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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur organisationsrechtlichen Anpassung und Bereinigung von Landesgesetzen

Vom 15. Februar 2006
(ABl. Nr. 14 vom 06.04.2006 S. 474)


Der Landtag des Saarlandes hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport

(1) Das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz) vom 16. Juni 1982 (Amtsbl. S. 649), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 10. September 2003 (Amtsbl. S. 2606, ber. S. 2758), BS-Nr. 100-2 wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "den Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

b) In Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter "Minister des Innern" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

c) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

d) In Absatz 4 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter "Minister des Innern" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 20 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(2) In § 2 Satz 2, § 31 Abs. 2 Satz 3, § 44 Abs. 2 Satz 2, § 45 Abs. 3 Satz 3 und § 48 Abs. 3 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2004 (Amtsbl. S. 266), BS-Nr. 111-1 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(3) In § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 10, § 14, § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 sowie § 16 des Saarländischen Hoheitszeichengesetzes (SHzG) vom 7. November 2001 (Amtsbl. 2002 S. 566), BS-Nr. 1130-1 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(4) Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) vom 18. Februar 1976 (Amtsbl. S. 211), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 1131-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert, und die Wörter "des Innern" werden durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 12 Abs. 2 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert, und die Wörter "des Innern" werden durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(5) In § 8 Abs. 1 und § 11 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959 (Amtsbl. 1960 S. 1), BS-Nr. 1132-1 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(6) Das Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 3. Juli 1959 (Amtsbl. S. 1279), geändert durch das Gesetz vom 6. Juli 1976 (Amtsbl. S. 756), BS-Nr. 1132-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 8 Abs. 1 und § 10 Satz 1 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. § 12 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert, und die Wörter "Der Minister des Innern" werden durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(7) § 7 des Saarländisches Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 1. Juli 1937 (RGBl. I S. 725), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 8 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 1132-6 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird die Angabe "die Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages in Verbindung mit dem Gesetz vom 23. September 1990 (BGBl. II :S. 885 [910])" durch die Angabe "Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1430, ber. S. 2779), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In Absatz 2 werden die Wörter "Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(8) Das Gesetz Nr. 1309 - Saarländisches Verfassungsschutzgesetz (SVerfSchG) vom 24. März 1993 (Amtsbl. S. 296), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. März 2003 (Amtsbl. S. 1350), BS-Nr. 12-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 Satz 1, § 3 Abs. 2 Satz 1 und 3, § 8 Abs. 1 Satz 4, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 3 Satz 5 und § 24 Satz 1, 3 und 4 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 1 Satz 3, § 8 Abs. 5 Satz 3, § 15a Abs. 1 Satz 3 und 5, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4 und 5 sowie § 16 Abs. 4 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 17 Abs. 5 Satz 3 wird das Wort "automatisierten" durch das Wort "automatischen" ersetzt.

(9) Das Saarländische Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SSUG) vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 1182), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 12-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 17 und § 35 Abs. 1 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 35 Abs. 2 werden die Wörter "Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(10) In § 1, § 2 Abs. 1 und 2 und § 3 Abs. 5 Satz 1 und 3, Abs. 6 Satz 1 bis 3 und Abs. 7 Satz 1 des Gesetzes zur Durchführung des Artikel 10-Gesetzes (G 10-Durchführungsgesetz) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 19. März 2003 (Amtsbl. S. 1350), BS-Nr. 19-1 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(11) Das Landesorganisationsgesetz (LOG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498), BS-Nr. 200-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 6 Abs. 2 werden die Wörter "Landesmittelbehörden sind" durch die Wörter "Landesmittelbehörde ist" ersetzt und die Wörter ; "die Oberfinanzdirektion (Land)" gestrichen.

3. In § 7 Abs. 2 werden die Wörter "das Eichamt, das Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz" durch die Wörter "das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz" und die Wörter "das Landesamt für Umweltschutz, das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "das Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt; die Wörter "das Landesamt für Straßenwesen" werden durch die Wörter "der Landesbetrieb für Straßenbau" ersetzt.

(12) Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes) vom 3. Juli 1996 (Amtsbl. S. 886), BS-Nr. 200-12 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 und § 3 Abs. 2 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe "Gesetz vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 906)" durch die Angabe "Artikel 10 des Gesetzes vom 17. März 2005 (Amtsbl. S. 486), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

(13) Das Gesetz zur Kommunalisierung unterer Landesbehörden (KomLbG) vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BSNr. 200-13 wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 2 § 1 Abs. 2 werden die Wörter "werden dem Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung und die gesundheitspolizeiliche Beaufsichtigung der Landeskrankenhäuser des Saarlandes dem Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz übertragen" durch die Wörter "und die gesundheitspolizeiliche Beaufsichtigung der Landeskrankenhäuser des Saarlandes werden dem Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz übertragen" ersetzt.

2. Unter Wegfall der Absatzkennzeichnung wird Absatz 2 in Artikel 2 § 3 aufgehoben.

3. In Artikel 9 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In Artikel 10 § 1 Abs. 7 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

5. Artikel 12 wird aufgehoben.

(14) Das Gesetz über die Funktionalreform vom 5. Dezember 1973 (Amtsbl. 1974 S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 2010-2 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

a) § 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Absatz 1 werden die Angabe "das Gesetz vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322)" durch die Angabe "Artikel 6 Nr. 9 des Gesetzes vom 14. März 2005 (BGBl. I S. 721), in seiner jeweils geltenden Fassung" und die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

bb) In Absatz 2 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt und die Wörter "Reichs- und" gestrichen.

b) In § 2 Abs. 2 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

c) In § 4 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In Artikel 1 Nr. 2 § 1 wird die Angabe "Gesetz vom 17. Juli 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1099)" durch die Angabe "Artikel 14 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

3. In Artikel 1 Nr. 9 § 1 werden die Wörter "der Minister für Wirtschaft" durch die Wörter "das Ministerium für Umwelt" ersetzt.

4. Artikel 1 Nr. 13 wird aufgehoben.

(15) Das Saarländische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SVwVG) vom 27. März 1974 (Amtsbl. S. 430), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 5 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 2010-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 22a Abs. 4 werden die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 29 Abs. 4 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und das Wort "Fachminister" durch das Wort "Fachministerium" ersetzt.

3. In § 77 Abs. 6 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "Minister der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(16) Das Saarländische Polizeigesetz (SPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2001 (Amtsbl. S. 1074), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1326), BS-Nr. 2012-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 33 Abs. 2, § 35 Abs. 3, § 39 Abs. 3, § 40 Abs. 2 Nr. 2., § 49 Abs. 5 Satz 3, § 60 Satz 1, § 77 Abs. 1, § 80 Abs. 4 Satz 1 und 3, § 82 Abs. 2 und 3 Satz 1 sowie Abs. 4 Satz 1, § 83 und § 84 Abs. 1 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 90 Abs. 2 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(17) Im Kommunalselbstverwaltungsgesetz KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 2020-1 werden in der Angabe zu § 139 der Inhaltsübersicht sowie in § 2 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 5 Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 2 Satz 2, § 52 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 53 Abs. 1 bis 3, § 67 Abs. 1 Satz 3, § 105, § 111 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b), § 123 Abs. 2, § 124 Abs. 4 Satz 1, § 126, § 128 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1, § 139 (Überschrift und Text), § 141 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3, § 142 Abs. 1 Satz 2, § 143 Abs. 6 Satz 2, § 144 Abs. 3 Satz 3, § 150 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Satz 1, § 173 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, § 191 Abs. 1, § 193 Abs. 1, § 196 Abs. 1 Satz 1, § 197 Abs. 2 Satz 3, § 198 Abs. 2 Satz 3, § 218 Abs. 1, § 221 Satz 2 und § 222 Abs. 1, 1. Teilsatz und Nummer 8 sowie Abs. 4 Satz 1 die Wörter "für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(18) § 5 des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten (Kurortegesetz) vom 30. Mai 1984 (Amtsbl. S. 749), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506), BS-Nr. 2020-2 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung, dem Minister für Wirtschaft und dem Minister" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium" ersetzt.

2. In Absatz 4 werden die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(19) Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. 2004 S. 594), BS-Nr. 2020-5 wird wie/folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter "für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 22 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 werden die Wörter "für Inneres und Sport" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(20) In § 3 Satz 1 und 2, § 36 Abs. 5 Satz 3, § 94 und § 95 des Kommunalwahlgesetzes - KWG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 2004 (Amtsbl. S. 382), geändert durch Artikel 5a des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 2021-1 werden die Wörter "für Inneres und Sport" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(21) Das Gesetz zur Flexibilisierung kommunaler Standards (Standardflexibilisierungsgesetz-StaflexG) vom 19. Februar 2003 (Amtsbl. S. 942), BS-Nr. 2022-9 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 wird die Angabe "geändert durch Gesetz vom 20. März 2002 (Amtsbl. S. 962)" durch die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. 2004 S. 594), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In § 6 werden die Wörter "für Inneres und Sport" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(22) Das Landesgleichstellungsgesetz LGG vom 24. April 1996 (Amtsbl. S. 623), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 203-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 Satz 1 und § 9 Satz 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. § 7 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe "in Verbindung mit § 57b Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 oder 4" gestrichen.

b) In Satz 2 wird die Angabe " § 48a und § 48c" durch die Angabe " § 47 und § 48" ersetzt.

3. In § 16 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In § 18 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "im Erziehungsurlaub" durch die Wörter "in Elternzeit" ersetzt und die Angabe "Absatz 1" gestrichen.

(23) Das Saarländische Beamtengesetz (SBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1996 (Amtsbl. 1997 S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 2030-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 2 Halbsatz 2, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 122 Satz 1, § 133 Abs. 4, § 135 Abs. 3, § 153 Abs. 1 und § 154 Satz 4 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 8 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "Minister des Innern und dem Minister" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport und dem Ministerium" ersetzt.

3. In § 9 Abs. 2 Satz 2, § 20 Abs. 2 Halbsatz 1, § 25 Abs. 5 Satz 2 und § 119 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In § 20 Abs. 2 Halbsatz 1 wird das Wort "Ministern" durch das Wort "Ministerien" ersetzt.

5. In § 22 Abs. 6 und § 152 Abs. 1 wird das Wort "Ministers" jeweils durch das Wort "Ministeriums" ersetzt.

6. In § 23 Nr. 1 werden die Wörter "erfolgreiche Besuch einer Hauptschule" durch das Wort "Hauptschulabschluss" ersetzt.

7. In § 24 Nr. 1 werden die Wörter "Abschluss einer Realschule oder der erfolgreiche Besuch einer Hauptschule" durch die Wörter "mittlere Bildungsabschluss oder der Hauptschulabschluss" ersetzt.

8. In § 27 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 3 sowie § 32 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministers des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

9. In § 44 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "Minister des Innern, dem Minister" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, dem Ministerium" ersetzt.

10. In § 56 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort "Minister" jeweils durch das Wort "Ministerium" ersetzt.

11. In § 98 Satz 2 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium" ersetzt.

12. In § 113 Abs. 2 Nr. 2 werden die Wörter "Ministers des Innern und des Ministers" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport und des Ministeriums" ersetzt.

13. In § 133 Abs. 1 werden die Wörter "Der Minister des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Minister" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport bestimmt im Einvernehmen mit dem Ministerium" ersetzt.

14. In § 133 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministers des Innern im Einvernehmen mit dem Minister" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium" ersetzt.

15. In § 150 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Hochschule des Saarlandes für Musik und Theater" durch die Wörter "Hochschule für Musik Saar" ersetzt.

16. In § 152 Abs. 1 werden die Wörter "Ministers des Innern" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

17. In § 153 Abs. 1 werden die Wörter "der Minister" durch die Wörter "das Ministerium" ersetzt.

18. In § 154 Satz 4 werden die Wörter "Minister der Justiz" durch die Wörter "Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

19. In § 156 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium" ersetzt.

(24) Das Gesetz über die Fachhochschule für Verwaltung vom 27. Februar 1980 (Amtsbl. S. 449), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 2030-10 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 werden die Wörter "Der Minister des Innern kann der Fachhochschule für Verwaltung im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Bildung und Sport" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport kann der Fachhochschule für Verwaltung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

2.In § 2 Satz 2 und § 5 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministers des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3.In § 3 Satz 2 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium" ersetzt.

4.In § 6 Abs. 3 Satz 1, § 7 Abs. 2 Satz 4, § 10 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Nr. 4 werden die Wörter "Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

5.In § 9 Abs. 2 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium" ersetzt.

6. In § 10 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "Minister" durch das Wort "Ministerium" ersetzt.

7. In § 10 Abs. 1 Satz 5 werden die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

8.In § 12a Satz 3 werden die Wörter "den Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

9. In § 14 Abs. 1 werden die Wörter "Minister für Kultus, Bildung und Sport im Einvernehmen mit dem Minister des Innern" durch die Wörter "Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

10.In § 14 Abs. 3 Satz 7 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

11. In § 16 Satz 2 werden die Wörter "Der Minister für Kultus, Bildung und Sport" durch die Wörter "Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

12.In § 16 Satz 3 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Kultus, Bildung und Sport" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

(25) Artikel 4 des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 28. November 1984 (Amtsbl. S. 1329), geändert durch Nummer 760 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 2030-12 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In Absatz 2 werden die Angabe "20 Abs. 1" durch die Angabe "26 Abs. 1" und die Wörter "der saarländischen Polizeivollzugsbeamten" durch die Wörter "des saarländischen Polizeivollzugsdienstes" ersetzt.

3. In Absatz 3 werden die Wörter "der für die Ausbildung zuständige Minister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern" durch die Wörter "das für die Ausbildung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(26) In § 21 Abs. 1 Satz 1 des Saarländischen Lehrerbildungsgesetzes (SLBiG) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1054), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 687), BS-Nr. 2030-96 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(27) Das Gesetz über Versorgungsrücklagen im Saarland (VersRG-SL) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 1130), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 2003 (Amtsbl. S. 442), BS-Nr. 2030-108 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Satz 3 Halbsatz 1 werden die Wörter "Ministerium des Innern" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 5 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

3. In § 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. § 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Ministerium des Innern und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport und dem Ministerium der Finanzen" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

5. § 11 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter "Ministeriums des Inneren" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "Ministeriums der Finanzen" ersetzt.

bb) In Satz 2 werden die Wörter "Ministerium des Innern" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(28) Das Saarländische Besoldungsgesetz (SBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1989 (Amtsbl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 und la des Gesetzes vom 15. Dezember 2004 (Amtsbl. S. 2655), BS-Nr. 2032-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "und öffentlich-rechtliche Versicherungen" gestrichen.

2. In der Anlage Besoldungsgruppe B 2 werden die Wörter "Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz", die Wörter "Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz" durch die Wörter "Umwelt- und Arbeitsschutz" ersetzt und die Wörter "Direktor des Landesamtes fier Umweltschutz" gestrichen.

(29) In § 4 des Gesetzes über Ehrensold für ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Amtsvorsteher vom 6. März 1974 (Amtsbl. S. 357), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010). BS-Nr. 2032-4 werden die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(30) Das Saarländische Reisekostengesetz (SRKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 857), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 2032-10 wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 Satz 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 5, § 17 Abs. 4, § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 5, § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

3. In § 21 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(31) Das Saarländische Umzugsleistengesetz (SUKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1976 (Amtsbl. S. 863), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 2032-11 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 3 Satz 1, § 3 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport", in § 10 Satz 3 die Wörter "Der Minister des Innern" durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 15 Abs. 1 Satz 5 und § 18 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(32) Das Saarländische Personalvertretungsgesetz (SPersVG) vom 9. Mai 1973 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 1989 (Amtsbl. S. 413), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. März 2005 (Amtsbl. S. 486), BS-Nr. 2035-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 83 Abs. 1 Nr. 7 wird das Wort "Arbeitsförderungsgesetz" durch die Wörter "Dritten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

2. In § 86 Abs. 2, § 93 Nr. 3 und 5 und § 115 Abs. 3 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 91 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden die Wörter "das Ministerium für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In § 94 Abs. 5 werden die Wörter "der Minister" durch die Wörter "das Ministerium" ersetzt.

5. In § 96 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "Minister" durch das Wort "Ministerium" ersetzt.

6. In § 100 Abs. 2 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

7. In § 101 Abs. 1 Satz 1 und § 114 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "Minister der Justiz" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

8. § 102 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter "und der Oberfinanzdirektion" gestrichen.

b) In Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

9. In § 112 Abs. 4 Satz 4 wird die Angabe " § 34 des Landesrundfunkgesetzes" durch die Angabe " § 35 des Saarländischen Mediengesetzes" ersetzt.

(33) In § 2 Abs. 2 und § 3 des Gesetzes über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 211-4 werden die Wörter "für Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(34) Das Saarländische Rettungsdienstgesetz (SRettG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2004 (Amtsbl. S. 170), BS-Nr. 212-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und § 16 Abs. 4 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 4 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 6, § 9 Abs. 3, § 10 Abs. 2 Satz 4, Abs. 3 Satz 1 und 2, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 14 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 1, § 16 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 4, § 21a Abs. 1 Satz 1 und 4, § 22 und § 24 Abs. 10 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

4. In § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 werden die Wörter "und Arbeit" angefügt.

(35) Das Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung im Saarland (Brandschutzgesetz - BSG -) vom 30. November 1988 (Amtsbl. S. 1410, ber. 1989 S. 1397), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 41 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 2131-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2, § 17 Abs. 1 und § 21 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 9 Satz 2, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1, § 17 Abs. 1 und 2, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 sowie § 27 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 10 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 2 und § 18 Abs. 4 werden die Wörter "Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In § 12 Abs. 1 Halbsatz 2 und § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministers des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

5. In § 13 Abs. 1 wird das Wort "Minister" durch das Wort "Ministerium" ersetzt.

6. § 21 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "den Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe "Buchstaben d) bis i)" durch die Angabe "Nummern 4 bis 9" ersetzt.

(36) Das Gesetz über den Katastrophenschutz im Saarland (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG - Saarland) vom 31. Januar 1979 (Amtsbl. S. 141), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 43 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 215-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1, § 15 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 und § 24 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 15 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

3. In § 19 Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe "Artikel 2 Abs. 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3108)," durch die Angabe "Artikel 20 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

4. In § 21 Abs. 3 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

(37) Das Erste Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 9. Juli 1993 (Amtsbl. S. 807), BS-Nr. 2162-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 3 werden jeweils die Wörter "und im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern" gestrichen.

2. In § 5 Abs. 2 Nr. 6 werden die Wörter "des örtlich zuständigen Arbeitsamtes" durch die Wörter "der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit" ersetzt.

3. In § 14 Abs. 2 wird die Angabe "und § 17 Satz 2" gestrichen und die Angabe " § 2 Abs. 2" durch die Angabe " § 2 Abs. 1" ersetzt.

4. In § 17 Abs. 1 Nr. 4 und § 23 Abs. 1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

5. In § 38 wird die Angabe "Satz 3" durch die Angabe "Satz 4" ersetzt.

(38) In § 4 Abs. 6 und § 12 Abs. 1 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (Kinder- und Jugendförderungsgesetz - 2. AG KJHG) vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 1258), geändert durch Artikel 9 Abs. 18 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 2162-4 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(39) Das Saarländische Sammlungsgesetz (Saarl-SammlG) vom 3. Juli 1968 (Amtsbl. S. 506), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 44 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 2184-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 bis 3, § 2 Abs. ]i und 2, §§ 5, 7 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 und § 14 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(40) Das Gesetz über die Veranstaltung von Sportwetten im Saarland vom 8. Juni 1951 (Amtsbl. S. 804), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 2), BS-Nr. 2185-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 4 und § 13 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

(41) In § 2 des Gesetzes über die Einführung einer gemeinschaftlichen Klassenlotterie vom 25. Januar 1967 (Amtsbl. S. 205), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 6. Februar 1991 (Amtsbl. S. 374), BS-Nr. 2185-2 werden die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(42) Das Saarländische Spielbankgesetz (SpielbGSaar) vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2136), BS-Nr. 2185-6 wird wie folgt geändert:

1 In § 2 Abs. 1 Satz 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Satz 3 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 2 und 7 und § 11 Satz 3 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

3. § 13 Abs. 2 wird aufgehoben.

(43) Das Gesetz über die Saarländische Verwaltungsschule vom 11. Juli 1962 (Amtsbl. S. 561), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. 2004 S. 594), BS-Nr. 223-5 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 6 Abs. 1 werden die Wörter "des Ministers des Innern" jeweils durch die Wörter "des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 4 Abs. 3 und § 6 Abs. 2 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

3. In § 10 werden die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(44) Das Saarländische Weiterbildungs- und Bildungsfreistellungsgesetz (SWBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1994 (Amtsbl. S. 1359), zuletzt geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 223-7 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2, § 11 Abs. 1 und 4, § 12 Abs. 2 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 4 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 5 sowie § 36 werden die Wörter "Bildung und Sport" jeweils durch die Wörter "Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1, § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 2, § 16 Abs. 1 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 4 Satz 1, § 33 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 5 sowie § 36 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

3. In § 18 Satz 3 und § 36 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4. In § 6 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 wird die Angabe " § 46 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), § 42" durch die Angabe "Teil 2 Kapitel 2 (§§ 53 ff.) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), §§ 42 bis 42 d" ersetzt.

5. In § 33 Abs. 4 Nr. 2 wird die Angabe " § 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz" durch die Angabe " § 1 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz" und die Angabe " § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz" durch die Angabe " § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz" ersetzt.

(45) In § 2 des Saarländischen Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 2004 (Amtsbl. S. 1825), BS-Nr. 401-1 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(46) Das Kommunalfinanzausgleichsgesetz KFAG vom 12. Juli 1983 (Amtsbl. S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2005 (Amtsbl. 2006 S. 3), BS-Nr. 6022-1 wird wie folgt geändert:

1.In § 2 Abs. 1 Satz 2, § 14 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 22 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "den Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2.In § 3 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter "der zuständige Minister im Einvernehmen mit dem Minister des Innern" durch die Wörter "das zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3.In § 3 Abs. 3, § 26 Abs. 2, § 28 Nr. 2 und § 29 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter "Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

4.In § 12 Abs. 2, § 17 Abs. 5 Satz 1, § 29 Abs. 3 Satz 2 und § 34 Satz 1 werden die Wörter "Der Minister

des Innern" jeweils durch die Wörter "Das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

5.In § 12 Abs. 4 Nr. 6 Satz 4 werden die Wörter "der Minister für Umwelt im Einvernehmen mit dem Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Umwelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

6.In § 15 Abs. 5 werden das Wort "Minister" durch das Wort "Ministerien" und die Wörter "der Minister des Innern" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

7. In § 16 Abs. 7 Satz 3 werden die Wörter "der Minister des Innern im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

8.In § 12 Abs. 4 Nr. 2 Satz 7, § 22 Abs. 2 Satz 2, § 24 Abs. 1 Satz 2 und § 26 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "der Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "Minister des Innern" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

9.In § 22 Abs. 3 Satz 4 und § 29 Abs. 2 Satz 1 und 3 werden die Wörter "des Ministers des Innern" jeweils durch die Wörter "des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

10. In § 29 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Ministers der Finanzen" durch die Wörter "Ministeriums der Finanzen" ersetzt.

11. In § 34 Satz 2 werden die Wörter "Minister der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(47) In § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Ausgleich von Steuereinnahmeausfällen der Gemeinden infolge von Gewerbesteuerhebesatzsenkungen vom 24. Januar 2001 (Amtsbl. S. 422), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. März 2005 (Amtsbl. S. 486), BS-Nr. 6022-3 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(48) In § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1037), BS-Nr. 6140-1 werden die Wörter "Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(49) Das Gesetz über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit vom 8. Juli 1998 (Amtsbl. S. 862), BS-Nr. 8002-2 wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 3 werden die Wörter "Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Landesamtes für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

Artikel 2
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit

(1) In § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4, § 13 Abs. 2, § 17 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1, § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Satz 1, § 27 Abs. 1, § 28 Satz 1, § 29 Abs. 1, § 30 Abs. 3 und 5 und § 46 Abs. 1 des Gesetzes über die Enteignung von Grundeigentum vom 11. Juni 1874 (PrGS S. 221), zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 12 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 214-2 wird das Wort "Umwelt" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(2) In § 5 des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 26. Juli 1922 (PrGS S. 211), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 214-3 wird das Wort "Umwelt" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(3) Das Gesetz zur Ausführung des Rennwett- und Lotterierechts (Artikel 4 Abs. 1 des Gesetzes) vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 2185-5 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 werden die Angabe "Artikel 25 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2441)," durch die Angabe "Artikel 3 des Gesetzes vom 24. August 2002 (BGBl. I S. 3412), in ihrer jeweils geltenden Fassung" und das Wort "Finanzen" durch das Wort "Arbeit" ersetzt.

2. In § 2 werden die Angabe "Artikel 25 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2441)" durch die Angabe "Artikel 35 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322), in ihrer jeweils geltenden Fassung" und das Wort "Finanzen" durch das Wort "Arbeit" ersetzt.

(4) Das Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse von sequestrierten jüdischen Vermögen vom 20. Dezember 1956 (Amtsbl. S. 1667), zuletzt geändert durch Nummer 159 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 250-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 Satz 2, § 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

3. In § 3 Abs. 2 wird die Angabe " § 2 Buchstabe a" durch die Angabe " § 2 Nr. 1" ersetzt.

(5) Das Gesetz über das "Sondervermögen Zukunftsinitiative" vom 2:3. Oktober 2001 (Amtsbl. 2002 S. 70), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1622)., BS-Nr. 630-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Satz 3, § 4 Satz 1 und § 9 Satz 3 und 5 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 6 Satz 3 und § 9 Satz 3 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(6) In § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes vom 29. März 1960 (Amtsbl. S. 261), zuletzt geändert: durch Nummer 193 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 700-1 werden die 'Wörter "der Minister für Wirtschaft" durch die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(7) Das Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes vom 8. April 1992 (Amtsbl. S. 590, ber. S. 627 und 858), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 25 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 700-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 15 Abs. 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen" durch die Wörter "Wirtschaft und "Arbeit im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen" ersetzt.

2. In § 17 Abs. 1 und § 19 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

3. In § 18 Satz 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales regelt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit regelt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

(8) Das Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über den Ladenschluss vom 22. April 1964 (Amtsbl. S. 366), BS-Nr. 7113-1 wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe "vom 28. November 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 875), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluss vom 14. November 1960 (Bundesgesetzbl. I S. 845)'" wird durch die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744) in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

b) In Nummer 1 werden die Wörter "der Minister für Arbeit und Sozialwesen" durch die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

c) In Nummer 2 Buchstabe a wird die Angabe "und § 16 Abs. 1 Satz 1" gestrichen.

2. In § 2 werden die Wörter "Gewerbeaufsichtsamt des Saarlandes" durch die Wörter "Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz" und die Angabe "16, 18, 18a" durch die Angabe "15" ersetzt.

(9) In § 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1 und § 8 Satz 3 des Gesetzes zum Schutze der Berufsbezeichnung Ingenieur/Ingenieurin (Ingenieurgesetz IngG) vom 27. Mai 1970 (Amtsbl. S. 581), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 5 des Gesetzes vom 26. November 2003 (Amtsbl. 2935), BS-Nr. 714-2 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(10) In § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Anerkennung als Markscheider (Markscheidergesetz) vom 21. September 1988 (Amtsbl. S. 1121), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 750-10 werden die Wörter "der Minister für Wirtschaft" durch die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(11) In § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen im Saarland vom 22. Dezember 1956 (Amtsbl. S. 1726), zuletzt geändert durch Nummer 161 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 763-1 werden die Wörter "der Minister für Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(12) Das Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der freien Berufe in der Wirtschaft (Mittelstandsförderungsgesetz - MFG) vom 21. Juli 1976 (Amtsbl. S. 841, ber. 1977 S. 564), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506), BS-Nr. 770-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 22 Abs. 1 werden die Wörter "Minister für Wirtschaft" durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 22 Abs. 5, § 23 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "der Minister für Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(13) In § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Bezahlung des 4. Dezember (St. Barbaratag) vom 7. November 1952 (Amtsbl. S. 1067), geändert durch Nummer 147 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 8001-1 werden die Wörter "Saargrubenverwaltung Saarbergwerke AG" durch die Wörter "Deutsche Steinkohle AG" und das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(14) Das Saarländische Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2874), BS-Nr. 90-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 2 wird die Angabe, " vom 6. August 1953 in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 2413, ber. S. 2908), zuletzt geändert durch § 98 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 25. Mai 1976 (Bundesgesetzbl. I S. 1253)," durch die Angabe "in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286) in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 2 Satz 2, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 5 Satz 1, § 19 Abs. 3 Satz 2, § 27 Satz 3, § 36b, § 40 Abs. 2, § 42 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 47 Abs. 3 Satz 2, § 56 Abs. 1, § 57 Nr. 1, § 59, § 60 Abs. 2 und § 70 wird das- Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

3. In § 4 Abs. 2 Satz 1, § 36b und § 47 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(15) Das Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz (StVZustG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 13. Juni 2001 (Amtsbl. S. 1430), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1307), BS-Nr. 921-3 wird wie folgt geändert:

1 In § 1 wird die Angabe "19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. April 1998 (BGBl. I S. 810)" durch die Angabe "5. März 2003 (BGBl. I S. 310, ber. S. 919) in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In § 4 werden die Angabe "Verordnung vom 11. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1690)" durch die Angabe "Artikel 1 der Verordnung vom 22. Januar 2004 (BGBl. I S. 117), in ihrer jeweils geltenden Fassung" und die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 2 und 3 Halbsatz 2 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport", in § 14 Abs. 1 und 2 und § 16 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

4. In § 7 Abs. 1 wird die Angabe ", zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313)," durch die Wörter "in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

5. § 8 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Angabe " , zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. August 2000 (BGBl. I S. 1273)," durch die Wörter "in ihrer jeweils geltenden Fassung" und das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

b) Absatz 3 wird aufgehoben.

6. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Angabe " , zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1690)," durch die Wörter "in ihrer jeweils geltenden Fassung" und das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

b) In Absatz 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

7. In § 12 werden die Absatzkennzeichnung "(1)" gestrichen und die Angabe "Verordnung vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1090)," durch die Angabe "Artikel 2 der Verordnung vom 9. August 2004 (BGBl. I S. 2092), in ihrer jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

8. In § 13 Abs. 1 werden die Angabe "Art. 3 § 57 des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266)" durch die Angabe "Artikel la des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221), in seiner jeweils geltenden Fassung" und das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

9. In § 15 wird die Angabe "Gesetz vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747)" durch die Angabe "Artikel 2 des Gesetzes vom 11. September 2002 (BGBl. I S. 3574), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

(16) Das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (OPNVG) vom 29. November 1995 (Amtsbl. 1996 S. 74), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1506), BS-Nr. 922-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 7 Satz 2, § 5 Abs. 5 Satz 2, § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 8 und § 12 Abs. 4 Nr. 3 werden die Wörter "Umwelt, Energie und Verkehr" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 8 Abs. 2 Satz 2 und § 11 Abs. 8 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "für Wirtschaft und Finanzen" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(17) Das Gesetz über Eisenbahnen und Seilbahnen vom 26. April 1967 (Amtsbl. S. 402), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. S. 2910, ber. 2004 S. 1046), BS-Nr. 932-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 und 5, § 3 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 4, § 9 Abs. 3, § 10 Satz 2, § 13 Abs. 2 Satz 1, § 20 Abs. 4, § 21 Abs. 6, § 30, § 31 Abs. 2, § 32 Abs. 1 und 2, und § 33 Abs. 1 Nr. 3, und Abs. 3 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 17 Satz 3, § 18 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 sowie § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 wird das Wort "Technologie" jeweils durch das Wort "Arbeit" ersetzt.

Artikel 3
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums der Finanzen

(1) Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften (Artikel 1 des Gesetzes) vom 23. Mai 2001 (Amtsbl. S. 937), BS-Nr. 200-16 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird die Angabe "Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1855)" durch die Angabe "Artikel 19 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(2) Das Gesetz über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland (SaarlGebG) vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), BS-Nr. 2013-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 2, § 15 und § 21 Abs. 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 22 werden die Wörter "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen" durch die Wörter "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz" ersetzt.

(3) Das Gesetz über das Verfahren für die Erstattung von Fehlbeständen an öffentlichem Vermögen (Erstattungsgesetz) vom 1.8. April 1937 (RGBl. I S. 461), zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 3 des Gesetzes vom 7. November 2001. (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 203-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Satz 3 werden die Wörter "Gemeinsamen Ministerialblatt'` durch die Wörter "Amtsblatt des Saarlandes" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 werden die Wörter "für Wirtschaft und Finanzen" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(4) In § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder von Kommissionen und Ausschüssen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 1972 (Amtsbl. S. 518), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 204-1 werden die Wörter "für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "der Finanzen" und die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(5) Das Gesetz über das Sondervermögen "Fonds Kommunen 21" (Artikel. 4 des Gesetzes) vom 13. Dezember 2001 (Amtsbl. 2002 S. 2), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2005 (Amtsbl. 486), BS-Nr. 6022-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Satz 3, § 5 Abs. 4, § 6 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 5 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 4 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(6) Das Gesetz betreffend Haushaltsordnung des Saarlandes (LHO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 1999 (Amtsbl. 2000 S. 194), BS-Nr. 630-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Satz 2, § 5, § 7 Abs. 2 Satz 2, § 18 Abs. 2, § 24 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2, § 26 Abs. 3 Satz 2, § 27 Satz 1 und 2, § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 und 4 und Abs. 3, § 29 Abs. 2 Satz 1, § 31 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 35 Abs. 1 Satz 2, § 36 Satz 1 und 2, § 37 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 1 und 2, § 38 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 Satz 3, § 39 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2, § 40 Abs. 1 Satz 1, § 41, § 42 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 1 und 2, § 44 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3, § 45 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4, § 48, § 50 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Satz 3, § 54 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 55 Abs. 2, § 56 Abs. 2, § 58 Abs. 2, § 59 Abs. 2, § 60 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 61 Abs. 2, § 63 Abs. 4, § 64 Abs. 1 und 4 Satz 2 sowie Abs. 6 Satz 1, § 65 Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 und 5 Satz 2 sowie Abs. 6 Satz 2, § 66, § 67 Satz 1, § 68 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 70 Satz 3, § 71 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 72 Abs. 6, § 73 Abs. 2, § 74 Abs. 2 und 3 Satz 2, § 76 Abs. 1 Satz 2, § 77 Satz 2, § 78 Satz 2, § 79 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1, § 80 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 85 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 96 Abs. 2, § 97 Abs. 4, § 105 Abs. 2, § 108 Satz 2, § 109 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 und 2, § 111 Abs. 2 Satz 1, § 114 Abs. 1 Satz 1 und § 116 Abs. 1 bis 3 und Abs. 2 Satz 1 und 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 73 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe "dem Gesetz Nr. 716 über das Schuldenwesen des Saarlandes vom 28. Juni 1960 (Amtsbl. S. 531)" durch die Angabe "der Landesschuldenordnung vom 12. Dezember 2002 (Amtsbl. 2003 S. 2) in ihrer jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

(7) In § 3 Satz 2, § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über das Sondervermögen "Sanierungsfonds" (Artikel 2 des Gesetzes) vom 14. Dezember 2000 (Amtsbl. S. 2179), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2003 (Amtsbl. 2004 S. 2), BS-Nr. 630-3 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(8) Das Gesetz über Zahlungen aus öffentlichen Kassen vom 21. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1899), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 632-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 werden die Wörter "der zuständige Minister" durch die Wörter "das zuständige Ministerium" ersetzt.

2. In § 3 werden die Wörter "der Minister der Justiz" durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" und die Wörter "Minister der Finanzen" durch die Wörter "Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(9) In § 1 Satz 1, 5 und 6, § 3 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 5 sowie § 5 Abs. 5 des Gesetzes über die Schuldenordnung des Saarlandes (Landesschuldenordnung - LSO) (Artikel 3 des Gesetzes) vom 12. Dezember 2002 (Amtsbl. 2003 S. 2), BS-Nr. 650-1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(10) In § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes über die Ersetzung des Diskontsatzes und anderer Zinssätze sowie zur Einführung neuer Zinssätze (Artikel 2 des Gesetzes) vom 12. Dezember 2002 (Amtsbl. 2003 S. 2), BS-Nr. 760-1 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

Artikel 4
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales

(1) Das Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes (AG-BtG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 15. Juli 1992 (Amtsbl. S. 838), geändert durch Nummer 1113 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 200-6 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt und die Wörter "dem Ministerium der Justiz sowie" gestrichen.

(2) Das Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Soziales und Versorgung (Artikel 1 des Gesetzes) vom 9. Juli 1993 (Amtsbl. S. 758), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 200-9 wird wie folgt geändert:

1. In der Überschrift und in § 1 werden die Wörter "und Versorgung" jeweils durch die Wörter " ,Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Wörter "und Versorgung" werden durch die Wörter " ,Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

b) In Nummer 3 werden die Wörter "der Hauptfürsorgestelle nach dem Schwerbehindertengesetz (§ 31 SchwbG)" durch die Wörter "des Integrationsamtes (§ 102 SGB IX)" ersetzt.

c) Die Nummern 4 und 5 werden aufgehoben.

d) Nummer 6 wird Nummer 4.

3. In § 3 werden die Wörter "und Versorgung" durch die Wörter " ,Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(3) Das Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker (Unterbringungsgesetz UBG) vom 11. November 1992 (Amtsbl. S. 1271), geändert durch Artikel 10 § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313), BS-Nr. 2012-18 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 werden die Angabe " 1705" und das nachfolgende Komma gestrichen.

2. In § 9 Abs. 2 wird die Angabe " (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst vom 24. März 1975 - Amtsbl. S. 545)" durch die Angabe "(Saarländisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Januar 2004 - Amtsbl. S. 170)" ersetzt.

3. In § 13 Abs. 3 wird die Angabe "1904" durch die Angabe "1904 Abs. 1" ersetzt.

4. § 18 wird wie folgt gefasst:

altneu
 " § 18

Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales wird ermächtigt, zur Durchführung dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport Verwaltungsvorschriften zu erlassen."

(4) Das Gesetz über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 22. März 1972 (Amtsbl. S. 227), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 212-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 Nr. 2 werden die Wörter "Ministers für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen" durch die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 4 Abs. 3 Satz 2 und § 8 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "der Minister für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. In § 12 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 1757)" durch die Angabe "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (Artikel 2 des Gesetzes) vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718)" ersetzt.

(5) In § 1 Nr. 1 des Saarländischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz (AG TPG) vom 26. Januar 2000 (Amtsbl. S. 886), BS-Nr. 212-4 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(6) Das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - OGDG -) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 2120-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2, § 3 Satz 4, § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4, § 7 Abs. 3, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 15 Satz 1, § 16 Abs. 4 Satz l und § 18 Abs. 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 1 wird die Nummer 2 gestrichen, und die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden jeweils die Nummern 2 bis 4.

3. In der bisherigen Nr. 3 des § 2 Abs. 1 und in § 4 Satz 1 werden die Wörter "Jugend, Soziales und Versorgung" jeweils durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

4. In § 4 Satz 2 und § 18 Abs. 3 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(7) Das Gesetz über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Arzte/Ärztinnen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, psychologischen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/-psychotherapeutinnen, Tierärzte/Tierärztinnen und Apotheker/Apothekerinnen im Saarland (Saarländisches Heilberufekammergesetz - SHKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (Amtsbl. S. 1770), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 2120-2 wird wie folgt geändert:

1. § 33 Abs. 6 Satz 3 wird aufgehoben.

2. § 38 Abs. 4 bis 6 wird aufgehoben.

(8) In Absatz 5 des einzigen Paragraphen des Gesetzes zur Überprüfung der Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes in den akademischen Heilberufen vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 2122-4 werden die Wörter "Verbraucher-, Gesundheits-" und Arbeitsschutz" jeweils durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(9) In § 4, § 5 und § 6 Abs. 3 des Gesetzes über die Berufsbezeichnung "Lebensmittelchemiker" (Lebensmittelchemikergesetz) vom 11. Oktober 1967 (Amtsbl. S. 883), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 7 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 2125-1 werden die Wörter "der Minister für Arbeit, Sozialordnung und Gesundheitswesen" durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(10) In § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 7ades Gesetzes zur Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen vom 21. Juni 1995 (Amtsbl. S. 801), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 1994), BS-Nr. 2127-2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(11) Das Gesetz über den Altenpflegehilfeberuf (Artikel 1 des Gesetzes) vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 2127-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter "der Realschulabschluss" durch die Wörter "ein mittlerer Bildungsabschluss" ersetzt.

2. In § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Satz 3, § 20 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 und § 21 Abs. 1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. In § 12 Abs. 1 werden die Wörter "Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vom 24. März 1997 (BGBl. I S. 594), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621), in der jeweils geltenden Fassung oder" gestrichen.

(12) In §§ 1 und 3 des Gesetzes zur Durchführung des Gesetzes über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz - AltPflG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2050), BS-Nr. 2127-4 werden die Wörter "Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales" jeweils durch die Wörter "Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(13) Das Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz BestattG) vom 5. November 2003 (Amtsbl. S. 2920), BS-Nr. 2129-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1, § 7 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 8 Abs. 3 Satz 1 und § 11 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 und 6 Satz 1 und 2 werden die Wörter "für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium" durch die Wörter "Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" in der jeweils zutreffenden grammatikalischen Form ersetzt.

2. § 51 wird wie folgt geändert:

a) Die Buchstabengliederung wird in eine Nummerngliederung abgeändert.

b) Die nachgeordnete Nummerngliederung wird in eine Buchstabengliederung abgeändert.

c) In Nummer 2 Buchstabe a) werden die Wörter "für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums" durch die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. In § 52 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

(14) In § 1 Abs. 2 Satz 2 und § 13 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 2170-1 werden die Wörter "Jugend, Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

(15) Das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Saarland (Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz - SBGG) vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2987), BS-Nr. 2170-15 wird wie folgt geändert:

1. In § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 sowie in § 15 Abs. 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

2. In § 17 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 wird das Wort "Bundesanstalt" durch das Wort "Bundesagentur" ersetzt.

(16) Das Saarländische Krebsregistergesetz (SKRG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 6. Februar 2002 (Amtsbl. S. 782), BS-Nr. 29-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1, § 5 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 Satz 2 sowie in § 16 Abs. 1 und 2 Nr. 1 sowie Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

2. In § 16 Abs. 2 Nr. 5 werden die Wörter "den Universitätskliniken" durch die Wörter "dem Universitätsklinikum" ersetzt.

(17) Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (SAG GVG) vom 4. Oktober 1972 (Amtsbl. S. 601), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 24. Juni 1998 (Amtsbl. S. 518), BS-Nr. 300-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Satz 1, § 3 Satz 2, § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 5 Satz 6, § 7a, § 8 Abs. 1 und 2 Satz 2, § 10 Abs. 3 Satz 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1, § 17 und § 18 werden die Wort "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 4 Satz 2 und § 10 Abs. 2 Satz 4 werden die Angabe "66c" jeweils durch die Angabe "64" und die Angabe "66e" jeweils durch die Angabe "66" ersetzt.

3. § 7 Abs. 1 wird aufgehoben. Die Absatzangabe "(2)" entfällt.

4. In § 10 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

(18) In § 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland (SGerOG) vom 23. Oktober 1974 (Amtsbl. S. 1003), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 24. Juni 1998 (Amtsbl. S. 518), BS-Nr. 300-9 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(19) Das Gesetz über den Sozialdienst der Justiz (SozDG) vom 6. Juli 1976 (Amtsbl. S. 756), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. März 1994 (Amtsbl. S. 742), BS-Nr. 300-21 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter "Ministers der Justiz" durch die Wörter "Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 4 werden die Wörter "der Minister der Justiz" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 1, § 8 und § 9 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

4. In § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird die Angabe " § 7 Nr. 1 bis 3" durch die Angabe " § 7 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3" ersetzt.

5. In § 8 Nr. 4 werden das Wort "Arbeitslosenhilfe" und das nachfolgende Komma gestrichen.

(20) Das Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare vom 23. April 1986 (Amtsbl. S. 494), zuletzt geändert durch Nummer 822 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 301-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 4 werden die Wörter "Der Minister der Justiz" durch die Wörter "Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales ersetzt.

2. In § 3 Abs. 2 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

(21) Das Gesetz über die juristische Ausbildung (Juristenausbildungsgesetz - JAG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Januar 2004 (Amtsbl. S. 78), geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 301-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 4 Satz 1 und 4, § 6 Abs. 3 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1, § 34 Abs. 2 Satz 1 und § 36 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 22 Abs. 1 Satz 4 werden die Wörter "Inneres und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz und dem Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(22) Das Gesetz über das Versorgungswerk der Saarländischen Notarkammer vom 5. Juni 1991 (Amtsbl. S. 866, ber. 1992 S. 1310); geändert durch Nummer 1071 der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 303-7 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und § 10 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 11 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(23) Das Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung im Saarland vom 14. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1846), BS-Nr. 303-9 wird wie folgt geändert:

1. § 14 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" und das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 15 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort "Wirtschaft" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

(24) In § 3 Abs. 1 und 2 Satz 3 sowie § 4 Satz 2 des Gesetzes über die Anerkennung von geeigneten Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren (Artikel 1 des Gesetzes) vom 24. Juni 1.998 (Amtsbl. S. 518), BS-Nr. 311-1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

(25) Das Gesetz über den Vollzug von Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt (Maßregelvollzugsgesetz - MRVG) vom 29. November 1989 (Amtsbl. 1990 S. 81, ber. S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 31.2-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 13 Satz 2 werden die Wörter "Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" jeweils durch die Wörter "Ministeriums :Für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 werden die Wörter "Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung regelt im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz" durch die Wörter "Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales regelt" ersetzt.

3. In § 8 Abs. 4 Satz 2 und § 27 Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter "Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" jeweils durch die Wörter "Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

4. In § 23 Abs. 2, § 27 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 sowie § 28 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" jeweils durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

5. § 28 Abs. 1 Satz 3 wird aufgehoben.

6. In § 36 Satz 1 werden die Wörter "der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz" durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

7. In § 36 Satz 2 wird das Wort "Minister" durch das Wort "Ministerium" ersetzt.

26) In § 3 Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Saarländischen Gnadengesetzes (Artikel 1 des Gesetzes) vom 16. März 1994 (Amtsbl. S. 742), geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 313-1 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(27) Das Gesetz zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958 (Amtsbl. S. 1225), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 33-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 4 bis 6, § 2 Abs. 1 und 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2.. In § 4 Satz 2 werden die Wörter "der Minister der Justiz" durch die Wörter "das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. In § 8 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

(28) Das Saarländische Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) vom 5. Juli 1960 (Amtsbl. S. 558), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Oktober 1997 (Amtsbl. S.1130), BSNr. 34-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 1, § 3 Satz 1, § 4 Satz 2 und § 5 Abs. 1 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 15 werden die Wörter "Bundesgesetz über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter" durch die Wörter "Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz" ersetzt.

(29) In § 2 Satz 2, § 3 Satz 1, § 4 und § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung (AGFGO) vom 16. Dezember 1965 (Amtsbl. S. 1078), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 6 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S.258), BS-Nr. 35-1 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(30) Das Landesjustizkostengesetz vom 30. Juni 1971 (Amtsbl. S. 473), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2055), BS-Nr. 360-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

2. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "sind § 4 Abs. 3 und Nummer 4 der Anlage zu § 2 Abs. 1" durch die Wörter "ist § 4 Abs. 3" ersetzt.

3. In § 6 Abs. 1 wird die Angabe " § 130 Abs. 1 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 861, 907), zuletzt geändert

durch Gesetz vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2847)," durch die Angabe " § 59 Abs. 1 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes" ersetzt.

4. In § 7 Abs. 3 werden die Wörter "Das Ministerium der Justiz und das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales bestimmen durch Rechtsverordnung, jedes für seinen Geschäftsbereich," durch die Wörter "Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung" ersetzt.

5. In § 8 Nr. 3 wird die Angabe "das Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509)" durch die Angabe "Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Februar 1999 (Amtsbl. S. 838), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

(31) Das Gesetz zur Ausführung bundesrechtlicher Justizgesetze (AGJusG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2055), BS-Nr. 400-1 wird wie folgt geändert:

1. In §§ 1 und 2 und § 53 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 17 werden die Wörter " § 325 Abs. 2 und des § 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Berechtigte vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Leistungen, zu denen der Verpflichtete rechtskräftig verurteilt oder mit denen er in Verzug ist," durch die Wörter " § 323 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Berechtigte vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Leistungen, mit denen er in Verzug ist," ersetzt.

3. In § 26 Abs. 2 Satz 2, § 32 Satz 2, § 37b Abs. 1 Satz 2, § 37d, § 37g Abs. 5 und 6, § 37i Abs. 2 Nr. 4, § 37j Abs. 3 Satz 2, § 50d Abs. 2, § 53 Abs. 1 Satz 2 und § 61 werden die Wörter "der Justiz" jeweils durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

4. In §§ 34 bis 37 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

5. In § 38 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe " § 1009 Abs. 1," gestrichen.

(32) In § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 1 sowie § 6 des Gesetzes über das öffentliche Veterinärwesen und die amtliche Lebensmittelüberwachung (VetALG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844, 851), geändert durch das Gesetz vom 31. März 2004 (Amtsbl. S. 1110), BS-Nr. 7830-1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

(33) Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (SAG TierSG) vom 23. Juni 1976 (Amtsbl. S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 3 § 3 des Gesetzes vom 11. Mai 2005 (Amtsbl. S. 914), BSNr. 7831-10 wird wie folgt geändert:

Amtsblatt des Saarlandes vom 6. April 2006.491

1. In § 3 Abs. 1 Nr. 6 wird das Wort "Tierkörperbeseitigungsgesetzes" durch die Wörter "Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" ersetzt.

2. In § 3 Abs. 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

3. In § 4 Abs. 2 werden die Wörter "Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt."

4. In § 12 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

5. In § 26 Abs. 1 wird die Buchstabengliederung in eine Nummerngliederung abgeändert.

(34) Das Gesetz zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGF1HG) vom 16. Juli 1997 (Amtsbl. S. 858), geändert durch Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 19. Mai 1999 (Amtsbl. S. 844), BS-Nr. 7832-4 wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Angabe "8. Juli 1993 (BGBl. I S. 1189), zuletzt geändert durch § 33 des Gesetzes vom 17. Juli 1996 (BGBl. I S. 991)," durch die Angabe "30. Juni 2003 (BGBl. I S. 1242, ber. S. 1585) in seiner jeweils geltenden Fassung" und die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

altneu
 "(2) Zuständige Behörde gemäß § 6 Abs. 1, § 16 Abs. 3, § 21 Abs. 1 Satz 1 und § 22f Abs. 1 bis 3 Fleischhygienegesetz ist das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales."

2. In § 2 und § 4 Abs. 1 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

3.. In § 4 Abs. 2 Nr. 2 werden die Wörter "und der Entscheidung des Rates 88/408/EWG vom 15. Juni 1988 (Amtsblatt der EG Nr. L 194/24 vom 22. Juli 1988) über die Beträge der für die Untersuchungen und Hygienekontrollen von frischem Fleisch zu erhebenden Gebühren gemäß der Richtlinie 85/73/EWG" gestrichen.

(35) Das Gesetz über einen Bergmannsversorgungsschein im Saarland vom 11. Juli 1962 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Oktober 1981 (Amtsbl. S. 825), zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 29 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 811-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 und 2 werden die Wörter "Soziales und Versorgung" jeweils durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

2. In § 15 Abs. 2 werden die Wörter "Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" durch die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

3. § 16 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" durch die Wörter "Das Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

b) In Satz 2 werden die Wörter "Ministers des Innern und des Ministers" durch die Wörter "Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport und des Ministeriums" ersetzt.

(36) Das Gesetz über das "Sondervermögen Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz" (Artikel 2 des Gesetzes) vom 6. April 1995 (Amtsbl. S. 418), BS-Nr. 811-5 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 und § 3 wird das Wort "Schwerbehindertengesetz" jeweils durch die Wörter "Neunten Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

2. In § 2 werden das Wort "Schwerbehindertengesetz" durch die Wörter "Neunten Buch Sozialgesetzbuch" und die Wörter "die Hauptfürsorgestelle" durch die Wörter "das Integrationsamt" ersetzt.

3. In § 4 Abs. 1 werden die Wörter "Soziales und Versorgung" durch die Wörter "Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

4. § 5 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter "der Hauptfürsorgestelle" durch die Wörter "dem Integrationsamt" ersetzt.

b) In Absatz 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

c) Absatz 4 wird aufgehoben.

5. § 6 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

b) In Absatz 3 wird das Wort "Schwerbehindertengesetz" durch die Wörter "Neunte Buch Sozialgesetzbuch" ersetzt.

(37) Der einzige Paragraph des Gesetzes über die Bestimmung der zuständigen Stellen im Sinne des § 15 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs (SGB) Allgemeiner Teil - vom 31. Mai 1978 (Amtsbl. S. 614), BS-Nr. 820-11 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 wird die Angabe "geändert durch Artikel 2 § 14 des Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (Zwanzigstes Rentenanpassungsgesetz - 20. RAG) vom 27. Juni 1977 (Bundesgesetzbl. I S. 1040)" durch die Angabe "zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. März 2005 (BGBl. I S. 818), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In Absatz 2 werden die Wörter "Ministers für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung" durch die Wörter "Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

Artikel 5
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft

(1) Das Gesetz über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), BS-Nr. 221-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 31 Abs. 4 Satz 1, § 37 Abs. 6 Satz 1 und § 41 Abs. 2 Satz 5 werden die Wörter "Inneres und Sport" jeweils durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 79 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 8 Satz 2 und 3 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(2) Das Gesetz über das Universitätsklinikum des Saarlandes - UKSG (Artikel 1 des Gesetzes) vom 26. November 2003 (Amtsbl. S. 2940), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. März 2005 (Amtsbl. S. 486), BS-Nr. 221-3 wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Abs. 1 Nr. 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" und die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

2. In § 18 Abs. 3 und § 19 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(3) Das Gesetz über die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz

FhG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982, 1014), zuletzt geändert durch § 87 Abs. 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2004 (Amtsbl. S. 1782), BS-Nr. 221-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 36 Abs. 1 Satz 1 und § 38 Abs. 2 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" und die Wörter "für Wirtschaft und" jeweils durch das Wort "der" ersetzt.

2. In § 39 Abs. 4 und § 42 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "für Wirtschaft und" jeweils durch das Wort "der" ersetzt.

(4) Das Gesetz über die Hochschule für Musik Saar vom 1. Juni 1994 (Amtsbl. S. 906), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 221-6 wird wie folgt geändert:

1. In § 35 Abs. 3 Satz 4 und Abs. 4 Satz 3 sowie § 36 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "des Innern" jeweils durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

2. In § 78 Abs. 2 Satz 2 wird das Wort "Konzil" durch die Wörter "erweiterten Senat" ersetzt.

(5) In § 32b des Privatschulgesetzes (PrivSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Mai 1985

(Amtsbl. S. 610), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 1990), BS-Nr. 223-4 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(6) Das Gesetz zur Förderung der vorschulischen Erziehung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 1975 (Amtsbl. S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2005 (Amtsbl. S. 1226), BS-Nr. 223-8 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2, 3 und 4 Satz 2, § 4 Abs. 1, § 18 Abs. 2 und § 21 wird die Buchstabengliederung jeweils in eine Nummerngliederung abgeändert.

2. In § 3 Abs. 3 Nr. 1 wird die Angabe "Absatz 2 Buchst. b" durch die Angabe "Absatz 2 Nr. 2" ersetzt.

3. In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe "Buchst. b) und c)" durch die Angabe "Nr. 2 und 3" ersetzt.

4. In § 8 Abs. 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten, dem Ministerium für Inneres und Sport" durch die Wörter "der Finanzen, dem Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

5. In § 17 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" ersetzt.

6. In § 21 Nr. 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" und die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(7) In § 3 Abs. 2, § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 des Schülerförderungsgesetzes vom ,20. Juni 1984 (Amtsbl. S. 661), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. März 2005 (Amtsbl. S. 438), BS-Nr. 223-10 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" jeweils durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

(8) Das Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung für die deutschfranzösische kulturelle Zusammenarbeit" vom 8. November 1989 (Amtsbl. S. 1770), geändert durch Artikel 8 Abs. 10 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 224-8 wird wie folgt geändert:.

1. In § 11 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter "Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft und des Ministers" durch die Wörter "Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft und des Ministeriums" ersetzt.

2. In § 12 werden die Wörter "Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft" durch die Wörter "Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft" ersetzt.

Artikel 6
Gesetze aus dem Bereich des Ministeriums für Umwelt

(1) In § 17 Satz 1 des Gesetzes über den Entsorgungsverband Saar (EVSG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1352), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1414), BS-Nr. 2128-1 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(2) Das Saarländische Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 26. November 1997 (Amtsbl. S. 1356), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juni 2002 (Amtsbl. S. 1414), BS-Nr. 2128-2 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 werden die Wörter "Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen vom 10. September 1996 (BGBl. I S. 1366)" durch die Wörter "Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2833)," ersetzt.

2. In § 4 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Bauordnung für das Saarland" durch das Wort "Landesbauordnung" ersetzt.

3. § 19 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen", die Wörter "Frauen, Arbeit" durch das Wort "Justiz" und die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

b) In Nummer 5 wird die Angabe " § 29" durch die Angabe " § 59 oder § 60" ersetzt.

4. § 31 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird die Angabe "(EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "(EG) Nr. 76/2001" ersetzt.

b) In Absatz 1 wird die Angabe "Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. EG Nr. L 168 S. 1)" durch die Angabe "der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. Nr. 114 S. 1, ber. 2002 Nr. L 327 S. 10)" ersetzt.

c) In Absatz 2 wird die Angabe "Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "der Verordnung (EG) Nr. 761/2001" ersetzt.

d) In Absatz 3 wird die Angabe "Artikel 4 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "der Verordnung (EG) Nr. 761/2001" ersetzt.

e) In Absatz 4 wird die Angabe "Artikel 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "der Verordnung (EG) Nr. 761/2001" ersetzt.

f) In Absatz 5 wird die Angabe "Artikel 5 *der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "der Verordnung (EG) Nr. 761/2001" ersetzt.

g) In Absatz 6 wird die Angabe "Verordnung (EWG) Nr. 1836/93" durch die Angabe "(EG) Nr. 761/2001" ersetzt.

5. § 36 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe "42" durch die Angabe "37" ersetzt.

b) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe "39" durch die Angabe "34" ersetzt.

6. In § 38 wird die Angabe "39" durch die Angabe "34" ersetzt.

7. In § 42 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

8. In § 28 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 und 5, § 29 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5, § 31 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 34 Abs. 2 und § 35 Abs. 1 wird das Wort "Umweltschutz" jeweils durch die Wörter "Umwelt- und Arbeitsschutz" ersetzt.

(3) In § 6 Abs. 2 Satz 6 des Saarländischen Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Saarländisches Vermessungs- und Katastergesetz - SVermKatG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 16. Oktober 1997 (Amtsbl. S. 1130), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 20 des Gesetzes vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), BS-Nr. 219-2 wird die Angabe " §§ 202 bis 224" durch die Angabe " §§ 203 bis 217" ersetzt.

(4) Das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDschG) (Artikel 1 des Gesetzes) vom 19. Mai 2004 (Amtsbl. S. 1498), BS-Nr. 224-5 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 wird das Wort "Denkmäler" durch das Wort "Kulturdenkmäler" ersetzt.

2. In § 6 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "Denkmälern" durch das Wort "Kulturdenkrnälern" ersetzt.

3. In § 7 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort "Denkmals" durch das Wort "Baudenkmals" ersetzt.

4. In § 9 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2 wird das Wort "Denkmals" jeweils durch das Wort "Kulturdenkmals" ersetzt.

5. In § 16 Abs. 2 und § 17 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter "für Umwelt" jeweils durch die Wörter "für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

6. In § 18 Abs. 6 Satz 1 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

7. In § 19 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe "bis 215a" durch die Angabe "und 215" ersetzt.

(5) Die Siebente Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes (Bodenverkehrsgenehmigung) vom 8. Januar 1974 (Amtsbl. S. 77), geändert durch Verordnung vom 24. Februar 1994 (Amtsbl. S. 607) i. V. m. der Anlage zum Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), BS-Nr. 2130-6 wird aufgehoben.

(6) Das Gesetz über Unschädlichkeitszeugnisse vom 25. Januar 1967 (Amtsbl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Oktober 1997 (Amtsbl. S. 1130), BS-Nr. 403-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe "vom 22. Juni 1994 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 27. November 1996 (Amtsbl. S. 1313)" durch die Angabe "vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2003 (Amtsbl. 2004 S. 594), in seiner jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

2. In § 10 werden die Wörter " , Energie und Verkehr" gestrichen und die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales", die Wörter "Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" und die Wörter "des Innern" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(7) Das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetzes (SAIG) (Artikel 2 des Gesetzes) vom 18. Februar 2004 (Amtsbl. S. 822), geändert durch Artikel 26 des Gesetzes vom 13. Dezember 2005 (Amtsbl. S. 2010), BS-Nr. 700-4 wird wie folgt geändert:

1. In § 28 Abs. 3 werden die Wörter "sowie § 28 Abs. 2" gestrichen.

2. In § 47 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

(8) Das Saarländische Wassergesetz (SWG) vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsbl. S. 1994), BS-Nr. 753-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 9 Abs. 1 Satz 2, § 13a Abs. 2 Nr. 3, § 19b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 bis 3, § 29 Abs. 3 Satz 1, § 30 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1, § 35 Abs. 3 Satz 1, § 36 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 2, § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1, § 39 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2, § 41 Abs. 4 Satz 2, § 48 Abs. 1 Satz 1, § 49a Abs. 3 Satz 3, § 50b Abs. 2 Nr. 3, § 51 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 53 Abs. 2 Satz 4, § 56 Abs. 5, § 57 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 2 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1, § 84a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 85 Abs. 1, § 86 Abs. 1 Satz 1, § 88 Abs. 1 Satz 2, § 90 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 103 Abs. 3, § 106 Satz 1, § 122 Abs. 2, § 126 Satz 1, § 128 Abs. 1 und § 139 Abs. 1, 2 und 3 Satz 1 werden die Wörter "Landesamt für Umweltschutz" durch die Wörter "Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz" in der jeweils zutreffenden grammatikalischen Form ersetzt.

3. In § 27 Abs. 2, 3 und 5 Satz 2, § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 Satz 2 und Abs. 8 Satz 1, § 39 Abs. 4 Satz 3, § 44 Abs. 2 Satz 2 und § 103 Abs. 3 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch die Wörter "Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

4. In § 44 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

5. In § 103 Abs. 3 werden die Wörter "Inneres und Sport" durch die Wörter "Inneres, Familie, Frauen und Sport" ersetzt.

(9) In § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Gründung des Talsperrenverbandes Nonnweiler (Talsperrenverbandgesetz Nonnweiler) vom 30. Januar 1980 (Amtsbl. S. 261), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 14 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), BS-Nr. 753-6 werden die Wörter "des Innern und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "für Inneres, Familie, Frauen und Sport, dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Ministerium der Finanzen" ersetzt.

(10) Das Saarländische Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 17. Juli 1959 (Amtsbl. S. 1255), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Februar 1999 (Amtsbl. S. 838), BS-Nr. 7815-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2, § 4a, § 5 Abs. 3 und § 15 werden die Wörter " ,Energie und Verkehr" gestrichen.

2. In der Überschrift vor § 2 wird die Angabe "Abs. 6" durch die Angabe "Abs. 7" ersetzt.

3. In § 4a werden das Wort "Beisitzer" durch die Wörter "ehrenamtlichen Richter" und die Wörter "der Justiz" durch die Wörter "für Justiz, Gesundheit und Soziales" ersetzt.

4. In der Überschrift vor § 5 wird die Angabe "Abs. 4" durch die Angabe "Abs. 2" ersetzt.

5. In § 5 Abs. 1 wird das Wort "Beschwerden" durch das Wort "Widersprüche" ersetzt.

6. In § 6 Abs. 2 und § 7 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort "Wirtschaft" jeweils durch das Wort "Umwelt" ersetzt.

(11) Das Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWa1dG) vom 26. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 1009), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Juli 2003 (Amtsbl. S. 2130), BS-Nr. 790-14 wird wie folgt geändert:

1. In § 23 Abs. 3 Satz 4 werden die Wörter "Ministerium für Umwelt" durch die Wörter "Ministerium für Wirtschaft und Arbeit" ersetzt.

2. In § 27 Abs. 3 Nr. 2 werden die Wörter "für Finanzen und Bundesangelegenheiten" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

3. In § 49 wird das Wort "Hilfsbeamte" durch das Wort "Ermittlungspersonen" ersetzt.

(12) Das Gesetz zur Erhaltung und jagdlichen Nutzung des Wildes (Saarländisches Jagdgesetz SJG) vom 27. Mai 1998 (Amtsbl. S. 638), zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 94 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), BS-Nr. 792-1 wird wie folgt geändert:

1. In § 17 Abs. 2 werden die Wörter "Wirtschaft und Finanzen" durch die Wörter "der Finanzen" ersetzt.

2. In § 25 Abs. 1 Satz 3, § 27 Abs. 5, § 33 und § 38 Satz 2 werden die Wörter "Frauen, Arbeit" jeweils durch das Wort "Justiz" ersetzt.

3. § 51 Abs. 1 wird aufgehoben.

(13) § 7 des Gesetzes zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 4. April 2001 (Amtsbl. S. 1031), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Februar 2003 (Amtsbl. S. 490), BS-Nr. 8055-15 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 1 werden die Wörter "Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz" durch . die Wörter "Umwelt- und Arbeitsschutz" ersetzt.

2. In Absatz 2 werden die Wörter "Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz" durch die Wörter "Umwelt- und Arbeitsschutz" ersetzt.

ENDE