Regelwerk, Gefahrgut/Transport
26. ADR-AusnV
- Inhalt =>
M359 Kennzeichnung von Nicht-UN-Flaschen mit der UN-Nummer 1001 Acetylen, gelöst und der UN-Nummer 3374 Acetylen, lösungsmittelfrei
M356 Beförderung von Abfällen, die mit freiem Asbest kontaminiert sind
M354 Natrium-Ionen-Batterien
M350 Beförderung gefährlicher Güter in Maschinen, Geräten oder Gegenständen
M348 Beförderung von UN 3509 in loser Schüttung
M347 Beförderung des Affenpockenvirus
M346 Beförderung von Farbresten (Abfällen)
M344 Beförderung elektronischer Sprengkapseln der UN-Nummern 0511, 0512 und 0513
M343 Umweltgefährdende Stoffe der UN-Nummer 3082 und die Anforderung an die Leistungsprüfung der Verpackung
M340 Beförderung von NATRIUM-IONEN-BATTERIEN und NATRIUM-IONEN ZELLEN MIT ORGANISCHEM ELEKTROLYTEN
M338 Beförderung von Gemischen aus BUTADIENE UND KOHLENWASSERSTOFF, GEMISCH, STABILISIERT der Klasse 2
M336 Wiederkehrende Prüfung und von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2
M335 Beförderung von zusammengesetzten Lithiumbatterien (UN 3090 3091 3480 und 3481), die nicht mit einem Überladeschutz ausgerüstet sind
M334 Bescheinigungen für Sicherheitsberater gemäß Absatz 1.8.3.7 des ADR
M333 Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR
M332 Prüfung vom LSA-III-Stoffen mit geringer spezifischer Aktivität
M331 Wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2
M330 Bescheinigungen über die Ausbildung von Fahrzeugführern gemäß Absatz 8.2.2.8.2 des ADR und Bescheinigungen für Sicherheitsberater gemäß Absatz 1.8.3.7 des ADR
M327 Wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Tanks und UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC)
M326 betreffend die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen für die Beförderung von Gasen der Klasse 2
M325 über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt
6.10.4 ADR sowie die Zulassungsbescheinigungen für Fahrzeuge gemäß Unterabschnitt 9.1.3.4 ADR
M324 über Bescheinigungen über die Fahrzeugführerschulung gemäß Absatz 8.2.2.8.2 ADR und Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte gemäß Unterabschnitt 1.8.3.7 ADR
M321Stoffe unter der UN-Nummer 3316 CHEMIE-TESTSATZ oder ERSTE-HILFE-AUSRÜSTUNG in Verbindung mit der Sondervorschrift 671 und dem Unterabschnitt 1.1.3.6
M319 Mehrfachkennzeichnung von Verpackungen, IBC und Großverpackungen
M318 Beförderung von Gasen der Klasse 2 in vom US Department of Transportation im Zusammenhang mit 1.1.4.2 zugelassenen nachfiillbaren Druckgefäßen
M315 Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
M314 Beförderung von Stoffen der UN-Nummern 1002, .... (Gasspeichersysteme)
M313 Beförderung von zur Vernichtung vorgesehener explosiver Stoffe und Gegenstände der Streitkräfte
M312 Beförderung von Gegenständen, die gefährliche Güter enthalten, n.a.g.
M307 Beförderung von beschädigten oder defekten Lithiumbatterien, die unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigen
M306 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert
M305 Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
M303 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien, die in Geräten von privaten Haushalten enthalten sind und die zur Beseitigung von Schadstoffen zur Demontage, zum Recycling oder zur Entsorgung gesammelt und zur Beförderung aufgegeben werden
M299 Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in Gasflaschen des US Department of Transportation im Rahmen von Unterabschnitt 1.1.4.2
M296 Beförderung von hybriden Lithiumbatterien, die sowohl primäre Lithium-Metall-Zellen als auch wiederaufladbare Lithium-Ionen-Zellen enthalten
M273 Kennzeichnung von Flaschen für Gase
M266 Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen
mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind
M294 Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen- Batterie-Baugruppen (UN 3480)
M253 Beförderung von Heizöl, schwer und Rückstandsheizöl
M19, M88, M89; M90, M 92, M94; M100, M106, M109, M110, M113, M114, M116, M119, M120, M121, M 122, M 123, M125, M126, M127, M129, M132, M133, M134, M136, M137, M139, M140, M144, M146, M147, M148, M153, M155, M160, M163, M165, M168, M169, M170, M171, M173, M174, M175, M179, M180, M181, M183, M184, M185, M186, M187, M189, M194, M195, M197, M199 , M200, M201, M202, M204, M205, M206, M207, M209, M210, M211, M213, M214, M216 , M219, M220, M221, M222, M223, M224, M226, M228. M229. M230, M231, M232. M233, M234, M235, M 238, M 239, M240, M242, M243, M244, M245, M246, M249, M250, M251, M252, M257, M259, M260, M261, M264, M267, M268, M271, M272, M274, M275, M280 , M282 (aufgehoben)
M237 Beförderung verschiedener Gase der Klasse 2 in DOT-Gasflaschen im Rahmen von Abschnitt 1.1.4.2 ADR
M281 Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
M282 Beförderung von UN 1361 KOHLE, Verpackungsgruppe III und UN 3088 SELBSTERHITZUNGSFÄHIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, N. A. G., Verpackungsgruppe III
M284 Beförderung von viskosen flüssigen Stoffen, die ebenfalls umweltgefährdend sind, wenn sie in Gefäßen mit einem Fassungsraum von nicht mehr als 5 Litern befördert werden
M285 Beförderung von Ausrüstungen mit Lithium-Zellen und -Batterien
M286 Durchfahrtsbeschränkung in Straßentunnel
M289 Beförderung erwärmter Stoffe zum Zweck der Aufbringung von Straßenmarkierungen
M290 Beförderung infizierter Tiere
M292 Beförderung von beschädigten Lithium-Batterien, die unter den gemäß Sondervorschrift 376 von der zuständigen Behörde genehmigten Bedingungen befördert werden
M293 Verwendung von verflüssigtem Erdgas (LNG), verdichtetem Erdgas (CNG) und Flüssiggas (LPG) als Treibstoff für Fahrzeuge, die gefährliche Güter befördern
M294 Beförderung von Prototypen großer Lithium-Ionen-Batterie-Baugruppen (UN 3480)
M295 Beförderung von Lithiumzellen und -batterien aus Produktionsserien von höchstens 100 Zellen und Batterien oder Vorproduktionsprototypen von Zellen und Batterien, sofern diese Prototypen für die Prüfung befördert werden (UN 3090 - 3091 - 3480 - 3481)