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Änderungstext
Bekanntmachung des Korrigendums zur amtlichen deutschen Übersetzung des IMDG-Codes 2016
Vom 21. Februar 2018
(VkBl. Nr. 5 vom 15.03.2018 S. 210)
G 33/3643-20/9
Hiermit gebe ich Korrekturen zur amtlichen deutschen Fassung des IMDG-Codes in der Fassung des Amendments 38-16 (VkBl. 2016, S. 718 mit Beilage B 8185) bekannt.
1.2.1 | In der Begriffsbestimmung für "SADT (selfaccelerating decomposition temperature)" wird der zweite Satz durch folgenden Satz ersetzt:
In der Begriffsbestimmung für "Flüssiger Stoff" werden im zweiten Satz die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung" gestrichen. |
2.7.2.3.2.1 | In Absatz .2 wird am Ende das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt. |
2.7.2.3.2.2 | In Absatz .2 wird am Ende das Wort "oder" durch das Wort "und" ersetzt. |
Kapitel 3.2 Gefahrgutliste
UN 1145 | In Spalte (17) wird der Satz "Leichte Wirkt reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." durch den Satz "Wirkt schwach reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." ersetzt. |
UN 1208 | In Spalte (17) wird der Satz "Leichte Wirkt reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." durch den Satz "Wirkt schwach reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." ersetzt. |
UN 1265 | In Spalte (17) wird der Satz "Leichte Wirkt reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." durch den Satz "Wirkt schwach reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." ersetzt. |
UN 1374 VG II | In Spalte (2) werden das Wort "FISHMEAL" durch die Wörter "FISH MEAL", das Wort "FISH-SCRAP" durch die Wörter "FISH SCRAP", das Wort "fishmeal" durch die Wörter "fish meal" und das Wort "fishscrap" durch die Wörter "fish scrap" ersetzt. |
UN 1374 VG III | In Spalte (2) werden das Wort "FISHMEAL" durch die Wörter "FISH MEAL" und das Wort "FISHSCRAP" durch die Wörter "FISH SCRAP" ersetzt. |
UN 1418 VG II und III | In Spalte (15) wird jeweils die Angabe "F-G" durch die Angabe "F-G" ersetzt. |
UN 1712 | In Spalte (2) werden die Wörter "or ZINC ARSENATE, ZINC ARSENI-TE MIXTURE" durch die Wörter "or ZINC ARSENATE AND ZINC ARSENITE MIXTURE" ersetzt. |
UN 2000 | In Spalte (2) wird das Wort "blocks" durch das Wort "block" ersetzt. |
UN 2216 | In Spalte (2) werden das Wort "FISHMEAL" durch die Wörter "FISH MEAL" und das Wort "FISHSCRAP" durch die Wörter "FISH SCRAP" ersetzt. |
UN 2256 | In Spalte (17) wird der Satz "Leichte Wirkt reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." durch den Satz "Wirkt schwach reizend auf Haut, Augen und Schleimhäute." ersetzt. |
UN 2383 | In Spalte (16a) wird die Angabe "SW1 " eingefügt. |
UN 2441 | In Spalte (9) wird die Angabe "-" durch die Angabe "PP31" ersetzt. (Red. Anm.: Sinngemäß in Spalte (10) geändert) |
UN 2465 | In Spalte (2) werden die Wörter "or DICHLOROISOCYANURIC ACID, SALTS" durch die Wörter "or DICHLOROISOCYANURIC ACID SALTS" ersetzt. |
UN 2908 | In Spalte (6) wird die Angabe "368" eingefügt. |
UN 2913 | In Spalte (6) wird die Angabe "325" eingefügt. |
UN 3326 | In Spalte (6) wird die Angabe "326" eingefügt. |
UN 3342 | In Spalte (17) wird das Wort "Schwefelkohlenstoff" zweimal durch das Wort "Kohlenstoffdisulfid" ersetzt. |
UN 3391 | In Spalte (16b) wird die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3392 | In Spalte (16b) wird die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3393 | In Spalte (16b) wird die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3394 | In Spalte (16b) wird die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3395 VG I, II und III | In Spalte (1 6b) wird jeweils die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3396 VG I, II und III | In Spalte (16b) wird jeweils die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3397 VG I, II und III | In Spalte (16b) wird jeweils die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3398 VG I, II und III | In Spalte (16b) wird jeweils die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3399 VG I, II und III | In Spalte (16b) wird jeweils die Angabe "SG72" eingefügt. |
UN 3400 VG II und III | In Spalte (16b) wird jeweils die Angabe "-" durch die Angabe "SG72" ersetzt. |
UN 3482 | In Spalte (15) wird die Angabe "F-G" durch die Angabe "F-G" ersetzt. |
UN 3501 | In Spalte (17) wird der Satz "Siehe Eintrag oben." durch den Satz "Flüssige Stoffe, Pasten oder Pulver, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht." ersetzt. |
UN 3502 | In Spalte (17) wird der Satz "Siehe Eintrag oben." durch den Satz "Flüssige Stoffe, Pasten oder Pulver, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht." ersetzt. |
UN 3503 | In Spalte (17) wird der Satz "Siehe Eintrag oben." durch den Satz "Flüssige Stoffe, Pasten oder Pulver, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht." ersetzt. |
UN 3504 | In Spalte (17) wird der Satz "Siehe Eintrag oben." durch den Satz "Flüssige Stoffe, Pasten oder Pulver, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht." ersetzt. |
UN 3505 | In Spalte (17) wird der Satz "Siehe Eintrag oben." durch den Satz "Flüssige Stoffe, Pasten oder Pulver, die mit einem Treibmittel beaufschlagt sind, das der Begriffsbestimmung eines Gases entspricht." ersetzt. |
UN 3530 | In Spalte (17) werden die Wörter "oder Brennstoffzellen" gestrichen. |
Kapitel 3.3 Sondervorschriften
369 | Im zweiten Absatz wird die Angabe "2.7.2.3.6" durch die Angabe "2.7.2.3.5" ersetzt. |
384 | Am Ende, vor der Bemerkung wird folgender Satz eingefügt:
"Bei der Plakatierung von Güterbeförderungseinheiten muss das Placard jedoch dem Gefahrzettelmuster Nr. 9 entsprechen." |
3.4.1.2.5 Die Angabe "5.1.1.4" wird durch die Angabe "5.1.1.6" ersetzt.
4.1.4.1 Verpackungsanweisungen
P002 | In der Sondervorschrift für die Verpackung PP11 werden vor der Angabe "5M1" die Wörter "5H1, 5L1 und" eingefügt. |
P200 | In den Absätzen (3)(a), (3)(b), (3)(b) (i) und (3)(d) wird jeweils die Angabe "(4)" durch die Angabe "(5)" ersetzt. |
P603 | In der Sondervorschrift für die Verpackung werden die Wörter "und 6.4.11.2" gestrichen. |
5.1.1 | Die Absätze 5.1.1.3.1, 5.1.1.3.2, 5.1.1.3.3 und 5.1.1.4 werden als Unterabschnitte 5.1.1.3, 5.1.1.4, 5.1.1.5 und 5.1.1.6 nummeriert. | ||||
5.2.1.10.2 | Im letzten Absatz wird das Wort "weißen 1)" durch die Wörter "weißen oder ausreichend kontrastierenden" ersetzt.
Die Fußnote 1)
1) Hinweis: Alternativ kann das Symbol auch auf einem kontrastierenden Hintergrund erscheinen. Eine entsprechende Korrektur des IMDG-Codes wird erfolgen. wird gestrichen. | ||||
5.2.2.2.1.3 | Der zweite Satz wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
|
6.3.4.2 (f) | Das Semikolon am Ende wird durch das Wort "und" ersetzt. | ||||
6.4.2.11 | Die Wörter "4.1.9.1.10 und 4.1.9.1.11" werden durch die Wörter "4.1.9.1.11 und 4.1.9.1.12" ersetzt. | ||||
6.4.23.19 | Die Wörter "6.4.22.2, 6.4.22.3, 6.4.22.4, 6.4.24.2 und 6.4.24.3" werden durch die Wörter "6.4.22.2, 6.4.22.3, 6.4.22.4 und 6.4.24.2" ersetzt. | ||||
6.5.2.1.2 | Den folgenden letzten Satz streichen:
Jedes der gemäß 6.5.2.1.1.1 bis 6.5.2.1.1.8 und gemäß 6.5.2.2 angebrachten Kennzeichnungselemente muss zur leichteren Identifizierung deutlich getrennt werden, z.B. durch einen Schrägstrich oder eine Leerstelle. | ||||
6.5.5.6.4 | Der Absatz wird wie folgt gefasst:
| ||||
6.7.2.1.2.3 | In der Begriffsbestimmung für "Berechnungsdruck" werden die Wörter "jedoch mindestens 0,35 bar beträgt;" durch die Wörter "jedoch mindestens 0,35 bar beträgt, oder" ersetzt. | ||||
6.7.2.2.11 | Am Ende werden die Wörter "einer Explosion infolge des Flammendurchschlags in den Tank standhalten können, ohne dass der Tankkörper undicht wird." durch die Wörter "in der Lage sein, einer Explosion standzuhalten, die durch einen direkten Flammendurchschlag in den Tankkörper entsteht, ohne dabei undicht zu werden." ersetzt. |
7.1.4.3 Nach dem Wort "siehe" wird das Wort "Kapitel" einfügt.
7.2.8 In der Tabelle wird die Beschreibung für den Trenncode SG72 wie folgt gefasst:
alt | neu |
Siehe 7.2.6.3.2. | "Siehe Tabellen in 7.2.6.3." |
Nr. 2.3 | Der Text wird wie folgt gefasst:
| ||||
Nr. 2.4 | Der Text wird wie folgt gefasst:
| ||||
Nr. 2.5 | Am Ende wird die Angabe "X" durch die Angabe " 1 " ersetzt. | ||||
Nr. 3.5 | Der Text wird wie folgt gefasst:
| ||||
Nr. 3.6 | Die Wörter "da jedoch UN 1183 "Entfernt von" Klasse 3 sein muss, müssen die Stoffe "Entfernt von" einander sein." werden durch die Wörter "da jedoch UN 1183 "Getrennt von" Klasse 3 sein muss, müssen die Stoffe "Getrennt von" einander sein. Zusätzlich muss bei Stauung dieser Stoffe an Deck eines Containerschiffs ein Mindestabstand in Querrichtung von zwei Container-Stellplätzen eingehalten werden und bei Stauung auf Ro/Ro-Schiffen muss ein Abstand in Querrichtung von 6 m eingehalten werden." ersetzt. |
7.3.7.2.1 | In der Tabelle wird in der Spalte "SADT" der Verweis auf die Fußnote 4) gestrichen. |
7.8.6 | Die Absätze 7.8.6.1.1, 7.8.6.1.2 und 7.8.6.1.3 werden als Unterabschnitte 7.8.6.1, 7.8.6.2 und 7.8.6.3 nummeriert. |
7.8.7 | Die Absätze 7.8.7.3.1 und 7.8.7.3.2 werden als Unterabschnitte 7.8.7.3 und 7.8.7.4 nummeriert. |
Folgender Eintrag wird eingefügt:
"Oleylamin, siehe Bemerkung 1 P - -"
Index englisch:
Im Eintrag für "DICHLOROISOCYANURIC ACID, SALTS" werden die Wörter "DICHLOROISOCYANURIC ACID, SALTS" durch die Wörter "DICHLOROISOCYANURIC ACID SALTS" ersetzt.
In den drei Einträgen für "FISHMEAL" werden jeweils das Wort "FISHMEAL" durch die Wörter "FISH MEAL" und das Wort "fishmeal" durch die Wörter "fish meal" ersetzt.
In den drei Einträgen für "FISHSCRAP" werden jeweils das Wort " FISHSCRAP" durch die Wörter "FISH SCRAP" und das Wort "fishscrap" durch die Wörter "fish scrap" ersetzt.
Im Eintrag für "ZINC ARSENATE, ZINC ARSENITE MIX-TURE" werden die Wörter "ZINC ARSENATE, ZINC AR-SENITE MIXTURE" durch die Wörter "ZINC ARSENATE AND ZINC ARSENITE MIXTURE" ersetzt.
ID: 180430
ENDE |