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MSC.1/Rundschreiben 1461 Teil 1
Richtlinien für den Umfang der Überprüfung der Leckstabilität bei neuen Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen und Gastankschiffen
Vom 21. Januar 2015
(VkBl. Nr. 3 vom 14.02.2015 S. 59)
1 Anwendung
Diese Richtlinien gelten für Öltankschiffe, Chemikalientankschiffe und Gastankschiffe, die am oder nach dem 14. Juni 2013 gebaut sind.
2 Quellenangaben
2.1 Generelle IMO-Regelwerke
2.2 Auf Öltankschiffe anwendbare Regelwerke MARPOL Anlage I Regel 28.
2.3 Auf Gastankschiffe anwendbare Regelwerke
2.4 Auf Chemikalientankschiffe anwendbare Regelwerke
3 Allgemeines
3.1 Ausbildung und Schulung
3.1.1 Bei der Planprüfung eingesetzte Mitarbeiter, die sich mit der Überprüfung der Leckstabilität von neuen Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen und Gastank schiffen befassen, müssen mindestens den folgenden formalen Ausbildungshintergrund haben:
die ihrer Arbeit angemessen ist.
3.1.2 Bei der Planprüfung eingesetzte Mitarbeiter, die sich mit der Überprüfung der Leckstabilität von neuen Öltankschiffen, Chemikalientankschiffen und Gastank schiffen befassen, müssen nach Maßgabe theoretischer und praktischer Module, die von der Verwaltung oder einer in ihrem Namen handelnden, anerkannten Organisation (RO) festgelegt sind, ausgebildet sein, um allgemeingültiges Fachwissen und Verständnis zu erwerben und weiterzuentwickeln, die auf die oben genannten Schiffstypen und Stabilitätsbewertungen entsprechend den im vorstehenden Abschnitt 2 angegebenen IMO-Regelwerken anwendbar sind.
3.1.3 Die Ausbildungsmethoden können regelmäßige Überwachung, Überprüfung usw. entsprechend dem System der Verwaltung oder der RO umfassen. Der Nachweis einer durchgeführten Ausbildung ist zu dokumentieren.
3.1.4 Eine Aktualisierung der Qualifikation kann durch die folgenden Verfahrensweisen erfolgen:
3.1.5 Die Aufrechterhaltung der Qualifikation ist bei einer jährlichen Leistungsüberprüfung zu bestätigen.
3.2 Umfang der Stabilitätsüberprüfung
3.2.1 Der Umfang der Leckstabilitäts-Überprüfung wird durch die vorgeschriebenen Leckstabilitätsstandards (anwendbare Leckstabilitätskriterien) und die Zielvorgaben, dem Kapitän des Schiffes eine ausreichende Anzahl von genehmigten Ladefällen zur Verfügung zu stellen, die für die Beladung des Schiffes zu verwenden sind, bestimmt. Im Allgemeinen sind für nicht genehmigte Ladefälle (durch die Verwaltung oder eine in ihrem Namen handelnde RO) die genehmigte KG/GM-Grenzkurve bzw. die genehmigten Grenzkurven oder zugelassene Stabilitätsrechner-Software, welche die Stabilitätsanforderungen (Intaktstabilität und Leckstabilität) für den abzudeckenden Tiefgangsbereich erfüllen, zu verwenden, um die Einhaltung an Bord zu überprüfen.
3.2.2 Im Rahmen der vorstehend festgelegten Überprüfung sind alle Leckszenarien, die in den maßgeblichen Regeln näher beschrieben sind, unter Berücksichtigung der Leckstabilitätskriterien zu untersuchen und zu bewerten.
3.2.3 Die Überprüfung der Leckstabilität und die Genehmigung erfordern eine Prüfung der eingereichten Berechnungen und unterstützenden Unterlagen mit unabhängigen Prüfberechnungen, um zu bestätigen, dass die Ergebnisse der Leckstabilitätsberechnung den maßgeblichen Stabilitätskriterien entsprechen.
3.2.4 Die Prüfung und Zulassung der an Bord installierten Stabilitätsrechner-Software (und einzusetzen für die Beurteilung der Intaktstabilität und Leckstabilität) sind ebenfalls durchzuführen. Ein Stabilitätsrechner umfasst Hardware und Software. Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse und die tatsächlich vom Computerprogramm verwendeten Schiffsdaten sind zu überprüfen.
3.3 Annahmen
3.3.1 Bei allen Ladefällen sind die metazentrische Anfangshöhe und die Kurve der aufrichtenden Hebelarme um den Einfluss der freien Oberflächen von Flüssigkeiten in Tanks zu berichtigen.
3.3.2 Aufbauten und Deckshäuser, die nicht als geschlossen gelten, können bei den Stabilitätsberechnungen bis zu dem Winkel berücksichtigt werden, bei dem ihre Öffnungen geflutet werden. Flutungsstellen (einschließlich Fenster), die nicht wetterdicht verschlossen werden können, sind in jede nach Absatz 3.4.2.6 bestimmte Liste aufzunehmen. Eine vollständige Einhaltung der Reststabilitätskriterien muss erreicht werden, bevor eine solche Stelle eintaucht.
3.3.3 Wenn die aufrichtenden Hebelarme (GZ) der Reststabilitäts-Kurve ermittelt werden, ist die Berechnungsmethode konstanter Verdrängung (wegfallenden Auftriebs) zu verwenden (siehe Abschnitt 6.1).
3.3.4 Die Ladefälle und Anweisungen, die durch den Antragsteller für den Gebrauch der an wendbaren KG/GM-Grenzkurve bzw. -Grenzkurven und Änderungen der Beladungsmuster und repräsentativen Ladungen zur Verfügung gestellt werden, sind so vorgenommen worden, dass sie repräsentativ dafür sind, wie das Schiff eingesetzt werden wird.
3.4 Zur Prüfung vorzulegende Unterlagen
3.4.1 Gestaltung der Unterlagen
Die Unterlagen sollen mit den folgenden Einzelangaben beginnen: Hauptabmessungen, Schiffstyp, Angabe der Intaktzustände, Angabe der Leckzustände und zugehörige beschädigte Abteilungen, KG/GM-Grenzkurve bzw. -Grenzkurven.
3.4.2 Allgemeine Unterlagen und unterstützende Informationen
Die Fälle und der Umfang der weitergehenden Flutung, die bei der Leckstabilitätsanalyse angenommen wurden, müssen im Lecksicherungshandbuch und in den einzureichenden Unterlagen entsprechend der Anlage der Entschließung MSC.281(85) angegeben sein. Einrichtungen zur Verhinderung einer weiteren Flutung müssen auf dem Lecksicherungsplan und im Lecksicherungshandbuch angegeben werden.
3.4.3 Besondere Unterlagen
3.4.3.1 Dokumentation
3.4.3.2. Besondere Berücksichtigung
Für Zwischen-Flutungsstadien vor einer Querflutung (siehe Abschnitte 6.8 und 9.2) oder vor einer weitergehenden Flutung (siehe Abschnitt 6.9) wird ein zweckentsprechender Umfang der Dokumentation, der die vorstehenden Punkte abdeckt, zusätzlich benötigt. Die Zwischenstadien für Ladungsaustritt und Seewassereintritt sind zu überprüfen. Wenn irgendein Stabilitätskriterium während der Zwischenstadien ungünstigere Werte als im Endstadium der Flutung aufweist, müssen diese Zwischenstadien ebenfalls vorgelegt werden.
4 Betriebsbeschränkungen - Beschreibungen/Annahmen
Unter Beachtung des Umfangs der durchzuführenden Überprüfungen ist eine Berücksichtigung der Betriebsbeschränkungen erforderlich.
Die folgenden Beladungsmöglichkeiten sind zu genehmigen:
Wenn der vorgenannte Übereinstimmungsnachweis nicht möglich ist, dann sind die beabsichtigten Ladefälle entweder unzulässig oder der Verwaltung oder einer in ihrem Namen handelnden RO für eine spezielle Genehmigung vorzulegen. Zu diesem Zweck sind geeignete Anweisungen in das Stabilitätshandbuch/Beladungshandbuch aufzunehmen.
Ein genehmigter Ladefall ist ein Ladefall, der von der Verwaltung bzw. RO speziell untersucht und bestätigt worden ist.
4.1 Spezielle Beladungsmuster
4.1.1 Schiffsspezifische Entwurfsbeladungsmuster und Ladungsbeschränkungen sind im Stabilitätshandbuch eindeutig darzustellen. Die folgenden Punkte sind einzubeziehen:
4.1.2 Bei der Überprüfung der Leckstabilität sind alle Ladefälle, die im Stabilitätshandbuch aufgeführt sind, zu untersuchen, mit Ausnahme von Ballast-, Leerschiffs- und Dockungsfällen.
4.2 Umfang zulässiger Ladefälle
Stehen Stabilitäts-Software und KG/GM-Grenzkurve bzw. KG/GM-Grenzkurven nicht zur Verfügung, so kann anstelle von genehmigten bestimmten Ladefällen eine Matrix, die alle zulässigen Bereiche der Beladungs-Parameter (Tiefgang, Trimm, KG, Beladungsmuster der Ladung und spezifisches Gewicht (SG)) übersichtlich definiert, die für das Schiff bei Beladung zulässig sind, während es sich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Intakt- und Leckstabilitätskriterien befindet, für das Stabilitätshandbuch entwickelt werden, wenn ein größerer Grad an Flexibilität als der durch genehmigte bestimmte Ladefälle ermöglichte benötigt wird. Falls diese Information anzuwenden ist, muss sie in einer genehmigten Form vorliegen.
4.3 KG/GM-Grenzkurve bzw. KG/GM-Grenzkurven 4
4.3.1 Falls KG/GM-Grenzkurven zur Verfügung stehen, ist eine systematische Untersuchung der Schwimmfähigkeits-Charakteristik im Leckfall durch Vornahme von Berechnungen durchzuführen, um den erforderlichen Mindest-GM-Wert oder den maximal zulässigen KG-Wert bei einer ausreichenden Anzahl von Tiefgängen innerhalb des Einsatzbereiches zu erhalten, um die Konstruktion einer Serie von Kurven des "erforderlichen GM" oder "zulässigen KG" im Verhältnis zu Tiefgang und Ladetank-Inhalt im Bereich der Beschädigung zu ermöglichen. Die Kurven müssen einen aus reichenden Umfang haben, um betriebliche Trimmanforderungen abzudecken.
4.3.2 Die Überprüfung der KG/GM-Grenzkurven ist ohne jegliche Korrektur für freie Oberflächen durchzuführen. Der tatsächliche Ladefall benutzt die Korrektur für freie Oberflächen (siehe Abschnitt 6.5), wenn die tatsächlichen und zulässigen KG-Werte verglichen werden.
4.3.3 Es ist zu beachten, dass jegliche Änderung des Füllungsgrades, Tiefgangs, Trimms- oder der Ladungsdichte möglicherweise einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse eines Leckfalles haben kann; deshalb sind die folgenden Punkte bei der Berechnung der KG/GM-Grenzkurven sorgfältig zu prüfen:
4.3.4 Leckstabilitätsberechnungen, auf denen die KG/GM-Grenzkurve basiert bzw. die KG/GM-Grenzkurven basieren, sind im Entwurfsstadium durchzuführen. Die aufgezeichneten KG/GM-Grenzkurve bzw. die KG/GM-Grenzkurven, die Stabilitätskriterien (Intakt- und Leck-Kriterien) berücksichtigen, sind in das Stabilitätshandbuch einzufügen.
4.4 Ausgangskrängung
Das Stabilitätshandbuch muss einen Hinweis für den Kapitän enthalten, um eine Ausgangskrängung von mehr als 1 Grad zu vermeiden. Ein dauerhafter Krängungswinkel kann einen wesentlichen Einfluss auf die Stabilität des Schiffes haben, insbesondere im Leckfall.
4.5 Direkte Berechnung an Bord (Stabilitätsrechner)
4.5.1 Jede an Bord installierte Stabilitäts-Software muss alle auf das Schiff anwendbaren Stabilitätsanforderungen abdecken (Intakt- und Leckstabilität).
4.5.2 Die folgenden Arten von Stabilitäts-Software, sofern von der Verwaltung oder einer in ihrem Namen handelnden RO zugelassen (entsprechend dem IS-Code und dem MSC.1/Rundschreiben 1229), sind für die Berechnung von Betriebs-Ladefällen für Tankschiffe an wendbar:
4.5.3 Die Software muss von der Verwaltung oder einer in ihrem Namen handelnden RO zugelassen sein. Der Stabilitätsrechner ist kein Ersatz für die genehmigten Stabilitätsunterlagen, wird aber als eine Ergänzung eingesetzt, um die Stabilitätsberechnungen zu erleichtern.
4.5.4 Ausreichende Schäden unter Berücksichtigung von geringeren Schäden und der Änderung von Tiefgang, Ladungsdichte, Tank-Beladungsmustern und Füllhöhen in den Tanks sind durchzurechnen, um sicherzustellen, dass für jeden möglichen Ladefall die schwerwiegendsten Beschädigungen entsprechend den maßgeblichen Stabilitätskriterien überprüft worden sind.
4.5.5 Die Methodiken zur Feststellung der Übereinstimmung mit den maßgeblichen Stabilitätskriterien sind wie in diesen Richtlinien dargelegt anzuwenden.
5 Modellierungs-Toleranzen des Schiffskörpers und der Abteilungen
5.1 Alle zulässigen Toleranzen müssen Tabelle 1 entsprechen. Sind zwei Werte für die erlaubten Toleranzen vorgesehen, so ist die Prozentabweichung so lange zulässig, wie sie den folgenden linearen Wert für den jeweiligen schiffsformabhängigen Parameter nicht übersteigt.
5.2 Eine Abweichung von diesen Toleranzen dürfen nicht akzeptiert werden, außer wenn die Verwaltung oder eine in ihrem Namen handelnde RO der Ansicht ist, dass es eine zufriedenstellende Erklärung für die Abweichung gibt und dass es keine nachteilige Auswirkung auf die Fähigkeit des Schiffes geben wird, die Stabilitätskriterien einzuhalten.
5.3 Generell ist keine Abweichung für Eingabewerte zulässig; geringfügige Abweichungen durch Rundungen bei der Berechnung oder gekürzte Eingabedaten sind jedoch zulässig.
Tabelle 1 (die maßgeblichen Teile des MSC.1/ Rundschreibens 1229 sind wiedergegeben)
Schiffsformabhängig | Toleranzen |
Wasserverdrängung | 2 % |
Verdrängungsschwerpunkt der Länge, gemessen vom hinteren Lot | 1 % / 50 cm max |
Verdrängungsschwerpunkt der Höhe | 1 % / 5 cm max |
Verdrängungsschwerpunkt der Breite | 0,5 % von B / 5 cm max |
Wasserlinienschwerpunkt der Länge, gemessen vom hinteren Lot | 1 % / 50 cm max |
Einheitstrimmmoment | 2 % |
Breitenmetazentrum | 1 % / 5 cm max |
Längenmetazentrum | 1 % / 50 cm max |
Pantokarenen | 5 cm |
Abteilungsabhängig | Fehlergrenzen |
Volumen oder Tragfähigkeit | 2 % |
Massenschwerpunkt der Länge, gemessen vom hinteren Lot | 1 % / 50 cm max |
Massenschwerpunkt der Höhe | 1 % / 5 cm max |
Massenschwerpunkt der Breite | 0,5 % von B / 5 cm max |
Freie Flüssigkeitsoberflächen | 2 % |
Füllhöhe | 2 % |
Abweichung in % = [(Basiswert - Rechenwert des Bewerbers)/Basiswert] x 100, wobei der " Basiswert" den genehmigten Stabilitätsunterlagen oder dem Rechenmodell entnommen werden kann.
6 Methodik
6.1 Analysemethode
6.1.1 Unabhängige Analysen wenden die Methode "konstante Verdrängung"/"wegfallender Auftrieb" an.
6.1.2 Im Rahmen von Leckstabilitäts-Untersuchungen mit der deterministischen Vorgehensweise, je nach Unterteilung des Schiffes, ist das Ergebnis der Anwendung der Standard-Beschädigungen entsprechend den anwendbaren Vorschriften die Bildung einer Anzahl von Leckfällen, bei denen eine oder mehrere Abteilungen offen zur See sind.
6.1.3 Die Abteilung wird bzw. die Abteilungen werden, einmal beschädigt, nicht als zum Auftrieb des Schiffes beitragend angesehen. Demzufolge stellt sich ein neuer Gleichgewichtszustand ein. Um den neuen Gleichgewichtszustand zu bestimmen und die Stabilität des Schiffes nach der Beschädigung festzustellen wird die Methode "konstante Verdrängung"/"wegfallender Auftrieb" angewendet.
6.1.4 Die neue Schwimmlage kann durch die Annahme bestimmt werden, dass die Verdrängung im beschädigten Zustand gleich der Verdrängung im unbeschädigten Zustand (konstante Verdrängung) verringert um das Gewicht der Flüssigkeiten, die in den beschädigten Abteilungen enthalten waren, ist.
6.1.5 Infolge des wegfallenden Auftriebs der beschädigten Abteilung bzw. Abteilungen hat das verbleibende intakte Schiff durch Tauchung, Krängung und Trimm auszugleichen, bis die Verdrängung im beschädigten Zustand erreicht ist. Nachdem das Gleichgewicht erreicht worden ist und die Endschwimmlage bestimmt ist, können die metazentrische Höhe (GM), die Kurven der aufrichten den Hebelarme (GZ) und die Lagen der Schwerpunkte (KG) berechnet werden, um die Stabilität des Schiffes im Vergleich zu den anwendbaren Vorschriften zu überprüfen.
6.1.6 Bei den Zwischenstadien der Flutung und dem Ausgleich zwischen den Abteilungen durch kleine quer verlaufende Kanäle, d. h. nicht direkt geöffnet zur See, wird die Mehrgewichts-Methode angewendet.
6.2 Bei den Berechnungen verwendete Einzelpunkte
Die folgenden Einzelpunkte werden bei den Berechnungen für die Überprüfung der Leckstabilität verwendet:
6.3 Korrekturen für Ladungsausfluss
6.3.1 In den Fällen, bei denen die Beschädigung den Laderaum (Ladetank) einbezieht, wird angenommen, dass Ladung ausfließt und dass ein Wassereintritt beginnt. Während der Zwischenstadien der Flutung wird davon ausgegangen, dass sowohl Ladung als auch Seewasser in dem beschädigten Tank vorhanden sind (siehe Abschnitt 9.3).
6.3.2 Beim Endzustand wird angenommen, dass die Ladung vollständig verloren gegangen und der Tank bis zur Ebene der Wasserlinie mit Seewasser gefüllt ist.
6.3.3 Die Auswirkung auf die Stabilität des Schiffes infolge Zuflusses und Ausflusses flüssiger Ladung ist auch von den folgenden Parametern abhängig:
6.4 Handhabung der Flutbarkeiten
6.4.1 Die Flutbarkeit eines Raumes bedeutet das Verhältnis des Volumens innerhalb dieses Raumes, von dem angenommen wird, dass es durch Wasser eingenommen wird, zum Gesamtvolumen dieses Raumes. Das Gesamtvolumen ist auf Mallkante zu errechnen, und es dürfen keine Minderungen am Gesamtvolumen aufgrund von Bauteilen (d. h. Steifen usw.) vorgenommen werden. Die Bauteile sind bei den anwendbaren Flutbarkeiten berücksichtigt (siehe auch MSC/Rundschreiben 406/Rev.1 Absatz 3.11).
6.4.2 In Abhängigkeit von den anwendbaren Vorschriften müssen die Flutbarkeiten, angenommen für geflutete Räume als Ergebnis einer Beschädigung, den in Tabelle 2 dargestellten Werten entsprechen.
Tabelle 2
Räume | Flutbarkeiten | |||
MARPOL | ICLL 1 | IBC | IGC | |
für Vorräte bestimmt | 0,6 | 0,95 | 0,6 | 0,6 |
durch Unterkunftsräume belegt | 0,95 | 0,95 | 0,95 | 0,95 |
durch Maschinenanlagen belegt | 0,85 | 0,85 | 0,85 | 0,85 |
Leerräume | 0,95 | 0,95 | 0,95 | 0,95 |
für flüssige Verbrauchsstoffe vorgesehen | 0 bis 0,95 * | 0,95 | 0 bis 0,95 * | 0 bis 0,95 * |
für sonstige Flüssigkeiten vorgesehen | 0 bis 0,95 * | 0,95 | 0 bis 0,95 * | 0 bis 0,95 * |
* Die Flutbarkeit von teilgefüllten Abteilungen muss der in der Abteilung beförderten Flüssigkeitsmenge entsprechen.
1) Hinsichtlich der Anwendung der ICLL-Leckstabilitätsanforderungen wird auf Anhang 1 verwiesen. |
6.4.3 Wann immer eine Beschädigung einen Tank erfasst, der Flüssigkeiten enthält, so ist anzunehmen, dass die Inhalte von dieser Abteilung vollständig verloren sind und durch Seewasser bis zur Höhe der Endgleichgewichtsschwimmlage ersetzt werden.
6.4.4 Andere Werte für die Flutbarkeit können für den Schadensfall sowohl während des Ladungsausflusses als auch des End-Gleichgewichtszustands unter den folgenden Bestimmungen benutzt werden:
6.5 Berechnung freier Oberflächen
(aufrecht, während das Schiff krängt und nach Ladungsausfluss)
Hinsichtlich der Genehmigung tatsächlicher Beladungszustände ist das Folgende zugrunde zu legen:
6.5.1 Freie Flüssigkeitsoberflächen führen zu einer Erhöhung des Gewichtsschwerpunktes (KG) und einer Verringerung der metazentrischen Höhe und des aufrichtenden Hebelarms (GZ-Kurve) des Schiffes. Unter Berücksichtigung der Änderung des Schwerpunktes des Schiffes infolge Verschiebung des Flüssigkeits-Schwerpunktes sind deshalb Korrekturen vorzunehmen. In Abhängigkeit vom Füllungsgrad können freie Oberflächen in Tanks mit flüssigen Verbrauchsstoffen, Seewasserballast und flüssiger Ladung vorkommen.
6.5.1.1 Bei flüssigen Verbrauchsstoffen sind die freien Oberflächen immer zu berücksichtigen, wenn der Füllungsgrad gleich oder weniger als 98 % beträgt:
6.5.1.2 Während einer Beballastung zwischen dem Auslaufen und der Ankunft muss die Korrektur für die freien Oberflächen dem erreichbaren Höchstwert zwischen den vorgesehenen Füllhöhen entsprechen. Dieses gilt auch für den Zustand, bei dem der Füllungsgrad eines Ballasttanks beim Auslaufen 0 % und bei Ankunft 100 % beträgt (oder das Gegenteil).
6.5.1.3. Bei dem in den Absätzen 6.5.1.1 und 6.5.1.2 aufgeführten Flüssigkeitstyp können als Alter native dazwischen liegende Beladungszustände in Betracht gezogen werden, soweit es für notwendig gehalten wird, um das Stadium zu erfassen, bei dem die freien Oberflächen am größten sind. Sie können mit unterschiedlichen Momenten der freien Oberflächen (d. h. tatsächliche Momente der Flüssigkeitsverlagerung) unter Berücksichtigung von tatsächlicher Krängung und tatsächlichem Trimm in Abhängigkeit von den Zwischenwinkeln der GZ-Kurve berechnet werden. Dies ist ein genaueres Verfahren.
6.5.1.4 Mit Ausnahme der Angabe in Regel 27 Absatz 11 Buchstabe b Ziffer v des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 ist bei flüssigen Ladungen der Einfluss einer freien Oberfläche zu berücksichtigen, wenn der Füllungsgrad gleich oder weniger als 98 % beträgt. Wenn der Füllungsgrad gleichbleibend ist, kann die tatsächliche freie Oberfläche zugrunde gelegt werden. Die folgenden beiden Verfahren können unter Berücksichtigung des Einflusses der Momente freier Oberflächen bei intakten Abteilungen für die Berechnung der GZ-Kurve verwendet werden:
6.5.2 Wann immer bei beschädigten Abteilungen der Schaden Ladetanks umfasst, ist folgendes zu berücksichtigen:
6.5.3 Der Einfluss einer freien Oberfläche ist bei einem Krängungswinkel von 5° für jede einzelne Abteilung oder nach Absatz 6.5.1.3 zu berechnen.
6.6 Betrachtung betriebsbedingter Trimmlagen
6.6.1 Für die angenommenen Schäden und die sich daraus ergebenden Leckfälle ist die Leckstabilität für alle zu erwartenden Ladefälle und Änderungen von Tiefgang und Trimm festzustellen.
6.6.2 Beträchtliche Trimmwerte (größer als 1 % Lpp) können am achteren oder vorderen Teil des Schiffes beim Auslauf- und Ankunftszustand vorkommen. In diesem Fall könnten Leckfälle, die den achteren bzw. vorderen Teil des Schiffes mit umfassen, für das Erreichen der Einhaltung der maßgeblichen Kriterien kritisch sein. Um den Trimm zu begrenzen, wird während der Reise Ballastwasser in der für notwendig gehaltenen Menge verwendet. Entsprechend den Anforderungen der Absätze 6.5.1.2 und 6.5.1.3 müssen bei der Berücksichtigung des Einflusses freier Ober flächen während der Beballastung, wenn Zwischenstadien der Reise untersucht werden, die diese Stadien darstellenden Ladefälle auch für die Leckstabilität berechnet werden.
6.7 Einströmstellen
6.7.1 Einströmstelle ist die untere Kante jeder Öffnung, durch die eine fortschreitende Flutung erfolgen kann. Derartige Öffnungen umfassen Luftrohre, Lüfter und solche Öffnungen, die mittels wetterdichter Türen oder Lukendeckel verschlossen sind, und können solche Öffnungen ausschließen, die mittels wasserdichter Mannlochdeckel und kleiner Glattdeckluken, kleiner wasserdichter Ladetank-Lukendeckel, welche die hohe Unversehrtheit des Decks auf rechterhalten, fernbedienbarer wasserdichter Schiebetüren und runder Schiffsfenster vom nicht zu öffnenden Typ verschlossen sind.
6.7.2 Alle Öffnungen, durch die eine fortschreitende Flutung erfolgen kann, sind zu definieren: sowohl wetterdicht als auch ungeschützt. Als Alternative könnte anerkannt werden, nur die kritischsten Öffnungen zu berücksichtigen, die als die Öffnungen an der niedrigsten senkrechten Position und dicht an der Seitenbeplattung gelten. Hinsichtlich der Längenposition hängt es vom achteren oder vorderen Trimm des Anfangszustandes und dem Trimm nach der Beschädigung bei Gleichgewichtsschwimmlage ab. Ungeschützte Öffnungen dürfen innerhalb des für das Schiff erforderlichen Mindestumfangs der Hebelarm-Kurve nicht eingetaucht sein. Innerhalb dieses Umfangs kann das Eintauchen jeder der Öffnungen, die wetterdicht verschlossen werden können, zugelassen werden.
6.8 Querflutungszeit
6.8.1 Die Querflutungszeit ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung über ein Standardverfahren zur Bewertung von Querflutungseinrichtungen (Entschließung MSC.245(83) oder MSC.362(92), wie jeweils zutreffend) zu berechnen.
6.8.2 Sofern der vollständige Flüssigkeitsausgleich in 60 s oder weniger eintritt, ist der Ausgleichstank als geflutet mit den Tanks, die zuerst geflutet sind, anzunehmen, und es brauchen keine weiteren Berechnungen durchgeführt zu werden. Anderenfalls ist die Flutung von Tanks, die als zuerst beschädigt angenommen werden und ein ausgeglichener Tank, in Übereinstimmung mit Abschnitt 9.2 durchzuführen. Nur passive offene Querflutungseinrichtungen ohne Ventile sind für sofortige Fälle einer Flutung zu betrachten.
6.8.3 Wo Querflutungseinrichtungen eingebaut sind, muss die Sicherheit des Schiffes bei allen Flutungsstadien nachgewiesen werden (siehe Abschnitte 9.2 und 10). Querflutungseinrichtungen, sofern eingebaut, müssen eine Leistung haben, mit der sichergestellt wird, dass der Wasserstandsausgleich innerhalb von 10 min erfolgt.
6.8.4 Tanks und Abteilungen, die an einem solchen Ausgleich des Wasserstandes beteiligt sind, müssen mit Luftrohren oder gleichwertigen Vorrichtungen mit ausreichendem Querschnitt versehen sein, damit sichergestellt ist, dass die Wasserausgleichsströmung zwischen den betroffenen Abteilungen nicht verzögert wird.
6.8.5 Räume, die durch Kanäle mit einer großen Querschnittsfläche miteinander verbunden sind, können als gemeinsame Räume betrachtet werden, d. h., die Flutung dieser Räume ist als sofortige Flutung mit einer Ausgleichsdauer von weniger als 60 s zu interpretieren.
6.9 Fortschreitende Flutung (intern/extern) (siehe auch Abschnitte 10.1 und 10.2)
6.9.1 Fortschreitende Flutung ist die Flutung von Abteilungen, die sich außerhalb der angenommenen Schadensausdehnung befinden. Die fortschreitende Flutung kann sich auf Abteilungen mit Ausnahme derjenigen, die als geflutet angenommen werden, durch Einströmstellen (d. h. ungeschützte und wetterdichte Öffnungen), Rohre, Kanäle, Tunnel usw. ausdehnen.
6.9.2 Die Flutung einer Abteilung bzw. von Abteilungen infolge fortschreitender Flutung, die in einer vorhersehbaren und aufeinanderfolgenden Art durch eine Einströmstelle ein tritt, die unter die Schadens-Wasserlinie eingetaucht ist, können zugelassen werden, vorausgesetzt, alle Zwischenstadien und das Endstadium der Flutung erfüllen die geforderten Stabilitätskriterien.
6.9.3 Eine geringe fortschreitende Flutung durch die Rohrleitungen, die sich innerhalb der angenommenen Schadensausdehnung befinden, kann von der Verwaltung zugelassen werden, vorausgesetzt, die durch eine wasserdichte Unterteilung führenden Rohrleitungen haben eine Gesamt-Querschnittsfläche von höchstens 710 mm2 zwischen zwei beliebigen wasserdichten Abteilungen.
6.9.4 Falls die Öffnung (ungeschützt oder mit einer wetterdichten Verschlussvorrichtung versehen) zwei Räume verbindet, darf diese Öffnung nicht berücksichtigt werden, wenn die zwei verbundenen Räume geflutet sind oder keiner dieser Räume geflutet ist. Stellt die Öffnung eine Verbindung zur Außenseite her, so ist sie nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn die verbundene Abteilung geflutet ist.
7 Ausdehnungen der zu berücksichtigenden Beschädigungen
7.1 Größte Ausdehnungen
Die folgenden Vorkehrungen sind in Bezug auf die größte Ausdehnung und die Art der angenommenen Beschädigung anzuwenden:
Tabelle 3
1 | Beschädigung der Seite | MARPOL/IBC/IGC | ICLL (Schiffe vom Typ A) |
1.1 | Längsausdehnung: | 1/3 L 2/3, jedoch nicht mehr als 14,5 m | Einzelne Abteilung zwischen zwei benachbarten Querschotten entsprechend ICLL Anlage I Regel 27 Absatz 12 (d) 1 |
1.2 | Querausdehnung: | B/5, jedoch nicht mehr als 11,5 m (innerhalb der Schiffsseiten rechtwinklig zur Mittellinie in Höhe der Sommerladelinie gemessen) | B/5 oder 11,5 m, je nachdem, welches der kleinere Wert ist (in Höhe der Sommerlademarke von Mallkante Spant rechtwinklig zur Mittellinie gemessen) 1 |
1.3 | Senkrechte Ausdehnung: | Aufwärts ohne Begrenzung (von Innenkante Bodenbeplattung auf Mitte Schiff gemessen) | Von der Grundlinie aufwärts unbegrenzt |
2 | Beschädigung des Bodens 2 | MARPOL/IBC/IGC | |
Für 0,3 L vom vorderen Lot des Schiffes | Für jeden anderen Teil des Schiffes | ||
2.1 | Längsausdehnung: | 1/3 L 2/3, jedoch nicht mehr als 14,5 m | 1/3 L 2/3, jedoch nicht mehr als 5 m |
2.2 | Querausdehnung: | B/6, jedoch nicht mehr als 10 m, | B/6, jedoch nicht mehr als 5 m |
2.3 | Senkrechte Ausdehnung: | MARPOL/IBC: B/15, jedoch nicht mehr als 6 m (gemessen von Innenkante Bodenbeplattung auf Mitte Schiff) IGC: | MARPOL/IBC: B/15, jedoch nicht mehr als 6 m (gemessen von Innenkante Bodenbeplattung auf Mitte Schiff) IGC: |
3 | Boden- schaden durch Aufreißen 3 | MARPOL | |
3.1 | Längsausdehnung: | Bei Schiffen von 75.000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit: 0,6 L (m) vom vorderen Lot des Schiffes gemessen. | |
Bei Schiffen von weniger als 75.000 Tonnen Tragfähigkeit: 0,4 L (m) vom vorderen Lot des Schiffes gemessen. | |||
3.2 | Querausdehnung: | B/3 an jeder beliebigen Stelle des Bodens. | |
3.3 | Senkrechte Ausdehnung: | Aufreißen der äußeren Hülle. | |
1) Siehe Anhang 3. 2) ICLL fordert keinen Bodenschaden. 3) Bodenschaden durch Aufreißen wird nur für Öltankschiffe von 20.000 und mehr Tonnen Tragfähigkeit gefordert |
7.2 Geringere Ausdehnungen
7.2.1 Wenn ein beliebiger Schaden einer geringeren Ausdehnung als der größten Schadensausdehnung nach Tabelle 3 einen ernsteren Zustand zur Folge haben würde, ist ein solcher Schaden zu berücksichtigen (siehe Absatz 4.5.4).
7.2.2 Im Fall eines Gastankschiffes ist eine örtliche Seitenbeschädigung mit einer Eindringtiefe von 760 mm senkrecht zur Außenhaut gemessen an jeder Stelle innerhalb des Ladungsbereichs zu berücksichtigen und Querschotte sind als beschädigt anzunehmen, wenn dies auch in den einschlägigen Unterabsätzen des Absatzes 2.8.1 des IGC-Codes vorgeschrieben ist.
7.3 Gründe für das Nachprüfen geringerer Ausdehnungen einschließlich symmetrischer gegenüber unsymmetrischer Tankanordnungen/Geometrie - Berechnung auf der schwächsten Seite
7.3.1 Für einen gegebenen Ladefall können die folgenden Beispiele von Beschädigungen einer geringeren Ausdehnung eine ernstere Situation zur Folge haben als diejenigen, die durch die größte Beschädigung nach Tabelle 3 verursacht wird:
7.3.1 Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beispiele ist es erforderlich, Beschädigungen geringerer Ausdehnungen unter Berücksichtigung der symmetrischen oder unsymmetrischen Beschaffenheit der Tankanordnungen des Schiffes und Geometrie des Schiffes zu überprüfen. Die Leckstabilität des Schiffes muss im schwersten und schwächsten Fall einer Beschädigung geringerer Ausdehnung sichergestellt sein.
8 Angewandte Begründung für eine Beladungsmuster-Bewertung
Bei Leckstabilitätsberechnungen von Tankschiffen sind die folgenden Auswirkungen infolge unter schiedlicher Beladungsverfahren bei der Festlegung des Überprüfungsumfanges und der einzelnen zu untersuchenden Schadensfälle zu berücksichtigen.
8.1 Homogene gegenüber alternierender Beladung/Teil-Beladung
8.1.1 Bei homogenen Ladefällen kann die Beschädigung von Ladetanks eine größere Auswirkung auf die Reststabilität haben. Ein Ausfluss der geladenen flüssigen Ladung (und geringerer Zufluss von Seewasser) kann die Verdrängung des Schiffes verringern und eine Krängung zur gegenüberliegenden Seite der Beschädigung verursachen. Bei alternierenden Ladefällen hängt die Reststabilität von dem beschädigten Ladetank ab. Eine Beschädigung eines voll beladenen Ladetanks könnte eine Verringerung der Anfangsverdrängung und eine Krängung zur gegenüberliegenden Seite verursachen, aber eine Beschädigung eines leeren Ladetanks könnte die gegenteilige Wirkung haben. Bei der Beschädigung von zwei benachbarten Ladetanks, von denen einer gefüllt und der andere leer ist, könnte die Gesamtwirkung wegen der beiden (teilweise) neutralisierenden Wirkungen weniger stark sein.
8.1.2 Eine Teilfüllung von Tanks mit flüssiger Ladung bewirkt ein großes Moment der freien Oberfläche, wenn sich die Oberfläche nicht mit der Tankoberseite kreuzt und die Krängung im Fall eines Schadens vergrößert. Eine Verringerung der Anfangsverdrängung und der Krängung zur gegenüberliegenden Seite sind jedoch vielleicht nicht so schwerwiegend. Der Trimm des Schiffes als eine Folge einer Beschädigung kann aufgrund vieler teilgefüllter Tanks erheblich sein.
8.2 Symmetrisches und unsymmetrisches Beladungsmuster
Im Allgemeinen sind Leckstabilitätsberechnungen für beide Schiffsseiten durchzuführen. Bei symmetrischer Beladung (alternierend, homogen, voll, teilgefüllt oder leer) kann jedoch die Leckstabilitätsberechnung für nur eine Seite des Schiffes genehmigt werden, wenn das Schiff und alle Öffnungen ebenfalls symmetrisch sind und die Anfangskrängung nach Backbordseite oder Steuerbordseite gleich Null ist.
8.3 MSC/Rundschreiben 406/Rev.1
Zusätzliche Informationen bezüglich der Angelegenheiten der Intakt- und Leckstabilität für Tankschiffe können im MSC/Rundschreiben 406/ Rev.1 gefunden werden, das auch die Anwendung der Richtlinien für die einheitliche Anwendung der Schwimmfähigkeits-Anforderungen des Chemikalientankschiff-Codes (BCH-Code) und des Gastankschiff-Codes (GC-Code) auf den IBC-Code und den IGC-Code empfiehlt.
9 Zwischenstadien der Flutung einschließlich Ausgleich des Wasserstandes (sofern es überhaupt dazu kommt) und Ladungsausfluss
Die Zwischenstadien der Flutung umfassen den Flutungsvorgang vom Beginn bis zum Ende der Flutung, aber ohne die Endgleichgewichtsschwimmlage im Leckfall (siehe auch Absatz 3.4.3.2). Die Zwischenstadien sind für alle Schiffe im Entwurfs-Bewertungsstadium umfassend zu überprüfen.
9.1 Basis für die Überprüfung der Zwischenstadien der Flutung und die angewandten Mindest-Stabilitätskriterien
Die für die Endgleichgewichtsschwimmlage maßgeblichen Stabilitätskriterien müssen auch für alle Zwischenstadien erfüllt werden. Wenn irgendein Stabilitätskriterium während der Zwischenstadien ungünstigere Werte als im Endstadium der Flutung aufweist, müssen diese Zwischenstadien ebenfalls vorgelegt werden.
9.2 Anzahl der berücksichtigten Zwischenstadien
9.2.1 Für alle Schadensfälle ist eine ausreichende Anzahl von Zwischenstadien zu untersuchen. Es wird allgemein empfohlen, fünf Zwischenstadien der Flutung zu benutzen (siehe auch Abschnitte 6.8, 6.9 und 10.1).
9.2.2 Ist das Schiff mit nichtverzögerungsfreien (mehr als 60 s) passiven Ausgleichseinrichtungen oder nichtpassiven Ausgleichseinrichtungen jeder Größe ausgerüstet, ist das folgende Verfahren anzuwenden:
9.3 Ladungsaustritt und Flutungswassereintritt
9.3.1 Ein zweckmäßiges Verfahren zur Berechnung der Schwimmlage und der verbleibenden aufrichtenden Momente während der Zwischenstadien der Flutung ist das Verfahren des erhöhten Gewichts, bei dem der unbeschädigte Zustand um die Gewichte des einfließenden Flutungswassers und der ausfließenden Ladung korrigiert wird.
9.3.2 Während jedes Stadiums ist eine angenommene Menge zusätzlichen Flutungswassers und/oder ausfließender Ladung zu verwenden. Das folgende Verfahren wird empfohlen:
Beispielrechnung siehe Anhang 5.
9.3.3 Alternative Verfahren können anerkannt werden, zum Beispiel:
9.3.4 Unter Beachtung, dass bei der Berechnung der Stabilität im End-Leckzustand angenommen wird, dass sowohl die flüssige Ladung als auch der Auftrieb des beschädigten Raumes verloren sind, wird es deshalb sowohl als vertretbar als auch folgerichtig an gesehen, die Kurve der aufrichtenden Hebelarme (GZ) der Reststabilität in jedem Zwischenstadium auf der Verdrängung im unbeschädigten Zustand abzüglich des Verlustes der gesamten flüssigen Ladung in jedem Stadium zu begründen.
9.4 Behandlung freier Oberflächen und KG-Korrektur
9.4.1 Unter gebührender Berücksichtigung der Anforderungen des Absatzes 6.5.1.1 wird allgemein empfohlen, bei der Ermittlung der Übereinstimmung mit den maßgeblichen Leckstabilitätskriterien durch direkte Berechnungen der tatsächlichen Ladefälle die tatsächlichen Momente der Flüssigkeitsverlagerung für alle Füllungsgrade der Tanks zu verwenden.
9.4.2 Hinsichtlich der Behandlung freier Oberflächen von gefluteten Räumen und unter Beachtung, dass es eine Kombination von leeren und beladenen Tanks innerhalb der Schadensausdehnung geben wird, sind alle beschädigten Abteilungen als einzeln geflutet während der Zwischenstadien anzusehen, d. h. einzelne freie Oberflächen. (Die Abteilungen werden beim End-Leckzustand als offen zur See angesehen).
10.1 Wasserdichtigkeit und Wetterdichtigkeit
10.1.1 Die in Abschnitt 2 angegebenen verbindlichen Regelwerke schreiben vor, dass sich die Endschwimmlage unter Berücksichtigung von Tauchung, Krängung und Trimm unterhalb der untersten Kante jeder Öffnung befinden muss, durch die eine fortschreitende Flutung erfolgen kann. Derartige Öffnungen umfassen Luftrohre (unabhängig von den Verschlussvorrichtungen) und solche Öffnungen, die mittels wetterdichter Türen oder Lukendeckel verschlossen sind, und können solche Öffnungen ausschließen, die mittels wasserdichter Mannlochdeckel und Glattdeckluken, kleiner wasserdichter Ladetank-Lukendeckel verschlossen sind, welche die hohe Unversehrtheit des Decks auf rechterhalten, fernbedienbare wasserdichte Schiebetüren und runde Schiffsfenster vom nicht zu öffnenden Typ.
10.1.2 Innerhalb des vorgeschriebenen Umfangs der Reststabilität kann das Eintauchen jeder der vorstehend aufgeführten Öffnungen und sonstiger Öffnungen, die wetterdicht verschließbar sind, gestattet werden.
10.1.3 Im End-Gleichgewichtszustand dürfen wasserdichte Notausstiegsluken nicht unterhalb der Wasserlinie in der Leck-Gleichgewichtsschwimmlage eingetaucht sein und müssen als wetterdichte Öffnungen behandelt werden 6.
10.1.4 Bei einem Notgenerator-Raum muss die niedrigste Stelle des Raumes oberhalb der Wasserlinie in der Endgleichgewichtsschwimmlage im Leckfall verbleiben. Jede Öffnung, die zu diesem Raum führt, ist als ungeschützt oder wetterdicht, soweit zutreffend, zu behandeln.
10.1.5 Es gelten die folgenden Grundsätze:
10.1.6 Wasserdichte Hängetüren im hinteren Schott eines Raumes in der Back dürfen nach einer Beschädigung nur eintauchen, wenn eine mögliche fortschreitende Flutung auf eine einzige verhältnismäßig kleine Abteilung begrenzt ist, welche in einer vorhersehbaren und aufeinanderfolgenden Weise fortschreitend geflutet wird, bei der alle Zwischenstadien der Flutung (mit Ausnahme von nicht fortschreitender Flutung) und das Endstadium der Flutung die vorgeschriebenen Stabilitätskriterien erfüllen. Über die erste Flutung der Back hinaus ist keine weitere fortschreitende Flutung zu lässig. Diese Vorgehensweise ist nur zulässig, nachdem alle anderen Möglichkeiten wie beispielsweise eine Erhöhung der Süllhöhe, ein Versetzen der Tür und nur eine Zugangsmöglichkeit von oben gezeigt haben, dass sie in der Praxis nicht durchführbar sind.
10.2 Ungeschützte Öffnungen
Die Reststabilitätskurven der aufrichtenden Hebelarme (GZ) sind beim niedrigsten Eintauchwinkel einer ungeschützten Öffnung zu begrenzen.
Anwendbare Leckstabilitätsvorschriften für neue Öltankschiffe, Chemikalientankschiffe und Gastankschiffe | Anhang 1 |
Schiffstyp | Erteilter Freibord | Länge | Vorschriften |
Öltankschiff 1 | Schiff vom Typ "A" mit erteiltem Freibord von weniger als Typ "B" | L < 150 m | MARPOL Anlage 1 |
L > 150 m | MARPOL Anlage 1 + ICLL Regel 27 | ||
Nicht weniger als Typ " B" | Unabhängig von der Länge | MARPOL Anlage 1 | |
Flüssiggastankschiff 1 | Schiff vom Typ "A" mit erteiltem Freibord von weniger als Typ"B" | L < 150 m | IGC-Code |
L > 150 m | IGC-Code + ICLL Regel 27 | ||
Nicht weniger als Typ " B" | Unabhängig von der Länge | IGC-Code | |
Chemikalientankschiff 1 | Schiff vom Typ "A" mit erteiltem Freibord von weniger als Typ "B" | L < 150 m | IBC-Code |
L > 150 m | IBC-Code + ICLL Regel 27 | ||
Nicht weniger als Typ " B" | Unabhängig von der Länge | IBC-Code | |
1) Schiffe, welche die vorstehenden Vorschriften erfüllen, brauchen die Leckstabilitätsvorschriften des Teils B-1 Kapitel II-1 SOLAS nicht zu erfüllen. |
Erläuterungen zur Berechnung freier Oberflächen mit unterschiedlichen Momenten der freien Oberfläche und zu tatsächlichen Momenten der Flüssigkeitsverlagerung unter Berücksichtigung von tatsächlicher Krängung und tatsächlichem Trimm in Abhängigkeit von den Zwischenwinkeln der GZ-Kurve | Anhang 2 |
In nachstehender Abbildung wird dargestellt, dass das Moment der freien Oberfläche in Abhängigkeit vom Füllungsgrad und von der Krängung erheblich verringert werden kann. Deshalb stellen Berechnungen mit dem tatsächlichen Moment der Flüssigkeitsverlagerung einen realistischeren Zu stand dar. In Fällen, bei denen der Einfluss freier Oberflächen eine erhebliche Auswirkung hat (d. h. große Tanks), liefert dieses Verfahren einen realistischeren Wert und kann für die Berechnungen der Leckstabilität verwendet werden.
Darstellung der Längsausdehnung eines Schadens nach dem Protokoll von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966 Anlage I Regel 27 Absatz 12 (d) | Anhang 3 |
Die Längsausdehnung einer einzelnen Abteilung kann variieren, je nachdem, ob die quer verlaufen den Seitentankschotte B/5 (oder 11,5 m, je nachdem, welches der kleinere Wert ist) überschreiten oder nicht: siehe die Schäden in der nachstehenden Skizze.
Beispiel dafür, wie Schäden geringerer Ausdehnung bestimmt werden | Anhang 4 |
1 Seitenschaden
1.1 Beschädigte Abteilungen größter Ausdehnung
1.1.1 C5, C3, C41.2 Beschädigte Abteilungen geringerer Ausdehnung
1.2.1 C5
1.2.2 C5, C4
1.2.3 C3, C5
2 Bodenschaden
2.1 Beschädigte Abteilungen größter Ausdehnung
2.1.1 C4, C1
Berechnungsbeispiel der Abnahme der Masse der flüssigen Ladung und der Zunahme der Masse des einfließenden Flutungswassers | Anhang 5 |
Anfangsfüllung = 540 Tonnen bei SG = 1,800
Endfüllung bei Gleichgewichtszustand = 240 Tonnen bei SG = 1,025
(SG = specific gravity = relative Dichte)
Stadium | Angenommene Gesamtmasse in der Abteilung | Angenommene Masse bei ursprünglichem SG | Angenommene Masse des Seewassers | Gesamtvolumen angenommen in der Abteilung | SG angenommen in der Abteilung |
0 | 540 | 540 | 0 | 300,0 | 1,800 |
1 | 490 | 450 | 40 | 289,0 | 1,695 |
2 | 440 | 360 | 80 | 278,0 | 1,583 |
3 | 390 | 270 | 120 | 267,1 | 1,460 |
4 | 340 | 180 | 160 | 256,1 | 1,328 |
5 | 290 | 90 | 200 | 245,1 | 1,183 |
6 | 240 | 0 | 240 | 234,1 | 1,025 |
________
1) Die Anwendung der Regel 2s7 des Protokolls von 1988 zu dem Internationalen Freibord-Übereinkommen ist im Anhang 1 erläutert
2) Für die Ausarbeitung einer Vorlage von Stabilitäts-Unterlagen für eine Genehmigung ist die Mindestanzahl von Ladefällen, die für eine Genehmigung vorzulegen sind, eine Funktion der für das Schiff beabsichtigten Betriebsweise. In dieser Hinsicht gibt das MSC/Rundschreiben 406/Rev.1 eine Anleitung und bestimmt die Konzepte der "Tanker mit bestimmtem festgelegten Einsatz" und "Produktentanker" zwecks Durchführung von Stabilitäts-Genehmigungen von Schiffen, die nach dem IBC-Code und dem IGC-Code zertifiziert sind sowie entsprechender Behandlung von Schiffen, denen Tropen-Freiborde zugeteilt wurden.
3) Einzelheiten von wasserdichten, wetterdichten und ungeschützten Öffnungen sind in den Lecksicherungsplan und das Lecksicherungshandbuch entsprechend dem MSC.1/Rundschreiben 1245 aufzunehmen.
4) Um Schwierigkeiten in Verbindung mit der Entwicklung von geeigneten KG/GM-Grenzkurven und ihren Einschränkungen bei betrieblicher Leistungsfähigkeit zu vermeiden, wird empfohlen, dass eine genehmigte Stabilitäts-Software des Typs 3 an Bord installiert wird.
5) Auf die Erläuterungen zu den Unterteilungs- und Leckstabilitäts-Vorschriften im Kapitel II-1 SOLAS (Entschließung MSC.281(85)) wird verwiesen.
6) Diese Anforderung gilt nur für Fluchtwege aus Räumen, die keine Tanks sind.
*) Durch die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr wird hiermit das Rundschreiben des Schiffssicherheitsausschusses MSC der IMO MSC.1/Rundschreiben 1461, "Richtlinien für die Überprüfung der Leckstabilitätsanforderungen für Tankschiffe", in deutscher Sprache amtlich bekannt gemacht.
Zu Teil 2 =>
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