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Lehr- /
Lernschwerpunkt
Lehr-/ LerninhalteS/ELehr- /
Lern- methode
StufeUEHinweise
1 EinführungÜberblick über Entstehung und Entwicklung der Gefahrgutvorschriften Vortrag medien- unterstütztI1 
Internationale und nationale Organisationen wie
UNO, IMO, IAEA, UNECE, ZRK, ADN-Sicherheitsausschuss, ECE/WP.15, OTIF, RID-Fachausschuss, GT
     
Internationale und nationale Regelwerke wie

UN-Modellvorschriften, ADR, RID, ADR-AusnahmeVO (Multilaterale Vereinbarungen), RID-AusnahmeVO (Multilaterale Sondervereinbarungen), IMDG-Code, ADN, ICAO-TI, EU-Richtlinien, Gesetz zum ADR, GGBefG, GGVSEB, GGVSee, GGAV, GGKontrollV, GbV, GGKostV, RSEB, Technische Richtlinien, ODV

    Insbesondere EU-Richtlinie 2008/68/EG
(in der Fassung der Richtlinie 2010/61/EU)
2 Bestimmungen des Gefahrgut-
beförderungs- gesetzes
GGBefG

Überblick über die §§ 1-12

 Vortrag medien- unterstütztIV2 
§ 1 Geltungsbereich     
§ 2 Begriffsbestimmungen     § 2 Begriffsbestimmungen:
vertieft behandeln (siehe amtliche
Begründung)
§ 3 Ermächtigungen     
§ 5 Zuständigkeiten     
§ 6 Allgemeine Ausnahmen     
§ 7 Sofortmaßnahmen    Zu § 7 ggf. aktuelle SofortmaßnahmeVO nennen
§ 8 Maßnahmen der zuständigen Behörden (Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisung von Gefahrguttransporten)     § 8 und 9:
Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB)
Länderzuständigkeiten, GüKG
§ 9 Überwachung     § 8 und 9:
Ermächtigungsgrundlagen für Kontrollen darstellen (Verweis auf Zuständigkeiten gem. §§ 6 - 16 GGVSEB)
§ 10 Ordnungswidrigkeiten     § 10 Ordnungswidrigkeiten:
1. eigenständige Bußgeldnormen nach Abs. 1 Nr. 2 bis 5
2. Zusammenhang mit §§ 17 - 35 und 37 GGVSEB
3. Hinweis auf Verjährungsfrist
§ 11 Strafvorschriften    Konkurrenz § 11 GGBefG zum § 328 StGB ansprechen
§ 12 Kosten    GGKostV


Lehr- /
Lernschwerpunkt
Lehr-/ LerninhalteS/ELehr- /
Lernmethode
StufeUEHinweise
3 Bestimmungen der GGVSEBGGVSEB mit Hinweis auf Erläuterungen in der RSEB
Überblick über §§ 1 bis 38 und Anlagen 1 und 2
 VortragIV4 
§ 1 Geltungsbereich     § 1 als Bindeglied zwischen GGBefG und Gesetz zum ADR/COTIF im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen darstellen
§ 2 Begriffsbestimmungen     § 2 Begriffsbestimmungen können ggf. in dem Schwerpunkt "Begriffsbestimmungen und Definitionen" zusammen mit den Begriffsbestimmungen des GGBefG und des ADR/RID behandelt werden
§ 3 Zulassung zur Beförderung     
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten    Hinweis auf § 37
§ 5 Ausnahmen    Nach § 5 Abs. 7 auch für die Ressorts des Innern, der Justiz und der Finanzen möglich
§§ 6 - 16 Zuständigkeiten     
§§ 17 - 34a Pflichten    vertiefte Behandlung unter Verantwortlichkeiten
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr    Zu § 35 und Anlage 1 (Überblick)
eingangs nur Hinweis: § 35 sollte als Einzelthema mit mind. 2 UE in der zweiten Seminarwoche behandelt werden
§ 36 Prüffrist für FeuerlöschgeräteS    
§ 37 Ordnungswidrigkeiten    vertiefte Behandlung der Verantwortlichkeiten
Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog)
§ 38 Übergangsbestimmungen     
Anlagen 1 und 2
Anwendbarkeit der Anlagen im nationalen/ internationalen Verkehr
    zu Anlage 2 (Überblick)

materielle Einzelregelungen der Anlage 2 sind bei den speziellen Themenbereichen des ADR/RID jeweils anzusprechen

4 Bestimmungen des Gesetzes zum ADREuropäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Guter auf der Straße (ADR)SVortrag
medien-
unterstützt
IV1Artikel des Übereinkommens kurz besprechen und Bezug zu entsprechenden Bestimmungen des GGBefG herstellen

Hinweis auf die Möglichkeit von Multilateralen Vereinbarungen geben (Art. 4 Nr. 3 des Übereinkommens)
Artikel 2 des Gesetzes zum ADR als Schnittstelle zur GGVSEB

Bestimmungen des Übereinkommens zum COTIFÜbereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Anhang B (CIM)
Anhang C (RID)
Gesetz zum Überkommen über den internationa len Eisenbahnverkehr (COTIF)
EZwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF)
CIM:
Artikel 6 Beförderungsvertrag
Artikel 7 Inhalt des Frachtbriefes
5 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID)

Aufbau und Systematik
Überblick über die Teile 1 bis 9 ADR und Teile 1 bis 7 RID
 VortragIII2Systematik und Gliederung der einzelnen Teile darstellen
Inhaltsverzeichnis als Hilfsmittel verwenden
Beförderungsvorgang vom Absender bis zum Empfänger (Teile 1 bis 9) darstellen
Systematik der Tabelle A
Teil 1 Allgemeine Vorschriften     
Teil 2 Klassifizierung     
Teil 3 Gefahrgutverzeichnis und Freistellungen bei der Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen     
Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks     
Teil 5 Vorschriften für den Versand     
Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks    (nur "S": Auf Besonderheiten des Kap. 6.12 (MEMU) einzugehen.)
2010/35/EG (TPED) und ODV
Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung     
Teil 8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der BeförderungS    
Teil 9 Vorschriften für den Bau und die Zulassung der FahrzeugeS    
6 Gefahreneigenschaften und KlassifizierungTeil 2 ADR/RID - Klassifizierung Experimentalvortrag
AV-Medien
Video Gefahrgutversuche zur Klasseneinteilung
II4 
2.1 - Allgemeine Vorschriften
  • Einteilung in Klassen 1 bis 9
  • Grundsätze der Klassifizierung
  • Anwendung der Tabelle der überwiegenden Gefahr (Unterabschnitt 2.1.3.10)
    Sicherheitsdatenblatt vorstellen
2.2 - Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen
  • Kriterien der einzelnen Klassen (Eigenschaften und Klassifizierungscodes)
  • Unterklassen (Klasse 1)
  • nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe
  • Verzeichnis der Sammeleintragungen
    (Entscheidungsbäume)
    Klassifizierungscode für die Anwendung erläutern


Lehr-/ Lern- schwerpunkt Lehr-/ LerninhalteS/ELehr-/ LernmethodeStufeUEHinweise
7 Relevante Begriffsbestimmungen und Definitionen1.2 ADR/RID
§ 2 GGVSEB
 VortragII1nationale Unterschiede zu § 2 GGVSEB darstellen
8 Allgemeine Sicherheitspflichten /SicherheitsvorsorgeAbschnitt 1.4.1 ADR/RID
§ 4 GGVSEB
1.10 ADR/RID Vorschriften für die Sicherung
VortragII1 
SicherungVCI-Leitfaden beachten (siehe RSEB)
9 Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften- Abschnitt 8.1.2 ADR Vortrag GruppenarbeitIV8 
- Relevante Papiere (GGVSEB/ ADR/RID) Präsentation von Musterpapieren   
- Beförderungspapier / Frachtbrief (Abschnitt 5.4.1 ADR/RID)     
- Container-/ Fahrzeug-/ Wagenpackzertifikat (Abschnitt 5.4.2 ADR/RID)S   Hinweis auf IMDG-Code
- Schriftliche Weisungen (Abschnitt 5.4.3 ADR/RID),     
- Dokumente mit Angaben über begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU)
(Unterabschnitt 5.5.2.4 ADR/RID
     
- Dokumente im Zusammenhang mit der Beförderung von Fahrzeugen / Wagen oder Containern, die gekühlt oder konditioniert und vor der Beförderung nicht vollständig belüftet wurden (Unterabschnitt 5.5.3.7.1 ADR/RID)     
- ADR- Bescheinigung (Abschnitt 8.2.1 ADR)S    
- Lichtbildausweis Abschnitt 8.1.2 und Kapitel 1.10     
- Zulassungsbescheinigung (Abschnitt 9.1.1 / 9.1.2 ADR)S    
- Fahrwegbestimmung (§ 35 GGVSEB)
- Reservierungsbestätigung der Bahn
- Beförderungspapier für den Bahntransport
- Bescheinigung EBA/WSD
S    
- Ausnahmen (§ 5 GGVSEB, GGAV)     
- Zeitweilige Abweichungen (1.5 ADR/RID)     
- Transportgenehmigung ADR/RID (5.4.1.2.1 c), 5.4.1.2.3.3, 2.2.41.1.13, 2.2.52.1.8)
- Sonstige Unterlagen
    Überblick über die nach anderen Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Unterlagen: z.B. Abfallbegleitschein, Sprengstoffbefähigungsschein, siehe auch RSEB
10 Beförderungsarten
  • Versandstücke
  • Lose Schüttung
  • Tanks
 Vortrag
Bilder
II1Unterschiede und Gemeinsamkeiten der materiellen Einzelfallregelungen bei der jeweiligen Beförderungsart vertiefen (z.B. Abgrenzung IBC - Tankcontainer, Anwendbarkeit 1.1.3.6 - Schulungsbescheinigung)
11 Beförderung in VersandstückenBegriffsbestimmungen in 1.2.1
Inhalte der Tabelle A
Spalten 4, 7 bis 9b im Zusammenhang mit Versandstücken
Spalte 6 - Sondervorschriften in Kapitel 3.3 im Zusammenhang mit Verpackungen
 Vortrag
Gruppenarbeit

Einzelne Verpackungen anhand von Mustern / Bildern zeigen

IV20auf Besonderheiten der Klassen 1 und 7 nur hinweisen
4.1 Verwendungsvorschriften     
Allgemeine Grundsätze für Verpackungen in 4.1.1 bis 4.1.3     
Spalten 8 und 9a - System der Verpackungsanweisungen 4.1.4     
Sondervorschriften in 4.1.5 bis 4.1.9     
Spalte 9b - Sondervorschriften für die Zusammenpackung 4.1.10     
6.1 bis 6.6 Bau- und Prüfvorschriften Video  Zuständige Behörden gemäß §§ 6 -16 GGVSEB benennen
Codierung erläutern
auf Prüfbericht hinweisen
5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut    Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen bei Behandlung von Kapitel 5.2 erläutern
5.2 Kennzeichnung und Bezettelung Video
Bilder
  Hinweis auf Kennzeichnung und Bezettelung von Umverpackungen (5.1.2.1)
Zusätzliche Vorschriften in 5.2.1.5 bis 5.2.1.9 und 5.2.2.1.9 bis 5.2.2.1.11
Spalte 6 i.V.m. SV nach 3.3 für Kennzeichnung durch Gefahrzettel
     
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Containern, Fahrzeugen und Wagen    Besonderheiten der Wechselbehälter erläutern
5.4 Dokumentation    Inhalt des Abschnittes "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen
5.5 Sondervorschriften
- für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU)
- für Versandstücke, Fahrzeuge / Wagen und Container mit Stoffen, die bei der Verwendung zu Kühl- oder Konditionierungszwecken eine Erstickungsgefahr darstellen können
     
7.1 Allgemeine Vorschriften Gruppenarbeit  nur allgemeine Hinweise zu Teil 7
CSC- Übereinkommen erläutern
7.2 Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken     
7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung    Empfehlung: das Thema "Ladungssicherung" in einem besonderen Seminar vertiefen
Besonderheiten im Eisenbahnverkehr beachten (Schutzabstände)
7.6 Vorschriften für den Versand als ExpressgutE   i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.2 RID
7.7 Hand- und ReisegepäckE   i. V. m. Unterabschnitt 1.1.2.3 RID
8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das BordgerätS   auf nationale Regelungen in Anlage 2 zur GGVSEB hinweisen: z.B. Prüffristen für Feuerlöscher und Überwachung der Fahrzeuge
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der FahrzeugbesatzungS    
8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende VorschriftenS    
8.4 Vorschriften für die Überwachung der FahrzeugeS    
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder GüterS    
Teil 9 ADR - Vorschriften für den Bau und die Zulassung der FahrzeugeS   auf Besonderheiten für die Klassen 4.1 und 5.2 hinweisen

Kapitel 7.2 und 7.5 bei Kapitel 9.3 und 9.6 erläutern

9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Zulassung von FahrzeugenS   
9.2 Vorschriften für den Bau von BasisfahrzeugenS   
9.3 Ergänzende Vorschriften für EX II/EXIIIS   
9.4 Ergänzende Vorschriften der Aufbauten vervollständigter FahrzeugeS   
9.6 Ergänzende Vorschriften der Aufbauten von Fahrzeugen für Klasse 4.1 und Klasse 5.2 S   



Lehr-/Lern- schwerpunktLehr-/ LerninhalteS/ELehr-/ LernmethodeStufeUEHinweise
12 Beförderung in TanksBegriffsbestimmungen in 1.2.1 Darstellung der Tankbauarten anhand von AV-Medien
Vortrag
Einzel-/ Gruppenarbeit
IV12Unterscheidungsmerkmale zwischen Tankcontainer und ortsbeweglichem Tank sowie die Abgrenzung zu IBC darstellen
 4.2 bis 4.5 Verwendungsvorschriften für Tanks
Inhalte der Tabelle A Spalten 10 bis 14
    Anwendung der Tankcodierung und der Tankhierarchie vertieft darstellen
Zusammenhänge mit den Sondervorschriften erläutern
im Eisenbahnverkehr besonders beachten:
  • Füllungsgrad berechnen (4.3.2.2)
  • Betrieb (4.3.2.3)
  • Kontrollvorschriften für Flüssiggas- Kesselwagen (4.3.3.4)
 6.7 bis 6.10 Bau- und Prüfvorschriften    Schwerpunkte:

Besonderheiten Saug-Druck-Tanks i.V.m. GGAV Nr. 22 (S, E) darstellen
Kapitel 6.9 nur im Überblick darstellen

 5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut     
 5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Tanks, Wagen und Fahrzeugen    Abweichungen zwischen Eisenbahn- und Straßenverkehr darstellen
 5.4 Dokumentation    Besonderheiten Eisenbahnverkehr darstellen
Inhalt des Abschnittes relevante Begleitpapiere wiederholen
 7.1 Allgemeine Vorschriften    nur allgemeine Hinweise zu Teil 7
 7.4 Vorschriften für die Beförderung in Tanks (Spalte 14)S    
 7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und Handhabung    die relevanten Regelungen darstellen

(7.5.1, 7.5.5.3, 7.5.10)

 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung
8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät
S   Anlage 2 GGVSEB
 8.2 Vorschriften für die Ausbildung der FahrzeugbesatzungS    
 8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende VorschriftenS    
 8.4 Vorschriften für die Überwachung der FahrzeugeS    
 8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder GüterS   Anlage 2 GGVSEB
 8.6 Straßentunnelbeschränkungen für die Durchfahrt von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern     
 9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die
Zulassung von Fahrzeugen
S    
 9.2 Vorschriften für den Bau von BasisfahrzeugenS   Anwendung aller Tank- und Fahrzeugvorschriften (Teil 9)
 9.7 Ergänzende Vorschriften für TankfahrzeugeS    
13 Beförderung in loser SchüttungBegriffsbestimmungen in 1.2.1 Fahrzeuge anhand von AV-Medien zeigen
Vortrag
Einzel-/ Gruppenarbeit
IV8für die Anwendung der Tankvorschriften Regelungen in der RSEB erläutern
Verknüpfung zu Kapitel 7.3 herstellen
Inhalte der Tabelle A Spalten 10 und 17 im Zusammenhang mit Beförderung in loser Schüttung (Kapitel 7.3)S   Abgrenzung von Beförderung in loser Schüttung (Tab A Sp. 17) zu Beförderung fester Stoffe in Tanks (Tab A Sp. 14) nach Kap. 4.3 und 6.8
5.1 Allgemeine Grundsätze für den Versand von Gefahrgut     
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards), orangefarbenen Kennzeichnungen und Kennzeichen an Containern, Wagen und Fahrzeugen für die Beförderung in loser Schüttung     
5.4 Dokumentation    Besonderheiten im Eisenbahnverkehr darstellen

Inhalt des Abschnittes "Begleitpapiere nach Gefahrgutvorschriften" wiederholen

6.11 Vorschriften für Auslegung, Bau und Prüfung von Schüttgut- Containern     
7.1 Allgemeine Vorschriften    nur allgemeine Hinweise zu Teil 7

Hinweis: CSC Übereinkommen erläutern

7.3 Beförderung in loser Schüttung    Sondervorschriften VC und AP
7.5 Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung     
8 Vorschriften für die Beförderungsausrüstung und die Durchführung der Beförderung

8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät

S   Anlage 2 GGVSEB
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der FahrzeugbesatzungS    
8.3 Verschiedene von der Fahrzeugbesatzung zu beachtende VorschriftenS   Anlage 2 GGVSEB
8.4 Vorschriften für die Überwachung der FahrzeugeS    
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder GüterS    
9.1 Allgemeine Vorschriften für den Bau und die Zulassung von FahrzeugenS    
9.2 Vorschriften für den Bau von BasisfahrzeugenS   bei 9.2.1 Satz 2 ansprechen
9.5 Herstellung von Aufbauten vollständiger oder vervollständigter FahrzeugeS    


Lehr-/Lern- schwerpunktLehr-/LerninhalteS/ELehr-/LernmethodeStufeUEHinweise
14 Beförderung nach Vorschriften anderer Verkehrsträger1.1.4.2 Beförderung in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt  IV1 
1.1.4.3 Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs     
1.1.4.4 HuckepackverkehrE    
18 FreistellungenADR/RID Teil 1 Vortrag, Gruppenarbeit erarbeitender UnterrichtIV8Freistellungen mit der Anwendung des Gefahrgutrechtes verknüpfen
 1.1.3.1 Art der Beförderungsdurchführung    Bemerkungen (z.B. 2.2.62.1.1) und Fußnoten (z.B. 2.2.43.2) beachten
 1.1.3.2 Beförderung von Gasen     
 1.1.3.3 Beförderung von flüssigen Kraftstoffen     
 1.1.3.4 Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern     
 3.3 Sondervorschriften     
 3.4 Beförderung von in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Gütern     
 3.5 Beförderung von in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern (E)     
 1.1.3.5 ungereinigte leere Verpackungen     
 1.1.3.6 Mengen je Beförderungseinheit     
 1.1.3.7 Freistellung in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien    u.a. Lithiumbatterien
 1.1.3.8 Anwendung von Freistellung bei Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf FahrzeugenE   i.V.m. Unterabschnitt 1.1.2.3
 1.1.3.9 Freistellungen in Zusammenhang mit gefährlichen Gütern, die während der Beförderung als Kühl- oder Konditionierungsmittel verwendet werden.     
16 Übergangsvorschriften1.6 Anwendung von Übergangsvorschriften Vortrag, Gruppenarbeit
erarbeitender Unterricht
IV11.6.1 Allgemeine Übergangsvorschriften
1.6.2 Druckgefäße, Gefäße Klasse 2
1.6.3 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge (ADR)
1.6.3 Kesselwagen, Batteriewagen (RID)
1.6.4 Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC
1.6.5 Fahrzeuge
Hier erfolgt nur ein zusammenfassender Überblick.
Die ausführliche Behandlung der einzelnen Übergangsvorschriften erfolgt jeweils beim entsprechenden Einzelthema.
17 AusnahmenÜberblick über die Ausnahmen vom Gefahrgutrechtrecht VortragIV4 
 Artikel 6 der Richtlinie 2008/68/EG über die Beförderung.gefährlicher Güter im Binnenland    Entscheidung 2009/240/EG
 GGBefG § 6 Allgemeine Ausnahmen
GGVSEB § 5 Ausnahmen
     
 ADR/RID 1.5.1 Zeitweilige Abweichungen    Abschluss von Multilateralen Vereinbarungen/ Sondervereinbarungen
Hinweis auf § 5 Abs. 9 GGVSEB
 GGAV     
18 RSEB und sonstige Vollzugshinweise    -Einzelregelungen der RSEB und der sonstigen Vollzugshinweise bei den materiellen Einzelthemen behandeln
19 Sicherheitsberater/ Gefahrgutbeauftragter1.8.3 ADR/RID

GbV

 VortragII3Aufnahme der Vorgaben der EG-Richtlinie zur Kontrolle auf der Straße und in den Unternehmen (gilt auch für die Schiene)

Vorgaben aus der EG-Richtlinie für den Sicherheitsberater werden ebenfalls für alle ADR/RID- Vertragsstaaten übernommen

Befreiungen von der GbV

Stellung des Gb im Betrieb /im Verhältnis zu den Ermittlungsbehörden

20 Unterweisung von Personen/ Schulungsverpflichtung1.3 ADR/RID  II1 
21 Besondere Verfahren für Konformitätsbewertungen und Prüfungen1.8.6 und 1.8.7 ADR/RID  II12010/35/EG (TPED) und ODV
Eventuell 1.8.8 ADR/RID
22 Ermittlung des Verantwortlichen, Verfolgung und Ahndung1.2 ADR/RID
- 1.4 ADR/RID
- § 9 GGBefG
- § 10 GGBefG
- § 4 GGVSEB
- §§ 17
- 35 GGVSEB
- § 37 GGVSEB
Amtshilfe nach 1.8.2 ADR/RID
- § 8 GbV
angrenzende Rechtsbereiche
 Vortrag
Gruppenarbeit
IV4Pflichten werden bei den Einzelthemen behandelt
die Verantwortlichkeiten (Sicherheits-pflichten) werden definiert mit dem Ziel, einen reibungsloseren Verkehr und schnellere behördliche Kontrollen vor Ort durchzuführen
Verantwortlichkeiten = Normadressaten
Unfallberichte gemäß 1.8.5 ADR/RID
Haftungs-/ Vertrags-/ Speditionsrecht
z.B. StVO, StVZO, AEG/EBO,
§ 12a StVG
HGB
§§ 9, 14, 130 OwiG
§§ 324 ff StGB (Straftaten gegen die Umwelt)
23KontrollablaufZuständigkeiten
Eingriffsgrundlagen
Verantwortlichkeiten
  IV4länder- und behördenabhängig
§ 4 GGVSEB
§§ 17 - 34, Hinweis auf § 35
  • Eigensicherung/ Arbeitsschutz
  • Anwendung von Prüfkatalogen und Checklisten
  • Erfassung der Kontrolldaten
  • Bewertung von Verstößen
  • Sicherungs-/ Gefahrenabwehrmaßnahmen
    Verordnung über die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen (GGKontrollV)

Einstufung in Gefahrenkategorien

Durchführung spezifischer Schwerpunktkontrollen     
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Straftaten
Ermittlung und Sachbearbeitung
     §§ 17 - 35 und § 37
Hinweis auf Anlage 7 RSEB (Buß- und Verwarnungsgeldkatalog)
länder- und behördenabhäneg
Gefahrgutproben
Prävention
Kostenerhebung
    z.B. GGKostV
Aufbau und Durchführung einer Kontrolle     
24 Praktische Ausbildungskontrolle    7spezielle Ausrüstung und Kleidung
25 Lernzielkontrolle    2 
Summe UE    104 

Anlage 8/2
Einheitlicher Muster-Rahmenlehrplan gemäß Abschnitt 1.8.1 ADR/RID

Teilbereich: Klasse 7 (Radioaktive Stoffe)

1. Vorwort

Ergänzend zu dem einheitlichen Muster-Rahmenlehrplan für die behördlichen Gefahrgutkontrollen gemäß Anlage 8/1 der RSEB soll auch die Aus- und Fortbildung des Personals zur Kontrolle der Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) geregelt werden.

2. Ziele

Den Schulungsteilnehmern sollen über die Lerninhalte des allgemeinen Muster-Rahmenlehrplans hinaus die besonderen Anforderungen bzgl. der Klasse 7 vermittelt werden. Hierzu zählen u. a. die Vermittlung der relevanten gefahrgutrechtlichen Vorschriften, der sichere Umgang mit Messgeräten und das richtige Einsatzverhalten. Die atomrechtlichen Vorschriften, die für die Beförderung radioaktiver Stoffe gelten, sollen vorgestellt werden. Die Teilnehmer sollen am Ende der Schulung in der Lage sein, selbstständig Gefahrgutkontrollen bei der Beförderung radioaktiver Stoffe bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene durchzuführen.

3. Zielgruppen

  1. Zielgruppe der Ausbildung für die Klasse 7 ist das Kontrollpersonal, das bereits einen Grundlehrgang gemäß Anlage 8/1 der RSEB mit Erfolg absolviert oder einen vergleichbaren Kenntnisstand erreicht hat.
  2. Zielgruppe der Fortbildung ist das Kontrollpersonal, welches bisher bereits bei der Durchführung von Gefahrgutkontrollen eingesetzt wird.

4. Rahmenlehrplan

  1. Der Muster-Rahmenlehrplan für die Ausbildung im Teilbereich der Klasse 7 (Radioaktive Stoffe) trägt Empfehlungscharakter. Er enthält die Mindestanforderungen an Wissensstoff und praktischer Ausbildung, die für die Durchführung von behördlichen Gefahrgutkontrollen der Klasse 7 erforderlich sind.
  2. Für die Fortbildung des Kontrollpersonals wird kein festgelegter Rahmenlehrplan vorgegeben. Die Inhalte der Fortbildung sind den Erfordernissen bzgl. neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen anzupassen.
    Kleinere Rechtsänderungen mit einem Umfang bis zu 5 Unterrichtseinheiten können auch durch elektronische Medien vermittelt werden.

5. Grundsätze

  1. Die Themen sind an zentralen Veranstaltungen von fachlich qualifizierten Personen zu unterrichten. Diese müssen umfangreiche gefahrgutspezifische Kenntnisse sowie Grundkenntnisse im Atomrecht besitzen.
  2. Die Anzahl der Teilnehmer soll aufgrund der Komplexität der Vorschriften und der praktischen Übungen möglichst auf 12 bis 16 Seminarteilnehmer begrenzt werden.
  3. Jedem Teilnehmer sind die aktuellen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen.
  4. Es wird empfohlen, den Vortragsanteil auf höchstens 5 Unterrichtseinheiten je Unterrichtstag zu beschränken.
  5. Die erfolgreiche Vermittlung der Lehrinhalte soll durch Lernzielkontrollen überprüft werden.
  6. Die Teilnehmer erhalten nach Abschluss des Seminars eine Bescheinigung über die Teilnahme.

6. Zeitansätze

Der Zeitansatz der Unterrichtseinheiten für den Gesamtlehrplan beruht auf Erfahrungswerten und kann individuell an die Bedürfnisse der Teilnehmer angepasst werden. Der im Lehr- und Lernschwerpunkt angegebene Zeitrahmen bezieht sich dabei auf Kontrollpersonal ohne Vorkenntnisse bei der Beförderung radioaktiver Stoffe. Die Ausbildung des Kontrollpersonals sowie die bisherige Kontrollerfahrung sind zu berücksichtigen und können den Zeitbedarf erheblich reduzieren.

Der Zeitansatz für die regelmäßige Fortbildung des Kontrollpersonals ergibt sich jeweils aus dem Schulungsbedarf aufgrund neuer Techniken, aktuellen Rechtsänderungen und Erkenntnissen aus den eigenen Kontrollen sowie dem vorhandenen Wissensstand des Kontrollpersonals.

7. Übersicht der Lehr /Lernschwerpunkte

  Unterrichts-
einheiten
1.Einführung1
2.Physikalische Grundlagen6
3.Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RID zur Klasse 714
4.Vorstellung der atomrechtlichen Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung)3
5.Strahlenschutz3
6.Strahlungsmessung12
7.Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten3
8.Praktische Ausbildungskontrolle8
9.Lernzielkontrolle2
 Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten51

8. Erläuterung zu den Spalten des Muster-Rahmenlehrplanes

  1. Lehr-/Lernschwerpunkt
    Die hier vorgegebene Reihenfolge kann in einem begrenzten Rahmen geändert werden.
  2. Lehr- / Lerninhalte
    Hier werden alle verbindlich zu unterrichtenden Inhalte unter Bezug auf die einschlägigen Rechtsvorschriften aufgeführt. Bei den Gliederungspunkten, die auch Vorschriften anderer Klassen beinhalten, sind jeweils die Vorschriften der Klasse 7 zu lehren.
  3. S/E (Bedeutung "S" = Straße, "E" = Eisenbahn)
    Der Rahmenlehrplan ist auf die Verkehrsträger Straße und Eisenbahn abgestellt und kann bei Bedarf spezifisch angewendet werden. Spalten ohne Eintrag sind für beide Verkehrsträger gültig.
  4. Lehr- / Lernmethode
    Diese ist von dem Vortragenden auf Besonderheiten der Seminargruppe abzustimmen. Da der Lehrplan sich an pädagogisch vorgebildete Lehrkräfte wendet, wird auf eine Erläuterung der einzelnen Methoden (z.B. Vortrag, Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Sachverhaltslösungen, erarbeitender Unterricht, Verwendung von Medien) verzichtet.
  5. Stufe
    Für die Festlegung der Tiefe der Schulung sind folgende Intensitätsstufen zu unterscheiden:
    Stufe I: Kennenlernen und Wiedergeben (Reproduktion)
    Stufe II: Ordnen und Verstehen (Reorganisation)
    Stufe III: Anwenden und Umsetzen (Transfer)
    Stufe IV: Problemlösen (Analyse, Synthese, Beurteilung)
  6. Unterrichtseinheit (UE)
    Eine UE wird mit 45 Minuten angesetzt.
  7. Hinweise

Diese enthalten sowohl Anregungen zur weiteren Feingliederung der Lehrinhalte als auch zusätzliche Differenzierungen zur Intensität der Themenbehandlung.

9. Weitere Erläuterungen

Von besonderer Bedeutung ist der Schutz des Kontrollpersonals vor möglichen Gefährdungen. Dies gilt insbesondere bei festgestellten Mängeln bei der Beförderung radioaktiver Stoffe.

Um dies zu gewährleisten, soll den Teilnehmern der sichere Umgang mit den Messgeräten, das entsprechende Einsatzverhalten und die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften vermittelt werden. Hinsichtlich der Strahlenexposition des Kontrollpersonals und daraus abzuleitender Maßnahmen ist sich an der StrlSchV zu orientieren.


Lehr- / Lern-
schwerpunkt
Lehr-/Lern-
inhalte
S/ELehr-/
Lernmethode
StufeUEHinweise
1 EinführungÜberblick
Regelwerke und deren Rechtsstellung:
 VortragI1 
2 Physikalische Grundlagen- Aufbau der Atome

- Ionisierende Strahlung

Quellen und Ursachen ionisierender Strahlen
(natürliche und künstliche Strahlenquellen, Abgrenzung nicht ionisierender Strahlen)

- Strahlenarten

Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung)

- Biologische Wirkung der verschiedenen Strahlenarten

- Nachweismöglichkeiten

- Anwendungsgebiete für radioaktive Stoffe (Medizin, Forschung und Industrie)

- Strahlungsmessung

Messgrößen und SI-Einheiten

- Energiedosis und Äquivalentdosis

- Dosis und Dosisleistung

- SI-Vorsätze

- Exponentialschreibweise

- Umrechnungsfaktoren für nicht gesetzliche Einheiten (rem - Sv und Curie - Bq)

 VortragII6 
3 Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RIDTeil 1

1.2.1 Begriffsbestimmungen
1.6.6 Übergangsvorschriften
1.7 Allg. Vorschriften
1.8.5 Meldung von Ereignissen
1.10 Vorschriften für die Sicherung

SVortragIV14 
Teil 2

2.2.7.1 Besondere Begriffsbestimmungen
Spezifische Aktivität
LSA-Stoffe
SCO-Stoffe
Radioaktive Stoffe in besonderer Form
Spaltbare Stoffe

  A1 und A2-Werte und Aktivitätsgrenzen für freigestellte Stoffe oder Sendungen
2.2.7.2 Klassifizierung allgemein

Klassifizierung von Versandstücken und unverpackten Stoffen:

Freigestellte Versandstücke
LSA-Stoffe
SCO-Stoffe
Typ A-Versandstücke
Uranhexafluorid
Typ B(U)-, Typ B(M)- oder Typ C-Versandstücke

Vortrag
Gruppenarbeit
IIIBerechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmungen von Versandstückarten
3 Gefahrgutrechtliche Bestimmungen des ADR/RIDTeil 3

Inhalte der Tabelle A gemäß Kapitel 3.2 ADR/RID

  I Praktisches Beispiel zur Einordnung in die Klasse 7 und Prüfung der relevanten Vorschriften z.B. Prüfstrahler, der mit Messgeräten mitgeliefert wurde (Cäsium 137, 333 kBq; Iridium 192-Quelle mit 16 Curie (hier ist Umrechnung in Becquerel erforderlich)
Teil 3

3.3.1 Sondervorschriften 172, 290, 317, 325, 326

   
Teil 4

4.1.9 Besondere Vorschriften für das Verpacken

Versandstückarten
Kontaminationsgrenzwerte
Verpackung von LSA-Stoffen und SCO-Gegenständen

 IVBegleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz
Teil 5  
5.1.5 Allgemeine Vorschriften für die Klasse 7
Beförderungsgenehmigung
Zulassung/ Genehmigung
Bestimmung von Transportkennzahl (TI) und Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)
 Berechnungsbeispiele der Klassifizierung über die Grenzwertbestimmung von Versandstückarten bis zur Berechnung des TI
5.2.1.7 Kennzeichnung 
5.2.2.1.11 Bezettelung 
5.3 Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbener Kennzeichnung 
5.4.1.2.5 Dokumentation 
Teil 6:

6.4 Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften

   Filmvorführung z.B. "Test von Versandstückmustern"Überblick
Teil 7: 
7.5.11 CV/CW 33: Vorschriften für die Be- und Entladung sowie für die Handhabung 
7.6 Vorschriften für den Versand als ExpressgutE
Teil 8: 
8.2 Vorschriften für die Ausbildung der Fahrzeugbesatzung
- Unterabschnitt 8.2.2.4
S
8.5 Zusätzliche Vorschriften für besondere Klassen oder GüterSBesonderheiten der Klasse 7 (S5, S6, S11, S12 und S21)
4 Atomrechtliche Vorschriften (Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung)Beförderung radioaktiver Stoffe

AtG § 2, 4, 19, 22 bis 24 StrlSchV § 16 bis 18, 69 u. 75

  I3Information über die Vorschriften und Zuständigkeiten
Lehr- / Lern-
schwerpunkt
Lehr-/Lern-
inhalte
S/ELehr-/ Lern-
methode
Stu-
fe
UEHinweise
5 Strahlenschutz"A-Regeln"
(Abstand - Aufenthaltszeit - Abschirmung)

Strahlenschutzprogramm 1.7.2 ADR/RID

Minimierungsgebot § 6 StrlSchV

Behördenspezifische Anweisungen zum Arbeitsschutz wie z.B.

  • Leitfaden 450 sowie 371 der Polizei
  • Feuerwehr- Dienstvorschrift 500

Strahlenschutz gemäß StrlSchV

  IV4Verknüpfung mit Strahlenschutzgrundsätzen der StrlSchV aufzeigen (Dosisbegrenzung)
6 StrahlungsmessungMessgeräte:
Einsatzbereiche
Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Messgeräte
Eichung, Kalibrierung

Bedienung von Kontaminations- Dosis- und Dosisleistungsmessgeräten, regelmäßige Überprüfung gemäß § 67 StrlSchV

Messfehlerquellen

Praktische Messübungen mit unterschiedlichen Exponaten und unterschiedlichen Vorgaben

Feststellung des Nulleffektes

 Vortrag
Praktische Übungen
IV12Begleitende Erstellung eines Kontrollablaufplanes für den praktischen Einsatz
7 Ordnungswidrigkeiten und StraftatenGGVSEB, RSEB
StGB 28. und 29. Abschnitt

Ermittlungszuständigkeiten für die Verfolgung

 Fallbesprechung 3Ordnungswidrigkeiten

Straftaten

8 Praktische AusbildungskontrolleGefahrgutkontrolle nach Kontrollablaufplan ggf. auch durch Simulation von typischen Kontrollsituationen  IV8Spezielle Ausrüstung und Kleidung
9 Lernzielkontrolle    2 
Summe UE    51 

.

Muster für die Bekanntgabe der TunnelkategorienAnlage 9



(Straßenbezeichnung, z.B. A 3, B 56)

(Streckenkilometer/Ortslage)

(Tunnelkategorie und ggf. Wochentag, Zeitfenster)

(Bemerkungen)



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