteilen behilflich zu sein, die hinsichtlich Materialverlust oder Schäden besonders anfällig sein können oder von denen Materialverlust und Schäden bereits bekannt sind. Diese Informationen können bei der Benennung der Stellen, Bereiche und Tanks für Dickenmessung, Nahbesichtigung und Tankdruckprüfung nützlich sein.

2.2 Mindestanforderungen

Diese Richtlinien dürfen nicht dazu verwendet werden, die Anforderungen in den Anlagen 1, 2 und 3 betreffend Nahbesichtigung, Dickenmessung und Tankdruckprüfung einzuschränken, die in allen Fällen als Mindestanforderungen einzuhalten sind.

2.3 Terminplanung

Wie auch für andere Aspekte der Besichtigungsplanung gilt, dass die in diesen Richtlinien beschriebenen technischen Bewertungen durch den Eigner oder Betreiber, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, rechtzeitig vor Beginn der Erneuerungsbesichtigung ausgearbeitet werden müssen, d.h. vor Beginn der Besichtigung und normalerweise mindestens 12 bis 15 Monate vor dem Fälligkeitsdatum für den Abschluss der Besichtigung.

2.4 Zu berücksichtigende Aspekte

2.4.1 Technische Bewertungen, die eine quantitative oder qualitative Beurteilung der jeweiligen Risiken einer möglichen Zustandsverschlechterung der folgenden Aspekte eines bestimmten Schiffes enthalten können, können als Grundlage für die Benennung der Tanks und Bereiche für eine Besichtigung verwendet werden:

  1. Konstruktionseigenschaften wie beispielsweise die Spannungshöhen in verschiedenen Bauteilen, die Konstruktionseinzelheiten und der Umfang der Verwendung höherfesten Stahls (HTS);
  2. bisherige Erfahrungen hinsichtlich Korrosion, Rissbildung, Beulung, Kerben und Reparaturen mit dem betreffenden Schiff sowie mit ähnlichen Schiffen, soweit vorhanden; und
  3. Informationen hinsichtlich der Arten der transportierten Ladung, der Verwendung der verschiedenen Tanks für Ladung/Ballast, des Korrosionsschutzes der Tanks und des Zustandes der Beschichtung, soweit zutreffend.

2.4.2 Die technischen Bewertungen des jeweiligen Risikos einer Anfälligkeit für Schäden oder eine Zustandsverschlechterung verschiedener Bauteile und Bereiche muss auf der Grundlage anerkannter Grundsätze und Vorgehensweisen beurteilt und entschieden werden, wie sie beispielsweise in den Literaturhinweisen 1 und 2 vorgefunden werden können.

3 Technische Bewertung

3.1 Allgemeines

3.1.1 Es gibt drei Grundarten möglicher Schäden, die der Gegenstand technischer Bewertung im Zusammenhang mit der Planung von Besichtigungen sein können: Korrosion, Risse und Beulung. Schäden durch Berührung (Anlegen/Kollision) sind normalerweise durch den Besichtigungsplan nicht erfasst, da Einbeulungen üblicherweise in den Tagebuch-Unterlagen vermerkt sind und angenommen wird, dass sie durch den Besichtiger als übliche Routine behandelt werden.

3.1.2 Technische Bewertungen, die im Zusammenhang mit dem Ablauf der Besichtigungsplanung durchgeführt werden, müssen grundsätzlich dem in Abbildung 1 dargestellten Schema entsprechen, das schematisch beschreibt, wie die technischen Bewertungen im Zusammenhang mit dem Ablauf der Besichtigungsplanung durchgeführt werden können. Die Vorgehensweise ist grundsätzlich eine Risikobewertung, die auf den Kenntnissen und Erfahrungen bezogen auf Konstruktion und Korrosion beruht.

3.1.3 Die Konstruktion muss in Bezug auf konstruktive Einzelheiten überprüft werden, die infolge Schwingungen, hoher Spannungen oder Ermüdung anfällig für Beulung oder Rissbildung sein können.

3.1.4 Korrosion hängt vom Alterungsprozess ab und steht in einem engen Zusammenhang mit der Qualität des aufgebrachten Korrosionsschutzes beim Neubau sowie anschließender Instandhaltung während der Lebensdauer des Schiffes. Korrosion kann auch zu Rissen und/oder Beulung führen.

3.2 Verfahren

3.2.1 Konstruktionseinzelheiten

3.2.1.1 Die Erfahrung mit Schäden in Bezug auf das betreffende Schiff und ähnliche Schiffe, soweit vorhanden, bildet die hauptsächliche Informationsquelle, die beim Planungsprozess zu verwenden ist. Zusätzlich ist eine Auswahl von konstruktiven Einzelheiten aus den Konstruktionszeichnungen mit einzubeziehen. Erfahrungen mit typischen Schäden, die zu berücksichtigen sind, umfassen:

  1. die Anzahl, Ausdehnung, Örtlichkeit und Häufigkeit von Rissen, und
  2. die Örtlichkeit von Beulen.

3.2.1.2 Diese Informationen können in den Besichtigungsberichten und/oder in den Unterlagen des Eigners einschließlich der Ergebnisse der eigenen Untersuchungen des Eigners gefunden werden. Die Schäden sind zu analysieren, aufzuzeichnen und in Skizzen zu markieren.

3.2.1.3 Außerdem ist die allgemeine Erfahrung zu nutzen. Zum Beispiel ist auf Literaturhinweis 1 zu verweisen, der eine Auflistung typischer Schäden und vorgeschlagener Reparaturverfahren für verschiedene konstruktive Einzelheiten von Tankschiffen enthält.

3.2.1.4 Solche Abbildungen sind zusammen mit einer Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen zu verwenden, um sie mit der tatsächlichen Konstruktion zu vergleichen und um ähnliche Stellen herauszufinden, die schadensanfällig sein können. Ein Beispiel ist in Abbildung 2 dargestellt.

3.2.1.5 Die Durchsicht der Haupt-Konstruktionszeichnungen, zusätzlich zur Benutzung der obenerwähnten Abbildungen, muss die Überprüfung auf typische Konstruktionseinzelheiten umfassen, an denen eine Rissbildung beobachtet worden ist. Die zur Schadensentstehung beitragenden Faktoren müssen sorgfältig geprüft werden.

3.2.1.6 Ein wichtiger Faktor ist die Verwendung höherfesten Stahls (HTS-hightensile steel). Konstruktionsteile, die ein gutes Verhalten im Betrieb zeigen, wenn gewöhnlicher normalfester Stahl verwendet worden ist, können schadensanfälliger sein, wenn HTS und seine höheren, damit verbundenen Spannungen verwendet wird. Es liegen umfangreiche und im Allgemeinen gute Erfahrungen mit der Verwendung von HTS für Längsverbände in Deck- und Bodenkonstruktionen vor. Die Erfahrung mit diesem Stahl an anderen Stellen, wo die dynamischen Beanspruchungen höher sein können, ist weniger günstig, z.B. in Seitenverbänden.

3.2.1.7 Insofern können Festigkeitsberechnungen von typischen und wichtigen Bauteilen und Einzelheiten, in Übereinstimmung mit relevanten Rechenmethoden, sich als nützlich erweisen, und sie sind in Betracht zu ziehen.

3.2.1.8 Die ausgewählten Bereiche der Konstruktion, die während dieses Vorganges ermittelt werden, sind festzuhalten und auf den Konstruktionszeichnungen, die dem Besichtigungsprogramm beizufügen sind, zu kennzeichnen.

3.2.2 Korrosion

3.2.2.1 Um die jeweiligen Korrosionsrisiken zu beurteilen, müssen die folgenden Informationen grundsätzlich berücksichtigt werden:

  1. Art der Nutzung von Tanks und Räumen;
  2. Zustand von Beschichtungen;
  3. Zustand von Anoden;
  4. Reinigungsverfahren;
  5. vorheriger Korrosionsschaden;
  6. Häufigkeit und Dauer der Nutzung von Ladetanks für Ballast;
  7. Korrosionsrisiko-Übersicht (siehe Literaturhinweis 2, Tabelle 3.1); und
  8. Lage von beheizten Tanks.

3.2.2.2 Der Literaturhinweis 2 enthält anschauliche Beispiele mit Bildern typischer Korrosionszustände, die für die Beurteilung und die Beschreibung des Beschichtungszustandes verwendet werden können.

3.2.2.3 Die Bewertung der Korrosionsrisiken muss auf der Grundlage von Informationen aus Literaturhinweise 2 zusammen mit dem Alter des Schiffes und den relevanten Informationen über den voraussichtlichen Zustand, der von den gesammelten Informationen abgeleitet ist, erfolgen, um das Besichtigungsprogramm vorzubereiten.

3.2.2.4 Die verschiedenen Tanks und Räume sind unter Angabe der entsprechend benannten Korrosionsrisiken in einer Tabelle aufzulisten.

3.2.3 Stellen für Nahbesichtigung und Dickenmessung

3.2.3.1 Auf der Grundlage der Tabelle mit den Korrosionsrisiken und der Auswertung der Konstruktionserfahrungen können die Stellen für die erste Nahbesichtigung und Dickenmessung (Messquerschnitte) festgelegt werden.

3.2.3.2 Die Messquerschnitte, die einer Dickenmessung unterliegen, müssen normalerweise in den Tanks und Räumen festgelegt werden, in denen das Korrosionsrisiko am höchsten eingeschätzt wird.

3.2.3.3 Die Festlegung von Tanks und Räumen für die Nahbesichtigung muss sich zunächst nach dem höchsten Korrosionsrisiko richten und muss immer Ballasttanks einschließen. Der Grundsatz für die Auswahl muss derart sein, dass der Umfang mit dem Alter des Schiffes oder bei unzureichenden oder unzuverlässigen Informationen erhöht wird.

Literaturhinweise
1 TSCF, Guidance Manual for the Inspection and Condition Assessment of Tanker Structures, 1986.
2 TSCF, Condition Evaluation and Maintenance of Tanker Structures, 1992

Abbildung 1 - Planungsablauf: Technische Bewertung und die Besichtigung

Bild

Abbildung 2 - Typischer Schaden und Reparaturbeispiel (entnommen aus Literaturhinweis 1)

Bild

.

Kriterien für die Längsfestigkeit des Schiffskörpers für ÖltankschiffeAnlage 12

1 Allgemeines

1.1 Diese Kriterien sind, wie nach Absatz 8.1.2 vorgeschrieben, für die Bewertung der Längsfestigkeit des Schiffskörpers zu verwenden.

1.2 Damit die zu bewertende Längsfestigkeit des Schiffes als zulässig anerkannt werden kann, muss die Kehlnahtschweißung zwischen den inneren Längsbauteilen und der Schiffskörperhülle in gutem Zustand sein, um die Unversehrtheit der inneren Längsbauteile mit der Schiffskörperhülle aufrecht zu erhalten.

2 Bewertung der Längsfestigkeit

Bei Öltankschiffen mit einer Länge von 130 m und mehr und mit einem Alter von mehr als 10 Jahren muss die Längsfestigkeit des Schiffskörpers in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Anlage auf der Basis der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Dicke, wie jeweils anwendbar, während der Erneuerungsbesichtigung für das Bau-Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe oder das Sicherheitszeugnis für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung) bewertet werden. Der Zustand des Schiffskörpers für die Bewertung der Längsfestigkeit ist in Übereinstimmung mit den im Anhang 3 festgelegten Verfahren zu ermitteln.

2.1 Berechnung der Querschnittsflächen der Deck- und Boden-Gurtungen des Schiffskörpers

2.1.1 Die Querschnittsflächen des Deck-Gurtes (Deckbeplattung und Deck-Längsbalken) und des Boden-Gurtes (Bodenbeplattung und Boden-Längsspanten)) des Schiffskörpers sind unter Verwendung der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Dicke, wie jeweils anwendbar, während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung zu berechnen.

2.1.2 Wenn die Verringerung der Querschnittsflächen entweder des Deck-Gurtes oder des Boden-Gurtes 10 % ihrer entsprechenden Fläche beim Bau übersteigt (d. h. ursprüngliche Querschnittsfläche, als das Schiff gebaut wurde), ist eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen:

  1. Erneuerung oder Verstärkung des Deck-Gurtes oder des Boden-Gurtes, sodass die tatsächliche Querschnittsfläche nicht weniger als 90 % der Fläche beim Neubau beträgt; oder
  2. Berechnung der tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers bei Anwendung des im Anhang 1 festgelegten Berechnungsverfahrens unter Verwendung der gemessenen, erneuerten oder verstärkten Dicke, wie jeweils

anwendbar, während der Sicherheitszeugnis-Erneuerungsbesichtigung.

2.2 Anforderungen an das Querschnitts- Widerstandsmoment des Schiffskörpers

2.2.1 17a Die in Übereinstimmung mit Absatz 2.1.2.2 berechneten, tatsächlichen Widerstandsmomente des Querschnitts des Schiffskörpers müssen eine der folgenden Bestimmungen, wie jeweils anwendbar, einhalten:

  1. Für Schiffe, die an oder nach dem 1. Juli 2002 gebaut werden, dürfen die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Absatzes 2.1.2.2 berechneten tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers nicht geringer sein als die von der Verwaltung festgelegten Grenzen der Verringerung unter Beachtung der von der Organisation angenommenen Empfehlungen 22 ; oder
  2. für Schiffe, die vor dem 1. Juli 2002 gebaut worden sind, müssen die in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Absatzes 2.1.2.2 berechneten tatsächlichen Widerstandsmomente (Zact) des Querschnitts des Schiffskörpers die von der Verwaltung oder anerkannten Organisation vorgeschriebenen Kriterien für das Mindest-Widerstandsmoment für Schiffe im Betrieb unter der Bedingung einhalten, dass Zact in keinem Fall geringer sein darf als die Grenze der Verringerung des Mindest-Widerstandsmoments (Zmc), wie es in Anhang 2 spezifiziert ist.

.

Berechnungskriterien für Widerstandsmomente des Mitschiffsquerschnitts des SchiffskörpersAnhang 1

1 Bei der Berechnung des Widerstandsmoments des Schiffskörper-Querschnitts muss die Querschnittsfläche aller durchlaufenden Längsverbände berücksichtigt werden.

2 Große Öffnungen, d. h. Öffnungen mit einer Länge von mehr als 2,5 m oder einer Breite von mehr als 1,2 m sowie Ausschnitte bei Anwendung von Ausschnittschweißung, müssen von den Querschnittsflächen, die in die Berechnung des Widerstandmoments einbezogen werden, grundsätzlich abgezogen werden.

3 Kleinere Öffnungen (Mannlöcher, Erleichterungslöcher, einzelne Wasserlauf-, Luft- und Durchschweißlöcher usw.) brauchen nicht abgezogen zu werden, wenn durch die Summe ihrer Breiten oder der Schattenzone-Breiten in einem einzigen Querschnitt das Deck-Widerstandsmoment oder das Boden-Widerstandsmoment nicht um mehr als 3 % verringert wird und wenn die Öffnungshöhe von Erleichterungslöchern, Wasserlauflöchern und einzelnen Durchschweißlöchern in Längssteifen oder Längsträgern 25 % der Steghöhe nicht übersteigt und die Öffnungshöhe von Wasserlauf-, Luft- und Durchschweißlöchern maximal 75 mm beträgt.

4 Eine abzugsfreie Summe von kleineren Öffnungsbreiten in einer Querschnittsebene im Boden oder im Deck von 0,06(B -Σb) kann als gleichwertig mit der vorgenannten Verringerung des Widerstandsmomentes betrachtet werden (hierbei sind B = Schiffsbreite, Σb = Gesamtbreite großer Öffnungen).

5 Die Schattenzone ergibt sich durch das Einzeichnen von zwei Tangentenlinien mit einem Öffnungswinkel von 30°.

6 Das Deck-Widerstandsmoment ist auf die Deckslinie auf Mallkante an Seite Deck bezogen.

7 Das Boden-Widerstandsmoment ist auf die Basislinie bezogen.

8 Durchlaufende Trunks und Lukenlängssülle sind in die Querschnittsfläche einzubeziehen, wenn sie durch Längsschotte oder hohe Decklängsträger wirksam unterstützt sind. Das Deck-Widerstandsmoment ist dann durch Teilen des Trägheitsmoments durch den folgenden Abstand zu berechnen, vorausgesetzt, dass dieser größer ist als der Abstand zur Decklinie an Seite Deck:

Formel

Hierbei sind:

y = Abstand von der neutralen Faser bis zur Außenfaser der durchlaufenden Versteifung;

x = Abstand von der Oberkante der durchlaufenden Versteifung bis zur Mittschiffsachse des Schiffes;

x und y sind bis zu dem Punkt zu messen, der den größten Wert von yt ergibt.

9 Längsträger zwischen Mehrfachluken werden durch besondere Berechnung berücksichtigt.

.

Grenze der Verringerung der Mindest-Längsfestigkeit von Schiffen im BetriebAnhang 2

1 Die Grenze der Verringerung des Mindest-Widerstandsmoments (Zmc) von Öltankschiffen im Betrieb ist durch die folgende Formel vorgegeben:

Zmc = cL2B(Cb + 0,7k (cm3)

Hierbei sind:

L = Länge des Schiffes. L ist der Abstand (in Metern) auf der Tiefladelinie auf Sommerfreibord von der Vorderkante des Vorstevens bis zur Hinterkante des Ruderstevens oder Mitte Ruderschaft, wenn kein Rudersteven vorhanden ist. L darf nicht kleiner sein als 96 % und braucht nicht größer zu sein als 97 % der größten Länge auf der Tiefladelinie auf Sommerfreibord. Die Länge L von Schiffen mit ungewöhnlichen Vor- und Hinterschiffsformen kann besonders behandelt werden.

B = Größte Breite des Decks auf Mallkante in Metern.

Cb = Völligkeitsgrad der Verdrängung auf Mallkante beim Tiefgang d, welcher der Tiefladelinie auf Sommerfreibord entspricht und auf L und B basiert. Cb darf nicht kleiner als mit 0,6 angenommen werden.

Cb =Verdrängung (m3) beim Tiefgang d

LBd


c =0,9 cn
300 - L
cn =10,75 - (
) 1,5bei 130 m ≤ L ≤ 300 m
100
cn =10,75
bei 300 m ≤ L ≤ 350 m
L - 350
cn =10,75 - (
) 1,5bei 350 m ≤ L ≤ 500 m
150

k = Werkstoffkennziffer, z.B.

k = 1,0 bei normalfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 235 N/mm2 und höher,
k = 0,78 bei höherfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 315 N/mm2 und höher,
k = 0,72 bei höherfestem Stahl mit einer Streckgrenze von 355 N/mm2 und höher.

2 Die Abmessungen aller durchlaufenden Längsverbände des Schiffskörpers, die auf der Anforderung für das Widerstandsmoment nach vorstehendem Absatz 1 beruhen, müssen innerhalb 0,4 L mittschiffs eingehalten werden. In besonderen Fällen können jedoch unter Berücksichtigung des Schiffstyps, der Schiffsform und der Belastungsfälle die Abmessungen in Richtung des Endes des 0,4 L-Teils unter Beachtung des Wunsches, die Beladungsflexibilität des Schiffes nicht zu behindern, schrittweise verringert werden.

3 Der vorstehende Standard kann jedoch nicht auf Schiffe ungewöhnlichen Typs oder ungewöhnlicher Bauart angewendet werden, z.B. auf Schiffen mit ungewöhnlichen Hauptabmessungen und/oder Gewichtsverteilungen.

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Auswahlverfahren für Dickenmessungen für die Bewertung der Längsfestigkeit und ReparaturverfahrenAnhang 3

1 Umfang der Bewertung der Längsfestigkeit

Die Längsfestigkeit ist innerhalb 0,4 L mittschiffs für den Bereich der Schiffskörperlänge, der Tanks enthält, und innerhalb 0,5 L mittschiffs für angrenzende Tanks, die sich möglicherweise über 0,4 L mittschiffs hinaus erstrecken, zu bewerten, wobei Tanks Ballasttanks und Ladetanks bedeuten.

2 Auswahlverfahren für die Dickenmessung

2.1 Entsprechend den Anforderungen des Absatzes 2.5 müssen die Messquerschnitte so ausgewählt werden, dass Dickenmessungen bei so vielen verschiedenen Tanks in korrosiver Umgebung vorgenommen werden können wie möglich, z.B. Ballasttanks, die eine gemeinsame flache Begrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, sonstige Ballasttanks, Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, und sonstige Ladetanks. Ballasttanks, die eine gemeinsame flache Begrenzung mit Ladetanks haben, in denen Heizschlangen eingebaut sind, und Ladetanks, die mit Seewasser befüllt werden dürfen, sind auszuwählen, sofern vorhanden.

2.2 Die Mindestanzahl von auszuwählenden Messquerschnitten muss in Übereinstimmung mit Anlage 2 sein. Die Messquerschnitte müssen dort angeordnet werden, wo die größten Dickenminderungen vermutlich auftreten werden oder wo diese durch Messungen an der Deck- und Bodenbeplattung bereits festgestellt wurden, wie in Absatz 2.3 vorgeschrieben, und sie müssen frei von Bereichen sein, die örtlich erneuert oder verstärkt worden sind.

2.3 Es müssen mindestens zwei Punkte an jeder Deckplatte und/oder Bodenplatte gemessen werden, die in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 innerhalb des Ladungsbereiches gemessen werden müssen.

2.4 Innerhalb von 0,1 D (hierbei ist D die auf Mallkante gemessene Höhe des Schiffes) vom Deck und vom Boden an jedem in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messenden Messquerschnitt muss jede Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss an einem Punkt zwischen den Längssteifen gemessen werden.

2.5 Bei anderen als den nach Absatz 2.4 angegebenen Längsbauteilen, die an jedem Messquerschnitt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anlage 2 zu messen sind, muss jede Längssteife und jeder Träger am Steg und am Gurt gemessen werden, und jede Platte muss mindestens an einem Punkt pro Plattengang gemessen werden.

2.6 Die Dicke jedes Bauteils ist durch die Mittelwertbildung aller vorgenommenen Messungen an den Messquerschnitten jedes Bauteils zu bestimmen.

3 Zusätzliche Messungen an Stellen, wo die Längsfestigkeit unzureichend ist

3.1 Wenn ein oder mehrere Messquerschnitte in Bezug auf die in dieser Anlage vorgegebenen Längsfestigkeits-Anforderungen als unzureichend befunden werden, muss die Anzahl der Messquerschnitte für die Dickenmessung derart erhöht werden, dass jeder Tank innerhalb 0,5 L des Mittschiffsbereiches einer Prüfung unterzogen worden ist. Tanks, die teilweise innerhalb des 0,5 L-Bereiches liegen, sich aber auch außerhalb dieses Bereiches befinden, müssen einer Prüfung unterzogen werden.

3.2 Zusätzliche Dickenmessungen müssen ebenfalls an einem Messquerschnitt vor und einem Messquerschnitt hinter jedem reparierten Bereich in dem erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die an den reparierten Teil angrenzenden Bereiche auch die Anforderungen des Codes erfüllen.

4 Wirksame Reparaturverfahren

4.1 Der Umfang der durchgeführten Erneuerung oder Verstärkung zwecks Erfüllung dieser Anlage muss sich in Übereinstimmung mit Absatz 4.2 befinden.

4.2 Die durchgehende Mindestlänge eines erneuerten oder verstärkten Bauteils darf nicht geringer sein als der doppelte Abstand der Haupt-Bauteile in dem Bereich. Außerdem darf sich die Abrostung im Bereich der Stumpfnaht jedes angeschlossenen Bauteils vor und hinter dem ersetzten Bauteil (Platten, Steifen, Stege und Gurte von Trägern usw.) nicht innerhalb des Bereiches erheblicher Korrosion befinden (75 % der zulässigen Abrostung in Verbindung mit jedem einzelnen Bauteil). Wenn Unterschiede in der Dicke an der Stumpfnaht 15 % der geringeren Dicke übersteigen, muss eine Übergangsanschrägung vorgesehen sein.

4.3 Alternative Reparaturverfahren, die den Einbau von Flacheisen/Streifen oder Bauteiländerungen umfassen, müssen einer besonderen Prüfung unterliegen. Bei Berücksichtigung des Einbaus von Flacheisen/Streifen ist dieser auf die folgenden Bedingungen zu begrenzen:

  1. Wiederherstellung und/oder Erhöhung der Längsfestigkeit;
  2. die Dickenminderung (Abrostung) der zu verstärkenden Deck- oder Bodenbeplattung darf sich nicht innerhalb des Bereiches erheblicher Korrosion befinden (75 % der zulässigen Abrostung in Verbindung mit der Deckbeplattung);
  3. die Ausrichtung und Anordnung einschließlich des Abschlusses der Flacheisen/ Streifen befinden sich in Übereinstimmung mit einer von der Verwaltung anerkannten Norm;
  4. die Flacheisen/Streifen sind durchgehend über die gesamte Länge von 0,5 L mittschiffs; und
  5. Es werden durchgehende Kehlnahtschweißung und voll durchgeschweißte Nähte bei Stumpfschweißung und in Abhängigkeit von der Breite des Flacheisens/Streifens Schlitzschweißung verwendet. Das angewendete Schweißverfahren muss für die Verwaltung akzeptierbar sein.

4.4 Die vorhandenen Verbände/Bauteile, die an die erneuerten Bereiche angrenzen und in Verbindung mit den eingebauten Flacheisen/Streifen usw. sind, müssen den aufgebrachten Belastungen unter Berücksichtigung der Beulfestigkeit und des Zustandes der Schweißnähte zwischen den Längsbauteilen und der Schiffskörper-Beplattung standhalten können.


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1) Der Zweck des Codes ist sicherzustellen, dass ein angemessener Grad der Überprüfung der Pläne und Dokumente durchgeführt sowie Gleichförmigkeit bei der Anwendung erreicht wird. Eine derartige Auswertung von Besichtigungsberichten, Besichtigungsprogrammen, Planungsunterlagen usw. ist auf der Managementebene der Verwaltung oder der von der Verwaltung anerkannten Organisation durchzuführen.

2) Für Tank-Massengutschiffe in Einhüllenbauweise sind zusätzliche Anforderungen in den Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen festgelegt, die in Teil B der Anlage B aufgeführt sind.

3) Auf die Richtlinien über Zugangsmöglichkeiten zu Bauteilen für Besichtigung und Instandhaltung von Öltankschiffen und Massengutschiffen (MSC/Rundschreiben 686) wird verwiesen.

4) Nicht zutreffendes streichen

5) Siehe Fußnote 1.

6) Für Tank-Massengutschiffe in Doppelhüllenbauweise sind zusätzliche Anforderungen in den Richtlinien für ein erweitertes Programm von Untersuchungen während der Besichtigungen von Öltankschiffen festgelegt, die in Teil A der Anlage B aufgeführt sind.

7) Auf die Richtlinien über Zugangsmöglichkeiten zu Bauteilen für Besichtigung und Instandhaltung von Öltankschiffen und Massengutschiffen (MSC/Rundschreiben 686) wird verwiesen.

8) Siehe Fußnote 1.

9) Bei Ladungen nach MARPOL Anlage I: Die Anforderungen dieser Richtlinien gelten auch für vorhandene Doppelhüllen-Tankschiffe, die Regel I/19 MARPOL nicht entsprechen, aber einen U-förmigen Mittschiffsquerschnitt (Hauptspasnt) haben.

10) Auf die Richtlinien über Zugangsmöglichkeiten zu Bauteilen für Besichtigung und Instandhaltung von Öltankschiffen und Massengutschiffen (MSC/Rundschreiben 686) wird verwiesen.

11) Auf die Entschließung MSC.150(77) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter für Ladungen und Schiffskraftstoffe nach Anlage I zu MARPOL" wird verwiesen (VkBl 2005 S.263). Diese Entschließung wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2009 durch Entschließung MSC.286(86) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter (MSDS) für Ölladung und Ölkraftstoff nach Anlage 1 zu MARPOL" ersetzt.

12) Auf die Entschließung MSC.108(73) on Recommendations on compliance with the requirements of paragraph 2.2. 1.1 of annex 12 to annex B to resolution A.744(18) wird verwiesen.

13) Siehe Fußnote 4.

14) Siehe Fußnote 12.

15) Siehe Fußnote 1.

16) Auf Kapitel 10 des International Safety Guide for Oil Tankers and Terminals (ISGOTT) - Entry into and working in enclosed spaces - wird verwiesen.

17) Auf die Richtlinien über Zugangsmöglichkeiten zu Bauteilen für Besichtigung und Instandhaltung von Öltankschiffen und Massengutschiffen (MSC/Rundschreiben 686) wird verwiesen.

18) Mindestens ein Schiffsquerschnitt muss einen Ballasttank im Bereich von 0,5 L mittschiffs enthalten.

19) Auf die Entschließung MSC.150(77) "Empfehlungen für Gefahrgut-Sicherheitsdatenblätter für Ladungen und Schiffskraftstoffe nach Anlage I zu MARPOL" wird verwiesen (VkBl 2005 S.263).

20) Siehe Fußnote 12.

21) Siehe Fußnote 4.

22) Siehe Fußnote 12.

23) Auf die von der Organisation mit Entschließung A.1050(27) angenommenen Überarbeiteten Empfehlungen zum Begehen geschlossener Räume an Bord von Schiffen wird verwiesen.

24) Bei Laderaum-Lukendeckeln einer zugelassenen Konstruktion, die baulich keinen Zugang zu den innenliegenden Bauteilen haben, ist die Nahbesichtigung bzw. die Dickenmessung an den zugänglichen Teilen der Lukendeckel-Konstruktion durchzuführen.

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